Mi Äi18 ^Nlitz. SVI^ ’ 019 rum i. Mo. 3M. Donnerstag, den 10. Februar. 1876. Meßmer Miyeiger Anzeige - und AmtsRntt für den Kreis Gießen. L2118übmng^ llel»m unb giu^ Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18. vierteljährlich 2 Dtark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post berogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. ^brn Mm,. Valllhorstratze 31t. 138 tIL I- Leun. te und billigte Betriebs-* 11 der Gaskraftmaschine Mto, denn sie ist ohne । voller Kraft tätig, befind ist ganz gefahrlos, tracht, dass dieselbe sehr ncht und keine betende- Amtlicher H h e i l. Gießen, am 8. Februar 1876. Das Großherzogliche Rentamt Gießen an sämmtliche Großherzoqliche Bürgermeistereien des Bezirks. Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, daß die Jagd- und Fischereipächte pro 1876, bis zum 25. b. Mti. ohne Kosten hierher bezahlt werden können. ritungen bedingt, so kann erbtreibenden empfohlen Ibergroschen per Tag geil eine grosse Arbeitskraft politischer H h e i l. einen (Fortsetzung folgt.) 16 16 16 9 16 16 20 16 den ist. Art. 16. Wenn ein Dl'enstbote vor Ablauf der Dienstzeit in Gemäßheit des Art. 13 entlasten wird, oder wenn er vor Ablauf der Dienstzeit austritt, so kann er auf den bedungenen Lohn nur nach Verhältniß der Zett, während welcher er wirklich gedient hat und vorbehaltlich etwaiger Gegenforderungen der Dienstherrschaft Anspruch erheben. Art. 17. Wenn ein Dienstbote den Dienst vertragswidrig nicht antrttt oder unbefugt austritt, so kann die Dienstherrschaft entweder gerichtliche Klage auf Erfüllung des Vertrage- erheben oder das Einschreiten der Ortspolizeibehörde gegen den Dienstboten tn Anspruch nehmen. Im letzteren Falle hat dte Ort-polizeibehörde auf Antrag der Dienstherrschaft den Dienstboten zum Eintritt bezw. Wiedereintritt tn den Dienst innerhalb 24 Stunden unter Androhung einer tm Ntchtzahlungsfalle in Haft zu verwandelnden Geldstrafe von 10 bis 40 Mark aufzufordern. Die Dienstherrschaft ist indessen berechtigt, wenn sie weder auf Erfüllung des Vertrage- gerichtliche Klage erheben, noch das Einschreiten der Ortspollzei« behörde in Anspruch nehmen will, oder wenn letzteres ohne Erfolg stattgefunden 50 40 65 $ 1H hat, statt der Erfüllung des Vertrags von dem Dienstboten, außer der Rückgabe des etwa empfangenen Miethgeldes eine Entschädigung zu verlangen oder in Aufrechnung zu bringen, welche sich auf die Hälfte des ausbedungenen Vierteljahrslohnes beläuft, ohne daß es in solchem Falle einer gerichtlichen Auflösung des Vertrages, einer Verzugsetznng oder eines Beweises des Eintritts und Betrages des Schadens bedarf. Der Anspruch auf Entschädigung ist in gleicher Weise begründet, wenn der Dienstbote vor Ablauf der Dienstzeit in Gemäßheit des Art. 13 und zwar in Folge eigenen Verschuldens von der Dienstherrschaft entlassen wird. Wenn Dienstboten für landwirtbschaftltche Geschäfte in der Zeit vom Juni bis einschließlich October vertragsbrüchtg oder in Folge eigenen Verschuldens entlassen werden, so erhöht sich die von ihnen zu leistende Entschädigung Gesinde-Ordnung. (Fortsetzung.) Art. 13. Die Dienstherrschaft ist berechtigt, die Dienstboten vor Ablauf der vertragsmäßigen Dienstzeit und ohne vorherige Aufkündigung zu entlassen: 1) wenn sie eines Diebstahls, einer Veruntreuung oder eines unsittlichen : Lebenswandels sich schuldig machen; 2) wenn sie den in Gemäßheit des Dienstvertrags ihnen obliegenden Verpflichtungen nachzukommen beharrlich verweigern; 3) wenn sie der Verwarnung ungeachtet mit Feuer und Licht unvorsichtig umgehen; ; 4) wenn sie sich Thätlichkeiten oder grobe Ehrverletzungen gegen die Dienstherrschaft oder deren Familienmitglieder zu Schulden kommen lassen; 5) wenn sie mit den Familienmitgliedern der Dienstherrschaft oder mit den Hausbewohnern verdächtigen Umgang pflegen oder das im Hause dienende ' Gesinde zu Handlungen verleiten, welche wider die Gesetze oder wider die guten Sitten verstoßen; 6) wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig geworden oder mit einer abschreckenden Krankheit behaftet find; 7) wenn sie schwanger geworden sind; 8) wenn sie ohne Erlaubniß der Dienstherrschaft sich über Nacht aus chrer Wohnung entfernen oder andere Personen bet sich beherbergen; 9) wenn sie sich überhaupt solcher Handlungen schuldig machen, welche nach ihrem Wesen mit dem für das Dienstboten-Verhältniß erforderlichen Vertrauen oder mit einer geregelten Hausordnung unvereinbar sind. Art . 14. Die Dienstboten sind berechtigt, den Dienst vor Ablauf der vertragsmäßigen Dienstzeit und ohne vorherige Aufkündigung zu verlassen: 1) wenn sie zur Fortsetzung des Dienstes unfähig werden; 2) wenn die Dienstherrschaft sich Thätlichkeiten oder grobe Ehrverletzungen gegen sie oder Mitglieder ihrer Familie zu Schulden kommen läßt; 3) wenn die Dienstherrschaft oder deren Angehörige die Dienstboten oder deren Angehörige zu Handlungen verleitet oder zu verleiten sucht, welche wider die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen oder die Dienstboten vor derartigen Zumuthungen Anderer, die zur Familie gehören oder im Hause regelmäßigen Zutritt haben, nicht schützt; 4) wenn die Dienstherrschaft ihnen nicht den schuldigen Lohn tn der bedungenen Verfallzeit ausbezahlt; 5) wenn die Dienstherrschaft ihren Wohnort bleibend verändert; 6) wenn die Dienstherrschaft sich überhaupt solcher Handlungen schuldig macht, welche mit den, dem Gesinde gegenüber der Dienstherrschaft nach dem Dienstbotenverhältnisse zustehenden Anforderungen unvereinbarlich find. Art . 15. Der auf länger als ein Vierteljahr abgeschlossene Vertrag kann vor Ablauf der Dienstzeit mit Frist von 6 Wochen von der Dienstherrschaft aufgekündigt werden, wenn das Haupt der Familie oder das Mitglied desselben stirbt, für dessen besondere Bedienung das Gesinde gemiethet wor- ipW . - | v । Deutschland. Darmstadt, 8. Februar. Die Nr. 6 des Großherzoglichen Regierungsblatts hat folgenden Inhalt: 1. Uebersicht der im Jahre 1875 durch die Großherzogliche Gensd'armerie geschehenen Arrestattonen und Denunciationen. 2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, die in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen legalisirten Grundbücher betreffend. 3. Uebersicht der für das Jahr 1876 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal - Bedürfnisse in den israelitischen Religions-Gemeindendes Kreises Friedberg. 4. Ordensverleihungen. 5. Sterbefälle. Gestorben sind: am 6. Decbr. 1875 der Schullehrer Johann Philipp Schmidt zu Brandau, im Kreise Dieburg; am 18. Decbr. der Schullehrer Johann Baptist Märtel zu Mainz; an demselben Tage der Landgerichtsdiener Christoph Türk zu Büdingen; am 28. Decbr. der Schullehrer Karl Pickenbach zu Wimpfen am Berg, im Kreise Heppenheim. Butzbach, 6. Februar. Die freisinnige Partei unseres Landes hat wieder einen schweren Verlust zu verzeichnen: Landtags-Abgeordneter Moritz Kuhl ist gestern Abend in Folge eines Fußübels, zu dem der Brand hinzutrat, nach mehrwöchentlichem Krankenlager sanft gestorben. Was er als Abgeordneter des Volkes, für dessen Wohl und Rechte er stets unerschütterlich eintrat, als Mann des allgemeinen Veitrauens in vielen Ehrenstellen, als Herausgeber eines geachteten liberalen Provinzialblattes, als thätiger Bürger seiner Vaterstadt, als gewissenhafter Verwalter seiner verschiedenen Berufsstellen geleistet hat, das wird in dankbarem Andenken des Volkes, insbesondere seiner näheren Gesinnungsgenossen und Freunde fortleben. Sein Tod reißt in die Reihe der altbewährten Kämpfer für Recht und Freiheit des hessischen Volkes eine abermalige Lücke; leider sind unsere öffentlichen Verhältnisse nicht so beschaffen, daß sich solche Verluste so leicht verschmerzen oder ersetzen lassen. Berlin, 7. Februar. Wie die „Post" erfährt, ist Cardinal Hohenlohe vom Papst und von seinen Collegen des heiligen Collegiums in der herzlichsten Weise empfangen worden. Viele unrichtige Mittheilungen über Hohenlohe's Stellung zur Curie werden, wie das Blatt meint, dadurch widerlegt. Berlin, 8. Febr. Der Reichstag erledigte heute in mehreren Schluß- : Abstimmungen die erste, bezw. zweite und dritte Lesung einer Anzahl von Hei- > neren Gesetzvorlagen und nahm hierauf in dritter Berathung den Gesetz-Entwurf, betr. Abänderung des Titels 8 der Gewerbeordnung, an, wobei die darin vor- - kommenden Worte „auf Gegenseitigkeit" überall gestrichen werden. Schließlich - wurde das Hülfskaffengesetz nach langer Debatte mit mehreren zu den §§ 7, i 15 unb 29 beantragten Aenderungen, sonst aber unverändert in dritter Lesung genehmigt. Auf der Tagesordnung der morgen um 11 Uhr stattfindenden \ Sitzung steht die Strafgesetz-Novelle. Mü nchen, 7. Februar. Der „Corresp. Hofmann" zufolge wird der i bayerische Landtag auf den 19. Februar einberufen werden. auf den vierten Theil des Jahreslohnes. Der Dienstherrschaft bleibt es in den Fällen dieses Artikels Vorbehalten, höheren Schadensersatz gegen den Dienstboten gerichtlich geltend zu machen. th die alleinige Nieder- niotn bei lUimBch nkfurt a. M. sind sch und zu Originalpreisen ispecte und alle Auskunft nb Iknochen, Werg, Ros-! werben gekauft von ui« Rothenberger, Neuenweg 193. zeichnete sucht für sein tu btn schönsten Hoss-. Pezikhun« berechtigt md )4ften- Vortheile bietet, !IdklknLhkltnkl>mr i Dirb. Derlei»- würde ititofimen unb «tnhM im Vogel, MM ln ©ittbabtner 58««- °i»erksch«le.—.— sJSÄA ^Ä'Nnmiethungh I6°» " **■ JÄflJSä •Tbum £* (345, Z..... Italien. Rom. Man schreibt der „Perseveranza" : „Als der Kaiser Wilhelm „och in Mailand war, drückte er eines Tages gegen die Kronprinzessin Margarethe den lebhaften Wunsch aus, ihr Bild in größerem Maßstabe zu besitzen. Die Prinzessin versprach es mit der ihr eigenen Liebenswürdigkeit und sendete ihm vor wenigen Tagen in der That ihr von einem vorzüglichen Künstler gemalte«, lebensgroßes Portrait in einem pracktvollen Rahmen. Kaiser Wilhelm schickte gleich nach Empfang des anmuthigen Geschenkes folgendes Telegramm: „An Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Italien. Für die Erhörnng meiner Bitte, Ihr Bild zu besitzen, drücke ich Ihnen im höchsten Grade meinen freundlichsten Dank für das prachtvolle, große Portrait aus, weiches mir eine der angenehmsten Ueberraschungen bereitet hat und wofür ich Ihnen, eingedenk der in Mailand zugebrachten unvergeßlichen Tage, dankbar die Hand küsse." England. London, 6. Februar. Der Prinz von Wales kam am 4. d. Mts.. Abends, in Jeypore an und hielt mit großem orientalischem Pomp seinen Ein- zug in die Stadt. Der Prinz und der Maharadschah saßen zusammen au einem reichgeschmückten Elephanten, der von Fackelträgern umgeben war. Die Stadt war mit venetianischen Masten und Flaggen geschmückt. Dichte Men schenmassen füllten die Straßen und begrüßten den Sohn der „Kaiserin von Indien" mit großem Enthusiasmus. — Das Kanvnenboot „Cherub" wird in Kurzem in Harwich stationir werden. Diese Maßregel ist augenscheinlich ein Resultat des Schiffbruches des „Deutschland", da das Book aller Wahrscheinlichkeit nach Schiffen in bedrängter Lage Beistand leisten dürfte, wenn dies nothwcndig sein sollte. Rumänien. Nürnberg, 7. Februar. Der Gruben - Strike in Stockheim ist bc.n- digt. Die Mehrzahl der Arbeiter ist mit einer Herabsetzung des Lohnes um 10 pCt. zusrieben. Die Gensd'armerie-Berstärkung ist abgezogen. Stuttgart, 8. Februar. Wie dein „Schw. Merkur" aus Rom geschrieben wird, erhielt Cardinal Hohenlohe sofort nach seiner Ankunft die Mit- theilnng, daß der Papst ihn am andern Tage empfangen wolle. Bei diesem Empfange blieb Hohenlohe zwei Stunden im Cabinet des Papstes ohne Anwesenheit einer dritten Person. Der deutsche Botschafter v. Keudell hat dem Cardinal Hohenlohe schon wiederholt Besuche gemacht. Kossand. Haag, 7. Februar. Nach einem hier eingegangenen Telegramm ans Atschin vom 1. d. Mts. setzten die holländischen Truppen ihre Operationen gegen den District Molin fort. Die Campongs Daro und Ohlesoe wurden nach heftigem Widerstande genommen; der Häuptling des Campong Daro hat seine Unterwerfung angeboten. , Frankreich. Paris, 8. Februar. Eine den Zeitungen zugegangene amtliche Mittheilung bezeichnet die umlaufenden Gerüchte über angebliche Mobilisirung eines Armee-Corps zu Manöver-Zwecken als ffder Begründung entbebrend und fügt hinzu, jene Gerüchte seien offenbar lediglich in speculativer Absicht erfunden; den Zeitungen, welche die Gerüchte verbreitet hätten, stehe gerichtliche Verfolgung in Aussicht. Lille, 7. Februar. Gambetta sprach gestern dahier vor einer Wablcr- Versammlung. Er bemerkte u. Ä.: die erwählten Senatoren seien der großen Mehrzahl nach gemäßigte Anhänger der Repnblik, so wie man es wünschen müffe, um den Zaum herzustellen, welcher für demokratische Republiken unumgänglich nöthig sei. guter Pflege befindet. Leider ist ci bis jetzt den uinsasiendsten Maßregeln der Polizei mcht gelungen, der Verbrecherin habhaft zu werden Mainz, 3. Fcbr. In der verflossenen Nacht fanden einige Männer im Mün- sterthorbogen auf dem Heimwege vom Garten,elde einen Herrn in cmcm Zustande, welcher anfänglich bedenklich erschien, heute jedoch glücklicherweise durch ärztliche Hülfe beseitigt ist; der fragliche Herr war nämlich, als er im Münsterbogen angekommen war, von dem träumerischen Wahn befangen, als ob er zu Haute fei,. in welchem Wahne er sich entkleidete und — zu Bette legte. Allem die Fedruartemperotur machte ihre Rechte geltend und der gute Mann war bereits halb erstarrt; man erkannte ihn zum Glücke und bl achte ihn schleunigst nach Hause, wo er zwar jetzt außer Gefahr chwebt, aber gewiß noch manchmal an das „Nachtlager vom Münstenhorbogen" >enk , mb uWtW etici«. «rtÄ ASii ,U"‘T“ m Cih S-' LAS '■«ä "'•ÄwW'1 mr der Dienstbote seinen Austritt Wenn 2 October bi# ti der Dienstherr^ schulden der Di so erhöbt sick d vierten Thril d Dm Dil einen höheren Art. 19. digung auf der Art. 20. Forderungen g Habe derselben Kleidungsstücke, Das Zur, halb 6 Tagen' vW Richter a "nes rechtskräft Art. 21. l° ßnd die Erl deren Dienst ei Äevde Quartal Stirbt e Mjum 6ln, fordern. Die Möbel-Fabrik nebst Magazin nnö )1n8slatlang8-Geschäft habe ich von heute an in das von mir erkaufte vormalig G. D. Brühl'sche Haus (Brühl'sche Universitäts-Druckerei) Schloßgasse, Ecke des Branvplatzes, Hochstätter'sche Tapeten-Handlung gegenüber, verlegt. Große Räume setzen mich in die Lage, deni geehrten Publikum meine Möbel und Spiegel übersichtlicher vorzustellen, und werde ich wie seither, in derselben anerkannt soliden und reellen Weise bemüht sein, dasselbe in jeder Hinsicht zufrieden zu stellen. (573 Gießen, 1. Februar 1876. Hochachtungsvoll Th. BHirk. Ziele , Außerdem werden bei jedem Geschäftsabschluß neun Mark Schreib- U J. /Veumanii-ZuiBÄ 9 g Ä Bankgeschäft H Frankfurt a. M., Constablerwache« Die Magdeburger Allgemeine Versicberungs - Aktien - Gesellschaft. (GrunÄ-Cspitsl: Vinr Million Thaler Vollein^ahlung) übernimmt zu billigen, festen Prämien Lebens-, Renten-, Aussteuer- und Witttveu-Penfions-Verflcherirrrgev, ferner Haftpflicht-Versicherungen der Betriebs-Unternehmer und Unfall- Verflcherungen sowohl ganzer Arbeiter-Verbände als einzelner Personen, namentlich auch Reise-Unfall-Verflcherungen, endlich TrauSport-Der- Ä °"">önt d» |Jj 4 °dn Münd yÄ 9^1 mln 8 w”;* tot sq{1b « Nähere Auskunft ertheilt die Dlrectlon des Norddeutschen Lloyd in Bremen, sowie deren General-Agent für das Großherzogthum Hessen Eduard Mumann in Mainz und dessen Agent C. W. Dietz in Gießen. (345 in Marmor, Syenit und Sandstein g in grosser Auswahl vorräthig bei fM flcherungen jeder Art. (372 Die unterzeichneten Agenten nehmen Versicherungs-Anttäge gern entgegen und werden jede Auskunft berettwilligst ertheilen. Echternach Hanflein in Gießen. August Schäfer in Hungen. Ph. Zimmer in L i ch. L. Schmidt in L o n darf. | An- unb Wrkmif intn | Staatspapieren und Loosen, | Vorschuß aus IvertßMjüere, D 593) Einlösestelle für Coupons. [D u980 Vorläufige Aiyeige. 693) Wegen jetzigen zu starken Gebrauchs des Pegasus wird mit Nächstem, um das Dichterpserd zu schonen, ein Knittelversmacher, aus der Tmkei kommend, auf einem Ziegenbock herumreiten, mit einem Klingelbeutel versehen, um Almosen für sich und feine Leidensgefährten zu sammeln, damit deren Ausnahme als erste Insassen in's Gummizimmer der neuen Jrrenheilanstalt zu Marburg ermöglicht werden kann. _______Man bittet um stille Theilnahme. Reingehaltene Exemplare von Nr. 13 und 14 des Gießener Anzeigers werden bei der Erpedition zu 10 Pf. per Stück zurückgekaust. 368) Eine Mansardenwohnung, enthaltend 6 Zimmer, worunter 3 große grade, in schöner Lage vor der Stobt ist zu ver- mietheu. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 648) Ein Logis an eine ruhige Familie bis zum 1. März zu vermiethen. Joh. Müller Wittwe, A. 223. 465) Drei Logis, je zwei Zimmer, bis April ober Mai beziehbar, zu vermiethen. Näheres bei ber Exp. b. Bl_____________ 679) Ein kleines möblirtes Zimmer ist zu vermiethen. Asterweg Lit. A. Nr. 108. mit 4—5000 Rthlr. Einlage, für welche Sicherheit geboten wirb. Derselbe würde an ber Leitung theilnebmen und eventuell einen Theil des Unterrichts mit übernehmen. Wilhelm Vogel, Architect, Director der Wiesbadener Bau- [H. 6304 ]________gewerkschule.__________ 665) Für einen jungen Mann mit den nöthigen Schnlkenntnissen versehen wird eine Stelle auf einem Comptoir in Gießen gesucht. Man ift bereit dem Principal, ohne Kost und Logis, ein Salair zu geben. Gefl. Offerten bittet man an die Exped. b. Bltts. sub P. G. abzugeben._______________ Eia Familien-Logis, wobei möglichst einige Räumlichkeit gleicher Erde für Comptoir pr. L April gesucht. Näheres bei der Erped. d. Bl. 682) Es wirb ein Zimmer, ohne Möbel, auf dem Selters berg oder in dessen Nähe zu miethen gesucht. Näheres bei der Expedition dieses Blattes._____________________________________ 694) In meinem Hause auf dem Seltertz- wege gegenüber dem Prinz Karl, (ftüher Ehr. H oreyseck'sches Haus) sind mehrere möblirte Zimmer zu vermiethen und alsbald beziehbar. Hermann Vogt. 667) Der Unterzeichnete sucht für sein Institut, welches zu den schönsten Hoffnungen in jeder Beziehung berechtigt und baldigst die höchsten Vortheile bietet, einen coursen, j dcn Jncaffo und die Berwerthung aller Coupons, I den An- und Verkauf von SBecbfcln, den h = . Mini fitHtnftpn Nnnson- h H>ermischte juqcigeit. 681) Ein braves Dienstmädchen^ sucht per Ende März August Kröll. 687) Eine alte renomniirte Eichorien- und Kaffee-Surrogat-Fabrik sucht für den hiesigen Platz und Umgebung einen lhätigen Agenten. Franco-Offerten nebst Referenzen sub R. H. 5300 besorgt die Annoncen expedition von D. Frenz in Mainz.__________________________ 683) Gesucht wirb zu einer älteren Dame ein solibes gntmüthiges Dienstmädchen. Lohn 100 Gulden. Zu erfragen bet ber Exped. d. Bltts. 691) Ein ftud. phil. ertheilt Unterricht zu 60 Pfg. bie Stunbe im Griechischen, Latein, Hebräischen und Französischen Wer? zu erfragen bei der Exped. d. Bltts. Eine (Eigarrnifabrtk sucht einen tüchtigen Werkführer. Schriftl. Offerten nimmt die Exped. d. Bl. Aennietyungm. 426) Zwei ineinandergehende möblirte Mansarden-Stübchen sind zu vermiethen und gleich zu beziehen. Das Nähere bet der Exveb. d. Bltts 659 Das von Herrn Raimund bewohnte Logis ist durch Versetzung anderweit zu vermiethen unb halb zu beziehen. G. Faß, Schlosser, Flügelsgasse 95. 677) Ein Familienlogts mit Zubehör zu vermiethen im 1. Stock bes früher Jug- hardt'schen Hause Wallthorstrahe Nr. 138 unb sofort zu beziehen._______I Veun. 616) Eine Wohnung von 3 Zimmern ift an eine ruhige Familie zu vermiethen. Louis Treff. r 610) Das von Herrn Zimmer bewohnte Logis ist anberweit zu vermiethen. C h r. Wallenfels am Markt.