^t" bekannt S?9imenJ .^rten da- rrfia virrreljähvlg 1 fl. 12 kr. -■:i Brtnflerkohu. Durch dir P»st btAogen vierteljährig * fl. 29 K. nzeigtr. Erscheint täglich, mit 1h* nahme Sonntags. Expedition: Lanzleib«»^ Qit B. Nr. 1. Unzeige- und Amtsblatt für den Areis Kiessen Nr-116. k. Rr. 128. Donnerstag dm 5. Juni 18V3 Seit Constantin. »f-d IS Mädchen, M ’ol erfahren iß, hohen Lohn in it mögen fick rfmeifen können Sills. ni, Nack- 112. 'el. -sxhlc 14 Jetzt nur noch eine Bemerkung über das Gesetz, betreffend die Grenzen ä gehörst des Rechtes zum Gebrauch kirchlicher Straf- und Zuchtmittel. Im Deutschen -K .. Reich war seit dem 16. Jahrhundert die Statthaftigkeit eines Rekurses wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt Seitens der katholischen, wie der protestantischen Geistlichkeit an den Kaiser oder die beiden höchsten Reichsgerichte grunosätzlich anerkannt. Eine nähere Festsetzung der Fälle, in denen ein solcher Recurs als zulässig angesehen, ist zwar durch die Reichsgesetzgebung niemals erfolgt. Die te» Gießens n den feinste auf's Beste zu ife des Hem Udolf. die kirchlichen Souveränetätsgelüste ernstlich verbeten haben und'die Deutsch.,. Kaiser haben nur ganz exceptionell daran gedacht, sich ihre Machtvollkommenheit durch Papst und Bischöfe verkümmern zu lassen. Doch wozu so weit zurückgreifen ? Die neuen preußischen Kirchcngesetze sind in nichts neu; sie sind weiter nichts, als eine Uebertragung von Gesetzen anderer, und zwar katlwli scher Länder, auf Preußen. Preußen hat Bayern u. s. w. copirt. Das ist Alles. Was z. B- die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betrifft, so bestimmt für Bayern die Verordnung vom 8. April 1852 : daß zur Erlangung von Kirchen-, namentlich Pfarrpfründen außer dem Jndigenat erforderlich sind: bürgerlich und politisch tadelloser Wandel, theologische und seelsorgerische Befähigung, die der Bischof zu erproben hat, und Kenntniß im bayerischen Ver- sassungs- und Verwaltungsrecht. Die Prüfungsbehörde wird aus Staats- und Kirchendienern nach Benehmen mit dem Bischof zusainmengesetzt. Ferner, daß die Verleihung von geistlichen Pfründen durch die Bischöfe die Königliche Genehmigung voraussetzt und nur personae gralae beliehen werden dürfen. Ist hier noch das Placet Vorbehalten, so ist dagegen in Baden und Württemberg das Verhältniß streng nach den Grundsätzen unserer neuen Gesetze geordnet worden. Die Aufsicht des Staates über die Uebung der kirchlichen Disciplin hat sich in den einzelnen Ländern verschieden bethätigt. Sie ist je nach dem wechselnden Verhältniß zwischen Staat und Kirche bald von größerem, bald von geringerem Umfang gewefen. Während sich z. B. das französische Recht auf eine bloße Repression beschränkt und für die Fälle, in denen ein Disciplinar- Verfahren zur Jnterdiction der geistlichen Amtsverrichtungen führt, wegen Formverletzung den Recurs an den Staatsrath eröffnet, hatte die ältere österreichische Gesetzgebung (vor 1848) ein System von Präventiv-Maßregeln entwickelt, welches selbst die geringeren Vergehen der Geistlichen unter die Cognition einer gemischten Behörde von staatlichen und kirchlichen Commissarien stellte und die Verhängung aller weltlichen Strafen einschließlich der Absetzung und Tempo- raliensperre, den Staatsbehörden zuwies. In Bayern sagt das Gesetz noch heute: „In Fällen, wo ein Priester suspendirt oder entlassen wird, ist der Kreisregierung und dem Tischtitelgeber Mittheilung zu machen." „Jedem Kirchenmitgliede steht gemäß § 52 des Reli- gions-Edicts die Befugniß zu, wegen Handlungen der geistlichen Gewalt gegen die festgesetzte Ordnung jederzeit den landesfürstlichen Schutz anzurufen. Als Handlungen gegen die festgesetzte Ordnung sind aber vornehmlich zu betrachten: a) wenn die Kirchenbehörde, ihren geistlichen Wirkungskreis überschreitend, über- bürgerliche Verhältnisse urtheilt und in die Rechtssphäre des Staates übergreift, b) wenn dieselbe ein positives Staatsgesetz verletzt, c) wenn dieselbe behufs des Vollzuges ihrer Erkenntnisse sich äußerer Zwangsmittel bedient, d) wenn sie die Bescheidung in geistlichen Sachen anhängiger Beschwerden verzögert, den Jn- stanzenzug behindert oder abändernde Erkenntnisse höherer Instanzen nicht in Vollzug bringt." Das ist doch grade, als wenn wir unser neues Gesetz lesen, das die preußischen Bischöfe nicht respectiren wollen. land. Praxis zeigt indeß, daß jeder Uebergriff der geistlichen Gerichte in weltliche (^omentlich in die Competenz der weltlichen Gerichte), ferner die nnzu- ^asstge Verhängung von Kirchenstrafen, resp. Censuren und die Verletzung der durch die deutschen Concordate garantirten kirchlichen Einrichtungen den Recurs begründeten, und daß als Strafen für den festgcstellten Mißbrauch der geist- ilchen Amtsgewalt bald Geldbußen, bald Temporalien-Sperren, bald Absetzun- ™Llinter Gefängnißftrafen ausgesprochen wurden. In Frankreich, wo das Institut seit dem 16. Jahrhundert eine detaillirte Ausbildung erfahren hatte, ist es von der Napoleonischen Gesetzgebung in seinen wesentlichen Grund- zugen adoptirt worden. Es bestimmen nämlich die arlicles organiques vom 18. Germinal des Jahres über den recours oder appel comme d abus so MPTnfrrh r- , , „ nde it dnuh erdls. prachleidende. ; 9-12, N' Uhr. Lindenhoi. lautetjefÄ. tzöhlier, P her, bautinit n b-i _®rö6et, »r* SZ 555 Deutschland. Gießen, 5. Juni. In seiner Sitzung vom 28. Mai hatte der Senat der Landesuniversität einstimmig beschlossen, einen feierlichen Protest ge- gen die Angriffe des Metz'schen Finanzausschußberichtes an das großherzogliche Ministerium des Innern einzusenden und ist derselbe von sämmtlichen, noch anwesenden Professoren unterschrieben nach Darmstadt abgegangen. An die großherzogliche Negierung wird als den „natürlichen Anwalt" der Hochschule, die in der zweiten Kammer keinen eignen Vertreter hat, vertrauensvoll die Bitte gerichtet, dieses Aktenstück beiden Kammern bekannt zu geben und das Recht wie die Ehre der Angegriffenen zu vertheidigen auf Grund der mitgetheilten Thatsachen, deren urkundliche Belege in den Händen der Negierung sind. Die Erklärung des Senates spricht zunächst lebhaftes Befrem- oen darüber aus, daß dieselben „leichtfertigen Anklagen und Beschuldigungen," dle in einem Theil unserer Presse gegenüber der Universität leider heimisch sind, nun nut noch größerer Gehässigkeit in einem amtlichen Aktenstück wiederkthren, trotzdem sie sammt und sonders in der Presse bereits überzeugende Widerlegung gefunden hatten. Es wird dann constatirt, daß sämmtliche Aus- lasiungcn des Abgeordneten Metz auf vollständiger Un kenn tu iß der wirklichen Lage der Universität beruhen und diese Unkenntniß als „unverzeihlich" bezeichnet, weil ihr mit einem ganz bescheidenen Aufwand von gutem Willen wäre abzuhelfen gewesen. Als ein schwer begreiflicher Mangel an Umsicht wird bezeichnet, daß bei Beurtheilung der Land es Universität gar nicht gesprochen wird von den Veränderungen, die in und mit dem Lande Hessen vor sich gegangen sind, als z. B. der Aufhebung jedes localen Studienzwangs 1848, der Aufhebung der katholisch-theologischen Fakultät 1851, dem Verlust des Hinterlandes 1866 mit zahlreichen Pfarreien und Oberförstereien, der Con- Für Bayern kommt in dieser Beziehung in Betracht das Edikt, die äuße- ren Nellgions-Verhältnisse der Einwohner des.Königreichs Bayern betr., vom ?6. Mai 1818: „Es steht den Genossen einer Kirchengesellschaft, welche durch Handlungen der geistlichen Gewalt gegen die festgesetzte Ordnung beschwert ,,'.'7 en., die Befugniß zu, dagegen den Königlichen, landcsfürstlichen Schutz an- zurufen. Ferner die Entschließung des Staatsministeriums des Innern, den Vollzug des Concordats betreffend, vom 8. April 1852 : „Jedem Kirchenmit- gl'edc steht gemäß § 52 des Religions-Edicts die Befugniß zu, wegen Hand- geistlichen Gewalt gegen die festgesetzte Ordnung jederzeit den lan- desfurstlichen Schutz anzurufen. Als Handlungen gegen die festgesetzte Ordnung sind aber vornehmlich zu betrachten: a) wenn die Kirchenbehörde, ihren geistlichen Wirkungskreis überschreitend, über bürgerliche Verhältnisse urtheilt und m die Rechtssphäre des Staates eingreift, b) wenn dieselbe ein positives Staatsgesetz verletzt, c) wenn man behufs des Vollzuges ihrer Erkenntnisse sich äußerer Zwangsmittel bedient, d) wenn sie die Bescheidung 'in geistlichen Sachen anhängiger Beschwerden verzögert, den Jnstanzenzug behindert oder ab- andnnde Erkenntnisse höherer Instanzen nicht in Vollzug bringt." Kurz, wohin wir blicken, sind die neuen Gesetze, die als ganz absonderlich ausgeschrieen werden, schon da gewesen, und die preußischen Bischöfe sagen : seit Constantin hat man so ein Princip nicht gekannt, wie das Bis- marck'sche. Wahrhaftig, es hat Eile mit der Einführung des neuen Gesekes über die Ausbildung der Geistlichen. B e k a n n t in a ch u n g. ÄS KS K “ **♦ "* - >’■ S* -»>.» ..... Schotten, den 27. Mai 1873. A , Großherzogliches Kreisamt Schotten. ----- 0r. Hoffmann. -- >chrn kaust itnbtrfltr, | weg 193. itbr gut Mm i, auch nim! Zeit. Näheies Der edlen Dreistigkeit des Auftretens der preußischen Bischöfe gegen die nut Rechtskraft bekleideten kirchenpolitischen Gesetze entspricht die Impertinenz ihrer Argilinentatioii. Seit Constantiii, sageii diese weisen Daniels, wäre in den verschiedenen Staaten das Verhältniß zwischen Staat und Kirche so geord- net gewesen, taß beide als zwei gleichberechtigte Gewalten anerkannt wurden, die über die zutreffenden Anordnungen sich friedlich, wie zwei souveräne Rach- barsftuaten, zu verständigen hatten. Ketteler, Ketteler, das ist deine Geschichtsforschung ! O wie nothwendig erscheint das neue Gesek über die Ausbilduna der Geistlichen! a ^Uch-n S°uv-ran-t°tsgelust- ernstlich verbeten haben nnd die Dentscheii Kür Bauern kvn.mt i > gelegt wird an der Angelegenheit nehme. Berlin, 4. Juni. Der Schah von Persien wohnte heute einer . Parade bet und besichtigte darauf das Zeughaus. Der Kaiser war durch ein «im'chm°r Großmannzu Michelstadt ; an demselben Tage der evan„. _..... _ , unterworfen worden, und Dekan Georg Dmgeldein zu Alsfeld. , 9 - - - <*■ • - Berlin, 4. Juni. Heute wurden dem Schah von Persten un ronifll von Schlosse durch den Minister des Auswärtigen Malkoun-Khan d-' Mitglieder des Local-Comitös der „Alliance israölile universelle^ Platho und Theodor Heimann (Bankzeitung) vorgestellt. Der e . eine Adresse an, in welcher ihm das Schicksal der persischen Js,lden^ an^s^Hnz ^die neue x ^mprnliftitoen Kackern derlRathhaus-Capelle, sondern in der Kirche St. Pantaleon abgehalten werden, currenz des Polytechnikums m^^technischen und st ch Fch D-,, Die Delegirte» der deutschen altkatholischen Gemeinden und Vereine versam- Undankbarkeit des Studiums der protenantil^en g melten sich hente in der Rathhaus,Capelle, wo die Anmeldungen entgegenge- Einwirkungeu dieser Verhältnisse 8-8--"^» «ar eine »nah I und die Legitimationen geprüft ivurde». Im Anschluß hieran wurde frequenz der Hochschule ganz unoerm», ch u,st> «n «WÄ üm 5 Uhr Nachmittags eine Vorversamn.lung zur Wahl so wie zur Feststel- ,,Leistungen" mit Cen M«en 1auf ®mb b b „„günstigen Ver- lung eines vorläufigen Entwurfs einer Kirchen,Verfassung abg-halt-n. Morgen lig unstatthaft. Troß dieser für die Landesunwersttat y g , g Vormittag 8>/r Uhr erscheinen die Dclegirten in der St. Pantaleonskirche, ander,mgen in> der: Gesamnitlage des Lew ich auf 316 Student-,>jnm der daselbst zu celebrireude» Messe vom h. Geist beizuwohnen. Nach Kriegsjahr 1870 71 sich wn 280 2841 304 WHept«» J 29 in de» Beendigung derselben wird dasLiedVen, creator spmtus «»gestimmt; wahrend gehoben, worunter dl-sen Somm«63 Ausla 9 9 ^^gthum. Die desselben begebe» sich die D-l-girten unter Vorgang des Kirchenvorstandes der drei vorhergehenden Semestern, also em yocysr s ry biesiaen Gemeinde aus der Hauptkirche m die Nebencapelle, zu welcher nur ganze Leichtfertigkeit in der Abfassung des Berich fsenbmce sch , - Delegirte Zutritt haben. Nachdem dieselben eingetreten, wird der Wahlaews nachdem der Zustand der Universitas, eben als » h „ bic b"ag bewei- bei verschissenen Thüren mittelst geheimer Abstimmung vollzogen. Demnächst voller" bezeichnet worden, 's »l«ch »8»^ den in die Kirche MiA in welcher nun das Ergebmß der sen sollen, heißt, diese seien „nicht »n er freut ey, nnb der Wahl durch de» älteste» der anwesende» Geistliche» den versammelte» Glaubt- g-wisses Steigen der Gesammtzahl der «tud rende^ # au8 verkündet und, so bald dies geschehe», das Lied: ausländischen Studirenden ergebe. Mas d $ g«tne Jöetr, den du erwählet" gesungen wird. Rach demselben wird der besehung wichtiger Lehrstuhle agt, wird g vonibergehend?,/ Ausfallen erwählte Bischof, wenn er zugegen sei» sollt-, eine Anrede halten. Zum Schluß er aus dem durch die Unw-rsttat ntcht v-ischuldetm 9 ) । wirb eill Tedeum angestimmt. — Neuer Nachricht zufolge ist Herr einzelner Vorlesungen wider die Leistungsfah gkeit der H chschute a I ) 0 Breslau als altkotholijcher Bischof gewählt worden, folgert, wird als „sinn- und grundlose Verdächtigung bez«tchnet, wayrenv Prof 3. Juni. Die hiesige Volkobank hat im Hinblick auf digleichzeitig erklärt wird, daß, bw' Lehrstellen mit Weigerung öffentlicher Kassen, österreichische Silb-rguld-n «nWi-hm-n, -ine auf Errichtung neuer oder vM-'df-re »e chung vurhand Erklärung erlassen, dahingehend, daß di- „Volksban " österreichische Silbergu - Freuden begrüßen wurde. Der Passus endlich, w-lq^ bLrä»ktcr Brod-de» so lange für voll annehmen werd-, als ihr Gelegenheit geboten sei, diese bett zu sorgen, daß bei Berufungen ,kkleinlicher p Gesmnuna" völlig Guldenstücke im Verkehr wieder voll ausgeben zu können. Die heutigen miß- neid, Rücksicht auf politische oder oi®f l60 ^rich- llchen Geldverhältnisse seien (so heißt es in der Erklärung u. A.) unerträglich, wenn den Antrag des Ausschusses auf unbedingte Verwilligung der für die jJcHClTeldj. Universität geforderten Summen würde di- zw-tt- Kammer der LandstSnde mit 3. 3lmi. Heute Mittag ist der König von Belgien mittelst gutem Gewisse» nicht zum Beschluß erheben können , wennqU Westbahn nach R-äensburg abgereist. — Das „Tagblatt" will wissen, daß die chen Leistungsfähigkeit derselbe» e,n richtigeres Bild ch g z g -deutschen Kaiserpaares in Wien definitiv am 2t. d. erfolge» soll, der Herr Abgeordnete zu zeichnen für gut b-fund n habe. Dt-Mnvers tat Lnrunir oeo v) ^eUmlt)me fl„ b„ Jubelfeier der Deutschen ihrerseits sei entschlossen, sich ihr Recht ans Volk Oenngth g $ QpfeBarh? ist unerwartet groß. Jeder ankommende Zug bringt neue Schaaren Z-ldd-rwilliguug schmälern zu lasse». Für di- Wa>ungi »« ^^F-stgäst-n AusJena, Berlin, Göttingen, Wien und anderen Universitä- der Kammer erkenne fi- ui der 9r°ßh-rz°gl>chen Regi-ru g Abgeordneten selbst ten sind di- Deputationen bereits cingetroffcn. Andere kommen >m Laufe des natürlichen Anwalt und hoffe, daß es ihr im Kreise der A g 1 Stimmung in deutschen Kreisen ist festlich. Studentenschaaren an kräftiger Unterstützung nicht fehlen werde. 25 burrhiiehen die Straßen. Abends ist Festvorstellung, dann großer Commers. Darmstadt, 29. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 25 «ni an benfdBe« beWloffeu. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, di- Schweiz. Zusammensetzung der Oberförstcrei Tret« a. d. L. und Schtffenberg, tfo | ° zgern 3 Juni. Als Endresultat des Oltener Arbeitereongresseo ergab Mm»,,-- W »I. »»»»*• «« »-W.W Verkehr zwischen dem Großherzogthum H-ffen und den angr-nz-nd-tt Verems- an der Spttze. staaten mit steuerpflichtigen Getränken betreffend. jCtUlnteiCy. 3. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Bmgen, die Erhebung 2 Die bonapartistischen und clericalen Blätter werden einer nachträglichen Umlage in der israeltitschen Reltgtons-Gememde Gensmg, BetIfln0en bie Herstellung des Kaiserthums, dtese die Her- d„ d,. M, .873 Ä Jahr 1873 genehmigten Umlagen znr Bestreitnng der Communal-Bedurft,,sie man W yf l PrSstd-ut-nstuhl steht auf in den Gemeinde» des Kreises Schotten. „ für baS drei Beinen, die mit dynastischen Wappenschildern geschmückt sind und zwischen 6. Uebersicht der von Großherzoglichem Munster,um des , für va -in= unb h„laufeu, bereit, das eine oder andere Bein zu Jahr 1873 genehmigten Umlagen jur Bestreitung von CommunaUBedurfmsse ° ^h borthcil erheischt. Die Republique Franyaise äußert in den Gemeinden des Kreises Mainz. über diese Laae: ,Jn Wirklichkeit giebt es wohl nichts Unmoralischeres, al» 7. Ermächtigungen znr Annahme und zum Tragen fremder Orde>. Frankreich gebotene Schauspiel einer Coalition dreier Parteien, die sich 8. Dicnstnachrichten. -,-aenseitia verabscheuen, deren Prineipien absolut verschiede» sind und welche, 9. Dienstentlassungen. Se. Komgl. Hoheit der Großherzog h« > a 9 8 8 1 verbündet, eine von der großen Mehrheit des Landes ange- gnädigst geruht: am .1. Ma, de» Schull-hr-r an der °°«"g ° ,u sich -i„richtc», di- Staatsgewalt und di-Stel- Groß-Steinheiin, int Kreise Offenbach, Carl Berger, und am 18. ©int den ^.'.^8 11 b„nn ba8 Recht, einem Volke von moralischer Lehrer an der erste» cvang. Schule zu Landenhausen, tttt Kreise ^«ute.bach, 3 • 9 -vrecken, »en» man zu ihm eine stolze und aufrichtige Sprache Hannes Listmann, auf ihr Nachsuchen aus den, Schuldienste zu entlassen. Auf welche Prineipien können sich aber mm heute die Minister b-ru- 10. Versetzungen in den Ruhestand. , . Mabrbeiten können sie sich empfehlen? Kommen sie vom 11. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind :r Aoo Staatsstreich des 2. December oder vom kaiserlichen Plebiscit? Sind sieLeiite chenbach, .im Dekanate Zwingenberg, mit einem lah^lchen Ge^lt von 1 st Männer des göttliche» Rechtes? Erhielten sie ihr- Erobernng 40 fr.; dem Herrn Grafen zu Erbach>Sch°»berjl st-ht das Pta,-, tä wnsreckt d d iomgs, —‘ « Degen? Sind sie di- Enkel der Doctrinäre? zu dieser Stelle zu; die evang. Pfarrstelle zu Rimbach, "" Dttanate E bach- ) > Q 9 . s |( Bewahrern der souveraine» mit einem jährlichen Gehalt von 100 ; »'“1“ ®* “ | u Xrta? » f« schließlich aufgeklärte, durch di- Ei-igniss- Schönberg st-ht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu,, die evm>g. Pfar,- L 't z g l h Tra»sactio>i-i> entschloss-»- Conservative, bereit, d,e stell- zu Schwanheim in. Dekanate Zw-ng-nb-rismtAbstimmung zn achten, die ihnen die legale Staats- von 1594 fl.; das Steuercommistanat Osthofen, concurrenzsahige ^ewerbtr n 'L . Heren sie sich zur Stunde bedienen? Wurde das Cabmet haben sich binnen 14 Tagen anzumelden. anfacforbcrl sich'zu erklären, so würde es ihm Mühe kosten, sich zu verstand!- uirte Forstwart^ Christoph^Kah! zu Ehrungshausen ; am 17. dr Dlst Legierung durch die fremden Mächte ist auf keine Schwierigkeit gestoßen und 9‘ keiner Bedingung unterworfen ^rben. Nach der „Agence Havas" tst auch dre ten im röuigr wii der „Times berichtete angeblrche Unterredung zwischen dem ost^elchffchen die Vorstands- Botschafter, Grafen Apponyi, und Mac Mahon erfunden. "Agence Neninann L>avas" meldet ferner: In einer den Vertretern mehrerer conservativer Blatter ■ - großen b-n,'wodurch der Vicomte de Gontaut-Biron als Botschafter b« d°m D.ut- aruu, V«» - 1 .'. scheu Reiche beglaubigt wird, ist heute Vormittag von Versailles nach B-rliN Unwohlsein verhindert, an der Parad- theilzun-hmen und wurde durch den Mittelst»ach hat der Erzbischof von Paris ■‘■"’ÄtS* «.....», .«■ ei,,-o Bischofs der Altkatholiken wird nicht, wie früher bestimmt war, m der nachgesucht. - Der „Evenement vestaugt -oe,. - renz zwischen Mac Mahon und dem Ministerium über die Frage des allgemei- oben angeführten Gegenschrift widerlegt diese Ansicht practisch durch Verweisung- nm Stimmrechts, welches das Ministerium beschränkt wissen will. °uf dl- im Interest- des d-utsch-n Rkichs b-relts -rs-lgt-V°rw-ni>ung der sr°n,°sisch-n ' ' v 1 Zahlungen, sowie theoretisch durch volkswtrthschaftltche Erörterungen über Geld Spanien. und Credit. Rom, 3. Juni. Rattazzi ist gefährlich erkrankl. Der französische Wechsel Amsterdam Oberhessen 72'/, 6 fl. 48 fr-, zu n 293 240 ist zu vermiethen. I. Strauß. I. Roloff am Wallthor. verkauft vermischte -Anzeigen. Landes ange- ' Stotternde werden empfehlen (1259) I. A- Busch Söhne 2642) Eine kleine engl. nett». (Ptini'i’d ressev ergab desausschuh 8 43 24 12 45 105% 104% 104% werden. Augsburg Berlin Bremen Brüssel Hamburg Leipzig London Lyon Paris Wien ditto ditto Diseonto halb des Orts, Steinbach, den 31. Mat 1873. 2643) Ein braves Kindermädchen wird alsbald gesucht. Wo? sagt die Expedition dieses Blattes. 32 55 30 27 30 5 22 20 Prioritäten» östr. Stsb.-Prior. 58% östr s. Lombard 49% Livorneser 34% Toscaner — Börsennachrichten. 4. Juni 1873. C. W. Bullricli’s UNIVERSAL- 3% 3% 30/o 5% Zur gefl. Beachtung! 2498) Aus der Kunstmühle der 1882r 95% 1885r 96% 1887r 96% Weißbinderarbeiten daselbst, Maurerarbeit an dem II. Schulhause, Zimmerarbeiten daselbst, Schreinerarbeiten „ Glaserarbeiten „ Weißbinderarbeiten daselbst, Planirarbeiten am Weg nach Schiffenberg, Chaussirarbeiten daselbst, incl. Steinlieferung und Aufsetzen derselben, Steinlieferung. Aufsehen und Zerschlagen derselben zur Unterhaltung der Ortsstraßen und Wege außer- nachstehende Arbeiten öffentlich in Accord gegeben werden, Schreiuerarbetten an dem I. Schulhause, vollständig geheilt durch A. JE. CJerdts, Specialist für Sprachleidende. im Auschnitt, „ Trüffelwurst, Hamburger Zungen, „ Kalbsschinken Gesandte Fournier hat gestern der Regierung die officielle Mittheilung von dem Wechsel der französischen Präsidentschaft gemacht. Rom, 4. Juni. Mehrere Journale melden, daß die Ordens-Generale einen Protest gegen das Klostergesetz an den Präsidenten der Kammer gesandt haben. — Der Senat hat die Berathungen über die Reorganisation der Armee ■ begonnen. Der Kriegsminister General Ricotti verthcidigte die Gesetzvorlage^ gegen die Einwendungen mehrerer Redner. Göttinger Mettwurst, Gothaer Cervelatwurst „ Blasenschinken jHerren Franz Peppler & Co. empfehlen wir in bester Qualität!: ,, 99 99 2, und geben wir solches zu denselben Preisen, wie in der Mühle, ab. I. A. Busch Söhne. W mißlich, wenn i moralischer | tige Sprache Wer beru- 4 men sie vom V ■( Eroberung Docttinäre? bniß bei Glänbi- as Lieb: wirb ber ^Schluß ist Herr vrbcn. i ans bie nen, eint Feinstes Blüthenmehl, WaizenmehlNr.1 2296) Feinste marinirte i Brathäringe empfehlen I. A. Busch Söhne. n lliittelsi n, daß bie olgen soll. Deutschen ■ Schaaren Universitä- Laufe des tenschaaren Commers, beschlossen. itter werbtzn lese die Helllicht, wohl ,t und Leß- tocein, daß ött Tchürer chl steht ans mb zwischen eie Bein zu QCiqe äußert schere?, als en, die sich und welche, 2450) Mein Lager in Herren-, Damen- und Kinderschuhwaacen in empfehlende Erinnerung bringend, mache ich besonders auf eine große Auswahl in Herren- und Knabenftlefeln aufmerksam, welche ich unter Garantie zu billigen Preisen verkaufe Daniel Schm all, vormals D. Moog, Schloßgasse B- 2. Ieilgevotenes. Fichten Bohnenstange» Literarisches. Die fünf Milliarden. Gegen L. Bamberger von Dr. F. Stöpel. (Separatabdruck aus der Frankfurter Presse.) Frankfurt a. M-, Boselli'sche Buchhandlung. Im Aprilhefte der preußischen Jahrbücher veröffentlicht der Reichstagsabgeordnete für Mainz einen Artikel, in welchem er auszuführen sucht, daß die kurzen Zahlungsfristen, welche der französischen Regierung für die Abtragung der Kriegsschuld eingeräumt sind, nur eine unnatürliche Vermehrung unserer Umlaufsmittel, unnatürliche Anstachelung des Unternehmungsgeistes und was sonst noch alles für Hebet Hervorrufen müßten, so daß die Frage aufzuwerfen sei, ob wir uns nicht von einem Trugbild hätten äffen lassen, indem wir uns eine Leistung von 5 Milliarden ausbedangen? Der Verfasser der Lokal-Notiz. Giesten, 5. Juni. Im Interesse des leidenden Publikums machen wir hierdurch auf die „naturgemäße Heilung des Stotterns" durch Herrn A. E- Gerdts z. Z. Hierselbst aufmerksam. Nad) zuverlässigen Mittheilungen besteht das Heilverfahren nicht in einer Sprechmc- t h ode, sondern der Patient erhält eine natürliche fließende Sprache und wird mit dem Grunde und der Ursache seines Leidens bekannt gemacht. Herr Gerdts hat in Hannover, Mainz, Wiesbaden, Coblenz, Trier rc. sehr erfolgreiche Kuren gemacht und sind ihm von Setten der ersten Acrzte Patienten zur Heilung überwiesen worden. 2598) Speiseschränkc in jeder Größe stets auf Laaer bei M. Weißbäcker. Sprechstunden: Morgens 9—12, Nachmittags 3- 6 Uhr. Gießen. Gasthaus zum Lindenhof. Aetien. 5% östr. F. St. E. B. 342% Lombard. Bahn 193% Ludwigsh. Bexbach 188% Maxbahn 129% Bayer. Ostbahn 121 Rhein-Nahebahn-Act. — Hess. Ludwigsb.-Act. 166% Liebig s Flkisch-Erttact der San Antonio Meat Cxtract Company das beste und billigste am Markte befindliche Product dieser Art. k. 8. m. 8. 1. 8. OyO Aetien, Frankf. Bank 146 Frankt. Vereins-Kasse 126% Darmst. Bankact. 429 Wien Bankactien 1012 Oest. Creditact. 278% Galizien 142 k.. 8. 97% k. 8. 99% k. 8 104% k. 8. 105% k. 8. 92% k. 8. 105% k. 8. 105 k. S. 117% k. 8. — k. 8. 92% :, als: veranschl. Mein Tuch und Bukskin Lager, für die beginnende Saison aufs Reichhaltigste sortirt, empfehle ich hiermit angelegentlichst. hudwifj BLetUff, Marktstraße (Wettergasse) Nr. 25 KB. Musterkarten stehen gerne zu Diensten.______________________________________ Versteigerungen. 2651) Montag den 9. Juni d. I-, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Nebendau des Herrn Louis Petri in den Neuenbäuen 2 Fässer Stärke, 170 Schippen, 140 Spaten, 28 Pfund Flachs, 28 Pfund Baumwollgarn, 24 Kartätschen, 1 Sack Kleesamen, 14 Steinkohlenkroppen, 29 tannene Kübel, 2 lackirte Kisten meistbietend versteigert werden- Gießen, den 5. Juni 1873. . Großherzogliches Ortsgericht Gießen. S e m m l e r. Besondere Bekanntmachung E d i c t a l l a d u n g. 2641) Philipp Schwalb von Groß- Buseck ist durch rechtskräftiges Urtheil vom 10. December 1872 schuldig erkannt worden, die gerichtliche Solennisirung eines am 11. März 1864 zwischen ihm und seiner Ehefrau einerseits und ihrer Tochter Katharina, Konrad Müller H. Ehefrau andererseits geschlossenen Uebergabsver- trags geschehen zu lassen, resp. hierzu mitzuwirken. Da eines der den Gegenstand des Uebergabsoertrags bildenden Grundstücke, nämlich 308%6, 50, III/779, 229 LUKlftr. Acker mitten im Feld, "welches die Philipp Schwalb's Eheleute durch Kauf vom 1. December 1854 erworben haben, im Grundbuche der Gemarkung Groß-Buseck, in welcher die Grundstücke belegen sind, als beschränkt eingetragen ist, und die zwei anderen Grundstücke nämlich 2l4% XX/190, 295 mKlftr. Acker in der Dielenwiese und 8i7/4 XXVIII/980, 61 luKlftr. Acker im Judengraben, im Grundbuche noch auf dem Namen der Erben desBalser Pfeiffer II Johannes Sohn stehen, PhilippSchwalb aber sich weigert, die zur Ausfertigung der Vertragsurkunde erforderlichen früheren Eigenthumsurkunden vorzulegen, so werden alle Diejenigen, welche an die vorstehend bezeichneten Grundstücke Eigenthuinsan- sprüche zu bilden vermögen, aufgefordert, solche so gewiß binnen drei Monaten vom Tage dieser Edictalladung an dahier geltend zu machen, als sonst die Beschränkung ge löscht resp. die Ueberschreibung auf den Namen der Philipp Schwalb's Eheleute verfügt und danach die Ausfertigung der Eigenthumsurkunde für die K a t h ar i n a Konrad Müller II. Ehefrau auf Grund des Uebergabsoertrags vom 11. März 1864 resp. des Urtheils vom 10. December 1872 erfolgen wird. Gießen, den 28. Mai 1873. Großherzogliches Landgericht Gießen. Bötticher, Bramm, Landrichter. Landger.-Assessor. *“♦> Bergleute sucht für die Aufbereitung von Eisenstein aufGrube „Vereinigung"* unter Zusicherung guten Lohnes. Stammheim Steiger Schäfer. bie EttiE | e, bereit, bie I ■aale Staats-1 ba6 6*1(t I Großh. Bürgermeisterei Steinbach. I. A.: K. Schön, Bezirksbauaufseher. Golilsorten* fl. kr. Pr. Friedrdor 9 56%—57% Pistolen . . 9 37—39 „ doppelte 9 37—39 Holl. fl. 10 St. 9 52—54 Ducaten . . 5 30—32 20 Frankenst. 9 19—20 Engi. Sover. 11 42—44 Buss. Imper. 9 39—41 DoUar in Gold 2 24—25 2635) Portland - Gement, frische Sendung, empfiehlt I. G. D. B a p st. Preuss. 4%% Oblig. 104 Frankf. 3%°/o Oblig. 86% Nass. 4%% Obi. 100% Kurhess. 4°/° „ 94% Gr. Hess. 5% Obi. 101% r » 4% „ „ „ 3%o/e „ 95% Bayer. 5% „ — „ 4%°,o 1jährige 100 » 40,0 1jährige 92