^.Simmern bbändler. *u bQbtn. •f unb Monden. Helmsstraße. Cabinet h 33ehe. Loiree. 18 St. Ibt U Kr. rtein. krgüoff jcrabgesetzte rmann den :n die An- (5176) looenibtr eine | Nß ott, W fl ' SpenglerE^ in tzümbms- -york i, wird ier d« 3* . ;rcrbffrüfiltfllf( n, sS •ä$y liih»*8’1V’ / ifi i“ ”/ VI k'Ntt ’^o? s csuasb " ' J" ftinUrgiSg a^^Tw'd ";%*£ .„ren •?*'< vierteljährig 1 fl. 12 fr. Mit Bringerlohn. Durch di« Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr. Gießener Anzeiger. Erscheint täfllkch, ait Ausnahme SonntazS. Expedition: Eanzleiberg, Llt. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Liessen. Nr. 268.. Montag den 10. November nintsicher ThxiL 1873. B e k a u n t m ,fM -r6 b" Wirksamkeit der Gesellschaft in Kenntniß zu -rhalt-ii und die Ueberzeugung zu gewähren, daß die ihrem Verbände angehorenden Kessel regelmaß.g nnd sorgfältig revidtrt und so,iberwacht werden, daß sie ,„ gesetzlichen, und Gefahr „ach Möglichkeit verhütenden Zustande erhalten bleiben, haben Sie uns alsbald nach Abhaltung der tut Monat Februar jeden Jahres zu berufenden ordentlichen Generalversammlung der Mitglieder der Gesellschaft unter Vorlage des von Ihnen erstatteten Rechenschaftsberichts über das verflossen- Jahr nnd des Berichtes des Jngenieures, über Ihre Thätigkcit im abge- hnifeiten Jahre und das Ergebniß der stattgehabten Untersuchungen Bericht zu erstatten. Von der an die Großh. Kreisämter erlassenen Verfügung geben wir Ihnen in anliegendem Abdruck Nachricht. P o (11 i f dj e r Tljcis. Dcutfdjfanö. Darmstadt, 6. November. (Kammcrsitzung.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurden verschiedene Vorlagen und Petitionen verlesen, ferner wurde ein Antrag der Abgeordneten Greim, Scriba, Stephan und Schröder auf Bildung einer Untcrstützungseasse für verunglückte Feuerwehrleute eingebracht und vom Abg. Greim eine Interpellation gestellt, ob für Fabriken zu Hauie arbeitende Portcfcuillearbcitcr von der Gewerbesteuer befreit werden könnten. Gegenstand der Tagesordnung ist der von dem Ministerium vorgelegte Gesetzentwurf über die Eompetenz der Bczirksstrafgerichte in Obcrhcssen und Starckenburg. Bei Einführung des Reichs- strafgcsetzcs tvurde eine neue Compctenzregulirung der Strafgerichte nötbig, durch welche den Schwurgerichten die Aburtheilung der Verbrechen, den Bezirksstrafgerichten die der vergehen und den Landgerichten die der Ucbertretungcn zugewicsen wurde. Diese Tbeilung, an und für sich ganz folgerichtig, hat dazu geführt, daß eine große Masse leichter Straffälle an die Bezirks- strafgerichte verwiescn werden muß, wodurch letztere mit Geschäften überhäuft worden und andererseits den Bethciligten durch die Verhandlungen unbedeutender Straffälle unvcrhältnißmäßige Ze, vmaumnisse und Kosten enistehen. Der vorgclegte Entwurf hat nun den Zweck, Abhülfe zu schaffen, dadurch, daß den Landgerichten wieder eine größere Reihe von Vergehen zur Abur- iheilung überwiesen wird. Der von dem Abgeordneten Buff erstattete Ausfehußbcricht tritt dem Entwurf nur theilweise bet, insbesondere glaubt er, daß die erste Verurthcilung wegen Diebstahl, Unterschlagung und Betrug für den Beschuldigten so bedeutende Folgen habe, daß ihre Abur- theilung nicht einem Einzelriebter überlassen werden dürfe. Die bei dieser Gelegenheit mitberührten Fragen, insbesondere über die Eompetenz der Schwurgerichte und die Verweisung der Preßvergcdcn an dieselben, will der Ausschuß bet dieser Stelle nicht zur Entscheidung gebracht wissen. Abg. Dernburg wendet sich gegen die Gesetzesvorlage im Allgemeinen. Die jetzige Ver tbeilung der Straffälle sei, so consequent, daß nur durch überwiegende Vortheile das Aufgeben derselben erklärt werden könne. Dem Verfahren vor den Landgerichten fehlten die Garantieen der Oeffcntlichkeit, ein Verlassen derselben könne nur als ein großer Rückschritt angesehen werden. Die Eompetenz der Strafgerichte sei in allen drei Provinzen die gleiche, warum wolle man Rheinhessen von der vorgeschlagenen Competenzänderung ausnehmen? Durch die bevorstehende deutsche Strafproceßordnung würden in Kurzem wieder neue Aenderungen der strafgerjchtlichen Eompetenz nöthig werden. Etwaige finanzielle Ersparungen könnten im Angesicht der großen Grundsätze, um die cs sich hier handele, nicht in Betracht kommen. Unsere Strafproceßordnung habe große Mängel, man solle mit anderen Reformen beginnen, nicht mit einer Competenzänderung, die weder formell noch materiell gerechtfertigt sei. Heinzerling geht auf den Ausschußbericht näher ein; die Collcgialität des gerichtlichen Verfahrens sei nicht hoch genug anzuschlagen, weiter als der Ausschuß vorschlage, dürfe unter keinen Umständen eingegangen werden. Die Vortheile einer Aenderung der Eompetenz bestünden in einer Entlastung der Bezirksstrafgerichte, die mit viel Bagatellsachen behelligt würden, in einer finanziellen Ersparung, da dann noch zwei Bizirksstrafgcrichtc eingehen könnten und in der Annehmlichkeit der Betroffenen, die bei kleinen Fällen an näherem Ort und billiger ihr Recht suchen könnten. Die Nachtheile seien, der Wcg- ' fall der Garantie des öffentlichen und eollcgialischen Verfahrens und der Wegfall der Gleichmäßigkeit des Urtheils. Er glaubt, daß die Bevölkerung von Oberhessen und Starkenburg mit den Vorschlägen des Ausschußantrages einverstanden sein könnte, namentlich wenn der Kostcu- punkt noch näher im Sinn der Ersparung inS Auge gefaßt würde. Abg. Stüber glaubt, daß d>e künftige Reichsgesetzgebung dem Einzelrichter allerdings unter Assistenz von Schöffen eine noch weitere Eompetenz zuweisen werde. Die Ocffentlickkcit sei für die 2. Instanz gewahrt. Die Gesetzesvorlage wolle Zeit und Geld ersparen, ivas gewiß zu berücksichtigen sei. Die Verschiedenheit zwischen dem rheinhessischen und unserem Verfahren sei so groß, daß es auf diesen einen Punkt nicht ankomme. Er halte die Vvrtheile deS Gesetzes für überwiegend. Abg. Frank bemerkt, früher habe der urthcilende Richter nach bestimmten Deweisnormen, nicht nach seiner Adlerorden zweiter Clafse mit Stern überreichen. gerottet werden müsse." Ptlri-s, 6. November. Die Aufregung wächst ist Paris, aber die Ruhe blieb bis jetzt ungestört. Wie immer in solchen Wendepunkten, geben sich „Siücle" und „Mpublique Fran^aise" den Anschein, als seien Land und Leute auf dem Sprunge zum Losschlagen; sie wiederholen ihre alten Beschwörungs- -ormeln, man solle den Alhem an sich halten, aber die Obren spitzen und sich iesonders vor den Schnüfflern hüten, den agents provocaleurs, wie vor den falschen Nachrichten. Die Liberalen halten an dem Dogma fest, daß der^Fran- zose stets mit den Zähnen knirsche, wie Anno dazumal, wenn über das Schicksal des Landes von einem Häuflein Ehrgeiziger verfügt werde, ohne daß er darum gefragt werde. Und ihrerseits finden die Regierungen stets ihren Vor- rheil dabei, wenn sie auf solche Warnungen der Liberalen hin gewaltige Vorsichtsmaßregeln ergreifen und einige Vorwitzige beim Ohr nehmen. Die Landesretter, die für die Dictatur der moralischen Ordnung schwärmen, müssen ihre Freude an dem Gezappel der Linken baten, die wiederum zeigt,«daß sie nicht zählen kann. Thiers ist alt und sein Nachwuchs ragt wenig über die Orleanisten hinaus, reicht ihnen aber an Schlauheit das Wasser nicht. In Paris sind seit vorgestern alle Truppen consignirt und die Officiere angewiesen, in der Nahe der Caserne zu bleiben. Das wird von Ohr zu Ohr verbreitet und verfehlt seine Wirkung selten auf den richtigen Pariser, der dann in den Bart murmelt, daß noch nicht aller Tage Abend und das Ende schrecklich sein werbe. Schrecklich für wen? Für die Dietaturschaft oder für die Bürgerschaft? Statt sich darüber klar zu machen, orakelt man über die Plane der Volksbedrücker, die mit der Verachtung der Presse und Gemeindefreiheit, über die bereits der Stab gebrochen, nicht zufrieden, sondern entschlossen seien, die Kammern zu zwei großen Nullen herabzudrücken und das politische Leben unter den Gefrierpunkt zu bringen. Einer unserer Berichterstatter, der uns derlei „Gerüchte" meldet, fügt hinzu: „Dies klingt nun zwar recht albern, aber die Mittheilungen gehen mir aus bester Quelle zu, und Solchen,-welche die zehnjährige Dictatur wollen, ist Alles zuzutranen." Das Arge, ja; doch auch das Alberne? Darin pflegt die Furcht das Meiste zu lechen, und der Franzose ist augenscheinlich jetzt von Angstschauder befallen, wo er zu Allem fähig ist, nur nicht zu dem, was dem Nebel wirklich abhelfen könnte. Dieses Nebel ist 'zunächst die Lüge. Alle Parteien schwindeln, die Einen so, die Anderen anders; alle Parteien trauen den Gegnern das Schlechteste zu, unb scheuen sich daher auch nicht, den Niedergeworfenen niederträchtig zu behandeln, während dieser sich vornimmt, im umgekehrten Falle es gerade so zu machen. Man ; lese die Blätter, und man wird sich überzeugen, daß kein einziges ein objecti- «fraiiftvcicö. Paris, 5. November Die Botschaft des Marschalls Mac Mahon hat keinen guten Eindruck in Paris gemacht, da Jeder daraus ersieht, daß, falls der Rechten der Sieg verbleibt, Frankreich wieder unter ein Regiment kommen wird, wie es zur Zeit des December-Staatsstreichs an der Tagesordnung war. Die Aufregung, welche die Botschaft, die schon um 4 Uhr an allen Straßenecken angeschlagen war, hervorrief, war eine ungewöhnliche, wenn anch die Ruhe äußerlich nicht gestört wnrde. Die Aufregung nahm noch zu, als man des Abends um 9 Uhr durch den „Soir" erfuhr, daß die Regierung einen ersten Sieg erfochten hätte, und die Kammer sich, allerdings nur mit einer Majorität von 14 Stimmen, gegen den Antrag Dufaure's ausgesprochen hatte, welcher die Frage betreffs der Verlängerung der Gewalten des Marschalls Mac Mahon zugleich mit den früher von der Thiers'schen Regierung eingereichten constitutionellen Projecten geordnet haben wollte. Ungeachtet eines ziemlich starken Regens sammelten sich zahlreiche Gruppen auf den Boulevards an und discntirten auf's Lebhafteste die Tagesereignisse. Die Entscheidung wird jedenfalls schnell erfolgen. Wenn die specielle Commission, welche für die Prüfung des Changarnier'schen Antrages gewählt werden soll, in ihrer Majorität demselben günstig ist, kann dieser noch vor Ende der Woche zur Discussion kommen. Welche Zustände Frankreich erwarten, wenn Mac Mahon und Broglie mit ihren Planen durchdringen, erhellt zur Genüge aus der Botschaft und ans den Redensarten, die Chanzarnier und Consorten im Munde führen, denn diese sprechen offen davon, „daß das ganze revolutionäre Gelichter ans- £)cHeiTeidj. Wien, 4. November. Die Scene bei Eröffnung der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses war äußerst charakteristisch für den Neichsratb und für das vielsprachige Oesterreich. Freiherr v. Lasser kam in seiner Anrede zu dem Passus . . . .' „lade ich das älteste Mitglied des Hauses ein, den Vorsitz zu übernehmen." Das älteste Mitglied Rubinstein ans Galizien (Israelit). „Nix dattsch !" Lasser «ährt fort: „Nachdem das älteste Mitglied in Folge unzureichender Kenmniß der deutschen Sprache die Annahme dieser Würde ablehnen zu müssen glaubte, richte ich an Herrn Ritter d'Elvert das Ersuchen." Unbeschreiblich heiter soll der Eindruck dieser Scene gewesen sein. Ritter d'Elvert nahm hierauf statt des Israeliten Rubinstein den 256 von den 353 gewählten Mitgliedern erschienenen Abgeordneten das Eidgelöbniß ab. Stimmen angenommen. Berlin, 6. November. Ueber das Befinden des Kaisers meldet der heutige „Neichs-Anz.": Se. Majestät habe zwar Vorträge bis jetzt noch nicht wieder entgegengenoninien, jedoch schon einige Regierungsgeschäfte erledige,» fön neu, und stehe bei fortschreitender Besserung zu erwarten, daß in kurzer Zeit das augenblickliche Unwohlsein gehoben sein werde. — Dem in den letzten Tagen aufgetretenen Gerücht von der Existenz eines zweiten Briefes Pins IX. -in den Kaiser wird in unterrichteten Kreisen nicht widersprochen. Wenn dies Schreiben nicht gleichfalls der Oeffentlichkeit Übergeben wird, so ist, wie die „D- Nachr." schreiben, der Grnnd dafür nicht sowohl in Rücksichten der Courtoisie, wie man vermeint, sondern hauptsächlich darin zu suchen, daß der Inhalt des Schreibens lediglich private Beziehungen behandelt, welche ausschließlich die Person des Kaisers berühren und mit den politischen Dingen fast gänzlich außer Verbindung stehen Mau legt dein Ganzen so wenig irgend welche Bedeutung bei, daß eine nochmalige Erwiderung Seitens des Kaisers kaum erfolgen dürste. Berlin, 8. November. Die „Nordd. Allg. Ztg." hört, daß in Folge der in den letzten Tagen des October erfolgten Verbaftungen von deutschen Staatsangehörigen in ' Cartagena und der Wegnahme deutschen Eigenthilms-..,. --- , ,,y , -o - , , o^, ti c . auf dem durch ein Jnsurgentenschiff gekaperten spanischen Schiff „Estremadura" ves, ungeschminktes Urtheil über die wirkliche Lage, über die Lich-) ' di- deutsche Gesandtschaft iu Madrid ermächtigt wurde, das deutsche Geschwa-tenseiten der dennaligen Zustande hat oder zu haben wag . Geschwätz und der z» den erforderlichen Maßregeln zu requiriren. Nachdem dasselbe am Geschwatze tu'8 Blau- hmem überall; und über Allem schwebt der „Figaro , 3 November vor Cartagena angekommen war, ze.gte der Verweser des deut- der laut aufkräht vor Wollust ü er die Botschaft m.t der er ganz euwerstan- scheu Konsulats di- Freilassung der Gefangenen an. Ueber die Erledigung der den ist, wie er es mit Chambord s Bnefe war und wie er es nut z-dem Steine Eiqenthiims-Frage liegt noch keine Nachricht vor. 'fein wird, der auf das Grab des al l,beraten Frankreichs geworfen wird. Am ' Posen, 6. November. Der gepfändete Galawagen und die Pferde bezeichnendsten sind die Eingeständnis,- fe'.bst officwser Hellen, daß die Ent- des Enbischofs Ledochowsk, füib Awm Krcisgericht für 642 Thlr. versteigert scheidnng jetzt wieder wie am 24. Mai von der kleine» Gruppe der Bonapar- wordcn; ein polnischer Kellner hat sie angekauft. (Köln. Ztg.) tisten abhäugt und daß Thiers wie Broglie sich d,e größte Muhe geben, den Magdeburg, 7. November, Mittags. Die philosophische Fakultät Vice-Kaiser, der wieder strahlend eiuherschreitet, für sich zu gewinnen, der Universität Halle hat, wie die „Magdeburger Zeitung" mittheilt, den (Köln. Ztg.) vnlövlichen und lmistischkn U-berzeuguiig uriheilen müssen. Später h°b° man in-in-m richier- General - Postdirector Stephan honoris causa zum Doctor der Philosophie licken Coüeg di/ Garantie der richtigen Rechtsprechung gefunden. Das deutsche Strafgesetz ernanut. Babe fich »on unterer fuhren © traf gefefcgebung entfernt unbJeiWT eine München, 7. November. Die Kammer der Reichsrathe hat teil nöthig geworden. Das unbedingt richtige Prmcip sei die jetzige Dretthettung und se b (Scbrenf rum -weiten Präsidenten, Niethammer und Graf Lerchen- (Ä iSS “ S*«w5W«“Ä%. V- f» I» ««MM --»»> - D„ M M, D°m»z,, «WM man nie einen Wunsch auf Competenzänderung gehört, warum wolle man bei uns andern. Die - neue Reicksgesetzgebung kenne gar keinen Emzelrichter, londern nur collegralische Berichte. Gr «tiärksich daher bchimmi gegen die G°i°tz°s»°-l°g°. Abg. Schröder l)°i im Ausschuß und aus der heutigen Debatte den Eindruck gewonnen, daß das Material zur Beurtheiluna der Frage noch nicht genügend vorliege; er beantragt daher die Gesetzesvorlage ^r Erhebung der nöthiqen Ermittelungen an den Ausschuß zurückzuverwclsen und glaubt kaum, daß cs rathsam sei, sie vor Anlaß der deutschen Strafproceßordnung nochmals vorzulegen Der , Director des Justizministeriums, Kempff, ist über bu* Wideripruch, den die Belage findet sehr erstaunt, obwohl er durck die Presse darauf vorbereitet gewesen sei. »ur geringe Fall^ sei die Garantie der Oeffentlichkeit nicht so nöthig und würden dann überall Unterschiede gemacht. Die deutscke Strafproceßordnung, die bevorstebe, werde sich wohl kaum von der vorgeichlagenen Comvttenänd^unq entfemen! In dem unbeschränkten Appellationsrecht des Verurtheilten Uege genügende Garantie. Das Interesse der Betheiligten, namentlich in Hinsicht auf Zett und GeU-b seiner Hauptgrund gewesen, warum die Regierung die Lorlage gemacht habe. Andere Gesetzgebungen hätten die Competenz der Strafgerichte von vornherein in^ähnlicher- gelt ^toie cs setzt bei uns Vorschlägen werde; drc Vorlage habe al,o nichts Außerordentliches. Für'die Zurückverweisung des'Antrags könne er sich nicht erklären es dadurch wohl nur eine Ablehnung der Regierungsvorlage umgangen werden. Metz führt aus, er fid) dci Strafprocchordnung feiner Zeit wiedcrsctzt habe, die nur dadurch durchgegangen sei, daß bei der Durckzählnng beider Kammern viele rheinhessische Abgeordnete^gefehlt^hatten. Du' Strafproccß^ ordnuna habe so viele und große Mängel, wie sie kaum noch irgendwo vorkamen, man könne also nicht mit einer Competenzänderung einseitig vorgehen. Rach der Strasprocchordnung habe nicht der Beleidigte Anträge zu stellen, sondern nur der Staatsanwalt; dem Ankläger^Oie Actenei,.sicht verweigert, er könne keine Apellation verfolgen und geschehe es durch dm Staa S- anwalt, so könne der Oberstaatsanwalt, die Verfolgung derselben verweigern. wi- «. dus alles in seiner eigenen bekannten Proceßsache erfahren hab^ Der Ankläger stehe Achtlos da der Angeklagte >be alle Rechtsmittel zur Verfügung. Wenn auch durch Instruction des letzrgen Justizministeriums einige Abhülfe geschaffen fei, so ci dies doch nicht genügend. Er ist dahn für Zuiückverweisung des Antrags damit auch bezug ich der berührten Punkte auch eme Reform erfolgen könne. Er wolle die Rechtsgleichheit der drei Provinzen nicht gestört wissen, namentlich da eine allgemeine Strafproceßordnung so nahe bevorstehe. Frank bestrettet daß die straff proccßordnung in ungesetzlicher Weise zu Stande gekommen sei. Abg. Metz übertreibe die Nachtheile der hessischen Strafgerlchtsordnung. Die Behauptung desselben, der Staatsanwatt sei m seinem Proceß vom Ministerium beeinflußt worden, fei eine Verdächtigung; ^"b tveitere Behauptung, der Staatsanwalt der damals die Appellation angezeigt habe, sei nach Gießen verätzt worden, richte sich selbst, denn der damalige Staatsanwalt sei befördert worden «nd als Ob r- staatsanwalt nach Gießen gekommen. Dernburg verthcid.gt feine Ansichten gegen den Justizminister und den Abg. Stüber; insbesondere hebt er hervor, daß die Appellation mit großen Kosten verbunden fei und daher nicht häufig davon Gebrauch gemacht werde. D.e Kosten- ersparung, welche durch die Lompetxnzänderung beabsichtigt werde, sei zwar zu beruckfickstigen, aber doch nicht durchschlagend. Als Anwalt des Herrn Metz habe er die Er ahrung gemach , daß dem Ankläger die Akteneinsicht verweigert und die Appellation abgeichnitten worden sen Auch hiervon abgesehen, könne er die Nothwendigkett einer Competenzanderung m keiner Wci,e anerkennen und fei es das Mindeste, was man thun konne, die Vorlage iUTU^^el™ei,e^ Metz wendet sich gegen den von Herrn Frank gegen ihn gemachten Vorwurf der Uebertr bung und Verdächtigung. Herrn Frank müsse cs allerdings nahe liegen das frühere Jiistizministerium und dessen Referenten in Schutz zu nehmen; der damalige Staatsanwalt habe die Veforderung nach Gießen nickt gewünscht. Abg Bccker war im Aus>chuß anfangs gegen eine Competenz- änderung, die zugleich eine völlig andere Behandlung der Strafsachen einfuhre. Er geh naher auf das rheinhesstsch7 Verfahren ein, das eine Beichrankung der Oeffentlichkeit ausschließe Im Ausschuß habe man aber die jetzigen Mißstände in diesseitigen Verfahren für so bebeutenb er klärt, daß er keinen Grund gefunden habe, der Liebhaberei der Starkenbiirgcr und Oberhesien an einer Aenderung entgcgenzutretcn Seien diese Mißstände nicht so groß, so sei er für Beibehaltung der jetzigen Competenzbcstimmungen oder für Ruckverweisung ^r Sache an den Ausschuß Abg. Stüber verweist auf die vielen Freisprechungen an den Appellationsgerlchten. Frank bestreitet, daß das ye^h{i^trafgeri^^t unter 93crü5fi^^tlgung b,‘8 tendenziös zusammengesetzt worden se-., oder daß das Justizministerium m b# H eine 8^ setzlich verbotene Eimvirkung geübt habe. Metz bemerkt daß e.n Herrn Frank sehr^nahestehendes Mitglied des Ministeriums dem Staatsanwalt die Appellation unterlagt, h^n soU ' Abg Frank verlangt Beweis; der Präsident will dieie persönliche Debatte nickst fortgesetzt haben. Ministerialrath Lallwachs macht auf die nnverhältnißmäßigen Kosten aufmeriam, die bei Beleidigungen und kleinen Straffällen entstünden, die Abbulfe nothig gemacht hatten. Er he t mit daß das Ministerium durch Anweisung an die Staatsanwatte dafür Sorge getragen habe das Recht des Anklägers zu schützen. Er müsse di^Vorwurfe gegen bie -strafproceßordnirng au das reelle Maaß zurückführen. Es schmerze ihn, daß das Minlsterlum bei seinen ersten Schritten auf der Bahn der Reform auf solchen Widerstand stoße. Abg. Schroocr glaubt, daß dicic^Ausführungen des Herrn Hallwachs nur für die ZurÜckverweliung des Antrags sprechen konneir. Abg. Buff, als Referent, berührt die hauptsächlichsten vorgebrachten Einwendungen. Das Verblassen der eollegialischen Gerichtsbarkeit, das bei kleinen Fallen sich rcch fertigen lasse; es werd durch die Competenzänderung nur der frühere Zustand wieder hergestellt- Er erkenne aw, daß die vom Abg. Metz vorgebrachten Einwendungen gegen die Strafgerlchtsproeeßorduung dringender seien, deßhalb könne man jedoch diese Verbesserung vorher schon beschließen. Der Antrag von Schröder und Dernburg auf Zurückverweisung des Gesttzes wurde darauf mit allen gegen 3 bat ben xCtd)cn= U'lUch 1 rothen Sitzung unb |üi ? zu bem zu 0- „Nix unzu- ablehnen Unbe- Wählten ^ahon hat aß, salls t kommen iimg war. Straßen- auch die als man utg einen mit einer chen halte, Marschalls ung eilige» blet eines Zoulevarbs atschüdung veiche für in ihrer Loche zur k Mahvn bei Dvt» nde führen, lichter aus- er die Ruhe geben sich unb Heute Hwöriiligs- n unb sich ie vor den der Kan- Dae Lchiä- ;ne daß er ihren Lor- faltige Vor- Die Lauen, muffen }t, daß sie i über bie nicht- In angewiesen, lT verbreitet 5ann in den hreäiich sein die Bürger- c Plane.der reibeit. über ii seien, die Leben unter uns deck' m ^-r d>° : d- die * . doch -i“® , der W«- ällem M Lick- U-dä t« Ad-«" - icheue" I* to 1,iaa ww« ‘ÄÄ’*«. »■ Ä«ÄSS! BÄS'Ä” ru». in Kraft treten zu lassen. do. II. Emiss. —___________ Anieliensloose. Darmstädter fl. 50Loose — „ „ 25 „ 54 Kurh. 40 Thlr. Loose — Nassau 25 fl. 46 Braunschweiger — 3° o Oldenburg. MOThlr. 36 4% bayr. Pram.-AnL — 40/0 badische Loose 109 Badische fl. 35 Loose 67'/2 Oestr. fl. 250 v. 1854 85*/2 1858r Prioritatsloose — 1860r Loose — 1864r „ —___ London, 6. November. Gestern kam die Klage gegen den spamschen Dampfer Murillo, welcher das Auswandererschiff Ziorthfleet im^A>>gesicht. der enalischen Küste zu Grunde gebohrt und ohne Erbarmen feinem Schichal überlassen hättk, vor dem Admiralitäts-Gericht zum Austrag. Was den spanischen Gerieten unmöglich erschienen war, nämlich den Beweis festzustellen, daß es „„ AMLS «tf-ÄÄ »T r “ gg.' ■.« W? ffeS "k «KÄS»." leistet ; schade nur daß der eigentlich Schuldige ungestraft ansgmg, iiaml«« bei Cap tän, der sich aus dem Staube machte, nachdem er den Ror hfleet in den Grund gebohrt trotzdem der Ja.ninerruf-der Ertrinkenden an sein Oh icklua Weislich vermied er seitdem, sich aus englischem Boden blicken zu affen und gebüßt werden nur mehr die Eigner des Fahrzeuges, bi- schlimmsten Falles nur der eine Vorwurf trifft, daß sie ihr Schiff °w°m leichtsinnigen und hartherzigen Menschen anvertraut hatten. Konnte mari des Capstans habhaft werdens dann dürfte er voii englischen Gerichten «^ Totschläger bestraft werden aber solchem Urthcile entzieht er sich, wie bemerkt, durch seine Abwesenheit und leider existirt kein Vertrag, der zu der Auslieferungs-Forderung dieses Mensche» oder ähnlicher Missethäter berechtigte. __________________ Ottilien. SHnm 5 November. In klerikalen Kreise» wird behauptet, der Papste S? SSta Sw »S»-- E-N-Atzz» isiilllgl d7r Kammer z>. verlesende Thronrede i» Berathung 9el°8e!l Der Papst hat sich, wie „Fanfulla" berichtet, nicht bewogen gefühlt, Börsennachrichlen. 8. November 1873. Preuss. 41,2°o Oblig. — Frankf. 4i/2% Oblig. 861/4 Nass. 31/2® o Oöl. 92 Kurhess. 4° 0 „ 965/ö Gr. Hess. 5« 0 Obi. — „ „ 4O/o „ 995/0 Z n 3i/2°/o » 965/b Bayer. 50/0 n „ 4'-,.° 0 1jährige 100< „ 40,0 1jährige 94 Würtemb. 4i/2% Obi. Baden 4W0 Obi. c. E. L. 100 Oesterr. Silberrente 63 „ Papierrente — Spanier, neuest. 3% 14V2 Amerik. Bonds 1881r 100 „ „ 1882r 973/8 „ 1885r 983/4 „ 1887r 100 Wechsel« Amsterdam k. S. 987/ti Augsburg k. 8. 100 Berlin k. 8 1047/8 Bremen k. 8. 1051 8 Brüssel k. 8. 931/s Hamburg k. 8. 105% Leipzig k. 8. 105 London k. 8. H9% Lyon k. 8. — Paris k. 8. 93i,2 Wien k. 8. 102 ditto m. 8. 102 ditto 1. 8. 102 DiscontO 4^ °o__________ affflemetner fl n) c 1 fl c r. den Monat der 11 dem Im October November D ecemb er Januar Februar März April Mai Juni Juli Septem 5187) Die folgenden Tagen in 1873. 1874. 11., 12-, 13., 8., 9., 10., 12., 13., 14-, 12, 13., 14-, 9., 10., H., 7., 8., 9., 11., 12, 13., 9., 10-, 11-, 10., 11., 12., 8, 9., 10-, 12., 13., 14. Besondere Bekanntmachung. Der Gerichtstag beginnt Donnerstags Nachmittags 2 Uhr unb endigt Samstags ium 5 Uhr Abends. ^'"benbach^n 0. 1873. Gerichtstags-Commission. Gelh ard. Mittwoch den 12. November 1873, i Nachmittags 2 Uhr, sollen die 4>en Peter Vogt 1. Erben gehörigen Grundstücke nochmals auf dem hiesigen Nathhause an den Meistbte enden versteigert werden. (oiöv, Gießen, den 8 November 1873. Grobherzogliches Ortsgericht Gießen. I Wortmann. Iugharo Donnerstag den 13. November d. I-, Vormittags 10 Uhr, soll auf Antrag der Holzhandlung S- Katzenstein dahier eine Quantität geichmttene eichene Bohlen meistbietend versteigert werden. Gießen, den 10. November 1873. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. (5188) Wortmann. (5emutier- ... MAHAH V . < • rv\ , b f Feinste Gothaer Cervelatwurst. > bV7y) zu dem neuen Kurhause oahier, im Voranschläge von circa 5000 Thlrn-, 9 la' Logis, ä Trüffelwurst Badeverwaltung Salzschlirf. Nr. 26 UNd (F. 1237.) CD Herren Wäsche CO in feinem Porzellan: (1867) in laekirten Blechwaaren: re. billige Besorgung von Bilder- u. Photographie-Einrahmnngen. |(4779) io ^daction, Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) tn Gießen. o 00 XO briutiKMt, Schwaldacher Stahl- Weinbrnnnen, Schwaikheimer, Selterser (Nassau), Wildunger, in Glas n. 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