traun^m|^ t>unb, L^ÜZL ——.Jhilius SXcti " gn* d " ^Nb: ‘»portchü11 '.".uS “"‘«raumeifttr •^ÄÄS UlSÄtUcH^3 iKfudit 2>r ^amilienlo-i-, möglichst vrr kit,on. (212 hr Illis. Januar, r -tuten verachtet, und meine : 'ä: das geehrte PublikM Bedienung imb billige Le- r-crdm will. Lrungtzvoll Jlaurer. Ar. 156. Wo. ®4. Samstag, den 29. Januar. 18^6. Kichencr Munger Wißt- u«i) AimÄlatt fit hi Kreis KW 'LLL?Ä^:r7 «L —»|UU'^jmjb—eBg—anuiif u wwrwwMwmuuj»> ix»VL>'.1t •- ~ ■ j/j 12 '"jffwuwi^y, m^cti Amtlicher H h e i l. Bekanntmachung. Betreffend: Das Ersatz-Geschäft für 1876. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1856 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in frühe'- 2"^ gebornen we che sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufbalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Reit Januar bts zum 1. Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an die,cm Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loo- sungs- unb Gestellungsschein vorzulegen. 7 _ _ Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung Unterlasten, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu JO Mark belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlosten und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden. Bezüglich derjenigen Militärplichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet. ° 0 Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten. - Gießen, den 5. Januar 1876. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Hoffmann, Regierungsrath. politischer HHeil. -- - fön chichr Lummen • — tuten Wehen . . s-4®01: ; ,tn M urrSM -M ,.,"-;ll00 50,000,30,000.. it zudem m Ä * *d ravita>'-n Anlage )inn Deutschland. Darmstadt, 27. Januar. Die Nr. 4 des Großherzoglichen Regierungsblatts hat folgenden Inhalt: 1. Verordnung, die Prüfungen für das Lehramt an den Volksschule ^ betreffend. 2. Dienstenthebungen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 3. Jan. den Geh. Staatsrath i. P. Heinrich Franck zu Darmstadt von der ihm auf Widerruf übertragenen Stelle eines Special- Directors der Feuerversicherungs-Gesellschaft „Colonia", den Geh. Ober-Con- sistorialrath Karl Melior zu Darmstadt von der ihm als Nebenstelle übertragenen Stelle eines Special-Tirectors der Aachener und Münchener Feuerversicherungs- Gesellschaft, den Oberappellations- und Castationsgertchtsrath Karl Ludwig Wilhelm Daniel Draudt zu Darmstadt von der ihm als Nebenstelle übertragenen Stelle eines Special-Directors der Feuerversicherungs-Gesellschaft „Deutscher Phönix" mit Wirkung vom 1. Februar l. I. a* ; am 8. Jan. den Schullehrer Karl Ludwig Lämmermann zu Bullau von der Uebernahme der ihm übertragenen dritten Gemeinde-Schulstelle zu Mörfelden zu entheben. 3. Versetzungen in den Ruhestand. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 30. Decbr. 1875 den Steuerausseher Burkhard Wilhelm Veilh, am 6. Jan. den Schullehrer an der ersten Gemeindeschule zu Jugenheim im Kreise Bingen, Georg Kuhns, auf sein Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand zu versetzen. 4. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist: die Lehrerstelle an der ersten Stadtknabenschule zu Darmstadt mit einem jährl. Anfangsgehalt von 1371 Mk. 43 Pfg., welcher bis zu 2057 Mk. 20 Psg. steigen kann. Darmstadt, 27. Januar. Nachstehend veröffentlichen wir das Kirchengesetz, "betr. die Vornahme der kirchlichen Trauung. Ludwig Hl., von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Wir haben Uns in Folge des Reichsgesetzes vom 6. Febr. 1875, betr. die Beurkundung deS Personenstandes und der Eheschließung, mit Zustimmung der Landessynode bewogen gefunden, nachstehendes Kirchengesetz über die Vornahme der kirchlichen Trauung zu erlassen: S 1 Der kirchlichen Trauung geht in der Regel ein einmaliges kirchliches Aufgebot mit Fürbitte im öffentlichen Gottesdienst voran; jedoch kann in größeren Gemeinden auf Beschluß des Kirchenvorstandes dasselbe durch Anschlag an der Kirchenthüre geschehen. Auf Verlangen der zu trauenden Personen kann die Verkündigung auch zweimal erfolgen. 5 2. Die Dekanate sind befugt, von dem Aufgebot zu dispensiren. In dringenden Fällen dürfen die Geistlichen, unter nachträglicher Anzeige ans Dekanat, ohne vorhergegangene kirchliche Proclamation Trauungen vornehmen. 8 3. Zur Vornahme des kirchlichen Aufgebots sind die Geistlichen der- senigen Pfarreien zuständig, in welchen die zu Trauenden ihren Wohnsitz haben. Ist dieser nicht in einer und derselben Pfarrei, so har das Aufgebot sowohl In der Pfarrei des Bräutigams, als auch in derjenigen der Braut zu geschehen. 8 4 Die Form des kirchlichen Aufgebots soll folgende sein: ,',Es werden folgende Personen verkündigt, welche gesonnen sind, in den Stand christlicher Ehe zu treten und dazu die Fürbitte der Gemeinde begehren." (Namen und Zahl der Verkündigung bei zweimaliger Proclamation) : „Gott segne da- Vorhaben dieser Personen und gebe ihnen seine Gnade, iyre Ehe in seinem Namen zu beginnen, nach seinem Willen zu führen und selig zu vollenden." 8 5. Bezüglich der Dimissoralien, welche kostenfrei zu ertheilen sind, verbleibt es bei der seitherigen Ordnung mit der Ausnahme, daß von Beibringung derselben abzusehen ist, wenn sie von ausländischen Geistlichen nur unter Schwierigkeiten zu erlangen sind, oder von nichtevangelischen Geistlichen ihre Ausstellung verweigert wird. 8 6. Die kirchliche Trauung darf der Geistliche erst dann vornehmen, wenn die bürgerlich gültige Eheschließung erfolgt und die desfalls nöthige standesamtliche Bescheinigung beigebracht ist. 8 7- Zuständig für die Vornahme der kirchlichen Trauung sind, nach Wahl der eheschließenden Theile, die Geistlichen sowohl der Pfarreien, denen der eine oder der andere Theil angehören, als auch derjenigen Pfarrei, in welcher sie als Eheleute ihren Wohnsitz nehmen wollen. Beabsichtigen zu Trauende sich in einer anderen Pfarrei, als den bezeichneten, kirchlich trauen zu lassen, so bedarf es hierzu der Dispensation vom Ober-Consistorium. 8 8- Die Trauung geschieht im Gotteshause und in Gegenwart von wenigstens zwei Zeugen. Dispensation von der ersteren Bestimmung bat das Ober-Consistorium zu ertheilen. Vorbehaltlich der nachträglichen Anzeige an dasselbe darf der Geistliche in Nothfällen Haustrauungen ohne vorherige Dispensation vornehmen. 8 0- Als geschlossene Zeit für Trauungen gilt die Charwoche. Dispensation zur Vornahme von Trauungen in dieser Zeit ertheilt das betreffende Dekanat. 8 10. Die kirchliche Trauung wird in den seither üblichen Formen vollzogen, so jedoch, daß die Trauungs-Formularien in denjenigen Punkten Aenderung erfahren, welche die seitherige Zusammenfassung des bürgerlichen und kirchlichen Elementes der Eheschließung ausdrücken, um Beide zu trennen und letzteres Element allein bestehen zu lassen. Die Traufragen, sowie die kirchliche Ehebestätigung und Eheeinscgnung sollen folgendermaßen lauten : „Geliebte in dem Herrn! Ich wende mich nun zu euch und fordere euch auf, vor Gott und diesen christlichen Zeugen einander das Wort unverletzlicher Liebe und Treue zu geben. Ich frage daher euch (Namen) : Wollet ihr die hier gegenwärtige N. \u eurer christlichen Ehegattin haben, sie treu unb herzlich lieben, in Frenb' und Leib nicht verlassen unb den Bund der Ebe mit ibr heilig und unverbrüchlich halten, bis der Tod euch einst scheiden wird? Ist dies euer fester, redlicher Entschluß, so bekräftigt es vor Gott und diesen christlichen Zeugen mit einem aufrichtigen Ja." „Dieselbe Frage richte ich an euch (Namen) : Wollt ihr den hier gegenwärtigen N. zum christlichen Ehegatten haben rc " Nach Bejahung dieser Fragen ist folgendermaßen fortzufabren: „So reicher euch die rechte Hand." Vermischtes. Dieburg, 26. Im. Ein frecher Diebstahl wurde am Sonntag Abend tn der Behausung deS SchuymacherineisterS Sebastian Müth dahier verübt. Demselben wurde nämlich, während er von Hause abwärts war, seine Frau dagegen im ersten Stockwerk schlief, au8 seiner parterre gelegenen Küche ein erst kürzlich geschlachtete-, frisch eingepöckelteL Schwein vollständig, ohne eine Spur zurückiulassen, .fortgeholt. Aus bem Umstande, daß die Diebe eine Zett gewählt, in der sie wußten, ungestört operiren zu können, läßt sich schließen, daß man e4 hier mit Personen zu thun hat, welche mit den Verhältnissen der Müth'schen Eheleute genau vertiaut waren. — In Würzburg soll sich ein Damenverein gebildet haben, welcher sich die Durchführung größerer Einfachheit in der Kleidung zur Aufgabe gemacht hat- (Wäre sehr schön, aber kaum glaublich!) — Die Theater Agentur de- Herrn Ferdinand Röder in Berlin hat, nach dessen eigener Publikation, im letzten Jahre einen Nettogewinn von 162,000 M. abgeworfen. Die Schauspieler und dramatischen Autoren mögen daraus ersehen, wie große Summen sie ersparren könnten, wenn sie mit Hülfe der Genoss nlchasts-Agentur ihre Vermittlungsgeschäfte selber besorgten. — (Zur Sprachreinigung.) DaS Beispiel deS preußischen GeneralpostiüeisterS, die deutsche Sprache von allem fremden Ballast zu säubern, trägt bereits seine erfreulichen Früchte. So sagt man jetzt z. B. statt: „Geben Sic mir eine Prise auf Ihrer SchnuftabakSdose" — »Geben Sie mir eine Zweifingerspitznahme au- Ihrer GestchtsvorsprungSrcizkrautstaubdschachtel 1* — Am 17. Januar, als am Festtage deS heiligen Antonius, hat in Rom, wie es daselbst schon seit Jahrhunderten Gebrauch ist, die Einsegnung aller in der Ewigen Stadt lebenden Zug- und Lastthiere begonnen, und haben sich Heuer am ersten Tage — diese Einsegnung dauert immer volle sechs Tage, vom 17. bis zum 23. Januar — wie die Römischen Blätter eS besonders heroorheben, kaum hundert Pferde, Efel und Maulesel zu der Ceremonie eingefunden. Sogar die prachtvollen Hengste und Rappen der Cardinäle schwänzten in diesem Jahre diese Feier und zogen c5 vor, zu Hause bei der vollen Krippe zu bleiben Uebrigens ist eS möglich, daß sich letztere noch während der folgenden fünf Tage zur Einsegnung einfinden werden; aber im nerhin haben sie an dem Rufe ihrer Frömmigkeit schon viel eingebüßt, da bet dieser Feier der erste Tag zugleich auch als der heilig,te gilt, lieber diese Feier selbst berichten römische Blätter Folgende«: Am Festtage des beiligen Antonius werden alle Pferde, Esel und Maulesel der ewigen Stadt vor die Kirche Sant' Antonio (dieselbe war früher ein Diana-Tempel) geführt, deren Thüren heute weit offen stehen und deren großer Altar wegen der Menge der auf ihm brennenden Kerzen einer leuchtenden Capelle gleicht. An der EingangSthür steht nun der Priester, mit dem Weihwedel in der Hand, und besprengt damit alle anwesenden Thiere, die in Procession an ihm vorübergeführt werden. Natürlich sind alle diese Thiere heute ru Ehren des Tage» besonders aufge- putzt, und mancher Esel, der da« ganze Jahr hindurch sehr einfach gekleidet geht, erscheint heute mit Bändern und anderem Tand geschmückt. Besonders aufgeputzt erscheinen die Pferde der Cardinäle, die zugleich auch mit den von Gold strotzenden Carossen dieser hohen Kirchenfürsten zur Kirche fahren. (Der Geistliche legt seine »echte Hand auf die HLude der ju Trauenden 1 U"b *PT$ßeit ihr"denn einander feierlich eheliche Liebe und Treue gelobt habt, i» bestätige ich, al« ein verordneter Diener der christlichen Kirche, hiermit euren Bund als einer nach christlicher Ordnung geschlossene, unauflösliche Der- binduna im Namen Gottes , des Vater« , des «vohne« und des heiligen Geistes. Was Gott zusammengesügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden." Für anderweite, dem im Eingang diese« Paragraphen stehenden Grundsatz entsprechende nöthige »endernngen in den Trauung«>Formularien haben die Geistlichen Sorge ,u tragen^ r H. Vorstehendes Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großher- zoglichcn Siegels. Darmstadt, den 24. Decembcr 1875. Ludwig. Kritzler. Bemerk. Die Dispensationen werden kestenfrei ertheilt. Darmstadt, 27. Januar. Se. Großh. Hoheit der Prinz Alexander sind heute früh zum Besuche der Kaiserlich Russischen Majestäten nach St. Pe< tersburg abaereift. Darmstadt, 27. Januar. DaS Bezirks-Strafgericht verurthetlte nach dem heute veröffentlichten Erkenntniß den flüchtige-' niederländischen Major a. D- Steck wegen Werbung zu holländisch ostindischen Militär-Diensten zu acht Monaten Gefängniß, den Mitangeklagten Schwarz von hier wegen Beihülfe zu vier Monaten Gefängniß. Berlin, 26. Januar. Für die bevorstehende Entlassung des Grafen LcdochowSki aus dem Gerichtsgesängniß zu Ostrowo werden, nach der „Posen. Leitung" bereits Ovationen von mancherlei Art vorbereitet. Die polnischen Kinder der katholischen Schule sollen auf dem Wege vom Gefängniß nach der benachbarten Kirche, wohin sich der Cardinal nach seiner Entlassung muthmaß- lich begeben wird, Blumen streuen, und der katholische Gesellenverein, welcher sich während der zweijährigen Gefängnißhaft des Grafen aller Vergnügungen enthalten hat, beabsichtigt, bald nach der Entlastung destelben, dieses freudige Ereigniß durch einen Ball zu feiern. __ An Stelle des verstorbenen Geh. Medicinalraths Prof. Dr. Martin ist Prof. Schröder in Erlangen an die hiesige Universität berufen und hat den Schweden. Stockholm, 27. Januar. In der zweiten Kammer wurde von dem Justizminister auf eine an denselben gerichtete Interpellation ausdrücklich anerkannt, daß das principielle Beschlußrecht über die ordentlichen Staatsausgaben dem Reichstage zustehe; ohne Mißbrauch seiner Macht könne jedoch der Reichstag keine Ausgabe verweigern, die im Grund-Gesetz wurzele. Pari-, 25. Januar. Die Eröffnung der katholischen Universität in Paris bietet dem Cardinal-Erzbischof Gelegenheit, die Gläubigen fortwährend in Athem zu halten: man kann jetzt Alles gebrauchen, wissenschaftliche Sammlungen, Bücher u. f. w., und die Opfer werden regelmäßig vom Cardinal verkündigt, da derselbe „es sich zur Pflicht gemacht hat, bekannten und unbekannten Wohlthätern öffentlich Dank zu sagen." Paris, 26. Januar, Nachts. In der heutigen Versammlung der Dele- girten für die Senatorenwahlen im Departement der Seine wurden die Can- didaten über verschiedene Fragen, besonders über die Amnestie-Frage/zur Aeußerung veranlaßt. Es stellte sich über diese und andere Fragen eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Intransigenten und dem linken Centrum heraus, daß man nicht zum Beschluß über eine Candidatenliste gelangte. Rumänien. Bukarest, 26. Januar. Sämmtliche rumänische Minister sind vom Kaiser von Oesterreich aus noch unbekanntem Anlaß mit hohen Orden ausgezeichnet worden. Der diplomatische Agent Rumäniens in Wien, Costaforu, erhielt den Orden der eisernen Krone erster Klaffe, man glaubt wegen der Bemühungen um die Aufrechterhaltung der Neutralität Rumäniens. der bei Hause- und ihre Verlobten können sich aber bei der bürgerlichen Trauung durch einen Bevollmächtigten vertreten lasten. Durch Mittheilung Seitens des Ministers des Gr. Hauses, welcher die Aufsicht über die StandeSbeamtung für die Großh. Familie führt, erhält der Standesbeamte speciell auch von den Ehevorhaben und der zum Abschluß nöthigen Einwilligung des Großherzogs Kenntniß. Eines Aufgebots bedarf es nicht. Hesterreich. Wien, 25. Januar. Der Handels - Minister hat heute die Eisenbahnvorlagen, betreffend den Bau der Linien Bozen-Meran und Tarvis-Ponteba und die Vollendung und Inbetriebsetzung der Linie Falkenau-Graslitz, sowie eine Aenderung in dem Bauproject für die Linie Klattau- Eisenstein im Unterhause eingebracht Das Haus begann sodann die Berathung des Antrages auf Aufhebung der Collegiengelder. (Gegen diesen Antrag gibt sich in der Wiener Studentenschaft ein starker Widerwille kund, und eine kürzlich abgehaltene Studentenversammlung hat an das Abgeordnetenhaus eine Petition um Beibehaltung des Collegiengeldes ergehen lasten. Seine Aufhebung gefährde die Unabhängigkeit der Profestoren und ihrer Lehre und verdränge, wie schon Kaiser Joseph mit staatsmännischem Blick erkannt habe, ans der Universität alle strebenden Lehrer-. Kein Student werde neben seinem Schulgeld noch ein Colle- giengeld an einen Privatdocenten zahlen, wie dies von der Commission in Aussicht genommen worden ; die Privatdocenten würden nicht fortbestehen können. Die Geschichte der Universität vom 17. Jahrhundert bis 1848 fordere gebieterisch das Festhalten an der Solidarität der Interessen von Lehrer und Schüler. Die Vorwürfe gegen das Collezieugeld aber seien zumeist keine Folge destelben und würden nicht nach Aufhebung verschwinden, wie z. B. die größere Leichtigkeit der Prüfung für diejenigen, die der Vorlesung des Examinators gefolgt sind, oder die schlechtere Entlohnung des Sanskrit-Professors im Vergleich mit dem Pandektisten. Vor Allem wisse man aber sehr wohl, daß Niemand in leitenden Kreisen daran denke, das Universitäts-Studium zu einem unentgeltlichen zu machen, sondern daß blos die Verwandlung des Collegiengeldes in i ein Schulgeld erstrebt werde). Rus angenommen. _ Berlin, 27. Januar. Sowohl in Deutschland wie in Oesterreich wurde bekanntlich die Behauptung aufgestellt, daß der gegenwärtige schlechte Stand der Geschäfte von der seit zehn Jahren geltenden Handelspolitik herrühre, und hinzugefügt, daß unter einem strengeren Schutzzollsystem, als es die Handelsverträge festgeftellt, die Krisis keine solchen Dimensionen angenommen haben würde. Diesen Behauptungen gegenüber ist der Nachweis des Abgeordneten August Convreur in der belgischen Kammer nicht ohne Interesse, daß in verschiedenen Ländern die Strenge der Krisis im genauen Verhältniß zu der Höhe der Schutzzölle stehe. Sieht man von Frankreich ab, so leidet England weniger als Belgien, Belgien weniger als Deutschland, Deutschland weniger als Oesterreich, Oesterreich weniger als die Vereinigten Staaten. Gerade die letzteren leiden trotz ihres kolossalen Festungsvierecks von Schutzzöllen unter der gegenwärtigen Krise .» M aS*bf« ‘•Sä** - 6i|tngfin I?“1' eine J gibt u X* 0“f »uf. ‘«i $5. *ft« ■ " blf WZ- ~'SS~ '? r'tnf W beffelben . 2' *' «a-htig- : o» ^aminaiors aesolat l'-'kUers im BnzlH imt »’M. M Kiemunb i„ zu einem unentgelt- ' i ^oüeziengeldes in ’r Eammer wurde von dem rrrellatron lusdMich anen :rtenthd)tii ötaLlSnu-gnben :it könne jedrch der AihS- q iruTjdt :: krlholiichen Univnßtät in tu l-iäubigen fortwährend cher. aisienschaftliche Lamm« '?:r Mediein widerüanden, worunter Eerttficate vom Professor Dr. Wurzer, Geh. Medicinalrath Dr. F. W. Beneke, ordentttcher Prvfeffor der Mediein an der Universität Marburg, Medicinalrath Dr. Angelstein. Dr. Shorcland, Dr. Eampball, Professor Dr D^v6, Dr. Ure, Gräfin Castlestuart, Marquise ve Brrhan, «nd vielen anderen hochgestellten Personen, wird franco auf Verlangen cingesandt. Abgekürzter Auszug aus 80,000 Certtfieaten. Eerttficat des Medicinalraths Dr. Wurzer. Bonn, 10. Juli 1852 Die Revaleadfcre Du Barry ersetzt in allen Fällen alle Arzneien. Sie wird mH dem größten Nutzen angewandt bei allen Durchfällen und Rühren, in Krankheiten der Urtnweae, Nierenkrarckheiten »c., bei Stetnbeschwerden, entzündlichen oder krankhaften Reizungen der Harnröhre, Devstopfnngen, bei krankbaftcn Zusammenziehunqen in den Nieren und in der Blase, Blasen-Hämorrhotden rc. — Mit dem ausgezeichnetsten Erfolge bedient man sich auch diese« wirklich unschätzbar« Mittels nicht bloß bei HalS« und Brustkrankhciten, sondern auch bet der Lungen- und Lnftröhrm- schwtndsucht. (L S.) Rud. Wurzer, Medtctnalrach nnd Mitglied mehrerer gelehrt« Gesellschaften. Nr. 80,416. Geh. Medicinalrath Dr. F. W. Beneke. ordentlicher Profeffor der Mediein an der Untvcrsität Marburg, sagt in der „Berliner Klintstym Wochenschrift^ 8. April 1873: Ich werde cs nie vergeßen, daß ich die Erhaltung dne« meiner Kinder der soganmmt« „ReraleHtn Arabica“ (Revale«ci6re) verdanke.^ DaS Kind litt im 4. Leben Sen onat« an Mer Abmagerung und fortwährendem Erbrechen, welche Uebel allen Medteammt« trotzt«; faleaci^re hat seine Gesundheit in sechs Wochen vollkommen hergrllellt. — Rr. 64,210. Marquise von Brehan von 7jährig«r Leberkran^eit, Zttte« an aü« Gliedern, Abmagerung und Hvpocho^rie. Nr. 75,877. Florian Köller, K K. Milltärrerwalter, Großwardein, von Lungen- nnd Luftröhren Katarrh, Kopffchwindcl und BrustbeNemmung. Nr. 75,970. Herr Gabriel Teschner, Hörer der öff«tlich«n höher« Handel-»Lehranstalt Wien, in dna« verzweifelten Grade von Brustübel und Reneenzerrüttrmg. Nr. 65,715. Fräulein de MontloutS von Unverdaulichkeit, Schlaflostgkett und Abmagerung. Rr. 75,928. Baron Sigmo von lOsähriger Lähmung an Händ« und Füh« k. Das R»valeflci6re ist vier Mal so nahrhaft «18 Fleisch «nd erspart bei Erwachsen« und Kindern 50 Mal ibren Prcis in anderen Mitteln und Speis«. Preise der Revalesciöre | «inj SiupiM M! 4 16-19 Verantwortliche Redaction: 9L Scheyda — Druck und Verlag der Brüh loschen Univ.-Druckerei in Gießen- Pf. 50 40 65 46-51 15-19 15-19 28-33 64-69 Rm. 16 16 16 9 16 16 20 16 Vermischte Anjeig^i». 484) Für einen jungen Menschen mit guten Schulkenntnissen wird in einem Hond- lungsgeschäft en gros et en detail eine Lehrlingsstelle zu Ostern d. I. gesucht. Näheres in der Exped. d. BlttZ. Die Tarif»" die volkswir Die berühmten S ch r a d er'schon Mal^extrarl-BrustsrUchen von Avotbeker Jul. Schrader, Feuerbach-Stuttgart. Paquet 20 Pf. bei Apotb. Harb in Allendorf a. L-(179 E.Bnxbaum mÄugtzKurg, Fabrik iandwirthschastl. Maschinen und Geräthe. empfiehlt ihre rühmlichst bekannten Hand- und Göpel-, Dresch-, Futterschneid-, Mähe- und Säe-Mafchinen rc. 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(401 ________________Gg. Unverzagt. Sämmtliche Mitglieder des Carneval-Bercins werden hierdurch auf Montag, Abends 8 Uhr, zu einer Besprechung wegen des Fcstzuges auf Fastnacht eingeladen. Das Versammlungslokal ist auf dem Lahnstein. (503 _____________________Der Fest-Ausschuß Die Wchie ein Vielfaches von! jii concmlren unft Frachttarife im 5 thenert wirb. Welche entich teil der Landwirthf sich der Äckerbau 1 geradezu als Impo ungarisches betreib Landwirthe alltäglii Lediglich das zelnen Falle, ohne die wdumiDor&enen I* an diesem, wie an Hätte man die nr(|: -alten nuferlegle R Äugen verloren, t I ^achtnachläffe sich !"n- Die Unjutifft Dein nntrfunnt, a. *rif, sieht nod) Man übertreib dnncips, welche wif Betrrebslchrn \ Möglich werde, aus ^arum handelt es °ui dkl 11 ä m (i 4, e fr"ich- dik fr '»■ Hl dkm aw fcf" »«Miebewn gjn «M« -nb t l|nb Aachtbkilk sich , ! ®«n «krschikde fr - im Taris, I fr di-- J J für d EAÜ, 458) Einen größeren Posten elegant unv soliv gearbeiteter Herren- und Damen Zugstiefel verkaufen wir zu auffallend billigen Preisen. Lasting-Damen-Zugstiefel von 6 Mark an. ÖOeSer 4* am Seltersweg. Gelder im Betrage von 50 Mark an liegen hat oder über gleiche Summen verfügen kann, der entnehme diese und lege sie in garantirten Staats - Anleben an. 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