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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post vezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher H§ eil. Polizei-Reglement. Betreffend: Die Regelung des Gewerbes derjenigen Personen, welche auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ihre Dienste anbieten, insbesondere der Dienst- und Lohnmänner. Nach Anhörung der Stadtverorpneten-Versammlung werden auf Grund der §§ 37 und 76 der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 und des Artikels 56 der Städteordnung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. Februar 1877 zu No. M. d. I. 2525 hinsichtlich des Gewerbebetriebs der Dienst- und Lohnmänner folgende Vorschriften erlasien. Für die Bezahlung muß der Dienst- resp. Lohnmann dem Zahlenden unaufgefordert die dem Betrage der Zahlung entsprechenden Quittungsmarken znstellen. Anforderung von Trinkgeld ist nicht erlaubt. S 1. Personen, welche auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie überhaupt an öffentlichen Otten ihre Dienste als Dienst- oder Lohnmänner anbieten, desgleichen Unternehmer, welche derartige Personen als Gehülfen annehmen wollen, bedürfen hierzu der polizeilichen Concession. Bei Ertheilung der Concession erfolgt gleichzeitig die Angabe der Nummer, welche der Dlenstmann für Jedermann sichtbar an der Mütze und auf einem metallenen Schilde auf der linken Seite der Brust zu tragen hat. Alle Vorschriften hinsichtlich der Form dieser Nummer sowie bezüglich des Tragens einer Dienstkleidung sind genau zu befolgen. Nur diejenigen, welche die Concession als Dienst- resp. Lohnmänner besitzen, dürfen solche Abzeichen und Kleidung tragen. § 2. Die Concession als Dienst» oder Lohnmann wird nur solchen Personen ertheilt, welche sich über ihre Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit und Tauglichkeit ausweisen können. § 3. Jeder Dienst- oder Lohnmann hat bei Großherzoglicher Polizeiverwaltung eine Caution von 25 Reichsmark zu stellen. Die Unternehmer concessionirter Dienst- oder Lohnmänner-Jnstitute haben diese Caution für jeden ihrer Gehülfen zu stellen. § 4. Die Caution haftet sowohl für verwirkte Strafen der Concessionäre, als auch für Ansprüche, welche den Auftraggebern, falls sie durch Dienstleistungen in Nachtheil gekommen sein sollten, etwa erwachsen könnte». Dergleichen Ansprüche müssen stets sofort frei Großherzoglicher Polizeiverwaltung zur Geltung gebracht werden, da bei dem Ausscheiden eines Dienstoder Lohnmannes die Caution zurückgegeben wird. Die angegriffene Caution ist binnen 8 Tagen bis zu ihrem vollen Betrage wieder zu ergänzen. § 5. Den Concessionsschein und ein Exemplar dieses Reglements, sowie die an die Auftraggeber zu verabfolgenden Quittungsmarken haben die Dienst- resp- Lohnmänner stets bei sich zu führen. Die Quittungsmarken müffen auf einen bestimmten Geldbetrag lauten und außerdem auf ihnen die Dienstnummer und der Name des Dienstmänner-Jnstituts, welchem der Inhaber angehört, oder der Vor- und Zunamen des selbstständigen Lohnmannes aufgedruckt sein. § 6. Wer das Gewerbe als Dienst- oder Lohnmann aufgeben will, hat davon bei der Polizeiverwaltung Anzeige zu machen und dabei den ihm ertheilten Concessionsschein zurückzugeben. Gleiches haben diejenigen zu thun, welche von den Unternehmern von Dienstmänner-Jnstituten angenommen worden sind. An diese Unternehmer haben sie die ihnen von denselben zugetheilten Kleidungsstücke, Nummern und Quittungsmarken binnen 24 Stunden zurückzugeben. Die vorerwähnten Gegenstände dürfen sie keinem Anderen zur Benutzung überlaffen und ebensowenig die Requisiten eines Anderen benutzen. § 7. Die Dienst- resp. Lvhnmänner müffen während der Dienstzeit in reinlicher, nicht zerriffener Kleidung erscheinen, stets nüchtern sein und sich gegen das Publikum ruhtg und höflich betragen. Sie dürfen sich nur an den ihnen polizeilich angewiesenen Plätzen und nur in solcher Weise aufstellen, daß sie den Straßenverkehr nicht hemmen. Die Bahnhöfe dürfen sie nur dann betreten, wenn ihre Dienste gefordert werden. Gerätschaften, als Schieb» und Stoßkarren rc. dürfen sie nur an polizeilich genehmigten Orten aufstellen. § 8. Die Dienst- oder Lohnmänner dürfen so lange sie dienstfrei sind, die Annahme von Aufträgen nicht verweigern, ebensowenig letztere eigenmächtig Anderen übertragen. Die Aufträge sind pünktlich und in möglichst kurzer Zeit auszu- sühren. Unbestellbare Gegenstände haben sie alsbald dem Auftraggeber wieder zuzustellen, oder wenn derselbe nicht zu ermitteln ist, der Polizeiverwaltung gegen Bescheinigung abzuliefern. § 9. Kein Dienst- resp. Lohnmann oder Inhaber eines Dienstmanns-Jnstituts darf für tarifmäßige Dienste mehr als den in dem unten angeführten Tarife aufgesübrten Satz verlangen. Für Dienstleistungen, welche nicht im Tarife namhaft gemacht sind, bleibt rs den Jntereffenten überlaffen, sich über den Preis zu einigen. §. 10. Wird ein Dienstmann zur Uebernahme einer Bestellung an einem bestimmten Orte geholt, welcher Aufforderung er folgen muß, so ist dafür im Innern der Stadt (b. h. innerhalb der Stadtthore) nichts zu vergüten. Im weiteren Stadtbezirk wird dieser Gang, im Falle der Gerufene auf bestimmte Zeit benutzt wird, auf diese Zeit mit jedesmal 5 Minuten eingerechnet, Andernfalls gilt es für einen besonders und tarifmäßig zu vergütenden Gang. Die Dienstmänner müssen aus ihre Aufträge fünf Minuten unentgeldlich warten; bei einem längeren Zeitaufwande kommen die Tarifsätze für bestimmte Zeiten statt derjenigen für bestimmte Gänge in Anwendung. Sind zwei Mann zu einer und derselben Dienstverrichtung nöthig, so hat ein Jeder von ihnen die volle Taxe, die in dem Tarife dafür angesetzt ist, zu beanspruchen, mit Ausnahme des unter V.s. des Tarifs bemerkten Falles, den Transport eines Flügels oder eines ähnlichen Instruments betr. §• 11. Die Dtenstmänner, auch Diejenigen, welche von den Unternehmern von Dienstmänner-Jnstituten angenommen sind, stehen unter der Controle der Polizeiagenten und haben deren Anweisung Folge zu leisten. S. 12. Unternehmer von Dienstmänner-Jnstituten haben ein dem Publikum stets zugängliches Büreau zu unterhalten, in welchem Bestellungen, Beschwerden und Anfragen entgegengenommen werden. Da- Local des Büreaus, sowie jede Veränderung deffelben ist in dem Gießener Anzeiger dem Publikum bekannt zu machen. S- 13- Unternehmer von Dienstmänner-Anstalten sind verpflichtet, ein Statut ihrer Anstalt zu errichten. Daffelbe darf den Bestimmungen dieses Reglements nicht widersprechen, es bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der unterzeichneten Großherzoglicheu Polizetverwaltung, muß auf deren Anforderung abgeändert werden und ist jedem Gehülfen bei seinem Dienstantritt in einem Exemplare zuzustellen. Das Statut muß enthalten a) die Bestimmungen über die innere Einrichtung der Anstalt und des Dienstes; b) die Regelung des Vertragsverhältniffes zwischen dem Unternehmer und den Gehülfen; c) die Bestimmung des Betrags der Garantie, welche der Unternehmer für seine Gehülfen den Auftraggebern gegenüber übernimmt. d) den durch dieses Reglement festgesetzten Tarif und e) die Vorschriften wegen der Kleidung und Abzeichen der Gehülfen. Etwaige Aenderungen des Statuts sind, wenn eS für nothwendig erkannt wird, nach vorher eingeholter diesseitiger Genehmigung zu veröffentlichen: _ S 14. Die Unternehmer von Dienstmänner-Jnstituten sind ferner verpflichtet: a) über die von ihnen angenommenen Dienstmänner ein fortlaufendes, stets vollständig erhaltenes Register zu führen, aus dem der vollständige Name, die Wohnung, die Dienstnummer, der Tag des Dienst- etntritts und eventuell der Tag des Dienstaustritts jedes Dienstmannes zu ersehen ist; b) bei der Entlassung eines Dienstmannes den ihm ertheilten Dienstschein, sowie die ihm zur Benutzung überlassenen Quittungsmarken, Kleidung und Nummerschild abzunehmen und c) von der Entlassung eines Dienstmannes unter Rücksendung des Dtenst- scheins der Polizeiverwaltung binnen 24 Stunden Anzeige zu machen. §. 15. Sollte eine Gesellschaft Unternehmerin eines Dienstmänner-JnstitutS sein, so haften der oder die von derselben der Pvltzeiverwaltung namhaft zu machenden Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer für alle Uebertretungen der den Unternehmern von Dienstmänner-Jnstituten nach dieser Verordnung obliegenden Verpflichtungen. 16. Die Beaufsichtigung der Dienstmänner, die Schlichtung vou Streitigkeiten zwischen denselben und dem Publikum, und die Prüfung und Erledigung von Beschwerden liegt der Großherzoglichen Polizeiverwaltung ob. II. Für bestimmte Zeit ohne Gerätschaften. 2 3 III. Für bestimmte Zeit mit Gerätschaften. St St 2 3 St 50 unter 1b - -Si . 1 pro Mann H mit Geräthschaften 76 St 15 H H St 10 in von Schlenke (Starbt) und Vnllers * St ti M 30 40 50 70 40 20 10 ii ti 30 40 80 25 M II II II II II 40 40 „ 30 J 20 J n u 15 40 20 20 17 . 4 . 10 n) o) P) q) d) e) g) h) für jede weitere V2 Stunde über 5 Stunden für einen ganzen Tag von Morgens 7 bis Abends 7 Uhr zu 10 Stunden Arbeitszeit gerechnet........ über 10 Stunden für jede weitere halbe Stunde . . . . IV. Fuhren mit Handwagen oder Karren re. für eine solche mit über 25 bis zu 100 Kilogramm Für Fuhren nach den sub Ib benannten Häusern ist der Tarifsatz platzgreifend. Transport verwendeten Dienstmänner geleistet, t) für Umzüge und Möbeltransporte: bis zu Vi Tag — 2i/2 Stunden . . . über V4 Tag bis V2 Tag — 5 Stunden für einen ganzen Tag Arbeit für jede weitere i/2 Stunde über 10 Stunden . . St n w H bestraft. Gießen am 6. März 1877. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius. _____ für die Dienst und Lohniniinner ju Gießen. festgesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde aus Grund des § der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869. 35 50 k) bis zu 1/2 Stunde Arbeit 1) über 1/2 Stunde bis 1 Stunde m) für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von Va zu 1/4 Stunde ein Zusatz im Verbältniß von 50 H per Stunde, also 13 H pro */4 Stunde. für einen halben Tag Arbeit ä 5 Stunden §. 17. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Reglements werden mit 1 bis 8 Jü bestraft. Daneben kann Concessionsentziehung durch die Polizeiverwaltung erfolgen. Letzteres gilt insbesondere, wenn die angegriffene (Kaution nicht binnen 8 Tagen ergänzt wird. §• 18. Tarifüberschreitungen werden nach §. 148, pos. 8 der deutschen Gewerbeordnung von 1869, bezw. §• 2, pos. 4 des Gesetzes vom 12. 3uni_1872, die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung betreffend, mit Geldstrafe bis 150 Jl. und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. $ Beschwerden gegen Verfügungen und Anordnungen der Polizeiverwaltung können innerhalb einer zerstörlichen Frist von 24 Stunden bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen vorgebracht werden. § 20. Ist die Beschwerde gegen eine'Verfügung der Polizeiverwaltung, welche Concessionsentziehung enthielt, gerichtet, so kann innerhalb einer unerstrecklicheu Frist von 14 Tagen der Recurs an den Kreisausschuß ergriffen werden (vgl. Gewerbeordnung § 40 und Regulativ den Geschäftsgang bei den Kreisaus- schüffen betreffend § 2 pos. 4 f.) Die Frist zur Berufung läuft von dem Tage der erfolgten schriftlichen Zustellung der Verfügung Großherzoglicher Polizeiverwaltung an, wobei der Tag der Zustellung nicht mitgerechnet wird. Bis zur erfolgten Entscheidung durch den Kreisausschuß ist des ergriffenen Recurses ungeachtet der polizeilichen Verfügung nachzukommen, falls dieselbe nicht durch Anordnung des Kreisamts suspendirt wird. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 15. April 1877 in Kraft. Gießen, den 6. März 1877. Großherzoaliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius. . 2 . 3 . 4 c) bis zu einer halben Stunde Arbeit........ über 1/2 Stunde bis zu 1 Stunde für länger als eine Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit üonJ/4 zu Vi Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 40 H pro St-, also 10 H pro V* Stunde. für einen halben Tag h 5 Stunden über 5 Stunden für jede weitere i/2 Stunde x) in allen Fällen die Hälfte der obigen Sätze jedoch mindestens Tarifüberschreitungen «Leitens der Dienst- uud Lohnmänner werden t^-mäübeit des S 148 pos. 8 der deutschen Gewerbeordnung mit ? ^strafe bis zu 150 JL und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen und Transportmitteln. u) für das Fahren von Wasche auf die Bleiche: ein Waschkorb voll........... für den zweiten für den dritten und jeden weiteren Korb voll . . für einen Gang ohne Gepäck mit Gepäck bis zu 10 Kilogramm incl. . . V. Für einzelne bestimmte Arbeiten. s) für den Transport eines Flügels oder ähnlichen Instruments 5 Diese Vergütung wird im Ganzen ohne Rücksicht auf die Anzahl der zum v) für Einschöpfen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm w) für Tragen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm VI. Für Rückaufträge. I. Für bestimmte Gänge. a) (innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter b spe- ciell bezeichneten Häuser) für einen bestimmten Gang ohne Gepäck . „ „ mit Gepäck bis zu 10 Kilogr. incl. 20 ; ,: ; „ „ „ 10-25 „ m. 30 b) nach folgenden Häusern: Germania, Liebigshöhe, Philosophenwald, Textor'sche Hardt, Besitzung * Vr 11 h 3/< « -r- ?Vr " " 1 * = t0 x. n incl. Transport von Flügeln unb ähnlichen Instrumenten „ „ über 10—25 „ „ u n 25 100 „ überall incl. Transportmittel. Bekanntmachung. Dem Vorstand des Vereins für Vogel- und Geflügelzucht in Gießen ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern die Vornahme cinerVer- loosuna von Geflügel gelegentlich der am 8. k. Mts. beginnenden GeflügelauSstellnng unter der Bedingung gestattet worden, daß nicht mehr als oOOO Loose zu 50 ausgegeben und daß wenigstens 60% des Verkaufspreises der ausgegebenen Loose zum Ankauf von Gewlnnsten verwendet werden. Gießen, den 13. März 1877. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Röder. _________■ Das Großherzvgliche Rentamt Gießen an sämmtliche Groscher^ogl Bürgermeistereien des Bezirks. Sie wollen in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen laffcn, daß die Berichtigung der am 1. April 1877 fälligen Holzgelder bis zum 25. April l. I. — bei Meldung der Mahnung — anher zu geschehen habe. Schliep hacke. ___ U 0 li 1 i sch er H y e i l. Nach Pos. 6 des Art. 1 sollen diejenigen «eibstmörder, welche auf »ffmt- Feutschlanv. liche kosten zu beerdigen sind, abgeliefert »erben. Der Bericht äußert sich Darmstadt, 13. März. Der dm Ständen zugegangene Aesetz-E°t< über diese Bestimmung wie folgt: „Rach den Bestimmungen der jetzt noch »urf in Betreff der Benutzung von Leichen zu wiffenschaftlichm Zwecken aus maßgebenden Verordnung vom 28. November 1812 verfalle, der Snalorme die der Landes-Universität sucht dem dringenden Bedürfnisse, soweit die« unter den Körver Derer, weiche sich vorsätzlich entleibt haben, insofern nicht Krankheit, gegebenen Verhältnissen durchführbar erschien, abzuhelfen. Die zweite Kammer Melancholie oder Raserei als Ursache der Selbstentleibung angesehen werden hat dem Gesetz-Entwurf ihre Zustimmung ertheilt und der Gesetzgebungs-Aus- kann. Da anzunehmen ist, daß in den meisten Fällen die Beerdigung durch schuß der ersten Kammer beantragt nach dem von Herrn Umversttäts-K.nzler die Angehörigen erfolgen roeioe, so durfte wenn die vorliegende Begimmung Dr. Wafferfchlebe» erstatteten Bericht Beitritt zu dm Beschlüffen des jenseiti- Gesetzeskraft erlangt, die Zahl der an die Anatomie abzuliefernden Leibstmör- gm Hauses. Zu dem Entwurf im Allgemeinen bemerkt der Bericht: „Wäh- der sehr beträchtlich abnehmen. Bisher hat die Ana omie ihr Leichenmaterial rend gegenwärtig noch die Verordnung vom 28. November 1812 gilt, welche vorzugsweise aus der Kategorie der Selbstmörder erhalten, wie die dm Motiven ursprünglich auf Gieße»» und einen bestimmten Umkreis beschränkt war, aber im beigefugte Tabelle zeigt. Zur Erssanzulig derseloen bemerke»» mir, baB im ißin» Jahre 1844 auf bie ganze Provinz Oberheffen ausgebehnt wurde, hat die tersemester 1875—76 nur 7 Leichen abgeliefert worden sind, sän^ntiich Se st Großh. Regierung bereits in den Entwürfen von den Jahren 1860 und 1864 mörder, von Ostern 1876 bis zum 21. Februar «.arunter die Ablieferung gewiffer Kategorien von Leichen aus dem ganzen Großherzog- 17 Lelbstmörder, 10 Zuchthaus. Sträflinge und 5 Findlinge. Gleichwohl thum erstrebt, und auch der vorliegende Entwurf hält diesen Standpunkt fest, müffeu wir zugebeu, daß eine Verallgemeinerung der bisher für die Provinz welcher bei den früheren Verhandlungen auch in diesem hohen Hause nicht be- Oberheffen geltende.» Beftimmunge», bei den in weiten Kreisen verbreiteten An- anstandet roorben ist. In der That ist jetzt'bei den gegen sonst so wesentlich jchanunge.» über die Ablieferung der Selbstmörder zur Anatomie, grotzel» Be- verändertei» Verk-brSverbältniffei» kein Grund mehr vorhanden, die Provinz denken unterliege." Oberheffe»» allein noch zur Versorgung der Anatomie mir Leiche»» heranzuziehen. In etx Hoffnung, daß die im vorliegenden Entwürfe neu au gestellten Wenn hierdurch, sowie durch Aufnahme neuer Kategorien von Leichen die Aus- Kategorien genügten Ersatz für den zu befürchtenden Ausfall bieten werden, ficht auf Vermehrung des Leichenmaterials begründet erscheint, so könnte man beantragt der Ausschuß erster Kammec in seiner Majorität auch hier Beitritt sich vielleicht der Befürchtung hingeben, daß die Bestimmungen des Entwurf- zu dem Beschluffe der zweiten Kammer. (D- Zig-) rücksichtlich der Selbstmörder eine Verminderung zur Folge haben würden; — Aus Veranlaffung eines von den Abgeordneten Hirschhorn und Ge- jedenfalls werden über diesen Punkt die zu machenden Erfahrungen abzuwar- lnoffen in der zweiten Kammer gestellten Antrags auf Abschaffung der söge- ten sein." |nannten weinkäuflichen Kopulation in ihren civilrechtlichen Wirkungen hat qrfl* eti» die riai naä) dem Sn« , M Sannli !h.N » W ».ti id-- V: Titsch ••tif .üller-nädigst 0« jlm 2. $ 5khinidt, wil wW» fl Verlin i td ilutrag de! i j^et» den ilbz | ttbatte angen' • Abg. 1 tutüer i Mrn'S, ivt! Utform der ' ztsWchiN 1 W^rnpsenni, dir Adzrl4 Bezrchn (8o Mrtz seit der Rrchlki's und iLilifühma i feit bei f(fcaftlid)e E gegniübel bi Die Ser weif ir Mut, Nw i brschlossrll. i l bie Verwendu : DesickS, W ^envahrte \v Dntüxun xt Retzow und Debstie an Abg. Mit ireffs ilbin Präsident d uneVbeblid). Würben. \ noch mit d ^ie Jnterp trat Richte den Acstre Maßnahme derbe-Ordi ron Meiti Sl«ch dem abge- lr-bnt dagegen wird die Verweisung einer ganzen Reihe von Titeln an dieselbe beschlossen. An die Budget-Lommission wird ferner der Antrag Michc-ro, cem d,e Verwendung der Ueberschüsfe aus dem Jnvaliden-Fonds zur Deckung des Deficit«, verwiesen. Abg. Richter verthe.digte vorher nach seinen Antrag und »„wahrte sich gegen die Unterstellung, daß er die Versorgung der Invalide» verkürzen wolle An der Debatte betheiligten sich »och die Abgg «- Kleist Retzow und Lasker. - Die Rechnung der Oberrechnungs-Kaff- wird ohne Debatte an die Rechnungs-Commission überwiesen. - Ausjure anfrage des «bg. Richter (Meißen), ob die Regierung dem jetzigen Reichstage Vorlagen betreffs Abänderung der Gewerbe-Ordnung zu machen gedenke, antwor.et der Präsident des Reichskanzler-Amtes, Hofmann, M solche Vorlagen, von einigen unerheblichen Vorschlägen abgesehen, in dieser Session Nicht gemacht werden würden. Die Regierung verkenne nicht das Bedürfniß vo» Reformen, sei jedoch „och mit der Prüsung de« Umfanges dieser Reformen beschäftigt. In der an dtt Interpellation M Abg. Richter (Meißen) sich anschließenden Besprechung trat Rickter (Hagen) den Ausführungen des Interpellanten entgegen; ebenso den Bestrebungen, den gegenwärtigen gewerblichen Mißständen durch polizeiliche Maßnahmen abzuhelfen. 8. Helldorff befürwortete eine Abänderung der Gewerbe-Ordnung im Sinne der Reform des Lehrlingswesens und Einführung Bon Arbeitsbüchern rc. Braun erklärte, feine Partei wolle nicht tue Umkehr, gleich dem Interpellanten, sondern den Aufbau. Retchensperger sprach sich ^fpichfalls für die Reform aus. Kapell empfahl den freieren Ausbau der Gewerbe-Ordnung, Lasker hingegen nur einzelne Verbesserungen , die jedoch mtt der socialen Frage nicht in Verbindung gebracht werden durften, schließlich nahm noch Richter (Hagen) gegen die Ausführungen Kapell s da«!Wort, und Günther, sowie Sturm im Sinne der Interpellanten. — Nächste Sitzung morgen Vormittag 11 Uhr. _ Wegen durch die Preffe verübter Beleidigung ist vom Gericht gegen Vornahme tintt Vermehr alS 5000 Loose eben. SSeith. Prügelh. Stockh. ReiSh. - Wellen -der, "2° ZK 5«n u°S Äiflrti °»rch vorlieg^. AWöc- - di"'"!"" - ml- # 1 en, rvie d Sm' 4 KM «ffiSsS1 E, ®e ^-„stellt!" !U( ’ tornBh M-niNerium der Justiz einen Gesetz-Entwittf, die Eheverlobniffe in den ' Nrovüuen ^Starkenburg und Oberhessen be.reffend, zunächst an die zweite Kammer der Stände gelangen laffen. Dieser Gesetz-Entwurf beschrankt sich mch blos darauf die sogenannte weinkäufliche Kopulation als Voraussetzung der klaabatteit der Eheverlöbniffe aufzuheben, sondern beseitigt auch d,e m anderen baadestheilen dieser Provinzen für die Rechtogult.gkett der Eheverlobniffe be- « henden Formoorschiiften,' er fetzt sodann die matenellen Er ordern.ffe zur Rechtsgültigkeit der Verlöbniffe fest und versagt endlich eine Klage aus Ebe- ’ta, ohne die bestehenden Vorschriften über die vermogensrechtlichen Folgen des Bruchs eines Verlobniffes abziiändern. Die zweite Kammer ertheilte dem G-fe^Eittwurf ihre Zustimmung mit Hmzusügung eines von der Regierung ^billig,en Zusatzes und der Gesetzgebungs-Ausschuß der ersten Kammer beantrag- nach dem von Herrn Dr. Buff über diesen Gegcnstatw erstatteten Berich gleichfalls Annahme M Gefetz-Entwurf« mit den von der zwe.tm Kammer dazu ^Estadt^l^ März. Der Redacteur der „Neuen Heff. Volksbl.", Herr R Ramfpeck, wurde vorgestern auf Requisition des Landgericht« Fried- bna über den Verfaffer eines -on dort datirten Artikels, der von dem Ver- sätioiuden gewiffer Uutersuchimgs-Acten handelt, und worin man eine Verletzung te« Dienst Geheimniffes erblickt, vernommen, lehnt« aber jede Aussage in dieser Richtung ab. Die weitere Entwickelnng dieser Sache bleibt abzuwarten. Darmstadt, 14. März. Se. Känigl. Hoheit der Großherzog hab Briefkasten. fi,rrcn « u. W. ^br Eingesandt kann vorläufig keine Aufnahme finden, indem Sie von ganz irriger Seite die Sache ansehen. Jedenfalls steht Ihnen "^ch Fassung des ersten Artikels kein Klagrecht zu und wie Sie eine Beleidigung Ihrerseits unter- I stellen, ist unS vorläufig ein Räthsel. ö 11618 Äm^2. Mär^z den Lehrer an dem Gymnasium zu Giehen, Dr. Wilhelm Schmidt, mit Wirkung vom 1. April d. I«. an, in den Ruhestand zu Die Ausammenkunft ist im Distrikt Pfaffenstrauch oberhalb der Hi'lz^ühle, wo der Anfang am Brennholz bcß.i nt. Lollar, den 10 März 1877. Großherzogliche Bürgermeisterei Lollar. F U ch 8._______ (1435 1385) Ein gute« Zugpferd steht preiS- I »ürdig zu verkaufen. Näheres in der Exp (1356 B NB. Sßifkfi pe fä' f<”’ N batt. L 6'1 aü angenommen. Daubringen, den 12. März 1877. (1383 Die trauernden Hinterbliebenen Den ( O I Todes-Anzeige zu vermiethen. geblieben im (1393 1369) Verantwortliche Redactton: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckern (Fr. Ehr. Pietsch) in Gieße». GUMMI Carl Ockel, Ludwigsplotz. Zur Anfertigung aller in sein Fach einschlagenden Arbeiten, bei billiger und reeller Bedienung, empfiehlt fich Jeder L eine Kaution i Die Uni Nt Kaution Die Cc erlheilt, rodet ausweijen för iBRIMNBONSj ^W.F.WUCHERER&Cb Du flud) ffrt lu in Nachtheil Dergli Verwaltung, oder Volmni Die a trage wiede. steigert werden. Bellnhausen, am 10. März 1877. Der Waldverwalter: C- Löwe. Nach its vrtikels 5' Ks Getverbebe fyifontn, an örtlichen gleichen Untern bet üifen hinzr Bei Alt welche der Di metallenen fchrijlen hinßö Dicnsikleidung Nur die sitzen, dürfen Bekanntmachung. Dienstag den 20. d. M, von Morgen- 9 Uhr an, sollen im Znteressentenwald zu Bellnhausen, in den Schlägen Rekkenbach, Eichelschule, Küberg und alte Hegewald eine große Quantität Eichen Stammholz bis zu 16 Mtr. Länge uno bis zu 68 Cent'mtr. Durchmesser, überhaupt 100 Festmeter, sämmtlich von sehr guter Qualität und zu Bau, Schreiner- und Küferholz sich eignend; ferner ca. 60 Fest- Meter Tannen • Baubolz, bis zu 14 Meter Länge und bis zu 43 Centimtr. Dicke, ver- ..esd.billigstesM-^1* rfil 11" I (6 ... berg und f gibls halt nicht mehr, 3um Humor muh „Kutscher" treiben. Von Neuigkeiten die Luft ist leer, Was soll man berichten und schreiben? Am Tische noch immer die PUrschbllchs knallt, Auch Ehr...oph's Hähne noch krähen; Die Regatta fördert sich mit Gewalt, Gießen wird Wunder noch sehen! Wenn's Lrühjahr kommt und der Lonnen- fchein, Wird der Bericht wohl besser sein. (1388 Louis Gail. Wer da Polizei lchlvnsskhkin i Uiiternebmein llnternehwer Nummern unt Die eoi "klaffen unt Trauben-Brust-Syrup mit Fenchelhonig, (331 in frischer Füllung, die Flasche k 1 und l’/8 Mark, zu haben bei C. F. Semmler. 4 c 31 55 Kermlelyungen. 1376) Ein Familienlsp's mit allen Bequemlichkeiten ist per 15. April für 360 JL Adolf Gerllcnbcrg, Tapezier und Decorateur, Löwengane im Hause des CchlosiermeisterS Schmidt. Stroh hüte werden zum Waschen, Färben u. Fa^onnjren Kcrmischtc Anzcigcn. 1378) Einen Arbeiter sucht C b r. Hofmann, Schreinerweifter. 1379) Ein tüchtiger Packer und Kisten- nmcher sucht Stell: auf sogleich. Näheres in der Exped. d. Bltts. v •387) Ein braves Mädchen, da, im Kochen u-id allen häuslichen Arbeiten erfahren ist, nä' n und bügeln kann, und gute Zeua- Nlst: auszuweisen bat, wird für einen kleinen Haushalt nach Auswärts zu mtethcn gesucht. 1! 1391) Freunden und Bekannten die traurige Nachricht von dem 1\ am Dienstag Mittag erfolgten Ableben unserer unvergeßlichen Gattin, S Mutter, Schwieger- und Großmutter J Wilhelmine Faß, geb. Hlöffrr. W Um stille Theilnahme bitten M Gießen, den 14. März 1877. Ä Die trauernden Hinterbliebenen. »™ Nß. Die Beerdigung findet heute, Donnerstag Nachmittag 5 Uhr, vom Sterbehause statt. Danksagung. Allen, die unseren theuren Gatten, Vater, Bruder und Schwager den Großhmaglichen Bürgermeister Wilhelm Hämmerle 3U seiner letzten Ruhestätte geleiteten, sagen wir hiermit unseren innigsten Dank. Verein her nationalen uni) liberalen Partei. Diejenigen Herren, welche noch Beitrittserklärungen zum Verein entgegengenommen haben, werden ersucht, die betr. Listen baldgefälligst an den Unterzeichneten gelangen zu lassen. Gießen, den 13. März 1877. (1380 ______Dr- Dittmar, Hofgerichts-Advocat. -X r welche die mit einem Seminar verbundene Elisabethen schule (Musterschule) oder andere höhere Lehranstalten zu Frankfurt a. M. besuchen wollen, finden freundliche Aufnahme und Nachhilfe bei Frl Thekla Schneider, Lehrerin an der Elisabethenschule, und Frl. Lina Schneider. Nähere Auskunft ertbeilt ?rau Mathilde Weiffenbach. Alicenstr., Gieren. Lohnmänner ikstimmten ( der flamt b ter Vor- Un| Jeilgeöotenes. 1389) Neue Sendung Gothaer Knackwürstchen ist eingetroffen. __Gg. Wilh. Weidig. 1384) Ein fast neuer Rollwagen zu ve, kaufen. Näheres in der Exped. d. Bltts. grobkörnig und reinschmeckend, pr. Pfund 1 JL 80 H, in Gebinden von 2, 3 5, 10 bis 90 Pfd., bei Abnahme »on 10 Pfd. an 1O€/o Rabatt. Feinste DetiKaletz-Rräilter- «Qaringe, marinirt in einer von mir neu erfundenen, pikanten, angenehm schmeckenden Sauce; allen HauS- und Gastwirtbschaften, Restaurationen, Delicatessenbandlungen, besonders ober allen Feinschmeckern, da dieselben den Magen erfrischen und den Appetit unprmefn nnregen, sehr zu empfehlen, pr. Faß 80 bis 100 Stück enthaltend, circa 9 Pfd. schwer, nur 5 vH. Neue Isländische Fisch-Roulade, marinirt in den feinsten Gewürzen, höchst delikat, pikant und Appetit erweckend. Per Faß von 40 Portionen, 9 Pfo. schwer, nur 4 JL 50 und namentlich den Herren Wirthen zu empfehlen. Versende gegen Nachnahme oder Einsendung des Betrages; mache jedoch besonders darauf aufmerksam, daß ote Waare zoll- u. portofrei Jedem ins HauS geliefert wird. H. Breitrück, 1252) Hamburg, Bartelstraße 89. NB. Agenten werden gesucht. 1294) Neue Sendungen in schwarzem Cachemire,Seidenzeug und Seidensammt, anerkannt gute Qualitäten, empfingen Gebr. Stamm. 1392) E>n Geichänvh«u . ueiier Lage ist unter fefir günstigen Bedinguni-en zu »erkaufen. Näheres bei I. Blitz. 1381) Die H aupt- Agentur einer Feuer - Versicherung« « Netten - Gesell schäft für Gießen und Umgegend ist neu zu besetzen. Rkflectanten sind gebeten ihre Adressen sub P. M. 1193 bei der Exped. d. Blits abzugeben. Monogramms (473 auf Briefbogen und Couveits, per 100 1 JL 50 3}, Schablonen stets vorräthig. Bestellungen Lindenplatz im Blumengeschäft. 1354) Ein Haufen Mist, 1 Pfuhlpumpe und 3 Krippen sind zu verkaufen bei Louis Lony, Marktstraße D. 210. . GEGEN 40 H „ u„. 40,Ä n, Di-A '14”, nlit >( t «iq »enn ihi, Milm*1 «ti 1352) Eine freundliche Fumilienwohnung, bestehend aus 5 Zimmern, 1 Cabinkt» geschlossenem Eorndor, Küche und sonstigem Zubcbpr, zu vermiethen und am 15. Mai beziehbar. Näheres bei _____Metzger Pirr, Neue»Bäue. 1346 Ein möbltrteS Zimmer an einen einzelnen Herrn zu vermiethen bei Karl Sckwan, Löwengasse C. 159. 1242) Ein Familien Logis, 3 Zimmer, Küche mit abgeschlossenem Corridor, zu vermiethcn. Jacob Reiber, Gartfeld. 1256) Eine Parterre - Wohnung von 4 Zimmern nebst Zudebör, zum Geschäfts» ' ctrieb geeignet, zu vermiethen. Auf Wunsch kann auch ein Laden eingerichtet werden. Ebr. Horeyseck, ____Rcichensandstr^ße. Tanz-Unterricht. 1322) vielfach an mich gestellten Anforderungen zu entsprechen, beabsichtige am 19. März einen Tanz-Cursus zu eröffnen. Lusttragende wollen sich in meiner Wohnung melden. Achtungsvoll l'ml. Seit »nidt. 1386) Ein Möbelwagen geht leer von Gießen nach Frankfurt ad und können Möbel :c. auf dieser Route billig mitge nommen werden. Näheres bei Herrn Sauer, Neuenweg, Gießen. Ein seidener Regenschirm ist gestern stehen Rheinischen Kleider-Bazar. 474) An - und Verkauf von getragenen Kleidern, Stiefeln, Hemden, Weißzeug, Betten, Gold und Silber, außer Cours gesetztem Gelbe, alten Oelgemälden, Anti- qsitäten, Kupfer, Messing, Zinn, Roßhaaren, Werg, Möbeln rc. bei Louis Rothenberger, Neuenweg 193. neben dem „Gasthaus zum fioroen.* I» der Lehr» und Erziehungsanstalt der Unterzeichneten können zu Ostern noch Schülerinnen von Auswärts ausgenommen »erden. Auch können junge Damen, welche daS neu in’« Leben tretende Lehrerinnen» seminar besuchen wollen, Aufnahme, >Jlcd)» hülfe und Gelegenheit zu französischer und malischer Lvnversation finden. Referenzen r I Darmstadt r Herr Obermedicinalrath Dr. PfHflFer, Herr Reallehrer Dr. Wein» und Herr Gymnasiallehrer Walz. (1029 In Gießen: Herr Uoiversitätskanzler «ed Just.'Rath Pros. Dr.W aeeerech- leben. Näheres besagen die Prospecte. Julie Wilda in Darmstadt. Last Mazes, b Münchener Bock uni» Erlanger Export. Bratbüchinae, sowie Bük kinge zum Rohessen, Kieler Sprotten, Stockfisch, geräucherten Lachs, dto. Aal, Aal in Gelöe, Caoiar, la. Schweizer, Limburger und franz. Rahmkäse, Sauerkraut, franz. (Se> müse rc., Sreinbutten, per Pfd. 1 ^L80H, empfiehlt (1394 H. Kurth. | Zur gefi. Beachtung Unseren geehrten Abnehmern zur gefl. Nachricht, Haß wir seit dem 1. März mit unserem Galanterie-, Kurz- unv Spielwaaren-Gefchäfte eine Drechslerei in Verbindung gebracht haben und werden von jetzt ab alle in dieses Fach schlagende Reparaturen auf's Beste und Prompteste besorgt. Ebenso halten wir uns im Anfertigen von speciellen Mustern in Pfeifen, Stöcken und sonstigen Horn Holz- und Elfenbein-Waaren, bestens empfohlen. »Ko Moritz Gregor!