P-niS vierteljährig 1 fl. 12 kr. «it Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr. Gicßtmr Anztigtr. scheint täglich, llH LL>I nuill1 jJMIIIIIIBIBIMIIIH11 '■•’ ••■ t :• -J W® • : A in t f i cf) e r T f) e i L Bekannt m a ch u n g. Nachdem für notwendig erkannt worden ist, die seither bestehende Eintheilung der Kaminfegerbezirke einer Revision und Abänderung zu unterziehen, so haben wir diese Bezirke, wie nachsteht, anderweit abgetheilt. 1. Der I» Bezirk, welcher dermalen dem Kaminfeger Karl Neuling dahier zugewiesen ist, besteht für die Folge: a. aus dem Theil der Stadt Gießen, welcher (von Frankfurt aus gerechnet) rechts der Straße von Frankfurt nach Marburg gelegen ist, einschließlich Schiffenberg; b. aus den Orten: Albach, Allendorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Garbenteich, Groß-Linden, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leibgestern, Oppenrod, Steinbach und Watzenborn - Steinberg. 2. Der II. Bezirk, welcher zur Zeit dem Kaminfeger Karl Zwesch dahier zugetheilt ist, umfaßt für die Folge: a. den links der Frankfurt-Marburger Straße gelegenen Theil der Stadt Gießen, sowie b. die Orte: Alt-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Daubringen mit Heibertshausen, Groß-Buscck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Trohe, Wieseck und Winnerod. 3. Der III. Bezirk wird, wie seither, aus den zum Kreise Gießen gehörigen Orten des Landgerichtsbezirks Lich gebildet und bleibt dem Kaminfeger Karl Schwenk zu Lich übertragen. 4. Dem Kaminfeger Melchior Wadenpfuhl II. zu Allendorf a. d. Lda. verbleibt die Fegung in den Gemeinden Treis und Allcndors a. d. Lda. Die aus pos. 1 und 2 sich ergebenden Aenderungen gegenüber der bis daher bestandenen Eintheilung treten mit dem 1. Januar k. I. in Kraft. Zugleich wird weiter angeordnet, daß die Kaminfeger des I. und II. Bezirks künftig alle zwei Jahre mit ihren Bezirken zu wechseln haben und tritt dieser Wechsel zum ersten Male am vorgenannten Datum ein. Gießen, am 22. November 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Röder. Gießen, am 22. November 1873. Betreffend: Die Eintheilung der Kaminfegerbezirke. Das GroßherzliglLche Kreis amt Gretzen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme von Gießen. Indem wir Sie auf die vorstehende Bekanntmachung verweisen und Ihnen empfehlen, entsprechende Notiz zu ihren Acten zu fertigen, beauftragen wir Sie zugleich, soweit Ihre Gemeinden von den getroffenen abändernden Anordnungen berührt werden, dieselben ortsüblich zu publiciren. Die in §. 5 des Regulatives vom 18. August 1837, die Reinigung der Schornsteine und die Verrichtungen der Kaminfeger betreffend (Regöblatt. S. 376) vorgeschriebcnen Verzeichnisse wollen Sie rechtzeitig anlegen, so daß sie vom 1 Januar k. I. an zum Gebrauche bereit sind. Es gilt dies namentlich für Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden die Kamine vom bezeichneten Tage an durch einen andern Kaminfeger gereinigt werden. v. Röder. B e k a u n l m a ch u n ß, betreffend den einjährig freiwilligen Militärdienst der Mediciner. Nachstehenden Erlaß bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Gießen, am 13. November 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Röder. B e k a n il t m a ch u ii g, betreffend wie oben. In Folge der durch die Allerhöchste Verordnung vom 6. Februar 1873 über die Organisation des Sanitäts-Corps getroffenen Anordnung erhält der §. 172 der Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 die nachstehende Fassung. §- 172. Der einjährig freiwillige Dienst der Mediciner. 1. Zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigte Mediciner können ihrer Militärdienstpsticht bei einem selbstgewählten Truppentheile entweder ganz mit der Waffe oder während der ersten 6 Monate mit der Waffe und nach Absolvirung der Staatsprüfungen während der übrigen sechs Monate als Arzt genügen. 2. Die allgemeinen Bestimmungen über dis Bewilligung von Ausstand zum Dienstantritt (§. 159) finden auf die zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigten Mediciner in vollem Umfange Anwendung. Behufs Absolvirung der Promotionen und Staatsprüfungen darf seitens der Ersatz-Behörden dritter Instanz ausnahmsweise eine Zurückstellung bis zum vollendeten 27. Lebensjahre verfügt werden. 3. Diejenigen Mediciner, welche ihrer activen Dienstpflicht theils mit der Waffe, theils als Arzt zu genügen wünschen, können die sechsmonatliche Dienstzeit mit der Waffe in jedem Semester ihres Studiums absolvircn. Haben sie bei Ablauf dieser Zeit die Approbation als Arzt noch nicht erlangt, so dürfen sie aus ihren Antrag zur Reserve entlassen werden, mit der Verpflichtung, die übrigen sechs Monate ihrer activen Dienstpflicht nach Absolvirung der Staatsprüfungen als Arzt zu dienen. Behufs Erfüllung des Restes ihrer einjährigen Dienstzeit wird ihnen auf Ansuchen Ausstand über das 23. Lebensjahr hinaus ertheilt. 4. Haben Mediciner während der Dauer des ihnen bewilligten Ausstandes die Staatsprüfungen nicht absolvirt, oder das Studium der Medicin aufgegeben, so leisten sie ihre active Dienstpflicht, beziehungsweise den Rest derselben, mit der Waffe ab. 5. Bei der Einstellung zu sechsmonatlicher Dienstzeit als einjährig freiwilliger Arzt ist die unbedingt freie Wahl der Garnison und des Truppen- theils nicht gestattet, jedoch sotten die Wünsche der Betreffenden in Beziehung auf die Garnison möglichst berücksichtigt und ihnen die Compe- tenzen der Unter-Aerzte zugebittigt werden, wenn sie außerhalb der Garnison ihrer Wahl in vacanten Stellen verwandt werden. 6. Bei eintretender Mobilmachung finden alle dazu qualificirten, dienstpflichtigen Mediciner, gleichviel in welcher Weise sie etwa ihrer activen Dienstpflicht genügt haben, nach Maßgabe des Bedarfs im Sanitätsdienst Verwendung. Berlin, den 21. October 1873. Der Reichskanzler. Der Kriegs-Minister. Im Auftrag: In Vertretung: Eck. G. v. K a m e k e. Mittheilungen aus dem Prymemoria des Geh. Justizralhs und Professors Dr. v. Schulte. Professor Dr. v. Schulte hat gerade vor einem Jahr den Staatsministerien von Preußen, Bayern, Baden und Württemberg die Beschlüsse des Kölner Congresses, betr. „die Rechte der Altkatholiken", mit einem Promemoria überreicht. Dieses letztere wird dem „Deutschen Merkur" erst jetzt veröffentlicht, „wo keine Regierung in der Publication eine Pression sehen könnte." „Darf und muß der Staat die Altkatholiken als Mitglieder der von ihm anerkannten katholischen Kirche ansehen? Diese Frage wird in dem Promemoria als der Schwerpunkt für die Beurtheilung bezeichnet, wohingegen den Regierungen keineswegs die Prüfung theologischer Fragen zugemuthet oder ein Urthcil darüber angesonnen werde, ob das Dogma vom 18. Juli 1870 ein solches nach den Grundsätzen der katholischen Kirche sei, oder nicht. Wird obige Frage bejaht, „so ergibt sich mit logischer Nothwendigkeit der Schutz in dem Genuß aller jener Rechte, auf welche die Katholiken nach den im Lande geltenden Gesetzen Anspruch habe«, sowie die Bereitstelluug der Mittel, welche erforderlich sind, um den Genuß dieser Rechte im Falle widerrechtlicher Vorenthaltung zu erlangen" . . . „Wenn also die Tausende mit Recht wegen der Nichtanerkennung der Constitution vom 18. Juli 1870 aus der katholischen Kirche ausgeschlossen worden sind, und ihr nicht mehr angehören — wenn die hohen Regierungen dies dulden oder anerkennen — wenn sie dies thatsächlich dadurch thun würden, daß sie uns den Schutz versagten, indem sie uns zur praktischen Uebung unserer katholischen Rechte nicht helfen, sondern den Vati- canisten mindestens passiv beistehen würden, sich als die Katholiken geriren zu dürfen, dann wären die Katholiken durch den Staat für berechtigt erklärt worden, dann würden sie durch den Staat gezwungen zu glauben, was die unfehlbaren Päpste über ihre und der Priester Allmacht, die absolute Inferiorität des Staats in ihren Stuhlsprüchen gelehrt haben; dann hätte der Staat den Katholiken das Recht gegeben, den Staatsgesetzen den Gehorsam zu verweigern. sobald sie mit den Kirchengesetzen collidiren; dann existirte z. B- die österreichische Verfassung, das bayerische Edict, das württembergische Gesetz vom 30. Januar 1862, das badische vom 9 October 1860, das Jesuiteuge- setz rc. für die Katholiken nicht mehr; dann wären nicht die Könige von Preußen, Bayern, Württemberg, die Großherzoge von Baden, Hessen rc. Souve räne der Katholiken, sondern dann wäre der unfehlbare allmächtige Regent aller Katholiken der — römische Papst." DcutfcöCanö. Gießen, 26. November. Das gestrige „Franks. Journal" bringt in der Angelegenheit des Herrn Mitzenius einen Artikel, der wahrlich unwillkühr- lich unser Lachen erregt hat. Gruselt es Euch nicht, Ihr lieben Gießener, wenn Ihr da von den „protestantischen Jesuiten" hört, die in unserer Stadt ihr Wesen treiben sollen? I , wenn wir den feinen Verstand Darmstädter Residenzherren hätten, dann würden wir es schon längst gemerkt haben, wie wir schon seit lange unter der Fuchtel „geistlicher Unduldsamkeit" stehen. Es ist nur gut, daß man sich von Darmstadt aus unserer erbarmt, und uns endlich ein Lichtlein aufsteckt. Doch, ernsthaft geredet. Wir wollen dem Manne, der nun einmal als Lehrer hierher gesetzt ist, sein Amt nicht erschweren, und deshalb von dem eigentlichen Streitpunkte ganz absehen Aber die Anmaßung des Artikelschreibers im „Franks. Journal" ist doch wahrlich zu groß, wenn er in dem gemeinsamen Vorgehen des Stadt-, Schul- und Kirchen-Vorstandes unserer Stadt zum Schutze der Interessen derselben nur Abhängigkeit von „geistlichem Zelotismus" erblickt. Als ob es nur in Darmstadt selbstständige Männer gäbe, als ob man nur in Darmstadt wisse, was unserer Stadt fromme. Sonst pstegt man beständig von dem Recht der Gemeinde zu fabeln. Wenn aber einmal die Gemeinde durch ihre gewählten Vertrauensmänner in den Colle- gien ihren Willen in einer den Herren mißliebigen Weise äußert, stugs wird der „Staat" gegen die Widersetzlichen in's Feld geführt, und leichtfertige Ver leumdung und Verdächtigung der redlichsten Absichten muß dazu die Handhabe bieten. Wir wollen dem Herrn Mitzenius rathen, seine Freunde darüber aufzuklären, daß sie ihm durch solche Artikel nicht nützen, sondern nur schaden. Darmstadt, 25. November. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: Am 3. October den Professor an der polytechnischen Schule zu Karlsruhe, Hofrath Dr. Etienne Laspeyres, zum ordentlichen Professor der Staatsund Cameral-Wiffenschaften in der philosophischen Fakultät der Landes-Univer sität mit Wirkung vom 15. März 1874 an zu ernennen. Darmstadt, 25. November. Die Großh. Ministerien des Großh. Hauses und des Aeußern, des Innern, der Justiz, sowie der Finanzen haben der zweiten Kammer der Stände im Auftrage Sr. König!. Hoheit des Großherzogs einen Gesetzentwurf, die Ergänzung der Bestimmungen in Art. 7 und 15 des Edicts über die öffentlichen Dienstverhältnisse der Civilstaatsbeamten betr., überreicht, welchen wir hier wörtlich folgen lassen: Ludwig III. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein 2c. Zur Ergäuzung der Bestimmungen, welche das Edict vom 12. April 1820 über die öffentlichen Dienstverhältnisse der Civilstaatsbeamten in den Art. 7 und 15 enthält, haben Wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt: Art. 1. Kein wirklicher Staatsbeamter darf fortan ein Nebenamt oder eine Nebenbeschäftigung, mit welcher eine fortlaufende Remuneration verbunden ist, übernehmen, ohne hierzu die Geuehmigung des ihm vorgesetzten Ministeriums erhalten zu haben. Dieselbe Genehmigung ist zu dem Eintritt eines activen Beamten in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aufsichtsrath einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft oder in ein zur Gründung einer solchen Gesellschaft gebildetes Comite erforderlich. Die Genehmigung darf nicht ertheilt werden, wenn die Betheiligung des betr. Beamten an dem Vorstande, Verwaltungs- oder Aufsichtsrath einer @r= werbsgesellschaft oder an dem zur Gründung einer solchen Gesellschaft gebildeten Comits mittelbar oder unmittelbar mit einem ständtgen oder unständigen Bezug von Geld oder Geldeswerth verbunden ist. Die erthetlte Genehmignng ist jederzeit widerruflich. Art. 2. Beamte, welche in den Ruhestand versetzt sind, dürfen sich bei Vermeidung des Verlusts des Ruhegehalts fortan nur mit Genehmigung des vorgesetzten Ministeriums an dem Vorstand, Verwaltungs- oder Aufsichtsrath eiuer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft betheiligen, wenn diese ihre Betheiligung mittelbar oder unmittelbar mit einem ständigen oder unständigen Berua von Geld oder Geldeswerth verbunden ist. ö Die einem Pensionär erthcilte Genehmigung ist unwiderruflich, so lange derselbe im Ruhestand verbleibt. Sie kann znrückgenommen werden, wenn derselbe nach Maßgabe des Art. 15 des Edicts vom 12. April 1820 in den activen Dienst wieder eintritt. Art. 3. Das gegenwärtige Gesetz tritt sofort mit seiner Verkündigung durch das Regierungsblatt in Kraft. War ein Beamter bereits vor Erlaß des Gesetzes in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aufsichtsrath einer Erwerbsgesellschaft oder in ein zur Gründung einer solchen Gesellschaft gebildetes Comits eingetreten, so kann die Fortdauer dieses Verhältnisses untersagt werden, wenn die fernere Betheiliqunq des Beamten, nach Ansicht des vorgesetzten Ministeriums, dem Interesse des Dienstes zuwider ist. Urkundlich 2C. Berlin, 25. November. Die „Nordd. Allg. Ztg." constatirt den in der letzten Zeit eingetretenen Umschwung der öffentlichen Meinung Englands zu Gunsten des Kampfes Deutschlands gegen den Ultramontanismus und weist die Verdächtigung, daß bezügliche für Deutschland günstige Artikel großer englischer Zeitungen von der Preßleitung des Fürsten Bismarck künstlich hervorgerufen oder, beeinflußt seinen, als eine Absurdität zurück. Berlin, 25. November. Zur Ausführung der Kirchengesetze werden wieder eine Menge einzelner Executionsverfügungen gemeldet. Nur Eine Meldung des „Schief. Kircheubl." verdient Erwähnung. Dasselbe berichtet: „Die Pfarrer von Gleiwitz und Kattowitz tragen nach langer Weigerung, nachdem ihnen Strafen bis zu 100 Thaler angedroht waren, nun die spärlich vorkom- meuden neuprotestautischen Geburten 2c. ein mit dem Bemerken, daß das „zwangsweise" tzemäß der Verfügung der Negierung geschehe. Ebenso wird z. B. bei Eintragungen von Geburten bemerkt, daß das Kind „von dem excom- municirten Priester 2c." getauft worden sei." — Der Wiener Mitarbeiter des „Nürub. Corresp." behauptet einen Blick in das zweite Schreiben des Papstes an den Deutschen Kaiser gethan zu haben. In diesem Schreiben sei eine entschiedene Wandlung erkennbar; es werde nicht mehr einfach das Recht der Kirche als solches zurückgefordert, es werde der Kaiser direct und persönlich angegriffen und verantwortlich gemacht und auf seine Initiative des „Militarismus" zurückgeführt und in der schärfsten Weise beleuchtet und verurtheilt. Die Veröffentlichung des Schreibens stehe übrigens bevor; für die erforderliche Indiskretion sei bereits gesorgt. Pofen, 25. November. Das Kreisgericht verurtheilte den Erzbischof Ledochowski wegen eigenmächtiger Anstellung von Geistlichen in 9 Fällen zu 5400 Thalern, cvent. 2 Jahren Gefängniß. Der Staatsanwalt hatte nach dem höchsten Strafmaß 9000 Thaler beantragt. München, 26. November. Im Abgeordnetenhause wurde heute der Herz-Gerstner'sche Antrag über die den Reichstags-Abgeordneten zu gewährende Diäten berathen. Nachdem Herz den Antrag motivirt, und Jörg den Gegenantrag gestellt hatte, über den Herrschen Antrag wegen Jncompetenz zur Tagesordnung überzugehen, erklärt der Ministerpräsident, daß er nicht in der Lage sei, jetzt schon bestimmte Erklärungen abzugeben, welche Stellung die bayerische Regierung beim Bundesrath bezüglich der Diäten-Frage einnehmen werde. Darauf wird der Antrag Herz: es möge die Staatsregierung anfgefordert werden, bei dem Bundesrathe dahin zu wirken, daß den Mitgliedern des Reichstages Entschädigung der Reisekosten und Diäten bewilligt werden, mit 66 gegen 64 Stimmen angenommen. Der Antrag Jörq's wird mit 67 gegen 63 Stimmen abgelehnt. Schweiz. Genf, 26. November. Dem „Journal de Geneve" zufolge hat der Staatsrath auf das Begehren der katholischen Einwohner von Lancy, Chene, Bourg und Carouge beschlossen, Pfarrer und Vicar dieser Gemeinden zur Leistung des gesetzlich vorgeschriebenen Eides aufzufordern. Eine Verweigerung der Eidesleistung würde eine neue Wahl durch die Pfarrgemeinde zur Folge haben. dranäreid). Trianon, 25. November. Proceß Bazaine General Boyer berichtet über eine Mission nach Versailles. Ein am 10. October in Metz versammelter Kriegsrath hatte die Unmöglichkeit, den Widerstand fortzusetzen, sowie die Nothwendigkeit zu unterhandeln, anerkannt. Er (Boyer) wurde ausersehen, die Unterhandlungen einzuleiten und reiste demzufolge uach Versailles ab, wo er am 14. October eintraf. In den mit dem Fürsten Bismarck gehabten Unterredungen weigerte sich dieser, mit einem General der Regierung der nationalen Vertheidigung zu verhandeln und erklärte, dies nur mit der Regentin thun zu wollen. Nachdem Boyer nach Metz zurückgekehrt war und Bericht erstattet hatte, wurde beschlossen, mit der Kaiserin in Unterhandlung zu treten. Am 18. reiste er nach England ab und begab sich zu der Kaiserin, welche von dem Fürsten Bismarck einen 14tägigen Waffenstillstand verlangte Fürst Bismarck schlug denselben ab. Noch während der Unterhandlung erfolgte die Capitula- tion von Metz. Zhnrrifm. Washington, 26. November. Der Staatssecretär Fish hatte gestern • eine längere Besprechung mit dem spanischen Gesandten. Beide empfingen beruhigende Depeschen aus Madrid, welche eine friedliche Lösung hoffen laffen. Präsident Grant will vor Abfassung der Botschaft eine definitive Antwort der spanischen Regierung abwarten. Vermischte-. — Durch befreundete Hand ist die „Düsseld. Ztg.^ in die Lage versetzt, folgendes cultur- histortsch höchst interessante Schriftstück, nämlich eine Bönnische Scharfrichter-Verordnung aus Aus Memphis (Tennessee) kommen grauenerregende Schilderungen des dort herr- Weclisel Amsterdam 4 9 42—44 Pistolen 1864r 150 Aecht kölnisches Wasser ae'sunder und starker Mann, zu 8 fl. per Dutzend, 4 fl per halbes Dutzend und 45 fr. per Glas gehorsamst en ckeinlick bessere Tage ge-' Johann Maria Fartna in Köln. ss-> Börsennachrichten. 26. November 1873 Augsburg Berlin Bremen Brüssel Hamburg Leipzig London Lyon Paris Wien ditto ditto Disconto östr s. Lombard 49 Livorneser 33 ,/< Toscaner 54 Elisabeth.-Prior. 92 Maxbahn 129'/2 Bayer. Ostbahn 116 Rhein-Nahebahn-AcL Hess. Ludwigsb.-Act. Oberhessen „ 29' . 152 74 Actien« Frankf. Bank 147'/2 Frankf. Vereins-Kasse 88 Darmst. Bankact. 377 Rheinische Hyp.-Bank — Wien Bankactien 1001 Oest. Creditact. 233 Galizien — Cholera, des gelben Fiebers, in Folge der Börsenkrisis endlich, welche den Fall der ersten Bankhäuser in Memphis herbeifübrte, ist die Einwohnerzahl auf 8—10,000 herabgesunken und sind die Zurückgebliebenen namenlosem Elende preisgcgeben. Zahlreiche Deutsche haben sich mit ihren Familien in Memphis angesiedelt. — Seitens der Polizeibehörde in Berlin ist von Neuem verlangt worden, daß den Angestellten der Feuerwehr, namentlich den Feuerwehrmännern und Ober-Feuerwehrmännern, welche im Dienst beim Feuer selbst beschädigt oder nach längerer Dienstzeit dienstunfähig werden, Pensionen und Unterstützungen Seitens der Stadt bewilligt werden. Der erhobene Anspruch wird von dem Minister des Innern unterstützt. Und wir meinen, mit vollem Rechte. Es wäre an der Zeit, auch für die Hess. Städte Aehnliches ins Auge zu fassen. — Das Deutsche Dampfschiff „Göthe," Capt. I. A. Wilson, von der Adler-Linie in Hamburg, welches am 13. November er. von Hamburg abgegangen, ist nach einer Reise von 12 Tagen am 25. November wohlbehalten in New-Jork angckommen. Prioritäten. 3% östr. Stsb.-Prior. 60'/2 von Jean Maria Farina. Meine Niederlage davon in der Expedition des Giehener Anzeigers empfehle ich Börsenberichte. Frankfurt a. M., 26. November. Die Stimmung der Börse war heute wieder eine festere. Von günstigem Einfluß zeigte sich die Nachricht von einer in Kürze stattsindenden Herabsetzung des englischen Bankoiscontos um 20/0. Die gestrige Flauheit Berlins führt man jetzt auf Manöver der Contremine zurück, welche die in Blanco verkauften Stücke wieder billig zurückkaufen wollte. Zu welchen Mitteln die Contremine greift, um ihre Zwecke zu erreichen, beweisen Berichte in gestrigen Berliner Blättern, wo, als Ursache der matteren Tendenz, Gerüchte über bevorstehende bedeutende Fallissements in Frankfurt a. M. angegeben werden. Es scheint, daß diese absurden Gerüchte, an denen kein wahres Wort ist, an der Berliner Börse, wie die von dort gesandten Notirungen darthun, einigen Glauben fanden. Im Verlauf des heutigen Geschäftes wurde die gute Stimmung unseres Platzes noch durch die bessere Haltung Berlins befestigt und waren es am Sheculationsmarkte namentlich Creditactien, welche davon profitirten. Dieselben bewegten sich zwischen 232 — 2'/2 und 23/4. In Liquidation zahlten Creditactien einen Deport von circa 48 Kr. — Staatsbahnactie» eröffneten mit 341-14 und schlossen 34074, Lombarden blieben 175. Von Oesterr. Bahnen sind Galizier höher. Banken zeigten sich im Ganzen behauptet. Prov.-Disconto schlossen 9O'/2( um 33/4o/o besser, wie gestern, in Folge eines theilweisen Dementis der über das Institut umlaufenden Nachrichten. Staats- onds waren fest. Am Looseffectenmarkte fand ein reges Geschäft statt. Große und kleine Mailänder sowie Bukarester, Schwedische, Ansbacher und Bordeaux 100 Frc.-Loose hob er. Florenzer, Venediger und Triester stark offerirt. St. Louis und South Eastern offerirt und io/o niedriger. Fremde Devisen matter. Goldsorten. fl. kr. Pr. Friedrdor 9 58—59 k. S. 99,') k. 8. 100 k. 8 1047 6 k. 8. 105'/. k. 8. 93'/. k. 8. 105',R k. 8. 105 k. 8. 119 k. 8. — k. 8. 93' z k. 8. 102:V4 m. 8. 1023 4 1. 8. K'2'/z °/o 3O/o 3O/o 5°/o 5°/o Actien. 5% östr. F. St. E. B. 341'/2 Lombard. Bahn 176 Ludwigsh. Bexbach 188 „ doppelte 9 36—38 Holl. fl. 10 St. 9 52—54 Ducaten . . 5 34—36 20 Frankenst. 9 22—23 Engi. Sover. 11 51 — 53 Russ. Imper. 9 42 — 44 Dollar in Geld 2 25'/2- 26' 2 Preuss. 4', 2° o Oblig. 1013/g Frankf. 3'/g°/o Oblig. 81 Nass. 3'/2% Obi. 91'/2 Kurhess. 4° 0 „ — Gr. Hess. 5°/q Obi. — „ „ 40/0 „ 99',2 „ n 3'/2°/o r 96'/2 Bayer. 5°/0 » — „ 4'/5°/o 1jährige 100‘/4 n 40 0 1jährige 953/, Wiirtemb. 4 '/2o/o 0dl. 100' \ Baden 4'/20,q ObL e. E. L. 100 Oesterr. Silberrente 64'/2 „ Papierrente 60'/, Spanier, neuest. 3% 15'/^ Amerik. Bonds 1881r 1007t, e „ 1882r 975/, n 1885r 987/h n „ 1887r 100'/4 t Kn 4/' TÄbWmÄÄmS. antmr gxKuHon,8b« Deliq'u-nt mit glüendcn Zangen gmfftn würbe, ebenmäßig 26 Alb. 15. Einen so sich selbst crhenckt, zu begraben, dem Scharffrichter vor seine Muhe 3. 16. Kopffcn, und den Kopff auf eine Stange zu stechen 5. 17. Lebendig zu vergraben oder ertranken, ist zwar dieser Orten nicht üblich, dafern gleichwohl eine von diesen Exekütronen sollte erkennt und vor; a nommen werden, solle dem Scharffrichter ebensoviel gebühren, wie vom Kopffen und Rad pfleckten nemblich 6. 18. An den Pranger zu stellen, zu brennen, und außzustreichen, zusammen 3. 19 An den Pranger zu stellen, und außzustreichen 2. 20. Allein an den Pranger zu stellen 1. 6. 21.' Auffm Thurm zu streichen 1. 26. Tortur. 22. Zu b.nden Schrauben an den Daumen, und Sclüenbein anzusetzcn, und aufzuziehcn, daß erste Viertel Stund 1. 23. Nachgehends von iedem Viertel Stund 1 24. Vorbehaltlich was den Scharffrichter hernach wegen wieder eingerichteter Glieder für seine Mühe, und anderes der Billigkeit nach gebühren mochte. 25. Zu binden, die Schrauben, wie vorgcmelt, anzulegen, und zumaufziehen die völlige Anstalt^zu machen, vom ersten viertel Stund 1. 26. 26. Hernach von jedem viertel Stund 1. 27 Mit der Tortur zu terriren 1. 28. Falls nun vor specchcirte Executiones, und Torturae in den verpfändeten Aembtern, und Unterherrlichkertcn hiesigen Ertz-Stlffts oder wo derielbe keine Be^ stellung hat, vorgehen würde, solle dem Scharffrichter em Drlttheü mehreres a s vorgesetzt der Ursachen gegeben werden, weilen Jhro Churfürstl -Durchlaucht allem ohne Zuthun der Unterherren und Pfands-Inhabern demselben sein Zugelegtes Jahrgehalt reichen lassen. 29. Dann auch solle derselb allein von Unterherren und Pfand-Inhabern bei, allen vorfallenden Exc- cutionen gebraucht und kein Frembter dazu genommen werden. 30. Für Rech und Tags Geld werden ihm täglich 2 Gülden kölnisch zugelegt dergestalt jedoch daß wann er die Execution oder Tortur verrichtet derselbe kein Tag Gelo )u fordern haben sollen 31. Für Fahrgeld, wenn er zu Wasier reißet, solle demselben entrichtet werden, was jedes Orts ub- und gewöhnlich ist. Signatum Bonn, 15. Februari 1688." f. < f — Laut Uebcrsicht des Postverkehrs im Großherzogthum Hessen in 1872 stellt sich auf fast allen Gebieten des Postverkehrs eine beträchtliche Zunahme gegen daS Vorjahr heraus. Namentlich stieg der Briefverkehr außerordentlich. Die Zay l der angekommenen Briefpost- gegenstände, die der Zahl der abgesandten annähernd gleich ,st^ betrug nn Ganzen 10 90o,678 Stück. Hiervon entfallen auf die Postanstalt 2,626,002, auf Darmstadt 1,4/2,598, auf Offen bach 723,780, auf Gießen 487,116 und auf Worms 485,406 Stück. An Zeitungen wurden bei sämmtlichen Postanstaltcn 4,24»,569 Nummern aufgegeben. Auswärtige Zeitungen wurden ' im 4. Quartal 1872 7308 Exemplare durch die Post bezogen. An Packeten und Geldiendungen wurden 1,019,394 Stück im'Werthc von st. 107,437,334 expedirt, an baaren Zahlungen fl. 4,507,801. Die Zahl der Postreisenden endlich betrug 89,437. — (Wie man mit wilden — Thalerscheinen umzugehen hat.) Em Berliner Anwalt bekam am 24. Juli cr. einen kohlschwarzen und gänzlich unkenntlichen Einthalerschem des 'Herzogthums Meiningen. Da der Schein aus einer Unzahl von Stucken bestand und |eine Abstammung nur mit der Lupe zu erkennen war, so packte er ihn ein und sandte ihn nebst Begleitschreiben direct an den Herzog von Meiningen mit der Bitte, doch dafür gütigst Mitwirken zu wollen, daß dergleichen Geld ouS dem Verkehr gezogen und ihm an Stelle dieses Scheines ein guter preußischer Einthalerschein zugeschickt werde. In Folge dieses Schreibens erschien am 2. October ein Geldbriefträger bei dem resoluten Anwalt und überreichte demselben einen großen Schreibebrief mit fünf Herzoglichen Siegeln, der nachstehendes enthielt: „Aus Ihr geehrtes Schreiben vom 24. Juli cr. an Seine Hoheit den Herzog von Sachsen-Me.nmgen wird Ihnen hierdurch für den defecten Kassenschein ein preußischer Emthalerschem übersandt. Meiningen, 30. September 1873. Herzoglich Sachsen-Meiningensches Staats - Ministerium. Der Finanz-Minister." Vivat sequens! — (Zur Geschichte des Frühschoppens.) Der Frühschoppen, jenes Labsal aller auf der Universität geschulter oder auf Civilwege gebildeter Kneipgenies, ist nicht etwa eine Ausgeburt der verwilderten Neuzeit, sondern war schon im classischen Alterthum bekannt und geliebt und die alten Ritter des Mittelalters thaten das Ihre, daß die löbliche Sitte, dem Bachus und Gambrinus schon vor der Hauptmahlzeit zu opfern, nicht abkam. Bis in die Zetten der Republik galt cs zwar bei den Römern für liederlich, wenn man schon am frühen Morgen dem Glase zusprach, indeß ihre Anhänger hatte diese Mode schon damals, und spater unter Kmser Tiberius verfielen junge Aerzte, die sich beliebt macken wollten , darauf, den Cultus des Frühschoppens ihren Patienten als Stärkemittel zu empfehlen. Plinius behauptet die Romer hatten diese Schlemmerei nicht aufgebracht, sondern sie sei ein Stück von fremden Künsten und damit spielt er wahrscheinlich auf die Griechen an, die überhaupt in der Kunst des Trinkens den Romern mit einem würdigen Beispiele vorangingen. - . — Folgender neuester Modeartikel dürfte eine durchaus „zeitgemäße' Erfindung sein.! Es ist ein Damenhut, der in einzelnen Exemplaren schon von Paris aus versandt wurde und die Erfindung einer Amerikanischen Modistin sein soll, mit welchem dessen Trägerin, sobald sie' es wünscht, erröthen kann. An den Bindbändern desselben befinden sich auf der inneren Seite ein paar kleine Stahlklappen, welche, wenn die Dame sich verneigt oder den Kops senkt,, die Arterien an beiden Schläfen drücken und sofort das Blut in die Wangen treiben, hebe-- . glühenden Jünglingen würden wir also empfehlen, sobald sich die Theure "^ef errothcnd an |ie schmiegt," zunächst zu constatiren, ob daS Letztere mit oder ohne Klappe zu Wege gebracht ist. Damen dagegen, die das „Rothwerden" etwas verlernt haben, dürften diese Hute durchaus geeignet sein, den Zauber jugendlicher Naivität auf Momente wieder zu verschaffen. — Vor dem Gerichte spielte sich jüngst folgende Scene ab. Vorsitzendcr:^Sie sind angeklagt auf öffentlicher Straße gebettelt zu haben, Sic, ein c,: Angeklagter, ein heruntergekommenes Subject, das früher augenscheinlich beffere -Lage ge- do. II. Emiss. — Anlehensloose. Darmstädter fl. 50Loose 216'/2 n n 25 „ 58'/2 Kurh. 40 Thlr. Leose 71 Nassau 25 fl. 46' 2 Braunschweiger 213/e 30 o Oldenburg, ä 4()Thlr. 37'/4 4% bayr. Präm.-Anl. 112'/4 4% badische Loose — Badische fl. 35 Loose 673/4 Oestr. fl. 250 v. 1854 87' 4 1858r Prioritätsloose 190 i 1860r Loose 91 '/2 - »*, waasr-'Ä ssms xäms CöllmOvoselbst es bei dem alten ausein^ zu vttr" (g (TenO^ Schiwe^en des'^ort herr- und sonstigen gcgeb.en^iveid^cn v. • t » y ^«<,n und zu verbrennen 8. schenden Elends an hiesige Anverwandte dort lebender. Deutschen hierher. Die Stadt zahlte theilen Collms. Thlr. 8 -- 'n vier TH z " verbrennest ebensoviel 6. 6. Lebendig noch vor 18 Monaten 80,000 Einwohner; in Folge von Pestilenzen, der schwarzen Blattern, 4' ^-^tranguliren und zu Körper gauffs Rad zu legen und zu pflechten 6. Cholera, des gelben Fiebers, in Folge der Börsenkrisis endlich, welche den Fall der erster--- zu Radern 8. 7. von kopffcn, dan )_______ n 6 fAuKrn bäuier in Memvhis herbeiführtc, ist die Einwohnerzahl auf 8—10,000 herabaesunken in Allgemeiner Anzeiger. IersteigeMgen. 5433) Freitag dm 28. L Mts., Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem hiesigen Rathhause versteigert werden: A. Schreinerarbeit (An- fertigen von Schulbänken), veranschl. zu 328 fl- — fr - B. Spenglerarbeit, „ „ 19 „ 12 „ Gießen, den 25. November 1873. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Ieilgebotenes. Das gut assortirte Garnlager der Unterzeichneten empfiehlt als ganz besonders billig eine Parthie 4-, 5- und 6drähtige natnrellfarbige Strickwolle per Zoll-Pfund fl. 2. Z. A. Busch Söhne. 397) Thee, Chocolade und Stearinlichter bei PH. Schlatter. 5047) Jtal. Maronen empfiehlt____________Emil Fisch back- Feinere Holzschnhe empfiehlt (5445) A- D octer am Kirchenplatz. Feinste Gothaer Cervelatwurst, „ y Trnffelwurst, , , Iungenwurst, im Ganzen und im Ausschnitt, empfehlen I. A. Busch Söhne. 5441) Futtergerste verkauft Emil Noll, Löwengasse. Türk. Zwetfchenkraut, Prima-Qualität, empfiehlt (5243) Emil Fischbach. I Ausverkauf. Wegen Aufgabe d-S Geschäfts verkaufe ich meine sämmtlichen Maaren unter Fabrikpreisen, rote: Schleifenbänder, Dorstecker, Fächer, Coiffuren, Blumen, Fantasiefedern, ächte roeiße, schwarze und farbige Federn, Gaze, Schleier, Tüll, Blonden, roeiße Spitzen, schroarze Guipures, roollene Spitzen, farbigen Seidensammt, darunter namentlich in braun, per Elle fl. 3, schwarzen Delvet vorzüglicher Qualität, La- valliere und Echarpes, Cravatten und Shlipfe fr'r Herren, besonders reiche Auswahl, Glace-, Wildleder-, Fille d’Ecose- und BukSkin-Handfchuhe für Herren, Damen und Kinder, Regen- und Sonnenschirme, Gummifchnhe, Filzhüte für Herren u. Knaben, Wachstuchhüte. (5453) JL Köhler, SelterSroeg. Lachsforellen und Bückinge zum Rohessen empfehlen I. A. Busch Söhne. 4287) Wollene Hemden, Unterjacken, Unterhosen, Leibbinden, sowie stets das Neueste in Halsbinden, empfiehlt in großer Auswahl H. Nübsamen. 4 ./. II. 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Musterkarten stehcn gerne zu Diensten. c> 5447) ein fthl«f«icS ein geräumiger Pferd verkauft H. V o g t, Neuenweg. | -QDtn m ut- empfehlen ital. Maccaroni, ostind Saqo, grün Korn, gemahl. und ganz, geschälte Riesenerbsen, sächsische Hellerl nsen, Bohnen, — Stearin- u. Paraskn-Lichter, Stearinwagenlichter, prima St. Galler Schweizerkäfe, Cmmenthaler Rahmkäse, neue Holländische Häringe und Sa dellen, amerik Schweineschmalz. — Feinen Ceylon- u. Java-Kaffee, feinste Rafstnade in Broden, vewoynre d.^v sowie gestosten und in Würfeln- Blüthenmehl, Pug- Logis vom 1. Januar 1874 an anderweitig kauft lieser Mandeln, ital. Haffel - und Wallnüsfe. — Grünen und schwarzen Thee, Ceylon Zirnnrt, Cboco- lade in allen Qualitäten, extrafeinen Jamaica Rum und Rumpunsch, Arrac und Arracpunsch rc.; prompte und billige Bedienung wird zugesichert. (5244) GO Wiederverkäufer erhalten Rabatt. Bamberg. 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