Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen Mittwoch den 11. September 1872. Deutschland s fi.t Qjurfa brillante. - r, Freud' nach Leid. - pmnnn, Zm Monden- - Äusikaliicher Scherz. EWA Newyorli wirb ant Preis vierteljährig 1 fl 12 ’ ■ ntt Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr. vme. L Zof $runv mjcntia. — Arabern - ffiilbtlmjran^ c Hansen, Serenade . bei ständiger Accord- -rsLäitigung in der •ttlhey. Berlin, 9. September. Die „Kreuzztg." schreibt: Die Behauptung ver- schievenkr Blätter, baß gestern eine Konferenz der drei Kaiser und der drei Reichskanzler statifiriden solle, hat sich, wie alle die zahlreichen Conjecturalgerüchte, als völlig grundlos erwiesen. Berlin, 9. September. Kaiser Franz Joseph und Kaiser Alexander haben, wie man uns mittheilt, sich Brüderschaft angetragen, und sprachen sich seit dem 7. mit dem vertraulichen Du an. Kaiser Alexander soll eine Einladung nach Wien angenommen und seinen Besuch dortselbst in sehr naher Zeit zugesagt haben. Berlin, io. September. Gestern Abend erklärte Bismarck der städtischen Deputation, die ihm das Ehrenbürger-Diplom überreichte: Es solle nur Niemand denken, daß die Kaiser - Zusammenkunft große politische Zwecke versolge; sie ent- halte im reichsten Maße Anerkennung des wen deutschen Reichs, aber irgend welche besondere politische Absichten lägen der Kaiser-Begegnung fern. Dieselbe sei ein rein freundschaftlicher Act, nichts weiter. Die Deputation könnte dies nicht genug überall verbreiten. München, 7. September. Zwei auffallende Erscheinungen treten bei unserer Ministerkrisis zu Tage. Während nämlich höchsten Orts die Bildung eines Ministeriums Gasser für möglich gehalten wurde, beweist die zahlreiche Ablehnung der Geladenen zum Eintritt in dasselbe die heftigste Opposition, welche diesem Ministerium, schon ehe dasselbe geboren ist, entgegentritt, daß demselben alle Lebensfähigkeit so wie alles Vertrauen mangelt. Ohne den Wortlaut des Programms zu kennen, läßt sich aus den Namen der bereitstehenden Theilnehmer wie aus der Liste der zahlreichen Ablehner auf den Inhalt schließen. Wenn ein so anerkannt ehrenhafter Charakter wie Kriegs-Minister v. Prankh sich weigert, mit Gaffer in ein Ministerium zu treten; wenn Männer wie Zwehl, welcher im alten System ergraut und mit allen Künsten vertraut ist, Bomhard, welcher heute noch nicht verschmerzen kann, daß er Minister gewesen, wenn Persönlichkeiten wie Niethammer und Neumaicf, welche als erfahrene Staatsmänner und als echt patriotisch gesinnt gelten, sich veranlaßt sehen, Nein zu sagen, so muß diesem Programm, mag es noch so vertragstrcu gehalten und die Wahrung der bayerischen Souveraineiätsrechte noch so sehr betont sein, oder dem neuen Träger dieses Programms das nöthige Vertrauen fehlen. Möglich, daß diese Männer den Ausspruch Hisiod's in Erwägung zogen, baß der ein Thor ist, der das Gewisse auf der Jagd nach dem Ungewissen aufgiebt, oder sich an Xcnophon'S Ausspruch erinnern, baß junge, noch ungeübte Cltherspieler nur die Instrumente verderben. Ler Wahrscheinlichkeit liegt es so nahe wie die Möglichkeit, daß Herr v. Gaffer sich jetzt an die dii minorum gentium und die viri obscuri wendet, um wenig. stenS ein Verzeichniß dem Könige vorlegen zu können. Inzwischen will jeder Corresponb.nt aus bester Quelle schöpfen, jedes Blatt als gut unterrichtet gelten, wodurch oie verschiedenartigsten Gerüchte in Umlauf gesetzt werden, die Sichtung dkrselb.n schwierig ist. So coursirt bereits in anderer Variation die Lesart, baß sämmilicle Minlster in Amt und Ehre bleiben, nur Lutz avsscheide. Diese An- nähme entbehrt jeglicher thatsächlichen Begründung, da Minister v. Lutz die vollste Achtung, lelne Amtsführung die gr«ndsätzl,che Billigung seiner Collegen in einem solchem Maße genießt, daß fämmtliche Minister mit Herrn v. Lutz zu bleiben ober zu gehen entschlossen sind; ja, Minister v. Fäustle wehrte in Privatkreisen eine solche unkollegiale Zumuthung, wenn sie auch nur als Gerücht existier, mit -llcr Entschiedenheit ab. Allerdings fehlte vielfach den Worten des Ministers die Ttzat; ob aber der gelähmte Arm in der Willenlosigkeit des Ministers v. Lutz zu suchen ist, bezweifeln wir. Die Amtsführung des Herrn v. Lutz hat sicher die Öffentlichkeit nicht zu fürchten; jedenfalls wirb die Zukunft gegen ihn gerecht werben, mag auch jetzt ein Theil der Presse über ihn den Stab brechen. Schweiz. Die Alabamafrage ist nun definitiv geregelt. Die Schiedsrichter halten indch am Montag wiever eine Sitzung, um ihr Urtheil endgültig zu unterwerfen, zu reoioirtn und zu übersetzen. Am Sonnabend, den 14. vs. , nach der Rückk-Hr der Mitglieder des Tribunals aus Bern, wo ihnen der Bunoesrath der Schweiz ein Bankett geben wirb, soll bas Instrument unterzeichnet und den Nr. 213 b(” M ”er ^adt-jchterMuhl. anstaltet von dem lanbwirthschaftlichen Verein Der Provinz Starkenburg und 3) Collectivausstellung Der Odenwalder Elfenbein- und Holzschnitzer, veranstaltet durch die Centralstelle für Die Gewerbe. Collectivausstellungen aus dem Gebiete des ganzen Großherzogthums sollen veranstaltet werden 1) Probucte des Bergbau- und Hüttenwesens im Großherzogthum; 2) Produkte Der Salinen und Mineralquellen; 3) Der lanbwirthschastiichen Production; 4) für Die Forstwirth- schäft; 5) Der TadakSfabnkate und 6) Der UnlerrichtSanstalten. Im Verhältniß mit früheren Weltausstellungen, bei welchem unser Großherzogthum stets hervor- ragenD vertreten war, wirb Die Betheiligung bei Der Wiener Weltausstellung eine, bedeutend umfangreichere sein. Darmstadt/ 9. September. Der Geheime Rath Hofmann ist gestern von Berlin zurückgekehrt und hat soeben Audienz bei Dem Großherzog. Berlin, 6. Sept. Die Ankunft des Kaisers von Oesterreich wird von Der »N. A. Z." an Der Spitze ihres Tagesberichtes mit folgenden Worten gefeiert: Zwei Decennien sind vergangen, seit Der Souverain des großen südlichen Nach- barreichrs Berlin zum letzten Male mit seiner Anwesenheit geehrt hatte, zwei Decennien, eine kurze Zeitspanne, aber eine Zeit voll mannigfacher Wendungen und großer Ereignisse, welche geraoe diese Epoche zum bedeutsamen Mittelvunkte der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, zur Busis einer neuen Welt- orbnung gemacht haben. Wie jede Periode großer Entwickelungen war auch dieser Zeitabschnitt reich an beängstigenden Zweifeln, an widerstreitenden Meinungen, aber mit dem nie erlebten Schauspiele der freundschaftlichen Begegnung Der Monarchen müssen Die Zweifel sich verflüchtigen, Die Besorgnisse sich zerstreuen, denn eine erhabene Bürgschaft Des Welifriebens trist Den Völkern Darin entgegen: die Verkörperung Der Verheißung, Daß das neue Reich deutscher Nation ein Reich des Friebens fein werce. Aus erlauchtem Munde an Die Vertreter Des deutschen Volkes gerichtet, hat Dieses hochherzige Wort ein bereitwilliges Echo gefunDen, und die Anwesenheit Der zwei mächtigsten Monarchen des Continents zu Berlin legt in Diesem Augenblick ein beredtes Zeugniß Dafür ab, daß Europa die Mission anerkennt und unterstützen will, Die Kaiser Wilhelm in einem feierlichen Augenblicke als Das Ziel Der Deutschen Einheit bezeichnet hatte. JeDkS deutsche Herz must heute von Stolz und FreuDe erfüllt sein bei Dem GeDanken, daß Die Hauptstadt seines Vaterlandes beglückt wurde, dieser erhabenen Vereinigung gekrönter Häupter zum Schauplätze zu dienen, und t6 kann die Innigkeit dieser Empfindungen nur erhöhen, wenn hierbei erwogen wird, daß die kaiserlichen Gaste unseres Herrscherhauses Dem letzteren nicht nur durch die Verwandtschaft Der Wünsche für eine friedliche, Den innersten Bedürfnissen Der Völker entsprechende Gestaltung Der politischen Verhältnisse, sonDern auch durch enge Familienbande auf's innigste verbunden sind. So ruft Denn auch das ganze Deutschland von Den Vogesen bis zum Niemen, vom Nordmeer bis zu Den Alpen Den erlauchten Gästen seines Kaisers ein freudiges: Willkommen! entgegen, unD wie zu hoher, festlicher Zeit werDen in Den Tagen Der Dru-Kaiser-Begegnung Millionen von treuen deutschen Herzen den Himmel anrufen, daß Die Herrscher segne, Die beseelt von gleichen edlen Gesinnungen in Berlin sich vereinigt finden, und daß er mit seinem allmächtigen Beistände Die Septembertage zu Berlin zum Ausgangspunkte einer recht langen, glücklichen und beglückenden Aera Des Völkerfriedens werden loffc l Berlin, 7. Sept. Der große Zapfenstreich ist glänzend ausgefallen. Die Musikcorps, welche sich an Demselben betheiligten, zählten 1124 Musiker unD wurden von 400 Mann mit Stocklaternen begleitet. Um halb 10 Uhr setzte sich Der Zug vom Monument Friedrich des Großen nach Dem Lustgarten in Bewegung. Die Straßen, durch welche er kam, waren glänzend erleuchtet, besonders groß, artig war Die Beleuchtung Der Facade Des alten Museums am Schluß Des Zapfen- ftreiches. Die Monarchen sähen Dem Schauspiel aus Den Fenstern des Schlosses zu. Die Nachrichten, welche über Die Drei-Kaiser-Begegnung in Die Oeffentlich- keit Dringen, beschränken sich leDiglich auf Die äußerliche, festliche Seite; was über diplomatische Abmachungen und über Das Denselben zu Grunde liegende Programm gemeldet ist, gehört in das Reich der Conjecturalpol'tik. Geringes Venrauen verdient ein in neuester Zeit ausgetauchtes Gerücht, welches Den Drei Monarchen Die Absicht zuschreibt, ein gemeinsames Manifest an ihre Völker zu richten. E.n Berliner Correspondent der „Magdb. Ztg." schreibt in Dieser Beziehung: „Es kann nochmais constatirt werDen, daß, wenn auch selbstverständlich poluische B. sprechungen nicht ausbletben können, Doch von eigentlichen Conserenzen unD einem Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags. Expedition: Canz lei berg, Lit. B. Nr. 1. Inzwischen hat Die Uebrrzeugung, Daß Die Zusammenkunft eine Bürgschaft Df$ Weltfriedens in sich schließe, tn immer weiteren Kreisen Wurzel geschlagen; selbst Das Oberhaupt Der französischen Republik hat bei verschiedenen Gelegenheiten Anlaß genommen, sein volles Vertrauen in Den konservativen Gesinnungen Der Drei mächtigsten Souveraine Des europäischen Continents auszusprechen. Ale ihm Der österreichische Botschafter in Paris eine mündliche Erläuterung zu Der Reife Des Kaisers Franz Jos-pH nach Berlin gab, soll ThierS, wie man Der „Karlsr. Ztg-" aus Wien berichtet, sich dahin geäußert haben, Daß er sich freue,' „grade aus österreichischem Munde Die in RcDe stehenDe Monarchenbegegnung als ein absolutes Friedensmittel betonen zu hören, unD Daß kein Staat wehr als Frank- reich Den Wunsch hege, Die friedlichen Intentionen Der Herrscher sich verwirklichen zu sehen." Auch in Trouville sprach Der PrasiDent Die Ansicht aus, Daß Die Tendenzen der europäischen Cabinette sich mehr und mehr einem friedlichen Ziele zuneigten. Diene. . ,b' iUtn. ü. A Ü'nder- Lw-NM n ab«!» „ J,e6'n werben m . Drmnemann. ' 90 ll bMte Crt- K'ikdon, Kinder »M ui portofreie Anfragen Brenieib_ „ „NI,- °m einer * Xuf ten ecbcn«= Um ”£,liie" , m.d Isstalt Pfbrer h* ® 9l*rm'ff6rr6«h Ifesten zu erledigenden Programme keine Rede fein kann. Eben so wenig hat man sagend welche formelle Vereinbarungen oder gemeinsame Kundgebungen Der Drei . Es ist natürlich, daß die Gemeinsamkeit Der Anschauungen. r;Tb(:. und Industrie, wiße, daß jämmf; ne Stationen Boben- Neustadt, Türkheim, cken der pfälzischen Üungebilleten einfa^ ie Eröffnung findet' ttspreis ist auf 12 h. gegen: Comite iffrie-Ausstellung. !elt" (vierteljährliih Darmstadt, 7. September. Zu Der Wiener Weltausstellung sinD aus! Hessen zu Einzelausstellungen ihrer Fabrikate 270 inländische Fabrikanten unD; "warten. ----------„ Gewerbetreibende angemelDet, ferner 350 Producenten, Fabrikanten und Gewerbe-!diese Zufammenkunft überhaupt ermöglichte, durch den persönlichen Verkehr treibende, welche sich an Collectivausstellungen detheiligen werden. In dieser Zahl!^"^ den Ideenaustausch gewinnen wird; weiter gehende Conjecturen indessen Dürften sind jedoch nicht inbegriffen sür Die Gruppe 25 (bilDfnDe Kunst der ®eßentoart),rtirc^0“d enttäuscht werDen." und Die Gruppe für temporäre Ausstellungen (lebende Thiere, Leistungen des ———> *»->=- ....... Gart-nbaues, Obst, Produkte Der Mrlchwirthschaft h), weil hierfür ein späterer AnmelDetermin gesetzt ist. Der beanspruchte Raum ist für Hessen Diesesmal Dreimal so groß, als Derjenige Der von Den 'nlänDischen Erzeugnissen bet Der Pariser Ausstellung im Jahre 1867 besetzt war. Von Den Einzelausstellern kamen auf Orte unserer Provinz: auf DarmstaDt 47 (am meisten im Gtoßherzogthum, nächstDem Mainz mit 45), Offenbach 39, Erbach 14, Beueheim 7, Michelstadt 6, Groß-Umstadt 4, Groß-Gerau, Heppenheim, Gernsheim unD einige kleinere Orte je 1. Von Den 10 beabsichtigten Collectivausstellungen sind für unsere Provinz von besonderem Interesse 1) Collectivausstellung Der Bergsträßer Weine, »er* irirt-fftlo. , ,'öcm IN wie folgt: Abschnitt I. , h 5) W" die Kreisstadt Friedberg, e. f. die Kreisstadt Alsfeld, h. U t i ■ KB k 3) 4) er AI ho B dei TU Nr D de ge ur K G von w Dr. von und ver- II ‘‘1 6) aus dem Kanzler der Landesuniversität, oder — bei Erledigung der Kanzlerstelle, sowie bei Verhinderung des Kanzlers auf dessen Anzeige — demjenigen Mitgliede des akademischen Senats der Landes - Universität, welches der Großherzog für die Dauer eines Landtags als Stellvertreter des Kanzlers bezeichnet; 7) aus denjenigen ausgezeichneten Staatsbürgern, welche der Großherzog auf Lebenszeit zu Mitgliedern beruft. Diese Ernennungen sollen nicht über die Zahl von zwei Mitgliedern ausgedehnt werden, und es sollen hiervon: a. mindestens zwei aus der Zahl derjenigen im Großhcrzogthum angesessenen adeligen Grundeigenthümer, welche wenigstens den einem Normalsteuerkapital von 12 Gulden für eigenthümliches oder nutznicßliches Vermögen entsprechenden Betrag an Grundsteuern jährlich entrichten, b. mindestens zwei aus dem Stande der Handelsleute oder Fabrikanten ernannt werden. Art. 3. Die zweite Kammer wird gebildet: 1) aus drei Abgeordneten, welche die 40 vermöge eigenthümlichcn oder nutznießlichen Grundbesitzes yöchstbesteuerten Staatsbürger aus ihrer Mitte wählen; 2) aus drei Abgeordneten, welche die 40 höchstbesteuerten Staatsbürger — mit Ausschluß der unter 1 bezeichneten — aus dem Stande der Handelsleute oder Fabrikanten wählen; 3) aus zehn Abgeordneten derjenigen Städte, welchen ein besonderes Wahlrecht zusteht. Diese Städte sind: a. die Haupt- und Residenzstadt Darmstadt, b. die Provinzialhauptstadt Mainz, von welchen jede zwei Abgeordn-te zu wählen hat, c. die Provinzialhauptstavt Gießen, d. die Kreisstadt Offenbach, IM M W. Von der Zusammensetzung der Ständeversammlung. Art. 1. Die Stände des Großherzogthums bilden zwei Kammern. Art. 2. Die erste Kammer besteht: 1) aus den Prinzen des Großherzoglichcn Hauses; 2) aus den Häuptern der standesherrlichen Familien, welche sich im Besitze einer oder mehrerer Standeshcrrschaften befinden, nach Art. 15 des Gesetzes vom 18. Juni 1858, die Rechtsverhältnisse der Standesherren betr.; aus dem Senior der Familie der Freiherren von Riedesel; aus dem katholischen Landesbischof, oder, im Falle seiner Verhinderung, aus einem katholischen Geistlichen, welchen unter Zustimmung des Großherzogs der Bischof als seinen Stellvertreter für die Dauer des Landtags bezeichnet. Während der Erledigung des bischöflichen Stuhls ertheilt der Großherzog einem katholischen Geistlichen den Auftrag, an der Stelle des Bischofs bei dem Landtage zu erscheinen; aus einem protestantischen Geistlichen, welchen der Großherzog dazu auf Lebenszeit mit der Würde eines Prälaten ernennt; bei Erledigung der Stelle eines Prälaten, sowie auf Anzeige des Prälaten bei Verhinderung desselben ertheilt der Großherzog einem anderen protestantischen Geistlichen auf die Dauer des Landtags den Auftrag, als Stellvertreter des Prälaten auf dem Landtage zu erscheinen; p 9 9 e alle fünf erkrankt sind. Für die beiden älteren Prinzen, den rechtmäßigen Thronfolger Murad und dessen Bruder Abdul-Hamid, wird ein ähnliches Lokal hergerichtet. Von einer Widersetzlichkeit gegen diese Maßregel kann natürlich keine Rede sein. Die Pforte scheint wirklich drauf und dran zu sein, ihre Beziehungen zu Montenegro anderweitig zu regeln und nöthigenfalls auf eine ganz neue Basis zu stellen. Sie hat dem Vladika eröffnen lassen, daß sie entschlossen sei, der alten Praxis, mit welcher Montenegro auch die unbedeutendste Grenzrauferei zu einem Casus belli hinaufschraube, ein- für allemal ein Ende zu wachen, baß sie ihrerseits sich gern bereit erkläre, jede gegen türkische Unterthanen erhobene Beschwerde gründlich zu prüfen und eventuell zu ahnden, daß sie aber andererseits auch die vollständigste Gegenseitigkeit erwarte, und daß sie unter allen Umständen bewaffnete Banden, die, gleichviel unter welchem Vorwande, auf türkisches Gebiet übertreten sollten, nicht bloS über die Grenze zurückwerfen, sondern auch jenseits der Grenze aufsuchen und vernichten werde. Holland. Amsterdam, 8. September. Die von der Amsterdamer Sektion hierher eingeladenen Delegirten der „Internationale" hielten um 1 Uhr Mittags ein Meeting ab. Das Publikum zeigte nur wenig Interesse. Etwa 150 Personen waren erschienen. George (Newyork), Marx, Longuet, Dupont, Lafargue, Duval, Becker und einige andere Mitglieder Der Internationalen sprachen über den Zweck der Organisation der Internationalen. Der Schluß des Meetings erfolgte gewählt werden. Art. 4. Die Ernennung der Abgeordneten der Städte und Wahlbezirke geschieht durch zwei Wahlen. Die erste Wahl bestimmt die Wahlmänner und von diesen werden die Abgeordneten gewählt. ... „ Abschnitt II. Bon der Stimmberechtigung, der Wählbarkeit und den Bedingungen für den Eintritt in die Ständeversammlung. Art. 5. Bei den Wahlen der Wahlmänner und der Abgeordneten sind nur Staatsbür- ger, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, stimmberechtigt. Art. 6. Stimmberechtigt ^Urwähler) bei der Wahl der Wahlmänner sind diejenigen Staatsbürger, welche seit Anfang des Jahres, in welchem die Wahl vovgcnommen wird, Ein- komme"steuer entrichten, und zwar an dem Orte, an welchem sie wohnen. Wer in verschiede- dencn Orten Wohnungen besitzt, kann nur an Einem dieser Orte, und zwar nach seiner Wahl, die Stimmberechtigung ausüben. Für Militärpersonen, welche sich bei der Fahne befinden, gilt der Standort als Wohnort. Diejenigen activen Militärpersonen und diejenigen Invaliden, welche gesetzlich Einkommensteuer nicht zu zahlen haben, werden in Bezug auf ihre Stimmberechtigung so betrachtet, als entrichteten sie Einkommensteuer. Art. 7. Tue Stimmberechtigung kann von Denjenigen nicht ausg.übt werden, welche 1) in der Ausübung des Staatsbürgerrechts gehindert sind, oder 2) in Folge strafrechtlicher gegen sie ergangenen Verurtheilungen von der Stimmberechtigung oder der Wählbarkeit in öffentlichen Angelegenheiten ausgeschlossen sind, oder welche 3) zur Zeit der Wahl zu ihrem Lebensunterhalte eine nicht blos vorübergehende Armen- untcrstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder in den letzten der Wahl vorhergegangenen zwölf Monaten bezogen haben. Art. 8. Wählbar zum Wahlmann sind die stimmberechtigten Urwähler (Art. 5, 7), welche in der Wahlgemeindc (Art. 16} ihren Wohnsitz haben und seit Anfang des Jahres, in welchem die Wahl vorgenommen wird, an direkten Steuern mindestens den einem Normalsteuerkapital von 40 Gulden entsprechenden Betrag jährlich entrichten. Art. 9. Die gebornen Mitglieder der ersten Kammer können von ihrem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn sie das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben. Die übrigen Mitglieder der ersten Kammer, sowie die Mitglieder der zweiten Kammer, müssen das 30. Lebensjahr am Tage der Eröffnung der Kammer und, wenn die Wahl eines Abgeordneten erfolgt, am Tage seiner Wahl zurückgelegt haben. Art. 10. Mitglied der ersten oder der zweiten Kammer kann Derjenige nicht sein, welcher nicht die in den Artikeln 5, 7 bezeichneten Bedingungen der Stimmberechtigten in sich vereinigt. Art. 11. Wählbar zu Abgeordneten der Städte und Wahlbezirke sind alle stimmberech- iss ne/ , er vl । T stc El »W M dl > geben, damit eine um die leidende Menschheit so verdiente Klaffe, wie die deutschen Aerzte, nicht unter den unverdienten Vorwürfen bleiben, die ihnen die Pariser College» wohl nur aus Nationalhaß gemacht haben. Man schreibt der „Nazione" in Florenz aus Wien : Glaubwürdige Personen, die mit der hiesigen französischen Gesandtschaft verkehren, versichern, der heilige Vater habe vor einigen Wochen ganz förmlich in Versailles anfragen lassen, ob er, im Falle daß er in die Verbannung gehen müsse, auch auf Frankreich rechnen dürfe, worauf Herr Thiers geantwortet haben soll: Versichern Sie dem heiligen Vater, daß er mit allen ihm gebührenden Ehren und Rücksichten empfangen werden wird, daß aber auf französischem Boden das Papstthum aufhört. Spanien. Madrid, 9. September. Der Eisenbahripostzug, welcher zwischen Bareelona und Valencia fährt, ist zwischen Tarragona und Tortosa verunglückt. Es gab viele Todte. Türkei. Konstantinopel, 2. Sept. Die Prinzen Juffuf Jzzevin und Mahmud Dschemil-Eddin, Söhne des Sultans Abdul-Aziz, ersterer 15, letzterer 10 Jahre alt, haben sich nach Jsmiv begeben, um den Truppenmanövern beizuwohnen. Beide werden, wie der „Allg. Ztg." geschrieben wird, saft täglich bei jeder nur denkbaren Gelegenheit dem Publikum vorgeführt, um die Nation auf diese Weise an den zukünftigen Beherrscher zu gewöhnen. Dagegen sind die fünf jüngeren Söhne des verstorbenen Sultans Abdul Medschid, nämlich Reschad, 28 Jahre ei K er a' D sii 81 u. Die Gesellschaft der Pariser Aerzte hat bekanntlich erklärt, daß die deutschen Aerzte während des letzten Krieges ihre Pflicht nicht gethan, die Genfer Conven- Hon verletzt und die französischen Verwundeten, die in ihre Hände gefallen seien, schlecht behandelt haben. Dagegen schreibt Der Dr. Antonio Bottoni dem „Diritto" aus Ferrara, daß er Den FelDzug als Arzt in Der von Garibaldi befehligten Dogesenarmee mitgemacht habe. Als sich Die GaribalDianer am 31. Januar Dijon vor Den Preußen zurückziehen mußten, ließen sie über 100„ schwer vunDete KameraDen in Den Händen des Feindes zurück. Am 3. März kam resp. Regierungen in Gemäßheit Der Stipulation Des Vertrages Das Resultat mitgethcilt werden." Einem Newyorker Telegramm Der „Daily News" zufolge verlautet es in Washington gerüchtweise, Daß Das Genfer Tribunal Den Vereinigten Staaten eine Pauschalsumme von ca. 15 Millionen Dollars zuerkannt hat, unD Daß Der Alabamaproceß tatsächlich erleDigt ist. Dem „StandarD" wirD hingegen von einem Pariser CorresponDenten unter Vorbehalt gemelDet, Daß die Schadloshaltungssumme, Die England an Die Vereinigten Staaten zu zahlen hat, einschließlich Der Zinsen für 9 Jahre zu 7 pCt. per annum 50 Millionen Dollars betrage. g. die Kreisstadt Worms, die Kreisstadt Bingen, von welchen jede einen Abgeordneten wählt; 4) aus vier und dreißig Abgeordneten, welche von den nicht mit einem besonvercn Wahlrecht begabten Städten und den Landgemeinden in den hierzu gebildeten Wahlbezirken .tioi) < bet 6t,bt SlutXxi 1 Bottoni nach Dijon zurück unD erfuhr von Den Verwundeten, daß sie sich Seiten Der preußischen Aerzte Der besten Pflege zu erfreuen gehabt hätten, Daß man Denen, welchen ihr Zustand mit Der Zeit gestattet hätte, Dijon zu lassen, um nach Chalon, Macon oder Lyon zu gehen, nach besten Kräften behilflich gewesen sei. Dr. Bottoni schließt mit dem Wunsche, daß auch Andere gegen Die Verleumdungen Der Pariser Gesellschaft auftreten und Der Wahrheit Die Ehre gegen 3V2 Uhr. Amsterdam, 9. September. In Der am Samstag stattgefunDenen geheimen, Sitzung Der „Internationale" ist, wie „Reuter'S Bureau" mittheilt, Der Antrag Longuet's, Der Internationale einen politischen Charakter zu geben, mit kleiner Majorität angenommen worDen. Die Delegirten HollanDS, Belgiens, Der Schweiz, > Spaniens, Frankreichs unD Amerikas protcstirten und erklärten, ihren Austritt aus Dem Generalrath zu nehmen, wenn Dies Princip zur Durchführung käme. Haag, 7. September. Heute schon fand Die letzte Sitzung Der „Internationale" statt, Die Abends 9 Uhr geschloffen wurde. Es bestätigt sich, daß Der Sitz des Generalrathes von London nach Newyork verlegt ist. Karl Marx hat Die Meinung ausgesprochen, nicht wieder zum Mitglied des Generalrathes ernannt zu werden. Der nächste Congreß soll in Der Schweiz abgehalten werden. — Morgen soll noch eine Volksversammlung in Amsterdam stattfinden. Haag, 8. Sept. Außer Karl Marx ist auch Engels nicht mehr Mitglied Des Generalrathes Der „Internationale." Bakunin und zwei Delegirte aus der Schweiz sollen wegen angeblich gegen Die „Internationale" begangenen Verraths aus Derselben excludirt worden sein. Frankreich. Paris, 7. September, lieber Die Bezahlung Der halben Milliarde, welche gestern in Straßburg beendet wurde, vernimmt man Folgendes: Die Bezahlung Derselben begann am 3. September Morgens. An Diesem Tage wurden 43 Millionen übergeben; am 4. 52 Millionen unD am 5. 25 Millionen. Man verisicirte alsdann die Wechsel, und nachdem dies beendet, telegraphirte der Deutsche Delegirte nach Berlin, daß Alles in Ordnung sei. Am 6., 2 Uhr Nachmittags, traf von dort Der Befehl ein, Quittung zu geben, und Der französische Armee-Zahlmeister, Der mit Der Uebergabe Der GelDer betraut war, gab, nachdem er Die Quittung erhalten, Der französischen Regierung Kenntniß, Daß Die GelDer abgeliefert worden seien. Nach Dem Versailler Vertrage muß Die Räumung Der Marne unD Haute-Marne nun am 22. September stattfinDen. Der Soldat Louis Saralle war am 19. Juli 1872 wegen Desertion, Theilnahme am Aufstande und namentlich als Hauptanstifter des Brandes des Theaters der Porte St. Martin, kriegsgerichtlich zum Tode verurtheilt worden. Ein Formfehler stieß dies Erkenntniß um und Saralle erschien gestern aufs Neue vor feinen Richtern; er wurde wiederum in allen Anklagepunkten für schuldig erkannt und zum Tode verurtheilt. Italien. Darmstadt, den 8. Sevt. Nachstehender Gesetzentwurf, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betr., ist Seitens der Großherzoglichen Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, des Innern, der Justiz und der Finanzen durch Schreiben vom 28. August an die zweite Kammer der Stände gelangt: Ludwig III. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein re. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, 9rt. *** i“! ?, gii« SÄ JS* Protokoll eir mit ße alS wohnen iW Stirnmengler ärt- (Hf und in «ahl der Mahlt wir Für; sten Stands nächsten Stö schieimg w Art. einen Mahl' meindcii unt Wahlbezirks zcilich zugcth einer benachb Art. einer Wahle ziehenden O Jstc dem Bürgen einzelnen Ge Soll sonen nicht lehnende £ meinte zu. Bei seine Stell Art abgeionberh gegangener . ivelitt, bei Steuern, toi den Liften u Art. Brachten H Gege rungsbehorr Tage nach bei der W< Handlungen nen derselb Nac Entscheidun Nur gestellten Li Art. und die Str macht werde commissien. Art. naib bet Ein stritte minbes süieten kann ditnssenben1 jj Öegenwa Egttinch dm Bürgn L Art. behalt der jj Gemeinst «"»ahme bc Die Sow °terke, sind km Art. l^ahlmänntt abMute Sti, anzu Bfl dn zweit , Art. ■ ,un Prolog «m, K-°°lkddin, 25 J-.hr, , SurWin, 23 J-d-k. Nur-ddin, 2t Iah',.und «gt-n Urwöhl-r (SM. W)-kann nicht zur »»eiten gewählt werden, auch Sulelwan, 11 Jahre alt, seit 14 Tagen tn einem ganz frisch gebauten Palast an den Wahlen der Wahlmänner und der Abgeordneten keinen Theil nehmen. in zwei Zimmern untergebracht, wo sie in Folge Der Feuchtigkeit Der Wände I Ebenso wenig können die in Art. 3 Nr. 1 und 2 bezeichneten Wähler an den Wahlen Fr; Im । Syp dar Gen in 1 4 bei I If 0Qni itw»F le A ", ' ber in „ 'Willi IQ U ^cheü, ? Kttn '*»•«- Qb^r akiderrrskit- »hS?'*'» •<1 m. sä1"**« . £ ? JUR und 6er w "«'d--» 61*11, !m Eejltze einer oder ,f'fp vom 18. ^mdMng, aus einem N°98 der Bischof al8 S1W der ©rlctigunq -Glichen Geistlichen den scheinen; ;cg dazu aus Lebenszeit Stelle eines Prälaten, mbeilt der Grostherzvg Landtags den Aufttaz, na der Aanzlerstelle, fo- ;m;tnigen Mitgliede des :cfiberjog für die Dauer rc^ex;^ auf Lebenszeit die Acht von zwei Mit- bmn angesessenen adeligen lerfapital von 12 Gulden enden Bettag an Grund- ibntanren ernannt werden. liibat oder nugni$id)fii wtyltn; :iKtx - mit Ausschluß slew oder ^abühnten -irres Wahlrecht zustehi. ISZSSI „ ffr M &»*“ f" * w*» wÄ -.K.-ncmmen »tt°, " :; r Wtt m verschttd ^zwca natb W ccn gtiinoii«^ ,t0 lw-°hln in , ►fr, effl®1 „ , t nUr bann , ibnr ^Lebet b« .:-^en W Tage Vebe^Ce sti«- ■- . !>r am *us -yp* Oberheesen 82i/4 tteldeorten. fl. kr. Pr. Friedrdor 9 58—59 Pistolen . . 9 40—42 „ doppelte 9 40—42 Holl.fi. 108t. 9 53—55 Ducaten . . 5 34—36 20 Frankens!. 9 19 */2—20yt Engi. Sover. 11 47—49 Russ. Imper. 9 43—45 Dollar in Gold 2 25—26 öst. s. Lombard 513/< Livomeser 391/4 Tosoaner 611/2 Elisabeth.-Prlor. 853/e II. Emiss. — Prioritäten« 3O/o oster. Stsb.-Prior. 585/8 Act len. Frankf. Bank 145 Frankf. Vereins-Kasne 158 Darmst. Bankaot. 524 Wien Bankaotien 945 Oest. Oreditaot. 3651/2 Galizien 258 Börsenberichte. Frankfurt a. M., 10. September. Die Haltung der Börse ist fortgesetzt eine abwartende, und so lange der Medio nicht zu den überwundenen Standpunkten gehört, wird dies auch nicht anders werden. Namentlich auf rein speculativem Gebiet liegt das Geschäft fast ganz darnieder und die einzelnen Engagements werden so vorsichtig und scheu abgeschlossen, daß man deutlich steht, welch' harte Lehre die Spekulation, besonders die kleinere, am letzten Ultimo erhalten hat. Staatsbahn- und Ereditactien schlugen auch heute wieder mehr reagirende Tendenz ein, um so mehr, als auch von auswärtigen alle und jede Anregung zum Gegentheil fehlte. Nur Lombarden behaupteten sich fest, obwohl auch bei mäßigen Umsätzen. Die von Paris und Berlin aus gehaltene Hausse in diesem Effect wird mit der Eröffnung der ligurischen Bahn in Verbindung gebracht, deren Betrieb die Südbahngesellschaft pachtweise übernommen hat.' Von andern österreichischen Bahnen waren heute Elisabeth gern gekauft, da die Chancen derselben für die Concesfion der Giselabahn neuerdings wieder gestiegen sein sollen. Auch Nordwest und Donau-Drau beliebt. Von deutschen Bahnen Oberhessen gefragt. Banken vermochten heute keine weiteren CourSavanceo zu erringen, hielten sich aber mit einigen Ausnahmen doch sehr fest, wie Frankfurter Bankverein, Deutsche Gffectenbank, Wechslerbank, Baubank. Darmstädter etwas billiger. Deutsche Handelsgesellschaft i/z Procent höher. Brüsseler recht fest bei 117i/2—118. Antwerpener, Basier und Amsterdamer anqeboten. Süddeutsche Staatenfonds beliebt. Oesterreichische Renten etwas lebhafter und eine Idee höher. Von Loosen fanden Raab-Grazer und österreichische 1860er einige Nachfrage. Loeal-Notizen. Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderaths vom 30. August 1872. Anwesend: der Großh. Bürgermeister Vogt, die Gemeindrathsmitglieder Bücking, Felsing, Gail, Hanstein, Heß, Körber, Löber, Nagel, Pietsch, Ricker, Silbercisen und Wallenfels. 1) Auf Antrag des Schulvorstandes wurde die Erhöhung des Beitrags für die Lehrerund Schulbibliothek von 30 auf 60 fl. beschlossen. 2) Ein Schreiben der deutschen Schulgemeinde in TogoraS in Siebenbürgen, worin dieselbe um einen Beitrag zur Erbauung eines Schulgebäudes nachsucht, wurde zur Abgabe an deu Vorstand des Gustav-Adolph-Vereins beschlossen. 3) Das in den Torflüchern gelegene Wiesenviertel Gew. 40 Nr. 5 ist dem Philipp Leib • auf 6 Jahre für jährlich 1 fl. in Pacht übergeben worden, weil der seitherige Ertrag niemals diesen Betrag erreichte. 4) Nachdem der Ausschuß bezüglich des Gesuchs von Joh. Fischer um Ueberlassung von städtischem Grundeigenthum an der Alicenstraße berichtet hatte, beschloß der Gemeinderath, auf dasselbe vorerst nicht einzugehen, weil man noch nicht wisse, ob dasselbe nicht zur Entwässerung der in der Nähe angelegt werdenden Straßen nöthig werde. 5) Von der Verfügung Großh. KreiSamtS vom 15. d. MtS., »ach welcher höheren Orts genehmigt worden ist, daß für die im Gemeinderath fehlenden drei Mitglieder eine ErgänzungS- wahl stattfinden soll, wurde in der heutigen Sitzung Vorlage gemacht. 6) Die Firma Euler & Köhler hat sich in Folge der ihnen gewordenen Kündigung deS Hinteren TheilS deS Marktplatzes nochmals an den Gemeinderath gewendet und um fernere Benutzung desselben nachgesucht. Hierauf wurde beschlossen, den Termin zur Räumung deS PlatzeS biS Ende December d. I. unter der Bedingung zu erweitern, daß kein weiteres Holz auf denselben gefahren werden dürfe, und wenn dies doch geschehen sollte, daß sodann die Räumung deS Platzes sofort erfolgen müsse. 7) Bei sechs im Stadtwald abgehaltenen Holzverfteigerungen war der Tarif nicht erreicht worden. Der Gemeinderath gab zur Genehmigung derselben seine Zustimmung, weil Großh. Oberförsterei Gießen sich dahin ausgesprochen hatte, daß eine nochmalige Versteigerung kein günstigeres Resultat liefern werde. 8) Mit dem Antrag Großh. Bürgermeisterei wegen Verwendung von Bäumen für die städtischen Baumpflanzungen und Anlagen erklärt sich der Eemeinderath einverstanden. 9) Christian oaubach, welcher seine in der Kathannengaffe gelegene Scheuer wohnlich einrichten will, sucht um die Crlaubniß nach, die Abtrittsgrube vor das Haus anlegen zu dürfen. Der Gemeinderath spricht sich gegen Bewilligung des Gesuchs aus, weil die Anlage der Grube auch auf andere Weise geschehen könne. 10) Auf ein von Heinrich Adami eingereichtes Gesuch um die Erlaubniß zur Errichtung eines Wohnhauses auf der ehemals Bast'schen Besitzung nach vorgelegter Zeichnung hatte der Gemeinderath bereits beschlossen, daß er bei Genehmigung desselben nichts zu erinnern finde, wenn das Gebäude nicht auf städtisches Eigenthum zu stehen komme. Auf nochmalige Vorlage deS Gesuchs erklärt der Gemeinderath, daß er von seinem bereits gefaßten Beschlüsse nicht abgehen könne. 11) Der Gemeinderath spricht sich für Genehmigung deS von Lehrer Jung vorgelegteo Baugesuchs aus. 12) Nachdem der Ausschuß bezüglich deS Gesuchs von Bahnmeister SchellhaaS um Austausch von Gelände berichtet, erklärt der Gemeinderath, auf dasselbe nicht einzugehen. Action« 50/g östr. F. St. E. B. 360 Lombard. Bahn 231 Ludwigsh.-Bexbacb 2031/2 Maxbahn — Bayer. Ostbahn 137 Rhein-Nahebahn-Act. — Hess. Ludwigsb.-Aot. 185 AnleheK*loo*e. Darmstädter fl.50Loose 200 „ „25 „ 55 Kurh. 40 Thlr. Loose 721/4 Nassau 25 fl, 46 Braunschweiger 213/4 3% Oldenburg, ä 40Thlr. 38‘/2 40/0 bayr. Präm.-Ani. 113*/2 4% badische Loose — Badische fl. 35 Loose 70 Oestr. fl. 250 v. 1854 — 1858r Prloritätaloose 214 1860r Loose 96 1864r „ — 30/o 3% 50/o 5% do. Wechsel. 977e 100 1047s 1751/s 93 87 105 U8I/4 923, ■ 107 107 1063/4 bet Wahlmänncr der Abgeordneten der Städte und Wahlbezirke Thcil nehmen. Auch können die in Art. 3 Nr. 1 bezeichneten Wähler zu Abgeordneten der Städte und Wahlbezirke nicht gewahlt^wcr^ ^^amte, welche zu Abgeordneten gewählt werden, bedürfen zum Eintritte in die Ständcversammlung keines Urlaubs der Staatsregierung. Abschnitt III. Don der Wahl der Abgeordneten durch die Höchstbesteuerten. Art. 14. Zur Leitung jeder der nach Art. 3 Nr. 1 und 2 vorzunehmenden Wahlen Neaierunqs-Commissär ernannt, auf dessen Veranlassung die Stimmberechtigten und die Wahlen nach Art. 3 Nr. 1 zugleich Wählbaren ermittelt werden. Das Verzeich- ,üß der Stimmberechtigten und resp. Wählbaren ist vor der Wahl öffentlich bekannt zu machen. Die Stimmen werden, nachdem 14 Tage zuvor die Aufforderung dazu an jeden Stimm- bcrecktiqten, unter Bezeichnung des Ortes, des Tages und der Stunde der Wahl in einem besonderen Schreiben ergangen ist, bei dem Regierungs-Commissär abgegeben, und zwar durch Stimmzettel, welche unter einem versiegelten Couvert, worauf der Namen des Abstimmenden stebt entweder in Person überreicht, oder unter einem weiteren Couvert an den Regierungs- Commissär eingesendet werden. An dem in der Aufforderung bezeichneten Tage werden die Stimmzettel, unter Wahrung des Stimmgeheimnisses, von dem Regierungs-Commissär eröffnet und die Namen der Abstimmenden, sowie die Abstimmungen und das Resultat der Wahl in ein Protokoll eingetragen. Der Regierungs-Commissär hat zwei Stimmberechtigte einzuladen, damit sie als Urkundspersonen der Eröffnung der Stimmzettel und Zählung der Stimmen beiwohnen mögen. Gewählt sind Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Das über den Wahlort aufgenommene Protokoll ist von dem Regierungs-Commissär, den Urkundspersonen und dem Protokollführer zu unterschreiben. Abschnitt IV. Don der Wahl der Abgeordneten der Wahlbezirke. Art. 15. Es werden in der Provinz Starkenburg vierzehn, in der Provinz Obcrhessen eilf und in der Provinz Rheinhessen neun mit Berücksichtigung der geographischen Lage nach Zahl der Bevölkerung möglichst gleiche Wahlbezirke gebildet, in deren jedem ein Abgeordneter gewählt wird.^ @runb beg gegenwärtigen Gesetzes vorzunehmenden Wahlen zur nächsten Stände-Versammlung werden die Wahlbezirke von der Staatsregierung bestimmt; dieser nächsten Stände-Versammlung aber soll ein Gesetz über Bildung der Wahlbezirke zur Verab- iibiedung vorgeleat werden. ~ , Art 16. v Jede Gemeinde eines Wahlbezirks, welche 250 bis 500 Seelen zahlt, hat einen Wahlmann und für jede weitere 500 Seelen einen weiteren Wahlmann zu wählen. Gemeinden unter 250 Seelen werden zu diesem Zwecke mit einer anderen Gemeinde desselben Wahlbezirks vereinigt. Bewohnte eigene Gemarkungen werden, wenn sie einer Gemeinde polizeilich zugetheilt sind, mit dieser und wenn sie keiner Gemeinde polizeilich zugetheilt sind, mit einer benachbarten Gemeinde vereinigt. , Art. 17. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt in jeder Wablgememdc unter der Leitung einer Wahlcommission, welche aus dem Bürgermeister und zwei weiteren von demselben zuzu- riehenden Ortsvorstands-Mitgliedern als Urkundspersonen besteht. , , Ist eine Wahlgemeinde aus mehreren Gemeinden zusammengesetzt, so steyt die Leitung dem Bürgermeister der am meisten bevölkerten Gemeinde zu, und es ist von demselben aus jeder einzelnen Gemeinde ein Ortsvorstandsmitglied als Urkundsperson zuzuziehen. Sollten Mitglieder des Ortsvorstands der Einladung zur Mitwirkung als Urkundspersonen nicht entsprechen, so zieht der Bürgermeister für jedes fehlende oder seine Mitwirkung ablehnende Ortsvorstandsmitglicd einen der älteren stimmberechtigten Einwohner der Wahlge- meinde^u. beg Bürgermeisters oder in dessen Auftrag tritt der Beigeordnete an stricten können nur ) , betreffenden Distriete ihren Wohnsitz hab.... .... . in Gegenwart der Wahlcommission und in den anderen D,stricten in Gegenwart eines von dem Bürgermeister bestimmten Ortsvorstanvsmitgliedes und zweier aus den stimmberechtigten von dem Bürgermeister bezeichneten Urkundspersonen. Art. 36. Hebet die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmzettel entscheidet, mit Vorbehalt der Prüfung und Entscheidung der zweiten Kammer der Stände, der Wahlcommissar in Gemeinschaft mit den Urkundspersonen nach Stimmenmehrheit. Die Gründe, aus denen die Annahme der Ungültigkeit erfolgt oder nicht erfolgt ist, sind in dem Protokoll kurz angegeben. Die ungültigen Stimmen kommen bei Feststellung des Wahlresultats nicht in Anrechnung. Sowohl die gültigen, als die ungültigen Stimmzettel, letztere mit einem besonderen Vormerke, sind dem Protokoll beizulegen. Art 37. Gewählt ist Derjenige, welcher mehr Stimmen erhalten, als die Halste der Wahlmänner, welche abgestimmt haben, beträgt. Ergibt sich bei der ersten Abstimmung diese absolute Stimmenmehrheit nicht, so ist eine zweite Abstimmung vorzunehmen und Derjenige als gewählt anzusehen, welcher die meisten Stimmen erhalten bat. Im Falle der Stimmengletchhel bei der zweiten'Abstimmung entscheidet das Loos. Art. 38. Das Wahlprotokoll wird von dem Wahlcommissar, den Urkundspersonen und Art. 18. Heber die Stimmberechtigten und über die Wählbaren der Wahlgemeinde sind , abgesonderte Listen durch die Wahlcommission aufzustellen und an dem Wahlorte nach voraus- ecqanqener öffentlicher Bekanntmachung drei Tage lang von der Wahl offen zu legen, innerhalb welcher, bei Verlust derselben, Einwendung vorgebracht und namentlich auch Nachweisungen über Steuern, welche Einzelne außerhalb der Wahlgemeinde oder des Steuerbezirks entrichten und in den Listen unberücksichtigt geblieben sind, geliefert werden können. Art. 19. Nach Ablauf der dreitägigen Frist hat die Wahlcommission über die etwa vor- gebrachten Einwendungen alsbald zu entscheiden. Gegen die Entscheidung der Wahlcornmisston findet der Recurs an Die vorgesetzte Regierungsbehörde statt. Derselbe muß jedoch binnen einer unerstrecklichen Frist von drei Tagen, vom 1 Lage nach der Bekanntmachung der Entscheidung an gerechnet, bei Vermeidung des Verlustes, bei der Wahlcommission angezeigt werden, worauf diese die Liste mit den dazu gehörigen Verhandlungen unverzüglich zur Entscheidung an die vorgesetzte Regierungsbehörde, bei welcher binnen derselben Frist der Recurs noch weiter gerechtfertigt werden kann, einzusenden hat. Nach den von der Wahlcommtssion, beziehungsweise der Regierungsbehörde ertheilten Entscheidungen werden von jener die Listen festgestellt. . f „ Nur Diejenigen sind als stimmberechtigt und wahlbar zu betrachten, welche in die fest- gestellten Listen ausgenommen sind ,, , . ~ Art 20 Die Wahl der Wahlmänner erfolgt in jeder Wahlgemeinde, nachdem der Tag und die Stunde, sowie das Local derselben mindestens drei Tage vorher öffentlich bekannt gemacht worden, an den in der Bekanntmachung festgesetzten Stunden in Gegenwart der Wahl- commission. Gemeinden, welche mehr als acht Wahlmänner zu wählen haben, werden nach der Einwohnerzahl in zwei oder mehrere Wahldistricte eingetheilt, so daß in jedem Di- stricte mindestens vier und höchstens acht Wahlmänner zu wählen sind. In den einzelnen Di- L -■ solche Staatsbürger zu Wahlmännern gewählt werden, welche in dem firen Wohnsitz haben. — Die Abstimmungen erfolgen in dem einen District dem Protokollführer unterschrieben. (Schluß folgt.) Bßrsennacbrichten. 10. September 1872. Preuss. 41/2% Oblig. 1025/s Frankf. 3i/3°/o Obi. 873/g Nass. 41/2% Obi. 993/4 Kurhess. 4% „ 941/2 Gr. Hess. 5% Obi. — » „ 4O/o n 985/g » „ 31/2% , 93 Bayer. 5% „ 1003/8 „ 41/;» 0/0 1jährige 100% „ 40/0 1jährige — Wtirtemb. 41/2% Obi. 997g Baden 4i/2%Obl.o. E. L.— Oesterr. Silberrente 655/g „ Papierrente 61 Spanier, neuest. 3% 30*/8 Amerik. Bonds 1881r 9978 , „ 1882r 967g „ „ 1885r 97 „ n 1887r 97 Amsterdam k. S. Augsburg k. 8. Berlin k. 8. Bremen k. 8. Brüssel k. 8. Hamburg k. 8. Leipzig k. 8. London k. 8. Lyon k. 8. Paris k. 8. Wien k. 8. ditto m. 8. ditto 1. 8. Disconto 4 0/g Allgemeiner Anzeiger. Versteigerungen. Die Versteigerung eines städtischen Grundstücks. 4201) Das nachbeschriebene Grundstück der Stadt Gießen: Flur XXVII. Nr. 153». $>/io Wiese zwischen dem großen und kleinen Steinweg, 186 ^Klafter Fläche enthaltend, wird, in zwei Bauplätze getherlt, Donnerstag den 12. September 1S/2, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause dahier an den Meistbietenden versteigert. Gießen, den 8. September 1872. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Obstversteigerung. Künftigen Freitag, als den 13. September, Vormittags 11 Uhr, soll das Gemeinde-Obst, bestehend in mehreren Bäumen voll Birnen, zu Honig sich eignend, etwas Zwetschen und Aepfeln, öffentlich verkauft werden. Grüningen, den 9. September 1872. Großherzogliche Bürgermeisterei Grüningen. (4224) Leidich. Jagdverpachtung. 4228) Montag den 16. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem hiesigen Rathhause das zu 2500 fl. veranschlagte Auffüllen der pro- jectirten Ludwigs-Straße in verschiedenen Loosen versteigert werden. Gießen, den 11. September 1872. Großherzogltche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. M (3844 August Schics sing er in Gießen. n. t! I ic Die 0> n r t e ii 1 a ai l> $? 1876; Thürfchoner in (5 rp ft all und Por- 3t#an bet W > lb Balser. Redaction, Druck und Verlag der BrühL'schen Untv.-Druckeret (Fr. Cbr. Dietsch) in Metzen. ß-h ga Wkndu Kaiser-, doch gk nicht fi Elemen he dei TU Vr Hnr' Eindr verge! da di Monc läjt SWind Bctln Entgeg Grund Lebens! Sabine eine b tint so I tv M anlatzt Voradi Woche bevoes letzten und ’ Herr den fi juarbt ttS üt wanken plötztict bie da CO bet jrd« Vie Alt örir Post b r T er 811 ho B R ei K CT vDi off’ D - Fn Imj Syp dar Gen in I bei Entwi bekenn Anschl lütftiäi vius ü denen tveon । o vr das un — an ssreikag wegen gewesen habe, ! gnüchta deaustre 4211) Zwei Böden zu vermiethen- H. M- I u g h a r d t, Marktstraße D- 219. 4187) Ein Mädchen für Haus und Mche wird zu sogleich gesucht von _________Dr- Laubinger, Enoelapotheke. 5 e ff". 0 f X Sehen, ( hat, |e । I Tanzen ^sen d Seiten i Bullen * Versteigerung. 4227) Die von der Commission des landw- Vereins von Oberhessen in der Schweiz angekauften 12 Stück Bullen Berner Race sollen am Montag den 16. d. Mts., Vormittags 9' r Uhr, zu Friedberg, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Laubach, den 10. September 1872. Das Büreau des landw. Vereins von Oberbessen. Weber- 3683) Neue Holländische n Schottische Bollhäringe, von 3—6 fr., geräucherten Rheinlachs, empfehlen eii 81 U. Frische Hefe Karl Heil, Schloßgasse. Rath und Hülfe für ^kjenigc^ welche an Gesichtsschwäche leiden und namentlich durch angestrengtes Studiren und angreifende Arbeit den Augen geschadet haben. 4222) Seit meinen Jugendjahren hatte auch ich die leidige Gewohnheit, die Stille der Nacht wissenschaftlichen Arbeiten zu widmen. Sowohl hierdurch, als durch viele angreifende optische und feine mathematische Ausführungen war meine Sehkraft so sehr geschwächt, daß ich um so mehr den völligen Verlust befürchten mußte, als sich eine fortwährende entzündliche Disposition eingestellt hatte, welche mehrjährigen Verordnungen der geschicktesten Aerzte nicht weichen wollte. Unter diesen betrübenden Umständen gelang es mir, ein Mittel zu finden, welches ich nun schon seit 40 Jahren mit dem ausgezeichnetsten Erfolge gebrauche. Es ist nicht allein jene fortdauernde Entzündung vollständig beseitigt, sondern auch meinen Augen die volle Schärfe und Kraft wiedergegeben, so daß ich jetzt, wo ich das 75. Lebensjahr antrete, ohne Brille die feinste Schrift lese und mich, wie in meiner Jugend, noch der vollkommensten Sehkraft erfreue. Dieselbe günstige Erfahrung habe ich auch bei Andern gemacht, unter welchen sich Mehrere befinden, welche früher, selbst mit den schärfsten Brillen bewaffnet, ihren Geschäften kaum noch vorzustehen vermochten- Sie haben bei beharrlichem Gebrauche dieses Mittels die Brille hinweggeworfen und die frühere natürliche Schärfe ihres Gesichts w'eder eil ngt- Dieses Waschmittel ist eine wohlriechende Essenz, deren Be- standtheile die Fenchelpflanze ist. Dieselbe enthält weder Brastica noch Norcotica, noch metallische oder sonstige schädlische Bestandtheile. Die Bereitung der Essenz erfordert indessen eine vcrwickUte chemische Behandlung, und ich bemerke daher, daß ich dieselbe seit längerer Zeit in vorzüglicher Güte von dem hiesigen Chemiker, Herrn Apo theker Geiß, beziehe; derselbe liefert die Flasche für einen Thalcr, und ist gern erbötig, dieselbe nebst Gebrauchs-Anweisung auch auswärts zu versenden. Ich ratye daher den Leidenden, die Essenz von hur zu beziehen, indem eine solche Flasche auf lange Zeit zum Gebrauche zureicht, da nur etwas Weniges, mit Fluß wasser gemischt, eine nulchartige Flüssigkeit bildet, womit Morgens und Abends, wie auch naä) angreifenden Arbeiten, bie Umgebung des Auges befeuchtet wird. Die Wirkung ist höchst wohlthätig und erquickend, und erhält und befördert zugleich die Frische der Hautfarbe. * Es wnd^mich freuen, wenn- vorzüglich Denen dadurch geholfen wird, welche bei dem rastlosen Streben nach dem Lichte der Wahrheit oft das eigene Licht ihrer Augen gefährden und einbüßen müssen. Vielleicht kann auch durch den Gebrauch dieses Mittels das leider in der jungen Welt so sehr zur Mode gekommene entstellende Brillenträgern vermindert werden, da dieses in den meisten Fällen die Augen mehr verdirbt als verbessert- Brillen können nur einer fehlerhaften Organisation des Auges zur Hülfe kommen, aber nie gesunde ober geschwächte Augen stärken und verbessern. Aken a. d. Elbe. Dr. Komersliausen. Um den geehrten Reflectanten bei birectem Bezüge von mir die bisher durch Rückfragen, Retournirungen und Unbestellbarkeit entftanbenen Unkosten zu ersparen 1 bitte ich, den Bestelle.gsbriefeil deutlich ausgeschriebene Adressen unteezusetzeiu Dr. F. CI. Geiss. D de ge uv K G Dünger-Fabrik in Ludwigshafen am Rhein — Goldene Medaille, Metz 1868 — von Mieliel, Lederle