PreiS vierteljährig 1 fl- 12 kr. m t Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 ft. 29 kr. Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags. Expedition : Lanz lei berg Lit. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen. Nr» SS._______ Dienstag den 11. März. 1873. Entwurf eines Gesetzes über das Eisenbahnwesen im Deutschen Reiche. I. Die Anlegung von Eisenbahnen. § 1. Die Anlegung von öffentlichen Eisenbahnen, d. h. solchen, aus welchen Personen und Güter gewerbsmäßig gegen Entgelt besörbert werden sollen, ist in den Grenzen dieses Gesetzes jeder rechtsfähigen Einzel- oder Collectiv- Person gestattet. § 2. Die Entscheidung über Anlegung von Eisenbahnen steht unter Mit- Wirkung der Bundes-Regierungen dem Reiche zu, weiches die Zustimmung zur Anlage von Eisenbahnen nur aus Rücksichten der Dertheidignug Deutschlands versagen wird. § 3. Die Ermächtigung zum Bau von Eisenbahnen erfolgt, wenn solcher au-gesührt werden soll 1) für Rechnung des Reiches durch ReichSgesetz; 2) für Rechnung eines Bundesstaates durch Landesgesetz; 3) für Rechnung von Privatpersonen durch Cvncession, welche von der Landes-Regierung, wenn diese aber die Concrssionirung ablehnt, nach dem Beschlüsse des BundesratheS vom Kaiser ertheilt wird. Die Ermächtigung zum Bau kann nur auf Grund technischer Vorarbeiten erthcilt werden, über deren Beschaffenheit die Reichs - Eisenbahnbehörde Bestimmungen erläßt und veröffentlicht. § 4. Nach Beendigung der Vorarbeiten hat die BundeS-Regierung, welche den Bau einer Eisenbahn für eigene Rechnung beabsichtigt, den Reichskanzler von dieser Absicht unter Mittheilung des Anfangs-, des End- und der sonstigen von der Bahn zu berührenden Hauptpunkte, sowie der bezüglich der LandeSvertheidi- gung etwa in Betracht zu ziehenden Momente Nachricht zu geben. Erscheint der Bau oder die Art der Ausführung unstatthaft oder bedenklich, und werden diese Bedenken durch Meinungs-AuStausch nicht erledigt, so entscheidet nach Anhörung der Reichk-Eifenbahn-Behörde der Bundesrath. Die Ausführung des Baues der nicht beanstandeten Eisenbahnen erfolgt Seitens der betreffenden Bundes.Regierung unter Beachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf dessen Grund erlassenen allgemeinen Anordnungen. § 5. Die Erlaubuiß zur Vornahme von Vorarbeiten zur Zwecke der Erwirkung einer Eifenbahn-Bauceucefston wird von der Landes-Regierung oder von den Landes-Regierungen, in deren Gebiete die Eisenbahn erbaut werden soll, jeder Privatperson unter Festsetzung einer angemessenen Präklusivfrist für Beginn und Vollendung der Vorarbeiten ertheilt, welche Sicherheit wegen der daraus den Grundbesitzern etwa erwachsenden Schäden und Kosten bestellt. Von jeder Erlaubniß zu Vorarbeiten, sowie von den Seitens einer Bundes - Regierung beschlossenen Vorarbeiten ist im Reichsanzeiger durch Vermittelung des Reichskanzlers Anzeige zu erstatten. Gleiche Anzeige erfolgt, wenn die zur Vornahme von Vorarbeiten gestellte Frist versäumt oder von der Landes-Regierung, welche die Vorarbeiten beabsichtigt hatte, beschlossen wird, diese Absicht nicht weiter zu verfolgen. § 6. Nach Beendigung der Vorarbeiten ist das Gesuch um Concesfioni- rung der betreffenden Bundes-Regierung unter Vorlegung der speciellen Baupläne vnd Kostenanschläge zu überreichen. Der Bewerber hat seine Rechtsfähigkeit und, soweit erforderlich, seine Befugniß zur Ausführung des betreffenden Unternehmens vachzuweisen, auch zur Sicherstellung seiner Verpflichtungen eine Caution von fünf Procent der Anlagekosten in baarem Gelde oder leicht realisirbaren öffentlichen Papieren — zum TageScourse berechnet — bei der von der Bundes-Regierung bezeichneten Kaffe zu hinterlegen. § 7. Unter mehreren Bewerbern um dasselbe Unternehmen entscheidet die Priorität der Meldung zur Vornahme 6er Vorarbeiten — die Erfüllung aller gesetzlichen und der auf Grund der Gesetze zu stellenden Anforderungen vorausgesetzt. Ohne Rücksicht auf diese Priorität ist jedoch bis dahin, baß die Concession einem Privat Unternehmen zugestellt ist, die Bundes-Regierung, deren Gebiet die Eisenbahn angehört, b.fugt, solche für eigene Rechnung auszuführen oder die Concession den Provinzen oder Kreisen, in deren Bereich die Eisenbahn fällt, in dem Falle zu ertheilen, daß diese Provinzen oder Kreise mindesten- den fünften Theil de- Baucapitals auf Provinzial- resp. Kreissonds übernehmen. Zn solchen Fällen find dem früheren Bewerber die verausgabten Kosten bis auf Hohe des Werths der Vorarbeiten und gegen deren Aushändigung, sowie die an Grund- befitzer bezahlten Schäden zu erstatten. Unter gleicher Verpflichtung gebührt dem Reich vor jeder anderen nicht bereit- concesfionirten Bewerbung, sowie vor Bun- deS-Regitrungen bis dahin, dsß da- betreffende Landesgesetz publicirt ist, die Priorität, wenn der Reichskanzler den Bau der Bahn in Vorschlag zu bringen beschließt, und das betreffende ReichSgesetz vom Bunde-rath und Reichstag bei deren nächsten Zusammentritt genehmigt wird. § 8. Die vom Kaiser oder einer Bunde- Regierung zu ertheilende, dem Bewerber im Entwurf zur Erklärung vorzulegende Eiseobahn-Coucesfion wird auS- drücken, baß die Genehmigung der Eisenbahn-Anlage auf Grund der ReichSver- saffung und dieses Gesetzes, sowie der durch diese nicht aufgehobenen Lanbesge- setz? erfolge und der Unternehmer die durch dieselben oder die ganz oder theilwetse an deren Stelle tretenden Gesetze ihm auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen, auch alle aus denselben sich ergebenden Rechte in Anspruch zu nehmen habe. Die Con- ressionsurkunde wird 1) die Person des Unternehmens und das Domicil des Uu- EernehmerS bezeichnen, neben welchem für dingliche Klagen der Gerichtsstand der belegenen Sache in Kraft bleibt; 2) die Bahnlinie durch Angabe des Anfangs- und Endpunktes und der Stationen feststellen; 3) die Fristen angeben, innerhalb deren das Unternehmen begonnen, fortgeführt und vollendet sein, und der Betrieb eröffnet werden muß; 4) die besonderen Verpflichtungen bezeichnen, welche von den Unternehmern bezüglich des Umfanges der Gebäulichkeiten und Betriebsmittel, sowie zur Befriedigung örtlicher Bedürfnisse zu übernehmen find; 5) den Umfang des den Unternehmern zu bewilligenden Expropriationsrechtes bestimmen; 6) die Genehmigung der Statuten für Eisenbahn - Gesellschaften Vorbehalten. — Die Reichs - Eisenbahvbehörde kann für künftig zu bauende Bahnen Maximalsätze für die Personen- und Frachttarife, sowie sonstige Gebühren festsctzen und veröffent- lichen, auf deren Grund in den zu ertheilenden Concesfionen speciclle Bestimmun- gen zu treffen find. Bezüglich des Expropriationsrechtes werde», so lange das Reich solches nicht gesetzlich geregelt hat, die Landesgesetze in Anwendung gebracht , und ist für die daraus bervorgehenden Klagen der Gerichtsstand der bele- genes Sache maßgebend. Die Reichs-Eisenbahnbehörde wird für die Statuten der Eisenbahngesillschasten Rormativbestimmungen veröffentlichen. § 9. Wenn die zu bauende Bahn nickt innerhalb der in der Concesstons- urkunve bestimmten, nur von der Reichs-Eisenbahnbehörde zu'verlängernden Fristen begonnen, fortgeführt, vollendet und dem Betriebe übergeben wird, so verfällt dis nach § 5 bestellte Eavtion zu Gunsten des Reiches. Wird nach einer demnächst wiederholt gestellten präklusivischen Frist die Bohn nicht vollendet und dem Betriebe übergeben, so wird dieselbe, 'soweit sie vollendet, nebst allem Zubehör mit Aetivis und Passtvis durch Beschluß der Reichs-Eisenbahnbehörde zum öffentlichen Verkauf gestellt. Der Verkauf wird von der Lande-- Regierung, >n deren Gebiete der Sitz der Gesellschaft ist, in Gemäßheit der in diesem be- stchenden Gesetze und auf Grund der von der Reichs - Eisenbahnbehörde festzu- setzenten Licitation-bedivgungen geleitet. § 10. Die Ueberlassung der Concession seitens der darin bezeichneten Personen an andere Personen ist an die Genehmigung der LandeS-Regieruig und, wenn der Kaiser die Concession vollzogen hat, an die Genehmigung des Kaisers gebunden. § 11. Dem Reiche wird für alle künftig im Deutschen Reiche zu concesfio- nir n^rn Privat-Eisenbahnen das Recht Vorbehalten, solche gegen vollständige Entschädigung zu übernehmen. Die Abtretung kann jedoch erst nach Ablauf von 25 Jahren vom Tage der BetriebSkröffnnng ab und nur zum Endpunkte des für die betreffenden Bahnen bestehenden Etatsjahren durch Reichsgesetz angeordnet werden. Zn solchem Falle geht die Eisenbahn mit ollen ActiviS, einschließlich der Erneue- rungS-, Reserve-, Pension-- und Unterstützungsfonds, und Paffivis, sowie mit sämmtlichen Znventartenstücken und Gebäuden gegen Zahlung des sünfundzwanzt-. fachen Betrages der in de» letzten fünf Jahren, das Zahr, welches dem Ueber- nahmejahre vorausgeht, nicht mitgerechnet, an die Aktionäre gezahlten Dividende an das Reich über. Dasselbe Recht kann für künftig zu covcesfionirende Prtvat- eisenbahnen von dem betreffenden Bundesstaate auSgeübt werden, wenn das Reich davon keinen Gebrauch wachen will. II. Bauliche Einrichtung der Eisenbahnen und Beschaffenheit ihrer Betriebsmittel. § 12. Die Eisenbahnen im Deutschen Reiche sollen ein einheitliche- Netz bilden und ihre baulichen Einrichtungen and Betriebsmittel sollen sich insoweit in Uebereinstimmung befinden, daß die letzteren ans allen dem Netze angehörigen Bahnen verwendet werden können. Eine Ausnahme hiervon ist nur bezüglich solcher Bahnen zulässig, welche lediglich als locale Zufuhrwege zu dem großen Eisenbahnnetze betrachtet werden können. 8 13. Die Eisenbahnen haben al- öffentliche DcrkehrSanflalten 1) ihre baulichen Einrichtungen so zu treffen, daß fie dem durch sie zu vermittelnden Verkehr genüge» ; 2) so viel Betriebsmittel zu halten, wie nach der Stärke des be- steheuden und zu erwartenden Verkehres erforderlich sind. Periodisch wird nach Maßgabe der Ergebnisse der Vorjahre für jede Eisenbahnverwaltung eine Prüfung stattfinden, ob die baulichen Einrichtungen und die Betriebsmittel als genügend anzusehen find. Zst dies nicht der Fall, so wird der betreffenden Eisen- bahn die Vervollständigung ihrer Einrichtungen und Betriebsmittel binnen einer ju bestimmenden Frist aufgelegt. Die Eisenbahnen müssen Privatpersonen gestatten, für ihre Transporte eigene Eisenbahnwagen einzustellen, sofern diese zum Gebrauche auf der Bahn geeignet sind. Die Vergütung, welche den Wageneigenthümern zu gewähren ist, wird zwischen diesen und der betreffenden Eisenbahn vereinbart; falls die Vereinbarung nicht zu Stande kommt, bestimmt die Reichsbehörde die Vergütung, welche mit Rücksicht auf de» Werth solcher Wagen und die Kosten ver Unterhaltung und des Ersatzes derselben zu bemessen ist. Die Verantwortlichkeit für die gute Beschaffenheit solcher von Privaten eingestellten Wagen trägt, nachdem sie eingestelll find, die Eisenbahn. § 14. Die Einrichtungen und Betriebsmittel der Eisenbahnen müssen so beschaffen sein, daß fie, soweit es überhaupt möglich ist, den Eisenbahnbetrieb gegen Gefahren sichern. Die Eisenbahnen können zu jeder Acnderung oder Vervollständigung ihrer Einrichtungen angehalten werden, welche im Interesse der Sicherheit erforderlich sind. (Schluß folgt.) Deutschland. Berlin, 9. März. Da« Geueralpostamt hat eine Reihe neuer Bestimmungen erlassen, welche für die Geschäftswelt von Bedeutung sind. Die Einlieferung der mit der Post zu versendenden gewöhnlichen Briefe und Postkarten, Drucksachen und Waarenproben darf, sofern der Umfang der Gegenstände es gestattet, nur durch die Briefkasten geschchen. Diese Alt der Einltrscrung muß auch dann stattfinden, wenn der Absender über die Höhe des Francos bei der Aärnahmestellk erst Anfrage halten und wenn er die Freimarken Behufs Frankirung der zu ver- sendenden Gegenstände besonders zu kaufen genöthigt ist. Es ist die- eine Einrichtung, wie sie schon seit Jahren mit Erfolg in Oesterreich besteht und die ihren Grund lediglich in der Nothw.nbigkcit hat, eine schnellere Abfertigung derjenigen zu ermöglichen, welche am Schaltcr nothwendiger Weise (z. B. wegen Auflieferung von Packeten, Geldrrn, reromwandirtcn Briesen re.) zu thvn haben. Man sieht, da» General-Postamt verfolgt den Grundsatz „time is money.“ Auch ist die Bestimmung aufgehoben, daß auf dem Hauptblatte der Zeitungen, welchem tiir- culare oder andere außerordentliche Zeitungsbeilagen beigegeben sind, entsprechender Hinweis auf diese Beilagen enthalten sein muß. Der Preis solcher Beilagen ist auf i/2 Pf. pro Exemplar ftstgcsctzt und wirb bei größeren Massen ein Rabatt rori 50 pCt. gewährt. Schließlich ist die Gebühr für Postwandale von 5 Sgr. auf 3 Sgr. herobgesltzt und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages. Seit der jctzigc Geueral-Postdircctor an der Spitze der Verwaltung des Psstwe- senS steht, ist in der mannigfachstrn Weife reformirt und experirnentirt worden, und die Neuerungen, die das jetzige Regime geschossen, haben sich noch jedesmal als Reformen erwiesen, zu denen sich das Publikum im Inttr.ffe der Verkehrs- Erleichterung nur Glück wünschen kann. Und der Reformator hat bis j tzt we° nitzstens die GenugtKuung gehabt, daß die öffentliche Anerkennung feinen Neuerungen stets auf dem Fuße g folgt ist. Wir zweifeln nicht daran, daß dasselbe auch in Betreff der vorstehenden B-stmmungen der Fall sein wird. Berlin, 8. März. Die Pos. Ztg. meldet, bei Gelegenheit der gestrigen Beschlagnahme des Kur. Pozn. seien in dem RkdactionSlocale, so wie in der Pri- vatwohnuug de- RedscleurS Nachforschungen nach dem Manuskript des erzbischöflichen NundschrübenL angestellt worden- Die Nat.-Ztg. meldet: „lieber Herrn Wagener meld n Correspondenzen, welche aus dem auswärtigen Amte gespeist werden, daß von einer DiSciplinar- Untersuchung gegen ihn wahrfch inlich wirb Abstand genommen werden. Fest steht bereit©, d ß er seine Amt-thätigkelt in ihrem ganzen Umsange schon seit einiger Zeit wieder ausgenommen hat." Posen, 10. März. In Folge des Leipziger Beschlusses Men die Besitzer der beiden größten hefigen Buchvruck.reien, die Verleg.r der „Posener Zeitung" und der „Ostdeutschen Zeitung", särnmtiichen dem Verbände angehörigen Setzern gekündigt. Köln, 9. März. Ja den hiesigen ZeitungSdruckereien wurden gestern die Schriftsitzer ausgesortert, einen Revers des Inhalts zu unterschritben, daß sie sich verpflichten, auS d»m V.rbande auszutrcten, bezw. demselben nicht beizutreten. Zn einzelnen Druckereien wurde ziemlich einhellig Die Unterschrift verweigert, so daß siS die vereinigtere Drucker veranlaßt gesehen hüben, tüchtige Schriftsetzer (Nicht-Verbande-Mitglirder) zur Anmelbu>ig aufzusordern. ' Kassel, 8. März. Säwmtlichcn hilfigcn Buchdrucker- und Setzer-Gchülfen, soweit sie dem Verbände angehören, ist heute Abend Seitens ihrer Prinzipale gekündigt worden. Wie wir erfahren, beabsichtigen die Herausgeber der hiesigen Zeitungen, demnächst ein täglich einmal erscheinendes, nur die wichtigsten Eor- respondenzen und Depeschen enthaltendes gemeinschaftliches Blatt erscheinen zu lassen. Seitens des Vorstandes der von der Kündigung betroffenen hiesigen Vcr- bandS-Mitglieder ist sofort nach Leipzig berichtet worden, um den Zuzug zu verhindern und den brodloö werdenvcn Druckern und Setzern Unterstützung zufließen zu lassen. Wiesbaden, 10. März. Der Kronprinz des deutschen Reiches ist soeben mit der Taunusbahn abgereist. Die Spitzen der Civil- und Militärbehörden, sowie der ganze Geweinderath haben sich im Schlosse verabschiedet. München, 9. März. In einer gestern Abend abgehaltenen Versammlung der dem hiesigen Verbände angehörenden Setz-r und Drucker gab der Vorstand des Gauvereins, Rollmann, das Präsidium an den Redacteur vcs „Vaterland," Dr. Sigl, ab. Sigl hielt eine fulminante Anrede an die Anwesenden, fordert zu« Aushalten auf, verspricht unentgeltliche Beschaffung der erforderlichen Drucksachen und ausgiebige Unterstützung der Strikenden; er beabsichtigte die Einberufung einer allgemeinen Arbeiterversammlung auf den 17. März, inzwischen soll für die Unterstützung der Strikenden und für ihre Bestrebung^ cnergisch gewirkt werden. Das Auftreten Sigl's rief bei vielen AnwesenStn Mißstimmung hervor. Stuttgart, 10. März. Nach dem heutigen Bulletin über das Befinden der Königin-Mutler war die Nach: sehr unruhig; die Kranke redete irre und hatte heftige Beengungen. Die Gesichtszüge sind matt, die Kräfte sehr schwach. Schweiz. Bern, 9. März. Die „Tagespost" vernimmt aus angeblich zuverlässiger Quelle, daß Mermillod vom Papste zum Cardtnal ernannt und der Obsorge über den Cantcn Genf enthoben wo:den ist. Frankreich. Paris, 7. März. Heute bezahlte Frankreich 150 Millionen an Deutsch land. Laut „TempS" hat die deutsche Intendantur in Nancy Befehl, alle Ein- käufe für die Occupat-ons-Armee einzustcllen. „TempS" hält es deshalb für wahrscheinlich, baß die Räumung ziem'.'.ch bald vor sich geuen werde. „Bien Public" schreibt: Die Gesundheit des Herrn Thürs ist f st vollständig hergeftellt. Die Aerzte verlangen nur. ein wenig Ruhe nach den Ermüdungen der letzten Tage und einige Vorsichtsmaßregeln wegen des feuchten Weiters. Thiers wohnte dem Empfange an, legte sich später zu Bul und war heute Morgen um 5 Uhr an der Arbeit. Die durch zu große Aastr-.ngungen und Mangel an Bewegung hervorgerufene Erkrankung ist gar n cht von Bedeutung gewesen und jetzt ganz vorüber; nur zwei odrr drei Tuge Vorsicht sind nölhig. Paris, 8. März. Der KriegS-Minister General de E ss'v hat an die Ge- neral Eommandsnteu der Militäkdifiricte folgendes Rundschreiben erlass n: Meine Herren! Die Prüfung der Bestrafungen, welche auf den Berich en erschienen, hat mir Gelegenheit geboten, scstz'stellen, daß tue Tragweite des T)t« tret- vom 10. August 1873, welches mehrere Artikel der Verordnung vom 2. November 1853 über den inneren Dienst der Truppen modificirt, nicht von Jedermann richtig verstanden worden ist. Ich habe zuerst bemerkt, daß die Gefängniß- grafe zu häufig und für zu lange Zeit und die „Cellule de correction“ (Kerkerstrafe) zu selten verhängt wird. Ich bin nun überzeugt, daß man viel bifrte» digendkre Resultate erzielen wurde, wenn man die Cellule de correclion in Anwendung brächte, anstatt die Dauer der Gefängnißstrafe zu vermehren. Andererseits finke ich, daß man sich den Unterosficieren und Corporalen gegenüber, welche sich ernste Fehler zu Schulden kommen lassen, nicht streng genug zeigt. Die Leute, welche einen Grad haben, müssen ihren Untergebenen beständig ein gutes Beispiel geben, und wenn sie sich schlecht aufführen, so liegt kein Grund vor, die geringste Nachsicht mit ihnen zu haben. Endlich halte ich besonders darauf, daß die Trunk- sucht mit der größten Strenge unterdrücke wird. In Folge dessen bitte ich Sie, die strengsten Instructionen zu ertheilen re. Der Kriegs-Minister, de Cissey. Italien. Die Ital. Nachr. schreiben: „Der Doctor R boli, welcher im letzten fran- z'ösisch-dcutschen Kriege erster Arzt in der Garibaldi'schen Armee gewesen ist, hat Garibaldi zu wissen gethan, daß viele Kameraden nach Spanien gehen wolle», um für die Republik zu fechten, setzte aber hinzu, daß er davon abgerathen habe. Garibaldi antwortete darauf mit den Worten: „Daran habt Ihr ganz recht gethan. Fahrt nur fort, es unseren L?v.ten auSzureden, nach Spanien zu gehen; denn sic würden ungerufen eine schlechte Rolle dort spielen." Spanien. Madrid 7. März. Der berüchtigte Psarrer und Carl stenführer Santacruz, wklchrr kürzlich in Escoriaz« ein Weib wegen angeblichen SpionirenS erschießen und jetzt in Ochandiano zwei Sieinmetzc» so barbarisch hat prügeln lassen, baß einer derselben nach wenigen Minuten fhrb, hat im Namen der katyol-schen Monarchie eine Bekantmachung v röffcntlicht, in weicher es heißt: „Die Todes- strafe findri ouf j den Militär, Gendarmen und Carabinier Anwendung, der den Carlisten Widerstand leistet ober Miltheilungen der republikauischtn Regierung befördert. Die nämliche Strafe trifft jeden Spion, jeden Arbeiter, der bei den Befestigungsarbeiten irgend eines Ortes sich beschäftigen laßt, selbst wenn er auf Befehl der Behörde arbeitet Die nämliche Sirase wird mit der Einziehung seines Eigentdumö gegen jeden verfügt, welcher denen, die sich dem Dienste der katholischen Monarchie widmen wollen, ein H nderniß tn den Weg legt." Diese Drohungen sollen offenbar ein Gegengewicht zu dem oom General Pavia erlasse- n/2 nach 1993/4, um 1 fl. niedriger als gestern. Oestreich. Bahnen still. Franz-Zoseph matter. Buschtiehrader 2 fl., Ungarisch- Galizische und Siebenbürger je V» fl. niedriger. Banken belebt, jedoch theilweise offerirt. Die Äouröaufbesserungen der letzten Wochen veranlassen nickt unerhebliche Nealisat onen. Fest bliebe«: Oestre.ch. Deutsche, Deutsche Äffecteubank, VeremSbank, Wechslerbank und Bay?r. Hanv lsbank. i?US niedriger notiren wir: Bankverein 3 Proc., Meininger 1 Proc., Berliner Bankverein 1 */t Proc., Damistädter 2 fl., P oviuzial-D Seonto 21/4 Proc., Oestreich. Nationalbank 3 fl. Von LooSpapieren l860er Loose matter. Venetiane: zu 87,b fl. gesucht. Von Staatsfonds Silberrente schwächer, Papierr.nte beliebt. Spanier za 229/16 matter. Ungarische Anleihe ebenfalls medriger. Gömörer höher. 71er Russin matter, dlmerikanischc Staatsfonds schwächer. Von Prioritäten, welche durchgängig zu weichenden Coursen verf hrten, Union^Eastern 2’/2 Proc., Ertension 2 Proc., Oregon 1 Proc. gewichen. KansaS sest. Von Wechseln Paris matter. * ia fr.«. ut Wen iß, u laitn S'hen ttpQf। J1 ^gikatben bQbr' gavj rctst opaaitn gehe«; °6 »an viel d.k ■ä^s U"9^e'itoi ßesfu^rtr •Santacruj, 5Pifn>rtn« eeschlt^ zügeln laßen, 6tB der kat-ollschei W« „Die Tokti- der bei ihci|$tn Ät^ittung Arbeiter, der bei bei . ftlkft wenn er auf »ii der Einjiehuiig fiö d>» Dienste tu i E-g legi." Diese encTal Pavia ceich mtn und Ttligrchn aüffto. Die arm« ■5 muffen fie arbeitet i den Earlisten tioi acrng den gegen die seist, um die ffiafu ,cn Eesriestunz. üi euch läderlich ma^t x Sonata) SVotnb In K^tlbti durch die wobt tr 3«. 8iionber» (fc inj, wclchr an Prüchi > i S:d) giotöa9 1 < ,pr6f W©«P®Ä®i k. 8. 105 Prtoris&tessi« •iplli wenn jeder Topf untenstehende Unterschriften trägt und auf der Etiquette 11 Ul ttvill der Name J. v. LIEBIG, in blauer Farbe aufgedruckt ist. 3% ’dst. e. Lombard 505/-. i 4% <Üel€8a®E*$«a. Herrn Zu haben in 173»/» 1864? ft NT Z 1 M Z i k. S. k. 8. 3% Llvoraesei- — 15% Toao&ner 593/6 104’/» 1051/s 931/4 105 tL kr 9 57 - 58 9 39-41 S 39-41 9 52 54 S 32 -34 85rseETi£flh^t-hteig. 10. März 1873. 8. i 18 8. — 8. 93927/8 8. 1073/g 8. — 8- 1073/g k. 8. 98 k. 6. 100 983/4 94 Liebig Company’» Fleisch-Extract aus FRAY-BENTOS (Süd-Amerika). Höchste Auszeichnungen bei den Ausstellungen Paris 1867 Havre 1868 Amsterdam 1869 Moskau 1872 Lyon 1872 Paris 1872. 4°/o s 31/'/'/c> « k. k. k. Aug. Bennert in Köln. C. Krieger & Comp. in Coblenz. G. B. Apel in Schweinfurt. Giessen bei den Herren: :3°/o öster.Stsb.-Prior. 591/2 — - - - ■ * iWietn | ditt. PreufiG. 4i/$ % Obiig. 1043/, Frankl. ö‘-/8d/o ObL 873/tz Nass. 41/8% Obi. 100 Knrheee 4% 96 Gr. Ho*. 50/s Ob1. 102V8 150/q Elisabeth.- Y ' - ■ i [do. H. Emj.-:c. 84Va Engros-Lager bei den Correspondenten der Gesellschaft: E. Merck in Darmstadt. « A'Ctä&m» 50/g 6Str. F. ßt. L. E. 3571/2 Lonhr.rd. Bahn 200 Ludwigsh.-Bex’ atih 194 V4 Maxbahn 139 Bayer. OsSbahc 1267/8 BLeia-Nahebahn-Ac — Hess. Lndidgeb.-Äfia. — Oberheasca D 771/4 Än&terä&zn Augsburg Berlin LkESV Brüfisei Himb-uirg t Leipzig ’Londor: «Lyon 853/, gDterontü Frankf. Sank 143 Vs Frankf. Verein»-Kaeee 1671/4 Dsrmsr. Bsnkact. 483Vj Wien ttankÄO’Jen 1050 Ossi. OrodJisct. 3651/2 •Galizien 160Va _______ •MNWS«KTLa8!WM^^ÄSSLM Bayer. 5% 1013/a 4 V« 0/0 ijäiirige 100 Vs s 4% Ijalirlge 941/4 Wüstemb. Ai, z 0/0 ObL 100 Baden 41//?/0 Ob!, c. E* L. 997/e Oester/. Biibewsnw 68 Vs , FapieHrenw 657 fi S»anf5r> neaeat. 3% 225/. Atnevik. fsozida 188 ir 100 1882r 957/h ' „ 1885t 973/8 s 1887r 9-3/4 J. A. Busch Söhne, Apotheker Dr Laubinger, Emil Fischbach, Apotheker Dr. Mettenheimer. In Wetzlar: K. Waldschmidt. (147) Braunschweiger 25 Vs | Ducston 3% Oldenburg, i 40Thir. 30 |?-0 Franken^, 9 20 Vr—21V, 42/0 bayr. P»äm.-2u :. 113 Ve : i^o^sr. 11 48 50 40/0 badische Looae 1133/4 IRw,. ?mpar. 9 40—42 Badische ft. 35 Lcoae — iOoBaris Go!Ä 2 25V» 26 V» Üöftr. fi. 250 v. 1854 86 1858z Prioritalaloose — i. 186'h Loose 97i/4 \ Äee. 4 e 9« tDarmstädter H.öOLoose — Friedrdor „ „ 25 „ 58V8 iPlsto-eti . i g ’ s ? St. Antonio Fleisch-Extract. | Auf Grund der Analysen von Ober- J 8 dörfer, Fre enius, Baur, Pohl, Stingl, y | Stein rc. ist der San Antonio Extract g 8 dem Fray Bentos mindestens gleich 3 I zu erachten. Außerdem löst er sich klar s | und ist rein von Geschmack- (468 g | Lager in Gießen bei L- Kalkhof. * Aufträge für neue Hüte und Reparaturen gefälligst ubzugeben & HL bei Hrn. I. Rothenberger, Lindenplatz. (898) ' fl§. Hutmacher, Butzbach. 1128) Eiserne Träger, Säulen Dachfenster w..b sonstige Baugegenstävde bl»rgst bn W alClA d ni Ult 1118) Frische Schellfische treffen heute ein. I. A. Busch Söhne. 1015) Der MscheOier-Vtlkays von H. 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B. 44. «rtheilt werden Gießen, den 10. März 1873. In Auftrag : i vorzügliches Exportbier, pr. Flasche 8 fr, Semmler, Ortsgerichtsmann. I Lagerbier, „ ,, 6 „ ---------- „ ----7 [in jeder beliebigen Quantität frei iu'S Muhlenverkauf. [Haus. 1124) Die den S ch l e s i n g e r'schen Erben zugehörige Wassermühle bei Niederwetz mit einem Gange, nebst den dabei besindlichen Oeconomiegebäuden und circa 10 bis 12 Morgen Land, wird Montag den 17. Marz, Morgens 10 Uhr, einer freiwilligen Versteigerung auSgesitzt. ßabcn &ei Die Versteigerung findet en Ort und 1056) Zimmerspäne sind zu haben bei___________I- Alker. 1088) Eine Ladeneinrichtung und ein kleines Stcinkohleuofchcn zu verkaufen bei Carl Spengel Wsttwe. Unterhaltung. I Strohhüte werden zum Waschen, Färben und Fa^onniren angenommen und rasch besorgt durch Wilhelmine Fuhr. 04 »lerttljähriS a, Händel Rr- 6° Die ®er iin von 1 fl. 12 fr. Emil 24 n in Won plus ultra!!! 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Eingemachte Früchte, als: AnnanaS, Johannisbeeren, Apricosen, Russe, Reineclauden, Pfirsiche. Condensirte Milch. LiebigS Flcischextract. neuen und neuesten Farben, gleichviel aus welches Gewebe, sowie ihre neu ausgegebenen chmackvollen Druckmuster. Aufträge vermitteln unentgeltlich Geschw. Heerz, _69l)_______________________________________________Neuenweg. Zur gefälligen Beachtung. Leider haben sich die Befürchtungen einer geringen Weinerndte nicht nur bestätigt, sondern es gibt Orte und Gegenden, wo ein so geringes Quantum gewachsen, daß an ein Weinfcltern nicht zu denken war. Daß wir durch die seitherigen Mißerndten keinen guten reinen billigen, namentlich Rothwein, trinken werden, liegt bei deren Mangel auf der Hand und ist zu befürchten, daß uns für hohe Preise ein ungesundes, fabricirtes Getränk geboten wird. Da wir nun durch unser Haus den Vereinigten Weingutsbesitzern in Bordeaux Gießen, Seltersweg, rothen St. Eniilion Die Material-, Jarb- und Colonialwaaren- Handlung UNd Niederlage natürlicher Mineral- brumicn Fünftes Concert des Loncert-Vereins zu Gießen im Winterabonnement, Montag den 17. März 1873, in der Stadtkirche. einer jeden Concurrenz die Spitze bieten können, so haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, das verehr!. Publikum mit einem reinen, kräftigen und gesunden Bordeaux zu versehen und empfehlen wir solchen in Flaschen von unserem Lager genommen, sowie zum Versandt in Kisten von 12—25 Brünellen, Kirschen, I Aepfelspalten, Catharina-Pflaumen und bamb» Zwetschen. Erbsen-, Bohnen- und Linsenmehl. Tafelmandeln, Tafelrosinen, ital. Haselnüsse, Citronen, Orangen, Oliven, Champignons und Trüffeln. Frachtvriefe für die Matu-Weser-, Cöln-Mindener un> Oberhessische Eisenbahn, sowie sammtliche zollamtliche« Formulare, sind zu haben bei W. K!ee, am Markt. Panillac „ Caniensac ,, Vincent 55 Estephe Cli lluplesiss 55 5^ Rauzan <■«■<.<« ii „ „ „2 — „ „ „ weissen Bordeauwweinen und Texte des Oratoriums ä............— „ 3 find in den Buchhandlungen der Herren Ricker und Ferber zu haben. „ Beychevelle Giscours incl. Glas, " tt (instrumentirt von I. Nie tz), unter gütiger Mitwirkung von Fräulein Louise Ahomae, Concertsängerin aus Frankfurt, Herrn Heinrich Wiegand, Opernsänger aus Coln, des akademischen Gesangvereins und unter Leitung des Großh. Musikdirectors W. Mickler. Einlaß halb 3 Uhr. Anfang 3 Uhr. Ende gegen 6 Uhr. IB. Die Kirche ist geheizt. Die verehelichen Vereinsmitglieder werden ersucht, ihre Abonnementskarten beim Eintritt abzuliefern. Eintrittskarten für Nichtabonnenten itn, datz nch 8. Som Nitdtt'Flvrsta die ttang. Sl halt von 550 tintm jährlich Mainj, mü Frischborn, io 2 kr.; skMionsrecht j“ Ärri(e Friel W zu Vsvra ial'vnrecht ^llterbach, m gknan ä' «««!• w« WW ton 8( ^sualirv; hi j-ihüich! »'«[inlotfoM, Tarmst begleite, M folgte, tc * ®taat i Wwtn ®t|| Staat« blt(t i 11,11 dlt ""»“"B «och V Rtflt Mtt«, j»8 !•«*.? K.Ä»*' N ”ho Reisstärke. Caviar, Sardine« a l’iiuile, Ruff. Sardinen, Sardellen, Neunaugen, Hummer in Dosen, Cervelatwurst. Emmenthaler und Parm efankäse. Ital. Maccaroni, Eiergemüsen «dein. Lamstad 1. vkbnst Mhmn Urn 2. Betani gibnif» der Bei 1871 betreffend. 3. Bckani ttillmg teS al 4. Brkan iräglichtn Umlo odnbt Binvsac 5. Lelar Rabbimn zu T 6. Order 7. tat gnäW ztruhl Lebensversicberungs- und Ersparniss-Hauk in Stuttgart. 334) Im abgelaufenen Jahre sind eingekommen: 2824 Anträge mit .... fl. 6,381,000. wahrend das Jahr 1871: 2279 Anträge mit fl. 4,680,000. einbrachte. Der Zugang hat sich hiernach wesentlich gesteigert. Der Versicherungsstand hat sich dadurch nach Abrechnung der Sterbfälle und sonstiger Löschungen pr. 31. December 1872 an Zahl der Versicherungen von 20,536 gehoben auf 22 278' in der Summe .... „ fl. 37,461,161 „ ft. 41,740,849.’ Sterner Zuwachs im I. 1872: 1,742 Vers, mit fl. 4,276,676. Sterbfälle sind 202 mit fl. 397,075. angemelbet; im Jahre 1871 waren 249 Fälle mit fl. 565,141. zu berichtigen. Die Sterblichkeit ist demnach bedeutend niedriger als im Vorjahre und wieder ein sehr günstiges RechnungSergebniß zu erwarten, worüber wir nach gefertigtem Abschluß Bericht erstatten werden. Die derzeit vertheilt werdende Dividende erreicht 34 Prozent der Prämie; von Juli ab wird dieselbe eine Erhöhung erfahren. Durch- schnittS-Dividende 38 Prozent der Jahresprämie! Die Agentur Gießen ___________ E. Gail. Würfelzucker und feinst gest. Raffinade. Korkstopfen in allen Sorten. Bad-, Fenster- und Pferdeschwämme. Julienne (getrocknete Franzosensuppen- kräutcr). Iohannisbeeren- und Himbeercn-Gel«e. Die Thüringer Kunstfärberei in Königsee empfiehlt ihre bis jetzt unübertroffenen Cliau- Serons ver Flasche fl. 1 — fr. mit dem Glas, 55 Sauternes „ „ „ 1 24 „ „ „ „ Champagner von unserem Hause Gustave Gibert in Reims in 8 verschiedenen (Sorten von Francs 3j/2—7y2 in Körben nnd Kisten ab Reims. ächten Cognac vienx ' per Flasche fl. 2. 12 fr., „ 35 „ 2. 30 „ ff )5 petite Champagne „ 2. 42 „ Die Bordeauxweine haben den Vorzug, daß sie im Gegensätze zu Ungarweine sich durch Lagern in den Flaschen immer mehr verfeinern, während letztere leicht abfallen. Preiscourarrte der Originalpreise in Fässern in 1/4, V2 und 1/1 Oxhoft ab Bordeaux genommen, werden vierteljährig von uns ausgegeben und liegen bei uns zur Einsicht jeder Zeit offen. Hochachtungsvoll ___________*/• A. Busch Söhne. hat bereits, begonnen. Die Brunnendirection. (C. Oppei & Co.) (113'4) Recht kölnisches Wasser von Jean Maria Farina. Meine Niederlage davon in der Expedition des Gießener Anzeigers empfehle ich zu 8 fl. per Dutzend, 4 fl. per halbes Dutzend und 45 fr. per Glas gehorsamst ___________________________ Johann Maria Farina in Köln.______ Feinste Göttinger Cervelatwurst (Mettwurst) „ per Pfd. fl. 1. 12 fr. Gothaer Cervelatwurst per Pfd. fl. 1. a fr. empfehlen I. A. Busch Söhne. (392