Priis vierteljährig 1 ft. 12 kr. «ir Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr. Erscheint täglich, mit Ausnahme SonntagS. Expedition: Canzletbrrg, LU. B- Nr. 1. Htnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Messen. .ihiTt "n nrnwowin III II «MH ■<■»■■ ■ »■■■■in r-.w~Tme-Tm-.r_ —_ Ur». 2V s Freitag dm 12. Decemder K8 Amtlicher Th eit. Gießen, den 9. December 1873. ; treffen*: Neichstagswahlen. , Das Großherzogüchr Kreis «>» t Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Im Anschluß an unsere Verfügung vom 2. I. Mts- in Nr. 284 und 285 des AnzeigeblatteS eröffnen wir Ihnen Folgendes zur genaueste» ’ ch 1 > Die beiden Exemplare der Wählerliste, welche gleichmäßig zu berichtigen sind, wenn erhobene Reklamationen für begründet erachtet wurden, sind am 2. Januar 1874 unter Ihrer Unterschrift abzuschließen. Auf dem zweiten, für den Wahlvorsteher bestimmten Eremplar sind, wie auf Seite 4 des Formulars zu der Wählerliste in der Anmerkung vorgeschricben ist, hinter dem Worte: „Abges ch l offen die Worte: „mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Hauptexemplar der Wählerliste 2) A in 2^ Januar 18 7 4 ist von Ihnen weiter die auf Seite 4 des Formulars zu den Wählerlisten am Schlüsse abgedruckte Bescheinigung nach vorherigem Zusatz der Worte: „vom 10. December 187 3 bis zum 17. December 187 3," und des Datums. „2. Januar 3) Nachdem die Wählerliste in der oben bezeichneten Weise abgeschlossen worden ist, dürfen feine Wähler mehr in die Wahlliste ausgenommen 4) "g yät’eftenTuT»um^'.' Jannar 1 874 haben Sie in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lasten, dass die Wahlen znm Reichstage im ganzen Reiche am 10. Januar 1874 stattfinden werden und daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnt und um 6 Uhr Nach- """^Gleichzettig" wollen Sie unsere Bekanntmachung über die Bildung der Wahlbezirke, Ernennung der Wahlvorsteher und Bestimmung der Wahllocalc in Nr. 266 des Anzeigeblattcs, soweit Ihre Gemeinden betrefft, nochmals publiciren. 5) Das ^aupteremplar der Wählerliste mit den dazu gehörigen Belegstücken hat der Großh. Bürgermeister bei den Burgermeistereiacten sorgfältig anfzubewahren, das zweite Exemplar dagegen, da, wo er selbst Wahlvorsteher ist, behufs Benutzung bei der Wahl an sich zu nehmen, andernfalls dem Wahlvorsteher oder den Wahlvorstehern zuznstcllen. . _ , _ . . 6) Die Wahlvorsteher (Bürgermeister oder andere Personen) haben aus der Zahl der Wähler ihres Wahlbezirks einen Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein unmittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, zu erncunen und dieselben spätcteus am 7. Januar 1874 einzu- lade,,, am Wahltage zur Bilduug des Wahlvorstaudes so zeitig im Wahllocalc zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags worden sind. 7) Beider Wahlhandlung selbst ist nach den §§. 11 bis 21 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) zu verfahren und über die Wahlhandlung ein Protocoll nach dem Ihnen bereits mitgetheilten Formular, welches daher den Wahlvorstehern zuzustellen ist, 8) Dieses ^Wahlprotocoll mit sämmrlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste (§. 18 des Reglements), der Wählerliste, welche beide von dem gesummten Wahlvorstande zu unterschreiben sind und denjenigen Stimmzetteln, in Betreff deren es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte, (§. 13 des Gesetzes vom 31. Mai 1869,) ist ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig an den Unterzeichneten, als Wahlcommissär des Wahlkreises einzusenden, daß dasselbe spätestens im Laufe des 13. Januar 1874 in dessen Hände gelangt. Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich und darauf von Ihnen ganz besonders aufmerksam zu machen. 9) Die Wah7vorstchn uach vorstehenden Bestimmungen unter 6, 7 und 8 genau bedeuten und denselben eine Wahlurne, sowie mindestens drei Tage vor der Wahl ein Exemplar des Wahlgesetzes (Bundesgesetzblatt Nr. 17 von 1869) und des Wahlreglements (Bundesgesetzblatt Nr 17 von 1870) zum Gebrauch und zur Auslegung im Wahllocal zustellen. 10) Unfehlbar am 3. Januar 1874 werden Sie speciellen Bericht darüber an uns erstatten: a. ob die Wählerliste vom 10. bis 17. December l. I. nach vorheriger Bekanntmachung ausgelegt worden ist; b. ob Sie am 2. Januar 1874 den Bestimmungen unter pos. 1 und 2 nachgekommen sind; c. ob und wann Sie die in pos. 4 erwähnten Bekanntmachungen erlassen haben; d. ob die Wählerliste und das Protocollformular an die Wahlvorsteher von Ihnen abgegeben und ob Letztere nach pos. 6, 7 und 8 bedeutet v. Röder. Gießen, am 10. December 1873. Betreffend: Kostenverzeichnisse wegen Beitreibung der Communalintraden vom HL Quartal 1873. Das Arnülif r hi(ii id)r Kreisamt Gießen «n die Großherzoglichen Bürgermeisterm zu Albach, Allendorf a. d. Lahn, Mendorf a. d. Lda., Annerod, Beuern, Ettingshausen, Garbenteich, Groß-Linden, Hausen, Heuchelheim, Lang-Göns, Sich, Mainzlar, Münster, Oppenrod, Steinbach, TreiS a. d. Lda und Watzenborn. Wir erinnern Sie au die Einsendung der rubricirten Kosteuverzeichniffe binnen acht Tagen. v. Röder. P o l j ljscher T 0 e i l mit tiefem Schmerze erfüllt hat, weil dasselbe der Vorbote neuer Vedrängniffe der katholischen Kirche in meinen beiden Erzdiöcesen ist, wie auch schwerer Leiden und Kränkungen für die meiner oberhirtlichen Obhut anvertrauten Gläubigen, so ist dasselbe dennoch mir durchaus nicht überraschend und unerwartet gekommen. Seitdem die königliche Staatsregierung in den dem Scepter Sr. Majestät, unseres Allergnädigsten Kaisers und Herrn, untergebenen Landen den Kampf gegen die katholische Kirche begonnen hat, habe ich nur zu oft Gelegenheit gehabt, mich zu überzeugen, daß die Regierungs-Organe von dem Wesen des heiligen Glaubens, zu dem wir Katholiken uns bekennen, ein klares Ver- lständniß nicht besitzen, noch auch zu erfassen vermögen, welche Pflichten dieser Briefwechsel zwischen dem Ober Präsidenten der Provinz Posen und dem Erzbischof Ledochowski. Die „Germania" veröffentlicht folgendes Schreiben: II. „An den königl. Ober-Präsidenten des Groß- herzogthums Posen, Herrn Guenther, Hochwohlgeboren hier. j jiauvnip miyi Mt|ipcn , uw/ a" v*|M||vu ,vn...vOv.., •*-**”'*- । Wcnnglcich Euer Hochwohlgeboren Schreiben vom 24. t>. Nr. 22 mich Glaube feinen Wennern auferlegt. Nur so läßt cs sich erklären, daß Euer w. in dem mir vorliegenden Schreiben an mich die Aufforderung zur Niederlegung meines erzbischöflichen Amtes richten und, wenn binnen acht Tagen eine zu- stimmende Erklärung nicht erfolgen sollte, meine Amtsentlaffung bei dem königlichen Gerichtshöfe zu Berlin zu beantragen, für unerläßlich erachten. Das bischöfliche Amt habe ich mit den daran geknüpften Rechte^ und Pflichten von Gott durch die Hände seines sichtbaren Stellvertreters aus Erden überkommen; kraft dieser mir von Gott selbst verliehenen Gewalt („Spiritus sanctus posuit Episcopos regere Ecclesiam Dei“) regiere ich denjenigen Theil der Kirche, welchen der heil. Vater mir angewiesen hat. Keine weltliche Macht ist daher im Stande, diese Mission mir zu entziehen. Allerdings kann materielle Gewalt dem katholischen Bischof die Erfüllung seiner erhabenen Pflichten unmöglich machen und ihn an der Wahrnehmung der ihm zustehenden Rechte hindern, nimmermehr aber ihn seines bischöflichen Amtes in Wirklichkeit entsetzen, denn die kirchliche, von Gott den Seelenhirten verliehene Gewalt kann von den Menschen nicht vernichtet werden. Von meiner Amtsentsetzung durch irgend welchen.Staatsgerichtshof kann sonach keine Rede sein, und jeder derartige Versuch wird vor Gott, im Angesichte der Kirche und der ganzen katholischen Welt ohne Bedeutung sein. Ich würde eben nur materiell an der Erfüllung meiner Obliegenheiten und an der Ausübung meiner Rechte gehindert werden können, nichtsdestoweniger aber würden diese Rechte unverkürzt und in ihrem vollen Umfange auch ferner fortbestehen und mir verbleiben, wie mich kein Gerichtshof von der Erfüllung der mir obliegenden bischöflichen Pflichten entfcinben kann. Anlaugend die freiwillige Niederlegung der erzbischöflichen Würde, so könnte zwar eine solche unter Umständen mit ausdrücklicher Genehmigung des heil. Vaters stattfinden. Ich darf indessen wohl die bestimmte Erwartung aussprechen, daß Ew. rc. und die königliche Staatsregierung mich und meine Gesinnung zur Genüge kennen, um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß ich es als eine Schmach erachten würde, unter den gegenwärtigen Verhältnissen einen solchen Schritt zu thun. Fürwahr, durchaus unwürdig wäre ich der erhabenen Stellung, zu welcher mich Gott in seiner Erbarmung zu berufen die Gnade gehabt hat, wenn ich meine Heerde freiwillig in dem Augen- blick im Stiche lassen wollte, in welchem sie in Gefahr steht, eine Beute des Unglaubens, der Häresie und des Schisma zu werden. Meine Pflicht ist es, die geistlichen Güter meiner Diöcesan-Angehörigen zu wahren und zu vertheidi- gen, nicht aber, wenn Leiden jeglicher Art und selbst Verlust des Lebens drohen, freiwillig zuruckzuwcichen und den Mühseligkeiten und Gefahren, mich zu entziehen. „Bonus pastor animam suam dat pro ovibus suis, mercenarius autem et qui non est pastor, videt lupurn venientem et dimittit oves et fugit.“ Dies sind meine Erklärungen, welche ich in Bezug auf die mir zuge- muthete freiwillige Resignation, wie auch auf die angedrohte Entsetzung von meinem erzbischöflichen Amte abzugeben mich verpflichtet gehalten habe. Obschon ich eine eingehende Erörterung der speciellen in dem Schreiben vom 24. d. enthaltenen Punkte aus bern, Grunde für überflüssig erachte, weil dieselben bereits in den bezüglichen amtlichen Correspondenzen bisher zur Genüge meinerseits beantwortet worden sind, so will ich dennoch unter Bezugnahme auf Ew. rc. Amtssührungen folgende kurze Bemerkungen beifügen. Ew. rc. führen einige meiner oberhirtlichen Amtshandlungen aus der Zeit vom September vorigen Jahres bis zum heutigen Tage auf und finden in denselben einen ausreichenden Grund, die am Schluffe des Schreibens enthaltene, ganz eigenthümliche Aufforderung an mich zu richten. Ich für meine Person würde es niemals gewagt haben, diese Einzelheiten zusammenzustellen, da dieselben von der gewissenhaftesten Verwaltung meines bischöflichen Amtes Zeug- niß geben. Sie sind eine Frucht der Gnade Gottes, welche den schwachen Kräften des Menschen die nothwendige Stärke verleiht und zur freudigen Erfüllung der oft schweren Stanbespflichten mitwirkt. Ich bin daher Ew. rc. für das Anerkenntniß meiner Treue gegen Golt und gegen dte Vorschriften seines heil. Gesetzes zum Danke verpflichtet. Ein gleiches, und zwar ebenso wohlverdientes, als überaus ehrenvolles Zeugniß geben Ew. rc. meiner gesammten Geistlichkeit und allen meiner oberhirtlichen Sorge anvertrauten Gläubigen. Diese in einem amtlichen Schreiben von Hochdenselben ausgesprochene Kuudge- bung wird dem Clerus und den Gläubigen meiner beiden Erzdiöcesen vor der ganzen katholischen Welt zum Ruhme gereichen, da von dem ersteren nur zwei sich gefunden haben, welche ihren Glauben und dies vielleicht auch nur ohne Kenntniß ihres Schrittes verleugnet haben, während unter den Gläubigen Welt lichen Standes, wie ich zu Gott hoffe, sich ebenfalls kaum mehr finden möchten, welche Gott und seiner heil. Kirche die Treue gebrochen haben dürften. Allerdings nehmen Ew. rc. in der Beurtheilung dieser Thatsache einen anderen Stanpunkt ein und erachten dasjenige für ein Vergehen, was dem glaubenstreuen katholischen Christen vor Gott und den Menschen einen besonderen Adel verleiht, aber Hochdessen abweichende Ansicht vermag an dem Wesen der Sache selbst nichts zu ändern. Sind doch schon in den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche von den heidnischen Behörden diejenigen der Auflehnung gegen die amtliche Gewalt beschuldigt und als Aufrührer behandelt worden, welche dem Kaiser gegeben, was des Kaisers ist, aber vor Allem Gott, was Gottes ist. Es ist beklagenswerth, daß auch heute wiederum auf Grund für mich unerklärbarer Schlüsse Ew. rc. uns Katholiken als gefährlich für die staatliche Ordnung erachten, weil wir, um unsere Seelen von dem ewigen Verderben zu retten, unsere Pflichten gegen Gott und seine heil. Kirche zu verletzen, uns beharrlich weigern. Noch in einem andern, nicht minder erheblichen Punkte irren sich Ew. rc., indem Hochdieselben seitens der Geistlichkeit und der Gläubigen trotz des auf sie geübten unerhörten Druckes und aller gegen sie ergriffenen empfindlichen Strasmaßregeln bekundete treue Anhänglichkeit an den Satzungen unserer heil. Kirche und ihr unerschütterliches pflichtmäßiges Verhalten als eine Wirkung meines Einflusses und der Geltendmachung meiner erzbischöflichen Autorität zu bezeichnen belieben. Diese Ansicht ist zweifellos eine unberechtigte. Das Verhalten des Clerus und der Erzdiöcesanen ist vielleicht eine Frucht der Gnadenfülle und der Barmherzigkeit Gottes, denn weder menschliches Beispiel noch Aufmunterung und Mahnung irgend welcher Art können so erhabene Wirkungen hervorbringen, nur allein Gott der Herr vermag dies, von dem geschrieben steht: „inürma mundi elegit Deus, ut confundat fortia.“ Posen, den 25. November 1873. Der Erzbischof von ©liefen und Posen, gez. M i e c i s l a u s." DcutfdjfanÖ, Berlin, 10. December. Abgeordnetenhaus. Fortsetzung. Bei der Be- rathung der vom Abgeordneten Reichensperger beantragten Resolution, welche eine Rückkehr zu den früheren Regierungs-Maximen gegenüber der katholischen Kirche verlangt, replicirt der Cultusmiuister auf eine lange Rede Reichensper- ger's: Die gegenwärtige Politik der Negierung sei durch die Thatsache her- vorgerufen, daß preußische katholische Bischöfe sich dazu verbanden, nicht den Landesgesetzen, sondern den Winken eines Mannes außerhalb Deutschlands zu gehorchen. Die Fuldaer Bischofs-Conferenz habe sogar die Frage ventilirt, ob ein Katholik noch die preußische Verfassung beschwören könne. Der Minister hebt hervor, daß er den Bischöfen wohlwollend entgegengekommen sei, die Bischöfe aber hätten der Staatsregierung passiven und activcn Widerstand entgegengesetzt; ihnen folge der Klerus, dem KleruS ein großer Theil der katholischen Bevölkerung. Der Minister erinnert sodann an den von Geistlichen bei den Wahlen, sowie durch Hereiuziehimg des Beichtstuhles ausgeübten Gewiffens- zwang, und weist den Vorwurf der Kirchenverfolgung als bewußte oder unbewußte Unwahrheit zurück: „Friede war nur so lange, wie sich die Regierung der Kirche unterwarf." (Lebhafte Zustimmung.) Nachdem der Minister noch die Aufhebung der katholischen Abtheilung des Cultusministeriums gerechtfertigt hat, schließt derselbe: „Unter den jetzigen Umständen Frieden schließen, hieße einen Frieden schließen um den Preis der Staats-Souveränetät. Die Regierung wird auf den jetzt verfolgten Principien stehen bleiben, rechnet dabei auf die Unterstützung des Landtages und bittet um Ablehnung der Anträge." (Leb- haflcr Beifall.) Eine von den Abgg Virchow und Rickert über die Reichen- sperger'sche Resolution beantragte, von Löwe befürwortete motivirte Tagesordnung wurde darauf nach einer heftigen Erwiderung Windthorst's auf die Rede des Kultusministers bei namentlicher Abstimmung mit 288 gegen 95 Stimmen angenommen. Der Cultusmiuister bringt sodann einen Gesetz- Entwurf auf Einführung der obligatorischen Civilehe, wozu die Regierung, wie der Minister erklärt, durch ernste Erfahrung veranlaßt worden sei, ein, und wird die Sitzung aufgehoben. Frankreich. Versailles, 10. December. Die Negierung begünstigt die bonaparti- stische Absicht, Gambetta und Trochu in Anklagezustand zu versetzen. Die Präfekten sind in diesem Sinne in der Provinz thätig. Trianon, 10. December. Proceß Bazaine. Nach der Vertheidigungs- Rede Lachaud^s ergreift der Negierungs-Commissär General Pourcct das Wort zu seiner Replik. Derselbe weist die Insinuationen Lachaud's, als ob er sich von politischer Gebässigkeit habe leiten lassen, zurück, macht es dem Vertheidi- gcr zum Vorwurf, daß er Zeugnisse des Kaisers Wilhelm und seiner Generale vorgebracht, und nimmt die von der Vertheidigung erörterten Hauptmomente wieder auf, um sie einer nochmaligen Beleuchtung zu unterziehen. (Lachaud und Bazaine nehmen Noten.) Der Negierungs-Commissär hebt die betreffs der Depesche Lewal's herrschende Verwirrung hervor, verbreitet sich nochmals über den Zwischenfall Regnier's, dessen Wichtigkeit er darlcgt, und erkennt das patriotische Verhalten der Kaiserin Eugenie rühmend an. Im Uebrigen weist er das Unzutreffende des von Lachaud aus dem Umstande, daß sich die Armee in einem verschanzten Lager befunden, abgeleiteten Argumentes nach. Trianon, 10. December, 8 Uhr Abends. Procsß Bazaine. Vor Suspeusirung der Sitzung, welche eben eintreten soll, nimmt Bazaine das Wort und sagt: „Ich trage zwei Worte auf meiner Brust: Ehre und Vaterland. Ich habe 42 Jahre meinem Lande gedient, ohne gegen diese stolze Devise zu verstoßen. Ich habe, ich schwöre es vor Christo, Frankreich niemals verratheu." Trianon, 10. December, Abds. 9 Uhr. Bazaine ist vom Kriegsgericht schuldig erklärt, der Capitulation von Metz und der Feld-Armee, ohne Alles zu thun, was Pflicht und Ehre vorgeschrieben, und demgemäß einstimmig zum Tode und zur Degradation verurtheilt. Paris, 10. December, Nachts. Nach Fällung des Urtheils haben alle Mitglieder des Kriegsgerichts ein Gnadengesuch unterzeichnet. Man versichert, daß der Herzog v. Aumale sich alsbald zu Mac Mahon begeben habe, um ihm das Gesuch zu übergeben. Bazaine hörte der Verlesung des Urtheils in sehr großer Aufregung zu. Paris, 11. Deember. Dem Kriegsgericht in Trianon wurden folgende Fragen vom Präsidenten vorgelegt: 1) Ist Bazaine schuldig, am 28. October 1870 mit dem Feinde capitulirt und die Festung Metz, deren Obercommandant er war, übergeben zu haben, ohne vorher alle Vertheidigungsmittel erschöpft und Alles, was Pflicht und Ehre ihm vorgeschrieben, gethan zu haben? 2) Ist Bazaine schuldig, im offenen Felde capitulirt zu haben? 3) Führte diese Capitulation zur Waffenstreckung der Armee? 4) Hat Bazaine vor Anknüpfung der mündlichen oder schriftlichen Unterhandlungen Alles gethan, was Pflicht und Ehre ihm vorgeschrieben? Das Kriegsgericht bejahte einstimmig sämmt- liche Fragen, worauf der Präsident die Stimmen für die zu erkennende Strafe sammelte und dann das Urtheil im SitzungSsaale verkündete. V e r nr i H ctz L e s. Schweine-Schwindel. Ein von C. Reinhard in Dresden herausgegebencr „Calcu- lator an der Elbe" enthält folgenden Artikel: „Schweine-Schwindel. Es ist uns eigentlich Alles „ Wurscht I" Daß die Fleischer aber jetzt gar anfangen, dte Wurst mit Anilin zu färben, ist uns nicht Wurst. Unsere Geduld ist deshalb gerissen und wir ziehen auf dte Gefahr, daß die Fleischer keine Wurst mehr in den „Calculator" einwickeln, auf den Schwindel los,-der mit den ehrlichen Schweinen getrieben wird. Wir haben cs lange ruhig mit angesehen, wie das gute edle Schwein verfälscht wurde. Wie man cs, als es die Seelen-Wanderung in Knack- wurstchen antrat, erst mit alten Kühen, dann mit alten Droschken-Gäulen vermischt und mit der Mischung so lange fortfuhr, bis auf ein Schwein sechszehn Droschken-Gäule, sammt Schwanz, Mähne und Hufeisen kamen. Wir haben schon vorgeschlagen, daß, da unsere Maaße und Gewichte griechische Namen bekommen haben, man die Cervelat-Wurst auch Hyppolat- Wurst nennen solle. Da man nun aber dieselbe wie der Schwanz des Schimmels des Schah von Persien mit Anilin roth färbt, da man das gute, ehrliche Schwein nicht mehr anständig und ehrlich räuchert wie in alter Zeit, sondern es neuzcitschwindlich mit Salpeter-Säure und Holz-Essig beschmiert und feinen also mißhandelten Käulen den Namen Schinken beilegt, so ist unsere Geduld zu Ende und wir treten nächstens, trotz aller Ceremonien, die zu bestehen sind, zum Judenthume über, um gar nichts mehr mit dem Schweinernen zu thun zu haben. Es ist wirklich schändlich, wie verschiedene Nahrungsmittel in der Zeit von unserer Jugend bis jetzt verfälscht und schlechter geworden sind. In unserer geldgierigen Schwindelzeit möchte daL gute Schwein lieber gleich gepökelt und geräuchert auf die Welt kommen, denn wenn es der Fleischer heute schlachtet, so will er morgen schon den Speck und die Schinken verkaufen, da der Speck und Schinken theurer sind als Schmalz und Schweins-Keule. flffgemeiner Anzeiger. 912 DÄlftr- ,'steinbruch in den Mauern dem Jülichsplatz, das Dutzend 7V2 fl., empfiehlt (5706) P Frank. auf ö Deutsche Bilderbogen n Strickwolle Geräuckerte Lachsforellen ie boiiaparti- Ictzcn. Die Bekanntmachung. 5703) Alle verfallenen Pfänder müssen bis zum 3. Januar ausgelöst oder pro- longirt werden, widrigenfalls dieselben zur öffentlichen Versteigerung fonunen- Gießen, den 11. December 1873- K- Grünebaum. 5677) Montag den 15. d. Mts., Mittags 1 Uhr, soll das Klopfen von 186 Cubikmtr.Chaussir- steinen, sowie das Fertigen von 200 Meter Chaussee, auf hiesiger Bürgermeisterei versteigert werden. Wieseck, den 9. December 1873. Grotzhcrzogliche Bürgermeisterei Wieseck- Lang. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. In Vertretung: Schäcker, Kreisbauaufseher. ckbeidl'gUkigs- ?t das Wort ob er sch m VerthM- uer Generale -auptmomente !it (Lachand die betreff» sich nochmals D erkennt das lehrten iveist fi tie toee iWade zu hängen. Aber der Strick war zu lang; Wade fiel auf die Knie, der Strick löste sich * waw. »hS ostiirnHA» mn&fp vniphnrknft tr.prhPM, Wiederum war die Operation vcr- sür Jung und Alt von Plctsch, G. Süs, Konewka re. Nr. 1 — 250 schwarz ä 1 sgr., 3 fr., color. ä 2 sgr., 6 fr. Jmmarinirte Häringe pr. Stück 6 fr-, empfiehlt (5585) Ehr. Wallenfels. Ehrendrplom (Collectiv) Wien 1S73 Höchste Auszeichnung. n Gesetz- lebe, wozu 8 veranlaßt [piue. Vor DaM das ie und Vater- eie stolze De- kreich niemals legitimiren. Zugleich wird bemerkt, daß bie auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen. Gießen, den 24. November 1873. Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr. den bei der hiesigen L>par- . angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar: Versteigerungen. Lieferung zerschlagener Basaltsteine. 5696) Montag den 15. December, Morgens 9'/r Uhr, soll in dem Guntrum'schcn Wirthslokale zu Reiskirchen die Anlieferung einer Quantität zerschlagener Basaltsteine aus den Steinbruchen bei Reiskirchen auf die Staatsstraße von Gießen gegen Klein-Linden wenigstnehmend versteigert werden. Gießen, den 10. December 1873. 5684) Ein noch sehr gut erhaltenes Pianino ist zu verkaufen Näheres Lit. E-197- Schlittschuhe, -Patent, mit und ohne Riemen, von den feinsten bis zu den gewöhnlichsten, empfiehlt (5555) I- G. D- B a p st. Ieitgebotenes. Erste Qualität Brauermalz (4894) empfiehlt E. Pitt Han, Adler. Die Interessenten werden fordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu (5590) empfiehlt Emil Fischbachs 10 Bände ä 25 Bogen, Preis des Bandes schwarz 1 thlr. 21/2 sgr., 1 fl, 48 fr., color. 1 thlr. 25 sgr-, 2 fl. 54 fr. 2 Bände ü 100 Bogen, Preis des Bandes schwarz 3 thlr. 20 sgr., 6 fl., color. 6 thlr. 15 sgr., 10 fl. 48 fr. Konewka, Silhouetten-Bilderbuch; mit 12 Blatt Bilder und Text. 2.Aufl. 9 sgr., 30 fr. „ Ländlich Sittlich; mit 12 Blatt Bilder und Text. 2 Aufl. 9 sgr., 30 fr. Zimmermann, Wilh., illnstrirte Geschichte des deutschen Volkes (in 3 Bdn.). 1. Bd. in Prachteinband mit 20 großen Titelbildern und über 100 Text-Illustrationen. n-'K Neue Sendung in 1/2, V* und Vs Originalflaschen, in y2 mit goldgelben, in V* mit rothen, in Vs mit weiß. Stanniolkapseln verschlossen empfingen, empfehlen I. A. Busch Söhne in Gießen. 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""ch« 'Misch-» QNt her- ' ten Ichlauts w ,entilirt, ob et Minister bie ®i= ent; der katho- stlichen bei Gewisse,is- vtn unbe; \ ^ezieuui^ inister noch ^rechtfertigt eßen, hieße Die Regie- -t babei auf W" (Leb- bit Reichen- e Tagesord- uf die Rebe Reit Geld ift so muß die Chemie helfen, die herrliche Wiflenfchaft: die Kenntniß Christinenstraße 17, Colonial- und Südfruchthandel en gros," während, wenn die Briefe an v,PTiPffipn sollte ober Kleistern Bäckern und Brauern bei Todesstrafe verboten werden, denn Kaufleute anderer Branchen gerichtet sind, die Vignette, die Firma mit der Bezeichnung: wenn diele drei Geschäft! erst hinter die Geheimnisse der Chemie kommen, dann bringen sie uns „Gold, Silberwaaren, Specialitäten, Musikwerke rc." hat. Bei der Bestellung der Waaren Alle dreißia eher in's Grab, als dies beim alten Lause der Dinge geschehen wäre. Sie giebt die Firma gleich Referenzen, und zwar auf emen Herrn Hugo Loew, Klosterstraße 104 brouen Bier olme Lovsen und Mal», und werden nächstens Semmeln aus Sägespänen backen und einen gewissen Winck auf, wahrend Letztere, auf dasielbe Geschäft reijenb, nach außerhalb Würl e aus Kartoffew machen Waaren-Bestellungen machend, Kupfer als Referenz benutzen. Nachforschungen ergeben, daß dem Aber nickt Wurst und Schinken allein trifft es. Auch das Bäuerlein hat etwas von Kupfer nicht einmal die Wohnung gehört, in der er haust, sondern seiner Frau, und daß die Chemie Gehört Cs mischt allerhand Dinge unter die Butter, damit sie bester wiegt. Es quirlt, unten im Hause prangende Firma R. W. Kupfer sich an der Thür zur Wohnung resp. Geschafts- unter die Milck Gott weiß was, so daß auf der Sahne eine Haut steht, die man als Pappen- local in ein sehr bescheidenes „Kupfer" verwandelt. Wmck ist der Buchhalter und die Referenz deck t verwenden' kann und sein einziger Kummer ist der, daß es die Eier von den Hühnernlin einer Person für K. und Hugo Loew eine Klosterstratze 104, 3 Treppen hoch, wohnende legen lasten muß, und sie nicht selbst sabrieiren kann, um den Städtern die Hühner sobald als, dunkle Existenz. f ( . w w , Ulick ol« (Aän e aiifxubänaeu Wir glauben übrigens, daß das Ei das einzige Nahrungs- — Der New-York Times entnehmen wir folgende Schouergeichlchte: „Am 6. November wir unverfälscht bekommen, obgttich man auch Mittel finden wird, um betvl Uhr 40 Minuten Nachmittags wurde in Williamsport ein Versuch gemacht den Mörder mittel i|t, to ) er'ustellen I Widp hängpn. Aber der Strick war xu lana: Wade fiel auf die Knie, der Strick loste stck 0 Cr idüicüt heb’an den Schweine - Schwindel, und an diesen Bauern-Schwindel^vom Halse und die Operation mußte wiederholt werden. schli-ssi sich wi°b°rum b-v Hö n-Schwinb-si der nochmals mischt und fälscht, dem armen Manne'-i-b-ns; der Strick war diesmal zu kurz. Nach -inig-n Minuten endlich starb der B-rurtheiU-. di- Lebensmitte, haarsträubend »ertheuert und den Magen zuschnürt, um den eigenen Bauch zu^Das M-rkwurmge an der Hmnchtung aber ch nicht die Art IN welcher I- vollzogen wurde, Äft " ' ! sondern das Benehmen des Verbrechers bis zum letzten Augenblicke. Er bat den Henkersknecht, iProb-Hnm 1 Aus Reaensbura er-iählt die „Südd. Post": Unlängst verunglückte!„zu eilen, da er um 2 Uhr zu einem Diner beim Teufel bestellt sei." Dann schien ihn der «in Ostbahnarbeiter er wurde zum Kr-Üppel. Er wandte sich an den Derwaitnngsratd der! Gedanke ,u Plagen, ob er auch angmchme Gesellschaft bei der satanischen Mascha! sind«! würde, Ostblhnen um Versorgung, da er im Dienst verunglückt-, sein Gesuch wurde aber abschlägig,denn er bemerkte, daß, was .hm besonders schwer auf dem Herzen I.-g-, sei, zu w.ssen, ob bi« Bettbieben und ihm bedeutet, er solle fick' um solche Arbeit Umsehen, die er in seinen Umständen, Leute, di- er ermordet, sich im Himmel oder m der Holle b-fand-n verrichten k^nne Er Wied rholte ,-In Anliegen, er könne körperliche Arbeiten nicht mehr vertt - Aus Sens berg schreibt man der E. B. B.- „Vor längerer Zett zahlte -in Herr richten daaeaen fühlte er sich geistig völlig gewachsen, einen V-rwaltnngsrath zu machen, ersauf der hiesigen Post zwei Zwanzigmarkstuck- e n. Nachdem derselbe sich -n f-rnt hatte, warf bitte dab-r U m die Stelle eines Verwaltungsraths zu verleihen ober ihn darein zu wählen.! ein Postbcamter -ms bi-f-r Goldstücke -twas hart auf den Tisch, worauf dasselbe m rw-i Stucke Diese ^w 0 h la na- brachte Bolheitwkt^ der Arbeiter bekam Unterstützung." szersdrang. Das Nämliche wiederholte sich mit dem anderen Godstuck, Da man Verdacht Diese wo,t ng ch SBorlin täglich mit größerer Dreistigkeit auftretende „lange Firma«.schöpfte, wurde» die vier Stucke nach Berlin zur Besichtigung -ingeschickt, dort ,-doch die neben der N. B B.-^. folgende Einzelheiten zu, die wir unfern Lesern nicht vorenthalten'Münzen für echt anerkannt und an deren Stelle zwei andere ausgehandigt? dürfen. Die größeren Städte Süddeutschlands, der Schweiz, der Rheinprovinz wie Italiens^ ■ ----- " ...... . — werden seit kurzer Zeit fast täglich von Bestellungsord-r» einer „N. W. Kupfer,« Christinen-, Fr j s Ä d 3 ck k v Ifll G I k ß k 1l. 4 thlr. 5 sgr., 7 fl. 18 Fr. 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Auskunft er- ^ür einen Arbeiter ist eine Stube mit theilt Frau Dienstmann Müller. 5641) Bett zu vermiethen. Asterweq A. 108.! nb. Mädchen, welche in häuslichen Ar- 4528) Ein unmöblirtes Zimmer, zum beiten bewandert sind, können jederzeit 1. Januar 1874 beziehbar, ist Kanzleiberg Stelle erhalten. Preiscourant Bordeauxweine bei Unterzeichneten, Vertreter der vereinigten Weingutsbesiteer in Bordeaux. fl. Cognac vieux .......2 „ bois........2 e petite Champagne ... 2 Sonntag den 14. d. M. werde ich meine i Wirthschaft eröffnen. Für gute Speisen und Getränke wird bestens gesorgt werden und empfehle ich mich hiermit dem geehrten! Publikum bestens. (5912) ;■ Beuern, den 11. December 1873. Christoph Kauft, Restauration zur ^Germania". 5723) Ein Mädchen vom Lande wird! SM) Tie Schuldner de? verstorbenen ,u sofortigem Eintritt in Dienst gesucht.!Messerschmieds Karl Haubach I. werde» Von wem- sagt Ausgeber dieses Blattes, hiermit ausgefordert, di- Sache binnen 14 --------------------------i Tagen, und zwar bei dem gerichtlich dazu 5711) Am vergangenen Mittwoch Nach-! bestellten Massecurator , Färbermeister mittag ist in Rödgen ein ungefähr d^Jahr August Haubach auf der Mäusbnrg, zu altes Mutterschwein entlaufen. Dem Wieder- !Orbnen. bringer eine Belohnung bei !---------------------------------------------. _________Phil. Balser IV. in Rödgen. , 5685) Ein Mädchen, das Hausarbeiten -Mt.tr 'versteht und gute Zeugnisse aufweisen kann, lunge ■üßme wird auf Weihnachten in Dienst gesucht von sucht sofort hier eine Stelle in einer! I- Zurbuch. feinen Restauration oder in einem ®e^,~ schäfte. Offerten sub Chiffre 200 besorgt^ die Annoncen-General - Agcniur von Nu- ; dolf Mofse, B. Heidingsfelder, Gießen. •(5720) 3 5710) Halsbinden, Papierkragen, Eine Familienwohnung auf dem Seltersund sonstige diverse Artikel für Herren,!weg oder in dessen Nähe wird zu miethen ' ' *" ..... ~ ” gesucht. Adressen beliebe man in der Ex- Spedition d. Blattes abzugeben. (5638'(b/lH) Wenzel’s Garten. Sonntag den 14. December durch freundliche Grlanbniß eines geehrten Gießener 8.