>4 len t ‘Q?9atb j M. «Vä* •>2 w Ä3.) D > ’*• -Ml. Die etflnV . *' von bet a"t I ”rt,run9 'm Beiraqe r fcnoime bnvillizt. btük Abend n- 6tt badische Gesandle j. !2 ?fllten- Hw W :-?-OUTQ. btt ftüNMsj. art vnlavgt und ttbalitt, I der.Bötsenhalli' ßfötm bei Dover z» । 1 t« Wd}t Tt^ndb bff Echutz der Mfifaj »lanischen Trsandtri! über r. Sltbrere^nirab^abr., ' » am Jtritqt gtyn Deutsch-1 iblbtojet ^abiifanlÄoed'lis Krelvlllige üuirüütn m , vwptr bat 50,000 Krank i acht nach Nam und Bä-1 »irisch mit Eencral Boni- ! : !ie Division leS Generali rückten 23 Diviskonen 3»-! ? ?. b. 184 SataiÜüii i'Jrie in'« ?tlb. 3n Bt fantv. ,D»S a^mtttt ine atroce) ge^en Prenßtt gsaf zum GeneralffabSch? 'iromte Dejcan, EtaatSral: bei Eectionen )um inten- X Zeitung schuibt: D' i:(n teilen Unterlief [rf »runde ja Se/chwerter in nur an-na-msweise z<- I,tarnten iui trnen W* 9 . ,.r, hie AuS°abm«t M .^-nbebelligtinsr-M ■*... t jma von der un "i?äss Ässr Tn srantösis^i Ä •* M Srbiß°°- htes. ■Md jj* Är 'S5-:**» WA- .ryS* K-S Preis vierteljährlich 36 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 ft. Gießener Anzeiger. Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Canzleibeeg Lit. B Nr. 1. Anzeige- und Amtsölntt für den Kreis Aie^en. Nr. 88. Donnerstag den 28. Juli 1870. Tagesbefehl. Friedberg, den 23. Juli 1870. Soldaten! Der Drang der Ereignisse hat es Mir nicht mehr erlaubt, Euch Alle vor dem bevorstehenden Kanipse noch einmal zu sehen und Euch zu danke» für die freudige Hingebung an unsere gerechte Sache. Meine heißesten Wünsche begleiten Euch! Gedenket des Ruhmes, der zu allen Zeiten der herrlichste Schmuck der hessischen Fahnen war, zeigt Euch würdig der hohen Aufgabe, die Ihr unter der Führung des erhabenen Bundesfeldherrn zu lösen berufen seid und der Sieg wird Euch nickt fehlen. Vorwärts denn mit Gott für Ehre und Vaterland! LUDWIG. 3457) Der Kampf für die Unabhängigkeit des Vaterlandes, der die Kräfte jedes Einzelnen anspannt, stellt auch an die Stadlkaffe außerordentliche Anforderungen. — Um so lange wie möglich zu vermeide», in schwerer Zeit unter ungünstigen Bedingungen Geld für die Gemeinde zu leihen oder außerordentliche Steuern ausschreiben zu müssen, wendet der Stadtvorstand sich an den Gemeinsinn der Bürger mit der Bitte, ihre Commnnalsteuern (von welchen 2 Ziele bereits fällig sind) — sofern ihnen dies irgend möglich ist — für das ganze Jahr sogleich zu bezahlen, sowie bereits fällige städtische Gefälle, wie Holzsteiggelder re. Es werden der Stadtkasse dadurch größere Opfer erspart. Sollten einzelne Bürger, welche verfügbare Mittel haben, bereit sein, dieselben der Stadt eben gegen mäßige Zinsen zu leihen, so wird die Stadt derartige Anlehen dankbar annehmen. Gießen, den 26. Juli 1870. Namens des Stadtvorstandes: Der Großherzogliche Bürgermeister - Vogt. Einzahlungen an die Stadtkaffe können Dienstags, Donnerstags und Samstags gemacht werden. M M t l i Är e %efaitntm$d)ungeii. Nr. 27 des Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, ausgegeben zu Berlin am 20. Juli 1870, enthält: (Nr. 531.) Verordnung, betr. die Aufbringung und Wegnahme französischer Handelsschiffe. Vom 18. Juli 1870. (Nr. 532.) Aufforderung an die in dem französischen Heere dienenden Norddeutschen, ungesäumt zurück zu kehren. Nr. 28 des Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, ausgegeben zu Berlin am 21. Juli 1870, enthalt: (Nr. 533.) Verordnung, betr. das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Hafer und Kleie über die Grenzen von Memel bis Saarbrücken, beide Orte eiugeschlossen, und von Getraide und Hülsenfrüchten, von Mühlenfabrikalen aus Getraide und Hülsenfrüchten und von Rindvieh, Schweinen und Schaafvieh über die Grenze von Nordhorn bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen. Vom 18. Juli 1870. (Nr. 534.) Bekanntmachung, betr. die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 18. Juli 1870. (Nr. 535.) Ertheilung des Exequatur an den Persischen Generalconsul in Berlin. Berichtigung. Gießen, den 23. Juli 1870. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. G o l d m a n n. Bekanntmachung. Nachträglich zu unserer Bekanntmachung vom 18. l. Mts. bringen wir nc herzoglichen Bürgermeistereien wollen sich mit dessen Inhalt bekannt machen. Gießen, den 23. Juli 1870. Großherzogliches Dr. G o l Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnade» König von Preußen rc. rc. verordnen mit Zustimmung der Kammern, was folgt: 8- 1- Allgemeine Verpflichtung zu Kriegsleistungen. Von dem Tage ab, an welchem die Armee auf Befehl des Königs mobil. gemacht wird, tritt die Verpflichtung des Landes zu allen Leistungen für Kriegszwecke nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ein. 8- 2. Enlschädigungspflicht des Staats. Diese Leistungen sollen nur insoweit, als die Beschaffung der Bedürfnisse nickt durch freien Ankauf, resp. Baarzahlung erfolgen kann, in Anspruch' genommen und, mit alleiniger Ausnahme der im 8- 3 aufgeführten, aus Staatsfonds vergütigt werden. Unentgeltliche Leistungen. Aus Staatskassen erfolgt keine Vergütiaung: x 1) für die Gewährung des Naturalquartiers für Offteiere, Militärbcamte, Mannschaften und Pferde, sowohl der mobilen als auch der nicht mobilen Truppen auf Märschen und in Cantonnirungen, 2) für die Gestellung der erforderlichen Wegweiser, Boten, des Vorspanns und sonstiger Transportmittel, sofern solche nicht zur Fortschaffung der Bestände eines Magazins in ein anderes benutzt werden; ingleichen für die Gestellung der zum Wege- und Brückenbau und zu fortificatorffcheu Arbeiten für vorübergehende Zwecke erforderlichen Mannschaften und Gespanne. Doch sind auch diese Leistungen, und zwar nach Vorschrift des §. 10 und §. 11 dieses Gesetzes zu vergütigeu, sobald und insoweit a. Menschen und Pferde über 4 Meilen von ihrem Wohnorte entfernt werden; / b. die Handarbeitstage innerhalb Monatsfrist den zehnten Dheil der Ge- sammtbevölkerung der auf^ebotenen Gemeinde übersteigen; tchstehend das Gesetz vom 11. Mai 1851 zur öffentlichen Kenntniß. Die Groß- Kreisamt Gießen. d m a n n. c. die Gespannarbeitstage in derselben Frist über die doppelte Zahl der vorhandenen Gespanne hinausgehen; 3) für die Ueberweisung von disponiblen oder leer stehenden Gebäuden zur Anlegung von Magazinen und Lazarethen, sowie derjenigen Räumlichkeiten, welche für Wachen, Handwerksstälten und zur Unterbringung von Militär- Effecten erforderlich sind; ferner für die Gewährung freier Plätze und unbestellter Grundstücke — bis zur Zeit der Saatbeftellung — zu Lägern und Bivouaks, zu den Hebungen der Truppen und zur Aufstellung der Geschütze und Fahrzeuge. 8- 4. Leistungen gegen Entschädigung. a. Landlieferungen in Magazine. Durch Landlieferung ist der Bedarf an Brodmaterial, Hafer, Heu und Stroh und, sofern die Umstände es erfordern, auch an Fleisch zur Ver orgung der Magazine zu beschaffen, deren Anlegung und Füllung nach Zeit und Ort von der obersten Militärbehörde bestimmt wird. 8- 5. Die Vertheilung des Bedarfs erfolgt: 1) auf die Provinzen, durch den Minister des Innern unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Lage derselben; dabei ist auf eine möglichst billige Ausgleichung Bedacht zu nehmen; 2) innerhalb der Provinzen auf die Kreise, durch die Oberpräsidenten unter Zuziehung eines von der Provinzialvertretung gewählten Ausschusses; 3) innerhalb der Kreise auf die Gemchnden, durch die Landräthe unter Zuziehung eines von der Kreisvertretung gewählten Ausschusses. 8- 6. Die Höhe der Vergütigung für die nach §§. 4 und 5 bewirkten Landliefenmgm an Lebensmitteln und Fourage wird nach den Durchschnittspreisen der letzten zehn Friedensjahre — mit Weglassung des theuersten und wohlfeilsten Jahres — bestimmt. Dabei werden die Preise nach den in Folge des Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetz- Sammlung 1850, S- 86) festgesetzten Normalmarktorten für die danach gebildeten Be- a. Vorspann- Gießen, am 16. Juli 1870. c. Natural-Verpflegung. Für die Naturalverpflegung an Offiziere, Militärbeamte und Soldaten, die auf Märschen und in Cantonnirungen gewährt werden muß, insoweit die Verpflegung nicht aus Magazinen stattfinden kann, wird den Gemeinden resp. Quartierträgern eine Entschädigung gewährt, pro Kopf und Tag: wenn das Brod aus Magazinen in natura empfangen werden kann, von den die für Friedenszeiten gesetzlich bestehenden Vergütigungs-Sätze Anwendung. §- 11- e. Sonstige Transportmittel, Arbeiten rc 3 Sgr. 9 Pf-, _ _ _ b. wenn auch das Brod vom Ouartierträger verabreicht werden mutz, von 5 >L>gr. Die Hälfte dieser Sätze wird gutgethan, wenn bei eiligen Märschen, bei Benutzung der Eisenbahn und ähnlichen Veranlassungen, nur ein Theil der. Verpflegung, z- V. das Mittagsessen allein oder eine Abendmahlzeit und das Frühstück allein verabreicht werden kann. Dabei wird für alle vorstehenden Fälle bestimmt, daß der Elnauartterte — sowohl der Offizier und der Beamte als auch der Soldat — sich in der Regel mit dem Tische seines Wirths zu begnügen hat. Bei etwa vorkommenden (Streitigfeiten muß demselben dasjenige gewährt werden, was er nach dem Verpflegungsregulatio bei einer Verpflegung aus dem Magazine zu fordern berechtigt sein würde. 8- 10- zirke, und in den Landestheilen, in denen jenes Gesetz nicht zur Ausführung gekommen ist, für jeden Kreis die Preise des Hauptmarktortes des Kreises zum Grunde gelegt- Die Verwaltung der Magazine, deren Bestände mit der Einlieferung in das Eigenthum des Staats übergehen, ist Sache der Staatsbehörden: die der Etappenmagazine kann jedoch auch den Communalbehörden übertragen werden, insofern am Orte Königliche Magazine und Magazinverwaltungen nicht vorhanden sind, welche zu diesem Zwecke benutzt werden können. 8- 8- b. Sonstige Fourage-Lieferungen. Die Fourage für die Mobilmachungspferde, von dem Tage der Uebernahme derselben Seitens der Militärbehörde, und für die Pferde der auf dem Marsche und m Cantonnirungen befindlichen Truppen ist von den betreffenden Gemeinden zu liefern,! insofern der Empfang derselben nicht aus Magazinen sollte stattfinden können, unb! wird nach den im 6 für Landlieferungen bestimmten Sätzen vergütigt- 8- 9. Die Königlichen Dienstpferde sind dagegen soviel als möglich immer in den vorhandenen und disponiblen öffentlichen Ställen unterzubringen, sobald höhere Rücksichten nicht eine Ausnahme hiervon gebieten. §• 20- Wo eine Servisvergütigung für das den mobilen und nicht mobilen Truppen und Militärbeamten nach 8- 3, 1 verabreichte Naturalquartier von dem Tage der Mobilmachung ab den Gemeinden aus der Staatskasse nicht gewährt wird, können auch die Forderungen der Quartierbedürfnisse nicht in dem Umfange geltend gemacht werden, wie sie das Seroisregulativ vom 17. März 1810 gestattet - namentlich muß bei Durchmärschen, in engen Cantonnements und in belagerten Festungen das Militär sich mit dem begnügen, was nach Maßgabe der Orts- und sonstigen Verhältnisse angewiesen werden kann, und was die Quartierwirthe zu gewähren vermögen. 8- 21- Präklusivfrist für die Anmeldung der Vergütigungs-Ansprüche. Alle Ansprüche auf Vergütigung von Kriegsleistungen sind, mit den uöthigeN Bescheinigungen versehen, bei dem betreffenden Landrathe innerhalb eines Jahres nach erfolgter Demobilmachung anzumelden. Die bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche werden mit dreimonatlichem Prä- clusiotermine öffentlich aufgerufen und nach Ablauf des letzteren, wenn sie auch bis dahin nicht angemeldet worden sind, von jeder Befriedigung ausgeschlossen. 8- 22 Suspension aller entgegenstehenden Bestimmungen. Dieses Gesetz gilt nur für die Dauer des mobilen Zustandes der Armee; es treten daher während dieser Zeit alle entgegenstehenden und namentlich die auf den Friedenszustand gerichteten Bestimmungen außer Kraft- §. 23- Gegenwärtiges Gesetz tritt an die Stelle der Verordnung vom 12. November 1850. Auf alle Leistungen, welche nach Vorschrift jener Verordnung erfolgt sind, finden auch nur die Bestimmungen derselben Anwendung. Jedoch gelten für die daraus zu erhebenden Vergütigungs-Ansprüche die im 8- 21 angeordetenn Präklusivfristen. 8- 24. Mit der Ausführung dieses Gesetzes und mit der dazu erforderlichen Instruction sind die Minister des Innern, der Finanzen und des Krieges beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Potsdam, den 11. Mai 1851. (L. S.) Friedrich Wilhelm. v. Manteuffel, v- d. Heydt, v- Rabe. Simons- v. Stockhausen, v. Raumer, v- Westphalen. den, Hufbeschlag, Arzneien, Verbandmitteln und sonstigen extraordinären Bedürfnissen zur Heilung und Pflege der Kranken und Verwundeten, — die Anfertigung von Be- kleidungs- und Ausrüstungs-Gegenständen u. s. w. werden nach den am Orte zur Zeit der Lieferung oder Anfertigung bestehenden Durchschnittspreisen aus de» bereitesten Beständen der Kriegskasse vergütigt. 8- 16- Rechte und Pflichten der Kreise und Gemeinden. Für die vollständige und rechtzeitige Gewährung der Landlieferungen (§§. 4—7) sind die Kreise, für alle anderen Leistungen (88- 3 und 8 bis 12 und 15) die Gemeinden dem Staate verpflichtet- 8- 17- Die Gemeinden sind dagegen berechtigt, soweit dies zur Erfüllung dieser Obliegenheiten erforderlich ist, die in ihrem Bezirke bclegencn Grundstücke und Gebäude zu benutzen und sich nöthigeufalls zwangsweise in deren Besitz zu setzen. Eine gleiche Berechtigung steht den Gemeinden gegen ihre Mitglieder zu, in Bezug auf alle Gegenstände der Kriegsleistungen, wenn sie solche auf andere Art nicht beschaffen können. In allen diesen Fällen sind die Gemeinden den Eigenthümern zur Entschädigung verpflichtet, deren Feststellung nach §. 12 erfolgt- 8- 18. Sollten in Ausführung vorstehender Bestimmungen einzelne Gemeinden oder Kreise im Verhältnisse ihrer Leistungsfähigkeit zu hart betroffen werden, so ist eine Ausgleichung eintreten zu lassen, Sache der Kreis- resp. Provinzial-Vertretungen, gegen deren Entscheidung der Rechtsweg nicht stattfindet. Die dem Staate gehörigen Gebäude und Anstalten, welche zur Zeit des Friedens zur Casernirung der Truppen und Unterbringung der Pferde derselben, zu Militär- Lazarethen, Magazinen, Depots, Wachen, Handwerksstätten und sonstigen Garnisonverwaltungszwecken bestimmt sind, sollen auch zur Zeit des Krieges von den zurück- bleibenden nicht mobilen Truppen, desgleichen von den Ersatz - und Besatzungstruppen zu gleichen Zwecken benutzt werden. Truppentheile, welche vor dem Eintritte der Mobilmachung casernirt waren, verbleiben auch nach der Mobilmachung bis zum Ausmarsche in ihren Casernen. Offi- f. Grundstücke und Gebäude. Außer den Gebäuden, Räumlichkeiten und Grundstücken, welche die Gemeinden nach 8- 3, Nr. 3 unentgeltlich herzugeben haben, sind dieselben zur Ueberweisung der sonstigen für den Kriegsbedarf erforderlichen Gebäude, Lager-, Bivouaks- und Uebungsplätze, sowie der zur Anlegung von Wegen erforderlichen Grundstücke und Materialien, gegen eine durch Commissarien festzustellende Vergutigung verpflichtet- In gleicher Weise wird die Entschädigung für entzogene Benutzung der Grundstücke, welche zur Ergänzung fortificatorischer Anlagen im Falle der Armirung einer Festung enorder- lich sind, unter Berücksichtigung des verminderten Werths, festgestellt, sofern die Rayon- Gesetze nicht schon den Anspruch auf Entschädigung ausschließen. Werden die Grundstücke nach eingetretener Desarmirung der Festung nicht zurückgegeben, so erfolgt Die Entschädigung nach dm für Expropriationen bestehenden gesetzlichen Vorschriften. 8- 13- Ueber die nach 88- 4—12 zu gewährenden Vergütigungen stellt der Staat Anerkenntnisse aus, welche vom ersten Tage des auf die Lieferung folgenden Monats nut öier Procent jährlich verzinset werden. Die festgestellte Vergütigung wird krelsweise gewährt, und bleibt es den Kreisen resp. Gemeinden Überlassen, die Ausgleichung unter den Eingesessenen zu bewirken. 8- 14- g. Mobilmachungspferde und deren Ersatz. Die Gestellung der Mobilmachungspferde für die Gardetruppen (einschließlich der Garde-Landwehr), für die Limentruppm und die Trains findet nach Maßgabe der Verordnung vom 24. Februar 1834 (Gesetz-Samml- 1834, e>. 56) statt. Die Bestimmungen derselben über die Vergütigung findet auch Anwendung auf den Ersatz des Abgangs an Pferden zur Zeit des Krieges, welcher Ersatz von denjenigen Bezirken -geleistet werden muß, wo der Abgang eingetreten ist. , Die Gestellung der Mobilmachungspferde zur die Provmzial-Landwehr erfolgt tn Gemäßheit der vorgedachten Verordnung und auf Grund der Landwehr-Ordnung vom 21 November 1815 von den zu den betreffenden Landwehr-Bataillonsbezirken gehörigen Kreisen unentgeltlich. Den Ersatz des Abgangs während des mobilen Zustandes übernimmt die Staatskasse Beim Eintritt der Demobilmachung sind den betreffenden Kreisen resp. Landwehr-Bataillonsbezirken die von ihnen früher gestellten, effectiv noch vorhandenen oder vom Staate ersetzten Pferde in natura zurückzuliefern. Sind Landwehrpferde wegen Unbrauchbarkeit zum Dienst verkauft und nicht ersetzt worden, so gebührt der volle Erlös den betreffenden Kreisen. 8* lost. Sonstige Krieas leistu nge n. Alle anderen Kriegsleistungen, z. B. die Lieferung von Armatur -, Bekleidungs-, Leder - und Reitzeug-Stücken, Schanz- und Handwerkszeug, Feld-Equipage-Gegenstan- „. ....... ziere und Mannschaften bereits mobiler Truppen aus anderen Garnisonen können in Kür den Vorsvann, soweit m nach 8-*3,' ad 2 nicht unentgeltlich zu leisten ist, fin- der Regel nur dann casernirt werden, wenn sie an dem Orte des Cantonnements län- ~ m—ger als drei Tage verweilen, wenn ferner in den Casernen neben den gehörig ausgestatteten Wohnräumen auch vollständig eingerichtete Koch - und Menage-Anstalten vorhanden sind, und wenn der tägliche Bedarf an Verpflegungsgegenständen aller Art . 0. 'S 0 n i g e P TrnnannrhnifM mit Ausnahme des nach den für mobile Truppen' bestehenden Vorschriften denselben entweder aus den Vorspanns io“,^’Ä baä i.n S-3 sub~2 festg-s-tzt-Maß zu unentqrftlidjen Magazinen ober durch Vermittelung bet betreffenden Ortsbchiirbm regelmäßig geliefert Leistungen übersteigen, — ferner für die Gewährung des Holzes zur Erbauung von werden rann. - - - - - - - - - - - - - - - Hütten und Baracken, des Lagerstrohs und des Koch - und Wärmeholzes für die Lager und Bivouaks, sowie der Materialien zum Brückenbau, wird die Vergütigung nach den in gewöhnlichen Zeitoerhältnissen ortsüblichen Preisen gewährt- 8- 12- _ Betreffend: Die durch Beitreibung der Gemeindegelder im II. Quartal 1870 entstandenen Kosten. Das G r o st h e r z o g l i ch e K r e i s ä m l Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Albach, Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lva., Alt-Buseck, Annerod, Bersrod, Burkhardsfelden, Daubringen, Dorf-Gill, Ettingshausen, Garbenteich, Gießen, Groß-Linden, Hattenrod, Hausen, Lich, Mainzlar, Münster, Rödgen, Ruttershausen, Treis a. d. Lda, Trohe, Watzenborn und Wieseck. Wir erinnern Sie an Einsendung der Verzeichnisse über die durch Beitreibung der Gemeindegelder vom H. Quartal 1870 erwachsenen Kosten binnen 8 Tagen. Dr. Goldman n. V erfiteigevrrrrgeK. Kornversteigerunq. 3456) Montag den 1. August d- I.. läßt der Unterzeichnete seine diesjährige Kornerndte, etwa 16 bis 18 Fuder, in Abteilungen von einem Fuder und weniger, auf dem Felde gegen baare Zahlung meistbietend versteigern- Die Zusammenkunft ist des Morgens um 9 Uhr auf dem Acker neben der Burgmühle , das Baumstück genannt- Londorf, am 23. Juli 1870- W Engel- 3464) Montag den 1. August d- I-, Vormittags 9 Uhr, läßt Unterzeichnete auf dem Lindenplatze hier ein 5jädriges Pferd, Grauschimmel, wegen Einberufung ihres Sohnes zum Militär, öffentlich versteigern- Justus Klug Wittwe, zu Alt-Buseck- Feilgeboten es. | Badewanne zu verkaufen. Vorderhaus von H. Becker, Neue Anlage. Hieb & Jlicniiii j | Cassel. En - gros - Handlung. Portland - Cemeut, Lust- und Wasser-Gement, Traß, gebr. Gyps, Z Revolver, feinste Qualität, unter Garantie, 6- und 12schüssig, in Cal. 9 und 12 , können unter Einsendung ober Nachnahme, a Stück 12 Rthlr., sofort bezogen werden durch Ernst Heberlein, Solingen. 3443) Gut gebrannte Feldbrandbacksteine können wieder abgegeben werden. Balth. Strauch. Asphalt-Dachpappe rc. 3436) Eiserne Bettstellen, Tische und Stühle bei Emil Piftor. 3450) Einige sind zu verkaufen, s. 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Nooembei nun« erfolgt sind, sinder lien für^ die daraus zr । Präcluslvtrlsten. mrberlichmJnstmckor beaMagt. ;; und bngedrucktem tio >Kfsrod,! 5, I--« ”* t<)h^ 6-n14 «HS , Mim» -S>» fl 71 nekohl-Pflanzen,Pr. J&unbect ö 6 fr., bei Louis Todt, d. I. beziehbar Briefträger und (G L n g e s a n d t.) 3465) Schlossergesellen, Stationen. Pulver in ü h 1 e. (3407) ab an 1870. Gießen, den 23. Juli Der Verwaltungsrv 1) 2) 3) 4) 5) Neuerwall, 50; Leipzigerstrasse, 46 ; Steinen berg, 29; Stadt, Neuer Markt, 11; Markt, 17, Königshaus; Kronprinzstrasse, 1 B; Elsassergasse, 1 ; Obere Grabenstrasse, 13; Place du Molard, 2. 1,31 1,86 3,11 3,87 4,33 5,09 5,68 7,03 8,05 3430) Ein neues Familienlogis, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Cabinet, Küche mit Speisekammer, Kellerraum, Holzstall, Bo- 3394) In der Nähe des Seltersberges ind 2 Familienlogis mit allen Bequemlichkeiten zu vermiethen. Das Nähere bei der Exped. d. 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Alle officiellen D.'peschen, Alle Privat-Depeschen der Redaction der „Militärischen Blätter", Politische Uebersicht, Eine Erläuterung der eingegangcnen Depeschen, Militärische Aufsätze, welche die äugen blickliche Situation dem großen Publikum verständlich machen, erläutert durch Pläne und SituationS-Zeich- Gießen Groß-Bnseck Reiskirchen Grünberg An der Mücke Rieder-Ohmen Buragemünden Ehringshausen Zell-Romrod Alsfeld Ginquarti rnng wird in Verpflegung genommen auf der Beschäftigung 25 tüchtige Sattlergesellen, Verdieust geschmälert, darum ist es eine heilige Pflicht, daß ihr euch untereinander unterstützt und Einer dem Anderen in ver Arbeit Hilst. Namentlich müßt ihr Bürgermeister und Ortövorstände mit gutem Beispiel vorangehen und die Sache in die Hand nehmen. Laßt die zurückgelassenen Weiber und Kinder nicht hungern, damit Euch nicht der Kämpfenden Fluch treffe. An die Landbewohner! 3453) Durch den Ruf des Vaterlandes an Eure Männer Söhne sind viele Familien in der Arbeit gehemmt und im Ii e h ae e r! 3310) Es wird für eine bedeutende Vorbereitungs-Anstalt ein tüchtiger Lehrer gesucht, welcher Deutsch, die Geschichte oder Mathematik lehren könnte. Nähere Auskunft erthcilt unter der Chiffre K. S. 599 die Annon- cen-Expedition von IIaasenstein & Vogler, Frankfurt a. M. 3422) Meine Bohnenschneidmaschine bringe ich in empfehlende Erinnerung, pr. Stunde 6 kr. Adolph Wenzel, Dreihäusergasse. 2 2 2 Allgemeine Renten - Anstatt in Stuttgart. 3425) Nachdem die Mobilisirung der Norddeutschen Bundes-Armee angeordnet worden ist, machen wir hiermit Diejenigen welche bei uns eine Lebens-Versicherung einaeaangen und als Kombattanten oder Nicht-Kombattanten Dienst zu leisten haben, auf Grund der SS- 91 bis 95 unserer Statuten aufmerksam, daß über die Bedinguiigen, unter welchen ihre Versicherung in Kraft bleiben kann, auf unserem Bureau, Tübinger Straße Nr. 16, und bei sämmtlichen Herren Agenten Auskunft gegeben wird. D Der Verwaltungsrath Hamburg, Berlin, Basel, Wien, Leipzig, Stuttgart, Zürich, | St. Gallen, Genf, 3455) In den nächsten Tagen erscheint: Kriegs-Zeitung, herausgegeben von G. von Glasenapp. Diese Zeitung wird täglich in Berlin um 7 Uhr Morgens ausgegeben werden und enthalten: -L-A K s L>-- Angesichts der freudigen Begeisterung, mit der unsere braven Truppen in's Feld ziehen um unser Vaterland gegen den frivolen Angriff unseres räuberischen Erbfeindes zu schützen, und der Entbehrungen, die jeder Feldzug für die Betheiligten im Gefolg hat muß es jeden gerecht und menschlich Denkenden mit Bedauern und Entrüstung erfüllen, von Vorkommnissen zu hören, wie sie hier beim Durchzug der Truppen stattgefunden haben. r„ c. L In der Absicht, bestens für die durchkommenden Truppen zu sorgen, übergab die hiesige königl. preuß. Etappen-Behörde die Verpflegung derselben einem Unternehmer, welcher eine Vergütung von 8>/2 Sgr. (30 kr.) für jede Portion erhält- Jedermann kann beurteilen, daß diese Bezahlung ausreichend ist, em vollständiges Essen zu liefern, bestehend aus einem halben Pfund Ochsenfleisch, Suppe, Gemüse und Brod. Statt dessen erhielten die ermüdet und hungrig ankommenden Truppen schlechte, nach Talg riechende Suppe, ein Stückchen Fett statt Fleisch, das Brot fehlte ganz und die Bedienung war mangelhaft. ,, m . . . . „ , , soll man dazu sagen? Emen reellen Gewinn wird den Unternehmern Niemand bestreiten wollen, aber unsere braven Krieger zum Object ihrer Geld-Specu- lationen zu machen, muß jeden Bürger Gießens empören, der privatim der nationalen Sache seine Opfer bringt. , Mr die Sünden Einzelner wird das Ganze verantwortlich gemacht und sind es die Bürger Gießens sich selbst und der Ehre der Stadt schuldig, daß solche schmählichen Vorkommnisse sofort aufhören. Es ist im Sinne jedes Gießener Bürgers gehandelt, daß unsere braven Krieger, die im Begriffe stehen, ihr Blut für unser geeinigtes Va- terland zu vergießen, ausreichend verpflegt und beköstigt werden. — Nur solche Leute, die sich außerhalb der deutschen Nation stehend betrachten und deren Geldbeutel ihr Vaterland ist, können zugcben, daß unsere Krietzer als Opfer einer nichtswürdigen Sveculation hier in Gießen hungern und darben müssen. Es ist daher das Geringste, was wir fordern können, daß die fernere Truppenverpflegung solch unwürdigen Händen entzogm wird. W- F- Vermischte Anzeigen § Soldaten siehme ich während der Dauer der Einquartierung in Kost und Logis. M- Rothenberger Wittwe. Nicht zu übersehen! 3462) Durch Anschaffung einer neuen Federputzmaschine bin ich in den Stand gesetzt, allen Anforderungen auf daS Schnellste zu entsprechen und halte mich einem geehrten Publikum daher bestens empfohlen. Johannette Dippel, wohnhaft bei Herrn Conrad Ferber, Katharinengasse. Wohnungs - Gesuch. 3441) Durch bic eiugetretmcn Verhältnisse sehe ich mich veranlaßt, schon so bald als möglich mein Geschäft von Ems wieder hierher znrückznverlegen und suche zu diesem Zwecke ein Local (Parterre) oder im 1. Stock, möglichst in der Hauptstraße gelegen. Gefällige Adressen bitte ich im Geschäfte meines Bruders", Carl Fuhr an der Sckloßgaffe, oder bei meinem Vater in der Sonnenstraße abaeben zu wollen. xßtliielmtite Fuhr, Modes. Geschäfts - Empfehlung. 3461) Einem geehrten Publikum die ergebenste Anzeige, daß ich mich als Schuhmacher dah er etablirt habe. Durch dauerhafte und geschmackvolle Arbeit werde ich das mir geschenkt werdende Vertrauen stets zu erhalten suchen, und sehe ich gefälligen Aufträgen entgegen. Gießen, den 27. Juli 1870. August Kramer, wohnhaft bei Herrn Rothenberger am Lmdenplatz. 3451) Indem ich zur allgemeinen Kennt- niß bringe, daß ich mein seitheriges Logis bei Herrn Kaufmann Sem ml er verlaßen und'nun bei Herrn Juahardt, am Eck des Eingangs in die Brandgasse, eine Stiege hoch, wohne, empfehle ich mich zu geneigten Aufträgen unter Zusicherung reeller Bedienung. Gießen, den 25. Juli 1870. Marie Bauer, Kleidermachertn. Oberhessische Giftnbahnen. WAm 29. Juli a. c. wird die Strecke Grünberg-Alsfeld der Fuldaer Linie dem Betrieb übergeben und tritt von diesem Tage an der nachstehende Fahrplan in Kraft, wogegen der für die Strecke Gießen-Grnnberg seit 1. Juni bestehende Fahrplan hiermit aufgehoben wird. 3463) Das von Herrn Privatdocent Dr. Braun bewohnte Logis, bestehens in einer möblirten Stube mit Cabinet, ist zu vermiethen und alsbald beziehbar bei Th. Rautenstrauch, an der Schoor. 3354) Mein neu erbautes Haus nebst Garten auf dem Seltersberg am Riegelpfad, seither von Herrn Inspektor Ni eß bewohnt, ist vom 15. October an ander- weit zu vermiethen. W- Kilbinger. 3412) Eine freundliche Familienwohnung ist zu vermiethen bei Gärtner Schaum, vor dem Seltersthor. Mgrmrmc Inknistrir-AiissteUuiig im Auepark zu Cassel. 3273) lieber 1100 Aussteller, erste Firmen Deutschlands. Täglich 2 Concerte der Mannsfeldt'schen Capelle im Auepark, bei ungünstigem Wetter im Orangerieschlosse, ßroei große Restaurationen mit der Ausstellung verbunden. Außer den Hütels mehr als 2000 Wohnungen zum Preise von 15 Sgr. bis 1 Thlr. Nachweisung derselben auf dem Bahnhofe. . Jede Woche Extrazüge von Bcrltn, Leipzig, Hannover, Düsseldorf, außerdem bedeutende Preisermäßigungen von allen Eifenbahnverwaltungen. Der Vorstand. 3M9) Ein geräumiges Familienlogis ist zu vermiethen Lit. B. Nr. 81. 3437) Die Wohnung auf der ehemaligen Loos'schen Brauerei, bestehend aus 3 Zimmern, Cabinet und Küche, großem Boden, mit der Aussicht in's Freie, ist zu vermiethen und kann ein großes Zimmer auch getrennt abgegeben werden. ______________________Emil Pisto r. 3228) Die Scheuer im Zinßer'schen Garten ist zu vermiethen._________________ 3408) Der obere Stock meines Hauses ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen- A. K- Worms, Seltersweg. 3435) Im Russischen Hof sind zwei Schlafstellen zu vermiethen. L- 231 deL Gemischte Züge mit Personenbeförderung 1, H. u. HL Kl- Entfernung in Meilen. Stationen. Gemischte Züge mit Personenbeförderung L, II u. III. Kl. ' » Vorm. IV | Nachm- | VI Nachm. Vorm. III Vorm. V Nachm. «40 120 *750 AlSfeld ab 420 ^58 420 Ql)l 1^1 811 1,02 Zell-Romrod 440 810 440 gio -^50 S'20 2,36 EbringShausen „ AO« 843 S'" 9'33 215 s13 2,96 Burggemünden „ 5 17 8" 51, 917 £29 857 3,72 Rieder-Ohmen „ 531 911 331 956 238 906 4,18 An der Mücke „ 51,1 920 A40 1012 255 922 4,94 Grunberg »56 9-1° 556 1023 306 1 933 6,19 Reiskirchen 6*4 IO"1 <>17 L()49 333 I 0’9 1 6,73 Groß-Buseck (>27 10" (>2‘ ll06 350 1 10 " ! 8,05 Gießen an 6k> 10 61’ MM Politische Rundschau. 25. Juli. Von der österreichischen „Webrzeitung" werden unter Zugrundlegung einer speciellen und im allge- meinen zutreffenden Berechnung die vereinten Streitkräfte von Nord- und Süodeutschland in folgenden riesigen Ziffern angegeben: Feldarmee in 543 Bataillonen , 369 Escadrons und 263 Batterien — 750,679 Mann und 162,132 Pferde, davon 536,934 Mann Infanterie, 54,214 Reiter mit 1602 Geschützen ; Reserve - und Besatzungs-Armee in 497 Landwehr-, Reserve- und Ersatz-Bataillone und 199 Escadrons — 429,019 Mann Infanterie, 40,583 Mann Cavallerie und gegen 60,000 Artillerie. Die unmittelbar Preußisch-Norddeutsche Kriegsmacht findet sich mit beinahe einer Million Streiter berechnet, und doch dürfte in Folge der angeordnelen umfaffeneen Rüstungen selbst diese ungeheure Zahl wahrscheinlich noch übertroffen werden. Ein Pariser Correspondent der Wiener „Presse" bringt folgende vom 18. vatirte Mittheilung: „Die europäische Diplomatie ist in voller Thätigkeit. Fürst Latour d'Auvergne begibt sich endlich nach Wien, um die wohlwollende Neutralität Oesterreichs zu ver- werthen. Die Hohe Pforte hat sich mit Leib und Seele Frankreich verschrieben, was das Tuilerien- Cabinet nicht abhält, ein Einvernehmen mit Rußland anzubahnen. Der Kaiser ist verblüfft über die gegen Frankreich mißtrauische und sogar demonstrative Neutralität Englands. Er begreift, er habe, soweit es von England abhängt, auch von einem glücklichen Krieg keine Dorthcile zu erwarten. Seit gestern hat ter russische Gesandte den Kaiser und den Herzog von Gramont nur auf Augenblicke verlassen und der Telegraph hat seine Correspondenz mit dem Fürsten Gortschakoff in Wiesbaden seit 24 Stunden nicht unterbrochen. Der Kaiser beansprucht Rußlands wohlwollende Neutralität. Dagegen verpflichtet er sich, nach dem Sieg den Entscheidungen eines europäischen Congresses sich zu unterwerfen. Frankreich und Rußland haben jedoch über die Congreßergebniffe sich voraus zu verständigen. Der Congreß gibt Frankreich das linke Rhein- ufer, bestätigt die preußische Einheit Deutschlands und gibt Rußland die Donaufürstenthümer. Dieser Gedanke ist heute das Tagesereigniß. Andere Gedanken werden morgen auftauchen. Insofern sie in einflußreichen Kreisen vorkommen, wird es nützlich sein, dem Gedankengang aufmerksam zu folgen." Das Wiener Blatt fügt indeß selbst die Bemerkung hinzu: „Wir müssen die Verantwortlichkeit für diese Mittheilungen unserem Berichterstatter überlassen, der sich bisher stets als gut orientirt erwiesen hat. Auf die Tragweite der Mittheilungen, wenn sie sich in der Hauptsache bestätigen würben, brauchen wir nicht erst hinzuweisen. Abmachungen zwischen Frankreich und Rußland in dem obigen Sinne getroffen, würden die Situation wesentlich ändern und vor Allein die Stellung Oesterreichs wesentlich alteriren. Oesterreich. Ungarn kann die Russen in Rumänien nicht dulden, kommen sie nun mit preußischer oder mit französischer Hilfe in den Besitz der Fürstenthümer. Auch England würde diesem Anfang zur Lösung der Orientsrage im russischen Sinne nicht mit verschränkten Armen zusehen können." Die Proclamation des Kaisers an das französische Volk lautet wörtlich: „Franzosen, es gibt im Völkerleben feierliche Augenblicke, wo die Nationalehre, heftig erregt, sich als eine unwiderstehliche Macht aufdringt, alle Interessen beherrscht und die Leitung der Geschicke des Vaterlandes ganz allein in die Hand nimmt. Eine dieser entscheidenden Stunden hat jetzt für Frankreich geschlagen. Preußen, dem wir während des Krieges von 1866 und auch seitdem bis jetzt die versöhnlichste Stimmung bezeugt haben, hat unserem guten Willen und unserer Langmuth keine Rechnung getragen. Auf die Bahn der Eroberung geworfen, hat es alles Mißtrauen geweckt, überall zu übertriebenen Rüstungen genöthigt und aus Europa ein Feldlager gemacht, in welchem Unsicherheit und Furcht um den nächsten Tag herrschen. Ein Zwischenfall hat jüngst die Bestandlosigkeit der internationalen Beziehungen enthüllt und die ganze Schwere der Lage dargethan. Den neuen Forderungen Preußens gegenüber haben unsere Ansprüche sich vernehmen lassen. Man ist ihnen ausgewichcn und hat sich darauf geringschätzig benommen. Unser Land hat darüber eine tiefe Erregung empfunden und alsbald hallte ein Kriegs- fchrci von einem Ende Frankreichs zum andern. Es bleibt uns nichts mehr übrig, als unsere Geschicke dem Loose der Waffen anzuvertrauen. Wir führen den Krieg nicht mit Deutschland, dessen Unabhängig, kett wir achten. Wir hegen den Wunsch, daß die Völker, welche die große germanische Nationalität bilden, frei über ihre Geschicke verfügen. Wir unserer. seits verlangen die Herstellung eines Zustandes der Dinge, der unsere Sicherheit verbürgt und unserer Zukunft Gewähr leistet. Wir wollen einen dauer- haften Frieden, der auf den wahren Interessen der Völker beruht, erobern und diesem schwankenden Zu- stände ein Ende machen, wo alle Nationen ihre Hülfe- mittel darauf verwenden, sich gegeneinander zu waff- nen. DaS glorreiche Banner, das wir wieder einmal vor denen entfallen, die uns herausfordern, ist dasselbe, das mitten durch Europa die civilisatorischen Ideen unserer großen Revolution trug. Es stellt dieselben Principien dar, es wird dieselbe Hingebung einflößen. Franzosen! Ich stelle mich an die Spitze dieser tapferen Armee, welche die Liebe zur Pflicht und zum Vaterlande beseelt. Sie weiß, was sie gilt, denn sie hat in den vier Welttheilen den Sieg sich an ihre Schritte heften sehen. Ich nehme meinen Sohn mit mir, trotz seines jugendlichen Alters. Er kennt die Pflichten, die sein Name ihm auferlegt, und ist stolz darauf, an den Gefahren Derjenigen Theil zu nehmen, die für das Vaterland kämpfen. Gott segne unsere Mühen! Ein großes Volk, das eine gerechte Sache vertheidigt, ist unbezwinglich. Napoleon." 26. Juli. Die „N. fr. Pr." schreibt: Unter den bis zum Abend eingelaufcnen militärischen Nachrichten ist zweifellos die wichtigste die uns von Oderberg telegra- phirte: Der große Generalstab hat Berlin noch nicht verlassen; in militärischen Kreisen glaubt man nicht, daß cs vor Anfang August zu einem großen Zusammenstöße kommen werde. Die Nachricht stammt aus verläßlicher Quelle. Der Berner „Bund" schreibt unterm 22. Juli: Der Gesandte des Norddeutschen Bundes, Generallieutenant von Röder, hat gestern vom Bundeskanzler, Graf Bismarck, nachfolgendes Telegramm erhalten und auf Befehl seiner Regierung dem Bundespräsidenten übergeben; „Die Neutralität ter Schweiz steht vertragsmäßig fest. Wir haben zur Wahrung derselben durch die eidgenössischen Streitkräfte volles Vertrauen und es bürgen unsere Vertragstreue und Deutschlands freundnachbarliches Verhältniß zur Schweiz für die Achtung dieser Neutralität durch Deutschland." Dem nämlichen Gesandten ist vom Bundeskanzler zur unverzüglichen Mittheilung an den Bundespräsidenten ferner die Erklärung zugegangen: Der norddeutsche Bund werde die in der Genfer Convention von 1864 übernommenen Verpflichtungen strengstens innehaltm und sei seinerseits bereit, die Additionsartikel von 1868 mit den französisch - englischen Zusätzen und Interpretationen als modus vivendi während der ganzen Dauer der Feindseligkeiten anzuordnen. Weisungen in diesem Sinne werden an die Befehlshaber zu Lande und zur See sofort abgehen. Die „Nordo. Allg. Ztg." sagt betreffs der Depesche des Herzogs von Gramont vom 21. d., daß die Widersinnigkeit der Darstellung der Depesche schon daraus hervorgehe, . daß das Anerbieten des spanischen Thrones an den Prinzen von Hohenzollern durch das Schreiben vom 17. Februar 1870 erfolgt sei, also die Gespräche vom März 1869, wo zahlreiche Vorschläge unter Anderem auch die Throncan- didatur des Prinzen Friedrich Karl, austäuchten, zu dem Anerbieten Der Krone an Den Prinzen LeopolD in keiner Beziehung stehen könnten. Gerüchtweise verlautet, schreibt die „Presse", solle zwischen Frankreich und Italien ein Schutz- und Trutzbündniß abgeschlossen werden. Die italienische Regierung würde 55,000 Mann in'S Feld zu stellen haben. Dasselbe Blatt glaubt zu wissen, die Ver- bündung bestehe, sie dürfte aber nur unter Umständ n in Wirsamkeit treten. Preußen. Saarbrücken, 24. Juli. Gestern Morgen in aller Frühe fand hier abermals ein Zusammenstoß statt, indem der Feind versuchte in der ungefähren Stärke eines Bataillons, sich in den Besitz der Brücke bei Wehrden zu setzen, was ihm jedoch nicht gelang, indem der Eommandant der Festung Saarlouis ein Znfanteriebataillon und eine Abtheilung Uhlanen dorchin entsandt hatte. Der Feind mußte sich unverrichteter Sache wieder znruckziehen. Gegen 7 Uhr wollte der Feind, welcher Gersweiler stark besetzt hielt, sich der Eisenbahnbrücke am Schanzenberge bemächtigen, vermuthlich in der Absicht, dadurch die Eisenbahnverbindung mit Saarlouis nm so leichter unterbrechen zu können, wurde aber durch die Füsiliere des 40. Infanterie-Regiments daran verhindert und zog sich nach einem lebhaften Kugelwechsel in seine früheren Stellungen zurück. Ob er Verlust gehabt, ist unbekannt. Leider hat bei dieser Gelegenheit ein Mann aus Bürbach das Leben verloren, ebenso hat ein Arbeiter deS Burbacher Hüttenwerks, das seine Arbeiten momentan einstellen mußte, einen erheblichen Streifschuß am Kopf erhalten; auch soll eine Frau bei dieser Gelegenheit ihr Leben verloren haben. („Saarbr. Ztg.") Saarbrücken, 24. Iu!i. Einige 30 Mann vom 7. Uhlanenregiment rückten heute früh über die Grenze und unterbrachen die Verbindungsbahn von Saargemünd nach Hagenau dadurch, daß sie einen Viaduct in die Luft sprengten und vielfach die Schienen aufriffen. Saarbrücken, 24. Juli. Bei Forbach steht eine französische Division. Heute früh fand bei GerSweiler ein Scharmützel statt; der Feind ging mit 10 Mann Verlust zurück. Unsererseits kein Verlust. Das Zündnadelgewehr hat sich dem Chassepot, Gewehr gegenüber trefflich bewährt. — Gestern Abend wurde Saarlouis gegenüber von französischen Douaniers auf eine Cavalleriepotrouitte geschossen, zwei Pferde wurden verwundet. Heute nahm eine Compaanie unserer Infanterie das Zollhaus Schrecklingen nebst der Zollkasse. Die Douaniers wurden theilweise gelödtet, theilweise gefangen. Unsererseits ist ein Offizier verwundet. Fünf französische Deserteure haben sich bei unseren Vorposten gemeldet. Stettin, 21. Juli. Hier meldete sich gestern auf dem Cascrnenhofe deS 14. Jnfanterie RegimentS ein Freiwilliger, der, wiederholt abgewiesen, beharrlich darauf bestand, in Reih' und Glied den Feldzug gegen Frankreich mitmachen zu wollen. Es war ein Mädchen, anständig gekleidet, von ehrbaren Sitten, kräftigem Wuchs und hoch aufgeschossen und etwa 5!/2 Fuß grüß. , Sie trug ihre Legitimationepapiere bei sich und schien was ihren heldenmülhigen Entschluß betrifft, völlig mit sich im Reinen zu sein. Da man ihrem Wunsche, sie einzustellen nicht genügen konnte, so schied sie mit der Aeußerung, man werde ihrem Vorhaben bei einem anderen Truppentheile sich willfähriger zeigen. (91. St. Ztg.) Baden. Carlsruhe, 23. Juli. Die „Fr. Ztg." entnimmt einem ihr mitgetheilten Privatbriefe die Nachricht, daß bei Hagenbach in der Pfalz, eine halbe Stunde von der'französischen Grenze ein kleines Vorpostengefecht zwischen TurcoS und den Unserigen stattgefunden habe. Die TurcoS seien über die Grenze zurückgejagt worden. Rußland. Petersburg, 24. Juli. Das amtliche Blatt sagt: Die kaiserliche Negierung hat die möglichsten Anstrengungen gemacht, um dem Ausbruche des Krieges vorzubeugen. Leider hat die Schnelligkeit der gefaßten Entschlüsse die Bestrebungen, den Frieden zu erhalten, vereitelt. Der Kaiser ist entschlossen, beiden Kriegsmächten gegenüber Neutralität zu beobachten, so lange die Interessen Rußlands durch die Eventualitäten des Krieges unberührt bleiben. Die russische Regierung sichert jedem Streben, welches darauf gerichtet ist, die Grenze der KijegSoperationen einzuschränken und die Dauer des Kriege» zu verkürzen, ihre Unterstützung zu. Vermischtes. Gießen. Eine befreundete Dame aus Mainz schreibt unS: „Ich gehe mit meinen Mädchen jetzt jede« Nachmittag in das Theater, wo der Alice - Frauen - Verein ein Arbeitslokal für Verbandzeug errichtet bat. Vorgestern war es zum erstenmale geüssnet und da ich schon Morgens ging, so konnte ich recht sehen, wie die Sache überall Theilnahme findet. Zum erstenmale waren außer den Damen deS Vorstandes höchstens noch 6 da, gestern arbeiteten schon hundert, und zwar aus allen Ständen, von den ärmsten Näherinnen bis zur reichsten Kaufmannstochter. Ich helfe zuschneiden und wir muffen uns tüchtig anhalten. Arbeit ftir so viele Hände zu schaffen; unsere Vorräthe wachsen aber auch ganz merkwürdig an. — Die Geldsammlung hat am ersten Tage allein 1750 ff. ergeben. Was von jungen Leuten zum Eintreten noch zu jung ist, meldet sich zum Sanitäts Corps und gestern waren schon 88 Krankenpflegerinnen angemeldet, darunter junge Mädchen aus sehr guten Familien, die mitgehen wollen. (Kurz re so l vir t). Der Hauptmann einer pommer'schen Compagnie hielt vor dem AuSmarsch seiner Leute denselben die kurze Ansprache: „Kerls, wenn Ihr mit Zuaven zusammenkommt, so fürchtet Euch nicht. Indem sie auf den Feind loS- gehen, schreien sie mörderisch, können aber nicht mehr wie Ihr. — „Nun", fragte er einen biederen Hinterpommeru, „waS werdet Ihr thun, wenn sie Euch so entgegenkommen? — „Mer slan se ub bet Mul", antwortete dieser ruhig. (Wir schlagen sie auf'S Maul.) Der berühmte Augenarzt Geh. Rath Dr. v. Gräfe in Berlin ist in der Nacht zum 20. gestorben. Derselbe hatte sich noch Tags vorher auf den Balcon seines Hauses bringen lassen und äußerte prophetisch zu seiner Umgebung: »Morgen sehe ich die Sonne nicht mehr wieder." Durch einen schrecklichen Vorfall, dessen Schauplatz dieser Tage ein Dorf in der Nähe Sevilla'S gewesen, ist die Bevölkerung in großer Aufregung. In dem erwähnten Dorfe lebte ein junger Arbeiter mit seiner Frau, bei welchem ein Viehhändler, der in dortiger Gegend Geschäfte hatte, öfter einkehrte. Als die Wirthin vor einiger Zeit in die Wochen kam, erboten sich der Viehhändler und dessen Frau, Pathenstelle bei dem Kinde zu übernehmen. Am Tage der Taufe trägt der Vater deS Kindes in Begleitung seines GastfreundeS dasselbe in die Kirche, während die Frauen allein Zurückbleiben. Kaum sind die Männer zum Hause hinaus, so zieht die falsche Freundin ein Pistol auS der Tasche hervor und nöthigt die zum Tode erschrockene Wöchnerin, ihr den Ott anzugcben, wo sie ihr Geld aufbewahrten. Dies befand sich im Nebenzimmer, welchrS letztere mit einer starken Thür versehen war. Sobald sich die Frau des Viehhändlers in dasselbe begeben hatte, warf die Bäuerin, die sich mit Zusammenraffung der äußersten Kraft von ihrem Lager erhoben hatte, die schwere Thür in'S Schloß und bewaffnete sich mit der Flinte ihres Mannes, um dem Angriffe des Viehhändlers, dessen Rückkunft sie vermulhete, begegnen zu können. Bald sah sie diesen auch mit dem Kinde zurück- kommen, indem er sich ihres Mannes unter irgend einem Vorwand entledigt hatte. Als er die junge Mutter am Fenster erblickt, fragte er heftig nach seiner Frau und drohte, als er keine Antwort erhält, das Kind zu tüdten. Die Wöchnerin erwidert, daß sie ihn tobt schießen würde wie einen Hund, wenn dem Kinde ein Haar gekrümmt würde; da ergreift der Elende das Kind bei den Füßen und zerschmettert ihm das Gehirn an den Eisenstäben des Fensters. Die Bäuerin, von dem Blute ihres Kindes bespritzt, gibt Feuer und streckt daS Ungeheuer sofort tobt nieder. Durch den Schuß war die Polizei herbeigelockt worben. Sie fanb eine vor Schmerz tolle Mutter mit einem tobten Kinde im Anne bei dem Leichnam eines Mannes und wußte sich von dieser Scene natürlich keine Rechenschaft zu geben. Auf ein Klopfen an der Thür, welche die Räuberin eingeschlossen hielt, öffnet der eine der Gendarmen und wird, sogleich durch einen tödtlichen Schuß in'S Gesicht von dieser niebergestreckt. Sein Kamerad gibt seinerseits nun Feuer und ertbrilt damit dem spitzbübischen Weibe die wohlverdiente Strafe indem dasselbe tobt zu seinen Füßen zusammenstürzt. Redactian, Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Bietsch) in Giesien.