Mittwoch, den 5. April 187«. No. 81. Kichener Wyciger 1U18. i fl lw‘ ibt, Sm? r Oo, in Gießen, am 31. März 1876. Da« nachstehend abgcdruckte Ausschreiben des Großb^rzoglichen Ministerium« des Innern und der Justiz vom 4. Juli 1842 hat in den letzten Jahren nickt mehr den an l'»h tin VaubeimerK^lM und Bfi mehrere Mal zu wiederholen v. Stein. im im 2055 fl. 838 „ Summa: 739 fl. 36 fr. Laufe des Jahres 1875 weitere 700 fl. angelegt werden konnten. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags, ^xpe-ition r Schul st raße, Lit. B. Nr. 18. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Rode ft Belehrung über die Kennzeichen der ächten Pocken bei Kühen. Die äckten Kuhpocken zeigen sich im Wesentlichen als ein an dem Euter, meist nächst den Strichen (Zitzen) oder an den letzteren selbst, austretender AuSschlag. tll« erste Erscheinung des örtlichen Leidens bemerkt man eine Verminderung der Milchergiebigkeit und eine Anschwellung am Euter in der Umgebung der Striche; die Thiere werden bei dem Saugen des KalbeS und bei dem Melken empfindlich. Nach diesen Vorboten werden am 3 bis 4 Tage Knötchen von der Größe einer Linse bis zu derjenigen einer kleinen Bohne von blaurötblicher Farbe an dem Euter und an den Stricken wahrgenommen; dieselben werde, nach Verlauf weniger Tage größer und sammelt fick nun unter deren Oberhaut von der Mitte aus eine gcbliche, zähe Flüssigkeit an, wobei die Knötchen alsbald in der Mitte bläulichweiß, am Rande gelblich, rötblich oder blauröthlich gefärbt erscheinen und zugleich in der Mitte eine Vertiefung, Delle o>er Nabel, bekommen. Die Umgebung der entwickelten Pocke ist geschwollen, hart und slbmerzbaft; bei hellgefärbten Entern tft außerdem eine Rötbe im weiteren Umkreis der Pocken, ein sogenannter Hof, bemerkbar. Am 6. bis 8. Tage ihrer Entwickelung haben die Pocken diejenige Reste erlangt, in welcher die noch hellgelbliche, geruchlose Lymphe zur Abnahme und Weiterimpfung geeignet ist; wenn in dem weiteren Verlauf Eiterung in den Pocken, was sehr bald geschieht, eingetreten ist, so kann kein Gebrauch mehr von deren Inhalt zu Jmpfzwecken gemacht werden. Aus den im Vorstehenden beschriebenen Erscheinungen können die ächten Kuhpocken erkannt werden und muß da« Vorkommen eines derart beschaffenen Ausschlagr an dem Euter bei Kühen deren Besitzer zur Zuziehung eine« Veterinärarztes oder Sanitätsbeamten veranlassen, damit derselbe das Vorhandensein achter Kuhp-cken conftatire. Den Viehbesitzern wird dringend empfohlen, sich selbst und ihre Dienstboten, welche das Rindvieh besorgen und melken, mit den Erscheinungen der Kuhpocken genau bekannt zu machen. _________________ _________ offen gelegt werden wird. Die Einnahme pro 1 >73 betrug incl. eines Kasfevorraths Betrag von 609 fl. 43 fr. aus dem vorgehenden Jahre . . . der Rechnungen aus den Jahren 1873 und 1874 nachstehend unter dem Anfügen zur öffent- Rechner übergeben morden ist und demnächst, nach stattgehabter Prüfung durch den Ausschuß^ d u T h i 1. Da in den nächsten Tagen die ersten Quartalsbeiträze für das Jahr 1876 erhoben werden, so erlaubt man sich die verehrlichen Mitglieder des Armen* meintz darauf aufmerksam zu machen, daß die nach dem früheren Münzfüße eingezeichneten jährlichen Beiträge nach der Markrechnung verwandelt und so abgerundet worden, find daß die seitherige quartalweise Erhebung ohne störende Bruchtheile ermöglicht ist, wobei es selbstverständlich jedem Mitgliede freisteht, eine etwa beliebte Abänderung bis 'seitherigen Beitrags bei dieser ersten Erhebung vorzunehmen. Bei diesem Anlasse bringt man zugleich die summarischen Ergebnisse Ilchen Kenntniß, daß auch die Rechnung für das Jahr 1875 vor Kurzem vom Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. A zangmul TüjnitrStSrN In 1874 betrug die Einnahme einschließlich eines Kassevorraths aus dem vorhergeh. Jahre im Betrage von 1217 fl. 25Vr fr Die Ausgabe betrug wonach am Schluß der Rechnung ein Kassevorratb verblieb von gewünschten Erfolg gehabt, einerseits wohl weil es vielen Viehbesitzern nicht bekannt war, andererseits, weil die Anmeldungen über da- Auftreten der Kuhpocken aus Unkenntniß der ersten Kennzeichen dieser Krankheit oft zu spät ei folgt, n, so daß der Impfstoff nickt mehr gewonnen werden konnte. Wir bringen deshalb das genannte Impfstoff aus natürlichen Kuhpocken gewonnen wird. Wir haben deshalb beschlossen, von Neuem eine Prämie von zwei und zwanzig Gulden für diejenigen Viehbesitze'-, welche Kuhpocken, die sie an einer ihrer Kühe vohrgenommen, in der Art zur Anzeige bringen, daß nachhaltige Impfungen davon erwirkt werden können, — auszusetzen und dabei zugleich Nachfolgendes näher zu bestimmen l i Die Anzeigen der Viehbesitzer von der Wahrnahme der Kuhvocken an einer ihrer Kühe sind bei dem betreffenden Bezirksarzte zu machen; 2) Die Bezirksthierärzte haben auf die ihnen zukommenden Anzeigen unverzüglich eine Untersuchung der Kühe, an denen die Wahrnahme gemacht worden sein soll, vorzunehmen und, falls sie dabei eine Anzeige gegründet finden, schleunigst den Pbysicatsarzt des Bezirks hiervon in Kenntniß zu setzen; 3) Erhält ein Physicatsarzt durch den Bezirkslhierarzt davon Kenntniß, daß dieser die Anzeige eines Viehbesitzers von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer ssuh bei einer vorgenommenen Untersuchung begründet befunden, — so hat er sobald wie möglich mit der von der Kub gewonnenen frischen dymphe Kinder zu impfen unbP infofern die Impfung auch nur an einem einzigen Kinde haft-te, ben betreffenden Kreis- ober Landrath von jenem Erfolge zu benachrichtigen, welcher alsdann 4) die Auszahlung der ausgesetzten Prämie bei uns ;u veranlassen hat. Indem wir Sie von dieser unserer Entschließu'-g in Kenntniß letzen, weisen wir S'e an, sich danach zu bemessen, die Ihnen untergebenen betreffenden Behörden danach zu inftruiren, zugleich aber auch den Inhalt jener Entschließung, sowie die nachstehende Belehrung über die Kennzeichen der ächten Pocken bei Kühen, gleichbald durch eine Bekanntmachung in dem, in Ihrem respectiven Verwaltungsbezirken bestehenden, Jntelligenzblatte zu veröffentlichen und diese Veröffentlichung jedes Jahr ein- ober 53 fr. 27V- „ r Eipftnprr ß-inm nhnpr ein Svarvsennia arm!Nrnm*rhi»n fnnnte. B e treff end : Die Erlangung ursprünglichen Impfstoffs autz natürlichen Kuhpocken. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Großherzogliches Ministerium des Innern der Schweizerischen UnfallversicherungS-Actiengesellschast Winterthur die nacbqesuchte Erlaubniß rum Geschäftsbetriebe im Großberzogtbum Heffen erteilt hat. Gießen, den 31. März 1876. Darmstadt, am 4. Juli 1842. Betreff end; Wie oben. Das Größtmöglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz die Großherzogl. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzogt. Kreisrätbe. Bei dem häufigen Erscheinen der Blatternkrankheit in allen Theilen deS Großherzogthums ist es notwendig, darauf hinzuwirken, daß wieder ursprünglicher 'Nchnll. aul Dimfhninn»,! • Müller, T , Näheres r CTDtb. b. tzttts. 1 ^kU"dliches Familienlos! " und am 1. Mai ir.c geräumige SMnuiiijß-'i ss-r. ^oreiM. tieictrnisalidstraße ss. a PhlrnUrBnke— Die Ausgabe betrug _____________ wonach bei Schluß d. Rechnung sich ein Kasseoorrath ergab von 1217 fl. 25‘/2 kr. bkensvruckte f>ülse oeblieben imb tft e% erfreulich, daß du ch die opferwillige Unterstützung seitens der hiesigen Einwohner ein Sparpfenmg angesammelt werden konnte, k,, f'nr nnünni bt-nfffffien Bedürfnisses einen willkommenen Rückhalt gewähren wird. b Ü jnhem noch bemerkt wi'd daß durch Beschluß der letzten am 16. November v. I. stattgehabten Geueral-.Deisammlun« der Betrag der an die HülfSb-dürftkgen abmaebenden Marken mit Rücksicht'auf die gestiegenen Preise aller Lebensbedürfnisse von 6 kr. auf 20 Pi. erhöht worben nt, richtet man an die Mitglieder des Vereins bte ® biefem auch für die Folge ihre wohlwollende Theilnahme zu bewahren, neu eingezogme Einwohner von Ereßen aber werden ersucht, dem Verein beitreten zu wollen. G'-b-n, d'v 31. März 1876. Al,».n°-r«in,. n. Röder. Es wurden abgegeben: a. an Bezirksangehörige..... 3791 Karten ä 6 kr. — 379 fl. 6 kr. b an zugereiste Unterstützungsbedürftige 3605 Karten ä 6 kr. — 360 fl. 30 kr. Strobbüte [ tarnen und Herren ...•SÄ"- • ««•«>=«» b. an zugereiste Unterstützungsbedürftige 2240 Karten a 6 fr. — 224 fl. Summa: 611 fl I EineS Mansardmr 'NtnfiLl ist an (jDtn j lmitthen von öanstein, Lndwigsstw ' untere Stock meines Ammern per 1. Mai ju t Lers ch, Alicenstrci Ein fteundlick i »immer mitEabiml i vermiethen. Nahe Erped. d. Blttö. m großes Ptterre-Ziamco u rcrmikthen und Anfangs n , ,! Dikive Haniifcj m geräumiges Familien «d bbar, zu vermietben. €• Si 2610 fl. 19Vi kr. 1274 ,, 5 , 1336 fl. 14’/2 fr. Ausichreibeu hiermit in Erinnerung und fügen eine Belehrung über die Kennzeichen der ächten Kuhpocken bei. Zugleich beauftragen wir Sie, die gedachte Ministerialanordnung und die Belehrung thunlichst zu verbreiten und nach Möglichfeit darauf hinzuwirfen, daß in jedem Falle einer Erfranfung an Kuhpocken, sofort die Anzeige bei dem bet. essenden Kreismedwinal^mte erfolgt. v. R ö d e r. B,rf deU>v Ws« ' '«AK Londorf und Lumda; Dienstag den 23. April, Vormittags von 83/4 Uhr an. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. IäSini Nrch' Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1876 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar: I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen Montag den 24. April, Vormittags von 83/4 Uhr an: , Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth, derjenigen der Gemeinden Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain. II» Zu Gießen im Rathhausfaale Mittwoch den 26. April, Vormittags von 73/4 Uhr au. Musterung hpr Militärvllicktiaen der Gemeinden Mendorf a. d. Lumda, Alt-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, und Daubrinaen: Donnerstag den 27. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, derjenigen der Stadt Gießen; Freitag den 28. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, derjenigen der Orte Groß-Buseck, Hartenrod, Heuchelheim Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen; Samstag den 39. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, derjenigen der Orte Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe, und Wieseck; Montag den 1. Mai, Vormittags von 73/4 Uhr an, Loosziehung (auch der in Grünberg Gemusterten). III. Zu Lich im Rathhaussaale. Dienstag den 2. Mai, Vormittags von 8 Uhr an Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningcn, Hausen, Holzheim und Hungen; Mittwoch den 3. Mai, Vormittags von 8 Uhr an derjenigen der Gemeinden Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Leihgestern, Lich, Munster, Muschenheim, Nieder - Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, A Ober-Bessingen und Ober-Hörgern Donnerstag den 4 Mai, Vormittags von 8 Uhr an, diejenigen der Orte Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg. Freitag den 3. Mai, Vormittags von 8 Uhr an Loosziehung. Besondere Bestimmungen. 1) Zur Musterung haben sich bei Meivung der gesetzlichen Strafen, die aus den nachfolgend abgedruckten Bestimmungen der Militär-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 zu ersehen sind, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthums Hessen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angebenen Eigenschaften aufhalten; d) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschastsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sick aufhalten; und im Jahre 1856 geboren sind; ferner Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1875, be-zw. 1874 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezo.genen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht ein beruf en worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. 2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs- und Gestellungs-Atteste mrtzu- & * iU 3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse in dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. .... Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden. Zurückstellungsansprüche sind vor dem Musterungstermine bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei oder spätestens tu dem Termin vorzubringen. Vei- spätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnebmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit. Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dieß durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweise«. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend M zieht ein Mitglied derErsatz-Commissien das Loos. 6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige - die auswärts sich aufhaltenden schriftlich — auf Grund der ihnen k. H. wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich d^rum zu bemühe», daß die Letzteren zur'bestimmten Zeit zur Stelle find, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges um ruhiges Verhalten beobachten. r f c Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erschemen nicht tnt Stande ist, oder wenn er sich m gerichtlicher Haft befind«! so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beriihendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. „ Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, daranf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderlichen ^Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über Zurückstellungsansprüche sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien, soweit es noch nicht geschehen, baldthunlM spätestens in dem Musterungstermine an die Ersatz-Commission gelangen zu lassen. I. V.: Dr. Hoffmann, Regierungsrath. SuMul(" "id f’nbern ul"- e E sy Br; n 6*iet i HM" „ Jurie nicht zu fu9en »ich «MW® SebeäH ceI’ef1 Der Um|d)wm der Senat" schon jeit Monaten^ 1 rohende Gefahr ft Vesorgiiisje stiegen, Phystologie - Pankreich in der M Hefitzentwürse deS. tigegen nehmen muß D»ufaure in Be;ug <1 tgegenkomml, mit i! ttchtigtcn Wünsche ßeseßentwurs vorgel ftstMe sogenannte ( mch der Änforderni der Haltung de frivatbrilse des @rj o.twurf- gegen die s> Itramontanen gesejs Der Erzbischof !" Q r Hierzu eine Beilage. 245 147 312 Es ist «ns mi Wir erinnern S Erscheil Exp< Gesuch Gesuch Gesuch Gesuch Gesuch 509 66 69 212 42 42 1 66 eichen buchen Reisholz, eichen „ eichen „ aspen „ (rund), buchen Prügelbolz, Arbeiter lohnende Beschäftigung. Anmeldungen im Abtheilungs-Büreau zu Wetzlü-r- Wetzlar, den 3. April 1876. 14,0 o K. 3,90 „ . 2,64 „ 5,5 „ I 3,79 Par. ZsL *,34 „ H S'Ä; H, 3 t 4- h „ aspen „ Eichen-Stämme von 53— Wasserableituna im Gartfeld betr. Den Wasserabfluß auf dem Seltersweg betr. Die Errichtung eues Avorts auf dem Ma.ktplatz betr. Die Schleichen brtr. Den Reub *n einer Realschule betr. Die Zeichnungen und Submissionsbedingungen können hiersclbst einge|cbe. resp. gegen Erstattung der Copialien bezogen werden. Wetzlar, den 3. April 1876. Der Abtheilungs-Baumeister: Kluge. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. erlaubmß 17. Dänemark. Kopenhagen, 1. April. Durch .offenen Brief des Königs werden dl Neuwahlen für das Folketbing auf ten 25. April festgesetzt. Temperatur in Gießen. März 1876.. Höchste ........ mittlere Mittel früherer Jahre niederste................. Niederschlag: an 23 Tagen. - • • ■ • • • • 1 im Mittel früherer Jahre an 14 ^agen . • NB. Die Entwickolungsnusc der Vegetation is^^ormal. Siri " Ntur- Kubikmeter enthaltend ; v . o.. . Aspen-Stamm von 24 Centim- Durchmesser und , Meter Lange, Fichten-Stangen von 5—11 Centim. Durchmesser und 5-10 Meter Lang^ Das eichen Scheitholz - unb b0 Stammholz meistens vorzüglich zu Schnittholz geeignet Die Zusammenkunft ist am ersten Tape am L>eew straße und am zweiten Tage im Dtstrict Eulodenkops. Nidda, am 29. März 1876. . Großherzogliche Oberforsterei Nldda. Rokr. __ Lokal-Notiz. Gießen, 4. Ap'il In Nachstehendem lassen wir die Tagesordnung lür] pie Sitzung der Slaotoerordueten Donnerstag, den 6.- Artl 1876, Nachmittags 4 Uhr, un Ratbhaussaalefolgen: 1. Die Ansführui g des Kirchengefetzes vom 8. Januar 18/6 wegen Classchca- tion des Diensteinkommens der eoangvl. Geistlichen. 2. Herstellung der Reickensand-Bahnhofs-Straße betr. 3. Gesuch des Waffenhändlers A. Z i m m er zu Gießen um Ucberlafixng uon tädtischem Gelände. o m , r 4. Gesuch des Turn- und Schwimmlehrers Christoph Rubsamen i.ia käufliche Ueberlassung städtischer Wie,en an der Lahn 5. G such des Apothekers Dr. Mettenheimer wegen Ausstellung einer Wasserbude. /ri, . , .- 6. Gesuch des Georg Konrad Simon zu Gießen um Bauerlaubniß. 7. Gesuch des Bierbrauers Pös ch el wegen Gestattung der Anlegung emer Einfahrt urib wegm Entfernung zweier Schoorbäume. 8. Gesuch des S. Katzen st ein zu Gießen um Bauerlaubniß. 9 Den Umbau des Wohnhauses des Kaufmanns Wilhelm SeuUng 25- Die Friedh.össordnung betr. t 26. Den Ai kauf des Hauses der Regierungs-atd E bel's Erben betr. 27. Die Scyntzmannschaft betr. , 28- Die CvMinunalsteuer des Großh. Seconde - Lieutenants Weimer b29. Fristaesuch'- auf Co-mnuaalstru-r-Rückstände aus dem Jahre 1875. 30 Decittur von Exoediüonsgebüdren betr. ----- machung ^^^^bllchwem-nung und Wasserablettuiig in der Stephansmark. Die schädliche; Ausdünstungen auf dem bürg graben betr. Darmstadt, i!rtts hat folgenden Z 1- Allerhöchste N W (unb Mfäufätyr 2. WtfanntiMfyHh ÄjHfnyn der Mil ^Provinz Oberhessen 3. Promotionen at . Bekanntmachung ^mnars der LaM-U 5- Versetzung in 'M allergnödiast qeru ^'Neim, im Kreise 8 6- Senturrenieröfh C!ÄIe zu Groß-Li, '^57 M 14 Darmstadt. '4 eine Ans, Rt, welche über b MlHe Mitthn 1 fftattö 1. April. In der bcuitgen Sitzung der Deputirten -Karnmer stellte Ttrard (von der Linken) den Antrag, die Gesandtschaft bet dem Papste auszuheben. — Die Kammer yat.die Wahl des. Herzogs v. Feltre (Bouapar- DttriÄ 2 April. Die Fractioneu der Linken und des linken Centrums haben heute beschlossen, an die Negierung das Ersuchen zu richten, daß den Municipal-Räthen das Recht der Wahl der Maires aMald wieder zuruckge- gebei, we^de^, ^pril. Die Uericalen Blatter melden, daß die als Gründer der freien Universität in Paris versammelten Bischöfe das Budget ihrer Änsta t festgesetzt, zwei neue Lehrstühle der Rechtsfakultät geflirtet unt) bie fcaibmal; Erzbischöfe von Rouen und Paris b^e^ollmächtigt^^ben^be^e^^^gter^^ Berichtigung. Unter bforderuitg von iS,000 Mk für die Altkatholike» ohne Disenssion — gegen ultramontane und demokratische Stimmen — bewilligt. Die G>oßh. Herrschafteii sind Henle Vormittag hierher zurtickgekehrt. Der Justiz-Minister v. Freydorff reist heute Nachmitlag nach Bekantttmachung. Betreffend: Die Friedhofsoidnung für die Stadt Gießen. 3ht Abschneidung unbegründeter Einwendungen wird unter Bezugnahme nuf 15 der Friedhofsordnung — siehe Bekanntmachung vom 39. September 1875 in Nr. 230 des Gießener Anzeigers von 1875 hiermit ausdrücklich bemerkt, daß das Mübringen von Hunden unbedingt verboten ist. Gießen, am 1 April 1876. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. B r a m m. ^OrNtnbe : München, 2. April. Der frühere Kriegsminister General v. Prankh ist unbeschadet seiner eventuellen Verwendung in der Feldarmee zum General- Capitän der Leibgarde der Hartjchtere ernannt worden. ©ederrfidi. Wien, 1. April. Die „Wiener Ztg." veröffentlicht das Gesetz,^ betr. die Errichtung des Verw»ltnngs-Gertchtbofev in Budapesth. — Etn Penher Correspondent meldet, daß die Optionssrist für die Gruppe Nothschüd-Credtt. anstatt auf die zweite Hälfte der ungarischen Renten-Anleihe um 30 Tage verlängert ist. Protest gegen den Waddinglon'schen Gesetz-Entwurf zu erheben, da im Vertrauen auf dieses lange schon vorbereitete Gesetz so viele materielle und moralische I». tereffen ausgeboten worden seien. AptMvn. Madrid, 1. April. Der Senat hat dem Köniz als Erwiderung auf die Thronrede eine Adresse überreicht. Die Regierung hat von Neuem die Bestimmung erlaffeu, daß alle Schiffe, welche in einen anderen spanischen Hast», als den ihres Bestimmungsortes, etulaufeu, einer Untersuchung unterworfen werben sollen, außer wenn sie darthuu, daß sie durch unabwendbare Uniftantt gezwungen waren, in einen andern Hafen entlaufen. Tolosa, 1 April. Der General-Capckän der baskischen Provinzen bat den Ortsbedörden befohlen, binnen zwei Wochen alle von den Carlisteu errichteten Befestigungen mederzulegeni mit Ausnahme der von den Truppen besetzten. Untcrlafiung wird vor dem Kriegsgericht geahndet. — In Biscaya sollen sich aufständische Gruppei^zetgen.__________ Gießen betr- ■ . „ , , Gesuch des Jacob Balser zu (Sichen um Bauerlaubniß. , j.. ? Gesuch des Heinrich Balser zu Gienen um Bauerlaubniß. ' Gesuch des Ernst Juahardt zu Gießen um Bauerlrubniß. I| CtHn WH des Johannes Fischer zu Gießen um Bauerlaubmß. und längstens bt? ben 21 cies .otetzgers Kart Malkomes ins zu Gießen um Bauerlaudmz., Gießen, ben 21 des Kaufmann«: Karl Lange zu G-rven um Banerlaulmiß. | des Kupf .rschnneos Christian Z i m m e r zu Gießen um ,W | Ium Bau der Brücken- und Erdarbeiten in der Nähe von Wetzlar finbid . «uc^tunc ö ‘ ... .... arc^„;f—... der Landessl Wetzlar, den 3. April 1876. I Feinden eine Der Abtheilungs-Baumeister: j ; i/? ®en’einbei __________Klug e--------------4 5) D Brenn- und Eichen-Stammholz-Berstelgerunß in den Domaniatwaldunqen der Oberförsterei Nidda. ) eine ormifx 1686) Montag den 10. und Dienstag den 11. April d. I. sollen m M solcher jjjJj Districten Eulodenkops und Seewiescn wäldchen ü er folgert werden . nehm«», ei