eigen. Mitten ''»»-dH '"wachev gsvoll oll VI. Koffer k H. 2612. VTt;8 vierteljährig 1 fl. 12 fr. «it Bringerlohn. Durch die Bost bezogen vierteljährig 1 fi. 29 fr. Gießener Anzeiger. Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags. Expedition: Lanzletberg, Lit. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kressen. Nr. 237 Freitag den 10. Octodcr ZMZ. mlung ober, ötautiti und Sltifinbe, tt-'Commis u. - sucht das rden. (4635) reicht Amtlich er Theis. xx ± p r Gießen, am 8. October 1873. Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten für den Fall einer Mobilmachung. Die Großherzogliche Kreis-Schul Cowmission Gießen an die Schulvorstande des Kreises. Mit Bezugnahme auf unser Ansschreiben vom 16. April I. I. fordern wir Sie auf wegen etwa geltend zu machender Reclamationen innerhalb 8 Tagen uns Vorlage zu machen. Wo Reclamationen nicht begründet sind, ist Berichterstattung an uns nicht erforderlich. . v. Röder. Das datiere (4641) Dienstmädchen gesucht von > Leltersweg. sowohl bie Plaut. rck die Bedürft j orderungte I verdankt «I )0 Schnilimusto] XuswaW wegöj iüWenUändeil fertigen. And® .5le Lehmieisteri'-p Upfern2ll.3|“ Bestellung611111 nge Mäi crndc ®f iftrcmM on 650 6$tttv wovon wir fitia halt gewähml iction. ,----- ibei trotz m j*at^ ilnzeige SH B e k a n n t m a ch u n g. Die Ackerbausehule zu Friedberg betreffend. Der Unterricht in unserer Anstalt beginnt in zwei Abtheilungen am 3. November d. I. und umfaßt folgende Gegenstände: Untere Abtheilung. Wöchentliche Stunden: Deutsch 4, Schönschreiben 2, Geographie 2, Geschichte 2, Rechnen 4, Geometrie 2, Zeichnen 2, Gesteinslehre 1, Botanik 2, Physik 2, Chemie 4, Bau der Hausthiere 2, Ackerbau 4, Obst- und Gartenbau 1, Thierzucht 2. Obere Ab theilung. Wöchentliche Stunden: Deutsch 2, Landwirthschaftliches Rechnen 2, Feldmessen, Rivelliren, Planzeichnen 3, Geometrie 2, Physik 2, Chemie 4, Zoologie 2, Botanik 2, Thierheilkunde 2, Allgemeiner und specieller Pflanzenbau 3, Obst- und Gartenbau 1, Betriebslehre 3, landw. Buchführung 1, Wiesenbau 1, landw. Maschinenkunde 1, Thierzucht 3, Volkswirthschafslehre 1, Landwirthschaftsrecht 1. Der Unterricht wird ertheilt von den Herren: Dr. Heuser (seither Vorstand der Ackerbauschule zu Eppingen, Baden), Rückert, Landwirthschafts- lehrer und Abtheilungsvorständen, Lehrer an der Musterschule Bitsch, Kreisveterinärarzt Dr. Born, Wiesenbaumeister Greb, Seminarlehrer Dr. Heidt, Reallehrer Dr. Klein, Reallehrer Lang, Seminarlehrer Süß, Seminarlehrer Wahl, Lehrer an der Musterschule Weinel. Der Unterricht wird durch Excursionen, Demonstrationen und mehrere Sammlungen unterstützt. Jeden Abend finden von 7—9 Uhr Wiederholungs- Arbeitsstunden unter Aufsicht eines Lehrers statt. Aufnahmefähig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Vor- kenntmfle besitzen und mit den practischen Verrichtungen der Landwirthschaft nicht ganz unbekannt sind. Neueintretende werden in die untere Abtheilung ausgenommen. Die Schüler des Wintercursus 1872/73 rücken in die obere Abtheilung vor, ebenso diejenigen Neueintretenden, welche durch ein Zeugniß oder eine abzulegende Prüfung als hierzu befähigt erscheinen. Das Verhalten der Schüler in- und außer der'Schule wird streng überwacht. Das Schulgeld beträgt im oberen Cursus 20 fl., im unteren 25 fl. Anmeldungen können bei dem unterzeichneten Kuratorium erfolgen und werden wegen der räumlichen Einrichtungen möglichst frühzeitig erbeten. Ausführliche, den Lehrplan enthaltende, Prospecte, sind von den Herren Directoren der landw. Bezirlsvereine, sowie von uns erhältlich und sind wir zu jeder wetteren Anskuufr, gleichwie zur Vermittelung von Wohnungen gerne erbötig. Friedberg, im September 1873. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Trapp, Lindeck, Haas, Negierungsrath. Rentamtmann. Kreisassessor. politischer Theis. sein Recht auf die Schule unangreifbar sicher stellen müsse, wenn er es nicht für immer verlieren wolle. Deutschland. Gießen, 9. Oct. Die Bürgerversammlung in Sachen des Schulgesetzes hat gestern Abend unter sehr zahlreicher Betheiligung stattgefunden. Nachdem Herr Gemeinderath Haustein zum Vorsitzenden bezeichnet worden war, ergriff Prof. Oncken das Wort, um die bereits rnitge- theilte Adresse an das G r o ß h e r z. Ministerium des Innern zu verlesen und zu begründen. Einleitungsweise führte er ans, man könne weit in die Geschichte des Landes, vielleicht bis zum Jahr 1848 zurückgreifen, um wieder einen Zeitpunkt zu treffen, wo dasselbe von einer so tiefen Bewegung erfüllt gewesen sei wie jetzt. Er sehe darin au sich ein Zeichen, daß der Sinn für öffentliche Dinge, wie bürgerliche Selbsthülfe und Selbstthätigkeit aus langer Erstarrung kräftig erwache; die Sache selbst aber sei wohl werth, daß man sich darum rühre, denn bei dem Streit um die Schule handle es sich um Wohl und Wehe unserer Kinder, wie um Wohl und Wehe des Staates, dem sie entgegenwachsen, dem sie einst dienen sollen in echter Treue, dem sie nicht entfremdet werden dürfen durch fanatische Hetzereien, die über die Väter unserer Väter bereits unsägliches Elend gebracht haben. Nachdem die Stadt Gießen bereits durch die einstimmige Kundgebung des Gemeinderathes in der Streitfrage selber Stellung genommen, sei erst durch das am letzten Montag erfolgte Erscheinen des Ausschußberichtes der I. Kammer ein Anlaß gegeben worden, einen Appell an die Bürgerschaft selbst zu richten. Dieser Ausschußbericht lasse bei den principiell wichtigen Abänderungen, die er zu dem Gesetz beantrage, eine entscheidende Thatsache außer Acht, die Thatsache nämlich, daß wir uns nicht im Frieden, sondern in einem sehr heftigen Kriegszustände befinden, im Kriege gegen eine Macht, die ganz offen und systematisch die Alleinherrschaft Über Staat und Schule a»strebt und falls sie die letztere habe, der Redner rechtfertigt nun jeden einzelnen Satz der Adresse unter Hinweis einmal auf das Gesetz und sodann den Ausschußbericht der I. Kammer. Der letztere behaupte zuerst, ein Bedürfniß nach einem Schulgesetz sei nicht vorhanden, nothwendige Veränderungen aber hätte die Regierung auf dem Wege der Verordnung nicht auf dem der Gesetzgebung vornehmen sollen. Darauf müsse erwidert werden, daß das Bedürfniß nach Reform nicht erst dann beginne, wenn etwas Bestehendes ganz unhaltbar, ganz trostlos geworden sei, sondern dann bereits, wenn zwischen einen alten Zustand, wie vortrefflich er früher gewesen sein möge und den Bedürfnissen einer neuen Zeit ein Widerspruch zu Tage trete, der Heilung erheische und Heilung ermögliche; was aber den zweiten Punkt angehe, so habe das Land ein Recht bei so wichtigen Fragen, wie eine Schulreform, durch seine Vertreter gehört zu werden und mitzuwirken, wie die Regierung ihrerseits in dieser Mitwirkung eine uiterläßliche Kräftigung für den Kampf habe suchen müssen. Der Redner beleuchtet nun die einzelnen Vorzüge des Gesetzes, die in der Adresse berührt sind, die obligatorische Fortbildungsschule, die das gewähre, was man in Gießen schon zu einer Zeit verlangt habe, als man in vie- len Kreisen noch gar nichts davon habe wissen wollen, die Hereinziehung der Lehrer und der Bürger in die Aufsichtsbehörde für das Volksschulwesen, was beides bisher gefehlt habe und sich in Zukunft sehr wohlthätig erweisen werde und endlich die Stelle der Geistlichkeit bei denselben. Was die Kirchen als ein gutes Recht beanspruchen können, das sei ihnen unverkümmert geblieben, ja ausdrücklich sicher gestellt worden, also vor Allem die Leitung des Religionsunterrichtes, der auch in den gemeinsamen Schulen getrennt und obligatorisch bleibe. Der Orts-Geistliche sei ferner geborenes Mitglied in dem Ortsschulvorstand und habe nur kein Vorrecht auf den Vorsitz in demselben mehr. Das werde sich in der Praxis ganz anders ge- Herrschaft über den ersteren auch ohne Gesetz ganz sicher sei. Eine Menge stalten als es auf dem Papiere aussehe. Es verstehe sich von selbst und sei Dinge, die vor zehn, zwanzig Jahren ganz unverfänglich gewesen, seien heute1 von der Negierung ausdrücklich betont, die Ernennung des Geistlichen lebensgefährlich geworden und der Krieg, der eben überall in ganz Mittel-!zum Vorsitzenden werde überall da erfolgen, wo es durch das Jntereffe europa tobe, sei ja kein Zufall, sondern die nothwendige Folge, von Encyclica, ider Sache geboten sei, aber allerdings werde kein anderes Recht darauf gelten, Syllabus und Unfehlbarkeit, die das alte Verhältniß zwischen Staat und als es eben durch Eifer für die Schule, durch wahre Theilnahme an ihrem Kirche vollständig auf den Kopf gestellt und deßhalb auch die Schulgesetzgebung Gedeihen erworben werde. Auch in Baden sei über diese Neuerung im Jahre in die Lage der Nothwehr gebracht haben; die Zeit sei da, wo der ^taat '1864 ein fürchterlicher Lärm entstanden, schließlich habe die Curie in Frei- bürg selbst eingesehen, daß sie zu weit gegangen sei und habe sämmtlichen Geistlichen den Eintritt in dieselben Ortsschulröthe befohlen, die sie vorher Jahre lang in allen Kirchen hatte verfluchen lasten. Bei der Bestimmung über die Verwandlung confessioneller Schulen in gemeinsame sei das Eigenthumsrecht der Bckenntnißgemeinden unangetastet geblieben: nur mit ihrem freien Willen kann die Verwandlung erfolgen. Mit dem Worte; „die Schule ist die Tochter der Kirche", werde viel Mißbrauch getrieben. Man solle nicht vergessen, daß diese Tochter auch einen Vater habe, der sich Staat nenne und dafür sorgen müsse, daß Ruhe und Frieden im Hause herrsche, daß die Schule in dem Streite der Bekenntnisse nicht untergehe, sondern in Frieden ihr eigenes Dasein habe. Kurz, wenn man dies viel verschrieene Gesetz ohne Leidenschaft betrachte, so entdecke man darin ein ausgezeichnetes Stück Arbeit, das dem Lande vor ganz Deutschland zur Ehre gereiche,! werde. Sicher sei jedenfalls, daß es nicht fallen könne, ohne daß die ganze neue freisinnige Entwicklung, deren sich unser Land unter der gegenwärtigen Negierung erfreue, einen Rückschlag erfahre, der unabsehbare Folgen haben würde, dem gelte es vorzubeugen und die Regierung kräftigst zu unterstützen. Wenn das alte Nom in Gefahr war, übertrug die Bürgerschaft den Consuln unbeschränkte Vollmachten mit den bekannten Worten: „Mögen die Consuln zusehen, daß der Staat keinen Schaden nehme." Heute stehen unsere Consuln im Kampfe und rufen uns zu: „Mögen die Bürger zusehen, daß der Staat keinen Schaden leide." (Allgemeiner Beifall). Nach Herrn Oncken ergriff der Abgeordnete für den Landwahlkreis Gießen, Hosger.-Nath Buff das Wort. Derselbe wies, nach einer kurzen Einleitung, im Wesentlichen darauf hin, daß, als die Regierung den Ständen den Entwurf des Volksschulgesetzes vorgelegt, sonderbarer Weise zuerst ein Theil des Lehrerstandes des Großherzogthums eine Agitation gegen den Entwurf hervorgerufen habe; indessen sei, wie sich bald herausgestellt, der Zweck der Bewegung eigentlich nur der gewesen, gewisse Bestimmungen durchzusetzen, die man im Interesse der Lehrer für nöthig oder wünschenswerth gehalten habe, wie z. B sofortige Aufhebung der Präsentationsrechte und AuS schluß der Geistlichen als solcher vom Schulvorstande. Es sei ein glänzendes Zeugniß für die Mäßigung der zweiten Kammer, daß dieselbe auf diese weit gehenden Prätensionen nicht eingegangen sei; umsomehr sei es aber jetzt Pflicht der Bevölkerung, sich fest und ganz auf die Seite der zweiten Kammer und der Regierung zu stellen. Gegenwärtig verhielten sich nur zwei Klassen von Staatsbürgern feindselig gegen das Schulgesetz: die Geistlichkeit und der Adel des Landes und den Schwerpunkt der Bewegung habe man in die erste Kammer verlegt. Die Geistlichkeit insbesondere protestire unter dem Vorgeben, daß die Religion in Gefahr sei, gegen das Gesetz von den verschiedensten kirchlichen und konfessionellen Standpunkten ans. Theilweise seien diese Publicatio nen in maßvoller Sprache abgcfaßt, theils aber auch mit heftigen Ausfällen gegen die Majorität der zweiten Kammer. So rede z. B. eine von lutherischen Zionswächtern verbreitete Adresse davon, daß das neue Schulgesetz „den Pfarrern die Jnspection der Schule moralisch unmöglich mache, die christliche Sitte durchbreche, dem jeweiligen Ministerium die Erziehung der Jugend mit diktatorischer Machtvollkommenheit überliefere, die Religion aber der maßlosesten Herrschaft eines von der Kammer-Majorität getragenen Mannes übergebe." Das sei natürlich der reinste Unverstand. Gleichwohl gelte es, der möglichen Wirkung solcher Agitationen durch Kundgebungen entgegengesetzter Art zu. begegnen. Bis zum 24. September seien bei der ersten Kammer der Landstände nur 10 Adressen für und 131 Adressen gegen den Entwurf des Schulgesetzes eingelaufen und er, Redner, könne deßhalb den Vorschlag des Herrn Abg. Oncken, der Staatsregierung durch eine Adresse der gesummten Bürgerschaft der Stadt Gießen eine moralische Unterstützung in dem bevorstehenden Kampfe noch in der letzten Stunde zu geben, nur lebhaft begrüßen und zur Annahme empfehlen. Redner gab hierauf einen Ueberblick über den Zustand des Volksschul- wcsens vor dem Schuledict von 1832 und fuhr fort: „daß die Negierung, statt auf dem Wege der Verordnung die Umgestaltung des Volksunterrichtö zu unternehmen, mit den Ständen den gegenwärtigen Gesetzes-Entwur" verabschieden will, ist an und für sich schon eine That; denn für die Folge wird das Volksschulwesen mit constitutionellen Garantien umgeben, und eine Abänderung des gesetzlich bestehenden Zustandes durch Concordate, Generalien und willkürliche Interpretationen der obersten Schulbehörden nicht mehr- möglich sein. Einer gesetzlichen Regelung im Sinne der ersten Kammer müßten wir uns aber entschieden widersetzen; einem derartigen Gesetze wäre der gegenwärtige, auf dem Schuledict von 1832 beruhende Zustand weit vorzuziehen, denn letzteres beruht im Wesentlichen auf denselben Grundgedanken, wie der vorgelegte Gesetzes-Entwurf, — nur sind im Laufe der Zeit die Principien des Edictes absichtlich und unabsichtlich verdunkelt worden. Hieran schließe ich nun eine Erklärung, die ich für mich, als Abgeordneter des Landwahlkreises Gießen und zugleich für Herrn Oncken, als Abgeordneter der Stadt Gießen, vor dieser Versammlung abzugeben mich veranlaßt sehe. Viele Artikel und Bestimmungen des Entwurfs sind nur mit geringer Majorität in der zweiten Kammer der Stände zur Annahme gelangt, bei der Schlußabstimmung, über das ganze Gesetz stimmten aber sämmtliche Kammermitglieder bis auf zwei oder drei für die Vorlage, so wie solche aus der Berathung der Kammer hervorge- gangen war. An diesem Majoritätsbeschluß werden wir nun unter allen Umständen sestbalten und ich bin überzeugt, daß auch die andern fünf oder sechs Kammermitglieder, mit denen wir gewöhnlich einig gehen, nicht anders handeln werden. Sollte man daher von irgend einer Seite darauf rechnen, daß bei der späteren zweiten Lesung die Volksvertretung sich spalten würde, so würde man sich sehr täuschen. Was uns auch in der Universitätsfrage von der hessischen Fortschrittspartei geschieden hat und welche Streitigkeiten ui) meinerseits auch mit dem einen oder dem andern Kannnermitglied gehabt habe, — in der hier vorliegenden Frage sind wir einig; im Interesse unseres Landes, im Interesse der Schule und des Heranwachsenden Geschlechtes, um unserer eigenen Ehre willen werden wir uns bei dem Schulgesetze von der Fortschrittspartei nicht trennen!" (Bravo!) Die Versammlung nahm hierauf die von Herrn Oncken empfohlene Adresse einstimmig an; es unterzeichneten sofort mehrere Hundert Anwesende und soll die Adresse auf Vorschlag des Herrn A. Roll morgen Vormittag noch weiter zur Unterschrift unter der Bürgerschaft circuliren. Darmstadt, 6. October. Die in Aussicht gestellte Sitzung des Ausschusses des Landes-Lehrer-Vereins fand vorgestern dahier statt. Die „Main- Zeitung" berichtet darüber: Mit Einstimmigkeit beschloß der vollzählige Ausschuß auf Antrag des Obmannes, bezüglich des durch die katholische und protestantische Geistlichkeit hervorgerufenen Kampfes für und gegen das zwischen der Staatsregierung und der zweiten Kammer vereinbarte Volksschulgesetz nunmehr ganz entschieden Stellung zu nehmen, und zwar für das Gesetz. Eine diesbezügliche Adresse wird in den ersten Tagen an das Ministerium abgehen. Darmstadt, 8. October. Se. Königl. Hcheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 1. October den Herzoglich Braunschweig'schen Director an der landwirthschastlichen Schule Marienberg zu Helmstedt, Dr. Rudolf Weidenhammer, zum Generalsecretär der im Großhcrzogthume bestehenden land- wirthschaftlicken Vereine zu ernennen. Darmstadt, 8. October. Die erste Kammer der Stände erledigte in ihrer gestern Vormittag abgehaltenen 9. Sitzung den Entwurf der Städteordnung und genehmigte solchen einstimmig in der Gestalt, in der er aus den Be- chlüssen derselben hervorgegangen ist. Gegenüber den Beschlüssen der zweiten Kammer dürsten sich im Wesentlichen folgende Dissense ergeben: 1) nach Art. 11 soll die Hälfte der Stadtverordneten aus dem höchstbeteuerten Viertel der Wählbaren hervorgehen; 2) nach Art. 16 sollen nicht Geistliche schlechtweg, sondern nur active Pfarrgeistliche nicht in die Stadtverordneten-Versammlung wählbar sein; 3) nach Art. 46 soll der Bürgermeister die Beschlüsse der Stadtverord- neten-Bersammlung auch bezüglich der Geschäftsordnung beanstanden und dem Kreisausschuß zur Entscheidung vorlegen dürfen; 4) nach Art. 47 soll es bezüglich der Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens nicht nur bei den stistungsmäßigen, sondern auch bei den bisherigen gesetzmäßigen Bestimmungen verbleiben, sollen weiter die Stiftungen für Wohlthätigkeitszwecke zu Gunsten der Bürger nur diesen, nicht auch denen, die den Unterstützungs-Wohnsitz in der Stadt besitzen, zu Gute kommen. Diese Veränderungen des Art. 47 wurden auf Anregung des Domcapitulars Mou- fang, entgegen den Anträgen des Ausschusses, beschlossen; 5) nach Art. 49 soll der Bürgermeister Beschlüsse der Stadtverordneten- Versammlung, welche das Staatswohl oder das Gemeindeiuteresse verletzen, beanstanden und dem Kreisausschuß zur Entscheidung vorlegen können; 6) nach Art. 59 b. soll der Bürgermeister bei unverschuldeter Dienstunfähigkeit überhaupt vor Ablauf von 12 Jahren einen Pensiousanspruch auf ein Viertel seines Gehaltes haben und dies nicht erst nach Ablauf einer Dienstzeit von 6 Jahren eintreten; 7) nach Art. 68 a. soll das Ehrenbürgerrecht nur mit Genehmigung des Ministeriums des Innern verliehen werden können; 8) nach Art. 97 sollen alle Magistratspersonen der Bestätigung der Regierung bedürfen; 9) nach Art. WO soll der Magistrat einen Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung, der das Staatswohl oder das Gemeindeiuteresse verletzt, beanstanden und dem Kreisausschuß zur Entscheidung vorlegen dürfen; 10) nach Art. 101 soll der Bürgermeister einen Beschluß des Magistrats, der das Staatswohl oder Gemeindeiuteresse verletzt, beanstanden und dem Kreisausschuß zur Entscheidung vorlegen können; 11) nach Art. 105 soll wegen unbefugter Niederlegung oder Nichtübernahme eines unbesoldeten Gemeindeamts keine erhöhte Heranziehung zur Com- munalsteuer stattfinden. Am Nachmittage hielt die erste Kammer eine weitere (die 10.) Sitzung. In derselben nahm die Kammer die Landgemeindeordnung einstimmig in der Gestalt au, welche dieselbe durch ihre Beschlüsse zu den einzelnen Artikeln erhalten hat. Von Dissensen gegenüber der zweiten Kammer ist hier insbesondere hervorzuheben: 1) der Bürgermeister und die Beigeordneten werden nicht direct von den stimmfähigen Gemeindeeinwohnern, sondern durch den Gemeinderath gewählt; 2) die Gemeinderaths-Sitzungen sind nicht kraft Gesetzes, sondern nur in Folge eines Beschlusses des Gemeinderathes öffentlich; 3) bei frivol geführten Gemeindeprocessen hat das Gericht die Mitglieder des Gemeinderaths, welche die Führung des Processes bestimmt haben, in die Proceßkosteu zu verurtheilen. Außerdem bestehen die bezüglich der Städteordnung vorhandenen Differenzen auch hinsichtlich der Landgemeindeordnung, soweit solche auf letztere überhaupt Anwendung finden können. Die nächste Sitzung findet kommenden Freitag, Vorm. halb 10 Uhr, statt. Die außerordentliche Landes-Synode ist heute Morgen um 9 Uhr wieder zusammengetreten. Das während der letzten Tage eingelaufene Material war ein so umfangreiches, daß dieselbe zum Zwecke der Ordnung der Einläufe um anderthalb Stunden ausgesetzt wurde Darmstadt, 8. October. Zufolge einer Verfügung des Directors des Ministeriums des Innern, Freiherrn v. Starck, sind die Prüfungen der katholischen Volksschullehrer, welche unter dem Ministerium v. Dalwigk, zufolge einer stillschweigenden Vereinbarung, von der bischöflichen Behörde zt, Mainz vorgenommen wurden, nunmehr wieder von der gesetzlich allein hierzu befngten Obcr-Studiendirection vorzunehmen. Darmstadt, 9. October. Die Synode strich die bei der ersten Lesung beschlossene kirchliche Quallfication bezüglich der Wählbarkeit zum Kirchen- Vorstand. Mainz, 7. October. Morgen kommt hier am Bezirksgericht ein interessanter Proceß, Moufang, contra Krumm, protestantischer Pfarrer in Groß - Winternheim, zur Verhandlung. Herr Krumm bezeichnete die Moral der Jesuiten als Spitzbuben-Moral rc. und erbot sich, den Beweis zu Allem zu liefern, was er hierüber und über Gury's Moral, die als Lehrbuch in dem Mainzer Seminar zu Grunde liegt, im „Rheinischen Beobachter" geschrieben bat. Fulda, 9. October. Diejenigen Ober-Präsidenten, in deren Provinzen Birthümer mit außerpreußischen Theilen liegen, sind nach authentischer Mittheilung nun dahin übereingekommen, daß bei Bestellungen von Priestern in nichtpreußische Pfarreien die Mai-Gesetze unanwendbar und die staatliche Genehmigung durchaus nicht erforderlich sei. Anders sei es aber bei Rück- versetzungen. 'üge äui; "iib Dro= S| .Wfc. Mttiua M haben Direc- -)r- Rudolf land- led'gte in ^ädteorö- N %v. 'er Men m höGbe- >mr achte lein; tabtinoxV- ii und dem eiidung des ich bei dm Lüftungen auch denen, nen. Diese llars Mou- oerordneten- >e Veilchen, n; r Dieiistun- id) auf ein tiienftjeit i ang der Re- Ltadtverord- resse verlcht, fen; Magistrats; i und dm rt Nichtüber-- ng zur Coni- Schweiz. Temperatur in Gießen, September 1873: niederste mittlere des Parochial-Rathes statt. Die Verhandlungen gingen in bester Ordnung vor sich. einzig dem Lootsen zur Last gelegt werden muß, der an einer gefährlichen Stelle außerhalb deS Hafens das Schiff ankern ließ. 7 Rußland. Petersburg, 8. October. Berichten aus Charkow zufolge sind die Reihen der großen zweistöckigen Kaufläden der „Pastschenko Toipken" abgebrannt. Die übrigen Stadttheile sind unberührt. dmerifta. Vermischtes. Call, 7. Oct. In die ehmalige Abtei Steinfeld fuhr heute bei einem Gewitter der Blitz und bald stand das prachtvolle Gebäude in lichten Flammen, denen cs wohl unrettbar zum Opfer fallen wird. — Dortmund, 5. Oct. In Oespel hat vorgestern cin 18jahrigcr Bergmann bei einem!22 Wortwechsel seinen Vater mit dem Messer erstochen. Der Verbrecher ist bereits festgenommen und der Staatsanwaltschaft übergeben. I Condensirte Milch be- ?n61°• L:?,idcnsed-Mi,k-c°mp- *« <*>■ aZJVVIU) (Schwerz), pr. Buchse 33 kr., empfiehlt Emil Fischbach Mittel früherer Jahre höchste Niederschlag: an 11 Tagen . » im Mittel früherer Jahre an 11 Tagen: . . Speyer, 9. Oktober. Vom 8. bis zum 9. October sind hi-rselbst 231 • lieb« dm Untergang M Dampfer« Agra auf dem Weg« von Kalkutta nach London Personen an der Cholera erkrankt, wovon 20 starben. Im Ganzen sind bis bcm Hafen von Point de Galle wird der Times aus Colombo u. A. geschrieben- jetzt 274 Erkrankungen, davon 133 Todesfälle, vorgekommen. r a"aR— M “------ 1 " 0,0- R. + 10,56 „ + 10,91 „ + 18,3 „ 1,13 Par. Zoll. 1,79 , , ^rk der Zerstörung vollzog sich furchtbar schnell. Keine Zeit durfte verwren werden. Da das Wasser in dem Schiffe rapide zunahm, mußte jede Hoffnung auf Rettung des Passagier- gepacks aufgegeben werden. Die Leute hatten kaum Zeit, sich in die Boote zu flüchten, da die Wogen sich über Bord wälzten und Alles wegwuschen. Ein kranker Matrose wurde fortgeriffen und die Wogen sprengten die Käfige einer bedeutenden, für den Zoologischen Garten bestimmten Genf, 9. October. Gestern Abend 8 Uhr fand im Saale des Jnsti-^^krfammlung. Die Fluckt einer Anzahl von Tigern nnd Elephanten, ihr Gebrüll und Ge- tuts eine Versammlung von etwa 800 liberalen Katholiken statt. Für die dreiS?6?™ vergrößerten die Schrecken der unglücklichen Paffagiere und vacanten Pfarrstkllcn wurden der Pater Hyacinthe, der Canonicus Hurstault!a°n “KnÄ und der Abbö Chavard nut großem Beifall erwählt. Zugleich fand die Wahl giere entnehmen wir, daß der Capitän von aller Schuld frei ist und der Verlust des DampftrS des Ncirockial - Natbes statt. Die 9^rhnnhhtnnpn niimen in fipfi-pr .Ctrbnnr-A einzig dem Lootsen zur Last aeleat werden must. der nn einer L-o New Nork, 6. Oct. Eine interesiante Nachricht wird von hier gemeldet. „Britische und Amerikanische Fregatten sind im Begriff, von San Francisco nach Honolulu aufzubrechen wegen des erwarteten Absterbens des Königs Lunalipo. Honolulu ist ein Mittelpunkt des Welthandels im Stillen Meer, eine Hauptstation und ein Hauptzufluchtsort der Handelsschiffe wie der Wallfischfänger, welche den Großen Ocean durchkreuzen. Der jetzige König William C- Lunalipo, ein Urenkel Kamehameha's I., wurde erst am 1. Januar dieses Jahres durch das Volk des constitutionellen Königreiches Hawaii zum König gewählt und im Februar durch die gesetzgebende Versammlung bestätigt. Man wird sich noch erinnern, daß nach dem am l l. December 1872 erfolgten Tode seines Vorgängers Kamehameha's V., der ohne directe Nachkommen und ohne einen Thronfolger zu ernennen verstorben war, die lebhaftesten Besorgniffe laut wurden, daß die Amerikanische Union diese friedfertigen und glücklichen Sandwich-Jnseln, deren Neutralität besonders für England, aber auch für die übrigen seefahrenden Nationen von Wichtigkeit ist, anneettren würde. Die Union gab sich indeß zufrieden, als der ihr freundlich gesinnte Prinz Lunalipo, durch eine Art von gemächlichem Staatsstreich König wurde und sowohl ein: tn der Mehrzahl aus Amerikanern bestehendes Cabinet berief, als auch bie' Constitution Kamehameha's HL wieder einführte, welche, demokratischer als die!' Kamehameha's V., vom Königstitel abgesehen, sehr ähnlich derjenigen in ben| Frischbäcker X U G i k ß t N. einzelnen Staaten der Union ist. Nach dem Tode Lunalipo's wäre es leicht! t Sonntag den 12. October. Wilhelm Löber in der Brandgasse Heinrich möglich, daß der gesetzgebende Körper die Republik proclarnirt und sich für ouf bem Kreuz und Louis Schneider in der Neustadt. Anschluß an die Union erklärt — eine für die Engländer und überhaupt für ° die seefahrenden Völker nicht wünschenswerthe Eventualität. i ßörsennachri ebten. 9. October 1873. Actien. 5% östr. F. St. E. B. 340i/s Lombard. Bahn 166 Ludwigsh. Bexbach 1861/z Maxbahn — Bayer. Ostbahn 1123/4 Rhein-Nahebahn-Act. — Hess. Ludwigsb.-Act. 1491/2 Oberhessen n 73 Wechsel. »Amsterdam k.. 8. 98 lAugsburg k. 8. 100 Berlin k. 8 104% Bremen k. 8. 105% Brüssel k. 8. 93 Hamburg k. 8. 105% Leipzig k. 8. 105 London k. 8. 118»/, Lyon k. 8. — Paris k. 8. 93 Wien k. 8. 1033/g ditto m. 8. 1031/, ditto 1. 8. — Disconto 4 °/0 Preuss. 41/2°,o Oblig. 100 ’/2 Frankf. 3V8% Oblig. 86 ‘/2 Nass. 3i/20/0 Obi. — Kurhess. 4°,° „ 96 Gr. Hess. 5% Obi. — » » 4% „ 993/4 n n 3*/2o/o „ 97 Bayer. 50/0 n — n 41/io/o 1jährige 101 n 40 0 1jährige 95 Würtemb. 4*/2O/o Obi. 100V< Baden 4V20/0 Obi. e. E. L. 993/4 Oesterr. Silberrente 65 n Papierrente 61 Spanier, neuest. 3% 18 Amerik. Bonds 1881r 1003/4 „ „ 1882r 97 n „ 1885r 991/2 w „ 1887r 1001/4 Prioritäten. 3°/0 östr. Stsb.-Prior. 60'/, 3% östr s. Lombard 49>/g 30,o Livorneser 327/e 50/o Toscaner — 5O/o Elisabeth.-Prior. 92i/2 do. II. Emiss. — Goidsorten. fl. kr. Pr. Friedrdor 9 58’4—591/2 Pistolen . . 9 40—42 „ doppelte 9 36—38 Holl. fl. 10 St. 9 52—54 Ducaten . . 5 34—36 20 Frankenat. 9 2O’/Z—211/2 Sngl. Sover. 11 48—50 Süss. Imper. 9 41—43 Dollar in Gold 2 25i/2—26% Änleliensloose. Darmstädter fl. 50Loose 214 n „25 _ Kurh. 40 Thlr. Loose 69i/2 Nassau 25 fl. 46Va Braunschweiger 21 s/8 30 0 Oldenburg, ä 40Thlr. 373/4 4°/o bayr. Präm.-Anl. 1l2i/4 4% badische Locse 109l/4 ladische fl. 35 Loose 663/4 Destr. fl. 250 v. 1854 8?i/4 I858r Prioritätsloose 188 !860r Loose — 1864r „ 146_____ Actien« Frankf. Bank 147 Frankf. Vereins-Kasse 100y2 Darmst. Bankact. 380 Rheinische Hyp.-Bank 101 Wien Bankactien 987 Oest. Creditact. 227 Galizien — 10.) Sihiing- innig in del ärtifeln er= t -ect j gcirä^i ouvem M ita, 1,11 [entere W\ 10 Uhr, , ubr »itbtt Material * ©inläufe «« ,i8 iu Ä- ptl“ o < ifi S«'? iä dli ,n bet k'h« •Hat, ittju W? . ,rst«n ÄE ,2 Affflemeiner Änzetger. Besondere Bekanntmachungen. Bekanntmachung. 4650) Im Firmen - Register des unterzeichneten Gerichts sind heute folgende Einträge vollzogen worden: 1) Die Firma „Wilhelmine Fuhr" zu Gießen ist mit dem Heutigen erloschen. 2) Anton Fangmann von Aurich, jetzt zu Gießen wohnhaft, hat gestern das seither von seiner jetzigen Ehefrau, Wilhelmine Fuhr zu Gießen, betriebene Putz- und Modewaaren- Geschäft sammt allen Actioen und Passiven übernommen, führt solches unter der Firma „A. Fangmann" fort und hat seiner genannten Ehefrau Procura ertheilt. Gießen, den 8. October 1873. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Bötticher. Oeffmtliche Bekanntmachung. 4601) Forderungen und Ansprüche aller Art an den Nachlaß des Bauaufsehers I. Heinrich Straub von Gießen sind binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Gerichte anzuzeigen, widrigenfalls sie bei Re- pulirung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben. ließen, am 3. October 1873. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Bötticher, Scriba, Stadtrichter. Stadtgerichts Assessor. B e k a n n t m a ch u n g. 4655) Von jetzt an werden alle Serken Möbel und Bettwerk als Pfand angenommen. K. Grünebaum. 4 (4573) Carl Stock. Unsens populärsten Dichters Schiller erke Frische» geräucherten Rhein- lachS empfehlen I. A. Busch Söhne. i « . 4 i w 1*30 tv zu 9 sind jetzt m der beliebten Grote'schen illustrirten Ausgabe sehr bequem in 30 Lieferungen ä 18 kr. mit der brillanten Gratis-Stahlstich-Prämie Schillerns Lied von der Glocke zu beziehen. Diese Ausgabe, welche den größten Geistesschatz unserer Nation zuerst in wirklich angemessener Form, geziert mit vielen trefflichen Illustrationen, bringt, sollte in keinem deutschen Hause fehlen. (4622)______________Ferber'sche Univ.-Buchh. (W. Ferber), Gießen. I Herren WäscNc, wkiße und bunte Hemden, sowie Kragen und Manschetten unterhält stels grvtzes Lager zu billigsten Preisen. H. 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Kr. unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Krau ff e. , § Monia I jp* f I I'Em auf b! E Nachlaß Kbortgen @ri gemg Wi den y/eiftb 1 ° rrden, als.' i % 18 Bierkrüge, Wirttischafts - Gläser und Flaschen; in broncirten Thonwaaren: 4201, Harlemer Blumenzwiebeln, als: Hyazinthen, Tulpen, Tazctten, Erocus, N^arcissen in den schönsten Farben em- pfiehlt Carl Deines, Schulstraße. 4640) Zwei gebrauchte Holzofen verkauft Moritz Wallenfels. 4598) Ein gut gehaltener Ordonnanz- Stutzen mit Zubehör ist zu verkaufen. Wo? sagt die Exped. d. Bltts.___________ 4597) Ein Haufen Mist ist zu verkaufen bei Bäcker Kuhn auf dem Kreuz. 4615) Seltersberg E- 37 ist im Border- hause gleicher Erde ein möblirtes Zimmer mit Kabinet alsbald zu vermiethen. 4642) Eine geräumige Stube zu vermiethen. Wo? sagt die Exped. d. Bltts 4643) Ein Familienlogis zu vermiethen- Louis Frohnhäuser. Krbtr den Wert!) des Mrchenbesuchcs. Preis: 14 kr. Gegen frankirte Einsendung des Betrages an mich erfolgt frankirte Zu- s°udu»S______________________Carl Bindernagel. § Fleischzelllkincrungs- m Kmzl-iberg ” frfnnrfieit jB. 68, ebener Erde, zu vcrmtelhen. Mslljl.illlcll, 4410) 2 Wnabtn können in einer Familie sehr leistungsfähig, zum hausltchen i @e- und Log's, sowie freundliche Amnahme, brauche, empstehlt G- D- Bap.t ||nbcn- $ß0? sagt die Exped. b- Bltt«.