vierteljährig 1 fl. 12 kr. eit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr. Gießener Anzeiger. Erscheint täglich, mii Ausnahme Sonntags. Expedition: Canzletbrrg, S»t. B. Nr. 1. Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen. Nr. 2'jä®. Donnerstag oeu 23. Oclolrcr S8V3. ‘^WAMWWmsa^KSaHIIIII I lli 11II Hl—MHI i IIIITIIIimWMMi amtlicher Theit. Gießen, am 21. October 1873. Betreffend: Nechenschaftsbtrichte der Wiesenvorstände pro 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichm Bürgermeistereien Mendorf a. d. Lda, Annerod, Burkhardsfelden, Eberstadt, Garbenteich, Gießen, Grüningen, Heuchelheim Holzheim, Klein-Linden, Lich, Mainzlar, Rieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Reiskirchen, Ruttersbansen, Steinbach, Treis a. d. Lda. und Watzenborn. Wir erinnern Sie an die Erledigung unserer Verfügung vom 3. laufenden Monats binnen 8 Tagen, v. N ö d e r. politischer Th eil. Deutsch taub. Prof. Dr. Weidner. Darmstadt, 21. October. Die Negierung bat der zweiten Kammer das Nachtrags-Budget für den Nest der Finanzperiode 1873/75 vorgelegt. Dasselbe enthalt die Gehaltsaufbesserung der Beamten um ein Sechstel vom l. Januar 1873 an. sowie die Etats der einzelnen Behörden, die später, wenn das Budget zürn Abschluß gekommen und die deßfallsige Vereinbarung gewissen der Gläubigen in der Ordnung der weltlichen Dinge zu binden im Stande ist/' Endlich muß man^sich erinnern, daß die Papste sich stets das Recht beilegten, Staatsgefetze, Staatsverträge und Staatsverfassungen für ungültig zu erklären und von deren Befolgung zu entbinden, sobald sie den Rechten der Kirche und des Klerus nachtheilig schienen 6) und daß dieser Rechtsanspruch nunmehr den Charakter göttlicher Wahrheit angenommen hat, da durch Nummer XXIII des Syllabus ausdrücklich ausgesprochen ist, daß die römischen Päpste die Grenzen ihrer Gewalt nie überschritten, und in Festsetzung der Glaubensund Sittenlehren sich nicht geirrt haben. Angesichts dieser Glaubenslehre und der Verfassung der römischen Kirche7) läßt sich daher der Brief des Papstes, welcher eben an seine Allgewalt und Unfehlbarkeit zu glauben scheint, wohl erklären. Dagegen drängen sich unwillkürlich die Fragen auf: 1) Können die Staatsangehörigen den Dienern einer solchen, mit jeder Staatsordnung unverträglichen 8) Kirchengewalt noch länger ihre Anerkennung und Unterstützung gewähren? 2) Wann werden die deutschen Katholiken sich in Masse gegen solche, lediglich auf ihr Stillschweigen gegründete Anmaßungen erheben und ihre entgegengesetzte Ucberzeuguug offen bekennen? (N. Frkftr. Pr.) 6) So z. B. erklärte Pius IX. unterm 22. Juni 1868 die österreichischen Staaksgrundgesetze kraft seiner apostolischen Autorität für gänzlich nichtig und ohne zegllche Kraft. 7) Man vcrgl. die Darstellung derselben in Nr. 101 der N. Frkftr. Presse. 8) Der Münchener „Volksbote"" äußerte schon in seiner Nr. 243 vom Jahre 1872: Die Kirche Christi in der Integrität ihrer gottgegebenen Verfassung ist mit den. Bestände des Deutschen Reiches unvereinbar Kaiser verdient um deswillen eine besondere Beachtung, weil er gegenüber Deutschland die erste Geltendmachung der unfehlbaren Allgewalt ist, welche das vaticanische Concil in dem Glaubeusgesetze vom 18. Juli 1870 „über die Kirche Christi" dem Papste zuerkannt hat. Der Brief bezweckt die Aufhebung der vier neuen preußischen Gesetze: über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, über die kirchliche Disci- pliuargewalt und Errichtung des königl. Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten, über die Grenzen des Rechts zum Gebrauche kirchlicher Straf- und Zuchtmittel, über den Austritt aus der Kirche, und wohl auch des deutschen Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872 über die Ausschließung des Ordens der Gesellschaft Jesu aus dem Bundesgebiete. Die Beseitigung dieser Gesetze wird geradezu gefordert; diese Forderung wird ausdrücklich als Erfüllung einer Pflicht des Papstes bezeichnet, welche darin bestehe, Allen die Wahrheit zu sagen; und sie wird an Den Kaiser und König gestellt als an einen dem Papste Angehörigen. Es ist also der Befehl eines Herrschers an seinen Unterthan. Die Handlungsweise des Papstes entspricht vollkommen dcr Lehre und der Verfassung der römischen Kirche. Denn hiernach ist sie allein die Kirche Christi und umfaßt die ganze Christenheit. Ihr gehört Jeder an, welcher durch das Sacrament der Taufe Christ geworden ist, und da in dieser Kirche der Papst allein berechtigt, folglich selber die Kirche ist, so gehört auch jeder Christ dem Papste an 1). Von dieser Kirche ist der römische Papst das Haupt und es kommt ihm als wahrer Statthalter Christi die höchste, volle Gewalt zu, die gesammte Kirche zu weiden, zu leiten und zu regieren 2). Insbesondere steht ihm das Recht zu, in unfehlbarer Weise die wahren Grundsätze über Glauben und Sitten festzustellen 3). Zn den Sitten aber gehören alle Handlungen der Menschen sowohl im Privat- als im öffentlichen Leben, namentlich auch die Acte der Staatsgewalt 4). Daß auch die Träger der Staatsgewalt bei Ausübung derselben der päpstlichen Herrschaft unterworfen seien, ist ausdrücklich als Glaubenssatz ausgesprochen in der dogmatischen Bulle unam sanctam von Bonifaz VIII. 1302 (cap. 1 de majori late et obedienlia in Extrav. coinm. 1. 8), wo es heißt / „Sowohl das geistliche, als das weltliche Schwert ist in der Gewalt der Kirche, das letztere ist in der Hand der Könige nur nach dem Winke und der Zulassung des Priesters. Die weltliche Autorität muß der geistlichen Gewalt unterworfen fein. Wenn die weltliche Gewalt abweicht, wird sie abgeurtheilt werden von der geistlicheil Gewalt. Dem römischen Papste unterworfen zu fein, i|t für jedes menschliche Geschöpf zum Heile nothwendig." Ebenso sind in der päpstlichen Encyclica vom 8. December 1864 und bem dazu gehörigen SyllabuS folgende Glaubenssätze 5) ausgestellt: „Die' Dcr Brief des römiscbe» Papstes an den Deutschen Katholische Kirche bat ihre Macht frei nicht nur gegen jeden einzelnen Menschen — 7 sondern auch gegen Die Nationen, Volker und-deren Herrscher auszuttben. Könige und Fürsten sind nicht von der geistlichen Gewalt ausgenommen und bei Lösung von Streitigkeiten zwischen der kirchlichen und geistlichen Gewalt nicht der Kirche übergeordnet. Die bürgerlichen Gesetze dürfen von der göttlichen und kirchlichen Autorität nicht abweichen. Bei einem Widerspruche zwischen den weltlichen und den kirchlichen Gesetzen kommt den ersteren nicht der Vorrang zu. Die Urtheilssprüche und Decrete des heiligen Stuhles erheischen, arich wenn sie nicht Dogmen des Glaubens und der Sitten berühren, Folge- leiftung und Gehorsam. Die Kirche kann auch etwas entscheiden, was die Ge- 2) Drittes Hauptstück, Absatz 1. 8) Viertes Hauptstück. 4) Im sog. Syllabus von 1864, b. h. in dem Verzeichnisse der vom Papste verdammten Jrrthümer siuden sich daher auch folgende Gegenstände behandelt: S 5. y^ijumer uuer die Kirche und deren Rechte. § 6. Jrrthümer über die bürgerliche Ge- sell>chast sowohl an sich, als in ihrem Verhältnisse zur Kirche. $ 10. Jrrthümer in Bezug auf den modernen Liberalismus. b‘c^cn Schriften nunmehr in Folge der päpstlichen Unfehlbarkeit dogmatischer Charakter zukomme, ist ausdrücklich heroorgehoben in der Uebersetzung der Constitutionen des vaticanischen Concils von Dr. Molitor, Domcapitular in Speyer und päpstlichem Theologen des Concils, Regensburg, Pustet, Seite 61. Gießen, 22. October. Wir erhielten folgende Zuschrift: In Nr. 246 i Ihres geschätzten Anzeigers findet sich eine Einsendung betr. das Gymnasium -zu Gießen, welches die unterzeichnete Behörde zu folgenden thatsächlichen Be- !richtigungen nöthigt. „Disciplinarmaßregeln" sind bis jetzt überhaupt nicht er- ! folgt, wenn man nicht das als etwas Neues ansehen will, daß auf strenge *) Drittes Hauptstück, Absatz 1 der obigen Constitution: „Der Papst ist aller Beobachtung der bestehenden Schulgesetze hinqewiesen wurde. Von „päda- ^'^n^Vater und Lehrer." Absatz 2: „Gegenüber der päpstlichen Jurtsdictionsge- gogischen Anordnungen" ist bis jetzt nur die eine getroffen, daß den Schülern "adl tb,r U-t-rruWstuud- eine Erholungspause' von 10 Minuten gewährt horsams."^ wrrd, bannt zngletch wahrend dieser Zeit die Unterrichtszimmer gelüftet werden «können. Aus der Prima sind endlich nicht sechs, sondern vier Schüler ausgetreten, um sich der Maturitätsprüfung in Büdingen zu unterziehen. Großherzogliche Direction des Gymnasiums Hierselbst. gebracht wird. Ein Prätendent, den man noch vor wenigen Monaten seiner Principientreue wegen als einen Irren bezeichnete, ist nun charakterlos geworden und dadurch sind seine Chancen für den Königsthron gestiegen. Wenn auch seit gestern keine neue rettende That aus Paris gemeldet worden, so sind die monarchischen Blätter einmüthig in dem Frohlocken: die Wiederherstellung der Monarchie ist jetzt zweifellos. Ganz so Zweifelsohne, wie in den Köpfen der Royalisten, ist bei andern Menschen die Fertigstellung des Königthums doch der Civilisation marschirle, war es wohl berechtigt, daß die Augen Europas auf Paris gerichtet waren. Gegenwärtig marschirt die Regierung der großen Ration an der Spitze der Reaction und wiederum ist die erste Frage: Nichts Neues von Paris? Ja es ist die Neugierde Europas, welche möglichst bald erfahren möchte, wie die Französische Nation unter Befehl des Krummstabes freundlichen Besuch, den Ew. Majestät in Verbindung mit Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland im vorigen Jahre in Berlin machten, noch während der Weltausstellung habe erwidern können. Die damals unter uns ausgetauschten freundschaftlichen Gesinnungen, die ich hier jetzt in vollem Maße wiedergefunden habe, sind eine Bürgschaft des europäischen Friedens und der Wohlfahrt unserer Völker Ich trinke auf das Wohl Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich und Königs von Ungarn, meines erhabenen Freundes und Bruders." Frankreich. Paris. So lange Frankreich wenigstens stellenweise an der Spitze h uv» w' München, 21. October. Gestern Abend fand eine zahlreich besuchte aeltend aemack- Versammlung der Liberalen des vierten Bezirksvereins statt. Dieselbe beschloß ^^r^°s^es Innern' sollen beispiels- folgende Resolution: Die Versammlung erkennt in dem Briese des Papstes In dem Ressort des MmtstenurnS deS^ Innern^ ,°t en »«ipu» jedem Deutschen znstehenden Religionsfreiheit, sowie eine Beleidigung der Würde und des Ansehens des Deutschen Kaisers, protestirt mit aller Entschiedenheit gegen die in dem Briefe des Papstes ausgesprochene troffen sein wird, an Stelle der seither bestandenen fixen Etats mit derselben die Gcneraldirection und stützte sich dabei auf das Reichsgesetz vom ^Juui gesetzlichen Wirkung wie dies- treten werden. Der Vorlage sind ein- große 1871, wo § 1 lautet: „Wenn be, dem Bctrtebe -wer Etjenbc.hu -tu Mensch Anzahl Denkschriften und Erläuterungen zu den einzelnen Positionen beigegebe» getödlct oder körperlich verletzt wird , Jo haftet der Betrtebsunternehmer für und basirt das Ganze selbstverständlich aus der Markrechnung unter Gegen-den dadurch entstehenden Schaden, jvsern er nicht beweist, daß der Unfall Überstellung der seitherigen Bewilligung in Gulden. Von den Vereinfachungen durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Getodteten oder der Staatsverwaltung, welche diese Vorlage enthält, ist bis jetzt nichts Be- Verletzten verursacht ist." - Seltsamer Weise wurde der Proceß auf alle er- fiimmtes bekannt: sicher ist jedoch die Aushebung der Oberstudien-Direction, denkliche Art in die Lang- gezogen. - Statt der Generaldwecnon mußte der für welche zwei technische Räthe in das Ministerium des Innern treten werden, Kläger den Beweis führen, daß der Mann >m Dienst gewesen und getvdtet das Eingehen von 6 Kreisämtern, wogegen jeder Provinzial-Direction ein sei, ersteres durch Zeuger>, letzteres durch di- Leiche. Wer we,ß welchen Aus- St-llv-rtr-t-r des Provinzial-Directors zugetheilt werden soll, sowie die V-r-gang die Sach- noch schließlich genommen, hatte sich nicht Se. Exccll. der schmclzung der Oberbau - Direction mit einer anderen Behörde. Der Finanz-Herr Justizrnimster Leonhardt ins Mittel gelegt und eme Entscheidung herbci- ausschiiß hielt bereits am Samstag eine vorbcraihende Sitzung über diesen geführt, die für alle Eisenbahnbeamtcn des Dentichen Reiches von allergrößter Keaenffand Wichtigkeit ist. Die Generaldirection zu Hannover ist also verurtheilt worden, 9 Heute wird der Gesetzgebungs-Ausschuß über di- von der ersten Kammer der Wittwe des Haake eine jährliche Pension von 100 Thlr. ans Lebenszeit erledigten, resp. Amendirungen an di- zweite Kammer zurückgesandte Gesetzes- zu zahlen. Von den vier Kindern bekommen die Wäschen jedes 40 Thlr. bis Vorlage definitiv- Entscheidung treffen. zum vollendeten 15., der Knabe ebenfalls bis zum 16. Jahre. Für die seit Darmstadt, 21. October. Die neuen Beamten - Etats lehnen sich dem T^e Haake s v-rfloffern Zeit wn^nachbczahK. ...... zwar im Allgemeinen an die früheren Etats au, berücksichtigen aber doch in mehr als einer Hinsicht die namentlich von der zweiten Kammer ten Wünsche. I,. —-- - weise die Ober-Studien-Direction und der AdmimstrativJustizhof, sowie sechs Kreisämter eingehen ; im Ressort des Ministeriums der Finanzen ist der Weg- fall einer Anzahl von T«°r°ien und -ine N°^s-tion der Llberbau- ^aßung'uud auerk-nnt'tntt Dank nnd Bcfriedigui,g, daß der Deutsche Kai- Dtrection n Aussicht^ge °nn-,i u. ., w. In kirchlichen Ge- s-r in seinem Namen unb in jenem d-s Deutschen Reiches dieselbe mit Würde meinde übertragen werden. In einer Reihe von Punkten glaubt übrigens die und Mannhaftigkeit zurückgewiesen hat. Die Annahme der Resolution cjf°lgte Regierung den ^Wünschen der zweiten Kammer nicht willfahren zu können und einstimmig und wurde dem Deutschen Kaiser ein begeistertes dreimaliges Hoch «”•»*!. l’« "ch -«f °°- <«*b. ,m-- IW« £ 5Ä »ed.n, ... OW. D.- .... ~ ** « etscnbahnamt demnächst dem BundeSrathe vorgelegt weiden wird, ist Freitag S weniger enthält, als die entrüstete Austritts-Erklärung des von der D-l-girtenconferenz der Eis-ubahndtrectton-n dtscuttr worden um so- Kittchen Priesters aus der römische» Kirche: dann an die am 3. November SUsaimnent^tende Generalvertammlu^ der Christus ist nicht mehr mit dieser Kirche — ruft Marchal aus — ; Eisenbahn-Gesellschaften zu gelangen. Das Retchseisenbahnamt ist bekanntlich Ianfle ich gekämpft, geseufzt und gehofft, aber ich ziehe an die Beschlüsse beider Versammlung^ in keiner Weise gebunden, r r 25 Jahren Priester, die Verbannung dem Schreckens-Loose vor, das selbstverständlich deren Ansichten nach Möglichkeit berücksichtigen. In den ersten je^enl |ranjßftfeii von Ron, au« bereitet hat. Denen, die Tagen des nächsten Monats wird sich das Reglement oeretts m den Händen , meiner That Haffen und verleumden werden, verzeihe ich; Dieje- des Bundesrathes befinden. Wie du-: ,,Elb. Ztg, au Kretsen des Handels, ch denen die Versuchung nahe treten sollte, mich zu bedauern, mögen standes hort, werde dasselbe die Wünsche der Handelswelt m hohem Matze v Mitleid sich selbst bewahren, denn ich verlasse das Land der Todten und zufrieden zu stellen geeignet sein. Dasselbe ist vor der Hand bestrebt alle die •*£ L der Lebendiaen -ina-tr-t«. . . . ." am Eisenbahnwesen hastenden Uebelstände in möglichst kurzer Zeit und in der erfolgreichsten Weise zu beseitigen, die ohne vorherige Aenderung der einschla- npfiprrpirfi genden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches abzustellen sind. Im werteren JJLHLLltlUJ. Versolg seiner Ziele und in consequenter Durchführung der Principien deS Wien, 21. Oct. Die bei dem Gala-Diner ausgebrachten Toaste launeuen Betriebsreglements wird das Reichseisenbahnamt dann später auf eine ten; Der des Kaisers Franz Joseph: „Nachdem mein innigster Wunsch, Modification der angeführten Bestimmungen des Handelsgesetzbuches hinarberten, me[ncn [ie6eu Freund und B rüder noch währen der Weltausstellung in Wien welche auf nichts geringeres als auf eine gänzliche Umarbeitung des ganzen, romfommen heißen zu können, in Erfüllung gegangen ist, so erhebe ich mit die Eisenbahngesetzgebung berührenden Abschnittes des Handelsgesetzbuches hm- ^reu^(ßCm Herzen und bestem Danke das Glas auf das Wohl unseres lieben auslausen dürste. Die wichtigsten und erfreulichsten Aenderungen des neuen Se. Majestät der deutsche Kaiser und König von Preußen lebe hoch!" Reglements liegen aus dem Gebiete des Güterverkehrs. Bei den Fracht-^z^^elm erwiderte: „Erlauben mir Ew. Majestät, daß ich ans die Briefen werden künftig alle Reverse, welche die von Eisenbahngesellschasten e^en gehörten erhebenden Worte meinen herzlichsten und freundschaftlichsten zu übernehmenden Verpflichtungen bei dem Transport zu vermindern oder ge- Dank ausspreche. An diesen Dank reihe ich den für die gastliche und freund- radezu illusorisch zu machen geeignet sind, durchaus sortfallen. Ebeiiso fallen sch^liche Aufnahme, welche die Kaiserin, meine Gemahlin, und meine Kinder bei Empfang des Gutes die Quittungen weg, deren Formulare dem Empfänger Kunden haben. Es ist mir eine besondere Genugthunng, daß ich den oft mit der Wahrheit contrastiret.de Veh-uptunqen über rechlzetttgen Empfang 7 - - - - ■ ~ - — ... . deS Gute« tc. zur Unterschrift präsentiren. Sehr wichtig n»d ersprießlich ist es ferner daß das Reichs-Eisenbahnamt durch das neue Betriebs -Reglement , Vorsorge getroffen hat, jedem dem Eisenbahn Verkehrswesen Fernstehenden volle und klare Einsicht in die Zeitdauer zu verschaffen, die ein Stück im Güter- verkehr fahrplanmäßig auf einer bestimmten Strecke zu verbringen hat, nach deren Ablauf die Verspätung ohne Einrede sofort zu constatiren ist. Zur Zeit ist das bekanntlich nicht möglich, weil die Principien des Güterverkehrs in ein niystisches Dunkel gehüllt sind und kein Mensch genau weiß, ob er nach Lage der Sache ein Recht zur Beschwerde hat oder nicht. Auf dem Gebiete des Personenverkehrs wird die Bestimmung allgemeine Billigung finden, daß die Eisenbahngesellschaft den Passagier, der durch ihre Schuld einen fahrplanmäßigen Anschluß ans einer Station versäumt, auf Verlangen kostenfrei nach dem Ausgangspunkt der Reise zurückzubefördern und ihm das Fahrgeld für die ganze intendirte Reise zu erstatten verpflichtet ist. Ebenso zweckentsprechend ist die Bestimmung, daß die Eiseiibahngesellschasten bei Verlusten von Gepäckstücken dem Passagier dieselben schon nach 3 Tagen statt wie jetzt nach 8 gen zu ersetzen gehalten sein sollen. Die Principien unb Maßnahmen, nach denen und durch die das Reichseisenbahnamt die Eisenbahngesellschasten und die Interessen des^ Verkehrs mit einander zu versöhnen gedenkt, sind ebenso zweckmäßig als großartig concipirt. Bei jeder Verbesserung ist der Blick auf das große Ganze gerichtet, die Beseitigung bestehender Uebelstände wird nicht durch die Schärfung der Verpflichtungen einzelner subalterner Organe ange- z , . , , v o ... ......... strebt, sondern sie wird gefordert von den leitenden Behörden, welche das Ver- nidjt. Zahlreiche Gerüchte über partielle Ministerkrisen, denen das Dementi kehrswesen auf eine unserer nationalen Entwickelung entsprechende Höhe zu auf dem Fuße folgt, durchschwirren die Luft. bringen berufen und verpflichtet sind. Paris, 20. Oct. Frankreich ist des Provisoriums müde, das gilt Berlin, 22. October. Nach amtlichen Mittheilungen wird die Neube-'nicht allein für die Handwerkspolitiker, welche aus dem Aufhören des Provi- schaffung der Betriebsmittel für die Staatsbahnen größten Theils noch in die-,soriums Nutzen zu ziehen gedenken, das gilt für die Franzosen im Allgemeinen, sein Jahre erfolgen. — Es ist eine Verlängerung der Entladungssrist für Gü-^Die Republikaner erklären, neuerdings Grevy durch einen Brief, daß das ein- tcrwagen vom Januar 1874 ab in Aussicht genommen. !zige Heil Frankreichs in der republikanischen Staatsform bestehe, die Royalisten Bremen, 20. October. (Haftpflicht.) Auf dem hiesigen Bahn-behaupten, nur das Bourbonen-Königthum kann Frankreich retten; die Bona- hofe verunglückte vor etwa zwei Jahren der Weichensteller F. W- Haake. Die partisten fischen, wie immer, im Trüben. Die Consequenz und die Ehrlichkeit Frau und seine vier unmündigen Kinder waren hülslos und verlassen, denn haben die Republikaner für sich; diese Attribute sind in Anbetracht der Macht von einem Gehalte von monatlich 18 Thlrn. können keine Ersparnisse gemacht der Royalisten nicht maßgebend. Die Republikaner müssen sich vor der Hand werden, und die Hannoversche Eisenbahn - Generaldirection fand sich nicht ver- auf einen schweren parlamentarischen Kampf rüsten, da dem Vernehmen nach anlaßt, der Familie irgend welche Unterstützung zukommen zu lassen, auch fehl- die Nationalversammlung auf heute über acht Tage wieder zusammenlreten soll, ten die Mittel, um einen Proceß anzustrengen. Da nahm sich Herr Fr. Wilh. Wenn der Graf Chambord durch Charakter- und Principienlosigkeit die Royali-^ Wilkers ans Hemelingen der Armen an, er reichte für sie eine Klage ein gegen sten in der Nationalversammlung in der That zur Proclamirung des Bour- 72 Oberhessen tiolilsorten. a. kr. Pr. Friedrdor 9 58'z—59 V, 9 40—42 Pistolen 1864r 143-/2 ■ flrfnemetner flnjetfler '^Sefonberc Bekanntmachung bureau aufaej^ 5) Wort mann. (4855) auf 10 1) (4864) 2) Zu haben bei (4593) auf dem Kreuz. (2644) Emil Fisckb a cb. empfiehlt Kleine Kartoffeln 3) 8 5 Borsennachrlchten. 22. October 1873. Flur Nr V1006 A u g. Noll im ©fern- illariii. Rollaal, Sardinen, mss., Caviar 5) 6) 7) «) 9) 10? 11) 12) 13) Prioritäten, östr. Stab. Prior. 603/8 östr s. Lombard — Livorneser 32 % Toscaner 51 Elisabeth.-Prior. 917/- laen Termin in den vor dem Directions- । . V* iw । .. rn ,u9 w* cl p £(z Seilerwaaren, Dielen und Vatten, Fensterglas, Eichenholzdauben, Spiritus, bei der unterzeichneten Direction einzusehen und müssen die Submissionen bis zum obi- Unterstützung Canrobert's erhalten, von besten Gefahr er nichts gewußt habe. Er habe nicht geglaubt, ohne Ordre marschiren zu dürfen. Soda (calcinirte), , , Pa vier und sonstige Schreibmaterialien, Reiserbesen (sind Muster einzusenden), ausgeschnittenes Leder zu Fußbekleidungen, Nindleder, Schaafleder und Weber- schürzfelle. Die Lieferungsbedingungen sind täglich bekunden. _ „ E. Hückftädt in Berlin, Oranienstraße 57, am Marktplatz. Versteigerungen. Samstag ben 6. December l I-, Die Lahn von der Gemarkungsgrenze zwischen Odenhausen und Ruttershausen abwärts bis an die Gemarkung Dnten- hofen, also in den Gemarkungen Ruttershausen, Staufenberg, Lollar, Wismar, Wieseck, Launspach, Gießen, Heuchelheim und Allendorf a/Lahn, einschließlich der auf einem Theil dieser Strecke der Krone Preußen zuftehenden Koppel- stscherei. Die Lumda von der Allendorf-Treiser Gemarkungsgrenze abwärts bis zum Einfluß in die Lahn, also in den Gemarkungen Treis, Mainzlar, Staufenberg , Daubringen und Lollar, nebst ben Gräben bei der Ober- und Untermühle in der Gemarkung Treis und Mühlgraben rm alten Bach in der Gemarkung Lollar, einschließlich der auf einem Theil dieser Strecke der Familie von Milchling zustehenden Fischereigerechtsame. Die Wieseck von der oberen Grenze der Gemarkungen Alt-Vuseck und Trohe auf rechtem Ufer abwärts bis zum Erguß in die Lahn, summt der Ober- lache in den Gemarkungen Alt-Buseck, Trohe, Rödgen, Gießen, Wieseck und Annerod. Diese Strecke ist zum Theil, soweit die Gemarkungen Alt - Buseck, ' Marienfchloß, den 18. Oktober 1873. Großherzogliche Landeszuchthaus-Direction. Scriba Hofraithe in der Wall- thorstraße, Hofraithe daselbst, Hofraum in der Zozels- gassc, Acker am Nahrungsberg, Acker rechts am grünen Briefkasten. Herrn % D-, Bodenhcim a. Rh. Ihre Klage finden wir ganz gerechtfertigt, nur liegt bie Schuld nicht an uns, sondern an der expedirenden Poststelle. Wir haben derselben Ihre Beschwerde mttgetheilt und hoffen auf Abhülfe. ______________________________ 99 220 Kastanien) empfingen I. A. Busch Söhn- Rödgen und Trohe berührt werden, nur Koppelfischerei, und wird nur der fisealische Autheil verpachtet. 4) Der Bieberbach in der Gemarkung Heuchelheim von der Grenze gegen Kinzenbach bis zum Einfluß in die Lahn. Der Grundelbach in den Gemarkungen Gaibenteich, Hausen, Schiffenberg , Watzenborn mit Steinberg, Leihgestern und Groß-Linden, das tiefe Bächlein, der große Woog und Kleebach in der Gemarkung ißetflien. Brüssel, 22. October. Man schreibt der „Jndöpendance" aus Paris, bie Opposition habe noch acht Stimmen Majorität, doch die Rechte betreibe schr eifrig den Stimmen-Ankauf, selbst Minister spielten die Rolle eines Werbers. Die Äbgab- von Deckreisern aus dem Garbentetcber Gemeindewald. Wer Deckreiser zu erhalten wünscht, kann dieses binnen 8 Tagen bei dem Unterzeichneten anzeigen, ä Hundert Wellen werden abgegeben zu 3 fl 30 fr. Garbenteich, am 21. October 1873. Großb. Bürgermeisterei Garbenteich. (4350) Schwarz. V1ÜC6 a 1 1009/3 44/106/8 Zu h"nFlaschen 7 18 und 36 kr. bei 4811) Eine KlÜgott^ömbst Oberlicht (1*22) ' Carl Frech in Gießen, -ist zu verkaufen. Ltt- C. 101.. Samstag den 6. December l. I , Nachmittags 2Vr Uhr, soll die ideelle Hälfte nachverzeichneter Hofraithe auf hiesigem Rathhaus öffentttch meistbietend versteigert werden. Flur Nr. lDKlftr. an . V1032 20 Hofraithe m der Wetz- steinsgassc. Gießen, am 22. October 1873. Großherzogliches Ortsgericht Gießen- Icilgebotems. C. W. Bulliich’s UNIVERSAL- REINIGUNGS-SALZ Actieiie 5°/0 östr. F. St. E. B. 330 Vr Lombard. Bahn I6OV2 Ludwigsh. Bexbach 185 Maxbahn 1283/4 Bayer. Ostbahn 1127/s Rhein-Nahebahn-Act. — Hess. Ludwigsb.-Act. 149 Groß-Linden- Nachgebote werden nicht angenommen. Als Pächter können nur bekannte rechtliche Leute zugelassen werden, von denen eine ordnungsmäßige Benutzung des Fisch- Bekanntmachn n g. Die Versteigerung von Frauenkleidern Donnerstag den 30. d. Mts-, 3% 30/0 3u,o 5% 5% Z Mittwoch ben 29. d. Mts., Sg Vormittags 10 Uhr, wird dahier für 1874 im Submissionswege vergeben: 1) blaues und graues Leinengarn Nr. 20, 2) gebleicht Leinengarn Nr- 20, (sind Muster einzusenden), 3) Stahl- und Eisenwaaren, -t) Leim tsind Muster einzusenden), Fischcreivcrpachtung. Freitag den 14. November d. I-, Morgens 10 Uhr, sollen im Gasthause zum Einhorn dahier die nachstehenden Domanialfischereien, zu den Oberförstereien Treis a/Lda., Gießen und Schiffenberg gehörig, in angemessene Bezirke vertheilt, vom 1. Januar 1874 an auf 9 Jahre verpachtet werden: n doppelte 9 36—38 Holl. fl. 10 St. 9 52—54 Ducaten . . 5 34 —36 20 Frankenat. 9 22—23 Engi. Sover. 11 50-52 Russ. Imper. 9 41—43 Dollar in Gold 2 25'/,-26'/, Nachmittags 2 Uhr, sollen nackbcschriebene Immobilien hiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend versteigert werden: “ OKlftr. Morgens 9 Uhr, sollen auf dem Polizei-Bureau viele, meist gut und rem erhaltene Frauenkleidungsstücke — Kleider, Hemden, Strümpfe, Halstücher, Unterhosen, Unterröcke, Schürzen, Mäntel u. s. w. — an die Meistbietenden versteigert werden. Die Steigliebhaber werden hierzu eingeladen. Gießen, 21. October 1873. Großherzogliche Polizei-Verwaltung. Nover. Trianon, 21. Oct. Proceß Bazame. Fortsetzung des Zengen-Ver- börs. Schneider und Rouher sagen aus, daß Bazame keinerlei Schritte zur Erlangung des Obercommandos gethan habe. Marschall Canrobert legt ferne Theilnahme an ten militärischen Operationen, namentlich an dem Tage des > 15. August, tat und betont den geringen Werth der französischen Artlllene, von der er nur über 54 Kanonen verfügt habe. Nichtsdestoweniger habe er das Schlachtfeld behauptet. Die Erzählung Canroberts ruft eine lebhafte Beweguna hervor. Canrobert betont den persönlichen Mnth Bazame s und enäblt die Schlacht bei St. Privat; er habe zweimal das Hauptquartier benachrichtigt, taß es an Munition fehle. Mittags habe er Mittherlnng erhalten, daß die Garde zu seiner Unterstützung erscheinen werde, e§ fei aber nichts gekommen Canrobert führt ans, daß Bazame sich von der Wichtigkeit । der Schlacht keine Vorstellung gemacht habe, Leboeuf, Ladnurault, Bourbaki, Weg. Gießen, den 22. October 1873. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. (4854) Wortmann. und Krebsfangs zu erwarten steht; keine Forst-, Jagd- und Fischereifreoler ober Leute ohne Vermögen, oder solche, die durch Ausübung des Fisch- und Krebsfangs ihr Gewerbe vernachlässigen und in ihrem Nahrungsstande zurückkommen würden., Personen, deren Fähigkeit. hiernach zu Pachtungen von Fisch - und Krebswassern zugelassen zu werden, nicht notorisch ist, haben darüber ein Zcugniß des Großherzoglichen Forstamts und der Grobherzoglichen Bürgermeisterei spätestens bei dem Beginn der Versteigerung beizubringen. Gießen, den 14. October 1873 Großherzogliches Forstamt Gießen. I. V. d. F.: (4737) Georgi, Oberförster. Jeder Zahnschmerz, ohne Unterschied, wird durch mein in allen deutschen Staaten rühmlichst bekanntes! kauft Zahn-Mundwaffer binnen einer M i nu t ei (4866)_______________________ sicher und schmerzlos vertrieben, was unzäh- fl r D H C 11 t italiettlsche lige Danksagungen der höchsten Personen do. II. Emiss. —___________ Aidehensloose. Darmstädter fl. 50Loose 213 n . 25 „ - Kurh. 40 Thlr. Loose 69Vs Nassau 25 fl. 46 Braunschweiger 21 >/z 3° Q Oldenburg. ä40Thlr. 37 Vr 4°/0 bayr. Präm.-Anl. — 4% badische Loose 109 Badische fl. 35 Loose — Oestr. fl. 250 v. 1854 85 1858r Prioritätsloose'188 1860r Loose 89Vr Preuss. 41/2° 0 Oblig. — Frankf. 3Vs0, o Oblig. 87 Nass. 3V2°-o Obi. 921/2 Kurhess. 4° 0 „ 96 V< Gr. Hess. 5°/o Obi. — „ „ 40/0 „ 993/e „ » 3V2° ü n 97 Bayer. 5°/0 n — „ 4’ u o 1jährige — r 40 0 1jährige 945/s Würtemb. 4Vs°/o Obi. 100 Baden 4V2°/o Obi. c. E. L. 100 Oesterr. Silberrente 64V2 „ Papierrente 60>,8 Spanier, neuest. 3u/q 17'/« A.merik. Bonds 1881r 101 1/s „ 1882r 987h „ 1885r 991/2 „ „ 1887r 101 Action. Frankf. Bank 145* 2 Frankf. Vereins-Kasse 89 Darmst. Bankact. 374 Rheinische Hyp.-Bank 104Vs Wien Bankactien 979 Oest. Creditact. 219 Vs Galizien — schuldet. Mac Mahon, welcher noch vor wenigen Tagen die Nolle eines f f, iäbriaen Präsidenten zu übernehmen bereit war, erklärte vorgestern, daß, lag ’8anb^Kmifortum^ müde sei, er einer Verlängerung desselben niemals "stimmkN werbe, und daß bie souveräne Nationalversammlung ein D-finltlvum schaffen must^ Moniteur universel" resumirt die hauptsäch- IliÄÄ ber »°u bet „Commission ber Neun» vorbereiteten Re- joüitiou welche als Grundlage der Wiederherstellung der Monarchie dienen La- Absolute Gleichheit aller Bürger vor dem Gestse; Zulässigkeit zu allen bürgerlichen und militärifchen Stellungen; religiöse Freiheit ohne UnteNchied i r hpRphenben (Sulteir Freiheit der Prcsje unter der alleinigen und nothwen- digen Garanüe der o'ffeMllchen Ordm.ng; jährliche Feststellung der Steuern durch bie Repräsentanten bes Landes und Ausrechterhaltung und Organisation des allgemeinen Stimmrechts. Uebrigens wird der definitive Text erst in letzter l22WDctc6er. Der „Soleil" schreibt t Folgendes ist Wahrheit über die Entrevne von Salzburg: Die Delegirten haben volles Gen ge auf ten bereits bekannten Grundlagen erhalten. Sem volles Emverständniß mit ben, Lande bekunden wollend, hat Graf Chambord der Nationa ver amn - tmifl überlassen, diese Grundlagen in dem Act, durch welchen sie ihn auf den Thron zurückberuft, zu formulire». Hinsichtlich der Fahnen-Frage erklärt Graf Chambord: „Ja, ich werde die Fahne mit Freuden grüßen, welche die französischen Soldaten bei meiner Rückkehr nach Frankreich nur präsenti- ren werden , denn dies mit ihrem Blute gefärbte Banner ist meiner Achtung 4844) 2 Ladentische zu verkaufen bei _____________________Carl Frech. 4842) Ein starker ein - und ein zwei- ifpänniger Wagen sind zu verkaufen. Zu ! erfragen in ber Exped. b. Blits.___________ ! 4867) Saiatkarioffeln (Russen) boi zu verkaufen K 0 nr ad Simon, Mühlgasse. 4860) »zwei gebrauchte Holzösen verkauft Moritz SB a 11r nfc 1 s. Wechsel. Amsterdam k. 8. 983/s Augsburg k. 8. 100 Berlin k. 8 1047/e Bremen k. 8. 105% Brüssel Hamburg Leipzig London k. 8. 933 8 k. 8. 1051/8 k. 8. 105 k. 8. 118Vs k. 8. — Lyon Paris k. 8. 93Vz Wien k. 8. 103 ditto m. 8. 103-Vs ditto l. 8. 103 Disconto 4 °/o _________ MkrhcsDche Eisenbahnen. Vom 1. November d. I. ab tritt auf unseren Linien bis auf Weiteres der nachstehende Fahrplan in Kraft. I. Linie Gießen-Fulda. II. Linie Gießen-Gelnhausen. Dorm. Vorm. Nachm. Nachm. Nachm.^ Vorm. Vorm. Nachm- Nachm. Nachm. Gieße» ab — 835 1^30 ^45 750 Fulda -b — $50 2 6,5 9 Groß-Buseck „ — «50 12- 5 «5 Großenlüder „ 1^18 215 75 $22 Reiskirchen „ — «55 15 5- «15 Bad Salzschlirf „ 1O35 225 718 $34 Grünberg J — 9io 35 $25 830 an — — — $45 Mücke — $20 1fl5 $30 840 Lauterbach ab 3,5 1O55 235 730 — Nieder-Ohmen $30 i 55 $40 8,5 Wallenrod v $55 U15 245 740 — Burg- und Nieder- Renzendorf 6z ^125 255 750 — Gemünden _ 940 2io 855 Alsfeld $20 ^55 $8 810 ■ — Ehringshausen « — $45 ^20 6 9; Zell-Nomrod $30 ^215 3,5 ®25 — Zell-Nomrod n -— 1O5 2§5 615 $20 Ehringshausen „ $50 ^35 — 840 — an $35 Burg- und Nieder- Alsfeld ab 6,5 l$20 315 633 Gemünden „ 7 ^50 $35 850 — Renzendorf „ 655 iO30 $3 6,5 — Nieder-Ohmen ?10 15 — 9 — Wallenrod „ 75 io40 ^50 655 _ jMücke „ ?15 15 — $10 — Lauterbach ?20 1O50 4,o 7, — Grünberg 7-5 ■*50 358 $20 — Bad Salzschlirf „ 735 i<5 430 ^20 _ Reiskirchen ?40 2io — $35 — Großenlüder „ Ho ^20 4-° 732 _ Groß-Buseck 7.50 2?5 414 9,5 — Fulda an । 8,5 11,5 $20 8 — Gießen «n 87 2fl5 425 10 — Vorm. | Vorm. Nachm. Nachm. Nachm. Vorm. Vorm. Vorm. Nachm.!Nachm. Gießen ab — 815 12 440 8 Gelnhausen ab — 810 11-5 4s5 830 Garbenteich H — 835 1220 4zz 815 Lieblos n — 815 12 4io 835 Lich ft — 840 124o 5z 829 Mittelgründau i) ' — 8-5 12,5 450 845 Langsdorf p — 8,5 l2zo 515 8.35 Büdingen if — 840 f2io 5- 9 Hungen tl — 855 ^10 $2Q 8,5 Bleichenbach n — 850 12-° 515 $10 Oberwiddersheim ff — 9z ^25 5z- 855 ^Stockheim n — 9 I5 $25 $20 Nidda an ab 6 $20 50 $50 $10 Ranstadt Nidda « an $10 ^15 $35 $30 $40 Ranstadt $10 9zz 2 6 — ab $35 $25 I45 $50 — Stockheim $20 9,5 220 $10 — Oberwiddersheim » 5,5 $35 2 6 — Blcichenbach rt 6-5 $50 2so $20 — Hungen 6 9-° 235 6,5 — Büdingen n $40 10 2a0 $30 — Langsdorf n 65 9-5 240 6-5 — Mittelgründau ti 650 10,5 3- 6,5 — Lieh u 615 10. 3 $30 — Lieblos fr 7 — $20 — — ^Garbenteich Gießen ft $30 tO20 315 6,5 — Gelnhausen an 7z 1O32 $30 7 — an $45 1O35 ^35 7 — Exemplare unseres vollständigen Fahrplans mit den Anschlüssen sind vom 20 d. Mts. ab bei sämmtlichen Stationen, sowie bei unserer Drucksachenverwaltung dahier zu dem Preise von 3 Kreuzer zu erhalten. Besonders bemerkt wird, daß am 1. November noch der in Alsfeld 645 nach Fulda abgehende Morgenzug wie bisher von Gießen aus mit Abgang 5 und der in Lauterbach 545 nach Gießen abgehende Frühzug wie bisher von Fulda aus mit Abgang 5 gefahren wird. Gießen, den 15. Oktober 1873. Die Direktion. Jernüeihmlgen. "3978) Ein Logis im Vorderhause, 4. Stock, bestehend aus 4 Zimmern mit allen Bequemlichkeiten, Küche mit Wasserleitung, ist zu vermiethen und alsbald zu beziehen. ___________ H. Becker, Neue Anlage. 486*5) Ein Logis zu vermiethen bei ________Konrad Simon, Mühlgasse. 4642) Eine geräumige Stube zu Der= miethen. Wo? sagt die Exped. d. Bltts. 4106) Ein Familienlogis zu vermiethen. Lit. D. 54, Neustadt-_______________________ 4566) Zu vermiethen ein geräumiger Laden in Lir. B- 21.________________________ 4126) Ein Logis von 4 Zimmern nebst Zubehör ist per 1. November zu vermiethen. ________R. Oppenheimer Sohn.. Unter Laden nebst Wohnung in der Eonnensiraße ist zu vermiethen. I. Ä. Busch Söhne. 4845) 1 Stube nut Cabinet ist zu ver- miethen bei_______________Louis Lotz. 4843) Ein möblirtes Zimmer zu oer- miethen. Asterweg Nr. 124, Parterre. 4838) Eme möbhrte Stube nut Cadinet ist zu vermiethen bei __________I. Hassenteufel's Wittroe. 4836) Ein großes möblirtes Zimmer, sowie ein kleines, zu vermiethen. Neuen- weg B- 194. ________________________ 4839) Ein HamiUenlogis, bcsteheno aus drei Zimmern mit allen Bequemlichkeiten, ist wegzugshalber zu vermiethen. Reichen- sand 132.__________________________ 4833) Kanzleiberg Ltt. B. 68 sind ein auch zwei möblirtc Zimmer an einen ruhigen Herrn zu vermiethen.___________ 4826) Em möblirtes Mansardenzimmer auf dem Seltersberge zu vermiethen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bltts___________ 4752) Der untere und brüte Stock, sowie ein Lagerraum, zu vermiethen __________T h. Wade, Ntue Bäue 85. 4680) In Lit. A. 161 sind möblirte Zimmer zu vermiethen.__________________ 4535) Salon nut Cabrnet, sowie möblirte Zimmer zu vermiethen in W enz e l's Garten. 4857) Ein möblirtes Zimmer an einen ruhigen Herrn zu vermiethen. Ltt. A- 5, Markiplatz, 3. Stock- vermischte Anzeigen. 4862) Vorgestern Abend wurde eine ^Kapsel von einem Wagen von der Schoor 'bis in die Neustadt verloren. Gegen Belohnung abzugeben bei _____________Fuhrmann S chleunin g. 4856) Kleider aller Art werden nach der neuesten Mode schön und dauerhaft zu den billigsten Preisen verfertigt. Frau Münch, Wallthorstraße.