Gichmer Anzeiger Preis vierteljährig 1 fl- 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr. Erscheint täglich, mit Aus» nähme Sonntags. Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1. Des heil. Charfreitags wegen wird die nächste Nummer des Anzeigers erst Samstag den 30. März ausgegeben. Die Expedition. 6(16 bisher Hoch Sei: ' Prinzen der. lüu :eTn- Vormü». '»Echlg,511m W« JU @t= »iSanlage ch SuitoiflO: Kapitals z, stcht (olibetei t Aaleihe btt >n zu motten, »falls al pari e den Cauti Cemsgmini, »ud arneiik, lt Mer Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kießen. Nv. 76 Donnerstag den 28. März 1872 II II I MBBII »MNVI« IfMMMBHMMBaMHMMWMW 1K3T Einladung Mm Abonnement *^r auf den Wietze rr er Mn Zeiger. Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 fl. 12 kr., frei ins Haus geliefert. Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, Vas Blatt auch iui II. Quartal 1872 zuscnden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen. Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal. Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementsprcis 1 fl. 27 kr. incl. Postaufschlags, dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. — Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst aeleaenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. 9 9 Die Redaktion. inten, ans alten Monat, beginnt und näheres tt“, 753*«*'* *®’C I KM Ma»* fl>f, 36 -'e mene Nr -6111 MA js>tf Ä >>* »»/ zsM 1 ft» 3 st» Sertintt, Wienn, leichzeitig wü M iflt Ereignige, J )\t jene provM auch größere, imohl' als«!/ jingrn der stabil en auch als P'' rptbitionen * AmtLicher T h e L l. Betau ntmachun g. Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1872 findet zu Gießen im Rathhanssaale an den nachgenannten Tagen, jedesmal von 8 Uhr Vormittags an, statt und zwar Dienstag den 9. April 1872 Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. v. Lahn, Allendorf a. v. Lda., Alt-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen und Garbenteich. Mittwoch den 10. April derjenigen der Stadt Gießen. Donnerstag den 11. April derjenigen der Gemeinden Groß-Buseck, Groß-Linven, Grüningcn, Hattenrod, Hausen und Heuchelheim. Freitag den 12. April derjenigen der Gemeinden Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lich und Lollar. Samstag den 13. April derjenigen der Gemeinden Mainzlar, Münster, Niedcr-Besfingcn, Qber-Besfingen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach und Treis a. d. Lda. Montag den 15. April derjenigen der Gemeinden Trohe, Watzenborn mit Steinberg und Wicseck. Dienstag den 16. April Loosziehung. 13 Zur Musterung haben sich bei Meidung der gesetzlichen Strafen, die aus den nachfolgend abgcdruckten Bestimmungen der Militär- Ersatz-Jnstruction für Len Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 zu ersehen sind, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaft aufhalten; b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamten, Handlungsdtener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschcn, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder Vie Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst over eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde deö Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten im Auslanve geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen noch in einem anderen Deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten; und im Jahre 1852 geboren sind; ferner Sämmtlich?. Militärpflichtige, welcheimJahre 1871, bezw. 1 870 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenem Nummer disponibel geblieben, v. h. nicht einberufcn worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstaad bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. 2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs- unv Gestellungs- ytU3j Wcnn"von' Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse in dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat ver betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Krcis-Ersatz-Commisston einzufinden. Zurückstellungsansprüche find vor dem Musterungstermine bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei oder spätestens in dem Termin vorzubringen. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist vieß durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie deS Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Kreis-Ersatz-Commission vas Loos. 6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige - die auswärts sich aufhaltcnden schriftlich — auf Grund der ihnen k. H. wieder zugehenben Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu fein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhallen beobachten. Wenn eüt Militärpflichtiger wegen Gebrechen ober Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befinbet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforberlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über Zurückstellungsansprüche sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien, soweit es noch nicht geschehen, balvthunlichst und spätestens in dem Musterungstermine an die Kreis-Ersatz-Cvmmission gelangen zu lassen. Im Anschluß an das Kreis-Ersatz-Gesä>äft finvel Dienstag den Iti. April nach der Loosziehung die Klassist'cirnng der Neferve- und Landwehr-Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher diejenigen Reservisten unb Lanbwehrmänner, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher. Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an dem bezeichneten Tag, Nachmittags 3 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause-zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 27. März 1872. Der Civil-Vorsitzende Der Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Gießen. In Vertretung: Kekuls, Kreis-Assessor. Auszug aus der Militär-Ecsatz-Jnstruetiou für den Norddeutschen Bund. §. 176. Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stammrolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs- oder Aus- Hebungs-Terminen. . . 1) Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen zur Berichtigung der L-tammrolleu unterlasien, werden auf den Antrag der mit der Führung der Stammrolle beauftragten Behörden mit Geldstrafen bis zu 10 Thaleru belegt, welchen im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist. „ „ , ,,, , ,, •, . 2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschriften der 71, 98 und 115 erlassenen Aufforderung, sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis- Departements- oder Marine-Ersatz-Eommission des Bezirks, in welchen sie nach §. 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, ober bei Aufrufung ihrer Namen im Musterungs- oder Aushebungs-Loeale nicht anwesend sind, werden auf den Antrag des Civilvorsitzenden der Kreis- bezw. Departements- (Marinei-Ersab-Commission mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist. 3) Unabhängig von den vorstehend ad 1 und 2 gedachten Strafen ».erben die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, oder sich nicht vor die Ersatz-Behörden stellen, durch die in den nachstehenden §§. 177 bis 179 enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz-Behörden zu entscheiden haben. 177. Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, bezw. der unterlassenen Gestellung zu den Musterungs- und Aushebungs-Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im §• 59 vorgeschriebene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzujchreiben ist, unter Verlust: a) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen, . b) des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstelluug bezw. Befreiung vom Militärdienst, vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen werden. . , . 2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der Aufforderung, sich zur Musterung bezw. Aushebung zu stellen, feine Folge leisten, verlieren: a) die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen, * b) den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst. Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Aufrufung seines Namens im Musterungs- bezw. Aushebungs-Locale nicht anwesend ist, verliert die vorstehend ad a gedachte Berechtigung. f Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Passus 1 bezeichneten vorzugsweise zum Militärdleust herangezogen evenl. als unsichere Heerevpsuchtige nach Vorschrift des §. 179 behandelt. §. 178. Anwendung der Vorschriften der 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige. Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel geblieben, sind den im §. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vorschriften des §. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Auwendung, wenn sie in dem Aushebungsbezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlasseuen bezw. verspätete» Gestellung nach §. 20 gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer LooSnummer nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären. , Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsen würde. Polit tftbet T b - i l. Deutschland. Darmstadt/ 26. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 15 enthält: 1) Finanzgesetz für das Jahr 1872. 2) Ordensverleihung. 3) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. 4) Namensveränderung. 5) Dienstnachrickten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 7. März den Polizeicommiffär 3. Klasse bei der Polizei- Verwaltung der Kreisstadt Offenbach, Heinrich Seim, zum Polize.commiffär 2. Klaffe zu ernennen — und dem Schullehrer an der zweiten ivang. Schule zu Wallertheim, im Kreise Oppenheim, Lutwig Wilhelm Bormann, die erste evang. Schul- steve daselbst zu übertragen; — am 26. Februar den Aspiranten zu der Stelle eines Friedensgerichtsactuars, Ludwig Napoleon Franz aus Mainz, zum FriedenS- gerichtSactuar beim Friedensgerichte Osthofen zu ernennen; — am 1. März den Gerichtsaccessisten Dr. Baruch Mainzer aus Pfungstadt unter die Zahl der Advokaten und Procuratoren bei rem Hofgericht der Provinz Starkenburg aufzunehmen; — am 9. März dm Schullehrer an der kathol. Schule zu Groß-Zimmern, im Kreise Dieburg, Johannes Reckert, die obere Knabenschule des Schulbezirks St. Jgnaz-Stephan zu Mainz, im Kreise Mainz, zu übertragen; — am 12. März Dtn von dem Standesherrn dem Herrn Fürsten zu Solms-HohensolmS-Lich auf die evang. Pfarrstelle zu Langsdorf, im Dekanate Hungen, präfentirten Pfarrer Philipp Schnabel zu Nieder-Moos, im Dekanate Lauterbach, für diese Stelle zu b.stätigen; — am 13. März dem Schullehrer an der^ kathol. Schule zu Rocken- berg, im Kreise Friedberg, Franz Kanz, die kathol. Schulstelle zu Klein-Winterheim, im Kreise Mainz, zu übertragen — und den evang. PsarramtScaudidatea Mannt; ün M besonders grsch »tn vie Bennuls a^ubtultn gej Mini werden. Berlin, 2 Eidgenossenschaft gegenseitige AuSi i eidttskitigen pri Utr schweizerische ualirnischen Bn LuöliksernngSvt BoMrd trinkens M H nracheS, GpuM - m dens-ioen, ui ward durch den Sympathie längst 4» unvedingtr Mung, i zu sein, tanltti hm und der k I der Ehre, auf i ! dankten, sprach ! ibewegunz unb j Durch nicht- « I blassen. — 0 tau# im Unrecht i Mtzt gar nicht r iRäigionslehrer i, ^sacils äußerte man sich i L ^mahnte 2ei)te uvrrsnng« eine q l '»vralisch nöthi, Äerger f -uaslasten, rvie ^'predigt, auch schoss Kllinsb Itourbc heute > >S'°ähit. rtteg>e Inn "Am Stdfotg f5.. Nti« ‘l,0'9« ttri auftrao tetrattfii, “ ••fei K, rf Otikerl'^ *1 r . ,u W-1 ’c4(s * Ä- "*' Ma i“ Ä 4—S I («IHM'" itt ' j ‘Berlin. I ts) i'u’ t< 14. I I wuweilen evang. Schulstelle zu Grost-Buseck, im Kreise Giesten, Wilhelm Blum, die ttste evang. Schulstelle zu Rüsselsheim, im Kreise Grotz-Gcrau zu überGothaische Kassenscheine a Thlr. 1 und 5 vom 30. September 1848. Holsteinische Kassenanweisungen von 1854. Kurbessiscbe Leih- und Commerzbanknoten. Leipziger Banknoten, alle vor dem 2. November 1851 erschienenen- ä Oefterretchische Banknoten, auf Cor.ventionSmunze lautend und die in Österreich. ) - st vorn 1. Januar 1858, ä ff. 100 vom 1. März 1858. Polnische Bankscheine grüne ä 1 Rubel, weiße und rothe ä 3 (LUverruoei. Posener Provinzialbanknoten vom 1. December 1857. Potsdamer Stadtscheine ä Thlr. 1 vom 8. September >8 .. Neuß ältere Linie Kassenanweisungen ä Tblr. 1 vorn Mai l . . Reuß jüngere Linie Kassenanweisungen ä Thlr. 1 vom 23. Marz Rostocker Banknoten vom 1. Juli 1850. Sachsen-Weimar-Kaffenanweisungen ä Thlr. 1 unb 5 tton 184.1. Schleswig-Holsteinische Kassenscheine ä Thlr. 1 [2'/2 M.j vom 31. Juli 1848. Schwarzburg-Rudolstädter Kassenscheine ä Thlr. 1 und o von 1848. selbstsüchtigem Interesse tfa ten Zulaß von Utah in den Staatenverbanv ver norvamerikamschen Union uß daher ge- auszuarbeiten, hat ihre Arbeiten beendigt. Der neue Staat soll den Nam n „Deseret" erhalten, aber das Zulaffungsgesuch wird von den „GentrleS , d. y. den Nichtmormonen, energisch bekämpft. Die Mormonen wollen, wie verlautet Vie Vielweiberei in Zukunft als eine Bedingung des Zulasses aufgcben, und als ein weiteres Reizmittel für den gewünschten Zulaß tn dieser Congreßsefsiom erbieten sie sich, das Wahlvotum des neuen Staates — drei Stimmen — für Grant ab- zugeben und dessen Administration zu unterstützen. Berlin 26. März. Zwischen dem deutschen Reiche und der schweizerischen tzibaenossrnschaft bestehen zur Zeit keine vertragsmäßigen Verabredungen über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern. Da die Regelung dieser Materie einem beioerseitigen praktischen Bedürfnisse entspricht, so hat auf eine desfallsige Anfrage der schweizerische BunveSrath sich bereit erklärt, nach dem Muster deS deutsch- italienischen Vertrages vom 31. October v. I. mit dem deutschen Reiche einen - Auslieferung-Vertrag abzuschließen. . 93dH1i(irb 24. Marz. Heute erschienen bet den Professoren Knoovt und ■ Ankens vte Honoratioren der Stadt - Bürgermeister, Mitglieder des Gemnnve. raches, Gymnasiallehrer, die angesehensten katholischen Burger, 21 an » r 3aW uat^enpldcn, unter dem AuSvruck des schmerzlichsten Bedauerns, dag sie in Boppard durch den dieser Stadt sonst so fremden religiösen Fanatismus eineßit rtr Sympathie längst entbehrenden Geistlichen öffentliche Ehrenkrankung erfahren hatten, ta unvedingte Hochachtung unb Verehrung auSzusprechen. ^ie gaben vre Ver- siLcruna daß die Stadt Boppard stolz darauf sei, Geburtsort des Herrn Prof. Knoodt L ftin^vankten beiden Männern für ihren bisherigen Kampf im Interesse ver SBaf)r= bei! unv der katholischen Religion, und baten sie, auSzuharren auf d,e,em Lege der Ehre, auf welchem sie selbst einmütyig folgen würden. Die- beiden Professoren dankten sprachen über innere Bedeutung und Aussicht ver kirchlichen Reform' Lgung u^über ihre Stellung zu der't-lb-n, und -rllärten schliestlich dm sie । ?„rrh >n phn moraiifcb nothiate sich abjumelben. Man erwartet, daß die Staatsbehörden dem U «r n Ältfuu werden. Zweimal hat Herr Beinro.h den Gpm- sast-n, wi- " °n d°u Jesuiten der besten einer. Über die Jnfall.bi.tat vor- "^„digt, auch den die Wissenschaft viscreditirenden langen Htitenbrief des B,. Köniasbcrg°i^ Prl" ^26. März. Bürgermeister Brecht aus Quedlinburg »urdr heutt zum Oberbürgermeister von Königsberg mit 58 von 96 Stimmen 8 6 ffliimbilineil ä27. März. ^Die Direktion der Irrenanstalt za Allenburg erhielt dk Anweisung, den altkathol.schen Pfarrer Gruner, auch ferner als katho- Ä DaVLg-beeger Generalkommando Hal ver fugt, daß ver s-—m Ji^n1'auftra’ß?©runerT au7at^olif^^8n Seelsorger der Anstalt zu * ÄttttflMt 26. Marr. Wir stimmen mit Ihrer Correspondenz von Laubach in Ihrem aeickükten Blatte vom 22. d. M. vollkommen überein, daß eS höchst notbwendlg und wun,chenS- w -ch^ci in unserem W-htb-strk- eiu »wßere- Int.r.ff- für unsere Kumm-r«-rh°nd ungen- wach- rurufen. Nachdem unverkennbar die diesbczügllchen Berichte viel zu elnselt.g und ob.rffachllch gebalten sind und manche Bezirke nebst ihren Vertretern - wie dies bei uns der Fall — gar nicht berücksichtigt werden, io muß am Ende alles und jedes Interesse für unser öffentliches politisches Leben schwinden. Sollten wir dieses nicht um jeden Prew zu vermeiden suchen. Sollte» wir uns überhaupt für die Zukunft in unserem Bezirke nicht fester zulammenschaaren, »m auf dies' W'iie vielleicht durch jeweilige Rechenschaftsberichte von Seiten unseres Vertreters über seine Thätiakeit in der Kammer, überhaupt über die in den jeweiligen Sessionen vorgekommenen Verhandlunaen das bereits sehr erstorbene Interesse für dieselben mehr und mehr wieder zu b - leben? — Wir glauben, unser Herr Vertreter befindet sich gewiß ^^ser Hinsicht ganz mit uns in Uebereinstirnrnung, und wird diesem Verlangen wohl 1^0™^ größere Th eil unserer Landtagsabgeordneten nicht ansteht, von Zelt zu Zeit ihren Bezirken über d.e stattgefundenen Verhandlungen die nölhigen Mittheilungen zu machen, und zugleich auch die Wünsche^ ihres Wahlbezirks zu vernehmen, um dieselben seiner Zeit zum gehörigen Ausdruck zu bringen. Es ist am Ende für einen Bezirk nicht genügend durch kurze Referate «»- den ver- , frt)ieoen Zeitungen fick zu informiren, da, wie Jedermann bekannt, dieselben oft nur die Ansicht 1 Stimmung der einen oder anderen Partei zum Ausdruck bringen. Ebenso, glauben wir, 1 dürfte es auch im wohlverstandenen Interesse eines Abgeordneten liegen — wie Ihre Laubacher 1 Korrespondenz sehr richtig bemerkt - , zu allen Zeiten die nothige Fühlung mit s""em WahU bezirke zu unterhalten, da dieselbe sonst leicht über Nacht verloren gehen konnte W.r für ' unseren^Theil bezweifeln nicht im geringsten die ebenso höchst energische als vielseitige Wirksamkeit ' unseres Herrn Vertreters, glauben aber dennoch den Wunsch aussprechen zu sollen, " möge unS • Zeit zu Zeit mit einem Rechenschaftsberichte seiner That.gkeit in der Kammer bedenken, .damit das allgemeine Interesse unseres Wahlbezirks an den Kammerverhandlungen nicht einer gänzlichen Stagnation anheimfalle. nagen. 6) Cdaract-rertheüung-n. 71 Di.nst.nthcbungen. Sk. König!. Hoheit der Großherzog Haden aller- -nävinii g'ruhl: am 2. März den GroWrzoglick-cn General.Consul sur Spanien Paula Vincenz Stanislaus von Solernon-Fernandez zu Barcelona, so- »ie die Gtvßherzoglich.m Consuln Alfred v. Luze zu Bordeaux GottUed Rosen- r« ä sä «ä ä» ™ Pr.nz°jsin Mar.e Uuife 0Ce6 L D(tobcr 1872 eintritt, überhaupt erst nach 7 Jahren also am 1 Ocwber M mit vem ehren- 1879, möglich." Da — wie ver Kreisdirector emlettenv bemerkt — in letzterer - - mNamen seines Königs Zeit auch im hiesigen Kreise Gerückte über veu deutschen Militarvtenst im Umlau urve bereits iu verschiedenen sind, welche, von böswilligen Agitatoren erfunden, lediglich dazu dienen sollen, die n der Köniain-Wittwe dem Kronprinzen, ver Frau Landbevölkerung zum Verlassen ihrer Heimath zu bestimmen, so ersucht er d llbria n M,talied«n der königlichrn Familie empfangen. Maire«, Vorstehendes zur öffentlichen KenntUiß ver Gerne,ndeemge,essenen zu brin- d elen Taaen nach München MÜck und durfte dann gen und binnen acht Tagen ihm Vollzugsanzeige einzusenden Zugle.ch pr.cht ~ . -^warten sein Wie den MaireS gegenüber Die Erwartung aus, daß sie den Agitationen, von welch. „«- Urieori» «ad von seiner Reise nach dem Orient zu erwarten. Oesterreich. Berlin, 25. März. Es i|lJ)ie Stat»ti4t »>tt ‘'“»‘B««“- Wien 27. März. Die „Wiener Zeitung" veröffentlicht die Ernennung William S. Rowland von dem S.aatSdeparttm nt zu^Wasbmg °n .um «^«t #»g ^^-«verth.idigungsministerinm«, Horst, zu° Lande«. ,n um hei in der bezeichnelen Eigenschaft verihe.digungSmincher. Das amtl.che Blatt veröffentlich, sern r das Rothwahl. . Ä’Ä Ä Dieser R°«7nd steht in seh. schlechten Rus gcsetz uno da. Fmanzge e« pro 1872. U er ist in vielen Städten Nordamerika', al. einer der rafffnirtesten-Schwindler Hgnni; ein sehr einnehmendes A-usscre und seine Manieren machen chn zu einem besonders gefährlichen Menschen. Diese Nachrichten »b-r seinen Cdaracter b-grun. be» die Vermulhung, dass er den erlangten Auftrag nut in 3ntereiT auijubeuten gesonnen ist. Vor der Thätigkeit dieses Men.chen m b“tadlMi)ua 26. März. Da. Schwurgericht verurtheilte in dem Hochv-rraihs- ^ceffe Ldknechi und Bebel zu >e zwei Jahren Festungshaft; Hepner ist fr-.- zrfprochen. 27. März. Der Abgeordnete Oesterlen hat die Anfrage an h« ^uitmninifte/tum aeeicktet, ob Württemberg im BunveSrath bei der Berathung -cs R-ichlpr-tzgifetzrs ftincn Einflutz für P-effsreih-it, insbesondere gegen Praventiv- St?aRUbnrn,tn Kaiser unb die Kaiserin haben dem Ober-Präsidium zu Straff^ur^g^p^Lildn'iffe in lebenSgroster, ganzer Figur, Winterhalter -m Kronungsgiwande gemalt, mit prachtvollen Rahmen zum W-sch-nk gemacht und sckhmückten dieselben bereits am Geburtstag des Kaisers den S.tzungSsaal. 1. October 1855. _ ,Q.- Anhalt-Dessauer Landesbanknoten ä Thlr. 1 und 5 vom 2. Januar 1847. Bautzener llausitzer landftändifchej Banknoten a Thlr. 5 von 85 • Bayerische Hypotheken- und Wechselbanknoten ä ff. 10 von W3, 18o0. «**• - «»..«SS»„ ■ ass »Ä .... 1854, vom Wechsel. Oberheseen 867/g 971/2 4% 3%% n 921/2 1001/2 Bayer. 5% Badische fl. 35 Loose 70% Russ. Imper. 9 40—42 Oestr. 9. 250 v. 1b54 84% Dollar in Gold 2 251/2- 26% 1858r Prioritätsl^cfle 204 1860r Loose 923/4 160 1864r Stadt Florenz 86 nur in kleinen Posten am Markt al- Tauschobjekte. Loose wenig animirt. Amerikaner ziemlich fest, aber still. 3% 3% 3% 50/o 5O/o BörseHnachrichten. 27. März 1872. Prioritäten. oster. Stab.-Prlor. 60 öst. s. Lombard 511/8 Livorneser 401/2 Toscaner 62 Elisabeth.-Prior. — Gchwarzburg-SonderShausener Kassenscheine a Thlr. 1, 5 und 10 vom 11. Mörz 20. December 1856 und vom 25. October 1859. ietlen. Frankf. Bank 144% Frankf. Vereins-Kasse 147i/2 Darrnst. Bankact. 483 % Wien Bankactien 886 Silberrente offcrirt und maller, erstere 58%. Spanier gleichfalls matt. Deutsche Staatspapiere „ 41/2 O/o 1jährige — „ 4% 1jährige 953/4 Würtemb. 4%% Obi. 99Vr Baden 4%% Obi. c. E. L. 100 Oesterr. Silberrente 64>/4 „ Papierrente 58% Spanier, neuest. 3% 30'/2 Amerik. Bonds 1881r l005/8 , „ 1882r 96 „ , 1885r 971/g „ „ 1887r 98 do. H. Emiss. 83% "ÄjnÜehenel oo«e. Kurh. 40 Thlr. Loose 72‘/4 Nassau 25 fi. 451/2 Braunschweiger 21 30/g Oldenburg, ä 40Thlr. 40 4% bayr. Präm.-Anl 113 V2 Änsbaoher 7 fl. 13V2 4% badische ' .oose 114 ein als gestern und waren besonder- Frankfurter und Londoner Wechslerbank beliebt, ebenso auch Oesterreichisch-deutsche und Deulsche Vereinsbank, letztere bei 134. Brüsseler und Antwerpener Bank dagegen offerirt. Frankfurter Bankverein fest. Bahnen, wie gesagt, gedrückt und ohne bedeutende Umsätze. Nur etliche Pöstchen Vorarlberger und DonawDrau gingen bei etwas billi- Aetlcn. 50/0 östr. F. St. E. B. 413 I Lombard. Bahn 221 Ludwigsh.-Bexbaoh 206 Maxbahn — Bayer. Ostbahn 152 Rheiu-Nahebahn-Act. — Hess. Ludwigsb.-Act. 192i/2 Preuss. 41/3% ObHg. 103% Frankf. 31/3% 0dl. 89 Nass. 4i/a o/o Obi. 993/4 Kurhess. 4% „ 94i/2 Gr. Hess. 50/0 Obi. 1033/4 Börsenberichte. Frankfurt a. M., 27. März. Die gestern schon gemeldeten Schwierigkeiten, die sich für den diesmalig.n Ultimo herausstelltcn, machten ihre Wirkung auch heute »och g/2, wahrend Lombarden etwas zuruckwichen. Sehr gesucht waren Nationalbank, die um circa 10 fl. stiegen. Für andere Banken stellte sich heute wieder etwas mehr Kauflust GeUsorten. il. kr. Pr. Friedrdor 9 57—58 Pisto.'on . . 9 40—42 „ doppelte 9 40—42 Holl. fl. 108t. 9 53—55 Ducaten . . 5 32—34 20 Frankenst. 9 201/2—21 >/2 Engi. Sorer. 11 47—49 Württembergische 2-, 10- und 35-Guldenscheine von 1849 und 1850. Vorläufig noch eingelöst werben an den betreffenden Hauptkaffen: Bautzener landständische Banknoten » Thlr. 5 ohne Datum, ä Thlr. 10 von 1861. Chemnitzer Stadtschcine ä Thlr. 1 von 1848 und ohne Datum. Großhrrzoglich Hesfische Grundrentenscheine ä fl. 1, 5, 10, 35 und 70. Kurhessische Kassenscheine » Tblr. 1, 5 und 20. Magdeburger Privatbanknoten ä Thlr. 10, 20, 50 und 100 vom 30. Juni 1856. Nassauer Landesbanknoten und Land.Screditkaffenfcheine. Oestcrreichische Banknoten in österreichischer Währung ä fl. 1 vom 1. Januar 1858 und ä fl. 5 vom 1. Mai 1859. Preußische Banknoten ä Thlr. 25 und 50 von 1846. Preußische Kassenanweisungen ä Thlr. 1 und 5 vom 2. Januar 1835 und Preußische Darlehenskassenscheine ä Thlr. 1 unb 5 vom 15. April 1848. Sächsische skönigl.j Kaffenbillets von 1840, 1843, 1846, 1848 und 1855. gercn Preisen um. Prioritäten hingegen lebhafter. Am meisten Geschäst in dieser Branche weisen | Oeat Creditact 368% Livorneser auf, die in Folge großer auswärtiger Kaufaufträge heute mit 405/g bezahlt und begehrt 1 Qau^en 2741/' waren. Auch neue Lombaidische Prioritäten sehr in Frage. Oesterreichische Papierrente wie auch ~ /2 Amsterdam k. 3. 98% Augsburg k. 8. 993/4 Berlin k. 8. 104% Bremen k. 3. 96% Brüssel k. 8. 931/4 Hamburg k. S. 875/g Leipzig k. 8. 105 London k. 8. 118% Lyon k. 8. 93% Paris k. S. 93% Wien k. S. 105% ditto m. S. 105% ditto 1. 8. 105% Diseonto 3% % cb mH**; Bettes ALLgemetner Bayiger Besondere Bekanntmachungen. 1504) Die in Nr. 43 des Regierungsblattes vom Jahr 1871 abgedruckte Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, den Octroitarif der Stadt Gießen betreffend, bringen wir durch nachstehenden Abdruck zur allgenteinen Kenntniß. Gießen, den 21. März 1872. Grotzherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. 4. Waizenmehl und Roggenmehl von jeder Quantität unter fl- fr. 9 Kilogramm.........— 2 5. von 1 Hektoliter Hafer zu 50 Kilogramm .... — 3 Vorstehende Tarifsätze treten vom 1. Januar 1872 an in Kraft. Darmstadt, den 22 December 1871. Grobherzogliches Ministerium des Innern v. Bechtold. Hallwachs. der der am Obfiwein 1 zu 2 deren Um- fl. kr. 1) 5Vr 9 bis 12 Uhr, von Gießen auf der Betriebskanzlei, 4V4 2) v 1) 9 Stuttgarter Bank, V V V unter 15 1 15 1 spätestens am 24. April, zugestellt. 1. von 1 Hectoliter Bier, auswärts fabricirt . in loco gebraut 5. Braunkohlen 4) (Hierzu eine Beilage.) IVz 3 4 8 6 8 5 v V 10 6 10 2. 3. 12 8 fl- 1 1) 2) 3) 6 4'/ä zu u V von je 1 Hectoliter des Rauminhalts der Muischbütten und für jede Einmaischung mir von denjenigen Brennern, welche mehr als 10 Hectoliter des Rauminhalts der Maischbütten an einem Betriebstage einmaischen, und mit . ......... von je 1 Hectoliter des Rauminhalts der Maischbütten von denjenigen Brennern, deren Brennereien nur 7 Monate des Jahres im Gange sind und nicht über 10 Hectoliter des Rauminhalts der Maischbütten an einem Betriebstage einmaischen; b) aus nicht mehligen Stoffen: von je 40 Liter emgestampftem Weintreber, Kernobst oder Treber von Kernobst und Beerenfrüchten aller Art und Bei Abtheilung D. Von Getränken: 1. Von Wein: 1. von 1 Hectoliter Traubenwein „ Wein in Bouteillen, die nickt über ein Liter halten und in gewöhnlichen Mineralwasserkrügen, pr. Bouteille und Krug 2. Von Branntwein: die Ausdehnung des Unternehmens durch neue Bahnen, namentlich durch Herstellung von Eisenbahnen von Gelm hausen nach Partenstein und von Alsfeld nach Hersfeld, die Neuwahl des Rechnuugs Prüfungs-Ausschusses. Herrn M. K-önigöwarter, Jos. Jaques, Oberhesstschen Eisenbahn-Gesellschaft werden hiermit zu Samstag den 2 7. April 1872, Vormittags 11 Uhr, Gießen abzuhaltenden Vierten ordentlichen Generalversammlung 2) von je 40 Liter Trauben- oder Obstwein, Weinhefe u. Steinobst II. Bei der Einfuhr des Branntweins von Außen wird erhoben: a) von allem ordinären und versüßten Branntwein (Liqueur) pr. Hectoliter........... b) von Spiritus, A ac, Rum u. s. w. für 1 Hectoliter bei einem Weingeistgehalt von 50% nach dem Alkoholometer von Tralles Uebersteigt der Weingeistgehalt diese 50%, so erfolgt mittelst Berechnung, Reduction auf diese Normalstärke und Erhebung des Octrois von der auf diese Weise ermittelten Quantität nach dem Ansatz von 1 fl. 15 fr. pr. Hectoliter. III. Bei der Einfuhr durch die Großhändler: 1) Verwaltungskosten: Merhessische Ellenbahn-Gklelllchüst. Vierte ordentliche Generalversammlung. 149!) Die nach Z. 22 der Statuten stimmberechtigten Actionacr kr. 40 25 1 2 4 1% 3/» Er- Bci Abtheilung E. Von Brennmaterial: 1. Laubholz pr. Raummeter, Scheid-, Prügel- und Klotzholz 2. Nadelholz vom Raummeter, „ „ „ „ 3. Stockholz ohne Unterschied ob Laub- oder Nadelholz, pr. Raummeter I. Bei der Bereitung des Branntweins in der Stadt Gießen oder gebung innerhalb der Gemarkung: a) aus mehligen Stoffen: Gießen, den 25. März 1872. Der Verwaltungsrath 2. „ 1 eingeladen. Diejenigen Acttonäre, welche dieser Versammlung beiwohnen oder sich in derselben durch Bevollmächtigte vertreten lassen wollen, werden ersucht, sich am 11., 12. oder 13. April d. I., Vormittags Bei Abtheilung F. Von Früchten und daraus gewonnenen Zeugnissen: 1. von einem Hectoliter Mehl, geschältem Hafer, Grütze zu 56 Kilogramm mit Sack........— 2. von 1 Hectoliter Malz zu 50 Kilogramm . — 3. „ 1 „ Hirse u. geschälter Gerste zu 78 Kilogramm — Gegenstände der Verhandlung sind: der Jahresbericht des Verwaltungsraths vom Jahre 1871, der Beucht des Rechnungß Prüfungs-Ausschuffes, a) von 1 Hectoliter Branntwein . — b) „ 1 „ Spiritus ohne Rücksicht auf seine Stärke . — c) „ 1 „ Rum, Arrac, Eognac, Punschessenz in Fässern — d) „ Rum, Arrac, Eognac, Punschessenz in Flaschen, pr. Liter — 2) Octroi von dem in dieStadt abgesetzten Branntwein: a) von 1 Hectoliter Branntwein bis zu 50% .... b) „ 1 „ Spiritus 3. Von Bier. Bekanntmachung, den Octroi- Tarif der Stadt Gießen betreffend. In Folge der Einführung des neuen Maß- und Gewichtsfystems haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf den Antrag des Stadtvorstands zu Gießen folgende Abänderungen des für die Provinzialhauptstadt Gießen bestehenden Octroi- TarifS zu genehmigen geruht: 4. Steinkohlen pr. Centner ober 50 Kilogramm 50 v ... Vorzeigung der in ihrem Besitze befindlichen Äctien mit einem nach der Nummernsolge geordneten, doppelt ausgefertigten und unter- schriebenen Nummernverzeichnisse versehen (wozu die Formularien m den genannten Stellen ausgegeben werden), anzumelden und beziehungsweise die Vollmachten für ihre etwaigen Vertreter in be> glanbigter Form gleichzeitig zu übergeben. Für Aetionäre, welck ihre Aktien gegen von uns auf ihre Namen ausgestellte Depositen scheine in unser Depositorinm hinterlegt haben, bedarf es keiner besorn deren Anmeldung zum Zweck der Selbsttheilnahme an der Versammlung Die Eintrittskarten zu der Generalversammlung, welche zugleich zur freien Fahrt auf den Oberhesstschen Eisenbahnen für den genannten Tag berechtigen, werden den angemeldeten Actionären ober deren Bevollmächtigten drei Tage vor der Versammlung, mithis Berlin bei Herrn Stuttgart bei der Württembprglschen Vereinsbank, Frankfurt a. M. bei den Herren G?£rÄ*>j\r Vethmann, , v. Erlangt ^Söhne, Sie Mckbn w 15. AM ol Dtr C aus Vorrang Ehrgeiz, tti toititn. Er slistrn, und hinterlassene im Lauf ttr Noch .Fnecht der Meisters cba Tenn wie w Pliestufs-nrn snnt, in de atltx andere Diese Mm zum Wie die Bi des Bischoß |4ndlid)t s Emancipatii mw ZW 5 Regungen; Hunderts re,' in ist in | Di- s nm unt> Sinti), »an lag, Sfaatai '""8 lit'-n ’M feiner !< ©iltMleJu Daw ivrrthr. 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