18*6 Samstag, den 12. Februar. Mo. 36 F L * 2 mm.: 3 & H Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expeditionr Schulstraße, Lit. v. Nr. 18. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Wencnt in nthält: R M a? n- Vornan von Ludwia 0-) der «opfieit - M Gbaralttrbüb von 4?anl^«utn. Von Mv-, Mit 2 Porträts nabf rn japani^er und - Verkehr unb Ver- 4WIIL lSchluß.s- - Das Nestküken. Mit ton Konrab @iob: Die ötzenanbeter in Irland, empfehlen sich: e Univ. Buchhandlung, 'n, I. Ricker. Nr 3 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 4. l. Mts., enthält: ,g,r betreff enb die weitere geschästliche Behandlung der Entwürfe eine? ÄertchtsverfassungSgesetzes, einer Strafprvceßardnun« und einer Civilproceß- l " orbnuna, sowie der zugehörigen Einführungsgesetze. Vom 1. Februar 1876. (g2r im.) Verordnung, betreffend die Aushebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden. Vom 3. Februar 1876. «iefeen, -m 10. Febraar 1876. Großherzogltebes Kreisamt Gießen. v Röder. ______________________________________ WWW Mmeiger Auikige- unb Amtsblatt für ben Kreis Gießen. », a6„ «»ÄS. »*■» «Ä 8U W -* Bietzen, am 11. Februar 1876. Großherzogliche Pslizeiverwaltung. Fresenius. Bekanntmachung. « « .» mto 3.1. «Äai sÄÄ S”‘Ä Ä “ M SSÄwS' “Ä“»TÄK 'SÄ(W S ©iefeen, am 10. Februar 1876. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. F r e s e n i u s. _ —----------- m FastnchM- b'- kamstag W j -l- »e- H°«" M MML- Die diesjährigen Frühjahrs Control-Versarnrnlungen im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten werden: I Im Bezirke der I. Compagnie (Gießen). 1. Zu Gießen am 3. Avril 1876 Vormittags, im Oswald'schen Garten unb zwar um 7’/2 Uhr für die Dispositionsurlauber und Reservisten der Infanterie und um 8’/2 Uhr für die Dispositionsurlauber und Reservisten der übrigen @jejjen (mit Schiffenberg und Herrnwald), Heuchelheim, Klein-Linden, Oppenrod, Wieseck. 2. Zu Lollar am 3. April 1876, Nachmittags VA Uhr, auf dem Turnplatz. Hierzu ö°h°ren^di^Orte Alt-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Danbringen (mit Heibertshausen), Groß-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen (mit Kirchberg), Staufenberg (mit Friedelhausen), Treis a. d. Lumda, Trohe. 3. Zu Grunberg am 4. April 1876, Vormittags 8*/2 Uhr, an dem Vahnhofe. Hierzu gehören die Orte^: Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg (mit der Dickelsmühle, Neu-Mühle, Stadt-Mühle Stein-Mühle Obere und Untere Zieqel'hütte, Latz-Mühle), Hattenrod, Harbach (mit der Kolbenmühle und Sommermuhle), Keffelbach (mit der Rabenau scheu Papier- Müblei ®auter (mit der Arzt-Mühle, Bing-Mühle, Georgen-Hammer, Strölles-Mühle und Walk-Mühle), Lindenstruth, Londorf (mit der Burg Rabenau, Burg-Mühle, Schmied-Mühle, Reitzen-Mühle und Ziegelhütte), Lumda (Groß- und Klein-), Odenhausen (mit Appen^rn-Hof), Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen (mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg), Stangenrod, Stockhausen, W ck Hain, Weitershain (mit dem Hainer-Hof), Winnerod. . , II. Im Bezirke der II. Compagnie (Sich). 1. Zu Hungen am 11. April 1876, Nachmittags 3 Uhr, am Friedhöfe. £ietäu 8c^“ne(l^5m,CSBettcn6aufen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenrod, Obbornhofen, Rabertshausen (mit Ringelhausen), Rodheim (mit Hof-Groß), Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe und Villingen. 2. Zu Lich am 12. April 1876, Vormittags 9 Uhr, am Bahnhofe Es haben Tu« ^beftmlmle^Swnd^sämmtltche im betreffenden Segirfe Waffe» des Deutschen Reichs zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Disposition der Truppenthe.le beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz - Behörden entlassen sind LLLL'».7 m ».*«* ««- M iw«« -« M«., WM. M.nnfch.st-n ».W. sich der „efW Strafe ,u »«W- Schließlich wird noch bemerkt, daß d.e Leute mit dem Militär-Paß und Fuhrungs-Attest versehen tu bürgerlicher Kle.dung zu er- scheinen haben und vor dem Beginn der Control-Bersammlung Schirme, Stöcke und Pfeifen abzulegen sind. Major z. D. und Bezirks - Commaiideur. ung ) Februar ÄS*» itfiafi« < nt< rit t,e v ^nipioir er ^ped. h. W * 6ct- Nfiete Bekanntmachung. 55 abbrutfe'^bt^SePimmunflen be« für btn Kreis Giehen erlassenen Poli,cireglcmenfs, soweit sie für bte Provinziol-Hauptstabt Gießen ,rHn finb mit btm Ansü-en wieberholt zur allgemeinen Kenntniß, baß bas Polizcipersonal angewiesen ist, alle Zuwiberhanblungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. äu^iberjanbl'unßtn1'n>erben_nad) S 366 pos. 10 b-s R-tchsstr-sg-setz-s mit G-lbstraf- bis zu zwanz.g Thlr. aber mtt Hast dis zu 14 Tagen bestraft. ®it6en, btn 10. Februar 1876. Großhcrzogltche Polizei - Berwaltung ber Provinzial ° Hauptstabt Gießen. Fresenius. 2) 3) 4) . t Den Giaentbümern Miethern, Nutznießern unb Verwaltern »an Privatgebäuben, sowie ben Vorstehern, Verwaltern, Pächtern unb Nutznießern von öffentlichen n,.’t die Nerbinblichkeit 'ob, in Gemäßheit nachstehenber Vorschriften für gehörige Reinhaltung ber Straßen !c. zu sorgen. Gebäuben, ltegi gttnä[e, Abzugs- ,Fluth-) Gräben unb Löcher, alle Gossen unb Rinnen müssen immer offen unb von allem Schlamm, Unrathe, überhaupt von allen J den Abrua deS Wassers hindernden Dingen frei bleiben. Rei eintretendem Glatteise sind die vor den Häusern, Mauern, Garten, Hofräumen rc. herziehenden Fußpfade atsbald, und zwar insoweit nicht in ein- relnen Fällen von der Localpolizeibehörde eine kürzere Frist bestimmt werden wird, wenn das Glatteis bet Nacht entsteht, bei Tagesanbruch des darauf folaenden Morgens, entsteht eS aber bei Tage, längstens eine Stunde darauf, zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand zu bestreuen. Bei Schneeanhäufungen auf den Straßen rc. müssen die Fußpfade durch einen drei bis vier Fuß breiten, reingekehrten Pfad für die Communication frei acbalten werden, jedoch unbeschadet der Fahrbahn. Wenn Thauwetter eintritt, sind nach Aufforderung der Localpolizeibedörde ohne Verzug die Straßen, Gossen und Rinnen aufeisen und reinkehren zu lassen. 5-1 Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für alsbaldige Wegschaffung gesorgt wird. B a) I Die Kellerfenster und Luftlöcher müssen, wenn sie im Winter mit Stroh, Heu, Mist rc. ausgcfüllt werden, mit Thüren oder Deckeln gut und dergestalt »erwabrt sein, daß die Verstopfung von Außen nicht sichtbar wird. v ... . . verwayrr i«n, b r 2ßa^en unb Abspülen von Gegenständen irgend einer Art an den öffentlichen Brunnen ist untersagt. Die Verpflichtung der außerhalb der Stadtthore von Gießen wohnenden Personen zur Reinigung der Straßen erstreckt sich in der Regel nur auf die BanquetS und Rinnen, vorbehaltlich der Befugnitz der Localpolizeibehörde, ausnahmsweise auch eine weitergehende Reinigung zeitweise anzuordnen, welche Anordnung alsdann bei Meldung der gesetzlichen Strafe zu befolgen ist. ________ politisch Gesinde-Ordnung. (Schluß.) Art. 26. Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesammten In- Halts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme 3,0(6 freier Ueberzeugung zu entscheiden, ob eine thatsächliche Behauptung für wahr oder nicht wahr zu erachten sei. In dem Urtheile find die Gründe an- -ugeben, welche für die richterliche Ueberzeugung leitend gewesen sind. An die gesetzliche» Beweisregeln ist das Gericht nur insofern gebunden, als es sich um Beweis durch Eid oder Urkunden handelt. Art. 27. Das ergehende Urtheil ist auf Antrag der obsiegenden Partet für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Das Gericht kann auf Antrag der unterliegenden Partei bte vorläufige Vollstreckbarkeit von einer vorgängigen Sicherheitsleistung abhängig machen. b) In der Provinz Rheinhessen. Art. 28. In der Provinz Rheinhessen erleiden die Bestimmungen der bürgerlichen Proeeß-Ordnung (Code de procddure civile) in den in Art. 22 gedachten Fällen die Abänderung, daß bei Erlaß des Urtheils das Frtedensge- richt nach den in Art. 16 erwähnten Grundsätzen zu verfahren hat. Artikel 1781 der bürgerlichen Proceß-Ordnung (Code de proc. civ.) ist aufgehoben. Art. 29. Insoweit in den Art. 23—28 nichts Abweichendes bestimmt ist, kommen die zur Zeit bestehenden processualischen Vorschriften zur Anwendung. Dritter Abschnitt. Polizeiliche Vorschriften. Art. 30. Jeder Dienstbote wird, sobald er in einen Dienst eingetreten ist unb bieses nachgewiesen hat, in bas von dieser zu führende Gesinderegister eingetragen und erhält zugleich ein vorschriftsmäßiges Dienstbuch, insofern er ein solches noch nicht besitzt. Wer bereits früher ein Dienstbuch erhalten hat, ist zur Vorlage desselben bei der Ortspolizeibehörde zmn Zwecke der Visirung desselben bei Meidung einer Geldstrafe von 1 bis 10 Mark verbunden. Art. 31. In der Regel darf keinem Dienstboten, welcher schon ein Dienstbuch erhalten hat, ein neues ausgefertigt werden, wenn er nicht das alte vorzeigt, oder auf glaubhafte Weise die Ursache nachweist, welche ihn an der Vorzeigung hindert. In das vorzuzeigende alte, wie in das neu auszufertigende Dienstbuch muß auf das eine wie auf das andere durch geeigneten Eintrag hingewiesen, namentlich auch der Tag der Ausfertigung des neuen Dienstbuchs im alten angemerkt werden. Art. 32. Das von der Ortspolizeibehörde ausgestellte oder visirte Dienst- buch hat der Dienstbote bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1 bis 5 Mark unverzüglich seiner Dienstherrschaft abzugeben. Die Dienstherrschaft ist bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1 bis 5 Mark verpflichtet, innerhalb 48 Stunden nach erfolgtem Dienstantritt den Dienstboten zur Abgabe des Dienstbuchs an sie anzuhalten und im Falle der Verweigerung der Abgabe desselben hiervon der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu machen. Art. 33. Die Dienstherrschaften sind bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1 bis 5 Mark verpflichtet, den Tag des Diensteintritts und den Tag des Dienstaustritts ihrer Dienstboten in deren Dienstbücher einzutragen. Es bleibt dem Ermessen der Dienstherrschaften überlassen, ob dieselben bei dem Dienstaustritte ihrer Dienstboten mit jenem Einträge in das Dienstbuch zugleich auch ein Zeugniß über die Aufführung der Dienstboten verbinden wollen, in welchem Falle dieses Zeugniß ber Wahrheit gemäß auszustellen unb von ber Dienstherrschaft eigenhänbig zu unterschreiben ist. Art. 34. Die Ortspolizeibehörbe ist jeber Zeit, auch währenb ber Dauer bes Dienstes, befugt, bie Einsicht bes Dienstbuchs zu verlangen. Sie ist berechtigt unb auf Verlangen ber Dienstboten verpflichtet, bie Dienstherrschaften zur wahrheitsgemäßen Ertheilung ober Erläuterung von erteilten Dienstzeug- nissen aufzuforbern. Dienstherrschaften, welche biefer Aufforberung nachzukommen sich weigern, werben für jeben Fall bes Ungehorsams mit einer Gelbstrafe von 1 bis 20 Mark bestraft. Die auf Erforbern ber Ortspolizeibehörbe erteilten Zeugnisse werben von betreiben im Dienstbuche ebenso eingetragen, wie bie gegen bie Dienstboten ergangenen rechtskräftigen Strafurtheile. Die Gerichte finb verpflichtet, von berartigen, gegen Dienstboten ergangenen Urtheilen der Ortspolizeibehörbe bes Ortes, an welchem ber Dienstbote zur Zeit bes ergehenben Strafurtheils in Dienst steht, abschriftliche Mittheilung zu machen. Die Ortspolizeibehörbe hat hierauf b«s weiter Erforberliche zu veranlassen. er H h e i f. Art. 35. Der Dienstbote, welchem ein ungünstiges Zeugniß ertheilt worden ist, kann auf die Ausfertigung eines neuen Dienstbuches antragen, wenn er nachweist, daß er sich während zwei Jahren tadellos geführt hat. Art. 36. In die Gesinderegister sind außer den Vor- und Zunamen, Alter und Geschlecht der Dienstboten, den eintretenden Dienstwechsel und den Namen der jeweiligen Dienstherrschaften die ertheilten Dienstzeugnisse und die gegen einen Dienstboten ergehenden rechtskräftigen Strafurtheile ihrem wesentlichen Inhalte nach einzutragen. Art. 37. Die Ortspolizeibehörde ist verpstichtet, den Dienstherrschaften auf ihr Ansuchen, gegen eine von ihnen zu entrichtende Gebühr, die Einsichtnahme der Gesinderegister zu gestatten, bezw. Auszüge aus denselben zu ertheilen. Art. 38. Gesindeverdinger, welche ihr Gewerbe dazu mißbrauchen Dienstboten zum Wechsel des Dienstes zu bereden, werden mit einer im Nichtzahlungsfalle in Haft zu verwandelnden Geldstrafe von 5 bis 50 Mark bestraft. Die Art. 94 und 95 des Polizeistrafgesetzes sind ausgehoben. Art. 40. Unseren Ministerien des Innern und der Justiz bleibt eS Vorbehalten, den Zeitpunkt zu bestimmen, an welchem gegenwärtiges Gesetz in Kraft treten soll. Urkundlich rc. 1 Deutschland. Berlin, 9. Februar. Reichstag. In der General-Debatte über die Strafgesetz-Novelle, welche in dritter Lesung berathen wird, protestirt der preußische Justiz-Minister Leonhard entschieden gegen die Behauptungen Niego- lewski's, daß in Posen die Gesetze nach politischen Erwägungen ausgelegt werden. Demnächst werden bei der Special-Berathung die 4 und 5, betr. die Bestrafung deutscher Reichs-Angehöriger für im Ausland begangene Vergehen, mit dem Amendement Bähr's mit 280 gegen 161 Stimmen angenommen. Die folgenden Paragraphen bis 130 werden im Wesentlichen nach den Beschlüssen der ziveiten Lesung aufrechterhalten. Zu den §§ 130 und 131, deren Wiederherstellung im Sinne der Regierungs-Vorlage beantragt ist, nimmt Fürst Bismarck das Wort. Im Verlaufe der etwa eine Stunde dauernden Rede erklärt der Reichskanzler, daß die Entstellung von Thatsachen durch die Presse von sehr großer Tragweite sei; die Verläumdungen der Presse hätten ihren Höhepunkt in den letztes Frühjahr verbreiteten Erfindungen über Kriegsgefahr erreicht, welche sich noch dazu für officiös ausgeben wollten. Die Bezeichnung „osficiös" werde überhaupt sehr viel gemißbraucht. Das auswärtige Amt unterhalte keine Beziehungen mit einem officiösen Blatt oder officiösen Corre- spondenten, nur der „Reichs-Auz." und die „Prov-Corresp." seien Regierungs- Organe. Die Kriegs-Gerüchte seien von dem erheblichsten Einfluß auf die Stimmung des Publikums gewesen. „Wir leben im tiefsten Frieden, haben keine Eroberungs-Gelüste, sind zufrieden mit Dem, was wir haben, und denken nicht daran, irgend einen Menschen zu bedrohen, und doch entstehen solche Gerüchte. Fürst Bismarck beleuchtet das Treiben der social-demokratischen Presse; wir seien in der Productivität zurückgegangen; das komme von der Verwirrung und Aufregung der Arbeiter. Er, Redner, sei überzeugt, daß die Nichtigkeit der social-demokratischen Presie mehr und mehr erkannt werde; da- Verfahren dieser Presse, alles Sachliche auf das persönliche Gebiet hinüberzuziehen, sei bedauerlich. Bismarck weist auf die Verunglimpfungen der Minister durch einen Artikel der „Kreuz-Ztg." vom letzten Sommer hin, welche ehrlose Verläumdung aber nicht juristisch zu verfolgen gewesen sei, was beweise, daß in der Gesetzgebung eine Lücke sei. „Wir können auch außerhalb des Strafgesetzbuches Viel thuu; wenn Jeder vor seiner Thüre kehrt, werden wir viel mehr erreichen, als durch das Strafgesetz." v. Rabenau zieht seinen Antrag auf Wiederherstellung der in zweiter Lesung abgelehnten §§ 130 und 131 zurück. Nach einer Reihe von persönlichen Bemerkungen wird die Debatte auf morgen vertagt. Äcsterrcich. Wien, 9. Februar. Nach verlässiger Information ist die Nachricht aus Paris von einer Eollectiv-Aufforderung der Mächte an'die Insurgenten, sowie die Nachricht, der „Daily News", wonach die Consuln in Mostar beauftragt seien, mit den Insurgenten auf der Basis des Andrassy'schen Reform- Projects zu verhandeln, durchaus unbegründet. Wien, 10. Februar. Die „Presse" meldet: Die deutsche Regierung hat die von Oesterreich-Ungarn für das Frühjahr 1876 vorgeschlagene Revision des zwischen beiden Reichen bestehenden Handels-Vertrags acceptirt, jedoch er- De< Paris, 91 - ®£I l ... Die I« Msili'r «baM Tarife, , di- SubMur *L"Ä fter Wf*, Strbrcitung fW Rom,9I M in Stuttgart fit spanische M1 Wtive. London, M Ankaufs der (S M mit dem l krtails über bie ' W dabei Drossel Aese Derby'S at h. ein Schreibe, in Berlin Ruffel, daS quest- Kaufes Richte am 25./11. d dem Ertrage iis ab und forb Zu den Sch tai 15. October von den Etat Äcke zwischen $ RWpreifen, b, L dagegen koni Wlirbillets bei d« IS MR« wieder * bei denselben Md. am 1 Lvnigli beten. (685 Raummeter Hücker. 27 28 4210 2570 1070 100 hebt die italienische Gesandtbefindet sich heute besser. — zu Ende dieser Woche seine 250 30 800 40 60 6. 13 6 26 25 bnnzrv. Buchen-Stammprügel, Buchen-Astprügel, Buchen-ZopfretS, EichemPrügel, Eichen-Zopfreis, grüne Buchen-Erdftöcke, starke Fichten-Hcu- und Leiterbäume und Fichten-Sparren, Steinbäume rc. ouf tit VanquetZ nun6 ölSbann bet Italien. Rom, 9. Februar Ein königl. Decret schäft in Stuttgart auf. — Cardinal Antonelli Der spanische Botschafter Cardenas überreichte Creditive. ißbrauchen Dienst- im Nichtjahlungs- irf bestraft. Hoben. - Justiz bleibt ei iwärtiges Gefttz in Zeugniß ertheilt buches anttagm, 1 geführt hat. - und Zunamen, stwechsel und den l-eugniffe und die ile ihrem wesent- Dienstberrfchchen ühr, die AnsH- nls denselben zu An die Gemeindevertretung der evang. Gemeinde Gießen« Sie werden hiermit auf Sonntag den 13. Februar, Vormitttags 11 Uhr, zu einer Versammlung in unsere Stadtkirche ergebeüst eingeladen. Gegenstand der Berathung: Die Ablösung der Accidenzien. Dr. S e e l, Pfarrer. (724 Aeilgeöotenes. 799) Ein junger starkes Zugpferd zu verkaufen. Wo? sagt die Exped. d. Bltts. 341 114 78 H6 2 27‘/z 27 — AranKreich. Paris, 9. Februar. Laurcntie, Director der „Union", ist gestorben. — Der Depukirte Feli; Voistu ist zum Polizei-Präfekten von Paris ernannt worden. Die Ernennung erscheint wahrscheinlich morgen im „Journ. officiel." Paris, 10. Februar. Das „Journ. officiel" vnblicirt die Ernennung Felix Voisin'S zum Polizei-Präfekten von Paris — Der Bericht des Handels- Ministers in Betreff der Revision der Handels-Verträge hebt hervor, daß die Mehrzahl der Handelskammern sich für Aufrechterhaltung der gegenwärtig vereinbarten Tarife, vorbehaltlich gewisier Modificationen in den Details, sowie für die Substituirnng von Special-Zöllen anstatt der Zölle ad valorem, soweit dieselbe praktisch ausführbar, ausgeiprocheu haben. — Auf Antrag des Kriegs-Ministers werden zukünftig alle Blätter, die über französische Rüstungen andere als officielle Nachrichten bringen, wegen Verbreitung falscher Nachrichten verfolgt werden. Frisch bäcker } u Gießen. Sonntag, den 13. Februar 1876. D. Rühl am Rathhaus, Ernst SBaUcn? fells in der Walltborstratze, E- Sauer auf dem Seltersweg. ! klärt, daß sie in die proponirte Abkürzung der Dauer des Vertrages auf ein v Iah/ nicht willigen könne, bevor ein neuer Handels-Vertrag abgeschlossen sei. Pesth, 9. Februar. Eine Couferenz der liberalen Partei hat dem Minister-Präsidenten einen Gesetz-Entwurf unterbreitet, betr. die Jnarticulirung der Verdienste Deak's in die Gesetzbücher des Landes und die Errichtung eines Monuments für Deak im Wege der National-Subscription. Der Vorschlag zu diesem Gesetz-Entwurf ist in der Conferenz mit dem lebhaftesten Beifall auf- benommen worden. Werfteigerungen. Holzversteigerung l der Fürst!. Oberförsterei Lich. Im District „Meilbach" soll nachver- Frischt ApffHinrii Die Zusammenkunft ist um V Uhr früh bei Herrn Gastwirth Haaße in Willingshausen, ev. bei günstigem Wetter um 10 Uhr früh im Schlage Dörner neben der Alsfelder Stratze. Dienstag den 22. Februar c , des Morgens von 9 Uhr ab, mit der Zusammenkunft im Schlage Markstrauch am Neustädter Weg, eine halbe Stunde von der Bahnstation Neustadt: circa 300 Rmtr. Buchen-Scheite, Milch wird in verschlossenen Kannen ins Haus geliefert. Bestellungen werden per Postkarte auf den vormals Faber'fchen Hardthof er- 11 ”n 5ffmtlifyn allen ?eit Bl4t in ,l„ d-S ba$ »onnunication fet** 1UI unb dergestalt Länge. Rmtr. starke Eichen Spalten für 2 desgl. England. London, 10. Februar. Die jetzt veröffentlichte Correspondenz betreffs deS Ankaufs der Suez-Canal-Actien beginnt mit dem 15. November v. I. und schließt mit dem 8. Januar d. I Dieselbe enthält 56 Aktenstücke mit den Details über die Unterhandlungen wegen des Ankaufs der Actien und über das dabei getroffene Abkommen mit Rothschild; ferner die bereits bekannten Briefe Derby's an den Botschafter in Paris Lyons vom 20. und 27. Novem- der, ein Schreiben von Lesseps und außerdem ein Schreiben des Botschafters in Berlin Rüssel, worin dieser mittheilt, daß Bismarck sich sehr beifällig über das quest. Kaufgeschäft aussprach, welches er aufrichtig billigte. Der Khedive machte am 25 /11. das Angebot, sein Recht auf 15 pCt. der Netto-Einnahmen ans dem Ertrage des Suez-Eanals an England zu verkaufen; Derby lehnte dies ab und forderte Stanton auf, dem Khedive mitzutheilen, daß England Buchen «Achen Nadelholz «Spen W. Bekanntmachung. Zu den Schnellzügen 7 und 16 des Fahrplanes der Main-Weser-Bahn vom 15. October 1875 werden von jetzt ab bis zum 1. April cr. auch nach unb von den Stationen Marburg, Fronhausen und Lollar also auf der ganzen Strecke zwischen Marburg und Frankfurt im Lokalverkehre Billets zu den Personenzugspreisen, bezw. Retourbillets ausgegeben. ' IDagegen kommt vom 1. April ab die Zulassung von Personenzugs- und Retourbillets bei den gedachten Zügen für die ganze Strecke Marburg-Frankfurt a./M. wieder in Wegfall und haben von da ab nur wieder Schnellzugs- Nets bei denselben Gültigkeit. (721 Cassel, am 10. Februar 1876. , _____Königliche Direktion der Marn-Weser-Bahn.______ inchnetes Holz versteigert werden 1. Montag den 14. Februar r Schth. Plh. Stckh Rsh. Wellen Küfer, „ Hainbuchen Stoßen, „ 7füßige Kiefern-Rollen und Stück Deichseln. -Debatte über die ab, protestirt der bauptungen Niego- aen aulgelegt wer- 4 unb 5, bett, bie rgjngene Vergehen, inqenommen. Die den Beschlüssen 31, deren Wieder- nimmt Fürst £ rnden Rede erklärt ch d-e Presse von intn 'hlw e* t WN , Die „ Alösw C°r«- ■31.1* 'c:,a an *£.*«*• '^me' rva4 b°- »ute W , feinen Montag bett 21. Februar c. s»ll in dem Freiherrlich o. S ch w er tz el l scheu Forstreoiertheil bei Willingshausen nach- aufgeführtes Holz auf daS Metftgebot versteigert werden. 1. 30 Stück Eichen-Nutzholzabschnitte in geraden Längen bis zu 10 Meter und von 50 bis 100 Ctm. mittl. Durchmesser, in Sa. 175 Festmeter, darunter werthvolle Stämme für Schreiner- und Zimmermannsarbeit, Krümmlinge und Wellen für Müller rc. 2. 350 Stück geringe Eichenabschnitte zu Wagner- und Grubenholz, von 15 bis 25 Zentimeter mtttl. Durchmesser und bis zu 12 Meter Länge, in Sa. 60 Festmeter. 3. 80 Stück Erlen, ASpen, Linden, Birken und Ulmen von 20 bis 35 Centimtr. mtttl. Durchmesser und bis zu 10 Meter Länge, in Sa. 30 Festmeter. (Das Holz zu 2 und 3 wird auf Wunsch in Parthien oder auch in Summa ausgeboten.) 4. 30 Stück Buchen- und Hainbuchen- Abschnitte bis zu 50 Centimtr. mtttl. Durchmesser und 10 Meter Länge, in Sa. 20 Festmtt. 5. 8 Stück starke Kiefern-Abschnitte zu Dielen rc.. von 50 bis 88 Centimtr mittl. Durchmesser und bis zu 22 Meter Berlin-Coblcnzcr-Gstnbchn. Die Anlieferung von 2 hölzernen Rammen incl. Eisenbeschlag soll auf dem Wege der Submission an den Mindestsordernden vergeben werden. ' ^Zu diesem Zwecke steht am 16. Februar, Vormittags 12 Uhr im hiesigen Übtheilungs'Büreau Termin an. Die Offerten sind bis 16. Februar, Vormittags 12 Uhr versiegelt in das Abtheilungs-Büreau einzureichen. ^Zeichnungen und Bedingungen können Hierselbst eingesehen, auch gegen Erstattung der Copialien bezogen werden. Wetzlar, den 10. Februar 1876. Der Abtheilunqs'Baumeister: Kluge.________________________ 2. Dienstag den 15. Februar r 139 Eichenstämme von 15—73 Centi- meter Durchmesser und 3—13 Meter Länge, mit 112 Kub.-Meter, 118 Fichtenstämme von 15—30 Eenti- meter Durchmesser und 9—22 Meter Länge, mit 59 Kub.-Meter, 6 Elsbeer- und 2 Lindenstämme mit zusammen 2 Kub.-Meter Inhalt, 45 Eichen-, 25 Buchen- und 336 Fichtenstangen. 1050 Zusammenkunft jedesmal Morgen« 10 Uhr aus der Hatten,öder Chaussee, 1 Stunde von hiesiger Eisenbahnstatwn. Lich, den 4. Februar 1876. Wimmenauer, Forstrath. leichholz 10 n 22 (Rundscheitholz) ,» **w* ttütW ^Lifto» „ 24 „ sowie 150 Stück 25 „ 713) Täglich frische Milch von einer benachbarten Mühle. Abnehmer werden gebeten, sich bei Herrn Seiler Huhn, Seltersweg gefl. melden zu wollen. 715) Im Nebenhause des Cafe Ebel stehen zum Verkauf 1 eichene zweischläfrige Bettlade, 3 Comptoirstühle, 1 zweithüriger Küchenschrank und eine Parthie Briefkasten. Forsthof bet Willingshausen, am 8 Februar 1876. Die Revier-Verwaltung: eine solche Handlung, welche dem Khedive die Controle über den Suez-Eanal entzöge, für unvereinbar mit der Integrität de- ottomanischen Reiche- halte. Amerika. New-Bork, 9. Februer. Eine große, gestern Abend ausgebrochene Feuersbrunst zerstörte zwei Hotels, mehrere Magazine und eine Anzahl Häuser. Der Schaden wird auf 3 Mill. Dollars geschätzt. Von der Feuerwehr sind 3 Mann tobt, 5 beschädigt. Flehentliche Bitte an alle mitleidige und barmherzige Menschen. Schon sind einige unserer lieblichsten Sänger und ersten Frühlingsboten in unsere Fluren zurückgekehrt unb auf'- Neue bedeckt tiefer Schnee Feld und Wald- Ermüdet und hungrig von der weiten Reise, hofften sie sich in ihrem „trauten Heim" zu erlaben; aber statt deS gedeckten vollen Tisches finden sie daS „Leichentuch" Überall ausgebreitet. Nun leiden sie bittere Nsth. Erbarmet Euch deßhalb, wohlthätige und mitleidsvolle Seelen, unserer unglücklichen, jammernden Gäste! Streut Futter au5 für die armen hilfesuchenden Vögel! Bitte! Bitte! Milch vom vormals Faber fchen Hardthof ist von heute ab in der Bäckerei von Frau F Zülch am Seltersweg zu haben. (684 Mrinkchlen und Braunkohlen, I. Sorte, bei (701 Heinrich Weber im „Löwen" im Hinterhaus, Neuenweg B. 192. ~ Ballbouquets 692) Für die noch bevorstehenden Bälle empfehle ich frische Bouquets, elegant mit Carnelten gebunden. Die Handelsgärtnerei von G g- Becker. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. \ Sonntag, den 13. Februar. Morgens: Pfarrvicar Schöner. Nachmittags: Mitprediger Dr. Buchhold. (Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 13. bis 19. Februar besorgt Pfarrer Dr. Seel. Vermischte Anzeigen. Eier- Louis Rothenberger, Neuenweg 193. Unter günstigen Bedingungen werden 20 Mchh-ndl»ngmis-nde auf zugfähige Werke gesucht. [H. 6250 Gießen, 9. Februar 1876. Strasse lö. ES solle Niemand di . r . u m * fioffnuna ausaeben, gehellt zu werden, ohni Die Drrectton der Vetertnaranstalt. üon mejner bewahrten Heilmethod, Prof. Dr. Pflug.überzeugt zu haben. (Earneoafoerein Türkei« Alle diejenigen Mitglieder Fuhr ein;ufinden. Herr Tr Ehrhardt. Da mir Ihr Dr. WhiteS Augenwaffer sehr gute Dienste thut, so bitte ich dringend, mir so bald als 566) Lumpen und Knochen, Werg, Rohhaare, Metalle rc. werden gekauft von Louis Rothenberger, Neuenweg 193. le polijtili« LUDWIG II Pferdekauf. 717) Im Thierspitale der Großherzoglichen Veterinäranstalt zu Gießen werden alte abgenutzte Pferde gekauft. > ?’■ Tudrs-Aiyrigr. Freunden und Bekannten hiermit die schmerzliche Nachricht von dem am 8. ds. Mts., Morgens 9 Uhr, nach kurzem Kranksein erfolgten Tode meiner lieben Frau Pauline, geb. Heimbürge. Um stille Theilnahme bittet 719) Em kleines Logis zu oermiethen und den 1. April beziehbar bei Emil Geißmar, Lit. D- Nr. 26. Ein einfach möblirtes Stübchen ist zu oermiethen und sogleich zu beziehen. Das Nähere bei der Exped. d- Bit s. “ 716) Der 3- Stock meines Hauses, be stebend aus 5 Zimmern, Küche mit Wasser- ieituna und allem sonstigen Zubehör, ist zu oermiethen und alsbald beziehbar. Wilhelm Steinbach, Neuenweg erthor. 648) Ein Logis an eine ruhige Familie bis zum 1- März zu oermiethen. i Joh. Müller Wittwe, A 223. |. ____ — Verantwortliche Redaction: A. S ch e y d a — Druck —Von höchster Wichtigkeit für die Augen Jedermanns. Das'-cht- Dr. Whites Augenwasser von Traugott Ebrhardt in Groß, breitend ach in Thüringen ist seit 1822 weltberühmt. Bestellungen hieraus ir Flacon 1 Reichsmark werden mir lugeiandt durch Hrn. Fr. Bieler, am Kreu,. meiner großen Maaren- Mur wenige Tage m giehenZ 1 Außerordentlich billiger g I Ausverkauf 1 Ävfelfchnitzen, empfiehlt (245 V tiK. Willi. Weidig. 11 9,erunaF die« Ijony’s Oierkeller. Sonntag den 13. Februar: Auftreten der Süngergescllschast H. Reinhard aus Frankfurt a. 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Pon einem Freunde gehört, doß Ihr Dr. WhiteS Augenwaffer schon so vielen acholfen hat, ersuche icb Sie (folgt Auftrag.) Heeg-Mühle b. Neustadt E. W. Wilh. ^aatz Ferner: Ich habe erfahren, daß Ihr Dr. WhiteS Augenwaffer schon sehr vielen Leuten geholfen hat und da ich eben auch augenleidend bin, ersuche ich Sie (folgt Auftrag.) Berlin, 21. Febr. 1875. Jos. Käwer, Schönholzrstr. 14. C^4 Heichelheim FriednR®sei7 ton wegziehen, tibanb bildet 5 tzchrn, welcher I Artikel Ifflfinb auch Di l®5brt baten, ii W die An- ode vorräthe zu ang-zeigt-n billigen Preisen endigt Mon- t<19 De" Verkauf findet nur gegen Baarzahlung zu Monogramms 1362 aut Briefbogen und Couverts, per 100 1 Mk. 50 Pfg., Schablonen stets vorrathig Bestellungen Lindenplatz im Blumengeschäft. 674) Der Ausverkauf 679) Ein kleines möblirtes Zimmer ist zu oermiethen. Asterweg Lit. A. Nr. 108., _ ——___— in nxi ----------—- «Nb Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei in Metzen. 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