"ck.« fii ' - fl. 2.15 und decken, fl. 1. 45 ft r flt $u verschied^ ull. 1““ fo Ältiber, iji Is-Mull. - ■ -decket '• 45. "cs, r. in h ^rhsntzs-MM mt t W billig. lles. 1 a"n Qualitäten. ”is besorgt. ___ (56$. ar~ unde. vcmber 1876, a. 'ber tie »(leit' ’tr eines SchiP! null. Ritthkilung, das muffte, unter dem qekhrten ©äfft in lad'tungttirf 'raub. Ärttni n färben unt» reibe, 58* orbonflN11 esten 5»*« I unentz^^ am Ne«cnweg | Tj Ä; jtieuiel®0"1* I c Aevssl- irr M jepen ie,H. < 0’ lo. ÄG8 Donnerstag, den 16. November 1876 AMP- Ull- Amts-llitl für -en Kreis Gieße» 13 Prei> vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Erscheint tätlich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. politischer A v e i l. schlank. Darmstadt, 14. Nov. Wir veröffentlichen nachstehend den Wortlaut der Motive zu dem den Siänden des Großherzogthums vorgelegten Gesetzentwurf, die Besteuerung der Händler im Umherziehen mit voiübergehenden Veikcufsntederlagen betreffenb. I« Folge der Bestimmungen des Titels III. der Gewerbeordnung vom ^l.Jmü 1869, wonach der Gewerbebetrieb im Umherzehen nur noch einzelnen wenigen, speciell bezeichneten Beschränkungen unterliegt, hat diese Art des Betriebs einen erhöhten Auf- schwung erhalten. Namentlich sind es die söge annten Wanderlager, welche den ansässigen einheimischen Gewerbetreibenden empfindliche Concurienz machen, da dieser Gewerbsbetrieb, welcher sich die Ausnutzung der Absatzgelegenheiten von Ort zu Ort in größerem Maßflab zur Aufgabe stellt, in der Regel besonders lukrativ erscheint Bereits durch das Gesetz vom 4. Februar 1874, den Gewerbesteuertarif betreffend, wurden daher die „Händler mit vorübergehenden Verkaufsniederlagen (Wanderlagern) außerhalb der Messen und Jahrmärkte" ohne Unterscheidung der Waarengattung und Betri bsumsiing allgemein in die zweite Gewerbesteueiklasse mit Unabhängigkeit vom Rang der Orte versitzt, welcher Bestimmung sowohl die innerhalb als außerhalb des Großherzogthums wohnenden betreffenden Gewerbetreibenden unterliegen und wobei davon ausgegangen wurde, daß die m Rede stehende Art des Gewerbebetriebs den gewöhnlichen Hausirhandel an Einträglichkeit übertreffe und daß es sich empfehle, zur Vermeidung schwieriger und wenig maßgebender Unterscheidungen denselben unter einer einzigen Position des Gcwerbesteuertarifs zusammen zu fassen. Obgleich hiernach die jährliche Gewerbesteuer der außerhalb des Großherzogthums wohnenden Gewerbetreibenden 27.50 Mark, das fixe Dteuerkapital der im Großherzogthum Wohnenden hingegen mindestens 96 fl. betrug, so hat sich doch die Erwartung, welche von dieser Besteuerung gehegt wurde, daß nämlich das fragliche Gewerbe in einer seiner Einträglichkeit entsprechenden Weise besteuert werde, nicht erfüllt, vielmehr haben fortgesetzte Beschwerden darüber stattgefundcn, daß der Betrieb der Wandergewerbe dem ansässigen einheimischen Gewerbebetrieb gegenüber zu gering besteuert sei und daß die wenigstens zum Theil hierdurch verursachte nachtheilige Concurrenz umsomehr hervortrete, als die Besteuerung wohl in den meisten übrigen deutschen Staaten eine höhere sei, mithin da- Großherzogthum Hessen für den fraglichen Betrieb ein besonders günstiges Feld biete. In neuester Zeit haben diese Beschwerden nicht nur in den bei der Regierung eingebrachten Eingaben der Stadtverordneten einiger größerer Städte, sondern auch in dem Anträge des Abgeordneten Herrn Hirschhorn, den Erlaß eines Gesetzes über die besondere Besteuerung d s Gewerbebetriebs im Umherziehen betreffend Ausdruck gefunden, welcher Antrag auf eine höhere Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen tnS besondere der sogenannten Wanderlager gerichtet ist. Die neuerdings stattgefundene umfassende Information über die bezüglichen gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen in den größeren übrigen Bundesstaaten haben das Resultat geliefert, daß zwar bis jetzt nur in den wenigsten dieser Staaten besondere Bestimmungen über die Besteuerung der sogenannten Wander- lager erlassen sind, daß indeß in den meisten dieser Staaten die von dem fraglichen Gewerbebetrieb erhobene Gewerbesteuer die diesseitige weit übertrifft und daß in einigen anberetn Staaten für die Zukunst eine höhere Besteuerung bestimmt in Aussicht genommen »st. So wenig es nun die Aufgabe der Steuerbehörde sein kann, in weiterem Sinne als es das Interesse eil er gleichmäßigen Besteuerung erfordert, dem Gewerbebetrieb der Wanderlager gegenüber hemmend oder schützend einzugreifen, so kann doch nicht umgangen werden, dcn fraglichen Gewerbebetrieb n.it Rücksicht auf seine Einträglichkeit und auf den Umstand, daß derselbe der bestehenden Reichsgesetzgebung zufolge von der CommunaIsteuer am Ort der Ausübung der Regel nach unberührt bleibt, während der ansässige Gewerbetreibende von Gemeinde- und sonstigen Ausschlägen meist erheblich in Anspruch genommen wird, für die Zukunft höher als bisher zur Steuer zu ziehen. Im Anschluß an die im Königreich Württemberg und im Großherzogthum Baden erlassenen bezüglichen neueren Bestiu mungen wird daher hiermit ein Gesetzentwurf vorgelegt, zu dessen specieller Motivirung das Nachfolgende bemerkt wird. Zu Art. 1. Es entspricht dem Wesen des Gewerbebetriebs im Umherziehen mit vorübergehenden Verkauftniederksgen, daß ein bestimmter Stcueransotz für jeden Ort be8 Betriebs, für jede besondere Verkaufsstelle und für je einen bestimmten Zeitraum festgestellt wird. Hiermit stimmt auch das Württemberger Gesetz vom 28. April 1873, die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer betreffend, sowie das specielle Badische Gesetz vom 25. August d. I. überein. Bekanntlich eignen sich die größeren Städte vorzugsweise zum schwunghaften Betrieb der Wanderlager. Es dürste daher gerechtfertigt fein, nach der Größe der Orte eine Abstufung eintreten zu lassen und dabei den Art. 8 des Ge- werbesteuergesetzes vom 4. Dccember 1860, wonach die Städte und Ortschaften des Großherzogthums in drei bestimmte Rangstufen eingetheill sind, zu Grunde zu legen. Die Sätze von 40, 30, 20 Mark für die Woche entsprechen in ihrem Verhältniß zu einander der in Art. 7 des eben genannten Gesetzes enthaltenen Abstufung. Der Satz von 20 Mark für die Städte und Ortschaften dritten Ranges dürfte mit Rücksicht darauf, daß der Zeitraum von sieben Tagen der Regel nach hinreicht, das Geschäft in dem betreffenden Ort zu machen und daß in anderen deutschen Ländern je nach den Umständen sehr erhebliche Steuerbeträge zur Erhebung kommen, den Verhältnissen entsprechend gegriffen sein. Ein Zusatz der Hälfte für die mittleren und des Ganzen für die größeren Städte, wo das Geschäft in der Regel in erheblichem Umfang betrieben wird, bedarf wohl einer näheren Begründung nicht. Besondere Verhältnisse bedingen, den Ort Bessungen und die Stadt Kastel wie Darmstadt, beziehungsweise Mainz zu behandeln. Die mildere Behandlung des Verkaufs gebrauchter Gegenstände entspricht den in der Wirklichkeit bestehenden Verhältnissen. Die Bestimmung über den Zusatz für Gehülfen steht im Einklang mit Art- 28 dritter Absatz des ewähnten Gesetzes, welcher von dem Gewerbebetrieb der außerhalb des Großherzogthums Wohnenden handelt und entspricht den allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Besteuerung der Unternehmer von Wanderlagern, mögen dieselben im Großherzogthum wohnen oder nicht, muß gleichmäßig und unabhängig davon, ob noch cm stehendes oder hausirendes Gewerbe von der betreffenden Person betrieben wird, statt- finden. Die bezüglichen Steuersätze haben daher keinerlei Einfluß aus einander auSzuüben. Zu Art. 2. Der Handel im Umherziehen mit vorübergehenden Verkaufsniederlagen wird erfahrungsmäßig vorzugsweise von außerhalb de- Großherzogthums wohnenden Personen betrieben, welche weder Gewerbsanlagen noch Niederlassungen im Jnlande besitzen und nach Art- 27 des Gesetzes vom 4. December 1860 gegenwärtig schon (unter Vorlage des in § 55 der Gewerbeordnung vorgefchriebenen Legitimationsscheins) sich ein Patent von einem Kreisamt erwirken müssen. Es empfiehlt sich unstreitig, diese Bestimmung auch für die besondere Besteuerung des hier in Rede stehenden Gewerbes beizube- halten und aus diejenigen Unternehmer von Wanderlagern auszudehnen, welche entweder im Jnlande wohnen ober doch in Folge von Nieberlassungen und Gewerbsanlagen im Jnlande nach Art- 26 des Gesetzes vom 4. December 1860 als Angehörige des Großherzogthums in gewerbesteuerlicher Beziehung zu behandeln sind. Die für die Besteuerung wesentliche Vorschrift, daß die Anzahl der Gewerbsgehilfen in dem Patent anzugeben ist, entspricht dem bereits allegirten Art- 28 dritter Absatz des Gewerbesteuergesitzes. Die Bestimmung hinsichtlich der Erhebung der Abgabe mittelst Stempels befindet sich mit dem ersten Absatz des eben erwähnten Artikels im Einklänge und bedarf wegen ihrer augenfälligen Zweckmäßigkeit keiner näheren Begründung. Der letzte Absatz des vorliegenden Artikels folgt aus dem in Art- 1 erster Absatz aufgestellten allgemeinen Grundsatz und soll dazu dienen, jedwedem Mißverständniß über die Patent- und Steuerpflichtigkeit vorzubeugen. Zu Art- 3. „ Es empfiehlt sich unzweifelhaft und wird zur wesentlichen Erleichterung der Ausführung des Gesetzes dienen, wenn Zuwiderhandlungen ganz in gleicher Weise behandelt werden, wie solches in $ 29 zweiter Absatz der Gewerbesteuerverordnung vom 24. December 1860 beziehungsweise in $ 2 ff. der Verordnung vom 10. Januar 1835 über die Bestrafung der Contraventionen der Ausländer gegen das Gewerbesteuergesetz hinsichtlich her Gewerbesteuer-Contraventionen der Ausländer, d. h. der außerhalb des Großherzogthums wohnenden und auch in demselben eüie Niederlage ober Gewerbsanlage nicht besitzenden Personen vorgeschrieben ist. Bei Bestrafung der Inländer nach $ 24 ber Verorbnung vom 24. December 1860 ifi bie betreffenbe Gewerbesteuer selbst nebenbei zu entrichten. Die Bestimmun- in § 3 ber Verorbnung vom 10. Januar 1855, wonach neben ber Strafe für ben etwa fortzufetzenden Gewerbebetrieb bas vorgeschriebene zahlbare Patent bei ber Regierungs- behörbe zu erwirken ist, hat ferner ber Regel nach bie Entrichtung ber gesetzlichen Jahressteuer zur Folge. Es erscheint erforberlich, zu bestimmen, baß bei dem Betrieb ber Wanderlager die für bie Zeil ber unbefugten Ausübung sich berechnende Steuer neben ber Strafe erhoben und für ben nach Beendigung ber betreffenben Woche ober an einem anberen Ort etwa fortzusetzenden Gewerbebetrieb bas vorgefchriebene Patent erwirkt werben muß. Zu Art. 4. Die hierin ertheilten Bestimmungen bürsten zur Beseitigung etwaiger Zweifel hinsichtlich ber ferneren Anwendbarkeit älterer Bestimmungen wünschenswerth sein. Berlin, 12. November. Das Gesetz, welches der Fürst Hohenlohe- Langenburg mit Unterstützung aus allen Parteien zum Schutz nützlicher Vogelarten eingebracht hat, stößt nachträglich bei den Feinschmeckern auf arge Bedenken, seitdem sich ergeben hat, daß auch die Drossel und der Crammetsvogel dem Gesetze unterstellt werden sollen. Man beabsichtigt damit dem Aufstellen von. Dohnen und Schlingen vorzubeugen, in denen sich bekanntermaßen auch andere Vogelgattungen fangen. Außerdem haben die Droffelartem das Verdienst, sich nicht allein von Beeren, sondern auch von Jnsecten-Larven zu ernähren. — Zum Gesetz-Entwurf über die Seennfälle ist nun noch ein solcher über die Seehunds- Falle gekommen. Obwohl sich in den letzten Jahren nur drei deutsche Schiffe, und zwar aus Hamburg regelmäßig bei dem Robbenfang an der grönländischen Küste, resp. im nördlichen Eismeer betheiligt haben, erachtet man eine Betheiligung Deutschlands an der vertragsmäßigen Einführung einer internationalen Schonzeit für Robben für durchaus gerechtfertigt, weil seit Verwendung von Dampfschiffen und dem hierdurch eileichterten Eindringen in das Eis und zu den Fangplätzen die werthvolleren Robbenarten der Gefahr unterliegen, vollkommen ausgerottet zu werden. München, 12. November. Wie man den „Neuesten Nachr" meldet, sollen zwischen der bayerischen Regierung und dem Vatican gegenseitige Erklärungen stattgefunden haben, in Folge deren der Vatican dem Nuntius versöhnliche Instructionen zugehen ließ unter der Bedingung, daß die bayerische Regierung sich nicht von dem Concordat entferne. Die Redaction der „Neuesten Nachr." bemerkt: „Wir geben diese Nachricht, für deren Richtigkeit wir nicht einstehen, mit allem Vorbehalte. Sollte sie richtig sein, so will uns scheinen, daß es vielmehr am Vatican wäre, Garantieen dafür zu geben, daß er und die Bischöfe nicht länger den klaren Bestimmungen des Concordates zuwiderhandeln. Wir erinnern z. B. nur an die Verkündigung der Bulle über die päpstliche Unfehlbarkeit ohne Zustimmung des Königs, an die flagranten Uebergriffe der Bischöfe in rein weltliche Angelegenheiten (z. B. die Wahlhirtenbriefe) rc." Kesterrei«. Wien, 12. November. Der „Neuen Fr. Pr." telegraphirt man aus Krakau, 11. November: „Trotz der Petersburger Ableugnung ist es gemäß glaubwürdiger Berichte Thatsache, daß russischerseits die Pferde-Ausfuhr an der österreichischen Grenze verboten ist. — Die angebliche Auffindung von Waffen auf dem Warschauer Bahnhof ist eine müßige Erfindung der dortigen Polizei, um, wie allgemein behauptet wird, die Entfernung der polnischen Bahnbeamten zu bewirken." Wien, 13. November. Der „Polit. Corresp." wird aus Konstantinopel gemeldet: Die türkischen Streitkräfte bei Erzerum werden 120,000 Mann zählen. Bei Schumla wird ein zweites Lager errichtet, wohin die bei Nisch stehenden Corps und 15,000 Mann von der Armee Derwisch Pascha- dirigirt werden. Die alltäglich von den in den Provinzen Demen, Damaskus und nach Tomsk, Borissowsky nach Olonetz verbannt, von 13. Lesern berichten. bau und Poljanski werden Schuhmacher zu Gesängniß ten nach Pesth zurück. Pera, 13. November. Eine türkische P«nzer«Fregatte hat ihren bisherigen Ankerplatz am goldenen Horn verlassen und unweit der Buchten des nördlichen Bosporus Anker geworsen. Mehrere englische Genie-Officiere sind hier eingetroffen. Ikagufa, 14. November. Der österreichische Delegirte für die Feststellung der Demarcations-Linie, Alboni, ist an Ort und Stelle eingetroffen. Der deutsche Commissar, Oberst-Lieutenant v. Seebeck, wird am 17. d. Mts. erwartet. ___ Was kann wohl der Gatte der Gattin, der Bräutigam der Braut, der Freund dem Freunde, Schöneres und Willkommeneres schenken? — Dem Leidenden, dem Kranken gewährt eS die größte und angenehmste Zerstreuung, vergegenwarttst gtücktich verlebte Zeiten; dem Einsamen ist es ein treuer Gesellschafter, es erhöht dte Gemmhltch- keit der langen Winterabende im Häuslichen Kreise u. f. w. ’ Heroorheben möchten wir noch ganz besonder- die nur zu lobende Zdee vieler der Herren Wtrthe, dte sich ein solche Werk zur Unterhaltung ihrer Gäste angeschafft. Die gemachte Ausgabe bat dieselben, wie uns von mehreren nronv nicht gereut; es erweist sich somit auch deren praklischer Nutzen aus S Evidenteste und möchten wir allen Herren Wirthen, die es bis dahin unterließen, anratyen, sich ohne Säumen ein Spielwerk anzuschaffen. _ n . . . . ,, ,, Wir bemerken noch, daß dte Wahl der einzelnen Stücke eine ganz fein durch rächt ist; die neuesten, sowie die beliebtesten älteren Opern, Adretten, Tanze und Lieder heiteren und ersten Genres finden sich in den Heller'schen Werken auf das schönste vereinigt. Kurz, wir können keinen aufrichtigern und wohlmeinenderen Wunsch an die geneigten Leser und Leserinnen unsers Blattes aussprechen, als den, sich recht bald in den Besitz eines solchen Splelwerkes zu setz-n; reichhaltige illustrirte Preis-Courante werden Jedermann franco zuaesandt. Auch ist direkter Bezug schon deshalb Z» empfehlen, da vielerorts Werke für Heller'sche ausgegeben werden dte eS nicht find. 4 p k a l ° dt s t i Gießen, 15. November. Soeben wird uns die Mittheilung, daß heute Mittag auf hiesigem Bahnhöfe ein Mann, welcher am Waggon Abschied nehmen wollte, überfahren und getödtet wurde, lieber das Nähere werden wir nach Erkundigung unseren Aleppo stehenden Armee-Corps abgesendeten und in Konstantinopel eintreffenden Bataillone werden sogleich nach Lrchumla weiter befördert. Die türkische Pan zer Flotte wird in vier Geschwader getheilt, wovon eines im Bosporus bleibt, das zweite unter Hobart Pascha im Schwarzen Meer und die beiden übrigen im Mittelmeere kreuzen werden. — Wie die „Neue Fr. Pr." erfährt, wären die Schwierigkeiten bezüglich der Demarcattons-Linie nunmehr beseitigt, indem Rußland die Forderung wegen Zurückverlegung der Linie und Räumung von Alexinatz fallen gelassen hake. — Im Budget-Ausschusse des Abgeordneten-Hauses nahm der Minister des Innern das Wort zur Vertheidigung des Statthalters von Dalmatien, Feldzeugmeister v. Rodich, gegenüber den wider Letzteren erhobenen Vorwürfen, und hob hierbei die vielfachen Verdienste Rodich's um den Staat hervor; er verdiene keine Vorwürfe, weil er als Slave slavische Sympathieen hege; er (der Minister) könne nicht im Entferntesten glauben, daß Rodich Mitglied der Omladina sei. Pesth, 11. November. Nach einer Meldung des „Pesther Lloyd" soll die Pforte neuestens gegen das englische Conserenz-Project als solches und gegen die Wahl Konstantinopels als Conferenz-Ort Einwendungen erhoben haben. Namentlich sei die Pforte gegen den Programmpunkt, nach welchem auch die Bulgarei in den Kreis jener Provinzen einbezogen werden soll, für welche Reformen in Anspruch genommen werden. Es scheint, das Londoner Cabinet habe es nicht für nötyig gehalten, vorher mit der Pforte in Fühlung zu treten. Auch die Zustimmung Rußlands und Italiens ist nur eine principielle.' — Gegen die Dienstbeschränkung der Postdampfer in den Dardanellen wurden von den betheiligten Machten freundschaftliche, aber ernste Vorstellungen erhoben, einem Monat verurtheilt. IürLei. November. Die Journale melden, die Pforte Als wahrscheinlich gilt jetzt schon die Ernennung des Cardinals Franchi, obgleich andererseits vom Cardinal Ledochowski die Rede ist. Der römische Volks- Alauben, daß nie ein Cardinal allein sterbe, sondern daß ihm stets zwei andere sofort im Tode nachfolgen, verspricht auch heute wieder eine Bestätigung zu finden. Nicht nur zwei, sondern noch drei Cardinäle sind in diesem Augenblicke sehr ernstlich erkrankt. Der General-Vicar von Rom, Cardinal Patrizzi, her seiner Zeit den Sohn Napoleons III. in Paris taufte, soll bereits im Sterben liegen, nicht besser lauten die Nachrichten über die Gesundheit der Cardinäle Capolti und Bizzarri. (Voss. Ztg.) No«, 13. November. Nach dem nunmehr vorliegenden Ergebniß der engeren Wahlen zur Deputirten-Kammer sind 113 Anhänger der Fortschritts- Partei und 27 Gemäßigte gewählt. Nußlavd. Petersburg, 13. November. Der Kaiser ist heute Vormittag in Zarskoje-Selo eingetroffen. Am 15. November soll hier eine Truppen-Reoue stattfinden. Die vom Kaiser in Moskau gehaltene Ansprache bat im ganzen Reiche allgemeinen lebhaften Widerhall gefunden. Zahlreiche Mitglieder von Städte-Vertretunzen, Gewerken, Landtagen, kaufmännischeu Gilden, sowie auch Geistliche, haben ihre vollste Bereitwilligkeit erklärt, mit allen Kräften dazu beizutragen, daß die Anforderungen, welche Kaiser und Reich behufs Wahrung der Interessen Rußlands stellen sollten, befriedigt würden. Petersburg, 14. November. Das „Journal de St. Petersbourg" veröffentlicht ein Rundschreiben des Reichskanzlers, Fürsten Gortschakoff, worin die Mobilisirung eines Theiles der Armee angekündigt und weiterhin hervorgehoben wird, der Kaiser wolle nicht den Krieg und werde denselben möglichst vermeiden, sei aber entschlossen, die von ganz Europa für nothwendig erkannten Principien der Gerechtigkeit in der Türkei verwirklicht und wirksam garantirt zu sehen. Petersburg, 14. November. Sechs Armee-Corps sind mobilisirt worden; der Kaiser ernannte zu Corps - Commandeuren: Fürst Barclay de Tolly, Pimarn (?), Fürst Schachowsky, Baron Krüdener, General Wanowsky und General Redecky. Die Süd-Armee erhielt den Titel Donau-Armee. — Der heutige „Regierungs - Anzeiger" veröffentlicht die bereits vom „Journal de St. Petersbourg" mitgetheilte Circular-Depesche des Fürsten Gortschakoff an die diplomatischen Vertreter Rußlands im Auslande, datirt vom 1./13. November; danach findet es der Kaiser Angesichts der im osmani- , scheu Reiche verübten Gewaltthaten, die ungeachtet aller Bestrebungen des kaiserlichen Cabinets fortdauern, da er fest entschlossen sei, das ip's Auge ge- ’ faßte Ziel zu erreichen, für nothwendig, einen Theil der Armee zu mobilisiren. Der Kaiser wolle keinen Krieg und werde sein Möglichstes thun, um diesem vorzubeugen, werde jedoch nicht eher ruhen, als bis die Durchführung der vom humanen Gesichtspunkte als nothwendig erkannten Principien vollständig i garantirt sei. dNoskau, 14. November. (Proceß Strousberg.) Das heute verkün- : oete Urtheil lautet wie folgt: Strousberg wird in's Ausland verwiesen, Lan- Ueber Spielwerke. Im Jnseratentheile unsere- Blattes finden unsere verehrten Leser und schönen Leserinnen wiederum, wie alljährlich, die Empfehlunaen der weltberühmten Sptelwerke von Herrn I. H. Heller in Bern. Derselbe liefert diese so allgemein beliebten Werke itt einer geradezu staunenerregenden Vollkommenheit, wir können daber jedem, der nur ein wennig Freude an Musik hat, nicht warm genug empfehlen, sich ein Spielwerk anzuschaffen, und bietet die bevorstehende Weihnachtszeit die Schönste Gelegenheit hierzu, auch kann kein Gegenstand, noch so kostbar ein solches Stiert er- Kr«u»Lreich. Paris, 13. November. Die Deputirten-Kammer verhandelte heute über das Budget des Ministeriums des Innern. Paris, 13. November. In der gestrigen Nachwahl in der Charente siegte der Republikaner Mestrean über den bonapartistischen Candidaten. — Die Abreise des Botschafters Bourgoing und des Grafen Chaudordy nach Konstantinopel ist für nächsten Sonnabend festgesetzt. -«Stand. London, 13. November. Johann Ghika kam in besonderer Sendung hier an. Die Veröffentlichung des Urtheils in dem Franconiasalle erfolgte heute. Sieben Richter bestreiten das Recht der englischen Jurisdiction, sechs anerkennen es. Die Anklage gegen den Sapitän wurde daher abgewiesen. London, 13. November. In der Versammlung der conjervativen Association in Mrddlesex verkündigte Hamilton die Politik ver Regierung gegen die Angriffe Gladstones und sprach die Hoffnung aus eine baldige friedliche Lösung der orientalischen Frage aus. Die Versammlung nahm eine Resolution, die ihr Vertrauen zur Regierung ausdrückte, an. Bei einem Banket in Bristol äußerte sich der Schatzkanzler Northcote gleichfalls friedlich und drückte die Hoffnung aus. daß die Konferenz zu einer friedlichen Lösung führen werde. Die Meldung des Reuter'schen Bureaus aus Kairo vom 13. November von dem Gerüchte. daß di- Vorschläge Göschens bereits acceptirt worden, sind verfrüht, die Verhandlungen sind noch im Gange, nähern sich aber dem Abschluffe. London, 14. November. Ein anscheinend inspirirter Artikel der „Mor- niitg Post" weist auf di« bevorstehende Mobilisirung der russischen Armee hin und bemerkt weiterhin, in England werde Niemand vadurch überrascht; England habe den russischen Vorschlag bezüglich der Besetzung Bulgariens nur als Vorwand für die russischerseits angestrebte Gebiets-Vergrößerung angesehen. Der Pariser Vertrag gebe England die B-sugniß. sich jedweder Invasion der Türkei zu widersetzen. Jndeß sei eine versöhnliche Behandlung der Streitfrage keineswegs ausgeschloffen, wenn alle Betheiligten eine friedliche Lösung anstrebten. — Die „Times" gelangt, abweichend von der „Morning Post", bei Besprechung der Situation zu dem Schluß, daß allerdings die Möglichkeit des fruchtlosen Ablaufens des Waffenstillstandes in Erwägung zu ziehen sei, doch würde im Falle Rußland an Stelle Serbiens den Krieg.gegen die Türkei fort- setzeu sollte, die öffentliche Meinung Englands einen bewaffneten Widerstand ebensowenig gerechtfertigt finden, als sie solchen gegen Serbien gerechtfer- tigt sand. Konstantinopel, habe beschlossen, sich betreffs der .Conserenz nicht früher auszusprechen, bevor ihr nicht die zu verhandelnden Punkte bekannt seien. Semlin, 12. November. Bei dem gestern Abend im „König von Serbien" veranstalteten Festmahle zu Ehren Tschernajeff's toastete Ristics auf den Kaiser von Rußland und Tschernajeff aus den König von Serbien. Er erwähnte, daß Serbien noch nicht besiegt sei; wenn es nur noch aushielte für kurze Zeit, dann käme Hülse u. f. w. Tschernajeff bleibt vor der Hand in Belgrad. An dem Mahle nahmen alle Minister außer NikolikS Theil. Die beiden österreichischen, Monitors Marosch und Leitha verließen heute früh Semlin und kehr- Sfafit«. Rom Der Nachfolger Antonelli's int Amte eines päpstlichen Staats- Secretärs, der bisherige Pronuntius in Madrid, Johann Simeoni, stehl bereits tn seinem sechszigsten Jahre. Geboren am 27. December 1816 zu Pagliano wurde er am 15. März 1875 in petto reservirt und am 17. September zum Cardinal ernannt. In politischer Beziehung ist sein Name zum ersten Male durch Vie langwierigen Verhandlungen zwischen dem Vatican und der Madrider Regierung in die größere Oeffenilichkeit gedrungen. Mom, 8. November. Die Beisetzung Antonellis hat in der verflosseusn Nacht in aller Stille stattgefunden. Ein einziger Wagen mit zwei Priestern soll den Leichenwagen nach dem Campo Varano begleitet haben, wo der Sarks in der Antonelliffchen Familien-Gruft beigesetzt wurde. Das Testament des Cardinals verfügt über ein Vermögen von 40 Millionen zu Gunsten seiner drei Brüder, bezw. deren Kinder. Seine eigenen Kinder, deren er bekanntlich drei hatte, wurden bereits früher abgefunden. Seine Kunst-Sammlungen, welche einen bedeutenden Werth haben, vermachte er den Museen des Vaticans. Am Vorabend seines Todes erthcklte ihm Pius IX persönlich den Segen in artirailo mortis. Die gesummte kleiikale Preffe geht über das tEzejgniß mit der Sparsamkeit des Geizigen hinweg. Nirgends eine Apologie; eine kurze Anzeige des Ablebens des bedeutenden Staatsmannes ist der einzige Nachruf, den sie ihm widmen. Im Vatican war der mächtige Mann gründlich gehaßt, er galt dort eigenthümlicher Weise für liberal. Man rächt sich jetzt nach lestrem Ableben durch ein charakteristisches Schweigen. Von dem Tode des unbe.deu tendsteu Cardinals pflegt man mehr Aussehen zu erregen, als von jenem Antonellis. Der Papst hat vorläufig Monsignore Vanuutelli mit der,i,utert.miitischen Erledigung der Geschäfte beauftragt. Die Verwaltung der upostoltschen Paläste, welche Antonelli als Palast Präfekt besorgte, wurde von Monstgnor Pckraciani übernommen. Ü bet den Nachfolger im Amt des Staats-Lecretärs laufen die verschiedensten Gerüchte um. Der Papst hat die Cardinäle Manuivg uhd D-champs telegraphisch uuffordern lassen, ihre Reise hierher zu beschleunigen. 5951) 25011 k-C.Sntn'H "’TetW wünsch« „ W Verk-H' ib pen 15 Gtchm, P" D M Die verlallki ierzeichneteti solle- Die 6 Ln * «"UN- »en magert we. $r. 1047 1 Mene Schul 1 Bettdeckeubem 1050 30 silberne The Theeseihe. M 1 silberne Cylmb W 2 Hemden, 2 Ja 1057 1 Cylinderuhr. 1058 1 Wärmflasche. L061 1 Herrnrock, 1S L063 1 Korb mit 17 1069 1 Federbettdecke, 1070 1 yerrenrock, 1 Löffel, Messer r 1071 1 Paar Schaft« 1072 2 Paar Lederfä s 1058 1159 1162 1165 1185 187 191 1192 1174 1176 1177 1178 1179 1 Srne ®’lil Kbener 9iiu 1 Bolbener Min Kw- Am ? 'E-rne Th« tzrrnrock Überrock, 1 i ÜKner Rin WweTheel b48i 1 ti'J Silbe, 1 siMderhltt. .««nbuh, ML. Hr. de» 1075 1080 H084 1085 1090 I 1093 I 1095 i 1099 1102 1105 1112 1 Shawl. 1 KM 1 SU 1 Silberne (tyini 1 Mr jiigf/ic/t 1 Paar Kinder, ck 1 Trinkhorn. 2 Handwörterbrn 1 schwarz seidene Isiid, 1 Samm ,4126 9 Barbier schliss JIS 1 HEbnzieher. jS ,2 pldmi Rin, 1 wollener Ter AKLk enMer Re } ßolbener Fed 1° il^me The } Augenspiegel. t Zrauenkleid, 1168 2 iL°^neMed. 1169 1 n'l. goldene 1171 i - 1 ? l'lberne Thee 1 Regenmantel. 1 goldener Rinj 1 Herrnmantel, goldene Ringe, ,1114 Seidenes Futte 1118 3 Frauenhemde AW. 1 Herrnrock, 1 J1125 ZHrauenkleider '.Aersboura" worin «bin hervorAe- srlben möglichst kndig erlannttn flam garantirt sind mobilistrt lß Barclay de Tal Wanvwsky Mmte. sie bereits vm de des Arsten uslande, datirt der im osinani- lestrebuiW M s in's Äuge ge- e ju mohiliitren. mn, um diesem urGbmng der ifitn voMndig Mittag in ^PPen-Revue 5?. ^ganzen ^ltMr au<6 ' M« im W Wchmg is beute verkün- nnroitfen, Can» leneg Dertonnt, een. die Mr frechen, bevor .Söoi'g von 5er» »Hirt «rf den i. Er ermähnte, tt ivr kurze Zeit, in Velznd. An ik beiden östmei» Zemlin und W'- bit ihren Meter Suchten des git^sßciere find rte IUT stelle eiugetrH - a8i 17- d- M- bfl6 heute M i-kuudegun- «HÄ iebtm, ein E schönste „(üb' ............ T,i4ifW de" Hl>' *< «»'• 5964) 300 Pfd. Schellfische und Flußfische, Holländer Rahmkäse, junge Hahnen rc-, empfiehlt billigst. H Kurth. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung terzeichneten sollen 1 Sharvl. silberne Eßlöffel. (5718 empfiehlt Emil Elschbach Mr Damen. Sta Trauben-Brust-Syrup -mit Fenchelhonig, (2631 in frischer Füllung, die Flasche ä 1 und l'/r Mark, zu haben bei C. F- Sem ml er. Mein gut sortirtes Lager in grünem und schwarzem Theo, Vanille und Ceplon-Zimmt empfehle hiermit bestens. Be-- fdnders erlaube mir auf einen hochfeisten Souchong-Thee, per Pfd. Mk. 4, aufmerksam machen. 1 rinnene Schüssel, 1 do. 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Oct. 1876- Emma Hüppe, bei uber verwittweten Prinzessin zu Hohen lohe Ingelfingen.<&723 1 Postrock. 1 Decküberzug, 2 Kissenuberzuge. 1 Paar goldene Ohrringe. 1^ silberne Cylinderuhr. __________________ ___ 1 schwarzer Oberrock. Kalender _fÜt 1 Ueberzieher. Comptotrkalender mit weitzem Feld, 1 Jacke, 1 Pelzkappe. Landkalender, 2 Tischtücher, 3 Handtücher. Hausfreund, 1 Marmorplatte. Gustav-AdolphSkalender, 1 goldene Uhrkette. Hinkender Bote, 1 Frauenkleid, 1 gold. Broche. Reichsbote. 1 Haarkette. Wiederverkäufer Rabatt 1 silberne Cylinderuhr. bei Aug. Balser Wwe«, 1 öoldene Damenuhr, 1 silberne Cy-^5006)_____________Mäusburg. linoeruhr. In frischer Sendung empfiehlt Caviar, feinst ruff., Sardinen, „ „ in 10 J, G. D. 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W Italien und Einfuhr aus Italien Bericht zu erstatten richten w.r an dl- treffenden Interessenten die Aufforderung uns binnen acht Tagen ine erfor- Di- ferlichen Mittheilungen über ihren Geschäftsverkehr mit diesem Lande unter H„gstrauch und Unterhag, nachver- Anaabe etwa wünschenswerther Maßregeln, welche zur Erleichterung unt> '®E'hei4nele8 Holz versteigert werden: Weiterung des Verkehrs dienen könnten, seien dieie auf Transportwege Zoll- Scheits Prügels Stockh. R-ish. und Frachttarisverhältniffe oder andere Mittel gerichtet, machen zu wollen. L be[ gg 578 331 5400 Gießen, den 45. November 1876. 607 sichten' u. Nadel-Stämme von 5 bis 16 Großberroallche Handelskammer. Mtr. Länge und 15 bis 35 Centimtr. M. Gomberg er. Durchmesser mit 199,07 FLstMetet^ ----- *171 Fichten- und Nadelstangen, mit 20,96, Festmeter. Die Zusammenkunft ist auf der Schiffen-, berger Chaussee am Anfang des Waldes. Gießen, am 14. November 1876. (5941 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. A. B r a mm. 2 goldene Ohrringe, 2 Pfandscheine 5076^ des Leihhauses zu Straßburg. 1 wollene Jacke. Keilgevolenes. 5945) 100 Centner Kornstroh (Hand- Nu tdrusch) und 50 Centner gutes Heu zu ver. den 28. v. Mrs. kaufen bei Joh Römer 1** _________ in Brauerschwend bei Alsfeld V* f 5954) Mehrere Waggon kurz geschnitte- öffentlicb an den Meistbieten- nes BucheN-Scheitholz zum Brennen, billig " zu verkaufen. Näheres bei Jacob Kalle'nbach, Burg-Gemünden i s 1 Mette ________________d. Oberbessischen Bahn. 1 Ueberzieher. ' 5899) Ein großer Newfvund- 1 Herrnrock. länder billig zu verkaufen. 1 goldene Ancre-Uhr. Wo? sagt die Erved. d. Bl. 1 Mnter-lUber^zieher^ 5953) Ein Markensammlung mit über 1 Oelgemälde mit Goldrahmen. 500 Marken zu verkaufen. Näheres bei der 1 goldenes Medaillon, 2 gold. Ringe, Exped. d. Bltts._________________________ 2 goldene Ohrringe. 5956) 1 schönes Puppen-Theater mit 1 silberne Cylinderuhr. IFiguren, 1 Laterna-Magtka, Jugendschriften, 1 Federbettdecke. 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M ifsk* ä i säi u.wi.,,1 w »191 1 goldener Ring, 1 Broche Ich silberne Theeloffel, 1 Messer, I Ga- 'Kl 1 gold. Ring, 1 silberne CyUn- deruhr, 1 Silbermünze. 1202 1 Cylinderhut. 4908) J» H. Fuhr, Sonnenstraße 104. beT" m6bl,rte5ct fe? Ber‘ Bahnstrecke in Hergisdorf bei Eislebn y- Barmann fnrht Ehen. .Stadt Cassel." I 5444) Wolkengasse C. 90 ist ein möbltrtes Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. 5005) Der 3. Stock in meinem neuen Haufe, 6 Zimmer, Küche mit Wasserleitung, etwas Garten u. s. ro., ist zu vermiethen und bis 1. December beziehbar. P b- Größer, Maurermeister. mit und ebne Stickereieinrichtung. ,®rN sür Stickereien bei Garderobe, Handtuch-, Schlusselhaltern re. rc. machen wir auf eine schöne Auswahl in Äotrbtlbcrtt aufmerksam. • *Vn:r *n 3ahre durch große und vortheilhafte Einkäufe rn Stand gesetzt find, sehr billige Preise stellen zu können, so hosten auf einen recht zahlreichen Zuspruch ' — * - Corl Selmtse. 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