i«dje ? Sch-j 'bin. 1871. ^ugniffen versüi- °4e? kann unb\ 4 "WenifUiö fltiudn. Selten 'nen Stock. t LrLHmite 111 ilffiidit .,run05fä^ige§ » »ÄS h£ @t*r r‘1* r >« st5 ut™ifummn, -«■ctanten w ““«ttSS ?«* wird in ein hjch : eriragen bei V mi .£ ’ i Nr. 34 D in caferWin: (Mtjiiiifl), - -■ Son Koöen ■ 7 SÜthnuKr.. — an. Von HanZ Lechs Monatn lckast. (jvortf.J r Mar 0. Lchlä- /. ö Gliche Er- omn Das K3-- ;kn sich E-uchhhändlMg„ Ricker. Prei- ctecteljähntz 1 fl. IS h. mit Bringerlohn. Durch die Post öezogen viorteljäs,rig 1 fl. 27 fic. Gießmer Ärschctnr täglich, mu Ämt' «ahme Montags. (S^rioition : Canzleiderg Lit. B. Rr. 1 Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen. Nr. LL7. Sonntag dm 21. Mai ~~ 1871. SRefteiliiitdCil (Süf Asm (UlS^CltCt? 8tttt£UXCI? uoch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allm Poft-Expedittonen und den Land-Poftboten entgegen genommen. ' ■ - Amtlicher T h e i L. Polizeiliche Bekanntmachung. Den mit Hunden getrieben werdenden Unfug betreffend. Die Klagen über den mit Hunden getrieben werdenden Unfug mehren sich von Tag zu Tag. Ganz besonders rücksichtslos handeln die meisten von Denen, welche kleine, mit Hunden bespannte Wagen führen. Ohne die Hunde in ihrer Gewalt zu haben, jagen sie zur Stadt hinaus und herein, (wobei schon mehrmals Menschen beschädigt worden sind); sie setzen sich, ohne Rücksicht auf die schwache» Thiere, auf die Wagen, um auch ihre Person, sogar bergauf, zu fahren, — sie reizen dabei die Hunde zu anhaltendem Gebelle an; — Viele lassen ihre Hunde zur Belästigung Anderer Nachts auf den Straßen herumlaufcn; nicht selten nehmen Huudebesitzer ihre Hunde mit in die Wirthschaften und in die Eoncerte, wo sie Störungen verursachen und den Damen die Kleider verunreinigen. Leider reichen die bei uns bestehenden Gesetze nicht aus, um dergleichen groben Rücksichtslosigkeiten überall mit Nachdruck begegnen zu können. Was aber thunlich ist, soll mit Nachfolgendem geschehen: 1) die mit Hunden bespannten Fuhrwerke dürfen innerhalb der Stadt und in deren Nähe nur im Schritt fahren. Der Führer eines solchen Fuhrwerks muß nebenher gehen und die Hunde in der Gewalt haben und durch Lcitseile lenken; . 2) wer mit einem solchen Fuhrwerk innerhalb der Stadt oder in deren Nähe schnell fährt (jagt), wird nach §. 366 pos. 2 u. 10 des Bundcsstraf- gesetzbuches mit einer Geldbuße bis zu 20 Thaler bestraft; 3) wer sich auf ein schon belastetes Hundefuhrwerk — besonders beim Fahren zu Berg — setzt, wird wegen Thierquälerei denuncirt, die nach §.360 pos. 13 des Bundesstrafgesetzbuches bei einer Strafe bis zu 50 Thaler verboten ist; 4) wer die Hunde zum Bellen auffordcrt oder reizt, oder wer das Bellen nicht zu verhindern sucht, wird nach Art. 366 pos. 10 des Bundesstrafgesetzbuches wegen Ruhestörung mit einer Geldbuße bis zu 20 Thaler belegt. Hätten diese Anordnungen den gewünschten Erfolg nicht, jo würden wir uns veranlaßt sehen, höchsten Ortes auf gänzliche Abschaffung aller H u n d e f u h r w e r k e anzutragen. Weiter wird noch Folgendes in Erinnerung gebracht: 5) wer Hnude auf Menschen hetzt, verfällt nach §. 366 pos. 6 des Bnndesstrafgesetzbuchcs in eine Strafe bis zu 20 Thaler; 6) wer Hunde zur Nachtszeit ohne Aufsicht frei auf den Straßen herumlaufen läßt, verfällt nach Art. 256 des Polizei-Strafgesetzbuches in eine Strafe bis zu 2 fl. — Außerdem haben die Hundebesitzer zu gewärtigen /daß die Nachts ohne Aussicht auf den Straßen herumlaufenden Hunde durch den Wasenmeister eingefangen und getödtet werden; 7) wer bissige Hunde — einerlei ob dieselben Menschen oder Thiere anfallen — unverwahrt frei herumlanfen läßt, wird nach §. 367 pos. 11 des Vundesstrafgesetzes mit einer Strafe bis zu 50 Thaler belegt; 8) wer läufige Hündinnen frei auf den Straßen herumlaufen läßt, verfällt nach Art. 257 des Polizeistrafgesetzes in eine Strafe bis zu 2 fl. — ; 9) das Hetzen des Schlachtviehs durch Hunde, sowie überhaupt der Transport des Schlachtviehs mittelst Anwendung von Hunden, ist nach Art. 320 des Polizeistrafgesetzbuches bei einer Strafe bis zu 3 fl. untersagt. Gießen, den 10. Mai 1871. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. «EU -Expedition, h Main, m 1. Stock. , 50; rasse, 46; Ki 2d; ier Markt, 11; . Königshaus; Strasse, 1 B; «k'li ibcnstrasse, u, Molard, 2. ly. »lag u«d itV,tndiWg !jch Mbt Glttp m W "wählt. Versailles/ 1 4 er trotz der Da seines Palais A Pariser ' + Frankfurt i Qitrtta unD jults jlMM. + Palls, 18. Deckten, gezvunge jiuriid und nahmen Im Dorf Vanvreö fier Behauptung n Soulogne. Die Ve !vrt Vanvreö aus. W'otye wurttn bit Mckn und die Tr t Paris, 19. des deuxNo fünf andere Jo kein neuer Blatt erst sieben send. Die rbgeurtheilt, ebenso chufses auStusühren Paris li Notredame de §kivntivrge mit Besä ^nonade fort. Ohi Norden und Oje. , Versailles, SP m verathung iJfMn mit * M vechllnnz t M Anwefechit ab flma habe, m t J* »mn M ^"genommen. ^au-tausch. Ais *!ffl Etärisch^ tvähitnv Lei * 45 'LÄ 2'r«6 »« '‘•'•icniren thn ''Ai> ni4t. " ’l* ni«t 8I. in? "«ii«8t8 MN im og, >„'Md nm °Mllich d,s. " Pcßver. 11 er fÜT aus. 1 Verbannung °®inieiner "dttger erkknnt >d bis ju Ter. em Präsidenten r hier nur ge. Samten dürften e trotzt, wenn t tinfm Deut, bße Znßanj trSraths verdr weiter als rin lOho! rechts.) nie ganz votzl, hier nicht an, Reden, sondern luf der rechten it Gründen zu mn, drattischr ijchen Fall mit ’ ihn ungünstig anlt, die-int-' mit dein Hildas Dertraiiei I die LMunz Tiit Verfügung t, (o ifi tiintt ifytylttn 8t» unter i der PlKent it ist uns nicht btzafl bedauern. iauSfehung au-, nteekanzleraivtS . Bestehen Sie t lutiplin vnb tembergj- Der :cm Mißbrauch eiister Ldbrüd. J. Qwj iß igen, wenn ti । PostdrMtv nicht um tint esDiknsttSn- m unanzenttzin ; gcdtrung Ul ssi üdrauchs der öjunj d» $■' StreaWj * - 6’1 auf dir FrLge. n? mit eines bi».« M* .hm r.° •'* Di*«’1'“,?’# , füt «fl* t werd» »* :d,.ds7«'» ein '«/' 2 WarahE' r(r Seniuhtlvg aj(l b.*w »c‘u9”K> ö"NU'' iv 200 Klftrn-, auf dahiesigem Rathhause versteigert werden. Wiescck, den 15. Mai 1871. Grobherzogliches Ortsgericht Wieseck. Lang. 2038) Dienstag den 23. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr. sollen auf dahiesigem Nathbause die den Friedrich Balthasar Franz Erben dahier gehörigen Immobilien, olti, Flur Nr. ü-., Chri- fttn neue« Blatt erscheinen darf, sowie, daß alle Artikel von den Verfassern unter- st°ph B-cker, eheliche Tochter, scheieben sind. Die Angriffe gegen die Commune werden von dem Kriegigericht Getaufte. -baeurtheilt, ebenso di- W-igcrung von Ofsizi-ren, Befehle der SicherheittauS- Den 14. Mai. Dem practischen Arzte, Dr. August von Helmolt dahier, ein ickuffe« ausiusübren. Nach dem ,,Cri du Peuple" ist der Sicherh-it-au-fchuß Sohn, Otto August Karl Wilhelm Ludwig, geboren den 18. Marz 1 irll, miethen bei Dr. Königen Fußboden-Anstrich. Fusibodeulack, sofort trocknend, Lciuölficcatif znm Einölen, Oclfarbcu, fertig znm Anstrich, rasch und hart trocknend, sowie alle sonstigen Ingredienzien znm An- streichen und Wichsen der Fußböden, em- psieblt Emil Fischbach, (1880)______________ Seltersweg. 2108) Auf dem Tiefenweg Lit. C. Nr. 135 ist eine neue Hobelbank zu verkaufen. 2124) Alle Arten Früh-Gemüse-Pflanzen Erbsen-Reiser, sowie 9 bis 10 Etr. Heu, bei L- Hartmann, in der Schanz. 1332) Junge Leute von 14 bis 18 Ja ren finden Arbeit in der Lampensabrik vl __Müller ■: Staaten 1