Au Erscheint täglich r mit Ausnahme Sonntags. Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1. P .-eis vrerteljährig 1 fl 12 h. mit Bringerlohn. Durch die P.)st bezogen vierteljährig ) ft 27 fr. 192. bcr Ekped. d ersucht, »»ehr auf l. nb. «T~ ib gebeten, bem Ner- lanbeü sich staub. bemnächst zahlreiche mb. mtrungetagt in ein deutle zu müssen, he nationale >tz der vielen Zedan mit unütrtilnbar i5 Alle auf crwahtt.' agt herrsche wie es ein« Gauen Fest- Bolksfest nun es gilt lerntet »um »je Mieterin Familie, Zextember zu einem glichen Liebe Selben in a- i Ehrentage Neudelebung hr in neuer Ianb§- j[anb§ heben Musterschu^ SW/ ^rannM YinÜle»®'^ )blenk.ti1 • in ftoln. mtiurt ■ > esDahenn .»KV ’n( in Salhl» rintenbent ber Wi» Seh' erWlSf' .Übe5 german. Ne. 132. Doniicrstüg »t» 20. Juni 1872. Bekanntmach u n g. Die Errichtung einer Handelskammer zu Gießen, hier die Wahl der Mitglieder derselben betr. Das Verzeichniß derjenigen Kaufleute und Gesellschaften, welche berechtigt sind, an der Wahl der Mitglieder der zu Gießen zu errichtenden Handelskammer Thcil zu nehmen, wird von Donnerstag den 20. d. Mts. an 10 Tage lang, während der gewöhnlichen Büreanstnnden in dem Geschäftslocale der unterzeichneten Behörde offen gelegt sein. Es wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß Einwendungen gegen den Inhalt des Verzeichnisses bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der Offenlegungsfrist bei der unterzeichneten Behörde vorzubringen sind. Zugleich wird bemerkt, daß laut Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 24. Februar d. I. die Zahl der zu wählenden Mitglieder 7 beträgt und werden die auf die Wahlberechtigung und Wählbarkeit bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom 17. November 1871 veröffentlicht. Gießen, den 14. Juni 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Röder. Artikel 2. Zur Theilnabme an der Wahl der Mitglieder einer Handelskammer sind diejenigen Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, welche als Inhaber einer Firma in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister eingetragen stehen und einer der vier ersten Klassen der Gewerbsteuer angehören. Artikel 3. Die Wahlstimme einer Actien-Gesellschaft oder Genoffenschaft darf nur durch ein im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied, die jeder anderen im Art. 2 bezeichneten Gesellschaft nur durch einen ebendaselbst eingetragenen, persönlich haftenden Gesellschafter, die einer Person weiblichen Geschlechts oder einer unter Vormundschaft oder unter Curatel stehenden Person nur durch den im Handelsregister eingetragenen Procuristen abgegeben werden. Artikel 4. Wer nach vorstehender Bestimmung (Art. 2, 3) in demselben Handelskammerbezirk einfach stimmberechtigt ist, darf gleichwohl nur eine, Wahlstimme abgeben und hat sich, wenn er gleichzeitig in mehreren Wahlkreisen des Handelskammerbezirks stimmberechtigt ist (Art. 8), vor Ablauf der zu Einwendungen gegen die Wählbarkeit bestimmten Frist (2lrt 9) zu erklären, in welchem Wahlkreise er seine Stimme ausüben will. Artikel 5. Zum Mitgliede einer Handelskammer kann nur gewählt werden wer: 1) das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, — 2) in dem Bezirke der Handelskammer seinen ordentlichen Wohnsitz hat — und 3) in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister entweder als Inhaber einer Firma oder als persönlich haftender, zur Vertretung einer Handelsgesellschaft befugter Gesellschafter, oder als Mitglied des Vorstandes einer Actien - Gesellschaft oder Genossenschaft, oder als Procurist eingetragen steht. Artikel 6. Mehrere Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder einer und derselben Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben Handelskammer sein. Artikel 7. Diejenigen, über deren Vermögen der Concurs (Falliment) eröffnet ist, sind bis nach Abschluß dieses -Verfahrens, und Diejenigen welche ihre Zahlungen eingestellt haben, während der Dauer der Zahlungseinstellung weder wahlberechtigt noch wählbar. _____ Bekanntmachung. Den landw. Lchrcurs für Volksschullehrer zu Darmstadt betr. Der mit Genehmigung Großh. Oberstudien-Direction unter Mitwirkung der landw. Provinzial-Vereine des Landes in Darmstadt eingerichtete landw. Lehrcursus für Volksschullehrer wird auch für die Folge beibehalten werden. Unter Zustimmung von Vertretern der drei Provinzial-Vereine sollen jedoch auf Grund der seither gemachten Erfahrungen folgende Veränderungen eintreten: 1) Der ganze Kursus erstrcckt sich auch für die Folge auf die Dauer von 12 Wochen und wird in zwei auf einander folgenden Jahren während der Dauer von je 6 Wochen abgehalten werden. Dagegen sollen nicht, wie seither, beide Hälften des Cursus gleichzeitig in zwei Abtheilungen neben einander, sondern in jedem Jahre nur der eine Hvlb-Cursus stattfinden. Neuaufnahmen erfolgen daher nur noch alle zwei Jahre. 2) Im Jahre 1872 beginnt ein neuer Cursus, zu welchem Anmeldungen entgegengenommen werden. Diejenigen Lehrer, welche 1871 in den Cursus neu eingetreten sind, werden deßhalb erst 1873 zum zweiten Mal einberufen werden. 3) Als Zeit für die Abhaltung des Cursus wurde der Monat September und die erste Hälfte des Monats October bestimmt. 4) Im Lehrplan tritt eine Vereinfachung ein nach Zahl der Unterrichtsfächer und Umfang des Unterrichtsstoffes. Es soll insbesondere dahin gestrebt werden, möglichst vollständig den allgemeinen Theil der Naturwissenschaften, der Mathematik und der Landwirthschast zu. behandeln, um dadurch die Grundlage zu geben für das Studium der speciellen Theile derselben, welches dem späteren Privatfleiß der Teilnehmer-(an dem Cursus überlassen bleiben soll. , 5) Als neuer Unterrichtsgegenstand soll das methodische Zeichnen nach der Kumpa'schen Methode emgefuhrt werden. Der diesjährige Cursus beginnt am c _ Montag den 9. September und endigt am Samstag den 19. Oetober d. I. und wird für neu ein tret en de Lehrer gegeben werden. zur für Die Vorlesungen erstrecken sich auf: 1) 4 Stunden per Woche Anorganische Chemie in Rücksicht auf Agricultur. Dr. Hallwachs. 2) 2 „ „ „ Physik und Mechanik. Derselbe. 3) 4 „ „ „ Hebungen im Anstellen von chemischen und physikalischen Versuchen. Derselbe. 4) 2 „ „ „ Klima- und Witterungskunde (Meteorologie). Director Ludwig. 5) 2 „ „ „ Gesteinslehre (Geologie). Derselbe. 6) 3 „ „ „ Bau und Leben (Anatomie und Physiologie) der Pflanzen mit Demonstrationen Dr. Metzler. 7) 3 " 'n „ Ban und Leben (Anatomie und Physiologie) der Thiere mit Demonstrationen. Derselbe. 8) 3 " " Geometrie in Anwendung auf Flächenberechnung. Dr. Lips. 9) 6 " , Landwirthschaftliche Betriebslehre und landw. Rechnen. Generalsecretär v. Langsdorfs. 10) 2 ” Obstbau. Hofgärtner R. Noack H. 11) 6 „ „ „ Methodisches Zeichnen. Professor Kumpa. Der Unterricht wird vervollständigt durch: praktische Demonstrationen während der Unterrichts- und Uebungsstnnden, Konversationen während mehrerer Abende in der Woche, unb durch Exkursionen, für welche ein Nachmittag in der Woche und die Sonntage bestimmt sind. Der Unterricht ist unentgeldlich. Diejenigen Lehrer, welche sich um die Zulassung zum Unterrichts-Cursus bewerben wollen, werden ersucht, hinsichtlich der Erwirkung der Erlaubniß Theilnahme an dem Unterrichte, soweit dieser nicht in die Schulferien fällt, sich an ihre vorgesetzte Behörde, hinsichtlich etwa gewünschter Unterstützungen Bestreitung ihres Unterhaltes aber an die betr. landw. Provinzial-Vereine (in Starkenburg an die landw. Bezirksvereine) oder an ihre Gemeinden zu wenden. Außer den Lehrern ist auch Landwirtheu und sonstigen Freunden der Landwirthschast die Theilnahme an dem Lehr-Cursus gestattet. Anmeldungen zum Besuche des Cursus sind längstens bis zum 13. August d. I. an uns einzureichen. Darmstadt, den J Großherzogliche Centralstelle für die Landwirthschast und die landw. Vereine. Dr. Gold mann. v. Langsdorfs. )t. ts er er e- d- ir )l r j i \ - \ I i werden Vorbereitungen dazu getroffen. Excesse sind bisher nicht Deutschland Italien Nom f Amerika Newhork, 17. Juni. Belegschaften vorgekornmen. clave vereinigten Cardinale Rivalen verzichten wollen. Fish folgenden Inhalt«: Er habe am Montage dem Schiedsgerichte erklärt, daß er vor Einwilligung in die Vertagung des Schiedsgericht« weitere Instructionen seiner Regierung einholen müsse, »eil der Zusatzartikel zum Washingtoner Vertrage nicht ratificirt sei, weil ferner Amerika an drr Ansicht sesthalte, baß die in- dirccten Ansprüche so lange vor da« Schiedsgericht gehören, bis über den Zusatz, artikel eine Einigung erfolgt ist, und weil endlich Amerika die Vertagung de« seligkeiten begonnen. Washington, 17. Juni. Der diesseitige Gesandte in Madrid, General Sickles, wird auf Wunsch der spanischen Regierung von seinem Posten abberufen werden, doch soll bi« zur Regelung der obschwebenden Streitigkeiten kein Nach- folger ernannt werden. SchietSqericht nicht wünsche. Newyork, 18. Juni. Sieben Tausend Indianer haben in Texas Feind Berlin, 17. Juni. Die „Germania' fragt in Betreff des ersten Para, graphen de« Jesuitengesehe«, nach welchem nicht blo« den Mitgliedern des Ordens der Gesellschaft Jesu, sondern auch denen einer mit diesem Orden verwandten Congregation an jedem Orte de« Bundesgebiete« der Aufenthalt versagt weiden । kann: „Was versteht man unter den verwandten Congregationen? E« konnte : nach einer so allgemeinen Bezeichnung eine barmherzige Schwester ebenso von den Wirkungen de« Gesetze« betroffen werden, als ein Mitglied der Gesellschaft Jesu." Die Unbestimmtheit und Allgemeinheit des Ausdruckes ist gerechtfertigt durch die Geschichte der Gesellschaft Jesu, welche Verbote und Ausweisungen zu umgehen wußte, indem sie sich andere, harmlosere, unverdächtige Namen beilegte. Dergleichen kann wieder geschehen. Zunächst aber denkt der Paragraph ohne Zweifel an solche Verwandte der Jünger Loyola'«, welche schon existiren. Derartige Vettern der Jesuiten oder, wenn man will, solche Kryptojesuiten sind die Re- demptoristen oder Liguorianer, ober wie ihr osficieller Name lautet, die „Congregation des allerheiligsten Erlöser«". Zwischen den Tendenzen Loyola's und denen Liguori'S, sowie zwischen den Gesetzen, welche beide ihren Stiftungen gaben, waltet in den meisten Stücken die vollkommenste Uebereinstimmung. Wie Loyola, fordert auch Liquori gänzliche« Aufgeben des Willens vor den Oberen von den Gliedern feine« Olden«, wie die Gesellschaft Jesu sieht er den Willen de« Papste« al« den Willen Gotte« selbst an, wie diese verwandelt er die Sittenlehre in Casuistik, wie diese huldigt er der berüchtigten Lehre vom Probabilismu«. Zur Zeit der Aas- lösung des Jesuitenordens traten daher auch viele Mitglieder desselben in die Eon- gregation der Redemptoristen ein. Ging hiedurch die ältere Gesellschaft eine Zeit lang in die (1732 gestiftete und 1748 von Benedict XIV. bestätigte) jüngere auf, so wurde letztere von jener doch im Laufe der Jahre fast ganz absorbirt, so daß, nachdem der Orden Loyola'S wieder hergestellt war, die Congregation der I Redemptoristen eigentlich aufhörte, indem dieselben ihre Statuten jetzt durchweg i mit denen der Jesuiten identificirten und deren General zugleich als den ihrigen i anerkannten. Wenn man sie gleichwohl al« scheinbar besondere Gesellschaft fort. , bestehen ließ, so geschah e«, damit eine gewisse Mitgliederzahl der Jesuiten unter dem weniger Anstoß erregenden Namen der Liguorianer oder Redemptoristen in Staaten Zulaß finden könnte, wo jenem die Wege nicht geöffnet waren, wovon wir 1820 in Oesterreich ein Beispiel erlebt haben. Eine andere den Jesuiten verwandte, ober richtiger, den echten JesuitiSmuS umhüllende Gesellschaft war die „Andacht zum geheiligten Herzen Jesu", welche u. A. in den Vendeerkriegen eine Rolle spielte. Eine dritte waren PaccanariS „Väter de« Glaubens", die 1809 gegen den ersten Napoleon, der trotz seiner Mutter und trotz seines Onkel« Fesch in Frankreich von ihnen nichts wissen wollte, in Italien eine große Verschwörung anzetielten, und die später, unter den Bourbonen, die Vorläufer der Repristination der Jesuiten wurden. Andere verwandte Congregationen, unter denen sich auch Kryptojesuitinnen — wenn auch nicht gerade barmherzige Schwestern — befinden, übergehen wir für heute, obwohl daS Thema recht interessante Seiten darbietet. Berlin, 18. Juni. In Abgeordnetenkreisen verlautet, daß der Schluß der Reichstagssesston morgen nach Abwicklung der Tagesordnung durch eine Botschaft beS Ministers Delbrück im Reichstagsgebäude erfolgen werbe. Berlin, 19. Juni. Die „Prov.-Corresp." sagt bei Besprechung der Verhandlung der ReichSregierung mit Frankreich: Die französische Regierung äußerte kürzlich vertraulich den Wunsch, behufs Erreichung der früheren Räumung der französischen GebietStheile über die anzubietenden finanziellen Garantien unter theilweiser Beschleunigung der noch ausstehenden Zahlungen in Verhandlung zu treten. Die deutschen Regierungen sind diesem Wunsche bereitwilligst entgegen- gekommen, hauptsächlich, um dadurch Act zu geben von ihrem Vertrauen zur Politik der gegenwärtigen französischen Regierung. Auf Grund der in den letzten Tagen in Paris stattgehabten vorläufigen Besprechungen sind bestimmte Vorschläge Frankreichs zu erwarten. Die Verhandlungen werden in Paris geführt. Berlin, 19. Juni. Einer amtlichen telegraphischen Nachricht zufolge haben die königlichen Schraubencorvetten „Lineta" und „Gazelle" unter dem Befehl des Seecapitäns Bätsch am 11. Juni die Regierung der Republik Haiti, welche zu wiederholten Malen eine vergeblich geltend gemachte, berechtigte EntschäbizungS- forderung eine« deutschen Kaufmann« zu bewilligen sich weigerte, durch Wegnahme zweier haitischer Corvetten zum Nachgeben gezwungen. Bei dieser Wegnahme Mainz. Eine wegen Leichenberaubung auf dem hiesigen Begräbnißplatz eingeleitete Unter, suckmng scheint sich nach und nach ausdehnen zu füllen. Einstweilen wird von einer Seite, deren Einstuß aus die öffentlichen Angelegenheiten nicht unbedenklich ist, die Sache mit der Behauptung abzuschwächen gesucht, der Trieb zu Unregelmäßigkeiten liege in den BesoldungSverhältniffen der Stellung. Das ifl aber nicht der Fall, denn für Herstellung und Schließung eine» Grabe« ist mindesten« eine Ertragebühr von 30 Kreuzern zu zahlen, die auch Armen nicht nachgelaffen wird. Diese Gebühren machen neben dem Gehalte eine recht schöne Jahressumme au«. Ob die auf etwa 30,000 st. geschätzten Ersparnisse de« Aufseher« au« diesen oder anderen Erträgnissen her- rühren, wird die Untersuchung feststellen. Für jetzt scheint man die Absahquellen für die den Leichen geraubten Kleider, abgeschnittenen Haare, Särge und Kostbarkelten schon entdeckt zu haben. Die Leichenräuberei scheint ganz systematisch und die Fortschaffung der entwendeten Dinge bei Nacht betrieben worden zu sein. Bei den Beerdigungen sind nicht immer die nächsten Angehörigen drr Verstorbenen zugegen, ein Umstand, der dem Unwesen viel Vorschub leistete. Berlin, 15. Juni. Mehrere Familien de« ehrsamen Handwerkeistande« — erzählt da« „Tageblatt" — waren Mitte dieser Woche ubereingekommen, mit Weib und Kind einen Au«flug zu unternehmen und dabei Kaffee zu kochen. Der nothige Kuchen — e« ist staunenSwerth, welche Quantitäten davon eine Berliner Familie verzehren kann — wurde besorgt, der Omnibus zur rechten Zeit erwartet, um gleich vollständig von der Gesellschaft occuptrt zu werden. Der Zudrang zum Kaffeeherde im Gesundbrunnen war gering, die Milch nicht zu blau, da« Wetter so prächtig, kurz, die Gesellschaft befand sich in bester Stimmung. Der Abend kam heran und mit ihm die Tanzmusik. Wer könnte e« einer jungen, stet« geplagten Berliner Mutter verdenken, wenn sie sich auch einmal nach einem Tanze sehnte? Und e« waren vier solcher Mutter in der Gesellschaft vorhanden, welche durch das Gewicht ihrer betreffenden Wickelkinder — zwei Jungen und zwei Mädchen — schon im Genüsse ihre« Kaffee'« beeinträchtigt waren. „Wir wollen tanzen!" riefen sie ihren Männern zu, „aber — wer verwartet un« die Kinder?" „Ach wart," meinte einer der Ehegatten leise zu seiner Frau, „der Klempnerjeselle, der mit un« jefahren, kann auspaffen; et duht e« ooch, der i« Potsdamer jcnug dazu!" Dem jungen Klempner waren diese Worte nicht entgangen; trotzdem verstand er sich zur Baby-Conservirung mit frohllchem Gesicht. Alle tanzten, Alle waren vergnügt, nur der Klempner saß in philosophischer Ruhe „mang die Göhren" und drückte, statt einer Tänzerin, die Cigarre, oder besser gesagt, um auch eie Qualität anzugeben, „den Ziehjarren" an den Mund. Endlich war der Tanz vorbei, die Uhr schlug zehn, man beeilte sich, den Omnibu« zu erreichen, und wirklich, Alle hatten, wie der eine Meister sagte, den Türkei, glücklichst den heimathllchen Herd zu erreichen. Man legt die Garderobe ab, zieht die Kinder au«, da — o Entsetzen — hält die Mädchenmutter einen Jungen, die Jungenmiitter ein Mädchen in ihren Armen! Der „Potsdamer" hatte sich gerächt und jede« Kind in ein falsche« Steckkissen, in ein falsche« Mützchen geschoben! Die geängstigten Mütter mußten Nachldroschken requlriren, deren Schneckennatur ihre Geduld auf eine harte Probe setzte. Die eine verfehlte die andere und erst als der Morgen graute, war der Würmeraustausch beendet. Rache aber war andern Tag« seitens der Väter nicht möglich, - der Potsdamer war auf die Wanderschaft gegangen! Berlin. Preußische Unteroffiziere find ein Gebrauchsartikel für die Völker geworden, deren Militärmacht die Di«clplin noch mangelt. Neu dürfte e« für den größten Theil unserer Leser fein, daß auch die preußischen Militärmusiker beginnen, eine Rolle al« Missionäre zu spielen. Wie dem „B-C." nämlich mitgetheilt wird, ist der Mufiklehrer Heinrich Berger, früher Hautboist im 2. Marderegiment z. F., vom Reichskriegsministerium als erbetener Instrukteur für die dortig« Militärmusik nach dem Königreiche Hawahi (Sandwichsinfeln) gesandt worden. Derselbe erhält freie Hin- und Rückreise, freie Station, ein Jahreshonorar von 3600 Thalern, bei fünfjährigem Cvntract, und rangirt in dieser Zeit auch in der deutschen Armee. Berlin. Es werden gegenwärtig in der könlgl. Staatsdruckeret neue Freimarken herge- gestellt. Die bisher angefertigten Freimarken entsprechen In Bezug auf den Adlerstempel nicht der jetzt definitiv festgesetzten Form deS kaiserlichen Adler« im Wappenschilde. Die alten Marken werden indeß da die Abänderung nur eine unerhebliche ist, noch aufgebraucht. Die Marken sind überhaupt nicht sehr haltbar, da sich die Adlerstempel, hat man die Marke« z. B- längere Zeit im Portemonaie, leicht berauSlösen und da« Werthzeichen nngiltig machen. Von der alten Armee. Unter dem vorstehenden Titel druckt da« „Mllit. Wochenblatt- folgenden Bericht eine« ReglmentSchefS an Friedrich den Großen und die Marginalbemerkung de« König« ab: „Allerdurchlauchtigster ic. Ew. Kgl. Majestät finde mich verpflichtet, hierdurch aller unterthänigfl zu berichten, was gestalt es am 15. diese« in hiesiger Garnison arriviret, daß ein gewisser Recrüt von der mir anvertrauten esquadron mit Nahmen Gürgen Zamplacey, ein Ungar von Geburlh, im 18. Jahr seine« Alter«, so nur im Monat Februar a. c. an da- Regiment gekommen und sich 6 Fuß 8 Zoll misset, heimlicher Weise einen Hund in seinem Quartier tobt gewürget und demselben hiernächst da« Fell abgezogen, welche« er zum Behufe eine« Dudelsacke«, wozu er die Pfe fen, und alle« Üb ige schon fertig gehabt, brauchen wollen: e« ist aber dieser wurde Niemand verwundet. Berlin, 19. Juni. Die „Nordd. Allgem. Ztg." bespricht die Frage der Papstwahl und sagt: Keiner Regierung, welche katholische Unterthanen hat, kann es gleichgiltig sein, wer Papst ist. Von Alter« her anerkannt war das Interesse der Staatsgewalten an drr Papstwahl, sowohl an der Persönlichkeit als auch besonder« daran, daß die Wahl von allen formalen materiellen Garantien umgeben sei, welche den Regierungen ermöglichen, sie als gütige und jeden Zweifel aus« schließende anzuerkennen. Die Regierungen sind verpflichtet, gewissenhaft zu erwä- gen, ob sie anerkennen können, ehe sie weitergehcnde fast souveräne Rechte über ihre katholischen Unterthanen dem Gewählten faktisch zugcstehen. Neuerdings ist da« Interesse und die Verpflichtung der Regierungen noch gesteigert, seit die alte Selbstständigkeit des Episkopats gebrochen ist, seit die Bischöfe die bloßen Beamten eine« fremden absolutistischen Souverän« geworden find und der Papst in jeder einzelnen Diöcese die bischöflichen Rechte selbst in die Hand nehmen kann. Hierdurch ist die Stellung de« Papstes auch zu den Regierungen wesentlich verändert. Ehe die Regierungen ihm eine solche Stellung einräumen und die Ausübung solcher Rechte über ihre Staatsangehörigen gestatten, müssen sie sich fragen, ob Wahl und Persönlichkeit die Garantien bieten, welche sie gegen den Mißbrauch einer solchen Machtvollkommenheit zu fordern berechtigt und verpflichtet sind. Berlin, 19. Juni. Der Reichstagsschluß erfolgt voraussichtlich heute durch StaotSminister Delbrück. — Eine heute veröffentlichte Bekanntmachung Borsig's und anderer Maschinenfabrikbesitzer constatirt, daß sich dieselben über die zehnstündige Arbeitszeit geeinigt haben, macht die Annahme der Arbeiter von einem Abgangszeugniß der seitherigen Arbeitgeber abhängig, überläßt die Feststellung des Lohne« der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und erklärt, daß strikende Arbeiter binnen 2 Monaten von den Unterzeichnern nicht angenommen werden. 15. Juni. Auch die „Gazzetta d'Jtalia" erhalt die Nachricht, daß der Papst einen geheimen Act unterzeichnet habe, welcher da« den vier Mächten Oesterreich, Frankreich, Spanien und Portugal bisher zustehenbe Recht des Veto abschafft. Dieses Recht wurde in dem betreffenden Acte al« ein „unerträglicher Mißbrauch" bezeichnet. Ein diesen Gegenstand behandelnder Artikel de« Msgr. Nardi, welcher von der „Voce della Verita" veröffentlicht wurde, sei unter dem Eindrücke jener neuen Bestimmung verfaßt. Dieser kühne Schutt sei dem Papste von den Jesuiten eingegeben worden, welche für ihre Papst-Candivaten Patrizi und Capalti gefürchtet hätten. Es wird indessen zu sehen sein, ob die im Eon- auf ein so mächiigeS Mittel zur Beseitigung ihrer Esten, 18. Juni. Der ©trift der Bergarbeiter ist nunmehr in 42 benach-^^''«^ L«k mit 1berLTunl«S' auch da« schon au-g«stopff.t g«, barten Kohlengruben thalsächlich ausgebrochen; in den Bockumer Ulld Dortmunder habt, atlrapiret und solche« nachher an mich gemeldet worden. Ob nun zwar besagter Recrüt, Zufolge einer Korrespondenz der hiesigen „Times" aus Washington ist Amerika gegen die Vertagung des Schiedsgericht«, im Falle cie Uebcrreichung der Beweisstücke beider Staaten nicht gehörig erfolgte und weil eine derartige Vertagung den Bestimmungen des Washingtoner Vertrag« zuwider sei. Präsident Grant und die übrigen Mitglieder de« Cabinets kehren nach Washington zurück, um die Vertagungsfrage zu erwägen. Ncwyork, 18. Juni. „Newyork Herald" veröffentlicht ein Telegramm de« Vertreters Amerika'« beim Genfer Schiedsgericht, Davis, an den Staatssekretär bd6 »htc; bt dk« A-to «li'-gll-l, v"Mszr. ' unitt dem dem PoyKr ll,n P4tiji 6lt im Gon. :iR ihrer !fB »Times« l<» im Folie )ie und weil :aü4 jumider ' lehee» noch ^egramm de» rtsatssecritär «Härt, dotz 3nßructionen inglontr Aer> i kah die in- er den Zusatz. Vertagung des Texas Feind- > nid, General Ken ebbttuftn ° kein Nach- tingtltWt Unto \ einer Seite, beten > t bet Behauptung | Sverhältnijsen btt I eines Grabes iß laetgefafen wirb. S. Ob die aus | Zrträgotssev 6er; (len für die den $on entdeckt zu ■■ entoenbeten Dinge >ie nachßm Ange- I b IM. ks — e^M ba< e linb einen Wt> ) menöwerth, n>eld)t tztt Omnibus zur >«. Der Zubrang ' Bettet so praedtig. unb mit ihm bit M nm« M* in btt ®eftU,4aft Zungen unb pH [len tanitn!“ « « mtin« einer 1« (gnn aufpaff«; « . „ bie(e Sötte ni4i| Mt »Ue tanjten,» i bit GShtm" *1 luolitit •«!»«<** | , |(bn, m«"6t(| { j t jagte. dm TE h ' Li dit Kiodtt | U« fatscht« 6k* t* «ffä *'Ä Ä. * »’ *’,* i Ji «Ito# ( ®. länge« I ,* »**rl “"’ÄI ttet.b", ta6til! i ein Un«“' . inPl,Cf;« Regin,e”‘ j in n attl-r J# l r,fl i ” «to« bl,i I toti «E!,, ßecru*. I ,.t bei«»'" yv ’T J battifl« ft? 8V/4 Oberhessen 4% r» 3‘/»°/o , n 1882r 96'/z 1885r 973/8 1887r 975/8 98 Vs 92V4 1003/4 A eilen» Frankf. Bank 141 Vz Frankf. Vereins-Kasse 133 Darmst. Bankaot. 470 Wien Bankactien 890 Oest. Creditaot, 360 GaMzien 258Vz Aetieu. 5% östr. F. St. E. B. 374 Lombard. Bahn 214 Ludwigsh.-Bexbaoh — Maibahn 148 Bayer. Ostbahn 144Vg Rhein-Nahebahn-Aot. — Hess. Lndwigsb.-Aot. 181 Ämerik. Bonds K r> „ 4% 1jährige 95i/4 Würtemb. 41/a0/o Obi. 993/4 Baden 4V2°/0Obl.o. E. L. - Oesterr. 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(158/6)_________________________________________210« ________ 2972) Nur noch dis nächfien Eumltag 2ludVcrf