Preis vierteljährig 1 fl. 12 fr. mit Bringer lohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 fr. Erscheint mit AuL, nähme MontagS. Expedition: Lanzleiberg Lit. B. Rr. 1. bends 8 mr Anzeige- und Amtsktatt für den Kreis Kiefzen. Ms. MV. Sonntag den 2. Juli 1^71. i—P—flHWa—BH-SO. I LU—W ll1 VBUMf 2" Ä. U) rden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzletberg B-1, als auck GUT Ken WreH«öNeV ’ÄUJCIg^ b,- allen Post-Expeditionen den Land-Postboten entgegen genommen. - -""TT" ' 1 Amtlicher The» l. ~~Gießen, am 30. Juni 1871. feinem fett, üor|lmb. bc ■ beßeheü ii • ioircc ö milie. er Hof." Blitz den hiefige» tnnng offen. (tote. tinföiofW^ ruflfl von !ok»l>öft» iM imb «etliche» m öauunfiö5 frf lind de- flfn Pre'- Kk,r-ssmd: Unterstützung bedürftiger Familien der zum Dienst einberufcnen Reserve- re. Mannschastcm . . Das Grotzher) otzlIche firn samt Gießen an die Groffher?oglichen Bürgcrmcistcrricn drs Kreises. Wir sind veranlaßt, die Bestimmung unseres Ausschreibens vom 19. September v. I. wiederholt in Erinnerung zu bringen, wonach unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, wenn Reservisten, Landwehrmänner uud Ersatz - Reservisten, deren Familien aus der Kreiskaffe Unterstützung erhalten, aus dem Militärdienst auf unbestimmte Zeit entlassen werden. Gießen, den 29. Juni 1871. Betreffend: Die Beitreibung der Domanialgefälle bei-dem Großh. Rentamte Gießen pro 1871. Da- Großherzvgl.'chc Constngent tritt vcm 1. Januar 1872 ab in den Offiziere, Mannschaften, Aerzte und Militärbeamten der im Großherzogthum garnisonirendkn Trupxrnabthettungru sind daselbst den hessischen Gesetzen, sowie den Etat und in di- Verwaltung de» Relchsheeres und zwar speciell in di« der Preu- P ‘ /Tt JL1.....-1.-.___nbrr 6if*#n Mvwx»» Tij<> Mrtrh btm Wtlit.ircfnf nir Unterbaltuna des Des llkden Eon- wahrleistet. Artikel 18. noch unvollstreckte Strafe hiermit in Gnaden erlassen, ihnen auch unter Nieder- ihr zu )ea eist ui» am :icn !"- dU v - : 4 l6tr n 6 -t er so n- Militär-Convention. (Fortsetzung.) Artikel 14. hessischen Behörden und Gerichten unterworfen, soweit nicht die Militärgesetze oder die gegenwärtige Convention Ausnahmen bestimmen. Wo in den Preußischen Militärgesetzen auf die Bestimmungen des Preußischen Civilstrafgesetzbuche oder des preußischen CivilrechtS verwiesen ist, kommen die entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich bezw. des Hessischen CivilrechtS im Groß- Elsaß und Lothringen: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen herzogthum zur Anwendung. Die Militärgerichtsbarkeit wird von den zuständigen Militärgerichttn der Division über sämmtliche Angehörige des ContingentS ausgeübt; die Bestätigung der von den Militärgerichten ergangenen Erkenntnisse erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen des Militärstrafgesetzbuchs mit der Maßgabe, daß, wenn die Ver- urtheilten Großherzoglich Hessische Staatsangehörige sind, in den Seiner Majestät dem Kaiser vorbehaltenen Fällen das Einderständniß Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ringeholt werden wird. Das Letztere wird auch in den Fällen stattfinden, in welchen zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die Allerhöchste Ermächtigung Seiner Majestät des Kaisers erforderlich ist. Die Begnadigung wegen nicht militärischer Vergehen oder Verbrechen ver- urtheilter Offiziere rc. wird in Betreff der Hessischen Unterthanen durch Seine Majestät den Kaiser in Gemeinschaft mit dem Allerhöchsten Contingentsherrn aus- geübt. Bei allen militärischen Vergehen der Offiziere rc. steht die Ausübung des Begnadigungsrechts Seiner Majestät dem Kaiser ausschließlich zu. Artikel 15. Die Staatsangehörigkeit der im Großherzogthum garnisonirendkn Militärpersonen richtet sich unter Anwendung des im §. 9 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (B.'G.'Bl. S. 355) bezeichneten Vorbehalts nach den Bestimmungen dieses Gesetzes. Ihr eheliches Güterrecht, die Erbfolge in ihre Vcrlassenschaft, die Bevormundung ihrer Hinterbliebenen, richtet sich nach den Rechtsnormen ihrer Heimath. Das Gleiche gilt für die dem Großherzogthum Hessen angehörigen Personen, welche bei einem außerhalb des Großherzogthums garnisonirenden Truppentheile dienen. Im Uebrigen kommen hinsichtlich der Besteuerung der im Großherzogthum wohnenden Militärpersonen die landesgesetzlichen Vorschriften zur Anwendung. Artikel 16.' ßischcn Armee. Die nach dem Militäretat zur Unterhaltung des Hessischen Corr» ttngents bestimmten Beträge werden daher der Königlich Preußischen Militärverwaltung zur Verfügung gestellt, wogegen diese die Verpflichtung übernimmt, sämmt- liche Bedürfnisse des Hessischen ContingentS zu bestreiten, ohne daß ihr daraus dem Großhcrzogthume gegenüber irgend ein Anspruch auf weitere Leistungen erwächst. Demgemäß werden sämmtliche Ausgabe«, welche bisher aus dem Hessischen Militäretat bestritten worden sind, namentlich auch die Pensionen, ständigen Unterstützungen, Zuschüsse zur Offiziers- und Unterosfiziers-Wittwenkassc vom genannten Tage ab von der Preußischen Militärverwaltung übernommen. Artikel 17. Den Offizieren, Aerzten und Militärbeamtcn, welche Mitglieder der Groß- herzoglich Hessischen Offiziert-Wittwen- und Waisenkaffe find, bleibt da-Recht der weiteren Mitgliedschaft und des DorrückenS in höhere Klaffen bei diesem Institute nach den gegenwärtig gültigen Statuten desselben gewahrt, insofern sic nicht ihr Ausscheiden aus demselben selbst wünschen. Reue WittwenpensionSversicherungen dürfen nur bei der Königlich Preußischen Militär-Wittwenpensionsanstalt nach deren Statuten ersolgen und sind hierzu diejenigen verheirateten Offiziere, Aerzte und Beamten verpflichtet, welche nicht Mitglieder der Großherzoglich Hessischen OffizierS-Wittwen- und Waisenkaffen verbleiben. Nach dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Convention können Unteroffiziere nicht mehr Mitglieder der UnteroffizierS-Wtttwenkasse werden; den beitragSpflichti- gen Mitgliedern dieser Kasse bleibt jedoch die Mitgliedschaft, und den übrigen nach hessischen Bestimmungen in die Ehe getretenen Unteroffizieren der Anspruch aus Pension für ihre Hinterbliebenen nach den gegenwärtig gültigen Statuten gegen Fortzahlung der darin normirten Beiträge, die durch Soldabzüge eingezogcn werden dürfen, gewahrt, insofern sie nicht selbst den Austritt wünschen, beziehungsweise aus dem Dienst ausscheiven.(Fortsetzung folgt.) Der „Reichsanzeiger" publicirt nachstehenden kaiserlichen Amnestie-Erlaß für ntft oht nvei, rom s. ähle^ rmu? ufun ya' u k Äi VL mm in M so» i leicht, die," itn li ch rr .Lruöf Öleft« g nah i en ui‘l 1 zu chuh« . in Zk f •)t bcf / -VIST I Die Ofiltere, Aerzte und Militärbeamten verbleiben nach Eintritt in den Verband und iif die Verwaltung der Königlich Preußischen Armee im Genuß ihres gesammten Diensteinkommens, auch wenn dasselbe die Kompetenzen ihrer Charge nach Preußischem Etat übersteigt, bis dahin, wo sie in eine höhere etatsmäßige Einnahme einrücktn oder pensionirt werden. Solchen Mannschaften, welche höhere als die etatsmäßigen Bezüge genossen haben, bleiben dieselben ebenfalls gc- Die Heranziehung der im Großherzogthum wohnenden Militärpersonen zu den direkten Staatssteuern richtet sich nach dem Bundesgesetz wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 (BundeSgesetzbl. S. 119.) Die in dem Großherzogthum garnisonirenden, einem anderen Bundesstaat angehörigen servisberechtigten Militärpersonen des aktiven DienststandeS sind sowohl hinsichtlich ihres dienstlichen als sonstigen Einkommens von allen direkten Com- munalabgaben vollständig befreit. Nur zu denjenigen Communallasten, welche auf den Grundbesitz oder das stehende Gewerbe, oder auf das aus Viesen Quellen fließende Einkommen gelegt sind, müssen auch sie beitragen, wenn sie in dem Com- munalbezirt Grundbesitz haben oder ein stehendes Gewerbe betreiben. — • - . • - Militärärzte genießen rückfichtlich ihres Einkommens aus einer Civilpraxis wollen allen Einwohnern von Elsaß und Lothringen, welche wegen politischer odc^ , die Befreiung von der direkten Communalabgabe nicht. Das Diensteinkommen der militärischer Handlungen bis heute rechtskräftig verurtheilt worden, sofern nm s Militärpersonen unter Offizierrang darf Überhaupt nicht, weder zu Staats- noch diesen Handlungen keine gemeine Verchen oder Verbrechen verbunden find, die zu Gemeindezwecken besteuert werden. noch unvollstreckte Strafe hiermit in Gnaden erlassen, ihnen auch unter Nieder- . an sämmUichor Grosthn gliche Bürgermeistereien des Nentamtsbesirks/ Die Ende Juni dieses Jahres fälligen Holzgelder bei dem Großherzoglichen Rentamte Gießen können bis zum 15. d. MtS. ohne Mahnung hierher bezahlt werden. L y n ck e r. —mr “““ 6n‘,Oßen< aUäÜbUn8 a4"1' En,ae6^/6t Der Reickskancker W für Mp ««h Ä’M?*# iw Cl"er Zusam Der Reichskanzler hat für die Bekanntmachung und Ausführung dieses Unseres Gnadenerlasses Sorge zu tragen. Berlin, den 24. Juni 1871. Wilhelm. Ist das der Vorläufer der Amnestie für die alten Reichslande?' Weiter veröffentlicht das amtliche Blatt eine Bekanntmachung des Reichskanzleramts zur Ausführung des Wechselstewpelstcuergesetzes, welche durch Erhebung desselben zum Reichsgesetze nothwendig geworden war. Zumeist hebt die Bekannt- wachung die redactiouellen Aenderungen des Gesetzes hervor; die speciell auf Bayern bezügliche Ergänzung zu §. 26 desselben lautet: „Diejenigen, welche in Bayern von der Wechsclstempclsteuer auf Grund lästiger Privatrechtstitel befreit und nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 26 des Gesetzes Erstattung der von ihnen fortan entrichteten Wrchselstempelveträge' aus der Bundeskasse in Anspruch zu nehmen berechtigt sind, haben zuerst bis zum 15. October d. I. und ferner für lbdes Vierteljahr bis zur Mitte des darauf folgenden Monats eine Nachweisung der in den verflossenen drei Monaten von ihnen entrichteten Wechselstewpelbeträge, deren Erstattung begehrt wird, dem Reichskanzleramte einzureichen. Die Nachweisung muß ein specielles Verzeichniß der zu erstattenden Abgabenbeträge, eine genaue Bezeichnung der Wechsel, wofür dieselben entrichtet sind, und die Angabe der Eigenschaft, in welcher der Antragsteller an dem Umlaufe derselben iw Bundesgebiete Theil genommen hat, sowie die Versicherung enthalten, daß der Antrag, steller Die Erstattung des Stempclbetrages von anderen Theilnehmern am Umlaufe des Wechsels oder von Committenten nicht zu fordern habe. Es wird Vorbehalten, nach Bewaudtniß der Umstände andere Fristen zur Vorlegung der periodischen Nachweisungen zu bestimmen. Der Antragsteller bleibt verpflichtet, jede weitere zur Prüfung uno Justifizirung der in die Nachweisung aufgenommenen Beträge erforderliche Auskunft dem BundeSrathe oder den von demselben beauftragten Behörden oder Beamten zu crtheilen. Bei Einreichung der ersten Nachweisung ist zugleich der Anspruch auf Entschädigung selbst durch Angabe des lästigen PrivatrcchtStitele, worauf die bisherige subjectivc Befreiung von der Wechselstempelsteuer beruht, unter Vorlegung der Beweismittel zu begründen." Endlich publicirt das amtliche Blatt das Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihilfen (in Summe 4 Millionen Thaler) an Angehörige der Reserve und Landwehr. Den Wortlaut desselben haben wir bereits nach der dritten Lesung ' des Gesetzes durch den Reichstag mitgetheilt. Durch Entschließung des Reichskanzleramtes und der Bundesmilitärverwaltung ist der allgemeine Demobilmachungstag, an welchem Tage da- Gesetz über die Kriegsleistungen für die Gemeinden außer Kraft tritt, auf den 1. Juli c. festgesetzt. In Anbetracht jedoch der während des letzten Kriege- sowohl vom Lande, als 1 auch von der Armee gebrachten Opfer ist zugleich gestattet, daß für alle Com- mandobehörden, Truppentheile und Administrationen, welche vor dem 1. Juli d. I., jedoch nach Abschluß der Friedenspräliminarien, in ihre Garnisonen resp. Forma- ; tionsorte zurückgekehrt sind, vom Tage nach der wirklich erfolgten Demobilmachung । Der Servis nach Maßgabe der Frievensbestrmmungen nicht nur an die Selbst- , mietet, sondern auch für gewährtes Naturalquartier aus der Bundeskasse ae- 1 zahlt werde. ö ; , . I- Immerhin wäre es jedoch möglich, .«y K K-ro er' . --- Zusammenkunft mit den beiden Kaisern von Deutschland und Rußland in Ems zu veranlassen, der allerdings unter den obwaltenden Umständen keine besondere politische Bedeutung beigemessen werden kann. Die ehemals bayerische Enklave Kaulsdorf soll nunmehr auf gesetzgeberischem Wege dem ständischen Verbände der Provinz Sachsen einverletbt werden, womit erhallen "" ^eüno$me ün tem sächsischen Provinziallandtage t 3n der hohen Diplomatie herrscht wieder einmal eine ganz außerordentliche Regsamkeit. In Frankreich macht der Chef der Exekutivgewalt ungewöhnliche Anstrengungen, um Oesterreich und England von der „unsterblichen Größe Frankreichs" zu überzeugen, wozu nach Meinung des Herrn Thiers zu gehören scheint, daß die bereits ausgeschriebenen und noch au-zuschreibenden Steuern und Anleihen in erster Linie der Durchführung der neuen Heere-organisation und in zweiter Instanz erst der Schuldabtragung an Deutschland dienstbar gemacht werden. Hiermit in Uebereiustimmung steht die von der französischen Regierung mit Eifer betriebene Agitation gegen „die Preußen", die bereits derartig Früchte trägt, daß nicht blo- an einzelnen Orten, sondern in ganz Frankreich eine Gährung herrscht, welche in Deutschland das Gefühl erwecken muß, daß wir von definitiven Friedenszuständen noch sehr weit entfernt sind. Auch im Elsaß ist die Stimmung unter den niederen VolkSklassen, namentlich in den Städten, eine so gereizte, daß die Wiederholung von Exceffen, wie sie schon in Straßburg zu,-beklagen waren, nicht überraschen darf. Es hat sich bereits herausgestellt, daß der Grundsatz „noblesse oblige« in Bezug auf das Elsaß und Deutsch - Lothringen sich nicht voll bewahrheitet, daß man sich durch einzelne der neuen Ordnung der Dinge günstige Stimmen aus der Mitte der reichen Bourgeoisie heraus zu leicht zu der Annahme verleiten ließ, im Elsaß werde der Verschmelzungsprozeß ungleich rascher von statten gehen, als man dies vorher zu erwarten können glaubte. Jetzt sche/üt es fast, als könnten nur durch rücksichtslose Energie die Elemente der Aufregung und Unzufriedenheit, welche dort ihr Wesen treiben, beherrscht werden. Vor allem ist es nöthig, daß die Rekrutirung unter der jungen Mannschaft, die noch keine Kriegsdienste gegen Deutschland leistete, sobald als möglich vorgenommrn wird. Das Elsaß wird für die nächste Zeit ohne Zweifel weder durch moralische Eroberungen noch durch Furcht allein regiert werden können, eben weil man den Elsässern noch nicht die Ueberzeugung rauben kann, daß Frankreich bald in alter Größe sich erheben und blutige Rache an Deutschland nehmen wird; es bleibt daher einstweilen nichts anderes übrig, als die Ruhe und Ordnung so gut als es geht aufrecht zu erhalten und zu verhindern, daß die Kräfte des Elsaß für andere als deutsche Zwecke verwerthet werden. . Die österreichische Regierung entwickelt jetzt einen ungewöhnlichen Eifer in n & der eigentlichen Ziele und Sitze der Internationale, obwohl Oesterreich zur Zeit am wenigsten von dieser Gesellschaft zu befürchten hat. Wie ; A vv" ^"ichtettr Seite erfahren, hat die'österreichische Regierung eine Anzahl und her ben verschiedensten Ländern, nach England, Belgien, Deutschland eimefnpn wuT-J' gesandt, um die Organisation und die Stärkeverhältniffe der dann ^»nationale genau kennen zu lernen und darüber österreichischen 31'V*"9™ Mitteilungen zu machen. Die Thäligkeit der den R-°rgan>sa,ionl»e^^ fon?* augenblicklich eine sehr vielseitige, denn außer Cabinet auck in bV U$€n .auf ttm Gebiete der innern Politik ist da« Wiener Rußland unt $)reu6ta bemüh^rfi*tn,an9e,eaen^iftn m'SX 616 *' herzustellen gegenüber (m m $ a.n*ieüifl' mit Oesterreich eine gewisse entente SüttSd« £ . t lu ionä™ Geiste, der sich allerorts kundgiebt; die ÄtJ ä VK* r, s*T'gl r “T“ -: »*♦*,*.___m kv. ® daoen, wie aus ihrer sehr reservirten Haltungik' _ ... Telegraphische Depeschen. 11 c c,'?’ Drrmstaot, 30. Juni. Der wegen eines Artikels über die päpstliche Unfehlbarkeit vom Bezirksstrafgericht wegen Herabwürdigung der katholischen Religion verurtheilte Redacteur Lautz von Umstadt wurde heute vom Appellhofe des Hofgerichts freigesprochen. + Darmstadt, 30. Juni. Die Kaiserin von Rußland wird am 19. Juli in Jugenheim eintrcffen und sich bis zum 26. Juli dortseldst aufhalten. -i-EN, 29. Juni. Der während des Krieges wegen Betheiligung an der französischen Anleihe verurtheilte Bankier Güterbogk ist vom König begnadigt + Berlin, 30. Juni. Die Abreise des Kaisers nach Hannover, welche auf heute Morgen 91/2 Uhr festgesetzt war, ist wegen rheumatischer Schmerzen, welche die Nachtruhe des Kaisers beeinträchtigten und auch Morgens, wenn auch weniger heftig, fortdauerten, aufgegeben worden.z Der Kronprinz ist mit Extrarua nach Hannover abgereist. 8 ö 4- Breslau, 30. Juni. Die der Actiengesellschaft „Königs- und Laura- hutte^ gehörigen Werke arbeiten ungestört fort und sind von dem Strike auf der fiscalischen Königshütte nicht berührt. + Paris, 29. Juni. Am Montag soll der Belagerungszustand von Pari- aufgehoben werden. — Rente 52.70. 4- Paris, 30. Juni. Das „Journal officiel" vom 29. d. sagt: Gestern haben wir zwei Milliarden gefordert und fünf erhalten; heute zeigen wir Europa eine Armee von hunderttausend Mann, welche von Tapferkeit beseelt und in bewunderungswürdiger Weise geführt, soeben die Civilisation gerettet hat. Frankreich, seit den letzten Unglücksfällen, welche durch das Kaiserreich verschuldet wur- den, des Glückes entwöhnt, beginnt seiner wieder bewußt zu werden und sich zu fühlen. 4- Paris, 30. Juni. Die Morgenblätter constatiren, daß die Haltung der Truppen bei der Revue eiue vortreffliche war. Thiers und Mac Mahon wurden begeistert empfangen. — Ein Circular Rouher's an die Wähler der Charente Jn- ferieure betont die Nothwenvigkeit der Handelsfreiheit. Die künftige Regierungsform werde die Nation selbst bestimmen. — Gambetta ist hier eingetroffen. + Longchamps (bei Paris), 29. Juni, 3 Uhr Nachm. Soeben findet die Revue statt. Marschall Mac Mahon, von einem glänzenden Gefolge umgeben, war zu derselben um 2 Uhr eingetroffen. Die Ankunft der Mitglieder der Re- gierung und der Nationalversammlung wurde durch den Mont Valerien und die Batterien de- Manövrirfeldes angekündigt. Der Vorbeimarsch begann sofort. Die die Tribünen passirenden Regimenter gaben ihrer Befriedigung durch wiederholte Vivats Ausdruck. 4- Marseille, 29. Juni. Von den wegen Betheiligung an dem Aufstande ' vor das Kriegsgericht gestellten Personen wurden drei, deren Namen ohne politische Bedeutung sind, zum Tode, fünf, worunter Martin, zur Deportation, zwei (Novi und Blanche) zu Zwangsarbeiten und eine zu Detentionshaft verurtheilt. Hebn Personen wurden freigesprochen. 4- London, 29. Juni. Ein im Oberhause von Oranmore gestellter Antrag, das Haus wöge ein Tadelsvotuw gegen die Regierung wegen des Washingtoner Vertrages aussprechen, wurde nach kurzer Debatte abgelehnt. △ London, 30. Juni. Die „Daily News" meldet aus Paris von gestern- Die Truppen erregten, während sie die Tribünen passirten, keinen Enthusiasmus'. Die Revue endete 5% Uhr. Thiers wgr sehr ergriffen von dem Schauspiel und brach in Thranen aus. Local-Notizen. Gießen 30. Juli. Die Sitzungen des Schwurgerichts vom IIL Quartal l. I. werden Montag den 3. Juli. Vormittags 9 Uhr, ihren Anfang nehmen und während derselben die nachfolgenden Anklagesachen zur Verhandlung beziehungsweise Aburtheilung kommen. Baist. 3'9 29. Juni 1871 m . A"w-i°nd waren die Herren: Berg. Bücking. Edel. F-lstng, Gail, H-h, Körber 866„ Nagel, Ricker, Rosenberg, Silbereisen, Wallenfels und Wenzel. ö r' 1) 3n die Einschätzung-- Eommisfion der Einkommeniteuerpflichtiqen II Abtbeiluna nachträglich dec Uhrmacher Th. Gelßmar gewählt. 8 Ey.mmg wurde 2) Der Gail'schen Feuerwehr wurde auf Ansuchen gestattet, sich für den Qfiitnrfirnu* k » städtischen SteigbauseS, einen eigenen Schlüssel fertigen zu lassen. tgebrauch de« 3) Ein Gesuch des Friedrich Führer um Verbesserung des WeqeS in den Wina-^-n 4J Ein G-fuch brr B-wahnrr der Löwrngafft um V-rbrff«un° "s In r ward- dem BanauSschnß zur B-qutach,ung üb-rwi-s-n. 8 ,n d«s-r. 5) Brzüglich einer von Angnst H-ubach ohnr Zustimmung brt ©labt auf G-meindr. i« -ntuehm-u ist. In B-üin-r MTS Wtn iU f°aen' ta6 ä3,eaer 6abint* S-hnsuch. ter Cuns°litttung°d«l.. 2nn^L°nuf°siin'Nächst 100 -fangend vom 3. MW- $in25.3W baiitt, * »er]*01? rbiiii toiier B.^n’ VzuSl-l-d-r,: JöWM.*!* Drn 25. | Denselben. 1 eine Tochter, Heim Denselben. | dahier, Georg Ferbe Den 10. Jur und Maurermeisters, storben den 9. Zuni. Aeson 1. Die nachsteh Grundstücke, Besitz ( 1) Konrad Feust 2) Heinrich Schn jetzt dessen Erbe (2509) 3) Philipp $ar; jetzt dessen Erben ^Heinrich Petri ^Daniel Neidel Mw Wägend bescher' W, oemogen aber,i M Diejenigen, welch, ^besondere der mbek Mvrdrrt, solche s SniÄWi bin flma «iWrii 11. ®COtJ Sg MW btiu W ®nmb J(r g,la6j gsss •“.iy I n^dein der f 5g ajSen ben W tabach eröff??*9 au§ »Ärar tfr,n denra^'''chu' > SB" Mmiö m *. * * über i> Ä’IJ ans r i i «'N? fliM ' 7) Ein Geschenk der Frau Wittwe Stir an die Stadt in dem Bildniß des Großherzog- tichen Bürgermeisters Vogt bestehend, wurde dankend angenommen und soll dasselbe in dem Sitzungssaal aufgehängt werden. 8) Für das bei dem HauS A. Heichelheim dahier negocirte 4%tige Anlehen von 50,000 fl. sollen weitere ZinSanweisungen, vom 1. Juli 1871 beginnend, ausgegeben werden. Der Druck derselben wurde dem Fr. (Shr. Pietsch übertragen. 9) Der Gemeinderath bewilligte der deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger einen einmaligen Beitrag von 15 Thlr. 10) GS wurden die von der Eisenbahngesellschaft in der Gemarkung Gießen hergestellteu Wege, nachdem solche der Vereinbarung vom 10. Juni d. I. entsprechend, waren verbessert worden, von dem Gemeinderath nunmehr endgültig übernommen. Auszug LUS bcii Kirchenbüchern der Stadt Gießen, a. Evangelische Gemeinde. Denselben. Konrad Schleich aus Ober-Gleen, Kr. Wetzlar, alt 48 I., gestorben den 8. Juni. , “ 23. Juni. Marie Friederike Büchner, geborene Lauer, des verstorbenen AOH- Obersteuerboten dahier, Friedrich Büchner, hinterlassene Wittwe, alt 74 I. 7 M. 15 T., gestorben den 22. Juni. m t Den 24. Juni. Bertha Christiane Kurz, des Bremsers an der Cöln-Gießener Bahn dahier, Johann Wilhelm Kurz aus Greifenstein, eheliche Tochter, alt 1 I. 9 M. 5 T., gestorben den 23. Juni. v Denselben. Marie Schmidt, geborene Motz, des Ortsbürgers in Naunheim und Schlossers an der Main-.Weser-Bahn dahier, Karl Schmidt, Chefrau, alt 30 I. 10 M. 17 T., gestorben den 23. Juni. Den 25. Juni. Georg Anton Echternach, Bürger und Fabrikant dahier, alt 47 I. 5 M. 22 T., gestorben den 23. Juni. Den 30. Juni. Wilhelmine Frech, geborene Henslör, des hiesigen Bürgers und Kaufmanns, Karl Frech, Ehefrau, alt 71 I. 1 M- 14 T., gestorben den 28. Juni. K o p u l i r t e. Den 25. Juni. Heinrich Gleißner, Sergeant im Großh. Hess. 2. Jnf.-Regiment dahier, des verstorbenen Bürgers und Ackermanns zu Kirtorf, Joh. Konrad Gleißner, ehelich lediger ^ohn; uud Juliane Reuter, des verstorbenen Ortsbürgers und Leinwebers zu Glauberg, Joh. Konrad Reuter, ehelich ledige Tochter. Getaufte. Den 24. Juni. Dem Ortsbürger in Staufenberg und Bahnhofsarbeiter dahier, Lorenz Reh, ein Sohn, Ludwig, geboren den 24. Mai. Den 25. Juni. Dem Bürger und Bierbrauer dahier, Karl Jakob Schmidt, eine Tochter, Elisabeths, geboren den 19. Mai. Denselben. Dem Bürger und Maschinenschlosser dahier, Heinrich Baum, eine Tochter, Hermine Henriette, geboren den 20. Mai. Denselben. Dem Bürger und Hilfsarbeiter an der Oberhessischen Eisenbahn dahier, Georg Ferber, ein Sohn, Karl Christian, geboren den 7. Juni. Beerdigte. Den 10. Juni. Emilie Wilhelmine Elisabeth Burkhardt, des hiesigen Bürgers und Maurermeisters, Christian Burkhardt, eheliche Tochter, alt 1 I. 10 M. 17 T., gestorben den 9. Juni. b. Katholische Gemeinde. Kop ul irt e Den 25. Juni. Hermann Dohrmaier, Schlosser dahier, des verstorbenen Bürgers und Kutschers, Theodor Dohrmaier zu Goslar in der Provinz Hannover, ehelicher Sohn; und Elisabetha Engel, des hiesigen Bürgers und Maurermeisters, Karl Engel, eheliche Tochter. Getauft. Den 25. Juni. Dem Schaffner bei der Cöln-Gießener Bahn, Kaspar Bannenberg, eine Tochter, Therese Clara Henriette Josepha, geboren den 12. Juni. Beerdigte. Den 19. Juni. Joseph Mundey, Füsilier in dem König!. Preuß. Jnf-Regi- ment Nr. 56, aus Weißenborn, Reg.-Bez. Erfurt, alt 27 I. 9 M. 27 T., gestorben den 17. Juni. Den 29. Juni. Dem Locomotivführer bei der Cöln-Gießener Bahn, Johann Weigand, ein tootgeborner Sohn, geboren den 27 Juni. Den 1. Juli. Francois Marthes, von der 5. Comp. des französischen Garde- Zuaven-Regiments, aus La Goge, Departement Tarn, alt 27 I., gestorben den 29 Juni. Allgemeiner Anzeiger. Besondere Bekanntmachungen. Oeffentliche Aufforderung. I. Die nachstehend verzeichneten Besitzer der bei jedem derselben aufgeführten Grundstücke, Besitzer: Flur u. Nr. des Grundstücks: Im Grundbuch einge^ tragene Besitzer: Gemarkung Garbenteich. 1) Konrad Feuster zu Garbenteich, 1/240, Georg Huth, 2) Heinrich Schwarz von Garbenteich, I-V/294 Johs. Wallbott, jetzt dessen Erben, Jacob Sohn V.; Gemarkung Gießen. 3) Philipp Marx von Gießen, XXX/22 Heinrich Kahn's jetzt dessen Erben, Kinder; Gemarkung Hausen. 1 4) Heinrich Petri zu Hausen, 11/141 unb 11/174 Philipp Petri; Gemarkung Heuchelheim. 5) Daniel Neide! zu Heuchelheim, XV/4222 Jacob Rinn, Jacob Sohn, haben genügend bescheinigt, daß sie die erwähnten Grundstücke durch Ersitzung erworben haben, vermögen aber genügende Beweisurkunden nicht beizubringen. Es werden deßhalb alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Grundstücke zu machen haben, bezüglich 4, insbesondere der unbekannt wo? in Amerika sich aufhaltende Karl Petri von Hausen aufgefordert, solche binnen 2 Monaten dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Grundstücke den genannten Besitzern mit dem Erwerbstitel »Ersitzung" im Mutations- Verzeichnisse zugeschrieben werden. II. Georg Jammers Eheleute zu Leihgestern haben die Löschung des Eintrags „beschränkt" bezüglich der von Sophie, Peter Diehl's Wittwe, und deren Kinder von Leihgestern erkauften Hofraithe nebst Grabgarten im Ort, Flur 1/369 und 370, auf Grund der Bezahlung des Kaufschillings beantragt, vermögen aber die zwar bescheinigte Befriedigung der Sophie. Peter Diehlos Wittwe, hinsichtlich ihres An- theils am Kaufschilling nicht urkundlich nachzuweisen. Da die genannte P et e r D i e h l's Wittwe unbekannt wo? in Amerika abwesend ist, so wird dieselbe hiermit aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche an den erwähnten Kaufschilling binnen 2 Monaten bei unterzeichnetem Gerichte geltend zu machen, widrigenfalls die Beschränkung bezüglich des Erwerbtitels der Georg Jammer's Eheleute gelöscht wird. Gießen, den 7. Juni 1871. Grvßherzogliches Stadtgericht Gießen. I. B. d. D.: (2509) Becker, Oppermann, Stadtg.-Assessor. . Stadtg. - Assessor. Oeffentliche Vorladung. 2797) Nachdem der förmliche Desertions- Prozeß gegen den Wehrmann Heinrich B o n a ck e r vom Besatzungs-Bataillon Wetzlar Nr. 88, gebürtig aus Heblos, Kreis Lauterbach, eröffnet worden, wird derselbe hierdurch aufgefordert, sich ungesäumt, spätestens aber in dem auf den 23. October 1871, Vormittags 11 Uhr, im Local große Bleiche Nr. 56 des unterzeichneten Gerichts anberaumten Termine ein - zufinden, und sich über seine unerlaubte Entfernung zu verantworten, widrigenfalls derselbe nach geschlossener Untersuchung eventuell für einen Deserteur erklärt, und zu einer Geldbuße von 50 bis 1000 Thaler verurteilt werden wird- Mainz, den 28. Juni 1871. König!. Gouvernements - Gericht. In der Nacht vom 28 auf den 29. d. Mts. ist aus der hiesigen Schwimm- und Bade-Anstalt eine metallene Pumpe durch das plötzlich anschwellende Wasser der Lahn hinweggerifsen worden. Wer auzugeben vermag, wohin diese Pumpe getrieben worden ist, wolle solches bei der unterzeichneten Behörde anzeigen. Marburg, den 29. Juni 1871. Königliches Landrathsamt. I. A.: v. Starck. Serftei^eruxiften» Holzversteigerung in der Fürstlichen Oberförsterei Lich. 2742) Künftigen Montag, den 3. Juli, Morgens 9 Uhr, auf dem Schlagweg, am Weidenseecck und Albacher Wald anfangend, sollen nochmals versteigert werden: 151 starke Eichen - Bauholz - Stämme von 6065 Cubikfuß, 71 starke Tannen-Bauholz-Stämme von 909 Cubikfuß, 3118 starke Tannen-Stangen von 4102 Cubikfuß. Alsdann wird Dienstag den 4. Juli, Morgens 9 Uhr, Hierselbst anfangend, folgendes Brennholz versteigert: 9 Stecken Buchen - Scheidholz, wobei auch Hainbuchen-Kammholz, 141 Stecken Eichen-, Tannen- und Aspen- Prügelholz, wobei auch 10 Fuß langes Eichenholz, 85Va Stecken Eichen u. Tannen-Stockholz, 5300 Wellen Eichen-Reisholz, 21225 „ Tannen Forstrciser, meistens zu Bohnenstangen tauglich, und 450 Wellen Weichholz. Lich, am 27. Juni 1871. Fürstliche Oberförsteret Lich. Eigcnbrodt. 2794) Montag den 3. und Dienstag den 4. Juli, jedesmal von Nachmittags halb 2 Uhr an, wird mit der Mobilien-Versteigerung in dem Keßler'schen Hause auf dem Selteriberg fortgefahren und sollen am Montage Möbeln, Bettwerk, Porzellan, Glas, Standuhren, Küchen- und Hausgeräthe, am Dienstag Möbeln, Weißzeug, Bettwerk, Gold und Silber, Haus- und Küchengeräthe aller Art, meistbietend versteigert werden. Versteigerung. 2763) Dienstag den 4. Juli d. I., Mittags 12 Uhr, sollen aus dem Nachlasse des Johannes Schmandt IV. zu Steinberg auf dem Gemeindehause zu Watzenborn: Zlur Nr. □Jtlftr. I 66 119 Hofraithe im Ort, I 65b 13 Grabgarten daselbst, I 66b 23,5 Grabgarten daselbst, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, erbver- theilungshalber, versteigert werden. Bemerkt wird, daß sich die Hofraithe zu einer Geschäftsanlage eignet, und das Wohnhaus mit schönen Stuben, Keller, großem Speicher, geräumiger Scheuer, Stallungen und sonstigen Gebäuden versehen ist und sich noch in gutem Zustande befindet- Watzenborn, am 28. Juni 1871. Großhcrzogliches Ortsgcricht Watzenborn. __________Schäfer, Vorsteher_________ Arbeitsverstei^enmq. 2796) Mittwoch den 5. Juli l. I., Nachmittags 1 Uhr, sollen auf hiesiger Bürgermeisterei nachstehende Arbeiten öffentlich in Accord gegeben werden, als: - Maurerarbeiten an dem Schulhause, veranschlagt zu 94 fl- 8 kr., Schreinerarbeiten daselbst, veranschlagt zu 86 fl. 58 Fr., Weißbinderarbeiten daselbst, veranschlagt zu 42 fl. 31 kr-, Maurerarbeiten an der Kirchhofsmauer, veranschlagt zu 31 fl. 46 kr-, Steinfahren, Klopfen und Eindecken derselben, zur Unterhaltung der Wege, veranschlagt zu 38 fl. Oppenrod, den 30. Juni 1871. Grobherzogliche Bürgermeisterei Oppenrod. I- A-: K. Schön, Bezirksbauaufseher. 1443) Gebrauchte Eisenbahnschienen, eiserne Tragbalken, Säulen und sonstige Baugegenstäude aus Eisen und Guß empfehlen______________Flick