4» Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen Freitag den 12. Mai Nr. HO 1871 ählcnden Mir bahnnetz hat sich nahezu vervollständigt, seine Armee ist bis auf die Stärke von hätten, § 2. Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) oder eine einer Million gebracht worden, so daß wir eine harte Nuß zu knacken wollten wir dann Rußland gegenüber in eine kriegerische Action eintreten. i Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bet dem Betriebe von Ersinbahnen, Bergwerken re. herbeigeAhrten Tönungen und Körp«r- Itreiie von i fr. inz", an Verehrung streift. Die Soldaten unter sich sind mittheilsam und lachen gern; häufig vereinigen sie sich und singen im Chor Lieder, welche an die Heimat«- denen Schaden hastet, bleiben unberührt. Die Vorschriften ter §§ 3, 4, 6 bis 8 finren auch in diesen Fällen, sidoch unbeschadet derjenigen Bestimmungen ter «Srfchitnt täglich , mit riu»- nahme Montes. Expedition: Canzleiderz Lit. B. Nr. 1. Fabrik betreibt, haftet, wenn ein Bevollmächtigter oder Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes vdtr der Arbeiter argrnomwene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen herbeigesührt hat, für den dadurch entstandenen Schaden. — § 3. Der Schadenersatz (§§ 1 und 2) ist zu leisten: 1) iw Falle der Tödtung durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung und der Beerdigung sowie des Vermögensnachtheils, welchen der Getodtete während der Krcnkhelt durch Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erlitten hat. War der Getöttete zur Zeit seines Totes vermöge Gesetzes verpflichtet, einem Anderen Unterhalt zu gewähren, so kann dieser insoweit Ersatz fordern, ais ihm in Folge des Todesfalls der Unterhalt entzogen ist; 2) iw Falle einer Körperverletzung PretS vierreljährig 1 fi. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig , st. 37 fr. BefteäSrrngen auf -en Gießener Anzeiger L SÄZÄau* aaJW> I« IIWCTMCTMHUUWBJIHEMMMBPjgffYnWWWW'Wf HM l'IIMI Wl MH i||M i i Die europäische Situation und die Erfordernisse der deutschen Politik. III. Der Wunsch, daß die Reihe der militärischen Actionen Preußens, welche unter dem großen Kurfürsten mit ter Errichtung des brandenburgisch.preußischen Staats begonnen und unter dem Kaiser Wilhelm I. mit der Wiederherstellung des deutschen Kaiserreichs zum vorläufigen Abschluß kamen, nunmehr auch für alle Zeiten geschloffen sein möge, kann nirgends aufrichtiger gehegt werden, als in Preußen und Deutschland selber. Preußen hat seine Mission in Deutschland erfüllt und Deutschland zur ersten Macht in Europa erhoben; wir könnten also aus unseren Lorbeeren au-ruhen und uns ausschließlich den friedlichen Arbeiten unserer inneren Politik hingeben, vor allem für den freiheitlichen Ausbau der deutschen ReichSverfaffung sorgen. Wir könnten das aber nur, wenn Frankreich von seinem Rachegedanken abstehen, Oesterreich in der unbedingten Unterstützung der europäischen Politik des deutschen Reich- die Garantie für die Erhaltung seiner Integrität erhnnen und Rußland seine Aufgabe aus Asien beschränken wollte. Sind aber die Endziele der Politik dieser Mächte nicht auf das gerade Gegentheil von dem gerichtet, was wir eben ongedeutet, und muß nicht die deutsche Politik eine Situation in Europa in Voraussicht nehmen, bei der vielleicht noch vor dem Ablauf dieses Jahrzehnts Rußland mit seinen 47 Infanteriedivisionen außerhalb seiner Grenzen activ auf- trtten, Oesterreich mit 600,000 Mann im Felde erscheinen und Frankreich mit seiner ganzen Volkskrast sich auf uns stürzen kann? Es ist doch sicher keine Schwarzseherei, wenn wir von der Voraussetzung ausgehen, daß Rußland, weit entfernt, feine Aufgabe allein in Asien und in sich selbst zu suchen, nicht bloS darnach strebt, das Endziel seiner Politik, die Erwerbung Konstantinopels, zu erreichen, sondern auch in die abendländischen Angelegenheiten in entscheidender Weise ein- zugreifen trachtet. Seit Peter dem Großen arbeitet Rußland unablässig daran, diese Ziele zu erreichen, und es ist nicht zu leugnen, daß es bereits bedeutende Fortschritte auf diesem Wege gemacht hat. ES hat die Türkei zerbröckelt, Schweden seine frühere Machtstellung genommen und seine Grenzen im Westen bis über die Warthe und Weichsel hinaus ausgedehnt. Der Flächengehalt, den es seit Catharina II., unter welcher Rußland das Uebergewicht über Europa erlangte, erworben hat, überwiegt bei Weitem denjenigen der beiden Ccntralmächte Europa'-, und seine Bevölkerung, trachten, welche noch kürzlich unsere grausamsten Feinde waren. Der preußische Soldat, man muß e-gestehen, ist nach seiner Weise sehr wenig lästig und gänzlich frei von Unbescheidenheit. Es ist niemals Lärm und niemals ein betrunkener Soldat in den Straßen. Der Dienst wird regelmäßig vollzogen, die Di-ciplin ist wunderbar und zeigt sich besonders in einer Achtung vor den Vorgesetzten, die rlctta statt. 400,000, -w- 100 zilM Zahlung bei '^glichen 'üpel- , alten das uben Prä- tion meh- Gerichtshofes für Handelssachen vom 12. Juni 1869, sowie die Ergänzungen desselben werden auf diejenigen bürgerlichen Rechttstreitigkeiten auSg'dehnt, in welchen durch die Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes oder der in § 9 erwähnten iandesgesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht wird. Urkundlich re. f Der Chef der sranzösischcn Exekutivgewalt Hot wieder einmal einen Beweis von seiner Unfähigkeit gegeben, die Dinge in Paris zum Dbschlrß zu bringen. Herr Thiers "hat eine Proklamation an die Pariser erlaffn, in welcher er durch zu ihrem Vortbeil durch Verträge (mittels Reglements oder durch besondere Ueber- einkunft) im Voraus auSzuschließen oder zu beschränken. Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift entgegenstchcn, haben keine rechtliche Wirkung. — § 6. Das Gericht hat über die Wahrheit der thatfächlichen Behauptungen unter Berücksichtigung des gesammten Inhalts der Verhandlungen noch seiner Ueberzeugung zu entscheiden. Die Vorschriften der LandeSgesetze über den Beweis durch Eid, sowie über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden und gerichtlicher Geständnisse bleiben unberührt. Ob einer Partei über die Wahrheit oder Unwahrheit einer thatsäch- lichen Behauptung noch ein Eid aufzulegen, sowie ob ur.d inwieweit über die Höhe des Schadens eine beantragte Beweisaufnahme onzuordnen oder Sachverständige mit ihrem Gutachten zu hören, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen. — § 7. Das Gericht Hot unter Würdigung aller Umstände über die Höhe des Schodens, sowie darüber, ob, in welcher Art und in welcher Höhe Sicherheit zu bestellen ist, nach freiem Ermessen zu erkennen. Als Ersatz für den zukünftigen UnterhaU oder Erwerb ist, wenn nicht beide Theile über die Abfindung in Kapitol einverstanden sind, in ter Rege! eine Rente zuzubilligrn. Der Verpflichtete kann jeder Zeit die Aufhebung oder Minderung ter Reme fordern, wenn diejenigen Verhältnisse, welche die Zuerkennung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwi- scheu wesentlich verändert sind. Ebenso kann der Verletzte, dafern er den Anspruch auf Schadenersatz innerhalb der Verjährungsfrist (§ 8) geltend gemacht hat, jeder Zeit die Erhöhung oder Wiedergewähruvg der Rente fordern, wenn die Verhält- nisse, welche die Feststellung, Minderung oder.Aufhebung der Rente maßgebend waren, wesentlich verändert sind. Der Berechtigte kann auch nachträglich die Bestellung einer Sicherheit oder Erhöhung derselben fordern, wenn die Vermögens- Verhältnisse des Verpflichteten inzwischen sich verschlechtert haben. — §8. Die Forderungen auf Schadenersatz (§§ 1 bis 3) verjähren in zwei Jahr-eu vom Tage des Unfalls an. Gegen Denjenigen, welchem der Getödtete Unterhalt zu gewähren hatte (§ 3, Nr. 1), beg nut die Verjährung nit dem Todestage. Die Verjährung lauft auch gegen Minderjährige und diesen gleich gestillten Personen von denselben Zeitpunkten an, mit Ausschluß der Wierereinsitzurg. — § 9. Die Bestimmungen der LandeSgesetze, nach weichen äußerten in diesem Gesetz vorgesehenen Fällen der Unternehmer einer in den §§ 1 und 2 bezeichneten Anlage oder eine andere Person, insbesondere wegen eines eigenen Verschuldens für den bet dem Betriebe der Anlage durch Tödtung oder Körperverletzung eines Menschen entston- di-ErpeÜ.Z -/Mädchen, Wn Mva ba der Enrktu, Regimes IS fr 8lin dL. Ni kN Sri cs W.r. ',»-4 ■' werdens blIWcn gtfaü l,e d.M es." Letzteres ist vollkommen richtig, aber nur unter der Voraussetzung, daß Herr Thiers seinen Abschied erhält und seine Zögerungspolitik durch eine rasche und 'N rgische Action ersetzt wird. Geschieht di'S nicht, so wird der Bürgerkrieg nicht durch französische, sondern durch deutsche Waffen beendet werden. Mit nächstem steht eine umfangreichere Entlassung französischer Glfangener zu erwarten, namentlich Turkos und Zuaven, welche die französische Regierung erbeten hat, um sie zur Pocificirung des Aufstandes in Algier zu verwenden. Es will den Pariser Journalen durchaus nicht in den Sinn, daß die Stimmung ter französischen Bevölkerung außerhalb Paris den deutschen Truppen so 1 günstig geworden ist, obgleich sie sehr wohl die Ursachen des guten Einvernehmens herauszrfinden wissen. So berichtet das „Petit Journal" aus St. Denis: Die Verletzungen. — Nach den Beschlüssen des Reichstags in dritter Lesung: Wir! seine Beredtsamkeit der Action der Aufständischen ein Ziel sitzen will, er will durch Wilhelm, von Gotte-Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re., verordnen moralische Gründe wirken do, wo einzig i nd allein Kanonen sich Gehör verschaffen im Namen des deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths un^lönnen. Die Proklamation wird ab>r nur die entgegengesetzte Wirkung haben des Reichstags, was folgt: § 1. Wenn bei dem Betriebe einer C senbahn ein können, denn die Aufständischen werden aus ihr naturgemäß auf die Unfähigkeit Mensch getödtet oder körperlich verletzt wird, so haftet der BttliebSunternehmer'der Versailler Negierung schli'ßen, den Aufstand zu bewältigen. Herr Thiers ruft für den Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt den Parisern zu: „In sehr wenigen Tagen werden wir in Paris fein; Frankreich oder durch eigenes Verschulden de- Getödtcten iter Verletzten verursacht ist. — will mit dem Bürgerkriege ein Ende machen, Frankreich will es, muß e- und kann werb-unfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erleidet. — § 4. War ter Getödtete oder Verletzte unter Mitleistung von Prämien und anderen Beiträgen durch den Betrieb-Unternehmer bei einer Versicherungsanstalt, KnappfchaftS-, Unter» stützungS-, Kranken- oder ähnlichen Cssse gegen den Unfall versichert, so ist die Leistung der Letzteren an den Ersotzberechtigten auf die Entschädigung einzurechncn, wenn die Mitleiftung des Betriebsunternehmers nicht unter einem Drittel der Gc- sammtleistung beträgt. — § 5. Die in den §§ 1 u. 2 bezeichneten Unternehmer yaupg i sind nicht besugt, die Anwendung ter in den 1 bis 3 enthaltenen Bestimmungenlerinnern. Preußen vertragen sich mit den Einwohnern auf das allerbeste und es ist keine durch Ersatz der Heilungskosten und des VermögenSnechtheils, welchen der Ver» der wenigst schmerzlichen Folgen des schrecklickcn Bürgerkrieges, der Paris belüm letzte durch eine in Folge der Verletzung eingetretene zeitweise oder dauernde Er- wert, zu sehen, mit welch günstigem Auge unsere Landsleute jetzt diejenigen be- die bei der Thronbesteigung Cotharina's II. noch achtzehn Millionen betrug, beläuft, sich heute nahezu auf achtzig Millionen, wenn man die unter russischem Scepter^ LandeSgesetze, welche dem Beschädigten einen höheren Ersatz-Anspruch gewähren.— stehenden asiatischen Stämme hinzurcchnet. Noch ein halbe- Menschenalter, und,§ 10. Die Bestimmungen de- Gesetzes, betreffend d.e Errichtung eines obersten die Bevölkerung Rußlands übersteigt die Ziffer von neunzig Millionen, sein Eisen- ’ 'm ZluSbkikii "'Hl noch Kni8 ; zu haben. U trau cdjneiitt Emilie sühn hes in HSuA« niahrm ist. & Ms. ’ 5 e>..v.6vw K.' lCY> c ’ ' HIWI VUIUH; vaM |ic Vinnen Äur*cm die hatte Nuß, dre ihnen letzt noch so viel zu schaffen macht, geöffnet 43 1 Eiche; Kiefer 4 30/3 t Berlin, 9. Mai. Deutscher Reichstag. Vor fast leeren Bänken, die sich im Lause ver Verhandlungen stark füllen, eröffnet Präsident Dr. Simson die heutige 31. Plenarsitzung um 12*/4 Uhr. Das Haus tritt sofort in die Tagesordnung ein. 1) Dritte Lesung des Gesetzes, betreffend die Redaction des Strafgesetzbuchs für den norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch für das deutsche Reich. Dasselbe wird ohne Debatte definitiv genehmigt. 2) Dritte Lesung des Gesetzes über die Kriegsdenkmünze für das Reichs- Heer. — Schmidt (Stettin) will gegen die Bewilligung der geforderten Summe nichts etnwenden, kann jedoch nicht umhin, hier auszusprechen, daß die Thätigkeit der Marine in dem jetzigen Kriege nicht den gehegten Erwartungen entsprochen hat, denn außer dem „Meteor", der in den havannestschen Gewässern ein glänzendes Gefecht bestand, kamen nur die „Nymphe" in der Ostsee und die „Grille" bei Rügen in unbedeutende Action, während man doch annehmen durfte, Ver „König Wilhelm" allein werde die feindliche Flotte durchbrechen, ohne einen Kanonenschuß abzufeuern. Da man nun dem Vernehmen nach bei der Vertheilung der Kriegsdenkmünze einen Unterschied zwischen den Besatzungstruppen und denjenigen zu wachen beabsichtige, welche auf französischem Boden kämpften, wünsche er einen gleichen Unterschied zwischen der Mannschaft des „Meteor" und der der anderen Schiffe. — Minister Delbrück. Ich habe nicht erwartet, daß die gegenwärtige Vorlage Anlaß geben wird zu einer vergleichenden Kritik der Leistungen des Landheeres mit denen der Flotte; die Ungunst der Verhältnisse bat der Marine nicht gestattet, sich in dem Maße Lorbeern zu erwerben, wie das Landheer, aber trotzdem glaube ich nicht, daß diese Gelegenheit zu einer solchen Kritik auffordert. Der Herr Abgeordnete hat ja selber zugegeben, daß ein Theil der Marine in würdigster Weise mit-dem Landhecre wetteiferte; ich will deshalb nicht weiter darauf eingehkn, muß aber nochmals hervorheben, daß die Marine sich ihren Kameraden vom Landhecre ebenbürtig zur Seite stellte. — Dr. Braun (Gera) glaubt Nameys des Hauses constatiren zu dürfen, daß die Marine ihre Schuldigkeit nicht minder gethan hat, wie das Landheer. (Bravo!) — Graf Eulenburg (Flatow) ist überrascht, aus Stettin eine Stimme zu hören, die sich in solcher Weise über die Marine äußert, da unsere kleinen Schiffe sich ganz außerordentlich bewährt haben. Es dürfte doch dem Abgeordneten jür Stettin nicht ganz unbekannt sein, daß der „König W lhelm" nur deshalb nicht kräftiger eingriff, weil ihm kurz vor dem Kriege eine Maschine laidirt war, zu deren Reparatur uns noch die Anstalten fehlen. Uebrigens bleibt es immer noch ein Problem, mit einem einzigen Schiffe ein ganzes Panzergeschwader zu durchbrechen. — v. Bernutb. Er habe die Erweiterung des Gesetzes auf die Marine hauptsächlich darum beantragt, weil allgemein anerkannt werde, daß die Flotte mehr durch ihre defensive Haltung als durch ihre kleinen Erfolge zum Schutze unserer Küsten beitrug. — Schmidt (Stettin). Es sei nicht entfernt seine Absicht, die Marine herunlerzusetzen; er wolle nur daran erinnern, welch großer Contrast zwischen dem kühnen Vorgehen unserer kleinen Schiffe im dänischen Kriege und der gänzlichen Unthätigkeit unserer großen Panzerschiffe gegenüber der schlecht ausgerüsteten französischen Flotte im gegenwärtigen Feldzüge herrscht. Er müsse nochmals constatiren, baß die Marine die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hat. — v. Winter (Marienwerder). Er sehe aus der Debatte, daß man noch immer nicht den richtigen Maßstab für die Beurtheilung der Leistungsfähigkeit unserer Marine finden kann," daß man stets vergißt, baß das französische Panzergeschwader mehrere Schiffe von der Größe, Stärke und Ausrüstung des „König Wilhelm" besaß. In Frankreich erwartete man zuversichtlich einen energischen Angriff auf Danzig, und nur der reservirten, bedrohenden Haltung unserer Flotte verdanken es die Danziger, daß sie vor dem Unheil eintd Bombardements bewahrt blieben. Dort beurtheile man die Leistungen der Marine auch ganz anders wie in Stettin, bedauert aber ebenso, daß die Leistungsfähigkeit nicht großer ist. — v. Kusserow erinnert daran, daß die Operirfähigkeit des „König Wilhelm" durch den Maschinenschaden behindert wurde, dessen Reparatur nach den englischen Aomiralltätsgesetzen nicht mehr möglich war. Uebrigens gehöre ein nicht geringerer Muth dazu, der Versuchung des Angriffs zu widerstehen, als sich glänzend zu schlagen. — Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Grumbrecht und Harkort wird das Gesetz nach dem Beschlüsse der zweiten Lesung fast einstimmig angenommen. 3) Dritte Lesung des HaftpflichtgesetzeS. Sämmtliche Amendements, welche auf die prineipielle Aenderung der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse ab- zielen, werden nach langer, ermüdender Debatte abgelehut, einzelne unbedeutende Modificationen genehmigt. Bei der großen soeialen Wichtigkeit des Gesetzes theilen wir den Wortlaut desselben nach dem Ergebniß der dritten Lesung mit. Schluß 43/4 Uhr. Nächste Sitzung morgen 11 Uhr. Versailles, 4. Mai. Zu dem Eentral-Eomite und der Commune erhielt Paris nun auch noch einen Wohlfahrts - Ausschuß. Alles wie 1793, fehlt nur noch die Erschießung der Reactionäre. Die Sprache der „Revolution" bereitet haben werden. Aber — Hoffen und Harren macht Manchen zum Narren, sagt das Sprüchwort. Zu meinem Berichte über das gestrige Gefecht auf dem Bahnhofe von Clamart muß ich noch hinzufügen, daß die Pariser überrascht wurden und es sich dann herausstellte, die Mehrzahl sei berauscht. Die Verwundeten blieben ohne allen Beistand und noch am Morgen horte man das Klagen und Stöhnen der Unglücklichen, die auf den benachbarten Feldern umher lagen, und als die Jäger, welche die Bahnhofsgebäude besetzt hatten, Leute herausschickten, wurden dieselben von den Parisern mit Schüssen zurückgetrieben, so daß die Verlassenen rettungslos blieben. Ueberhaupt nimmt der Bürgerkrieg zusehends grausamere Formen an, und leider sind es die Versailler Truppen, welche das schlimme Beispiel geben; sie wollen den Parisern „eine gute Lehre" geben (infliger une bonne leer WJoft über die Stadt bald zu Ende. Da« Berhängnißvolle der Lage bestM darin, daß bte vernünftige und ehrlich- Majorität nicht conststuirt ist, feine Macht besitzt uno auch nicht im Stande ist, sie wieder zu erhalten A St. Gcrmnin, 9. Mai. Die .Lcherte" schreibt: Man theilt uns mit B-stimmthett mit, daß der Herzog von Aumale seit mehreren Tagen in Ver. sailleS sei. Buche & Mer K'kier Achr Mer Huche- , Sie’d'tS «1°. Wrrrl weisst. 4'/- , »'Ui ■’* 8 ; W« . äuiammtnlunit q A Nonen, 9. Mai. Die „Nouoelliste", Organ Pouyer Quettier'S, meldet, daß der Herzog von Chartres, welcher sich dis zum Einzug der Preußen in Rouen befand, stets den Namen Robert Lefort führte, und später unter das Commando Chancy's als Escadronchef trat, am 8. d. Mts. aus Anlaß seiner getreuen Pflichterfüllung zum Ritter der Ehrenlegion ernannt worden sei. A Nonen, 9. Mai. Das „Journal de Rouen* meldet, daß in Versailles eine bonapartlstlfche Verschwörung entdeckt worden sei. Die Regierung habe eS für ihre Pflicht gehalten, nach dieser Seite hin ihre besondere Aufmerksamkeit zu richten, mdeß sind bis jetzt noch keine strenge Maßregeln ergriffen worden.-- Serfh Wsv 1850) Dü Ä Graben Anfang! in der Nahe des M Li-H in d-r 3 Stuf d-r S1 Anfang 9 In der Nähe 4) Auf der S Grünberg Diensta Anfang: in der Nahe des' Sollte an einen genwelter eintreter Tage abruhaltend wirb dafür ein oni Die Grobherzogi den ersucht, diese teresse ihrer @tmti machen zu lassen. ( Grobherzoglich __H Hofrait! 1959) Zn Folgt Ludwig Raben denselben gehörige 49 sMr. Hof in Wohnhar und Scheue 100 Wftr. Ha erboertheilungshal Freitag d Nachm im ersten Schulsaa steigert werden. Bemerkt wird, d sehr gutem Zustand len Jahren eine ren betrieben wurde. Alt-Buseck, am 6 Mkjoßlidw W l«9f ' tfD1 M ■rfiS'" "°d ?««»< 6« B». l 6,n6< 8tM. *-ml,,g=t une «thubtn, ,nt|«s«?o;ni ' 'ü socbei. den. '.w «ich rutffc^rcn. $je 5 dntm Lrit. Htidrndtr lein datz 5Ji|. Seotifn, 'S ju bkseitign des wirklilhii Sung rinjdnn ollflandigr $h. --»lsmjiillßam- jungen mt|r indem er oint , mg nöljig : heute besetzt tionaloerfamm* ' gemllket, Jaj nach auktkk« Die Dkisailln IOO Meter 1« Dl eine Schei- Frage in Bete in tu Na. üt ein Depar* t, tat ste o-tie von Chambord, 'n der Familie Geschmack |inD, i Falle sich ttn Bfltn und Ein- ifodaoalion vor I Ltschelteuder 8i' •e fafi R * tvuthiM wb tzlfahrtdiiutschch vm» jtW lebhaft» kW leime bitzM ** Martin rrtt «ile W mcht »ni* lag» « -ii ' f«|i: K N Li». .3* Irbeitet I« rtltr'l, «,,6lC \ Lominanvo Ji** i i. («utü«1"" wr «I*! Allgemeiner Anzeiger. co gegen gegen ver- i Stecken Gesucht 1973) I. G. D. Bapst. (1978) Lager bei Kie- empfiehlt Emil Pi stör. Reißzeuge Brauermalz, beste Qualität, bei E. P i t t h a n. 3 2 137-/4 7'/- 30 69-/r 3 CO GO 2 2 43 1 von 7 10 bis 4Vr . 16 '/< „ 14065 Wellen 675 „ 150 „ 58 Cubikfuß Eichen-Stammholz. Zusammenkunft 9 Uhr Morgens am Sick- 100 lUKlftr. 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(Fortsetzung.) — Bon der Wiege des preußischen Liberalismus. Von Rudolf Gottschall. HL — Erinnerungen aus dem heiligen Kriege. Nr. 3. Kriegerische Abenteuer einer friedfertigen Primadonna. Von A. Hopf. (Schluß.) — Des Wehrmanns Heimkehr. Zwei Gedichte von Friedrich Hofmann. Mit zwei Abbildungen: Erst zum Kinde und dann — zur Mutter. Für die Gartenlaube eomponirt von Berth. Woltze. — Deutschland auf der andern Hälfte der Erdkllgel. Von Theodor Kirchhoff in San Francisko. — Blätter und Blüthen: Die belagerte Köchin. Von H. Sch. — Das Ehrenthal bei Saarbrücken. Mit Abbildung. Nach der Natur gangs. 3) Auf der Straße von Gießen \ Marburg Montag den 15. Mai, Anfang Morgens 8 Uhr, in der Nähe des Gasthauses zu Pfau. 48 Stecken Buchen-Prügelholz, 82 „ Eichen- „ 21 „ Buchen-Stockholz, 58 >/r „ Eichen- „ 2450 Wellen Buchen-Neisholz, 2550 „ Eichen- „ 3070 Cubikfuß Eichen-Stammholz bis 21 Zoll Durchmesser und 45 Fuß Länge. Bemerkt wird, daß die Gebäude sich in sehr gutem Zustande befinden und seit vielen Jahren eine rentable Wirtschaft darin betrieben wurde. Alt-Buseck, am 6. Mai 1871. Großherzogliches Ortsgericht Alt-Buseck. Wagenbach. Verstsigeruttgen. Grasverstcigerung. 1850) Die diesjährigen Grasnutzungen von den Gräben und Böschungen nachbenannter Straßen sollen in den dabei bemerkten Terminen an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden, und zwar: 1) Auf der Straße von Lich nach dem Hessenbrücker Hammer Freitag den 12. Mai, Anfang Morgens 8 Uhr, in der Nähe des Friedhofs von Lich. 2) Auf der Straße von Lich gegen Butzbach Samstag den 13. Mai, Anfang Morgens 8 Uhr, bei Lich in der Nähe des Eisenbahnüber- Sollte an einem dieser Tage starkes Regenwetter eintreten, so fällt die an diesem Tage abzuhaltende Versteigerung aus und wird dafür ein anderer Termin anberaumt. Die Großherzoglichen Bürgermeister werden ersucht, diese Versteigerungen im Interesse ihrer Gemeinden be onders bekannt machen zu lassen. Gießen, den 5. Mai 1871. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel. fern-Stammholz. Die Zusammenkunft ist 8 Uhr Morgens im Noll (Streitwaldswasen) auf dem Fußpfad von Gailshausen nach Weitershain. Kesselbach, am 10. Mai 1871. Die Freiherrlich von Rabenauische Oberförsteret Rabenau. Hopp 6. Die Zusammenkunft ist bei Abzählungs- Nummer 1. Rabenau, am 10. Mai 1871. Der Rentmeister: Schmidt. Annoncen aller Art werden täglich befördert und zu den Originalprcisen der Zeitungen berechnet durch das Annoncen-Bureau der Iaegrr'schen Buchhandlung, Frankfurt a. M. feSs3* Bei größeren Aufträgen entsprechenden Rabatt. Holzversteigerung. 1971) Montag 6en 13. Mai b. I., Vormittags um 9 Uhr, werden in dem Freiherrlich von Rabenaut- schen Walddistrict Burgwald bei Friedel- Hausen versteigert: 1 Stecken Buchen-Scheidholz, 36 , Eichen- Kochhcrde aus den anerkannt besten Fabriken und Eisenwerken, für Haus- Haltungs- und Gasthofs-Gebrauch, Oefen in großer und mannigfaltigster Auswahl,- Baugcgenstände von Eisen in jeder Art, Grab-Gtnfassungen und Kreuze, Gartenmöbel, Bettstellen, Portland-Cement u. gebrannten GypS (1977) empfiehlt I. G. D. Bapst. 13600 Wellen Buchen-Neisholz, 600 „ Eichen- „ 4150 „ Kiefern- „ 1000 Cubikfuß Eichen-, Lärchen- und lergeheg auf dem Wermertshäuser Fußpfad, 2 Uhr Nachmittags im Mittelburger-Ampel- 2) Freitag den 19. Mai l. I. aus den Districten Noll und Mühlberg: 80 Stecken " Hofraithe-Verkauf. 1959) In Folge Anstehen der Erben des Ludwig Rabenau von hier sollen die denselben gehörige 49 lUKlftr. Hofraithe im Ort, bestehend in Wohnhaus, Brauhaus mit Saal und Scheuer, (Emil Dörr, Lit. B. 9tr. 32, Sonnenstraße Holzversteigerungen. 1974) Aus der Freiherrlich v. Rabenaui- fchen Oberförsterei Rabenau kommen zur Versteigerung: 1) Mittwoch den 17. Mai l. I. aus den Districten Sicklergcheg, Gebrannte- eiche und Ampel: 1 (1366) (a. 40, IV.) Wpv ein Gut, ein Haus, Hotel rc. 'Vit kaufen oder verkaufen, pachten oder verpachten will, Ulrr eilien Posten zu besetzen hat VUII. ober einen solchen sucht, i irgend etwas in eine beliebige ? Anzahl von Zeitungen einzurücken beabfichligt, wende sich an die Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse, (1953) 1963) Ein noch gut erhaltenes Glavicr , _________________... ~vv..v„„u. ist wegen Mangels an Raum billig zu ver-! ausgenommen von G- Arnonld. — Ein guter und schöner Gedanke. — Für die Verkaufen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bl.I mundeten und die Frauen und Kinder unserer Wehrleute. Vermischte Anzeigen. 1966) Einen tüchtigen Schlosser, mit Maschinenarbeit vertraut, sucht die Gailische Wollenspinnerei. , 1964) In die Hirsch apotheke wird ein zuverlässiger Hausbursche gesucht. 1915) Eine Köchin wird gegen hohen Lohn pr. 25. Juni zu miethen gesucht. Zu erfragen Seltersweg C. 185, Parterre. 1549) In Lit. D. Nr. 219 in der Neustadt ist ein möblirtes Zimmer mit Cabinet, oder ein solches ohne Cabinet, zu vermiethen. 1969) Ein Familienlogis ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen bei _____________Karl Euler, Neustadt. 1947) Ein kleines möblirtes Zimmer ist zu vermiethen und alsbald beziehbar bei Georg Busch, am Kreuz. 1965) Eine Familienwohnung von 5 Zimmern und Zugehör, sofort beziehbar, ist zu vermiethen bei A. Wallenfels, hinter der Kirche. 1957) Ein Familienlogis ist zu vermiethen bei Bäcker Rühl, am Rathhaus. 1204) Ein Zimmer mit Cabinet ist in einer Gartenwohnung zu vermiethen und sogleich zu beziehen. Näheres bei der Exped. dieses Blattes. 1951) Ein Laden nebst Wohnung ist in Lit. D. Nr. 86 zu vermiethen. 1585) Eine kleine möblirie Stube ist zu vermiethen Wallthorstraße Lit. A. Nr. 227. 1755) In dem neuerbauten Hause der Katz enstein'schen Besitzung sind zwei große Familienwohnungen zu vermiethen und sogleich beziehbar. 1958) Ein Familienlogis, bestehend aus 3 bis 4 Zimmern und Zugehör, ist in Lit. A. Nr. 191 zu vermiethen und Anfangs August zu beziehen. 1928) Ein Mädchen, welches bürgerlich kochen kann und alle Hausarbeiten versteht, wiro auf Johanni gesucht. Zu erfragen bei der Exped. d. Bltts.__ 1961) Ein Arbeiter gesucht bei E- Pitthan. 1968) Zwei Schreinergefcllen finden dauernde Arbeit bei Kaspar Jung IV., Klein-Linden. 1927) Ein braves Kindermädchen wird gesucht. Von wem? sagt die Exped. d. Bltts. Wermiethungen- 1972) Ein Logis im Hinterbau, bestehend aus 2 bis 3 Zimmern nebst Zubehör, ist an eine stille Familie zu vermiethen. H. M. JugHardt. 1905) Ein Laden, Stube nebst Zugehör zu vermiethen und sogleich zu beziehen bei A. K. Worms. MrickmMmen. 778) Die erwartete feine Strickmaschine für baumwollene Garne ist jetzt auch eingetroffen und werden alle in dieses Fach cinschlagende Arbeiten angefertigt. In den hierzu nöthigen Garnen halten wir stets ein güt assortirteS Lager und werden sowohl wollene wie auch baumwollene Strumpfe angestrickt. I. A. Busch Söhne. 1950) Lriccrner, rothen und weißen Klcesamen, Grassamen, künstliche Dünger, Viehsalz in Säcken, ä 100 Pfd. und 50 Pfd., empfiehlt Emil Pi stör. 1962) Zur Auspflanzung der Blumenbeete empfehle ich meine Geranium, Heliotrop, Fuchsien, Verbenen, Dahlien, Monatroscn in schönen Exemplaren, "zu Teppichbeeten Blattpflanzen, als: Co- leus Achyranthes, Gnaphalium Pyre- thrum, ebe so zur Einzelpflanzung in Rasen. Sommerblumen in allen Sorten zu billigen Preisen. Carl Deines, Kunst- und Handelsgärtner, in Gießen. Künstliche Düngemittel der chemischen Fabrik Griesheim aus werden tüchtige Schreiner, auf Bau- und Möbelarbeit erfahren; auch kann ein Junge unter günstigen Bedingungen in die Lehre treten bei Chr. Weiß. 1931) Mehrere tüchtige Schuhmachergesellen finden dauernde Beschäftigung bei D. Chr. Schmal!, Schloßgasse. 1980), Tafel-, Dessert- und TranchLr - Bestecke , sowie alle Haushaltungs-Gegenstände, soweit sie das Messerschmiedefach betreffen, empfiehlt in großer Auswahl I. Schellenberg, Seltersweg. 1970) Ein noch gut erhaltener Kinderwagen ist zu verkaufen bei Gustav Windecker, Neue Anlage. $ officiellen Agenten sämmtlicher Zeitun- gen des In- und Auslandes, Fimiikfnrt a. II. Zeil 45. I Straßburg, München, Nürnberg, Berlin, Wien, Prag, Hamburg, Zürich. * TLlfalhft wird Jedermann Rath crtheilt, welche Zeitungen für jeden einzelnen Fall sich als erfolgreich erwiesen haben: | lYlfrlhft werden alle Annoncen 9 llUfl sorgfältig abgefaßt und für einen augenfälligen Druck hergerichtct; TUMhft kosten die Inserate nur i. dasselbe, wie in den Zeitungs-Expeditionen , da dieses Institut als Central-Stelle aller existirenden Zeitungen besondere Vortheile von denselben genießt. Das Renommö der Firma bürgt für solide Bedienung. niscretion @ wird auf das strengste beobachtet, die 8 einlaufenden Offertbriefe werden uner- 8 öffnet an die betreffenden Reflectanten, ü ohne deren Namen preiszugeben, pünkt- 3 liebst und ohne Provisionsberechnung | übermittelt. t ähsts ufu» ya u L O' 1 M n to (oM Inti vch cn f ch tt kenills n ch zu ge huhcL in Zv uc. oh» adch lom- n 8 )t u so il- w rux he zu )tn eist rei* zu- am rett (CP DÜ : i» Iber 11 Kenntniß bringen. mit 88 Sr. «l zu Beßeilur II Dabei wird zugleich angezeigt, daß das Wahlprotokoll II. Gießen, den 11. Mai 1871. III. Am 20. Mai a. c 1922) Gießen, den 14. Februar 1871. Concett-Verein 4) n ii ii ii ii n ii ii ii ii ii n ii n n !! II 78 72 70 68 67 49 48 48 45 41 38 38 37 37 37 mit 1976) In Folge der von uns seiner Zeit erhobenen Anklage gegen Buchhändler Wilhelm Ferber zu Gießen ist folgendes Urtheil ergangen, welches wir in Folge unserer seiner Zeit gegebenen Zusage und nach Maßgabe der pos. 3 dieses Urtheils hiermit zur öffentlichen Zur Beglaubigung: Stammler. die n Fuhr wer buche wer pos. wer buche Für den evangel. Kirchenvorstand: G- L a n d in a n n, Pfarrer. Andrei Vorstehendes Urtheil wurde heute in Abwesenheit der nicht erschienenen Rubrikaten öffentlich verkündet. Aron Katz und Isaak Steinberger von hier in eine Geldstrafe von fünfzehn Thalern (fl. 26. 15 fr.), sowie in die Hälfte der Kosten der Voruntersuchung und in drei Viertheile derjenigen der Hauptverhandlung zu verurtheilen, dagegen Buchdrucker Friedrich Christian Pietsch von Gießen von Strafe und Kosten freizusprechen, und der decisive Theil des Urtheils auf Kosten des Buchhändlers Wilhelm Ferber in dem hiesigen Anzeiger bekannt zu machen sei. Die Ala Denen, welche fK schon mehrmals 3 bergauf, zu fahre, Herumlaufen; nicht Kleider verunreinig Leider rei aber thunlich i|t, f Hätten diese Hundefuhrwei Weiter wird 5) wer j 6j wer i bis zu den B 7) wer b 1) Ferdinand Gail, Kaufmann, 2) Wilhelm Keller, Vuchdruckereibescher, . . . . 3) Ludwig Bücking, Beigeordneter, 4) Balthasar Vogt, Bürgermeister, 5) Jean Haustein, Gemeinderath, 6) Karl Dornseiff, Hofgerichtsadvokat, 7) Georg Kempff, Hofgerichtsrath,...... 8) Georg Noll, Kaufmann ......... 9) Dr. Herman n Wasserschleben, Geh. Justizrath, 10) Karl Schwan, Weinhändler, ....... 11) Balthasar Lenz, Wirth......... 12) August Heß, Gemeiuderath, 13) Karl Ludwig Kirsch, Rentner,...... 14) Johann Heinrich Fuhr, Kaufmann, . . . . 15) Dr. Ferdinand Beck, Professor,...... 16) Dr. Friedrich Nitzsch, Professor, findet die Ziehung der Obligationen der Stadt Barletta statt. Prämien: Frcs. 2,000,000,1,000,000, 500,000, 400,000, 300,000, 200,000, 150,000, 100,000 u. s. w. Jede Obligation muß mit mindestens Frcs. 100 zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung mit Frcs- 100, sowie die Zahlung der Prämien, erfolgt in effectivem Gold und stets ohne jeglichen Steuerabzug in Barletta, Paris, Florenz und Neapel. Nota. Die schon gezogenen Obligationen behalten das Anrecht auf alle späteren zur Verloosung k o m m e n d e n Prämien und kann d e m n a ch ein und dieselbe Obligation mehrere Male mit Prämien gezogen werden. Original-Obligationen von Frcs. 100 sind erhältlich zum Preise von Frcs. 55 ---- Thlr. 14. 20 Sgr. == fl. 2 5. 40 fr. be^, allen Bank - und Wechselhäusern des In- und Auslandes. 1) Wilhelm Ferber, Buchhändler in Gießen, 2) Friedrich Christian Pietsch, Buchdrucker dahier, wegen Ehrenkränkung und Verläumdung, durch die Preffe verübt, wird hiermit von Großherzoglichem Bezirksstrafgericht Gießen durch Urtheil So erkannt Gießen, Stein. Dr. v. Stimmen. ii n n n ii ii '■ i> den 11. Februar 1871. Grolman. Dr. v. Schmatkalder. Frachtbriefe für die Main-Weser-, Cöln-Mindener und Oberhessische Eisenbahn, sowie sammtliche zollamtlichen Formulare, sind zu haben bei W. Klee, am Markt. 1975) Die Wiederaufnahme der regelmäßigen Abonnements-Concerte ist wegen Mangels eines Orchesters noch immer unmöglich, so daß wir uns vorerst auf die Veranstaltung eines Concerts beschränken müssen. Dasselbe findet Montag den 15. Mai, Nachmittags 6 Uhr, unter Mitwirkung des Hofpianisten Scheuermann aus Darmstadt, des Concertmeisters Heckmann aus Leipzig und des akademischen Gesana- vereins statt. A. Katz. gez. I. Steinberger. In Untersuchung gegen Recht erkannt: I. Wilhelm Ferber, Buchhändler in Gießen, 35 Jahre alt, evangelisch, verheirathet, wegen Beleidigung des Die Subscriptionsliste wird den Vereinsmitgliedern durch den Vereinsdiener zugestellt werden, der zum Empfang der Eintrittsgelder ermächtigt ist. Die Veröffentlichung des Programms erfolgt morgen. Der Vorstand. „|tW* v 1n v k Kirchenvorstands - Wahl. Wir machen hiermit bekannt, daß bei der am 10. Mai abgehaltenen Wahl zu Mitgliedern des Kirchenvorstandes unserer evangelischen Gemeinde gewählt worden sind: seinen lagen, jedoch ohne Stimmzettel, vom nächsten Montag, dem 15. Mai an, Tage lang in dem ersten Pfarrhause offen liegt. Die Handlung der A A. Kusch Föhne empfiehlt in frischen Sendungen: Extra feines Trarrbeugelve, Trüffeln ä la Perigord, Champignons, Mixed-Pickles, Oliven, B rituellen und türkische Pflaumen. Caviar, Sardines ä l’Iiuile, Sardine« in Picfife«, Cagtern, ächten Düsseldorfer und englischen Senf. 01 @ - O üi ab c ® I a c@ e mit Vanille, pr. Pfd. 28 fr., Stollwerck'fche Aruli-Woubons und Khocotadeu in verschiedenen Sorten, O «e ® i 9g n ff*. Liebigs Fleifch-Extract von Fray-Ventos in Südamerika, Londensirte Milch von der Anglo-Swiss Compagnie in Cham (Schweiz), pr. Büchse 42 fr. Schwarzen und grünen Mee in Souchong, Congou, Pecco mit Blütheu, Haysan und Imperials, Veenille, Allen Malaga, Madeira, Portwein, ToKayer, Rhein- und Hardtweine, Düsseldorfer Urrac-, Wum-, Burgunder, Wanisse-Bunschessen; und feine holländische und französische Liqueure. Feinsten Enrmenthater-, Schweizer-, Limburger-, Kräuter- und Rahmkäse, mit und ohne Stanniolverpackung. Feinstes Blütherr und Weizenmehl aus der Kunstmühle der Herren Franz Peppler & Compagnie. Italienische und deutsche Maccaronis, Eiergemüseuudeln und Snppenleige, geschälte Erbsen, Linsen und Bohnen, feinste Patent-Reis- und Weizenstärke, und ertra fein gesiebte Uafstnade. Tafel- und Stearinkerzen in verschiedenen Sorten, von 20 fr. an pr. Pfd. feine Levante- und Zamoica- Badeschwämme. Holländische Vollhäringe, Genueser Sardellen, Saiz- und Essiggurke», englische Speckbückinge zum Nohessen, Gotleeier Cerveleilwurst, Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr> Chr. Pietsch) in Gießen. Bund $) wer 1 9) das . des $ T Die europ • ^i'^ßunaen ■ i'it bia'Jh“ «'»Innen. 1 Nf/ tot *« hit ,? ti( 6 * BjUiUruf'n l™1 fein rK