Gießener Anzeiger Anzeige- und AmtsWt für den Kreis Hiessen IS73 9h» 2KS i\\t. II II II II u selbstständigen Gemarkungen werden Die für Aus Gemeinden ng. öitiou Gießen, am 11. November 1873. Betreffend: Die Reichstagswahlen. Ord-: Zweiter Dritter Vierter Gießen fein innigen jeder raveur, L-chulhaus. Gemeindehaus- Schuihaus- Gemeindehaus. Nathhaus- Gemeindehaus. Schulhaus. Gemeindehaus. Schulhaus. Gemeindebaus. Erstes Schulhaus. Gemeindehaus. Schulhaus in Bersrod. Gemeindehaus. Schulhaus. Gemeindebaus. Bürgernleistereilocal. Gemeindehaus. it ,en Grund' !nf.-Reg. C. und E., sowie die Bewohner des Schiffenbergs- v. Jede Wahlbezirke: Nathhaus. Schuihaus in der Schulstraße. Realschulgebaude. Sckulhaus in der Neustadt. Erstes Schulhaus. Gemeindehaus. Schulhaus. Gemeindehaus. Bingel. Petri. Sckmandt. Kröck. Klotz Theis. Brückcl- Wagner. Zimmer. Schadeck. Klingelhöffer- Gontrum- Weiß. Serth. Müller. Weller- L-tUMpf. Seipp. Schön. . Fischer. vierteljährig 1 fl. 12 ft. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr. Gemeinderath Nicolaus. Beigeordneter Dapper- „ Nau Maid. „ Mütter. pdlrtiuW bekannt, daß . iliung i. in der Gas- ! ftat’finbet- Aaswerl -dchi" W >hrn Lohn odn ^aplonsgassk- I ncn, ittrinm-n it- Steltvertre ter | Wahllocale. nachfolgender Uebersicht ergibt sich, Localen die Wahlen vorzunehmen sind. ite" P etrot*1' .**$ Erscheint täglich, «it Aus* nähme Sonntags. Expedition: Tanzletberg, Bit. B. Rr. 1. «VS** Beigeordneter Lenz. „ Gümbcl- Gemeinderath Strack. Beigeordneter Hofmann. „ Hammel. „ Hainbach. „ Arnold. „ Albach. „ Schäfer. ,, Schmitt. „ Weil. „ Opper. „ Hinterländer. Gemcinderath Haustein „ Nicker- „ Körber. „ Nagel. Beigeordneter Althaus. „ Leun. an dir Grosjhk^ogtichkii Bürgmnkistncien des Kreises- Auf die vorstehende Bekanntmachung macher> wti^Sie zu Jhmm m ^uVtrÄfle aufnÄksam°"di-selb- unverzüglichin .......... u”k"" w,te nach dem Inhalte zu bedeuten. B e k a ü ii t m acht! n a. Betreffend: Die Reichstags wählen. ENMEEMWWWMWMDZN uud werden S2me von Gießen, bildet einen W-blbezirk für sich; die Stadt Gießen zerfällt in folgende 'N Sint: Widb ■t wirh •Oberes An. Glosse, c 16 c t, (5227) fit. Großherzvgliches Kreisamt Gießen, v. Röder. ] Wahlvorsteher. I Bürgermeister Balser. Volk. Beigeordneter Wallenfels. Bürgermeister Wagenbach. „ Engelhard. „ Bocher. ,, Otto. „ Arnold. „ Hämmerle. „ Knöpper. „ Görlach. „ Sommer. „ Schwarz. „ Vogt. Gemeinderath Keller. Beigeordneter Felsing. Bücking. Bürgermeister Wagner. „ Zörb. „ Leidich. „ Menget. „ Dern. „ Jung. „ Jäger. „ Wergel. „ Weil. Heß- „ Jhring „ Geißler. „ Vogel. „ Heß- „ Roth. „ Serth. „ Alles. „ Vetri. „ Jünger. „ Jnderthal. „ Klinket. Vogel. Beigeordneter Nicolaus. Bürgermeister Berghöfer. „ Schwarz. „ Jung. Lang. Arnsburg zu Eberstadt, Schiffenbcrg zu Gießen (dritter Wahlbezirk), Hof Albach, Colnbausen und Mühlsachsen zu Ltch, w el^e^ Person en ^zu ^VZalMrftcheri? und deren Stellvertretern von uns ernannt worden und in welchen Erster Wahlbezirk: die Einwohner in Lit. A. B. in folgender Weise den Bürgermeistereien angeschloffen Heibertshausen zu Daubringen, Donnerstag den 13. Novemder 1 Albpch. 2 AUendmf a. d. Lohn. 3 Allendorf a. b Lda. 4 Alt-Buscck. 5 Annerod. 6 Bersrod mit Winnerod. 7 Beuern. 8 Burkhardsfelden. 9 Daubringen mit Heibertshausen. 10 Dorf-Gill. 11 Eberstadt mit Arnsburg. 12 Ettingshausen. 13 Garbenteich. > erster Bez. 14 Gießen mit Schiffenberg ! ^ttter " > vierter „ 15 Groß-Buseck. 16 Groß-Linden. 17 Grüningen. 18 Hattenrod. 19 Hausen 20 Heuchelheim- 21 Holzheim- 22 Klein Lmden. 23 Lang-Göns. 24 Leihgestern. 25 Lich mit Kolnhausen, Hof Albach und Mühlsachsen. 26 Lollar. 27 Mainzlar. 28 Münster. 29 Nieder-Bessingen. 30 Ober-Bessingen. 31 Ober-Hörgern. 32 Oppenrod. 33 Reiskirchen. 34 Rödgen. . 35 Ruttershausen mit Kirchberg. 36 Staufenberg mit Friedelhausen- 37 Steinbach. 38 Treis a. d- Lda. 39 Trohe. 40 Watzenborn mit Steinberg. 41 Wieseck- Gießen, am 10. November 1873. Wie geschehen werden Sie uns binnen 3 Tagen unfehlbar anzeigen. Zufolge ergangener Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern ertheilen wir Ihnen ferner folgende Weisungen: 1) Unmittelbar nach dem Erscheinen gegenwärtigen Ausfchreibens werden Sie mit der Aufstellung der Wählerlisten zu den demnächstigen Reichstagswahlen, welche etwa in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr vollzogen werden dürften, beginnen und dieselbe thuulichst fördern Diese Wählerlisten sind nach Anleitung des unter Lik. A. dem Reglement vom 28. Mai 1870 anliegenden Formulars und zwar für jeden Wahlbezirk in doppelter Ausfertigung aufzustellen. Wir verweisen Sie hierbei ausdrücklich auf die 1 bis 3, 7 und 8 des Gesetzes vom 31. Mai 1869, worin die Voraussetzungen für die Stimmberechtigung und Wählbarkeit geregelt sind, und zu §. 3, pos. 4 außerdem auf die Großherzogliche Verordnung vom 3. Februar 1873, Regierungs-Blatt S. 33. Die Stimmberechtigten sind nach Zu- und Vornamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort in die Wahllisten nach alphabetischer Ordnung (— Ausnahmen siehe in §. 1 des Reglements —) einzutragen. Bezüglich des Alters genügt jedoch die Angabe, daß der Stimmberechtigte das 25ste Lebensjahr überschritten habe. 2) Die Offenlegung der Wählerlisten (8-8 des Gesetzes) hat sodann unfehlbar Donnerstag den 27. d. MtS. Morgens, zu beginnen und bis Donnerstag den 4. December d. I. Abends, anzudauern. (Diese Termine find auf's Genaueste einzuhalten.) 3) Vor der Offenlegung und zwar Montag den 24 d. Mts. und Mittwoch den 26. d. MtS. haben Sie in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Wahllisten vom 27. November bis zum 4. December d. I., beide Tage einschließlich, auf dem Bürgermeistereilocal zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und daß Einsprachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listen innerhalb 8 Tagen von Beginn der Auslegung an vor Ihnen, bei Vermeidung des Ausschlusses damit, vorzubringen seien. 4) Die Entscheidung über Einsprachen, welche nicht sofort Ihrerseits für begründet erachtet und demgemäß erledigt werden, hat durch uns zu erfolgen. Da sic längstens blö zum Donnerstag den 18. December d. I. Abends von uns ertheilt und den Betheiligten durch Ihre Vermittlung bekannt gemacht sein muß, so haben Sie in vorkommenden Fällen die betreffenden Acten uns nach Ablauf der Reclamationssrist, also am 5. December, ohne Verzug vorzulegen 5) Im Falle einer Berichtigung der Wählerliste sind die Gründe der Streichungen und Nachtragungen am Rande der Liste unter Angabe des Datums von Ihnen kurz anzumerken. 6) Weiter nöthige Verfügungen werden nachfolgen, wie auch die zum Wahlgeschäft erforderlichen Formularien Ihnen in der Kürze zugehen werden. Die Vorbereitung der Wählerlisten darf nicht bis dahin aufgeschoben werden. v. Röder. poti 1 ischer Theif. mer eingeschlagene Verfahren als formell richtig und vollkommen verfasjnngs- mäßig betrachte. Die folgenden Artikel wurden ohne erhebliche Debatte nach den Anträgen des Ausschusses theils einstimmig, theils gegen die Stimmen der Herren Frank, Wolz und Allmann angenommen. Art. 72 veranlaßt den Abg. Schaub, sich unter Anschluß an die Ansicht der ersten Kammer für Zuziehung eines Geistlichen der evangelischen ober katholischen Confession in die Kreisschulcommission zu erklären. Ministerialrat!) Knorr entgegnet, man werde in Religions-Angelegenheiten immer die kirchlichen Behörden zu Rathe ziehen; ein halb gegen den Antrag des Abg. Metz; er kann nicht begreifen, wie die Regierung diesem grundsatzlosen Antrag zustimmen könne, man müsse denn anneh- men, sie betrachte ihn nicht anders, als einen an sie gerichteten Wunsch Nur wenn die Kammer auf den Regierungsentwurf zurückkehre, werde das Zustandekommen des Gesetzes gesichert werden. Frank glaubt auch, daß der Antrag des Ab. Metz formell unzulässig sei; derselbe unterscheide sich nicht von dem des Ausschusses. Der Antrag ist ein Compromiß, für einen augenblicklichen Zweck gemacht, der keine Dauer habe. Wolz für die religiösen Orden, die von den Katholiken als das Beste, das die Kirche hervorgebracht habe, verehrt worden. Er erinnert an die Petitionen gegen das Schulgesetz. Oncken bedauert , daß er seither nicht an den Kammerverhandlungen habe Theil nehmen können. Er ist gegen die Zulassung der Orden im Privatunterricht, die in Religion gemachten Ersahrungen sprächen darin deutlich genug. Dem Amendement Metz könne er beistimmen. Metz weist ans früheren Fällen nach, daß bei Recommnnicationen allerdings neue Anträge eingebracht worden seien, ohne daß sie irgend Beanstandung gefunden hätten, auch nicht von Herrn Dumont, selbst die Regierung habe nicht das mindeste formelle Bedenken gegen seinen Antrag geäußert, die zweite Kammer solle also um so weniger solche Einwendungen erheben. Dumont bemerkt, bei finanziellen Fragen fei es anders, da müßte durch Hin- und Herverhandlungen Vereinbarung über bestimmte Summen erzielt werden. In Rheinhessen besteht ein Gesetz, welches Orden für Lehrtätigkeit und Krankenpflege zulasse, es beftänbeu dort von Orden geleitete Privatschulen, diese könnten auf Grund des Metz'schen Antrags aufgehoben werden, dagegen müsse er sich im Interesse der bürgerlichen Freiheit erklären. Becker führt weitere Falle ans, in denen bei Recommnnicationen Vermittlungs- Anträge angenommen worden seien. Heinzerling erklärt, der Metz'sche Antrag halte die Mitte zwischen den beiden entgegengesetzten Anträgen und sei deshalb formell zulässig. Nach einer weiteren Debatte zwischen Goldmann und Dern- jburg über die formelle Seite der Sache, erinnert der Berichterstatter, Abg. Greim, Herrn Wolz gegenüber, an die Petitionen für das Schulgesetz und bemerkt, daß die katholischen Petitionen teilweise von Frauen und Kindern unterzeichnet worden seien. Mait habe die Leute durch falsche Vorspiegelungen gegen das Schulgesetz aufgeregt, z. B. durch die großen Kosten, die das Gesetz verursachen soll, durch die Unwahrheit, es könnten künftig Inden den Religionsunterricht in den Schulen ertheilen. Er sei kein Freund der Orbcns- thätigkeit beim Unterricht, deshalb aber doch in erster Linie für die Regierungsvorlage ; nachdem das Ministerium jedoch dem Metz'schen Antrag beiziistimmen scheine, schließe er sich demselben an. Abg. Frank bedauert, durch den Schluß der Verhandlung verhindert zu sein, den exorbitanten und unwahren Aenßerun- gen des Abg. Greim zu entgegnen. Greim erklärt, er werde Herrn Frank au anderem Orte Rede stehen. Der Antrag des Abg. Metz wurde darauf mit allen gegen 6 Stimmen angenommen. Der Präsident erklärt, daß er jetzt nach der Abstimmung die Erklärung abgeben könne, daß er das von der Kam- -V D* iw* *** —........... wv ^vti. icovij, Allmann und Frank. Nächste Sitzung ' f. ^.u' Mittwoch den 12. d. Mts., Berathung der Geschäftsordnung. €""”s Berlin, 11. November. Der „Kreuz-Ztg." zufolge wäre General lichen Bestimmungen der Verfassung. Er führt aus, in welcher Weise sich die DCilUcQfflnö, -Praxis der Recommnnicationen gebildet habe, diese können jedoch nicht dazu < - ! führen, ganz neue Anträge bei einer wiederholten Berathung ein^ubringen. Er ^)armfiadt, 10. November. In der heutigen Sitzung der zweitenjwarne die Kammer, von dem verfassungsmäßigen Wege abzugehen. In der Kammer wurden mehrere Vorlagen über bauliche Veränderungen an Gefängniß-i Sache selbst will er der Willkür nichts überlassen haben, er erklärt sich deslocalen , ein Antrag der Abgg. Edinger, Büchner und Dumont auf Revision-----k — n,r * •* - • • — einiger Punkte des Einkommensteuergesetzes, ein Schreiben der Verwaltung der Ludwigsbahn, worin sie gegen verschiedene gegen sie in der Kammer gerichtete Angriffe sich verwahrt, eine Interpellation des Abg. Heinzerling über die ungünstige Einrichtung des Fahrplans der Main-Neckarbahn eingebracht. Abg. Schröder fragt, wie es mit seinem vor acht Monaten gestellten Antrag auf Aufhebung der Präsentationsrechte der Standesherren stehe Abg. Küchler bemerkt, er sei Referent über den Antrag, habe aber von der Regierung auf feine Anfrage noch keine Antwort. Gegenstand der Tagesordnung ist die Re- coniminiication der ersten Kammer über das Volksschulgesetz. Die erste Kammer hatte an dem Regierungsentwurf, den Beschlüssen der zweiten Kammer, eine Reihe von Veränderungen vorgenommen, welche so eingreifender Natur waren, daß sie einer völligen Ablehnung des Gesetzesentwurfs gleich zu achten sind. Der Ausschuß der zweiten Kammer beantragt, in allen principiellen Punkten bei den früheren Beschlüssen zu beharren, und bei einzelnen weniger erheblichen Aenderungen empfiehlt er den Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer. „ Die zweite Kammer trat ohne Debatte durch einfache Abstimmung den Anträgen des Ausschusses bei. Nur Art. 28, welcher über den Ausschluß der geistlichen Orden aus der schule handelt, gab zu einer längeren Verhandlung Anlaß.^ Die zweite Kammer hatte zu diesem Artikel einen Zusatzantrag der Abgg. Schröder und Becker angenommen, welcher die Mitglieder geistlicher Orden auch von dem Privatunterricht unbedingt ausschließt. Dieser Beschluß fand nicht die Zustimmung der ersten Kammer, auch die Regierung hat sich gegen denselben erklärt. Zwei Mitglieder des Ausschusses beantragen Beitritt zu dem Regierungsentwurf, drei Mitglieder beantragen Beharren auf dem früheren Beschluß, jedoch mir einem Zusatz, wonach die Regierung ermächtigt fein soll, für einzelne Personen in widerruflicher Weise Nachsicht von diesem Verbot zu ertheilen. Abg. Becker widerspricht der von dem Abg. Dumont geäußerten Ansicht, daß Abänderungen des Gesetzesentwurfes, insofern sie von den von beiden Kammern abgelehnten Beschlüssen abwichen, nicht mehr vorgenommen^ werden könnten. Abg. Metz stellt den Antrag, den Nachsatz zu fassen : die Staatsregierung ist ermächtigt, bis zum Erlaß der Kirchengesetze für einzelne Personen und Fälle ui widerruflicher Weise Nachsicht von diesem Verbot zu ertheilen. Er begründet diesen Antrag damit, daß eine scharfe Meinungsverschiedenheit zwischen der Regierung und der Volksvertretung verhütet mtd das Ztlstandekommen des Gesetzes nicht gefährdet werden solle; die Frage muffe durch die in Aussicht stehenden Kirchengesetze grundsätzlich geregelt werden und sei es dann den Abgeordneten anheim gegeben, ihre Ansichten zum Ausdruck zu bringen. Sein Antrag wolle der Regierung entgegenkommen; es fei jedoch eine Beschränkung auf gewisse Fälle und Personen bezüglich der Er- laubnißertheilung an Ordensleute, Privatunterricht zu ertheileti, geboten. Es fei keine Compromißsucht, wenn man in dieser Frage in gewissen Grenzen nachgebe ; die Regierung wolle ben Anschein jeder Gehässigkeit gegen die Katholiken vermeiden; die Kammer könne einer solchen Rücksicht beipflichten. Er bittet um möglichst einmüthige Annahme seines Antrags, durch den sich Niemand etwas vergebe. Miuistertaldircctor v. Starck erklärt, daß die Regierung dem früheren Beschluß der Kammer ihre Zustimmung nicht hätte geben können Art. 28 c e^gierung vollkommen Macht, alle Mißbräuche und Atlsschreitungeit abzuschnerdew Neber die Zulassung der Orden im Allgemeinen müffe an an- ocrer ^tefle entschieden werden. Die Regierung wünsche aufs Dringendste, ^schluß der elftem Kammer beistimme, der Auir-ig bc6ialtu81vuO^uUClCHCuyCiie[l immer vie riiryniyen -oeyoroen zu Narye zieyen; ein SebüS baKr „ ZT &ar!e' ""ch sei kein praktisches Recht der Geistlichkeit auf Zuziehung in die Kreisschulcommissiou kann er nicht Da die Regierung aber wmilscht, daß das Gesetz Erkennen. Goldmann will keine feindlichen Elemente in die Kreisschulcom- ibren krüberen Rei» r r d'kst Mitg eter der Kammer auf Mission ausgenommen sehen, wie es bei den jetzigen Strömungen leicht geschehen als das Aeu« rste Hom T fiA ft' s r bm 9111 ra9 beJ Mctz könne. Landmann findet sich durch die Bemerkung des Regierungs-Commissärs au« snrmeNen imk' Entschließen konnte, neceptiren. ®olbuuuu ist für befriedigt. Die Kammer beharrt be, ihrem früheren Beschluß. Die alaubt nick der Keschäikzükt'm^"b^' gkstenden Antrag des Abg. Metz; er Schluß - Abstimmung ergab Aiinahme des gailjen Lchiilgesetzes mit allen glaubt, nach eer Geschaftsafteordninig konnten solche Anträge nicht mehr ge-gegen die Stimmen der Abg. ~ ' ----- stellt werden; er ist wie früher für unbedingten Ausschluß der Orden. SvS" ' 1 -- - - - - mont halt ebenfalls die Anträge für formell unzulässig und verliest die bezug-. und Wechsel. 2 723/4 Oberhessen Amerik. Bonds 1882r 975/b 1885r 991/4 1887r 1001/., Oestr. 1858r 1860r 1864r fl. 250 v. 1854 — Prioritiitsloose 180 Loose 89 „ 1461/, Ein Fackelzug des Gesangvereins, Gesänge, und eine Ansprache des Directors beschloß diese schöne Feier, die noch lange in der Erinnerung aller Theilnehmer bleiben wird. Lokal-Notiz. Beschlüsse des Gemeinderaths aus der Sitzung vom 30. October 1873. Anwesend waren: der Großh. Bürgermeister Vogt, die Gemeinderathsmitglieder Bücking, Dierv, Felsina, Gail, Hanstein, Homberger, Keller, Körber, Lüdeking, Noll, Silbereisen, Wallen- ' fcls und Wenzel. Action. Frankf. Bank 1461 2 Frank f. Vereins-Kasse 88 Dnrmst. Bankaot. 364 Rheinische Hyp.-Bank — Wien Bankactien 961 Oeat. Creditact. 2181/g Galizien — ÄBileheiisioose. Darmstädter fl. 50Looee 209 n 25 „ - Kurh. 40 Thlr. Loose 70 Nassau 25 fl. 46 Braunschweiger 207/f 30 0 Oldenburg, ä 40Thlr. — 4% bayr. Präm.-Anl. 112i/2 40/0 badische Loose 1087/<, Badische fl. 35 Loose 67 Bayer. Ostbahn 111 Rhein-Nahebahn-Act. 291/5 Hess. Ludwigsb.-Act. 148 fördern. Der Bericht der Special-Untersuchungs - Commission für das Eisenbahn- Concessionswesens, welche von Sr. Majestät unter Mitwirkung der beiden Häuser des Landtages niedergesetzt war, wird Ihnen unverweilt vorgelegt werden. Auch ist ein Gesetz-Entwurf vorbereitet, um die erkannten Uebelstände bei dem Concessiouswesen zu beseitigen. Nachdem der vorigen Legislatur in den Gesetzen über das Grundeigenthum eine wichtige R.'form gelungen ist, wartet Ihrer eine nicht minder große Aufgabe in der Berathung des Entwurfes einer Lormundschafts-Ordnung. Wiederholt wird Ihnen eine Vorlage über die Enteignung des Gruudeigenthums zugehen. Bei der Ausführung der Kreis- Ordnlmg für fünf der östlichen Provinzen ist die von der Negierung Sr. Majestät früher ausgesprochene Zuversicht, daß die zuvor streitenden Kräfte gemeinsam und patriotisch Hand anlegen würden, um das Werk segeubringend für das Land zu gestalten, nicht getäuscht worden. Nachdem die Arbeiten dem Abschlüsse soweit entgegengesührt sind, daß die neuen Organe der Selbstverwaltung mit dem Beginne des nächsten Jahres überall werden in Wirksamkeit treten können, wird die Staats-Negierung Ihnen in der gegenwärtigen Session weitere Gesetz-Entwürfe vorlegen, welche die Reform der inneren Verwaltung auch in den höheren Instanzen nach denselben^Gcundsätzen zur Durchführung zu bringen bestimmt sind. Die in der letzten Session berathenen Gesetze, durch welche die Beziehungen des Staates zu den großen Kirchengemeinschaften^klarer und fester als zuvor geregelt worden sind, haben zum Bedauern der Staats- Regierung bei den Bischöfen der römisch-katholischen Kirche einen unberechtigten Widerstand gefunden. Je mehr die Regierung Dr. Majestät von der lieber- zeugung durchdrungen ist, daß das religiöse Leben der verschiedenen Confessionen durch diese Gesetze in keiner Weise gefährdet wird, um so entschiedener wird die Regierung, unbeirrt durch jenen Widerspruch, die Gesetze auch ferner zur Durchführung bringen und alle weiter erforderlichen Schritte rechtzeitig folgen lassen, um die ihrer Obhut anvertrauten Interessen vor Schädigung zu wahren. Sie ist überzeugt, daß sie bei der Lösung dieser Aufgabe auf die kräftige Unterstützung der Landesvertretung rechnen darf. Meine Herren! Die zahreichen und wichtigen Arbeiten, welche Ihrer warten, werden nicht ohne neue lebhafte Kämpfe erledigt werden. Aber die Geschichte Preußens, und besonders die parlamentarische Geschichte der letzten Jahre, giebt Zeugiuß, daß die Landesvertretung in fester Gemeinschaft mit der Regierling das für das Staatswohl Unerläßliche im rechten Augenblick durchzufühcen bereit ist. Das Bewußtsein, daß die Regierung Sr. Majestät ebenso wie die Landesoerrretung auch da, wo sie lebhaften Strömungen in einem Theile der Bevölkerung entgegenzuwirken genöthigt sind, nur von dem Streben für das Ziel der Gesammtheit geleitet werden, wird der Ausgleichung der augenblicklichen Gegensätze zum Stützpunkte dienen. Möge der versöhnende Geist der Liebe zum gemeinsamen Vaterlande auch bei den Arbeiten dieses Landtages segensreich walten! Im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet. Berlin, 12. November. Bei der Eröffnung des Landtages waren etwa 300 Mitglieder gegenwärtig. Der königliche Hof und die Diplomatie waren nicht vertreten. Das Ministerium erschien unter Vortritt Camphanscn's um 12 Uhr. Die Thronrede wurde beifällig ausgenommen, namentlich der Passus über Durchführung der Kirchengesetze. Die Feier schloß mit einem Hoch auf den König, welches vom Präsidenten des Herrenhauses, Grafen Stolberg, ausgebracht wurde. Frankreich. ruht, den Landtag der Monarchie in allerhöchst ihrem Namen zu eröffnen. Se. Majestät bedauern lebhaft, diesen bedeutungsvollen Act nicht allerhöchst selbst vollziehen zu können, um so mehr, als das Haus der Abgeordneten aus neuen Wahlen hervorgegangen ist. Namens Sr. Majestät spreche ich den Wunsch und die Hoffnung aus, daß der Staatsregierung bei der weiteren Durchführung ihrer wichtigen Aufgaben die vertrauensvolle Unterstützung des Landtages nicht fehlen und der Ernst und die Gemeinschaft des Strebens zur Quelle segensreicher Entwickelung der Staatseinrichtungen werde. In der Stimmung, welche bei den jüngsten Wahlen cnscheidend gewaltet hat, glaubt die Regierung Sr. Majestät den Ausdruck der Billigung der in der Gesetzgebung betretenen Bahnen finden zu dürfen; sie ist entschlossen, diese Bahnen ruhig und fest weiter zu verfolgen. Aus dem Entwürfe zum Staatshaulhats-Etats für 1874 werden Sw ersehen, daß die Finanzlage Preußens eine durchaus befriedigende ist. Die Staatsschuld ist durch die Finanzmaßregeln der letzten Jahre beträchtlich vermindert worden. Ein erheblicher Ueberschuß steht aus dem abgelaufenen Finanzjahre zur Verfügung. Durch die Erleichterung in den Steuerleistungen der untersten Volksklassen wird allerdings mit dem^nächsten Jahre em Ausfall in den Einnahmen einireten und weiter führt die Steigerung der Arbeitslöhne und des Preises fast aller Materialien zu einem Anwachsen der Ausgaben, welches bei wichtigen Zweigen des Staatseiukommcns die Erträge schmälert. Gleichzeitig lassen die zur Verfügung stehenden Mittel es zu, auch für das Jahr 1874 den hervorgetretenen erweiterten Bedürfnissen auf allen Gebieten der Staatsverwaltung in reichem Maße gerecht zu werden. Insbesondere wird es möglich sein, große Summen für die Verbesserung der dem allgemeinen Verkehr dienenden Anstalten bereit zu stellen, namentlich auch die Regulirung der schiffbaren Ströme und die Eröffnung neuer Wasserstraßen kräftig zu „ Papierrente 59 Spanier, neuest. 3% 15 Vs ■ - ' 1881r 100% 1. Die Herren Abgeordneten Dr. Goldmann, Küchler, Edinger und Hetnzerling hatten bezüglich der Erhebung des Octrois in der zweiten Kammer der Stände beantragt, die Groß- herzoql. Negierung um eine Gesetzesvorlage zu ersuchen, worin bestimmt werde, daß vom 1. Januar 1876 an in keiner Gemeinde des Großherzogthums Octroi auf 1) Brodfrucht, Mehl, Backwaaren, Kartoffeln, 2) Schlachtvieh, Fleisch und Fleischwaaren und 3) Brennmaterialien jeder Art, erhoben werden darf. Dieser Antrag, welcher auch dem Stadtvorstande zu Gießen zur Aeußerung verschrieben war, wurde in der Sitzung vom 17. Juli c. dem Finanzausschuß zur Berichterstattung überwiesen, und nachdem der Ausschuß die aufgeworfene Frage berathen, hatte sich derselbe dahin geeinigt, dem Gemeinderath folgende Resolution in Vorschlag zu bringen, nämlich: „Ohne sich über das Princip auszusprechen, beschließt der Gemeinderath, Großherzogl. „Kreisamte Gießen auf die Aufforderung vom 12. Juli d. I. zu antworten, wie er „es bei der bevorstehenden Veränderung der Gemeindeverwaltungsgesetze nicht für räth- „lich halte, daß ietzt schon ein, die Gemeinden zur Aufhebung deS Octroi innerhalb „kurzer Frist nöthigendes Gesetz erlaffen werde." In der heutigen Sitzung kam diese Resolution mit 3 Separatvorträgen zur Vorlage nach ausführlicher Discussion wurde bei der alsdann erfolgten Abstimmung die Annahme derselben mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Der von Herrn Diery gestellte Antrag: „daß der Stadtvorstand sich mit den Anträgen des Abgeordneten Goldmann und Ge- „noffen nicht nur vollständig einverstanden erklären, sondern sich wesentlich im Jntcreffe „der Stadt Gießen noch weiter dahin aussprechen möge, daß die Aufhebung jeden „Octrois erwünscht erscheint, daß jedoch mit Rücksicht auf die bevorstehende Veränderung der Gemeindeverwaltungsgcsctze es räthlich erscheine, nicht jetzt schon ein, die „Gemeinden zur Aufhebung des Octrois innerhalb kurzer Frist nöthigendes Gesetz zu „veranlaßen" wurde mit 10 gegen 4 Stimmen angenommen. Die Herren Keller und Körber erklärten, daß sie mit Rücksicht auf die in ihren Separatvorträgen angeführten Gründen gegen letzteren Antrag gestimmt haben und dieser Erklärung schloß sich Herr Felsing an. 2. Eine Rechnung des Jacob Noll für Niederlegen eines Grabmals auf dem hiesigen Friedhof über 17 fl. 30 fr. wurde auf die Stadtkaffe übernommen. 3. Die Eingabe des Aug. Schlessinger über die schlechte Beschaffenheit des Weges an feiner Besitzung auf dem Seltersberg wurde an den Bauausfchuß verwiesen. 4. Ucver den Umbau einer Wegstrecke zunächst der Obermühlen kam ein zu 608 st. berechneter Kostenvoranschlag zur Vorlage, dessen Aufnahme in den 1874er Voranschlag beschloßen wurde. 5. In der heutigen Sitzung, zu welcher auch der Vertreter der Forensen eingeladen und erschienen war, wurden ausschl. der Umlag die übrigen Einnahmen zum Voranschlag für 1874 berathen und festgestellt. Geistliche hielt einen der Feier angemessenen Vortrag, in welchem er einen kurzen Abriß des Lebens und Wirkens des Herrn Hof gab. In derselben Ordnung, wie angegeben, ging der Zug wieder nach dem Schulhofe zurück, wo dann der zweite Theil der Feier stattfand. Hier waren die dem Jubilar gewidmeten Geschenke aufgestellt. Von Sr. Majestät dem Kaiser war das allgemeine Ehrenzeichen mit der Nummer 5Ö etngcsandt worden, von der Gemeinde wurde eine bis dahin verhüllte schöne Standuhr enthüllt, von den Lehrern des Kreises wurde ein Bild überreicht, von früheren Schülerinnen ein Gedicht und prächtig gestickte Pantoffeln, von seinen Schülern 2 schöne Tassen, von seinen 4 Söhnen, sämmtlich Lehrer, endlich wurde dem Vater ein schöner Sessel übergeben. Von den beiden Gemeinden, in denen Herr Hof früher wirkte, waren Schreiben eingelaufen, die ihm ein ehrendes Zeugpiß sind. Der Landrath des Kreises, am persönlichen Erscheinen verhindert, sandte ein schmeichelhaftes Schreiben. Bei Ueberreichung sämmtlicher Geschenke wurden entsprechende Anreden gehalten, die dann am Schlüße von dem würdigen Jubilar, den die ganze Feier tief ergriffen hatte, mit wenigen kernigen Worten des Dankes erwidert wurden. Eine Ansprache des Geistlichen schloß auch diesen Theil der Feier. Endlich begann, nachdem Herz und Auge sich erfreut, auch der Magen sein Recht zu verlangen. Etwa 60 Personen nahmen am Festessen Theil, bei welchem tüchtig gezecht, gesungen und toastirt wurde; besonders war der Geistliche in letzterem Punkte unermüdlich, und ist ihm überhaupt ein guter Theil am Gelingen und würdigen Abschluß des Festes zu verdanken. ~ mtnmohr prn.innf • berüalick der Er- galt, selbst war. Der erste dortige Lehrer, Herr Hof, feierte fein 5»jähriges Dienstjubiläum, t). Kameke zum wirklichen Kriegsminister y inbpü 3n dankbarer Anerkennung für die in dem Großherzogthum während 43 Jahren der Schule Nennung v. Blanckenburg's zum Minister für Die landw. «llngelegeilyeiren l wep geleisteten treuen Dienste wurde der Jubilar schon einige Tage vorher von Sr. Königs. Hoheit noch keine Entscheidung getroffen. dem Großherzoge mit dem Verdienstorden Philipps des Großmüthigen ausgezeichnet; das Ge- cnotdttt <9 ^VA^Ptnhpr Mittaas. Soeben ist der Landtag durch den schenk war von einem recht freundlichen Glückwunschschreiben des Herrn Ministers des Innern cm- a ar -Fk k* mit folaenbcr Tbronrede eröffnet wor- begleitet. Um 10 Ubr versammelten sich die Festtheilnehmer im Schulhofe. Ein stattlicher Zug Minister - Vice - Präsidenten Camphaufen N t 9 7 o l bewegte sich von hier nach der Kirche, woran der Jubilar, begleitet von zweien im Schuldienste den: „Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Hausern des LaiiDtageö . ergrauten Kollegen — eine ehrwürdige Erscheinung —, dann die anderen Lehrer, die Angehöri- Se. Majestät der Kaiser und König haben mir den Auftrag zu ertheilen ge- flen des Herrn Hof, Schüler, Jungfrauen und zuletzt die anderen Festgenoßen Theil nahmen. Der ' . —. ... _ fi L ; 1. ~"... ">> ... nrrtfFnon fWoffMipho foeli- öImöm knr (toior Ölnrfrnrr in tnplchpni Pr pinpti fiirapn OlfiriG fcpä ^pfipnÄ itnh Versailles, 11. November. In der heutigen Sitzung brachte'Pascal- Duprat, von der Linken, ein Amendement ein betreffs Proclamirung der Re-; publik und deren Ratification durch ein Plebiscit. Die ferneren Verhandlung gen boten kein besonderes Interesse. Adieu. 50 0 östr. F. St. E. B. 325'/- Lombard. Bahn 1611 2 jLudwigsh. Bexbach 183i/z Max bahn 129 Goldsorteih fl. kr. Pr. Friedrdor 9 581/2—59'/r Pistolen 9 42—44 „ doppelte 9 36—38 Holl. fl. 10 St. 9 52—54 Ducaten . . 5 35—37 20 Frankenat. 9 211/2—22*/8 Engi. Sover. 11 64—56 Russ. Imper. 9 42 — 44 Dollar in Gold 2 26—27 Börsennachrichlen. 12. November 1873. Preuss. 4'/2° 0 Oblig. — l-rankf. 41/2% Oblig. 86‘ 4 Nass. 3i/20,0 Obi. 9D/2 Kurhess. 4U,° „ 95'/< Gr. Hess. 5u/0 Obi. — „ , 40/0 „ 9972 , n 31/2% „ - Bayer. 5% „ — n 4IA,° 0 1jährige 993/4 „ 40,0 1jährige 94’/4 Wiirtemb. 4i/2°/o Obi. — Baden 4 VgO/o Obi. c. E. L. — Oesterr. Silberrente 635/6 Amsterdam k. S. 99 Augsburg - k. s. 100 Berlin k. 8 1047 . Bremen k. S. 105t . Brüssel k. S. 93V4 Hamburg k. S. 1051 , Leipzig k. S. 105 London k. S. 1193., Lyon k. S. — Paris k. S. 931/4 Wien k. S. 102 ditto m. S. — ditto Disconto 4 1. S. 1015 8 °/o Prioritäten. 30/0 östr. Stsb. Prior. 60 3% östr s. Lombard 49 3% Livorneser 31 5% Toscaner — 5O/o Elisabeth.-Prior. 911/4 du. II. Emiss. — (Eingesandt.) A Am 6. d. Mts. war ich Zeuge eines Festes in der Nachbargemeinde Nodheim, das in £ seinem ganzen Verlauf eben so ehrend für die Gemeinde, als für den Gefeierten, dem das Fest Coiidensiltc Milch VOll der Anglo - Swlss - Condensed - Milk - Comp. itt Cham (Schweiz), pr. Büchse 33 kr., empfiehlt Emil Fischbach Allgemeiner Anzeiger t Mr Sttri Betrt kO Beeilt V einem Pferd umgehen kann, wird gegen &fie>ee « >guten Lohn auf Weihnachten zu miethen der Gemarkung, unter sehr günstigen Zetan ntmachu ng. Ei» Wrrkfuhrer verstorbenen Herrn Karl Flick 1. zu (5145) Lebrer-Gesuch Corresvondenz vollständig vertrauter Mann deren Abfolvirung zum ein- angebolen sucht stundenweise Beschäftigung, auch über: sucht stundenwene «eschasllguug, auch über- . ulcu^-i-iV'k;-«5' nimmt berfelbe di- Ausführung aller jchrist- Ml 't°rd--nst b-E gt. Man wolle sich mit der Abschrifl der Zeugnisse Redaction, Druck und Verlag der Brühl'scheu Univ.-DruckereiKFr. Lhr. Pietsch) in Steßeu. 1O i— CO 8 8 Anzüge und Paletots jeder Größe, in der neuesten Tagesmode, offe- rire ich, um damit zu räumen, von 6 Gulden an. M ßremplare d Eintreffens f( W Da häufig nicht bei der mit b Mr eHch maschmm uu und wonach Im Vorschriften lichesi Arbeiten für die Herren Rechts-Anwälte. Näheres bei der Exoed. h. Bl. unter Lit. M. U. 148 an die Annoncen- Expedition von Meö Luchs i Seit Schulen Zeis pr. Flasche. 6 kr. . 6 „ • 7 „ Ein Volks-Unterhaltungsblatt, wie es sein soll. 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