Dreis rteirrijährig 1 fl- 12 fr. mit Äringerlohn. Burrb bie Dost bezogen vterttlsährifl 0. S7 fx. lSvchemr raglrch, mit Äu«» nähme Montags. Expedition : Eanzleiberg 8tt B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen. Ne. 262. EMWWWMWMWWWMWWWWWWWWWWMWWWWI EeOeÄMMGeri auf sem Freitag den 10. November 1871. fortroäbrenb fr-wobl bet der Expedition, Eanzleiberg B. 1, als auch bei allen Vast-Expeditioneri und den Land-Postbotm entgegen genommen. Abonnenten, »eiche den Anzeiger bei der Expedition abbolen lassen, erhalten denselben für die Monare November und December zu 40 fr. Amtlicher T h e i l. Nr. (Nr. 709 ) (Nr. 710.) (Nr. 711.) (Nr. 712.) (Nr. 713.) (Nr. 714.) 1’ des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ausgegeben zu Berlin am 31 October 1871 enthält- betretend die Zurückzahlung der auf Eirund des Gesetzes vom 21. ^ult 1S70 aufgenommenen fünfvrocentiaen 91nfpifip »nm ->q .or_. besetz, betreffend die Eontrole des Reichshaushaltes für das Zahr 1871. Vom 28. October 1871. TP ‘ 9 2tnIc^c* $om 28' October 1871. Bekanntmachung.betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 18. October 1871 Gestellung eines Verelnskontroleurs für die Großh. Badischen Hauptämter zu Stüflingen, Thiengen und Randeaa Ernennung von Generalkoniuln und bezw. Konsuln des Deutschen Reichs. 001 . m Ertherlung des Exequatur an den Königl. Großbritannischen Konsul für das Gebiet von Bremen, das Großbermatbum nrhenhum in™, und Bezirke von Emden, Leer und Geestemünde zu Bremen. ^"vgyerzogryum uiqenburg, sowie die Hafen (Nr. 715.) Desgleichen an den Generalkonsul des Orange-Freistaats für das Deutsche Reich zu Berlin (Nr. 716) Desgleichen an den Vicekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika zu Aachen. (Nr. 717.) Desgleichen an den französischen Generalkonsul zu Hamburg. Nr. 42 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, auögegeben zu Berlin am 1 November 1871 enthalt • (Nr. 718.) Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs. Vom 28. October 1871. ^vvemver l»/l, enthalt. (Nr. 719.) Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs. Vom 28. October 1871 Gießen, den 6. November 1871. Großherzogliches Kl'cisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths: Keku le, Kreisassessor. politischer T h e t t. Die Unterrichtsfrage in Frankreich, Man hofft gegenwärtig in Frankreich clleS Heil von der Erweiterung und Verallgemeinerung des Elementarunterrichts und der Hebung der Volksschulen. Man sieht ein, daß alle früheren Regierungen in dieser Beziehung aus Gleichgiltigkeit und Schlaffheit, zum Tdeil auch wohl aus verkehrten Tendenzen, unendlich viel gesündigt haben; man fängt an, sich der offenkundigen Verwahrlosung der unteren Bolkeklassen zu schämen und spricht sich mit Entrüstung darüber aut, daß in Paris z. B. 67,000 Kinder des Schulunterrichts entbehren muffen, blos weil es an den nöthigen Schullocalen fehlt, um sie unterzubringen: und in der Stadt, in welcher so entsetzliche Zustände herrschen, jahrelang der oaulustigste aller Präfecten die Gemeinde mit vielen Millionen von Schulden belastet hat, um feiner Neigung fröhnen zu können, um ganze Stadtviertel niederzureißen und neue auf- ruführcn. Für Prachtbauten, um den Mittelpunkt der Eivilisation prunkvoll zu schmücken, wußte der Stadt-Pascha stets die nöthigen Mittel aufzutreiben, aber an Schulhäuser dachte er nicht, und sein Herr und Meister ließ ihn gewähren. Wenn jltzt Vie neue Stadtverwaltung die Mittel aaszubringen sucht, um diesem schreienden Mangel abzuhelfen, so erfüllt sie nur eine Pflicht, und sie wird nicht einer einmaligen, sondern einer sortgesetzten Anstrengung bedürfen, um nur Cie dringendsten Bedürfnisse zu befriedigen, da man mit den vorläufig für da? städtische Schulbuvget ausgeworsenen Mitteln nicht weit reichen wird. Es laßi ßch wohl erwarten, daß die übrigen Städte und Gemeinden dem von Paris ge- gedenen Beispiel folgen werden. Ob es bei dem bloßen Anlauf sein Behenden haben, oder ob man die ruhige unerschütterliche Beharrlichkeit bewähre« wird, ohne die sich auf diesem Gebiete nichts Tüchtiges schaffen laßt, muß abgekartet Verven. Ern Fortschritt ist es immer, daß man das Urbet erkannt und von der Nothwendigkeir, dasselbe zu heilen, sich überzeugt hat. Schwierigkeiten wird man auf diesem Wege genug zu bekämpfen haben, besonders den Widerstand der Geistlichkeit, die gegen das Princip der Staats- und Äemeinvefchulen und folglich auch gegen den Schulzwang sehr eingenommen '.st, veil sie einsieht, daß ihre Schulen die Eoncurrenz mit den Äiaatsschulen nicht aushalten können; bezeichnend ist es, daß der Bischof Dupanlvup in dieser Frage Breits Stellung genommen hat und sich lebhaft sowohl gegen den unentgeltlichen die gegen den obligatorischen Elcnuntaranterricht ausspricht. Zunächst dürfte indessen wohl Die aufgeklärte öffentliche Meinung stark genug fein, um den Wid r- ßand der geistlichen Herren zu überwinden. Die Unterrichtssrage steht einmal auf der Tagesordnung, und die Presse, in dieser Angelegenheit einen löblichen Eifer entwickelnd, wirb Sorge dafür tragen, daß sie nicht allzubald von derselben verschwinde. Man würbe sich indessen in Frankreich im Jrrthum befinden, wenn man glauben wollte, daß durch Hebung und Verallgemeinerung des Elementarunterrichts Vie Ration ihre Pflichten gegen die Heranwachsende Jugend vollständig zu erfüllen in etanDe fein werde. Die elementare Bildung ist einer der Faktoren, aus denen ßch die allgemeine Bil.ung eines Volkes zusammensetzt; aber nimmermtyr Darf man Die Höhe dieser ausschließlich nach der Höhe und Ausbreitung jener bcur lheilen. Wollte man so urtheilcn, so würde man China und Japan eine Der Ulten stellen unter Den civilisirten Rationen einräumen müflep, was doch ein al«genscheinlicher Widersinn wäre. Es gibt allerdings eine Richrung, die auch auf »k'.ßigcm Gebiete dadurch dem Grundsatz Dir Gleichheit Genüge zu leisten glaubt, daß sie die Volksbildung emporheben, Die höhere Bildung herabvrücken will auf cut Niveau der Volksbildung. Das Ergedniß derartiger Bestrebungen würde aber nicht eine Hebung des Bildunqsnivkau, sondern ein Stocken, eine Dersum- pfung der Bildung sein, und alle Klaffen der Bevölkerung würden der Erfrischung und Fortschrrttsfähigkeit entbehren, die einer Nation immer nur aus Der gesunden rafOgen, tiefen und freien Bildung Der über das allgemeine Niveau sich erhebenden Klaffen zuströmt. Eine jede Nation erhalt- daher :br charakteristisches Gepräge stets durch den Geist, der in ihren höher gebildeten Klaffen herrscht, durch Die Eigenthümlichkeit Der höheren Bildung, durch Den läuternden, befreienDen und erhebenden, oder ent» Itttlichenden, knechtenden und niederdrückenden Einfluß, den diese Bildung auf alle auch Die mittleren und niederen Klaffen der Gesellschaft ausübt. Die Fehle'/ welche tiefer höheren Bildung ankleben, werben überall unb immer auch auf ben Ge.ammtcharacter Der Nation einen maßgebenden schädlichen Einfluß aueüben. Wenn daher die Franzosen mit Recht Die Schicksalsschläge, Die ihren Staat betroffen, die endlosen Parteifehden, aus denen sich kein Ausweg finden läßt, der Nttlichen unb geistigen Verwahrlosung Der Nation zuschreiben, so mögen sie, wenn llc ^ch Mitteln Der Heilung suchen, ihre Aufmerksamkeit nicht allein, ja nicht einmal vorzu. sweise, nach Unten richten, sondern auch ihre höhere Nationalbildung, den Zustand ihrer höheren BilbungSanstalten einer ernsten unb strengen Prüfung unterwerfen. Sie werden bann ohne Mühe zu der Einsicht gelangen, baß in irinkm xande Europa's auf dem Gebiete der geistigen Bildung die Tradition fo allmächtig ist und so stabile allen Fortschritt ausschließende Zuständc geschaffen hat, als in Dem revolutionären Frankreich. Das höhere französische Schulwesen ilt e.ne vom Staate gelenkte und regierte Welt für sich, abgeschlossen gegen den Bilvungsstrom, der in Deutschland immer zuerst die Schulen zu durchdringen sucht, und dieselbe« daher wirklich zu Bildungsherden für die Nation macht; un- zuganglich zever Verbissxrung Der Methode; widerstandslos Dem unbeugsamen Gesetz der Einförmigkeit unterworfen. Und was erstrebt Diese Schulet Nicht freiere Bildung, die nach dem französischen Jargon nur zu einer Anarchie der Geister führen würde, sondern Abrichtung. Und in dieser Beziehung leistet sie allerdings Bedeutendes. Aber indem sie in Den Schülern Den Ehrgeiz und Die Eitelkeit Durch Preisvertheilungen und prunkvolle Schaustellungen ganz ungebührlich stachelt, indem sie dem Staate brauch- bare V-rwaltungskräfte zuführt, vermag sie es nicht, den Samen einer höheren, •Deuten Bildung, des freien wissenschaftlichen Förschungstriebeö, des edlen, mann» irben Selbstbewußtseins, welches Der Besitz einer freien Bildung gewährt, auszu» treuen. Und daher kommt auch, was die Schule leistet, wohl der Verwaltung des Staates, wohl Der virtuosen Ausbildung einzelner Wissenszweige, nicht aber dem gefammtcn Volke zu Gute. Die Schule erhalt die altfranzösische Tradition lebendig, aber sie wirb in ihrer gegenwärtigen Gestalt nimmermehr ein Hebel Der Entwicklung unb eines lebenskräftigen, gesunden Fortschritts werben. Auf Diesem Gebiete hat sich also Der erwachte Reformgeist vor Allem zu bcthätigen. Daß der gegenwärtige Minister Des Unterrichts fähig ist, Diesen Reform- geist zu leiten, muffen wir nach dem, was wir vor Kurzem über feine Ansichten bemerkt haben, bezweifeln. '„tlvurs W CH , tl ytvi WlfcVVl MW V'»»* •wi»yv, V U ---- durch Zuführung u. s. w. bis 2) im klebrigen" zu streichen. I iukaus,n bittet um Ablebnuna dieses Antraaes und Annahme Belgien wird als ein Lan.1 Die belgische freie Presse habe keine richtigere Aufgabe Deutschlands verdanke. kann jeder Minister sich mit den Landtagen gegen den NetchSrath verbünden, wäh Dauerhaftigkeit des neuen Ministeriums haben: Die evangelische nationale Conferenz von Frankreich (Sektion des Südens) in Anbetracht, daß die Trennung vom Staat ihr die den evangelischen Grundsätzen angemessenste Lage zu sein und den Wegen Gottes gegenüber seiner Kirche, sowie den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft, am meisten zu entsprechen scheint; daß der Protestantismus, seit dreier Jahrhunderte ein Märtyrer der nothwendigen so viel Wandlungen durchgemacht, daß seine Entwicklung auch jetzt noch nicht zum festen Abschlüsse gekommen erscheint, wenn nicht der landtäglichen Anarchie durch die Souveränetät des Reichsraths ein Ende gemacht wird. Der „Evangelist", ein protestantische- Blatt, enthält einen Bericht über eine Pastoralconferenz, in welcher 135 Geistliche zu NimeS folgenden Beschluß gefaßt Berlin, 7. Nov. _ Ur- großen Generalstabs, wird Director des allgemeinen Kriegsdepartements. Berlin, 8. Nov. Reichstag. Dritte Berathung über den Antrag BufingS betreffend die Einführung einer Volksvertretung in allen Bundesstaaten. Na«! längerer Debatte, in deren Verlauf der mecklenburgische Bevollmächtigte, v. Bülow erklärt, über Verhandlungen der mecklenburgischen Regierung mit der R tterschas keine Mittheilungen machen zu können, wirb der Antrag mit großer Majontü Bürs« 8. No Preuss. 4'/r Frankl. 3*/i M Kurhesi- < Gr. Hess. 5 4l " , 3‘/ Bayer- 5°/o > 4°'o 1 Würtemb. Baden V/fi Oesterr. Sü P»P Kmerik. Boi «urt. z°.S »7 w ta, ®(l unbegtunB' nung in Ischl und Salzburg zugeschrieben wird, soll ihren Rücktritt wegen g 2 lich erschütterter Stellung als unvermeidlich erkennen. Wien, 8. Nov. Sicherem Vernehmen nach wird auch der kaiserliche Cavimlv kunblich rc. Gegeben rc. f Der neue Ministerpräsident in Oesterreich, Baron v. Kellersperg, hat seine Action begonnen mit der Auflösung der Landtage von Böhmen, Mähren, Krain, Oberösterreich, Galizien und vrr Bukovina, also aller derjenigen Landtage, in welchen die deutsche Verfaffungspartei die Minorität hatte. So entschiedenes Zeug- niß nun auch diese Maßregel für bas Festhalten der neuen Regierung an der Verfassung ablegt, so genügt sie doch keineswegs der deutsch-nationalen Partei, die vielmehr nur in der direkten Wahl zum Reich-rathe die Bürgschaft einer konstanten gedeihlichen Entwicklung der österreichisch-ungarischen Monarchie erkennt. S föderalistischen Bestrebungen in Oesterreich werden nur vereitelt werden können, als desianirt genannt, wenn man ihnen die Grundlage, auf der sie noch heute verfassungsmäßig beruhen, Wien, 8. Nov. Außer der Entlassung des Reichskanzlers sollen> noch anv die lanbtägliche Basis des Reichsraths entzieht, d. h. wenn die Wahlen zum Reichs- Personalveranderungen bevorstehen. Eine dem Kaiser nächststeheude Pcrsonlicv - rathe nicht aus den Landtagen, sondern unmittelbar aus dem Volke selbst hervor- welcher ein hervorragender Antheil an dem Zustandekommen ^>er ^narche« gehen. Sv lange dcr Reichsrath von der Gnade der Landtage lebt, so lange ‘ *’"'***■** """"" angenommen. Wien, 7. Nov. Alle Kreise beschäftigen sich mit der Thatsache der rt'| nlku missionirung des Grafen Beust. Gras Andraffy soll noch schwanken, das Por >' Die feullle Beust's zu übernehmen. Für den Fall seiner Ablehnung wird v. Lonya. Besonder Oeffen 4766) Es Krnktniß gel Wach eine i mit AnlkM, und Zusarnn genommen x dch die A' ssnügesunde Wx- und ^ssen, un Gesetzes v Zusammen, barfeit der: ergeht hier, 1) an dies kung, resp. Fl niß em erwirke, 2) an die Besitzer thung f thums i des Ar Februar lautende lassen, o) an diese, Ebenen Eigenth, ■JHflung Zweckbe! nächsiige mtnltgu stucks t im®rui haben, lveise jh Egend 4) an bie tommifei bem ®r] vertrete, Met s ^l°ssen, ' ^"ndiejei uchen H buchen »'N'hiiir Wifioni *atiM U- « Sm «» ’n *>tn Neu P, b) an bif{ rend der ReichSrcth erst dann fest constituirt und parlamentarisch frei ist, wenn er] Wien, 8. Nov. öi^erem yern?pai aus allgemeinen directen Wahlen hervorgegangen ist. Ob nun die neue Regierung Direktor, Staatsrath Braun, zurücktreten. diese Wahlrrform durchführen wird, ist noch sehr zweifelhaft, und darum ist die ! Prag, 8. Nov. Der böhmische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung und der Sieg der deutschen VerfaffungS^ Vornahme von Reichsrathswahlen mit Einstimmigkeit abgelehnt, worauf der da Partei noch keineswegs verbürgt. Oesterreich hat in den letzten Dccennien schon! geschloffen wurde. Das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgolomünzen, wie es nach den Beschlüssen des BundeSratheS dem Reichstage zugegangen ist, lautet vollständig : Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. ver- oivncn im Namen de« Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung b-S BunveS. rathes und des Reichstages, wie folgt: §■ 1. E- wird e.ne R-rchSgoldmunj- ausgeprägt, von welcher aus einem Psuade feinen Goldes 139y2 Stuck ausge- bracht werden. §. 2. Der j-hnte T»eil dieser Goldmünj- wird Mark genannt und in 10 Groschen, der Groschen in 10 Pfennige eingetheilt. §■ 3. Auster der R-ich-goldmun»- zu 10 Mark (§. 1) sollen ferner ausgeprägt werden: Reichs- goldmünien zu 20 Mark, »°n welchen aus Einem Pfunde fernen Goldes 6J*/4 S&wreeffSäYSr"’ r SSÄt» i» ü» i“- **>•.««f-~ * N-irbsiolr,mün»en wird auf 900 Tausendtheile Gold und 100 Tausendtheile Kupfer wenn er sich den gesetzmäßigen, liberalen Strömungen des 19. Jahrhunderts an- ffJLXn bemnflÄ 1251” daß die Trennung von Staat und Kirche den inneren Zwist tn der Stück/ und 41 . Dreißig-Mark-Stücke je ein Pfund wiegen. §. 5. Die Reichs- reformirten Kirche Frankreichs beenden würde, indem sie den widerstreitenden Mei- j- traaen auf der einen Seite den Reichsadler mck der Ueberschrift: nungen, welche um den Vorrang kämpfen, gestattete, sich tn besonderen Kirchen zu ^DeuttchsReichLn? und M in Mark, sowie mit constituiren, spricht in Anbetracht alles dessen den Wunsch au- daß m der nach. " dcr Ausvräauna auf der andern Seite das Biloniß des Landes- sten Verfassung Frankreichs die Trennung von Staat und Kirche Platz fin^e. bem beX der freien Städte, mit einer entsprechen- Aus Rom wird unterm 4. gemeldet: Anläßlich der diffenrenden Gerüchte den Umschrift und dem Münzzeichen. Sie werden im Ringe mit einem glatten über das Verbleiben des Papstes in Rom oder dessen eventueller Abre.se soll Car- w s.. melier dir vertiefte Anschrift Gott mit uns" führt. Ihr Durch- dina! Antonelli beauftragt worden sein, den Vertretern der Machte beim heiligen M Sw? uni r 18 M'llim-l-r, für das S.uhlr Oie bestimmte Erklärung zugehen zu lassen dost der Papst den unubander. Zwanzigmarkstück^22^2 Millimeter, für das Dreißigmarkstück 25 Millimeter. 6. lichen Entschluß gesüßt hat, unter kemerle. B-rhai.mss-n den V-t.can zu »er- Bis zum Erlaß eines Gesetzes über die Einziehung der groben Silbermünzen er- lassen. _______________— aäffl MÄffiiÄWe t «.am,«.»E.•**♦»«*» Teit erkort haben. — Der Reichskanzler bestimmt unter Zustimmung des Bundes- des Gesetz-Entwurfs über Den Reichskriegsschatz. Schluß.) Bet der Cpectalbiö- ratbes Die in Gold auszumünzenden Beträge, die Verthetlung dieser Beträge auf cusston wird §. 1 nach unerheblicher Debatte angenommen. — Ueber § 2, der die einzelnen Münzgattungen und auf die einzelnen Münzstätten und die Den letzte- in zweiter Lesung nachstehende Fassung erhielt: „Bet emgetrerener SenntnDeruna ren für die Prägung jeder einzelnen Münzgattung gleichmäßig zu gewährende Ver- deS Bestandes von 40 Millionen Thaler ist , bis zur Wiederherstellung desselben, aütuna. Er versieht Die Münzstätten mit Dem Golde, welches für Die ihnen über- oer Reichsknegrschatz durch Zuführung 1) Der aus anderen als den im Reichs- wiesenen Ausprägungen erforderlich ist. §. 7. Das Verfahren bei Ausprägung Haushaltsetat aufgefuhrten Bezugsquellen fließenden Einnahmen des Reichs, und der Reichsgoldmunzen wird vom Bundesratde festgestellt unD unterliegt Der Beaus- 2) im klebrigen nach der darüber durch Den ReichshauShaltSeta zu treffenden sichtigung von Seiten des Reichs. Dieses Verfahren soll Die vollständige Genauig- Bestimmung zu ergänzen", erhebt sich wiederum eine längere Debatte. Fnes be- feü ocr Münzen nach Gehalt und Gewicht sicherstellen. Soweit eine absolute Ge- antragt, die Worte: „du.u- ---'«v-»» VIV ?“*'-----°7 7« " 77' nauigkeit bet Dem einzelnen Stücke nicht innegehalten werden kann, soll Die Ao- — Finanzminister Camphausen bittet um Ablehnung bleseö Antrages und Annahme weichuna im Mehr oder Weniger im Gewicht nicht mehr als zwei und ein halb des §. 2 nach Dem Beschlüsse der zweiten Lesung, tn welcher den Utzt tn Preußm Tausendtheile seines Gewichts , im Feingehalt nicht mehr als zwei Tausendtheile bestehenden Zustanden gegenüber ein großer Fortschritt liege. — v. Kardorff spricht betrauen. 8. Alle Zahlungen, welche gesetzlich in Silbermünzen Der Thaler- in demselben Sinne, während Dr. Hänel die Zuweisung von unbestimmten Fonds Währung, der Südbeutschen Währung, Der Lübischen, Der Hamburgischen Curant- und Einnahmen an einen Kriegsschatz für unconstitutlonell ^lart. Dies sei auch Währung, oder in Bremischen Thaler Gold zu leisten sind, oder geleistet werden oas Bedenken gewesen, welches Den verstorbenen Twesten eine so scharfe Stellung dürfen, können in ReichSgoldmünzen (§§. 1 und 3) dergestalt geleistet werden, gegen Die dauernde Institution des preußischen Staatsschatzes elnnehmen ließ, daß gerechnet wird — Das Zehn-Mark-Stück zum Werthe von 3y3 Thalern oder 0. Bennigsen. Die Auffassung Der Nr. 1 Des §. 2 , wie sie der Flnanzminister 5 $t. 50 Kr. Süddeutscher Währung, 8 Mark 51/2 Schilling Lübt,cher und Ham- bei Der zweiten Lesung ausoruckte, entspreche keineswegs dcrten'.gen der Commilsions- duraifcher Curant - Währung, 3 Thlr. 24/ Grote Gold Bremer Rechnung; — Mitglieder, welche den §. formuiirtcn; der Reichstag werde aber hoffentlich im das Zwanzig-Mark-Stück zum Werth von 6^/3 Thalern oder 11 Fl. 40 Kr. Etat dafür sorgen, daß seine Auffassung Die maßgebende bleibt Glücklicherweise Süddeutscher Währung, 16 Mark 102/3 Schilling Lübischer und Hamburgischer fd das Butgetrecht des Reichstages viel genau.r pracisirt und umfassender, wie Curant Währung, 6 Thaler 1^/, Grote Gold Bremer Rechnung; — Das Dreißig, cad des preußischen Landtages; ersterer brauche nur die ihm verUeheaen constitu- Mark-Stück zum Werth von 10 Thalern oder 17 Fl. 30 Kr. Süddeutscher Wäh. tionellen Rechte anzuwenden, um allen Velleitäten zu entgehen. Daß die zufalltgen, runa, 25 Mark Lübischer und Hamburgischer Curant-Währung , 9 Tyaler 210/31 gewissermaßen vom Glücke abhängigen Einnahmen in den Reichskriegsschatz flutzen, Grole Gold Bremer Rechnung. §. 9. Reichsgoldmünzen, deren Gewicht um dagegen hat Redner nichts einzuwenden, aber er verlangt mit Entschiedenheit, datz nicht mehr als fünf Tausendtheile hinter Dem Normalgewicht (§. 4) zurückble-bt die Lasten des bisherigen preußischen Kriegsschatzeö auf alle deutschen Schulterit (Passiraewicht), und welche nicht durch gewaltsame oder gesetzwidrige BefchäDigung gleichmäßig vertheilt werden. — In namentUcher Abstimmung wird der Antrag am Gewicht verringert sind, sollen bei allen Zahlungen als vollwichtig gelten. Fries' mit 171 gegen 120 Stimmen abgelehnt, der §. 2 tn der Fassung der Reichsgoldmünzen, welche Das vorgedachte Passirgewicht nicht erreichen und an zweiten L-sung genehmigt. — §. 3 findet ohne DtScusfion Annahme und ebenso Zahlungsstatt von den Reichs-, Staats-, Provinzial- oder Communalkass'N, sowie in der definitiven Schlußabstimmung das ganze Gesetz. von Geld- und Creditanstalten und Banken angenommen worden sind, dürfen von Der Präsident verliest sodann ein Einladungsschreiben des Berliner^Magistrate den gedachten Kaffen und Anstalten nicht wieder auSgegeben werden. Die Reichs- zur feierlichen Enthüllung des Schillerdenkmals, und schließt darauf Die Sitzung aolvmünzen werden, wenn dieselben in Folge längerer Circulation und Abnutzung um 43/4 Uhr. — Nächste Sitzung morgen 12 Uhr. am Gewicht so viel eingebüßt haben, daß sie das Passirgewicht nicht mehr er- f Berlin, 6. November. Das deutsche Centralcomite hat nach Dem letzten reichen, für Rechnung desjenigen Staats, für welchen Die Münzen geprägt sind, Nachweise eine Gtsammttinnahme von 4,458,700 Thlr. gehabt. Hiervon gehorec zum Einschmelzen eingezogen. Auch werden dergleichen abgenutzte Goldmünzen ver Kaiser-Wilhelm-Stiftung 1,096,000 Thlr. Das deutsche Centralcomite wir b.t den Kassen dieses Staats stets voll zu demjenigen Werthe, zu welchem sie aus- in nächster Zeit mit der Zusammenstellung eines Berichtes über die Stammte 2Wö' gegeben sind, angenommen werden. §. 10. Die Bestimmung im zweiten Alinea feit der freiwilligen Krankenpflege währenD oes deutsch - französischen Krieges oe des Artikels 11 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 wird aufgehoben, ginnen. §. 11. Sobald Der zunächst auszuprägende Betrag von Goldmünzen (§. 6) in Berlin, 6. November. Die „Nordd. Allg. Ztg." weist auf Die zunehmend! Verkehr gebracht ist, sind die derzeit im Umlauf befindlichen deutschen Goldmünzen Cooperation Der Uitramontanen und Communisten, Der schwarzen und rothen je- durch die Staaten, für welche sie ausgeprägt sind, etnzuztehen. §. 12. Es sollen fuiten, hin und bemerkt, Daß gerade in Belgien beide Todtfeinde DeutlchlandS Gewichtsstücke zur Aichung und Stempelung zugelassen werden, welche das Normal- des modernen Staates einen Sammelplatz haben. Belgien wird a.s ein Dani gewicht und das Passirgewicht Der nach Maßgabe Dieses Gesetzes auszumünzenden bezeichnet, welches seit 1864 Alles dem uneigennützigen, aufopfernden SchuF Goldmünzen, sowie eines Vierfachen derselben angeben. Für Die Aichung unv Deutschlands verdanke. Die belgische freie Presse habe keine richtigere Aufgav Stempelung dieser Gewichtsstücke sind die Bestimmungen der Artikel 10 und 18 als die Bekämpfung der schwarzen und der rothen Internationalen, deren Zusammen der Maaß- und GewichtSordnung vom 17. August 1868 (Bundesgesetzblatt S. wirken Die Zukunft Deutschlands fortwährend bedrohe. 473) maßgebend. §. 13. Im Gebiet des Königreichs Bayern kann im Bedürf- Berlin, 7. Nov. General Stiehle, bisher Chef^ver zweiten Ablheilung oe nißfall eine Unterteilung Des Pfennigs tn zwei Halb-Pfennige stattfinden. " Spanier, ner ' 1 Prankf. Ban Frankf. Ver Darmst. Bai Wien Bank; Galizien 25 Oeat. Credil Wechsel. 79 Oberhessen c. Actien. Frankf. Bank 138 Vz Frankf. Vereins-Kasae 1193/< Darmst. Bankact. 435 Wien Bankactien 793^ Galizien 2571/2 Oest. Creditact. 302 Vg_______ 4640) Eine ganz neue Nähmaschine (Singer), nebst Bügeltisch, ist billig zu ver- ■ laufen. Näheres im alten Arrestbaus. Milchverkauf. 4234) Im früher Lo os'- fchen Köfchen, Lit. D. Nr. 21S, ist täglich, Vormittags halb 9 Uhr, frische Milch zu haben. _____________ Bekanntmachung. 4759) Mittwoch den 22. November Vormittags 9 Uhr, werden in hiesiger Strafanstalt: 100 Bettteppiche, 1 Parthie altes Glas, circa 6 Zentner Lumpen, persönliche Servituten, Nutzniehungs-, Brautgabs-, Leibzuchts- und Auszugsrechte auf solchen Grundstücken anzusprechen, haben dieselben anzumelden und durch Urkunden ober Anerkennung des Besitzers des belasteten Grundstücks nachzuweisen. Zur Anmeldung der genannten Rechte und zur Erbringung der erforderlichen Nachweise wird eine vom 15. November 1871 an zu laufen beginnende unerstreckliche Frist von drei Monaten unter dem Rechtsnachtheile vorbestimmt, daß auf Rechte vorgedachter Art, welche weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern, beziehungsweise den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverreichnissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen in der vorbestimmten Frist aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der ftattfin- denden Zusammenlegung keine Rücksicht wird genommen werden. . Die vorbestimmte Frist lauft mit dem 15. Februar 1872 ab. Gießen, den 2. November 1871. Großherzogliches Landgericht Gießen. Bötticher. Bekanntmachung. Das Format der gebrannten Mauersteine betreffend. 4671) Wir bringen hiermit zur Kennt- niß der Betreffenden, daß bei dem unter unserer Leitung zur Ausführung kommender Staats-, geistlichen und Gemeindebauwesen vom I. Januar 1872 an gebrannte Mauersteine nur in der Länge von 25 Een- timeter, Breite von 12 Zentimeter und Dicke von 6*/2 Zentimeter zugelassen werden, welches Format auch im Königreich Preußen zur Einführung gelangen wird. Gießen, den 31. October 1871. Grobherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel. Verfieigeruugen. 4755) Die zur Anfertigung dreier Plakatstöcke erforderliche Zimmerarbeit, veranschlagt zu 18 fl. 41/» fr., soll ' Freitag den 10. L Mts., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause versteigert werden. Gießen, den 7. November 1871. Mrotzherzogliche Bürgermeisterei Gießen- Vogt. Paris, 7. Nov. Der Generalrath der Seine hat einstimmig den Gesetzentwurf angenommen, welcher den unentgeltlichen und obligatorischen Unterricht einführt, verwarf jedoch den weltlichen Unterricht mit 41 gegen 37 Stimmen. Paris, 8. Nov. Der diesseitige Gesandte am päpstlichen Hofe, Graf Har- tourt, kehrt heute auf feinen Posten im Vatiean zurück. Bezüglich der Vereinigung beider französischer Gesandtschaften in Rom dürfte, der „Agencc HavaS" zufolge, der gegenwärtige Status quo nicht geändert werden. — Gerüchtweise verlautet, Goulard solle als Gesandter am italienischen Hofe beglaubigt werden. Dagegen wird das Gerücht, Picard sei zum Gesandten in Brüssel ernannt, für unbegründet erklärt. Newyork, 7. Nov. (Kabeltelegramm.) Die Republikaner haben bei den Wahlen mit großer Majorität gesiegt. Actien. 5O/o östr. F. St. E. B. 3921/e Lombard. Bahn 1963/< Ludwigsh.-Boxbach 1943 Maxbahn 143 Bayer. Ostbahn 1441/z Rhein-Nahebahn-Aot. — Hess. Ludwigsb.-Act. 176 H 0 lzverkauf. 4756) Montag den 13. d. Mts., um 2 Uhr, wird auf dem Rathhause in Wismar fol- werden durch mein seit 26 Jahren weltberühmtes /z 30/g Livorneser 37 Vs 50/g Toscaner 56i/r 50/0 Elisabeth.-Prior. 82 do. II. Emiss. 79y<________ Änlehensloose. Kurh. 40 Thlr. Loose 695/g Nassau 25 fl. 42 40/0 bayr. Präm.-Anl. 113 Ansbacher 7 fl. 12 40/g badische Loose 111V4 Badische fl. 35 Loose 693/4 30/g Oldenburg, ä 40Thlr. 363/4 Oestr. fl. 250 v. 1854 — 1858r Priori tätsloose 185 1860r Loose 86Vs 1864r „ 139 Braunschweiger 19V< Stadt Florenz 83Vg 7t,r ««4 in d-i « ta 4 * f* tri* |»Ifo ■ bei» hkiliz« J?|t ten unabiohi- Sititiin in, Seilgeboteaes. 4770) Heute treffen frische Schellfische und Kablianen ein. I. A. Busch Söhne. 4768) Zwölf alte Fenster, 73Vr" hoch, 47V2'' breit, mit je 4 Flügeln, in gutem Zustande, sind zu verkaufen bei G. H. Balser, Glaser. Borseunachrichten. 8. November 1871. Preuss. 4VzO/g Oblig. 99 Vr Frankf. 31/2% Obi. 861/2 Nass. 41/2 °/o Obi. 987/s Kurhess. 4% „ 92 '/< Gr. Hess. 5% Obi. 1031/z „ „ 40/0 „ 96i/4 „ „ 3V3% ■ 911/z Bayer. 5% n 100 Vs 41/2% 1jährige 100 „ 40/g 1jährige 95 Würtemb. A1/2% Obi. 993/< Baden 41/zO/g Obi. 0. E. L. 99 Oesterr. Silberrente 57i/2 Ä Papierrente 49 Amerik. Bonds 1881r 991/2 . „ 1882r 96 3/4 „ 1885r 963/4 „ „ 1887r 967/8 Spanier, neuest. 3°/q 327/g ■(g Btrli*1 tu eiR , nt h4«*'S |jt,. »until* 4DjciW ^:s « ®1,L. - SW „1», t-"”3*1, ^•**1 rsrss-s J 4519) Patent - Korksohlen, gegen kalte und nasse Füße, mit Wolle und Roßhaaren, empfehlen bestens I. A. Busch Söhne. 4767) Zwei gute Kochöfen sind zu verkaufen in Lit. A. Nr. 130 auf dem Asterweg. 4774) Buchen- und Kiefern-Brennholz, in Stecken und kleingemacht, empfiehlt S- Katzenstein, _________ Holzhandlung. 4521) Lachs-Forellen, geräuchert zum Roheffen pr. Stück von 9 bis 12 fr., Englische Speckbückinge, pr. Stück von 4 bis 8 kr., in neuer Sendung empfehlen I. A. Busch Söhne. 4751) 2 bis 3 Ztr. guter Meerrettig, sowie ein Steinkohlen-Ofcn, sind zu verkaufen. 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