Mittwoch, den 26. Januar 1876 Wo. «1 TS*. :~itn entgegen dir mit trief) r 18*6: ' ;‘(it der von ihr ein» Snai lon Versicherungen '-;r obzeschloßen werden ritten Tärlehn jwecks ,1-Ayntur: (bulj.__ MchwWbRk piig. -.<• viertcljührlich 2 Mark 20 Pf. mit Brmgcrlohn Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Erscheint lAgÜich nm Ausnahme des " -,on!ttgs (Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18. Nr. 2 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 18. d. Mts., enthält: (Nr. 1109) Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikels 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873. Vom 6. Januar 1876. (Nr. 1110.) Gesetz, betreffend das Urbeberrecht an Werken der bildenden Künste. Vom 9. Januar 1876. (Nr- 1111.) Gesetz, betreffend den Schutz der Photographiecn gegen unbefugte Nachbildung. Vom 10. Januar 1876. (Nr. 1112.) Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen. Vom 11. Januar 1876. Gießen, am 25. Januar 1876. Großherzogliches Kreis amt Gießen. v. Röder. Krankreich. Paris, 21. Januar. Wie die Orleanisten, so sind auch die reinen Legitimisten sehr wenig befriedigt von dem Ausfall der Vertrauensmänner-Wabl. Die Bonapartisten dagegen reichen sich die Hände; es stellt sich nach und nach heraus, daß sie und die gemäßigten Republikaner verhältnißmäßig gute Geschäfte gemacht haben. Ganz klar aber blickt noch Niemand, auch die R-gieruug nicht, wegen des MißbrauchS, der mit dem Worte „conservativ" getrieben worden ist. — Das „Univcrs" regt den Gedanken an, Deutschlands solle den Franzosen ihre Colonieen in Cochinchina (die keinen Schuß Pulver für Frankreich wend sind) abnehmen und ihnen dafür Metz überlasten — als Cniiosum verdient derselbe Erwähnung! PariS, 23. Januar. Die „Ageuce Havas" erfährt, daß die aus den französischen Krirgshäfeu gemeldeten Schiffs-Bewegungen einzig den Zweck haben, die bestehenden Geschwader durch Ersetzung der außer Dienst gestellte!: Schiffe wirdcr auf die etatsmäßige Stärke zu bringen. Italien. Rom, 23. Januar Hier in Italien scheint der Clericalismus sich in das Unabwendbare bester fügen zu können, als jenseits der Alpen. So berich- Flüche, welche dort aus Einzelner Munde gegen Altar und Thron ertönen, das Sühneleiden der Dulderin vermehrt haben." Berlin, 23 Januar. Mit dem 1. k. Mis. tritt auch mit Frankreich und Algerien das Postanweisungs-Verfahren in Kraft. Keine Anweisung darf über 300 Mark hinausgeheu, doch muß die anzuwcisende Summe zuvor in Francs und Centimes ganz nach der für Belgien deshalb gegebenen Bestimmung umgerechnet werden. Die Gebühr muß im Voraus durch Aufkleben von Freimarken entrichtet, tue Fraukirung aber auf der Karte selbst erfolgen und der Abschnitt darf nur den Namen des Absenders enthalten. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Pfg. (bis 50 Mark) und steigt dann auf 1, 2 bis 3 Mark. Berlin, 24. Januar. (Reichstag.) In der heutigen Sitzung wurde die zweite Berathung des von der Commission vorberathenen Paragraphen der Strafgesetz-Novelle fortgesetzt. Nach einer fünfstündigen Debatte, in welcher die Amendements der Äbgg. Wolffsohu, Banks und Wiudthorst abgelehnt wurden, bat das Haus den Paragraphen Duchesne's nach einem im Principe mit dem Anträge der Commission übereinstimmenden, denselben aber bestimmter pracisi- renden Antrag der Abgg. Klöppel-Marquardscn mit 14t gegen 133 Stimmen angenommen. In dem Verlaufe der Debatte hob Staats-Secretär Bülow hervor, daß es sich bei dem gedachten Paragraphen durchaus nicht um den einzelnen Fall Duchesne's handle, sondern um die Verallgemeinerung vieler Fälle, die unter ähnliche strafrechtliche Gesichtspunkte fallen. Justizminister Leonhard hat sich in ähnlichem Sinne ausgesprochen. Die Berathung wird morgen fortgesetzt. München, 22. Januar. Die Civilehe ist nun in Bayern eingeführt. Sie laßt sich nicht mehr aus der innerhalb der blauweißen Grenzpfähle gelegenen Welt schaffen, aber man kann doch wenigstens gegen sie demonstrireu. Wo? Wo anders als in den altbayerischen Provinzen! Hier hat ein cleri- calcs Blatt, wie dies jüngst auch in einem katholischen Canton der Schwe-z geschehen ist den Rath gegeben, die Brautleute sollten zur Civiltrauung rur im Stallkittel erscheinen und alsdann zur kirchlichen Trauung erst das Hochzeitsgewand anlegen. Dieser Rath ist auch bereits an mehreren Orten befolgt worden. Während der Standesbeamte in schwarzem Anzuge das Zeremoniell voruahm, fanden sich die Brautleute, auch wenn sie keine.Arbeiter waren in Arbeitskleid'wii ein, nm sie gleich darauf bei der kirchlichen Zinfegnung mit ihren schönsten Gewändern zu vertauschen. Durch diese stille Demonstration soll die Mißachtung gegen das Reichsgesetz ausgedrückt werden. In den Städten, wo das Schialichk'eitvgefühl auch m den letzten Bevölkerungsschichtkn ein aus- gebildeteres ist, kommen natürlich solche Kindereien nicht vor, würden auch von den Standesbeamten kaum geduldet werden. Bemerkenswert!) ist noch der Umstand, Vermischtes. D a r mst a d t, 22. Jan. Nachdem unlängst sechs Landgerichtsdienerstellen besetzt worden fuib, sollen dem Vernehmen nach neuerdings 5 weitere derartige Stellen (2 in Gießen, 1 in Vilbel, 1 in Butzbach und 1 in (Brünberg) in Erledigung gekommen sein. — Unter der Ueberschrift: „Kroatisches aus Berlin" sendet ein gegenwärtig in Berlin weilender Kroatischer Gelehrter dem ,Tgbl." folgende Mittheilung welche die Vorzüglichkeit unserer Postbeförderung ins hellste Licht stellt. Ein Aqramer Gymnasiast, dessen Onkel in Berlin lebt, hat dieser Tage eine Anzahl Berliner Behörden in Aufruhr versetzt, und zwar aus dem einfachen Grunde, daß er an den in Neoe stehenden Onkel einen Brief mit Kroatischer Adresse — ohne Angabe der Wohnung — schrieb. Der zehnjährige Gymnasialschüler, dem die Geographie noch ein spanisches Dorf zu sein scheint, dachte wohl, Berlin sei etwa eben so groß wie Podsused oder Dugoselo (Kroatische Dörfer im Comitat Agram) und man müsse seinen Onkel hier gerade so kennen, wie in der heimathlichen Kreisstadt. Daß man in Berlin nicht Kroatisch spreche, scheint der Kleine auch nicht gewußt zu haben, denn er schrieb von Aglam aus „sans göne“ eine rein Kroatische Adresse auf den Brief und zwar: „Mojemu dragomu vujezeku blagorodnomu gospodinu svetozaru piiaru u Beriinu.“ In deutscher Übersetzung lautet diese Adresse: „Meinem lieben Onkel dem wohlgeborenen Herr Soetozar Pilar in Berlin." Die Berliner^ Briefträger sind jedoch keine Kroaten, und da sie nach langem Deliberiren sich nicht einigen konnten, wie der Adressat heiße und wo er wohne, so hätte man erwartet, daß der Brief als unbestellbar einfach »ach Agram zurückgeschickt worden wäre. Allein hier zeigten sich abermals die strenge Pflichttreue, die Mustergültigkeit und der humane Geist, welche das Deutsche Postwesen vor allen anderen Instituten so vortheilhaft auszeichnen, im schönsten Lichte. Während wan z. B. in Budapest einen mit Kroatischer Adresse versehenen Brief, schon aus Nationalhaß, einfach in den Korb geworfen hätte, scheute es die Berliner Postver- waltung nicht, mit Aufwendung vieler Mühe und Zeit, den Adressaten ausfindig zu machen, ihm den Brief einzuhändigen und obendrein sich ob der nothwendig gewordenen verspäteten Zustellung noch höflichst zu entschuldigen Die Eruirung des Adressa- ten ging, wie gesagt, nicht so glatt und nahm vielmehr einen ganzcn Tag in Anspruch. Zuerst schickte man den Brief zur Oesterreichisch-Ungarischen Botschaft. Da man jedoch von den Beamten einer Oesterreichisch-Ungarischen Botschaft nicht verlangen kann, daß sie alle Helmischen Sprachen und Dialekte verstehen, so erfuhr man daselbst nur so viel, daß die Adresse, weil aus Agram stammend, wahrscheinlich in Croatischer Sprache abgefaßt ser Darauf schickte man den Brief zur Entzifferung an einen hier ansässigen Croaten. Da dreier jedoch zufällig sich gerade auf einer Jagdpartie befand, so schickte tm £ >lb Tr Stabt», WS; Landwirthsehaftliches. 5 feinen.) Die durch ihre vorzüglichen Dresch-Maschinen rühmlichst bekannte Firma PH. Mayfarrh öhne Kosten bet Leber-. 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