Preis vierteljährlich 36 fr. mit Brtngerlohn. Durch di« Post bezogen vierteljährlich 49 fr. Gießener Anzeiger. Erscheint wöchentlich bteb mal: Dienstags, Donnerstags und Samstag». — Expedition: Canzleiberg Lit. V. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen. Nr. HO.Samstag den 17. September 1870. Brodpreise vom 15. bis 241. September 1870, nach eigener Erklärung der Bäcker: 4 Pfund gemischtes Brod 19-/r fr. 2 Pfund gemischtes Brod 9% fr. 4 Pfund Roggenbrot, 17 fr. 2 Pfund Roggenbrot, 8'/2 fr. Anfügen, daß dieß durch die Großherzoggebracht. bis zu 8 Tagen erkannt werden. Fink. kommt, so ist derjenige, welchem dessen bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis ermächtigten Arzte die Anzeige zu machen, Verfteigerimgen. OVstversteigerung bei der Stadt lichen Kreisärzte unentgeltlich geschehen wird. Zugleich werden die einschlägigen Bestimmungen des Polizeistrafgesehes in Erinnerung Gießen, den 16. September 1870. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. G o l d m a n n. 4019) Mittwoch den 21. September, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Nathhause die Mobilien der verstorbenen Jettchen Stern von Obstversteigerung. 4024) Das diesjährige Obst in den Frei - herrlich von Nordeck zur Rabenauischen Gärten wird versteigert: s) zu Alt-Buseck Dienstag den 20. Septbr., von Mittags 12 Uhr an, b) zu Groß-Buseck Mittwoch den 21. Septbr., Nachmittags um 1 Uhr. Londorf, den 14. September 1870. Der Rentmeister: Schmidt. Obstversteigerung. 4033) Das diesjährige der Gemeinde Ruttershausen zugehörige Obst, bestehend aus einer großen Quantität Aepfel, Birnen und Zwetschen, soll Montag den 19. September, des Vormittags 8 Uhr, öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Anfang ist am Wege nach Kirchberg. Ruttershausen, den 15. September 1870. Großherzogliche Bürgermeisterei Ruttershausen. Klinkel. Obstversteigerung. 3974) Dienstag den 20. d. Mts., Nachmittags um 2 Uhr, wird das Obst in den fiskalischen Gärten zu Alt-Buseck an Ort und Stelle in Abthei- theilungen meistbietend versteigert. Gießen, den 10. September 1870. Großherzogliches Rentamt Gießen. Lyncker. Obstversteigerung. 4023) Nächsten Montag, den 19. September, von Morgens 10 Uhr an, soll das Gemeindeobst in Fellingshausen versteigert werden. Fellingshausen, am 14. September 1870. Der Bürgermeister: Gerlach. Bekanntmachung, das Auftreten der Menfchenblattern in Gießen betreffend. Alle Aä^nb Gesuche, sowie alle Correspond enzen für uns sind zu richten: ,An daS Büreau der Großherzoglichen Centralftelle für die Gewerbe rc. in Darmstadt." Darmstadt, den 11. September ^^^g^ Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein. Schleiermacher. Obstversteigcrung. 4016) Dienstag den 20. September d. I., von Morgens halb 9 Uhr an, soll das hiesige Gemcindeobst, bestehend in einer großen Quantität Aepfeln, Birnen und Zwetschen, versteigert werden. Die Zusammenkunft ist im Ort. Bersrod, den 13. September 1870. Großherzogliche Bürgermeisterei Bersrod. Böcker. Zn der Stadt Gießen sind in den letzten Tagen Erkrankungen an Blattern vorgekommen. Zudem dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder aller Kinder, welche noch nicht, geimpft sind, aufgefordert, diese Kinder alsbald impfen zu lassen. Erwachsenen wird dringend anempfohlen, sich wiederholt impfen zu lassen, mit dem < B e k a n n t m a,ch u n g, die aus Frankreich ausgewiesenen deutschen Arbeiter betreffend. Mit Bezuanahme auf die Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und den Aufruf des Vorstands des deutschen Gewerbe - Museums in Berlin, betreffend die Heranziehung der aus Frankreich ausgewiesenen deutschen Arbeiter für die heimische Industrie, erklären wir uns gerne bereit, so wett dies in unzeren Kräften ftebt oie Vermittelung des Angebots von Arbeitern und der Nachfrage nach Arbeitern, welche aus^rankreich ausgewresen worden sind, zu ^^"^hmen, sowie die Nachweise über'die verfügbaren Arbeitskräfte für die Kunst-Industrie an das deutsche Gewerbe-Museum in Berlin gelangen zu lassen. Bezüglich der Arbeitsuchenden ist bei deren Anmeldungen Auskunft «b-r ftlg-nd- Punkte^n°th,^ bisherige Arbeitsstellung, ob Geselle, Werkführer oder dergleichen, 6) beanspruchter Lohn 7, möglichst genaue Adresse und im Fall der Veränderung erneuerte Mitth-ilung derselben, 8) Zeugnisse oder sonstig- Legitimationen, zunächst ,n Privat-Abschrift. Arbeitgeber jeder Att ersuch-n^n-,r^,n Ach^M-ise, uns fud)m- 3) bie ungefähren Bedingungen, di- sie zu bieten bereit sind, zukommen Art. 351. Wenn bei einem Menschen die Menschen-Blatternkrankheit zum Ausbruche Pflege obliegt, wenn ein solcher nicht vorhanden, der Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter, 10 si., verpflichtet, davon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem inländischen zur Praris sobald er von der ansteckenden und gefährlichen Natur dec Krankheit Kenntniß erhält. v, v Art. 354. Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder, welche der Aufforderung der Sanltatspollzeibehorde, lhre Kinder oder Pflege- kinder impfen zu lassen, nicht entsprechen, verfallen in eine Geldbuße von 1 bis 10 fl.; bei erschwerenden Umständen kann auf Gefangniß Gefundene Gegen st an de: Ein altes schwurzes , ^in schwarzer Glacehandschuhs ein ^würs-lt-s -in Po^-mounaie mit^4 kr.^, -m-m^kleine!^Schlll^sftlch^-n U"b "ÄÄ’ÄÄ °us Verlangen an di- Find-r zurückgegeben °d-r später zu Gunstenl der„Armenkasst^werden versteigert werben. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptftadt Gießen. (5)lCyCU, Dul lv. öcpicuivti j-uiw Nover» Gießen. 4020) Das städtische Obst, bestehend in Aepfeln und Birnen, von den Bäumen am Schiffenberger, Wiesecker, alten Anneröder und Steinbacher Weg, an der Grünberger Chaussee und in den Anlagen soll Mittwoch den 21 d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, öffentlich versteigert werden. Die Zujammenkunft ist am Neuenweger Thor. Gießen, den 15. September 1870. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt- Bekanntmachung. Man bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in Folge des Ausbruchs der Rinderpest zu Gießen und Friedberg der im Land- käsender auf den 20. d. Mts. bestimmte Nindviehmarkt zu Ulrichstein nicht abgehalten wird. Schotten, den 13. September 1870. Großherzogliches Kreisamt Schotten. v. Röder. «Gladenbach, zuletzt bei Herrn Elkan dahier,! bestehend aus Kleidungsstücken, Möbeln rc.,j meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen, den 14. September 1870. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. K. Vogt. Güter-Verpachtung. 3011) Montag den 19. September, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause die Grundstücke, der Frau Block gehörig, einer nochmaligen Versteigerung ausgesetzt werden, und wird bemerkt, daß der große Acker am Wiesecker Weg in 5 Abtheilungen versteigert wird. Gießen, den 14. September 1870. In Auftrag: K. Vogt, Ortsgerichtsmann. V e r p a ch t u n g. 3931) Montag den 19. September 1870, Vormittags 10 Uhr, werden im hiesigen Bürgerhospitale die nachstehend verzeichneten, zur hiesigen evangelischen Kirche gehörigen Güterstücke auf 7 Jahre verpachtet, nämlich: 16 25 25 25 25 25 26 26 26 26 26 Flur 2 28 28 32 33 33 36 36 50 Gemarkung Gießen. Nr. 150 459 Acker zwischen dem Gleiber- ger und Läufertsröder Weg, 268 621 Acker in der Leimenkaute, 70 424 „ vor dem Weiher, 126 273 „ am Aulweg, 128 352 „ daselbst, 161 348 „ auf der Rothhohl, 214 693 „ daselbst, 47 592 „ daselbst, 48 285 „ am obcrst. Riegelpfad, 51 112 „ daselbst, 52 120 „ daselbst, 222a 159 Acker, / 878 Wiese! daselbst, 136 620 Acker am Sandkauten-Weg, wobei 3 Nächte Pferch, 137 771 Acker daselbst, 162 769 „ am Altenfeld, stößt auf den Bruchgraben, 66 185 links / der oberh. Eisenbahn, 392 rechts i Acker im Altenfeld, 101 556 Acker im Altenfeld, 67 276 „ 2Trieboiertel amRöd- ger Weg, 275 275 Wiese, 2 Wiesenviertel auf der Burg, 13 704 Wiese hinter den krummen Morgen. Gießen, am 9. September 1870. 17 23 8 102 21 28 44 71 102 197 470 755 1337 968 1634 418 716 Acker Weg. am Hammweg, daselbst, in der Oberlach, am Busch, in den Stockwiesen, daselbst, daselbst, daselbst, unter dem Wiesecker 19 21 22 22 23 26 28 28 28 28 39 310 Wiese im Taubenanger, 648 Gemarkung Wieseck. 166 383 Acker im Niederfeld, 20 ------ Der Kirchenrechner: Wittich. 30 Pfund Maas 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) Die Waizengrütze, Reiß, geschälte Gerste, Kaffee, . Nudeln, gedörrte Zwetschen, Pfeffer, Milch, Schriftliche Offerten sind bis zu dem obigen vermin in den vor dem Directo- nal-Büreau aufgehängten „Soumissionskasten einzulegen und die Lieferungsbedin- gungen bei unterzeichneter Direction einzusehen. Von der Kernseife sind Muster ein- zusenden. Marienschloß, den 13. September 1870. Großherzogllche Landeszuchthaus-Direction. S c r i b a. 22 6 12 5 21 50 5 22 40 4021) Mittwoch den 21. Sept. d. I., Vormittags 10 Uhr, werden dahier zur Lieferung versteigert: 1) 420 Malter Kartoffeln, 2) 20 Eentner Kohlraben (unterirdische), 3) 8 „ Zwiebeln. Dienstag den 27. Sept. d. I., Vormittags 10 Uhr, wird für 1871 im Soumissionswege verge- geben die Lieferung von: 1) circa 5 Ohm Essig, 50 Maas Leinöl, 40 „ Rüböl, 7 Centn. Kernseife, 1. Qualität, 1 „ Schmierseife, 25 Ohm Petroleum, 29 Eentner Bohnen, Erbsen, Linsen, Salz. unter pos. 1 und 2, unter 3 bis 10, unter 11 und 12, unter 13 und 14 aufge- suhrten Gegenstände werden zusammen, die unter pos. 15, 16, 17, 18 und 19 aber einzeln vergeben. 52 Eentner Weißmehl, 44 Obstversteigerung. 4035) Donnerstag den 22. September d. I., Vormittags 10 Uyr, soll eine Quantität Aepfel und Zwetschen an den Bäumen auf heGute Neuhof bei Leihgestern versteigert werden. Versteigerung von Obst, j 4036) Montag den 19. d. M, soll dos Obst auf der Staatsstraße von Gießen nach (Steinbach, bestehcrd aus Birnen und Zwetschen, meistbieteiv versteigert werden- Anfang Morgens 9 Uhr bei Abtheilungs- nummer 25, jenseits des Daldes gegen Steinbach. Gießen, den 15. Sept. 1870. Großherzogliches Kreisbauamr Gießen. _____________Holzapfel. Leder! icferung. 4039) Freitag den 23. d. Mts., Vormittags V210 Ui?r, soll die Lieferung von 218 Stück Rindshäuten (Wirtemberger), 104 w Sohlhäuten (Kuhhäute prima Qualität), 200 Pfund Vacheleder (zu Rahmen und Brandsohlen geeignet), auf dem Büreau der Bekleidmigs-Com nis- sion, Neue-Bäue Lit. B. Nr. 77 auf dem Soumissionswege in Accord gegeben werden. Die Bedingungen liegen dortselbst zur Einsicht offen. Gießen, den 15. Sept. 1870. Die Bekleidungs-Commission des Ersatz- Bataillons des II. Infanterie-Regiments. v. Bechtold. Obstversteigcrung. 4022) Mittwoch den 21. d. Mts., von Morgens 9 Uhr an, soll das hiesige Gemeindeobst, welches in einer großen Quantität Aepfeln, Zwetschen und Birnen besteht, versteigert werden. Die Zusammenkunft ist in Rodheim. Rodheim, am 14. September 1870. Der Bürgermeister: Bender. Versteigeru ng. 4002) Donnerstag den 22. September, von Morgens 9 Uhr an, sollen in dem Pfarrhofe zu Hausen nachfolgende Gegenstände, als: 2 Bettstellen, Tische, Stühle, 1 Mehlkasten , 2 Backtröge, 1 große Waage, Fässer und sonstiger Hausrath, ferner 1 Wagen mit eisernen Achsen und Zubehör, Pflug, Egge, 2 neue Steigleitern, Futterbank, Stoßtrog, Kelten und sonstige Oeconomie-Geräthschaften, sowie 1 Fahrkuh, 2 Mastschweine, Heu, Korn, Mist und Dickwurz, öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden. ! Regenschirme in Alpacca, Zanella und Seide empfiehlt zu den billigsten Preisen ______________I. Köhler, Seltersweg. 4013) Gut gearbeitete kupferne Wafdjkrlfel in allen Dimensionen vorräthig bei _________________________G. Bölckner, am Brand. 3984) Flanellhemden, Unterhofen und Jacken em- pfiehlt billigst L. Sattrein. 4000) Den Besitzern von Neubauten liefere ich Tapeten unter billigeren Bedingungen, als es von irgend einer Fabrik geschieht. H. H o ch st ä t t e r, ___Eck von Brand und Schloßgasse. E neuester Construction, für Hand-^^_ o oder Kraftbetrieb, von 70 fl. an bei S § Z ,QQ_ Moritz Weil jun., Frankfurt a. M., (39ol) Seilerstraße Nr. 2 (Breitegasse) r " Für Metzger. 3920) Das sowohl in seiner Güte als auch geschmeidigen §a<^on vielbeliedte und anerkannte (bis jetzt nicht übertroffene) Metzgerwerkzeug als: Wnrstwiegen und Füllmaschinen neuester Construction, Hau-, Schlag- und Hackbeile, Spalter, Knüppelmeffer, Klotzfchaber, Cotelettmeffer, Sägen rc., Blasbälge (von .Messerschmied), Mefferscheiden in Horn und Leder, Streichstähle, Streichsteine rc., ist in größter Auswahl fortwährend nur allein ächt und unter Garantie zu haben bei I. G. Becker, Messerschmied, Saalgasse 32, Bendergasse 27, Frankfurt a. M. Musikwerke und Spieldosen von 2 bis,24 Stücke spielend, mit und ohne Glocken und Trommel, Castagnetten, Himmelsstimmen, Mandolinen zu cn-§ros-Preisen, empfiehlt (1647) Georg Schäfer, Uhrenhandlung. Obstvcrsteigernng. 4032) Montag den 19. d. Mts., von Morgens 9 Uhr an, soll das hiesige Gemeindeobst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, versteigert werden. Die Zusammenkunft ist am Pfingstweg. Groß-Buseck, den 15. September 1870. Großherzogliche Bürgermeisterei Groß-Buseck Wagner. 4031) Montag den 19. Sevtember l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll das den Freiherren v. d. Hoop zur Schmitke bei Rodheim zustehende Obst, bestehend in Aepfeln, Birnen, Zwetschen und Nüssen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Schmitte, den 16. September 1870. Die Verwaltung. .. Fsi!geboLKK«s. | Petroleum-Lampen mit Nund- und Flachbrennern, neuester Construction, empfiehlt unter Garantie Wilhelm Orbig, Ncuenbäuen. NB. Reparaturen und Umänderungen an Lampen werden billigst besorgt- 1484) Frisch gebrannten Kaffee in verschiedenen Sorten empfehlen I. A. B u s ch Söhne. 4026) Mein Lager in allen Sorten Strickwolle, einfarbig, geringelt und in den neuesten Mustern, auf's Beste assortirt, empfehle ich zu den billigsten Preisen. ___________________I- H- Fuhr. 4012) Reisstärke, Waschcrystall, Würfelzucker bei Emil Pi stör. 4045) Einige Kanarienvogel (Hähnchen) sind in der Löwengasse C. 106 zu verkaufen.__________________ | Wollene Unterjacken von 1 fl. an, Unterhosen von 36 kr. an empfiehlt Aug. Haubach. 4052) Starke neue Zwei-Ohmfaß empfiehlt W- Kohl ermann, Küfer. 3627) Alten Malaga, Portwein, Tokayer, sowie gute, unverfälschte Rothweine, empfehlen I. A. Busch Söhne. 3985) Strickwolle in großer Auswahl empfiehlt zu äußerst billigen Preisen _________________________L. flott rein. 4051) Süßen Aepfelwein, pr. Schoppen 3 kr., im Promenadehaus. Illuminations-Lämpchen zum Aufstellen und Annageln bei Gg- Petri, am Neuenweg, (4042) Parfümeriehandlung. 3798) Für Militärs empfehlen wir wollene Jacken im Preise von 1 fl. 6 kr, I fl. 12 fr-, 1 fl. iS kr. rc- rc, ferner Leibbinden in verschiedenen Sorten. I. A. Busch Söhne- Billige Kaffee- und Thee- Kannen in achtem Porzellan, in großer Auswahl, (4010) empfiehlt Karl Fuhr. 3960) Steinkohlen in ganzen, getheilten Waggon-Ladungen und im Einzelnen empfiehlt I. G- D. Bapft. 3910) Reue holländische Vollhstritt ge bei I. M. Schulhof. 4005) Bettlade», ein- und zweischläfe- rige, stehen zu verkaufen. Brandgasse Lit. A. Nr. 202. Billige Cigarren. 1154) Ambalema-Ausschuß mit feiner Einlage, pr. Stück 1 kr., pr. Mille 16 fl., empfehlen 3. A. Busch Söhne. Portland-Cement, frische Sendung, empfiehlt (3987) I. G. D. Bapst. Mühlenverkauf. 3941) Die bei dem Hessenbrücker Hammer gelegene sogen. Brückenmühle steht zu verkaufen. Dieselbe besteht aus einer im besten Zustand befindlichen, massiv von Stein erbauten Mahlmühle mit vier Gängen und allem Zubehör, welche durch zwei Turbinen und bei niedrigem Wasserstand durch eine Dampfmaschine betrieben wird, einem neu erbauten äußerst geräumigen und gut eingerichteten Wohnhaus, Scheuer, Stallung und circa 30 Morgen Land (Gärten, Wiesen und Ackerland bester Qualität). Vermöge ihrer günstigen Lage an dem Kreuzungspunkt der nach Laubach, Grün- berg, Hungen und Lich führenden Staatsstraßen und in der Nähe zweier Eisenbahnen eignet sich diese Besitzung auch zu jedem anderen Geschäftsbetrieb, besonders da stark bevölkerte Ortschaften in nächster Nähe gelegen sind und die daselbst befindliche Braunkohlengrube ausgezeichnetes Feuerungsmaterial zu dem billigsten Preise liefert. Kaufliebhaber wollen sich wenden an den mit dem Verkauf beauftragten Hofger.-Adv. Engelbach II. in Gießen 4003) Bei Th. Lotz Wittwc in Gießen ist zu verkaufen: ein Roßgang, sowie eine große hölzerne Wasserpmnpe und ein noch in gutem Zustande befindlicher Braukessel, 14 bis 16 Ohm haltend. 3507) Gothaer (Servelatwurst empfehlen I. A. Busch Söhne. 3998) Auf meine bekannten Sorten Aepfel nehme ich jetzt schon Bestellungen an, und bitte ich, solche an meinen Schwiegersohn A. Dillmann, im Geschäfte von Herrn G- C. Windecker, abgeben zu wollen, woselbst auch Proben einzusehen sinh. Justus Klug Wittwe, zu Alt-Buseck. 4o<)9) Breißekbeere« bringe ich zu Ende dieser Woche wieder nach Gießen, und bitte Bestellungen bei Herrn H. E. Jughardt, Marktplatz, abgeben zu wollen. Frau Plett, aus Erndtebrücken. Reserven: *) in Trais bei Frau Epstein Wittwe. 88 das 4. Quartal d. I. erscheint wie bisher zwei Mal 3944) Auch für Abendausgabe die Zeitung Damen-Filzhüte £Äte iS Dam°n-Hüt° umgearbeitet 0 0 ____________ werden. Süd-Deutschland und ganz Oesterreich bei allen Post- Anstalten 3 Thlr. 4058) Sonntag den 18. d. M., von Nachmittags 4 Uhr an, findet auf dem Lenz'schen Felsenkeller (Eingesandt.) Die Frankfurter Zeitung schreibt im redactionellen Theile: „In der Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse, Zeil 45, hierselbst, sind die Amtlichen Verlust-Listen aufgelegt und kann Jedermann unentgeltlich davon Einsicht nehmend , . , t „ t Eine derartige Liste ist durch das hiesige Postamt zu beziehen und w urdc ein Nachahmung dieser praktischen Einrichtung in unserer Stadt dankbar a h ul nute 4004) Drei entbehrlich gewordene, sehr gute Zugpferde sind zu verkaufen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bltts. 3962) Das von Herrn Expediteur Rettig bewohnte Logis ist durch dessen Weg- 3849) In unserem Nebenhause ist ein Familienlogis zu vermiethen und pr. 1. October beziehbar. Flick & Kröll. 4040) Die Verlustliste des II Hessischen Infanterie-Regiments ist eingetroffen und im Bureau des Hülfsvereins aufgelegt. Neue nach Bestellung. Julius Werner, Hutmacher, am Kreuz. Inserate in dieser über alle Welt- theile verbreiteten Zeitung kosten 2Vr Sgr., Reclamen 5 Sgr. per Petitzeile. Alleinige Jnseraten-Pacht: Fliegende Blätter", „Kladderadatsch," „Figaro statt. — Der Ertrag ist für die Verwundeten bestimmt. E. Pau sch. werden gewaschen, gefärbt und nach neuester Fa/2 Disconto 40/g G. Geldsorten. Pr. Gass. Sch. 1 443/4 Div. Cass.-A. — Pr. Friedrdor. 9 56-58 Pistolen . . 9 42-44 n doppelte 9 42 Holl. fl. 10 St. 9 55 Ducaten . . 5 32-34 20 Frankenst. 9 25-27 Engi. Souver. 11 49-53 Russ. Imper. 9 42-44 Doll, in Gold 2 24-26 Die Rinderpest. (Abdruck eines im Kreise Wetzlar verbreiteten Flugblatts.) Die Rinderpest, die furchtbarste aller Viehkrankheiten, ist leider im Gefolge des Krieges, des Transports ungarischen oder podolischen Schlachtviehes in mehreren Gegenden Deutschlands namentlich in einigen Kreisen der Nheinprovinz, in der bairischen Pfalz u. s. w. aufgetreten. Vor wenigen Tagen sind Fälle von Rinderpest in unseren Nachbarstädten Gießen und Friedberg vorgekommen, die Stadt und der Kreis Gießen sind für den Verkehr mit Rindvieh und allen die Ansteckung vermittelnden Gegenständen bereits gesperrt. Jedes Stück Rindvieh, welches von der Rinderpest befallen, ist fast ausnahmslos dem Tode verfallen. Die Krankheit ist in so furchtbarem Grade ansteckend, daß in Gegenden, wo sie sich verbreitet, in der Regel der ganze Viehstand ausstirbt. Von Seiten der Behörden werden daher die umfassendsten Maßregeln getroffen, um der Verbreitung dieser Krankheit entgegen zü treten. In Gegenden in denen die Rinderpest vorkommt, werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen namentlich folgende Maßregeln angewendet: „Der Transport von Rindvieh, Häuten, Nauhfutter u. w. auf den Eisenbahnen wird eingestellt." Die Viehmärkte werden verboten. Aller Handel und Transport von Vieh von einem Ort zum andern, ebenso von Häuten, thierischen Abfällen, Dünger, Stroh und Heu, wird, sobald es nöthig erscheint, untersagt. Ueber das Vieh in den einzelnen Ortschaften wird die Führung einer genauen Controle angeordnet, und nur mit besonderer Erlaubniß und gegen Beibringtfftg von Gesundheitsscheinen wird das Einführen von Vieh gestattet. Alle Einwohner werden bei strenger Strafe, und bei Verlust jedes Anspruches auf Entschädigung verpflichtet, von jedem irgend verdächtigen Krankheitsfall der Behörde (Bürgermeisterei) sofort Anzeige zu machen. Kommt in einem Gehöft ein Fall der Rinderpest vor, so wird dasselbe vollständig abgesperrt, kommen mehrere Fälle vor, so wird der ganze Ort abgesperrt, wo nöthig unter Zuziehung militairischer Hülfe. Wo es nöthig scheint wird alles Rindvieh getödtet. Die Eigenthümer werden vom Staat entschädigt. Der Anspruch auf Entschädigung fällt aber weg, sobald die Anzeige unterlassen wurde. Bei der vollständigen Absperrung von Gehöften oder Ortschaften darf kein Stück Vieh dieselben verlassen, das Austreiben des Viehes wird verboten, Menschen dürfen nur unter besonderer Erlaubniß und nach gehöriger Desinfection (Reinigung, Wechselung der Kleider und Ausräucherung) die Absperrung überschreiten u. s. w. Diese Maßregeln belästigen und hemmen den Verkehr im höchsten Grade, aber sie sind unerläßlich, um der Verbreitung des furchtbaren Nebels über ganze Landstriche vorzubeugen. Ihre Durchführung und ihre Wirksamkeit ist aber nur dann vollständig gesichert, wenn alle Einwohner und vor allem alle Landwirthe darauf bedacht sind, die Behörden mit dem größten Eifer zu unterstützen. Nur dann, wenn jeder mit größter Gewissenhaftigkeit mit dazu beiträgt, Alles zu verhindern, was die Ansteckung befördern kann, werden wir den Feind mit Erfolg bekämpfen. Diese Zeilen sollen daher hierzu auffordern, sie sollen Belehrung über die Krankheit und ihre große Gefahr verbreiten und das angeben, worauf jeder zu achten hat, um ihrer Verbreitung vorzubeugen. Die Rinderpest (auch Löserdürre genannt), tritt in der Regel nur bei Rindvieh auf; die Ansteckung kann aber auch durch Schafe und Schweine übertragen werden. Die Krankheits-Erscheinungen sind in der Regel folgende: Die Krankheit beginnt mit Fieberschauern, Zittern und Schütteln des Kopfes, zuweilen tritt hohl klingender Husten ein. Nase und Schnauze sind Anfangs heiß und trocken, später tritt Schleim-Ausfluß, Geiser und kleine Blasen auf Zunge, Lippen und Zahnfleisch ein, — die Haut löst sich hier ab. Die Thiere ziehen die Füße zusammen und krümmen den Rücken, es tritt heftiger Durchfall ein, Luftgeschwulst unter der Haut und in 4 bis 7 Tagen erfolgt der Tod. Bei der Oeffnung des Thieres ist der Blättermagcn sehr ausgedehnt, hart, zwischen den Blättern ganz trockenes, fast pulverartiges Futter, die Gedärme sind entzündet, die Gallenblase übermäßig groß, daß Fleisch mißfarbig. Die Rinderpest wird nur durch Ansteckung verbreitet, sie entsteht nie von selbst — aber sie ist in einem so furchtbaren Grade ansteckend wie keine andere Krankheit. Jede Berührung eines Stückes Rindvieh mit einem erkrankten Thier, mit Abfällen desselben, mit Futter, von dem dieses gefressen, jeder Aufenthalt in dem Stall oder an der Krippe, an der erkrankte Thiere gestanden, steckt sicher an. Die gefallenen Thiere müssen daher mit Haut und Haar auf das sorgfältigste vergraben, die Ställe ganz neu ausgeputzt, der Fußboden ausgegraben, alles Geräthe vernichtet werden. Wenn ein krankes Thier über eine Weide oder einen Weg gegangen ist, so genügt dies, um eine Heerde, die bald darauf diese Weide oder den Weg betritt, zu vergiften. Wenn ein Mensch aus einem kranken Stall kommend einen anderen betritt, selbst nach Tagen oder in stundenweiter Entfernung, so überträgt er die Ansteckung, wenn er sich und seine Kleider nicht auf das sorgfältigste gereinigt hat. Der Dünger aus einem angesteckten Stall oder Gehöfte, das Futter und das Stroh, welches mit-dem Dunst aus einem solchen Stall in Berührung kam, die Häute und Haare der Thiere, Schafe und Schweine, die in der Nähe standen, übertragen die Ansteckung. Es wird hieraus jeder ersehen, welche außerordentliche Vorsicht geboten ist. Das, was schon jetzt jeder thun kann und thun muß, um die große Gefahr abzuwenden, ist nun Folgendes: 1) Genaue Achtsamkeit auf den Gesundheitszustand deö Rindviehes und gewissenhafte und schnelle Anzeige, sobald ein verdächtiger Krankheitsf all vorkommt. — Die Anzeige ist sofort durch einen schnellen Boten dem Bürgermeister und wo möglich gleichzeitig dem Kreisthierarzt zu machen. Sie ist nöthig, damit sofort die gehörigen Maßregeln von der Behörde getroffen werden können. — Nur wer sofort Anzeige macht, hat Anspruch auf Entschädigung. Zur Anzeige ist nicht bloß der Eigenthümer, sondern jeder verpflichtet, der glaubhafte Nachrichten von dem Krankheitsfall hat, wer sie unterläßt, wird außer seinem sonstigen Schaden noch bestraft. 2) Jeder einzelne muß darauf bedacht sein, seinen Viehstand vor Ansteckung zu bewahren. Er dulde nicht, daß ihm Gegenstände in Haus und Hof gebracht werden, welche die Ansteckung vermitteln könnten, — er dulde nicht, daß Personen in seinen Stall und an sein Vieh kommen, welche möglicherweise vorher in angesteckten Ortschaften oder Ställen gewesen sein könnten. In den nächsten Wochen halte daher Jeder, namentlich in der Nähe der Grenze die Viehhändler und Metzger von seinem Stall fern. Er vermeide mit seinem Vieh Ortschaften zu besuchen oder auch nur in deren Nähe zu kommen, in denen Rinderpest vorgekommen ist. — Muß Fuhrwerk durch solche Ortschaften, so darf es nur mit Pferden bespannt sein. Er kaufe ferner kein Vieh, auch nicht Schafe und Schweine ohne gehörige Erlaubniß und ohne selbst streng darauf zu achten, daß die betr. Orte, wo es herkommt, frei von Krankheit sind. 3) Die Ortsvorstcher und Gemeinderäthe müssen mit größter Strenge darüber wachen, daß die Controle des Viehes auf das genaueste geführt wird, — daß kein Stück ohne Erlaubniß und ganz zuverlässigen Gcfundheitsschein in den Ort kommt, — sie müssen ebenso streng darüber wachen, daß jeder Verkehr mit angestecktem Vieh vermieden wird, — daß kein Vieh, keine Häute, Nichts von alle den Stoffen über die Grenze gebracht wird, welche die Ansteckung verbreiten könnten. — Auch der Verkehr von Menschen nach solchen Orten ist thunlichst einzuschränken. Wo es irgend nöthig erscheint, müssen besondere Wachmannschaften bestellt werden, welche die Ortsbehörde in der Aufsicht unterstützen. 4) Endlich und vor allen Dingen muß jeder bemüht sein, die Ortsbehörde, den Bürgermeister und den Landrath in der Ausführung der von ihnen getroffenen Anordnungen willig und gewiffenhaft zu unterstützen, denn nur durch gute und gründliche Durchführung dieser Maßregel kann die große Gefahr abgewandt, und das Land vor ernstem Schaden bewahrt werden. (Hierzu eine Beilage.)