ue Anlage, gm. sowie guter eher Art aii Zürgermch »alb 8 TaP reichen, »fr Äecheilung tiflt verden. ’mamt. tum, sM 3 ich unter ww I iritn, »end: mit Rek MeÜH 00t die @pei, EtIb Comdvi ^LudwW ^dar, zu otn euebäut 90. Nch lock. htuimcr jj &$: W M gute Be» (6674 erarrstraß5 I, Messtng, !unweg W. ir AibM tn n Lohn- Bl-________ chönrr Hmd- n sucht unter lle auf thum Lheres in brr eL raurige ttllWi neu- Freitag, den 1. November 1878 Ü Anffizr- tinb Amtsblsit für hi Kms Gießen. RedactionSburean r yxpeditionsbureau r Schulftraüe B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohrr. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. —BBEBM—a»g—MMBglMTM Amtlicher Pheil. Bekanntmachung. Mit dem 1. November l. I. tritt das Reglement vom 7. October l. I., die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie die Reinhaltung der Kanäle in der Provinzial-Hauptstadt Gießen betr., in Wirksamkeit. Wir sehen uns veranlaßt, die von den seitherigen abweichenden Bestimmungen nochmals mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß das Aufsichtspersonal auf das Strengste angewiesen ist, über die pünktlichste Ausführung der Bestimmungen dieses Reglements zu wachen und unnach- fichtltch jede Übertretung derselben zur Anzeige zu bringen. gleichen in den Stadtbach, die sonstigen Kanäle, Abzugs-lFluth-)Gräben und Einlauslöcher ist untersagt, alle Gossen und Rinnen müssen immer offen und von allem Schlamm, Unrathe, überhaupt von allen den Abzug des Waffers hindernden Dingen frei bleiben. Für die Befolgung dieser Vorschriften sind die nach § 6 Verpflichteten verantwortlich. § 1. Das Verunreinigen der Straßen und Plätze überhaupt, und insbesondere durch Fuhrleute beim Fahren von Schutt, Dung, Abfällen aus den Metzgereien und dergleichen, sowie durch Füttern der Zugthiere, ist verboten. Zuwiderhandlungen hiergegen ziehen außer der Strafe zugleich die Verbindlichkeit zur augenblicklichen Reinigung der Straße oder des Platzes nach sich. Dieser Verbindlichkeit unterliegen auch die hiesigen Wirthe, vor deren Wirthschaften die Straße oder der Platz durch die Fuhrwerke oder Zugthiere der bet ihnen etnkehrenden Fuhrleute verunreinigt werden. § 2. Das Reinigen der Straßen hat Dienstag und Donnerstag im Winter (1. October bis 31. März incl.) bis 10, im Sommer (1. April bis 30. September incl.) bis 9 Uhr Vormittags, und Samstag im Winter von 1 bis 3 Uhr und im Sommer von 4 bis 6 Uhr des Nachmittags zu geschehen. Wt auf einen dieser Tage ein Feiertag, so ist die Reinigung an dem vorhergehenden Werktage vorzunehmen. Dieselbe umfaßt die gepflasterten Bankets, die Floßrinnen soweit dieselben vor den Hofraithen, den an die Straße stoßenden Höfen, Gärten und sonstigen Grundstücken herziehen, sodann die Hälfte der gepflasterten Fahrbahn. Den Koth auf die von dem Nachbar zu reinigende Strecke zu verschieben, ist untersagt. § 5. Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen: a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, ober wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablaus der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht bis 7Vr Uhr Morgens gestreut sein. b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße rc. muß das auf den Seitenpflastern oder Fußpfaden angesetzte Eis auf Auffor'oern Großherzoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafft werden. c) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hofraithen ausgeschüttete Waffer nicht durch die Floßrinnen auf die Straße laufen kann. d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nöthig erscheint, aufeisen und mit Asche oder Sand streuen zu lasten. e) Bei eintretendem Thauwetter sind nach Aufforderung der Localpolizeibehörde ohne Verzug die Straßen, öffentlichen Plätze und insbesondere Floßrinnen aufetsen und kehren zu lasten. f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf den öffentlichen Plätzen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbot zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde verbunden, die Schleifen entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen oder aufhauen zu lasten. g) Beim Schneefall muß längs der Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke auf dem Banket, oder wo kein solches vorhanden ist, aus der Straße ein 3 bis 4 Fuß breiter Pfad rein gekehrt und dies bei sortdanerndem Schneesall so ost, als nöthig, wiederholt werden. h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung gesorgt wird. § 6. Für Befolgung der vorstehenden Bestimmungen sind bei Privatgebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grundstücken die Eigenthümer derselben oder diejenigen, welche der Polizeibehörde deßsalls als deren Stellvertreter bezeichnet wurden, bei öffentlichen Gebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grund- öücken die Vorsteher, Verwalter, Pächter oder sonstige Personen, welchen die Reinigung rc. überhaupt übertragen ist, allein verantwortlich. Die Reinigung lrrjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen Andern leine Verbindlichkeit besteht, ferner die Reinigung der öffentlichen Plätze und Brücken soll auf Kosten des FiScus respective der Stadt geschehen, soweit sie in deren Eigenthum stehen. S 7. Das Einwerfen von Steinen, Sand, Erde, Schutt, Unrath und der- § 8. Diejenigen Plätze, welche zwar nicht in öffentlichem Eigenthum sind, aber ohne mit einer Einfriedigung verschloffen zu sein, mit einer öffentlichen Straße Zusammenhängen und welche dem allgemeinen Verkehre offen stehen, sind nach den Vorschriften des § 2 dieses Reglements von den Eigenthümern der Hofraithen, Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke, welche an diese Plätze stoßen, zu reinigen und die ©offen und Rinnen immer offen von allem Schlamm, Unrath, überhaupt von allen, den Abzug des Waffers hindernden Dingen frei zu halten. § 9. Die Benutzung der Straßen und öffentlichen Plätze durch die Gewerb- treibenden zu ihrem Gewerbe, insbesondere durch die Bauhandwerker bei Bauten, unterliegt in jedem einzelnen Falle der Genehmigung der Localpolizeibehörde und sind in dieser Hinsicht die in dem Einzelfalle erlaffenen Anvrdnungen genau zu befolgen. § 10. Für das Wegfahren des auf den Straßen zusammengekehrten Koths und Eises hat die städtische Behörde Sorge zu tragen, wenn die Anhäufung bis zu der in § 2 festgesetzten Zeit erfolgt ist. § 13. Die Fuhrleute sind verbunden, den gewöhnlichen Hauskehricht ohne Anspruch aus besondere Vergütung mitzunehmen. Die Gesäße, worin der Haus- kehricht gesammelt wird, dürfen nicht auf die Straße gestellt oder dahin ausgeleert, sondern muffen bis zur Zeit des Abholens des Kehrichts durch die Stadtsuhrleute an die Hausthüre im Innern des Hauses gebracht werden. Außer Vorstehendem gelten von dem Localreglement vom 8. October 1856 noch fernerhin die Bestimmungen B. a. I u. II, b. I, III u. IV, welche lauten: a) I. Die Kellerfenster und Luftlöcher muffen, wenn sie im Winter mit Stroh, Heu, Mist rc. ausgefüllt werden, mit Thüren oder Deckeln gut und dergestalt verwahrt sein, daß die Verstopfung von Außen nicht sichtbar wird. II. Alles und jedes Waschen und Abspülen von Gegenständen irgend einer Art an den öffentlichen Brunnen ist untersagt. b) I. Hinsichtlich der Ausfuhr des Mistes und der Mistjauche wird festgesetzt: 1) Gewöhnlicher Stallmist, welcher mit Abtrittsdünger nicht vermengt ist und in den Hofräumen geladen wird, kann zu jeder Tageszeit ausgefahren werden; nur sind die Dungwagen gut zu laden und die Straßen beim Wegsahren nicht zu verunreinigen. 2) Da, wo der Mist vor dem Aufladen erst auf die Straße gebracht werden muß, kann dieses nur, und zwar in den sechs Monaten von April bis September einschließlich, von Abends 11 Uhr bis Morgens 9 Uhr, in den übrigen Monaten hingegen von Abends 10 Uhr bis Morgens 10 Uhr geschehen, und muß mit dem Ablauf dieser festgesetzten Zeit die Straße von jeden Rückständen wieder völlig gereinigt fein. 3) Unter ganz gleichen Bedingungen wie unter 2 ist auch das Einbringen und Wegbringen der Mistjauche, deren Transport übrigens in völlig dichten Gefäßen zu geschehen hat, zu bewirken. 4) Der Verschluß der Pfuhlfäffer ist nicht durch Stroh, Heu, Gras Lumpen rc., sondern lediglich durch völlig passende Spunten von Holz zu bewirken. 5) Mist, welcher mit Unrath aus Abtritten und Cloaken vermischt ist, darf nur nach Inhalt der Bestimmungen über Ausleerung der Abtritte rc. ad Art. 310 des Polizeistrafgesetzes zur Nachtzeit auf die Straße gebracht und fortgeschafft werden. 6) Mist ober Pfuhl, welcher ganz ober theilweise außerhalb geschloffener Hofräume gelaben, beziehungsweise gefüllt wirb, unterliegt hinsichtlich bes Transportes den durch pos. 2 vorgeschriebenen Beschränkungen. III. Teppiche, Fußdecken oder Tischtücher sollen ans den Fenstern auf tue Straße nicht ausgestäubt ober ausgeschüttelt werden. IV. Es ist verboten, Gänse auf den Straßen und Wegen herumlaufen zu lasten. Gießen, den 31. October 1878. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Fresenius. Kesterreich brechung erfahren. 15. April 1879, zu entlassen. Berlin, 29. October. Die Promptheit, mit welcher das Socialisteu- gesetz ausgeführt wird, findet selbst im Auslande Bewunderer. Das Berliner Polizeipräsidium ging mit einer Energie voran, welche deutlich erkennen ließ, daß man in seinen Bureaus den zu befolgenden Feldzugsplan schon seit geraumer Zeit vorbereitet hatte. Wenn es wahr ist, daß Kaiser Wilhelm, wle behauptet worden, seiner Verwunderung über die Langsamkeit der parlamenta- rnchen Behandlung des Soctalistengesetzes mehrfach Ausdruck gegeben, so mußte er feine Helle Freude haben an der Promptheit, mit der Herr v. Madai sich der von der Volksvertretung empfangenen Waffe bediente, um die verschiedenen Paragraphen des Gesetzes gegen Vereine, Druckschriften und Zeitungen mit ihren muthmaßlichen Fortsetzungen unverzüglich in Anwendung zu bringen. — Von Zeit zu Zeit wird auch bei uns irgend ein Minister als in seiner Stellung gefährdet hingestellt, — diesmal hat sich die Prefle Herrn Hobrecht ausersehen. Hobrecht war aber ernstlich unwohl, — bei ihm würde ein Rücktritt „aus Gesundheitsrücksichten" aufrichtig sein. Jndeffen gedenkt er daß er in der bevorstehenden Session des Landtages sein Programm t Näheren entwickeln werde, welches allerdings Lücken werde erhalten müssen, dz Ins dahin die Enqueten noch nicht abgeschloffen seien und sich noch nicht übn- ehen lasten könne, welche Finanzpolitik das Reich schließlich einschlagen werd«. Daß Herrn Hobrechtis Stellung eine recht schwierige ist, wird Niemand h Abrede stellen, am allerwenigsten der Finanzminister selbst, der entschlosten ch, ein Portefeuille niederzulegen, falls er sich nicht der Zustimmung der parla» mentanschen Körperschaften zu erfreuen haben sollte. Herr Hobrecht muß ml einem Deficit debütiren, für welches ihn allerdings selbst keine Verantwor. tung trifft. — Der Kaiser von Oesterreich hat auf den Wunsch des Grafen Andrafiy das Verlangen ausgesprochen, das zurückgetretene österreichische Ministerium olle die Geschäfte bis zum Schluß der Delegations-Sessionen fortführen, da j sich ein Ministerium Pretis als unrealisirbar erwiesen habe. Die abtretende?. Minister Auersperg, Unger, Chlumetzky, Ziemialkowsky und Mannsfeldt Der. weigern jedoch entschieden ein so langes Provisorium, was in Regierungskretsev I große Verlegenheit bereitet. — In der Petersburger Gesellschaft herrscht jetzt sozusagen eine große afghanische Bewegung, die Afghanen und ihr^Emir Schir Ali sind die Helden des Tages und Alles spricht nur von ihren Sympathien zum russischen Reich Nicht wenig -ragt '^azn bei der Brief Schir Ali's, welchen er dieser durch seinen Gesandten an den General-Gouverneur Kauffmann sandte und welcher mit den Worten beginnt: „Auf Euch stützen wir unsere Hoffnung, ober auch nur auf Euch." Als Illustration dafür, wie sehr Afghanistan augenblirf. lich in den Petersburger Kreisen Mode geworden ist, dient am Besten btt Umstand, daß man dort gegenwärtig mit der Ausgabe eines afghanischen Wür. terbuches, sowie einer Grammatik beschäftigt ist. . Ml Hioßheczo binnen bei freuet, M Äoiadtnfel Baarzahlui vrlben. Gu Gießt nient betr. »ieder eine tit Stadt fü vnS mitthei gitzre on in lifffiub, so> Mistnium ZkthriLt wek Kllhilevte. »ittwk »erden do w Lubm 1) 8laui 2) Diele 3) Stab 4) Eich- 5) ®lph 6) M ?) Silne, 8) $tif ») tialt Der" tr«-barer ■auf dem Lk der Pferde plumpm, r tntsteden, i wendbar r Die Brfserun- lich eine anS dem rufcang bii Schmieden $?atcrial5 Mit dem Grotzl lassune gel ... N1 r>i «glich irichnet, Stftüttr Mtiit Siis ^lsßö», Men t Z>e«t sO k-md. Darmstadt, 29. October. Se. Köniql. Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 8. l. Mts. den Oberst^Ceremonienmeister d. Werner, in Anerkennung seiner 50jährigen Dienstzeit bet Hose, das Großkreuz des Ludewigs-Ordens zu verleihen geruht. Darmstadt, 29. Oktober. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben llergnädigst geruht: Am 18. October den Lehrer an dem Gymnasium zu Worms, Dr. Hermann Oeser, auf fein Nachsuchen aus seinem Dienste, mit Wirkung vom Wien, 29. October. Anläßlich der Meldungen der Journale „Obse.. und „Fanfulla" bezüglich des Auftretens einer westmächtlichen Allianj wird der „Presse" von angeblich wohlinformirter Seite mitzetheilt: es seit- dies mehr Combinationen, als reale Thatsachen. Besonders entsprächen bit! Neuigkeiten des „Fanfulla" in einigen wesentlichen Punkten nicht der Wahrhtk. Der Schritt Englands in Petersburg wegen Aufklärung über die Bereutuig der neuesten Truppenbewegungen in Rumelien fei aus eigener Initiative und ganz selbständig erfolgt. Die Meldung des „Fanfulla" von der Zustimmu z Frankreichs und einem bezüglichen Ideenaustausche in Wien und Rom sei daher mit berechtigtem Zweifel aufzunehmen. Das Jntereffe der Mächte an der cor- retten Durchführung des Berliner Vertrages sei zwar ein unleugbares; bisher könne aber weder von gemeinsamen Schritten der Mächte, noch von einer auf diesen Zweck gerichteten Vereinigung derselben die Rede sein, wozu auch d:s türkische Rundschreiben über den bulgarischen Aufstand keinen Anlaß geböte habe; letzteres sei überhaupt bisher noch nicht überreicht. — Die „Polit. Corresp." meldet aus Bukarest, daß dem Einmärsche der rumänischen Truppen in die Dobrudscha kein wie immer geartetes Hindu- niß entgegeustehe. Der Einmarsch werde, wie die Regierung entschieden habt, gleichzeitig mit der Abreise der zur Uebernahme bestimmten Commission erfoi- gen. — Die Vertreter Rumäniens in Petersburg und Konstantinopel, Mk» und Demeter Bratia.io, sind auf ihre Posten abgegangen. — Dieselbe Coric» spondenz meldet aus Konstantinopel: Fürst Lobanoff soll in Folge einer Berufung in den nächsten Tagen nach Livadia abreisen. — Die Heimbesördermiz der türkischen Gefangenen hat trotz des ungünstigen Standes der Verhandln-, gen wegen des definitiven russisch - tückischen Friedensvertrages keine Unter» Hf ptt°s a”L; „teetf d'i S. D-rs-" m unbh" B«(»rgnine Ha« üfW®" kthtist» m Pest 6lr Wti« i# wnd in giotieiten Die deutsche Wohlthätigkeit. , Unter vorstehendem Titel wird uns auS Berlin über die Sammlung kür die Hinterbliebene» der auf dem „Großen Kurfürst" verunglückte» Seeleute gefchrteben. Da auch in unserer Stadt wie überhaupt in der Pro- vim zahlreiche Gaben für den gedachten Zweck eingegangen sind, glaubten wrr uns verpflichtet, Nachstehendes zum Abdruck zu bringen, muffen aber unserem Korrespondenten die Verantwortung überlasten. Kaum hat sich die öffentliche Entrüstung über die Thatsache gelegt, daß ein armer Kutscher, der nach dem Attentat verunglückte, erst ausgepfändet werden mußte ehe man seiner »othleidenden Frau und den Kindern mit einigen Tausend Mark, welche die öffentliche Wohlthätigkeit sür dieselben rasch zusam- menaebracht hatte, unter die Arme griff, da ertönte schon etne neue Klage darüber, daß bedeutende Summen, welche für die Hinterbliebenen der auf d-m Großen Kurfürsten" verunglückten Seeleute bestimmt sind, nach Monaten eben- falls noch nicht zur Vertheilung gelangt sind. Das Einzige, was bis heute an die in Roth befindlichen „Hinterbliebenen" gedrungen ist, ist eine soeben veröffentlichte, nothgedrungene Erklärung des „C-ntral.Comitöz der deutschen Ver eine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger', welche über alle Maße» „charakteristisch" für die Art der Ausübung der deutschen Wohlthatig- keit ist. Was soll man dazu sagen, wenn unsere freiwillige Wohlthätigkeit, die ein Recht hat, nach den Resultaten ihrer Gaben zu fragen, durch eine durch und durch verquickte und verzopfte Vereinsorganisation Gefahr läuft, illusorisch iu werden? Der praktische Geber will, daß seine Gabe, die er dem Coimtö Übergiebt, rasch den Ort ihrer Bestimmung erreicht, — sie soll nicht vier oder fünf Monate zinslos bei irgend einem Bankier, der Schatzmeister ist, liegen; — darüber hat man sich schon in der Affaire Holtfeuer-Richter unzweideutig aus gesprochen und die öffentliche Meinung hat auch in diesem Falle genügt, das betreffende Comit6 aus feinem Schlafe zu wecken und rasch zur Pflichterfüllung au,»halten. Der Geber will aber nicht, daß sich zwischen ihn und seine Gabe ein Netz von gegenseitig verschlungenen Vereinen schiebt, um die Wohlthat der- selben die wesentlich ebenso in dec Schnelligkeit der Uebermittlung an die Bedürftigsten, als in der Höhe der Unterstützung begründet ist, zu verzögern. Die Verzögerungen der Sammlungen für die Hinterbliebenen der auf dem „Großen Kurfürsten" Verunglückten zeigen uns eine solche Verquickung von Vereinen und Vorständen, wie man sie in Zukunft nicht dulden muß, wenn man nicht den Hauptzweck der Wohlthaten vereiteln will. Man höre! Herr v. Hollkbe» er- klärt in seinem Erlaß an „sämmtliche Sammelstellen", daß auch das Sentral- Comitö die Verzögerung beklage. Anstatt daß man also einem Commiffar Vollmacht gab, um der dringendsten Roth abzuhelfen, mußten vor Allem die „Familienverhältnisse sämmtltcher Verunglückte» und die Vermögensverhältniffe sämmtlicher Hinterbliebenen" festgestellt werden. Die Correspondenz darüber mit den kaiserlichen Marinebehörden »ahm „mehrere Monate" in Anspruch. Wahrscheinlich, weil diese Arbeit sehr groß war, wälzte sie das „6entt.il- Comitö" auf die „ältere Marinestistung Franengabe" ab, wozu angeblich die Sammelstellen ihre Zustimmung gegeben hätten, wo wn aber jedenfalls die Geber erst heute etwas erfahren. Nachdem diese „Stiftung" erkannte, daß die Arbeit für sie ebenso groß wäre, als für das Central-Comite, lehnt sie die ehrenvolle Mission ab. Die Stiftung hat mir einen theilweisen Plan für die bei der Admiralität direkt eingegangenen Gelder aufgestellt. In seiner Roth wendet sich das Central-Comitö an den Ches der Admiralität, der denn auch, wenn die Vertheilung der Admiralitäts-Gelder beendet fein wird, — „in etwa acht Tagen" — das „Actenmaterial" an das Central-Eomitö schicken wird, damit dieses bann nach demselben — wahrscheinlich In einigen Monaten — zur Vertheilung schreiten kann. „Der Plan" soll mit aller Kraft dann „in Angriff genommen" und „nach Genehmigung der Sammelstellen"--zur Ausführung gebracht werden. Inzwischen können sich die armen Hinterbliebenen tlösten, — man nimmt ja einen Plan, ihre Noth zu lindern, „mit aller Kraft in Angriff." Ganz ähnlich, wie in diesen beiden Fällen, welche jüngst die öffentliche Aufmerksamkeit erregt haben, geht es überhaupt mit den wohlchätigen Sammlungen zu. Begeisterung und Opferfreudigkeit herrschen bei den Oebern, — die Comitös fasten die Sache geschäftlich auf und die Leute, welche mit ihren Namen bet allen solchen Anlästen zu finden stnd, treiben eine Art offi- cfeller Bernfswohlthätigkeit. Sie wählen ihre Vorsitzenden, ihre Schriftsührer und ihre Schatzmeister', sie halten ihre Sitzungen und formen große Acten Fascikel, sie redigiren die Zeitungsreferate und erlösten Aufrufe, von der Vertheilung der Gelder aber hört man erst, wenn das Publikum ungeduldig wird und die Preffe mit einigen Zeilen dazwischenschläqt. Telegraphische Depeschen. Wagirer'L telegr. TorrespOade»r-W«re«». Konstantinopel, 30. October. Die Commission zur Reorganisal- des Finanz- und Schuldenwesens hat ihre erste Sitzung unter dem Vott-r Khereddin Paschas abgehalten und ihre Geschäftsordnung festgestellt. — t • Pforte hat den Fürsten Lobanoff um Auskunft über die Wiedcrbesetzun^ c türkischen Gebiets und die Weigerung, d>e türkischen Behörden wieder in tw-’ famkeit treten zu lasten, ersucht. — 60,000 Rusten. aus Bulgarien komm', haben Rumelien in der Richtung auf Burgas passirt. , Athen, 30. October. Das Cabinet Komunduros unterlag gester' - der Frage der Einberufung der Reserven mit einer Minorität von 3 Es wird heute seine Entlastung geben. Madrid, 30. October. Moucasi gehört einer achtbaren Famüte Sein Vater war Generalrath. Berlin, 30. October. Der „Reichs-Anzeiger" enthält Dekanntmacr^ gen, betr. daö Verbot der Vereine: Theaterverein Geimama, Vorwärts und Gesangverein Liedcrfreund, sämmtlich in Dortmund; ferner einzelnen Nummer und des ferneren Erscheinens des von der Westphä t Genoffensckasts-Buchdruckerei zu Dortmund verlegten „Volksblatt, Organ das werkthätiae Volk." , = » München, 30. October. Der Minister des Innern hat umfass Instructionen zum Vollzüge des Socialistengesetzes ertasten. Behörden beauftragt, den Vollzug des Gesetzes mit Eutjchiedenheit, jevoa) - gewistenbafter Beobacktung der gezogenen Schranken, zu bethätigen- Mutige Nummer des socialistischcn Blattes „Der Zeitgeist" wurde conp Berlin, 30. October. Der 8. deutsche Handetstag wurde heute - mittag IO1/2 Uhr im Rathhause durch Commerzienrath Delbrück ero ' Handelsmimster Maybach begrüßte die Versammlung und sprach btt er, aus, daß es im Hinblick auf Gott, der das Schlimmste abgewendet, im <» des blick auf den deutschen Muth, Fleiß und Einigkeit gelingen werde, die England. London, 28. October. Heute wird ein Cabinetsrath stattfinden. - „Daily News" melden von gestern aus Simla: Die britische Regierung li beschlossen, ein neues Schreiben an den Emir von Afghanistan zu richten, w»n sie demselben die Folgen feiner Weigerung, die britische Mission zu empfang nochmals deutlich vor Augen führt. — Nawab Gholam, welcher eben verlassen hat, ist wahrscheinlich Träger des Ultimatums. Die Kriegsvorb^» tungen werden mittlerweile fortgesetzt.__ _| Lokal-Notiz Vermischtes. -a.a>;rthic Sellerie- kuolkn in allen Großen auf hiesigen Gemüikmarkt. Job. Balser, Gartner. Niederlage A. HeyePscher Zanitäts-Weine Soutnalt „Cü ächtlichkn L Meili: eS ik. 8 entfprü^-.1 cht der WG :r die n Initiativ!: 6529) Welschhohnm und 5 Sühner zu rnrkcufen. E. Pitthan Ww. 25 engl. Briefbogen u. Couverts mit geprägtem Monogramm in elg. JLois /. ueh en per Hundert 1 80 empfiehlt (6446 Wilh. Plank, Reichensand. Aeinste und beste Aorten Ceylon-, Java-, Preanger-, Demarary- & Perl-Cafc’® von uMa 1.10 bis Jt. 1.70 U. höher. Dieselben sorgfältigst ohne DeimischunS selbst gebrannt von 1.50 bis 1.80. JPeintn Ztteltei6 im Brod u. ausgewogen, billigst. Würfel-Zucker, egal, Weiße Raffinade, gemahlen, garantirt rein. Koch- & Candis-Zucker empfehlen (6712 J. A» Busch Söhne# Handel und Verkehr. Limburg, 30. Octb^. (Fruchtbericht.) Rother Weizen 17.36, Weiher Weizen 17, Korn 11.40. Gerste JL 10.35, Hafer JL 6.15, Erbsen Kartoffeln JL —. (Durchschnitts-Preis pro Malter.) schafiUch-n und socialen Verhältnisse in beffere Bahnen zu leiten. Stadtratb ( Hagen begrüßte bk Versammlung im Namen der städtischen Behörden und der Bürgerschaft, Eommerzienrath Konrad im Namen der B-rlmer Handelswelt, mit einem enthusiastisch aufg-nommenen Hoch aus ®e. Mas. den Kaiser schließend. <>„ das Präsidium wurden gewählt: Delbrück (Berlin), Fromme! (Augsburg) und Roß (Hamburg). Es find 300 Delegirte anwesend. Wien, 30. October. Eine Kundmachung des Generalraths der öfter- reichisch-ungarischen Bank macht bekannt, daß mit dem 30. October die gesetzliche Firma: „Oesterreichisch-ungarische Bank" in Kraft tritt. Pesth, 30. October. Die gemäßigt- Opposition bat beschlofien, keinen Antrag auf Versetzung der Regierung in Anklagezustand zu stellen. Die Partei wird den Schwerpunkt ihrer Action In der Adreß-Debatte suchen. Der Adreß- entwurf des Oberhauses ist nach der Fafiung de« Sub-Eomitös politisch färb- los. Derselbe constatirt die Beunruhigung des Landes tn Folge der Occupa. tion und spricht die Hoffnung aus, es werde der Regierung gelingen, diese Besorgniffe baldigst zu zerstreuen. Hamburg, 30. October. Die Embleme des Zimmerer- und des Tischlergewerk-Berems sind heute consiscirt worben > von ersteren auch oie Schriften und Bücher. Pesth, 30. Oktober. Im Abgeordnetenhause wurde ein Beschlußantrag der äußersten Linken verlesen, wonach das Gesammtministerium in Anklagestand versetzt werden soll. Das Haus beschloß, daß dieser Antrag am 3. November zu motiviren ist. _____________________ Montag den 4. November, Nachmittags 2 Uhr, sollen He an die Großherzogliche Polizei-Verwaltung abgelieferten gefundenen, von den Verlierern binnen der gesetzten Frist nicht reclamirten Gegenstände, darunter goldene Rmge, Kreuze, Medaillons, Portemonnaies, Cigarren - Etuis, Uhrketten, Armspangen, Korallenketten, Brillen, Schirme u. s. w. zu Gunsten der Armenkaffe gegen Baarzahlung in dem Saale des alten Rathhauses öffentlich versteigert werden. Gießen, am 28. Oktober 1878. Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. A. 93ramm. __________________ Filzhüte, sehr pretswürdige Maare. Reparaturen werden übernommen bei A. Schultheis, junior « Aus Anlaß bf.r im Frühjahr I. I. stottgchobt-n Vormust-runa dcr kri-ss- firmitb baren Vierde ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß an vielen L-teuen auf dem Lande, zumal in den gebirgigen Gegenden des Grotzherzogtbums, die Hufe der Pferde von der ersten Jugend an nicht mit Sachkenntnis behandelt, vielmehr mit vluuwen/nicht passenden Eisen beschlagen werden, so daß die größten Deformationen entstehen, welche das Pferd zu bürgerlichen, wie militärischen Zwecken frühzeitig unverwendbar machen. , Die Heranbildung tüchtiger Schmiede auf dem Lande dürfte wesentlich zu einer Besserung dieses Zustandes betttagen und möchte e§ 11 db eine Anzahl auf Lehrschmieden besonders ausgebildete Schmiede «US dem ö-tiv-n MiliiSrdicnst zur Entl-ssur.g g-l-ng-n unter Br Nutzung dieser Leute vielleicht möglich sein, auch in den .andlicyen Bezirken für die Schmieden brauchbare Arbeitskräfte heranzuziehen, und so auf eine Conservirung des Materials der Pferdeöefitzer hinzuwirken. qnjt Rücksicht hierauf hat sich das Commando der Großh^(25.) Division erboten b Grotzh Mlnistermm des Innern die alljährlich aus dem Militärdienst zur Ent- bnttopfL R-ö wjuna gelangenden ausgebildeten Schmiede namhaft zu machen. __ - Dir^e > gmMggggg?— «ieste«, 31. Oktober. Mit Morgen, dem 1. November, tritt das L o c a l - R e g le- ment betr. Reinhaltung der Straßen in Kraft. Es ist mit diesem Reglement wieder eine Erleichterung der Bewohnerschaft unserer Stadt Getreten, indem nun die Stadt sür Wegbringung des Kehrichts und Eifes zu sorgen hat. Wie man unS mittheilte, wollten die Stadtverordneten das Reglement erst vom nächsten ^abre on in Kraft gesetzt wissen. Die Eingabe an Großh. Ministerium, welche diesen Aufschub, sowie Weglassung der Fortschaffung des Eises bezweckt^ wurde von Großh^ Ministerium ablehnend brschieden. Am Samstag ist der erste Tag, an welchem der Kehricht weggeschafft werden soll und die Stadt hat bis dahin womöglich noch keine Fuhrleute. W i e das Reglement durchgeführt wird, darauf sind wir gespannt. Dasselbe wird daher in der Folge die ihm von bet Großh. (25) Division M- kommenden Nationales der auf Militär-Lehr-Schmieden ausgebildeten, entlasftnen Mannschaften, jeweilig der.jenigen Großh. Krei-amtern zugehen lassen, in deren Kreis der Entlassene vor seinem Eintritt in den Militärdienst seinen Aufenthaltsort gehabt hat. Die betreffenden Kreisämter werden alsdann durch geeignete Bekanntmachung in ihren amtlichen Organen die Pferdebesitzer des Kreises auf diese zu Schmieden ausgebildeten Leute aufmerksam machen. Darmstadt, 29. Ottober. Die Rivalität der Garnisonen Darmstadt und Gießen betr. des größten d.h. längsten Soldaten dürfte beider demnackstiaen Rekruten- Einstellung wiederum sich zu Gunsten der erstgenannten entscheiden. Während in dm letzten Tagen das 116. Regiment einen 2 Centimeter größeren Mann als ^en «größte»> , gegen den unsres hier garnisonirenden Garde-Regiments, mitStolz den^tmn nannte, wird dem letzteren am 6. November nächsthin ein "Riese aus Alsfeld 2,1 Meter groß, zugeführt und damit Gießen wieder aus dem Felde geschlagen. Königshütte, 25. Oktober. Als der Bauer Kolodziej aus Slemianowitz heute gegen Morgen sein Nachtlager verlassen hatte, gewahrte er, daß ihm ^mmtttche Ganse aestoblen waren. Schleunigst machte er sich auf und verfolgte die von den Dieben 6fnkrloff.ne Spur, bie ihn bis nach Cb-rzow führte. Von h-er aus war st- nscht rnehr kenntlich. In der VorouSsetzunz, dah die Diebe den chorzower Wald^wohl als Bergungs' nrf henufet haben würden, schritt er nach diesem zu und bemerkte schon von der ^erne, daß fick die ihm gestohlenen Gänse auf der konigshütle-ktttowitzer Chaussee dEfanden. Daneben standen drei Männer, die, wie es schien, mit einer Frau unterhandelten. Kolodziej eilte schleunigst nach dieser Stelle hin und rief der Frau zu die Ganse^rsicht zu kaufen, da sie ihm gehörten. Kaum wurde er bemerkt, so flohen zwei der vorer wähnten Männer, der dritte blieb aber stehen, zog einen Revolver htrvor und schoß den Kolodziej nieder. Die Kugel traf gerade in die Stirn. In der Nähe stand vor einem Gasthof ein Milchwagen, wie sie hier täglich avS den der.achbarten Ortschaften ■ in die Stadt geschickt werden. Der Milchmann sah, wie ein Mann stürzte, sah aoer auch, doß ein anderer davoneilte. Er verfolgte diesen, abernickt ^nn der , Mörder drehte sich plötzlich um, blieb gttaffen fleben unb riiSaen Auch dieser fiel. Hierauf eilte der Mörder nach dem Redenberg zu, einigen Frauen, welche auf dem Wege standen, entgegen: „Wer sich unterste-ft, zu rufen, den schieße ich augenblicklich nieder" und machte Miene, nach dem nahe belegenen chorzower Walde zu fliehen. Kaum gelangte er aber aus dem Bereich des mit Bäumchen be- aten Redenberges, alS er wiederum stehen blieb und den sechs Mannern, welche eben herzueilten und ihn verfolgten, einen Schuß entgegensandte. Moglicherw^se hätten diese unter solchen Umständen von weiterer Verfolgung Abstand genommen. Da kamen die mit Gewehren bewaffneten Sohne des Redenbergpach ers Karl und M x Kliscz hinzu und forderten zur weiteren Verfolgung energisch auf, selbst 'M gutem Beffviel voranaehend. Abermals drehte sich der Mörder um, einen Schuß nach fernen Verfolgern abgebend, und abermals stürzte ein Mann — glücklicherweise aber unverletzt, wie sich? herausstellte, nur betäubt von dem Schreck, den ihm bie dicht bei feinem Kopf vorbeigeflogene Kugel einjagte — und weiter «ings nach dem b.zeichneten Wal^ - Bevor aber dieser erreicht war, blieb der Mörder nochmals Üeben, schoß ,» 1^^n Hau en der ihn verfolgenden acht Männer und setzte alsdann seine Flucht fort. Da stolperte er über irgend einen Gegenstand und fiel zu Boden. Max Klikcz, ein rungn Reservl.t, war d-r erste, der ihn am Kragen tagte und s-sthielt. V-rzwe seit «ar ->i-G-g-nw°br ub-r sie war nutzlos; man wurde des Mörders Herr und sührte ihn der^Polizeibehc> d- ZU. Der Mörder ist ein berüchtigtes Subjekt aus Josepbsdorf und erst vor Kurz.m cm3 dem Zuchthause entlassen. Wie verlautet, soll auch bereits einer "r Genossen gefangen fein. Kolodziej lebte noch bis gegen Mittag, starb aber, ohne ein Wort v sich gegeben zu haben. Der zweite Mann, welchen der Mörder traf, lebt "och, es ist aber fraglich, ob er am Leben erhalten bleibt, denn die Verwundung soÜ Ziemlich< denklicher Art sein. Die Kugel drang in die linke Backe und kam hinter dem l.nkeo» Obre bercms. Schließlich mag hinzugefügt werden, daß bet der Verhaftung des Mörders sich ein langes, in einem Futteral steckendes Messer und eine Amahl Dietriche oorfanden. ___________________ yoon- ä ischk n zu richte ' [fion zu < Mer eben Die Alie^l' Frisch eingetroffen. .fi'iinfil. Würstchen empfehlen (6710 J. A- Busch. 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Zur Entgegennahme von milden Gaben erklärt sich die Erped. des „Gießener Anzeigers" bereit.__ Abonnements - Concerte» Hierdurch erlaubt sich die Kapelle des 2. Grossh. Hess. Infanterie- Regiments Nr. 116 zu den bisher üblichen Winter - Aboiiuemcnts- Concerten ganz ergebens! einzuladen. Die Concerte finden im Cafe Leib’schen Saale statt und wird der Anfang derselben durch den Giessener Anzeiger bekannt gemacht. Der Preis für 6 Abonnements-Concerte beträgt: 1 Personenbillet.......2.40. 1 Familienbillet bis zu 4 Personen „ 6.—. Die Liste circulirt und liegt ausserdem noch an der Kasse zum Abonniren bereit. Die Kapelle des 2. Krosch. Hess. Inf.-Kegt. Ur. 116 (Erohhcr;og). ____________________Kraiisse^ Kapellmeister.____________ (6707 Akademischer Gesangverein. 6696) Am Montag den 4. November, Abends 7 Uhr, beginnen die regelmäßigen Proben mit den „Jahreszeiten" von I. Haydn. Anmeldungen neuer Mitglieder nimmt der akademische Musikdirector sowohl in seiner Wohnung, Morgens von 8—9 Uhr, als auch an den Probe abenden Montags und Donnerstags von 7—9 Uhr Abends m der kleinen Aula entgegen. ________________________________Der Borstand. Die Daiilpfsägcrn mm Andreas (Euler übernimmt billigst das Schneiden von Stämmen und Brennholz; ebenso besorgt dieselbe das fahren des Holzes aus dem Walde rc._____________________________________(6554 W ohnungs - V eränderung. 6659) Von heute an wohnen wir Marburgerstraste A. 173, zunächst unserer Fabrik. »J. Hanau, E» Hanau, ________________________in Firma Gebr. Kaufmann, Seifenfabrik. 7) Zu prompten Lieferungen großer Posten Ringofen-Ziegelsteine, Fa^on und Verblendsteine re. empfiehlt sich __L. 'Weygand in Wefz.lar. Das Neueste in Eesatzartikeln, als: farbige Gallons und Sammtborden, sowie Knöpfe, Einfastbänder, Seide, Zwirne in allen Farben, empfiehlt zu billigsten Preisen 5547)J. H. Fuhr. Sonnenftraße. 5,63> J. 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