Alling ^""Atisch K ,n selbstge, 3“ öugerft bAigm ____(5889 ^•©eintrunnen. L^^Ber. 'kMlder, ?dugbnrq. iirkei, V*ei3 vlkrteljdhrig 1 fl. 12 kr. Bringerlohn. Durch bit 4’oft bezogen vierteljährig 1 st- 29 kr. Gießener Anzeiger. Erscheint rüglich, mit Ausnahme 9?t»ntflp6. Expedition: La „zleibera, 8it. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen. Samstag den 19. Dcccmbcr 18M k«>. TNK Amtlicher Thstk. Betreffend: Die Taubstummenstatistik tm Eroßherzogthum Hessen Gießen, am 15. Decembcr 1H74 Das Großherzogliche KreiSamt Gießen an dit ^rtö!chulvor,tande des Kreises mit Ausnahme derjenigen zu Albach, Birklar, Daubringen, Lollar, Mainzlar Muschenbeim _ L Ruttershausen, Staufenberg und Skeinbach. B>,r erinnern Sie an die Einsendung der im rubricirten Betreff zu erstattenden Berichte. __v. Rod e r. -----iui 111 flaawwaBMVi Politischer Theis f-'-isji Dieselbe lautet: Nachdem durch die Bekanntmachung vom 6. Januar 1873 rubricirten Betreffs denjenigen Civildienern, welche vom 7. November 1872 ab in den Ruhestand getreten sind, die Zusicherung ertheilt worden ist, daß die etwa günstigeren Bestimmungen eines künftighin zu Stande kommenden Penstonsge« jetzes vom Tage ihrer Pensionirung an ihnen zu gut kommen sollen, — und nachdem dieses Pensionsgesetz nunmehr unter dem 27. November d. I. erlösten worden ist, — so werden die betr. Pensionäre — unter dem Hinweise, daß nach Artikel 3 Absatz 2 Ziffer 1 des genannten Gesetzes bei Berechnung der Dienstzeit auch die Zeit in Anrechnung zu kommen hat, während welcher ein Beamter nach vollständig bestandener Staatsprüfung bei einer Behörde gegen Remuneration oder Taggelder dienstlich verwendet war, insofern solche Verwendung von einem der Großherzoglichen Ministerien oder der sonst zuständigen Behörde angeordnet oder genehmigt worden ist, — hiermit aufgefordert, Dieselbe lautet: Nach Artikel 6 des Gesetzes vom 27. November d. I., betreffend die Revision der Bestimmungen über Versetzung der Civilbeamten in ben Ruhestand, kann, mit Allerhöchster Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Großherzogs, bei Beamten, welche aus dem Gemeinde-, Kirchen- oder Schuldienste in den Staatsdienst übertreten, die im Gemeinde-, Kirchen- oder Schuldienste zugebrachte Zeit bei Berechnung ihrer Dienstzeit in Anrechnung gebracht werden. Für diejenigen activen Beamten, welche bis jetzt aus dem Gemeinde-, Kirchen- oder Schuldienst in den Staatsdienst übergetreten sind, kann nach Artikel 12 Absatz 3 des angeführten Gesetzes die endgültige Entschließung über Anrechnung der in ihrem früheren Dienstverhältniß zugebrachten Zeit innerhalb drei Monaten nach dem Eintritt der Gesetzeskraft dieses Gesetzes erfolgen. Zu diesem Behufe werden diejeuigen Beamten, auf welche vorstehende Bestimmungen Anwendung leiden, aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche unter näherer Begründung bis spätestens Ende Januar 1875 bei dem vorgesetzten Ministerium stempelfrei einzureichen. 3. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, die Pensionsverhältnisse der Civilbeamten betreffend. Oeul schlank). Darmstadt, 15. Decbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 59 enthält: 1. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, die Berech- nung der Dienstzeit der nach dem Ebict vom 12. April 1820 pensionsberechtigten Civilbeamten betreffend. Dieselbe lautet:) Nach Artikel 3 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes vom 27. November b. I., betreffend die Revision der Bestimmungen über Versetzung der Civilbeamten in den Ruhestand, kommt bei Berechnung der Dienstzeit auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beaniter nach vollständig bestandener Staatsprüfnng bei einer Behörde gegen Rcniuneration oder Taggeloer dienstlich verwendet war, insofern solche Verwendung von einem der Großherzoglichen Ministerien oder der sonst zuständigen Behörde augeordnet oder acnehmiat worden ist. * v ö Nach Artikel 12 Absatz 1 des angeführten Gesetzes haben bereits ange- stellre Beamte, auf welche die vorstehende Bestimmung Anwendung leidet, ihre desfallsigen Ansprüche innerhalb einer ausschließendcn Frist von sechs Monaten nach dem Eintritt der Gesetzeskraft des angeführten Gesetzes bei dem vorgesetzten Ministerium anzumelden uud zu begründen, wonach die endgültige Anrech nung der Dienstzeit durch einen den Beamten zuzufcrtigenden Beschluß dieses Ministeriums erfolgt. Indem die bctheiligten activen Beamten hiermit ausdrücklich aufgefordert werden, vorstehenden Bestimmungen gemäß ihre Ansprüche bis spätestens zum 23. Juni 1875 einschließlich, bei Vermeidung des Verlustes derselben, unters näherer Begründung geltend zu machen, wird noch bemerkt, daß zu den fraglichen Eingaben ein Stempel nicht erforderlich ist. 2. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, die Berechnung der Dienstzeit der nach dem Edict vom 12. April 1820 penstonsberech- i tigten Civilbeamten betreffend. d 5i 9 2U1 9 AÄ Hi L52 ttire desfallsigen Ansprüche bis Ende Januar 1875 in stempelfreien Eingaben unter näherer Begründung bei dem zuständigen Ministerium geltend zu macken m (Schluß folgt.) 17. December. In Rcichstagskreisen verlautet, daß Fürst ' ’L"? 8°!0C gestern vom Reichstage gefaßten Beschlusses — betr. - Affa.re Majunke s und die Resolution Hoverbcck - beim Kaiser um seine» Ab- schied emgekommen sei. Berlin, 17 December. Der „Berl. Börsen-Cour." schreibt nnterm Heutigen Bel Eröffnung der heutigen Reichstagssitzung und während deren Verlauf herrschte im Hause und in den Foyers die lebhafteste Aufregung. Es war das nut dem Anschein einer gewissen Authenticität auftrctcndc Gerückt verbreitet, Reichskanzler Fürst Bismarck habe heute Vormittag beim Kaiser leine Demission erbeten. Die Ursache hierzu, so behauptete das Gerückt weiter ff, der gestern im Reichstage gefaßte Beschluß in Sachen Majunke's. Der Reickstag hat bekanntlich die Resolution Hoverbcck nach Ablehnung der Tages- °r°-»ng angenommen. Das befremdliche Gerücht, um so befremdlicher als j- Der Resolution Hoverbcck keineswegs eine Provokation irgend welcher Art ent- halten ist fand eigentlich nur bei einigen Parteien, so in erster Linie bei den Ultramontanen Glauben, während von allen anderen Seiten die Möalicbkeit eines solches Schritte« lebhaft bestritten wurde. Gleichwohl erhielt es sich mit Hartnäckigkeit aufrecht. Das Präsidium, privatim um Auskunft ersucht, erklärte weder ofsiciell noch privatim eine Nachricht ähnlicher Art erhalten zu haben. Die zeitweilige Abwesenheit des Präsidenten Forckenbeck vom Piäsidentcnstuhle wurde tm Hause dahm gedeutet, caß sich derselbe znm Fürsten Bismarck be- D'-se Anschauung war eine irrige. Präsident Forckenbeck war in ten Prasidial-Burcaux mit amtlichen Arbeiten besckäftigt. - Ucbriqens wird un« von anderer Seite bestätigt, Fürst Bismarck befinde sick allerdings in Folge mannichsacker Vorkommnisse der letzten Zeit, die tbeilweise nickt ganz außlr Zusammenhang mit dem Proteste Arnim ständen, theilweise auch aus dem Parlament bahren, in einer sehr lebhaften Erregung. — Wir müssen übrigens bemerken, bay man von allen Seiten darüber einig ist, daß die Affairc Ma- jmike s nur durchaus angeblich den Anlaß zu der Aufregung des Reichskanzlers gegeben lieber ben wirklichen Gruub ber thatsächlick vorhandenen Spannung erfahren w.r Details, die sich freilich der Wiedergabe entziehen, von denen wir aoer erwähnen wollen, daß sie angeblich mit dem Orte, an welchem die neck una,ffyeru..benen Papiere des Grafen Arnim sich befiuden, zusamme,,hängen Wenn die Nachrichten, die man mit größester Vorsicht in intimsten Kreisen «'Portat, M ihrem innersten Kern nach bewahrheiten - auf eine Bestatigun g derselben ist za ohnehin nicht zu rechnen — so würden sich die Vorgänge des Protestes Arnim freilick zu einer Art Hofconspiration gegen den Fürsten Bismarck ausbauscken. Uebrigens wollen wir noch erwähnen daß die heute stattgefundene dritte Abstimmung über den Antrag Haverbeck,' der den Vorwand für die vorhandene gespannte Stimmung abgiebt, und die in dem ^mne bet ersten Abstimmung ausfiel, von den Ultramontanen mit ostensiblem ^rimu Stearin- S* Talgkcrzen, (SbrifibaumH*tfhcii u die dazu passenden CdriftbaumtuUen, empfehlen Hetn;erlina & TribuS, 6026)________ Feinstes SMÜrbtumcbl, (hcftostenen Zucker S (dcwurze, 'iRcuc Mandeln, (Minen Lc Cvrinthen, empfiehlt (5992 Carl Hoffmann. 5988) Zu Weihnachten empfiehlt die Ferbcr’sche Vniv.-Buehhamliung (W. Ferber) in Giessen ihr ausgcwahltoe Lager von ClMnlkern, Prnchtwerken, Bilderbüchern, Jugendschriflen und sonstigen tu Geschenken geeigneten liiiehera, Zum bevorstehenden WeihnachlS: feste halten wir unser Lager in: feingestoßmer Raffinade, Mandeln, Rostnen und Corinthcn, Orangeat, Citronat, sowie sämmtliche Gewürze in bekannter Güte und stets frischer Waare empfohlen Hetnzerling L TribuS, __ ____norm. 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Wallthor gelegen, ist mit allem Eomfort^ 6135) llmerm verehrten Gastgeber zu vermiethen und auf Verlangen gleich Konrad Heuser zu iemem 46. Wiegenfeste o""bbar. E. Vogel, em dreifach donnerndes Hoch! datz die AB. Auch kann iuf Verlangen ein Pferde- goldene Nuß wackelt, stall dazu abgegeben werden.