Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringcrlohn. Durch die Post bezogen vierteljäbrlich 51 ft. Gießener Anzeiger. Erscheint wöchentlich brn- mal: Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Canzlcibcrg Lit. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Sieben. Nr. 60. Donnerstag den 21. Mai ' 1868. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Von dem Commando des Großherzoglichen I. Jäger-Bataillons sind wir benachrichtigt, daß nunmehr das Zielschießen des Bataillons auf dem neu hergesiellten Schießplätze seinen Anfang nimmt und zwar mit der täglichen Dauer von Vormittags 6 bis 11 und Nachmittags von 2 bis 7 Uhr. Wir bringen dies mit der Empfehlung zur öffentlichen Kenntniß, zur Vermeidung von Unglücksfällen den Wald hinter den Kugel- sängen nur auf gangbaren Wegen zu betreten. Gießen, den 1«. Mai 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. G o l d m a n n. Gießen, den 19. Mai 1868. 1) Georg Burk l. zu Großen-Eichen, 2) Friedrich Wilhelm Meermann zu Grünberg, 3) Heinrich Wilhelm Moll zu Mendorf a. d. Lda., 4) Johannes Ochl zu Grünberg, 5) August Peppler zu Grünberg, 6) Philipp Reinhard Wißner zu Großcn-Buseck; Ersatzmänner» 1) Georg Münch I. zu Harbach, 2) Johannes Sehrt in. zu Grünberg, 3) Christoph Wagner II. zu Großen-Buseck. Großherzogliches Kreisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths: Kekulö, Kreisassessor._______ Bekanntmachung, die Regulirurrg der Cinkommenfteuer betreffend. _ Das Gesetz, die Einführung der Einkommensteuer betreffend, vom 11. April d.J., enthält keine Bestimmung über die eigene Declaration ihrer Einkommensverhältnisse Seitens der Pflichtigen, davon ausgehend, datz zeder Zwang in dieser Hinsicht ausgeschlossen sein soll. Nach Art. 12 sind jedoch die etwa einlaufenden freiwilligen Angaben der steuerpflichtigen über ihre Emkommensverhättnisse zu den Hülfsmitteln bei Ermittelung des Einkommens der betreffenden Pflichtigen gerechnet. Mit Bezugnahme auf die oben erwähnte Gesetzesbestimmung werden die Steuerpflichtigen des Steuercommissariats Grünberg hierdurch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß es ihnen m ledem Stadium der Verhandlung unbenommen ist, freiwillig über ihre Einkommensverhältnisse dem Unterzeichneten, oder einzelnen Mitgliedern der Elnschatzungscommiflion schriftliche oder mündliche Auskunft zu ertheilen. Es wird das Einschächungsgeschäft wesentlich erleichtern , wenn dergleichen Auskunftsertheilungcn, welche in beliebiger Form und namentlich auch in der Weise geschehen können, daß der Steuerpflichtige einfach die gesetzliche Steuerklasse bezeichnet, welche ,eines Erachtens seinenEinkommensverhältnissen entspricht, alsbald bewerkstelligt werden. Grunberg, den 18. Mai 1868. 10 Der Vorsitzende der Einschätzungscommission für das Steuercommissariat Grünberg: L i m p e r t. Bekanntmachung. .. Mit Bezug auf obige Bekanntmachung des Großherzoglichen Steuercommissariats zu Grünberg bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß zu Mitgliedern der Einschatzungscommlsfton für das Steuercommissariat Grunberg gewählt worden sind: Versteigerungen. 3568) Dienstag den 26. Mai, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause die Grundstücke des Christian Petri II., als: Flur Nr. HiKlftr. 18/w8 76 Acker zwischen dem Wetzlarer Pfad und der Lahn, 240 Acker in den Schwarzlachsgärten am Fluthgraben, 4%2U-33 179 Acker auf dem Sandfeld, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 16. Mai 1868. Großherzogliches Ortsgcricht Gießen. Ebel. Arbeitsversteigerung bet der Stadt Gießen. 57 36 10 1.0 43 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen- ______________Vogt-___________ 4 " u oO „ 527 „ 3591) Die bei der Stadt Gießen nöthi- gen Arbeiten, als: Weißbinderarbeit, veranschl- zu 124 ft. 14 kr- Maurerarbeit, Schlosserarbeit, Glaserarbcit, Planirarbeit, Pflasterarbeit, „ 349 „ sollen Montag den 25. Mai 1868, Vormittags 9 Uhr, im Rathhause öffentlich versteigert werden. Gießen, den 19. Mai 1868. Grasversteigerung. 3582) Die diesjährigen Grasnutzungen von den Gräben und Böschungen nachbe- nanntcr Straßen sollen in den dabei bemerkten Terminen meistbietend versteigert werden, und zwar: 1) Auf der Straße von Gießen gegen Rodheim Freitag den 22. Mai, Anfang Morgens 8 Uhr, lenseits der Lahnbrücke in der Nähe der Keßler'schen Ziegelei. 2) Auf der Straße von Gießen gegen Reiskirchen bis Abth.-Nummer 6 und von Gießen gegen Licht Montag den 25. Mai, Anfang Morgens 8 Uhr, vor dem Neuenweger Thor in der Nähe des Zorb'schen Hauses, Morgens 11 Vz Uhr jenseits Steinbach gegen Lich. 3) Auf der Straße von Lich gegen Langsdorf Montag den 25. Mai, Anfang Nachmittags 3 Uhr, jenseits Lich in der Nähe der Wetterbrücke. 4) Auf der Straße von Lich gegen den Hessenbrücker Hammer Dienstag den 26. Mai, Anfang Morgens 8 Uhr, in der Nähe des Friedhofs von Lich. 5) Auf der Straße von Lich gegen Butzbach Mittwoch den 27. Mai, Anfang Morgens 8 Uhr, in der Nähe des Posthauses von Lich, Morgens 10*/2 Uhr jenseits Eberstadt gegen Ober-Hörgern. 6) Auf der Straße von Gießen nach Grün- bcrg von Abth.-Nummer 6 bis Reiskirchen Mittwoch den 3. Juni, Anfang Morgens 8 Uhr, auf^dem Trieb bei Abth.-Nummer 6. Sollte an einem dieser Tage starkes Rc- genwetter eintreten, so fällt die an diesem Tage abzuhaltende Versteigerung aus und wird dafür ein anderer Termin anberaumt. Die resp. Großherzoglichen Bürgermeister werden ersucht, diese Versteigerung im Interesse ihrer Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, am 15. Mai 1868. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel. 3602) Freitag den 22. d. Mts-, Nachmittags 2 Uhr, Fortsetzung der Versteigerung der zum Nachlasse des Rechnungsraths Martin gehörigen Mobilien. Th. Baist- Feilgebotenes. 3597) Treber werden in kleinen Quantitäten fortwährend abgegeben bei E. Pitthan, im Adler. 3587) Eine neue einspännige Calcsche mit Halbverdeck ist billig zu verkaufen bei Schmied Unverzagt. En-tout-eas und Sonnenschirme. Das Neueste. Große Auswahl. Billige Preise. (3603)H. Hochstätter Wittwe. Nicht zuüb ersehen! 3598) Frische Sendungen Hahnheimer, Niersteiner u. Rauenthaler in vorzüglicher Güte und zu billigsten Preisen empfiehlt . E. Pitthan, im Adler. Eine neue Chaise, zweispännig, Ein neues Tilbury, Zwei neue Jagdwägclchcn, Zwei gebrauchte Cyaischen, einspännig, noch so gut wie neu, stehen zu verkaufen bei (3584) ______Philipp Walther, Linden platz. Glas- und Porzellanplatten^ zum Schutze gegen das Abgreifen der Ocl- farbe, empfiehlt G. PH. Fillmann, (3595)_________________Marktstraße.______ Um schnell damit zu räumen verkaufe ich meinen Vorrath von Kartoffeln billigst. (3599)_________E. Pitthan, im Adler. Jeder Zahnschmerz, ohne Unterschied, wird durch mein in allen deutschen Staaten rühmlichst bekanntes Zahn-Mundwasser binnen einer Minute sicher und schmerzlos vertrieben, was unzählige Danksagungen der höchsten Personen bekunden. E. Hückstädt in Berlin, Oranienstraße 57, am Marktplatz. Zu haben in Flaschen a 18 und 36 kr. bei (3588)__________Carl Frech in Gießen. 3600) Die diesjährige Grascrndte wird billig abgegeben. E- Pitthan. 3310) Dickwurzel-Pflanzen, ächte Oberndorfer, bei Th. Rautenstrauch, ________an der Schoor. MUK -i 3570) Drei wenig gebrauchte Droschken, sowie auch neue zwei- und einspännige, und W HalbchaiSchen, Sommerwagen mit Verdeck sind zu verkaufen bei Rothhan, neue Schlcsingergasse 3, Frankfurt. Vermieth ungen. 3576) Ein möblirtes Mansarden-Zimmer ist zu vcrmiethen bei 1 d Louis Busch Wittwe. 3578) Kirchenplatz Lit. A. Nr. 23 ist im 3. Stock ein möblirtes Zimmer zu vcrmiethen. 3575) Das von Herrn C- Pietsch (Dienstmann - Institut) seither bewohnte Logis ist anderweit zu vcrmiethen und am 11. August zu beziehen.________F. Fürst. 3569) Der untere Stock meines Hauses, bestehend aus 5 Stuben, Küche, Keller, Holzstall ic-, ist anderweit zu vermiethen und den 12. August zu beziehen. PH. Zörb. Vermischte Anzeigen. A« -ie Frauen und Jungfrauen in Gießen. Im Anschluß an den Hülfsvcrcin für die Krankenpflege und Unterstützung tm Felde, welcher auch in hiesiger Stadt durch ein Zweig-Comit6 vertreten ist, hat sich in Darmstadt unter dem Vorsitz Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Hessen ein FrauenverKn für Krankenpflege im GrHhrrpgthum Hessen gebildet; derselbe hat sich die Aufgabe gestellt: 1) in Kriegszeitcn im Zusammenwirken mit dem genannten Vereine die Militärverwaltung in der Pflege verwundeter und kranker Soldaten durch eine geordnete Privatbülse zu unterstützen, und solchen Personen, deren Ernährer unter die Fahnen gerufen sind und welche in Folge dessen Mangel leiden, während der Abwesenheit ihrer Ernährer eine Beihülfe für ihr Fortkommen zuzuwenden; 2) in Friedens zeit en die nöthigen Vorbereitungen für die freiwillige Hiilfsthätigkeit in einem künftigen Kriegsfall zu treffen, namentlich durch Ausbildung von Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen, und in Verbindung damit nach Kräften zur Förderung einer zweckmäßigen Krankenpflege mit Rath und That beizutragen. Es leuchtet ein, wie wichtig in diesen beiden Beziehungen eine geordnete Vereinsthätigkeit ist, indem einestheils in Kriegszeiten für die Nothwendigkeit raschen und umsichtigen Einschreitens durch einen solchen Verein die Vorbereitungen getroffen, die Wege gebahnt, die erforderlichen Verbindungen nach Außen angeknüpft werden, andernfalls die Krankenpflege auch in gewöhnlichen Zeiten erfahrungsgemäß vielfach nicht den Bedürfnissen entspricht, und selbst für bemittelte Kranke, um wie viel mehr noch für Arme es oft schwer, fast unmöglich wird, Krankenpfleger oder Krankenpflegerinnen zu finden, welche den Willen und die Befähigung haben, dieses schwere Amt zum Wohl der Kranken zu versehen. Wenn auch in letzterer Beziehung durch die Diakonissinnen und barmherzigen Schwestern viel, unendlich viel Gutes gestiftet worden ist, so reicht dies doch nicht aus; auch sind nicht alle Männer und Frauen, welche die Neigung und die Befähigung besitzen, die Krankenpflege zu erlernen und als Lebensberuf oder vorübergehend (während der durch Seuchen oder den Krieg geschaffenen Nothzuftände) auszuüben, in der Lage, sich von ihren Familien und häuslichen Beziehungen ganz zu trennen und in eine ter bestehenden Genossenschaften für die Krankenpflege einzutreten. Bei der hohen Wichtigkeit, welche den Bestrebungen des Vereins beizumeffen ist, halten es die unterzeichneten Frauen für ihre Pflicht, einer ihnen zugekommenen Aufforderung entsprechend zur Bildung eines Localvereins int Anschluß an den in Darmstadt gegründeten Verein einzulaven. Bei der stets bewährten Be- reitwilligkeit der Frauen und Jungfrauen hiesiger Stadt, überall zu helfen wo Hülfe erbeten wird, und eingedenk der rührenden Thätigkeit, welche in der traurigen Kriegszeit des Jahres 1866 in allen Häusern sich zeigte, glauben wir auch jetzt die Hoffnung auf freundliche Aufnahme und auf einen entsprechenden Erfolg dieses Aufrufs auSsprecheu zu dürfen. Aus den Statuten des Vereins, welche bei sämmtlichen Unterzeichneten eingesehen werden können, heben wir insbesondere folgende Bestimmungen hervor: „8. Die Mitglieder des Vereins sind entweder active oder inactive. Actives Mitglied ist jede in der Krankenpflege vollständig ausgebildete, durch das Central - Comitö des Vereins mit einem Diplom (§. 17) versehene Krankenpflegerin, welche die Krankenpflege den Bestimmungen der Statuten gemäß entweder als Lebensberuf ausübt, oder sich zur zeitweisen Aushülfe in Notb- und Kriegsfällen verpflichtet hat. ' Inaktives Mitglied ist jede Frau oder Jungfrau, welche ihren Beitritt zum Verein erklärt und sich zur Zahlung eines periodisch zu entrichtenden Geld- beitrags, dessen Größe der Bestimmung der Localcomit^'s überlassen ist"), verpflichtet. Höhere Beiträge, sowie auch Beiträge von Nichtmitgliedern für Zwecke des Vereins werden dankbar angenommen, und werden in Bedürfnißfällen auch Sammlungen einmaliger Gaben veranstaltet werden. Der Austritt aus dem Verein muß dem betreffenden Comit6 oder einem Mitgliede desselben oder einem Geschäftsführer (§. 6 u. 9) schriftlich angezeigt werden. Der gezeichnete Beitrag wird alsdann nur noch für das Rechnungsjahr, innerhalb dessen der Austritt erfolgt, erhoben. §. 10. Die Local-Comitö's werden die eingehenden Geldbeiträge entweder selbstständig für Vereinszwecke verwenden, ober, falls sie hierzu nicht in der Lage fein sollten, solche an das Central-Comito zur Verwendung für Vereinszwecke (vergl. §. 11) einfenben. §. 13. Frauen und Jungfrauen, welche als active Mitglieder dem Vereine beitreten wollen, indem sie sich der Krankenpflege widmen zur Verfügung des Vereins fei es > a. als Berufs Pflegerinnen, " fei es: b. in zeitweiser A ushülfe bei Roth- und Kriegsfällen — können, sobald sie von dem Central-Comite zu solchem Berufe geeignet befunden sind, auf Vereinskosten in der Krankenpflege ausgebildet werden. Dieselben Üben die Krankenpflege nach den von dem Central-Comito deßhalb getroffenen Anordnungen ebensowohl bei Unvermögenden als bei Vermögenden aus. Im Uebrigen sollen die Verhältnisse der Krankenpflegerinnen nach folgenden Bestimmungen geordnet werden. I. Nach Maaßgabe der dem Verein zur Verfügung stehenden, durch Voranschlag nachgewiesenen oder im Laufe des Verwaltungsjahres auf außerordentlichen Wegen wirklich beigebrachten Mitteln wird das Central-Comitä Sorge tragen zunächst dafür, daß durch genügende Ausbildung tüchtige Krankenpflegerinnen in möglichst großer Anzahl zur Verwendung bei eintretenden Fällen des Bedürfnisses gewonnen werden, demnach den Aufwand für solche Ausbildung regeln und weiter 1) diejenigen, welche als Berufspflegerinnen alsbald in Thätigkeit einzutrcten wünschen, ein den Leistungen entsprechendes, von Jahr zu Jahr festzustellendes Honorar bewilligen, wie auch den in Noth-- und Kriegsfällen aushelfenden Pflegerinnen eine entsprechende Schadloshaltung zu Theil werben lassen; „ 2) Berufspflegerinnen, welche zur Zufriedenheit des Central-Comitos Dienste geleistet haben, wenn sic durch Krankheit ihrem Berufe entzogen werden, ge. nügenbt UnterjHifcnitg zuwenden, damit wie thunlich, ihnen auf die Dauer der Krankheit eine gesicherte Existenz gewährt sei. 3) für diejenigen, welche nach längerer Dienstleistung dessen vom Central-Comito würdig befunden werden, auf eine entsprechende Altersversorgung Bedacht genommen werden, wofür dann im eintretenben Falle jedesmal eine, für laufende Bedürfnisse des Vereins nicht mehr anzugreifende Summe sicher zu stellen ist. II. Den Berufspflegerinnen ist es unbenommen, jederzeit aus dem Berufe zu treten, in welchem Falle die zugcsagte Vergütung auch nur für die Dauer der wirklich geleisteten Dienste in Anspruch genommen werden kann. Ebenso steht dem Central-Comito im Einverständniß mit den Geschäftsführern zu, durch Kündigung das mit einer Pflegerin eingegangene Verhältniß zu lösen. In diesem Falle soll aber das zugesagte Honorar mindestens noch ein Vierteljahr, von der Kündigung an gerechnet, gezahlt werden, wenn auch innerhalb desselben ein Dienst nicht mehr geleistet würde. UI. Diejenigen Pflegerinnen, welche auf Vereinskosten ausgebildet worden sind, ohne die Ausübung der Krankenpflege zu ihrem Lebensberufe zu machen, werden sich dem Verein in Fällen des Kriegs ober gemeiner Noth, wie auch bei etwa sonst zeitweilig hervortretenbcn besonders bringenbem Bebiirfnisse zur Ver- füguug stellen. In diesem Fall wird der Verein für ihre Schadloshaltung Sorge tragen." Der Lolalverein zu Darmstadt hat bis jetzt die Ausbildung von fünf Damen in der Krankenpflege vermittelt, von welchen zwei in dem Krankenhaus Bethanien rn Berlin unb eine dritte in dem städtischen Hospital zu Darmstadt ihre Ausbildung bereits vollendet haben, während zwei andere Damen zu Darmstadt und Mainz gegenwärtig die Krankenpflege erlernen; derselbe wird voraussichtlich in nächster Zeit noch eine größere Anzahl von activen Mitgliedern aufnehmen können. Unsere Bitte geht nun zunächst dahin, daß recht'viele Frauen und Jungfrauen hiesiger Stadt ihren Beitritt zum Verein als inactive Mitglieder erklären und sicy zur Zahlung eines jährlichen Beitrags von 36 fr. verpflichten möchten. Von der größeren oder geringen Zahl der Beitritts-Erklärungen hängt es ab, ob von dem diesigen Zweigverein selbstständig die Ausbildung von Krankenpflegerinnen bewirkt werden kann, oder ob es zweckmäßiger erscheint, die eingehenden Beitrage an das Central-Comito in Darmstadt zu senden. Wir werden in der Kürze Einzeichuungslisten circuliren lassen, und alsdann eine Generalversammlung auer inactiven Mitglieder veranlassen, in welcher der Verein definitiv constituirt, über Annahme der Statuten Beschluß gefaßt, und der Vorstand gewählt wird. Wohl wissen wir, daß die Wvhlthätigkeit vielfach in Anspruch genommen und daß manche Familie durch die schwere Noth der Zeit gedrückt wird, also daß der Eifer, zum Wohl der Mitmenschen mitzuwirken, zu erkalten droht. Dennoch wagen wir unsere Bitte; gilt cs doch der Sorge für die unglücklichsten unserer Brüder und Schwestern, für die Kranken, welchen durch sorgsame Pflege oft mehr geholfen wird, als durch Geldunterstützungen. Der jährliche Beitrag ist gering, der Segen, welcher damit in geordneter Vereinsthätigkeit gestiftet werden kann, ist groß, und er wird auch dem von uns gespendeten Scherflein nicht fehlen. Gießen, den 11. Mai 1868. Frau I. Gail. Frau Provinzialdirector Goldmann. Frau Hornberger. Frau Pfarrer Landmann. Frau Hofgerichtsrath von Lepel. Frau Bürgermeister Bogt. Frau Geh. Medicinalrath Wernber. Frau Professor Wilbrand. *) Für Darmstadt ist der ordentliche Jahresbeitrag vom Central-Comito auf 36 kr. festgcstellt worden. 3565) In der neu errichteten Kunst-Färberei, -Wascherei und -Druckerei von Jacob Küchel in Homburg v. d. H. werden alle feibenen, wollenen, und baumwollenen Zeuge und Kleider, Herren- Kleider (unzertrennt), Shawls, Teppiche, Plüsche, Bänder, Schleier, Federn u. s. w., Zeu^und Glace-Handschuhe aufs Schönste gefärbt und mit den neuesten unb mobernsten Mustern beb ruckt, aufs Beste unb Schnellste chemisch gewaschen unb mit den neuesten und besten Maschinen wieder wie neu appretict- ®ie Aechtheit der Farben, sowie eine rasche unb billige Bebienung, wirb garantirt. Die Haupt-Nieberlage, wo Muster zur gefälligen Ansicht offen liegen unb Bestellungen rasch unb prompt besorgt werden, befindet/sich bei . Fräul. Susann« Weiß (Hutlager), vis-ä-vis dem Herrn Kaufmann Pistor. I Photographische Portraits re. jeder Art, Oel-, Pastell-, Aquarell-, Miniaturgemälde, Stiche rc. re., wenn auch noch so verblichen ober sonst beschäbigt, werben aufs Vollkommenste wie neu hergestellt (re- touchirt) unb in beliebiger Größe unb Anzahl vervielfältigt durch H. Perger, Photograph unb Maler in Gießen. MrUchast auf der Hardt. 3605) Voin Himmelfahrttage an ist dieselbe täglich von Nach- mittags 3 Uhr an geöffnet. L. Tertor. 3581) Gestickte weiße Blouson und Unterröcke, erstere von 2 fl. an bis zu den feinsten, bei Wilhelmine Fuhr. in Breslau. Grundcapital fl. 5,250,000. Bersichertes Capital ultimo 1867 . fl. 626,776,120. 13 fr. Prämien-Einnahme im Jahre 1867 . „ 1,660,729. — „ Bersicherung von Haus-Mobilien, Waaren, Fabrikgeräthschaften, Fclderzeug- niffen in Scheunen und Schobern, Vieh und landwirthschaftlichen Gegenständen jeder Art gegen Feuerschaden, Transportversicherung, Spiegelglasversicherung gegen feste billige Prämien. Antragsformulare und Versicherungsbedingungen, sowie jede gewünscht werdende Auskunft, werden jederzeit non der General-Agentur I. Gg. Schröder in Darmstadt, sowie den Herren Jean Bocck in Gießen, Phil. Garde in Friedberg, M. Fröhlich II. in Ulrichstein, Heinr. Die,; in Kestrich bei Alsfeld, berenwilligst ertheilt- (3589) MM" Am 2. Juni 1868 "MM 818te Ziehung der österr. Staats-Loose vom Jahre 18A4. Höchster Treffer fl. 250,000, niedrigster fl. 155 östr. Währ. | Einlage 8 Tlilr. = fl. 3. 30 ^hldeutsch pr. Eoos. I Sieben Loose kosten nur TÜlr. 18 = fl. 81 siidd. * Mit k. k. Stempel versehene Loose empfehlen VOELCKER & C° Bankgeschäft in Wien, Kolowratring Nr. 4. | NB. Nachnahmen können nicht erhoben werden. (3574) | —rniiiii iimwimi na biiii uw -------- 11 tttnm i nrn—™ Terrasse des Russischen Hoss. 3564) Heute Abend: Cunf e r t bei italienischer Beleuchtung Anfang 5 Uhr. Bier von Heß & Comp. iWT Einladung. | 3497) Zu der am 24.. 25. und 26. Juni 1. J. stattfindenden Feier der Luther - Denkmals - Enthüllung* beehren wir uns, alle Freunde dieser kirchlich - nationalen Sache freundlichst einzuladen. Der feierliche Act der Denkmals-Enthüllung wird Donnerstag den 25. Juni, Mittags von 12 bis 2 Uhr, vor sich gehen. An den drei Festtagen werden täglich Morgens früh und Abends spät Eisenbahnzüge in drei Richtungen von und nach Ludwigshafen-Mannheim, Mainz und Alzey, mit Halt an allen Zwischenstationen, abgehen. WORMS, im April 1868. Der Ausschuss des Imtlier-Denkmal-Vereiiis. E. Keim. Dr. Eich. Edelmann. Präsident. Vicepräsident. Secrotär. 3596) Restauration Bramm. Conrert am Himmelfahrttage. __________________Anfang halb 8 Uhr.__ Ball Anzeige. 3592) Zu dem am 28. d. Mts., als am 2. israelitischen Pfingsttage, im S ch ü tz e n g a r t e n z u W e tz l a r stattfindenden Balle ladet alle Freunde, an welche aus Versehen keine Einladungskarten gelangen sollten, ergebenst ein das Comits, Straßen-Begießung. 3572) Von Bewohnern des Sel- tersberges wird beabsichtigt, eine periodische Begießung der dortigen Straßen, nämlich der Frankfurter, Uuiversitäts- und Bahnhofsstraße, zur Beseitigung des Staubes eiu- zuführen und dieselbe an einen Unternehmer auf eine Reihe von Zähren zu vergeben. Das Nähere ist im Geschäftslocal des Kreis- bauamts zu erfahren und können daselbst Offerten bis zum 26. Mai abgegeben werden. 3571) Die Unterzeichnete empfiehlt sich wieder in allen Arbeiten, als: Waschen, Putzen u. s. w. Wittwe Schäfer, wohnhaft bei Herrn Spengler Hilgardt, ________________Schloßgasse.__ Zur gef. Beachtunq! 3585) Taxationen bei Erbvcrtheilungen, Versteigerungen u. dergl. übernehme ich unter Zusicherung pünktlichster und billigster Bedienung. Zugleich empfehle ich mich zur Beihülfe bei Versteigerungen, sowie zu Aufträgen für Ankauf von Gegenständen jeder Art bei Versteigerungen und mache besonders darauf aufmerksam, daß ich von Zeit zu Zeit die größeren Auctionen in Frankfurt besuche. * Isaac Rothenberger, ___________ Lindenplatz._______ ÄsMten-Gesuch.^ 3567) Eine bedeutende Hopfenhandlung sucht für Gießen und Umgegend einen tüchtigen Agenten, der schon in der Branche gearbeitet, unter vortheilhaften Bedingmr gen zu engagiren. — Franco-Offerten unter F. 211 bei der Exped. d. Bltts.___________ 3579) Ein Junge kann in die Lehre treten bei_______H. Br au bürg er, Lackircr. 3594) In ein hiesiges Geschäft kann ein junger Mann mit den nöthigen Vorkenntnissen in die Lehre treten. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. Gesangverein „H a r rn o n i e." 3562) Montag den 25. Mai, Abends 8 Uhr: Versammlung im Locale des Herrn Wirth Bramm. ________ Der Vorstand. 3573) Ein Junge kann in die Lehre tre- ten bei Franz Stroh, Schreinermeister. Anfrage. 3593) A sendet an B eine höfliche Erinnerung an eine Schuld, die ein nobel denkender Mann eigentlich gar nicht aufkommen lassen sollte. B schickt an A die schuldige Summe, in A's Brief als Emballage ein- gewickelt. Wie ist B's Betragen zu nennen? 3601) Heute Abend: Brillante Gartenbeleuchtung mit musikalischer Unterhaltung bei__________________________C. Pipp. 3563) In einem Eisen- und Colonial- waaren - Geschäfte ist eine Lehrlingsstelle offen; Kost und Wohnung im Hause. Wo? sagt die Exped. d. Blrts-__)__ 3566) Ein Junge, der das Schuhmacher- geschäst erlernen will, kann unter sehr günstigen Bedingungen in die Lehre treten bei _________Carl S elzer 1-, Schuhmacher Reacliten swerth! 3590) Unterzeichneter besitzt ein vortreffliches Mittel gegen nächtliches Bettnässen, sowie gegen Schmächezustände der Harnblase und Geschlechtsorgane. Specialarzt Ehe. Kirchhoffcr, in Kappel bei St. Gallen (Schweiz.) 3586) Ein Junge, der das Schuhmachergeschäft erlernen will, kann in die Lehre treten bei Emil Becker, Neustadt. 3580) Dienstmädchen, als: Köchinnen, Hans- und Kindermädchen, auch Gouvernanten, Ladenmädchen erhalten in Frankfurt jederzeit ante Stellen durch das amtlich concessionirte Geschäfts-Biireau von Simon Reiß in Frankfurt a. Ä)t. 3583) Ein Junge, der das Schnhmacher- geschäft erlernen will, kann in die Lehre treten bei________K. Gntbub, Neustadt. 3577) Bei Zimmcrmeister PH. Gilbert in Heuchelheim können mehrere Zimmcrge- scllen dauernde Beschäftigung erhalten. Schützengksellschaft in Gießen. Heute Mittag findet kerne Schießübung statt. De» Mitgliedern hiermit zur Kenntniß, daß nächsten Sonntag den 24. Mai und die beiden folgenden Tage in Wetzlar ein Preis- fchießen staitfindet, wozu der dortige Vorstand Einladung hierher hat ergehen laffen. Einsicht des Ladbriefes kann bei dem Schützen« meister genommen werden. Gießen, den 20. Mai 1868. D e r Vor st a n^. Feuilleton. Das Testament des Großonkels. Achtes Kapitel. . (Fortsetzung) „Fünfhundert Dollars wollte ich geben," rief er plötzlich stehen bleibend, und sich mit der Faust vor die Stirn schlagend, aus," Fünfhundert Dollars wollte ich geben, dem, der mir die Nachricht brächte, jener Schuft sei in den Fluß gefallen, oder habe den Hals gebrochen!" „Diese Nachricht können Sie bekommen, und zwar schon morgen früh, wenn Sie mir nur die Halste geben," brach Tomasio plump heraus, „morgen früh können Sie die Nachricht haben." „Still, still, Tomasio!" flüsterte Harri, sich abwmdend, und mit der Hand eine abwehrende Bewegung machend, „still, Tomasio, wo denkst Du hin, — ja wenn die Gesetze nicht wären!" „Dummes Zeug, — Gesetze! — die sind nur für Kinder und alte Weiber! Doch im Voraus muß solche Arbeit bezahlt werden, int Voraus und in klingender Münze, denn sonst möchte nachher der Empfang der Waare geleugnet werden." „Oder aber auch der Empfang des Geldes!" unterbrach ihn Harri. „Herr was sagen Sie da," rief Tomasio, vom Bette aufspringend, „glauben Sie, daß wir keine ehrlichen Leute sind! Wer uns ehrlich bezahlt, ist noch nie von uns betrogen worden. Jede Gurgel hat ihren Preis, und wo es gilt, eine abzuschneiden, da fehlt mein Arm nicht. Sie müssen bedenken, Herr, daß Sie höchstens Gefahr laufen, Ihre lausigen Füchse zu verlieren, während wir uns der Gefahr aussetzen, unsere Gurgel gleichfalls dafür zu verlieren. Sie müssen eine verdammt schlechte Meinung von uns haben, Herr, und es ist doch noch eine verdammte Frage, wer der Bessere ist, der welcher Gurgeln abschneidet, oder wer dafür bezahlt." „Verzeih, Tomasio, ich habe Dich nicht beleidigen wollen, ich weiß, Du bist ein ehrlicher Bursche und ich bin Dir gut, das habe ich Dir bewiesen. Weßhalb also gleich so auffahren?" „Mag's d'rum sein!" antwortete Tomasio, wenn Sie also ein Paar hundert Dollar herausrücken wollen, so will ich mit Carlo reden und ehe vierundzwanzig Stunden herumgegangcn sind, soll es gethan sein. Soll ich Carlo holen lassen?" „Was soll ich mit Carlo, Tomasio!" erwiederte Harri, „ich habe ein für alle Mal den einen Grundsatz von dem ich niemals abgehe, daß ich nämlich alle meine Geschäfte mit Dir allein unter vier Augen abmache. „Ein sehr kluger Grundsatz, Ew. Gnaden!" „Gefahr laufe ich dabei nicht im Entferntesten. Alles was ich bei mir habe, gehört stets Euch und bleibt hier und jedes Mal, wenn ich von dannen gehe, habt Ihr Aussicht auf neuen Gewinn, wenn ich wieder komme; ich_ bin also unter Eurem Schutze sicherer, als wenn ich mich von zehn geheimen Polizisten umgeben ließe. Doch Deine Kameraden und Freunde will ich nicht kennen, ich habe nur mit Dir zu thun, mit Niemandem anders." „Ein sehr vorsichtiger Grundsatz, Ew. Gnaden!" (Fortsetzung folgt.) Gießen, 20. Mai. Auf dem gestern Dahier abgehaltenen Viehmarkte haben 6 bis 8 Handelsleute für verkaufte Kälber falsche Banknoten ä 10 fl. »der Bank für Süddeutschland" eingenommen. Die von der Polizei confiscirten Stücke tragen die Nummern 55,263, 67,009, 82,342, 90,410, 93,145, 124,230. Zwei andere, noch in hiesiger Stadt aus- gegebene Banknoten sind noch nicht aufgefunden. Die sofort angestellten Nachforschungen haben ergeben, daß die Viehhändler Friedrich Wagner und Karl Philipp Wagner aus Werheim (Amts Usingen), welche mit dem Metzger Friedrich Braun II. von Werheim „in Compagnie handeln," die falschen Banknoten ausgegeben haben. Die zwei Letzteren finv hier aufgegriffen und verhaftet worden; Friedrich Wagner hakte aber, unter Zurücklassung der von ihm gekauften Kälber, die Flucht ergriffen. Karl Philipp Wagner soll bei dem Herrn Polizeirath Nover bereits Geständnisse abgelegt haben. Die falschen Banknoten sind schlecht nachgemacht, die Wasserzeichen fehlen, die Zeichnung ist unsauber. Die polizeilichen Nachforschungen sind noch nicht beendigt; man soll heute Nacht in Homburg, wohin hiesige Polizer-Osfieianten gesendet worden, noch allerlei Beweise aufgefunven haben. Berlin. Das dem Zollparlament Seitens des Vorsitzenden des Bunvesrathes des Zollvereins zuge- gangenc Gesetz, die Besteuerung des Tabaks betref- fenv, lautet wie folgt: §. 1. Der im Zollvereinsgebiet erzeugte Tabak unierliegt einer Steuer nach Maßgabe der Größe der jährlich mit Tabak be- pstanzten Grundstücke. Die Steuer beträgt von je drei Quadratruthen (preußisch) mit Tabak bepflanzten Bodens 6 Sgr. (21 kr.) jährlich. Flächen unter drei Quadratruthcn sind steuerfrei, wenn sie in der Nähe bewohnter Gebäude liegen. Wo die Qua- dratruthenzahl der von einem und demselben Pflanzer mit Tabak gepflanzten Gesammtfläche durch drei nicht theilbar ist, bleibt das unter drei Ruthen betragende Maß bei der Steuer unberücksichtigt. §. 2. Jeder Inhaber einer mit Tabak bepflanzten nach §. 1 steuer- pflichtigen Grundfläche ist verpflichtet, der Steuerbc- Hörde des Bezirks vor Ablauf des Monats Juli die bepflanzten Grundstücke einzeln nach ihrer Lage und Größe tm Lanvesmaße genau und wahrhaft schriftlich anzugeben. Derselbe erhält darüber von der gedachten Behörde eine Bescheinigung. Die für eine Fläche unter drei Quadratruthcn (§. 1) zugelassene Steuerfreiheit kann von den zu einem Hausstande gehörigen Personen nur einmal in Anspruch genommen werden. §. 3. Die Angaben (§. 2) werden Seitens der Steuerbehörde geprüft, welche dabei von den Gemeindebeamten zu unterstützen ist. Vermessungskosten dürfen hierdurch dem Tabakspflanzer nicht erwachsen. §. 4. Nach geschehener Prüfung (§• 3) wird die von dem Tabakspflanzer zu entrichtende Steuer berechnet und demselben von der Steuerbehörde bekannt gemacht. Die festgestellten Steuerbcträge sind nach der Erndte zur einen Hälfte im Monat Decembcr, zur anderen Hälfte im Monat April fällig. §. 5. Der Inhaber (§. 2) eines mit' Tabak bepflanzten Grundstückes ist zu der im § 2 vorgeschriebenen Abgabe verpflichtet und haftet für den vollen Betrag der Steuer, auch wenn er den Tabak gegen einen bestimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Andern anpflanzen oder behandeln läßt. §. 6. Ein Erlaß an der Steuer soll eintreten, wenn durch Mißwachs oder andere Unglücksfälle, welche außerhalb des gewöhnlichen Witterungswechsels liegen, die Erndte ganz oder zu einem größeren Theile verdorben ist. Die Bedingungen und das Verfahren für diesen Erlaß werden vom Bundesrathe des ZollparlamentS festge- stellt. §. 7. Die Steuer für den in das Ausland in Mengen von wenigstens 50 Pfv. versendeten Ta- bak wird vergütet werden, wenn die von der Zollbehörde vorgeschriebenen Controlbedingungen erfüllt worden sind. Der geringste Vergütungssatz beträgt für den Centner Rohtabak und Schnupftabak Einen Thaler fünf Sgr., für den Centner entrippte Blätter und Tabaksfabrikate (mit Ausnahme des Schnupf- tabaks) Einen Thaler zehn Sgr. Der Bundesrath des Zollvereines ist jedoch ermächtigt, die Aus- fuhrvergütung zeitweise oder dauernd bis zum Be- trage von beziehungsweise Einem Thaler fünfzehn Sgr. und Einem Thaler fünfundzwanzig Sgr. für den Centner zu erhöhen. Für sogenannten Geiz, grüne Tabaksblätter, Tabaksstengel und Abfälle wird keine Vergütung gewährt. §. 8. Die Steuer wird zum ersten Male für die im Jahre 1869 mit Ta- bak bebauten Grundstücke erhoben. §. 9. 1) Wer es unterläßt, die im §. 2 vorgeschriebene Angabe hinsichtlich aller oder einzelner mit Tabak bepflanzten Grundstücke rechtzeitig zu machen, hat das Vierfache desjenigen Stcuerbetrages, um welchen die Staats- kaffe dadurch hätte verkürzt werden können, als Strafe verwirkt. Die Steuer selbst ist unabhängig von der Strafe zu entrichten. Im Wiederholungsfälle nach vorhergegangener rechtskräftiger Verurthei- lung wird die nach dem Vorstehenden eintretende Geldbuße verdoppelt. Jeder fernere Rückfall wird mit dem Doppelten der für den ersten Wieberho. lungsfall bestimmten Geldbuße geahndet. 2) Wer zwar alle mit Tabak bepflanzten Grundstücke rechtzeitig angibt, dabei jedoch die Fläche eines Grund- stücks dergestalt unrichtig bezeichnet, daß das verschwiegene Flächenmaaß mehr als den zwanzigsten Theil der Fläche des mit Tabak bepflanzten Grund- stückez beträgt, verfällt in eine Ordnungsstrafe bis zur Höhe der doppelten Steuer von dem verschwiegenen Flächenmaaße. Daneben ist die einfache Steuer zu erlegen. 3) Nur diese wird erhoben, wenn der Unterschied zwischen der Angabe und dem Befunde nur den vorbezeichneten zwanzigsten Theil oder weniger beträgt. §. 10. Wenn eine Geldbuße von dem Verurtheilten wegen seines Unvermögens nicht beizutreibcn ist, erfolgt ihre Verwandlung in Freiheitsstrafe nach den Bestimmungen der Zollstrafgesctze. §• 11. Die Feststellung, Untersuchung und Entscheidung der Zuwiderhandlungen gegen das gegenwärtige Gesetz erfolgt nach den Bestimmungen über Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze. Die durch das gegenwärtige Gesetz vorgcschriebenen Strafen verjähren in fünf Jahren. §. 12. Der Zoll von den vom Auslände eingehenden unbearbeiteten Tabaksblättern und Tabaksstengcln beträgt vom 1. Ociober 1868 ab für den Centner 6 Thlr. (10 fl. 30 kr.). §• 13. Für die aus ausländischem Tabak ganz oder theilweise angefertigten Fabrikate soll bei der Ausfuhr nach dem Auslände ein: Zollvergütung nach den vom Bundesrathe des Zollvereins zu ertheilen- den näheren Bestimmungen gewährt werden. §. 14. Die übrigen zur Ausführung dieses Gesetzes ersor- verlichen Anordnungen werden vom Bundesrathe des Zollvereins festgestellt. Berlin, 18. Mai (Zollparlament.) Bei der fortgesetzten Debatte über den Handelsvertrag mit Oesterreich spricht Mohl gegen den Vertrag, sowie auch gegen Bamberger'S Antrag. Letzterer vertheidigt seinen Antrag, indem er bemerke, das Weingeschäft in Hessen trage wesentlich dazu bei, Hessen nach dem norddeutschen Bunde hinüberzuzie- hen. Der hessische Bunvescommissär sagt, das Haus sei nicht competent, eine Revision des ganzen Systems der indirecten Steuern zu verlangen. Liebknecht bestreitet ebenfalls die Kompetenz dieses Antrages und greift die liberale Partei an. In Preußen halte man die Wahlbeeinfluffung für etwas Selbstverständliches. (Ordnungsruf des Präsidenten.) Redner schließt: „Gott sei es gedankt, daß Vas Zollparla- ment keine politischen Nationalfragen zu löjcn hat." Meyer von Bremen spricht für ven Vertrag, Metz deßgleichcn. Letzterer bemerkt: Es sei schmerzlich, den Einwand der Jneompetenz auch in materiellen Fragen hören zu müssen. Graf Bismarck sagt: Er könne augenblicklich die Competenzfrage nicht Namens ces Bunvesraths besprechen. Der Commissär für Hessen habe seine persönliche Ansicht ausgesprochen. Im weiteren Verlauf seiner Rede sagt Graf Bismarck weiter: Alle, auch die süddeutschen Mit- glieder des Zollparlaments, würben ihm bezeugen, daß er sorgfältig Alles vermeide, was als Pression oder Ueberrevung gedeutet werden könne. Sei- nerscits sei nichts derart geschehen. Die Süddeutschen möchten ruhig ihr Programm verfolgen. Preußen werde ihnen nicht hinderlich sein. Nur der freie Wille der Süddeutschen werde die Aenderung des bisherigen Zustandes herbeiführen können. Aus der Cireularvepesche vom 7. September 1«67 möchten die Süddeutschen erkennen, daß die Politik des norddeutschen Bundes die Selbstständigkeit des Südens verbürge und die freie Entschließung die Bedingung der Vereinigung sei. Man möge so lange in aller Ruhe über die Aufgaben des Zollvereins velibe- riren. Wenn er einerseits die Selbstständigkeit Süddeutschlands wahren wolle, müsse er sich andererseits gegen eine unberechtigte Einschränkung der Compe- tenz des Zollparlaments erklären. Am Wenigsten, schließt Graf Bismarck unter großem Beifall, wird ein Appell an die Furcht in deutschen Herzen Platz greifen. Bebel spricht gegen den Vertrag, sowie gegen den Antrag Bamberger'S. Löwe-Calbe sagt, das Zollparlament werde wachsen, gleich dem Zoll- verein. Er und seine Freunde hätten die Negation der Süddeutschen gegen den Zollverein und das Zollparlament nie unterstützt. Roßhirt warnt vor der Umwandlung der Zollvebatte in eine Adreßdebatte. Camphausen spricht für Den Antrag Bamberger'«. Der hessische Commissär bestreitet nochmals die Be-' rechtigung vieses Antrags. Windthorft sagt, Graf Bismarck habe die Situation klar gezeichnet. Auf. regende Reden förderten nicht die Einheit. Politische Debatten würden das Parlament sprengen. Walbeck tritt für das Recht des Hauses zu politischen Aeuße- rungen ein, Neurath dagegen für Enthaltung von aller Politik. Die Süddeutschen — bemerkt der- selbe — hätten durch die Kompetenzfrage die De. batte politisch gemacht. Bissing erklärt, die Süt>. deutschen seien heute die Sündenböcke. Völk protcstirt gegen das Wort „Süddeutsche." Beiderseitige Vor- urtheile hinderten noch das Verständniß. Was bic vorliegende Frage angehe, so könne von Jneompe- tenz keine Rede sein. Der Antrag Bamberger'« wirb mit großer Majorität angenommen. Hierauf wirb ein Antrag Friedenthal'- wegen einer die Rinderpest betreffenden Verabredung mit Oesterreich und schließ, lich der ganze Vertrag mit Oesterreich angenommen. Bremen. Vom 1. Januar bis 12. Mai sind aus 68 Schiffen 23,756 Personen aus Deutschland über Bremen nach Amerika ausgewandert. Altona. In Glückstadt ist ein Auswurf der Menschheit, Timm Thode, der Mörder von Va- ter, Mutter und fünf Geschwistern, mit dem Beile hingerichlet worden. Kalt, wie er die That verübt, blieb er während der Untersuchung und bi« zum Ende. Kein Menschenauge steht in solches Herz hinein. Die letzte Nacht verbrachte er schlaflos unb in sich versunken, als er auf der Richistätte entkleidet würbe, sah man deutlich sein Herz schlagen. „Ich weiß, was ich gethan habe," war sein letztes Wort. Gotha, 16. Mai. Die Beiträge zur Nordpol- Expedition gehen stark ein, unter anveren 500 Thlr. von einem Unbekannten M. K. in Köln. Als Zweck und Ziel Der deutschen Nordpolar-Expedilion wird i» der den Führern derselben mitgegebenen Instruction die Erforschung und Entdeckung der arktischen Een- tralregion vom 75. Grad nördlicher Breite an be- zeichnet, und zwar auf Der Basis Der Küste von Ostgrönland. Das Unternehmen trägt den Namen: „Die deutsche Norvpolar-Expedition von 1868," da« Fahrzeug trägt Den Namen „Germania," fährt unter Der Flagge des norddeutschen Bundes und ist 80 Tons groß, eigens für die Fahrt im Eise eingerichtet. Der Oberbefehlshaber ist Obersteuermann Carl Kolvewey, 35 Jahre alt. Stellvertreter und zweiter Oberbefehlshaber ist der Steuermann R. Hiloebrandt. Die erste Aufgabe der Expedition ist, von Bergen aus die Ostküste von Grönland unter 74y2 Grad n. Br. so schnell als möglich zu erreichen und zunächst die in Dieser Breite belegene Sabine-Jnsel anzusegel». Es handelt sich darum, die 3—3*/2 Monat, welche der Expedition reichlich bis zu dem Zeitpunkte ihrer Rückkehr gegeben sind, nach allen Chancen, die sich, je nachdem sich der Charakter des diesjährigen arktischen Sommers gestaltet, ihr bieten, auszunutzen. Die Abfahrt von Bergen soll am 17. Mai erfolgen. ATünchen, 16. Mai. Die neue Formation Der activcn Armee ist die folgende: 16 Jnfanteriercgi- menter jedes zu 3 Bataillonen und 12 Compagnieen ä 138 Mann; 10 Jägerbataillone jedes zu 4 Som« pagnieen ü 138 Mann; 10 Cavallerieregimenter jcves zu 5 Escadrons ä 137 Mann; 4 Artillerie- regimeuter jedes zu 8 Feldbattericen a 6 Geschütze und 5 Fußbattericen; 1 Fuhrwescn-Eseadron; ein Gcnieregiment. Paris. Die Opposition des gesetzgebenden Körpers hat zum Budgets ein Amenbxment eingereicht, welches die Unterdrückung der sechs großen Militär- commando's verlangt. — Das französische Ultimatum ist vom Bey von Tunis angenommen worden; dieser verlangt bloS, daß man ihm Gewalt anthue, damit er England und Italien gegenüber außer Verantwortlichkeit sei. Türkei. Der Sultan ist unter die Reformer gegangen. In feierlicher StaatSrathSsitzung hat er erklärt, daß der Schulunterricht gehoben und das Recht jedes ReligionSbckenncrS in feinem Reiche geschützt werben müsse. Der neue Geist müsse in neuen Gesetzen ausgeprägt und bas türkische Reich den Staaten Europa's an Bildung nahe gebracht werden. „Kinder desselben Vaterlandes dürfen sich wegen de« Glaubensuntcrschiedcs keine feindseligen Gefühle ein- flößen." So sagte der Nachkomme der Sultane, die mit dem Schwert des Propheten die Welt bedrängten- Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.