Freitag, den 16. Marz 1S97. Mo. 63 Anffige- unb Inibblatt fiir heu Kreis Gießen. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. (Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18. JÄM Preis vierteljährlich 3 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. , A Wobltj. s kll Startet M B-rm ' baldgkftlligß Polizei Reglement. Betreffend: Die Regelung des Gewerbes derjenigen Personen, welche auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ihre Dienste anbieten, insbesondere der Dienst- und Lohnmänner. Nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung werden aus Grund der §§ 37 und 76 der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 und des Artikels 56 der Städteordnung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. Februar 1877 zu No. M. d. I. 2525 hinsichtlich (1380 'uchts-Advocat. '"bundene Elisabethen, W Frankfurt a. M. Mft Bei W. Thkklr Schneider. Mkenjtt., (Siefctn. 'N zu entsprechen, cc fnen. zsvoll Wunidl. er, Bruder und teilte nerle |en wir hiermit (1383 rbliebenen. rbliebenen. stag Nachmittag UR jft |ftf, , ll die NtJ (mMJ ben^fß v.t । innntt ole v^, „ irjff schtw, »*** des Gewerbebetriebs der Dienst- und Lohnmänner folgende Vorschriften erlasien. § 1. Personen, welche auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie überhaupt an öffentlichen Orten ihre Dienste als Dienst- oder Lohnmänner anbieten, desgleichen Unternehmer, welche derartige Personen als Gehülsen annehmen wollen, bedürfen hierzu der polizeilichen Concession. Bei Ertheilung der Concession erfolgt gleichzeitig die Angabe der Nummer, welche der Dienstmann für Jedermann sichtbar an der Mütze und auf einem metallenen Schilde auf der linken Sette der Brust zu tragen hat. Alle Vorschriften hinsichtlich der Form dieser Nummer sowie bezüglich des Tragens einer Dienstkleidung sind genau zu befolgen. Nur diejenigen, welche die Concession als Dienst- resp. Lohnmänner besitzen, dürfen solche Abzeichen und Kleidung tragen. § 2 Die Concession als Dienst« oder Lohnmann wird nur solchen Personen ertheilt, welche sich über ihre Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit uud Tauglichkeit ausweisen können. § 3- Jeder Dienst- oder Lohnmanu hat bei Großherzoglicher Polizeiverwaltung eine Caution von 25 Reichsmark zu stellen. Die Unternehmer concessionirter Dienst- oder Lohnmänner-Jnstitute haben diese Caution für jeden ihrer Gehülsen zu stellen. § 4 Die Caution haftet sowohl für verwirkte Strafen der Concessionäre, als auch für Ansprüche, welche den Auftraggebern, falls sie durch Dienstleistungen • in Nachtheil gekommen sein sollten, etwa erwachsen könnten. Dergleichen Ansprüche müssen stets sofort bet Großherzoglicher Polizeiverwaltung zur Geltung gebracht werden, da bei dem Ausscheiden eines Dienst- öder Lohnmannes die Caution zurückgegeben wird. Die angegriffene Caution ist binnen 8 Tagen bis zu ihrem vollen Betrage wieder zu ergänzen. § 5. Den Concessionsschein und ein Exemplar dieses Reglements, sowie die an die Auftraggeber zu verabfolgenden Quittungsmarken haben die Dienst- resp- Lohnmänner stets bei sich zu führen. Die Quittungsmarken muffen auf einen bestimmten Geldbetrag lauten und außerdem aus ihnen die Dienstnummer und der Name des Dienstmänner-Jnstituts, welchem der Inhaber angehört, oder der Vor- und Zunamen des selbstständigen Lohnmannes aufgedruckt sein. S 6 Wer das Gewerbe als Dienst- oder Lohnmann aufgeben will, hat davon bei der Polizeiverwaltung Anzeige zu machen und dabei den ihm ertheilten Concessionsschein zurückzugeben. Gleiches haben diejenigen zu thun, welche von den Unternehmern von Dienstmänner-Jnstituten angenommen worden sind. An diese Unternehmer haben sie die ihnen von denselben zugetheilten Kleidungsstücke, Nummern und Quittungsmarken binnen 24 Stunden zurückzugeben. Die vorerwähnten Gegenstände dürfen sie keinem Anderen zur Benutzung überlassen und ebensowenig die Requisiten eines Anderen benutzen. S 7. Die Dienst- resp. Lohnmänner müssen während der Dienstzeit in reinlicher, nicht zerrissener Kleidung erscheinen, stets nüchtern sein und sich gegen das Publikum ruhig und höflich betragen. Sie dürfen sich nur an den ihnen polizeilich angewiesenen Plätzen und nur in solcher Weise aufstellen, daß sie den Straßenverkehr nicht hemmen. Die Bahnhöfe dürfen sie nur dann betreten, wenn ihre Dienste gefordert werden. Gerätschaften, als Schieb- und Stoßkarren rc. dürfen sie nur an polizeilich genehmigten Orten ausstellen. § 8. Die Dienst- oder Lohnmänner dürfen so lange sie dienstfrei sind, die Annahme von Aufträgen nicht verweigern, ebensowenig letztere eigenmächtig Anderen übertragen. Die Aufträge sind pünctlich und in möglichst kurzer Zeit auszu- führen. Unbestellbare Gegenstände haben sie alsbald dem Auftraggeber wieder zuzustellen, oder wenn derselbe nicht zu ermitteln ist, der Polizeiverwaltung gegen Bescheinigung abzuliefern. § 9. Kein Dienst- resp. Lohnmann oder Inhaber eines Dienstmanns>Jnstituts darf für tarifmäßige Dienste mehr als den in dem unten angeführten Tarife ausgesührten Satz verlangen. Für Dienstleistungen, welche nicht im Tarife namhaft gemacht sind, bleibt eS den Interessenten überlassen, sich über den Preis zu einigen. Für die Bezahlung muß der Dienst- resp. Lohnmann dem Zahlenden unaufgefordert die dem Betrage der Zahlung entsprechenden Quittungsmarken zustellen. Anforderung von Trinkgeld ist nicht erlaubt. §• 10. Wird ein Dienstmann zur Uebernahme einer Bestellung an einem bestimmten Orte geholt, welcher Aufforderung er folgen muß, so ist dafür im Innern der Stadt (b. h. innerhalb der Stadtthore) nichts zu vergüten. Im weiteren Stadtbezirk wird dieser Gang, im Falle der Gerufene auf bestimmte Zeit benutzt wird, auf diese Zeit mit jedesmal 5 Minuten eingerechnet, Andernfalls gilt es für einen besonders und tarifmäßig zu vergütenden Gang. Die Dienstmänner müssen auf ihre Aufträge fünf Minuten unentgeldlich warten; bei einem längeren Zeitaufwande kommen die Tarifsätze fftr bestimmte Zeiten statt derjenigen für bestimmte Gänge in Anwendung. Sind zwei Mann zu einer und derselben Dienstverrichtung nöthig, so hat ein Jeder von ihnen die volle Taxe, die in dem Tarife dafür angesetzt ist, zu beanspruchen, mit Ausnahme des unter V. s. des Tarifs bemerkten Falles, den Transport eines Flügels ober eines ähnlichen Instruments betr. §■ 11 Die Dienstmänner, auch Diejenigen, welche von den Unternehmern von Dienstmänner-Jnstituten angenommen sind, stehen unter der Controle der Polizeiagenten und haben deren Anweisung Folge zu leisten. §• 12. Unternehmer von Dienstmänner-Jnstituten haben ein dem Publikum stets zugängliches Büreau zu unterhalten, in welchem Bestellungen, Beschwerden und Anfragen entgegengenommen werden. Das Local des Büreaus, sowie jede Veränderung desselben ifl in dem Gießener Anzeiger dem Publikum bekannt zu machen. §. 13. Unternehmer von Dienstmänner-Anstalten sind verpflichtet, ein Statut ihrer Anstalt zu errichten. Dasselbe darf den Bestimmungen dieses Reglements nicht widersprechen, eS bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der unterzeichneten Großherzoglicheu Polizewerwaltung, muß aus deren Anforderung abgeändert werden und ist jedem Gehülsen bei seinem Diensteintritt in einem Exemplare zuzustellen. Das Statut muß enthalten a) die Bestimmungen über die innere Einrichtung der Anstalt und des Dienstes; b) die Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmer und den Gehülsen; c) die Bestimmung des Betrags der Garantie, welche der Unternehmer für seine Gehülsen den Auftraggebern gegenüber übernimmt. d) den durch dieses Reglement festgesetzten Tarif und e) die Vorschriften wegen der Kltidung und Abzeichen der Gehülsen. Etwaige Aenderungen des Statuts sind, wenn es für nothwendig erkannt wird, nach vorher eingeholter diesseitiger Genehmigung zu veröffentlichen: § 14. Die Unternehmer von Dienstmänner-Jnstituten sind ferner verpflichtet: a) über die von ihnen angenommenen Dienstmänner ein fortlaufendes, stets vollständig erhaltenes Register zu führen, aus dem der vollständige Name, die Wohnung, die Dienstnummer, der Tag des Diensteintritts und eventuell der Tag des Dienstaustritts jedes Dienstmannes zu ersehen ist; b) bei der Entlassung eines Dienstmannes den ihm ertheilten Dienstschein, sowie die ihm zur Benutzung überlassenen Quittungsmarken, Kleidung und Nummerschild abzunehmen und c) von der Entlassung eines Dienstmannes unter Rücksendung des Dienstscheins der Polizeiverwaltung binnen 24 Stunden Anzeige zu machen. §• 15- Sollte eine Gesellschaft Unternehmerin eines Dienstmänner-Jnstituts sein, so haften der oder die von derselben der Polizeiverwaltung namhaft zu macken- den Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer für alle Uebertretungen der den Unternehmern von Dienstmänner-Jnstituten nach dieser Verordnung obliegenden Verpflichtungen. §• 16 Die Beaufsichtigung der Dienstmänner, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen denselben und dem Publikum, und die Prüfung und Erledigung von Beschwerden liegt der Großherzoglichen Polizeiverwaltung ob. II« Für befltmmfe Zeit ohne Geräthschaften - 2 ft 3 u III. Kür bestimmte Zeit mit Geräthschaften. 2 JL * 50 Transport verwendeten Dienstmänner geleistet. 1 JL 40 76 m 15 H tf 30 // ff ff 35 50 30 H 40 „ 15 40 20 80 25 - 4 H . 10 „ °) P) q) r) Ib für die Dienst und Lohnmännerzu Giestm. festgesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde auf Grund des § der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869. und Transportmitteln. u) für daK Fahren von Wasche auf die Bleiche: ein Waschkorb voll....... Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius. plc^greifend. V« Für einzelne bestimmte Arbeite». 8) für den Transport eines Flügels oder ähnlichen Instruments 5 Diese Vergütung wird im Ganzen ohne Rücksicht auf die Anzahl der zum 20 H 17 tt 40 für den zweiten 20 für den dritten und jeden weiteren Korb voll . . 10 v) für Einschöpfen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm w) für Tragen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm . c) bis zu einer halben Stunde Arbeit d) über Vr Stunde bis zu 1 Stunde e) für länger als eine Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von Vi zu i/i Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 40 pro St., also 10 H pro Vi Stunde. f) für einen halben Tag ä 5 Stunden g) über 5 Stunden für jede weitere Va Stunde - - h) für einen ganzen Tag Arbeit.......... i) für jede weitere Va Stunde über 10 Stunden k) bis zu Va Stunde Arbeit 1) über Va Stunde bis 1 Stunde m) für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von V< zu V4 Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 50 H per Stunde, also 13 pro i/l Stunde. für einen halben Tag Arbeit ä 5 Stunden für jede weitere */a Stunde über 5 Stunden für einen ganzen Tag von Morgens 7 bis Abends 7 Uhr zu 10 Stunden Arbeitszeit gerechnet........ über 10 Stunden für jede weitere halbe Stunde . . . . I« Für bestimmte Gänge. a) (innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter b spe- 3 . H §. 17. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Reglements werden mit 1 bis 8 bestraft. Daneben kann Eoncessionsentziehung durch die Polizeiverwaltung erfolgen. Letzteres gilt insbesondere, wenn die angegriffene Caution nicht binnen 8 Tagen ergänzt wird. §. 18. Tarifüberschreitungen werden nach §.148, pos. 8 der deutschen Gewerbeordnung von 1869, bezw. §. 2, pos. 4 des Gesetzes vom 12. Juni 1872, die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung betreffend, mit Geldstrafe bis 150 JL und im Falle des Unvermögens mit Hast bis zu 4 Wochen bestraft. §. 19. Beschwerden gegen Verfügungen und Anordnungen der Polizeiverwaltung können innerhalb einer zerstörlichen Frist von 24 Stunden bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen vorgebracht werden. § 20. Ist die Beschwerde gegen eine Verfügung der Polizeiverwaltung, welche Concessionsentziehung enthielt, gerichtet, so kann innerhalb einer unerstrecklichen Frist von 14 Tagen der Recurs an den Kreisausschuß ergriffen werden (vgl. Gewerbeordnung § 40 und Regulativ den Geschäftsgang bei den Kreisausschüssen betreffend § 2 pos. 4 f.) Die Frist zur Berufung läuft von dem Tage der erfolgten schriftlichen Zustellung der Verfügung Großherzsglicher Po- lizeiverwsltung an, wobei der Tag der Zustellung nicht mitgerechnet wird. Bis zur erfolgten Entscheidung durch den Kreisausschuß ist des ergriffenen Recurses ungeachtet der polizeilichen Verfügung nachzukommen, falls dieselbe nicht durch Anordnung des Kreisamts suspendirt wird. § 21. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 15. April 1877 in Kraft. Gieß e.n, den 6. März 1877. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius. IV» Fuhre» mit Handwagen oder Karren re für eine solche mit über 25 bis zu 100 Kilogramm .... Für Fuhren nach den sub Ib benannten Häusern ist der Tarifsatz unter t) für Umzüge und Möbeltransporte: bis zu Vi Tag = Stunden . über V< Tag bis Vr Tag — 5 «stunden . 2 „ ff Va » ff 3/4 ff = 7Va rr • • 3 „ „ 3/4 ff ff 1 „ = 10 „ - . 4 „ incl. Transport von Flügeln und ähnlichen Instrumenten VI« Für Rückanfträge. x) in allen Fällen die Hälfte der obigen Sätze jedoch mindestens 10 Tarifüberschreitungen Seitens der Dienst- uud Lohnmänner werden in Gemäßheit des § 148 pos. 8- der deutschen Gewerbeordnung mit Geldstrafe 30 bis zu 150 JL und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Gießen am 6. März. 1877. 40 i 30 "/pro Mann 20 J mit Geräthschaften ciell bezeichneten Häuser). für xinkN ^stimmten Gang ohne Gepäck 1 mit Gepäck bis zu 10 Kilogr. incl. 20 » " " ' „ über 10-25 „ incl. 20 b) na* Philosophenwald, Textor'sche Hardt, Besitzung von Schlenke (Hardt) und Bullers; für einen Gang ohne Gepäcks ,o Kilogramm inci. ' '■ ' 40 „ „ über 10—25 „ „ • • • $0 „ ' ' „ 25—100 „ „ ... 70 „ "überall incl. Transportmittel. Gieren, am 28. Februar 1877. B etr essend: Di-Frübsahrs-Conttoloeriammlung-n 'm Kreise Ei-b-m Das Großhcrzogl-.chc Kreisamt Gieyen an die Größtmöglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir beauftragen Sie die nachstehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Landwehr-Drzirks-ommando's dahier in Ihren Gemeinden auf °rts. übliche Weise bekannt machen zu lasten. $ . Dr. Hoffmann, Regierungsrath. Bekanntmachung. Die diesjährigen Frühjabrs-Control-Bersammlungen im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten: I. Im Bezirke der I. Compagnie (Gießen) 1. Zu Gießen am 4. Avril 1877 Bormittags, im Oswald'schen Garten, „t Uh fte M. DI».m.d *.!,* ... 3.1-.-« - - SV, Uh bl, "» b" <•» -b H,»W. =«■■■■■* W 2. Zu Lollar am 4. April 1877, Nachmittags 12V» Uhr, aus dem Turnplatz. Hierzu g°hö^die° Orte^ Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen (mit Heibertshausen), Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, R-dgen, -Kittershausen (mit Kirchberg), Staufenberg (mit Friedeibansen), Treis a. d. Lumda, Trobc. 3. Zu Grimberg am 5. April 1877, Bormittags 8V2 Uhr, an dem Bahnhose. V.erzu Sch°r°n d ° Ort - @eilghauieU| Göbelnrod, Grünberg (mit der Dickeismühle, Neu. Mühle Stadt-Mühle, Stem-Muhl^ Oberen und Untnen^Ä-EtteLatz Müdle^ L'ätt nrod, Harbach (mit der Kolbcrmühle und Sommersmühle), Kestelbach (mit d-r Rabenau schen Pap,-r- TOÜble 1 Bmg-Mühle? Georgen-Hammer, Trolles-Mühle und WalkMühle), Lindenstruth, Londorf (mit der Burg Rabenau, Burg-Mühle, Schmied-Mühle, Reitzen-Mühle und Ziegclhütte), Lumda (Groß- und Klein-)^Odenhausen^(mtt Appenborn-Hos), Qucckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddmgshausen, Saafen (mit Bollnbach, Vettsberg und Wtrberg), Ltangenrod, Stockhausen, Weickart »afterr Lasten. * nbe, 2 Uhr 3 w 40 20 35 50 b&20 . 17 „ 80 „ 25 40 ( n 4- , 15 . II. Im Bezirke -er II. Compagnie (Lich). 1. Zu Hungen am 12. Avril 1877, Nachmittags i3/» Uhr, am Friedhöfe. H^'u «°^^^ie Orte $unflCI1| Inheiden, Langd, Langsdorf Musch-nh-im N-nnenrod, Obbornhofen, Rabertshausen (mit Ringelshausen), Rodheim (mit Hof-Graß), Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe und Willingen. 2. Zu Lich am 13. April 1877, Vormittags 9 Uhr, am Bahnhofe Hierru gehören die Orte: mn,=.ra;n ffik.rftabt tmit Arnsburgl, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hausen, • aÄSÄiftK'Ä. 4-*wtU'w* •*«**»** gen, Ober-Hörgern, Steinbach, Watzeickorn mit Stemberg. betrrfftnben Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs aller ®14’pfi“on Inw™,hrile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassen sind ^.sm- »w» •** - «**•' -*• *•* ?ÄÄ Aiw- •«*** * Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur. dt.. • - 2 - - 3 -ren re. • • • • 50 % er Tarifsatz unter tl» M 5 Anzahl der zum ,40^| 40 3q " pro Mann 20 '] mit Geräthschasten . 40 H . 20 , ■ 10 „ ogramrn . . 4H \mm . • • W „ )estens 40 mannet werden n MH mit Gkldstrch W zu 4 Wochen luptsiadt Gießen. ebniar 1877. Gemeinden auf * ibgehalten'- er unb btt , niet«1 **Ä*di» . Art W* •M Gießen, den 44. März 1877. L e h r e r - C o n f e r e n z des Conferenzbezirkes Großen Buseck. Freitag den 23. März, Anfang 10 Uhr, in Großem Buseck. Büchner, Kreisschulinspector. - i amte, der seine Pflicht vergessen und nun nicht einmal den Muth habe, dies einzuräumen. Die Behörde habe ihre Schuldigkeit gethan. „Ich muß mit den Worten schließen: ich kann nicht anders." (Beifall.) Nachdem sich noch Weh- renpfennia, Hänel, Liebknecht und Staudy an der Debatte über den Fall Kan- tecki betheiligt hatten, wurde dieser Gegenstand fallen gelaffen und es folgte die zweite Lesung des Etats. Bei der Position für das Reichskanzler-Amt wurde ivon Hänel die Organisation dieses Amtes bemängelt und dem Bedauern über die Aussichtslosigkeit der Hoffnung auf die Begründung von Reichs-Ministerien I Ausdruck gegeben. Hierauf erwiderte Fürst Bismarck: er müsse die Behauptung ° idBfi&tiae der Reichskanzler nicht, dem pflichtmäßigen Ermeffen der zuständigen Deutschland. Behörden hinsichiltch der Angelegenheit vorzugr-if-n, was zur Ausrech -rhaltung »■ »>• '= -«*"-«-*"xs*A ÄSL, -dl..7:SXÄSÄMÄSi x. Michel mit großer Anstrengung Östlich an, Ufer zu bringen, wobei H-ln Triburml« d f h^t Einem P»st-Benmten erhalten, nicht genüg-, - «äs. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die amt-! He Benennung der Lokalstellen für das Bergwesen betreffend. Nachdem se. jkanial. Hoheit der Großherzog mittelst Allerhöchster Entschlichung vorn lb. y. Mts. zu genehmigen geruht haben, daß der Bergmeisterei für die Provinzen Starkenburg und Rheinhessen die amtliche Benennung: „Bergmeisterei Darm- tot" und der Bergmeifterei für die Provinz Oberheffen die amtliche Benennung : „Bergmeisterei Gießen" beigelegt werde, so wird dies hiermit zur Nach- ~ *M*. n •*-m-SK'SBSEäSsS ^4 Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Offenbach, di- sür das Stiftung des Norddeutschen «und-S, R°ichs-M,mst-riea geschaffen rffiVpSÄW»« Großherzoglichem Ministerium Die V-rfaffung zeichne di- Bahnen vor, in denen man sich zu b-»-g°n h-b- l d-s Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung »°7 L^unal-Bedürfniffeu so lange -r Kanzler bl-, -, werdeer dwsUben nicht^»erlaffem D-r^ch be^. ^"6."u-bersich7d-r'v°n"G?°ß7°rz°gttchem ML-rium dekJnnern für das Ä hervor, d-ß « -uf "di. Verantwortlichkeit der ?‘V T«ÄS ÄTeta”9 Mn '°mmuna,-Bedürfniff-n üb^Wsrch eg^ tu den Gemeinden des Kreises Worms. I ° „ er At..r n-t. rirfifiaem Geleise beweat 1 MU H: dl, ,uL«8™, fowi« W MaranH'» <"> <“V’lnİ’'£ B-rnsh°us-n mit einem G-H.it von 685 Xjl ; das Präsentationsrecht zu fördern, ohne uns m zr. groß-m^Maß«^dem Ziele kommen, .. Äbiiw« -ch». 1" »->•" «'• : Di, n»,Ä”'Ä v°n 2400 di- dritte Schulstelle zu Rieder-Ramstadt mit einem Geha t von daß man ba« immer mit 771 M. 42 A i die «emeinde-Schulstelle zu Schönberg mit einem Gehalt von sei, daß man sich Vieles andersvorstell^«ls es ,n WwktMM e, *n bet S{uti.en Reichstags-Sitzung erklärte der der Kaiser das entscheidend- Wor- und °erweig-r- nach den Umstauoen die Präsident de» Reichskanzler-«mtks Hofmann in Erwiderung auf di- Jntcrpella- Miterz-ichnung einer. Borl-S-- De^RUchskanzl-r kchin-"auch"v°r^äm RUchs- ZWMSSZMWMsMM t u Dienstag den 20. März 239 316 14 360 446 Geld-Cours. lautern (350 Bocher. (1361 »ocuSnufiöl Sodaseife, per Pfd. 70 H handel seife, bittere. 90 „ 122 18 700 50 Buchen Eichen 23 264 28 96 85 das das 128 104 142 erlassen R a 79 16 33 m m 48 83 270 empfiehlt 755)_____ nofiehlt 730) L. »Aller, Mausburg B. 48. 44 68 16 24 53 65 . 44 81 850 Buchcn-Wellen, 1000 Eichen- u 2850 Nadel- „ Bemerkt wird, daß am ersten Tage Eicken- „ 9tadel- „ Buchen-Prügelholz, Eichen- „ Nadel- „ Buchen-Stockholz, Eichen- H Stadel- „ Ylycerinfeife, feinste, „ „ 1 Jt »allscife tum Waschen pon Kleidern. Nedicinische Kräuter- und Theerseife, noie alle Sorten gewöhnliche Waschseifen, Eichen- und 153 Fichtcnstangen, Rmtr. Ktefern-Rundscheitholz von 21/» 1210) Für die Bewerbung um eine Lehrlingsstelle auf einem hiesigen Comptoir, mit welcher eine sofortige kleine Gehalts- rahluna verbunden ist. werden schriftliche Anmeldungen unter Nr. 1210 bei der Erp. d. Bl. entaegengenommen. — vermischte Anzeigen. 1400) Ein braves Mädchen vom Lande für eine kleinere Haushaltung per 1 April gesucht. Näheres Scltersweg Lit. E- Nr. 21. & 40 und 60 H, L. Müller. Mäusburg B- 48. Alleinverkauf der Prof. l>r. Meidinger - Füllöfen vom Eisenwerk Kaifers- Jürkei. Konftautinopel, 13. März. Vorgestern und gestern sanden Ministerraths-Sitzungen statt, in denen über die Forderungen Montenegros berathen wurde. Die Minister beharrten auf ihrem Widerstand gegen die Abtretung von Niksic und der albanischen Gebietstheile auf dem rechten Ufer des Moraca, tz Christics erhielt Ordre, bis zur Ankunft des neuen serbischen Agenten in Konstantinopel zu verbleiben. — Die Ernennung Khalil Scheris Paichas zum Botschafter in Paris wird nulimehr amtlich gemeldet. Man versichert, Namik Pascha werde als Präsident des Senates sungiren. Die türkischen Zeitungen fahren fort, jede Abtretung von Gebiet an Montenegro zu bekämpfen. Die fremden Geschäftsträger, namentlich der englische, bemühen sich, zwischen der Pforte und den montenegrinischen Abgesandten ein Einvernehmen herbeizuführen. Duichmesser und 9—16 Meter Länge, Stück Fichten-Derbstangen 34,46 Festmeter haltend, zu Sparren, Spalier und Latten, Rmtr. Bucken-Scüeidholz, „ „ Prügelholz, Buchen-Wellen, Rmtr. Buchen-Stöcke, Versteigerungen. Holzversteigerung. Im Mainzlaier Gemeindcwold kommt den 20. und 21. März d. I. folgende- Holz zur Versteige, ung: !. Bau- und Werkholz. Dienstag den 20. März d. I: 145 Eichen-Stämme von 15—52 Crnti- meter Durchmesser und 4—15 Meter Länge, mit 69,91 Festmeter, 498 Nadel-Stämme von 15—40 Centi- Meter Duichmesser und 4—15 Meter Länge, mit 140,06 Festmeter, 809 Nadel-Stanqen mit 25,52 Festmeter. II. Brennholz. Mittwoch den 21. März d. I.r 117 Rmtr Buchen-Scheitholz, Jeinlles Schweineschmasi empfiehlt (753 ______Emil Fischback im Höler bet Lich; Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf dem Garbentetcher Weg ca. Va Stunde von hier: Eichennömme. 15-34 Ecntimtr. stark und 4—11 Mtr. lang, mit 61 Kbmtr., Kiefernftämme, 15—40 Centimtr. stark und 4—15 Mtr. lang, mit 140 Kbmtr., besondere Bekanntmachung. Aufforderung. Einwendungen gegen daS von Ludwig Lang in Gießen am S. Februar d. I. seinen unbevorzugten Gläubigern angetragene Arrangement, dessen Inhalt aus den Arten entnommen werden kann, sind bis zum 1. k. Mts. dahier anzubringen. widrigenfalls bezüglich der beantragten Bestätigung jenes Arrangements lediglich auf Grund der Acten Verfügung ergehen wird. Gießen, den 10. März 1877. Grotzherzoglichetz Stadtgericht Gießen. B ö t t i ch e r. vr. G i l m e r. (1404 Mtsedern und Jaunen Zwillch und Barchent, Fcder-Ldnen, Lieferung vollständiger Betten in streng re-ller Ausführung, bei <439 Th. Brück, Kanzleiberg B- Morgens um 9 Uhr anfangend, sollen in dem Gemeindcwald zu Bersrod, Diftrict Spitz, Oberhäuschen, WaldwieS u Unterhäuschen, nachverzeichnete Holzsorti- mente versteigert werden, als: Buchen-Stämme von 39—55 Ctmtr. Durchmtsser und 5-12 Meter Länge, Nadel-Stämme von 15—36 Centimtr. J. ti. I>. Bapst. empfieklt alle Arten Oefen und Herde, als: Regulirfüll -, Mantel- Wormfer-, Sarrlen und Kochöfen, Steinkoblenkasten, Feuergerätbe, Feuerge- rathftänder, Kochgeschirre aller Art, Kücheneinrichtungen re. 1334) Schwarze Cachemire, Thibet, Batifte, Lustres u. AlpaccaS, sowie schwarze Seidenzeuge U. Seidensammt empfehle in vorzüglichen Qualitäten zu billigsten Preisen. Moritz Heichelheim. Messina Orangen und Litronen in vorzüglicher Qualität empfiehlt billigst 756)L. Müller, Mäuitburg B. 48. 106 „ „ Prügel, 4400 Nadel-Wellen, 144 Rmtr Nadel-Stockholz, Bemerkt wird, daß die Buchen-Stämme voi züglick schön sind und zu jedem Gebrauch sich eignen. Die Zusammenkunst ist Morgens 9 Uhr im Ort- Bersrod, den 12. März 1877. Großh. Bürgermeisterei Bersrod. Irische Jeilchenbouquets in jeder Größe empfiehlt (568 O. Garn, Handelsgärtner, Lindenplotz. Engros-Depdt von Cigarretten u. Tabak der Compagnie Laferme in Dresden bei Philipp Krell in Frankfurt am M'.in tiefen Worten des Reichskanzlers sprach noch Befeler zur Sache, indem er die Schwieiigkeit der Srünbung von Reichs-Ministerien zugab, aber aus das Be» spiel der amerikanischen Verwaltung hinwies, und außerdem v. «leift-Rebow, welcher befürwortete, daß die preußischen Minister zugleich Reichs-Minister seien. Rach Schluß der Debatte wurden Titel 1, 2 und 3 des Etats bewilligt.danach auch die übrigen Budget-Posten bis Titel 10. Emen Antrag des Abg. v. Behr wegen Bewilligung von 10,000 Mk. zur Deförderuug der Fischzucht wies das Haus an die Budget-Commission. — Fortsetzung der Berathung morgen. V •• Li wenn die Etiquette den Namenszug JL V. Liebig In blaner IM UP äCht Farbe trägt. Sckeith. Prügelh. Stockh. Reish. Wellen Liebig Company s Fleiscü-Exlracl aus FRAY-BENTOS (Süd-Amerika). Aekgien. Brüffel, 13. März. Die Kammer hat in Folge von Erklärungen des ^ustiz-Ministers beschlossen, die Angelegenheit Langrand - Dumonceau solle noch vor den nächsten Gerichts-Ferien vor die Geschworenen kommen. Der Fall T'Kind kommt im April zur Verhandlung. Nadelholz Das Etchenscheitholz ist rund und auf 2'/z Meter abgeläugt. Holzversteigerung in der Mrstl. Giierförsterei Lich. Montag den 19. März, im Riedwald bei Ettingshausen; Zusammenkunft Morgens 10 Uhr auf dem Harbacher Weg an der Pfaffenschneiße: In Giessen zu haben bei den Herren : A. Butsch Sohne, E. Kalkhof Emil Flechbach, Apoth. Dr. Daublnger, Apoth. Dr. Mettenheimer. B. fcoftei, Gr. Wllh. WeldiK, Apoth. Dr. C. W. Hempel, 351) JL. Müller vorm. E- Mermew. Salicylfäure, dient, rein, „ Mundwasser in Fl. b 60 , Zahnpulver in Schachteln Bau- und Werkholz, am zweiten Tage Brennholz zur Versteigerung kommt. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martini d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist jedesmal um 9 Uhr an der Straße nach Hachborn. Nähmaschinen aller Systeme werden reparirt bet 1251) W. Gras, Grünberger Straße. 1370) Einen guten Schuhmacher sucht Schahmachermitster Michel, Neustadt. Der heutigen Nummer liegt eine „Beilage" und für die Stadtabonnenten eine „Ge- braucks- Anweisung deS Lie- b L g'schen zieischextraxteS" bei. Kermtelyungcn. 1399) Der mittlere Stock meines Hauses ist per 1. Juli zu oermtethen. _________________F. Bender. 1256) Eine Parterre - Wohnung von 4 Zimmern nebst Zubehör, zum Geschäftsbetrieb geeignet, zu vermiethcn. Auf Wunsch kann auch ein Laden eingerichtet werden. Cbr. Horeyseck, ______________________Reichensanvstraße. 626) Sin freundliches Logis mit 5 Ztuü mirn und Zugehör ist zu vermiethen und 15. Mai zu beziehen bet F- I u tz <. 1398) Ein Garten hinter den alten Eichen ist zu verkaufen oder zu verpachten. __Asterweg Nr. 127. 1397) Ein neuerbautes Haus mit Garten ist für den Preis von 18000 JL mit Anzahlung von 4000 jl zu verkaufen. Näheres bei _________I Blitz. 1395) Moir^Lustre- u. Kattun - Scbürzen billigst bei Pistolen, doppelte • • • Pistolen....... Holländische fl. 10-Stücke Ducaten....... 20 Francs-Stücke ■ . • ■ ■ -——------w w .. • do. in 12 Mnrinirlp Härinire Souveretgns IVldl Hill VID Hai .Russische Imperiales . . lempfiehlt 515) Gg. Wtlh. Weidig»'Dollars in Gold . . . Weißt Vorhänge aller A Nouleaux, Drell in den gangb rsten De sm . jlnftrtfauna jeder Decorarion^ .^roitt m »lescbmockwllster Ausfübruna bei (433 Th. BrAek, -kanzlet'erg B- 1. 1396) Regenschirme für Damen, Herren und Kinder in großer Auswahl empfiehlt billigst A. Fangmann. 1387) Ein brave- Mädchen, daS im Kochen und allen häuslichen Arbeiten «fahren ist, nähen und bügeln kann, und gute Zeug- nisie aufzuweisen hat, wird für einen kleinen Haushalt nach Au-wärt- zu mtethen gesucht. 846) Junge Leute finden Pension in einer anständigen Familie, Nachhülfe in den Schularbeiten, Musikunterricht gratis. Nähere- bei der Exped. d. HlttS. 1212) Eine gebildete Familie wünscht zu Ostern ein bis zwei Gymnasiasten oder Realschüler in Pension zu nehmen. Nähere- Lit B- 32. Mainzlar, am 13. März 1877. Großherzogliche Bürgermeisterei Mainzlar. ___________Vogel._______(1401 Holzversteigerung. Montag den 19. d. M-, Meter Länge. Zahlungsfrist gegen Bürgschaft bis Martini 1878. Lich, den 12. März 1877. Wimmenauer, Forstrath. (1340 AeUgeboteneS. Bntterpulver verkürzt die Zeit des Butterns, macht die Butter fester und schmackhafter und verhindert das Ranzigwerden derselben. Ein Paket, ausreichend für 500 Liter Milch, k 50 Pfg. zu haben bd 353) __________C- F- Semmler. Groste Kisten werden billigst verkauft von 1302) H. Rudolph's Wwe-, Neuenweg. o Rm- Pf — — — — 16 65 9 60-65 16 26—30 16 24—28 20 37—42 16 72—77 4 16-19