Freitag, den 3. November so. m. Vpfl“ , 'kl-°Undfl.5.zy. decken. • 45. fl O,fl'5'30, fl. 6i !^-Bettdecke» Bett«,, ,?■ SlülR-U5. ■ ((■ 2.15. °»>mode- und Zecken. 5lü|f ff' 1, ff. 1.12 s,4ff ff-1. iS, ff. 2, ?it W verschiedenen Uli. M für Mer. die Zs-Mull. Lorhangs-Mull nL 1 k'. 4. sehr billig, iles. i allen Qualität^. en- besorg (568» Ä hessischen Infanteric- iidjffl Winter- M ttgtbaif tiv । tzlrnie Statt un b iimt gemacht. rtttrk-Htgimcnt Kapellmeister. 5653) i. " abt , r Zuspruch- eheriu nr«1’ ?ife? As» Kicßener Witzkiger Ayxeigk- und Amisbinti fit ha Kreis Gieße«. " Erschewl mit AuSnahm« be< Montis*. viert^Mrfich 2 Mark 20 Pf. mit Bringertohn. Erpsditio« r Schulst fjt, At. B. Nr. 18.Durch die Post Lr-oge» visrteljShrtich r Mark M Pf. Aolilischer TöeiL dann c die Regierung alle Corrigenden, die eine Strafe von zwei Jahren oder mehr zu verbüßen hatten, im Fall ihres Ablebens während der Strafverbüßung der Universität zuweisen wollte, beabsichttgten die ständischen Beschlüsse, diese Anordnung auf die wegen gew sser für entehrend erachteten Verbrechen Verurtheilten zu beschränken, bezüglich dieser dagegen schon eine Strafe von einem Jahre oder mehr für genügend zu erklären. Bei Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs mußten natürlich die BestimmMigen des jetzt geltenden Strafgesctzbuches zu Grund gelegt werden. Darnach konnte die bloße Dauer einer Gefängnißstrafe nicht als genügendes Moment, um den Angehörigen die Verfügung über die Leiche zu entziehen, erachtet werden, rind es erschien dem Gedanken, welcher die Stände bet der Beratbung des Gesetzentwurfs von 1860 geleitet hatte, am entsprechendsten, wenn die Ablieferung an die Anatomie auf die Leichen olcher Gefängliißsträftinge beschränkt wurde, welche neben der Freiheits- auch noch zu einer Ehrenstrafe verurtheilt worden sind. Daneben wird es keinem Bedenken unterliegen, ebenso wie in allen seitherigen, in dieser Beziehung auch von den Ständen gebilligten Entwürfen vorzuschreiben, daß die Leichen solcher Geiängnißsträflinge, welche auf öffentliche Kosten beerdigt werden müssen, vorher dem öffentlichen Zweck des Unterrichts zu dienen haben. Zu Pos. 4. Schon in der Verordnung von 1812 werden die Körper der Vagabunden, fremden Bettler und ähnlichen herumstreichenden Gesindels der Anatomie überwiesen. Was damals dem administrativen Ermessen überlassen war, kann nach den heutigen Anschauungen nur auf Grund eines gerichtlichen Urtbeils, welches eine solche geme'nschädlichc Begsngenschasl constattrt, erfolgen. Nach dem hessischen Strafgesetzbuch wurden Lai di>reicherei und Bettelei im Rückfall mit langdauernden Correc- tionSstrafen geahndet, und die Leichen von Landstreichern und Bettlern sollten deshalb nach den Entwürfen von 1860 und 1864 an die Anatomie gelangen in Folge ihrer Eigenschaft als Cotrectionssträflinge. Noch dem deutschen Strafgesetzbuch sind diese Be- gangcnschaften nur Übertretungen und werden daher nur mit Hast von sechs Wochen bestraft Dagegen kann zugleich erkanitt werden, daß die verurtheilte Person noch verbüßter Strafe der Landespolizeibehörde zu überweisen sei, welche dadurch die Besugniß erhält, die verurtheilte Person bis zu zwei Jahren in einem Arbeitshaus unterzubringen. Bezüglich d^r Bettler ist dies nur dann zulässig, wenn der Verurtheilte in den letzten drei Jahren wegen dieser Uebertretung mehrmals rechtskräftig verurtheilt worden ist oder wenn derselbe unter Drohungen oder mit Waffen gebettelt hat. Die Jnsaffen des Arbeitshauses sind daher Landstreicher oder Bettler im Rückfall oder ähnlicher verächtlich machender Begangeirschaften schuldig, wie sie im §• 361 Pos. 3 bis 8 deS Stras- gesetzbuchs aufgezählt werden. Zu Pos. 5. Denen, die sich bereits im Arbeitshaus befinden, müssen selbstoer* stündlich diejenigen gleich behandelt werden, welche sich zwar noch nicht daselbst befinden, aber aus den gleichen Gründen (§. 361 Pos. 3 dis 8 des Strafgesetzbuchs) eine Haftstrafe verbüßen und neben derselben zur Ueberweisung an die Landespolizeibehörde behufs der Aufnahme tn das Arbeitshaus nach verbüßter Strafe verurtheilt find. Wenn aber auch eine Ueberweisung an die Landespolizeibehörde nicht ausgesprochen worden ist, so wird es schwerlich einem Bedenken unterliegen, die Leichen von Personen, welche auf Grund des §. 361 Pos. 3—8 des Strafgesetzbuches verurtheilt worden sind, wenigstens dann der Universität zu überweisen, wenn sie auf öffentliche Kosten beerdigt zu verfügen^ ^faen Bestimmungen des Gesetzentwurfs ist noch das Folgende ac bemerken^. und 2. Die Leichen der zum Tod Verurtheilten und der Sträflinge des Landeszuchthauses gehörten von jeher der Anatomie an ""b in diese Beziehung ist niemals eine Einwendung gemacht worden. Ihre Wiederaufnahme wirr daher einer Rechtfertigung nicht bedürfen. Au Pos. 3. Daß auch Sträflinge der Correctionshauser unter gewissen Voraussetzungen zur Versorgung des anatomischen Unterrichts mit Leichen heranzuziehen seien, ist bd den fixeren ständischen Verhandlungen nicht bestritten worden Nur Wer den Umfang, in dem dies zu gefchehcn Hobe, bestanden MetnungSberschiedenheilen. Wahrend I Darmstadt, (Fortsetzung der Motive zu dem Gesetzentwurf, die Benutzung ; von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der -Landesuniversität betr.) Die erste Kammer trat dem Hauptantrag und den von der zweiten Kammer s unter 1. 2. 3. 5. 7. bezeichneten Kategorien bei. Kategorie 4 nahm sie nur in der , Fassung an: „der Selbstmord nicht einer Krankheit zuzumessen ist " Die Kategorie 6 । Itbnte sie ab, weil die Ablieferung von Leichen aus dem Hospital Hofheim, der afabe- , mischen Klinik und dem Entbindungshaus aus höheren Gründen unmöglich sei, und । was die übrigen Hospitäler und Arbeitshäuser betreffe, erst nähere Ermittelungen nach । deren Beschaffenheit und darnach nöthig seien, ob dieselben auf Stiftungen beruhen uno ob diese Stiftungen eine Einmischung der Gesetzgebung in der hier fraglichen Beziehung gestatten. In dieser Lage der Sache wurden die ständischen Verhandlungen durch gemeinschaftliche Adresse zur Allerhöchsten Kenntniß gebracht. Es wurden nun zunächst die von der ersten Kammer gewünschten Etmittclungen ; bezüglich der Hospitäler angestellt. Es ergab sich dabei, daß viele der im Lande be- ■ stehenden Hospitäler gleichzeitig theils Armen-, therls Krankenanstalten sind, daß sehr viele davon auf Stiftungen zu Gunsten armer Ortsangehörigen beruhen, daß mit Dielen Einrichtungen zur Verpflegung kranker Dienstboten und Gewerbsgehülfen verbunden sind, welche durch Zahlung von Beiträgen zur Hospilalkasse Anspruch auf freie U tipflcgung in Krankheitsfällen und auf freie Beerdlgung erworben haben. Die meisten Ortsvehörden und Kreitzämter haben sich sehr entschieden gegen Ablieferung der Leichen aus den Hospitälern ausgesprochen, bauptsächlich aus dem häufig wiederholten Motiv, daß bann Niemand mehr das Hospital werde benutzen wollen. Hiernach wurde seitens der Großh. Staatsregierung ein neuer Gesetzentwurf unterm 27. Mai 1864 den Ständen vorgelegt. Nach demselben sollten an die Landerunioer silät abgeliefert werden die Lerchen: 1) der zum Tod Verurtheilten; 2) der Sträflinge des Landeszuchthauses: 3) der Sträflinge der Correctionshöuser, wenn ihre Strafzeit mtndestens zwet Jahre beträgt ober wenn sie auf öffentliche Kosten zu beerdigen sind; 4) der Selbstmörder, wenn der Selbstmord nicht einer Geisteskrankheit zuzu messen ist, ober wenn sie auf öffentliche Kosten zu beerdigen sind: 5) der im Lande gestorbenen ober tobt autgefunbencn Unbekannten, rotnn sie aus öffentliche Kosten zu beerbten sind; 6) der öffentlichen Dirnen. Gegen bie in dieser Gesetzvorlage unter 4 enthaltene Bestimmung wegen bei Selbstmörder er tstand alsbald eine lebhafte Agitation in der Tagespresse und liefen zahlreiche Petitisnen von Einwohnern der Stadt Darmstadt ein. Es wurde der zweiten Kammer im Juli 1864 ein zustimmender Aussckußbericht erstattet, welcher noch als Wunsch einen weiteren Zusatz dohin beantragte: „bie Leichen ?^r Personen, die au öffentliche Kosten zu beerdigen sind." Dieser Gegenstand wurde tedoch erst am 28. April 186b auf die Tagesordnung gesetzt und auch dort nicht erledigt, fonbern Zurückverweisung an ben Ausschuß beschlossen. Der bald darauf erfolgende Schluß des Landtags machte bie Erlebigung der Sache unmöglich- . v v M ( .. Auf bem folgenden Lsnbtag würbe der Gegenstand zwar wieder durch Anträge deS Abgeordneten Thubichum und des Abgeordneten Geh. Justizraths Hofmann in Anregung gebracht, auch Seitens der Regierung bie von bem Au-schußreferenten gewünschte Äußerung ertheilt. Eine Verhandlung über jene Anträge ist aber, wohl mit Rücksicht auf bie eii getretene Kriegsgefahr nickt erfolgt- Inzwischen ist aber die bem anatomischen Unterricht zu Gießen zur Verfügung ftehenbe ^ahl von Leichen nicht gewachsen, sondern gesunken , so b^ßbie Möglichkeit der Fortsetzung dieses Unterrichts ernsthaft bedroht erscheint. Eine Heberfrebt der feit Ostern 1844 bis Ende September 1875 an die Anatomie zu Gießen gelangten Leichen, gesondert nach den verschiedenen Kategorien bei Verorbnung von 1812, ist hier beigefügt. Neuerliche Eingaben des betreffenden Jnstttutsvorstandes und eines anderen Mitgliedes der medicinrschen Fakultät stellen bie Nothwenbipkeit einer Einstellung bes anatomischen Unterrichts und bamit bas Aushören der medicinischen Fakultät und der Universität als solcher in nahe Aussicht, wenn dem Leichenmangel nicht bald abgeholfen werden könne. Darauf wurde von der Großh. Regierung auf de« Ankauf von Leichen als dasjenige Mittel zugewiefen, welches vielleicht am raschesten einige Vermehrung des Materials zu verschaffen geeignet sein werde. Es wurde jedoch erwidert, daß auch käuflich keine Leichen zu haben seien und nur vielleicht in einzelnen Fallen mit dem, ber über eine Leiche zu verfügen berechtigt sei, deren Ueberlassung zur Zergliederung gegen Geld und die Zusicherung der Rückgabe zur Beerdigung zu vereinbaren möglich sein werde. Aus eine Vermehrung des Materials durch solche Vereinbarungen wird allerdings auch in dem Falle Bedacht genommen werden müssen, wenn der vor liegende Gesetzentwurf Gesetzeskratt erlangt haben und zur Ausführung gekommen fein wird, da eine vollständige Befriedigung be« Bedürfnisses von demselben schwerlich erwartet werden kann. Es ist aber unmöglich, die Provinz Oberhessen langer allein zur Versorgung der Anatomie mit Leichen heranzuziehen, da der Zustan^ der Verkehrsmittel den Grund dieser Beschränkung längst in Wegfall gebracht hat- Bei der Heranziehung der beiden anderen Provinzen wird man die Uebertragung von Bestimmungen vermeiden müssen, gegen welche die Anschauung be§ $olfe§ nun einmal sehr entschieden gerichtet ist. Aus der andenn Seite wird man sich aber auch genötigt sehen, alle solche Kategorien von Personen aufzusuchen und gesetzlich zu formuliren, welche durch ihre eigenen Handlungen bin Anspruch aus besondere Rücksichtnahme verwirkt haben, vamenttich dann, wenn sie auf öffentliche Kosten zu beerdigen sind, und dadurch bar; gethan wirb, baß keine Angehörigen zur Stelle sinb, welche sich um sie bekümmern. Unter gewissen Umstünden wird dieser letztere Moment sür sich allein genügen um> die Benutzung der Leiche für die Anatomie vor ihrer Beerdigung auf öffentliche Kosten enlwmfs von 1860 nicht beanstandet worden. Zu Pos- 7- Die Kategorie, „der im Lande gestorbenen ober Tod aufgefundenen Unbekannten, wenn sie auf öffentliche Kosten zu beerdigen sind" entspricht ungefähr der Pos. 2 der Verordnung von 1812: „die Körper der Ertrunkenen und Erfrorenen oder durch sollst einen Zufall ums Leben Gekommenen, deren Hcimath unbekannt und von denen nicht ausfindig zu machen ist, ob sie durch Zufall ober au8 Vorsatz um das Leben gekommen sinb " Sie ist in ber oben bemerkten Fassung in den Jahren 1860 und 1863 von beiden Kammern der Stände und im Jahr 1864 von dem der zweiten Kammer erstatteten Ausschußbericht gebilligt worden. (Schluß folgt.) Berlin, 31. October. Der Reichstag war heute, da der Namens- Ausruf nur 196 anwesende Mitglieder ergab, abermals nicht beschlußfähig. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr. Karlsruhe, 31. October. Die General-Svnode wurde heute geschlossen; der Großherzog empfing die Mitglieder derselben und zog sie nebst mehreren höheren Staatsbeamten zur Tafel. ©fflrrrrt*. Wien, 31. October. Aus Petersburg schreibt man der „Polit. Corresp." : Mit der länger in Aussicht gestandenen und nun am 25. d. Mts. erfolgten Abreise des Ober-Commandirenden der Gardecorps-Truppen und der Truppen des Petersburger Militärbezirks, des Großfürsten Nikolaus Nikolajewitsch des toteren, nach Lividia ist in den hiesigen Militärkreisen den weit- werden müssen. Zu Pos. 6. Diese Bestimmung, wonach die Leichen von Selbstmördern nur bann cbgeltefert werden sollen, wenn sie auf öffentliche Kosten zu beerdigen sind, ist die für bas Jntereffe ber Universität bebenklichste des Entwurfs. Nach der Verordnung von 1812 sind Leichen von Selbstmördern aus der Provinz Obe, Hessen nicht nur in bem bezeichneten Fall, fonbern auch, wenn die Familie zur Beerdigung auf ihre Kosten bereit ist, bann abzvliefern, wenn nicht Geisteskrankheit als Ursache des Selbstmordes angesehen werden kann. Die beiliegende Tabelle ergibt, daß aus dieser Quelle seither bei weitem bie Mehrheit ber Leichen zur Anatomie ge* langt ist. Demungeachtet ist bie Regierung ber Ansicht, baS sich eine solche der VolkS- anschauung entschieden zuwiderlaufenbe Bestimmung allenfalls in einem Lanbestheil, wo man dieselbe seit vielen Decenvien in Kraft gesehen hat, erhalten, aber nicht auf andere Lanbestheile, wo nv.n sie nicht kennt, übertragen läßt. Dagegen hat es nach Ansicht ber Regierung fein Bebenken, bie Ablieferung der Leichen von Selbstmördern allgemein bann vorzuschreiben, wenn dieselben von der Familie nicht behufs der Beerdigung reflamiit werden. Muß bie Beerdigung auf öffentliche Kosten erfolgen, so muß es auch dem Staate frei stehen, vorher von der Leiche einen an sich nicht unebrbaren Gebrauch zu öffentlichen Zwecken zu machen. In dieser Beschränkung ist deshalb die Ablieferung ber Leichen der Selbstmörder auch von ber ersten Kammer bei Berathung des Gesetz- Lebendsten Gerüchten Thür und Thor geöffnet. Der größte Theil derselben ist sensationell und grundlos; einem Theile jedoch muß Rechnung getragen werden, weil sich der thatsächliche Charakter nicht leugnen läßt. In die letztere Kategorie gehört die Meldung über die bevorstehende Verhängung des Belagerungszustandes über die Militärbezirke von Odessa, Kiew, Charkow und dem Kaukasus. Mit Rücksicht aus die im Süden angeordneten Vertheidigungs- Arbeiten und starken Truppen-Concentrirungen zwischen Obeffa und Bender dürfte solcher Beschluß um so weniger überraschen, als auch zur Kaukasusgrenze seit mehreren Wochen beträchtliche Truppentransporte gehen, die zur Verstärkung der Besatzungen in den Grenzfestungen und zur Bildung eines Observations- Corps bestimmt sind. Die Arbeiten an den Küsten des Schwarzen Meeres von Odeffa bis Tiflis schreiten schleunigst voran. In den letzten Tagen sind die Vertreter aller von Moskau nach Westen, Süden und Osten gehenden Eisen bahnen aufgefordtrt worden, Vorkehrungen für etwa nothwendig werdende große Truppentransporte zu treffen und dem Minister einen Communications- plan vorzulegen, der ein gemeinsames Operiren der einzelnen Eisenbahngesellschaften zulasten würde. Wien, 31. October. Der „Polit. Corresp." wird aus Petersburg telegraphisch gemeldet: Der Befehl an Jgnatieff wegen Uebergabe des Ultimatums ist birect vom Kaiser ergangen, welcher durch die neuesten Ereigniste auf dem serbischen Kriegsschauplatz und durch die ohne Rücksicht auf die schwebenden Verhandlungen über den Waffenstillstand fortgesetzte türkische Kriegs- Action dazu bestimmt worden ist. — Das „Fremdenblatt" meldet unter Vorbehalt aus Bukarest, der Minister-Präsident Bratiano werde am Donnerstag den Kammern einen Gesetz-Entwur vorlegen, wodurch die Einberufung der Milizen verfügt wird; gleichzeitig würde den Kammern eine andere Vorlage des Ministers zugehen, wonach Rumäniens Unabhängigkeit proclamirt werden solle. KrauLreich. Paris, 1. November. Der „Havas" zufolge ist das russische Ultimatum an die Pforte gestern Abend durch Jgnatieff überreicht worden. Versailles, 30. October. Nach Schluß der Sitzung wurde in Versailles die Stelle der Thronrede des Deutschen Kaisers über die äußeren Angelegenheiten bekannt. Im Allgemeinen fand man sie nicht sehr beruhigend, und zwar deshalb, „weil sie die Lage für ernstlich genug halte, um versichern zu müssen, daß Deutschland in die orientalischen Angelegenheiten nur dann eingreifen werde, wenn seine eigenen Interessen bedroht seien." Vielfach wies man auch darauf hin, wie sehr sich die Verhältnisse geändert, da heute, wo zu gleicher Zeit die Kammern in Berlin und Paris eröffnet werden, man sich, selbst in Versailles, fast nur mit Berlin beschäftige, während sonst der Tag der Eröffnung des französischen Parlaments nicht allein für Frankreich, sondern für ganz Europa als ein hochwichtiger erachtet wurde. Melgim. Brüssel, 31. October. Der „Nord", indem er die Lage der orientalischen Frage bespricht, gibt der Hoffnung Ausdruck, die Mächte würden die Forderungen Rußlands unterstützen und der Waffenstillstand zu Stande kommen. Die dilatorische Tactik der Pforte erleichtere freilich nicht die definitive Herstellung des Friedens, nöthige vielmehr die Mächte, ihre Festigkeit und Energie in Bezug auf die zu gewährenden Garantieen zu verschärfen. London, 30. October. Wenn auch die Telegramme, welche am Samstag und heute der Börse aus Konstantinopel den Abschluß eines Waffenstillstandes als vollendete Thatsache meldeten, nicht richtig sind, so ist die Hoffnung auf eine bezügliche Vereinbarung doch in finanziellen und politischen Kreisen eine nahezu allgemeine. Auch in unseren Tagesblättern gelangt sie heute mehr oder weniger bestimmt zur Aeußerung. — Der türkische Botschafter veröffentlicht eine Depesche des Gouverneurs von Jerusalem vom 28. d. Mts,, wonach es bisher unmöglich war, die Spur des angeblich gewaltsam dahin verschleppten Bulgaren-Mädchens zu entdecken und wonach der protestantische Bischof in Jerusalem selber die Geschichte als unbegründet erklärt. — Laut übereinstim menoer Telegramme erhielten alle Nlcht-Combattanten in Deligrad und Den umliegenden Dörfern Befehl, diese zu räumen. Der serbische Widerspruch gegen die Nachricht von der Eroberung von Djunis ist daraus zu erklären, daß die Serben noch einige am Morawa-User befindliche Stellungen besetzt gehalten hatten, die zu den Stellungen von Djunis gerechnet werden können. — Die neuesten Berichte aus Kalkutta lauten insofern günstiger, als in Bombay und Madras nicht gerade eine Hungersnoth zu gewärtigen sei, doch ist der Nothstand in einzelnen Bezirken groß. — Ein heute von der Admirälität veröffentlichter ausführlicher Bericht über die heimgekehrte Nordpol-Expedition bestätigt die gemachten telegraphischen Angaben. Capitän Nares, der Führer der Expedition, spricht seine feste Ueberzeugnng aus, daß es kein offenes Polarmeer gebe, daß über 82° 50' hinaus keine Spuren von Thierleben mehr vorkommen, daß es vergebliche Mühe sein würde, mit Schlitten den Nordpol erreichen zu wollen, und daß ein Vordringen durch den Smith-Sund zum Pol wegen des undurchdringlichen Packeises schlechterdings unmöglich sei. London, 31. October. Sämmtliche Berichte schildern die Niederlage der Serben als eine vollständige. Alexinatz uud Dellgrad sind unhaltbar, die Straße nach Kruschewatz nur durch Horoatovic nothdürftig gesperrt. Die Stimmung des serbischen Heeres ist eine verzweifelte. — Der russische Botschafter Schnwaloff hat dem Lord Beaconsfield auf ausdrücklichen Wunsch des Czaren des Letzteren Unwillen über den beleidigenden „Golos"-Artikel ausgesprochen. — Die Berliner Thronrede wird hier als ein Beleg für das Fest halten Deutschlands an der Neutralität und am Drei-Kaiser-Bund betrachtet. London, 1. November. Die heutigen Morgenblätter enthalten noch keine Mittheilung über die Antwort der türkischen Regierung auf das russische Ultimatum; fast alle sprechen die Meinung aus, die Pforte werde nachgeben. Die „Times" glaubt, daß die Mächte ohne Zweifel dem Sultan die Annahme der russischen Forderung anrathen werden und äußert schließlich: Unsere letzten Nachrichten lauten widersprechend, doch ist es undenkbar, daß die Pforte Rußland zum Aeußersten treiben werde. Nach einer Depesche des „Daily Telegraph" aus Konstantinopel von Dienstag Abend wäre ein zweimonatlicher Waffenstillstand unterzeichnet worden. Nußlaud. Moskau, 31. October. (Proceß Strousberg.) Der Staats-Procu- rator und die Anwälte der Civilkläger suchten, um Letzteren Anspruch auf Schadens-Ersatz zu sichern, nachzuweisen, daß der Verwaltungs-Rath in seiner Gesammlheit den Sturz der Bank herbeigeführt, falsche Bilanzen aufgestellt, Actien verkauft und Depots eilig herausgeuommen habe. ILrkei. Konstantinopel, 24. October. Die gestrige Nummer des „Vakit" machte ihren Lesern folgende lakonische Mittheilung: „Muhieddin Effendi und Sherif Effendi, Ulemas, von welchen der Erstere Kazasker (Oberrichter) von Rumelien, der Andere Kazasker von Anatolien war, ebenso Ramiz Pascha, bisher Rumeli Begier-Bey, und Riza. Bey, Beamter der ersten Claffe des ersten Ranges, sind ihrer Stellungen entsetzt und im Jntereffe des Staates und des Landes aus Konstantinopel verbannt worden. Dieselben sind bereits aus der Hauptstadt entfernt und auf dem Staatsschiff Arcadie nach Tenedos, Lemnos, Nhodus und Cypern gebracht worden." Wenn man den Aussagen der Minister Glniben schenken darf, so ist es der Regierung gelungen, eine höchst gefahr- drobeade Verschwörung im Keine zu ersticken. Aufgeregt durch die fanatischen Reden der Sofias und die maßlose Sprache der türkischen Blätter hatten sich einige Hundert Anhänger der Partei der Unzufriedenen, von den obengenannten Anführern geleitet, bereit finden lassen, eine förmliche Verschwörung zu bilden, deren Ziel bie Revolution sein sollte. In regelmäßigen, abwechselnd an verschiedenen Orten stattgehabten Versammlungen wurde abgemacht, in nächster Zeit die Wohnungen der den Reformen geneigten Minister und hohen Staatsbeamten anzuzünden, diese selbst zu ermorden, die maßgebenden Posten mit strenggläubigen Muselmännern zu besetzen und auf diese Weise eine gewaltsame Aenderung der türkischen Politik herbeizuführen. Ramiz Pascha war der Anstifter und Leiter der Bewegung, Riza-Bey soll die behufs Ausführung der Vorbereitungen nöthigen Geldmittel hergegeben haben. Die Wachsamkeit der Regierung, welche durch Spione von allem Vorkommenden auf dem Laufenden gehalten wurde, vereitelte die Ausführung des Vorhabens, welches nicht geringe Gefahren auch für die christliche Bevölkerung in sich trug; in der Nacht vom 19. auf den 20. d. Mts. wurden in aller Stille die Rädelsführer verhaftet, im Laufe der folgenden Tage eine große Anzahl der an der Verschwörung beteiligten Sosras aufgegriffen und auf dem Schub in ihre Heimat befördert. Alles geschah mit solcher Ruhe und Vorsicht, daß kaum eine Kunde von dem Geschehenen unter die Menge drang und alles Gerede vermieden blieb. Die in die Verschwörung verwickelten Ulemas Muhieddin Effendi und Sherif Effendi sind inzwischen schimpflich cassirt, ihrer Turbane entkleidet und nach Cypern verbannt worden. Rami; Pascha und Riza-Bey werden, wie ich aus verläßlicher Quelle in Erfahrung gebracht, der Nachricht des „Vakit" entgegen, noch immer in Stambul in strengster Einzelhaft gehalten. Man ist noch unschlüssig darüber, ob man ihnen förmlich den Proceß machen oder sich mit ihrer Entfernung und der Beschlagnahme ihrer Güter begnügen soll. Konstantinopel, 31. October. Einem der Regierung .zugegangenen Telegramm aus Rustschuk vom 31. Octbr. zufolge hätten die Türken heute Alexinatz mit Lsturm genommen. Semliu, 3 October. Kruschewatz wurde von den Serben aufgegeben, alles verfügbare Militär dirigirt man nach Paratschin, welches in Eile befestigt wird. Man gesteht zu, daß bei Djunis 1200 Serben und 2500 Ruffen ge- tödtet und verwundet wurden. Nistics erklärte, daß, wenn Rußland nicht ein» schreite, Serbien Frieden schließen würde. Der Vertreter Rußlands, Karzvff, soll geäußert haben, bis morgen werde der Waffenstillstand eintreten oder die russische Armee in die Türkei einmarschiren. In Belgrad herrscht großer Schrecken Ragufa, 1. November. Die Montenegriner haben gestern Podgoritza eingeschlossen und beschießen den Ort mit den bei Medun eroberten türkischen Geschützen; bereits ist eine türkische Batterie demontirt. Podgoritza hat stark gelitten. Medun ist von den Montenegrinern gänzlich zerstört. Die Truppen, welche früher Medun cernirten, sind tiefer in Albanien eingedrungen und haben die Verbindung mit Podgoritza abgeschnitten. Keröieu. Belgrad, 31. October. Fürst Milan befindet sich in Paratschin, die Armee Tschernajeff's bei Deligrad, diejenige des Generals Horoatovic zwischen Djunis und Kruschewatz. Die durch den Verlust der Stellung bei Djunis hervorgernfene Bestürzung hat sich etwas gelegt; es herrscht große Thätigkeit und der Entschluß, bis zum Aeußersten Widerstand zu leisten. Lokal-Notiz. Gießen, 2. Noo. Auf dem am 31. October und 1. November stattgehabten Viehmarkte waren aufgetrieben 1615 Schweine und 881 Stück Rindvieh. Vermischte-. Friedberg, 31. Oct- Der Pferdemarkt am 23- und 24. d. Mts. verlief nach allen uns zugekommenen Berichten in befriedigendster Weise. Die Händler sind alle zufrieden von hier weggegangen und versprachen nächstes Jahr den Markt wieder zu besuchen. Im Ganzen wurden 91 Verkäufe protocollwt. lieber die sonst stattgehabten Verkäufe konnten wir genauere Nachrichten nicht erhalten. Zu dem gestern abgehaltenen Fafelmarkt waren ctrka 20 Fasel zugetrieben, von welchen 9 Stück verkauft wurden. Dessau. Vor einigen Tagen ist dem „Anh. Staatsanz." zufolge in hiesiger Stadt ein Mann in Fol^e einer Vergiftung durch Petroleum gestorben. Derselbe hatte eine frische Schnittwunde am Finger und goß sich aus Versehen Petroleum darauf; den beißenden Schmerz, den ihm diese Uebergießung verursachte, achtete er nicht, und erst als ihm Arm und Brust roth zu werden und zu schwellen anfingen, consultirte er den Arzt Dieser konnte nicht mehr helfen. Der Vergiftete starb nach schweren Leiden. Wir theilen dieses Faktum unfern Lesern und Leserinnen zur Warnung mit. Aus dem Odenwald, 27. Oct- Am Mittwoch Morgen wurde Leuten, welche den sog. Rodauer Wald pafftrten, ein grausiger Anblick zu Thetl. Hoch an einer Buche hingen zwei Bursche an einem Strick dergestalt übereinander, daß die Füße deS Einen den Kopf des Andern berührten. Der Vorfall wurde dem Großh. Landgericht Reinheim gemeldet, welche? sofort eine Commission zur Aufnahme des Thatbestandes an Ort und stelle entsendete. Wie die „St. Prov- Ztg" mittheilt, erfuhr die Com- mtffion von den Bewohnern einer in der Nähe befindlichen Mühle des Näheren, daß besagte Burschen am Abend vorher in ihrer Mühle gewesen wären und unter Vorzeigung eines Strickes leichtsinnig geäußert hätten, sie wollten sich erhängen, bei dem Erhängen jedoch müßte auch geläutet werden. Auf Grund dieser letzten Aeußerung wird vermuthet, daß die jugendlichen Selbstmörder ihren Tod gerade während des Niederste - ;K'i» höchst- Niederschlag • «4*1 r< s,», n ' 'vwle Lckuli l0*" _ A t Rehlt . A - * Am* " «ffenbi unb "L») y*. bis- ets,n !4attÄ und des ,eJeit* der ,,bf8, W 'ätt bet ®n(, ’« tischen tter hatten sch obengenannten runz zn bilden, ^stlnd an ver- hl, in nächster bohen Ttaats- *en Posten mit ,le ßewMame >r der -Mer '^orbereituntzen Gerung, welche galten wurde, Gefahren auch tn 19. auf den , im Lause der deilizten IostaZ lies geschah mit eschehenen unter it öerschwörung find inzwischen ibinnt worden. 1 Quelle in Erne: in Stambul rüber, ob man ng unb der Be- iugtgangenen Türken heute den a^gegeden, in Bt WW 1500 Aussen ge- chland nicht ein- ylands, Sarzosf, ntuten oder die herrscht großer istern Podgoritza Seiten türkischen ^zoriKa hat stark Die Truppen, mzen und W stattgehabten vieb Äts' oe.. gUt 6Ä 5« i» ^lkl^dten Vs$eaU^ ^n,-ieftger P^tlbt hai r daraus. W I nr>t Leuten, „ urt «"S t* Achtuhrläutens gesucht und gefunden haben. Dieselben sind, wie ermittelt, ein Sckuh, macher- und ein Schreinergeselle; beide standen in Asbach m Arbeit und waren Sonntag Abend noch in Radau bis zum Morgen zur Tanzmusik. Die Veranlassung zu ihrem veizwetfelten Entschlüsse ist zur Stunde noch nicht bekannt. Newyork. 28. Oct (Per transatlantischen Telegraph.) Das Postdampfschiff des Nordd. Llyod Äeser, Capt. F. von Bülow, welches am 14 October von Bremen und am 17. October von Southampton abgegangen war, ist heute 1 Uhr Morgens wohlbehalten hier angekommen. Temperatur iu Gießen. October 1876. Niederste..................-j- 0,3 6 R. mittler.................... + 8,63 „ Mittel frühe, er Jahre..............-j- 7,17 „ höchste...................+18,0 Niederschlag: an 10 Tagen........... 1,26 Par. Holl, „ im Mittel früherer Jahre an 14 Tagen . . 1,89 „ Dr. Levi. i israelitischen Religionsgemeinden der Provinr Oberbess^n firrh ba6in 1876 b" Gr°ßh. Rabbinate @i,6en UenÄiÄ^” «obenbüufen 5; Rohrbach 2,80: Stornborf 10; S8inbfac6fen 129- fint; 1-7,; G°mb°ch 1; Sunden 22,92; Bangäborf 5- SRnmrnb 8iw,lhOq»ornbmfen 4'1?; Echzell 1,70; Holzhauscn 3,55; H-lbenbergm 7 28^ rnh, ?8R9,8O^r®l,lr?f',rafenrobc >020; Lich 3,35; Eckartshausen 1; BuraarLskn- ®bx?'85; o®üt"Irl’l,m >2,^0; Bübingen 12,20; ©lauberg 7- Lindbeim i .' ÄcnV’^j Ni-b-rmockstabt 4,80; Gebern 10,86; Oberseemen 3^E^artS.' 11“o M'„n^Enh°u'en 3,50; Longenb.rgheim 2,70; Höchst 60 4; Stomborf Wnst en/*?n1 ^^0; N'ederweisel 8,7; Obercrlenbach 18,6; Niebcrwöllstaitt 4- W-ninos 8; Obbornhofen 9,19; AltwNdermus 1- ®5 ,4° münitnbc- 31 r: Die il M- 31 94 10 10 ILaize Rai 20 50 10 21 21 86 16 52 n 200 nzer M. 5 , Kot und M. 4 103 5 4 1 m 18 Lau 16 50j 857 1583 141861 ), Ger t e r b M. fte 1 a ch M. 60, § e r P III | | »’g 1 1 1 1 1 1 1 M. 37 mb erftel M. 30 254i 30 । 1 | ?afer »en si 16 7 14 10 12 ch 5(1 44| 21 —1 0, zu M. | M. 8 : 8 - 37 — -1 — Erbsen, Li 200 Psd.. _|_ 18'- 9i70 20j29 nsen, die o § s 1 N 1 1 gl kD ro _________ 1 M. 2,25 n 22t 5r ün _i_ -1- 20,29 ), Kar berg M. tosiel zu M- n 20t )0 Kl iijili & D^e tn । 1 - M. 2 21 31 OPfv 3 2 7 md 50 20 94 M P. M P. Allgemeiner Anzeiger. in alten Preisen (5315 A Fangmann. Scheith. Prügelh. Stockh. t u e 5446) Gg. Wilh. We idig. November r 2. Dienstag den 7. 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Marr^ an ver (5668 Mernstschte Anzeigen. 54891 In einer gebildeten Familie kann guter Mittaastisch gegeben weiden. Preis 80 4- Adresse bei der Exped. d. Bltts. 5696) Eilte stille kinderlose Familie sucht im Gartfeld oder in der Nähe ein Logis von 3—4 Zimmern; es könnte schon bald übernommen werden. Offerten bittet man Marktstraße 218 abzugeben. man von Louise von Francois. (Fortsetzung.) Lied einer Frirsenmutte^. Originalzetchnung von Carl Mücke. Mit (Nedicht von Julius Simm — Der Kampf an der Donau und das russische Volk. — Geschichten aus dem Leben belühmter Maler. IV. Die Brüder van Eyck und der Genter Altar. Eine kunstgeschichtliche Arabeske von Max Allihn. Mit 3 Illustrationen. — Ain Familicntische: Zur Frage von der VyJ.tcur. Von Dr. P. Niemeyer. — Ein Korndieb. — Welches ist das höchste Ballwerk der Erde? — Straußenzucht. — Eine Stadl von Wassertrinkern. Zu Bestellungen empfehlen sich: die Ferber'sche Univ.-Buchhandlung. E- H e i n e m a n n, I. R i ck e r. II. Mäusburg D. 9. 2) Vorstandswahl; 3) Allgem. Vereinsaugelcgenheiten, insbesondere Miethvertrag ■- •i 4 (Nr. 197.) GiebcN/ 1 5393) Unterzeichneter empfiehlt sich urr Anfertigung aller in sein Fach einschlagcnder Arbeiten, als antiker geschnitzter Möbeln aller Art, ganzer Einrichtungen zu Speisezimmern re. in jedem Styl und Kvlz, Gußmodellen, Kirchenarbeiten u. s. w.; auch halte ich geschnitzte Klappsessel verschiedener Muster und Preise, Phantasie-Stühle und -Tische, Schreibsessel u. dgl. billigst auf Lager. — Photographien und Zeichnungen meiner Artikel mit Preisangaben stehen zur Verfügung. Wilhelm JVarlhel, Bildhauer. Grünberger Straße, nächst dem Schützenhos. Für die J. €). Ilöhier’sche Dampf Färberei und chemische Kimsl-Wascherei in Frankfurt a. M Feier des 21jäl)rigrn Stiftung«-Frstkg im Saale des Promenadeliaiises. Karten hierzu für Nichtmitglieder sind bei Georg Neustadt, Loos & Reineke, Neuen-Bauen und Abends Casse zu haben. Kindergarten. Von jetzt ab finden die Anmeldungen der Kinder am Neuenweg im betreffenden Locale statt. 5691) Hulda Fritsch. Deutz 6<\ 12, 443. Dillenburg 6«, 12, 4«, 9«. „Deutsche Koiunubibtiothek" VerantwortNch- Redacllon: 91. Scheydo. — Druck und Berlad. der Brühl'Ichcn Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Pieilch'i in Gießcu. 8/4 unv 10/4 Schweizer Mnll unv Zwirn - Gardinen von 35 4 = kr. per Elle an. w/4 durchaus gestickte Mnll mit Tüll Gnipure-Gardinen zu 69 — 24 kr. per Elle !2/4 englische Tüll Gardinen la. zu 86 4 — 30 kr. per Elle und höher (5694 empfiehlt Horitz Heichelheim. Jreuiml fl Samstag den tk. November, Abends 8 Uhr Daheim Die soeben erschienene 9tr. 5 enthält: npr 2 Mark vierteljährlich in Wvchen-Nummern oder nur 3SPfcnnig^ür nn 14tagiges Elegantes Heft bringt diese „deutsche Bon.anbibllotliek“, wie die bis letzt erschienenen 4 Jahrgänge S^chwah g bewiesen haben, in jedem Jahre zehn btS zwölf neue Romane der beliebtestendeutschen iftst eller, so daß ein vollständiger neuer Roman die Abonnenten nur etwa 70 bis 80 Pfennig kostet.. — Bei dieser außerordentlichen Leistung von Seiten der Verlagshandlung ist der ebenso r'üche als glanzende Erfolg dieses nationalen Unternehmens, das seine Abonnenten nach vielen Tausenden zahlt, leicht eiklarllch. h:ftnr;^,n Der neue Jahrgang begrünt mit einem überaus rntere,santen großen socralen Roman des durch seine hrstor scheu Romane so schnell berühmt gewordenen 04 Gregor Samarow« Bestellungen auf .Hackländer'S Deutsche Romanbibliothek" nimmt jede Buchhandlung und jedes Postamt an. Turnverein. Die statutenmäßige Genkralvrrsammlnnft findet Freitag den 3. November, Abends V29 Uhr, bei Carl Fuhr statt. Tageso rdnung: 1) Berichterstattung des abgelaufenen Geschäftsjahres; Gießener Concertverein. 5662) Beitrittserklärungen zum Concertverein können noch bis zum Samstag den 4. Novbr. bei dem Vorstandemitgliede, Herrn Theodor Küchler, abgegeben werden. — Dieselben sind schriftlich mit der bestimmten Angabe, wievtele Karten oder Sperrsitze gewünscht werden, einzureichen. Ein Eintrittsgeld von 4 Mark haben nur diejenigen N e u ei ntretenden zu bezahlen, welche früher Mitglieder des Vereins waren und nach dem 1. November 1875 ausgetreten sind. Für die Herren Studirenden und überhaupt Personen, welche noch keine selbstständige Lebensstellung einnehmen, liegt eine Liste zum Einzeichnen für die 5 Concerte des Winterhalbjahrs zu ermaßig- tein Preise in der Nicker'schen Buchhandlung bis zum 7. November auf. Die Verlooiung der Sperrsitze findet Dienstag den 7. November, Abends 6 Ubr, im Clnbgebäude in öffentlicher Vorstandssitzung statt. Das erste Coneert ist Sonntag den 26. November. Anfang 5 Ubr. Der Siegen 645, 12. Wetzlar 6", 8« 955, 12, 4*\ ?5, 95- Darmstadt, von Leichen zu wisse Es können i storbene unbckonnt angemessen erachtet wenn ein SRdfenbtr; auf ßfftntlify M fUtrftorbtnai ftfy liegenden Art dem bi resp. Entscheidung ju( Hinsicht nähere Jnstr Zu Pos. 8. tz klärten öffentlicher 3 bestehen kann. Dies Stände der Regierun >n den Gesetzentwurf .Zu Pos. 9. bas Letchenmaterial genommen werden s, Boyern, Württembi onstalten, die auf 5f M, die Leichen «leichvirl ob aus öff wurden und deren 1 Een. In Folge reichlich oder doch tt Eme ähnliche Bestie ä'äs® *»Iß, au in LK lebens beerbt?611 U wird wer! 6,Sa eines fKr't bDl •'SÄ' M ™ * «Offen Gkschästskrüfinnnl,. Einem verehrten Publikum die ergebene Mittheilung. daß ich im Laden des Herrn Schneider Schomber, Seltersweg, unter heutigem Tage ein Weift- und Wollenwnnren-Geschäft mit allen zur Kurzwaarenbranche gehörigen Artikeln eröffnet habe. Billige reelle Bedienung zusichernd, bitte ich um geneigten Zuspruch. (5672 Wwe. Itoeberniann 4834) Ein möbltrtes Zimmer zu vcr- miethen. Walltdorstraße 199. 5682) Möblirtes Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. Wolkevgasse C- 88-_______ 5678) Zwei kleine Logis sind an ruhige Familien zu vermiethen. _______________Martin Lenz. 4739) Ern möblirtes Zimmer zv oer- miethen bei________________Dr. Weber. Regenschirme für Damen unv Herren empfiehlt in reicher Auswahl ;u billigen I. Rothenberger, Lindenplatz, kauft jederzeit gebrauchte Möbeln, Betten u. dgl., sowohl einzelne Gegenstände als auch ganze Haushaltnngseinrichtnngen, Gold- mit- Silbersachen, Antiquitäten n. s. w. _________________________(3316 5124) Alte Herrenfilzhüte werden zu Damenhüten umgeändert, neueste Modelle liegen vor. J. Weitzenkorii am Kreuz. 5680) Zwei möbl'rte Zimmer zu ver^ miethen. Neuenweg B. l95.__ 5656) Im Nebenhaus von Lit A. 158 sind zwei Zimmer mit oder ohne Möbel zu vermiethen L________________________________ 5585) Ein möbltrtes Zimmer zu ver- miethen bei_____________Dr. G a q u 0 t n. 5580) Ein fchöpes, möblirles Zimmer ui vermiethen bei Buchhändler Ferber. 5552) Möblirtes Zimmer zu vermiethen. ____________ Neuenweg 117. 5444) Wolkengasse C. 90 Oi ein möblirtes Zimmer mit Eabinet, sowie ein möblirtes Mansarden-Ziwmer, zu vermiethen.______ 5165) Zwei kleine Logis sind in der Nähe vom Bahnhof zu vermiethen und können sofort bezogen werden. Näheres bet I. Blitz. 15) Fleehtenhr»)»lzwei ineinandergehende Zimmer, elegant moblirt, sind zu vermiethen und sofort zu beziehen.________H- Wern er. 5684) Eine Stube, einf-ich möblirt, an 1 auch 2 Herren zu vermiethen. Canzleiberg 66. 5118) Möblirte Zimmer zu vermiethen. _________„Stadt Mainz." 5372) Ein schön möblirtes Zimmer zu vermiethen. Wo? sagt die Exped. d. Bl. 54118) Gin Salon und mehrere ipoblirte Zimmer ui vermiethen bei Wilh. Wenzel im Garten. (5667 |>ftineaa diskrete Aufnahme bei Der Vorstand.