»1)11 »rin SD ten. ^riS vierteljährig 1 st. 12 kr. Brtngrrlohn. Dmch die ^ojt bezogen vierteljährig 1 £L 29 k. Gießener Anzeiger Erscheint täglich, mit Stil nähme Gennta^G. Expedition: Lanzletber^ 9tt B Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kressen. Mr. L7G. Donnerstag den 31. Juli ~ ~ MM——, HliiWWlW'IIIMIHV wmillllin III fl in tsjcher Th ei L ert. »liegt an dn Jork ist von । angefangen. Siegen. m Gvthß. i' Deutschland zu ehmern für 1872 firner der Bank, wird am Ende ingsbaitk bin ich ritte »eilt und nhaW Eyrache und em E, Gerdts? )imstmadchtn wird bursche n Korber, S"7 ,15 3«))«"' _— ---q Aer- , sive, ,o 3 i 2 t üüTfjiiv G e k a n ll t m a ch u n g, die Reinhaltung der Straßen betreffend. Bei der jetzigen heißen Witterung ist es mehr wie sonst nöthig, daß die wegen Reinhaltung der Straßen bestehenden Vorschriften pünktlich befolat werden. Diese werden hier in Kürze wiederholt: 1) Die Straßen müssen wöchentlich dreimal — Dienstag, Donnerstag und Samstag Nachmittags — vollständig gereinigt werden. Bei trockenem Wetter müssen die Straßen unmittelbar vor dem Kehren mit reinem Wasser begossen werden. Dabei müssen 2) Die Straßenrinnen vom Schlamme befreit (ausgekehrt und abgespült) werden, damit faules Wasser nicht stehen bleibt. 3) Die Abtritte, insbesondere die Winkel-Abtritte, müssen öfter als sonst ausgeleert, ein Auslaufen derselben muß vermieden werden. 4) Die vor den Thoren wohnenden Einwohner sind verbunden, die Fußwege der Chausseen rein zu halten. o) Die Bewohner der Staats- und städtischen Gebäude sind hinsichtlich ihrer Wohnungen für Befolgung dieser Vorschriften verantwortlich. 6) Den Metzgern wird empfohlen, ihre Schlachthäuser öfters mit frischem Wasser auszuspülen und den mit Blnt vermischten Dung möglichst bald aus den Hofraithen entfernen zu lassen. ö n 71 Die Nichtbefolgung dieser Vorschrifteir wird unnachsichtlich bestraft werden. Gießen, den 29. Juli 1873. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. Gießen, den 28. Juli 1873. Das Mroßh erzog! ich e Rentamt Gießen an sämmtliche Großheyugliche Bürgkrmeistrrrien des Bkprks. cm ,5 S?ir ecä"?Cn ®le' !'! Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Forst- und Fcldstrafen von der III. Periode 1873 bis zum 15. nächsten Monatv ohne Mahnung bezahlt werden können. 71 I. V. d.R.: Hoffmann. politischer Theis. inc n. • t k----- 7 1 1 viuij. aiuiii, ovivni imu;|uyciiv mu-ji» i'uivtitö vemerrl qi, wuroen viejciuin nacy oer Pf an nstiel dagegen Hierauf spricbt der Berichterstatter Grcim in aus- Regierungsvorlage oder mit den vom Ausschuß vorqeschlaaenen, meist von der ♦ tfltvl »/'H/iV nXn fttM n i .. fl . (L ... . . . A . O Cif... .. V 1 /*. * < * /Ts * A» ' r • i < i । r , ' .... I sührlicher Rede für die Anstalten und das Amendement Heinzerling. Die Negierung gebilligten Modificationen angenommen. Wir heben aus den Ver- Vorlage, unter Streichung der Worte „auf Gesetz oder Herkommen beruhenden" Bestimmungen) angenommen. Darmstadt, 29. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer gelangten die Art. 33—64 einschließlich des Volksschulgesetzes zur Erledigung. Soweit nachstehend nichts Anderes bemerkt ist, wurden dieselben nach der D misch tank). Darmstadt, Ende Juli. Die hessische Ständckammer wird das Schulgesetz zu Ende berathen und dann Ferien machen, um Ende September wieder dahier zusammen zu treten und die neuen Etats zu berathen. Bis dahin ist wohl auch eine Vorlage bezüglich der neuen Kirchengesetze zu erwarten, und können wir bereits das größere Publikum auf ein verdienstvolles Werkchen für die Gegenwart auf dem kirchlich-politischen Gebiete aufmerksam machen. Von Professor Dr. Thudichum in Tübingen ist nämlich in diesen Tagen bei Schlapp dahier eine Broschüre: „Die Kirchenfrage vor der hessischen Volksvertretung 1863 und 1873" erschienen, in welcher der Verfasser auseinandersetzt, inwiefern die hessischen Kirchengesetze andere als die preußischen sein müssen. Wir begnügen uns vorläufig mit der kurzen Anzeige dieses Werkchens. Abstimmung ergibt schließlich Annahme der Regierungs-Vorlage (einschließlich des gebilligten Ausschuß-Antrages, daß die Anstalten nicht blos „nach Möglichkeit" errichtet werden sollen) mit 24 gegen 19 Stimmen und Annahme des Heinzerling'schen Amendements mit 40 gegen 3 Stimmen. Artikel 30, von der „Seminar-Prüfung" wird mit der vom Ausschuß beantragten, im Einver- ständniß mit der Negierung stehenden Aenderung: „Unter besonderen Umständen können sich mit Genehmigung der obersten Schulbehörde dieser Prüfung auch solche Aspiranten unterziehen, welche nicht in den Seminarien unterrichtet worden sind, sondern sich in anderer Weise für den Schuldienst vorbereitet haben", unter Ablehnung des weiter von der Ausschuß-Majorität gestellten Antrags, wonach bei der Prüfung die betreffenden Kirchen- und Religions-Gemeinschaften durch Beauftragte vertreten sein sollen, welche die Canditaten hinsichtlich ihrer Befähigung zur Ertheilung des Religions-Unterrichts zu prüfen haben, angenommen. Abg. Schaub hatte seinen im Ausschußbericht enthaltenen Minoritäts-Antrag zurückgenommen, dafür schließlich nur noch allein den Majoritäts-Antrag aufrecht erhalten. An der Debatte hatten sich be- theiligt: Dernbürg, Schröder, Küchler, Schaub, Wolz, Metz, Buff und Greim. Art. 31 und 32 werden ohne Debatte nach dem Ausschuß-Antrag angenommen, desgleichen ein vom Ausschuß beantragter, von der Regierung gebilligter Zusatz-Artikel, wonach sich jeder Lehrer innerhalb der ersten 10 Jahre einer weiteren Prüfung unterziehen und dadurch Anspruch auf Verwendung als Oberlehrer u. s. w. erlangen kann. Art. 33, 34, 35 und 36 werden angenommen nach den Ausschuß - Anträgen. Bei Art. 37 beantragt Metz den Zusatz: „Schul-Vicare, welche 5 Jahre bei gewissenhafter Dienst- sührung nach bestandener Definitorial- Prüfung noch keine definitive Anstellung erlangt haben, erhalten die Rechte definitiv angestellter Lehrer", nimmt ihn aber nach kurzer Debatte, in welcher die Wichtigkeit einer solchen Bestimmung und die Norhwendigkeit der Berathung im Ausschuß von Edinger, Küchler ?c. betont wird, vorerst unter Vorbehalt der Wieder-Einbringung bei einem späteren Artikel, zurück. Der Art. 38 veranlaßt wegen der darin zur Sprache d foia Iahaava m ganzen dentschen Reich weder der ginanj= 5 - °' del Nib, E?anck Ui d dtt Ab g R-n,s p °ck und List, welche allesminister, »och der Reichskanzler. Die etwaige» Ersparnisse werden au die trage desAbg- Fra .. . . deu Stadtqemeiuden gleichgestellt/Ressort-Casse abgeliefert uud vou dieser der Geueralstaatscasse uberwleseu. Landgemeinden, ^r /h »gen ' I Städte-Ordnung für sich in Wer gönnt denn nicht einem Sieutenaiit £t)aler (^^@11111^1™ i kommt ein Zusatz-Artikel, dahin lautend: und einem Regiment einen Dispositionsfond für Lustbarkeiten? Allein es^muß cyL per Regel soll eine Schulstelle nicht länger als zwei Jahre vicarisch ver- i waltet werden, vorbehaltlich der Bestimmung in Art. 9 des Gesetzes vom i 26. November 1872, die Gehalte der Volksjchullehrer bett., nach dem Antrag 1 des Ausschusses einstimmig zur Annahme. Der Art. 48 grebt zu einer längeren : Debatte Veranlassung. Abg. Küchler macht namlrch darauf aufmerksam, daß 1 die Bestimmung desselben: „Die Lehrer sind verbunden, die kirchlichen Functionen als Organist, Cantor oder Vorleser in denjenigen Gemeinden zu übernehmen, in welchen die Verbindung dieser Functionen Mit der betreffenden Schulftclle herkömmlich ist/' selbst bei dem vom Ausschuß beantragten Zu atz, .vorausgesetzt, daß sie nicht in die ordentliche Schulzeit fallen, leicht zu Un- zuttäglichkeiten führen könne. In katholischen Orten pflegten die Lehrer bei Processionen rc. und selbst außer den regelmäßigen Feiertagen in der Kirche über die Gebühr angestrengt zu werden. Ministerialrath Knorr bemerkt, daß die Regierung die Möglichkeit habe, Dem entgegenzutreten.. Abg. Heinz er ling bittet die Regierung um eine bestimmte Erklärung, daß sie der Kirche in dieser Richtung ein selbstständiges Recht zur Entscheidung über das Maß der Dienste nicht einräumen wolle, sondern daß dem Staate allem hierüber und über etwaige Beschwerden zu entscheiden zustehe, in welchem Falle er von L-tel lunq eines Antrags absehen werde. Ministerialrath K n 0 rr w^cht sich wesentlich in diesem Sinne aus. Abg. König er will den ganzen fraglichen Absatz gestrichen, Abg. Theobald die Verbindlichkeit nur für Sonn- und gesetzliche Festtage ausgesprochen haben. Abg. Stüber will den Zusatz, daß ^die eigentlichen Schulzwecke nicht geschädigt werden dürfen. Alle diese Anträge werden abqelebnt oder zurückgezogen. Bei Art. 60, der von den „Gehalten^ handelt, stellen Landmann und Metz den Antrag auf Revision des Gesetzes von 1872 die Gehalte der Volksschullehrer betr., insbesondere auch auf Ausnahme normirender Bestimmungen hinsichtlich der Höhe der für den Unterricht an den Fortbilduuqsschnlen den Lehrern zu zahlenden Gehalte; Dernburg den Antrag, daß die Regierung von dem Resultate der Gehalts-Normirung der Lehrer den Ständen demnächst eingehende Mittheilnug mache. Abg. Hetnzerlrng will die Anträge vorerst an den Ausschuß verwiesen haben, da bereits eine t Anzahl von Petitionen im Sinne des Landman n-Metz'schen Antrags an die Kammer gelangt und im Ausschuß noch in Berathung seien, auch eine wichtige Aenderung eines kaum in Kraft getretenen Gesetzes m Rlde stehe, über die hier nicht sofort beschlossen werden könne. Nach Bemerkungen von Edin- »er Schröder, Grcirn und Ministerialrath Knorr werde» die Anträge dem Ausschuß überwiesen, der Artikel selbst sonst angenommen. Nach Art. bi wird auf Antrag des Ansschnffes ein Artikel eingeschoben, wonach Vreare ans solchen Schulstellen, welche mit höherer Genehmigung durch Schulverwalter versehen werden, nach 5 Jahren der Verwendung auf derselben Stelle- m Besiehunq aus Pensions-Berechtigung in die Rechte der definitiv angestcllten Volksschullehrer treten; auch ein Zusatzantrag des Abg. Kuch.er wird angenommen, wonach diejenigen Volksschullehrer, welche an Realschulen oder sonstigen höheren Lehranstalten fungiren, in Bezug auf Pensionirung ebenso wre die an den Volksschulen angestellten behandelt werden sollen. An der Debatte hatten sich betheiligt außer dem Antragsteller die Abgg. Dumont und Wel- cker, welche vergeblich Verweisung des Küchler'scheu Antrags an den Ausschuß beantragten, sodann Kuhl und Greim. Der Art. 64 veranlaßt wieder eine längere Debatte. Derselbe handelt von den „Schulvorständen und überweist denselben unter 1., „die Ueberwachung der Verufstteue der Lehrer rn Erfüllung ihrer Amtspflichten, ihres Verhaltens in außerdienstlicher Hinsicht. Die Abgg. Metz und Landmann wollen Streichung dieses Absatzes und dafür Einschiebung folgenden Satzes zwischen 4 und 5: „die Uebermittelung etwaiger Wahrnehmungen und Klagen bezüglich der Berufsthatigkeit Mid des außerdienstlichen Verhaltens eines Lehrers an die Kreis-Schnlcommission. Abg. Dernburg will den Satz 1 dahin gefaßt haben: „die Beaufsichtigung des dienstlichen und außerdienstlichen Verhaltens der Lehrer und Lehrerinnen, wobei die Negierung nichts zu erinnern findet. Dieser Antrag erlangt schließlich bei der Abstimmung die Majorität. Bei der Debatte war namentlich von Metz hervorgehoben worden, daß die Lehrer sich mit dem Worte „Ueberwa- chnng" nicht befreunden könnten, worauf Greim und Dum0nt bemerken, daß jeder Beamte überwacht sei, und Büchner davor warnt, die Lehrer, die sonst alle Berücksichtigung verdienten, doch auch nicht zu verziehen. Darmstadt, 30. Juli. Die zweite Kammer genehmigte das Schulgesetz, wie es aus der Berathung hervorgegangen, mit allen gegen 2 Stimmen (Allmann und Wolz.) Berlin. General v. Manteuffel verfügte bekanntlich dictatorisch über die ziir Erhaltung der Occupations-Armee in Frankreich erforderlichen Geldmittel. An diesen Fonds nun hat er beträchtliche Summen erübrigt, über bereit Verwendung ihm freie Verfügung zufteht. Wie man hört, hat er diese Fonds derartig vertheilt, daß er jedem Officier zu seiner Neu-Equipirung eine Summe von 200 Thlrn. überwiesen hat. Für die Mannschaften hat der General insofern Sorge getragen, daß er jedem Regimente eine Summe von von Le Havre ab. — Das Kriegsgericht über Marschall Bazaine besteht laut Pays aus folgenden Personen: Herzog von Aumale, Präsident, Chabaud-Latour, Teipier, Vinoy, de Lamotte-Rouge, Princeteau, Martimprey. Paris, 28. Juli. Die Geistlichkeit in der Provinz tritt äußerst händelsüchtig auf und richtet besonders ihr Augenmerk auf die Zeitungen, welche ihr mißliebige Dinge sagen. So haben jetzt wieder acht Geistliche eine Klage gegen den Progrös de l'Ain anhängig gemacht, von dem sie verleumdet zu sein behaupten. Die Sache kommt am 1. August vor. Die Gerichte zeigen sich fast überall der Geistlichkeit günstig und bringen nicht allein das Sonntagsgesetz in Ausführung, sondern verurtheilen auch die, welche, wenn cie Processionen aus den Straßen herumziehen, ihre Hüte oder Mützen nicht abziehen wollen. Letzteres begegnete einem Bewohner von La Bücüde-Lauragnals (Diocese General insofern Sorge getragen, daß er jedem Regimente eine öumme von von Carcassonne), der, als die Procession durch den ^0» cn^ * etwa 15,000 Thlrn. überwiesen hat, die als eiserner Bestand verbleiben soll, Kirchendieners, sein Haupt zu und aus deren Zinsen die Mannschaften bei festlichen Gelegenheiten bewirthetkZuchtpolizeigericht von Castell audatt) zu ^0 Franken Gelvstrase urt) werden sollen. Ein Berliner Blatt macht übrigens zu den Ersparnissen des^wurde. Unter den Landbewolwern ^lbst machen diese Vorgänge vla voses Generals v. Manteuffel folgende sehr zutreffende Glossen: „Wenn es wahr/Blut. Dieselben sehen nämlich in der V f 9 \eY Geistlichkeit durck ift daß General v. Manteuffel im Stande war, von den bei der Occnpations-.Wallfahrten, aber besonders tn der offenen B s ) 3 9 arm« ersten Ersp-rnisse»^mehr als hu»dertta»sc»d Th-ler i» Form »o» bc» weltlichen Arm die Vorbote» zur Ruckk°^ Gratificatioucn a» die Officiere und mi die eiuzelnen Regimenter zu verthci-sind deßhalb fast eben so »ntt-gouvernc» cnta g s , , le» so wird dieser Vorgang den. Reichstage bei Durchsicht des Mclitär-Etats - Am Schluß eines D.e Räumung' »b rschr,ebene» Artckels, s-gt der voraussichtlich Anlaß zu der Frage geben, ob nicht bic ber Militärverwaltung Constitutionnell „®te Deutschen werden m einigen Tagen den französischen Boden verl kneten so ein schreckliches Conto in dem Hauptbuch' unseres tag Kmll wissen aber, daß wir unsere Schulden bezahlen. Wohlfeile Cantons rich'IcheS r Inseraten-Pächter Kapitalist' Militärgouverneur 011 Kriegsminister. Sta-! Meine zu 8 fL per vinzen, uud et ,, Grolles. Sie wissen aber Aecht kölnisches Wasser Elena ist zerstört. , , . , r • i cm Malaga, 20. Juli. Gouverneur an den Colomalmmister [sic.] Wenn eine der meuterischen Fregatten hieher kommt, wird Malaga sich vertheidigen. [Seitdem hat der Kamps stattgefunden, in welchem Solier seinen Gegner Carvajal geschlagen und gefangen genommen hat. Ein edles feindliches Bruderpaar.^ Granada, 20. Juli. An den Minister des Innern. Heute Nachmittag Kundgebung der ganzen bewaffneten Miliz, Unabhängigkeits-Erklärung des Culltvtis. Rufen: Es lebe Spanien, es lebe der Canton Granada, es lebe die Föderativ-Republik! Eine Compagnie bemächtigte sich des Regierungsge- bäudes; ich habe der Gewalt weichen müssen. Castellon, 20. Juli. Au den Bürger-Präsidenten der Erecutwgewalt. Canton Castellan ausgerufen. Truppen uud Gensd'armerie verbrüdern sich mit dem Volke. Großer Jubel. Gonzalez Chermü [einer der Unversöhnlichen^ Diese Blumenlese wird genügen, um einen Begriff von der unbeschreiblichen Verwirrung zu geben, in welche die Regierungen Figueras und Pi Y Maraall das Land gestürzt haben. Die Mitlheilungen von den Schauplatzen oes Carlistenkrieges sind dazu noch übergangen. In dieses Chaos Ordnung zu bringen, ist wahrlich eine Heldenaufgabe. , Ä c .c 4 Es heißt, daß der Marschall S-rrano im Laufe der Woche nach Madrid kommen und daß er den Oberbefehl über die Nordarmee erhalten werde Unter ihm sollen auch di- Generale Moriones und Premo d- Rwera wieder em Com- mando übernehmen. Mit den republikanischen „Feldherrn" hat die Reg>erung ! bisher kein Glück gehabt. Aber die Dinge sind so weit gediehen, daß die F°- ' deralisten sich entschließen müsse», tüchtige Offiklere ohne Rücksicht der Parstei- stellnng »ur Rettnng des Landes zu berufen. . . Madrid, 29. Juli. Das Insurgenten-Connte IN Valencia hat mit ' General Salmeron Unterhandlungen angeknüpft. Die Truppen haben die wlch- Drohimgen. sjBie verlautet, soll der Proceß Bazaine erst am 6 Oct^er beginnen. Der Marschall wurde gestern benachrichtigt, daß die den Proceß betreffenden Dokumente seinem Advocate» Lachaud mitgetheilt wer ei JE Dieselben bilden eine vollständige Bibliothek, so zahlreich sind sie. Mehr als 400 Zeugen wurden vernommen, von denen 250 vor Gericht erschei- ,wn werden. Bazaine selbst soll 100 Entlastnngszeugen citireu wollen. Der Proceß wird daher sehr lange dauern und nicht vor dem 15. November beendet kein Wie es scheint, wählte man als Ort des Proceffes Complegne, we es so dem Herzog von Aumale, dem Präsidenten des Kriegsgerichts, mogü^ °st sich siden Abend nach seinem Schlosse Chantilly begebeii zu konnem D ° übrigen Mitglieder des Kriegsgerichts sind noch nicht bezeichnet. Dieselben cr- ba en Wobnungeii iin Schlosse. Doch will man die Sitzungen so Eichten, daß Alle, welche demselben beiwohne», jeden Tag nach föiiiitii wenn sie dieses wünschen. Der Bericht des Generals Rlvu-re ist vollständige Geschichte des Krieges von 1870. Daris, 29. Juli. Marquis Banueviüe ist nach jffiien zuruckgereist, ei ^prbleibt der Aaence Havas" zufolge, auf seinem Botschafterposten. - Dlk äußerste Linke beschloß, während der Ferien ein Ueberwachungs-Comite zu bilden. -- Die deutschen Truppen haben Montmedy, Luneville, Raon, Commercy geräumt. — Manteuffel hat den Armen von Nancy 20 000 Frcs. geschenkt, Graf Hanssonvillc, Präsident des elfafc = loH)Tmgifäen UiitoMwi88=6omite8/ hat den Armen von Metz eine gleiche Summe zur Disposition gestellt. Spanien. tigsten Punkte Sevilla's eingenommen. Rußland. Petersburg, 29. Juli. General Kaufmann meldet, daß im Khanat Chiwa vollständige Ruhe herrscht und die russischen Truppen sich des besten Lohlseins erfreuen; der Transport befreiter Sklaven über Krasnowodsk nach Werften habe begonnen. , , »urückbchalten, und Frank-l tionsvorsteher in Santa Elena meldet Abgang Expreßzuges mit zahlreichen belasten habe»; indessen noch zweiPlovnz z ck ^wd-rerlangt hat. waffneteu Republikanern, welche die Brücke Nr. 14 Niederreißen wolle». Stau«rf«n, 6«S 'ö : Ciudad Real, 20. Juli. Die Eiseubahn zwischen Bilches und Santa Sa9licn, wieoer aus ^c ß Creußen bat einen furchtbaren Satz in Anwendung ^^^^R ck des StAerm Zn Frankreich erinnert und unterrichtet S'-bracht- das Recht andern Seite des Rheins glan- ben" Daß sie unser Geld nehmen, um sich das vergoffene Blut bezahlen zu ........ “S ! *85 \ * **s Ä uw 'blichen vo W "|,t .■•ff'.' ..o-T ------------ 1 Moll Bosse in Frankfurt a. II. j Ferner domicilirt: _ -R^AqiAu Cöln, Halle, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, | Berlin, < Prag, Stuttgart, Strassburg, Wien, Zurich. Affiriklikr Agnu sümmflicher Zkiwngen des In- nnd Ausisndks. „ Wtijjte ■ll Summen Erspar- ' Einer sol- r?T N»°nz- an bie übnNrß,,. lla-Einnah^ “eni es nm6 11 die Man- ^envalhiiig Aeiimächki^en ärberroaltuna W dusch'. Ußen. Erhöbst ju machen ' kurzer Aus- 'eich unb zur le Änssiihrung Ödober, ver- mir solzm- 1 niigehörenden iche Pmcipale viiitze Tmas;- i alsbald Mm-- irsolgie am i8. i auch am 19. ren sammkliche n sie sich bei ) eines Jahres beschäslizen zu wieder zurück- Mts. dnfleöen rt Heu Airchcuvor- mmt vorläufige verwiesenen s tes betrüzeri- jiid^aueffraje ^ei der dieSzah- ^.sfiadt ist von ur Spalier-Bil' ’tenntniffeä ver- worden. wg des Erzher- :T Mgw Olga hier sür Wkreich W* -s aim 4. August früh trifft ein CI|5 Klicgszeüen unerhebliche rank und ^'gar- Lokal-Notiz. 30 cvuTi Der Aba. der Stadt Gießen, Prof. Oncken beabsichtigt, am ÜS-LL.Ä L.«L Madrid, 29. Juli. Um sich einen Begriff zu machen, welche Erbschaft dem Ministerium Salmeron von seinem Vorgänger hiiiterlasse» worden ist, genügt eüc Blick auf di- Cortessitzung vom 22. d. Mts. Eine rncht enden wollende Reihe officieller Telegramme, die der Minister des Jimcr» ohne Rückhalt den Mitglieder» vorlas, berichtet über de» überall cst. Creditact. 221 Galizien 118 ______ fl[('gemeiner Anzeiger. ff ff !Z nommirte Bureau Germania zu Dres' jBben auf's Wärmste empfohlen werden. VI». Gies Neuwied. CO »°o Hypotheken Landwirthen genießen. Auf Anfragen wird bereitwillig^ nähere Auskunft ertheilt und ein illu- >0wle ^.^llvetrage derselben, werden unter unserer Garantie für Kapital und Zinsen abgegeben. in Gießen. (2840) (3463) Annoncen-Lrpedition I G. I Daube ck Co Manz-Vascherei Orte bei Herrn habe. Derselbe weiden wie neu Besondere Bekanntmachung Oeffentliche Aufforderung. 3440) Nachdem Kaufmann Louis A l l- m enröd er von Lang-Göns mit seinen gerichtsbekannten Gläubigern ein Arrangement abgeschlossen, dessen Einsicht denJnteressenten in oer Registratur des unterzeichneten Ge- ichts freisteht, werden alle gerichtsunbekannte Gläubiger desselben aufgefordert, Fabrik landwirthschastlichcr Maschinen. Heinrich Lanz in Mannheim. an der Wilhelmsstraße, an der Deutz-Gießener-Bahn strikter Catalog gratis zugesandt. Aufträge vermitteln zu Fabrikpreisen: die Herren Flick # Kröll 3495) Behauene Lungsteine sind billig zu verkaufen. Näheres bei Herrn Roth im Gartfeld. GewerbebiNllr. 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