ufcne^ Preis liecteljährig 1 fL 12 fr. mit Brinzeilohn. Durch die Psst bezogen vierteljährig 1 fi. 27 fr. Gießener Erscheint täglich, mit Anü- nähme Montags. Expedition: Lanzletderg Lit. B. Rr. 1. 8thmWn: Gießen: kfurt o.®, aße), Unbemittelte ! ■Jin Äförc* >*»«] 1 S'ä- l in Mch bmdlmiEw t ÄalvodMch («.W):: Haus, Hotel x Mai, pachten i will, zu Kietzen bet Len sucht, in eine belicht jeinwgen chr : tiflt, wende U lcm-ExpMis osse, tlidjer 3«tun- i des, 1. M. nitro., Serlin, g, pünd). mnaim Rath llche Zeitungen einzelnen Fall olgreich envie- le Annoncen ibgtfafet unb tnigaifäüigtn richtet: Zierate nur t in dm Zei- )itiontn, da tut als eilt jen besondere zmießt- Das rgt für solide ton tobadW' die nxrhfn uncr- Aefleclanten, ^ben, punkt- nsberechnMS W Anzeige- und Amtsötatt für den Kreis Hieben. srr. LIS. Freitag den 30. Juni 1871« !! I!!« ««I! r Jllljllir, IJWI I III!!!!!! !!> jMlMMIIIH—— ■ ijl i£3r Einladung znm Abonnement -auf den Gießener Anzeiger. Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Montags, und beträgt der Abonnementspreis in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 fl. 12 fr. frei in s Haus geliefert. Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im III. Quartal 1871 zusenden und den Abonnementsbctrag wie früher durch Quittung erheben lassen. Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal. Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abpnnenten beträgt der vierteljährige Abonnementsprcis 1 fl. 27 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder bpf Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger noch abonniren wollen, dies sofort jetzt bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Ercmplare zu liefern. Die Redact ion. „ Gießen, am 27. Juni 1871._ Betreffend: Vorkehrungen gegen ansteckende Krankheiten, hier gegen die Blatternkrankheit Da« Groh herzogliche Kreis amt Gießen an die Großherjoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Da die in vielen Orten aufgetretene Blatternkrankheit noch in mer an einzelnen Orten von Neuem sich verbreitet, was nur der mangelhaften Beobachtung und Handhabung der angeordnetcn Sperr- uud Aufsichtsmaßregeln zugeschrieveu werden kann, so.erscheint die allgemeine Anordnung strenger vorbeugender Maßregeln geboten. Don Großherzoglichem Ministerium des Innern ist daher die nachstehend abgedruckte Zu^ai,w rsicllung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf die Blatternkrankheit zur Bekanntmachung mirgetheilt werden. An Ihnen ist es^nun, wenn dic'Krankheit in Ihrer Gemeinde aufnrtt, mit gewissenhafter Pünktlichkeit diese Vorschriften auszuführen und jede Zuwiderhandlung gegen dieselben, die mit Strafe bedroht ist, unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Wir werden uns nöthigen Falls persönlich von Ihrer pflichtmäßigen Thätigkeit überzeugen. Denjenigen von Ihnen, in deren Gemeinde die Krankheit gegenwärtig vorkommt, senden wir zur Ausführung der unter II. 14 bezeichneten Vorschrift eine Anzahl von Abdrücken der nachstehenden Zusammenstellung zu. v- Starck. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften in BeM auf die Baiternkranlcheit. I. Gesetzliche Bestimmungen: a. des Reichsstrasgesctzes. §. 327. Wer die Absperrungs- oder Aufsichts-Maßregeln oder Einfuhrverbote, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Einsührens oder Verbreitens einer ansteckenden Krankheit augeordnet worden sind, wissentlich verletzt, wird mit Ge- fängniß bis zu zwei Jahren bestraft- Ist in Folge dieser Verletzung ein Mensch von der ansteckenden Krankheit ergriffen worden, so tritt Gefängnißstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren ein. " b. des Polizeistrasgesetzes für das Großherzogthum Hesse». Artikel 349. Wer die von der Polizeiverwaltungsbehördc gegen den drohenden Ausbruch ansteckender Krankheiten unter Menschen angeordneten Sperr- und Sicherungsanstalten verletzt, wird mit einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gefängnitz bis zu 8 Tagen bestraft. Artikel 350. Wer die beim wirklichen Ausbruche einer ansteckenden Krankheit unter Menschen von der Polizeiverwaltung zur Abwendung der Gefahren und gegen Verbreitung der Krankheiten angeordneten Sperr- und Sicherungsanstalten verletzt, wird mit einer Geldbuße von 5 bis 30 fl. oder Gcfängniß von 3 bis 14 Tagen bestraft. Artikel 351. Wenn bei einem Menschen die Menschen-Blatternkrankheit zum Ausbruche kommt, so ist derjenige, welchem dessen Pflege obliegt, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden, der Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter, bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis 10 fl., vcrvflichtet, davon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem Inländischen zur Praxis ermächtigten Arzte die Anzeige zu machen, sobald er von der anstecken den und gefährlichen Natur der Krankheit Kenntniß erhält- Artikel 352. Wer die von der Polizeiverwaltungsbehörde wegen Vernichtung oder Reinigung von Kleidungen, Leinenzeug, Bettwerk oder anderen Gerätschaften, welche von Personen gebraucht worden sind, die an einer ansteckenden Krankheit darniedergelegen, ertheilten Vorschriften nicht befolgt, wird mit einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gefängniß bis zu 8 Tagen bestraft; außerdem werden jene Gegenstände confiscirt. II. Anfsichtsmafiregelu. Als Absperrungs-, Aufsichts-Maßregeln und Einfuhrverbote zur Verhütung des Einsührens und Verbreitens der Blatternkrankheit im Sinne des S- 327 des deutschen Strafgesetzbuches gelten, außer den Bestimmungen des Polizei-StrafgesetzeS, folgende Vorschriften: 1) Aerzte, zu deren Kenntniß das Vorkommen eines Falles von Blatternkrankhctt leichterer oder schwerer Form oder von Wasserblattern bei Erwachsenen gelangt, haben innerhalb 12 Stunden dem betreffenden Kretsmedicinalamte hiervon in jedem Einzelfalle unter Angabe von Namen und Wohnung des Kranken, An- machen und außerdem, wo die Umstände Beschleunigung erfordern, sich rhalb mit der Ortspolizei in Benehmen $u setzen. 2) Jede Wohnung eines Blatternkranken ist verschlossen zu halten, der Art, daß der Zutritt zu dem Kranken nur dem Pfleger des Kranken möglich ist. 3) Die Pfleger selbst haben sich bis zur Reinigung ihrer Kleider und ihres Körpers von Anstcckungsstoff gänzlich des Verkehres mit Anderen zu enthalten. 4) Die Wohnungen Blatternkranker sind durch eine in weithin sichtbarer Weise an der Thüre angebrachte Tafel zu bezeichnen. In den Landgemeinden ist außerdem durch das Ausschellen vor dem Betreten der betreffenden Häuser zu warnen. I 5) Das Verbot des Verkehres mit den Wohnungen Blatternkranker schließt Verbit be<5 Besuches von Kirche, Schule, Wirthshäusern, Versammlungen, Fabriken, Benutzung von Post und Eisenbahn, für die Mitbewohner einer Wohnung, in welcher die Krankheit ausgebrochen ist, ein. 6) Wenn die besonderen Umstände die Durchführung der Absonderung eines Kranken in seiner Wohnung nicht erlauben, so ist dieselbe entweder von den Mitbewohnern zu räumen oder der Kränke in ein geeignetes Local überzuführen. 7) Tie Aufhebung der Absperrungsmaßregeln geschieht nur auf Antrag des Kreisarztes und nach gehörig durchgeführter Reinigung der Wohnung und des Mobiliars, insbesondere der Kleider der Blatternkranken von Ansteckungsstoff, von welcher sich in jedem Einzelfalle die Ortspolizeibehörde muß überzeugt haben. 8) Der Ortspolizei muß zu diesem Zwecke ein, sei es durch kürzlich vollzogene Revaccination oder Ueberstehung der Blatternkrankheit vor Ansteckung gesichertes Personal zur Verfügung stehen. 9) Es hat ein täglicher polizeilicher Besuch der Häuser Blatternkranker, jedoch nicht der Krankenzimmer selbst, stattzufindcn, um Ungehörigkeiten zu verhüten und Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften zur Anzeige zu bringen, sowie um Herbeischaffung der Lebensmittel und Arzneien nöthigen Falles zu vermitteln. 10) Zur Reinigung von Anstcckungsstoff wird in den Krankenzimmern bei verschlossenen Thüren und Fenstern 2 Pfund Schwefel verbrannt und das Zinnner mindestens 3 Stunden lang dem sich hierbei bildenden Schwefeldampf ausgesetzt, später gründlich ausgelüftet. In den Krankenzimmern befindliche werthlose Gegenstände, wie Bettstroh, werden verbrannt; Bettzeug, Vorhänge Kleider 11. s. w. entweder sofort iu siedendes Wasser eingetaucht und gebleicht, oder in einen! engen Behälter dem Dampf von brennendem Schwefel mindestens eine Stunde lang ausgesetzt. Auch halbstündige Einwirkung einer Hitze von mehr als 60 Graden ist hierbei zulässig. 11) Bei Todesfällen, namentlich bei Beerdigung an Blattern Verstorbener ist nur der Zutritt der mit der Beerdigung Beauftragten und Krankenpfleger zulässig. Ein verpichter, fest verschlossener und Ehlorkalk enthaltender ^arg ist anzuwenden, ein vor Ansteckung gesichertes Personal zum Leichentransport zu verwenden. _ r „ L „ ., , Nach dem Zuschütten des Grabes und Entfernen aller nut der Lerche in Berührung gewesener Personen und Gegenstände sind an der Grabstätte Bcer- digungsfeierlichkeiten erlaubt. 12) Die Anschaffung der Desinfcetionsmittel geschieht nöthigen Falls durch die Orts- polizet, und in Fällen der Vermögenslosigkeit, auf Gemeindckostcn. L 13) Wo die Durchführung der Abspenungsmaßregeln cs erheischt, tritt Erhaltung der verdienstlos Gewordenen auf Gemeindekosten ein. □ 14) Bei dem Auftreten der Blatternkrankheit in einer Gemeinde hat die Ortspoli zeibehörde sofort zur Impfung vorhandener ungeimpfter Kinder, sowie zur Wiederimpfung (Revaccination) der Erwachsenen, als dem einzigen Mittel sich gegen Blattcrnanstecknng unempfänglich zu machen, öffentlich aufzufordern, Exemplare dieser Vorschriften öffentlich anzuschlagen und den Nächstbetheiligten zu behändigen. Politischer T h e i I. Militär-Convention. Behufs Ausführung der in dem Protokolle d. d. Versailles, 15. November 1870 enthaltenen Verabredung, welche folgendermaßen lautet: „Nachdem durch dlls heute unterzeichnete Protokoll über die Feststellung der Verfassung des deutschen Bundes vereinbart worden ist, daß die Ge- meinschast der Ausgaben für das Landheer erst mit dem 1. Januar 1872 beginnen soll, ist von den unterzeichneten Bevollmächtigten des Norddeutschen Bundes und Hessens anerkannt worden, daß die Milirärverhält- nisse des Großherzogthums während des Jahres 1871 in dem gegenwärtigen, durch tu Militärconvention vom 7. April 1867 begründeten Zustande zu verbleiben haben. Vom 1. Januar 1872 ab tritt das gesummte hessische Contiugent in den Etat und in die Verwaltung de» BundeSheereS und es werden zur Vereinbarung der hierdurch bedingten Abänderungen der gedachten Convention im Laufe des Jahres 1871 Verhandlungen stattfinden, bei welchen der Gesichtspunkt leitend sein wird, daß die Hessische Division als geschlossener Truppenkörp r zu erhalten, ihre Formation aber den für daü Bundesheer geltenden allgemeinen Normen anzupaffen ist. Was insbesondere die Festung Mainz anlangt, so war man darin einverstanden, daß die Rechte und Pflichten Preußens aus der Bestimmung unter Nr. 8 des Schlußprotocolls zu dem Friedensvertrage vom 3. September 1866 auf den Bund übergehen." haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. und Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen Bevollmächtigte ernannt und zwar: Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen: Allerhöchstibren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Geheimen Legationsrath Carl Hofmann, Allerhöchsteren Flügeladjutanten, Oberst und Brigadecommandeur Ludwig von Lyncker und Allerhöchstihren Oberkriegsrath und Abtheilungsches im Kriegsmiuiste- rtum, Georg Rudolph Nieporh; Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen: AlUrhöchstihren Obersten und Abtheilungsches im KriegsministeriuV, Karl von Karczewski und Allerhöchstiören Regierungspräsidenten Robert von Puttkamer, welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende vom 1. Januar 1872 ab au die Stelle oer Militärconvention vom 7. April 1867 tretende Bestimmungen übereingekommen sind: Artikel 1. Die Vorschriften der Reichsverfassung über das Kriegswesen finden auf das Großherzogtdum Hessen mit den in den nachfolgenden Artikeln vereinbarten näheren Maßgaben Anwendung. Artikel 2. Das Großherzoglich Hessische Kontingent erhält die aus der Anlage ersichtliche, spätestens bis zum 1. Januar 1872 dürchzuführrnde Formation und verbleibt als geschloffene Division in dem Verbände der Königlich Preußischen Armee, ins- besondere — bis zu einer etwaigen anderweiten Verständigung — in dem Verbände des Königlich Preußischen 11. Armeecorps. Der Divisions-Commandeur hat gleichzeitig als ContingcntS-Commandeur zu fungiren. Artikel 3. Die Hessischen Commandobehörden und Truppenkörper führen die in der FriedenSformation (conf. Anlage zu Artikel 2) enthaltenen näheren Bezeichnungen und Nummern. Die Regimenter rc. behalten die bisher geführten Fahnen bezw. Standarten. Die Jnhaberstellen verbleiben wie bisher den Regimentern rc. und werden von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge verliehen. Der Fahneneid wird von den ibrer Militärpflicht genügenden Hessischen Staatsangehörigen in der bisherigen Weise geleistet; an die Stelle der Worte: „Seiner Majestät dem Könige von Preußen als Oberbefehlshaber" treten jedoch die Worte: „Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser." Ja den Farben, Abzeichen und dem Schnitte der dermaligen Bekleidung treten diejenigen Aenderungen ein, welche durch Einführung der preußischen Grad^ abzeichen nothwendig werden. An den Helmen rc. tragen alle Angehörigen des Contingents ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit den Hessischen Wappenlöwen und die Landeskocarde. Die einem anderen Bundesstaate angehörigen Militärpersonen und Beamten tragen zugleich die Landeskocarde ihres HeimathsstaatcS. Die Hessischen Hoheitszeichen in Wappen und Farben werden an den dem Kontingente eingeräumlen Lokalitäten, beziehungsweise säMMtlichea Garnisonein- richtungen, beibehalten. Artikel 4. Seine Königliche Hoheit der Großherzog übertragen das Allerhöchstihnen gestehende Recht der Ernennung, Beförderung und Versetzung der Offiziere, Portepee- fahnriche, Aerzte und Mil-tärveamten auf Seine Majestät den Kaiser. Die von Seiner Majestät dew Kaiser ernannten Offiziere rc. erhalten zugleich Patente von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog und führen, so lange sie dem Groß- herzoglichen Kontingent angehören, das Prädikat „Großherzoglich,". Sie stehen im V-rbonde der Königlich Preußischen Armee. Die gegenwärtig der Großherzog- lü).n '-ul-tärsormalion 'ngehörenden O'fiz'ere, Portepeefähnriche, Aerzte und Be- amten,werden, insofern sie es wünschen und sie Preußischcrseits übernommen werden, rUa$ ’$re* Ranges und ihrer Anciennctät in den Verband der n4"'ÖAPr A'n ?rmee eingereiht, jedoch mit der Maßgabe, daß sie hierdurch - u- ' |i zu st den kommen dü sen, als wenn sie von Anfang an in der Preußi- 3nt*6 (»Öen Offizier- und Scamh, die sich hervor- för ren ^"wendbar gezeigt habe,! und (omit besonders empfohlen werden brAr1 *' , . i n'9e au^nah.nsDcise Beiücksichtigung finden, die ihnen, wenn sie in mrV 9irf n ’n Preußischen Armee gedient hätten, unbezveifelt durch bevorzugende- Avancement zu TM gewordln wäre. Urb?» werden mcht aufgelöst, sondern unterliegen nur den gewöhnlichen, allmahllgen Aenderungen. ö v Die Offiziere, Portepeefähnriche, Aerzte und Beamten leisten den Fahnenbeziehungsweise Beamteneid Seiner Majestät dem Kaiser und verpflichten sich zugleich mittelst Reverses: das Wohl und Beste Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs zu fördern, Schaden und Nachtheile von Allerhöchstdemselben und meinem Hause und Lande abzuwenden. x * Die gegenwärtig vorhandenen und in den Verband der Preußischen Armee eintretenden Offiziere rc., welche Seiner Majestät dem Kaiser als Bundesfelbherrn eidlich Gehorsam grlobt haben, werden so angesehen, als ob sie den Fahnen-, refp- Beamteneid für Seme Majestät den Kaiser geleistet und den Revers für Seine Königliche Hoheit den Großherzog ausgestellt hätten. Offiziere, Portepeefähnriche, Aerzte und Beamte der gegenwärtigen Groß- Herzogliche» Militärformotion, welche nicht geneigt sind, in die Preußische Armee einzutrcten oder Preußischerseits nicht übernommen werden, scheiden vorbehaltlich ihrer allgemeinen Dienstverpflichtung aus dem Großhcrzoglichen Kontingent aus, und werden, falls sie pensionsberechtigt sind, nach den ihnen günstigsten Reichs- (Preußischen) oder Hessischen Normen pensionirt. (Fortsetzung folgt.) Aus dem Elsaß berichtet die „N. Müblhaus. Ztg.": Eine forstwiffenschaft- liche Autorität Deutschlands, der königlich sächsische Oberforstmeister v. Eotta aus Tharand, bereist gegenwärtig das Elsaß, um den Zustand der Waldculturen kennen zu lernen. Während einzelne Pariser Journale, der „Figaro" an der Spitze, uns Deutsche schmähen, die französischen Gefangenen „schlechter als die Hunde" behandelt zu Haven, meldet die „Kreuzzeitung", daß die Ordre ergangen sei, alle wegen Diöciplinarvrrgeheu in Strafhaft befindlichen französischen Kriegsgefangenen zu entlassen. Das Schreiben des Fürsten Reichskanzlers an den Grafen Franckenberg hat überall in diplomatischen Kreisen da- größte Aufsrhen erregt, seitdem es bekannt geworden, daß dcr Fürst von dem Umschwung unterrichtet gewesen, der sich am Wiener Hofe in Beziehung auf das Veihältnlß zur römischen Curie bereits vollzogen hat. Oesterreich, oder vielmehr der kaiserliche Hof in Wien — denn Gras Beust wird bald von der politischen Buhne abtreten müssen — hat in Gemeinschaft mit Frankreich eine Action zu Gunsten der Hetstellung des weltlichen PapstthumS in Aussicht genommen. Unter dieser Firma glaubt man in Wien die Deutsch- österreicher von Neuem zum Haffe gegen Deutschland entflammen und die unbequeme deutsch-nationale Bewegung zugleich in ein anderes, weniger gefährliches Bette leiten zu können; indessen dürste man sich doch in dieser Beziehung sehr täuschen, da eine entschiedene Begünstigung des Ultramontanismus in Oesterreich einen Zwiespalt unter den Katholiken Hervorrufen müßte, der nur der deutschen Politik zum Vorthcil gereichen kann. v f Die Weigerung der Hannoverischen Bürgervorsteher, den üeimkehrenden Truppen einen feierlichen Empfang zu bereiten, hat in Berliner RcgierungSkreisen eine gewisse Sensation erregt, weil die Vertreter der Stsdtgemeinde mit ihren eigentlichen Motiven gar nicht hinter dem Berge hielten, sondern ganz offen aus- vrachen, daß sie die preußischen Generale, welche die Truppen so genial von der Heimath zum Siege und vom Siege zur Heimath zurückjührten, als ihre Feinde betrachten. Man verschließt sich jetzt auch an maßgebender Stelle nicht mehr der Ueberzeugung, daß die Consolioirung der Provinz Hannover noch viele Stadien zu durchlaufen hat, um zum Abschluß gebracht zu werden. Auch in der Provinz Hessen ist neuerdings eine Stimmung zu Tage getreten, die zur Genüge beweist, daß unsere innere Politik auf ganz andere Grundlagen gestellt werden muß, wenn wir die Gcmüther in den neuen Provinzen einigermaßen zufriedenstellen wollen. Wir bedürfen in der That einer echten Reformpolitik, um die Harmonie zwischen Regierung und Volk dauernd zu erhalten; leider sind aber die Aussichten in dieser Beziehung nicht eben erfreulich. Nach einer vom General-Postamt erlassenen Verfügung, betreffend die Regelung dsr Portofreiheits - Verhältnisse der im Elsaß und Lothringen verbleibenden immobilen Truppen sind Briefe aus dem norddeutschen Postgebiete an die Sol- oaten bis zum Feldwebel und Wachtmeister einschließlich hinauf portofrei zu befördern und beträgt das Porto für die an dieselben gerichteten Postanweisungen bis 5 Thlr. 1 Sgr. Das General-Postamt ist mit den süddeutschen Postverwaltungen in Verbindung getreten, damit dieselben Porto - Vergünstigungen auch für He gleichartigen Sendungen aus Süddeutschland gewährt werden. Für den internen Verkehr in Elsaß-Lothringen genießen die immobilen Truppen nicht allein Hinsicht- lich der Briefe und Postanweisungen, sondern auch hinsichtlich der Packcte ohne Werthangabe bis zum Gewichte von 6 Pfd. einschließlich die den Soldaten im norddeutschen Postgebiete für Sendungen in ihren eigenen Angelegenheiten zuge- siandenen Porto-Vergünstigungen. Durch Ordre vom 8. Juni d. I. ist genehmigt worden, daß den freiwillig vor dem 17. Lebensjahre, in dcr Zeit vom 15. Juli 1870 bis zum 20. Mai v. I. in die Armee getretenen jungen Leuten auch die Dienstzeit vor dem zurückgelegten 17. Lebensjahre für alle Verhältnisse, bei welchen die Dienstzeit in Be- tracht kommt, voll angerechnet werde. Das Obertribuna! hat in einem neueren Erkenntnisse ausgeführt, daß die in den Stcucrgesetzen angedrohte Strafe der Untersagung des Gewerbebetriebes omch das EtNfuhrungSgesetz zum Strafrechte, nicht aufgehoben worden ist. Bekanntlich hat der Reichstag einen vom Abgeordneten Schulze eingebrachten Antrag angenommen, demzufolge den Mitgliedern desselben sowohl Diäten als Rcisceutschädigung zu zahlen seien. Man behauptete, daß der Bundesrath den Antrag nicht pure.verworfen habe, sondern den Abgeordneten freie Fahrt auf den deutschen Eisenbahnen gewähren wollte. Bis jetzt hat man aber noch nichts davon gehört, daß diese Vergünstigung eingetreten sei; doch meldet der „Nürub. Eorr.", daß die bayerischen NeichStagöabgeordneten bei ihrer Heimfahrt von Berlin Karten erhielttn, welche sie zur kostenfreien Benutzung der bayerischen StaatSbahnea berechtigten. Im diesseitigen Oesterreich bleibt das Ministerium Hohenwart der Taktik getreu, die sich bisder bewährt hat: es schweigt, aber es handelt. Wenn indessen die über seine Action im einzelnen in Umlauf gesetzten Meldungen viel Ungenaues enthalten mögen, die beiden Thatsachen dürften als feststehend zu betrachten sein: daß Graf Hohenwart sich anschickt, die den Polen ertheilteu Zusagen voll einzu- NC* S» lillt , Ml" M f«111* J Mti, «4 11 eif d» f Der Cor> Zrsrrrnvlll über D« ist i“bl Dein, von MM W Ursache dieser - La-rnMr en nifljWt W (i$riltw Repli klagt, so daß fr übhNPic ijr mngtnch 1 - bemerkt „I lli'aner, »elchi Kkvifen Grade velchen ßch Thi tklgr^rllt iß. : licht Geschäft di lvie wen muffen sich entsc flf>, Wir könne schrecken lägt, i b'jlen MlW lich in der zrv ’olltf benutzt to lich'ge Kolttik ernten können, Wllarchischrn R Die „kibe Dti zeßungerl, rr rtinung von ter fch auf den h »erben. Man j Mont zu errichte A:rien gebaut Utbtt di' Leitung und r fo fitzt, Erhebungen un Oirdindung trn im, inssolZr k^Rt, und Mschungeu eine . » heißt H nach ten U ''Schenk Te.unl ... ..^er „Unit Wit» ^'^rgrben I >. t3ä) gesteh ° W ansgrvss i Werke un 5 ^uen dü »'n M1® haben; t ®'« tn n *t«®ra ft», V"c x£«s ^rtu6tn IsS?»2 sK durchs 26. |,(n- >n »«" ®frten J «0 beenden itl' Nw 4*f" ßch 1 tytit L ’aMtn anl 1 S,,R‘ Vtt arl’i«i ®r»6, »i'We < ’ 'NdihMh .8lllW aue, M« Reit«, «Pwiffenf^aft. ■ *■ Cotta ui ’r 6pi|t, «m iah" dchudilj t>, alle wtgtn 'gtsangrnei }u anlktnberg jn em es befannt , dn sich a» t brrn'ts voll. — de.ia ®ra| n Geaik/nW n AMurnS i tic Leutfdj- tmt du unbt* |(r grjährlildts Vejtthung [tjr । in Lchttm- r drr Mtfi« keimhinnttu litrunglfreijii ift mit ifra vz o(jw 6U<* ,tnial ton ter ll ihrr Ktindk md)t vch vn vielt Staticn in ter Plvviiij Btnüflt bevG cm muj/ ®m ijieOtn * sovl'k jWlfi1’- tjrrn /fl dich send tie W n vnMt-ll- tt an tie tt* pTtohei |u W' pcJanwtW h-° W*£ jungen avS jut den roltt^ . aflfin yjefrfe T gdtaten w i( eBjdtin |W' t den rri“T . 20.5t; »■ft«' “ ® »6 6ii ( Liältfl ‘W Ä«‘»l" L-> a" * Leb. s«n SÄ** tü^ cad CUJ(S e Ibsen, und daß die Verhandlungen mit den Czechen in ein Stadium getreten find, welche- ein Scheitern nahezu ausschlftßt. Der wettere Feldzugeplan läßt sich allerdings «ur errathen, aber doch mit einiger Sicherheit errathen. Die gegenwärtige Neichsrathsmehrheit wird trotz ihrer Zerbröckelung noch immer stark genug sein, eine ihr mißliebige Verfassungsänderung — eine solche Aenderung bedingt eine Zweidrittelmehrheit — zu hindern; der Hebel muß also zunächst in den Landtagen angesetzt, es müssen Landtage geschaffen werden, welche die Constituirung einer anderen ReichsrathSmehrhett erwarten lassen, und wenn speciell die Czechen in Böhmen und in Mähren zu bewegen sind, aus ihrer bisherigen parlamentarischen I Enthaltung berauszutrcten, so kann es nicht schwer fallen, mit ihrer Hilfe eine Mehrheit zu bilden, wie das Ministerium für feine „versöhnende" Politik sie braucht. Nun freilich steht zu hoffen, das Cabinet werde sich zu rechter Zeit Garantien schaffen, daß die neue Mehrheit ihm nicht das Heft aus der Hand nehme und zu staatsrechtlichen Zuständen dränge, welche das gegenwärtige Staatsrecht vollständig auf den Kopf stellen. Der Korrespondent der „Daily News" in Paris äußert sich mit einigem i Befremden über die allgemeine Gleichgiltigkeit in Betreff der bevorstehenden Wahlen. Richt- ist zu bemerken — sagt er unter Anderem — von eifriger Bewerbung der Parteien, von patriotischen Erklärungen seitens der Kandidaten. Nur in den Zeitungen sieht »an die Listen von Männern, die wählbar sind. Die Haupt» Ursache dieser Theilnahmlosigkeit, heißt es im Weiteren, liegt in der Thatsache, daß die Pariser wesentlich republikanisch gesinnt sind und daß eS im gegenwärtigen Augenblicke unmöglich ist, wirklich republlkünische Canvidaten ourchzubriugen. Ge- mäßigte Republikaner stehen im Gerüche, verkappte Royalisten zu sein. Vorgeschrittene Republikaner werden der Mitschuld an den Thatea der Commune ange- klagt, so daß eine bedeutende Zahl der Wähler zur Erkenntniß kommt, daß, wenn sie überhaupt am 2. Juli stimmt, sie entweder für Männer stimmen muß, welche ihr unangenehm sind, oder für solche, welche sie fürchtet. ES liegt auf der Hand, — bemerkt „Dady Nervs — daß die Reaktion gegen die vorgeschrittenen Republikaner, welche auf die Thaten der Commune folgte, noch immer bis zu einem gewissen Grade vorherrscht, und auch, daß das Vertrauen auf die Pläne, mit welchen sich Thiers und seine Anhänger tragen, noch keineswegs vollständig wieder | hergeßellt ist. Allein noch mehr als eine Woche muß verlaufen, ehe das eigentliche Geschäft der Wahl beginnt, und dann dürften sich die Pariser doch überzeugt i haben, wie wenig, es ihnen Helsen kann, wenn sie sich einfach fern halten. Sie müssen sich entscheiden, und von ihrer Entscheidung hängt die Zukunft dcS Landes ab. Wir können kaum annehmen, daß eine große Stadt sich auf die Dauer abschrecken läßt, ihr Urtheil über die Männer abzugeben, welche voraussichtlich am besten das Wohl des Landes fördern würden. Die Hsuptschwierigkeit liegt eigentlich in der zweifelhaften Stellung der meisten Candidaten, und die Zwischenzeit ! sollte benutzt werden, Meinungsäußerungen, wenn nicht Versprechungen über ihr. künftige Politik von Männern zu erzielen, welche in die Versammlung geschickt werden können, um Thiers zu stärken oder auch um gegen ihn zu Gunsten einer ! monarchischen Restauration Ränke zu schmieden. Die „Liberte" schreibt: Es ist mehr als jemals die Rede davon, das System | der Festungen, welche Paris umringen, zu completiren und sie in größerer Entfernung von der Enceinte aufzubauen. Die Forts von Danvres und von Jffy sollen auf den benachbarten Anhöhen von Chatillon und Haute-BruyereS aufgebaut werden. Man scheint gleichfalls entschlossen, ein Fort auf den Höhen von Orge- mont zu errichten. Ein anderes soll zwischen dem neuen Fort Jffy und dem Mont Valerien gebaut werden. lieber die kommunistischen Bewegungen der Neuzeit, resp. über die Ausbreitung und Verbindungen der Internationalen, deren Sitz bekanntlich in London ist, sind jetzt, wie-die „D. R. C." erfahren will, von allen größeren Staaten Erhebungen und Untersu^ungen angestellt worden, welche bereits zu den überraschendsten Resultaten über die weitverzweigte Ausbreitung, welche diese socialistische Verbindung erreicht hat, geführt haben. Die Ermittclungen werden, wie wir hören, in Folge dessen jetzt mit noch größerem Eifer und nach gemeinsamem Princip fortgesetzt, und ist für das deutsche Reich die Leitung dieser Untersuchungen und Forschungen einem unserer gewiegtesten Cnminalistcn übertragen worden. Es heißt jetzt, daß die Kriegsgerichte von Versailles ihre Verhandlungen erst nach den Wahlen eröffnen werden. Rochefort ist mit Rücksicht auf seine angegriffene Gesundheit nach dem Hospital von Versailles gebracht worden. Der „UniverS" glaubt die Antwort, welche der Papst auf die Beglück- vünfchungsadreffe der französischen Katholiken ertheilte, so genau als wörtlich viedergeben zu können. Danach lautete dieselbe, wie folgt: Ich gestehe es gern em, Frankreich hat sich stets für mich und den heil. Stuhl aufgeopfert. Es verdient Bewunderung wegen seiner Mildthätigkeit, seiner guten Werke und frommen Stiftungen. Es vergißt kein Unglück, und namentlich seine Frauen wirken Wunder. Ja, die Frauen spielen eine erhabene, christliche Nolle in Frankreich. Aber ich muß den Franzosen die Wahrheit sagen. Es gievt in Frankreich ein Hebel, welches schlimmer ist, als die Revolution, schlimmer als die Commune mit ihren der Hölle entronnenen Männern, welche Paris in Brand gesteckt haben; dieses Uebel ist der kathol-sche Liberalismus. Als dann der Papst den Grafen Damas empfing, welcher ihm die Glückwünsche des Grafen Chambord überbrachte, hätte der Bischof von Nevers gesagt: „Heiliger Vater! Der Herr Graf von Chambord ist kein liberaler, sondern ein wirklicher Katholik." Berlin, 27. Juni. Ein kaiserlicher Erlaß vom 20. d. verfügt die Auflösung der Truppenverbände der zweiten und dritten Armee. Sämmtliche auf sranzöstschem Boden befindlichen deutschen Truppen treten in einen Truppenverband i unter der Benennung „Occupationsarmee in Frankreich". Zum Oberbefehlshaber derselben ist General v. Manteuffel ernannt. Wien, 26. Juni. Wre aus der Stadt Tachau gemeldet wird, ist dieselbe 1 durch einen Wolkenbruch, in Folge dessen die Beraun übertrat, überschwemmt toon den. Hierbei sind 15 Personen verunglückt; da« Vieh ist sämmtlich ertrunken und wurden über 60 Häuser von den glutben mit fortg'riffen. Die umliegenden Gärten und Felder sind vollständig verwüstet; die Brücken sind spurlos ver- | schwunden. Paris, 24. Juni. Wie man aus zuverlässiger Quelle erfährt, haben die | Anhänger der Commune, die noch äußerst zahlreich in P »ris vorhanden sind, die -Absicht, die Agitation in Paris dadurch aufrecht zu erhalten, daß sie die söge- i nannten Preußenhetzereien wieder aufnehmen. Dieselben sollen ihren Umtrieben als Deckmantel dienen und, da sie glauben, daß die Behörden, wie auch früher, dabei ein Auge zudrücken, so hoffen sie, die Ruhestörungen, die dadurch entstehen müssen, zu ihren Zwecken auszubcuten. Es ist das „Siede", welches die Initiative zu den Hitzereien ergreift. Daß das „Siecle" sich zum Organ der geheimen Projecte der Anhänger der Commune macht, darf nicht überraschen, da dasselbe, obgleich Chaudey, sein politischer Director, zu den armen Opfern gehört, welche von der Commune ermordet wurden, während der Herrschaft der StadthauSmänner doch ganz offen Partei für sie nahm, wie man aus folgenden Citaten ersehen kann: „14. April. Die Commune hat die Zerstörung der Vendomesäule de- cretirt ... Ist dies zu verwirklichen? Ja. Nur beeile man sich. Ceruuschi." „5. Mai. Warum Verachtung für die Commune an den Tag legen, weiche mit so vielem Muth kämpft . . . Warum behaupten, daß die Commune des öffentlichen Wohles die ganze Welt in Entrüstung versetzt. . . Was soll das heißen? CernuSchi." „12. Mai. Paris genommen, ist das entwaffnete Paris, die niedergeworfene republikanische Idee! Tcnon." So das „Siecle", dessen Auftreten man dadurch erklären muß, daß es hauptsächlich in den Meint-,eipcn, wo sich die Arbeiter einfinden, und von der sogenannten kleinen Bourgeoisie gelesen wird, welche letztere bekanntlich ebenfalls viele der Ihrigen zur Jnsurrection stellte.x So befanden sich selbst unter den Mordbrennern etablitte Leute, und das letzte Haus, welches in der Rue de Lille verbrannt wurde (es befindet sich dem Hotel De Bearn, 38 Rue b? Lille, gegenüber, das unversehrt blieb), wurde von einem Schlosser- meister der Rue Verneuil nubergebrannt. Als man denselben festnahm und an eine Straßenecke stellte, um ihn zu erschießen, meinte er: „J’ai fait mon devoir; j’ai äteint le feu avec du Petrol.a Paris, 27. Juni. Es scheint gewiß, daß der Betrag Der Anleihe mehrfach gedeckt werden wird. Man erwartet eine Präarienha^ffe. Eine Gesellschaft von Wechselmaklern hat allein mehr als dir Hälfte gezeichnet. Der Erfolg der Anleihe hat nicht fkinesgleichen. Telegraphische Depeschen. A München, 28. Juni. Die bayerische Regierung hat am 15. März 1871 dem Iteichsrath Max zu Arco-Valley in München, dem Rcichsrath Theocor von Crawer-Clett in Nürnberg, dem Bankhause Merk, Chastian & Co. in München, Der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt die Concession zum Betrieb einer „Süddeutschen Boden-Credit-Bank" mit dcm Haupisitze in München ertheilt. Ca« Grundcapito.l, st 14,000,000 (Thlr. 8,000,000) Nominal, eingekeilt in 40,000 Actien ä fl. 350 (Thlr. 200). Die Beteiligten haben zur Ausnutzung der vorbezeichneten Concession eine Actiengescllschaft begründet und die erste statutenmäßige Einzahlung von 40 Procrnt auf das gezeichnete Aclien - Capital bei der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt nachgewiesen. Das Institut bezweckt innerhalb des deutschen Reichs und Deutsch-Oesterreichs: 1) die Gewährung von bypotbekariswen Darlehen auf städtische und ländliche Liegenschaften oder Gebäude. 2) Die Gewährleistung von Darlehen an Provinzen, Kreise, Städte, landwirthschaftliche Verbände und Genossenschaften, auch ohne hypothekarische Sicher- beit. Als Sektionen der Gesellschaft sind vorerst Frankfurt a. M. und Straßburg in Aussicht genommen. Von dem Aktien - Capital gelangt ein Theil in Lieferscheinen der Bank für Handel und Industrie, ü Stück 1, 5 und 10 Actim mit 40 % Einzahlung mit Dividende 1871 seqq. und 4 % Usancezinsen vom 1. Juli 1871 ab zur Begebung; diese Lieferscheine au porteur werden nach Erscheinen gegen Jnterimsscheine der Gesellschaft, welche au parteur lauten und mit 40 °/0 Einzahlung versehen sind, an den bekannt zu gebenden Stellen umgetauscht. A Wien, 27. Juni. Die Creditanstalt zeigt an, daß sie morgen Subskriptionen auf die französische Anleihe entgegennimmt. Nach der „N. fr. Pr." übernimmt Rothschild V3 Milliarde für feste Rechnung und event. die ganze zweite Milliarde, tn welchem Falle er 11/3 Proc. für seine Garantie erhalten wurde. 4- Paris, 28. Juni. Der Zudrang zur Unterzeichnung auf die Anleihe war gestern in Pari- so groß, daß viele Personkn nicht unterzeichnen konnten. Mehrere Journale berichten, daß die Unterzeichnung vier Milliarden erreicht habe; Frankreich allein hätte zwei Milliarden unterzeichnet. Es wird soeben eine Anzeige des Finanzministers angeschlagen, welche be- stätigt, daß die Unterzeichnung auf die Anleihe geschlossen ist. A Paris, 28. Juni. Die französische Academie hat in ihrer Sitzung vom 21. d. M. ihr Bureau für das dritte Quartal 1871 erneuert. Sacy w .rde zum Direktor und Claude Bcrnard zum Kanzler ernannt. Am 29. d. M. wird die Academie zum Ersatz des verstorbenen Villemans einen neuen beständigen Secretär wählen. Diese Stelle wurde indessen provisorisch Falin Übertrages. A Paris, 28. Juni, 9 Uhr lO Min. Das „Journal osficikl" Dringt feine Mittheilung über den Schluß der Subskription auf die Anleihe. Die Morgenblätter behaupten, daß die Subscription dis 4 Milliarden betrage. 4- Versailles, 28. Juni. In der Nationalversammlung sagt Audiffret- Pusquier, indem er über die Lage Der Commission spricht, welche die im Kriege gemachten Ankäufe zu untersuchen hat, daß mehr als 84,000 Aktenhefte vorliegen. Man habe gesehen, wie ein hoher Beamter das Zutrauen des Landes getäuscht habe. In dem Berichte werden als besonders schlimme Beispiele die in Ncwyork von Dem französischen Consul gemachten Ankäufe Hervorgehoden. + London, 28. Juni. Die französische Anleihe wurde hier stark gezeichnct. — Nach Dem „Daily Telegraph" erwartet die Königin im nächsten -Monat den Besuch des kronprinzlichen Paares von Preußen. Der Washingtoner Vertrag ist am 19. Juni ratificirt worden. + Florenz, 27. Juni. Der Senat hat den Gesetzentwurf, betreffend die Gotthardbahn, genehmigt. bei befördert ausländische > en, Lokalblätter Innonccn - Expedition von Scklotte in Bremen. nbj 54) >3i b bei ?) len ethc ü n 1 h ö 1 ■H t !.t f;d ) { mit eid — | Allgemeiner Anzeiger. Verweigerungen. 2748) Die diesjährige Grasnutzung von Schneißen des Gießener Stadtwaldes soll Samstag den 1. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr, im RathhauSsaale versteigert werden. Gießen, den 28. Juni 1871. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________Vogt._____________ Versteigerung. 2763) Dienstag den 4. Juli d. I., Mittags 12 Uhr, sollen aus dem Nachlasse des Johannes Schmandt IV. zu Steinberg auf dem Gemeindehause zu Watzenborn: Flur Nr. oÄlftr. I 66 119 Hofraithe im Ort, I 65b 13 Grabgarten daselbst, I 66b 23,5 Grabgarten daselbst, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, erbver- theilungshalber, versteigert werden. Bemerkt wird, daß sich die Hofraithe zu einer Geschäftsanlage eignet, und das Wohnhaus mit schönen Stuben, Keller, großem Speicher, geräumiger Scheuer, Stallungen und sonstigen Gebäuden versehen ist und sich noch in gutem Zustande befindet. Watzenborn, am 28. Juni 1871. Großherzogliches Ortsgericht Watzenborn. Schäfer, Vorsteher. Versteigerung von Werkholz und Schreinerwerkzeug. 2512) Wegen Aufgabe R'S Geschäfts lätzt der Unterzeichnete gegen gleich baare Zahlung Mittwoch den 5. Juli, Vormittags 9 Uhr anfangend, Folgendes versteigern: 1) eine große Parthie Kirschbaum-, Nußbaum-, Eichen-, Kiefern- und Pappelholz in Bohlen, 2) verschiedene Nußbaum-Stämme, 3) 5 Hobelbänke mit sämmtlich dazu gehörigem Schreinerwerkzeug, sowie Donnerstag den 6. Juli, Vormittags 9 Uhr anfangend, 4) verschiedene vollständige Betten, Kleiderschränke, Tische, Stühle rc., Weißzeug, Bettwerk u. Hausgeräthschaften. Butzbach, im Juist 1871. I. Krauß. Feilgebotenes. 2752) Ruhrkohlen und Braunkohlen in großen wie auch in kleineren Parthien stets zu haben bei G. Unverzagt. 1990) Stückstecken empfiehlt S- Katzenstcin (Holzhandlung.) 1616) Borsdorfer Aepfel- wein, in bekannter Güte, empfehlen I. A. Busch Söhne. 2751) Eine tannene Bettlade ist zu verkaufen. Neue Anlage C. 36. 1802) In meinem Nebenhause ist der untere Stock, von Hrn. Win d eck er bewohnt, bestehend aus 5 Zimmern, Küche und allen Bequemlichkeiten, zu vermiethen und im August beziehbar. H. Becker, Neue Anlage. 2754) Für eine kleine ruhige Familie ist ein Logis zu vermiethen bei Jacob Vogt, Bäcker- 2151) In der Uuiversitätsftraße Lit- E. Nr. 78 sind zwei freundliche Zimmer mit Möbel zu vermiethen und Mitte Juni beziehbar. 2760) Möblirte Zimmer sind zu vermiethen. Neustadt Lit. D. Nr. 57. 2720) In meinem Hause auf dem Asterweg sind zwei Familienwohnungen zu vermiethen. Auch steht ein gebrauchtes Kin- derwägelchen bei mir zu verkaufen. E. Pausch. 662) In meinem Nebenhause ist der mittlere Stock, bestehend aus 5 Zimmern, Küche, Magd- und Bodenkammer und allen Bequemlichkeiten, von Herrn Gymnasial- Lehrer Dr. Schmidt bewohnt, nebst einem Stück Garten zu vermiethen und den 1. Juni zu beziehen. H. Becker, Neue Anlage. 2755) Der zweite Stock des Wilhelm Gossi'schen Hauses an der Schoor, bisher von Herrn Maschinenmeister Daudt bewohnt, ist anderweit zu vermiethen und kann sofort bezogen werden. Näheres ist bei Hofgerichtsadvocat Kraft zu erfahren. 2416) Ein Laden, Stube nebst Zugehör zu vermiethen und sogleich zu. beziehen bei A. K. Worms. 2121) Einige möblirte Zimmer zu ver- mietheir bei Alexander Mayer. 2722) Am Seltersberg, im Nebenhause von Lit. E. Nr. 4, ist ein möblirtes freundliches Zimmer mit Alkoven zu vermiethen. 2520) Ein Laden nebst Wohnung, sowie ein Logis im ersten Stock, zu vermiethen Neustadt Lit. D. Nr. 86. 2070) In günstiger Lage der Stadt ist ein Laden mit Cabinet zu vermiethen und baldigst zu beziehen. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. 2578) Eine freundliche Wohnung (auf Wunsch mit Stallung), wird demnächst anderweit abgegeben. Näheres bei der Erped. d. Bltts. 2723) Militairhandschuhe und Cra- vatten, Hosenträger, Sommerunter- hofen und Unterjacken, leinene und Papierkragen, sowie das Neueste in Herrcnshlipsen und Binden, empfiehlt billigst L. Zrattrein. | Neue Gußstahl Patent- Läden, welche alle bis jetzt bekannten Frnsiernerschlusi-Läden in jeder Hinsicht übertreffen, empfiehlt die Fabrik von Will). Tillmanns, (1942) in Remscheid. Neue Matjes-Häringe empfehlen I. A. Busch Söhne. (2371) Milchverkauf. 2220) In dem früher Loo s'schen Höfchen, Ne»- stadt Lit. D. Nr. 28«), ist je&cr Tageszeit frische Mulch, Rahm und Dick- milch zu haben. VekmistünngeN. 2667) Gut möblirte Zimmer vermiethet E. Eicheuberg. Vermischte Anzeigen. 2759) Für einen jungen Herrn wird in der Nähe vom Kreuz ein unmöblirteS freundliches Zimmer gesucht. Auskunft er- theilt I. Hanstein- 2736) Ein Mecham kerge hülfe findet dauernde Beschäftigung bei Ehr. Jung. 2762) Eine Brieftasche mit Geld und Wcrthpapieren wurde am Mittwoch Abend auf dem Wege von Wirth Arnold bis Groß-Linden verloren. Der redliche Finder wird gebeten, solche gegen eine gute Belohnung bei der Exped. d. Bltts. abzugeben. 2753) Meine geehrten Kunden bitte, die mir zur Reparatur übergebenen Schirme e r ft bis Samstag abholen zu lassen; durch das Fest war der Andrang zu stark. ______________________W. Frank. 2746) Für eine auswärtige Wirthschaft wird ein Zapfjunge gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 2761) Ein Mädchen für Küche und Hausarbeit wird alsbald zu miethen gesucht. Zu erfragen bei der Exped. d. Bltts. 2758) Ein guter Schuhmachergeselle wird gesucht von B. Walther. Flechtentrante und Brustleidende heilt Jochheim in Darmstadt, Lud- wigsplatz. (2478) 2757) Den Herren Offizieren der Großherzoglich Hessischen Division widme ich die ergebene Anzeige, daß meine in Frankfurt a. M., Gr. Gallus- straße 7 befindliche Filiale bedeutendes Lager aller Aniforms- und Ausrüstungsgegenstände vorräthig hält. Dieselbe nimmt auch gütige Aufträge auf Veränderung nach der neuen Vorschrift an. Cduard Sachs, Militär-Effekten-Fabrikant, Lieferant des Königs. Cadettenhauses zu Berlin. Berlin, Gr. Friedrichstraße 217. Frankfurt a. M., Gr. Gallusstraße 7. 2756) Heute, Donnerstag Abend halb 8 Uhr: Conrert der Familie Müller und des Komikers Herrn Bär, bestehend in fünf Damen und drei Herren. im (Safe Hofmann. NB. Freitag Abend auf Lony's Bierkeller. 2743) Das dritte Quartal des großen Jahres 1871 naht heran und veranlaßt uns zum Abonnement auf die Main-Zeit» na die Bewohner Hessens ganz ergebenst einzuladen. Es dürfte keine Zeitung in allen Städten und Ortschaften Hessens so stark verbreitet und keine mit so reichlichen Nachrichten aus allen Theilen unseres Landes versehen sein, als die Main-Zeitung. Die Frische und Kraft der Leitartikel unseres Blattes ist bekannt, ebenso die echt deutfchnatiouale und fortschrittliche Gesinnung der Main-Zeitung. Für unsere fortdauernden Bemühungen durch Zuziehung neuer tüchtiger Kräfte und durch Anknüpfung neuer Verbindungen den Inhalt des Blattes nach allen Seiten hin reichhaltiger und gediegener zu machen, haben wir den Lohn unseres Strebens in einem auffallend starkem Wachsthum unseres Blattes gefunden Wir sind dadurch auch in die Lage versetzt gewesen, den Raum unseres Blattes durch häufige Beilagen zu vergrößern, ohne den Preis des Abonnements zu erhöhen. Indem wir zum zahlreichen Abonnement auffordern, bemerken wir, daß jede Postanstalt ein solches gegen Erlegung von 1 fl. 42 fv. entgegennimmt. Daß Inserate in der Main-Zeitung eines ganz besonderen Erfolges versichert sind, braucht kaum hinzugefügt zu werden. Hochachtungsvollst Darmstadt, im Juni 1871. Die Expedition der Main-Zeitung. ja ß Im Frankfurter Hof. -jÜL. Z Heute, Donnerstag den 29. Juni: Wl Musik- u. Gksimg-Mree des Komikers und Mimikers tSiifiiinedinger, genannt der Schwob, mit Familie. Anfang 7 Uhr. Morgen, Freitag Abend im „Safe Hofmann." Einladung zum Abonnement. oeffenlkiches Rörsen=(toursßfott des Wechselmakler - Syndikats zu Frankfurt a. M. 2522) Dieses, unter Zuziehung des gesammten Makler-Vereins, von dem Syndicate der Wechsel-Sensale, unter der unmittelbaren Autorität der Handelskammer der Stadt Frankfurt rediairte und von derselben als das allein officielle anerkannte Coursblatt erscheint an jedem Börsentage. Beigegeben werden demselben ein Supplement-Coursblatt (Montags, Mittwochs und Freitags), ferner die Cours-Notizen der vereinigten beeideten Wechselmakler an Sonn- und Feiertagen (Effecten-Societät), sowie Handelsbeilagen, Pläne und Ziehungslisten von Staatslotterien und Anzeigen von stattgehabten Verlockungen von Staatspapieren u. s. w. Auswärtige Abonnenten können ihre Bestellungen auf das beginnende III. Quartal bei der Poststelle ihres Wohnortes einreichen. Der Preis per V., Jahr beträgt 2 fl. 30 fr. per Exemplar. Auswanderer nach Amerika befördert wöchentlich vermittelst Dcunpf- und Segelschiffen bei reeller und billigster Bedienung I. M. Schulho am Nathhaus. Durch langjährigen Aufenthalt in Amerika bin ich im Stande, jedem Auswanderer die beste Auskunft zu ertheilen. I'. 8. Wechsel für Amerika werden zum Tagescourse baldigst besorgt. (618) Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. ,it N * 1 fl. 15 im HL Dieselbe Mies zunächst zu liest' fiörpmit Staat» 1870. j C § ein Ge flolbtnt später indem Wt ul ä'biitt «II Migl tim f •< um "4g Mib > hq «ne, hi blll1 Di, die