eich»ete Dir ’ "" la«en,](n b*s»a|e etftleljd^rtg 1 ft. 12 kr. mii iBringedc^n. Durch di« <'0p bezöge« vierteljährig 1 L 29 ft. Gicßentr Aiyciger. ^ricknnl tuglich, mit flufc nab-— Montag-. Expeditio. Eanzletberg, *t. v Str. 1. Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen. M. Fahri ,ni wie früher. die Vereins* *> auszustalten. 6 Uhr, i® Kling am n anerkannten Eichen Abon- j ereine neu an-1 »der Direclion) heder sind: erconcerle k* sich diejenigen ge Letelel- > er ÄicUv > me^s-Be/rag? 1 h die Eintritts- | auch in diesen l MM und reellen ft end - Mir ^ropbtn’S®1, tfiten »" FS >mtn v'll. Näheres bei zu ih'1 inn"^ ks< g S ■! JH» 49—51 ! p We. 263. Mittwoch bcn 11. November 1OT4« | LJ——r TFI ■ 11 IM—— flintsicher TheiL rm »| c Gießen, am 7. November 1874. Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Forinten. Das Grslrher)vgi zche Kreisamt Gießen an die Großherzoalichen Bürgermeistereien Aliendors a. d. Lahn, Aliendorf a b. Lumda, Beltershain Bettenhausen, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Dorf-Gill, Ettingshausen, Garbenteich, Groy-Buseck, Groß-Linden, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Klein-Linden, Lang-Göns, Lauter, Leihgestern, Lumda, Münster, Muschenheim, Rieder-Bessingen, Rounenroth, Ober-Bessingen, Odenhaasen, Oppenrod, Rodheim, Saasen, Trais-Horloff, Treis a d. Lumda, Watzenborn, Wieseck und Berörod für Winnerod. Wir erinnern Sie wiederholt an die Erledigung unseres Ausschreibens vom 10. September I. I. binnen 8 Tagen bei 1 fl. Strafe. v. Röder. Betr.es send : Den Gesetzentwurf über die Ablösung der auf Waldungen haftenden Berechtigungen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen, den 7. November 1874. Gießen an die Grohherchglichen Bürgermeistereien des Kreises. an n.aßiUOabeln ®Ae au^ al'36llIt’. — längstens innerhalb 8 Tagen zu berichte«, welche auf eine Dienstbarkeit oder Rcallast sich gründenden Berechtigungen zur ^vetde, yJuift, zum Bezug oder Mitbezug von Holz oder L>treu, mit Ausnahme der als Besoldung zu gewährenden Holzbezüae, aber auf dem ^thren Gemeinden gehörigen Waldboden haften und welchen ungefähren Werth dieselben haben. v. Röder. politischer LheiC lischen kirchlichen Organe erfolgte Hervorkehrung mittelalterlicher Anschauungen über das £!er hältniß der Kirche zum Staat, sowie durch die vom Vatikanischen Gcncil decrctirte Dogmati- strung des päpstlichen Absolutismus die Autorität der Staatsgewalt und die bürgerliche Rechtsordnung in einer Weise gefährdet, daß die Sicherung dieser und die Zurückweisung der unbc- rcchtigten Zumuthungen der Hierarchie auf dem Wege der Gesetzgebung zur unabweisltchen Pflicht der Regierung geworden ist. Wenn die Hierarchie jetzt, wie im Mittelalter, eine absolute kirchliche Freiheit für sich in Anspruch nimmt, und eine Beschränkung derselben nur insoweit anerkennen will, als sie eine solche selbst als zulässig erachtet, wenn tu einen wirksamen Einfluß des Staates auf die Vor- bildung und Anstellung der Geistlichen zurückweist, welcher allein es diesem ermöglicht, Männer von geistlichen Äemtcrn fern zu halten, welche mit einer einseitig kirchlichen Bildung fein Herz und kein Verständntß für die Errungenschaften auf dem Gebiete dcurscher Wisienschaft, deutscher Sitte und deutschen Rechts- und Staatslebens haben, ja diesen gegenüber sich feindlich verhalten, wenn endlich die Hierarchie daS Recht der staatlichen Aufsicht über die Handhabung der geistlichen Amts- und Drscipltnargewalt, und der Anordnung von Einrichtungen, welche im Interesse des Staats und der bürgerlichen Rechtsordnung den Mißbrauch Lieser Gewalt verhüten und beseitigen sollen, bestreitet, so stellt sie sich mit dieser Auffasiung über den Staat und negirt Grundsätze, deren Geltung und Wirksamkeit die Lebensbedingung jcdeS gesunden und geordneten Staates ist: die Freiheit innerhalb des Staats ist stets nur die gesetzlich geregelte, nie eine absolute, nie kann und darf das Maß und der Umfang der kirchlichen Freiheit vom Willen und der Ansicht der kirchlichen Organe, sondern nur von der Bestimmung Les bürgerlichen Gesetzes abhängen, der Staat kann und darf der Kirche eine freie Wirksamkeit für kirchliche Zwecke und eine freie Bewegung innerhalb dieses Kreises nur insoweit gewähren, alö diese nicht im Wider spruch mit der bürgerlichen Rechtsordnung, der Selbstständigkeit der Staatsgewalt und dem den anderen Lonfefsionen gebührenden Rechtssckutze steht, durch Gewährung kirchlicher Freiheit Lars den staatsbürgerlichen Pflichten kein Abbruch geschehen. Je schärfer die katholische Hierarchie jene ihre mittelalterlichen Grundsätze zuspitzt uttd wieder in den Vordergrund stellt, um so em» schtedener bat der Staat seiner Selbsterhaltung wegen seine Autorität und die der bürgerlichen Gesetze zu sichern. Weit weniger dringend erscheint daS Bedürfniß einer Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staate und der evangelischen Kirche, theils weil diese Inhalt, Umfang und Tragweite ihrer kirchlichen Gewalt von jeher weit enger und disererer bemesien hat und auch nach ihrer durch das Allerhöchste Sdict vom 6. Januar 1874 publieirten neuen Verfassung bemißt, als dies Seitens der katholischen Hierarchie geschieht, theils weil die Vereinigung des »bersten Kirchenregiments mit der höchsten Staatsgewalt in der Hand des evangelischen Landesherrn eine Garantie dafür bietet, daß die Wirksamkeit und der Einfluß der evangeliseo-kirchltchen Organ« nicht einen den Interessen des Staats und der bürgerlichen Gesellschaft feindseligen Geist und Charakter annehmen werde. Gleichwohl ist im Allgemeinen nur zu billigen, daß Seitens der Großherzoglichen Regierung der Weg einer generellen legislativen Regelung des die Ausübung des oberhoheitltchen Schutz» und Aufstchtsrechts über die katholische Landeskirche betreffend, sowie der Verordnung vom 8. Februar 1830 die Besetzung der katholischen Pfarreien und Beneficien im Großherzogthum betr. durch die mit dem Bischof von Mainz abge- schloffenc vorläufige Ueberetnkunft vom 23. Äugust 1854 zwar außer Wirksamkeit getreten, nach Aufhebung der letzteren im Jahre 1866 aber nicht wieder in Kraft gesetzt worden sind, so daß dem gegenwärtigen Zustande in den Beziehungen der Staatsregierung zur Kirche der „ver- faffungs« und gesetzmäßige" Boden fehlt. Rach dieser Erklärung der Großberzoglichen Regierung können wir den Beschluß der zweiten Kammer: „an Großherzcgliche Regierung das Ersuchen zu richten, noch dem gegen- waitigen Landtage Gcietzesvorlag« wegen Einführung der Civilstandöreqister und der obligatorischen Civilehc zu macken, sobald sich ergeben werde, daß sich der Bundksrath des deutschen Reichs während der nächsten Reichstagssession nickt über Vorlage von Gesetzesentwürfen gleichen Betreffs an den Reickstag einigen werde," nickt empfehlen und beantraaen: demselben nicht beizulreten. £ Tw zweite Kammer bat ferner beschlossen, Grcßherzoglichc Staalsregierung zu ersuchen: „den Standen baldthunlichst einen Gesetzesentwurf, den Austritt auS einer Kirche oder Religion« - gememsckaft betreffend, nach dem Dorbilde des Preußischen Gesetzes vom 14. Mai 1873 vorzulegen." Ruck unS erscheint die Vorlage eines solchen Gesetzesentwurfs dringend nothwendig; wir können uns aber damit nicht einverstanden erklären, daß das eitirte Preußische Gesetz ausdrücklich alS Borbild bezeichnet wird, wir beantragen daher: „dem Beschlüsse zwe'ter Kammer nur insofern behutreten , als er darauf gerichtet ist, die Großherzogliche Regierung zu ersuchen, den «ständen baldrhunlichst den Entwurf eines solchen Gesetzes vorzulegen." Wir bemerken noch, daß außer einem Protest des Landesbischofs Freiherrn von Ketteler, eine Anzabl von Eingaben, anläßlich der vorliegenden Gesetzentwürfe, an die hohe Kammer gelangt sind; dieselben sind in der Anlage verzeichnet und liegen auf der Kanzlei zur Einsicht für die Mitglieder der bohen Kammer bereit. Ta selbstverständlich diese Eingaben, wie bei den Verhandlungen des Ausschusses, so auch bei den Plenarberathungen nach Gebühr gewürdigt werden, so beantragen wir: „Hohe Kammer wolle diese Eingaben durch ihre zu den Gesetzesvorlagen selbst zu fassenden Beschlüsse für erledigt erklären." Wir bemerken schließlich, daß gegenüber der allgemeinen Einleitung dieses Bericht- zwei Mitglieder des Au-schusseö ihren Dissens erklärt haben. Danustadt, 7. Novbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 53 enthält: 1. Gesetz, die Wittwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer betreffend. TliMtifrfifrtnh Verhältnisses zwischen dem Siaat und den verschiedenen Kirchen und Religionsgesellschaften ge- wählt worden ist statt des MoouS spccieller Gesetze für jede derselben Darmstadt, 9. Nov. Der Bericht des zweiten Ausschusses der ersten Kammer der Hiernach erscheint das lcgi-lative Vorgehen der Großherzoglichen Negierung an sich Stände über den GcsetzeSentwurf, die rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften burckaus gerechtfertigt. Dieselbe hat nicht, wie dies bei dem im Jahre 1862 vorgelegten Lnt- im Staate betr. erstattet von Herrn Dr. Wasserschleben ist im Drucke erschienen. Wir lassen geschehen war, sämmtltche Bestimmungen über die rechtliche Stellung der Kirchen und denselben in der Anlage theilweise folgen. kirchlichen S-.'reine im Staate in ein Gesetz zusammengefaßt, >andern, nach dem Vorgänge na- Schon längst ist das Bedürfniß einer gesetzlichen Regelung der rechtlichen Verhältnisse mentltch Preußen«, verschiedene, zunächst 5, GesetzesenNvürse ausgearbeitet und vorgelegt. Die- zwischen dem Staat und den Kirchen und Religionsgemeinschaften allseitig anerkannt, über kenl'6™ betreffen, da das Verhältniß der Kirche zur Schule bereits durch da« Gesetz vom zu diesem Zwecke Seitens der Großherzoglichen Regierung im Jahre 1862 vorgelegten Entwurf' I- über da« DolkSschulwesen geregelt ist: aber eine Vereinbarung mit den Ständen nicht erreichr worden. Dazu kommt, daß die Be- bie allgemeinen Grundsätze über die rechtliche Stellung der Kirche und Religionsstimmungen der Großherzoglicken Verordnungen vom 30. Januar 1830 und vom 1. März 1853, gemeinschasten im Staat, .. ..iz < *- ~ .... . . ' ~ '*■ ' 2) den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt, 3) die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, 4) die religiösen Orden und ordensähnlichen Eongregationen, und 5) daö Bcsteueiungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die Großherzogliche Regierung erkennt selbst an, (Beilage Nr. 402 der Verh. zweiter Kammer S. 5), daß durch diese Entwürfe die der Regelung bedürftigen kirchenpolitischen Fragen .... O.,.W„...V.D. nickt erschöpft seien, eS bleibe namentlich die wichtige Frage der Einführung der Civilstands- Ganz besonders aber wird durch die in neuerer Zeit Seitens der maßgebenden katho-l rcgister und der obligatorischen Ctvilehe in den Provinzen Starkenburg und Oberheffen, in cs,—., a t.c.----- -.ni.f.ri.-fij.— «„.-x---------- B treff deren eine Vorlage bereits ausgearbeitet sei, vorerst offen, da der Bundesrath des deutschen Reichs beschlossen habe, den Hrn. Reichskanzler zu ersuchen, unter vetheiligunz der Bundesregierungen einen Gesetze«entwurf über diese Gegenstände aufstellen zu lassen und denselben baldthunlichst dem Bundesratb zur Beschlußnahme vcrzulegen; unter diesen Umständen scheme es nickt angemessen, gegenwärtig auf dem Wege der Partikulargesetzgebung in dieser Frage weiter vorzugehen, sondern zunächst abzuwarken, ob und wie die Sache durch die Reichs- gesctzgebung erledigt werde. „Sollte sich diese Erledigung" so heißt es in den Motiven (e. a. C- S. 5) „über Erwarten verzögern, so würde die Großherzogliche Regierung nicht säumen, ren bereits ^«gearbeiteten Entwurf an die Stände zu bringen." und eine den 120 zu iDtatrib, 8. November, Abrnds. Die Regierung erhält Mittbeilun« Drfleiceid). ordneten bezweifelt. Frankreich. Wien, 6. November. Der Blidget-AuSschuß nahm eine Resolution an, durch welche die Regierung aufgefordert wird, noch in dieser Session eine Ge setzvorlage einzubringen, wodurch der ZcmmgSstempcl aus die Halste des gegen- lvärtigen Betrags herabgesetzt wird- Der Antrag betreffs em er gleichen Be günstigung des Kalenderftempels wurde abgelehnt. Der Rtsclutiensbcschluß, betr. die Zeitungsstcmpelherabsejzung, erfolgt mit zwölf gegen cilf Stimmen. Zwölf Mitglieder waren anwesend. Drestel sprach und stimmte dügegeu. De- pretis war nicht anwesend, der Regierungsvertreter Fierlinger ergriff nicht das Ql Q),w nl tift ah t m KahI a VaaivX hau « .k Ctl C _ . Engsand. Loudon, 9. Roveniber. Die „Times" veröffentlicht ein Schreiben des Erzbischofs Manning gegen die letzte Broschüre Gladstoue's, worin der Erz bischof die von Gladstone den Katholiken gemachte Imputation der Illonalnät widerlegt und aueführt, daß der Gehorsam gegen die bürgerliche Obrigkeit ein Glaubenssatz der katholischen Kirche sei und die vaticaniichen Decrete die Pflichtung zum Gehorsam gegen die Obrigkeit und die Bedingungen ihrer SluS- Übung nicht verändert hätten. Die Treue gegen den Staat werde von den Katholiken ebenso ausgeübt wie von allen andern Christen und allen Menschen, welche an Gott glauben oDcr daS Sittengesetz anerkennen. Bei Niemanden sei der Gehorsam gegeii die Obrigkeit unbegrenzt und die Treue gegen den Staat daher bei jedem Menschen, welcher an Gott glaube oder durch jein Gewissen gelenkt werde, in diesem Sinne getheilt. Spanien» Madrid, 7. November. Am Donnerstag war das Feuer der Car» listen gegen Irun ziemlich schwach; ein wahrer Platzregen ergoß sich den ganzen^ Tag. Im Ganzen wurden am Mittwoch und Donnerstag 940 Kanonen schüfst abgefeuert. Gegen Abend wird daß Feuer gewöhnlich schwächer, obgleich eß nie gänzlich eingestellt wird. In der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag hat das carlistische Fort S- Esteban 31 Bomben über die Stadt geschüttet. Neun Häuser sind abgebrannt. Während der Nacht antwortet die Stadt mit keinem Sckuffe. Die Carlisten beabsichtigen, eine neue Batterie bei Subelza, unweit des Forts bei Telögraso, zu errichten. Bei S- Helena haben sie großartige Erdarbeiten gemacht, um eine Ausschiffung von Truppen bei Fuenter« rabia unmöglich zu machen, sind aber mit dieser Vorsichtsmaßregel wohl zu pat gekommen. DreS s:c.nzrh2blcn v. Aönntntz Summen. * Pan u, t-'i lit'tr iottn daß k den frem' Ecib:«!- b m Wa8,c €0 ^"le bne Th-ers'scke ,.Bien Public", dem Fürste BiSmarck den Vorwurf zu mache», daß er e, sei, welcher durch seine Organe 8^"k">ch als eine cleticale, einzig und allein mit den Interesse!, der Kwche beschäftigte Nation darznstellen suche. Frankreich ist keineswegs clerical und ultramcman, londcrn den Prinzipien von 1789 getreu geblieben Pari-, 8. November. Marschall Mac Mahon und der vrköma von Hannover wohnten heute dem Wettrennen von Autcuil an. Wie der Moni- tcur. *a6kCI*5ie" König, welcher bekanntlich blind ist, nur »11 dein"ttweck um dem Marschall seine Hochachtung z„ bezeigen ’ — Der F,na»,minister wird nach Eröffnung der Kammer einen Gesetz. Entwurf, betr. neue «steuern zur Deckung deS Deficits ,m Budget, vorlegen aU* tit" ( 6Cn 6^"bet clnt "cue Steuer auf Bersicherungs>Gesellschaften L o k a l ' 9t o t i z. Gießen, 10. Nev. Gutem Dernebmen noch wurden bet einer gestern ftattflkfundenen . ■■ ' , s Perflebunfl von Brod- und Fteischlirferung re. der -Ipf^ndtge Laib Brod, aut ausaebacken. j« Ale Annahme der Re,°lntlon >m VUllfe wird von verlchiedeneii Abze-|ir h. uni beiidieiSweise tat Pfund DtMrnftoid) JU ,7 fr von h..fij>e>, Bäckern und Mejzm, übernommen. Man vergleiche btmnit tie Preise, irddie das Publikum bezahlen muß. Gießen, 10. Rov In Nachstehendem wollen wir die vor wenigen Tagen vollzogene vürgermeisterwahl nocbmalS mit einigen Worten berühren. Wir ergreifen zu diesem Zwecke QXrt-ifi 7 _ - r. .. . , .r., . mit der größten Freude jqjt die Feder, denn es macht uns großes Derqnüqm, daß wir von , • Jincmber. Xa'T Atvfite -r.heil ber franzoslschen Blflböfe bat der ersten Amtshandlung unserer Stadtverordneten nur Gutks und Schönes berichten—önnen. Dr. Carl Ludwig Schall, unt.r Eiithebuiig von der ihm übertragenen Stelle beichte» und zum Abeiidmabl geben" und dann' In",?' ^m 1i. November an dem Gymnasium zu Gießen, zum Lehrer an dem Gymnasium zu Mainz, —Kirche beten *um sich so den Vilaer» aii-iiick,IioL T '?tl Jflc" 8en,nb,< :5. Berlin, 9. November. Reichstag. Erste Lesung des Reichöhaushalts- Etats sur das Jahr 1875. Der Präsident des Reichskanzler-Amts Delbrück leitet die Debatte mit einer übersichilichen Darstellung der Finanzlage des Reiches ein, berichtet über die Abzahlung der französischen Kriegsschuld, welche sich ohne die geringste Differeii; abgewickclt habe, ferner über die Verwendung der Kriegs'Contributionen. Die ausgesetzten Sumnren seien nirgends überschritten, die Antheile der süddeutschen Regierungen vollständig ausbezahlt worden. Wegen der Zahlungen an die übrigen Regierungen werde später ein weiterer Bericht erfolgen. Die im Etat vorgesehenen Ersparnisse und muthmaßlichen Mehr-Einnahmen bei den Zöllen, Steuern und Reichs-Eisenbahnen sicherten im Ganzen einen Einnahme'Ueberschuß von 13,310,000 Thlr. Der Munster ver- gleicht den diesjährigen mit dem nächstjährigen Etat, und weist auf die in letzterem für alle Zweige der Reichsverwaltung angesetzten Mehr-Ausgaben hin, besonders für Errichtung einer technisch-juristischen Abteilung im Reichskanzler. Amt, für die Commission zur Berathnng eineS Civil-Gesetzbuches, für Lermeh rung der Consulate, für den durch die Preis-Erhöhung der Naturalverpflegung hervorgerufenen Mehrbedarf der Militärverwaltung und für Neubildung bei See-Artillerie. Die Deckung dieser Mehr-Ausgaben werde durch erhöhte Mehr- Einnahmen oder erhöhte Matricular Umlagen erfolgen. Die Erfordernisse für die Marine und die Telegraphen-Leiwaltung seien durch Anleihen zu beschaffen, deren Höhe noch nicht feststehe, wofür aber 400,000 Mark an Zinsen im Etat einzustellen seien. Nach einer langen, von den Abgg. Richter, v. Minnigerode, LaSker, Miquel und Windthorst (Meppen) geführten Debatte, wobei Letzterer das gesammte Budget an eine Commission verwiesen wissen will, lehnt das Haus den Antraa Wiudthorst's ab und beschließt, den Melitär-Etat, das EtatS^Gesetz und das Capitet über Matriknlarbeiträge an die Budget-Commis- sion zu verweisen. Ein von Richter gestellter Antrag, das CapitU über Zöllc und Steuern gleichfalls an die Budget« Commission zu verweisen, wurde abgelehnt. gen, wonach Don Carlos seit gestern Abend auf französischem Gebiete weilt, Die Veranlaffung seines UebertrittS ist unbekannt. Bayonne, 9. November. Der spanische Consul verlangt die sofon tige Internirung des Ton Carlos. Der Consul hat der französischen Behörde das Haus bezeichnet, in welches spanische Agenten Don Carlos eintreten oben. Es werden Maßregeln getroffen, um seine Rückkehr nach Spanien zu Verbindern. 2. Bekanntmachung Grvßdcrjvglichen Ministeriums des Innern, die Sta- bereit« neuntäaiae Gebete für den qianü „nb bi, k , 4. Ermächtigungen jur Ännahme und zum Tragen fremder Orden. Ilen, daß bas'Veni Creator ™ ©oiiutoa ausgeschrieben »nd bef.-b- 5. Namensveränderungcn. 1 ber aroften TOrfk Z.b. ?,C.r"lb,r' a(lt-' «erchen 6. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Gioßberzog hab-n aller-"diesen verschiedenen Gebeten fi* b»eb.iu" bdl- alLen tenrn- welche en guädigft g-ruht: am 12 October den J ispcctor der Stadtschulen zu Offen- wurde eine wettere Wall ahn ^vvm Er bischo^vo,^^"' «blaß bewilligt. Such bach, AjX. Friedrich Wilhelm Sommerlab, zum Director und ersten Lehrer an dieser Stadt ausgeschrieben^ diese dauern vom 1! *7 fia,^tr4le Dr. Carl Ludwig Schall, unter Eiithebuuz von der ihm übertragenen .......v — mc. E . c,irn' •Jer Maffei ochs * ? ftünhtfltn J Ni ; kC nn gah i ahältnissr al '■ fdJ<cicn. „Unten «führt, daß Don Carlos seinen Bruder Alphons mir einer wichtigen Mission kr, den fremden Höfen beauftragt habe, — Der Erzbischof von Tours ,st ge- Pariö, 9. Nov. Der „Agence Havas" zufolge bat die Regierung noch ' keine Bestätigung d^r Nachricht von bem Uebertritt Don Carlos' auf französisches Gebiet erhalten. Nach den lebten Meldungen der „Agence Havas" auS Spanien soll Ton Carlos noch gestern bie Vorposten-Linie feiner Armee inspi- cirt haben. — Der „Moniteur" erfährt, bie Belagostücke für bie französische AntwortS-Note auf bas letzte spanische Memorandum seien vollständig gesammelt. Alle Punkte der Beschwerde sollen eingehend erörtert unb durch authentische Documente widerlegt werden Nom, 9. Nov. Bislang sind 193 definitive Wahlen bekannt. Nachwahlen sind 182 nothwcnbig. Von den besinitiv Gewählten gehören 78 der Rechten, 13 dem rechten Centrum, 31 dem Centrum, 19 dem linken Centrum, 50 ber Linken an. Die Mehrheit ber zur engeren Wahl Kommenden gehört ber gemäßigt liberalen Partei an. Die Wieberwahl Rieasoli's, Perruzzt'S und Lamarmora's ist sicher. Anrelio Sasfi kommt in drei Wahlbezirken zur engeren Wahl. Haag, 9. Nov. Die Negierung beharrt auf ihrem früheren Stand- !punkte bezüglich ber Münzsrage und erachtet die Vorlage eineS Gesetz-Entwurfs, betreffenb bie Einführung eines neuen MünzsystemS, noch nicht für angezeigt. Die definitive Entscheidung ber Münzfrage dürfte deshalb hinansgeschoben werben. Montevideo, 6. Nov. Ein Jnsurgenten-Geschwader ist vor Buenos- Ayres erschienen; mehrere Negierungs-Dampfer sind dagegen aiisgesandt. Der Jnsurgenten-Chef Arredvnbor erlitt in der Pronvinz Mendoza eine Niederlage, bei welcher er 200 Mann verlor. Rewpork, 9 Nov. 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Zu erfragen in der Beterinär- «nstalt. _______________________________ 55<>3) In Folge Versetzung des Herrn Hofgerickts-Drrcctors Dr. Zimmermann ist bie am Scltersberg gelegene Wohnung mit Garten zum 1. Febr k. I. oder auch früher anderweit iu vermietben. Nähere Auskunft erlbe-Il I. Blitz. 5504) Feimien Havaiuiahonig und Zucker- syrup für Ledkuckcnbäckcr, billigst bei _______C F. Semmler, Materialist. 5502) Eine Ladung Mist ist zu verkaufen. B. 73. 5125) Getragene Kleider,' Snc"- Betten und Actenpapier, Roßdaare i- sonstige Gegenstände kaust und vertait LouiS Rotbe n berg<1 Neuenweg 193.__i Geld-b ourS. im Hause des Herrn J. Rothenberger« 5507) Meinen Porrath in feinen Kämmen und Bürsten, insbe- fondere solche, zu Weihnachtsgeschenken sich eignend, mit und ohne Stickereien, empfehle ich hiermit ________________________Bürstenmacher Winter9 Wallthorstraße. 5414) Extra große Flanellhemden und Unterjacken, sowie eine reiche Auswahl in Manschetten- und Kragen-Knöpfe empfiehlt _____H. Rubsamen. Blonden, Tüll, Bänder, Stoffe, Blumen, Federn und Fa^ons außer dem Hause verkaufe zu außergewöhnlich billigen Preisen | A F<-ttgmaun, am Kirchenplatz.