ngen. tl'n geräumige! H nererbautn "ichen dem Nm r vermiethen uni Böger. 'n einer Familie 'bliche Ausnahme, peb. d. Mts. s zu vermieP ®ot)Fimg ft t vemichtt. ) T-vhne. i Stube zu ra Lxped. d. Bills. ferdeloos n. koloff. lches selbstDdi! ichen Arbeilen er Zu ertragen bei Ur, LöwengG - Miitm, IW ^zeichneten » Iler. kreis den, ' (i($ >rcsven- (4bdv ^Wchlclh^ ftXicnJWj ' SsreS vürteljShrig 1 fl. 12 kr- mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fi. 29 kr. Gießener Anzeiger. Erscheint tcigllch, «uS- n«hme SonntagS. Expedition: Canzleiberg, Llt. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Liessen. Nr. Dienstag hrn 14. Oclobcr Zmtricher T 0 ei r. Bekanntmach u n g. Die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1873 betreffend. Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende muffen bis zum 27. September d. I. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 8. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten ruae- wlesenen Vorzug verlieren. 0 ö Gießen, den 22. August 1873. Großherzogliches Universitäts-Gericht. Haberkorn. politischer T h e i l. Deutschland. Gesetzgebungsaus- abweichenden Betritt der über die Hierauf erklärt Domcapitular Moufang, daß er, wenn er geahnt, es würde ein Flugblatt in dieser Sitzung verlesen, mit Gegenstücken wohl hätte auch die Gallerten waren ungewöhnlich angefüllt, ein großer Theil der Mitglieder der Landessynode, sowie der zweiten Ständekammcr wohnte den interessanten Verhandlungen bei. Nachdem der Präsident, Graf Erbach-Fürstenau, die Sitzung eröffnet, ergriff zunächst Ministerpräsident Hofmann das Wort, indem er in längerer trefflicher Rede über das neue Volksschulgesetz sich aussprach. Die Wichtigkeit der vorliegenden Sache und der Wunsch, die Reform des Schulwesens auch im Einverständnis mit der ersten Ständekammer durchzuführen, veranlaßt ihn, zur Generaldebatte das Wort zu ergreifen. Es sei in Beziehung auf das neue Schulgesetz durch den katholischen Klerus eine Agitation veranlaßt worden, die auf falschen Voraussetzungen ruhe und vielfach die falsche Ansicht im Volk verbreitet: „das Heiligste, die Religion, sei in Gefahr." Zum das letzte Schuledict erschien, haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert; die katholische Kirche hat eine andere Stellung im Staate erlangt, den Gemeinden wurde durch neue Gesetzgebung größeres Recht zuerkannt, die evangelische Kirche ist im Begriff, eine neue Verfaffung einzuführen; in Folge des letzten vaticanischen Concils hat die katholische Kirche andere Stellung zum Staat genommen. Die Negierung habe nur den Verhältnissen Rechnung getragen und sei keineswegs rapid und vorschnell eingeschritten; es ist nach dem neuen Entwurf nicht mehr geändert, als absolut für unsere Zeit nothwendig erscheint. Gießen, 13. Oct. Nächsten Donnerstag schuß zweiter Kammer wiederum zusammen, um schlüsse der ersten Kammer bezüglich der organisatorischen Verwaltungsgesetze zu berathen; demnächst wird die zweite Kammer selbst ihre Sitzungen wieder aufnehmen. Wer kann dem neuen Schulgesetz seine Zustrm- _ - uur eine solche Sorte von Menschen, die als Menschen, als Christen und Bürger abdanken wollen." Diese Anschauung finde sich mehr oder weniger in allen Adressen der katholischen Geistlichkeit. Zur Beruhigung des auf solche Weise aufgeregten Volkes constatirt der Minister: es ist nicht wahr, daß, wenn der Entwurf in's Leben tritt, der Staat des Rechtes der Erziehung sich allein bemächtige, es ist nicht wahr, daß den Eltern der Einfluß auf die Erziehung der Kinder und die Schule entzogen werden soll. Im Gegentheil, die Gemeinden sollten mehr Recht erhalten in Beziehung auf die Wahl der Lehrer, des Schulvorstandes und der Kreisschulcommission. Es ist nicht wahr, daß die Religion ans der Schule verdrängt werden soll, die Religion soll konfessionell vertheilt werden und der Religionsunterricht soll die Grundlage für alle übrige Erziehung sein. Es ist nicht wahr, daß der Zusammenhang zwischen Kirche und Schule gelöst wird; der Geistliche bleibt in der Regel der Vorsitzende. Eine besondere Rolle hat das Wort „Communal- schule" gespielt. Aber gegenüber diesen Angriffen, nach welchen man Commu- nalschulen identisch mit „göttlich" erklärt, erwähnt er einen in diesem Jahr erschienenen Hirtenbrief des Bischofs von Mainz, zu welchem die Communal- schule von Offenbach lobend erwähnt werde. Die gemeinsamen Schulen, wie der Entwurf solche Vorschläge, hätten keine Aehnlichkeit mit den „gottlosen" Schulen, er hoffe vielmehr, daß in Zukunft der religiöse Zustand unserer Schulen noch besser werde, er habe Vertrauen zu unserem Lehrerstand, ein Lehrer müffe wiffen, daß die Seele des ' „ '.,Ä ' „ , " v - ।r*.........Kindes das Höchste ist; daß ein Fluch, der durch seine Schuld auf die Seele zwar theils von der Regierungsvorlage, theils von den Feststellungen der zwei- des Kindes fällt, die größte Sünde vor Gott und Menschen ist. Wenn ein ten Kammer abweichende Beschlüffe gefaßt. Es ist mindestens zweifelhaft, ob.Lehrer davon durchdrungen ist, wird er nicht blos den Religionsunterricht treu- anf einen Fall dieser Art. 75 der Verfassungs-Urkunde Anwendung leidet, wo- lich ertheilen, sondern auch die übrigen Unterrichtsstunden benützen den reli- nach eine Zusammenzählung der Stimmen in erster und zweiter Kammer statt- giösen Sinn zu pflegen. Wollte ein Lehrer darin seine Pflicht vergessen statt findet, wenn die Regierung einen auf dem früheren Landtag von einer Kam-des Glaubens den Unglauben pflanzen/ so würde er sich eines Verbrechens mer angenommenen Gesetzesvorschlag auf dem nächsten Landtag wiederholt, schuldig machen, wie man es in der That nicht stärker denken kann Gegen Freilich durfte em Versuch, in der gegenwärtigen Session bei der zweiten Le- etwaige Fehler in dieser Beziehung schütze das schneidige Instrument der Schul- sung eine Verstandigiing zwischen erster und zweiter Kammer herbeizuführen,! Inspektoren. ohne Aussicht auf Erfolg sein; indessen harren noch verschiedene andere Ge-! Man habe vielfach das Vedürfniß eines neuen Schulgesetzes bestritten setzesentwürfe, wie Geschäftsordnung, Kreis-, Städte- und Landgemeinde-Ord- und behauptet, es sei kein Grund zur legislatorischen Aenderuug vorhanden, nung und vor Allem das Budget und die neuen Etats ihrer Erledigung und Die Negierung habe sich diese so schwierige Aufgabe nicht selber geschaffen, son- dwse kann und muß noch ans dem gegenwärtigen Landtage herbeigesührt wer- dern sei durch die Verhältnisse dazu veranlaßt worden. Seit 1832 in welchem bcn. Auch ist wohl zu überlegen, daß daffelbe Spiel, das die erste Kammer t J-L- L r * ■ * * ~ ~ — — gegenwärtig mit dem Schulgesetz in Scene gesetzt hat, sich bei den in Aussicht stehenden Kirchengesetzen wiederholen wird, und es empfiehlt sich daher, mit letzteren alsbald hervorzutreten, damit spätestens im nächsten Sommer auf dem dann etwa zusammentretenden 22. Landtag durch Zusammenzählen der Stimmen die Negelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche und die neue Organisation des Volksschulwesens ihren Abschluß findet. Darmstadt, 10. October. Heute Mittag trat die erste Ständekammer zu einer Sitzung in Betreff des „neuen Volksschulgesetzes" zusammen. Nicht blos die Zahl der anwesenden Mitglieder war eine sehr bedeutende und außergewöhnliche (26, darunter Fürst Löwenstein, der sonst nie zu erscheinen gewohnt ist), Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß die Verwaltungsgesetze zur Ausführung kommen werden. Von principieller Bedeutung find eigentlich nur zwei zwischen erster und zweiter Kammer in dieser Angelegenheit: ,.„z..... „vu. „„ ul t>ie Frage der direkten oder indirekten Wahl der Bürgermeister in de,, Land-,Beweis dafür verliest der Ministerpräsident ein in Bensheim erschienenes ultra- gcmeinden und der Zusatzbesch,nß der ersten Kammer zu Ard 44 der Kreis- montanes Flugblatt, in dem »eben andern an das Jahr 1848 erinnernden oronung, wonach die Standesherren, welche in den einzelnen Kreisen eine Redensarten gefragt wird: Standesherrfchaft besitzen, für ihre Person von Rechtswegen Mitglieder des mung geben, Kreistags sein sollen. In der ersten Frage steht man von hie? aus zum " Beschlüsse der ersten Kammer, der nur die ursprüngliche Regierungsvorlage wiederherstellte und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil es doch in der That höchst inkonsequent sein würde, den Bürgermeister in der Stadt durch die Stadtverordneten-Versammlung (indirect) und auf dem Lande durch die Ortseinwohner (direct) wählen zu lassen. In der zweiten Frage dagegen sind wir entschieden gegen den Zusatz der ersten Kammer. Wir erkennen allerdings an, daß es wünschenswerth sein kann, in dem Kreistage, in dem ja nicht Politik gemacht, sondern bestimmte Interessen vertreten werden, dem großen Grundbesitz gerecht zu werden und wir würden an sich nicht ungern gesehen haben, wenn man den Großgrundbesitzern und etwa auch den Großindustriellen ein besonderes Stimmrecht eingeräumt hätte; — allein in diesem Falle durfte kein Unterschied zwischen dem Bürgerstand und dem hohen Adel gemacht werden. So wie der Beschluß der ersten Kammer jetzt lautet, schafft er neues Standesprivileg in einem Lande, das solchen Vorrechten seit länger als sechzig Jahren völlig abhold ist. — Wenn man dem „Frankfurter Journal" Glauben schenken darf, so beschäftigt sich die Großherzogl. Staatsregierung mit Erwägung der Frage, ob der Landtag wegen der Abstimmung der ersten Kammer über das Schulgesetz zu schließen und sofort ein anderer Landtag durch Neuwahlen einzuberufen sei? Wir unsererseits könnten einen solchen Schritt zur Zeit nur widerrathen. Die erste Kammer hat das Schulgesetz noch nicht abgelthnt, vielmehr nur zu einzelnen Bestimmungen desselben und die Schulbildung, wie dies bei der letzten Rekrutenaushebung festgestellt, den in welcher Weise die in Metz vorhandenen Lebensmittel ver- Paris, 11. October. Rouher spricht in einem Brief an den Deputir- ten Eschasseriaux aus, er anerkenne die Dringlichkeit, alle zur Partei gehörigen Deputirtcn zu einer Versammlung zu berufen und einen Appell an das Volk zu erlassen. Er schlage hierzu den 15. October vor. Man müsse, sagt Rouher weiter, die Werke unserer Väter, sowie der modernen Gesellschaft, vertheidigen, die gegenwärtigen der Rechten könnten nur auf zweideutige Abmachungen hinauslaufen. Frankreich wolle eine demokratische Nation bleiben, die projectirte Monarchie sei aber die Negierung der Demokratie. Diese Monarchie scheint ihren Versuch, zu sieben, nur damit in Scene setzen zu wollen, daß sie das allgemeine Stimmrecht zerstört. Rouher schließt: Um den öffentlichen Frieden wieder zu erlangen und ebenso eine lange Sicherheit, müsse man gerade das Volk befragen, welche Negierung ihm genehm sei. — Der „Franyais" versichert, daß die Führer der Majorität für alle Eventualitäten einig seien und das Resultat der gegenwärtig bei Chambord versuchten Schritte abwarten wollen. Jedenfalls müsse die Angelegenheit bald entschieden werden. — „Union" sagt, daß der National - Versammlung allein das Recht der Entscheidung zustehe. Graf Chambord dürfte weder direct noch indirect in die Berathung eingreifen. Trianon, 11. Oct. Die Lesung eines zur Rechtfertigung Bazaine's verfaßten Berichts wird bestimmt erwartet. Die heutige Sitzung wurde um zweiten und das confessiouelle Württemberg den ersten Rang ein. Der neue Schulentwurf, der deshalb gar kein Bedürfniß, sei so elastisch, daß er allen liberalen Parteien dienen kann. Er wollte eigentlich für die Ablehnung des Entwurfs stimmen, aber, da verschiedene verbessernde Amendements vorliegen, werde er an der Discussion theilnehmen. Der Entwurf entspreche nicht den Rechten der Familie, der Kirche, auch nicht dem Wohl des Staates, der Entwurf widerspreche der Freiheit und majorisire in einer unerträglichen Weise die Minorität. Moufang vertheidigt sodann die Bescheidenheit der Gegner des neueren Schulgesetzes und protestirt in energischer Weise gegen die von Worms ausgegangene Adresse, daß die katholische Schule das Volk entsittliche, verdumme und entnationalisirte. Die Sittlichkeit beruht auf dem Glauben, wie der Mensch glaubt, so lebt er. Graf Görtz. Es sei keine leichte Aufgabe, über die heutige Frage zu debattiren, aber diese Aufgabe sei ihm leicht gemacht durch die vortreffliche Rede Dr. Moufang's, der ihm aus dem Herzen gesprochen und dem er seinen Dank ausspreche. Wie er auch die schönen und gediegenen Worte des Ministerpräsidenten mit Vergnügen gehört, so komme es doch hier nicht an auf Personen, sondern auf den Sinn und Geist des Gesetzes. Der Erlaß des Gesetzes sei nicht indirect, sondern aufgedrungen von einer Partei, deren Gründe formell er achte, aber denen er diametral entgegenstehe. In den seither bestehenden Verhältnissen habe confessioneller Friede geherrscht, er stimme eigeut- lich gegen das Gesetz, aber er hoffe, daß durch Annahme der gestellten Amendements dem Bösen des Gesetzes die Spitze abgebrochen und das Gute beibehalten werde. Geh. Justizrath Wafferschlebeu. Der Entwurf eines neuen Schulgesetzes sei gerechtfertigt und geboten. Die Volksschule unserer Zeit müsse Staatsanstalt sein. Die konfessionelle Schule gewähre in der gegenwärtigen Zeit nicht mehr die Garantie, daß das Ziel der Schule vollständig erreicht werde. Der moderne Staat sei confessionslos, er gestattet alle religiöse Ueberzeuguug, wenn sie nicht mit der rechtlichen Ordnung des Staates im Widerspruch sich befindet. In Beziehung auf den Religionsunterricht ist die Schule confessionell und hat die Kirche durch den Geistlichen allen Einfluß, aber die andern Unterrichtsfächer bilden einen neutralen Boden. Der Drang unserer geschichtlichen Entwickelung führe zu einer Trennung von Kirche und Schule, er habe mit Freuden den vermittelnden Standpunkt des Gesetzes begrüßt, den man im Jntereffe der Kirche annehmen solle. Wernher von Nierstein spricht in ähnlichem Sinne, ebenso Frhr. v. Schenck (Excellenz.) Graf Solms-Laubach behauptet, daß mau mit dem Gesetz die römisch- katholische Kirche schlagen wolle, aber man schieße dabei weit über das Ziel hinaus und treffe auch die evangelische Kirche. Ein Hauptmittel, die römisch" Kirche zu bekämpfen, sei der evangelische Geist, diesen solle mau stärken, freilich in Folge der neuen Kirchenverfaffung unserer Landeskirche werde dieser Geist nicht gestärkt. Ministerpräsident Hofmann rechtfertigt die Verlesung des in Bensheim erschienenen Flugblattes, es sollte dadurch der Beweis geliefert werden, daß die Agitation gegen das Schulgesetz im Volke auf ungerechtfertigte Weise gemacht worden sei. Derselbe Gedankengang, welcher im Flugblatt sich finde, wäre auch in der Adresse der katholischen Geistlichkeit, in welcher sich folgende Stelle finde: „ein fast gleicher Geist habe die französische Revolution gezeugt, wo ein Danton erklärte, „die Kinder sind erst Eigenthum des Staates." Nach einer kurzen Bemerkung des Grafen v. Görtz erklärte Graf Erbach- Fürstenau, daß nicht blos katholische, sondern auch viele evangelische Christen ob des neuen Schulgesetzes in ihrem Herzen und Gefühle tief besorgt und bekümmert gewesen. Wenn wir ein Volksschulgesetz beriethen, so sei es auch erlaubt, vom Volke zu reden. Zum Volke gehört auch der Bauernstand und wer, wie er, unter den Bauern so zu sagen aufgewachsen, in ihre Häuser gekommen, mit ihnen Freud' und Leid getheilt, der habe gesehen, daß in diesem Theile wahres Volk eine Freude über das Volksschulgesetz nicht vorhanden, das Volk wolle gar nicht eine Trennung der Kirche und Schule durchgeführt haben. Die Worte des Ministers seien geeignet, die Gemüther darüber zu beruhigen. Er babe mit ernster Stimmung der heutigen Sitzung entgegeugesehen, aber darüber sei er sich klar gewesen, was gelten soll, „ob der Geist der Kirche oder der Geist der Zeit." Der § 1 und 2, 3 über die Aufgabe der Volksschule wurde ohne Debatte angenommen, dagegen § 4 und 5 über Einführung der Communalschulen in lebhafter Debatte verhandelt. Ministerialdirector v. Starck vertheidigt den Entwurf, nach welchem die Volksschule in Zukunft gemeinsame Schule werden solle; neun Zehntel unserer Schulen würden dabei ihren Charakter nicht verlieren, sondern mir den Namen wechseln. Die römische Kirche arbeite mit allen Mitteln, mit aller Consequeuz durch katholische Gesellenvereiue, katholische Casino, Bruderschaften, Sparkassen auf Trennung des Volkes. Der Staat habe hiergegen die Pflicht und das Interesse, daß das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit gepflegt werde; das Bewußtsein, Glieder einer Nation zu sein, müsse erhalten werden. Graf Isenburg-Birstein (Präsident verschiedener Casinos) sucht das katholische Vereinswesen zu vertheidigen, eine Aufgabe, die er besser dem Herrn Moufang überlassen hätte. Dr. Moufang sieht in der Umwandlung der Schule die Verletzung eines Reiches, das durch alle staatliche Verträge garantirt sei. Sodann citirt Mon- fang, für Beibehaltung der Confessionsschulen, die Aussprüche von Zitrel, Curtman und Güstow. Wenn man freilich nach den Grundsätzen, daß durch, , _ ,v._ .................. ... fcie Communalschule vor Allem der nationale Geist gepflegt werden solle, hau-!ll Uhr eröffnet und der Bericht des Generals Rivivre weiter verlesen. Der- deln wolle, so müsse man auch eine Nationalreligion einführen. selbe untersucht, in welcher Weise die in Metz vorhandenen Lebensmittel ver- Graf Görtz hatte gewünscht, daß bei dem zwischen der katholischen Kirche^wendet wurden, bespricht die von Bazaine zur unmittelbaren Versorgung der und der modernen Welt entbrannte Kampf, Hessen darin ein Bild des Friedens Armee getroffenen Maßnahmen und erörtert die vom General Coffiniöre als gezeigt habe. Eine Schulreligion, wie es projectirt, zu schaffen, sei ein Un-^ Commandanten von Metz bis zum 26. October, an welchem Tage derselbe ding, das man physiologisch nicht erklären könne, dadurch werde das Verhält- das Commando an Bazaine abtrat, zur Versorgung der Stadt angeordneten dienen können. Die katholische Geistlichkeit habe keinerlei Agitation in's Werkmiß zwischen Lehrer und Geistliche, zwischen Kirche und Schule gestört und der gesetzt, der Entwurf sei keineswegs gelungen und kein Bedürfniß dafür noth-, gefährlichen Zeit zugesteuert, die in dem Lehrer den Vertreter der modernen wendig. Dies Bedürfniß existire nur bei solchen Leuten, die immer in deu^Jdee und in dem Pfarrer den Vertreter des Rückschritts erblickt Blättern von Schulen reden, aber nie um die Schulen sich bekümmern,, selbst^ Wernher beantragt, daß bei der Umwandlung von Confessionsschulen in an der Visitation nicht einmal theilnehmen. Hessen nehme in Beziehung auf; Communalschulen und umgekehrt, drei Viertel Gemeindealieder >ur Abstimmung vnio fcot hpr Tphtpn ^p^inispniinä^pbnn.1 Sph Erscheinen müssen. $ $ Graf Solms-Laubach stimmt mit Wernher darin überein und glaubt, daß der christliche Geist in Deutschland nie untergeht und daß trotz des neuen Gesetzes, das alte Wort sich bewahre: pahna sub pondere crescat. Nachdem noch Ministerpräsident Hofmann. Freiherr von Dalwigk und von Schenck gesprochen, wurde zur Abstimmung geschritten, der § 4 und 5 in bei’ Fassung der 2. ^rtaudekammer mit 16 gegen 10 stimmen abgelehnt und somit ein für das Gesetz höchst verhängnißvoller Beschluß gefaßt. Für den Entwurf stimmte Prinz Alexander, v. Schenck, Wernher, Fürst v. Büdingen, Dornseiff. Wafferschlebeu, Krug, Möusch, Heil, v. Stark, dagegen Graf Erbach-Fürstenau, Laubach, Görtz, v. Riedesel, Moufang, v. Dalwigk, Fürst Löwenstein, Isenburg-Birstein, Lautern, Geheim Rath Schmitt, v. Wam- bold, Lautern. Solms-Assenheim, Graf Schönherg, Isenburg-Wächtersbach, Prinz Solms-Lich. — Sapienti sat. A)armftdbt, 12. Oct. Eine Auflösung des Landtags ist vorerst nicht zu erwarten, da man ^wahrscheinlich vorziehen wird, die weitere Abwicklung der Angelegenheit des Schulgesetzes auf dem Geschäftsgänge. Recom- municationen rc. abzuwarten und unterdessen einige dringende Angelegenheiten, 8- B- die Theaterbau-Frage, welche nicht mehr länger aufgeschoben werden kann, regeln wird. Durch die Auflösung des Landtags und die Neuwahlen würde diese Angelegenheit eine abermalige Verzögerung erleiden. -OefleiTeidj. Wien, 9. Oct. Das „Vaterland" bringt heute den dritten Leitartikel: „Neichssacristan Bismarck," worin es unter einer Reihe anderer gemeiner Ausfälle heißt: „Einstmals diente die Armee zum Schutze der Unterthanen, der Beamtenstand zur geregelten Ordnung der Geschäfte, die Polizei zur Sicherung des Lebens und Eigeuthums, die Criminalgerichte zur Bestrafung der Verbrecher, der Fiscus zur Förderung des Staatshaushalts und die Schulen für den christlichen Unterricht. Heutigen Tages wird dieser ganze Apparat fast einzig gegen die Katholiken verwerthet, um ihr Gewissen zu knechten und die Aeußerungen ihres Glaubens zu unterdrücken. Die heidnischen Kaiser, selbst Nero und Diocletian, waren in ihren Forderungen den Christen gegenüber genügsamer als der Neichssacristan Bismarck." Sodann bringt das „Vaterland" an der Spitze seiner „politischen Uebersicht" nachstehende Mitthcilung: „Wir erhalten folgende Zuschrift: „Herr Redacteur? Es wird Ihnen bereits bekannt sein, daß der Polizei-Präsident Herr v. Madai vorigen Samstag hier angekommen ist und seitdem fortwährend vertrauliche Conferenzen mit dem Herrn Bürgermeister Dr. Felder und dem Polizei-Präsidenten Marx hält. Es handelt sich dabei nicht bloß um — jedenfalls ganz unnöthige — Sicherheits- Maßregeln, sondern vorzüglich um Jnscenirung eines so populär erscheinenden Empfanges, wie er dem König von Italien zu Theil wurde. Herr v. Madai soll im Auftrage des Fürsten Bismarck erklärt haben, daß dafür keine Unkosten zu groß sein würden. Wien, 8. October 1873." Wir bemerken hierzu, daß Herr v. Madai eine derartige Erklärung unmöglich den beiden genannten amtlichen Personen gegenüber abgegeben haben kann." Die Stelle, „daß dafür keine Unkosten zu groß sein würden." und in dem Zusatze, „amtlichen" Personen ist gesperrt gedruckt, damit der Pöbel, wenn er etwa gar zu dumm sein sollte, mit der Nase auf diese Insinuation gestoßen werde. Solcher niedriger Agitationsmittel bedient sich ein Blatt, das für die Kirche und moralische Ordnung einzustehen behauptet. Welche sittliche Verwilderung muß in Kreisen herrschen, wo solche Mittel gut geheißen und mit Orden belohnt werden. 8chweiz. Genf, 13. Oct. Bei den gestrigen kirchlichen Wahlen wiesen die Listen der liberalen Katholiken 1261 Stimmberechtigte auf. Von diesen wurden Pater Hyacinth, Canonicus Hurtault und Abb6 Chavard zu Pfarrern, sowie neun Parochialräthe mit zwischen 1250 :und 1256 Stimmen schwankenden Majoritäten erwählt. Die Ultramontanen enthielten sich der Abstimmung. /rankreich. (Jllustrirte Schweiz.) Wechsel 3381/2I lAmsterdam Augsburg /b Oberhessen 73 4 Amerik. f> 1864r 145 arfgemeiner Anzeiger be- (4672) (4572) Iülgeöotmes. NcisüMtlmmmW- Preisen 8 4204) Harlemer Blumenzwiebeln, als:; Berlin Bremen Brüssel Hamburg Leipzig London Lyon Paris Wien ditto ditto Disconto karren, mehrere Sopha's, wobei eins mit 6 gepolsterten Stühlen, 1 Wasch- conlol, Gold- und Silbersachen und sonstige Gegenstände. Möbel, Betten und Hausgeräthschaftcn können mitversteigert werden; Anmeldungen werden in meiner Wohnung entgegengenommen. Diese Gegenstände können Dienstag Mittag und Mittwoch Morgen angesehen werden. Gießen, den 5. October 1873. M. Pilger, Neuenbäuen B. 81. Ludwigsh. Bexbach 187% Maxbahn 129 Bayer. Ostbahn 113 Rhein-Nahebahn-Act. — Hess. Ludwigsb.-Act. 1497, Den Empfang der Pariser Modellliüte aus den erstell Häusern zeige hierdurcli er- gebeiist an und empfehle gleichzeitig mein reich assor- tirtes Lager in Sammeten, Hutstoffen , Bändern, Federn, Blumen, Fa- ^ons, sowie sonstige grosse Nouveautes, zu den billigsten Bonds 188lr 100’/t „ 1882r 98'/2 „ 1885r 991/, „ 1887r 100% Donnerstag und Samstag ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse zahlt werden. Gießen, den 11. October 1873. bekannten von Bezaine verfaßten Buches über die Rhein Armee. Das Memoire erinnert mit ziemlicher Kürze an die Schlacht bei Forbach, legt ihr dieselbe Eigenschaft bei, wie der unzeitig unternommenen und durch den Kaiser ange- ordueten Affaire von Saarbrücken, sucht nachzuweisen, daß der Kaiser alte Befehle gegeben habe, bespricht die Schlacht bei Borny, schreibt dieselbe den schlechten Dispositionen des Generals Coffiniere und den langsamen Märschen des 14. und 15. August zu, behandelt die anderen Schlachten, berührt aber nur leichthin diejenigen Punkte, auf welche sich die Anklage stützt. Bei der Besprechung des Kampfes am 7. Octbr. schiebt er die Verantwortlichkeit für dessen schlechten Ausfall den Offizieren zu. Dieselben hätten eine angeordnete Bewegung so schlecht ausgeführt, daß er einen ernstlichen Versuch, den Marsch nach Mezieres einzuschlagen, nicht mehr hätte machen können. Er schließt: Die Ereignisse seien stärker als alles Andere gewesen und fügt hinzu, sein Gewissen mache ihm keinen Vorwurf. Nachdem die Lesung des Berichts be- rndet ist, verliest der Herzog v. Aumale den Schlußspruch der Anklage-Acte, welcher lautet, „daß nicht Alles gethan sei, was Pflicht und Ehre vorschrieben/' Bei diesen Worten zeigt Bazaine eine lebbafte Aufregung, sein Gesicht ist von einer plötzlichen Röthe übergossen. Montag um 1 Uhr wird das Verhör Ba- zaine's beginnen. Der Stadtrenlmeister: Enders. Schon mehrfach ist in unfern: Blatte auf das Modejournal „Victoria" hingewiesen worden, welches in seiner Art einzig'Dastehend, mit der Zeit nickt nur u einem beliebten, sondern auck unentbehrlichen Organ für die Damenwelt geworden ift. Nickt nur dem praktischen Theile, der Angabe der herrschenden Moden, ist hier Raum gewidmet, sondern auch der unterhaltende Stofs ist nicht vernachlässigt. In dm ersteren finden die Leserinnen die Beschreibungen und Schnittmuster des einfachsten Hauskleides ebensowohl, wie dec complicirtesten Robe in einer Ausführlichkeit und Klarheit, die es jeder Dame möglich macht, sich den Bedarf an Kleidungsstücken fei r ft anzufertigen. Was den zweiten Theil, den unterhaltenden, betrifft, so bringt derselbe eine große Anzahl belletristischer Beiträge: Romane, Novellen Rächst! rc., welche für Damenkreise berechnet, auch stets mit Sorgfalt bearbeitet und mit Geschmack ausgewählt sind. 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Eine große Verantwortlichkeit, so führt der Bericht aus, treffe! den Marschall Bazaine dafür, daß er gezögert habe, die nöthige Sparsamkeit rechtzeitig anzuordnen. Hierdurch sei die Intendantur zum Theil entlastet. Bazaine trage aber doppelte Verantwortung, erstens dafür: daß er nicht Alles gethan, was zur regelmäßigen Verpflegung der Armee anzuordnen nöthig gewesen wäre, und zweitens dafür, daß er durch ungenaue Auskunft seine Unterchefs an der Ausführung der von denselben augestrebten Vorsichtsmaßregeln verhindert habe. Schließlich wird die Haltung Bazaine's während der Eiir schließnug selbst untersucht. Am Schluß der heutigen Sitzung, nachdem das Schluß-Resumö, welches die einzelnen Punkte der Anklage recapitulirt, verlesen war, gab der Präsident den Befehl, die Rechtfcrtigungsschrift Bazaine's zu verlesen. Die Denkschrift ift eine fast vollständige Wiederholung des bereits k.. 8. 983/8 k. 8. 100 k. 8 104?/8 k. 8. 105% k. 8. 93% k. 8. 105% k. 8. 105 k. 8. 118 k. 8. — k. 8. 93 k. 8. 103% m. 8. 103% 1. 8. — °/o Spanien» Madrid, 12. Oct. Die „Gaceta" meldet über das gestern bei Cartagena stattgchabte See-Gefecht, daß Contreras die Jnsurgenteff-Fregatte „Te- tudii/' welche eine Besatzung von 900 Mann hat, befehligt habe. Die Jnsur- gentenschiffe kehrten in den Hafen von Cartagena, schwer beschädigt durch die Geschosse des von Lobos commaudirten Geschwaders, nach zweistündigem Kampf zurück. Andere Nachrichten nennen die Jnsurgentenschiffe „Mendez-Nunez" und „Numancia" als besonders schwer beschädigt. Ein fremdes Schiff soll sich zwischen die Fregatten „Mendez-Nunez" und „Victoria" gelegt haben. flineui&a. New-Nork, 13. Oct. In einer Unterhaltung am letzten Samstag hat, wie Reuters Bureau meldet, Präsident Grant erklärt, die Panique sei der erste Schritt der Rückkehr zur Baarzahlung, die eine solide finanzielle Ba- sis zum Nutzen des g-nizen Landes bilden werde. Er versicherte, daß, roemv. „ hier oder auswärts veröffentlichen und Zeit rech Geld er un gegenwärtigen Augenblicke eine Botschaft zu schreiben hatte, er der Le- Vogler in Frankfurt a. 1VI., deren ausschließliche s Geschäft es ist, gislatur empfehlen würde, diese Maßregel zu beschließen. Anzeigen in alle Zeitungen der Welt billigst zu vermitteln. m Leitartikel: gemeiner Aus- terthanen, der zur Sicherung g^der Lerbre- Schulen für Apparat fast ichke.t und die sH gegenüber $ „fßaterlanb" R-. „M \ LnM Samstag hier izen mit dem iarx hält. G - SicherheitL- r erscheinendes ierr v. 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October, Nachmittags 2 Uhr, werden im Saale des Promenadehauses dahier nachbenannte Mobilien öffentlich versteigert: 't v-rthÄ'S-' »--hMS-np tie vrojert” < t 5'M r Union und y5 tM Ktl'f’L mr Oeffentliche Aufforderung, i 4709) Etwaige Forderungen an den Nachlaß des Bauunternehmers Friedrich Schwa ab sind binnen 14 Tagen schriftlich entweder bei dem Vornmnde der Kinder Heinrich Adami dahier o»er bei unterzeichnetem Gericht anzumelden, widrigenfalls sie bei Ordnung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden. Gießen, den 9. October 1873. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Bötticher. Oppermann- l6tt llllb bt: et «Renten S-ly in i des neuen al. D/lwigk und 4 uud 5 in fl. kr. Pr. Friedrdor 9 58*/2—59%^ Pistolen . 9 40—42 „ doppelte 9 36—38 । Holl. fl. 10 8t. 9 52—54 Ducaten . . 5 34—36 20 Frankenst. 9 21%—22% Engi. Sover. 11 48 — 50 Russ. Imper. 9 41—43 Dollar in Gold 2 25%—26%, Borseiiuathrichten. 13. October 1873 Preuss. 4%°,o Oblig. 101 Krankf. 3'/ % Oblig. 87% Nass. 3 V20 o Obi. 92 Kurhess. 4'J 0 „ 96 tjir. Hess. 50 0 Obi. — n . 40/0 „ 99% n n 3'/2°/ü n 97 Bayer. 5'J/0 „ — T 4% 0 0 1jährige — „ 4° 0 ijährige 95 Würtemb. 4,/2°'o Obi. 100>/4 Baden 4'/./0 Obi. c. E. L. 100% Oesterr. Silberrente 64 74 „ Papierrente 60% Spanier, neuest. 3% 17% , dw irtei g-h«Z an das do. 11. Emiss. — AiißeSiensBoose Darmstädter fl. 50Loose — . 25 n - Kurh. 40 Thlr. Loose 691 ( Nassau 25 fl. 4672 Braunschweiger 22 3° o Oldenburg, ä 40Thlr. — 4°, 0 bayr. Prärn.-Anl. 112 4% badische Locse 109y2 Badische fl. 35 Loose 67 Oestr. fl. 250 v. 1854 88 1858r Prioritätsloose 188 1860r Loose 897z 3% östr. Stsb. Prior. 603'g 3% östr s. Lombard 49% 3° u Livorneser 33 Toscaner 527z Elisabeth.-Prior. 92% Frielendorfer Briquettes machen jeden andern Brennstoff entbehrlich und find für jeden Rost geeignet. Dieselben werden franco vor's Hans geliefert bis zu 10 Ctr. ä 45 kr. r , 50 v ä 42 r incl. 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