Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlick 51 kr. Gießener Anzeiger. Erscheint wöchentlich orei- mal; Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Cauzleiberg Lit. B. Nr. 1 Anzeige- und Amtsblatt für den Freis Kießen. Nr. 1OO. Dienstag den 25. August 1868. Brodpkeife: 4 Pfun» gemischtes Brod 17 kr. 4 Pfund Roggmdrov 14y2 kr. ■' ■*—mf t uw mm i i i i iiiiiwiaww—bbbmm— Amtliche Bekernrr t m sr ch un g en. Loeerl-Meglement, die Polizeitaren für die Bäcker und Brodhändler im Kreise Gießen betreffend. Nachdem die Polizeitaxen für Bäckerwaaren im Kreise Gießen aufgehoben worden sind, wird nach Anhörung der Localpolizei-Behörden des Kreises und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. Februar 1868 zu Nr. M. d. I. 14543 unter Aufhebung des Local-Reglements Nr. IX. vom 8. Mai 1856 hiermit Folgendes verfügt: §• 1- Die Bäcker und Brodhändler sind verpflichtet, die Preise und die Gewichte, zu welchen sie ihre Brodwaaren verkaufen wollen, der Polizeiverwaltungsbehörde (Bürgermeisterei) ihres Wohnorts von 8 zu 8 Tagen, und zwar jedesmal bis spätestens Freitags Vormittags 9 Uhr schriftlich anznzeiqen. Dieselben treten in Kraft mit dem auf den Anzeigetag folgenden Tag und sind bis zum folgenden Anzeigetag verbindlich. §■ 2. Bei Vermeidung einer Strafe von 1 — 10 fl., in Wiederholungsfällen einer solchen von ZDgOfl. dürfen die Bäcker und Brodhändler nur nach jenen von ihnen festgesetzten Preisen während der erwähnten Zeitabschnitte verkaufen, und sind verpflichtet, jene Preisverzeichnisse bei Vermeidung einer Strafe von 30 kr. bis 1 fl. 30 kr. in ihren Läden aufzuhängen. Gleiche Strafe (30 kr. bis 1 fl. 30 kr.) zieht die unterlassene Vorlage der Preise und Gewichte zur vorgeschriebenen Zeit nach sich. §. 3. Die Preise und die Gewichte, zu welchen die Brodwaaren von den einzelnen Gewerbtreibenden verkauft werden sollen, werden in dem Anzeigeblatt für den Kreis Gießen öffentlich bekannt gemacht werden. Gießen, den 17. August 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen. vr. G o l d m a n n. , Loeal-Neglemerst, das Gewicht der Bäckerwaaren betreffend. Auf Grund des Art. 185 des Polizeistrafgesetzes wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Fnneru vom 11. Februar 1868 r» Nr. M. d. I. 14543 unter Aufhebung des Reglements Nr. X. vom 8. Mai 1856 hiermit verfügt: Von den Bäckern und Brodhändlern im Kreise Gießen dars das Brod nur in Laiben von 2 und 4 Pfunden ausgeboten werden. Eine Ausnahme hiervon soll nur in Ansehung des sog. Tafelbrodes und des auf besondere Bestellung anderen Gewichts gebackenen Brodes stattfinden. Dieses Letztere darf aber alsdann weder auf vem Laden ausgestellt, noch in der Stube, wo das übrige Verkaufsbrod sich befindet, anfbewahrt werden. Zuwiderhandlungen werden nach Art. 185 des Polizeistrafgesetzes mit einer Strafe von 30 kr. bis 2 fl. geahndet. Gießen, den 17. August 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _______________________________________Dr. Goldman n. Loeal-Aeglement, die dem Brode aufzudrückenden besonderen Zeichen betreffend. Auf Grund des Art. 187 des Polizeistrafgesetzes wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. Februar 1868 tu Nr M. d. I. 14543 unter Aufhebung des Local-Reglements Nr. XL vom 8. Mai 1856 hiermit verfügt: S °U Die Bäcker im Kreise Gießen find verpflichtet, jedem Laibe des von ihnen gebacken werdenden Brodes den Anfangsbuchstaben ihres Vor- und Familiennamens aufzudrücken. Zuwiderhandlungen werden nach Art. 187 des Polizeistrafgesetzes mit einer Strafe von 30 kr. bis 2 fl. geahndet. Gießen, den 17. August 1868. Großherzogliches Krcisamt Gießen. _________________________________________________________________Dr. G o l d m a n n. B e k a tl n t m a ch u n g. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Superrevision und Aushebung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen durck die Groü- herzogliche Departement-Ersatz-Commission im Bezirk der 49 Infanterie-Brigade, nach dem von dieser Behörde aufgestellten Reise-Geschäftsplan, Dienstag den 29. und Mittwoch den 30. September d. I. zu Gießen stattfiuden wird. 1 a Gießen, den 18. August 1868. Der Civilvorsttzende der Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Dr. Goldman u. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch.,zur öffentlichen Kenntniß, daß an Stelle des auf sein Nachsuchen entlassenen seitherigen Großherzoglichen Bürgermeisters Stumpf zu Burkhardsfelden das Gemeinderathsmitglied Christian Arnold II. daselbst zum Bürgermeister von Burkhardsfelden ernannt und in dieser Eigenschaft verpflichtet worden ist. Gießen, den 18. August 1865. Großherzogliches Kretsamt Eießen. Dr G o l d m a n n. Bekanntmachung. Der Pachter Philipp Valentin an der Hardt ist von Großherzoglichem Stadtgericht Gießen auf den Feldschutz verpflichtet worden, was zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird. Gießen, den 19. August 1868. Großherzogliche Polizei-Verwaltung. Nover. Betreffend: Den Zustand des Fasselwesens im Kreise Gießen. Das Gießen, am 14. August 1868. Groß herzogliche Kreisamt Gießen SN die Großherpglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend lassen wir das Resultat der Besichtigung abdrucken, welche die von dem landwirthschastlichen Bezirksverein gewählte Commission am 10. und 11. v. Mts. vorgenommen hat. Sie ersehen daraus, daß noch nicht überall auf Ankauf guter Zuchtthiere und auf gute Haltung derselben die gebührende Rücksicht genommen wird, weßhalb wir Ihnen empfehlen, diesem wichtigen Zweig der Landwirtschaft Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, und ins. besondere die Halter strenge zu beaufsichtigen. Die für untauglich erkannten Ochsen sind sofort abzuschaffen und durch andere zu ersetzen. Wegen der nicht vorgeführten Ochsen wlrd besondere Verfügung erfolgen. Dr. Goldman n. Refultat der am 10. und 11. Juli 1868 stattgehabten Besichtigung der Fasselochsen des Kreises Gießen. Gros. Dr. Winckler. Ludwig Rehe. I. P. Möhl. L. Weimar. Wagenbach, Bürgermeister. Ordn.-Rr. | Namen Beschreibung der Ochsen. Gutachten der Conlmission. Bemerkungen. der Gemeinden. des Eigenthümers. des Fasselhalters. Race. Alter. 1 Albach Ludwig Euler Ludwig Euler Berner Bastard 4 I- ehr gut 3 fl. Prämie. 2 Allendorf a. d. Lahn Gemeinde Johs. Amend 11. Vogelsberger 3 3- u 3 fl. „ 3 Allendorf a. d. Lda. Gemeinde Will). Kliebe II 4 I. ii 3 fl. „ Gemeinde Konrad Wießner II. 2 I. n 3 fl. „ 4 Alten-Buseck Gemeinde Kasp. Becker VI. H 3 I- gut Geineinde Wilh. Stiehl II 2 z I. ie!)r gut 4 fl- 5 Annerod Heinrich Pfeffer II. Heinrich Pfeffer II. n 3 I. 3 fl- „ 6 Bersrod Philipp Hofmann III. Philipp Hosinann III. Pachter Brennemann ii 2 I. brauchbar Ist für einen kräftigeren Ochsen zu sorgen. 7 Winnerod Pachter Brennemann Holländ. 2 I- sehr gut 3 fl. Prämie. 8 Beuern Gemeinde Jacob Henß Vogelsberger 21 I- fl 3 fl. „ Der zweite Ochse der Gemeinde ist verkauft und ein anderer noch nicht angeschafft. 9 Burkhardsfelden Ludwig Wallbott Ludwig Wallbott Vogelsberger 21 I. gut 10 Daubringen Gemeinde Christian Braun Vogelsb. Bastard 3 I. gut 3 fl. Prämie. 11 Dorf-Gill Gemeinde Adam Gorr 11. Vogelsberger 4 I- sehr gut 12 Eberstadt Fürst!. Verwaltung Fürst!. Verwaltung Berner Bastard 2 I. brauchbar Dieselbe Dieselbe Shorton Bastard U 3- untauglich 13 Ettingshausen Michael Keil Michael Keil Vogelsberger 2| I- gut Heinrich Römer III. Heinrich Römer 111. . ff U 3- untauglich 14 Garbenteich Kaspar Wallbott VII. Kaspar Wallbott VII. 11 3- brauchbar Die Ochsen wurden mit Genehmigung des Kreis- 15 Gießen Ludwig Klinkel Ludwig Klinkel Berner Bastard 1| 3- gut Derselbe Derselbe Vogelsberger 31 I- sehr gut amts nicht vorgeführt, sondern in der Hof- raithe besichtigt. Wegen des zweiten Ochsen erhielt Klinkel eine Belobung. 16 Großen-Buseck Philipp Schwalb Philipp Schwalb Vogelsb. Bastard Vogelsberger 21 I- gut Eberhard Pfeffer Eberhard Pfeffer 2 I. gut 3 fl. Prämie. Tillmann Walther Tillmann Walther ff 3 3- sehr gut 17 Großcn-Linden Ludwig Keßler Ludwig Keßler fl 2 I. brauchbar Johannes Kramer Johannes Kramer II 2 3- gut 18 Grüningen Christian Jsheim III. Christian Jsheim III. II 21 3 untauglich Heinrich Euler Heinrich Euler II 3 3- gut 3 fl. Prämie. 19 Hattenrod Wilhelm Albvhn Wilhelm Albohn II 2z 3- sehr gut August Petry August Petry ff iz 3- untanglich 3 fl. Prämie. 20 Hausen Kasper Atzbach Wittwe Kaspar Atzbach Wittwe II 3 3- sehr gut brauchbar 21 Heuchelcheim Daniel Reidel Daniel Reidel ff 4 3- 3 fl. Prämie. Daniel Löber Daniel Löber fl 4 3- sehr gut Johannes Lemmer Johannes Lemmer II 3 3. gut 22 Holzheim Gemeinde Konrad Zeiß VI. II 4 3- brauchbar 3 fl. Prämie. Gemeinde Derselbe fl 2 I. sehr gut Gemeinde Hartmann Kühl IV. u 3 3- u 3 st- ii 23 Klein-Linden Gemeinde Ludwig Weigel VI. ii 3 I 4 fl- 24 Lang-Göns Johannes Veite I. Johannes Velte I. 1! 2 3- gut Joh. Georg Jäger Joh. Georg Jäger !! 3 I. gut 3 fl. Prämie. Johannes Henrich VII. Johannes Henrich VII. ff 3 3- sehr gut 25 Leihgestern Georg Velte Georg Velte Balthasar Häuser Philipp Zimmermann fl 3 I. fl 3 fl- Balthasar Häuser U 2 3- brauchbar 3 fl- „ 26 Lich Philipp Zimmermann Berner Bastard 21 I. 21 3- sehr gut Derselbe Derselbe Vogelsberger gut Derselbe Derselbe Berner Bastard 2 I. untauglich 3 fl. Prämie. 27 Lollar Gemeinde Heinrich Fuchs Vogelsberger 2 I. sehr gut Gemeinde Christian Rohrbach II 31 I- II 3 st- „ 28 Mainzlar Gemeinde Ludwig Kreiling II 3 I- 2 I- II 3 st- u 2 fl- , Gemeinde Kaspar Muller 11. n II 29 Münster David Heß David Heß ii 2 I- brauchbar 30 'Rieder-Bessingen Gemeinde Johs. Steuernagel IV. n 3 I. sehr gut j4 fl. Prämie. Gemeinde Derselbe ii 11 3- n 31 Ober-Bessingen Hans Georg Roth Hans Georg Roth ii 1'1 3- ii 3 fl. Prämie. 32 Ober-Hörgern Gemeinde Heinr. Eckhard Helmes 3 3- ii 3 fl. „ Der andere Ochse der Gemeinde Ober-Hörgern wurde nicht vorgeführt. 33 Oppenrod Heinrich Arnold Heinrich Arnold Philipp Balser n 24 3- ii 3 fl. Prämie. 34 Reiskirchen Philipp Balser fi 21 3- n 3 fl- Johannes Damm IV. Johannes Damm IV. ii 2 I. untauglich 3 fl- „ 35 Rödgen Heinrich Schmitt Heinrich Schmitt ff 21 I sehr gut 36 Ruttershausen Gemeinde Ludwig Moos n 2 I 1! 2 st. „ 37 Staufenberg Gemeinde Ludwig Kraft n 3 I U 3 fl- „ Gemeinde Heinrich Grötz IV. ii 2 I gut 38 Steinbach Kaspar Hofmann Kaspar Hofmann 21 3 gut Derselbe Derselbe ii 3 I sehr gut 3 fl. Prämie- 39 Treis a. d. Lda. ! Gemeinde Konrad Kehr III. 6 I untauglich Sehr schlecht gehalten. Gemeinde Georg Kehr n 4 I sehr gut 2 fl. Prämie. 40 Trohe !Christoph Schmidt Christoph Schmidt fl 21 I gut Der Ochse war nicht auf der Station vorgeführt worden und wurde im Stalle besichtigt. 41 Watzenborn mit !Georg Schmitt Georg Schmitt fi 2 3 brauchbar 41 L-telnberg Johannes Häuser IV. Johannes Häuser IV. I! 41 3 brauchbar i Wieseck Heinrich Balser Heinrich Balser fl 21 I gut 3 fl. Prämie. Der dritte Ochse der Gemeinde Derselbe Derselbe i 2 I sehr gut 1 Wieseck wurde nicht vorgeführt. Gießen, am 20. August 1868. Betreffend: Die Beförderung der Obstzucht, insbesondere Erlaß eines Regulativs gegen das zu frühe Einerndten des Obstes. Das G roß h ermöglicht Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachdem die meisten von Ihnen sich für Einführung des Ihnen unterm 29. v. M. im Entwurf mitgetheilten Reglements ausgesprochen haben, wird dasselbe nunmehr für den ganzen Kreis mit Ausnahme der Gemarkungen Arnsburg, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe und Winnerod erlassen. Wir theilen Ihnen dasselbe nachstehend unter dem Auftrag mit, es ordnungsmäßig bekannt machen zu lassen; dieser Auftrag zur Bekanntmachung bezieht sich auch auf diejenigen von Ihnen, in deren Bürgermeisterei-Gemeinden das Reglement selbst nicht Gültigkeit erhält, damit deren Bewohner, insoweit sie als Ausmärker in andern Gemarkungen begütert sind, von dem für diese letzteren erlassenen Verbot Kenntniß erhalten. Einzelne von Ihnen hatten unbedeutende Abänderungen des Reglements beantragt; wir waren, da der Entwurf in der Ihnen mitgetheilten Fassung die Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums erhalten hat, zur Vornahme der Abänderungen nicht befugt, halten dieselben aber auch schon um deswillen nicht für zweckmäßig, weil möglichste Gleichförmigkeit der Verfügung für alle Gemeinden zu wünschen ist. Aus diesem Grunde, und weil die Handhabung des Feldschutzes durch die Ausnahme einzelner Orte erschwert ist, müssen wir es auch sehr bedauern, daß Einige von Ihnen die Einführung des Reglements nicht beantragen zu müssen glaubten. Zu den einzelnen Bestimmungen des Reglements bemerken wir noch: Zu §. 1. Hiernach soll der allgemeine Erndte-Termin für die einzelnen in diesem §• benannten Obstsorten von Ihnen nach Verathung mit mehreren der bedeutendsten Baumstückbesitzer beantragt und von uns genehmigt werden. Wir werden hierbei darauf sehen, daß die Termine nicht zu früh bestimmt werden, und empfehlen Ihnen, hierauf bei Ihren Anträgen Rücksicht zu uehmen. Ob Sie außer mehreren Grundbesitzern auch noch den Gemeinderath über den festzusetzenden Termin hören wollen, bleibt Ihnen überlassen; zweckmäßig erscheint es, wenn die Bürgermeister der benachbarten Gemeinden sich miteinander verständigen, damit mögstlich gleiche Termine beantragt werden. Zu §. 2. Die Erlaubniß zur früheren, als der allgemeinen Erndte ist spärlich und nur da zu ertheilen, wo das Obst ohne Nachtheil nicht bis zur allgemeinen Erndte hängen bleiben kann. Da Ihnen oder den Feldschützen die Obstsorte und der Grad der Reife des Obstes, dessen frühere Einerndtung von den Grundbesitzern gewünscht wird, in der Regel bekannt ist, so wird der in diesem §. vorgesehene Augenschein nur in seltenen Fällen nöthig werden; Kosten dürfen durch solche Besichtigungen nicht entstehen. Zu §. 3. Die Bestimmung dieses §. ist sehr wichtig, weil dadurch, daß das Lesen des Fall-Obstes nur zu bestimmten Tagen oder Stunden gestattet ist, die Handhabung des Feldschutzes erleichtert ist, indem schon der Besitz von Obst außerhalb der erlaubten Tage oder Stunden und außerhalb der Orte unter Umständen genügt, um eine Anzeige wegen Frevels zu rechtfertigen. Die Festsetzung der Tage und Stunden, in welchen das Fallobst gelesen werden darf, ist Ihnen überlassen. Sie wollen hierbei mit Vorsicht zu Werke gehen, und namentlich die Zeit, innerhalb welcher das Lesen erlaubt ist, nicht zu sehr ausdehnen. Eine Stunde des Morgens und eine Stunde des Abends werden in den meisten Fällen für die Grundbesitzer vollständig genügen, um sich in den Besitz des Fallobstes zu setzen. Zu §. 4. Nach diesem §. sind nicht alle cingefriedigten Grundstücke von den Bestimmungen des Reglements ansgenvmmen, sondern nur diejenigen rundum eingefriedigten Grundstücke, welche an den Wohnhäusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße liegen. Auf alle übrigen eingefriedigten Grundstücke findet das Reglement ebenso Anwendung, wie aus das offene Feld. Bezüglich der Handhabung des Feldschntzes, auf welche ein besonderes Augenmerk zu richten ist, verweisen wir Sie auf unser Amtsblatt von heute. Dieses Ausschreiben und das nachstebende Reglement wollen Sie allen auf den Feldschutz verpflichteten Personen bekannt machen. Dr. G o l d m a n n. Reglement, das Einerndten des Obstes betreffend. Da die Erfahrung gelehrt hat, daß durch zu frühes Einerndten des Obstes nicht nur die Gesundheit gefährdet, sondern auch der Frevel erleichtert und der Ruf des Tn den Handel gebrachten Obstes zum allgemeinen Nachtheil der Gegend herabgesetzt wird, so wird unter Bezugnahme auf die unterm 25. Juli l. I. zu Nr. M. d- I. 8613 ertheilte Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und nach Anhörung der Lokalpolizeibehörden für den ganzen Kreis Gießen mit Ausnahme der Gemarkungen Arnsburg, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe und Winnerod Folgendes verfügt. §. 1. Die Einerndtung der Zwetsch en, Aepfel und Birnen darf nicht vor dem von dem Bürgermeister mit Zuziehung mehrerer der bedeutendsten Baumstück-Besitzer bestimmten und von dem Kreisamt genehmigten Tag begonnen werden. §. 2. Wer deshalb, weil sein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe vor dem allgemeinen Termin erndten will, hat um Erlaubniß hierzu bei dem Bürgermeister nachzusuchen, welcher, insofern er es für nöthig hält, durch einen oder nach Umständen zwei bis drei der im §. 1 erwähnten Besitzer einen Augenschein darüber einnehmen läßt, ob das Obst den nöthigcn Grad der Reife erreicht hat und ohne Nachtheil des Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen Erndte hängen bleiben kann. Wird die Erndte gestattet, so hat der Bürgermeister zugleich einen Termin festznsetzen, bis zu welchem dieselbe vollendet sein muß. Von der ertheilteu Erlaubniß hat der Bürgermeister die Feldschützen zu benachrichtigen und für geeignete Aufsicht Sorge zu tragen. §. 3. Von dem Zeitpunkt an, wenn das fallende Obst als Viehsutter verwendet werden kann, ist das Auflesen des Fallobstes außerhalb der von dem Bürgermeister nach Maßgabe der Lokalverhältnisse hierfür wöchentlich zu bestimmenden Tage und Stunden verboten. Der Zeirpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung bezüglich des Lesens des Fallobstes eintritt, wird von dem Bürgermeister festgesetzt und bekannt gemacht. Kinder, welche das Alter der Schulpflichtigkeit noch nicht überschritten haben, dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen das Geschäft des Lesens verrichten. §. 4. Von den Bestimmungen der §§. 1 bis 3 sind ausgenommen: alle rundum eingefriedigten und an den Wohnhäusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße liegenden Grundstücke. §. 5. Uebertretungen der §§. 1 bis 3 des vorstehenden Reglements werden nach Art. 69 des Feldstrafgesetzes bestraft. Gießen, den 20. August 1868. Großherzogliches Kreis amt Gießen. Dr. G o l d m a n n. ___________________________________________ Gießen, am 20. August 1868. Betreffend: Die Handhabung des Feldschutzes. Das Groß herzogliche Kreissmt Gießen an die Großhrrzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die reiche Obsterndte, welche in diesem Jahre in Aussicht steht, fordert zu strenger Handhabung des Feldschutzes auf. Noch mehr aber ist dies in Folge des unterm Heutigen erlassenen Reglements über das Einerndten des Obstes den Behörden zur Pflicht gemacht, damit die Grundbesitzer, welche jetzt gcnöthigt sind, ihr Obst bis zu einer bestimmten Zeit hängen zu lassen, auch in dessen Genuß kommen, und nicht durch Muthwillen oder Gewinnsucht desselben beraubt werden. Wir empfehlen Ihnen, nicht nur die 'Feldschützen zu strenger unermüdlicher Wachsamkeit aufzufordern, sondern auch dahin zu wirken, daß der Feldschutz bis zu vollständig eingethaner Erndte verstärkt wird, daß insbesondere angesehene Mitglieder der Gemeinde sich auf den Feldschutz verpflichten lassen. Den Feldschützen wollen Sie in unserem Namen eröffnen, daß wir gegen Dienstnachlässigkeiten mit aller Strenge, erforderlichen Falls mit Dienstentlassung, gegen sie einschreiten würden; wir geben uns der Erwartung hin, daß wir zu so strengen Maßregeln nicht genöthigt werden, namentlich wenn Sic sich die Aufsicht über die Feldschützen und ihre Dienstführung angelegen sein lassen. Dr. G o l d m a n n.___________________________________________ ' Gießen, am 20. August 1868. Betreffend: Die durch Schulkinder begangenen Feldfrevel. Das G r o ß h k r;o g1i ch k K rr i s &m t Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Erfahrungsmäßig werden viele Feldfrevel, insbesondere viele Obstfrevel, von Schulkindern begangen, welche^ auch durch die in Art. 11 des Feldstrafgesetzes ausgesprochene Haftbarkeit der Eltern k. nicht von den Freveln abgehaltcn werden. Dies veranlaßt uns, L>ie besonders anzuweisen, von allen Freveln, welche durch Schulkinder begangen und Ihnen angezeigt werden, außer dem vorschriftsmäßigen Eintrag in das Feldfrevelverzeichniß dem Vorsitzenden des Schulvorstandes Anzeige zu machen, damit auch in der Schule die geeignete Bestrafung wegen der Uebertretung des Gesetzes erfolgt. Dr. Gold m a n n. 2 enth., Eichcn- bei Gärtner Schaum- mensionen bei Flick & Kröll. : 'L M M M M M M AL BL BL Br BL BL M W ■ Mk Wk DjK *ST Wt »»L *** ®#S 14» •»»* »jtF 700 100 V- IV- 2 6 „ 4 — „ Wilhelm Gossi. ä 500 S........ C, 36. 39. 43. 60. 135. 158. 228, jede ä 100 fl. . . . D- 105. 113, jede ä 50 fl. . 5910) Ein noch gut erhaltener Flügel 'letzt wegen Wegzugs zum Verkauf. Wo? sagt die Exped- d. Bltts. District Ursulum, neben dem Philosophen- waldc: 3000 fl. 2000 „ 5920) Bei der diesjährigen planmäßigen Vcrloosung der für 1868 zur Rückzahlung kommenden städtifchcn Obligationen ans Inhaber sind die nachfolgenden Nummern herausgekommen: 5928) Ein Logis oon 4 ineinandergehenden Zimmern, Küche, Kammer u. s. w. ist Mitte September zu vermiethen. Will). Nagel, in der Brandgasse. 5943) Während es in anderen Städten eine Frende ist, gegen Abend beim Umfragen und Morgens früh beim Austragen des Fleisches die schmucken Metzgerbursche in sauber-appetitlicher Schürze und Kleidung dahin eilen zu sehen, können wir dies leider in Gießen nicht allen, sogar zum Theil den meist frequentirten derartigen Geschäften nachrühmen. Es macht sich da nicht selten eine Schürze oder ein blauer Kittel bemerkbar, die besser zur Wäsche zurückgelegt worben wären, und bedarf es sicher nur dieser leichten Anregung, um dieie für immer verschwinden zu machen. Schwieriger möchte wohl die Frage zn lösen fein, wie es kommt, daß, obgleich notorisch eine beträchtliche Anzahl Schaafe dahier geschlachtet wird, doch stets nur Hammelfleisch zu haben ist. Wunderbare Stoffverwandlnng! Wie bei den künstlichen Eisbereitern an einer Seite Wasser eingeschüttet wird, um nach kurzer Zeit auf der andern als Eis herauszukommen, so wird Morgens hinten im Hof ein Schäflem geschlachtet, um Mittags als Hammel im Laden zu hängen. Ein hiesiger Bürger. 5927) Da nach der Meldung des Forstwarten annoch viel Holz aus den Bezirken Trieb und Schießplatz abzufahren ist, so werden die Steigerer erinnert, die Abfuhr in 8-Tagen sogewiß zu bewirken, als sonst die Säumigen beim Forstgericht zur Anzeige gebracht werben müssen. Gießen, am 20. August 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. 5945) Ein Weinhaus ersten Ranges in Borbeaux sucht tüchtige Agenten. Beste Referenzen erforberiid). Frankirte Offerten sub Nr. 102 an bie Zeitungs- Annoneen - Expebition von Sachse & Comp., Stuttgart. HolwersteMNiiiq. 5929) Donnerstag ben 27. b. Mts., Morgens 8 Uhr, sollen in bem Wieücker Gemeinbewalbe, Die Besetzung einer Nachtwachter- stelle. _5955) Bei ber Stadt Gießen ist die obige Srelle _ zn besetzen: Bewerber um dieselbe haben sich binen 8 Tagen bei uns zu melden. Gießen, den 24. August 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Besondere Bekanntmachungen. 5942) Die Auslassung der Haupt- unb Ergänzungsgeschworenen für das Schwurgericht der Provinz Oberhessen vom vierten Quartal 1868 soll Dienstag ben 1. September 1868, Vormittags 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hofgerichts in bem Hofgerichts - Gebäude vorgenommen werden. Gießen, am 21. August 1868. Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen. Dr. Busf. vtlt. Hermanni. 5939) Von Herrn S. Frank in Frankfurt a. M-, Holzhandlung, Laaer in Böhmen und Baiern, ist mir die Agentur zum Verkauf aller Gattungen Bretter, Dielen Spalier- und Dachlatten, Bauhölzer ’c. übertragen und bin ich in der Lage, zu billia' sten Preisen Abschlüsse zu machen. Zur Entgegennahme von Aufträgen halte ich empfohlen. E. Eichcnbcvg. ’ V e r st e i g er n u g e n. Caserneneinrichluiig im Zeughause zu G-eßen. 5921) Die Lieferung von 22 Stück Cafer- nenöfen soll auf dem Submissionswege vergeben werben. Voranschlag und Bebingungen können vom 24. I. Mts. an in unserem Geschäftslocale eingesehen unb bie Offerten von da an bis zum 27. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, ba- selbst eingereicht werben. Dieselben müssen wohlversiegelt unb mit ber Aufschrift: „Submission für dieZeughaus-Caserne zu Gießen" versehen fein. Zur Eröffnung ber Submissionen ist Termin auf Donnerstag ben 27. I. Mts., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschüftsloeale anberaumt, welchem bie Interessenten anwohnen können. Gießen, ben 19. August 1868. Grobherzogliches Kreisbauamt Gießen. H 0 l z a p f e I. 393/4 3625 1 13/4 5922) Malztreber sind wieder zu haben in der Brauerei von Georg Heß 100 fl. 400 „ Die Eigeuthümer dieser Schuldverschreibungen werden eingeladen, ihre Capitalien vor dein Schlüsse dieses Jahres bei der Stadtkasse dahier in Empfang zu nehmen, weil eine Verzinsung nur bis letzten Decem- ber 1868 stattfindet. Gießen, am 19. August 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. 29 Kieferu-Stämme, 393 6bff. enthaltend, 17 „ Stangen, 115 „ sodann des Vormittags 10 Uhr im District Haide re. an der Staatsstraße nach Lollar: 71 Stecken Kiesern-Prügelholz, „ „ Stockholz, Wellen „ Rcisholz, Stecken Bucheu-Scheidholz, „ „ Prügelholz, „ „ Stockholz, Wellen „ Reisholz, Kiesern-Stämme, 1349 Cbks. Eichen- „ 108 „ I. Von dem 3procentigen Anlehen: Lit. A. 15. 66. 106, jede ä 1000 fl. “ ' ' „ B. 81. 99. 138. 227, jede Kiesern-Stangen, versteigert werden. Geschäfts-Eröffnung. 5926) Hierdurch mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich den 1. September d- I- eine Pariser Neu-Wascherei für Herren-Garderobe, Damen-Mäntel u. s. w dahier errichten werde, und garantire ich für die Farben, sowie für die Dauerhaftigkeit und Qualität der Stoffe. Durch prompte und reelle Bedienung werde ich mir das Vertrauen meiner geehrten Gönner zn erwerben unb zn erhalten suchen. G. Rupp, kleine Katharinengasse Lit. C. Nr. 206. d Trmrsportfässer: Vis Ohm fl. — 45 fr; Vs Ohm fl. 1 12 fr- Vr n „ 1 36 „ V i „ „ 3 — „ in Partien billiger bei 5913) Eine neue Uniform ist wohlfeil abzugeben. Bei wem? sagt bie Expedition dieses Blattes. 5924) Eine Aepfelmühle und zwei Keltern stehen zu verkaufen bei Feilgebotenes. 5949) Bcste-Birncn, gute Kochäpfcl, Kaiserkronen, Kartoffeln, das Mäßchen 3 kr-, verkauft E. Loos, Flügelsgasse. 5957) Papier-Kragen und Manschetten für Herren bei H. Rübsamen. 5956) Mirabellen und Reineclauden 5918) Lefaucheux-Patronen, Cramer'sches Iagdpulver, Patentschrot, Pfropfen rc-, empfiehlt Emil Pi stör. 5914) Ein wohlerhaltener Flügel ist auswanderungshalber wohlfeil abzugeben. Näheres bei der Exped. d. Bltts. Vorschnfimehl, pr. Pfd. 8 und 8Vs kr. Blüthenmehl, „ „ 9 kr-, bei Markus Engel, in den Neuenbäuen. 5'6. Alle Arten von Frucht kaufe ich stets zu den höchsten Preisen an. (5917) 5953) Eine Kaute voll Mist ist zu verkaufen bei Frau Schwan, Sandgasse. 5940) Weingrüne Faß von verschiedener Größe billigst bei Gebr- Ebel. 5908) Ein noch sehr gut erhaltenes Cla- vier ist wegen Wegzugs zu verkaufen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bltts. 5952) Ein Haufen Mist ist zu verkan- :en Löwengasse Lit. C- Nr- 108. 5938) Kclterschrauben in allen Di- Bermischte Anzeigen. 1 Stotternde werben nach einer untrüglichen Methobe in circa 14 Tagen sicher geheilt. Heilung wird garantirt. Burgsteinfurt in Westphalen. __R. Veltrup. 5946) An ben Bauplätzen von S eipp & Hoch am Seltersthor kann gegen Ver- gütung Schutt abgelaben werben. 5916) Ein Schuhmachergesell finbet bauernbe Beschäftigung. Bei wem? saat bie Expeb. d. Bltts. 5947) In eine hiesige Wirthschaft wird zu baldigem Eintritt ein junger Mann ge= sucht. Zu erfragen bei der Exped. b. Bltts. 5950) Bei meiner Abreise von Gießen sage ich hiermit allen frieblichen und namens- werthen Bäckerburschen dahier, sowie meinen Freunden und Freundinnen, ein herzliches Lebewohl! Hermann Joseph Müller, ans Ober-Lahnstein. 5948) Ein tüchtiger Pferdeknecht wirb gegen Tag- ober Jahreslohn gesucht. Näheres bei Herrn Schmiebmeister Ph. Walther. Bermiethnngen 5915) Zwei Zimmer mit Cabinet, mit ober ohne Möbel, können zusammen ober auch getrennt vermiethet werben. Näheres bei ber Expeb. b. Bltts. 5935) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei G- H. Balser, ________________Seltersweg. 5936) Ein Familienlvgis, aus 5 heizbaren Zimmern, Küche, Keller u. s. w. bestehend, ist zu vermiethen bei F. C- Laos- 5934) Das bisher von Frau Professor Zimmer bewohnte Logis, bestehend aus 4 Zimmern, 2 Kammern, Küche, ist ander- weit zu vermiethen und bis zum 1. November, auf Verlangen auch früher, zu beziehen. Ehr- Reiber, am Kreuz. 5909) In Becker's neuem Hanse auf der Anlage find noch Logis mit allen Bequemlichkeiten, Bleichplatz und Waschküche zu vermiethen unb ben 1. October beziehbar; auf Verlangen kann auch Stallung bazu abgegeben werben._____________________ 5911) Zwei große möblirte Zimmer, bas eine mit Cabinet, sowie ein kleineres, sinb zu vermiethen unb am 1. September zu beziehen Canzleiberg Lit- B- Nr- 67. 5932) Ein Familienlogis, bestehenb aus 5 Zimmern unb ben nöthigen Bequemlichkeiten, ist zu vermiethen unb ben 1. October zu beziehen bei Georg M a l k o m e f i u s, _____________________Marktstraße.________ 5933) Ein möblirtes Zimmer mit Cabinet ist zu vermiethen bei Wittwe Strauch, __________________vor bem Seltersthor. 5930) An ber Hauptstraße ist ein Zimmer mit Alkoven, parterre, unb Läbchen mit Schaufenster, zu vermiethen; auch kann eine Küche bazu abgegeben werben. Näheres bei ber Expeb- b. Bltts. 5923) Ein freunbliches Mansarben-Zim- mer ist zu vermiethen. Wo ? sagt bie Expeb. dieses Blattes. Wieseck, den 19. August 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck. Lang. 59S4) Donnerstag ben 27. August, Nachmittags 2 Uhr, werben im Hanse bes Herrn Kaufmanns Loos auf ber Mü ns bürg nachsteheub verzeichnete Mobilien, nämlich 1 Sopha, 2 Kommoden , 1 Kleiderschrank, 2 Bettstellen, Bettwerk, Tische, Stühle, Küchengeräthe, Porcellain und sonstiger Hausrath gegen gleich baare Zahlung meistbietend versteigert. Gießen, den 23. August 1868. Unser Aufruf vom 15. Mai !. I., die Bildung eines Zweigcornitv's des Frauenvereins für Krankenpflege im Grosiherzogthirm Hessen betr., hat einen unerwartet guten Erfolg gehabt, indem 117 fl. 36 kr. jährliche Beiträge gezeichnet wurden. Indem wir für biefe wanne Theilnahme danken, ifl es nunmehr unsere Pflicht, eine Generalversammlung zu berufen, in welcher der Verein definitiv confiituirt, ein Vorstand gewählt, und wegen Annahme der Statuten und weiterer Thätigkett des Vereins Beschluß gefaßt wird. Wir haben diese auf Mittwoch den 26. l. Mts., Nachmittags 3 Uhr, in den Zinßer'schen Garten anberanmt, und laden alle Frauen und Jungfrauen, welche durch Zeichnung eines jährlichen Beitrages dem Verein als inaeiive Mitglieder beigetreteu sind, t'in, sich in der Versammlung einzufinden. Gießen, den 20-Auqust 1868. A. Wilbrand. S. Hornberger. B. Landmann. P. Vogt. C. v. Level. I. Wernher. I» Gail. G. Goldmann. (Hierzu eine Beilage.)