trsM viertelji^rig 1 fL 11 !r. mit Brtngerlohn- Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fi. 29 kr. Oießemr Anzeiger. Erscheint täglich, «!. AuS> nähme SonntagS. Expedition: Lanz lei berg, Lit. B. Nr. 1. Anzeige- und Wmtsölatt für den Kreis Giessen. 8873 Freitag den 19. Dcccmvcr Nr ZN7 E3 auszuhängen. Deutschland. so ist an Stelle des an diesem den Stand oder Eltern enthalten, meindehause, oder 1) in der Ge- Wohnsitz haben; außerhalb seines Vierter Abschnitt. Von den Sterbe-Registern. Der Civilehe- Gesetzentwurf. (Fortsetzung.) bestimmten Stelle auszuhängen. § 30. Ist einer der Orte, an welchem nach § 29 das Aufgebot bekannt zu machen ist, außerhalb Preußens belegen, so ist an Stelle des an diesem Orte zu bewirkenden Aushanges die Bekanntmachung aus Kosten des Antragstellers einmal in ein Blatt einzurücken, welches an dem ausländischen Orte erscheint oder verbreitet ist. Die Eheschließung ist nicht vor Ablauf einer Woche nach dem Tage der Ausgabe der betreffenden Zeitungsnummer zulässig. Es bedarf dieser Einrückung nicht, wenn eine Bescheinigung der betreffenden ausländischen Ortsbehörde dahin beigebrackt wird, daß ihr von dem Bestehen eines Ehehindernisses nichts bekannt sei. r , , § 31. Kommen Ehehindernisse zur Kenntniß des Standesbeamten, so hat er die Schließung der Ehe abzulehnen. Einsprachen, welche sich auf andere Gründe stützen, hemmen die Schließung der Ehe nicht. , G 32. Soll die Ehe vor einem andern Standesbeamten als demjenigen geschlossen werden, welcher das Aufgebot angeortnet hat, so bat der letztere eine Bescheinigung dahin auszu stell en, daß und wann das Aufgeoot vor schriftsmäßig erfolgt ist und daß Ehehindernisse nicht zu seiner Kenntniß gekom- § 29. Das Aufgebot muß bekannt gemacht werden: meinde, oder in den Gemeinden, woselbst die Verlobten ihren 2) wenn einer der Verlobten seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenwärtigen Wohnsitzes hat, oder seinen Wohnsitz innerhalb der letzten sechs Monate gewechselt har, auch in der Gemeinde seines jetzigen Aufenthaltes oder früheren Wohnsitzes. Die Bekanntmachung muß die Vor- und Familiennamen, das Gewerbe und den Wohnort der Verlobten und ihrer Sie ist während zweier Wochen an dem Raths- oder Ge- an der sonstigen, zu Bekanntmachungen der Gemeindebehörde Darmstadt, 16. December. Rach einer Mittheilung des königlich italienischen Generalconsuls für das Großherzogthum Hessen, Marquis Centu- rioue in Frankfurt a. M., werden die den 1. k. Mts. fälligen Coupons der italienischen Rente nur bann in Gold ausgezahlt, wenn in Gegenwart des Generalconsuls eidlich erhärtet wird, daß an den betreffenden Titeln weder em italienischer Untertban, noch ein italienisches 'Creditinstitut direct oder mbirect betheiligt ist. Formulare zur Einreichung der Renrentitel und Coupons rc. sind seitens der Interessenten kostenfrei bei gedachtem Generalkonsulat zu beziehen. Berlin, 17. December. Abgeordnetenhaus. Erste Berathung des Civilehe-Gesetzes. Petri und Brül sprechen gegen die Vorlage, Richter und Limburg dafür. Der Cnltusminister rechtfertigt die Vorlage. Die prmclpielle Regelung der Frage sei nur durch die obligatorische Civilehe möglich, welche Staat und Kirche auf den ihnen gehörigen Boden stelle. Der Minister widerlegt durch statistische Erläuterungen den Einwand, daß der Jndifferentismus in der Kirche durch die obligatorische Civilehe gefördert werde, und weist nach, daß weder die Roth Civilehe, »och die fakultative Civilehe genügende Abhulfe schaffe» könnten. Der Rvthstand, der durch die von gesperrten Priestern geschlossenen und deshalb ungültigen Eben entstanden, sei um so großer, als! die davon betroffenen Personen bei der Allgewalt des katholischen Clerus den Aussprüchen der Staatsregierung keinen Glauben schenkten. Unter solchen Umständen dürfe ausschließlich nur die von Staatsorganen geschloffene Ebe gültig sein. Der Minister vertheidigt § 6 des Entwurfs, auf welchen die Regierung STRprfh Uho ans vraktiscken Gesichtspunkten und weift auf die Un- thunlichkeit hin, den Lehrern wegen ihres Verhältnisses zu den Geistlichen das Civilstandsamt zu übertragen. Der Uebertragung deffelben an die Gerichte ftche die setzt maßgebende Tendenz entgegen, die Gerichte von jeglicher Adnn- nistrativ-Thätigkeit frei zu machen, auch die Kostspieligkeit. Die Uebertragung an Amtsvorstände, die Ehrenämter bekleiden, würde zur Folge haben, daß die Vermehrung der Arbeiten durch die Civilstands-Register noch weniger Personen zur Uebernahme jener geneigt mache und dadurch die Entwickelung der Selbstverwaltung hemme und störe. Für die evangelische Kirche führe die obligatorische Civilehe keinerlei Nachtheile mit sich. Bei den fluctmrenden Bevölkerungen der Großstädte würden vielleicht die kirchlichen Trauungen abnehmen, im Ganzen werde die Kirche mehr zu sich heranziehen, was ihr gehöre, wahrend der Rede des Cultusministers ist Fürst Bismarck eingetreten. Nachdem Ger- § 42. Die Eintragung des Sterbefalles soll enthalten: 1) Vor- und > Familiennamen, Alter, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Geburtsort des Verstorbenen; 2) Vor- und Familiennamen seines Ehegatten; 3) Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern des Verstorbenen ; 4) Ort, Tag und Stunde des erfolgten Todes, so weit diese Verhält- niffe bekannt sind; 5) Vor- und Familiennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Anzeigenden. , § 43. Keine Beerdigung darf vor der Eintragung des Sterbesalles m das Sterbe-Register stattfinden. Ist die Beerdigung früher erfolgt, so darf die > Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung des Staatsanwalts nach Ermittelung des Sachverhalts erfolgen. (Schluß folgt.) dem Staats-Gedanken anvertranen." (Stürmischer Beifall.) Die erste Lesung des Gesetzentwurfs wird hierauf geschloffen und die zweite für das Plenum beschlossen. Dagegen stimmen das Ceutrum und die Polen. Das Gesetz über die Aufhebung der Stärkesteuer wird ohne Debatte in erster imd zweiter Lesung angenommen und die Berliner Wahlen gleichfalls ohne Deoatte gültig erklärt. Morgen findet die zweite Lesung des Civilehe-Gesetzes statt. Berlin, 17. December. Der ^Reichs-Anz." veröffentlicht eine königliche Verordnung vom 6. December, betr. die Vereidigung der katholischen Bischöfe. Der Haupt-Passus lautet etwa folgendermaßen: 3$ Jcvn'orc' daß ich die Staatsgesetze gewissenhaft beobachten und mich besonders bestreben will, geschloffen worden ist. _ , ~ § 33. Die Schließung der Ehe erfolgt in Gegenwart von zwei Zeugen durch die an die Verlobten einzeln und nacheinander gerichtete feierliche . abgegebene Erklärung der Verlobten, sowie d.e erfolgte Verkünd,gnng ihr ^Fractwnsmitglied mehri*>er(^?Sc^una 3SCT 'Val Ist eine Ehe getrennt, für ungültig oder für nichtig ^klart wor-^ den, so hat die Staatsanwaltschaft zu veranlassen daß dies auf Grundeiner mit der Bescheinigung der Rechtskraft verseheiien Ausfertigung des Urthcils am Rande der Heiraths-Urkunde eingetragen werde. men sind. , . L, rjl, „ § 33. Der Staatsanwalt, in dessen Amtsbezirk die Ehe geschloffen werden soll, kann, wenn eine vorhandene Lebensgefahr oder andere dringende Gründe einen Aufschub der Eheschließung nicht gestatten, eine Abkürzung der in den 29 und 30 für die Bekanntmachung bestimmten Fristen, und in besonders dringenden Fällen den gänzlichen Wegfall des Aufgebots bewilligen. Im Mangel dieser Voraussetzungen kann eine gänzliche Befreiung vom Aufgebot nur im Wege königlicher Dispensation erfolgen. , c nein, muhhu ---------• , / . - G 34. Das Aufgebot verliert seine Kraft und muß wiederholt werden, L r6feten W^th lege, aus praktischen Gesichtspunkten und weist aus die Uu- wenn seit besten Vollziehung sechs Monate verstrichen sind, ohne daß die Ehe A.P.. .. . ■..... ..-t... t.- h.« Vaterlandsliebe, Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die im . - Christen den guten Unterthan bezeichnen, sorgfältig gepflegt werden, und daß „ . , c k,t j..,, dulden will, daß die mir untergebene Gcistliehkc,: im entgegengesetzten § 4L Die 88 lü-17 kommen auch in Beziehung ??? K»des-Sinne lehre oder bandle. Insbesondere gelobe ich, daß ich keine Gemeinschaft Sterbesälle zur Anwendung. Hat eine amtliche Erm.tteuug ubtt d ° T juuerbalb oder außerhalb des Landes unterhalten will, welche Ursache stattgefunden, so erfolgt d>- Eintrag deS St-rbefall-s auf Un Sicherheit gefährlich sein könnte, auch will ich, wenn ich er- der schriftlichen Mittheilung der zuständigen Behörde. s 39 Jeder St-rbefall ist spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standesbeamien des Orts, wo der Tod erfolgt anzuze.gen. «v."» den G°emüthern'der meiner bischöflichen Leitung auvertrauten Geistlichen s ......i........................... -»-ff? L» der Anzeige behindert ist, Derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. über dessen Thun und Treiben in Folge der von dem Ex-Commandanten der Oberhesaen 77 do. II. Emiss. — Pistolen 9 41—43 25 1882r 98 59 Badische fl. 35 Loose — Dnuiaciie ii. o. Oestr. fl. 250 v. ° ' X:: U,1V “I oer Jtitnit Ausnahme. oinoen einiget Zeit machen sich mehrere Bürschchen das Vergnügen, am Schulhause Auswahl 1885r 99Vp 1887r 101-Vi Livornesor 315/s Toscaner 52 Elisabeth.-Prior. 92 § | Prioritäten östr. Stsb. Prior. 611 AeftlcBieiÄSloose Darmstädter fl. 50Loose — 4287) Wollene Hemden, Unterjacken, Unterhosen, Leibbinden, sowie stets das Neueste in Halsbinden, empfiehlt in großer . l H. Rübsawen. Das Musikwerk, und Spteldosen-Lager von Herrn I. Kley, Uhrmacher in Gießen, verdient alle Aufmerksamkeit, da sämmtl. auf den ^Werken befind!. Stücke wobl gewählt so wie auch die äußeren Ausstattungen äußerst elegant sind. Auch genießt der Käufer den angenehmen Vortheil, daß etwaige Reparaturen von demselben sofort besorgt werden, und babe ich gestern ein Werk erkauft, welches sich nicht nur allein durch klangvollen und angenehmen Ton besonders auszeichnet, sondern auch in der That 15 Procent billiger ist, als ein ähnliches Werk, welche« ich vor einem Jahr aus der Schweiz bezogen. Ich halte es für meine Pflicht, Gegenwärtige« zu veröffentlichen. M W Actien. 5O/o östr. F. St. E. B. 3491/; Lombard. Bahn 174Vs Ludwigsh. Bexbach 194 Max bahn 132', , Bayer. Ostbahn’ 1141/4 Rhein-Nahebahn-Act. — Hess. Ludwigsb.-Act. 157 ^oidsorteu. fl. kr. Pr. Friedrdor 9 58—59 Frisch bä ck er j u Gießen. _ , , Sonntag den 21. December. Emil Noll in der Löwenaasse und LoutS Keil in den Neuenbauen. Kurh. 40 Thlr. Loose 693/4 Nassau 25 fl. 48% Braunschweiger 22'/2 3% Oldenburg, ä 40Thlr. 36 Vs |4% bayr. Präm.-Anl. 113 ’ i'Vu baiiis<‘he Loose 112 _ _ _ Rheinarmee an sie ergangenen Aufforderung eingestellt. Der Gaulois kündigt dies folgender Maßen an: „Der Artikel des Herrn Saint-Genest Betreffs des Marschalls Bazaine hat seine Freunde lebhaft erregt. Man versichert uns, daß der Marschall Bazaine tief betr-bt ist, zu sehen, daß die Personen, welche für ihn Interesse haben, sich seines Namens bedienen, um dem Präsidenten der Republik einer Kritik zu unterwerfen. Er verlangt, daß Stillschweigen um ihn herum eintrete, bis die Negierung ihm das Staatsgefängniß angewiesen hat, wo er mit seiner Frau und seinen Kindern vereinigt werden kann. Wir haben die Ueberzeugung, daß der Herr de Broglie, dem der Verurtheilt- von Trianon jetzt angehört, nicht durch nutzlose Strenge das Schicksal eines Mannes, der Marschall von Frankreich war, erschweren, und ihn nicht einer den nach Neu-Caledouieu deportirten Rebellen der Commune bewilligten Vergünstigung berauben wird." Paris, 16. December. Von heute Morgen 11 Uhr an kann der Marschall Bazaine außer seinen nächsten Verwandten nur noch die Personen empfangen, welche von dem Minister des Innern speciel ermächtigt sind. Die an ihn gerichteten Briefe müssen geöffnet werden, ehe man sie ihm übergiebt, wie denn überhaupt ihm gegenüber das ganze System in Anwendung gekommen ist, welches bei gewöhnlichen Sträflingen beobachtet wird. Diese Maßregeln wurden ergriffen, weil man befürchtete, daß Interpellationen gestellt werden könnten, falls man dem Marschall eine größere Freiheit, als es das Gesetz zu- läßt, gestattet. Paris, 17. December. Der Vertrag, der zwischen den Ministern der Finanzen, der öffentlichen Arbeiten, der schönen Künste und dem Liquidator der Civilliste Napoleon's III. einerseits, und Rouher, als dem Vertreter der Wittwe Napoleons III., Eugenie, andererseits abgeschlossen worden, wurde heute der Finanz-Commission vorgelegt, die denselben in Berathung ziehen wird. Dieser Vertrag geht dahin, daß der Staat der E;-Kaiserin das chinesische Museum, das Schloß von Fontainebleau, das Schloß Pierrefonds, ferner die von der Civilliste gekauften oder früher dem Kaiser oder der Kaiserin geschenkten Kunstgegenstände, sowie die Waffensammlung zurückgeben und der Kaiserin die Summe von drei Millionen zahlen wird. Versailles, 17. December. Ein verbreitetes Gerücht von einem Unwohlsein Mac Mahon's wird denientirt. Das Befinden desselben ist vortrefflich. Bazaine wird noch vor Ende dieser Woche nach St. Marguerite gebracht werden Paris, 15. December. Die Blätter, welche für die Vertheidigung Bazaine's eingetreten sind, haben ihre Berichte f' ' " ' * ' — Nachrichten aus Madrid bestätigen, daß Fish die Annahme des De- misfions-Gesuches des Unions-Gesandten Sickles verweigert hat. Bei Tolosa, woselbst die Carlisten und Republikaner, beide in der Stärke von circa io,000 Mann, conccntrirt stehen, wird in nächster Heit ein Kampf erwartet. (Engfanö* 17 December. Ein furchtbarer Orcan im Norden Englands hat die ^elegraphenleitnng unterbrochen und sonst ungeheuren Schaden ange- richtet. Der Sturz eines Thurmes hat in Sheffield sieben Menschen getöd'tet und an Dreißig verwundet. Viele Kamine sind hinabgeweht und Dächer abgehoben. Kirchen haben in Halifax, Sheffield, Lees und Glasgow Schaden genommen. östr s. Lombard 491/2 Actien« Krankf. Bank 152 Frankt. Vereins-Kasse 91 Darmst. Bankact. 405f Rheinische II yp.-Bank — Wien Bankactien 1029 Oest. Creditact. 244 Galizien — m btt SMabt bi« Fensterladen auszuheben unb fortzuschaffen. Dies-, einer befferen Sache Würdige, Beharrl.chkelt von Unfug burfte doch gelegt werden, wenn die Uebclthättr sich wieder Williamsburg^erhalten"^"^ .......“ MtC enOe "»4 vergnügte Feiertage in der Vermischtes. ™ Friedrich Harkort's Brutalitäts-Statistik für den November ist wieder relchhaltig; wir lasten sie hier folgen.- „Dortmund: Bei Kühn Angriff auf Person und Elgenthum. Em alter Bahnbeamter beim Abgang vom Dienst niedergeworfen, geschlagen Ein Mann verfehlt mit dem Revolver den Gegner, trifft die Wirthin. Polizeistrafen: 91 Trunks r? U?«nW.e 46 Sachbeschädigungen. 7 Friedensbruch. 8 Widerstand gegen die Obria- 0,o Oblig. 87« , Nass. 31/5.0,0 Obi. 91 4 Kurbess. 4°0 n 96 Gr. Hess. 50 d Obi. — , - 4O,o » wo „ » 3\2ü,o n 97 Bayer. 5®.'o „ — n 4’^o.q 1jährige 1011/4 „ 40 0 1jährige 96 */4 Würtemb. 4V2°/o Obi. 1003/4 Baden 4V3°.O Obi. c. E. L. 100'/2 Oesterr. Silber reute 65 „ Papierronte 61', 4 Spanier, neuest. 3% 155/b Amerik. Bonds 188 lr 102 ; Holl. fl. 10 St. 9 52 -54 Duoaten . . 5 34—36 *20 Franken»!.. 9 22—23 , JEngl. Sover. 11 49-51 2|Russ. Im per. 9 41 43 ;Dollar in G-dd 2 25—26 Weelisel. Amsterdam k. S. 98’/g Augsburg k. 8. 100 Berlin k S 1047s Bremen k. 8. 105i/, Brüssel k. 8. 93' 2 Hamburg k. 8. 105% Leipzig k 8. 105 London k. 8. 118% Lyon k. 8. — .Paris k. S. 93% Wien k. 8. 103-4 ditto m. 8. 103L ditto 1. 8. 1033/ß Disconto 4 0/0 Hrrgemeiner Anzeiger. der Unterzeichneten empfiehlt als December, n. Champagner: Ch' empfiehlt sein reichassortirtes Lager in allen 24 In Körben ab Reins stellen sich die Preise billiger. Aecliter franxömwcher Cognac: Ch- Lichthalter die Gießen, den 18. December 1873. empfiehlt in bester Qualität Keller, Platzmeister. ? Tuss-Schwemmstein- Jeilgebotenes. Steuwied. Ph. des. (C.513.) 1. FotMimamt Mein in reichster Auswahl, enthaltend: Bilderbücher, Sörons Sauternes Samstag Dienstag Mittwoch Samstag Dienstag Mittwoch 8 8 8 9 15 27 48 5 28 fl. 2 8 8 2 2 2 12 22 S 12 1« 12 80 42 30 54 6 6 20 48 12 48 12 20 23 23 27 Sgr. 13 14 15 16 17 18 20 21 25 das pro Holzes, laufenden Pflaster-Ausbesserun gen und Strnßenreinipen 1874 versteigert werden. pr. Flasche kr. Thlr. Sgr. Cognac vieux » boie „ petite Champagne . . pr. Flasche kr. Thlr. Sgr. 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Joseph Grund. — Dieses ächte Dr. White's Augenwasser von Traugott Ehrhardt in Gr. - Breitevbach in Thürin gen ist neben seinem großen Weltrudme concessionirt, seit 1822 als bestes ÄolkS- und Hausmittel — nicht Medicin — bekannt und berühmt und ä Flacon 10 Sgr. zu beziehen durch den Verfertiger felbft Depots werden unter ßür fügen Bedingungen bei den Herren Apothekern errichtet- Orangen K Bratbückinge sind eingetrojf n bei I. A Busch I ö l) N e. WeiMiethungen. 5796) Ein Logis ist vom 1. Januar 1874 an \u vermielhen. Asterweg Nr. 100 5465) Im Darmstädter Haus ist das seither von Herrn Feldwebel Dörr bewohnte Logis vom 1. Januar 1874 an anderweitig zu vermielhen____________________________ 4528) Ein unmöblirtes Zimmer, zum 1. Januar 1874 beziehbar, ist Kanzleiberg B- 86, ebener Erde, zu vermtethen.________ 5823) (Sin möblirtes Zimmer zu ver- miethen. Marktstraße 39, 2] Treppen hoch Hiermischte Anzeigen. Eine Familienwohnung auf dem Selters- wcg oder in dessen Nähe wird zu miethen gesucht. Adressen beliebe man in der Ex- pedition d. Blattes abzugeben.________(5638 Heute Morgen wurden von einem armen Mann in der Neustadt 14 fl. in Papiergeld verloren. Es wird gebeten, dieselben bei der Exocd d. Bl. abjugebcn._______________| 5829) Wer noch Zahlungen an den nrr< stör denen Schuhmachermeister H- Nolti! zu machen hat, wird ersucht, dieselben an. Herrn W- Dietz in den Neuenbäuen inner-! halb 14 Tagen zu bezahlen. 5824) Ein gebildetes Mädchen, in den weiblichen Arbeiten erfahren, sucht Stelle als Stütze der Hausfrau oder zu größeren Kinder. Eintritt sogleich. Wer? sagt die Exped. d. Bltts. Die vorzüglichen Chocoladen aus der Fabrik von Frans Stollwerck, Hoflieferant, Köln, Hochstraße 9, bewähren ihren gesicherten und in steter Zunahme begriffenen Weltruf durch die Bereitung aus feiner, purer Cacao und Zucker, ohne sedwede fernere Beimisckung. — Verkaufsstellen in Gießen bei I- A- Buich Söhne, C- W. Dietz, Lonis Frohn- ß äuf er, Ehr. Krämer am Bahnhof, E- Lind, Conditor, Dr. A Mettenheimer, Apotheker, Robert Sattler, Gonbitor.__________________________________(5604) 5830) Dem hochgeehrten hiesigen wie auswärtigen Publikum die ergebenste Anzeige, daß ich auch dieses Jahr wieder mein Lager in filberplattirteu u. Porte- feuille-Waaren im Laden des Herrn Alex. Meyer (Schulstraße) eröffnet habe. Durch direkte und große Einkäufe in den größten Fabriken ist es mir möglich, mit kleinem Nutzen zu veikaufen und lade zum Besuche ergebenst ein Hochachtungsvoll 8. Walldorf. kostet und sonach der Marktpreis für Gießen sich ans höchstens 36 kr. stellen kann. Gießen, am 18. December 1873. Einladung aus das mit dem 1. Januar 1874 beginnende Neu-Abonnement für den Frankfurter Anzeiger für Politik, Handel, Land - und Volkswirthschaft und dessen Untcrhaltungsblätter Frankfurter IamilieniMter. Erscheint täglich außer Montags. Bei seinem außerordentlich billigen Preise bietet „dieses Blatt" dem Leser neben der Reichhaltigkeit und Fülle seines Inhaltes durch rascheste Mittheilung der direct auf telegraphischem Wege zugegangenen politischen Nachrichten alle Annehmlichkeiten einer größeren Zeitung, und ermöglicht cs einem Jeden, dem Laufe der Tages-Ereignisse in Politik, Handel, Land- und Volkswirthschast folgen zu können. Die Famtlicnblätter werden auch ferner nicht ermangeln dem Titel durch den Inhalt zu entsprechen. Inserate sind bei der starken Verbreitung des Blattes von dem besten Erfolg. t Man abonnirt bei der zunächst gelegenen Poststelle, hierorts bet der Expe- diton Buchgafse 3. Abonnements Preis per Quartal: 1. in Frankfurt a. M. von her Verlags-Expedition zu beziehen: 1 fl. 48 kr.; bet der Post bezogen 2 fl. 13 kr.; 2. m Bayern, Württemberg, Oesterreich, Luxemburg, Großh. Hessen, Baden, Sachsen, sowie in den Staaten des deutschen Reichspostgebiets außer Preußen 1 fl» 30 kr. — 1 Thlr. P/4 Sgr.; 3. in ganz Preußen 1 Thlr. 9 Sgr. — 2 fl. 15 kr. Probeblättcr gratis. Frankfurt a. M. 1873._____________ nie Mit vem 1. Januar 1874 beginnt ein neues Abonnement auf die im Verlage von Franz Duucker in Berlin erscheinende Volks-Zeitung Die Volks-Zeitung hat sich aus den unscheinbarsten Anfängen zu einer Höhe empor- gcschwungen, die sie einen hervorragenden Platz in der politischen Tages-Presse einnehmen läßt. Die Volks-Zeitung erscheint sechsmal wöchentlich in groß Folio und wird mit den Abendzügen versandt, so daß sie die neuesten Nachrichten aufs Schnellste verbreitet. Außer ihren anerkannt trefflichen Leitartikeln, welche ihren Rus begründet haben und ihrem politischen Theile, der sich durch gute Zusammenfassung und Uebersichtlichkeit auszeichnet, bringt sie mannigfache Localnachrichtcn, welche das Leben der Reichshauptstavt charakterisiren, das neueste zuverlässige Börscnresume, einen ausführlichen Kursbericht, und im Feuilleton Novellen, Theaterrecensionen, Besprechungen der neuesten literarischen Erscheinungen und Kulturhistorisches. In Wochenberichten giebt sie ein übersichtliches Bild der gesammten politischen Lage, sowie in einem besonderen, der Börse gewidmeten, eine rückhaltlose, unparteiische Würdigung der Vorgänge auf diesem wirtschaftlichen Gebiete. Berichte über Productcnmärkte, den Berliner Viehmarlt und die officielle Notirung der täglichen Wochenmarktprcise, sowie Witterung s- und Wasserstandsnachrichten, werden dem Landwirthe willkommen sein. Für die Zeit des Landtages und Reichstages wird durch eigene Berichterstatter für eine lebendige und gu te Berichterstattung der parlamentarischen Debatten gesorgt. Die Redaction derselben, unbeirrt treu den alten vielerprobten freiheitlichen Tendenzen , ist fortdauernd bemüht, den Inhalt der Zeitung stets anregender, vollständiger und übersichtlicher zu gestalten und an ihrem Theile für eine wahre und gesunde Volksbildung zu sorgen. Der Abonnementspreis beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. vierteljährlich bei allen Postanstalten in Deutschland und Oesterreich. Gegen Frankoeinsendung der Postquittung schicken wir den auswärtigen Herren Lehrern sowie den Herren Gemeindevorstehern auf dem Lande, eine Er» Mäßigung von 10 Sgr. in Postmarken. Redactton. Druck und Verlag' v er Vrühl/schen Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.