vierteljährig 1 fl. 12 kr. Brtngerlohn. Durch di« •tieft bezogen vierteljährig 1 Y. 29 kr. Gießener Anzeiger. Erscheint täglich, aiLt Nus- nähme Sonntag». Expedition: Canzleiberg, ßit. V. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Liessen. Mr. 2SI9. Montag oeu 22. December MU- Einladung Mm Abonnement -acar auf den Gieße LZ er Anzeiger. Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet trotz des bedeutenden Aufschlags an Papier und Arbeitslohn für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur l fl. 12 kr., frei ins Haus geliefert. Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im I. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen. Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 29 kr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei. der Post oder den Landpostboten abonniren. — Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. Die Redactron. i schlagend, indem er erklärte, alle, die, welche durch die Verfasiung bestimmt 'Deutlrfjfonh. war klar die das ent- sind Glieder eines Staates, in dem wir gleiche Rechte und Pflichten haben. Das Recht, daß dem Staat die Gesammtleitung der Schule zustehe, seither verdunkelt, und Aufgabe unserer Zeit sei es. dieses Recht wieder zu stellen. Die Religion werde keineswegs beeinträchtigt, sondern durch garantirt seien. In der Debatte über § 4 und 5 entwickelt zunächst Wernher von Nierstein in längerer Rede seinen Standpunkt. Er habe bei der ersten Berathung gegen die Annahme des Gesetzes, wie es aus der Debatte hervorgcgangen, mit noch einem anderen Mitgliede gestimmt, und zwar aus gutem Grunde. Alte Leute und Herren eines besonderen Standes haben zunächst nne Verpflichtung, hmzusehen, wohin die Bewegung der Zeit führe. Die Bewegung der Zeit absolut zu verwerfen, sei nur dann erlaubt, wenn sie einen offenbaren Bruch der Ethik enthalte. Ist dies nicht der Fall, so sei es nach seiner Meinung nicht klug und nicht weise, der Zeit keine Rechnung zu tragen. Die Entwickelung unserer Zeit babe den Boden verlassen, auf dem er zu stehen gewohnt war, aber dennoch stimme er für die §§ 4 und 5, weil er in den Communalschulen nichts Unsittliches erblicke Sein Entschluß, der ihn eine längere und peinliche Ueber- windung gekostet, stehe fest, der Vorschlag der Regierung stehe in der Mitte zwischen zwei Extremen, die sich Beide damit befriedigen könnten: die Zeit in ihrer Allgemeinheit habe ein größeres Reckt, als der Einzelne. Domcapitular Dr. Moufang will auch der Zeit Rechnung tragen und stimmt deshalb gegen die §§ 4 und 5, die das Reckt vollständig verletzen. Durch die §§ 4 und 5 werde man den bestehenden Religionen nicht gerecht, es solle eine neue Religion angebahnt werden, wie auch durch das ganze Gesetz eine Art Mißtrauen gegen die Kirche sich hindurchziehe. Eine Sicherung deö confessionellen Friedens würde durch die Communalschulen nickt erreicht, gerade in unserer Zeit solle man die Gegensätze nicht noch mehr verschärfen. In Preußen habe man die Communalschulen durch ein neues Gesetz nicht eingeführt, sondern nur die Schulaufsicht neu organisirt. Die Vorlage vermittele nur in der Form, in der That aber zerstöre sie das Rechtsbewußtsein und den confessionellen Frieden. Ministerialdirector v Starck entgegnet, daß es eine bekannte Sache sei, wie jede Partei behaupte, die Wurzeln im Volke zu haben. Was das neue Schulgesetz über die gemeinsame Schule bestimme, habe schon seit 1832 in praxi gegolten, die Kinder der ganzen politischen Gemeinde seien in die Con- fessionöschulen gegangen, und die politische Gemeinde habe die Schule aus Lehrer und die Geistlichen confessionell ertheilt, alle anderen Gegenstände seien unter Beaufsichtigung des Staates ohne jegliche consessionelle Färbung zu lehren. Die religiöse, sittliche Bildung werde nach wie vor gepflegt und ihre Bedeutung erneut werden. Graf Görtz bestreitet zunächst die Competenz des Staates und weist hin auf den unverfänglichen, aber nach seiner Anschauung höchst gefährlichen Satz: „Es werde ja nichts Wesentliches geändert." Im Augenblicke allerdings nichts, aber in Zukunft alles, es werde das Princip aufgestellt und dessen Ausführung sicherlich kommen. Das ganze Gesetz sei eine Concession an den Liberalismus, ider mit Macht seinen Willen durchsetzte. Bei der hierauf stattgehabten Abstimmung wurden die §§ 4 und 5 mit 16 gegen 13 Stimmen angenommen und so das Zustandekommen des Gesetzes gesichert. Das Resultat der Abstimmung rief von Seiten einiger Zuhörer ein Bravo ihren Mitteln erbalten. Es ist darum nur eine Gerechtigkeit gegen die Minorität, wenn die Confessionsschule von nun an durch das Gesetz eine gemeinsame werde. In der Confessionsschule werde schon in die jugendlichen Herzen Bewußtsein der Trennung gepflanzt, die gemeinsame Schule solle diesem gegenarbeiten und in die jugendlichen Herzen den Gedanken pflanzen, wir beendigt. Bevor die Debatte über § 4 und 5 begann, erklärte Minister Hosmann, daß eine Ablehnung von § 4 und 5, „die gemeinsamen Schulen betreffend", von der Negierung als eine Ablehnung des ganzen Gesetzes betrachtet werben v w - ____ Eine Anfrage des Fürsten Menburg-Birstein, welche legislatorischen Rechte die hervor , was der Präsident kurz, aber scharf und mit Recht rügte. Negierung den Kammern einräume, beantwortete Minister Hofmann kurz und! Für das Gesetz stimmten: die Prinzen Alexander und Wilhelm, v. Starck, Darmstadt, 16. December. Die Anerkennung des Bischofs Reinkens durch die Regierung ist erfolgt. Die Aushändigung der vom Großherzog vollzogenen Urkunde geschieht, sobald der Bischof den Eid geleistet hat, den die Regierung ihm persönlich oder durch Unterzeichnung des Formulars abzulegen anheimgestellt hat. Die Anerkennung ist in sehr eingehender Weise geschehen, indem die einzelnen Punkte der sich auf den Staat beziehenden Angelegenheiten in einem Instrumente genaue Formulirung erfahren haben, das die volle An- erkennung der Staatsgesetze und zu Recht bestehenden Verordnungen, der gegenwärtigen und künftigen, sichert und von Seiten des Bischofs und der Synodalrepräsentanz ausgestellt wird. So sehen wir denn das Schauspiel, daß, während man von Rom aus zur offenen Empörung anreizt, die altkatholische Kirche in vollster Harmonie mit allen Regierungen den Weg der inneren Erstarkung wandelt. Der Schritt Hessens ist zugleich eine Bürgschaft für das ächt freisinnige und deutsche Bestreben der Negierung. (Spen. Ztg.) Darmstadt, 17. December. Heute fand die für das neue Schulgesetz so bedeutungsvolle zweite Berathung der ersten Kammer statt. Es waren fast sämmtliche Mitglieder (29) erschienen. Prinz Carl und Prinz Ludwig sparen entschuldigt, Graf Solms-Laubach und Fürst Bruno von Büdingen in Folge Familienverhältnisse abgereist. Nachdem die Sitzung durck den Präsidenten, den Grafen Erbach-Fürstenau, eröffnet war, ergriff sogleich Minister Hofmann das Wort und verlas eine längere Erklärung Großh. Staatsregiernng, in welcher vor allem bekannt wurde, daß die Staatsregierung es für eine Pflicht der Loyalität halte, keinen Zweifel darüber bestehen zu lassen, welche Schritte die Negierung zu thun gedenke, um dieses Gesetz schon auf dem gegenwärtigen Landtag in Kraft zu setzen. Die Regierung wünsche dringend, daß die 'Schulgesetzreform im Einverständniß mit beiden Kammern gelöst werde. Die erste Kammer werde deshalb ersucht, bei dem resp. Beschlüsse ausdrücklich zu erklären, ob die Kammer das Gesetz überhaupt ablehnen oder in veränderter Fassung annehmen wolle. Die Regierung werde, von dem nach der Verfassung, § 75, ihr zustehendem Rechte (Durchzählen der Stimmen) Gebrauch machen und auch den § 38 der landständischen Geschäftsordnung in Anwendung bringen und demzufolge alle von der zweiten Kammer abweichenden Beschlüsse als „Wünsche" betrachten, wenn nicht die Kammer ausdrücklich erkläre, daß von der Annahme eines von der zweiten Kammer abweichenden Beschlußes das Schicksal des ganzen Gesetzes abhänge. Graf Görtz erklärt hierauf, wenn er jetzt schon es unternehme, zu sprechen, so verdanke er dies der Loyalität des Minister-Präsidenten, welcher vor zwei Tagen ihm die Anschauungen der Staatsregierung mitgetheilt. Es sei eine Thatsache, daß die erste Kammer das ganze Gesetz nicht ablehnen, sondern nur modificiren wolle, es sei aber auch Thatsache, daß die Ablehnung einzelner Paragraphen (z. V. 4 und 5) der Ablehnung des ganzen Gesetzes gleichkomme. Er bestreitet der Regierung das Recht, den § 38 der Geschäftsordnung in An- w-endung zu bringen, die seitherige Geschäftsordnung habe sehr bald nur noch historischen Werth, die Regierung habe für ein solches Vorgehen, nach seiner Auffassung, keine rechtlichen Gründe. Nachdem noch Minister Hofmann die Erklärung der Negierung verteidigt und Wernher von Nierstein, von Graf Görtz dazu aufgesordert, aus seiner langjährigen ländständischen Erfahrung seine Zustimmung zu Graf Görtz erklärt, wurde die Debatte durch den Vorschlag des früheren Finanzministers v. Schenck, bei jedem Artikel die Frage zu stellen, ob die Kammer von der Annahme des resp. Beschlusses das ganze Gesetz abhängig machen wolle, heute (5668) England. tfÄtet ben'nM bemE3”i,iifleTrabc5 «uswärNgen Bereits eine die/- Ganz besonders er. an "er sichalf'ein-g?oßeAnsw.chin Toiletten-Käst- tet worden "°rdamer,kanrschen G-fandten, General Sickles, gerich- d)en, Etuis und Körbchen mit bester Füllung zu bevorstehenden Festen Die weiteren Verhandlungen, welche theilweise interessant waren, wenn auch nur kurz debattirt wurde, füllten den Schluß der Sitzung aus. Von wichtigen Beschlüssen erwähnen wir noch, daß die Kammer mit 16 gegen 13 Stimmen die obligatorische Fortbildungsschule genehmigte, dagegen dem Beschluß der zweiten Kammer: geistliche Ordensleute aus Prwatanstalten und öffentlichen Schulen auszuschließen, obwohl die Negierung lebhaft für den Beschluß der zweiten Kammer sich aussprach, mit 18 gegen 11 Stimmen nicht beitrat, und die Annahme des ganzen Gesetzes von der Annahme dieses Beschlusses abhängig machte. Ebenso wurde mit 19 gegen 10 Stimmen beschlossen, daß in der Kreisschul-Commission je ein Geistlicher der evangelischen und katholischen Kirche Sitz und Stimme habe, obwohl Ministerialrath Knorr die Regierungsvorlage warm befürwortete. Birstein , Löwenstein - Wertheim . Moufang , Solms-Lich, v. Riedesel. Hoflieferant, Köln, Hochstraße 9, für die Vorzüglichkeit ihrer Fabrikate: Brust Bonbons, Chocoladen und Zuckerwaaren zu Thoil, welcher höchsten Auszeichnung zahlreiche frühere Prämiirungen vorangingen. aufmerksam zu machen, und bittet, unter Zusicherung reeller Bedienung, um geneigten Zuspruch. (5510) Wiener Meit-llusstMmg LS73. Die Fortschritts-Medaille wurde bet' Firma Bei der Schlußabstimmuug fand das Gesetz, wie es in dieser Sitzung berathen wurde, mit 18 gegen 11 Stimmen seine Annahme. Darmstadt, 19. Decbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 49 enthält: 1. Allerhöchste Verordnung, die Abhaltung der Forstgerichte betreffend. 2. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 10. August d. I. ge- rieth Fräulein Franziska Aoung zu London in Gefahr, zu verbrennen, indem ihre Kleider, als sie sich allein im Zimmer befand, Feuer fingen. Der in demselben Hause wohnende Kaufmann Karl Delp aus Darmstadt eilte auf ihr Hülfegeschrei herbei und erstickte durch rasche Hülfe das Feuer, indem er die Flamme mit seinen Händen ausschlug, wobei er sich bedeutende Brandwunden zuzog. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Karl Delp für diese menschenfreundliche, mit Muth und eigener Lebensgefahr ausgeführte That das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht. 3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die zur Ausfertigung und zur Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. fjollaiiö. Haag, 19. December. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer die Regierung wegen des Atschin - Krieges energisch angegriffen, indeß wurde das Colomeu-Budget mit 46 gegen 17 Stimmen angenommen. ’ Türkei. ff18‘ december Die Suez-Canal-Commission hat ihre Sitzungen geschlossen. Amerika. 4. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Bier und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Bier betreffend. 2. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Erhebung nnd Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein, und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. 6. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die erste evang. Pfarrstelle zu Alzey, im Dekanate Alzey, mit einem jährlichen Gehalt von 1291 fl. 19 fr.; bü erste kath. Schulstelle zu Ober-Ingelheim, im Kreise Bingen, mit einem jährlichen Gehalt von 800 fl.; die erste evang. Schulstelle zu Walldorf, im Kreise Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; die evang. Schulstelle zu Büßfeld, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl. Darmstadt, 20. December. Heute Nachmittag 2 Uhr wurde hier und im Odenwalde eine heftige Erderschütterung, begleitet von unterirdischem Rollen, in der Richtung von Westen nach Osten, beobachtet. Berlin, 20. December. Das Abgeordnetenhaus hat heute die resti- renden Paragraphen des Civilehe-Gesetzes mit unerheblichen Modificationen angenommen. Die an die Bundes-Commission verwiesenen §§ 4 und 12 wurden nach den Anträgen derselben angenommen mit Unter-Anträgen Miquel's, wonach der Minister des Innern über Beschwerden betreffs des Entschädigungssatzes entscheidet und der Staat die Register den Gemeinden kostenfrei liefert, sowie Hammacher's, wonach die Gebühr für die Verlegung der Standesregister auf gewisse Sätze in maximo herabgesetzt wird. Nachdem "noch die Wahl Mau- teuffel's (im 9. Frankfurter Wahlbezirk) ngch dem Antrag der betr. Abtheilung ungültig erklärt ist, vertagt sich das Haus bis zum 12. Januar k. I. München, 20. December. Die Abgeordnetenkammer berieth heute über den von Diendorfer und Genossen eiugebrachten Antrag, die Regierung aufzufordern, daß sie eine Frist festsetze, innerhalb welcher die 'königlichen Caffen gehalten wären, holländische und österreichische Gulden und Füuf-Fraukeuthaler anzuuehmen und einzulösen. Der Finanzminister erklärte, daß für die Entscheidung solcher Fragen nur der Vundesrath compekent sei. Die Frage, ob österreichische Thaler gegenwärtig noch als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet werden, bejaht der Fiuanzminister. Die zweite Frage, ob' dies auch für die Zukunft der Fall sein wird, verweist der Minister an den Vundesrath. Er persönlich würde auch diese Frage bejahen. Diendörfer zieht hierauf seine» An- trag zurück. Auf eine Anfrage des Abg. Carl Barth, ob noch diesem Landtage das versprochene neue Wahlgesetz, gebaut auf directe geheime Abstimmung, vorgelegt werden solle, erwidert der Minister des Innern, daß das neue Wahlgesetz noch dem versammelten Landtage vorgelegt werden wird. Wolfenbüttel, 16. December. Wie die „Magd. Ztg." von aut unterrichteter Seite hört, ist an maßgebender Stelle in Berlin die Frage erwogen worden, ob es nicht rathsam sei, nach dem Abgänge des bisherigen Commandeurs des Braunschweigischen Contiugeuts das Commando des letzter» von Braunschweig in eine preußische Stadt zu verlegen. Sicherlich ist diese Eveutualltat in Folge der schwierigen Stellung in's Äuge gefaßt, welche ein preutztscher General gegenüber einem kleinen Fürsten einu'mmt, in diesem Falle emem Fürsten, der hartnäckig eine Militärconvention mit dem ftarfen Nachbar a eh it, weil er nicht weniger denn ein Regiment Infanterie und ein Regiment Cavallerre zum deutschen Reichsheer stellt! Paris, 20. December. Pater Hyacinthe (Loyson) tritt in einem Landwirthschaftliches (Mitgethellt von der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalt in Worms.) e, o Kartoffel- und Nübenfüttcrung. kann nicht bezweifelt werden, daß die Kartoffeln und Ruben als Productiousfutter insofern dabei an Milch- und Futterzeuqunq J fe£r werthvoll sind und in diesem Falle in ziemlich beträchtlicher Quantität verabreicht werden können. Eben so gewiß ist es, daß man Arbeitsthieren nur in geringen Mengen damit kommen darf daß man ihnen vielmehr Kraftfutter (Kleie, Schrot, Heu re.) verabreichen muß. Das Alles sind bekannte Punkte, die auch im Allgemeinen gewürdigt werden; dagegen wird mit den Kartoffeln und Ruben insofern Mißbrauch getrieben, als man sie, namentlich in den kleineren Wirthschaften, m zu großen Mengen dem Jungvieh verabreicht. Am nachtheiligsten /ur Fohlen. Wegen ihrem geringen Gehalte an Mineralsubstanzen vermögen sie das Knochensystem ocr jungen Thicre nicht vollkommen auszubilden; daher denn stark mit Knollen- und Wurzelwerk ernährte Fohlen schwammige, poröse Knochen bekommen, später zum wenig taugen und frühzeitig unbrauchbar werden. Ebenso nachtheiliq wirken diese Futterstoffe, in zu reichem Maße gegeben, auf, Kälber. Die geringe Menge von Gewebe bildenden Stoffen macht es nothwendig, daß die jungen Thiere den Magen immer allzusehr anfüllen; in Folge dessen werden sie frühzeitig wanst,g, verlieren also ihre schöne Form und erlangen so einen wesentlich geringeren Verkaufspreis als wenn man ihnen in der Jugend mehr Kraftfutter und weniger Knollen- und Wurzclwerk verabreicht. ö December. Der Senat bewilligte die Retabliffe- ments-Gelder für die Marine. Das Repräsentantenhaus beschloß, die Gebüh- renbezuge der Repräsentanten herabzusetzen. — Der „Virginius" ist auf Tortugas (jnfel mt Norden Cubas) angekominen, die Bemannung wurde in Santiago ausgeltefert. December. Gonzales Salvador ist an Stelle des Generals Gnardia zum Präsidenten der Republik Costa-Rica erwählt worden. »cew- Nork, 20. December. Dem Dampfer „Santiago" ist es ae- ^Expedition Flibustiers in Cuba zu landen. Die Insurgenten überraschten 500 Spanier, tödteten deren 200 und nahmen 200 gefangen. Alten. 19, December. Die Holländer haben das Land links des Atschlnflusies mit einer Moschee in Besitz genommen und marschiren südwärts Das Land ist unwegsam, die Atschinesen leisten lebhaften Widerstand. . . Ueber die Härtegrade des Wassers wird von Hugo Lehnert mitgetheilt: „Es wird vielfach tn bet Lanvw.rthschaft von Nutzen sein, die Härtegrade des Wassers zu wissen fTC’naV8r ?nit einem weichen oder harten Wasser zu tbun hat und dürfte eS deßhalb auch von Interesse sein , em einfaches Verfahren zu kennen, das uns hier ohne große Muhe schnell belehrt. Ich schicke vorailS daß der Gehalt an Kalk rcsp. Magnesia in 100,000 Theilen Wasser den Hartegrad des Masters bezeichnet. 1 Härtegrad —' 1 Tbeil Ka k in 100,000 Theilen Wasser, 2 Härtegrade = 2 Thcile Kalk in genannte Wassermenqe. Um nun zu untersuchen, verdünnt man 1 Quentchen SeifcnspirituS äusser Avotbeke mit 9 ... Loth Spiritus von 5?o/o. Dann wiegt man U Loth des zu untersuchenden Wassers ab, und setzt 6 Quentchen von dem verdünnten Spiritus hinzu, schüttelt dies Gemisch eine Minute ang tüchtig hin und her und sieht zu, ob sich Schaum bildet, der nach 5 Minuten noch Men geblieben ist. Hat sich solch ein Schaum gebildet, so kann man sicher sein, daß das Nasser nicht über 3,j Härtegrade bat. Je stärker der Schaum um so besser ist das Master und diese Wasser die nicht mehr Kalk enthalten, sind Wasser 1. Klasse und z. B. vorzüglich zur L>chafwasche. Entsteht kein Schaum so setzt man noch 3 Merzogsiche fliiiii)c(s!uiiiimer in fließen. Gail, Vorsitzender. Artikel 2. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder einer Handelskammer sind diejenigen Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, welche als Inhaber einer Firma m dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister eingetragen stehen und einer der vier ersten Klassen der Gewerbsteuer an gehören Artikel 3. Die Wahlstimme einer Actien - Gesellschaft oder Genossenschaft darf nur durch ein im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied, die jeder anderen im Art. 2 bezeichneten Gesellschaft nur durch einen ebendaselbst eingetragenen , persönlich haftenden Gesellschafter, die einer Person weiblichen Geschlechts oder einer unter Vormundschaft oder unter Curatel stehenden Person nur durch den im Handelsregister eingetragenen Procuristen abgegeben werden. Artikel 4. Wer nach vorstehender Bestimmung (Art. 2, 3) in demselben Handelskammerbezirk mehrfach stimmberechtigt ist, darf gleichwohl nur eine Wahlstimme ab geben. Artikel.5. Zum Mitgliede einer Handelskammer kann nur gewählt werden, wer: 1) das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, — 2) in dem Bezirke der Handelskammer seinen ordentlichen Wohnsitz hat — und 3) in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister entweder als Inhaber einer Firma oder als persönlich haftender, zur Vertretung einer Handelsgesellschaft befugter Gesellschafter, oder als Mitglied des Vorstandes einer Actien-Gesellschaft oder Genossenschaft, oder als Procurist eingetragen steht, Artikel 6. Mehrere Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder einer und derselben Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben Handelskammer sein. Artikel 7. Diejnigen, über deren Vermögen der Concurs (Falliment) eröffnet ist, sind bis nach Abschluß dieses Verfahrens., und Diejenigen, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, während der Dauer der Zahlungseinstellung weder wahlberechtigt noch wählbar. Artikel 9. Nur Diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die festgestellte Liste ausgenommen sind. Artikel 12. Jeder Wähler zieht in dem Wahlzimmer einen der auf der einen Seite mit fortlaufenden Nummern versehenen Stimmzettel und legt denselben, nachdem er auf jener Seite die Bezeichnung Derjenigen, welche er zu wählen beabsichtigt, eingetragen hat in den verschlossenen Stimmkasten, lieber die ganze Wahlhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches die Namen der Abstimmenden, jede Abstimmung mit Angabe der Nummer des betreffenden Stimmzettels, sowie auch das Crgebniß der Zusammenstellung der Stimmen enthalten muß. Es wird von dem die Wahl leitenden Beamten, beziehungsweise dem von der Handelskammer ernannten Commissär, und den von ihm zugezogenen Urkundspersonen unterschrieben; es werden ihm die Stimmzettel und die sonstigen das Wahlgeschäft betreffenden Aktenstücke beigefügt. Gewählt sind Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos- Artikel 15, rc. Die Ausscheidenden können wieder gewählt werden. (5841) Oeffentliche Ladung und Aufforderung. 5211) Gegen den Conditor Carl Vorwerk von Gießen ist der förmliche Concurs • proceß erkannt worden. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, hiermit aufgefordert, solche in dem Termin Mittwoch den 7. Januar k. I, Vormittags 10 Uhr, bei Meidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse dahier anzumelden und etwaige Vorzugsrechte bei Meidung Verzichts auf dieselben zu begründen. Auch soll in diesem Termine die Güte versucht, und eventuell ein Masse- curator und Gläubigerausschuß erwählt, sowie deren Befugnisse festgestellt werden. Die nicht erscheinenden Gläubiger werden in diesen Puncten als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen beitretend angesehen. Gleichzeitig wird der mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesende Gemeinschuldner aufgefordert, seine Rechtszuständigkeiten in obigem Termine und später selbst zu wahren, anderenfalls der für ihn bestellte Abwesen- heitscurator, Max Pilger in Gießen, an seiner Statt gehört werde. Gießen, 3. November 1873. Großherzogliches Stadtgericht Gießen Bötticher. Stammler. Bekamttmachuag. Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar: Dienstag „ 23. December, Mittwoch „ 24 „ Samstag „ 27. Dienstag „ 30. „ Mittwoch „ 31. „ Die Interessenten werden daher aufge- sordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren. Niedercleen, den 19. December 1873. Eichen: den (5852) v. Meibom. frische Waare von mir; dies meinen Pfg 9 Holzversteiqenmg Preis per Vi Pfund-Büchse 42 kr. »nachstehend bezeichnete Holz - Sortimente portofrei bis zum 17. Januar k. Js., Vor- Anwendung höchst einfach; Gebrauchsan- 'öffentlich meistbietend versteigert: mittags 9 Uhr, bei mir einzureichen. Kosten-1Weisung auf jeder Büchse. (3758) 5 1 8 6 6 6 6 5854) Der Bau eines Bürgermeisterei- Gebäudes zu Grosirechtenbach, veranschlagt: 1) rdarbeiten, 2) Maurerarbeiten, 3) Mauermaterialien 4) Steinhauerarbeiten, 5) Zimmerarbeiten, 6) Zimmermaterialien, 7) Dachdeckerarbeilen, 8) Klempnerarbeiten, 9) Schreinerarbeiten, 10) Schlosserarbeiten, 11) Glaserarbeiten, 12) Anstreichera'beiten, Offerten sind mit ber Aufschrift: „Submission auf den Bau des Bürgermeisterei-Gebäudes" städtischen Schulen rc., der laufende Tag - und Fuhrlohn, das Anfahren und Kleinmachen des Holzes, die laufenden Pflaster-Ausbesserungen und das Straßenreinigen pro 1874 versteigert werden. Gießen, den 18. December 1873- Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Das Kgl. Preuß. Bürgermeister-Amt. Hardt jdie übrigen Zahltage für die Auswärtigen' Rmtr. Stöcke, 140 Rmtr. Reiser. " . ! District 6 (Jungferannawald). Butzbacher Brod! 5855) Sollte der bevorstehenden Feiertage, sowie der schlechten Witterung wegen, das Besuchen des Gießener Wochenmarkts von meiner Seite unterbleiben, so empfehle ich bestens Nain, Neustadt» Derselbe bekommt wöchentlich mehrere Sendungen !soll im Wege der schristlichcn Submission (möglichst an einen Unternehmer) vergeben -werden. Weise bekannt machen zu lassen. Gießen, den 24. November 1873. Der Rechner der Spar- und Lethkasse: Kehr. geehrten Kunden zur gefäll. Nachricht. — Butzbach, den 21. December 1873. Jvh. PH. Rumpf. Sgr. 23 6 22 27 17 1 6 25 21 10 3 13 Thlr. zu 53 „ 1207 „ 2069 „ 274 „ 166 „ 670 „ 332 „ 49 „ 846 „ 314 „ 335 „ 80 Zugleich wird bemerkt, daß die auf den District 5b (Hauptmannsstrauch). Buchen: anschläge, Zeichnungen und Bedingungen sDonnerstag fallenden Zahltage für die? 4 Rmtr. Scheit, 10 Rmtr. Reiser. Kiefern : können vom 2. Januar k. Js. ab in meinem sInteressenten der Stadt Gießen, dagegen? 17 Rmtr. Scheit, 17 Rmtr. Knüppel, 40,Amtslocal hicrselbst eingesehen werden. 1 geringer Stamm, 24 Rmtr. Scheit, 2 Rmtr. Knüppel, 9 Rmtr. Stöcke, 6 Rmtr. Reiser. Buchen: 17 Stämme von mittleren Dimensionen, 18 Rmtr. Nutzholz (Felgen), 307 Rmtr. Scheit, 7 Rmtr. Knüppel, 141 Rmtr. Stöcke, 340 Rmtr. Reiser. District 72abc (Lindenschied ) Buchen: 5 Stämme von stärkeren Dimensionen, 14 Rmtr. Nutzholz, (Felgen), 363 Rmtr. Scheit, 8 Rmtr. Knüppel, 240 Rmtr Stöcke, 548 Rmtr. Reiser. District 71 ab (Schloßberg). Buchen: 124 Rmtr. Scheit, 42 Rmtr. Knüppel, 85 Rmtr. Stöcke, 261 Rmtr. Reiser. Totalität: District 1, 7, 45, 48, 57c, 74abc. Buchen: 23 Rmtr. Scheit, 4 Rmtr. Knüppel, 24 Rmtr. Stöcke, 29 Rmtr. Reiser. Kiefern: 1 Rmtr. Reiser. Krofdorf, den 19. December 1873. Der Königliche Oberförster: ! die übrigen Zo, bestimmt sind. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Bauholzversteigerung. Montag den 12. Januar f. I., von Vormittags 9 Uhr an, werden im hiesigen Gemeindewald 230 Stück tannene Bauholzstämme von 8 bis 20 Dieter Länge und von 15 bis 30 Centimeter Durchmesser, sowie 8o Stück Dachsparren auf Ort und Stelle versteigert- (58-3) Hachborn bei Station Fronhausen a/d. Main-Weser-Bahn, 19. December 1873. Die Deputirten: G. A. Marx. H. Wallon. Bekanntmachung. J5859) Dienstag den 23. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, sollen auf dem hiesigen Bahnhofe 200, Ctr. ; Steinkohlen öffentlich und meistbietend kgegen gleich baare Zahlung versteigert j werden. r Gießen, den 22. December 1873. Güterexpedition der Cöln-Gteßener Bahn. W i e d e f e l d. WersicigemmM. 5822) Montag den 29. l. Mts-, Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem hiesigen Rathhause das Reinigen der Oefen in Jeilgeöotenes. Bestes Kindermehl von Giffey 8? Schiele in Rohrbach (Amt Eppingcn, Baden), bestehend aus Milch, Waizcnmeb! undZucker, an.rkannt billigstes und vorzi glichstcs Nahrungsmittel für Säugling', und kleine Kinder, voll- kommeait r Ersatz der termilcli, hat fortwährend frisch auf Lager Emil Fischbach. in der Königlichen Oberförsterei Krofdorf. Montag den 5. Januar 1874, Vormittags um 9 Uhr, werden zu Krofdorf beim Wirth Kahlcrt 5864 Turnschuhe, Ballschnhe, Gummischuhe, Filzschuhe, Hausschuhe, Morgenschuhe, Promenadenschuhe rc., alle mögliche Arten Stiefeletten für Herren und Damen in den verschiedensten Ledersorten empfiehlt A. Docter am Kirchenplatz. Weltausstellung — Wieu 1873. \ q Der Rath der Präsidenten der Internationalen Jury \ verlieh das E H RENDIPLO VI (Die höchste Auszeichnung) DEM Liebig Company s Fleifch-Extratt aus FRAY-BEKTOS. Engros-Lager bei den Correspondenten der Gesellschaft: Herren €1. B. Apel in Schweinfurt, Aug< Bennert in Köln, * O. Krieger «fc Co. in Coblenz u. E. MereU in Darmstadt. | In Giessen zu haben bei den Herren: J. A. Busch Söhne, L. Kalkhof, Emil Fischbach, Apoth. Dr. Laubiiiger, « Apoth. Dr. Mettenheimer, In Wetzlar: A. G. Koch, Jos. Propst, Schwanen-Apoth., — Apoth. Dr. Mettenlieimer. Im ersten Stock meines irüberen Hauses verkaufe zu billigen Preisen den Rest meiner Glas-, Porzellan- und lackirtcn Bleckwaarcn, Standuhren, Lampen, Leuchter, Bronce - Maaren, Scbmucksachen, Necessaires, Lederwaaren, Goldleisten, Kinderfpielwaaren, HandwerkSzcuge, Schlösser und verschiedene Giscn- und sonstige Maaren. (4775) Ligroine-Oel und -Lampen, Zahnmundwasser und Tinte von A. Leonhardi sind stets vorräthig. Carl Frech. Täglich Frische Hefe, 'owie ein vorzügliches Flaschen - Gier, bei I. Leun, vormals E- Pausch Wittwe, <5819)_______________Ästerwea___________ 5614) Reine Cacaomasfe, Ghecolade hefte Sorten, Thee, grünen u. schwarzen e,npsiehlt Carl Hoffm ann. Auswuhl .schöner blühenden Pflanzen: Camclien, Tulpen, Maiblumen, außerdem Gummibäume und Palmen, Pflanzenkörbchcn ! geschmackvoll arrangirt. Carl Deines, (5856)______________Schulüraße. ; AeilcBaeiabouqiietts , in jeder Größe bei (5421) Carl Deines. 5861) Eine große hübsche Puppcn-Küche, fast neu, billig zu verkaufen. Marburgci strafte 177, 1 Treppe. i 4 b{bun? her l'1' Votob«b' Aeufchateler-, Holländer-, Enimenthaler- und Rahmkäse empfiehlt (5785) Emil Fischbach. 58-15) Bei Chr. Lampus auf dem Seltersweg ist zu verkaufen: 1 Pferd, zugfest, 1 Wagen mit Zugehör, 1 Pflug und 1 Egge, 1 guftellener Kessel. 5827) Täglich frisch abgekochten Schinken bei Adolf Weidig am Kreuz. Lichthalter an Weihnachtsbäumchen empfiehlt (5757) Wilhelm Orbig. Neue ital. Haselnüsse, sowie Orangen empfiehlt (5689) Emil Fischbach. 4689) Prima Gummi- und Filzschuhe bei PH. Sch la t ter. Marinirte Häringe (5974) empfiehlt Emil Fischbach. Orangen 8t Bratbückinge find eingeh öffn bei I. Dienstag den 23. December (Auf Verlangen): C o n c e r 1 der Troll'schen Capelle. Anfang V2S Uhr. (5865) M f MW Am 3 und 4. Feiertag: Coueert von der Streich-Capelle des II. Großherzogl. Hess. Jnf.-Reqiments unter Leitung des Capellmeisters Herrn C K r a u s s e. Zur Aufführung kommen unter Anderen: Nußknacker-Quadrille v. Kücken. Dameufpeude, Polka v. Krausse (auf Verlangen). Angriffs- Marsch v. Krausse (nm). _________________Anfang 52 Ahr. Ende gegen 10 Uhr. Entree 12 kr. Redaction, Druck und Verlag-der Vrühl'tschen Univ«-Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. P° G rin Ciga Gurtmar später zu G WM A unb den gewisse; Großen gewissen P, derei Gemein» Die bieft i berg anff. । katholische I die schiech und die y kannten li H" nun ein übel! I reine Wg 1 w rühre oberste $ als die ■ sammthe scher Lvt allgenieil lettische hierüber ®'We t. ^ei fi 1 (da es fi und De« ä'äwiiftr lmd ieoz «'-ht die, W Sßate ' gwenden ' 3 Würde be : Arichs. watische1 Uegen, Schweiz tag ü eilet,] ®’i Wi