rbundes s Comite. Ataliev und Bekannten nach längerem pichen Gatten, Rom, 2. Juli. Die „Agencia Stefani" erfährt, daß die Differenzen zwischen der italienischen Regierung und der Südbahn-Gesellschaft bezüglich der orientalischen Bahnen ausgeglichen seien. ckschule Weser, esiiffene rc. er,Schlosser rc. = 1018. ,78 am Z November, t mit Gafmwnt für Mutigen möglichst lUt'. mann. Der orientalische Krieg. Wien, 2. Juli. Ein Telegramm der „Neuen Fr. Pr." aus Konstantinopel vom 1. Juli meldet: Mehemed Ali berichtet, daß die Montenegriner vor einiger Zeit im Dorfe Jschturz am Tarsfluffe verschiedene Grausamkeiten begingen. Am 23. Juni zogen die türkischen Truppen zur Bestrafung der Schuldigen gegen Mosatscha. Nach sechsstündigem Kampfe wurden die Montenegriner, welche 5000 Mann stark waren, geschlagen und ließen mehrere hundert Todte und Verwundete, sowie Waffen und Pferde auf dem Kampfplatze. Der Verlust der Türken betrug 89 Todte und 178 Verwundete. Den Gesetz-Entwurf über den Unterstützungs- Wohnsitz. (Die „Offenbacher Zeitung" bringt unter vorstehender Ueberschrift nachfolgenden Artikel, dem wir uns aus vollster Ueberzeugung anschließen und welcher auch für die Verhältniffe Gießens maßgebend sein dürste. Die Red.). Wie bereits erwähnt, hat das Reichskanzler-Amt dem deutschen Bundes- rathe eine Vorlage zur Abänderung des Unterstützungs-Wohnsitzes unterbreitet, welche das AlterSminimum Derjenigen, welche demselben unterworfen sind, von 24 auf 21 Jahre herabgesetzt und die Frist des Aufhörens, resp. des Beginns der Unterstützungspflicht der Gemeinden gegenüber erwerbslosen Individuen, auf line einjährige Abwesenheit resp. Ansässigkeit reducirt. Unter harmloser Gewandung ist diese Nachricht sogar mit dem Zusatze, daß diese Abänderungs-Vorschläge im Allgemeinen mit Beifall ausgenommen worben seien, weil sie eine ganz bedeutende Entlastung der Landgemeinden im Gefolge hätten, durch alle politischen Zeitungen Deutschlands gegangen, ohne der Folgen zu erwähnen, welche jene Gesetzesvorlage für viele städtische Gemeinden haben wird und die gerade für die hie-, sige Gemeinde verhängnißvoll zu werden drohen. Betrachten wir den Gegenstand etwas näher: Das Reichsgesetz, betr. den Unterstützungs-Wohnsitz, bestimmt, daß nach zweijährigem, näher motivirtem Aufenthalt in einer Gemeinde jeder Deutsche Anspruch an die Armenpflege und sonstige städtische Unterstützungs-Anstalten zu machen berechtigt ist. Nun ist es doch sonnenklar, daß an allen Orten die städtischen, d. h. die größeren Gemeinden auch eine größere Anziehungskraft auf die in ihrer Nähe liegenden Landgemeinden oder auch auf entferntere kleinere Gemeinden ausüben, daß also unbedingt mehr Landbewohner nach der Stadt, als Stadtbewohner nach den Landgemeinden übersiedeln. Es geschieht dies aus ganz natürlichen Ursachen; bie Leute finden in den Städten und insbesondere in Industriestädten, beffere Verdienste, mithin auch ein befferes Fortkommen als zu Hause und nur in den dringendsten und seltensten Fällen, z. B. in industriell stillen Zeiten wie jetzt, wenn in der Stadt absolut Nichts mehr in Aussicht steht, entschließen sie sich, nach ihren Heimathsorten zurückzuwandern. Der größere Theil verbleibt aber in der Stadt und bei jedem Einzelnen übernimmt nach nur zweijähriger Anwesenheit die Stadtgemeinde in unverschuldeten wie in selbstverschuldeten Fällen von Reichswegen die Pflicht, für Versorgung und Unterstützung der Betreffenden und seiner Familienangehörigen bis zu einem gewissen Grade einzutreten. Wir gestehen zu, daß vom Standpunkt der Humanität, der allgemeinen Menschen- und Nächstenliebe gegen dieses Gesetz, das dem würdigen, durch Unglück und Schtcksalsschläge aller Art unterstützungsbedürftig gewordenen Armen zum Segen gereichen soll, daß gegen das Gesetz von dieser Seite wohl nicht anzukämpfen ist. Aber fragen wir doch einmal die Vorsteher und Commiffäre unserer hiesigen Armenpflege — find es denn immer nur Würdige, welche in die Lage kommen, Unterstützungen aus der Armenpflege zu verlangen? Kommen nicht auch Fälle und zwar Fälle in Menge vor, wo die andern Gemeinden Subjekte selbst noch unterstützt haben während ihres Aufenthaltes in der Stadt, nur in der Absicht, sie nach den vorgeschriebenen zwei Probejahren gänzlich los zu sein, sie ganz der Stadt auszuhalsen? wo durch Leichtsinn, schlechten Lebenswandel und sonstige persönliche Eigenschaften gänzlich mit ihren bedauernswerthen Familien heruntergekommene Personen tagtäglich und jahrelang dem Stadtsäckel am Marke zehren? Gewiß kommen sie vor und das Reichsgesetz schützt großmüthig den Bösen wie den Guten, den Gerechten wie den Ungerechten. Schwer und drückend hat seither diese Last auf unserer Stadt, die nicht das Glück hat, eine reiche zu sein, gelegen; gewaltig an Umfang sind die Opfer, welche in jeder Stunde die steuerzahlenden Einwohner diesem Gesetz bringen müssen und manches ernste Männergespräch drehte sich um diesen Punkt; manchmal wohl hörte man darüber klagen, daß die zweijährige Frist jedenfalls eine etwas zu kurz bemeffene sei, um diese in so tiefgreifender Weise heranzuztehen. Dem soll nun abgeholfen werden. Aber wie? Die zweijährige Frist soll fallen und an ihre Stelle eine — einjährige treten! So lautet der Gesetz-Entwurf des Reichskanzler-Amtes. Aber noch mehr! Mußte seither der Betreffende mindestens 24 Jahre alt sein, um seine Ansprüche in der angedeuteten Art geltend zu machen, so soll hinfort auch darin eine mildere Praxis Deutschland. Darmstadt, 2. Juli. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: Am 27. Juni den Polizeicommifsär zweiter Klaffe bei dem Polizetamte Darmstadt, Karl Bichmann, zum Polizeicommiffär erster Klaffe zu ernennen. München, 2. Juli. Der Landtag ist heute Mittag im Auftrage des Königs durch den Prinzen Luitpold feierlich eröffnet worden. Irankreich. Paris, 2. Juli. Auf Antrag der spanischen Regierung fand bei dem ehemaligen spanischen Minister-Präsidenten eine Haussuchung und Beschlagnahme von Papieren statt. Siebenen. 1 *(s befolgt werden; nach reichskanzleramtlicher Vorlage soll die Scala fernerhin vom 21. Lebensjahr beginnen! In Summa also: Seither erforderlich zwei Jahre Aufenthalt hier und 2 4. Lebensjahr mit einem schlechten Ergebniß für unsere Stadt — in Zukunft aber erforderlich ein Jahr Aufenthalt und 21. Lebensjahr! Wie dabet so manche Stadt und insbesondere auch die unsrtge zurechtkommen soll, auf wessen Schultern die vermehrten Lasten bei den ohnehin höher und höher schwellenden Communalsteuern dann noch gewälzt werden sollen, darüber schweigt die Vorlage, daran zu denken,' überläßt man uns! Mögen denn deßwegen diese Worte in alle Kreise dringen, möge unser Stadtrath, die ganze Einwohnerschaft jetzt, wo das Gesetz noch im Zustande des Werdens, des Embryo sich befindet, die Initiative ergreifen; möge man allerseits unfern Abgeordneten interpelliren, alle Hebel in Bewegung setzen, um ein nach unfern Begriffen halbwegs drückend gewesenes Gesetz nicht zu einem vollständig ungerechten, die Stadtgemeinden und ihre Einwohner schwer bedrohenden und in unabsehbare Verhältniffe ziehenden zu machen. Dazu ist es jetzt noch Zeit, aber auch die höchste Zeit. Man hat nicht danach gefragt, ob in gewöhnlichen, das heißt in geschäftlich guten Zeiten die Stadtgemeinden ihren Zuwachs auch finanziell vertragen konnten, es war eben ein neues Gesetz und neue Gesetze lassen sich in der Regel, erst nach einer gewiffen Reihe von Jahren in ihrer Wirkung, ihren Folgen be- urtheilen. Aber schon jetzt, nach wenigen Jahren, in einer eingetretenen Krisis ein neues Gesetze^E 8um Zwecke vielleicht der Entlastung der ländlichen Gemeinden aufzupfropM, finden wir mit unfern Begriffen von Recht und Gerechtigkeit nicht vereinbar! Ist denn wohl statistisch irgendwie und irgendwo nachgewiesen, daß die Landgemeinden seither übermäßig belastet gewesen sind? Sind denn nicht zu allen Zeiten die größeren Gemeinden in dieser Beziehung übler daran gewesen, als die kleineren, welche die Ab- und Zugangs-Verhältnisse weit bester übersehen und überwachen können, als jene? Ferner sei es von uns, irgendwelcher Landgemeinde als solcher zu nahe zu treten, sie für irgendwelche Fälle verantwortlich machen zu wollen; aber da uns das Herz näher als der Rock ist, glauben wir als Bürger unserer Vaterstadt, wenn ein Unheil sie bedroht, zu ihr stehen, von allen Mitbürgern und Mitbewohnern dasselbe verlangen und erwarten zu sollen; möge man an maßgebender Stelle der Frage mit Ruhe, aber auch mit Bestimmtheit näher rücken. Die Aufforderung hierzu war der Zweck dieser Zeilen. —eint Stelle Ldchen W ^dermal)- -it "da Kareth- ;X***,e ä-ä halle. M, 25pfg. nro. u«. Donnerstag, den 5. Juli 1S79. erger Erscheint täglich mit Ausnahme deö Montags. Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. «ng her, ^nnerod. bischer Arzt teilst an. mann, Apotheke. Gießen am 4. Juli 1877. Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grofiherzoglichen Bürgermeistereien. Wir erinnern Sie an die Einsendung der Verzeichniste der von Ihnen ausgestellten Bedeckscheine. v. Röder. Literarisches €13 bei 4 629 Äitftt 164,6 Eichei Kirfer 51,94 Vo grob« Nadel ASpm Bai alsch ergeben. _ — (Auch ein Extempore.) Ein Theater in Virginien brachte neulich als Novität ein großes Spektakelstück, dessen Schlußeffect darin besteht, daß der Held, nachdem er seine ihm durch einen falschen Freund entführte Geliebte wiedergesunden, den Verräther mit einem Flintenschuß zu Boden streckt. Bei der ersten Aufführung geschah es nun, daß der Schuß nicht tos ging. Man hörte nur das dünne Aufschlagen des Hahnes, nichtsdestowentger aber fiel der Verräther mausetodt zu Boden. Dem Publikum kam die Sache komisch vor und durch die Reihen ging eine bedenkliche Unruhe, welche die ganze Wirkung des Stückes in Frage zu stellen schien. Da trat der Held, seine Flinte in der Hand, mit ernster Miene an die Rampe und sagte: „Welche herrliche Erfindung sind doch diese Wtndbüchsen! Man kann einem Spitzbuben ein Loch durch den Kopf schießen, ohne auch nur eine Katze aus dem Schlafe ;u wecken, ganz ungerechnet den Vortheil, daß der unangenehme Puloerdampf vollständig vermieden wird.* Stürmischer Jubel belohnte das geniale Extempore. _________ ungestört. Petersburg, 2. Juli. Officiell wird aus Mazra telegraphirt: Nach dem Kampfe bei Zewin ließ General Loris Melikoff durch die Colonne des Generals Heimann Miladus (?) besetzen, damit die Truppen Mukhtar Pascha's nicht Kars zu Hülfe kommen können und um die Bewegung des Generals Ter- gukasoff zu erleichtern, welcher mit Proviant nach Alaschgert marschirt, ferner, um im Nothfalle die Garnison von Bajazid von den es cernirenden feindlichen Massen zu befreien. Am 26. Juni wurde aus Ardahau eine fliegende Colonne unter General Komaroff entsendet, welche am 28. Juni den 3000 Mann starken Feind auf den Höhen von Ardanutsch angriff und schlug. Komaroff drang bis zum Dorfe Batz vor und erbeutete ein feindliches Lager mit 200 Zelten in Adruscht, sowie viel Proviant. Der Feind verlor über 100 Todte, die Russen 1 Todten und 17 Verwundete. Die Colonne kehrte sodann nach Arda- han zurück. Die Beschießung von Kars dauert fort. — Officiell. Simnttza, 2. Juli. Die Brücke ist vollendet und wird der Uebergang ununterbrochen fortgesetzt. Nach dem 27. Juni zogen sich die Türken auf Tirnowa zurück. Die bei Nikopoli befindlichen türkischen Monitors find dermaßen beschädigt, daß sie seeuntüchtig geworden sind. Ein Theil von Nustschuk und der türkischen Stadttheile von Nikopoli brannten in Folge des Bombardements. Petersburg, 2. Juli. Nachrichten der „Agence Ruffe" aus Montenegro vom 30. Juni zufolge ist der Stand der Dinge dort erheblich günstiger geworden. Die Türken hätten das Ziel ihrer Operationen bisher nicht erreicht. Die Vereinigung von Mehemed Ali mit Suleiman Pascha auf montenegrinischem Gebiete hat nicht stattgefunden. Augenblicklich steht kein einziger Türke auf montenegrinischem Boden. — Die „Agence Ruffe" meldet weiter, daß der Prinz Heinrich von Heffen im russischen Hauptquartier an der Donau angekommen ist, um dem Czaren die Thronbesteigung des Großherzogs Ludwig anzuzeigen. r , Bukarest, 2. Juli. Nach hier verbreiteten, aber noch unbestätigten Gerüchten wären die Ruffen in Tirnowa eingerückt. Wien, 3. Juli. Meldung des „Neuen Wiener Tageblatts" aus Turn- Severin: In der Nacht auf den 1. Juli ist bei Cetate der Uebergang der ersten rumänischen Truppen über die Donau bewerkstelligt worden. Vorläufig find 2000 Mann auf das bulgarische Ufer vorgeschoben worden. Von Kämpfen hiebei verlautet nichts, doch wird bei Florentin ein Gefecht erwartet. Bei Gruja wird eine Brücke gebaut für den Uebergang der rumänischen Haupt- Macht. Bei Turn-Magurellt passirten 60,000 Ruffen die Donau unter heftigen Kämpfen und mit großen Verlusten. Die „Preffe" meldet aus Bukarest: Nach dreimaligen heftigen Zusammenstößen mit den Türken haben die Nuffen die alte Zarenstadt Tirnowa besetzt. Fürst Tscherkaßki, Civil-Gouverneur von Bulgarien, hat eine russische Post- und Telegraphen-Verwaltung eingerichtet.— Sieben türkische Monitors sind bei Wilkow am Ktlija-Donau-Arm eiugetroffen. Wien, 3. Juli. Einem Telegramme der „Neuen Fr. Pr." aus Widdtn vom 2. Juli zufolge hätte das türkische Casematr-Kanonenboot „Podgoritza" bei Rahowa einen russischen, mit Munition beladenen Dampfer, in den Grund gebohrt. _____________________„„ 3738 zur kostens: in dem Ra! Die l im Jahre ungeimpft i Termine in Gie! — Die „Polit. Corresp." meldet aus Cettinje vom 1. Juli: Fast die ganze türkische Armee lagert bei Podgoritza. Vom fürstlichen Hauptquartier in Biela-Budina sind türkische Lager-Zelte sichtbar. Vorgestern wurden starke Abtheilungen von Podgoritza nach Scutari gesendet. Dieselben sind indeß gestern wieder in Podgoritza eingerückt. Der türkische Train wurde nach Murni gebracht. Die Montenegriner schließen hieraus, daß entweder ein Theil der vereinigten türkischen Corps Albaniens nach Konstantinopel gebracht werden soll oder ein Angriff der Türken von Ceklice aus gegen Montenegro geplant wird. — Meldung des „Tageblatts" : Schumla, 30. Juni. Die Ruffen wurden an der Jantrabrücke bei Biela, welcher sie sich bemächtigen wollten, zurück^ geschlagen. Das Bombardement von Rustschuk dauert fort. Die Gebäude find größtentheils zerstört, dagegen die Batterien intakt. Prinz Haffan ist nach kurzer Unterredung mit den Serdars wieder abgereist. Der Verkehr auf den Eisenbahn-Linien Tschernawoda-Küstendsche und Rustschuk-Varna ist noch Vermischtes. Gießen. Unter dem Vorsitz des Provinzialdirektors von Röder fand am 28. Juni im Saale des Rathhauses die diesjährige regelmäßige Versammlung des Kreistages für den Kreis Gießen statt, zu welcher fast sämmtltche Mitglieder des Krets- tags - 18 von 21 — erschienen waren. Der Vorsitzende gedachte erst in warmen Worten des Ablebens Seiner König!. Hoheit des Großherzogs Ludwig III. und des Regierungsantritts Seiner Königl. Hoheit des Großherzogs Ludwig IV. und wurde sodann über die folgenden, auf die Tagesordnung gesetzten Gegenstände verhandelt: 1) Wahl der Mitglieder für die Einschätzungscommission zur Veranlagung der Einkommensteuer 1 Abth. für die Steuercommissariatsbezilke Gießen, Hungen und Grünberg; 2) Vorlage des Verwaltungsberichtes des Kreisausschuffes für 1876; 3) Begutachtung der Kreiskossenrechnung für 1876; 4) Feststellung des Voranschlags für 1878; 5) Bildung der Wahlbezirke für die Wahlen zum Kreistage durch Gemeindebevollmächtigte (Art. 19 der Kreisordnung); 6) Gesuch der Bezirksieldwebel des Kreises Gießen um Ver- wiHigung einer ständigen jährlichen Remuneration; 7) Antrag des Kreistagsmitgliedes A. Noll xu Gießen betr. die Verwilligung von Diäten an die städtischen Mitglieder der Ersahcommission; 8) Wahl eines Mitgliedes des Kreisausschusses für den verstorbenen Rechner Körber; 9) Ausloosung der mit Ende 1877 austretenden Hälfte der Kreistagsabgeordneten nämlich: 7 von den durch die Gemeindebeoollmächtigten und 4 von den durch die Höchstbesteuerten Gewählten. ~ Eine Diskussion knüpfte sich nur an den Punkt 7 der Tagesordnung, an welcher der Antragsteller und Hofgerichtsadvokat Hirschhorn sich betheiligten und bte ihr Ende bind) Zurückziehen des Antrages durch Herrn A- Noll nahm- Der Vorsitzende ehrt, das Andenken des verstorbenen Körber und mit ihm anerkannte die Versammlung das ehrende Gedächtniß des Verstorbenen- Für den letzteren wurde Hofgenchtsrath Becker von Gießen gewählt. Es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß die erforderliche Genehmigung der Wahl erfolgen wird und wird -dann der Kreistag diese tüchtige jun- stische Kraft mit Freuden begrüßen können. u , Durch die AuSloosung verloren ihre Mitgliedschaft: Beigeordneter Gorlach von Eberstadt, Bürgermeister Jhring von Lick, Bürgermeister Lang von Wiefeck, Bürgermeister Otto von Beuern, Bürgermeister Bramm von Gießen, ferner die Herren Hirschhorn, Beigeordneter Keller, Beigeordneter Heß, Fabrikant Noll und (der bereits verstorbene) Rechner Körber, sowie Hüttenbesitzer Buderus von Lollar. Nachdem Herr Provinzialdirektor von Röder der Versammlung Kenntniß ge geben hatte, von seiner Ernennung zum Provinzialdirektor in Mainz, nahm er tn einer warmen, herzlichen Rede von dem Kreistage Abschied, worauf das Mitglied des Kreistages, Freiherr von Nordeck zur Rabenau, den Gefühlen der Versammlung, im Namen des Kreistages, Ausdruck gab und Dem scheidenden Provinzialdirektor für die treue Er füUung der ihm obliegenden Pflichten dankte. Die Versammlung erhob sich zum Zeichen ihrer Uebereinstimmung. — Da der Coloradokäfer sich in Mülheim erst an einigen Stellen gezeigt bat so wird in einer an uns gerichteten Zuschrift als einfaches und wirksames Mittel an empfohlen, die betreffenden Grundstücke mit Sägmehl oder trockener Gerberlohe zu be- 8 Hol im G Mc von soll im i- Districten rointer, 5 Forstwartei Holz verfte Holz in bet J y Di vor D’'rbtn in Stornbo Jiifritten 2'kbstrauch, ^tbmborf 1081 2 136 40 50 528 32 5*0 62 1376 10 20 »IO( s(1Nun^ »wk; Mir nur in SÄ1 «mifl« uni Dauer W®' Die Zusl tiefe. Hießen, 'droßherz, Von „Nord und Süd", der von Paul Lindau im Verlage von George Stilk« in Berlin herausgegebencn neuen Monatsschrift, ist soeben das dritte Heft für den Monat Juni erf(Dienen. Eröffnet wird es durch ein der besten Zeit Emanuel Gelbet'S (1851) entstammendes Vorspiel einer Albigensertragödie „die Jagd vonBeziers." Diese« in sich abgeschlossene Fragment war bestimmt, einem breit angelegten Drama vorauszugehen, in welchem der Dichter den Kampf der freieren religiösen Richtungen in Frankreich wider die Satzungen der römischen Kirche darftellen wollte. Anknüpfend an den Beitrag Geibel's wird in dem vorliegenden Hefte auch zum ersten Mal der Theil des Programms erfüllt, nach welchem jedes Heft neben dem Beitrage eines Mitarbeiters auch dessen künstlerisch ausgeführtes Portrait und eingehende Charakteristik enthalten sollte. Hier ist Karl Goedeke, der sich durch seine kritische Bearbeitung der Werke Goethe's, Schiller's und Lessing's in die Reihe der ersten Literarhistoriker Deutschlands gestellt hat, die Aufgabe zugefallen, das biographisch-literarische Bild Emanuel Geibel's zu zeichnen. Aus Goedeke's Essay leuchten dasselbe innige Ver ständniß und dieselbe Liebe für den Gegenstand, welche ihm vor Jahren feine leider noch nicht abgeschlossene große Arbeit über (Seibel bictirt haben. Das von Professor Raab in München meisterhaft in Kupfer rabtrte Portrait des Dichters ergänzt Goedeke's Arbeit in künstlerischer Weise. Ueberhaupt ist in dem vorliegenden Heft das biographische Element stark betont. Die äußere Veranlassung dazu erscheint durch zwei Gedenktage geboten, welche in der Zeit zwischen der Veröffentlichung dieses und des vierten Heftes gefeiert werden: der 300fte Geburtstag Peter Paul Rubens und der Jahrestag des Todes von Alessandro Manzoni. In einem aus der vollsten Beherrschung des Stoffes hervorgegangenen Essay schildert Wilhelm LÜbke in Stuttgart, dieser feinsinnige Lehrer der Kunstgeschichte und auf seinem besonderen Gebiete unübertroffene Meister der Darstellung, Leben und Bedeutung von Peter Paul RubenS. Der dritte biographische Beitrag gilt Alessandro Manzoni, den zu feiern uns Goethe gelehrt hat. „Manzoni's Roman (die Verlobten) überflügelt alles, was wir in dieser Art kennen. Der Eindruck beim Lesen ist derart, daß man immer von der Rührung in die Bewunderung fällt und von der Bewunderung wieder in die Rührung, so daß man aus einer von diesen beiden großen Wirkungen gar nicht herauskommt. Ich dächte, höher könnte man es nicht treiben." Carl von Gebier, welcher sich durch seine abschließende Arbeit über den Proceß Galileis schnell ein-n b'deutenden Namen geschaffen hat, liefert tn der Studie über Manzoni eine wirkliche Arbeit der Liebe. — Dte erzählende Dichtung ist durch die Novelle „Künsiler- bräute" von Ferdinand Nürnberger vertreten, welche die Eigenart des berühmten Feuilletonisten vielleicht mehr als irgend eine feiner früheren Novellen wiederspiegelt. Das Heft beschließend schildert Ludwig Anzenburger, der berühmte Verfasser des „Pfarrers von Kirchfeld", des „Meineidbauers", des „Kreuzeischreibers" d. h. der besten Bauernstücke, die bte deutsche Literatur kennt, wie ein rechtgläubiger Bauer, dem die Frau gestorben ist, und dem vom Küster die Frage vorgelegt wird, welchen Spruch er auf den Stein der Seligen setzen wolle, auf den Kirchhof geht, um sich unter den Sprüchen auf den Leichensteinen den geeigneten auszusuchen. Er lieft die einzelnen Aufschriften und überlegt sich deren Bedeutung. Auf dem einen Steine steht, daß der Selige dort unter her Erde ruhe bis zum Auferstehungstage, auf dem andern, daß der Selige vom Himmel hoch herabsehe, und der Bauer versucht vergeblich die W'ber- sprüche, die ihm da entgegentreten, zu lösen. Er kommt zu einem dritten, zu einem vierten Stein und die innere Verwirrung steigt immer mehr. Das Resultat ist, daß der rechtgläubige Bauer, als er den Kirchhof verläßt, an gar nichts mehr glaubt. ,9torb und Süd" ist unter den schw'erigsten Verhältnissen in’8 lieben getreten; um so bedeutungsvoller ist der erstaunliche Erfolg, den es in dem ersten Vierteljahr seines Bestehens errungen hat- Vom zweiten Hefte, das zunächst in einer Auflage von 5000 Exemplaren gedruckt wurde, waren gleich nach Beendigung des Druckes die sämmtltchen Exemplare durch feste Bestellungen vergriffen und noch starke Nachbestellungen auszuführen, so daß eine zweite Auflage in einer Stärke von 2500 (5remplaren nothwendig wurde. Das dritte Heft ist in einer Auflage von 8000 Exemplaren erschienen. ___________________________ decken, darüber ein paar Fässer Petroleum zu gießen und anzuzünden, wodurch auch der Boden so erhitzt würde, baß fein lebendes Wesen sich erhalten kann. Es erwachsen nach diesem Verfahren für eine Gemeinde ober einen Kreis, je nachdem man bte Maßregel ausbehnen will, nur geringe Kosten im Verhältmß zu bem Schaben, welcher im Falle ber Vernachlässigung droht. Köln, 26. Juni. Nachdem wir heute Mittag tn unserer Nachbarftadt Mülheim über bas Auftreten beö Coloradokäfers genaue Erkunbigungen eingezogen, können wir bie erfreuliche Mittheilung machen, baß bas vcrberbliche Jnsect sich bis jetzt m einem größeren, zwanzig Morgen großen Kartoffelfelbe nur auf einen Theil von füm Morgen ausgebreitet hat. Herr Lanbrath v. Nresewanb hat, um Verschleppungen des Käfers zu verhindern, sofort bas von ber Plage befallene Stück einer scharfen Beaufsichtigung unterstellt unb wirb nach Uebereinfunft mit bem Herrn RegterungS-Präst- benten, ber heute Nachmittag 4i/2 Uhr in Mülheim eintreffen soll, Maßregeln zur rabicalen Vertilgung ber gefräßigen Thiere, bte größtentheils noch als Larven unb nur erst in vereinzelten Exemplaren als Käfer Vorkommen, zur Anwenbung bringen- Wahrscheinlich wirb man bas befallene Felb mit Stroh, Heu unb Hodeispänen belegen, diese reichlich mit Petroleum tränten, bann bas Ganze anjünben unb später eine Desinfi- cirung des Bobens durch ätzende Säuren folgen lassen. Nach genauer Untersuchung hat es sich herausgestellt, daß die tn der Umgebung bes betreffenden Ackers liegenden Felber von ber Plage noch nicht befallen finb, eben fo hat sich eine Mittheilung, daß ber Käfer auf einem entfernt gelegenen Kartoffelstücke aufgetreten fei, sich als vollständig Darmstadt. (Programm für die im Herbst 1877 in Bensheim zu veranstaltende Ausstellung von Werkzeugen und Maschinen der Kleingewerbe.) 1. Die Ausstellung wird im Monat September I. Jahres, zur Zeit der Generalversammlung der Mitglieder des Gcwerbvereins für Vas Großherzogthum Hessen, welche in Bensheim an der Bergstraße abgehalten werten soll, eröffnet und dauert 14 Tage. Die Ausstellung wird von der Großh. Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein, unter Mitwirkung des Lokalgewerbvereins in Bensheim, der anstaltct. 2. Ausstellungsfähig sind verbesserte Handwerkzeuge und kleinereWerkzeugS- Maschinen für den Handwerks- und KleingewerbeBetrieb; ferner Proben solcher Erzeugnisse und Gegenstände, welche mittelst der ausgestellten Werkzeuge und Maschinen hergestellt oder bearbeitet worden sind. Maschinen, Geräthe und Erzeugniffe, welche ein größeres Gewicht haben und verhältnihmäßig viel Raum in Anspruch nehmen, können nur ausnahmsweise und nur dann zugelassen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Ausstellungs-Localitäten dies gestatten und wenn hierzu die besondere Genehmigung der unterzeichneten Stelle ertheilt worden ist. Feuergefährliche, sowie übelriechende Gegenstände sind von der Zulaffung ganz ausgeschloffcn. 3. An der Ausstellung können sich sowohl bit Verfertiger von Werkzeugen und Werkzeugsmaschinen, als wie Händler mit solchen, betheiligen. Auch können Gcwerbtrcibendc selbsteonstrmrte und bereits in eigenen Gebrauch genommene Hülfsvorrichtungen unb Werkzeuge zur Ausstellung bringen. Im Allgemeinen sollen aber nur solche Werkzeuge und Werkzeugsmaschinen zur Ausstellung zugelassen werden, welche sich entweder durch eigenthümliche Construotionen und Gebrauchsanwendungen, ober burch Neuheit, Zweckmäßigkeit und Güte ber Ausführung auszeichnen 4. Anmeldungen zur Betheiligung an ber Ausstellung finb längstens bis zum 15. Juli l. Is. an die „Großherzogliche Zentralstelle für die Gewerbe unb ben Lanbesgewerbverein in Darmstadt" zu richten. Anmelbeformularien können sowohl von der unterzeichneten Stelle als wie auch von bem Norstanb des Lokalgewerbvereins in Bensheim, Herrn L eber fabrikanten Gustav Müller baselbst, bezogen werben. 5. Die Entscheibung über Zulaffung angemeldeter Ausstellungsgegenstände steht lediglich der unterzeichneten Stelle zu. Die Annahme der zur Ausstellung zugelassenen Gegenstände erfolgt in der ersten Woche des Monats September l. I. und es werden die Aussteller von dem EinUeferungstermin noch besonders in Kenntniß gesetzt werden. Die Fracht-Kosten des Hin- und Rücktransports haben die Aussteller zu tragen. 7. Für die Empfangnahme, Aufstellung und Anordnung der Ausstellungsgegenstände wird Sorge getragen. Gegenstände, deren Aufstellung mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft ist oder spezielle Kenntniß erfordert, sind von den betr. Ausstellern selbst aufzustellen, wobei sich dieselben aber den allgemeinen Anordnungen anzuschließen haben. Besondere Anordnungen und Einrichtungen, als Glasschränke, Glasbedeckungcn, Dekorationen zur besonderen Verzierung ihrer Aufstellungen u. s. w. haben die Aussteller selbst zu übernehmen. Solche Anordnungen und Einrichtungen dürfen nur in Uebercinsttmmung mit dem allgemeinen Plane und nach Genehmigung der Auf- stcllungscommission gemacht werden. 8. Die Großh. Centralstelle für die Gewerbe und den Landes- gewerbverein wird die nöthigen Maßregeln treffen, um die ausgestellten Gegenstände vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Sollte dessen ungeachtet ein unglückliches Ereigniß eintreten, so wird der Großh. Gewerbverein entstandene Beschädigungen oder gestohlene Gegenstände nicht vergüten. 9. Es steht jedem Aussteller frei, seine Erzeugnisse in der Ausstellung selbst oder durch selbst- gewählte und bezahlte Aufseher bewachen zu lassen. Die Aussteller und deren Stellvertreter erhalten persönliche Eintrittskarten für den freien Zutritt in die Ausstellung während der ganzen Dauer derselben. 10. Die Preise können an die ausgestellten Gegenstände angeheftet werden. Die Ausstellungsgegenstände können verkauft werden, dürfen aber vor Beendigung der Ausstellung nicht aus derselben entfernt werden. 11. Eine Verloosung von Ausstellungsgegenständen wird mit dieser Ausstellung nicht verbunden. 12. Von den Besuchern der Ausstellung ein mäßiges Eintrittsgeld zu erheben, bleibt Vorbehalten. Handel und Verkehr. Gründerg, 30.Juni. (Fruchtpreise.) Weizen owie aus dem District Wingenvald, der Forstwartei Strebcndorf: 1081 Rmtr. Buchen-Scheiter, d"Aer. , „ .. 3731) Zwei Chaisen und zwei schwere i;cm.r? : . Wagen, sowie ein gut erhaltenes Chaisenge- Großhcrzoglichc Obersoisterei Vadenrob fd)irr- finb preiswürdig zu verkaufen. Jochem.(3/27 Carl Ockel, Ludwigsplatz. Th. Brück Schloßgassc B. 1. Am ersten Tage kommt sämmtliches Buchen-Scheit-, sowie Nadel-Knüppel-Holz, am weiten alles übrige Holz, zum Ausgebot. Es wird besonders darauf aufmerksam g macht, daß der größte Theil des Buchen- Echeitholzes im District Stollberg sitzt, von n o aus die Stationen Zell-Romrod oder ölla. R nzendorf in 2 resp. 13A Stunden auf 36 tC«?m 28 ^ mM877^n' Outen Chausseen zu erreichen sind. Hachborn, am 28. Juni 1877. Weitere Auskunft ertheilt der Unterzeich- q.nß. ®er *er ’ nefe, sowie der Gr. Forstwart Hartung + --- 51,94 Fcstmeter. sollen nachstehende Arbeiten und Lieferungen Von dem Kiefernholz eignet sich ein ;um Neubau einer Schul Hofraithe für die großer Theil zum Bergbau. Gemeinden Hachborn und Ilschhausen, unter Die Zusammenkunft ist an der Strangs den alsdann bekannt gemacht werdenden y,,efe. Bedingungen, an die Wenigstnehmenden in Gießen den 3. Juli 1877. dem Bureau der unterzeichneten Stelle ver- Großherzoglicke Bürgermeisterei Gießen, steigert werden, nämlich: A. Bramm. (3637 Maurerarbeit, veranschlagt —---------—------------------------- Steinhauerarbeit, Samstag den 7. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, sollen im hiesigen alten Rathhaussaale 1) Straßenreinigungsarbeiten, veranschlagt zu 21 Jt 2) Chaussirarbeit, veranschlagt zu 60 „ versteigert werden Gießen, den 4. Juli 1877. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 3752)_______A. Bramm.___________ Arbeitsversteigerung. Samstag den 7. d. M., Vormittags,10 Uhr, soll auf der Bürgermeisterei zu Langsdorf die theilweise Umdeckung des halben Schuldaches öffentlich versteigert werden. Willingen, am 3. Juli 1877. (3725 Heineck, Bezirksbauaufseher. Die Anfertigung und Ausstettnng einer circa 20 Meter langen eisernen Staketenwand mit Thor, 1,5 Meter hoch, excl. Sockel, soll sammt Lnng- steinsockel vergeben werden. Angebote bittet man bei der Exped. d. Bltts. zu hinterlegen. Aeilgeöotenes. Für Wirthe. 3747) Wirths-Geräthschasten, als: Tische, Stühle, Bier-Apparat, Billard (alles sehr gut), Gartenstühle, sowie eine Gartenlaube (zum Verlegen) wird billig abgegeben. Wo? sagt die Exped. d. Bltts.__________________________________ Zug- und Mund- Harmonikas in bester Qualität und grösster Auswahl, empfiehlt (136 If. Rudolph9 s Wwe.9 Musikhandlung in Giessen Liebig'S sklbstthätiges Backmehl. In einer Stunde ohne Hefe das feinste Backwerk zu bereiten als Bisquit, fein Brod, Kuchen u. s. w., Packet 40 hinreichend für 3 Personen. LiebigS Pudding-Pulver. In fünf Minuten einen vorzüglichen kalten Pudding, ohne Eier, zum halben Preise und ohne große Mühe, zu bereiten, in Vanille ober Mandeln ä 25 in Chocolade ä 40 per Packet. Vorzügliche Recepte werden jedem Packet gratis beigegeben. Alleinige Niederlage für Gießen und Umgegend bei (3749 I. 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Plank (Seltersweg) und Gustav Gerhardt (Schulstraße) zu haben NB‘ ,®c.‘ Coricerte ist es mir, bedeutender Kosten halber, nicht möglich Bier zu verzapfen. — Sanimtliche Weine in Els. — Bei ungünstiger Witterung findet das Cöncert im Saale statt. FROG-R.Ä.MME an der Hasse. Hari Halilert, Gastwirt!). 3737) t*eseltsch