JVo« ®86. Samstag, den 8. December 1877. Kichener 'AnMger Anjeigk- und Amtsblatt für den Kreis Gießen. Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hfieil. Betreffend: Die Schäferei in der Gemeinde Hausen. Mit Genehmigung Großh. Ministerium des Innern vom 13. November 1877 zu Nr. M- d. I. 16333 wird auf Antrag des Gemeinderiths von Hausen folgendes Schäferei-Statut erlaßen: Gießen, den 19. November 1877. Großherzogltches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Schäferei Statut. § t. Die Schäferei in der Gemeinde Hausen ist eine Gemeinde-Schäferei. (ZS werden daher die Kosten für Hirtenlohn (mit Ausnahme der von den Pferchsteigerern zu^ leistenden ortsüblichen Accidenzien), für Anschaffung und Unterhaltung der Schäserei-Geräthschasten (mit Ausnahme der von den Hirten zu liefernden Pferchpfähle) für Salbe, Salz rc., kurz alle Ausgaben für die Schäferei, insoweit nicht besondere Ausnahmen bestimmt, oder herkömmlich sind, aus der Gemeindekasse bestritten. Dagegen fließt aber auch der Erlös aus der Schäferei, insbesondere aus dem Pferch, in die Gemeindekasse. § 2. Die Stückzahl der in einer einzigen Herde zu treibenden erwachsenen Schafe wird auf zwei Hundert (200) festgesetzt. Außerdem dürfen ^och an Lämmern, welche nicht über ein Jahr alt und von den vorerwähnten Schafen gezogen worden sind, von deren Eigenthümern gehalten werden: 1) Auf zwei erwachsene Schafe ein Lamm; 2) „ drei bis vier erwachsene Schafe zwei Lämmer; 3) „ fünf bis sechs „ „ und mehr drei Lämmer. § 3. Zu der Herde darf ein jeder in der Gemeinde Hausen wohnende Ortsbürger, sowie jede daselbst wohnende Wittwe eines solchen, ein Schaf im Voraus stellen. Der alsdann noch verbleibende Rest bis zu 200 Stück wird zur Hälfte auf das Steuerkapital und zur Hälfte aus das beweidbare in der Gemarkung Hausen gelegene Gelände der genannten Ortsbürger und deren Wtttwen, sowie weiter auch der sonst noch in der Gemeinde Hausen wohnenden Grundbesitzer ausgeschlagen. § 4- Zu Anfang jedes Jahres wird das Verzeichniß der Schafe, welche die Ortsbürger und deren Wittwen im Voraus treiben dürfen, von der Großh. Bürgermeisterei aufgestellt und der Ausschlag der übrigen Schafe von Großh. Steuercommissariat vollzogen, beziehungsweise revidirt. Hierauf werden beide Verzeichniffe nach vorauSgegangener ortsüblichen Bekanntmachung acht Tage lang auf der Bürgermeisterei zur Vorbringung etwaiger Reclamationen bei Meldung späterer Ntchtberücksichtigung offen gelegt. § 5. Jeder kann den nach dem Ausschlage Gr. Steuercommissariats ihm zu« stehenden Schaftrteb einem anderen hierzu in der Gemeinde Berechtigten überlasten, muß dies aber bei Meidung der Ntchtberücksichtigung unter Benennung des durch die Uebertragung Berechtigten auf der Bürgermeisterei anzeigen. Wer jedoch vor Beginn des Pferchens sein Recht übertragen will, muß dies bis zum ersten Februar jedes Jahres auf der Bürgermeisterei anzeigen, widrigenfalls er, wenn er bei Beginn des Pferchens selbst keine Schafe zur Heerde getrieben hat, sein Recht hierauf für das betreffende Jahr verliert. Die Gemeinde kann die hierdurch frei werdenden Antheile an andere Berechtigte meistbietend versteigern lasten. Die Großh. Bürgermeisterei hat gegen Ende Januar jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung aufzufvrdern, etwa beabsichtigte Uebertragungen, oder Ntchtausübungen, der den Einwohnern nach den Registern zustehenden Schafbe- rechttgungen längstens bis zu dem 1. Februar bet ihr anzuzetgen. § 6. Wer sein Recht, Schafe zu halten, an einen Anderen überträgt, ist verpflichtet, sein beweidbare- Gelände in gleicher Weise, wie es von den übrigen Schafhaltern geschieht, beweiden zu lassen. _ § 7. Das sämmtliche abgeerntete, oder nicht bestellte, sowie das zur Beweidung sonst noch von desten Eigenthümern eingeräumte Gelände der Gemarkung Hausen dient, soweit es gesetzlich zulässig ist, zur Weide. Jedoch kann Niemand hierdurch in der freien Benutzung und Bepflanzung seiner Grundstücke, selbst der Brache gehindert werden. Der Pferch ist daher nur auf solchen Aeckern aufzuschlagen, auf welche der Schäfer mit der Heerde, ohne Schaden anzurichten, aus- und etntreiben kann. Insbesondere ist, so bald das s. g. Baufeld bestellt ist, das Pferchen auf Aeckern, welche nur durch Dungwege zugänglich sind, untersagt. Der Zuwiderhandelnde ist für allen dadurch entstehenden Schaden und die Strafen haftbar. § 8. Der Pferch wird in der Regel in Perioden von 14 zu 14 Tagen an in der Gemeinde wohnende Ortsbürger und desgleichen Grundbesitzer meistbietend versteigert. § 9. Die Mittagsställe hat der Hirte bei Meidung einer Strafe von zwei Mark für jeden Fall, welche an seinem Lohne zu Gunsten der Gemeindekasse abgezogen wird, zunächst dem Pferchsteigerer zukommen zu laßen. Nur wenn dieser keinen geeigneten Platz hat, ist der Hirte berechtigt, einen anderen tauglichen Ort zu wählen. § 10. Das Pferchen außerhalb der Gemarkung Hausen ist verboten. Für jede Uebertretung dieses Verbotes wird der den Pferch Beziehende mit einer Polizeistrafe von zehn Mark bestraft. §11. Die Schäferei steht unter Aufsicht bes Ortsvorstandes, welchem spectell die Annahme, Entlastung und Lohnbestimmung des Hirten obliegt. Der Ortsvorstand setzt weiter eine besondere Commission ein, bestehend aus dem Großh. Bürgermeister und zwei für ein Jahr nach Art. 50 der Gemeinde-Ordnung zu wählenden Gemetnderathsmitgliedern. Dieser Commission steht zu: 1) zu bestimmen, zn welcher Zeit der Austrieb der Heerde zu erfolgen hat; 2) anzuordnen, wenn die Schaafe wegen der schlimmen Witterung in die Ställe zu bringen sind; 3) festzusetzen, wenn das Pferchen im Herbste endigen soll; 4) den Schafhirten zu beaufsichtigen, ihm Weisungen zu ertheilen, und ihn nöthigenfalls durch Abzüge an seinem Lohn zu strafen; 5) genaue Verzeichniste über den Stand der Heerde zu führen, und diese monatlich mit der wirklich vorhandenen Zahl zu vergleichen; 6) über Reclamationen gegen die Listen der Berechtigten, sowie sonstige Beschwerden im Betreff der Schäferei, vorbehältlich des Recurses an Großh. Kreisamt, zu entscheiden, welchem Letzteren mit Ausschluß des gerichtlichen Verfahrens das schließliche Erkenntniß zusteht; 7) das Salzen der Schafe persönlich zu überwachen; 8) dem Schäfer Listen über die zum Schaftrteb Berechtigten und die denselben zustehende Anzahl Schafe mttzutheilen; 9) die Handhabung der Statuten zu überwachen, Uebertretungen derselben zur Anzeige zu bringen und überhaupt das Jntereße der Schäferei in jeder Hinsicht zu wahren. § 12. Die Schafhirten haben die Weisungen der Commission zu befolgen, und sind deren Disciplinarstrafgewalt unterworfen. Sie haben insbesondere: 1) Der Commission Anzeige zu machen, wenn ein überhaupt nicht Berechtigter Schafe zur Heerde beitreibt, oder wenn ein Berechtigter mehr Schafe beitreibt, als er darf. Die Hirten haben daher wöchentlich den Bestand der Heerde mit den ihnen von der Commission mitgetheilten Listen der Berechtigten zu vergleichen. 2) Die Schafe gehörig zu beaussichtigen, und den betreffenden Eigenthümern von Erkrankungen und sonstigen wichtigen Ereigniffen, welche die Schafe betreffen, unverweilt Kenntntß zu geben; 3) Alle Weidefrevel, Feldbeschädigungen und sonstige Uebertretungen der Gesetze zu vermeiden, für welche sie außerdem persönlich haftbar sind. Bei Schaden, welcher durch nächtlichen Ausbruch der Heerde entsteht, haftet der Schäfer jedoch nur bis zum Betrage von achtzehn Mark, für daS Mehr die Gemeinde. 4) Die Schäferei-Geräthschaften sorgfältig zu behandeln, sie vor Schaden zu bewahren, und der Commission Anzeige zu machen, wenn neue Anschaffungen, oder Reparaturen, nöthig sind. 5) Ueberhaupt das Jntereße der Heerde und der Gemeinde in jeder Hinsicht zu wahren. § 13. Wer, ohne überhaupt berechtigt zu sein, Schafe zur Heerde treibt, oder wer mehr Schafe beitreibt, als er berechtigt ist, verfällt für jedes betreffende Schaf in eine Polizeistrafe von 2—5 Mark. Gleiche Strafe trifft auch den Hirten, welcher diese Uebertretungen wißentltch geduldet und sie nicht alsbald angezeigt hat. Die widerrechtlich beigetrtebenen Schafe find außerdem. sofort aus der Heerde zu entfernen und nöthigenfalls aus Kosten der Etgenthümer bis zur Abholung einzustellen. § 14. Dieses Statut tritt vom 1. Januar 1878 an in Kraft. Rautenbusch. Bekanntmachung, abgekürzte Maß- und Gewichtsbezeichnungen betreffend. Die nachstehende Zusammenstellung Maß-«nd S^Sfdieser Zusammenstellung ang?g-dn.n«kg.L^ °°'' Maßen und Gewichten, unter Beobachtung der b-izefüz.en Regeln, au.schleeßl.ch ...Anwendung ,u brmg-sind.^^^ ben 20 November 1877. Ministerium des Innern. v. S l a r ck. A. Längenmaße: Kilometer Meter (Zentimeter Millimeter Zusammenstellung der abgekürzten km B. Flächenmaße: Quabratkilometer . qkm m Hektar..... . ha cm Ar...... . a mm Quadratmeter . . . qm Quabratcentimeter . . qcm Quabratmillimeter . . qmm Masi- und Gewichtsbezeichnung. 0, Körpermaße: 0. Gewichte: Kubikmeter .... cbm Zonne .... Hektoliter.....hl Kilogramm.....kg Ater .....1 Gramm......g Kubikcentimeter . . . ccm Milligramm.....mg Kubikmillimeter . . • cmm Zahlenauödrücke — nicht über das Decimalkomma derselben — gesetzt, also 5,37 m bient das Komm-, nicht d-r Punkt. Sonst ist das Komma bei Maß- und G-wichts,ahlen Deutschland. Hesterreich. Irankreich. werde. wurde die Debatte bis morgen vertagt. — Der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge scheinen die Meldungen österrelchi- Schlußpunkte nicht beigesügt. an das Ende der vollständigen 5 m 37 cm. 5 Decembrr. Es haben Verbandlungen wegen des Einlausens der englischen Flotte in die Dardanellen stattgesunden. Eine Uebereinkunft .st zu Stande gekommen, ohne die Neutralität zu verletzen und ohne ein dtrectes Bündniß mit der Psorte herbeizusühren. .... Berlin, 5. December. Aus der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stand der Antrag Vachons wegen Abänderung des K 34 der Geschäftsordnung dahin, daß Anträge im Sinne des Art. 60 Abs. 2 der Versassung jederzeit zulässig sein sollen. Virchow oertheid.gte seinen Antrag. Lucius wendete sich gegen den Antrag und befürwortete eventuell Ver- Messung desielben an die Commission. Wmdthorst (Meppen) sprach für den Antrag, v. Köller dagegen, Lasker und Braun dafür. Nach dem Schlußwort des Mit-Antragstellers Zelle beschloß das Haus, den Antrag nicht an die Geschäftsordnungs-Commission zu überweisen, sondern einf.ch ^nehmen. Es folgte nunmehr die Berathung des Antrages Richter s bezüglich des Weifen- Fonds Richter ergriff zur Rechtfertigung desielben das Wort. Er erklärte. Das Ministerium sei moralisch verpflichtet, über die Verwendung des Welfen- Fonds Rechenschaft abzulegen; dieser werde zur Bestechung der Presse und zur Agitation behufs des Ankaufes von Prioatbahnen verwendet. Es liege >m Zn- teresie der Regierung, diese Behauptungen zu widerlegen. Eine große Ma °- rität halte diesen Zustand für unhaltbar; ihrer Stimmung entspreche setü Antrag ^dessen Annahme er zur Wahrung der Landes-Interessen verlange. Für den Antrag sind vier, gegen denselben zehn Redner eingeschrieben. Fmanzmin,- ster Camphausen erklärt: Minister Friedenthal konnte sich bei der Etats-Debatte nicht befugt fühlen, Auskunst über den Welfen-Fonds zu "theilen. Das Ministerium war immer solidarisch in seinen Ansichten über den Welfen-Fonds, deshalb glaubten wir auch die neuliche Interpellation ablehnen zu müssen: und Ihnen dies durch einen Commisiär anzeigen zu lasten. Möglich, daß wir daml nicht das Richtige gesunden haben. Dann beeilen wir uns, dies zuzugestehn ( und damit den gehler gut zu machen. Der Minister geht aus die Entstehung deS Welfen-Fonds und die daraus bezüglichen Verhandlungen naher ein und bebt hervor, daß in dem Gesetze eine Rechnungslegung gegen den Staat aus- geschlosten sei. Es handelt sich gar nicht um Staatsgelder, sondern um Gelder, die dem König Georg gehören, worüber nur ihm Rechnung zu legen sei, sobald er seinen Verpflichtungen gegen uns, wie er sie übernommen, nachkomm . Die Regierung erklärte dies schon früher; sie hat ihren früheren Standpunkt nicht verlassen und glaubt ibn ,m Interesse des preußischen Staates nicht verkästen zu dürsen. Deshalb glaubten wir, die Interpellation nicht beantworten zu dürfe». Wir können es nicht im Jntereste des Staates, nicht in jenem des Königs Georg. V»n Dem, was heute Herr Richter über die Verwendung des gonM jagte, habe ich nicht die leiseste Ahnung. Hebet die Verwendung der geheimen Fonds haben nur d,e Restort-Chefs, welche damit betraut sind, Kenntniß. Ich habe nie eine halbe Mark für geheime Zwecke^verwendet Wir erachten uns nach dem Äefetze nicht für befugt, über die Substanz des Vermögens des Königs Georg zu verfügen. Diese in verzinslichen Staats-Obliga- Honen angelegte Substanz ist unangetastet im Haupt-Depositonum der preußi- schen Staatskasse. Ich erkläre, daS Fürst Bismarck nie daran gerührt hat, und daß alle gegentheiligen Gerüchte auf Verleumdung beruhen. Es wurde für den Fürsten und selbst für den Finanzminister schwierig fein, v'ese Papiere nur zu Gesicht zu bekommen. Nun kann die Frage entstehen: ber Zeitpunkt gekommen, wo die Regierung ihren Standpunkt zu mobificiren hat Diese Frage ist im Herrenhause im Februar dahin beantwortet worden, daß die Regierung das Verhältniß für ein provisorisches halte, welches die wegte; rung in ein definitives überführen wolle, wenn der König Georg bte Hand zum Frieden biete, nicht aber, so lange König Georg den Krieg fortsetze und zum Kriege und zu Feindseligkeiten gegen Preußen und seine Anhänger dauernd schüre. Der Minister verliest die im Herrenhause verlesene Erklärung der Regierung und schließt- Dies ist der Standpunkt, auf dem die Regierung steht, und auf welchem sie beharren wird. Abg. Windthorst gegen den Antrag, weil er der Regierung überhaupt das Recht zur Sequestrirung des Vermögens des Köuigs Georg bestreitet. Der Handelsminister sagt: Ich erkläre die Gerüchte, daß Gelder aus dem Welfen-Fonds zu Agitationen für den Ankauf der Privatbahnen durch den Staat verwendet werden, für durchaus falsch. Mit meiner Kenntniß oder Mitwirkung ist nicht ein Heller verwendet worden. Hieraus sch» Blätter über angebliche Vorschläge zur Herbeiführung eine» Provisor ums ür die deittsch-österreichischen Handels-Beziehungen sich nur auf Projekte zu beziehen, welche im österreichischen Handels-Ministerium erörtert werden; in amtlicher Form seien dieselbe» bisher nicht hierher gelangt. München, 5. December. I» der Abgeordneten-Kammer wurde die Petition des Schullehrer-Vereins um Revision des schul - Dotattvns - und der dazu gestellte Antrag Strauß' mit 76 gegen 72 ©‘Immen Strauß hatte seinen Antrag zuvor in längerer Rede begründet, '^em er die oon Merkle im Petitions-Ausschuß gemrchten Ausführungen angrtff.Merkte erwiderte darauf: bevor nicht das Schulgesetz vorliege und s° lange d Noth- lage nicht zu groß sei, könne nicht von periculum in mora die Rede fein- Wien, 5. December. Die „Polst. Corresp." meldet aus Belgrad: Ein Ukas des Fürsten von gestern enthält mehrere Ernennungen vori «eneret en und Stabs-Offictercn bei der serbischen Operations-Armee und dem ©chumadia- Corps. Man erwartet in R-gierungskresien stündlich die Nachricht, dasi b t .„bische Agent Christ» von der Psorte bte Aufforderung erhalt, Konstantinopel ,u verlassen. — Der Rath am Caffationshos, Protic, ist in besonderer Mission in das russische Hauptquartier »ach Bozvt abgereist. . Die Delegationen hielten heute ihre ersten ©Punzen, coastituirteii ihre Bureaus und wählten die Ausschüsie. Die österreichische Delegation wählte den Grasen Trautmaunsdorff zum Präsidenten und Vidulich zumt L,ce^P - deuten. Die ungarische Delegation wählte Szögenyt zum Präsidenten und Silavu zum Vice-Präsidenten. Graf Andrasiy legte das Budget vor und machte die Mittheilung, daß der Kaiser um 2 Uhr die ungarische und um 3 Uhr bte österreichische Delegation empfangen werbe. PariS, 4. December. In einer von den Bureau« der Gruppen der Linke» des Senats auszegaugenen Mittheilung wird erklärt. KettfMttgsted der Linken des Senats habe die Misuon erhalten oder sei durch den Marschall Präsidenten aufgefordert worden, im Namen der Linken d,e Bedingungen für Bildung eines parlamentarischen Cabinets zu formuliren. Die Mltglie er e leitenden Achtzehner-Ausschusies veröffentlichen eine analoge Note im Namen der Gruppen der Linken der Deputirten Kammer. Paris, 4. December, Abend«. Man behauptet, IM Elysöe jetzt die Gewißheit zu haben, daß sich für die Auflösung der Deputtrten-Kammer im Senat eine Majorität von 13 staden werde. Heute Abend, nach Bekanntwer- Ten der Vorgänge zu Versailles, herrschte in Paris eine gewisse «ufreaurtfl; Oie Boulevards waren von Menschen überfüllt, welche die Situation lebhaft disciitirttn Decembe Sin Schreiben des zur republikanischen Partei zählende Vice-Präsidenten des Senats Duclerc bringt Folgendes zur öffentlichen Kenntniß : Die Gruppen der Linken de, Senats und der Kammer wattn durchaus berechtigt, der von der „Agence Havas" veröffentlichten Note die Be- gründuuz abzujprechen, da Niemand daS Recht erhalten, und auch Niemand ü-b das Recht anqemaßt hatte, im Namen bietet Gruppen zu sprechen. Duclerc Lertt Lm we^e" Er persönlich sei von dem Marschall-Pr denten .iin ieine Meinuna befragt worden, und habe nur für seine eigene Pmon schriftlich geantwortet. In dieser Note habe er die Ansicht ausgesprochen Das beste Mittel, der Kammer eine wirksame Garantie gegeng $ brauch des Auflösungs-Rechtes zu verschaffen und zugleich diWurde des Prä sidenten ber Republik zu wahren, sei die VereinigungbeibSM« um (Sonaren Duclerc äußert sobanu: Wenn bte letzterwähnte Note als osftciell ^o muliriina ber Forderungen ber Gruppen ber Linken betrachtet werben solle, ?Zb. « biefelbe ber Ratistcation dieses Partei-Körpers unterbreitet haben : Schließlich kündigt er noch an, daß die Note zur Veröffentlichung gelange Der orientalische Ätieg. Naausa, 4. December. An der albanischen Küste kreuzen sechs tür. kische Fahrzeuge und versuchen Truppen zu landen, was bisher von den Mon- D7ember. Die „Presse" meldet aus Sistowa 4. Decbr.. Am Schipka-Passe drangen russische Freiwillige in eine türkische Redonte ein un machten 4 Geschütze unbrauchbar. 1) Den Buchstaben werben 2) Die Buchstaben werben g* jrn «X.‘”.u‘ss "i. ■“ 1 Sick. 20,790 Hiervon Gejammt» nach aus pCt. pCt. 70.7 504.5 552.5 1875 I-Fr. 6872) (6866 1855 1865 1870 1872 63.1 59.3 55 2 60.0 47.4 63.7 69 9 72.6 Ausfuhr- Werth. 238.7 344.5 395.4 388.9 Gesammt- Einfuhr. Werth. 235.7 256 8 431.9 613.7 Zu verkaufen er Canarienvögel (gute Sänger), sagt die Expeb. d. Bltts. 302,727 3 282 36,929 496,309 3,780 23,970 23 500 1,223 72,046 4,468 109,505 Flachs ....... Getreide....... Haare, Bettfedern . . Häute uhb Felle .... Holz und Holzwaaren . - Hopfen....... Leder und Lederwaaren. . Leinengarn u. Leinenwaaren Lichte ....... Del und Fette Thierische Producte, Eier . Wolle uttd Wollwaaren . Bieh (Wir bemerken, daß in den Ziffern Einfuhr auS Ausfuhr nach 81,293 Clr. 9,737.398 „ 29,907 „ 6t,d80 „ 12,854,796 „ 2,61fc „ 7,984 „ 115,388 „ 432 „ 63 318 „ 487,423 „ Ochsen und Stiere per Stück . . Schafe, Ziegen .•••••• Käse .....- - Butter, Schweinefett, Speck • • Branntwein, Alkohol..... Kirchliche Anzeige« btt tmgtltidjtit Gemeinde j« Gießen. Gottesdienst. Sonntag, den 9. December. Morgens: Pfarrer Schlosser- Nachmittags: Pfarroicar Schöner. Die Pfarrgeschäste in der Woche vom 9. bis 16. December besorgt Pfarrer Schlosser. Frischbacken W. Löber, Brandgasse. S. Reis Mittwe, SchnlRtrasse, neben der Expedition o. Bl- Gießener Ruder-GeseUschaft. Heute, Samstag den 8. December, Abends 8 Uhr. Generalversammlung im Uereinslocal. 0 30 10,363 9 pr. 200 Pfd. H,842 Dopp.-Ett- 8 „ „ 47,732 24 „ „ 10,955 Oesterreich 320,999 Ctr. 2 frei 4.4 3-4 18 Verein für Verbreitung von Volksbildung ZU Giessen. An den von diesem Sinern -ingetichi-tei, Leseabenden können soweitder Raum ansreicht, auch solche junge Sente Aniheii nehmen «-Ich- Fortbildungsschule nicht besuchen. Anmeldungen zur Ausnahme sind bet dem Vorstand des Vereins zu machen. Für den Vorstand: j Hanstein. Dr. Stein. Albach. fiR=.Q?. m.n Beut, an »erkaufe den Rest meiner Teppichstoffe zu dem Fabrikpreise kLuflich sind. Landwirthschaftliches. Der Bruch des liberalen Handelverttags-Verhälinissts hdt Gestkrreich. achgerade von als Vertheidtger des f-e^andlerischen^Ptmzips an^ hen^ ufib ctfl oor wenigen W Ä S SSMS hat naturgemäß seine Sttüung auf fr h ^^'^läugnet, sondern in den heftigsten, yanb noch bis in die letzte Z.rt nkyt a? 0 näheu*una" rc. ausgesprochen Die «egen Cisleithanien gerichteten Klagen übe ,,Au . 3 » spectfiich oster- desWider,pruches. bi-Erkiarunii der ,°/E"„^ L7s7tn dem zwischen den beider- reichischen inneren StrUisragen des zwechaUig w gemeinsame Budget, neuer- zeitigen „Delegationen" f‘» "°“i*e6äln.en um 6o“ct|fionen in der Banksrage an Un- dings noch ganz besonders I".Ringen um st gebrauchen, sich gegenseitig ab; garn. Hier ,and man, um -'^n vulgaren Auso ^»tlm j[ele H,„d, und wenn die Tiawatm liehen in:bet BoOfrag ‘ »J™ ^^„-ideEMgangs,olles proponirt war, ursprünglich noch von dort die BeseMgung oevf baIt6n fauä bte Magyaren dre "- wird man diese Befreiung ^nhaltem ^^^stigkeit' Beibehaltung des Zolles für sich beaMprucy Ungarn als ein Land m,l der Herren in Pest gerade tn em Z-lle, daderstlve^ crften 7 Mo ungeheurem Export cotttß ^brsinnig ist. 6 y § während von uns aus nat-n 9,737,39« Ctr. »etr-ide über di deutsch- Nun denn - uns nur IVio Million Gentner über "e wenj e 8 handeln zu lasten, bleibt nichts übrig, als Oetterreich-llngarrt „nach setn J t jo lebhust wir so lies wir Has Jnslebentre en seines autonomen ^aumrsts 8 Nationen die Schäden aus beiden Seiten bedauern. Denn m GUI raum lu^E^nd. sind die ZNier-ffen stets iweiftitig, sPt^u, Ä unbetheiligt bd dem ernsten Vorgänge Die deutsche Landwirthichast ist kiineswegs uno « « bic Ausmerksamketi der handelspolitischen Scheidung d^ iwei Re^ch . W'r , » Monaten !«.g.«ags er«'"».»-........ (Deutsche Landwirthschaftliche Presse). *) Die Landwirthschast kann sich für Getreidezölle nur als den nothwendigen Schluß eines etwaigen Schutzzollsystems erwärmen, weil sie allerdingss°rd-tn darf, daß sie nicht allein pretsgeaeben werde. Die Redaction. ., Konstantinopel, 5. December. Ein Telegramm aus Schumla von beute meldet: Die Türken bemächtigten sich nach heftigem Kampfe Elenas, er. beuteten mehrere Kanonen und machten viele Gefangene. Petersburg, 5. December. Aus Bogot wird vom 4. d. osfiuell ge- meldet: Unsere Truppen haben in Orkhanie und Wratschesch erwrme Vorrathe an Waffen, Patronen, warmen Kleidern, Proviaüt, Hafer und Gerste erbeutet. Außerdem wurde ein ganzer Ponton-Park, bestehend aus 5 Pontons mit voll- Petersburgs'^ Deiember. Da bet Bey v.n Tunis der Türksi Hülfstruppeu f-ud-t, hat die tufftsche Regierung ihrem Cvnsul in Tunis besoh- Ie„ abzur-if-n und die Geschäfte dem deutschen Eonsul zu übertragen. KouKantinvpel, 5. December. Ein Telegramm Suleiman Paschas bestätigt die gestern erfolgte Einnahme der Positionen von Elena durch Fuad Pascher Die Rusien seien vollständig geschlagen nnd hätten 1t Geschusze, 20 »isien Munition und 300 Gefangene verloren, darunter 1 Oberst und 3 Ca- S der Verlust derselben beliefe sich auf 3000 Todte und Verwundete, unter denen viele Officiere. Der Rest der russtsch-n Dtt-'tm°cht, welche den rechten Tiügel der Armee des Großfürsten - Thronfolgers bildete, fei in der Rötung gegen Tirnowa geflüchtet. - Ein Telegramm aus Sofia vom Heutigen versichert. daß Schakir Pascha in der Richtung aus Etropol vorrucke. Me- hemed Ali behaupte sich bei Kamarli. Irische Schellfische find eingetroffen bei _(6S55 J. A. Busch Sohne. Wo? Bekanntmachung. Betreffend: Die Ergänzungswahl der Mitglieder der Handelskammer in Gießen. Zur Ergänzungswahl der Mitglieder der unterzeichneten Handelskammer für das nächste Jahr baden wir Termin auf Freitag den 1£. December, Nachmittags von 2 bis <» Uhr, in dem alten Rathhause dahier, anberaumt. Die stimmberechtigten Mitglieder des Handelsstandes der Stadt Gießen werden zu dreier Wahl mit fcttn Anfügen eingeladen, daß drei Mitglieder zur Handelskammer zu wählen sind und die ausscheidenden Mitglieder wieder gewählt werden können. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 17. November 1871 verwiesen. Gießen, den 7. December 1877. Zroßherzogtiche HaiibeKKammer. 6856> Eduard Silbereisen, Wahlcommissar. Bekanntmachung. Betr.: Die Vereinigung der confessionell getrennten Schulen der Stadt Gießen in gemeinsame Schulen. Termin zur Wahl von 20 Mitgliedern der katholischen Consesstons- gemeinde, welche bei der in Gemäßheit des Art. 9 des Volksschulgesetzes vom 16. Juni 1874 vorzunehmenden Abstimmung über den Antrag auf Vereinigung der confessionell getrennten Schulen in gemeinsame Schulen mit abzustimmen haben, wird auf Montag den 17» d. M., Vormittags von 9-12 Uhr und Nachmittags von 2-5 Uhr, anberaumt und findet die Wahl in dem Bürgermeisterei-Bureau (in der alten Realschule vor dem Neuenweger-Thor) statt. Wählbar sind alle Mitglieder der katholischen Confessionsgemeinde, welche die Wählbarkeit zu dem Amte eines Stadtverordneten besitzen und stimmberechtigt alle Mitglieder der katholischen Confessionsgemeinde, die bei den Wahlen der Stadtverordnetenversammlung stimmberechtigt sind. Gießen, am 3. December 1877. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V. b. B.: Keller, Beigeordneter.(6862 Oeffentliche Ladung. Gegen den Maurermeister Wilhelm Steinbach von Giehen ist der förmliche ConcurSprocetz erkannt worden. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, hiermit aufgefordert, solche In dem Termin Montag den 7. Januar 1878, Vormittags 91/« Uhr, hei Meldung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse dahier anzumelden und etwaige Vorzugsrechte bet Meldung Verzichts auf dieselben zu begründen. Auch soll in diesem Termine die Güte versucht und eventuell ein Massecurator und Gläubigerausschutz erwählt, sowie deren Befugnisse festgestellt werden. Die nicht erscheinenden Gläubiger werden in diesen Punkten als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen beitrelend angesehen. Sämmtlichen Betheiligten ist Actenein- sicht gestaltet. Gießen, den 29. October 1877. (6254 GroßherzoglicheS Stadtgericht Gießen. Bötticher, Stammler, Stadtrickter. Stadtg.-Assessor. Versteigerungen. Dienstag den 11. Decmber, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahtesigem Ortsgericht die Grundstücke des Herrn L. L a b r o t s s e Erben nochmals versteigert werden. Gießen, den 3. December 1877. Großherzogl. Ortsgericht Gießen. 6805)_________Müller.____________ Dienstag den 11. December, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Ortspericht die Grundstücke des Herrn Philipp Becker nochmals versteigert werden. Eine wettere Versteigerung wird nicht abgehalten. (6808 Gießen, den 3. December 1877. Großherzogliches Ortsgertcht Gießen. Müller. Holz-Versteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 10. December 1877, * von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde, in den Dtftricten Neuheege und Waldshute, nach- oerzeichnetes Holz versteigert werden: A. Brennholz: Scheith. Prügelh. Stockh. Reish. Raummeter Wellen Nadel 127 1008,5 354 9930 B. Bau-, Werk- und Nutzholz: 147 Fichtenftämme mit 40,88 Festmtr. ■ 113 Ftchtenstangen mit 7,14 Festmtr. Die Zusammenkunft ist auf der Licher Chaussee bet der dritten Schneiße. Gießen, den 5. December 1877. Großh. Bürgermeisterei Gießen. I. V- d. B.: Keller, 6831) Beigeordneter. AeUgeöottMS. 6868) 3 schöne Bilder mit Rahmen sind billig zu verkaufen. Schulftraße B- 19, zwei Treppen hoch fjofj Urrfmuf. Tannen u. 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Unser Graf. Eine Erzählung von Theodor Hermann Pontenius. (Schluß.) — Per- sönltche Erinnerungen aus den Jahren 1848—1850. VIII. — Henry Stanlkys Expedition durch Centralafrtka. 1874—1877. Von Richard Andree I. Mit Abbildung: Hlniy Stanley und seine Reisegefährten und einer Karte de- Kongolaufes. — Schule und Recht in den Ostseeprovinzen. — Am Familientische: Bücherschau LV. Mit Jllu- strationSprobe von Paul Thumann. Mit einer farbigen Beilage. Zu Bestellungen empfiehlt sich: die Ferber'sche Univ-Buchhandlung E. Heinemann, I. Ricker. Todrs-Ainrigr. 1 Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, Ä daß unser lieber unvergeßlicher Sohn und Bruder H hudwig Weigand I nach kurzem Leiden sanft entschlafen ist. Um stille Theil- H nähme bitten R die trauernden Hinterbliebenen. W Die Beerdigung findet Samstaq Nachmittag 3 Uhr vom M Sterbehause (Nahrungsberg) statt. (6873 M Blütbenmehl aus der Kunstnrühle des Herrn Ferd. Burk verkauft zu denselben Preisen wie in der Mühle Wilk. JLöber. 6860) Brandgaffc. ■' '■■■IS- I ----LJÜ-L---------------~~ -* '* ” ~ ----- -- Die Leser unseres Blattes macken wir auf die der heutige« Nummer beiliegende „Extra-Beilage" der Firma Docter 86 Katz aufmerksam. Verloren etn braunes unvollendetes Ktnderkletdchen Gegen eine Belohnung von 2 Mark abzugeben bei (6858 _______Dr. Weiffenbach, Altcenstraße. 6870) Eine größere Wtrthschaft mitten in der Stadt zu verpachten. Näheres bst ___________________________I. Blitz. 6869) In einer Annonce im gestrigen Anzeiger ist mein Name mißbraucht worden. Ich habe kein Kapital zu verleihen. Karl Seipp. 6865) Etn Ptanino zu mtethen gesucht. Wo? sagt die Exped. d- Bltts- Köln-Gießener Bahn. Abfahrten von ließen nach: Deutz 6", 12, 4*3. Dillenburg 12, 4«, 95. Stegen 6*5, 12 Wetzlar 6*5, 8«, 955, 12, 4*3, 12684 733, 9\ Hierzu eine Beilage Es Einkomnienst, und zu Ers«! ernannt hat. Gie 6tfqL. riti Ifem mCar frtoiitA*«1, Berti Hanfes bracht hingen wegen der Berathm sich v. Schor llebemeibung heivor. 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