K ullgar|. unam, 5,1nbtä. _ *, '«Meliff. s« 7" »< 1Wt «ratt« «g. ' " *2',2 Sgj. = 12V, 6(r, ®er. = 211,. Vvrs vierteljährig 1 fL 12 tr. *»'■. Bringerlohn. Durch die bezogen vierteljährig 1 sl. 29 kr Oitßcntr Anzcigtr. Srscheint tttgltch, mit «u». nähme Montags. Expedition : Lanzleiberg, Wt. B. Nr. 1 Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen. Re». TßL. ' Mittwoch den 16. Lcptcmbcr 1SH. I I —^1» n ■ —————— ■ _ »j. .j . . - —TglMUTTM Nmtsich er £ (j e i L ürferti. >g im ©orfeM Wähler eingelatkn lren Vertrams- dtverordneler i« i Erklärung Valverde und davl< cliing, iirtilil, ?rt>en eingeladk», der Bierbraukiii Kandidaten ndt Betreffend: Die Ableistung des Periassungseides. Gießen, am 14. September Kas Wrostyrr-iigllche Krrisamt Giktzcn an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Kesselbach, Lauter, Liudenstruth, Londors, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Neinhardshain, Nüdingshausen, Saasen, rod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain. 1874. Harbach, Stangen- Die Ableistung des Bcrfassungs-Eides Seitens der im II. und III. Quartal 1874 aufgenommenen Ortsbürger aus obigen Orten, sowie derjenigen in Ihren Gemeinden heimathsberechtigten Personen, welche sich vcrhcirathet haben ohne Ortsbürger z» werden soll Montag den 3. October 1873, Vormittags 10 Uhr, hi dem Rathhaussaale \u Grünberg stattfinden. Sie wollen daher die betreffenden Personen, sowie die aus früheren Quartalen etwa noch zurückstehenden zu dem Termine vorladen und daß dies gkschchen unter Einsendung eines Berzeichniffes der Borgeladenen vor dem Termin anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen ist. Halten sich dergleichen Personen außerhalb auf, so ist der Aufenthaltsort genau anzugeben. v. Röder. Poti lisch er Theis. lalse^ Illi -e< o flaN bei W*{i. iw*"’* rnferen 8M"6" Die hessischen Kirchengesetze. Gesetz-Entwurf, die rechtliche Stellung der Kirchen- und Religions-Gemeinschaften im Staate betreffend. Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein 2C. 2C. Art. 1. Der evangelischen und der katholischen Kirche ist das Recht öffentlicher Corporationen mit dem Rechte der öffentlichen Gottesverehrung I gewährleistet. Art. 2. Den übrigen bereits bestehenden, sowie den sich bildenden neuen : Religions:Gemeinschaften steht ebenfalls das Recht der öffentlichen Gottesver- r ehrung zu. Corporationsrechte sollen denselben, insofern sie solche noch nicht be- l sitzen, auf den Nachweis der entsprechenden Erfordernisse verliehen werden. Art. 3. Die Bildung neuer Religions-Gemeinschaften ist gestartet. Ihre Verfassung und ihr Bekenntniß darf den Staatsgesetzen und der | Sittlichkeit nicht widersprechen und nicht zum Vorwande dienen, Andere in ihren I politischen, bürgerlichen oder religiösen Rechten zu beeinträchtigen. Art. 4. Die evangelische und die katholische Kirche, sowie jede andere, mit Corporationsrechten versehene Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den Staatsgesetzen und der Ober- aufsicht des Staates unterworfen. Insbesondere kann keine Kirche oder Religions- Gemeinschaft aus ihrer Verfassung oder ihren Verordnungen Befugnisse ableiten, welche mir der Hoheit des Staates oder mit den Staatsgesetzen im Widerspruch stehen. In ihren bürgerlichen und staatsbürgerlichen Beziehungen bleiben die Diener und Anstalten der Kirchen- oder Religions-Gemeinschaften den Staats- gesetzen unterworfen. Die Zulässigkeit der gerichtlichen Verfolgung kirchlicher Beamten ist nicht von der Zustimmung einer kirchlichen oder einer Verwaltungsbehörde abhängig. Oeffentliche Wege und Plätze können zu kirchlichen oder religiösen Feierlichkeiten nur mit Zustimmung der Obrigkeit benutzt werden. Art. 5. Alle kirchlichen Verordnungen müffen gleichzeitig nut der Der- ,C. #«*■" kündigung der Staatsregierung mitgetheilt werden. Keine Verordnung der Kirchen- oder Religions-Gemeinschaften kann in Beziehung auf bürgerliche oder staatsbürgerliche Verhältniffe rechtliche Geltung in Anspruch nehmen oder in Vollzug gesetzt werden, bevor sie die Genehmigung des Staates erhalten hat. Art. 6. Gegenwärtiges Gesetz tritt sofort nach der Verkündigung durch -das Regierungsblatt in Kraft. Zugleich verlieren alle von demselben abwei- I senden, bisher geltenden Bestimmungen ihre Wirksamkeit. In Beziehung auf die Verwaltung des Vermögens der Kirchen- und Reli- I gions-Gemeinschaften bleiben bis zu anderweitiger Regelung die bestehenden Be- I pinunungen in Kraft. Bürger. Mjahch- i. j. £)dober a. u. ilbunyn hinzu im neu x*v wM WMjl gelten, da, i'* teil Seit es gM jlsdauer plaut^ ^aTTnl*51 i *n Gesetz, I lö W den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt betreffend. ssieft Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Heffen und bet ™ ' k Rhein re. rc. m n Art. 1. Beschwerden über Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt können fik’ ’ jederzeit bei Uns oder bei Unseren Verwaltungsbehörden angebracht werden ! kr[$eint eine Beschwerde, nach stattgehabter Ermittelung des Sachverhalts, tertu”16 iim geDieinö^/ für * begründet, worüber Unser Gesammt-Ministerium auf Antrag des Ministeriums des Innern zu entscheiden hat, so wird zur Abstellung derselben das Eiforder- liche im Verwaltungswege angeordnet, wegen etwaiger Bestrafung des geschehenen Arntsmißbrauchs aber die Sache dem zuständigen Gericht übergeben. Gegen einen - Mißbrauch geistlicher Amtsgewalt können Unsere Behörden auch von Amtswegen einschreiten, sobald ein öffentliches Interesse dies erheischt. Art. 2. Ein Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt liegt insbesondere dann vor, wenn die nachfolgenden Bestimmungen über die Grenzen des kirchlichen Strafrechts verletzt werden. Art. 3. Keine Kirche oder Religions-Gemeinschaft ist — abgesehen von den nach Art. 5 — 8 zulässigen Disciplinarstrafen — befugt, andere Strafoder Zuchtmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden, als solche, welche dem rein religiösen Gebiete angehören oder die Entziehung eines innerhalb der Kirche oder Religions-Gemeinschaft wirkenden Rechts oder die Ausschließung aus der Kirche oder Religions-Gemeinschaft betreffen. Art. 4. Die Verhängung der nach Art. 3 zulässigen Straf- und Zuchtmittel darf nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Eine auf die Gemeinde - Mitglieder beschränkte Mittheilung ist nicht ausgeschlossen. Die Vollziehung oder Verkündung derartiger Straf- oder Zuchtmittel darf auch nicht in einer beschimpfenden Weise erfolgen. Art. 5. Die kirchliche Disciplinargewalt über Kirchendiener darf nur von deutschen kirchlichen Behörden ausgeübt werden. Kirchliche Disciplinarstrafen, welche gegen die Freiheit oder das Vermögen gerichtet sind, dürfen nur nach Anhörung des Beschuldigten verhängt werden. Der Entfernung aus dem Amt (Entlastung, Versetzung, Suspension, unfreiwillige Emeritirung 2c.) muß ein geordnetes, procestualisches Verfahren vorausgehen. In allen diesen Fällen ist die Entscheidung schriftlich unter Angabe der Gründe zu erlassen. Art. 6. Die körperliche Züchtigung ist als kirchliche Disciplinarstrafe oder Zuchtmittel unzulässig. Disciplinarstrafen an Geld dürfen den Betrag von 90 Mark oder, wenn das einmonatliche Amtseinkommen höher ist, den Betrag des letzteren nicht übersteigen. Eine auf Freiheitsentziehung gerichtete Disciplinarstrafe darf nur in der Verweisung in eine geistliche Strafanstalt bestehen. Die Verweisung darf die Dauer von drei Monaten nicht übersteigen und die Vollstreckung wider den Willen des Betroffenen weder begonnen, noch fortgesetzt werden. Die Verweisung in eine außerdeutsche geistliche Strafanstalt ist unzulässig. Art. 7. Geistliche Strafanstalten, welche im Großherzogthum errichtet sind oder errichtet werden, sind der Staatsaufsicht unterworfen. Ihre Hausordnung ist Unserem Ministerium des Innern zur Genehmigung einzureichen. Das Ministerium des Innern ist befugt, Visitationen der geistlichen Strafanstalten anzuordnen und von ihren Einrichtungen Kenntniß zu nehmen. Von der Aufnahme eines Kirchendieners hat der Vorsteher der Anstalt binnen 24 Stunden dem Ministerium des Innern Anzeige zu machen. Art. 8. Von jeder kirchlichen Disciplinar-Entscheidung, welche auf eine Geldstrafe von mehr als 60 Mark, auf Verweisung in eine geistliche Straf- etf" 8,« ß.'NkN zu N «inbidtnb vt Sloßhtrzo W! Obft;3 •c i*’« j von » •* b^6r $rri 4382) »^uterbach rc: im jn'ibjc - - pjftittltd V rlhreinero B. rckloßera C Slasnarbk L Bücher-1 H. Wästerark jtidjiiuiu rJ 19. d M. M kingeseh ri;(D bis spä! s fdfjdtj mit 1 ; :&n worbe '-ML« ber Hlöfelb, llröii ®«t Milch geraume Zeit gelegt werden. (Slberf. Z.) O f 4 I i 1V O t t j. Oggersheim, 7. September. Nack zweitägigem sckweren Leiden ist der Ouattici des hiesigen Minorilenklosters, P Franz Biergans, der Tollwutb erlegen, Er war, als er vor mehreren Wochen eine Reise nach flachen machte, von einem Hündchen, das munter umher» lief, unversehens em wenig in den ginget gebifftn worden und batte, da er nicht im entferntestes worden. — Aus Mailand wird gemeldet, daß Emilio Castelar daselbst angekom men ist. Vie sie bis jetzt gefunden. Namentlich hat die Zufuhr von Lebensmitteln aller Art aus nahe» und entfernten Orten nicht gefehlt. Meiningen, 11. September. Nach zuverlässigen Erkundigungen befinden sich in hie Köln, 8. September. Der Polizei unserer Dorstadt Ebrenfeld gelang eS gestern, einet Schwindler sehr gefährlicher Sorte dingfest zu machen. AIS Lolporteur von Ihbatiungfr sckriften, Bildnissen des PapsteS, der bischöflichen Märtyrer und dgl. mebr bei unseren biederer Landbewohnern überall leicht Eintritt findend, benutzte derselbe jede Gelegenheit, Geldbetrag« und Werthjachen zu eSeamctiren- In vergangener Nackt hatte der Edle nun die Unverschämt beit, einen Ehrcnfelder Einwohner aus dem Schlafe zu trommeln, sich als Agenten der Geheimpolizei vorzustellcn und demselben zu erklären, er sei mit der Vornahme einer Haus' Untersuchung bei »hm beauftragt. Erschreckt und verwirrt ließ der Betreffende cs denn aud ruhig gejckehen, daß seine Wohnung, seine Sckränke je. mit dem gehörigen AmtSeifer durchiuät wurden. Verdächtiges fand sich schließlich nicht — ob Nicht trotzdem von dem ,.geheimen Cenr miffar" Verschiedenes „mit Beschlag belegt wurde", konnte bis jetzt noch nicht festgestellt »etter. TagS darauf kam unserem aPc Gemaßregelten die Sache doch etwaS merkwürdig vor-, et begab sich zum Polizeibüteau und dörte nun , daß er es mit einem Betrüget zu thun gebebt Die sofort angestellten Reckerchen hatten denn doch im Laufe des Tages das Ergebnis, daß man den großen Unbekannten erwischte — und siebe da, es wat eben der fromme Golporteut, auf den die Polizei schon länger fahndete. Sein saubeteS Handwerk dürfte ihm jetzt für Alle ( ^ellenpn übergeführt worden, um daselbst vor Gericht gestellt zu werden. Der Bischof von Mantua ist bekanntlich wegen Majestätsbeleidigung zu sechs Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Wie die „Jtal. Nachr." hören, sind bereits die nöthigen Anweisungen zur Vollstreckung des Unheils gegeben (Enflfaiiö. London, 12. September. Aus dem Lageren Aldershot wird eine schreckliche Mordthat gemeldet. Ein Husar Namens Thomas Smith war von seinem Rittmeister gestern mit siebentägigem Nache;erciren bestraft worden; aus Rache erschoß er heute Morgen auf dem Schießstande diesen seinen Vorgesetzten. Gleich nach der Tbat stellte er sich einem Unterofficicr und wurde der Polizei übergeben. i, i___ Deckte efegan ft itl iuu vti v.«. Jülv.. ... v** www ivi tii daran taebte, daffelbe könnte teutbhranf sein, auf Vorsichtsmaßregeln nicht Bedackt genommen, dürfte war“ ein‘bneitÄ in Ven GOa Iabre'nHhender Mann' Da traten am vorigen Freitag Abend die eilten Ze.cken der ausbreckenden Wasiersch.u ein. y. e t—».x. Actztliche Hülfe wat vergebens; die Leiden konnten nur durch Morphium Einspritzungen etwas . ---------- ----- gemildert werden. (Pf. Ä.) ifuTHid Tlpnprrfipil — Das Hamburger Postdamvfsckiff „Pommetania", Capitän Schwensen, von der Lime vü 11Pl)11 (!) t pt Jlljl ll. _ der Hambuig:Amerikanischen Packetfahrt Actien-Gejellschast, trat am 9. September wiederum Berlin, 14. September. Die „Nordd. Allg Ztg." veröffentlicht einen eine Reise eia Havre nach New York an. 15 September. Heute Nackt wurde auf der Main Weser-Bahn in der Nähe von Groß-Linden em Bahnwärter, gebürtig euS Lang Göns, von einem Zug überfahren und total zerfetzt. Stücke Flefich sowie ein Stück der Hoie wurden in der Nähe des hiesigen Bahnhofs aufgefunden. Der Derung!^: m“"" Auf welche Wel'e m ^ej?JUi;neivfrt!'e unter den eiiftb v.-ir r,;.'. : cvalrcn riser Volksviertel den Preis auf 70 belasten haben. Italien. Ifiget Stadt zur Regulnung von Brandschäden von Seiten der Versickerungs - Gesellschaft L , cm. c. A .. ... t 4« Krr ^Providentia" 4 Inspcctoren. Von den genannte Gesellschaft betroffenen Fällen finl 9iom, 11. September. Wie die Zeitungen berichten, sind alle in d r btTett6 weniger als 14 auf couldntefle Art regulirt und, was die Hauptsache, auch sofort Villa Rufst bei Rimini verhafteten Republikaner von sLpolcto nach Perugia baaT ausgezahlt worden. Behufs dieser sofortigen Auszahlung hat die „Providentia" ootläuRj hunderttausend Thalet hier disponibel anstatt für mehr als 14 Tage oder aus Entfernung aus dem Amte lautet, ist amtlichen Bericht des Geschwader - Commandanten Zembsch über den Vorfall Unserem Ministerium des Innern, gleichzeitig mit der Zustellung an den Be- bei Guetaria, welcher bestätigt, daß von Carlisten, welche vor Guetaria auf troffenen, Anzeige zu machen. einem Bergrücken lagen, aus die der Küste entlang gehenden Schiffe ein Die Anzeige muß die Entscheidungsgründe enthalten. Gewehrseuer gerichtet wurde, daß über die absichtliche Richtung des Gewehr. (Fortsetzung folgt.) seuers auf die deutschen Schiffe kein Zweifel bestehen konnte und daß in Folge —------—----- dessen Zembsch feuern tteß. Der „Albatros" gab acht, der „Nautilus" sieben «Honffffirnnh Schuß ab. Die Schiffe stellten ihr Feuer ein und setzten den allen Cours UCUI|U)IQhU. fort, sobald das carlistische Feuer aushörte. Mehrere Schüffe saßen vortrefflich. Friedberg, 14. September. S. K. H. der Großherzog wohnten dem Man sah vom Schiffe ans die Carlisten stieben. Die „Nordd. Allg. Ztg." gestern Nachmittag 2 Uhr bei Bad Nauheim von den Cavallerie-Ofsicieren des fügt hinzu: Der Angriff der Carlisten auf die Scbiffe charakterisirt sich in 11. Armee-Corps veranstalteten Wettrennen bei. Allerhöchstdieselben geruhten mehrfacher Beziehung als gänzlich außerhalb der völkerrechtlichen Satzungen den von Allerhöchstihnen gestifteten Ehrenpreis — silbernen Tafelaufsatz — stehend und kann nur auf gleiche Linie mit dem Angriff von Räuberbanden dem Gewinner, Premier-Lieutenant LangSdorf im Großherzoglichen 2. Dragoner- auf ruhige Reisende gestellt werden. Regiment, selbst zu übergeben. . . . Graffe, 14. Sept. Der Proceß gegen die Mitschuldigen an der Flucht Mainz, 12. September. Kaum sind die kirchlichen Gesetz-Entwürfe Bazaine's wurde unter dem Zudrange einer großen Menschenmenge eröffnet, veröffentlicht, so beeilt sich das „Mainzer Journal", zu versichern, die hessi- Rach Verlesung der Verfügung, wonach der Proceß vor das Zuch'tpolizei Ge- schen Katholiken würden so wenig diese Gesetze anerkennen, wie die preußischen richt verwiesen ist, folgt die Vernehmung von 15 Zeugen. Der Bootsführer die Mai-Gesetze anerkannt hätten. Sw werden wir denn also in nicht ferner Nocca sagt aus, er habe das Boot an die Gemahlin Bazaine's vermiethet. Zeit auch in Hessen den 5tirchen - Conflict in optima forma haben, und wenn Ucfcer die Frage, ob Bazaine mittelst eines Seiles das Gefängniß verlaffen nicht alle Zeichen trügen, so dürften die hefsifchen „5tatholiken" hierbei durch hat, ist bisher nichts festgestellt. die Mainzer und Wormser Demokratie secundirt werden. Hier in Mainz be^ Graffe, 14. Sept. In der Nachmittagssitzung deS Gerichtsboses in sonders ist das Liebäugeln der demokratischen Blätter mit den Ultramontanen tem Proceß gegen die der Mitschuld an der Flucht Bazaine's angeschuldigten schon so weit gediehen, daß erstere nicht mehr von den Ultramontanen, foiv Personen wurde die Zeugen-Vernehmung beendet. Der Präsect von Nizza deru nur noch von „gläubigen Katholiken" sprechen, während das „Mainzer gestand zu, er habe die Herzogin de la Torre bei dem Besuche Bazaine's bc- Journal" mit Befriedigung Act davon nimmt, daß die Demokraten nicht das gleitet. Nachdem noch das Verhör der Angeschuldigten begonnen hatte, wurde einseitige Partei-Jnteresie, sondern das allgemeine städtische Interesse im Auge die Sitzung bis Dienstag Nachmittags 2 Uhr vertagt. hätten. Es kann heute schon kaum einem Zweifel mehr unterliegen, daß die München, 14. Die hiesige Polizei-Direction hat am 12. die hier be« Fortschrittspartei bei den Gemeinde-Wahlen wieder allein den verbündeten an- stehenden Mitgliedschaften der social-demokiatischen Arbeiter-Partei, der Schub- deren Parteien gegenüberstehen wird. Gleichwohl sind die Aussichten der Fort- macher Gewerkschaft, des allgemeinen deutschen Sckneider-Vereins, des allgemei- schrittspartei durchaus nicht ungünstig. nen deutschen Töpfer-Vereins, der Maler-, Lackirer- und Vergolder-Gewerk. — Sowohl die Handelskammer Mainz, wie der mittclrheinifche Fabri- schäft, der Metallarbeiter-Genoffenschaft und der Holzarbeiter Gewerkschaft als kanten'Derein hat sich dem Anträge der Handelskammer Bielefeld auf Berufung selbstständige politische Vereine erklärt und aeschloffen. Gleichzeitig erfolgte des Handelstags-Plenums in Sachen der Eisenbahn-Tarif-Reform äuge- polizeiliche Schließung des Arbeiter-Preß Vereins. Im Anschluffe hieran schloffen. wurde gestern bei den hervorragenden Führen der social-demokratischen Bewe« Paris, 13. September. Der Großherzog von Mecklenburg - Strelitz,! gung polizeiliche Haussuchung vorgenommen und das jauf die Vereinsthätigkcit der vor drei Tagen hier angekommen und im Hotel Maurice abgestiegen war, bezügliche Material in Verwahrung genommen. Die Straf-Einschreitung wegen ist heute nach Biarritz abgereist, wo sich bereits der russische Großfürst Con- Verletzung des Vereins-Gesetzes steht bevor. stin, die Großfürstin Marie und der Exkönig von Hannover, letzterer in sehr ArraS, 14. Sept. Mac Mabon ist heute Abend 7 Ubr hier angekoni- leidendem Zustande, befinden. men. Der erste Adjunct verlas eine Ansprache, in welcher er das volle Ver. — Morgen kommt die Bazaine'sche Angelegenheit vor das Zuchtpolizei- fralien auf die Regierung und den Wiinsch ausdrückte, daß die constitutionellen gericht von Graffe. Der Gefängniß - Director Marchi und drei Menenneiftei, @efCbC uotirt würden. Die Stadt ist glängend illuminirt und mit Flaggen die nur der Nachlässigkeit angeklagt worden, find bereits wieder m Freiheit Weil boti Flnsc 1 »Hb K 5 " 6X "‘k und liA1 fd ttn alt Sw *Wel ... yteif ' S fu gesetzt. . Santander, 14. Sept. Der deutsche Consul in Bayonne ist gestern Berlin, 14. September. Prinz Alphons von Asturien ist, von drei Adend hier angekommen. Derselbe geht heute mit den deutschen Kanonen» Officieren begleitet, heute früh über Vrüffel und Hannover aus London hier booten nach Bilbao. eingetroffen und im „Hotel Royal" abgestiegen. ____ _ ..... Posen, 13. September. Wie der „Kuryer Poznanski" meldet, hat . . . das AppeUationsgericht den dem Weihbischos Janiszewski erthcilten 7tägigen t ‘ m . ...4 rtUMtvmifc in ffnimin rurückaeroaen ' rum Termin am 15. d. Mainz, 14. September. Nur noch wahrend der nächsten Wocke wird unjne flut« Urlaub aus dcm ^efaugnitz m uozmm zuruagezogen, zum vermin am LU. V bem Publikum geöffnet Hin. Bl» heute war dieselbe von nahezu 27,000 Personen sind andere AnordniNigen getroffen worden. besucht, welche Eintrittskarten lösten und damit eine Einnahme von eirea 12.00 ' Gulden er» Stiel, 14. September. Der „Kronprinz" und der „Friedrich Karl' brachten. Wir hoffen, daß der Besuch bis zum Sonntag den 20. d. M., mit welchem Tagt sind von den Schießübungen zurückkehrend, heute Morgen wohlbehalten hier Abends 6 Uhr die Ausstellung geschlossen wirb, ein noch recht lebhafter werte Die sckönen eingelaufen. Di° „Ariadne- ist gestern Morgen von Stiel nach Wilhelmshaven in See gegangen. , Meiningen, 10. September. Das Meininger Tageblatt bringt an der Spitze seiner 51llbci, 13. September. Die „Fuldaer Zeitung", welche sich nun em- heutigen Nummer weitere Einzelheiten über die fürchterliche Feuersbrunst vom 5. o. M Im mal baß bäuerische .Vaterland" zum Dorbilde genommen zu haben scheint, ist,Ganzen ist ein reichliches Drittel der Stadt niedergebrannt, nämlich 217 numerirte Gebäude schon wieder in einen Preßproceß verw.ckell worden Jn chrer sten Nummer hat dieselbe nämlich IN einem Leitartikel. „Xbcr hat rI gerettet und vermehrt dies noch das Unglück der obdachlosen Armen Die früher ausgesprockeni Fürst Bismarck oder Kullmaun ?" den Reichskanzler in unverantwortlicher Weise! Besorgniß, daß ein alter Mann verunglückt sei, hat sich leider bestätigt, da, wie man vernimmt beleidiat wesbalb der verantwortliche Redacteur Jos. Pauly aus den Antrag! der Leichnam desselben unter den Trümmern eines Hauses hervorgezogen worden ist. Genaue! . , n j narfpbt wnrbon . über die Zahl der Hülfsbedürftigen und Obdacklosen läßt sich noch nicht angeben 2370 Per- bfÖ Letzteren wegen Beleidig ng g ste 1 V sonen waren obdachlos. Wie viele von diesen Unterkommen gefunden, wie viele hülfSbedürfti: sind, wird erst in den nächsten Tagen sich zeigen. Das hier zuiammengetretene HülfScomitr ®1 fordert die Obdachlosen wie die Hülfsbedürftigen öffentlich auf, sich zu melden, damit lobalt ParjH 13 September. In dem Pariser Viertel Belleville herrscht wie möglich eine Uebersicht gewonnen und mehr Hülfe geschafft werden kann, und bittet dringend pinp npT,.nP Crrreaiina da dort rwauua Bäcker den Preis von 4 Pfund Brod Gärten und Berghäuser zur Verfügung zu stellen. Groß aber ist sicherlich die Zahl der HÜlfs. eine ßelDllll , , * 3 - J bedürftigen und Obdachlosen, groß die Noth der Armen, groß allerdings auch die Theilnadme von 70 auf 75 Centimes erhöht haben, während die Backer der übrigen Pa- - - ■ - - ■ e — - ■ ö- - ■" »"'n 6 ,** 4 > Ä. 6a6"«i6t " ^aiiBerbanttn le" ’»her g|elt in'n'«9« trejfna. Lnchh-IiznG E, Ms Vermiet^ '>a«Sniß verlas Gerichtshof ^.angeschlildiM rafect von Hz che Bazaine's K- nen hatte, wurte m 12. die hink toi, der Ehb- nnß, des allgemki- Vergolder-Gewelk- r-Gewerkschaft aiz "cichjeitig erfolgte 1 Anschlnsse hiklaii nokratischen Beirt- e PereiiisthätizknI rinschreituiig wegen Ubr hier aiigekW- er das volle Veite conflitutioiuflen und mit Flaggen Wonne ist gestern entschen Kaiionen- wirb un'/nt i 27,000 Ptlsenc« 12,00'1 n- M 'totlfym Ta?i wndr. Dtt M M tit öütnl' n bi« statWrn. an bei Spitze |«nit vom 5. d. ,3® 1 numeriitt Oebauw Vei dn w#xc ile i« J»** fhtt außgO'J,c®n a wic man tttwimn: MTben* 8™' i maM ie iel< #** i«W®üK- «im, **e*S*wÄ In aller Art en fepnvu. K ,,, ^ßcherungö' $ ?u-d'^ Haupl °^j> »M gelang ck porteut v°n U ehr Geltl-^ Sel^nh 'u„velM '$Dina ti"n a;: je« Ernenn । nld) ,rtiq »01' 18 )ffrU?8 6TflCbnl^ < x'S« Ä*#"l affgemeiner a n a e i g e r. IL. 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L y n ck e r_________ Stadtverordneten-Wahl. 4505) Die bei einer allgemeinen Versammlung der Wähler de- Wall bezirks III ernannten Vertrauensmänner hüben durch schriftliche ALstimmu's 9 Männer ermittelt, aus welchen sechs Stadtverordnete zu wählen sind, dü Herren sind folgende: Äug. Noll, Bäcker, (sarl Fabrikant, G. Will). Lieberich, Kaufmann, Emil May, Schmred, Friede. Muller, Feldgeschw-, Keinr. Schaffstadt, Gelbgicßer, Will). Sckmall, Kaufmann, Gg. Eonr. Simon, BaltH. Vogt, der;. Bürgermeister Emil ^ischback zu Krufi-Altherr, Brucharzt in Gais, Jtt Appenzell (Schwei,) C'ourad Vogt III in Lich. 4510] Im OSwald fchen Garten Heute, Mittwoch den 1(>. Sept Eugen Kau ffmann | empfiehlt 3298) kaust 4450) Handdreschmaschinen neu ermäßigten Preisen, Häckselmaschinen, F^egmühlen, lampen sind billig abzugcben im „Gastbans n>r Stadt Eas'ei. Neuen Caviar empfehlen I. A. Busch Sohne. Aepsel Ludwig Herbert, ______Mäusburg. 4433) Guter Stalldünger wird in größeren Partieen zu kaufen gesucht. 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Die Spar- und Leihkasse zu Lich betreffnib. 4385) Die hiesige Spar- und Leihkaffe beabsichtigt, sich in der Kürze aufzulösen, und werden deshalb alle unbekannten Gläubiger der genannten Spar' und Leihkaffe oder solche, welche auf ihre Einlagen in den letzten Jahren eint teilweise Rückzahlung auS. derselben nicht empfangen haben, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb 8 Wochen vom ersten Erscheinen in den öffentlichen Blätter an, bei der Direktion der Spar- und Leibkaffe nm so gv» wisser geltend zu machen, als sonst ihre Ansprüche bei Pertheilung des Vermögens nicht mehr berücksichtigt werden. Lich, am 9. September 1874. Für die Direktion der Spar- und Leihkaffe: Weber. 2445) Zum Waschen von Handschuhen j^gen werdem halte mich bestens empfohlen K. F. Riekau. 4445) Zwei ineinandergehende schöne! Vswazo twen narren. Zimmer, die für einen ledigen Beamten. V. 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