Preis vierteljährig 1 st- l2 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 27 kr. Gießener Anzeiger. Erscheint täglich, mit Nil* nähme Montag-. Expedition : Canz leiberg 2it B. Nr- 1. Anzeige- und Amtsötalt für den Kreis Hieben. Nr. 7. Sonntag den 8. Jannar 1871. Amtlicher T h e i l. Gießen, am 3. Januar 1871. Betreffend: Reichtagswahlen. Das Großherroglichk Krrisaml Gießen an die Großherzoglichcn Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lahn, Beuern, Burkhardsfelden, Ettingshausen, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lich, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen und Ruttershausen. Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung pom 20. December 1870 binnen 8 Tagen. Dr. G o l d m a n n. Kicßm, am 3. Januar 1871. Setreffen- • Die Vollziehung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und Me Vergütung der Brandschäden betr. Das Gi»Dhßrrrsg > ichr Krrisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Beuern, Dorf-Gill, Ettingshausen, Gießen, Groß-Linden, Hausen, Holzheim, Klein-Linden, Lich und TreiS a. d. Lda. Wir erinnern Sie wiederholt an die Erledigung unserer Auflage vom 3. v. M. binnen 5 Tagen bei Meldung von 30 kr. Strafe. Dr. G o l d m a n n. •« Eießrn, am 3. Januar 1871. Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch bie Landgestütsbeschäler für 1871. Das Grotzheriagliche Kreisaml Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizei-Commissar zu Arnsburg. Diejenigen von Ihnen, welche im Jahre 1871 Ledeckscheine nötbig haben, wollen dies, unter Angabe der Anzahl, bis zum 15. Januar l. 3, «»zeigen. Dr. G o l d m a n n. Betreffend: Die Erhebung von Domanialgefälle bei Großherzoglichem Rentamte Gießen. Das G r o ß h e r z v g l i ch e Rentamt Gießen an sämmtliche Krosiherjogliche Bürgermeillereirn des UrntamtsbrstrKg. Die Ende December vorigen Jahres fällig gewesenen Holz- und Grummet-GraSgelder pro 1870, können bis zum 20. dieses Monats ohne Mahnung hierher bezahlt weiden. L y n ck e r. B e k a n n t m a ch n n g. Die im Jahr 1870 in der Stadt Gießen angezeigten Verbrechen und Vergehen betreffend. Nachstehende Ueberficht wird hiermit veröffentlicht. Die Lokal-Polizei der Stadt Gießen hat im Jahr 1870 zur Bestrafung angezeigt, beziehungsweise verhaftet und ermittelt. Personen. 1. Wegen Desertion 2. „ Falschmünzerei x , 3. „ Widersetzung und Verletzung der Amts- und Dienstehre 4. „ Körperverletzung.............. 5. „ Blutschande 6. , Diebstahls 7. , Betrugs, Unterschlagung und Fälschung 8. „ Beschädigung fremden Eigenthums und unbefugten Löschend der Straßenlaternen 9. „ Landstreicherei...... ........ 10. „ Bettelns . 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 48. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. , Ruhestörung , Uebertretung der Feierabendstunde „ Störung der Sonntagsfeier , Völlerei „ ConcubinatS „ Thierquälerei , unterlassener Verwahrung bissiger Hunde v unterlassener Straßenreinigung, Versperrung, Verunreinigung der Straßen , Vergehen gegen die Feuerordnung und verbotenen Schießens in der Stadt , Uebertretung der Bauordnung......... „ unterlassener Anmeldung beherbergter Fremden „ unerlaubten Gewerbebetriebs „ Uebertretung der Marktordnung , verschiedener anderer Polizei-Vergehen , Hundesteuer-Defraudation n Octroi-Defraudation 2 3 10 2 73 32 18 45 302 493 414 3 22 14 8 20 297 10 hi 136 19 5 13 7 30 8 aus Gießen, 65 Fremde 8 hiesige, 294 Fremde, meist Handwerksburschen und Vagabunden. — 13 Gcwohnhcitsbettler erhielten EorrectionShau-strafe von 4 bis 22 Monaten. 2ool Personen. Zusammen NB. aus Requisition der Gerichte vorgenommenen Verhaftungen sind hierunter nicht begriffen. Gießen, den 6. Januar 1871. Großherzogltche Polizei Verwaltung R o v e r Die Reinigung der Straßen zur Winterszeit betreffend. Die hinsichtlich der Straßen - Reinigung bestehenden Vorschriften werden von Vielen erst dann befolgt, wenn sie von Polizei-Ofsicianten daran erinnert werden. Da es aber nicht immer möglich ist, jeden Säumigen an das Nothwendige zu erinnern, so werdeii wir künftig jede Nichtbefolguna der bezüglich der Reinhaltung der Straßeii bestehenden Vorschriften zur Bestrafung anzeigeii müssen. Die Vorsteher, Verwalter, Pächter und Nutznießer von öffentlichen Gebäuden sind, ebenso wie die Besitzer der Privathäuser, zur Reiniqunq der L-traßen verpflichtet; es ist ihre Sache, sich über etwaige Vergütung an ihre Vorgesetzten zn wenden. Auch die vor den Stadt-Thoren und in der neuen Anlage wohnenden Hausbesitzer müssen bei Schneeanhäufungen Fußpfade kehren und bei Glatteis Sand oder Asche streuen lassen. Die vor den Stadt-Thoren angelegten gepflasterten Fußwege müssen wöchentlich eben so regelmäßig gereinigt werden, wie die Straßen innerhalb der Stadt. Gießen, den 7. Januar 1871. Großherzogliche Polizei-Verwaltung. PoLitis cher Thcil. 7. Januar. Obwohl Die deutsche Reichsverfassung den neu hinzutretenden süddeutschen Staaten die Verpflichtung, ihre besonderen Diplomatischen Vertreter im Auslande einzuziehen, nicht auferlegt, kommt von Wien die Nachricht, die dortigen Gesandten Badens, Hessens und Württembergs seien beauftragt worden, bis zu der binnen Kurzem erfolgenden Auflösung der Gesandtschaften vie Geschäfte fortzuführen, sich aber weiterer politischer Berichte zu enthalten. Unter dem Titel „La Crise" ist in TourS eine Broschüre erschienen, deren Verfasser in energischer Weise für den Frieden plaidirt; er sieht für Frankreich kein Heil mehr, wenn sich nicht auswärtige Allianzen finden lasten. Er bezeichnet die gegenwärtige Regierung als eine ganz illegale, welche nur zur Verschlimmerung der Situation beiträgt; wenn nicht mit ihr, so müsse auch gegen diese Regierung Frankreich auftreten und sich selbst in den Besitz und die Aus- Übung seiner unveräußerlichen Rechte setzen. „Wenn Frankreich — schließt der ungenannte Verfasser — nicht Die Energie hat, die Anarchie und die Dictatur zurückzuweisen, so wird es alle Uebel erdulden, welche die Folgen einer solchen Situation sind. Wir werden den Feind auf unserem Gebiete, auf anderer Seite den Bürgerkrieg und über dies Alles Preußen sehen, welches, unsere Verlegen- heiten benützend, nach dem endlichen Siege uns Die größte aller Schanden anthun wird, in Dem von ihm besetzten Theile des LanDes mit einer Regierung seiner Wahl zu unterhandeln. Wir werden dann das Kaiserreich im Norden, Die republikanische Anarchie im Süden und vielleicht sogar die legitimistische Monarchie in ver Bretagne haben. Zur Kennzeichnung Der Leistungsfähigkeit Der gegenwärtigen Pariser Heroen im Schimpfen sei das Vorwort, welches Henry Rochefort Der neuen Auflage seiner „Laterne" beigegcben hat, möglichst voll'tändig w.edergegeden. Auf den unbefangenen L.ser wird cs genau dieselbe Wirkung machen, Die Henry Rochefort über Die kaiserliche Wirthschaft empfunden haben will. Er schreibt: „Bevor ich in meinem Vaterlande, für das sie geschrieben sind, diese Blatter publicire, au Denen ich in Der Fremde Woche für Woche das Buch unserer Schande und des Schmutzes des Empire geführt bade, muß ich mich vor dem Publikum beugen und um Verzeihung bitten. Alles, was die 7 Millionen 350,000 Ja, die das Plebiscit offenbart hat, Verworfenes, MalhonnetteS, Scrupuloses enthalten, ist wütyend über mich hergefallen. Ich lese die Eorrecturbogen meiner Pamphlete wieder Durch, ich vergleiche sie mit Den Schaudern, Durch Die uns das Kaiserreich hat passiren lassen, mit Dem EnDe, zu Dem es uns geführt hat, und ich begreift nicht, wie ich so milde habe sein können. Diese Leute JntrigantS, Marktschreier, selbst Spitzbuben zu nennen, ist noch viel zu gut für sie; man müßte in Den japanischen AlbumS Die richtige Strafe, in den Wörterbüchern Der Teufelsbanncr Die richtigen Flüche für sie suchen. Das Empire ist nie eine Regierung gewesen. Die Siesta, welche vollgetrunkene Wüstlinge zwanzig Zadre lang im ersten Stockwerke Der Tuilerien gehalten haben, war nie ein Regime. „Rein, nie wirst du Eintritt in die Geschichte haben, Bandit", hat Victor Hugo gesagt. Von allen Diesen moralischen und politischen Obsconitäten bleibt nur eine Art übler Geruch, Den unsere KleiDer eingesogen, eine Art chemischen Präcipltat, da» man Verminat Der Infamie, Crapulat de- Despotismus nennen konnte, übrig. War e- da, mußte ich mich fragen, nicht vielleicht unpatriotisch, den täglichen Fortschritt der unsagbaren Krankheit, Die uns so lange zernagt yat, Der Nation vorzulcgen? Der Grund, weshalb ich es gleichwohl gethan, ist, daß es unerträglich wäre, wenn Die Welt geglaubt hätte, daß nicht nur dreißig Millionen menschlicher Wesen zwanzig Jahre lang blind gewesen seien. Wenn man später dieses Abenteuer Des Heerstraßenraubs liest, dar sich Kaiserreich genannt hat, |o werden selbst Die am wenigsten nervösen Menschen auflrufen: Wie! Die Franzosen haben diese Hanswursterei länger als »ierunvzwanzig Stunden ertragen V Wie'! ernsthafte Männer haben sich von diesem Bleistiskhändlec Ehrenkreuze an Die Brust heften lassen? Wie! als es diesem Menschen eines Tages einfiel, sich an Die Spitze einer Armee zu stellen, Die er sich Den Anstrich gab, zur Befreiung Italiens zu führen, konnte das Volk ihm die Pferde vor feinem Wagen ausspannen? Wenn nach vielen Jahren Der Großvater seinen vor Entsetzen bleichen Enkeln sagen wird: Seht Den allen Menschen Da, der sich mühsam dahinjchleppt, er war auch einer von denen, Die so einfältig waren, eine von Bonaparte Decretine Anleihe zu zeichnen; wenn Die kommende Generation nicht ihren Ohren glauben wird — Da scheint es nur tröstend, Daß Der Geschichtsschreiber antworten kann: Es ist wahr, aber leset vie „Chatimenls“, leset „Napoleon den Kleinenkjet Die „Geschichte des 2. Dccember", leset selbst Die „Laterne', und ihr werdet sehen, daß Den schmutzigen Tatzen Der Pietnö, Dem Stockyaus Der Pinad- Die öffentliche Entrüstung entschlüpft ist und draußen Soldaten für das wahre Frankreich geworben hat. Es gab Todte, Verzweifelte, Stumpft, aber e- gab auch Wache, de, welche Die Stunde erkannten unD von Denen jeder Hieb Der Hacke, jeder Federstrich, jede Revolverkugel Die Oeffnung erweiterte, aus der Die Republik hervorgehen sollte .... Es giebt für BaS-Empire- nur drei Arten Untergang: eine Militärrevolution, ein VolksausstanD, eine Invasion Des FeindtS. Stets vorsichtig hat Napoleon Der Dritte gewählt. Es ist Die grausamste für uns, aber für ihn unbestreitbar die beste. Er ist Der einzige, Der nicht von Der Belagerung zu leiden hat. Denn Dieser Comödiant Der Bannmeile hat nicht einmal Die Courage gehabt, seine Kaiserrolle bis ans Ende durchzuspielen .... Er, Der das entsetzliche Unheil und die Krupp'schen Kanonen über uns gebracht, wagte vor einem englischen Offizier unser Volk zu beklagen, daß es sich in Anarchie gestürzt habe. Sein Onkel, Der erste Napoleon, Der auch nicht weniger Banvit war, verstand es wenigstens, feine Unverschämtheit mit Phrasen, wie die: „Ich wünsche, daß meine Asche am User Der Seine ruht inmitten des Volkes, Das ich so sehr geliebt habe" aufzuputzen. Der Neffe ist Darauf reDucirt, Die Nation zu verleumden, Die er zu bestialisiren versucht batte. Ja, Dieser WieDerkauer, Den Die Moray, Persigny, Maupas, Troplong, in Den Tuilerien auf Die Weide führten, besaß nicht einmal die für sein ^Handwerk nötbigen Qualitäten. Als Die Panduren, Die ihn einge- fangen, Die Schlinge ein wenig lockerten, und er allein gehen mußte, zeigte er so- fort, daß er nie aufgehört hatte zu (ein, was er war, ein V eh. Soll ich es sagend Als ich in meinem Buch einen Rückblick auf Die Etappen dieser via scelerata warf, fand ich Die Namen mehrerer jener Richter, Die von Napoleon III. Die Wurde von Galeerensträflingshütern erhallen hatten und trotzdem noch jetzt die glänzendsten richterlichen Functionen übten. Gar manche dieser durch ihre pestilenzialischen Beschlüsse beflecten Richter haben sich krampfhaft an ihre Sessel geklammert und lämmerlich geschrieen: Entehrt mich, aber jagt mich nicht fort! 22äre ich Herr gewesen, so hätte ich auf Der Stelle am 5. September den Preußen oorgi'chlagen, iynen all dieses Volk für einige Scheffel Kartoffeln zu geben. Leider habe ich nichts thun können, als sie auf ihren Plätzen lassen — und Den mein gen zu verlassen." KriegSnacdrichten. Bezeichnend für Die französische -Kriegführung sind nachstehende Angaben Der neuesten Verlustlisten: „Rheinisches Ulanenregiment Nr. 7, Patrouille q. gen Peronne am 4. resp. 8. Dccembcr 1870. Rittm ister und Escadronsches Adolph Jouanne aus Britz, Provinz Brandenburg. Verm. Als Parlamentär in Peronne zurückbehalten. Sec.-Lieutenant d. Res. Georg Ligniez aus Saarlouis. Verm. Als Parlamentär n Peronne zurückbehalten. Trompeter Christian Zimmermann aus üZeißensee. Verm. Als Parlamentär in Peronne zurückbehalten. Lillc, 4. 3an. Im gestrigen Gefechte zwischen B hagnies und Bapaume sind beide Ortschaften vollständig zerstört worden. Die Verluste sollen beiderseits erheblich sein; Genaueres fehlt noch. Die Festung Prronne wirb von den Preußen bombarDirt und ist fast ganz zerstört. Alls Lothringen, 2. Jan. Die Kapitulation von Mezieres, welche der Telegraph schon in Deutschland bekannt gemacht haben wird, ist ein höchst bedeut^ r'amcS und erfreuliches Ereigniß. Wir haben Dadurch eine wichtige E.senbahnlinie gewonnen. Das Unwesen Der Franktireurs in Dortiger Gegend hört auf, und die 14. Infanterie-Division (Regimenter 39, 74, 53 und 77 vom 7. westfälischen Armeecorpö), welche dort verwandt wurde, wird für andere Zwecke disponibel. Und wir können unsere Truppen jetzt nur zu reichlich in Frankreich gebrauchen. Mezieres hat d.s Bombardement^nur zwei Tage auSgehaltcn und dann nach theilweiser Zerstörung Der armen totaDt capitulirt. Es ist stets Die gleiche Ge- lächle mit allen diesen französischen Festungen Verdun, Toul, Schlettstadt, Breisach, Soissons, Thionville, Montmevy u. s. w. ohne Außenforts. Die Commandanten halten es ihrer Ehre zuwider, zu capituüren; bevor Die Stadt ganz oder doch wenigstens Haid zerstört ist, was durch die weit und sicher schießenden schweren Geschütze stets in wenigen Tagen geschieht, sobald das Bombardement erst einmal begonnen hat, und wenn dann so und so viele Häuser zerstört und Familien vernichtet sind, nfolgt Die Kapitulation sehr bald. Und Doch giebt es auch bei uns in DeutschlanD noch immer Anhänger Des scheußlichen Systems, Städte zu Festungen zu machen. Brüssel, 4. Jan. Auszüge aus Pariser Ballon-CorresponDenzen melden: Paris, 28. Dec. An verschiedenen Puntten Der äußeren Arrondissements von Paris fanDen Ruhestörungen statt, indem Volkshaufen Verwüstungen vornahmen; Patrouillen zerstreuten die Ruhestörer. Das olficielle Journal veröffentlicht ein angeblich deutscherseits den Vorposten übergebenes Schreiben, welches die Niederlage der Nordarmee vom 30. D c. meldet. Correspondenzen vom 30. Dec. mel- oen: Starke Abtheilungen Der sedentären Nationalgarde sind seit gestern consignirk. Die Beschießung Des Forts Rosny ist feit dem 29. Dec. von furchtbarster Wir- kung; d'.e für bombenfest gehaltenkn Kasematten wurden von Kugeln durchbohrt. Brüssel, 4. Jan. Der „Nord" veröffentlicht eine Ballon-Coirtsponvenz aus Paris vom 30. Dccembcr, wonach die Journale, namentlich „Patne" und „Temps", Trochu anzugreifen beginnen und verlangen, daß derselbe durch Ausfälle Die immer drückender werdende Lage ver Hauptstadt beseitige. Vingy wird als Nachfolger Trochu's genannt. Die Widerstandskraft von Paris scheine zu erlahmen. Brüssel, 5. Jan. Die Preußen rückten gestern in Rocroy ein. Als die Besatzung Die (Kapitulation von Mezieres erfuhr, gab sic Den Widerstand auf und zog sich nach Givet zurück. Die Preußen marschiren auf Vireux, in eer Absicht, sich Der Eisenbahn in Den ArDennen za bemächtigen. Darmstadt, 5. Januar. Das Gesetz, betreffenD den Uebergang zu Dem für Den Nordveutichen Bund erlassenen Strafgesetzbuche, lautet: Ludwig III. von Gottes Gnaden Großberzog von Hessen und dei Rhein rc. k. Da das aai 31. Mai 1870 für den Norddeutschen Bund erlassene Strafgesehbuch mit dem 1. Januar 1871 im ganzen Umfange deö Bundesgebiets in Kratt tritt, so verordnen Wir, In Betracht des zugleich mit diesem Gesetzduch in Wirksamkeit tretenden BundeSeinführungSgeseheS, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, hierdurch wie folgt: I. Strafgesepliche Bestimmungen. §. 1. Mit dem 1. Januar 1871 werden das Strafgesetzbuch des GroßherzogthumS vom 17. September 1841 einschließlich bet dazu gehörigen EinsührungSgesetzeS und die seit dem 17. September 1841 wegen Verbrechen und Vergehen ergangene« Gesetze ! außer Wirksamkeit gesetzt, vorbehältlich der in den §§. 4 bis 10 enthaltenen Bestimmungen. (Er.- a) b) und ein-- wenn der Handelsmann die in Art. 440 des Code de commerce vorgeschriebene klarung auf dem GerichtSsecretariate nicht abgegeben hat; wenn er, nachdem er sich entfernt hatte, sich nicht persönlich bei den Agenten SyndikS in den besiimmten Zeitfrisien und ohne rechtmäßig verhindert zu fein, gefunden hat: im Bundesstrafgesetzbuch als Verbrechen bezeichneten Handlungen, und die Bestimmungen de» Art. 10 auf die in diesem Strafgesetzbuch als Vergehen bezeichneten Handlungen. Der durch Art. 9 des genannten CompetenzgesetzeS aufrecht erhaltene Art. 52 de- Code penal ist aufgehoben. 4) Art. 17 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: Die in Art. 421 der peinlichen Prozeßordnung enthaltene Verfügung ist fernerhin nur noch auf die als Verbrechen bezeichneten Fälle anwendbar. HI. Zuständigkeit der Gerichte bei Verhandlung über gewisse Dienst- und Pflichtverletzungen der Beamten und der Rechtsanwälte oder Aovocaten. . §• 14- Die Verhandlung und Entscheidung bezüglich der in §§.5,6 und 8 des gegenwärtigen Gesetzes bezeichneten Dienst- und Pflichtverletzungen der Beamten und der Rechtsanwälte öd" Advocaten, wie auch in Folge des obiaen §. 7 bezüglich des im Gesetze vom 18. Januar 1831 für strafbar erklärten Verhalten« der Gassenbeamten, erfolgt bet dem Plenum der Gtvil- gerichte als DiSciplinarstrafgerichte, und zwar in erster Instanz vor dem Hofgerichte, beziehungsweise dem Lbergerickte der Provinz, in zweiter und letzter Instanz vor dem OberappellationS- und GaffationSgerichte, rn dem nach der einschlägigen Strafprozeßordnung für die Bezirksstrafgerichte, beziehungsweise Bezirksgerichte und in zweiter Instanz für das Appellationsgericht bestehenden Verfahren, wobei dle Siaatsanwaltichast auch in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen mitzuwirken hat Urkundlich )c. c) wenn er in einer Handelsgesellschaft steht und die Verfügungen deS Art. 440 deS Code de commerce nicht beobachtet hat; 3) die durch Art. 19 ermäßigten Strafbestimmungen der Artikel 192 bis 195 deS Code pönal blechen bestehen, jedoch wird der Mindestbetrag der Geldstrafe auf 1 Thaler und der Mindest betrag der Gefängnißstrafe auf 1 Tag herabgesetzt. 11. Bestimmungen über die Kompetenz der Strafgerichte in Strafsachen- 1) Zn den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. tz. 11. Die in der Strafproceßordnung vom 13. September 1865 (Titel 11. von den Gerichten in Strafsachen) enthaltenen Art. 9, insoweit dieser Artikel unter A. mittelst Hinweisung auf das Strafgesetzbuch die von den Landgerichten abzuurtheilendcn Vergehen bezeichnet und Art. 11, die Zuständigkeit der Bezirksstrafgerichte betreffend, find aufgehoben und letzterer wird durch folgenden Artikel ersetzt: Art. 11- Die Bezilksstrafgerichte haben alle Vergehen abzuurtheilen. Die vor dem 1. Januar 1871 bei den Landgerichten eingeleiteten Untersuchungen wegen Vergehen, die zu deren bisheriger Strafcompetenz gehören, verbleiben jedoch diesen Gerichten zur Aburtheilung, wenn das Vergehen in dem bisherigen Strafgesetze mit keiner schwereren Strafarl als Geldbuße oder Gefängnißstrafe bedroht ist. § 12 Der Art 2u der ^L-trafprozeßordnung im gedachten Titel II. wird aufgehoben und wird durch folgenden Artikel ersetzt: Art. 20. Die Verbrechen gehören vor die SckwurgerichtShöfe. Die vor dem 1. Januar 1871 an die Bezirksstrafgerichte verwiesenen strafbaren Handlungen verbleiben diesen Gerichten, wenn dieselben auch nach dem neuen Strafgesetzbuche nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen erscheinen 2) In der Provinz Rheinhessen. §. 13. Die Verfügungen der Art. 4 und 5 des GompetenzgesetzeS vom 17. September 1841, sowie des Art. 1 des Gesetzes vom 26. April 1852 über das Verfahren in Afsisensachen, find aufgehoben unv werden durch folgenden Artikel ersetzt: Die Untersuchung und Entscheidung wird in Ansehung der Uebertretungen durch die Friedensgerichte als Polizeigerichte, in Ansehung der Vergehen durch die Bezirksgerichte, In Ansehung der Verbrechen durch den Assiseuhof erfolgen. Jedoch findet auch hier der letzte Absatz des vorhergehenden §. Anwendung. Der zweite, die Provinz Rheinhessen betreffende Abschnitt des GompetenzgesetzeS vom 17 September 1841 wird folgendermaßen abgeändert. 1) An Stelle des Art. 7 tritt folgende Bestimmung: Hal der Schuldige zur Zeit bei That zwar das 12. aber noch nicht das 18. Lebens jahr zuruckgelegt, fo gehört die Sache auch in den Fällen des §. 57, Nr. 1, 2 und 3 des BundeSstrafgesetzbuch.S vor das Bezirksgericht; m den Provinzen Starkenburg und Obe,Hessen vor das Bezirksstrafgericht. 2) Art. 8 des GompetenzgesetzeS vom 17. September 1811 ist aufgehoben 3) Die Bestimmungen des Art. 9 desselben Gesetzes finden nunmehr Anwendung auf bie । $. 2. Die Polizei-Strafgesetzgebung bet GroßherzogthumS bleibt insoweit in Wirksamkeit «iS sie, vereinbar mit ben die Uebertretungen umfassenden Bestimmungen des Bundesstrafgesetzbuchs und deS dazu erlassenen GinführungSgesetzeS, neben diesen bundeSrechtlichen Vorschriften bestehen kann. §. 3. In Kraft bleiben ferner die besonderen Vorschriften deS Bundes- und LandeSftraf. rechts über strafbare Verletzungen der Preßpolizei-, Post-, Steuer-, Zoll-, Fischerei-, Jagd-, Forst, und Feldpolizei-Gefetze, über Mißbrauch deS Vereins- und Versammlungsrechts und über den Holz- (Forst-) Diebstahl. § 4 Bis zum Erlasse eines Bundesgesetzes über den EoncurS bleiben diejenigen Strafvorschriften in Kraft, welche rucksichtlich des EoncurseS in den Landesgesetzen enthalten find, insoweit dieselben sich auf Handlungen beziehen, über welche daS VundeS-Strafgesetzbuch nichts bestimmt. Statt auf EorrectionehauS ist jedoch auf Gefängniß zu erkennen. §. 5. Wenn gegen einen Beamten wegen unsittlicher, der Würde deS Dienstes zuwider- laufender Aufführung, wegen UnflcißeS, Nachlässigkeit im Dienst, Unfolgsamkeit, Anmaßung gegen Vorgesetzte, Verletzung deS Dienstgeheimnisses, verachtenden ober herabwürdigenben Spottes gegen die Staatsregierung oder gegen Dienftvorgesetzte als solche, bad höchste Maß ber Disciplinarstrafe erschöpft worden und der Beamte eine ähnliche Verletzung seiner Dienstpflicht sich wiederholt zu Schulden kommen läßt, ober wenn ber Fall an unb für sich, ober wegen ber großen Zahl der bereits gegen den Beamten verhängten Disciplinarstrafen so schwerer Natur ist, daß bad höchste Maß ber bisherigen Disciplinarstrafen gegen den Thäter nicht ausreichen würde, so ist gegen einen solchen Beamten auf Suspension von Dienst und Gehalt nicht unter sieben Monaten und nicht über ein Jahr, ober auf Entziehung des Dienstes zu erkennen. §. 6. Gl ichmäßig ist gegen den Beamten zu erkennen, welcher außer den im Bundes. ftrafgesetzbuche besonders bezeichneten AmtS-Verbrechen und -Vergehen seinen Dienstpflichten vorsätzlich zuwider gehandelt bat, wenn dieses aus Haß oder Rachsucht, ober um sich ober Anderen einen unerlaubten Vortheil zuzuwenden, oder um den Staat ober Private in Schaden zu bringen, geschehen ist Bei Zuerkennung dieser verschiedenen Strafen ist vorzüglich auf die Wichtigkeit der verletzten Dienstpflicht, auf bie Gefährlichkeit ober Nieberträchtigkeit beS BeweggrunbeS unb bie Absicht deS liebettreterd, sowie auf bie Größe und Bebcutenbheit beS bewirkten Schadens oder Nachtheils Rücksicht zu nehmen. Unter obige Kategorie gehört insbesondere bie Verletzung bed Dienstgeheimnisses, wenn sie aud eigennütziger oder sonst rechtswidriger Absicht geschehen ist. §. 7. Die Bestimmungen bed Gesetzes vom 18. Januar 1831: „bad Verfahren gegen Caffebeamte, welche Receffe machen, betreffend," bleiben in Kraft, jedoch mit folgenden Modifi Lationen: a) daß unter dem Gerichte, vor welches nach Art. 4 unb 5 jenes Gesetzes ber Eaffebeamke gestellt werben soll, bad im §. 14 bed gegenwärtigen Einführungsgesetzes bezeichnete DiS ciplinarstrafgericht, unb unter der bort gedachten gerichtlichen Untersuchung die vor letzterem Gerichte etwa zu führende Untersuchung zu verstehen ist, i nd b) daß die Absätze 2, 3 unb 4 des Art. 6 jenes Gesetzes aufgehoben find. 8. Rechtsanwälte und Abvocaten, welche wegen Verletzung ber ihnen obliegeubcn Pflichten schon im DiSciplinarwege von ber Praris juspendirt waren und sich einer derartigen Handlung, weshalb sie Disciplinarstrafe erlitten Haden nochmals schuldig machen, find mit zeitlicher (Set ziehung, und im weiteren Wiederholungsfälle mit bleibender Entziehung des Rechts zur Praris zu bestrafen. §. 9. Für die Provinz Rheinhessen werden aud dem EinsuhrungSgesetze zum Strafgesetz buche vom 17. September 1841 die Art. 6 bis 11 und 22 mit den nachstehenden Aenderungen aufrecht erhalten: > 1) an bie Stelle ber im Art. 10 Absatz 2 enthaltenen Strafbestimmung tritt ber §. 172 bed Bunbedstrafgesetzbuchs: 2) das im Art. 11 erwähnte Recht zur Klage auf Ehescheidung ober Trennung von Tisch und Bett kann audgeubt werben: im Falle einer rechtskräftigen Verurtheilung eines ber Ehegatten zur Todesstrafe, Zuchthausstrafe, zu einer FestungSstrafe von mehr als 5 Jahren ober zu einer Gefängniß- ftrafe von mehr als 4 Jahren. §. 10. An bie Stelle ber Art. 15, 17, 18 und 19 deS im vorigen §. erwähnten Einführungsgesetzes treten folgenbe Bestimmungen: 1) bie Unfähigkeit als Zeuge oder Sachverständiger eiblich vernommen zu werben, tritt künftig nur noch in Folge einer nach §. 161 deS Bunbedstrafgesetzbuchs ausgesprochenen Verur- theilung wegen Me.neidS cm. Auf den Grund einer Verurtheilung wegen anderer Verbrechen ober Vergehen kann ein Zundesstrafgesetzbuched angebrobte Strafe bed einfachen Bankerotts kann, außer Den in biefem Artikel aufgezählten Fällen, in Rheinhessen auch noch in fol genben Fällen erkannt werden: Telegraphische Depeschen. + Berlin, 6. Jan. Die „Kreiszeitung" sagt: Die Reichstagswahlen werden anscheinend den 20. Februar oder den 22. Februar stattsinden. Da die Auslegung der Wahllisten am 19. Januar beginnt, muß dieselbe bis zum 16. Februar dauern. Einige Tage darauf werden die Wahlen stattfinden. △ Brüssel, 6. Jan. Das „Echo du Parlement" meldet aus Oigniks: „Die Preußen sind gestern in Rocrey, ohne einen Flintenschuß zu thun, eingezogen. .Lie Stadt hat sich, nachdem sie das Schicksal von Mezieres horte, nicht verthei- digt. Ihre Besatzung, zwei oder drei Compagnien Mobilen haocn sich nach Givet zurückgezogen. Die Preußen marschtren nach Lireux; ihre Absicht scheint, sich der Ardennenbahn zu bemächtigen. △ London, 6. Jan. Die „Times" fahrt fort, Frankreich zum Friedenschlteßen aufzufvrvern. Der Krieg, sagt sie, war ein Fehler. Cs ist unglücklicherweise zu spat, um ihn wieder gut zu machen, aber nicht, um ihm ein Ende zu setzen. Frankreich muß leben und damit es lebe, bedarf es den Frieden. Nach einer Cornsponcenz cu es Bluttes truicc dir General Linov nach der Räumung des Avion von einer Anzahl Truppen mit dem Rufe empfangen: „la paix! lapaix!“ Ler Mineral, »ntrüstet, antwortete: „Messieurs, je vous ferai anarcher.u + London, 6. Jan. Die „Times" spricht sich für die Entsendung von Thiers zur Conserenz aus, da Favre es für seine Pflicht halte, Paris nicht zu verlassen England wünscht, Frankreich auf der Evnferenz vertreten zu sehen. Wenn England di» Republik Frankreich als solche noch nicht anerkannt dabe, so sei dies deshalb unterlassen worden, weil die R«publik oificieÜ noch nicht cristlre, sondern nur eine Regierung der nationalen Lertheidigung. ^ Brüssel, 6. Jan. Eine Depesche des „Echo du Parlement" aus Dijon vom 3. Jan. meldet: Die (Äaribaldianer und die Nationalgarden von Sauhrn haben gestern em feindliches Eorps von 7—bOO Mann am Eingang des Waldes von Sauh.n geschlagen. Die Legion du Orient hat 30 Mann verloren. △ Brüssel, 6. Jan. General Fuidherbe bemäntelt seinen nothwendigen Ruckzug nach Arras und Douay, nachdem er übereilte SiegeStelegramme nach Bordeaux gesanet, mit einem phrasenhaften Armeebefehl, m welchem es heißt: „Diesmal wird Euch der Feind den Sieg bei Bapeaume nicht streitig machen! Ihr habt Euch um's Vaterland, trotz der Harte der Saison woyi verdient gemacht ! Ehe wir di Operationen wieder aufnehmen, gehet jetzt, um Euere Munition und Eueren Proviant zu vervoUständigen. A I. Jan. (P" Ballonpost.) Die „Patrie" ist auf drei Monate iuependirt, wegen unerlaubter Mitthe.lungen über militärische Operationen. Don dem diplomatischen Corps befinden sich noch in Paris: Wasdburn, der nordamerikaniichc Gesandte, mit feiner ganzen Legation, sowie der nordamerikanische General-Consul, Coster. Ferner: Baron Beyens, der belgische Gesandte, Graf Moltke, der dänische Gesandte, Baron Adelsward, der schwedisch-norwegische Ge- andte, und Dr. Kern, der Vertreter der Schweiz. — Am 30. Dec., Abends, war große Bewegung auf den Boulevards. An der Mairie der Straße Drouot laö man mit lauter Stimmung die Ankündigung von der Räumung des Avron vor. Der Verlust dieses Bergplateaus machte einen niederjchlagenten Eindruck. Unter dem direkten Feuer der Kanonen des Fons Rosny ist es übrigens auch für die Preußen unhaltbar. (?) Heute am 31. d. dauert die Kanonade mit veidoppeltrr -Ltarke fort. Tiochu, dessen Sprache gemäßigt ist, kündigt an, daß wir jetzt in die Phase des Bombardements etntreten, was lang vorauszusehen mar. Aber unsere Blätter, für welche zum glößten Theil die letzten Lehren verloren sind, erklären sich befriedigt, indem sie sagen, daß die Thatsache des Bombardements selbst zeige, eaß die Preußen sich für Virloren halten. Nebenbei liefen Früchte um, die nur die unverwüstlche Leichtgläubigkeit der Pariser verdauen kann, und welche meldeten, Prinz Friedrich Earl sei von Ehanzy geichlagcn worden. Unsere Blätter fangen an, den General Trochu anzugreifen. Sie verlangen Thaten, Ausfälle um jeden Preis. Als der Mann des Vertrauenö wird jetzt der General Vinop bezeichnet, dessen Ruckzug von Mezieres ihm eine gewisse Berühmtheit gegeben hat. Was kann man aber im Ganzen Trochu vorwerfen? er im Ansang stark genug, um die Eernirung von Paris zu verhindern? Augenblicklich verfügt tr über zwar zahlreiche, aber nicht kriegSgcwohnte Truppen. >LvU er sie vor Positionen, welche Natur und Arbeit in drei Monaten, sowie -ine ausgezeichnete Artillerie unangreifbar gemacht haben, niedcrschießen lassen. Kurz, jeder Tag bringt UNS der Krisis naher. — Damen der höheren Stände haben im Ministerium des öffentlichen Unterrichts einen Art NahrungSmittel-Bazar etablirL (Sin Truthahn winde für 200 Fr. verkauft. Rochefort hat sich bet dieser Gelegenheit durch große Freigebigkeit hervorgethan. Kistchen Cigarren wurden zu 100 Fr., eine Kartoffel zu 10 Fr., ein Schaf zu 500 Fr. verkauft. Die Einnahme ist für die Armen bestimmt. — Seit der starken Kälte beschäftigen sich viele Leute mit ber Sperlingsjagd, wobei theils Blasröhre, theils Flobertcarabiner oder Chassepots in Gebrauch kommen. Es haben hierdurch schon viele Unfälle und in Folge d.ssen Verhastungen stattgefunden. Bvrdcauz', 5. Jan. General Achard ist zum General-Dircclor des Kriegs- Ministeriums ernannt, zum Ersatz für General Loverdo, „Demissionnaire“, ie das betreffende Decret sagt. —> Keratry ist auf seine Bitte von feiner Zugehörigkeit zur Auxiliararm.e entbunden worden. die Königin: Versailles, den 6. Januar. auf 1 Grad Wärme gestiegen; heute völliges Thauwetter, 7 Grad Mözidres, 6. Januar. Rocroy ist heute besetzt worden. Es ben den 31. December- llche Tochter. (Getaufte. alt 31 I- 7 M. 15 T-, gestorben den 3. Januar. Den 6. Januar. Austav Dechert, Korporal im 6. Feldlazareth, aus Gxoß- Zimmern, alt 24 I. 4 M- 25 T-, gestorben den 5. Januar. Denselben. Friedrich Christian Adolf Karl Mannberger, Bürger und Küfer^ alt 45 I. 4 M- 27 T-, gestorben den 5. Januar. Vorpostengefechte statt, in welchen derselbe 200 Gefangene gemacht hat. von Podbielsky. Husaren, 6 Feldbatterien und 1 Pioniercompagnie. von Senden. Den 1. Januar. Dem Bürger und Schneidmüllcr, Philipp Euler, ein Sohn, Friedrich Franz, geboren den 28. November. Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen. a. Evangelische Gemeinde. K o p u l i r t e. Den 26. December. Johannes Appel, Müller dahier, aus Kölzenhain, des dasigen Ortsbürgers und Müllers, Konrad Appel, ehelicher Sohn; und Helene Korbacher, des Ortsbürgers und Schneidermeisters zu Bondorf, Reinhard Korbacher, ehe- b. Katholische Gemeinde. Nichts angemeldet. SO»**;**»« Denselben. Dem Bürger und Schuhmachermeister, Georg Schneider, eine Officiclle miltfdntd)C "JCaChrtCbten. Tochter, Christiane Babette, geboren den 10. December. Aus einem Telearamm Sr. Majestät ves Köniqs an Ihre Majestät Denselben, Eine uneheliche Tochter von hier, Katharine Helene Philippine ° ° Luise, geboren den 16. December. » Den 4. Januar. Dem Ortsbürger in Ossenheim und Dictar bei der König- Gestern von 9 Grad Kälte lich Preußischen Telegraphen-Station dahier, Johann Paulus Stauß, eine Tochter, - - Anna Elisabeth, geboren den 14. December. ’ Den 5. Januar. Dem Bürger und Kaufmann, Ludwig Frobnhäuser, eine Die Beschießung hat bereits Fort Tochter, Anna Philippine Karoline, geboren den 14. december. v p y y ° o'-**1-1’“** Dem Bürger und Gastwirtb, Ludwlg Bramm, Zwtlllngssohne, Versailles., 0. 12?\ LJ Friedrich Freiherrn von Nordeck zur Rabenau, alt 66 I. 3 T. Belagerungs-Artlllene gegen dre Süd-, Ost- und Nord-Front nut A, December. AUtpT fortgesetzt Den 1. Januar. Heinrich Karl Johann Georg Lüdeking, Buchbinder, des $ crx . /Ja r m v c x v i rx- hiesigen Bürgers und Buchbindermeisters, Philipp Lüdeking, ehelicher Sohn, alt 24 I. Beim General v. Werder fanden südllch Vesoul verschiedene M. 22 T, gestorben den 30. December. - - ' Den 4. Januar. Friedrich Chrstian Kempff, Großherzoglicher Poststallmeister dahier, alt 69 I. 10 M. 16 T., gestorben den 2. Januar. Denselben. Ein unehelicher Sohn von auswärts, Andreas, alt 6 T>, geftor- Warme und schöner Sonnenschein. Die Beschießung hat bereits Fort Tochter, Anna Philippine Karoline, geboren den 14. Decemb^. T '7 • < 7k r, ’ £ ° > ; t D enselben. Dem Burger und Gastwirtb, Ludwlg Bramm, Zwllllngssohne, Issy zum Schweigen gebracht. Ueberall scheinbar gute Wirkung. Wilhelm Christian und Karl Adolf, geboren den 3. November. Unser Verlust 3 blessirte Officiere und 10 Mann, 4 Todte. Beerdigte. Wilhelm. Den 30. December. Friederike Luise Amalie Freifrau von Nordeck zur 6 Januar Vor Paris lebhaftes Feuer der Rabenau, geborne Schenk, Wittwe des verstorbenen Großherzoglichen Rittmeisters, U. JUllUUl. OVl 1 <111= ILVVUJII.V ctvJ.KrJA ctrpihprr« mr SDnhpnni! nlt 8 T., gestorben bCU _ . zr, r ,, WA rti rVnx. 4 t. v • f Denselben. Johann Peter Jakob Clar, Bürger in Worms und Buchbinder find 300 Gefangene gemacht, 72 Geschütze, 1 Fahne und viele Waffen ba^Cb alt 55 I. 4 M. 25 T., gestorben den 1. Januar. erbeutet, sehr bedeutende Vorräthe von Munition und Lebensmitteln r Den 5. Januar. Karl Friedrich Jughardt, des irl Vera Cruz verstorbenen vorgefunden worden. In Rocroy find 8 deutsche Gefangene befreit bcn '3. 3anuar. worden, darunter 2 als Spione festgehaltene Preußen. Der Hand-- .Denselben, Johanna Katharine Stroh, des Ortsbürgers in Kinzenbach und _ , ’ . < . r- cq . a . n rr-> Fabrikarbeiters dahier, Adam Stroh, eheliche Tochter, alt 1 I. 6 M. 18 T,, gestor- streich wurde gemacht mit 5 Bataillonen Infanterie, 2 Escadronen gcn ben 4. ^QtnXQX. Denselben. Jakob Muhl, Ortsbürger in Beuern und Schneidmüller dahier^ Im Jahre 1870 wurden geboren 306 Kinder, nämlich 162 Knaben und 144 Mädchen. Darunter waren 16 uneheliche und 9 todtgeborne Kinder. Getraut wurden 67 Paare. Die Zahl der Gestorbenen beträgt 327, 222 waren Einheimische und 105 Auswärtige und 41 gehörten dem Militärstande an. Allgemeiner Anzeiger. Versteigerungen. Holzvcrsteigerunii. 63) Dienstag den 10. Januar, des Morgens 10 Uhr, sollen im Steinbocher Gemeindewalde, Di- strict Seeheck, nachverzeichncte Holzsortimente versteigert werden, als: 20 Stecken Ki^fern-Prügelholz, 40 „ „ Stockholz, 2500 Wellen ,, Reisholz, 3 Stecken Eichen-Prügelholz, 2 „ „ Stockholz, 10 Wellen „ Reisholz, 238 Kiefern-Stämme von 6 bis 15 Zoll Durchmesser und 30 bis 70 Fuß Länge, 7300 Cubikfuß enthaltend, 30 Eichen-Stämme, zu Wagnerholz geeignet, 663 Cubikfuß enthaltend, 66 Kiefern- und Fichten-Stangen, 372 Cubikfuß enthaltend. Der Anfang ist um die bestimmte Stunde am Vicinalwege von Garbenteich nach Lich. Bemerkt wird, daß von 10 bis 12 Uhr das Brennholz und dann das Werkholz zur^ Versteigerung kommt. Steinbach, am 5. Januar 1871. Großherzogliche Bürgermeisterei Steinbachs Horn. Feilgebotencs. 59) Maronen (süße italienische Kastanien), pr. Pfund 9 fr., empfehlen I. A. Busch Söhne. ktejüü _v_ I Gegen jeden alten Husten! Brustschmerzen, Reiz im Kehlkopfe, Heiserkeit, Verschleimung, Blutspeien, Asthma, Keuchhusten und Schwindsuchtshusten ist der Mayer'sche weiße Brllst-Synip das sicherlie und beste Mittel. (Rur ächt bei (72) Fr. Bieler, am Kreuz, g 69) Fnsche Samen- und Leinkuchen, Kornkleie, Waizenschaleu und Futtermehl billigst zu haben bei I. M. Schulhof, ___nm Ratbhaus. 67) Ein Clavier ist billig zu verkaufen. Näheres bei der Erved- d. Bltts.__ 68) Vier Räder von einem Rollwagen, mit Beschlag, stehen billig zu verkaufen bei H. Mühlich, Wagnerineister. Aechte Nürnberger Lebkuchen, aus der berühmten Fabrik des Herin Jacob Goeß in Nürnberg, sind eingetroffen und werden nu Fabrikpreisen abgegeben bei Gcbr. Adami, im Ritter. (4!)| 61) Häckselmaschinen, Dickwurzmühlen, Oelkuchen brecher der verschiedensten neuesten Constrnction, stcts vorräthig bei ____________Georg Aenzel «Maschinenfabrik.) Z Die Hessische Division in der Schlacht, im Jllustr. Soldaten-Kalender für 18*71. 18 fr. Zu beziehen durch alle Buchhändler und Buchbinder. Vermiethuugen. 77) In Lit. D. Nr. 79 ist ein Fa- milienlogis, sofort beziehbar, zu vermiethen. 26) In Lit. E- Nr- 78 in der Universitätsstraße ist ein möblirtes Zimmer mit Cabinet zu vermiethen und sogleich zu beziehen. Näheres eine Treppe hoch. 74) Das früher Kleebe'sche Haus in der Lindengasse ist, zusammen oder getrennt, zu vermiethen und sofort zu beziehen. ____________August Schlessinger. 6398) Ein möblirtes Zimmer mit Cabinet ist zu vermiethen Seltersweg Nr. 61. Vermischte Anzeigen. 60) In eine Restauration dahier wird ein braves Mädchen, besoders für Küchenarbeiten, gegen hohen Lohn zum alsbaldigen Eintritt gesucht. Von wem? sagt die Exped. d. Bltts._____________________________ Zum einjährigen Examen sucht ein junger Mann am hiesigen Platze einen qualificirten Lehrer. Adressen M. X. Nr. 18 in der Exped. d. Bltts.(70) 71) Zum sofortigen Eintritt sucht einen Lehrling mit den nvthigcn Vor- kenntnissen Arnold Müller. Wegen Unterlassung der Neujahrsgratulationen bedachte die Kleinkinderschule ferner : 39) Herr Professor Dr. Heß. 66 Theater in Gießen. (Im Leib'schen Saale.) Sonntag den 8. Januar 1871 : Der Vater der Debütantin. Lustspiel in 5 Akten. Vorher: List und Phlegma. Singspiel in 1 Akt. Montag den 9. Januar 1871: Berlin arm und reich. Posse mit Gesang in 3 Akten Vorher: Die Unglücklichen. Lustspiel in 1 Akt. Anfang 7y2 Uhr. Sonntag: Erstes Auftreten des Fräuleins Adolphine Siegner. de Rolte. 76) Die Wirthschaft im Biersaale ist bis auf Weiteres geschloffen. Ehr. Lony, Bierbrauerei. ", Dic Knochen-Siederei von August Schlesfinger befindet sich von heute ab in dem Neubau vis-ä-vis dem Güterschuppen der Cöln-Gießener Bahn. Eomptoir Seltersbcrg Lit. E. Nr. 3. 73) Die Garnausgabe und Ablieferung der gestrickten Strümpfe findet von heute au nur Dienstags, Donnerstags und Samstags von 2 bis 4 Uhr Nachmittags in dem bekannten Locale am Seltersweg statt. Gailische Wollcnspinnerci. Gewerbebank. 78) Die auf den 30. v. M. angeseht g>wesene, aber wegen eiugetretener Hindernisse nicht abgehaltene Generalversammlung, findet nun Mittwoch den 11. d. M., Abends S Uhr, in dem kleinen L e i b'schen Saale statt. Tagesordnung: 1) Ergänznngswahl des Vorstand s, 2) Stellung unter das Genossenschaftsgesetz, in Folge davon Abänderung der Statuten, 3) Tantieme des Vorstandes und 4) Wechselincaffo. Gießen, den 7. Januar 1871. Für den Vorstand: I. Haustein, Vorsitzender. Redaction, Druck und Verlag der Brübl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.