Ptfts vierteljährlich 36 ft. mit Bringerlohn Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 ft. Gießener Anzeiger. Erscheint wöchentlich dreimal : Dienstags, Donnerstag« und Samstags. — Expedition: Lanzlkiberg Lit. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kießen. Ne. 34. Donnerstag den 19. März 1868. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Betreffend: Militär-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund. Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 13. März 1868 wird bei der Musterung re. der Militärpflichtigen im laufenden Jahre das Preußische Ersatzverfahren nach Maßgabe der demnächst erscheinenden Militär-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund in Anwendung kommen. In Folge hiervon fordern wir alle im Jahr 1848 gehonten Dienstpflichtigen, sowie Diejenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder bei der vorjährigen Musterung zurückgestellt wordeu sind und entweder im Kreise ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Haudlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrbursche, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aushalten, ans, sich Behufs ihrer Eintragung in die Ortsliste (Stammrolle) in der Zeit vom 25. März bis 8. April I. I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnorts, beziehungsweise bei der Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein vorzulegen, widrigenfalls sie von der Loosziehung ausgeschlossen und ihre etwaigen Altsprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst nicht berücksichtigt werden würden. Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Gießen, den 17. März 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths: Kekul«, Kreisassessor. __ 1. Landwehr-Regiment. 1. Bat. (Gießen ) Bekanntmachung. Die diesjährigen Frühjahrs-Controleversammlungen im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten werden: I. Z u Lollar den 27. März 1868, Vormittags 10 Uhr, auf dem Turnplatz. Hierzu gehören^dte^Orte. Ulteu-Buseck, Bersrod, Beuern, Daubringen, Großen-Buseck, Heuchelheim, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen und Kirchberg, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck, Gießen. II. Z u Steinbach den 28. März 1868, Vormittags 10 Uhr, aus der sogenannten Weide. Hietzu gehören M 0_ ßaI)n 2[nnerüb, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Hof-Gill, Eberstadt, Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hattenrod, Hausen, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lich, Münster, Nieder-Besstngen, Ober-Bessingen, Oppenrod, Reiskirchen, Ober-Hor- Es haben ausNsmOrtschaften"^bestimmten"Stunde sämmtliche beurlaubten Großherzoglich Hessischen Militärs aller Waffen zu erscheinen, welche zur Reserve entlassen, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt, oder zur Disposition der Ersatzbehördeu entlassen, oder dorthin aus andern Kreisen beurlaubt smd. Ebenso haben alle dem preußischen Militär angehörigen Leute daselbst zu erscheinen, welche in dem Bezirk wohnen, und nicht besonders dispensirt sind. Sämmtliche Leute sind zurBeiwohnung an der Controle-Versammluttg verpflichtet, und werden dazu hierdurch mit dem Bemerken aufgefordert, daß die ohne Entschuldigung fehlenden Vannschaft-en die gesetzliche Strafe zu erwarten haben. . Besonders sei bemerkt, daß die Mannschaften mit Militärpaß und Führungsattest versehen in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen haben, und vor dem Beginn der Con- trole-Versammlung Schirme, Stöcke und Pfeifen abzulegen sind. Ga n den berge r, Oberstlieutenant und Bezirks-Commandeur.■ gemacht werden wird. Gießen, den 18. März 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths: Gros, Kreisassessor. B e k a n n t m a ch u n g. Zum Zwecke der Verbesserung der inländischen Pferdezucht mittelst Verbreitung guter Stuten, wird in der Kürze wieder ein Ankauf von 8 Stück guter Zuchtstuten in Norddcutschland, Behufs deren Wiederverkaufs an inländische Pferdezüchter, vorgenommen werden und sollen die angekauften Stuten Ende dieses Monats unter den früheren Bedingungen zur Versteigerung gebracht werden. r m , Wir machen das landwirthschaftliche Publikum des Kreises auf diesen Ankauf einstweilen mit dem Anfugen aufmerksam, daß der Verstetgerungstermm noch naher bekannt Gefundene Gegen ft ander Eine schwarze Manchette mit eingestickten Perlen, ein kleiner Schlüssel, ein Zulegmcsser, ein neusilbernes Uhrgehäus, eine Cigarrenspitze mit Futteral, ein Portemonnaie, eine Cigarrenspitze, ein größerer Schlüssel und ein Regenschirm. . . .... , . m . .. - , . . .. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zuruckgegeben oder spater zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. ., „ ,, , „ . . ,r, . , m- n Gießen, den 18. März 1868. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinztalhauptstadt Gießen. Nover. Besondere Bekanntmachungen. Edictalladung. 1691) Forderungen und Ansprüche jeder Art an das Vermögen des verstorbenen Karl Christ von Grünberg, über welche Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen den formellen Eoncurs erkannt hat, sind bei Meidung des stillschweigenden Ausschlusses von der Masse Donnerstag den 23. April d. I., Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen und nebst etwaigem Vorzugsrechte zu begründen. Im Termin soll zugleich über Versilberuug des Masse-Vermögens, Wahl eines Gläubiger-Ausschusses, Bestellung eines Curators Beschluß gefaßt, sowie wegen eines Arrangements, verhandelt werden und wir.' von allen Gläubigern, welche nicht persönlich erscheinen, oder nicht durch genügend Bevollmächtigte vertreten sind, angenommen, sie stimmten der Mehrheit der erschienenen Gläubiger bei. Grünberg, den 14. März 1868. Großherzogliches Landgericht Grünberg. Erdmann, Eckstein, ___________Landrichter. Landger.-Assessor. 1692) Im Firmen-Register des unterzeichneten Gerichts sind folgende Einträge vollzogen worden: Am 13. März 1868: 1) Hugo Nehrlich, Civil-Jngcnieur, wohnend zu Frankfurt a. M., und Carl Völcker, Civil-Ingenieur, zu Prag wohnend, Inhaber einer Metall- und Blechwaarenfabrik, welche seit 1. März d. I. besteht. Sitz der Gesellschaft ist Gießen. Jeder der beiden genannten Gesellschafter hat das Recht, für sich allein die offene Handelsgesellschaft zu vertreten und Namens ihrer zu zeichnen. Am 16. März 1868: 2) Raphael Oppenheimer zu Laug-Göns hat sein unter der Firma: „R. Oppenheimer" seither betriebenes Brandwein-, Liqueur- und Essiggeschüft daselbst an seinen Sohn Adolph Oppenheimer allda am 3. d. Mts. vertragsmäßig überlassen, welcher dasselbe unter der Firma: „R- Oppenheiiner Sohn" fortbetreibt. Jene Firma: „R. Oppenheimer" wurde aus Antrag im Firmen-Register gelöscht. Gießen, den 16. März 1868. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Dt u h l. Der ft eigerungen. 1702) Dienstag den 24. März, Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhause die zum Nachlasse der Matthäus Demuth Wittwe gehörenden Immobilien, als: Flur Nr. OsKlftr. Vati 7 Hofraithe in der Stockhausgasse, gibt 16% kr., 17/1O3,9 137 Acker, auf die Mühlbach und den Weg, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 18. März 1868. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. _______________Ebel.___________ Die Vergebung von Wegbauarbeit bei der Stadt Gießen. 1677) Freitag den 20. März 1868, des Vormittags 9 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause Wegbauarbeiten in den Gießener Stadtwaldungen, veranschlagt zu 708 ft., in 6 Loosen an den Wenigstfordernden versteigert werden. Gießen, den 14. März 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen- _______________Vogt-_____________ Holzversteigerung im Villinger Gemeindewalde. 1695) Samstag den 21. März 1868 sollen nachfolgende Holzsortimente im District Blaustück: 177 Stämme Eichen-Bauholz = 7950 Cu- bikfuß, Arbeitsversteigerung zu Heuchelheim. 1696) Montag den 23. d. MtS., Nachmittags 1 Uhr, soll im Gemeindehause dahier das Pflastern der Gossen in der neu angelegten Straße, sowie das Umpflastern der Gossen in der 46'A Stecken Eichen-Prügelholz, 33% „ „ Stockholz, 63 „ „ Reiser, versteigert werden. Der Anfang ist des Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle. Villingen, am 15. März 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Villingen. I. d. V.: Heineck, Beigeordneter. 1715) Bei dem unterzeichneten Postamte sollen ca. 38 Centn er alte Dienstbücher und Dienstpapiere auf dem Submissionswege verkauft werden. Gebote hierauf, pr. Gentner i 100 ßou* pfund angegeben, sind bis zum 2c>. Marz c. hierher einzureichen. . Die Verkaufsbedingungen, sowie die zum Verkaufe gelangenden Gegenstände, können bis dahin täglich bei der unterfertigten Stelle eingesehen werden. Gießen, am 18. Marz 1868. P o st - A m t. Schmidt. a 320 L. Klinkel. zu verpachten. bei bei ft sowie durch die Haupt-Agentur 443/r45 87 1864r 143 6600 168 16 116 25 2,067,082 2,492,046. 79,215,276. 2,728,603. Holl. fl. 10 St. Ducaten . . 20 Frankens!. 9 5 9 te Amsterdam, Pfund T8, 36, 48, »6 kr. und t fl. 16 kr., Marktgasse, an den Wenigstnehmendeu versteigert werden. Heuchelheim, den 17. März 1868. GroßhcrzoglicheBürgermcisterei Heuchelheim Bürgersee. Lich, den 16. März 1868. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Lich. Helm- 5% National 551/1 5% Metall. Obi. — M. iteuerf. 511/2 1670) Eine große Farbmühlc mit Schwungrad steht billig zu verkaufen. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. Buchen-Wagnerstangen, zehn Fuß lauge Eichen-Doppelstecken; Freitag den 27- März: Stecken Buchen- und Eichen-Scheid- und Prügelholz, Stecken desgleichen Stockholz, 57'/ras */i 49-51 50-52 54-56 37-39 30-31 54-58 50-52 271/a-281/2 Holzverfteigerung. 1693) Im Sicher Stadtwalde, District Rothenbusch, kommen den 26. und 27. d. Mts. nachverzeichnete Holzsortimente zur Ph. Zimmer in Lich, Rechner Schmidt in Londorf, Geometer I. Henrich in Lang-Göns, Will). Balser in Gießen. H o l z v e r ft e i g e r u n g. 1697) Montag, als den 23. d. Mts, Morgens 9 Uhr, sollen im Grüninger und Dorf-Giller Markwalde, District Hochhardt: 52 Stämme Eichen-Bauholz von 15 bis 60 Fuß Länge und 10 bis 29 Zoll Durchmesser, meistbietend versteigert werden. _. Die Zusammenkunft ist zur bestimmten Stunde im District. Grüningen, den 17. Marz 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Grüningen. Leid id). ___ im Saale des Piomenadehanses. Karten hierzu ä 9 kr. sind für Freunde des Vereins durch die Mitglieder zu beziehen, sowie bis zum Samstag Abend im Promenadehaus zu haben. 8 Der Vorstand. Ger ieaais in - Lebensversicherungs - Actien - Gesellschaft in Stettin. Grund-Capital: 5,250,000 Gulden Süd Währ und SorrrrensohiVme in sehr großer Auswahl und zu äußerst billigen Preisen empfiehlt (1678) H. Hochstättcr Wittwe. 1679) Samstag den 21. d. Mts., Abends 8 Uhr, veranstalten die aus dem Baucr'schen Gesangverein ausgetretenen 14 früheren Mitglieder desselben, unter Mitwirkung von Musik in dem Führer'schen Wirthschaftslocale eine gesellige Abendunterhattung. Freunden und Bekannten ist der Eintritt kostenfrei gestattet- Engi. Souver. 11 Russ. Imper. 9 Doll, in Gold 2 Sonnenschirme I. Köhler, Seltersweq. (1713) ____desgleichen Wellen. Der jedesmalige Anfang ist Morgens 9 Uhr am Ettingshäuser Fußweg beim Mäßige Prämiensätze. Schleunige Ausfertigung der Policen. Darlehen auf Policen. Prompte Auszahlung bei Todesfällen. Im Monat Februar sind cingegangen: 2428 Anträge über.......... Jahres-Einnahme.......... Versichertes Capital......... Seit Eröffnung des Geschäfts bis 31. Decem- ber 1866 bezahlte Versicherungssumme . . Baner'schrr Gesailyverein. 1687) Samstag den 21. März, Abends 7 Uhr, feiert der Bauer'sche Gesangverein sein „ empfiehlt Cf. C. SpyucR. (1698) Alleiniges Depot für Giessen. "Wiederverkäufern Rabatt. Kleesitamen Ernst Hermes. Feinen holländischen Tabak der Firma HenmuL Oldenkott H. Zoon & e. 1681) Den Herren Gebr. Wenzel habe ich den Verkauf meine? gebrannten Java - Kaffee für Gießen übertragen. Dieser Kaffee, wozu ich die besten Java-Sorten verwende, ist nach einer Methode gebrannt, daß Aroma und Wohlgeschmack zur vollsten Entwickelung kommen, wodurch mit einer geringeren Anzahl Bohnen ein besserer Kaffee erzielt wird. Preis 15 Sgr. pr. Pfund- A. Zuntz fei. Wittwe, Bonn- Wir empfehlen obigen feinen reinschmeckenden Kaffee in 'k- und Vz-Pfund - Ver- Packung.Gcbr. Wenzel. Prospecte und Antragsformulare durch die Agenten: Versteigerung. Donnerstag den 26. März: j Stämme von 6‘/i bis 29 Zoll «irfm- Durchm. und bis zu 35 Fuß -einen-gQnge, Amer. 6% 1882r Bds. 75*/2 Vermieth ungen. 1709) Mehrere gut möblirte Zimmer sind zu vermiethen. Näheres bei der Exped. d. Bl. 1719) Ein Logis von 2 bis 3 Zimmern mit Cabinet nebst zugehörigen Räumen ist zu vermiethen. Näheres bei der Exped- d. Bl. Pr. Gass. Sch. 1 Dix. Cass.-A. Pr. Friedrdor. 9 Pistolen . . 9 „ doppelte 9 1673) Ein dreilöcheriger Sparherd und drei Fenster nebst Futter sind billig ab- zugeben. Wo? sagt die Exped. d. Bltts. 1706) In Lit. B. Nr. 114 am Neuenweg ist ein Backofen auf den Abbruch zu oerlaufen.________________________________________ 1707) Am langen Steg ist ein Garten 1694) Soeben erschien in dritter Auflage und ist vorräthig in den Univ.-Buch- Handlungen der Herren Ferber, E. Heine- mann und I. Ricker in Gießen: Ein Vndemecnm für den Bischof von Mainz, Herrn Will). Emmanuel Frech, v. Kettelet. Antwort auf seine Schrift: „Die öffentliche Beschimpfmig der katholischen Kirche auf der Bühne" von Arthur Müller. Verfasser des Lustspiels: „G u t e N a ch t, H ä n s ch e n." Dritte Auflage. Preis 9 kr. Seit langer Zeit hat keine Brochure so großes Aufsehen gemacht, wie obengenannte. Verlagsbuchhandlung von C. G. Kuuze's Nachfolger, in Mainz. Vermischte Anzeigen. 1703) Ein Garten oder ein Stück Grabland wird zu miethen gesucht. Von wem? sagt die Exped. d. Bltts.____________________ 1689) In einem hiesigen Fabrikgeschäft ist eine Lehrlingsstelle offen. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. Prioritäten. 5% östr. F. St. E. B. 261 Ludwigs!).-Bexbach — Maxbahn 106*/2 Bayer. Ostbahn 1207/§ Hess. Ludwigsbahn 132:i/4 3% östr. Stsb.-Prior. 52% 3% östr. s. Lombard. — 3% Livorneser 27% Toscaner 41 Frankf. Hypoth.-Bank — Frankf. Vereins-Kasse — 5°/o Elisabeth-Prior. 72 '/2 do. II. Emiss. — Anlehensioose. Kurh. -10 Thlr. Loose 55 Nassau fl. 25 b. Roth. — Gr. Hess. fl. 50 b. R. 143>/2 Gr. Hess. fl. 25 b. R. 38>/z 4O/o bayr. Präm. Anl. 985/8 4% badische Loose 985/g Badische fl. 35 Loose 511/4 1858r Prioritätsloose 136/2 Frankf. 3'/2°/o Obi. 81'/* Nass. 4*/2o/o Obi. 943/8 Kurh. 40/g Obi. 89% Hess. 4% Obi. b. Roths. 89*/2 „ 31/2% do. do. — Bayer. 5% Obi. 1015/s „ 4i/2°/o 1jährige 93% „ 4'/2% 1,2,iährige 931/4 Würtemb. 41/2% Öbl. 93% Baden 4’/2% Obi. c. E.L. 943/4 Oestr. 5% b. R. 643/4 Feilgebotenes. 1699) Prima Holländer, Schweizer und Limburger Käse empfiehlt ______________________G. C- Spruck. 1704) Einige Gentner Dickwurzeln hat zu verkaufen C. Braubach, Windhof. 1668) Portland - Gement in frischer Waare, Dung-Ghps, Steinkohlen und Braunkohlen empfiehlt I. G. D. Bapst. 1714) 100 Pfund Bienenhonig, sowie 11 Stöcke mit Bienen, verkauft __________Philipp Erb I-, in Wieseck. 1680) Klee- und Grassamcn empfiehlt _________________________Emil Pist 0 r. 1676) Eine neue Chaise, Wagen, Pferdegeschirr und eine Partie Heu ist zu ver- kaufen._________ H. M- Jug Hardt. 1700) Auf B ecker's Bauplatz, Anlage, sind Zimmcrspänc zu haben.____ 1705) Eine Partie Bux ist zu verkaufen bei Rechner Wittich, am Seltersthor. 1672) Der dritte Stock meines Hauses an der „Neuen Anlage" ist zu vermiethen und eventuell schon Ostern zu beziehen. _______________Prof. Dr. Lange. 1711) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen in dem Seuling'schen Hause in den Reuenbäuen- MilitlM-Vorbereituilftö-Anstalt '. d. Offizier-Fähnrich-Seccadetten- und Freiwilligen-Examen (23. März). Standesgemäße Pension. Ausführl. Prospecte sind durch die unterzeichneten Dirigenten und in allen renommirten Buchhandlungen Deutschlands zu beziehen. (1716) Jochens, Major z. D., W. Meyer, Lehrer am Cadettencorps, Berlin, Berlin, Blumcnstr. 4. Niederwallstr. 21. 1701) Am Freitag, dem 13. März d. I., ist mir ein Hund (Pinscher) zugelaufen. Der Eigenthümer kann denselben gegen Entrichtung des Futtergeldes und der Jnseratge- bühren bei mir in Empfang nehmen. Albach, den 16. März 1868. __________________Lauer, Polizeidiener. 1686) Von einer bedeutenden, auf solider Basis beruhenden Lebensversicherungs-Gesellschaft werden cautionsfühige Vertreter unter sehr vortheilhaften Bedingungen gesucht. Franco- Adressen nebst Angabe der Referenzen sub F. IS. 8 befördert das allgemeine Annoncen- Burcau von _____Jacob Türkheim in Hamburg. S Theater in Gießen. (Im Caf« Leib.) Abonnement supendu. Zum Benefiz der Frau Johanna Kcrn. Freitag den 20. März 1868. Zum ersten Male: Therese Kroues. Große Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen und 9 Bildern von Haffner, Musik von Müller. W. Kern, Direktor. Wechsel. Amsterd. k. 8. 100*/2 Augsb. k. 8. 993/4 Berlin k. 8. 105 Bremen k. 8. 98 Cöln k. 8. 105 Hamburg k. 8. 883/g Leipzig k. 8. 105 London k. 8. 119% Lyon k. 8. — Paris k. 8. 95% Wien k. 8. 102% Disconto 3% G. Geldsorten. 1717) Im Club-Gebäude ist ein möblirtes Zimmer mit Cabinet für nächstes Semester zu vermiethen. ______Hofger.-Secretär Stürz Wittwe. 1674) Ein Laden mit Logis ist zu vermiethen. Bei wem? agt die Exped. d. Bltts. 1712) Zwei Mnnsarden-Zimmer sind zu vermiethen bei__Wittwe Bus ch. 1683) Ein möblirtes Zimmer mit Cabinet, sowie ein kleineres möblirtes, sind zu vermiethen bei ____________H. Rüb 1 amen, Mäusburg. 1684) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei A. Dickorö, Büchsenmacher, _______________ Reichensand.________ 1675) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen. Zu erfragen bei der Expedition d. Bltts._____________________________________ 1682) Mehrere gut möblirte Zimmer, Anfangs k. Mts. beziehbar, sind zu ver- miethen bei___________E- Eichenberg. 1666) Ein freundliches, möblirtes Zimmer mit Cabinet in einer Gnrtenwohnung ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen- Nähe- res bei der Exped. d- BlttS-__ 1669) Eine möblirte Stube mit Cabinet, Sommerseite, ist zu vermiethen. Näheres bei der Exped. d. Bltts._____________________ 1671) Im Russischen Hof ist ein großes Familienlogis zu vermiethen.______ 1667) Mein in der Mnrktstraße gelegenes elterliches Wohnhaus, Lit. D. Nr. 211, ist im Ganzen zu vermiethen; auch bin ich Willens, wenn sich Liebhaber dazu finden, dasselbe aus freier Hand zu verkaufen. Fritz Möhl, Metzger. Nachrichten für das correspondirende rc. Publikum bei Versendungen innerhalb des Norddeutschen Postbezirks. Adresse: Bei Sendungen nach größeren Orten ist thunlichst die Wohnung des Adressaten nach Straße, Hausnummer rc. anzugeben. Bei gleichnamigen Orten muß der Bestimmungsort durch die Angabe des Regierungsbezirks, des Kreises rc. näher bezeichnet sein. Der Vermerk „frei", „franco" darf nicht durchstrichen, radirt oder abgeändert sein. Freimarken werden abgelaffen zu %, %, %, 1, 2, 5 Groschen und zu 1, 2, 3, 7, 18 Kreuzer; für Franco-Couverts ä 1 Groschen ist pr. Stück 1 Gr. 1 Pf. oder der entsprechende Betrag in Kreuzern zu entrichten. Wenn in den Gebieten der Gulden-Währung Groschen - Marken rc. zur Frankirung verwendet werden, so wird gerechnet eine Marke ä % Gr. = 1 Kr., ä % Gr. == 1 Kr., ä 1 ®r. = 3 Kr., L 2 Gr. — 7 Kr., a 5 Gr. — 17 Kr. Für eine Marke ä % Gr. wird kein Werthbetrag gerechnet. Bei Benutzung der Kreuzer-Marken in den Gebieten mit anderer als der Gulden-Währung gilt eine Marke a 1 Kr. — % Gr., ä 2 Kr. — % Gr., k 3 Kr. — ,0/i2 Gr-, ä 7 Är. = 2 Gr., ä 18 Kr. == 5%2 Gr. Freimarken sind möglichst in die obere rechte Ecke der Vorderseite der Briefe zu kleben. Gewöhnliche Briefe. Form darf % Psv- Gr. ( 7 Kr-), wenn die Briefe 1 2 2 3 für den bis bei für den bis bei Gr. (3 Kr.), „ (7 „ ), frankirten gewöhnlichen Brief: zum Gewichte von einem Loth einschließlich größerem Gewichte unsrankirten gewöhnlichen Brief: zum Gewichte von einem Loth einschließlich Da« Gewicht der Sendungen in Bries» oder ähnlicher nicht übersteigen. Das Porto beträgt auf alle Entfernungen: ... größerem Gewichte für portopflichtige (u nfra nkir t e) Dienstbriefe, auf der Adresse mit dem Vermerk: „Portopflichtige Dienstsache" versehen sind: bis zum Gewichte von einem Loth einschließlich 1 Gr. (3 Kr.), bei größerem Gewichte 2 „ (7 „ :. Drucksachen. „ CH Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe können befördert werden: alle gedruckte, lithographirte, metallographirte, photographirte oder sonst auf mechanischem Wege hergestellte, nach ihrem Format und ihrer sonstigen Be- schaffenheit zur Beförderung mit der Briefpvst geeignete Gegenstände, einschlicß- lich gebundener oder brocdirter Bücher. Ausgenommen hiervon sind die mittelst der Copirmaschine ober mittels) Durchdrucks hergeflellien Schriftstücke. Die Sendungen müssen offen, und zwar entweder unter schmalem Streifoder Kreuzband, oder aber in einfacher Art zufammengefaltct eingeliefert weiden. Da« Band muß dergestalt angelegt sein, daß dasselbe abgestreift und die Beschränkung des Inhalts der Sendung auf Gegenstände, deren Versendung unter Band gestattet ist, erkannt werden kann. Die Sendungen können auch au« offenen Karten (Geschäfts-Avise, Preis- Courante, Familien-Anzeigen und dergl. enthaltend) bestehen. Die Karte muß aus einem festen Papier angefertigt fein, und die Größe derselben soll nicht wesentlich von fern Maaß eine« Postanweisun s-Formulars oder eines gewöhnlichen Brief-Couverts abweichen. Die Adresse kann auf dem Streif- oder Kreuzbande oder aber auf der Sendung selbst angebracht fein. Der Sendung kann eine innere, mit der äußern übereinstimmende Adresse beigefügt werden. Mehrere Gegenstände dürfen unter einem Bande versendet werden, sofern sie von demselben Absender herrühren und überhaupt zur Versendung unter Band gegen die ermäßigte Taxe geeignet find; die einzelnen Gegenstände dürfen aber alsdann nicht mit verschiedenen Adressen oder besonderen Adreß-Umschlägen versehen sein. Circulare rc. von verschiedenen Absendern dürfen nur dann, wenn sie auf ein und demselben Blatte oder Bogen gedruckt, lithographirt oder me- tallographirt sind, unter einem Bande versendet werden. Die Versendung der bezeichneten Gegenstände gegen die ermäßigte Tare ist unzulässig, wenn dieselben, nach ihrer Fertigung durch Druck u. f. w., irgend welche Zusätze, — mit Ausnahme de« Orts, Datums und der Namensunterschrift, beziehungsweise Firmazeichnung, — oder Aenderungen am Inhalte erhalten haben. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Zusätze oder Aenderungen geschrieben oder auf andere Weise bewirkt sind, z. B. durch Stempel, durch Druck, durch Ueberkleben von Worten, Z-ffern oder Zeichen, durch Punktiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Ausradiren, Durchstechen, Ab- oder Ausschneiden einzelner Worte, Ziffern oder Zeichen u. s. w. Anstriche am Rande zu dem Zwecke, die Auf- merksamkeit des Lesers auf eine bestimmte Stelle hinzulenken, sollen jedoch ge- stattet sein. „ , Auf der innern oder äußern Seite des Bandes dürfen Zusätze irgend toel- cher Art, welche keinen Bestandtheil der Adresse bilden, sich nicht befinden, mit Ausnahme des Namens, der Firma, sowie des Wohnorts de« Absenker«. Unter die verbotenen Zusätze ist das Coloriren von Modebildern, Landkarten rc. nicht zu rechnen; die Bilder und Karten dürfen aber keine Handzeich- nung, sondern müssen durch Holzschnitt, Litographie, Stahlstich, Kupferstich, Photographie u. s. w. hergestellt sein. v k Bei Preis-Couranten, CourS-Zetteln und Handels-Circularen ist, außer der Angabe des Orts, Datums, der Namens-Unterschrift (Firmazeichnung), die Hand- schriftliche Eintragung der Preise, so wie des Namens der Reisenden, ferner die handschriftliche oder auf mechanischem Wege bewirkte Aenderung der Preisan- sätze, so wie des Namen« des Reisenden gestattet. Den Correcturbogen können Aenderungen und Zusätze, welche die Correctur, die Ausstattung und den Druck betreffen, hinzugefügt, auch kann denselben das Manuscript bcigelegt werden. Die bei Correcturbogen erlaubten Zusätze können in Ermangelung des Raumes auch auf besonderen, den Correcturbogen beigefügten Zetteln angebracht sein. Drucksachen müssen frankirt sein und dürfen das Gewicht von % Pfund nicht übersteigen. Zur Frankirung sind thunlichst Postfreimarken zu verwenden. Das Porto beträgt: ohne Unterschied der Entfernung für je 2% Loth oder einen Bruchtheil davon % Gr. (1 Kr.) Waarenproben. (Waarenmuster). Die Waarenproben (Waarenmuster) dürfen an sich keinen eigenen Kaufwerth haben- Flüssigkeiten, Glasgefäße, scharfe Instrumente und dergl. sind zu einer derartigen Versendung alt Waarenproben nicht geeignet. Die Sendungen müssen so verpackt sein, daß der Inhalt, al« in Waarenproben bestehend, leicht erkannt werken kann. In der Regel wird zwischen der Verpackung unter Band (Kreuz- oder Streifband), z. B. für Leinen-, Tuch-, Tapeten rc. Proben, und der Verpackung in Säckchen, z. B. für Getreide, Kaffee-, Sämerei- und ähnliche Proben, zu wählen sein. Die Säckchen müssen zugebunden oder zugeschnürt, dürfen aber weder zugeklebt noch mittelst der Umschnürung versiegelt fein. Bei Anwendung solcher Säckchen oder ähnlicher Behälter muß die Adresse — auf festem Papier oder anderem geeigneten Stoffe von zweck- entsprechender Größe — gehörig haltbar angehängt fein. Die Adresse muß, außer dem Namen des Empfängers und des Bestimmungsorts, den Vermerk „Proben" („Muster") enthalten. Auf der Adresse dürfen außerdem angegeben fein: der Name oder die Firma des Absenders, die Fabrik oder Handelszeichen, einschließlich der näheren Bezeichnung der Waare, die Nummern und die Preise. Soweit die Versendung unter Band erfolgt, dürfen diese Angaben, statt aus der Adresse, bei oder an jeder Probe für sich angebracht fein Außer den vorstehenden Angaben dürfen die Sendungen keine handschriftlichen Mittheilungen oder Vermerke irgend welcher Art enthalten. Es ist nicht gestattet, der Waarenprobe einen Brief beizuschließen oder anzuhängen, oder unter einem Bande anderweite besondere Sendungen unter Band, die wiederum für sich förmlich addrelsirt sind, zu vereinigen. Dagegen ist die Vereinigung von Drucksachen und von Waarenproben durch einen und denselben Absender zu einem VcrsendungS - Object gestattet ; die Drucksachen müssen in diesem Falle den für dieselben geltenden Bestimmungen (siehe unter Drucksachen) entsprechen. Die Sendungen mit Waarenproben müssen frankirt fein und dürfen das Gewicht von % Pfd. nicht übersteigen. Zur Frankirung sind thunlichst Postfreimarken zu verwenden. Das Porto „beträgt: ohne Unterschied der Entfernung für je 2% Loth oder einen Bruchtheil davon % Gr. (1 Kr.) Recommandirte Sendungen. Für recommandirte Briefe, Drucksachen, Waarenproben wird, außer dem betreffenden Porto, eine Recommandations-Gebühr von 2 Gr. (7 Kr.) ohne Rücksicht auf die Entfernung und das Gewicht erhoben. Wünscht der Absender eines recommandirten Briefes rc. eine von dem Adressaten auszustellende Empfangsbescheinigung (Rückschein, Retour - Rccepisse) zu erhalten, so muß auf der Adxeffe der Vermerk: „gegen Rückschein" („Rctour- Rccepisse") angegeben sein und der Absender sich namhaft machen. Für die Beschaffung des Rückscheins ist eine weitere Gebühr von 2 Gr. (7 Kr.) vorauszubezahlen. Post-Anweisungen sind 50 Thlr. (87% Fl.) zulässig. Zu den Post-Anweisungen werden gedruckte Carton« verwendet, welche von den Post- Anstalten unentgeltlich verabfolgt werden Ein Bries darf mit der Post-Anweisung nicht vereinigt fein. Der Thaler- oder Gulden-Betrag ist auf der Post- Anweiiung in Zahlen und in Buchstaben anzugeben. Der der Post-Anweisung angefügte Coupon kann vom Absender zu schriftlichen Mittheilungen benutzt und vom Adressaten zurückbehalten werden. Post-Anwei- [bei einer Zahlung unter und bis zu 25 Thlr. (43% Fl.) sungS-Gebühr:! einschließlich: 2 Gr. (7 Kr.) ; ohne Unterschied ter)bei einer Zahlung über 25 Thlr. bis 50 Thlr. (87% Fl.) Entfernung ' einschließlich: 4 Gr. (14 Kr.) Jrn Stadtpost-Verkihr wird bis 50 Thlr. (87% Fl.) der Satz von 2 Gr. (7 Kr.) erhoben. Die Gebühr ist vom Absender im Voraus zu entrichten, möglichst durch Verwendung von Postfreimarken. Auf Post-Anweisungen eingezahlte Beträge können auf Verlangen des Absenders durch die Post-Anstalt am Aufgabeorte auf telegraphischem Wege der Post-Anstalt am Bestimmungsorte zur Auszahlung überwiesen werden, wenn sowohl am Aufgabe- als auch am Bestimmungsorte eine dem öffentlichen Verkehr dienende Telegraphen-Station sich befindet. Die Ausfertigung des betreffenden Telegramms liegt der Post-Anstalt des Aufgabeortes ob. Wünscht der Absender durch dieses Telegramm weitere, auf die Verfügung über das Geld bezügliche Mittheilungen zu machen, so muß er tiefe der Post-Anstalt am Aufgabeorte schriftlich übergeben, welche sie in da« abzulassende Telegramm mit aufnimmt. Für Depeschen-Anweisungen ist vorauszubezahlen: die Post-Anweisungs-Gebühr, die Gebühr für das Telegramm, das Expreß-Botenlohn für Be- sorgung der Depesche am Aufgabeorte vom Post-Büreau bis zur Telegraphen- Station, wenn die Telegraphen-Station sich nicht im Postgebäude befindet, und das Expreß-Botenlohn für die Bestellung am Bestimmungsorte, in so fern die Anweisung nicht poste restante adressirt ist. Vorschuß-Sendungen sind bis 50 Thlr. (87% Fl.) zulässig. Der Thaler- oder Gulden-Betrag ist auf der Sendung in Zahlen und in Buchstaben anzügeben. Vorschüsse auf recommandirte Sendungen sind nicht statthaft. Eine Vorschuß-Sendung wird spätestens 14 Tage nach dem Eingänge nach dem Aufgabeorte zurückgesandt, wenn sie innerhalb dieser Frist nicht eingelöst wird. Dieses gilt auch von Vorschuß-Sendungen mit dem Vermerke „poste restante.“ Die Post-Vorschuß-Gebühr beträgt: für jeden Thaler oder Theil eines Thahors % Gr., im Minimum aber 1 Gr.; für jeden Gulden oder Theil eines Guldens 1 Kr., im Minimum aber 3 Kr. Außer dieser Gebühr wird bei Packeten das betreffende Porto für das Packet, und für andere Post-Vorschuß-Sendungen ohne Unterschied des Gewichts folgendes Porto erhoben: bis 5 Meilen 1% Gr., über 5 „ 15 „ 2 „ „ 15 „ 25 ,, 3 „ über 25 bis 50 Meil. 4 (Br., „ 50 „ 5 „ (Schluß folgt.) Darmstadt, 16. März. Von Seiten der Division sind der Großherzogl. Major v. Grolman vom I. Reiterregiment und der Grvßherzogl. Major Bech statt vom IV. Infanterieregiment zu Mitgift- Vern der Prüfungseviumission für einjährig Freiwillige bestimmt, sowie Stabsarzt Dr. Kappesser als Arzt derselben zugetheilt worden. Berlin, 14. März. Zur Vervollständigung unserer Mitthcilung von gestern Abend tragen wir über die letzte Bundesrathssitzung, in der als Ver- iretcr des Bundeskanzlers der Ministerialdirector Delbrück den Vorsitz führte, nachstehende Details nach. Es wurden folgende Vorlagen des Präsidiums an die betreffenden Ausschüsse verwiesen: Gesetz, betreffend die Abänderung des Haushaltsetats pro 1868; Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht; Postvertrag mit Ungarn; Entwurf eines Vertrags mit Hessen, betreffend die Besteuerung von Branntwein und Tabak; Anträge BaiernS, Würtembergs, Badens und Hessens auf Vertrags- mäßige Feststellung gegenseitiger Freizügigkeit; An- ordnung gemeinsamer Formulare zu Schiffsccrtificaten; Förrerung des Grimm'schen Wörterbuchs ; ferner ein Antrag Sachsens auf Bearbeitung eines Buntesgc- setzcs zum Schutz Les Uehaberrechts an literarischen Erzeugnissen unv Werken Ler Künste. Wiesbaden, 12. März. Die heute ausgegebene Beilage zu Nr. 8 des Jntelligenzblattes für Nassau enthält eine königl. Cabinetsordre vom 5. Sept. 1867 mit den 61 Paragraphen umfassenden Bestimmung^ über die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes, nach welchen in erster Linie die jetzt der Reserve angehörenden Mannschaften bis zum vollcnteten siebenten Dienstjahre in derselben verbleiben. Eine Sonderung der Landwehr in zwei Aufgebote findet fortan nicht mehr statt, sondern es entscheidet bei der Einziehung zum Dienst lediglich das Dienstalter. Die Verpflichtung zum Dienst im stehenden Heere dauert 7 Jahre; während dieser 7 Jahre sind die Mannschaften die ersten 3 Jahre zum ununterbrochenen activen Dienst verpflichtet und werden demnächst zur Reserve beurlaubt. Nach erfüllter Dienstpflicht im stehenden Heere erfolgt der Uebertritt zur Landwehr, in welcher die Dienstverpflichtung 5 Jahre dauert. Die der Reserve und Landwehr angehörenden Candivateu der Theologie sind aus allem Militärverhältniß zu entlassen, sobald sie definitiv als Prediger angeftellt werden; die katholischen Theologen, sobald sie die Priesterweihe erhalten. Mannschaften, welche ohne Consens ausgewandert sind, haben bei ihrer etwaigen Rückkehr ihre Dienstpflichten nachträglich zu erfüllen. Dich die wesentlichsten Punkte der 13 Druckbogen umfassenden Cabinetsordre. Dresden, 14. März. Soeben ist der Prinz Napoleon hier eingetroffen und auf dem Bahnhofe von dem französischen Geschäftsträger empfangen toor- taj. Der Prinz, der im Hotel Bellevue abgestiegen ist, geht von hier zunächst nach Leipzig. Wien, 15. März. Wie die „Neue freie Presse" erfährt, liegen folgende Finanzvorlagen fertig vor: Verkauf von Staatseigenthum bis zu 25 Millionen innerhalb drei Jahre; eine dreijährige autzerordent- lichc Vermögenssteuer; Erhöhung der Gewinnststeuer auf 15 pCt. Unifikation der Staatsschuld einschließlich 10 pCt. Erhöhung; der Couponssteuer. Der motivirte Bericht des Finanzministers berechnet, daß die lOprocentige Couponsteuer genau dem Staatr- schuldenantheile entspreche, welchen die cisleithanischen Länder zu übernehmen rechtlich nicht verpflichtet waren und zu welchen Ungarn weniger leistet. Paris. Die angekündigte Ernennung des schon zum römischen Prälaten ernannten Monsignor Lucian Bonaparte wird von der „Times" als Vorspiel für dessen spätere Erwählung zum Papste besprochen und gewissermaßen als Beweis aufgefaßt, daß es mit der Feindschaft zwischen Rom und Paris lange nicht so schlimm stehen könne, als die Welt glaube. Fast scheine es, als ob Vie beiden Potentaten einander seit Jahren in die Hände gespielt hätten, und als ob ein alter Wunsch der Familie Bonaparte demnächst in Erfüllung gehen sollte, nämlich der, daß sie über Rom und Frankreich gleichzeitig das Scepter schwingen. Was den Kaiser Napoleon speciell betrifft, muthet ihm die „Times" höhere Absichten über die zukünftige Feststellung des Verhältnisses zwischen dem Papstthum und ver gesummten Christen- heil zu, unv vaß dieß mit ein Hauptgrunv sein dürfte, weßhalb er einen ihm ganz ergebenen Paps im Vatican resiviren sehen möchte. Petersburg, 14. März. Das „Journal de St. PeterSbourg" findet die Erklärungen Oesterreichs über seine Politik im Oriente unklar. Eine Sicherung des Friedens im Orient sei nur dann herbeizuführen, wenn Vie Mächte von ver Psorte Conces- ionen zur Beruhigung ver Christen erlangen unv Vas Princip der Nichtintervention für Ven Fall einer gewaltsamen Erhebung Ver Christen im Oriente auf» lullen würden. Newyork, 28. Febr. Es wird, wie es heißt, kein Versuch gemacht werden, ven Präsiventen wäh- renv ves Prozesses in ver Ausübung seiner Amtspflichten zu beschränken. Stanton, welcher am 26. bei vem höchsten Gerichtshöfe des Districts von Columbia nicht erschienen war, um seine Sache gegen Avjutant-General Thomas zu führen, wurve von diesem, nach Erlangung seiner Freisprechung, wegen falscher unv böswilliger Jnhaftirung gerichtlich belangt. Thomas beansprucht einen Schavensersatz von 150,000 Dollars. Diese Streitigkeiten zwischen den beiven Kriegsministern, von denen keiner dem andern weichen will, bitten viel Interesse. Thomas, ein Erzdemokrat, zeigt, daß seine Fähigkeiten denen Stanton's nicht die Wagschale halten können, und Hut sich dieserhalb auch schon Vorwürfe von dem Präsidenten zugezogen. Stanton ist nämlich bisheran noch immer Herr des Schlachtfeldes, doch befürchtet er, der Präsident möge durch bewaffnete Macht von dem Ministerialgebäude Besitz ergreifen, und er hält sich daher Tag und Nacht in demselben auf, besorgt seine Amtsgeschäfte unv weist General Thomas, wel- cher sein Departement besetzen will, beständig ab. Sv entspinnen sich jeden Augenblick Zänkereien zwischen Ven beiven Herren, Stanton weist Thomas Vie Thüre, er solle in sein Zimmer gehen und seine Geschäfte als Adjutant-General besorgen. Dieß verweigert Thomas und stützt sich auf die ihm vom Präsidenten ertheilten Befehle, und sagt, er werde Ordre geben, baß die Briefe fürs Kriegsministerium ihm übergeben würden, und er werde die Functionen des Kriegsministers verrichten. Schließlich mußte Thomas abziehen und Stanton ließ vas untere Stockwerk des Gebäudes mit einer starken Wache besetzen, die Niemanven ohne seine Erlaubniß pas- siren ließ. Daß Stanton außer der Macht auch die Sympathie der Majorität auf seiner Seite hat, erhellt aus der Sachlage. Vermischtes. T Gießen. Nächster Tage wird die Gesellschaft Blondin vahier eintreffen unv dem Vernehmen nach im Zinßer'schen Garten nur 3 akrobatisch-gymnastische Vorstellungen geben. Diese weltberühmte Gesellschaft befindet sich soeben in Frankfurt und spielt im Circus bei beständig überfülltem Hause, da die unübertrefflichen Leistungen der einzelnen Mit- glieder der Gesellschaft selbst ven in solchen Dingen etwas verwöhnten Frankfurtern ein gerechtes Erstaunen abnöthigen. Wir hoffen, Vaß auch hier Vie fragliche Gesellschaft Ven ihr vorausgehenven guten Ruf auf's Glänzenvste rechtfertigen wird. München. Es kommen Stearinkerzen in den Handel, welche sich durch alabasterartige Weiße aus» zeichnen; diese sind mit einer nicht unerheblichen Menge Arsenik versetzt, welcher sich während ves Verbrennens in Dampf verwandelt, einen knoblauchartigen Geruch verbreitet und sich an kältern Gegenständen als Giftstaub absetzt. Jede Kerze, welche auf dem Bruch ein mehr schwammiges, als krystalli- nisch festes Gefüge zeigt unv beim Verbrennen einen schwachen weißen Rauch ausstößt, ist als verdächtig anzusehen. Jever Apotheker kann Untersuchung anstellen. Berlin. Der dem Bundesrath des Zollvereins am 9. d. vorgelegte Gesetzentwurf zur Besteuerung des Tabaks lautet, wie folgt: §. 1. Der im Lande erzeugte Tabak unterliegt einer Steuer nach Maßgabe ver Größe ver jährlich mit Tabak bepflanzten Grundstücke. Die Steuer beträgt von je 3 Quadratruthen (preußisch) mit Tabak bepflanzten Bodens 6 Sgr. (21 tr.J jährlich. Wo Die Quavratruthenzahl der von einem und demselben Pflanzer mit Tabak bepflanzten Gesammtflächc durch Drei nicht theilbar ist, bleibt das unter drei Ruthen betragende Maß unberücksichtigt. 2. Jeder Inhaber einer mit Tabak bepflanz- tun Grundfläche von zusammen drei over mehr Qua- drairuthen ist verpflichtet, ver Steuerbehörve ves Bezirks vor Ablauf des Monats Juli die bepflanzten Grundstücke einzeln nach ihrer Lage und Größe in Morgen und Quadratruthen genau und wahrhaft schriftlich anzugeben. Derselbe erhält darüber von der gedachten Behörde eine Bescheinigung. Die für eine Fläche unter drei Quadratruthen (§. 1) zuge- lassene Steuerfreiheit kann von den zu einem Hausstande gehörigen Personen nur einmal in Anspruch genommen werden. §. 3. Die Angaben (§. 2) werben weitens der Steuerbehörde geprüft, welche dabei von den Gemeindebeamten zu unterstützen ist. Vermessungskosten dürfen hierdurch dem Tabakspflanzer nicht erwachsen. §. 4. Nach geschehener Prüfung (§. 3) wird die von dem Tabakspflanzer zu entrichtende Steuer berechnet unv demselben von der Steuerbehörde bekannt gemacht. Die festgestellten Steuerbeträge sind nach der Ernte zurJinen Hälfte im Monat Decem- ber, zur andern Häiske im Monat April einzuzahlen. §. 5. Der Eigenthümer, Pächter oder andere Inhaber (§. 2) eines mit Tabak bepflanzten Grundstücks ist zu der im §. 2 vorgeschriebenen Angabe verpflichtet, und hastet für den vollen Betrag der Steuer, auch wenn er den Tabak gegen einen be- stimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Andern anpflanzen oder behandeln läßt. §. 6. Die Steuer für den in das Ausland versendeten Tabak wird vergütet werden, wenn die von der Zollbehörde vorgeschriebenen Controle- bedingungen erfüllt worden sind. Der geringste Ver- gütungssatz beträgt für den Centncr Rohtabak (unter Ausschluß des sog. Geiz) einen Thaler, für den Centncr Tabaksfabrikate einen Thaler 5 Sgr. Der Bundesrath des Zollvereins ist jevoch ermächtigt, die Ausfuhrvergiitung zeitweise oder dauernd bis zum Betrag von beziehungsweise einem Thaler 10 Sgr. und einem Thaler 15 Sgr. für den Gentner zu er- höhen. Außerdem soll ein Erlaß an der Steuer eintreten, wenn durch Mißwachs oder andere Un- glücksfälle, welche außerhalb des gewöhnlichen Witterungswechsels liegen, die Ernte auf dem Felde ganz oder zum größer» Theil verdorben ist. §. 7. Die Steuer wird zum ersten Mal für die im Jahr 1869 mit Tabak bbeauten Grundstücke erhoben. §. 8. 1) Wer es unterläßt, die im §. 2 vvr- gefchriebene Angabe hinsichtlich aller oder einzelner mit Tabak bepflanzten Grundstücke rechtzeitig zu machen, hat das Vierfache desjenigen Steuerbetrags, um welchen die Staatskasse dadurch hätte verkürzt werden können, als Strafe verwirkt. Die Steuer selbst ist unabhängig von der Strafe zu entrichten. Im Wiederholungsfall nach vorhergegangener rechts- kräftiger Verurtheilung wird die nach ccm Vorstehenden eintretende Geldbuße verdoppelt. Jeder fernere Rückfall wird mit dem Doppelten der für den ersten Wiederholungsfall bestimmten Geldbuße geahndet. 2) Wer zwar alle mit Tabak bepflanzten Grund- stücke rechtzeitig angibt, dabei jedoch die Fläche eines Grundstücks dergestalt unrichtig bezeichnet, daß das verschwiegene Flächenmaß mehr als den zwanzigsten Theil der Fläche des mit Tabak bepflanzten Grundstücks beträgt, verfällt in eine Orvnungsstrafe bis zur Höhe der doppelten Steuer von dem verschwiegenen Flächenmaß. Daneben ist Vie einfache Steuer zu erlegen. 3) Nur tiefe wirv erhoben, wenn Ver Unterschiev zwischen der Angabe unv vem Befunv nur den vorbezeichneten zwanzigsten Theil over weniger beträgt. §. 9. Wenn eine Geldbuße von dem Verurtheilten wegen seines Unvermögens nicht beizutreiben ist, tritt verhältnißmäßige Gesängnißstrase an deren Stelle. §. 10. Bei der Untersuchung und Bestrafung der Uebertretungcn des gegenwärtigen Gesetzes soll Dasjenige Verfahren zur Anwendung kommen, welches hin- sichtlich der Zuwiverhanvlungen gegen die Gesetze über die Rübenzuckersteuer zu befolgen ist. Die durch das gegenwärtige Gesetz vorgeschriebenen Strafen verjäh- reu in fünf Jahren. §. 11. Der Zoll von dem vom Ausland eingehenden Tabak beträgt vom.......ab für ben Gentner: 1) unbearbeitete Tabaksblätter und Tabaksstengel 6 Thaler (10 fl. 30 fr.); 2) Tabaksfabrikate : a) Rauchtabak in Rollen, abgerollten oder entrippten Blättern oder geschnitten; Karotten oder Stangen zu Schnupftabak, auch Tabaksmehl und Abfälle 11 Thaler (19 fl. 15 fr.), b) Schnupf- fabak 20 Thaler (35 fl.), c) Gigarren 25 Thaler (43 fl. 45 fr.). §. 12. Der von dem ausgeführten ausländischen Tabak erlegte Zoll kann nach den vom Bundesrath des Zollvereins zu ertheilenden näheren Bestimmungen erstattet werden. Jedenfalls ist der im §. 6 bezeichnete geringste Vergütungssatz auch für Tabak, welcher ganz over theilweisc aus ausländischen Blättern besteht, zu erstatten. Neapel, 13. März. Der Vesuv ist wieder sehr thätig und wirft enorme Massen weißglühender Lava aus. Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.