Vierteljährig 1 fL 13 ft. «rit Drtngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 29 fr. Gießener Ameiger. Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags. Expedition: Ganj(eiberg, Lit. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen. Nr. 2V8 Samstag den 20. Dccembcr Isis. Brodpreise vom 19. bis 26. December 1873, nach eigener Erklärung der Bäcker: 2 Kilo gemischtes Brod 24 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 12 fr. 2 Kilo Roggenbrod: erste Sorte 21 fr., zweite Sorte 17fr. amtlicher EfjeiL Bekanntm a ch n n g. , 583?} . Wittwe des Bierbrauers Theodor Lotz von Gießen beabsichtigt auf den Grundstücken Flur XXVI Nr. 91a, 92, 93, 9b und 99 der Gemarkung Gießen eine Firnißsiederei zu errichten. ' Es wird dieß nut dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Plan und Beschreibung auf der Registratur der uuterzeichneteu Behörde offen liegen und daß etwaige Emwendungen bei Meldung des Ausschlusses binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung in der Darmstädter Zeitung an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde vorzubringen sind. ' b 1 (Siegen, am 18. December 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Röder. politischer Th eil. § 52. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1874 teil cn • £ < - " < < ‘ v . ; . r , ' . 'I J ivuujt VIC 'C/UIUIHUIIU VIII Del Sterbesallen ist zugleich die muthmaß-^EHe wegen Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses verbieten und welche ei liche Ursache des Todes zu vermerken. Deutschland. G e b ü h r e n t a r i f. Zu § 12. An Gebühren kommen zum Ansatz: 1) Für Vorlegung eines Registerjahrgangs zur Einsicht; für jeden Jahrgang eine halbe Mark. 2) Für jeden beglaubigten Auszug aus den Registern mit Einschluß der Schreibgebühren eine Mark.- Bezieht sich der Auszug auf mehrere Eintragungen und erfordert derselbe das Nachschlagen von mehr als einem Jahrgange der Register, für jede«i weiter nachzuschlagenden Jahrgang noch eine halbe Mark. Der Civilehe- Gesetzentwurfs (Schluß.) Fünfter Abschnitt. § 45. Der Schiffer hat zwei von ihm beglaubigte Abschriften der Urkunden demjenigen Seemanns-Amte, bei dem es zuerst geschehen kann, zu übergeben. Eine dieser Abschriften ist bei dem Seemanns-Amte aufzubewahren, die andere ist demjenigen Standesbeamten, in dessen Bezirk die Eltern des Kindes, beziehungsweise der Verstorbene ihren Wohnsitz haben oder zuletzt gehabt haben, behufs der Eintragung in das Register zuzufertigen. § 46. Ist der Schiffer verstorben, so hat der Steuermann die in den SS 44 und 45J)em Schiffer^ auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen. §• 47. Sobald das Schiff in den inländischen Hafen eingelaufen ist, in welchem es seine Fahrt beendet, ist das Tagebuch dem für den Hafenort zuständigen Staatsanwalt vorzulegen. Dieser 'hat beglaubigte Abschrift der in das Tagebuch eingetragenen ^tandes-Urkunde dem Standesbeamten, in dessen Register der Fall'gehört (§ 45), behufs Coutrolirung der Eintragungen zuzustellen. Sechster Abschnitt. Von der Berichtigung der Staudes-Register. § 48. Die Berichtigung einer Eintragung in dem Staudes-Register darf nur erfolgen, wenn dieselbe durch ein gerichtliches Urtheil geboten ist, ober wenn die Berichtigung eines Jrrthums auf Antrag eines Belheiligten durch den zuständigen Staatsanwalt angeordnet wird. Der Letztere hat, wenn ein solcher Antrag gestellt wird, die Betheiligten über den Antrag zu hören und zu diesem Zwecke geeigneteufalls eine Aufforderung durch ein öffentliches Blatt zu erlassen. Wird von einem Betheiligten gegen die verlangte Berichtigung Widerspruch erhoben, so ist der Antragsteller auf den Rechtsweg zu verweisen. Die Berichtigung erfolgt durch Beschreibung eines Vermerkes am Rande der zu berichtigenden Eintragung. Die Berichtigung kann solchen Betheiligten, welche derselben nicht zugestimmt haben, nicht entgegengesetzt werden. Siebenter Abschnitt. Schluß-Bestimmungen. S 49. Wer den in den SS 13—16, 18—20, 39—41 vorgeschriebeuen Anzeigcpflichten nicht nachkommt, ivirb mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft bestraft^ Die Strafe fällt weg, wenn die Anzeige, obwohl nicht von den zunächst Verpflichteten, doch rechtzeitig gemacht worden ist. Die bezeichnete Strafe trifft auch den Schiffer oder Steiiermann, welcher den Vorschriften der §§ 44—47 zuwiderhandelt. Die Standesbeamten sind außerdem befugt, die zu Anzeigen oder zu sonstigen Handlungen auf Grund dieses Gesetzes verpflichteten Personen hierzu durch Ordnungsstrafen anzuhalten, welche jedoch für jeden einzelnen Fall den Betrag von fünf Thalern nicht übersteigen T'armftdbf, 18. December. Gegenüber der bei dem Ministerium Seitens des Bischofs von Mainz wegen der Begründung der Ausweisung des Jesuitenpaters Zöller eingereichten Beschwerdeschrift thut die „Darmst. Zlg." durch einen wissenschaftlich begründeten Artikel dar, daß der General des Je- suiten-Ordens einem Untergebenen eine Sünde befehlen könne und bemerkt, daß die Regierung ihre Aeußerungen über die Staats - Gefährlichkeit des Jesuiten- OrdenS nicht zurücknehmen werde. Darmstadt, 18. December. Durch Allerhöchste Decrete vom 12. l- Mts. wurden die Landrichter Erdmann in Lich zum Landrichter in Gießen und der Landrichter Weyer in Homberg zum Landrichter in Lich ernannt. Darmstadt, 19. December. Die zweite Kammer bewillgte 250,000 fl. für Subvention der Kreise zum Zwecke der Herstellung neuer Straßen. Berlin, 18. December. Abgeordnetenhaus. Auf der Tagesordnung stand die zweite Berathung des Civilehe-Gesetzes. Nach vierstündiger Debatte über die §S L 2 und 6 wird der vom Abg. Petri eingebrachte Antrag, die Geistlichen und Neligiousdiener von der Functionirung als Civilstands-Beamte auszuschließen, bei namentlicher Abstimmung mit 208 gegen 110 Stimmen ab- gelehut und S 1 in der von der Regierung gegebenen Fassung angenommen. Zu § 2 erfolgt die Annahme eines von Richter gestellten Antrages, wonach Geistliche nur bis Neujahr 1877 zu Standesbeamten ernannt werden dürfen, sowie die Annahme weiterer Nichterffcher Anträge über Abgrenzung der Amtsbezirke. S 6 wird abgelehnt. Dafür stimmen nur die Minister, die Neucon- servativen und die Freiconservativen. v - . , , , u i Berlin, 17. December. Die „Prov.-Corresp." veröffentlicht einen Ar- burfen- titel, betitelt die Verurtheilung des Marschalls Bazaiue. Der Schluß befiel» S 50 ^n welcher Weise bie Verrichtungen ber Standesbeamten in Be- ben lautet: „Das deutsche Heer und das deutsche Volk haben gewiß keinen R auf solche Militärpersonen wahrzunehmen sind, welche ihr Standquartier^ Grund zu einer besonderen Theilnahme gerade für Bazaine. Von ber Beurkundung bes Personenstandes ber auf ber See befinb licken Personen. < - • v . r - --■■■•- .....>- .... , Geburten, Heirathen nnb Sterbefalle Atteste zu ertheilen. i § 441 Geburten und ^Lterbesalle, welche sich auf Seeschiffen währenb^ S 52. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem der Reise ereignen, fuib nach ben Vorschriften bieses Gesetzes spätestens am in Kraft. nächstfolgenden Tage nach der Gebnrt oder dem Todesfälle von dem Schiffer^ § 53. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Vorschriften treten anßer unter Znzicbnng von zwei Schiffsofstcieren oder anderen glaubhaften Personen,> Kraft. Ein Gleiches gilt von den Bestin.mnngen, welche die Schließung einer in dem Tagebuche zu beurkunden. Bei Sterbesällen ist zugleich die mnthmaß- Eh- wegen Verschiedenbeit des R-liaionsbek-nntnikk-« verbleien ,,„h m,r*. eine staatliche Einw.rfung auf di- Vollziehung der Taufe anordnen. T § 54- Die Minister des Innern und der Justiz haben die zum Vollzüge bieses Gesetzes erforberlicheu Anorbnungeu zu treffen. Gegeben rc. nid)t in Preußen, ober baffelbe nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben, oder welche sich auf ben in Dienst gestellten Schiffen ober anberen Fahrzeugen ber Marine befinben, wirb burch königl. Verorbnung bestimmt. § 51. Deii mit ber Führung ber Kirchenbücher nnb Staubes - Register bisher betraut gewesenen Behörben nnb Beamten verbleibt bie Berechtigung lunb Verpflichtung, über bie bis zur Wirksamkeit bieses Gesetzes einactretenen Abgesehen von der schmerzlichen Erinnerung an die Geschicke eines edlen deutschen Fürsten, mit welchen der Name Bazaine eng verknüpft ist, hat keiner der französiscken Feldherrn im letzten Kriege uns die Siege und, Erfolge so theuer erkaufen lassen, wie gerade er; an keinen andern Gedenktagen dieses Krieges hängen so viel blutige Thranen, wie an den Schlachttagen vom 14., 16. und 18.' August, an keiner Belagerung so viel schwere Erinnerungen, wie an ^^kerischer mochte dem Prinzen Friedrich Karl die Pflicht erscheinen dem in seinem eigenen Vaterlande geschmähten Gegner öffentlich die Achtung zu bezeugen, welche sein militärisches Verhalten ihm und dem deut- schen Heere einaeflößt hat. r Was das politische Ergebniß des ProcesieS betrifft, so ist schon jetzt un- rweifelhast, daß durch die Verhandlungen so wenig, wie durch den Ausspruch des Kriegsgerichts daö Urtheil Europas über die militärische und moralische Bedeutung der deutschen Siege eine Aenderung erfahren hat, und daß Frankreich durch die Bloßstellung seiner inneren Zustände, wie sie in diesem Proceß einaerreten ist, an Ansehen unter den Nationen gewiß nicht gewonnen hat. Berlin, 19. December. Der „Reichs-Anz." schreibt: Der Kaiser ist seit drei Tagen an einem Schnupfen und Luftröhren-Kararrh erkrankt und dadurch zu größerer Schonung genöthigt. Uni Uebrigen ist keine ungünstige Veränderung im Befinden des Kaisers eingetreten. München, 18. December. Für die bevorstehenden Neichstagswahlen hat der Erzbischof von München einen besonderen Hirtenbrief erlassen, worin auf die große Wichtigkeit der Wahlen aufmerksam gemacht und an die Pflichten der katholischen Wähler erinnert wird, da im Reichstage auch die katholische Kirche betreffende Fragen zur Entscheidung kommen. Schweiz. Bern, 18. December. Der Ständerath genehmigte gleich nach dem Nationalrath die Abschaffung jeder geistlichen Gerichtsbarkeit, das Verbot des Jesuiten-Ordeus, die Ausdehnung der Bundes-Competenz auch auf andere geistliche Orden, ferner die Unzulässigkeit der Errichtung neuer und Wiederherstellung alter Klöster, sowie die Leitung der Civilstands - Register und des Be- gräbnißwesens durch Civil-Behörden. — Die Sitzung des Nationalraths ist geschlossen. Frankreich. Paris, 17. December. Die neuesten Wahlen haben einen tiefen Eindruck auf Mac Mahon gemacht und ihn zu einer versöhnlicheren Politik bestimmt, deren erste Frucht die Anerkennung seines Ministeriums sein wurde. Wie das „Bien Public" sagt, soll der Herzog Audiffret - Pasqmer Kriegs- Minister werden. w L.„ , . — General Soleille, ehedem Ober-Commandant der Artillerie der Rhem- Armee, welcher im Processe gegen Bazaine eine so wichtige Rolle spielte, aber krankheitshalber nicht erschienen war, ist gestorben. Wie verlautet, wird Bazaine nicht nach der Insel St. Marguerite gebracht werden, da die Kosten zu groß sein würden. Es ist die Rede davon, ihm vorläufig das Fort Viucennes oder den Mont Valerien als Gesängniß anzuweijen. Spaniern Barcelona, 16. December. Ueber 50 Verhaftungen sind in Folge des jüngst gescheiterten Versuches einer cantonalistischen Erhebung vorgenommen worden. Gibraltar, 18. December. Der Sultan von Marocco ist nach Fez abaeaanqen, um den Thronprätendenten Emkadio, der mit einer Armee vor der Stadt lagert, anzugreifen. Fez hat die Thore geschlossen und ist ruhig, jn der Stadt wurden einige Karawanen geplündert. England. London, 19. December. Dem protestantischen Meeting, welches am 27. Januar stattfindeu soll, werden folgende Resolutionen unterbreitet werden: 1) Das Meeting wünsche sein Gefühl der Bewunderung für den vom deutschen Kaiser an den Papst gerichteten Brief auszudrücken; 2) das Meeting erkenne an, daß die Aufrechterhaltmig der bürgerlichen und religiösen Freiheit die Pflicht und das Recht der Nationen sei, es sympathifire daher auf's Innigste mit dem Volke Deutschlands in dessen Kampfe gegen die Ultramontanen; 3) der Präsident solle diese Beschlüsse dem deutschen Kaiser und dem deutschen Volke mittheilen. _ . London, 13. December. In allen katholischen Kirchen der Dwcese Westminster, vermuthlich auch in allen übrigen katholischen Kirchen Englands, kam gestern auf höheren Befehl die päpstliche Encyklica zur Verlesung. In einigen Kirchen geschah dies von der Kanzel, in anderen von den Altarstnfen. Dem an und für sich bedeutsamen Acte folgte ein anderer von noch größerer Wichtigkeit. „Auf höheren Befehl;" das heißt auf directe Anordnung des Papstes, wurde eine amtliche Mittheilung, in gleich feierlicher Weise, verlesen, welche quf das Unfehlbarkeitsdogma Bezug hat. Den Anlaß zu dieser Mittheilung' gab die Behauptung einer londoner Zeitung — der Standard ist gemeint —, daß für Katholiken in England das Unfehlbarkeitsdogma nicht in gleicher Strenge bindend sei wie für ihre auswärtigen Glaubensgenossen, und daß sie das Dogma je nach ihrer Ueberzeugung annehmen oder verwerfen könnten, ohne sich der Gefahr einer Verweigerung des Sacramentes oder gar der Excommunication auszusetzen, welche auf die Läugnung eines andern kirchlichen Dogmas unfehlbar folgen würde. Diese Behauptung, erklärt das Edict, sei grundfalsch. Das Dogma sei hier zu Lande eben so bindend wie anderwärts, und eben so bindend wie jedes andere Dogma, das von der Dreieinigkeit z. B., oder von der Fleischwerdung Christi. Wer sich dem Dogma nicht unterwirft, der vollzieht ipso facto seinen Ausschluß aus der Kirche und verfällt der großen Excommunication. Was den Papst zur Anordnung solcher Mittheilung treibt, ist nicht recht ersichtlich, wenn es nicht die Ueberzeugung ist, daß es mit dem Gehorsam der denkenden englischen Katholiken etwas zweifelhaft aussieht. Aus den merkwürdigen Erklärungen des Unfehlbarkeitsdogmas, welche herorragende Katholiken in Vertheidigung ihres kirchlichen Oberh-errn in den öffentlichen Blättern gegeben haben, schaut unverkenubar ein Kampf des Gehorsams mit der Ueberzeugung heraus. Der buchstäbliche Siun der Unfehlbarkeit wird hinwegerklärt, und ein übertragener Sinn untergeschoben, an den der Papst selbst gewiß am wenigsten gedacht hat und an den er sich nicht gern binden dürfte. Wo große Lichter von bewiesener Fahnentreue so sichtbar schwanken, da werden wohl weniger hervorragende Schafe weitweg von der orthodoxen Trift grasen, und für diese mag das Sammelsignal berechnet sein. Den englischen Bischöfen, die lieber jeden neuen Anstoß vermeiden, kommt die herausfordernde Haltung des Papstes, welche vor keinen Consequenzen zurückzuschrecken scheint, schwerlich gelegen; unter der katholischen Bevölkerung Londons bildete das merkwürdige Edict am gestrigen Tage den Hauptgegenstand des Gesprächs. flmerifta. New-Uork, 18. December. Nach officiellen Berichten ist der „Vir- ginius" am 16. d. Mts. den amerikanischen Behörden ausgeliesert worden und hat bereits den Hafen von Bahiahonda verlassen. Alle auf die Anerkennung der cubanischen Insurgenten als kriegführende Macht bezüglichen Acten und Denkschriften sind dem Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten übergeben worden. Vermischtes. Frankfurt, 18. December. In Folge der durch das Ableben der Königin Elisabeth veranlaßten Landes-Trauer bleibt das Theater von heute bis zum 22. d. incl. geschlossen; ebenso fällt das auf nächsten Freitag angesetzte Concert des Museums aus. Was Das bedeuten will, sagen folgende Bemerkungen des „Bert. Bors. Cour.": Das Land hat die Todte acht Tage hindurch zu betrauern. In ganz Preußen dürfen während dieser Zeit weder Theater- Vorstellungen, noch Concerte, weder Lustbarkeiten, noch Schaustellungen stattfinden. Die etwa 90 Theater, welche Preußen besitzt, haben mit ihrem ganzen Personal — allein ca. 5000 Schauspieler — ihren Orchestern und allem Zubehör unfreiwillige Muße. Die Behörden haben ihre Briefe mit schwarzem Lack zu siegeln und von 12—1 Uhr müssen während der nächsten Wochen im ganzen Lande täglich die Glocken läuten. Die Gesetzsammlung hat schleunig ein neues Stück ausgegeben, mittelst dessen festgesetzt wird, daß die „Directoren und Räthe der Landes-Collegien, owie die ihnen im Range gleichstehcnden Civilbeamten während der ersten vier Wochen bestorte Zpauletten, Agraffen und Kordons, bestorte Portepee, Flor um den linken Oberarm, schwarze Unterkleider und schwarze Handschuhe, und wenn sie bei officiellen Veranlaffungen in Civil- kleidung erscheinen, Unterkleider, wollene Westen und Handschuhe von schwarzer Farbe tragen." Im Uebrigen. haben die Herren vom Hof „am dreieckigen Hut eine schwarze Feder, in den ersten 4 Wochen schwarze wollene und in den letzten 14 Tagen schwarze seidene Westen zu tragen. (Eingesandt.) Es grenzt fast ans Unglaubliche, was in politischen Zeitungen und Unterhaltungsblättern Alles über das Leben und den Haushalt der Bienen manchmal gefaselt wird zum Beweis, wie wenig man im Allgemeinen die Naturgeschichte eines so interessanten und nützlichen Jnsectes kennt. So bringt der Gießener Anzeiger in Nr. 292 laufenden Jahres unter „Vermischtes" die Notiz, über eine neue Erfindung zum Schutze der Bienen gegen die Honig motte (?), welche Erfindung in Amerika gemacht und auch bereits patentirt sein soll. Ohne das Abenteuerliche in der Beschreibung der Erfindung weiter zu berühren, erlaubt sich ein alter, erfahrener Bienenzückter, der das Bienenleben genau kennt, nur zu bemerken, daß eine sogen. Honigmotte in der Jnsectenwelt gar nicht existirt, daher auch den Bienen nicht gefährlich werden kann. Nur Wachs motten giebt es, und zwar 2 Arten, eine größere und eine kleinere aus der Gattung tinea cercella und tinea inello-mella, deren Raupen, gewöhnlich Maden (Rand- oder Rangmaden) genannt, dem Wachsbau lebender Bienen gefährlich werden können, wenn der Bienenzüchter nicht auf seiner Hut ist, indem sie lange Röhren in die Waben hineinfressen und sich darin mit einem weißlichen Gespinnst umgeben, wodurch sie es den Bienen schwer und zuletzt unmöglich machen, diesen ihren Feinden beizukommen. Und auch nicht einmal vorzugsweise von Wachs leben diese Maden, sondern viel mehr von den aus Chitin bestehenden, in den Zellen, aus welchen die junge Bienenbrut ausgelaufen ist, zurückgebliebenen Nymphenhäuten, daher jene sich immer am liebsten ganz alte, schon viel zur Brut benutzte Waben aussuchen, weil diese am reichlichsten die erwähnte Chitinmasse enthalten. — Die verehrlichc Redaction des Gießener Anzeigers kann sich also fest darauf verlassen, daß die von ihr mitgctheilte Erfindung zum Schutz der Bienen nichts weiter als amerikanischer Humbug ist. Auch das ist Humbug, daß man, um die Bienen zu schützen gegen Feinde, ihnen die Fluglöcher verschließen dürfe; denn das würde schon nach kurzer Zeit den Erstickungstod derselben herbeiführen. — (Indem wir Vorstehendem gerne Raum geben, müssen wir dem Herrn Einsender nur bemerken, daß wir frag!. Bienenstocksgesckichte doch nur als Humbug betrachtet und so aufgefaßt wiffen wollten. Red. d. Gieß. Anz.). Kirchliche Anzeige der evangelischen Gemeinde zu Gießen. G o t t e s d i e n st. Sonntag den 21. December Morgens: Pfarrvikar Schlosser. Nachmittags: Pfarrer Landmann. Am 1. Weihnachtsfeiertage, den 25. December: Morgens: Pfarrer Dr. Seel. Nachmittags: Schulinspector Vigelius. Am 2. Weihnachtsfeiertage, den 26. December: Morgens: Pfarrer Landmann. Nachmittags: Mitprediger Drescher. (Collecte für die Stadtarmen.) Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 21. bis 27. December 1873 besorgt Pfarrer Dr. Seel. Auszug aus bcn Mrchrnbüchem der Stadt Gießen. Evangelische Gemeinde. Kovulirte. Den 16. December. Friedrich Löhr, Stationsbcamter an derColn-Gießener Bahn dahier, aus Butzbach, des Bürgers in Butzbach und Bäckermeisters in Groß- Linden, Friedrich Löhr, ehelicher Sohn; und Anna Berhold, geborene Appel, des verstorbenen Gymnasial-Pedellen dahier, Johann Berhold, Wittwe. Getaufte. Den 14. December. Dem Bürger zu Landau im Waldeckischen und Schuhmacher dahier, Philipp Kliffmüller, eine Tochter, Marie Karoline, geboren den 26‘ ^"De^nselben. Dem Stationrassistenten an der Oberhessischen Bahn dahier, Philipp Stapp aus Biedenkopf, eine Tochter, Hedwig Amalie Auguste Bertha Karolme Leontine Mathilde Magdalene Seraphine Wilhelmine, geboren den 7. November. Den 16. December. Dem verstorbenen Burger und Kufermerster, ^ohann Heinrich Krämer, eine Tochter, Elisabeth, geboren den 7. December. Act ien Wechsel 4. raaasYGu ES»MC Prioritäten 4 Pistole». 9 41—43 [Holl. L. 1 0 St. 9 52—54 . 5 34—36 ucaten 1858r Prioritätsioose 193 hlöDbr rriontatsioosi ?1860r Loose 923/8 a1864r „ Z46V« Oest. Credil (Galizien — Creditact. 244 Hrfgemeiner Anzeiger Besondere Bekanntmachung r Bekanntmachung. HANDLUNG IN CD fluflrnfildjcs preferoirtes JTeifdj. | Liebig’s Fleischextract. Condensirte Milch. und zwar: December, Kindermelil oe -- n. BloeÄcfeoeogatte. Julienne. Emmen thaler-Käse. Aad-, Zsenster- L Bferdeschwämme. PfflSCHESSENZE. DIVERSE LIOUEURE. WMM ItztinwkMt ton Gtbr. Kochi in Geisenheim. NIEDERLAGE NATÜERL. MINERALBRUNNEN »rflt Als paffendes Weihnachtsgeschenk ßkll. (5474) empfiehlt Der alleinige General-'?lqeut: fftcfel, sowie Kinderstiefel und alle in das Schnhmachergeschäst einschla- Ur. Jg lÄii 'gende Artikel, zu herabgesetzten Preisen. ” 7) in in k. k. k. k. k. Berlin Bremen Brüssel Hamburg Leipzig London 4% bayr. Prüm.-Anl. 113 4% badische Loose 112 Badische ft. 35 Loose — Oestr. ft. 250 v. 1854 — Ä Hl TU 5 ö tr > j CO 00 io 6. 1051,8 8. 105 8. 1183/4 8. — 8. 93-V8 „Viril und kwung it und ’Wi N Ö 0 L. (v F 0 v Toscaner 52 Elisabeth.-Prior. 92 Wien. ditto I ditto Discontr* Trüffeln, Champignons, Agar Agar, Gelatine. Tnkelmrmdeln, ^afclrolintn, Tafelfetysn, ilal. Baselnüsse. Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende 'f des -nsehl- 11 den 1 gern chtbnr n ber sein, nt die lurück- 5 ^on= Hand Uoeo laste, Tacoigna, Vanille, Thee, Zimmt, Urrac, Uum, Kognac, MAL2IGA, MADEIRA, Sherry, Portwein. k. 8. 1033/4 m. S. 1031/ß 1. 8. 1033/e % Termine festgesetzt, Dienstag Mittwoch Samstag Dienstag Mittwoch Act ien, Frankf. Bank 152 Frankf. Vereins-Kasse 91 Darmat. Bankact. 4051/2 Rheinische Hyp.-Bank — Wien Bankactien 1029 BsficikUrr Agent Jämmtlidjer Zeitungen des In- und Anstandes. gsbläbttm v«s, wic Instctrs tm\$USu ictte (?), M Aben- r, erfahre- ■ Honig- ich werden re aus der Kand- oder wenn der fressen und er und zu- rzugsweise n, w den 'drnhäutrn, aussuchen, caction des > Erßndung l hurobug, mrse; denn östr s. Lombard 49‘/2 Livorneser 315/8 ÜAnilierg, Zwetgchen Tiirk. Pflaumen, lirünelleii, Apfelspalten, Kirschen empfehle preiswürdige Cigarren in eleganten Dosen -> 100 Stück verpackt, ächte Wiener Meerschaum - Cigarrenspitzen, Cigarren - Ctuis und Portemonnaies in reicher Auswahl und zu billigen Preisen. Georg Dörr Wittwe, Kirch en platz. Elisabeth schlossen; bedeuten vdte acht Theater- ?ie etwa 0 Schau- 1 btn ihre Wochen itt TtüL Soüegien, n deflerte schwarze in Civil- ! tragen." Den ersten lagen. äsender nur md so auf- Türkische pffnumen, Bamberger Zwetschen, ßrüiüellen, Kirschen, Apfelspaltsn, k. 8. 98-/8 k. 8. WO k 8 1047/8 k. 8. 1051/8 k. 8. 931,2 4-trI dsorten- fl. kr. IPt. Frieclr dor 9 58—59 Iseitgeöotenes. Getrocknete Birnen, „ Reineclauden. $rf>frn -, JWneM-, Jfrnfrnniffi!. Eingemachte Fruchte, als: Annnnus, Hürtiche, Uüsse, Reineclauden, Erst^emn, ^oRannisBecren, HIMBEEREN, n?nIC0SEN, A«pfel, Birnen, Mji*a.beUen. Lombard. Bixhn 1741/2 Ludwigsh. Bexbach 194 Max bahn 132'/2 Bayer. Ostbahn 114i/4 Rhein-’Nahebahn-Act. — Hess. Ludwigsb.-Act. 157 Oberhesseu „ 77 Caviar, Sardines ä I’hnile, ross. Sardinen, Sardellen, Mte»i6»ner itt Cervelatwurst. geinfte qeftofienc und gesiebte Rafsiu-dc, (Äroße süße Mandeln, Citronat und Orangeat, Feinsten gestoßenen Zimmt, Neue große und kleine Rosinen, Citronen und AniSsaamen, sowie a lle Ingredienzien zur seinen Bäckerei, empfiehlt (5527) Emil Fischbach. Versteigerungen. 5791) Montag den 22. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, soll auf dem hiesigen Rathhause die Lieferung einer grösseren Quantität Quader - und Hau-Steine, aus den Brüchen bei Londorf, sodann einer größeren Quantität Mauersteine, theits sogenannte Lung-, theils Hardtsteine, versteigert werden. Gießen, den 16. December 1873. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. E Alleiniger I ns e raten - Päc h te r J, des „BLladderadatech^, der „Flkgenden Biätteru, des „Figarou in Wien. Alleinige Annoncen - Regie des „Deutscher Reichsanzeiger“ und „Königlich Preussischer Staats-Anzeiger“, „Berlin, r b Tageblatt", „Deutsche Landes-Zeitung“, „Deutscher Gemeinde-Anzeiger“, „Capitalist“, k „Revue financifere allemande“, „Schweizerische Ilandeiszeitung“, „Züricher Presse“, „Prager Handelsblatt“, „Feierabend des Landwirths.“ 23. 24. 27. 30. 31. ’20 Fraak g Berlin, Breslau, Cöln, Halle, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Stuttgart, Strassburg, Wien, Zürich. ix. Kölner Doinbau Lotterie j »Mm Ausbau der Thücme des Domes zu Köln." Ziehung am 15. Jan. 1874. ! Hail-t-Gcld-Gcloinne: Lvon FParis 5% Östr. F. .‘3t. E. B. 349V?|Amsterdam Augsburg 1, dis ««' Die Unterhaltung von 2 Fassel- ochsen. 5809) Der wegen Unterhaltung von 2 Fasseiochsen bestehende Vertrag geht mit dem 9. Januar k. I. zu Ende und soll die Vergebung von da ab auf weitere 6 Jahre Montag den 22. December d. I., Vormittags 10 Uhr, stattfinden. Gießen, den 16. December 1873. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. x.!S Fechte Fleap Glaccarani, Vermicellis, Suppenteige. (Eiccgcniiifr & EicrluMnnndeln. Fairiorniehl. Emil Fischbach | in GIESSE W. 3° 0 vstr. Stsb. Prior. 61* < k 3e/o östr s. Lombard 49*/» , Börscunachrichtcn. 18. December 1873. Preuas. 4*/2°, 0 Oblig. — Frankf. 31/İ, 0 Oblig. 87* 2 Nasa. 3’/2° Q Obi. 91 s Kurheaa. 4U 0 „ 96 Gr. Hess. 5rt/g Obi. — n » 40,0 „ 100 n r> „ 97 Bayer. 50/0 „ — n 4* .o y 1jährige 101 ‘/a „ 4°/c 1jährige 96V4 Würtemb. 4*/2% Obi. 1003/4 Baden 4*/s0/0 ObL c. E. L. 100*/2 Oesterr. Silberrente 65 „ Papierrente 611/4 Spanier, neuest. 3% 155/8 Amerik. Bonds 1881r 102 „ „ 1882r 98 „ „ !885r 995/s n - 18^7r 10P/6 do. II. Emiaa. — AideheMsloose. Darmstädter fl. SOLooae — 7, n 25 r 59 Kurh. 40 Thlr. Loose 69^/4 Nassau 25 fl. 483/j Braunschweiger 22V2 -m»Georg- Sloog, Schllttschnhc, - Palcut, i . Flügels,,..^, e,-t. u ?>s, mit und ohne Riemen, von den feinsten bis . eine ^qroße Mswahl selbstverfertiqtcr Herren- und Damen- zu den gewöhnlichsten, empfiehlt (5555) I- G. D. Bapst. Agende Artikel, zu herabgesetzten Preisen. Bekanntmachung, die ErgänMgswshl der Mitglieder der Handelskammer in Gießen betreffend. Zur Ergänzungswahl der Mitglieder der Handelskammer für die Stadt Gießen haben wir Termin auf Montag den 29. Dcccmber, Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 4 Uhr, in dem Rathhaussaale zu Gießen bestimmt. Die stimmberechtigten Mitglieder des Handelöstandes der Stadt Gießen werden zu der Wahl mit dem Anfüqen geladen, daß drei Mitglieder zur Handelskammer zu wählen sind. Im Uebrigen wird auf die hierunter stehenden gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Gießen, den 20. December 1873. Die HanöeKKammer. Carl Gail, Vorsitzender. Artikel 2. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder einer Handelskammer sind diejenigen Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, welche als Inhaber einer Firma in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister eingetragen stehen und einer der vier ersten Klassen der Gewerbsteuer an gehören WMWArtikel 3. Die Wahlstimme einer Actien - Gesellschaft oder Genossenschaft darf nur durch ein im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied, die jeder anderen im Art. 2 bezeichneten Gesellschaft nur durch einen ebendaselbst eingetragenen, persönlich haftenden Gesellschafter, die einer Person weiblichen Geschlechts oder einer unter Vormundschaft oder unter Luratel stehenden Person nur durch den im Handelsregister eingetragenen Procuristen abgegeben werden. -^7^rtikel 4. Wer nach vorstehender Bestimmung (Art. 2,3) in demselben Handelskammerbezirk mehrfach stimmberechtigt ist, darf gleichwohl nur eineIWahlstimme ab geben. Artikel 5. Zum Mitglieds einer Handelskammer kann nur gewählt werden, wer: 1) das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, — 2) in dem Bezirke der Handelskammer seinen ordentlichen Wohnsitz hat — und 3) in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister entweder als Inhaber einer Firma oder als persönlich haftender, zur Vertretung einer Handelsgesellschaft befugter Gesellschafter, oder als Mitglied des Vorstandes einer Actien-Gesellschaft oder Genossenschaft, oder als Procurist eingetragen steht, Artikel 6. Mehrere Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder einer und derselben Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben Handels- kammer. sein. ^Artikel 7. Diejnigen, über deren Vermögen der Concurs (Falliment) eröffnet ist, sind bis nach Abschluß dieses Verfahrens, und Diejenigen, welche^ihre Zahlungen eingestellt haben, während der Dauer der Zahlungseinstellung weder wahlberechtigt noch wählbar. Artikel 9. Nur Diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die festgestellte Liste ausgenommen sind. Artikel 12. Jeder Wähler zieht in dem Wahlzimmer einen der auf der einen Seite mit fortlaufenden Nummern versehenen Stimmzettel und legt denselben, nachdem er auf jener Seite die Bezeichnung Derjenigen, welche er zu wählen beabsichtigt, eingetragen hat in den verschloffenen Stimmkasten. Ueber die ganze Wahlhandlung ist ein Protokoll ro<9:iocte. empfiehlt Julius WnlUPh Grschästslnichkr \ lius der Fabrik von I. (§. König & Ebl)ardt in Hannover. Postpapier and Couverts mit Firma, Wechsel- und Rechnungssormulare, Adreßkarten, sowie Druck- und Lithographiesachen jeder Art, I empfiehlt ee (5271) 1* li. L ü il e k i ii g. is, in Originalpaqueten von ■ „ Pfdi |j Splatz. Zu haben in Flaschen h, 18 und 36 fr. bei I(122) Carl Frech in Gießen. Kietz d* Comp. ist n.VLt m Duisburg am Rhein mcht "'eurer aber feiner als Bau de Cologne. 5 Jeder Zahnschmerz, ' ohne Unterschied, wird durch mein in allen ) deutschen Staaten rühmlichst bekanntes l Zahn-Mundwaffer binnen einer Minute samste und billigste Hausmittel gegen Säure- \ Bildung, Aufstossen, Krampf, \ erdauungs- i hKunden -ochsten PersvNM schwäche und andere Magenbeschwerden 5602) Die Ausstellung meines kauft (5849) I- A. Dusch Söhne. Die Bauern. Colonial- und Eisenwaaren-Geschäst Dresden. (49 7) Dieses ächte dasselbe auch fernerhin zu bewahren. un J. Wei!txeiikorii Dr. Wegeli, marken fr. zugesandt. (5267) Stralsund, im Jan. 1867- Einige tüchtige Reisende und Eomvtoiristen, sowie Lager-Commis und Verkäufer für diverse Branchen, können sofort oder später gute Stellen er- balten durch das Bureau Germania zu wackelt. (5851) Vertrauens. 3547) Bewährte Flcchtenmittel sendet bei genauer bricfl. Mittheilung C. A Gabler, 'Apotheker in Arnstein bet Würzburg. Königl. Preuß. Staabsarzt. *) Die ausführl. medic. Urtheile mit privaten Mittheil. u. Brochüre von Medicinal- rath Dr. I. Müller in Berlin werden den Anfragenden gegen Eins, von 12 Sgr. Post- Unserem lieben Emil G die herzlichsten Glückwünsche zu seinem 50. Geburtslage und ein Hoch! daß die ganze Kneipe Dr. White's Augenwasser von Traugott Ehrhardt in Gr.-Breitenbach in Thüringen ist neben seinem großen Weltruhme concessionirt, seit 1822 als bestes VolksMeyer Rothenberger. Neuenweg 193 Lefaucheux Doppelflinten mit ächten Damastläufen, von 40 fl. an, sowie Revolver, billigst bei (5745) A. Dickore. erregt und bewiesen, daß diese Mittel unbestreitbar daö bisher Vollkommenste erreichen u. m. marklschr. Anprns. meist schädl. wirk. Reizmitt nichts genrein haben. Preis incl. Verp. u. ausführl. Gebr - Anweisung 2 Thlr (Zusendungen diScrel.. Nur g. Einz. d. Betr. pr. Postanw. z. bezi. b durch Dr. Ludwig Tiedemann, Königl. Preuß. Apotheker I El. in Stralsu, d a. d. Ostsee, Königr. Preuß. Medicin. Urtheil.*) Dr. L. Tiedemann's Heilmittel für Geschwächte sind keine künstl. Reizmittel, sondern eine Combination von heilkräfligeir, z. Th. in unserem Arzneischatz noch nicht aufgenommenen, antiasthenischen Veretadi- lien, die glücklicher nicht gedacht werden kann und nach jeder Richtung hin eine willkonlmene und zweckentsprechende genannt werden muß. Joseph Grund. Ein seidener Regenschirm ist in unserem Laden stehen geblieben und kann gegen die Einrückungsgebühren in Empfang genommen werden. Local-Veränderung. Mein KappeN-Geschäst befindet sich jetzt im neu erbauten Kupferschmied Vogt'schen Hause, Ecke der Markt- und Schulstraße. Gleichzeitig mache die ergebene Anzeige, daß ich außer meinem seitherigen Artikel auch noch ein großes Lager alter Hrten Herren- nnö Anasten-Hnte führe und bitte meine verehrten Kunden um Fortdauer Ihres lleinzerling essen beliebe man in der @2= pebitton d. Blattes abzuaeben.(5638 5732) Ein braves Mäbchen, welches gut kochen kann, wird auf Weihnachten in Dienst gesucht. Näheres bei der Exp. d. Bl. Allen Kranken Kraft und Gesundheit ohue ! Medici» und ohne Kosten. „Revalesciere Du Barry von London.“ Die vorzügliche Heilnabrung Revalesciere du Barry bewahrt sich bei allen Krankheiten, die der Meoicin widerstehen: nämlich Magen-, Nerven-, Brust-, Lungen-, Leber-, Drüsen-, Schleimhaut^, Äthern-, Blasen- und Nierenleiden, Tuberculose, Diarrhöen, Schwindsucht, Asthma, Husten, Unverdaulichkeit, Verstopfung, Fieber, Schwindel, Blutaufsteigen, Olrenbrausen, Uebelkert und Erbrechen selbst in der Schwangerschaft, Diabetes, Melancholie, Abmagerung, Rheumatismus, Gicht, Bleichsucht. — Auszug aus 80,000 Certificaten über Genesungen, die aller Medicin getrotzt: Certificat Nr. 73,621. Wien, 1. Februar 1871. Unendliche Dankbarkeit gegen Sie veranlaßt mich, Ihnen diese Zeilen zu schreiben Ich war seit vier Monaten von einem futchtbaren Asthma geplagt; Niemand konnte mir Erleichterung verschaffen, bis ich auf den Rath eines Freundes Ihre ausgezeichnete Revalesciöre nahm, die mich von dem Uebel gründlich befreite. Felix Baron v. Clarow. Certificat Nr. 63,713. Paris, 11. April 1866. -Mein Herr! Meine Tochter, die außerordentlich leibend war, konnte weder verdauen, noch schlafen; sie war von Schlaflosigkeit, schwäche und nervöser Aufregung überwältigt. Sie befindet sich ganz wohl durch die Revalesciere, die sie ganz hergestellt hat, mit gutem Appetit, guter Verdauung, beruhigten Nerven, erfrischendem Schlaf und festem Fleisch, nebst einer Fröhlichkeit, der sie längst fremd war H. de Montlouis. Certificat Nr. 73,716. Baden bei Wien, 14. Juli 1871. Lange zögerte ich, meinen Namen als öffentliches Zeugniß hinzustellen; doch meine Dankbarkeit half endlich über diese Scrupel hinweg, und von vollem Herzen bezeuge ich zum Wohle aller Leidenden, daß, nachdem meine Frau sowohl als ich lange Zeit hindurch an Appetitlosigkeit, ich insbesondere an Erbrechen nach dem Essen und peinigender Schlaflosigkeit litten, wir endlich nach vergeblicher ärztlicher Hülfe zu Ihrer Revalesciere unsere Zuflucht nahmen und erst nach einmonatlichem Gebrauche wie neugeboren uns Wohlbefinden und Ihrer recht dankoar erwähnen. Hugo Baron v. Dunay, Gutsbesitzer. Der in dem hiesigen 'Anzeiger annoncirte Ausverkauf von Eisen- waaren aus dem Nachlasse des Herrn Ferdinand Windecker bezieht sich auf diejenigen Waaren, welche wir nicht, mit übernommen haben. (5804) Hemzerttng pecerei- und Delteatessenbändlern. In Gießen bei Müller L Schwager. (.2036) 2812) Das Annoncen - Bureau von Rudolph Mosse, vertreten durch B Heidingsfelder, Wallihorstraße 96 in Gießen, ist für die Beförderung von Inseraten jeden Inhalts, als Empfehlungsanzeigen, Kauf- und Verkaufgesuche, Stellengesuche, Familiennachrichten u. s. w. als besonders zuverlässig zu empfehlen. Sonntag dm 21. December: Concert der rühmlichst bekannten Troll'schen Capelle (12 Mann) anS Prag. (5807) Anfang 5 Uhr. Entree 12 kr. Programm an der Kasse. 5571) Die Rückzahlung von Einer Million Gulden 5 % Darmstädler Obligationen vom I. Oclobcr 1808 betreff nd Die Beträge des volbenannten Anlehens können von heute an schon bei dem Unterzeichn ten in Empfang genommen werden, mit dem Bemerken, daß die Verzinsung am 31. Decbr. d. I. aufhört. Briefliche Anzeigen werde» ebenfalls berückflchtigt. Hungen, I. December 1873. Abr. Heß. 3» Blitz, Commissionair in Gießen, empfiehlt fick zum Abschluß von Geschäften jeder Art. Derselbe hat zu verkaufen Geschäftshäuser, gut gehende Gastwirthschaften, mehrere HcrrschaftShäuser, kaufmännische Geschäfte diverser Branchen ic. rc. Güter verschiedener Größe, sowie mehrere Mühlen im Preise von 6000 bis 35,000 fl können nachgewiesen werden. (4491) NedacNen, Druck und Verlag' der Brübl/schen Univ^-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. «nrl »it «ic M b Ät.' D- für die j im 1. £ i Dieselbe! Blattes gelegener § 38 D durch die zogeueu l Regierung auheinigef indem die in einem eckemiuug wattigen i icpräjentai rend man in vollster IDanbelt. di«' Ü d. “• 9f Schenz 3 5*. Da io bedeut! (ämmtlidje entschuldig Ämiiienv Grafen (5 Mott unt vor allem ^vyatitat 1 Regierung Landtag i Mrefori Kammer n ren, ob di annehnien nnes uon A Gkstßkj ( ®xa( K verdank £> il)i Tatsache ^ificiret fc Mhei. vierteljährig 1 fl. 12 kr. *«k Brtngerlohn. Durch die Woft bezogen vierteljährig 1 Y. 29 kr. Erscheint täglich, ^nit Ausnahme Sonntags. Expedition: Lanzletberg, Lit. B- Nr. 1. Mnzeige- und Wmtsölatt für den Kreis Liessen. Rr. 2^9» Monte q Den 22. Dcccmber 8-4-8. zum Abonnement -test auf den Gießener Anzeiger. Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet trotz des bedeutenden Aufschlags an Papier und Arbeitslohn für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur l fl. 12 kr., frei in s Haus geliefert. Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im I. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen. Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 29 kr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei. der Post oder den Landpostboten abonniren. — Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. Die Redaction- E3 Deuischlmrst, Darurstadt, 16. December. Die Anerkennung des Bischofs Reinkens durch die Regierung ist erfolgt. Die Aushändigung der vom Großherzog vollzogenen Urkunde geschieht, sobald der Bischof den Eid geleistet hat, den die Negierung ihm persönlich oder durch Unterzeichnung des Formulars abzulegen anheimgestellt hat. Die Anerkennung ist m sehr eingebender Weise geschehen, indem die einzelnen Punkte der sich auf den Staat beziehenden Angelegenheiten in einem Instrumente genaue Formulirung erfahren haben, das die volle Anerkennung der Staatsgesetze und zu Recht bestehenden Verordnungen, der gegenwärtigen und künftigen, sichert und von Seiten des Bischofs und der Synodalrepräsentanz ausgestellt wird. So sehen wir denn das Schauspiel, daß, während man von Rom aus zur offenen Empörung anreizt, die altkatholische Kirche in vollster Harmonie mit allen Regierungen den Weg der inneren Erstarkung wandelt. Der Schritt Hessens ist zugleich eine Bürgschaft für das ächt freisinnige und deutsche Bestreben der Negierung. (Spen. Ztg.) Darmstadt, 17. December. Heute fand die für das neue Schulgesetz so bedeutungsvolle zweite Berathung der ersten Kammer statt. Es waren fast fämmtliche Mitglieder (29) erschienen. Prinz Carl und Prinz Ludwig waren entschuldigt, Graf Solms-Laubach und Fürst Bruno von Büdingen in Folge Famllienverhältnisse abgereist. Nachdem die Sitzung durch den Präsidenten, beii Grafen Erbach - Fürstenau, eröffnet war, ergriff sogleich Minister Hofmann das Wort und verlas eine längere Erklärung Großh. Staatsregiernng, in welcher vor allem bekannt wurde, daß die Staatsregierung es für eine Pflicht der Loyalität halte, keinen Zweifel darüber bestehen zu lassen, welche Schritte die Negierung zu thun gedenke, um dieses Gesetz schon auf dem gegenwärtigen Landtag in Kraft zu setzen. Die Regierung wünsche dringend, daß die 'Schulgesetzreform im Einverständniß mit beiden Kammern gelöst werde. Die erste Kammer werde deshalb ersucht, bei dem resp. Beschlüsse ausdrücklich zu erklären, ob die Kammer das Gesetz überhaupt ablehnen oder in veränderter Fassung annehmen wolle. Die Negierung werde, von dem nach der Verfassung, § 75, ihr zustehendem Rechte (Durchzählen der stimmen) Gebrauch machen und auch den § 38 der landständischen Geschäftsordnung in Anwendung bringen und demzufolge alle von der zweiten Kammer abweichenden Beschlüsse als „Wünsche" betrachten, wenn nicht die Kammer ausdrücklich erkläre, daß von der Annahme eines von der zweiten Kammer abweichenden Beschlußes das Schicksal des ganzen Gesetzes abhänge. Graf Görtz erklärt hierauf, wenn er jetzt schon es unternehme, zu sprechen, so verdanke er dies der Loyalität des Minister-Präsidenten, welcher vor zwei Tagen ihm die Anschauungen der Staatsregierung mttgetheilt. Es sei eine Thatsache, daß die erste Kammer das ganze Gesetz nicht ablehuen, sondern nur modificiren wolle, es sei aber auch Thatsache, daß die Ablehnung einzelner Paragraphen (z. B. 4 und 5) der Ablehnung des ganzen Gesetzes gleichkomme. Er bestreitet der Negierung das Recht, den § 38 der Geschäftsordnung in An- w-endung zu bringen, die seitherige Gesckäftsordnung habe sehr bald nur noch historischen Werth, die Regierung habe für ein solches Vorgehen, nach seiner Auffassung, keine rechtlichen Gründe. Nachdem noch Minister Hofmann die Erklärung der Negierung verthei- digt und Wernher von Nierstein, von Graf Görtz dazu aufgesordert, aus seiner langjährigen ländständischen Erfahrung seine Zustimmung zu Graf Görtz erklärt, wurde die Debatte durch den Vorschlag des früheren Finanzministers v. Schenck, bei jedem Artikel die Frage zu stellen, ob die Kammer von der Annahme des resp. Beschlusses das ganze Gesetz abhängig machen wolle, i schlagend, indem er erklärte, alle, die, welche durch die Verfassung bestimmt garantirt seien. In der Debatte über § 4 und 5 entwickelt zunächst Wernher von Nierstein in längerer Rede seinen Standpunkt. Er habe bei der ersten Berathung gegen die Annahme des Gesetzes, wie es aus der Debatte hervorgegangen, mit noch einem anderen Mitgliede gestimmt, und zwar aus gutem Grunde. Alte Leute und Herren eines besonderen Standes haben zunächst ''ine Verpflichtung, hinzusehen, wohin die Bewegung der Zeit führe. Die Bewegung der Zeit absolut zu verwerfen, sei nur dann erlaubt, wenn sie einen offenbaren Bruch der Ethik enthalte. Ist dies nicht der Fall, so sei es nach seiner Meinung nicht klug und nicht weise, der Zeit keine Rechnung zu tragen. Die Entwickelung unserer Zeit habe den Boden verlassen, auf dem er zu stehen gewohnt war, aber dennoch stimme er für die §§ 4 und 5, weil er in den Communalschulen nichts Unsittliches erblicke Sein Entschluß, der ihn eine längere und peinliche Ueber- windung gekostet, stehe fest, der Vorschlag der Regierung stehe in der Mitte zwischen zwei Extremen, die sich Beide damit befriedigen könnten: die Zeit in ihrer Allgemeinheit habe ein größeres Reckt, als der Einzelne. Domcapitular Dr. Moufang will auch der Zeit Rechnung tragen und stimmt deshalb gegen die §§ 4 und 5, die das Reckt vollständig verletzen. Durch die §§ 4 und 5 werde man den bestehenden Religionen nicht gerecht, es solle eine neue Religion angebahnt werden, wie auch durch das ganze Gesetz eine Art Mißtrauen gegen die Kirche sich hindurchziehe. Eine Sicherung des confessionellen Friedens würde durck die Communalschulen nickt erreicht, gerade in unserer Zeit solle man die Gegensätze nicht noch mehr verschärfen. In Preußen habe man die Communalschulen durch ein neues Gesetz nicht eingeführt, sondern nur die Schulaufsicht neu organisirt. Die Vorlage vermittele nur in der Form, in der That aber zerstöre sie das Rechtsbewußtsein und den confessionellen Frieden. Ministerialdirector v. Starck entgegnet, daß es eine bekannte Sache sei, wie jede Partei behaupte, die Wurzeln im Volke zu haben. Was das neue Schulgesetz über die gemeinsame Schule bestimme, habe schon seit 1832 in praxi gegolten, die Kinder der ganzen politischen Gemeinde seien in die Con- fessiouSschulen gegangen, und die politische Gemeinde habe die Schule aus ihren Mitteln erhalten. Es ist darum nur eine Gerechtigkeit gegen die Minorität, wenn die Confessionsschulc von nun an durch das Gesetz eine gemeinsame werde. In der Confessionsschule werde schon in die jugendlichen Herzen das Bewußtsein der Trennung gepflanzt, die gemeinsame Schule solle diesem entgegenarbeiten und in die jugendlichen Herzen den Gedanken pflanzen, wir sind Glieder eines Staates, in dem wir gleiche Rechte und Pflichten haben. Das Recht, daß dem Staat die Gesammtleitung der Schule zustehe, war seither verdunkelt, und Aufgabe unserer Zeit sei es, dieses Recht wieder klar zu stellen. Die Religion werde keineswegs beeinträchtigt, sondern durch die Lehrer und die Geistlichen confessionell ertheilt, alle anderen Gegenstände seien unter Beaufsichtigung des Staates ohne jegliche confessionelle Färbung zu lehren. Die religiöse, sittliche Bildung werde nach wie vor gepflegt und ihre Bedeutung erneut werden. Graf Görtz bestreitet zunächst die Competenz des Staates und weist hin auf den unverfänglichen, aber nach seiner Anschauung höchst gefährlichen Satz: ! „Es werde ja nichts Wesentliches geändert." Im Augenblicke allerdings nichts, aber in Zukunft alles, es werde das Princip aufgestellt und deffen Ausführung ! sicherlich kommen. Das ganze Gesetz sei eine Concession an den Liberalismus, 1 ber mit Macht seinen Willen durchsetzte. Bei der hierauf stattgehabten Abstimmung wurden die §§ 4 und 5 mit 16 gegen 13 Stimmen angenommen und so das Zustandekommen des Gesetzes gesichert. beendigt. Bevor die Debatte über § 4 und 5 begann, erklärte Minister Hofmann, daß eine Ablehnung von § 4 und 5, „die gemeinsamen Schulen betreffend", von der Negierung als eine Ablehnung des ganzen Gesetzes betrachtet werden Das Resultat der Abstimmung rief von Seiten einiger Zuhörer ein Bravo Eine Anfrage deö Fürsten Isenburg-Birstein, welche legislatorischen Rechte die hervor , was der Präsident kurz, aber scharf und mit Recht rügte. Negierung den Kammern einräume, beantwortete Minister Hofmann kurz und! Für das Gesetz stimmten: die Prinzen Alexander und Wilhelm, v. Starck, Wenzei’s Garten. Am s. und 3. Weihnachtsfeiertag: Großes Coneert, ausgeführt von dem jetzt verstärkten Musik-Corps des S.Großh. Hess. Jnfanterie-Regts. Nr. 116 unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Krausse. ' Anfang $ |2 Uhr. _____ _____ Entree 12 kr. ä Person. Pfandbriefe der 24) / leckt et'krankt und Brust leidende finden noch in den hartnäckigsten Fällen Heilung durch Dr. Jochheim in Darmstadt, Elisabethen - Strasse 1. (Gas Inhalationen! Prospecstus gratis.) Hypotheken-Dank in Mannheim. Nach Erlaß des Ministenums des Großh. Hauses, der Justiz und des Auswärtigen d. d. 1. August 1872, S. Bl. Nr. XXXII. S. 308, sind die Pfandbriefe für die Anlegung von Mündelgeldern geeignet. Di- 5% Pfandbriefe können zum Paricourse, die % Pfandbriefe zu 96‘A von der Bank und ihren Vertriebsstellen bezogen werden. Alle Vertriebsstellen lösen die Coupons spesenfrei ein. Die Ein- und Umschreibung der Pfandbriefe auf Namen und zurück auf den Inhaber geschieht gebührenfrei- Zur Vertriebsstelle haben wir die Gewerbe-Bank in Gießen ernannt. (5153) Rheinische MygMsthekeai-R^iik. ■2/ 5759) Tüchtige Küfergesellen auf große Arbeit gegen hohen Lohn gesucht. _________Küferei C. Kliebe, Wetzlar. 5391) Getragene Kleider, Stiefel, Hemden, owie sonstige abgelegte Gegenstände, kaust und verkauft Meyer Rothenberger. Neuenweg 193. Briefe an Louis Rothenberger zu adressiren. | Eine Familienwohnung auf dem Selters- iweg oder in dessen Nähe wird zu miethen ! gesucht. Adressen beliebe man in der Ex- pedition d. Blattes abzuaeben.(5638 5732) Ein braves Mädchen, welches gut kochen kann, wird auf Weihnachten in Dienst gesucht. Näheres bei der Exp. d. Bl. Der in Dem hiesigen 'Anzeiger annoneirte Ausverkauf von Eisen- bezieht sich auf diejenigen Waaren, welche wir nicht, mit übernommen haben. (5804) Hemzerttng