Preis vierteljährlich 36 kr. mit Vringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljäbrlich 51 ft. Gießener Anzeiger. Erscheint wöchentlich orel- mul: Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen. Nr. S». Donnerstag den 14. Mai Amtliche Bekanntmachungen. IStiS. Beka n n t m achung, die Regulirung der Einkommensteuer, hier die Bildung der Einschätzungs-Commissionen betr. Die unterzeichnete Behörde bringt andurch zur öffentlichen Kcnntniß, daß zu den nach Art. 12 des Gesetzes vom 11. April L I., die Einführung einer Einkommensteuer betr., zu bildenden Einschätzungs-Commissionen gewählt worden sind: 1) von dem Stadtvorftand zu Gießen für die Stadt Gießen: a) z u Mitgliedern: 1) Herr Bürgermeister Vogt, 2) „ Beigeordneter Felsing, 3) „ Daniel Ebel, 4) „ Aron Heichelheim, 5) Herr Poststallmeister Kempfs, 6) „ Ferdinand Gail; b) zu Ersatzmännern: 1) Herr Buchhändler Ricker, 2) „ Kanzleirath Clem m, 3) „ August Balser. 2) von dem Bezirksrath des Kreises Gießen: a) für die Einschätzung - Commission des Steuercommiffariats Gießen «) zu Mitgliedern: 1) Herr Frhr. A. v. Rabenau zu Friedelhansen, 2) „ Ludwig Kröck IV. zu Heuchelheim, 3) „ Bürgermeister Lang zn Wieseck, 4) „ Meyer Katz zu Steinbach, 5) „ Bürgermeister Geißler zu Lollar, 6) „ Verwalter Krebs zu Neuhof; ß) z u Ersatz m (inne r n: 1) Herr Jacob Inderthal zu Alten-Bnseck, 2) „ Anton Weil IV. zu Lang-Göns. 3) „ Johannes Jung IV. zu Steinberg; Gießen, den 14. Mai 1868. Großherzogliches Dr. G o b) für die Einschätzung - Commission des Steuercommiffariats G r ü » b e r g zu Mitgliedern: 1) Herr Heinr. Wilh. Moll zuAllendorfa.d. Lda., 2) „ Geometer Wißner zu Großen-Buseck; ß) als Ersatzmann: Herr Bürgermeister Wagner zu Großen-Buseck; c) für die Einschätzung - Commission des Steuercommiffariats Hungen «) a l s Mitglieder: 1) Herr Heinrich Heller I. zu Lich, 2) „ Bürgermeister Menget zu Hattenrod; ß) a l s E r s a tz m a n n: Herr Bürgermeister Görlach zu Eberstadt. Kreisamt Gießen. d m a n n. B eka n n t in a ch u u g. Die Musterung und Looszichung der Militärpflichtigen, sowie die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften des Kreises Gießen für das Jahr 1868 findet zu Gießen in dem Rathhaussaale zu den nachgenannten Zeiten und in der nachbezeichneten Weise statt: Mittwoch den 20. Mai, Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lumda, Alten-Bnseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Dorf-Gill, Eberftadt, Ettingshausen und Garbcntcich. Freitag den 22. Mai, Vormittags 8 Uhr, desgl. der Gemeinden Gießen, Großen-Buseck Großcn-Lindcn und Grüningen. Samstag den 23. Mai, Vormittags 8 Uhr, desgl. der Gemeinden Hattenrod, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Laug-Göns, Leihgestern und Lich. Montag den 23. Mai, Vormittags 8 Uhr, desgl. der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Münster, Niedcr-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, «taufe. berg, Steinbach, Treis a. d. Lumda und Trohe. Dienßag den 26. Mai, Vormittags 8 Uhr, desgl. der Gemeinden Watzenborn und Steinberg und Wieseck. Mittwoch den 27. Mai, Vormittags 8 Uhr, Looszichung. Donnerstag den 28. Mai, Vormittags 8 Uhr, Classification der Reserve- und Landwehrinannschafien des ganzen Kreises. 1) Zur Musterung haben sich bei Meldung der gesetzlichen Strafen, die aus den nachfolgend abgedruckten Bestimmungen der Militär- Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März d. I. zu ersehen sind, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthume Hessen oder dem Norddeutschen Bunde angehörigen Militärpflichtigen, welche 1) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthums Hessen oder einem Staate des Norddeutschen Bundes in einer der nachstehend angegebenen Eigenschaften aufhalten; 2) oder in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder welche Vie Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises besuchen, 3) oder in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern Staate des Norddeutschen Bundes Domicil besitzen oder sich aufhalten und welche, soweit sie dem Großherzogthume Hessen angehören, im Jahre 1848 geboren, oder bei der Musterung des Jahres 1867 zu derjenigen des Jahres 1868 verwiesen, oder von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen sind, soweit sie einem Staate des Norddeutschen Bundes, Hessen ausgenommen, angehören, in den Jahren 1848 — in Landestheilen, in welchen bisher die Militärpflicht erst mit dem 21. Lebensjahre ihren Anfang nahm, vor dem 1. Juli 1848 — 1847, 1846 und früher geboren sind und noch keine definitive Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienste ertheilt worden ist. 2) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, seiner Mutter rc. Zurückstellung (Depotversetzung) in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse in dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Kreis-Ersatz-Commissiom einzufinden. Zurückstellungsansprüche, die noch nicht angezeigt sind und auf Grund der Bestimmungen der §§. 43 oder 44 der Militär-Ersatz-Jn- struction (Reg.-Blatt Nr. 21 vom l. I.) etwa noch geltend gemacht werden wollen, sind vor dem Musterungstermine bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei oder spätestens in dem Termin vorzubringen. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 3) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche rc., so ist dieß durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers rc. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 4) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Kreis-Ersatz-Commission das Loos. 5) Zurückstellungsansprüche von oder für Reservisten oder Landwehrmänner sind an dem zur Classification festgesetzten Tage vorzubringen und wie die Zurückstellungsansprüche Militärpflichtiger zu begründen. 6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtige Militärpflichtige — die auswärts sich aufhaltenden schriftlich — auf Grund der ihnen k. H. wieder zugehenden Stammrollen (Ortslisten) zu der Musterung vorzulaven. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren zu der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes unv der Bürgermeisterei, bezw. des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeistern liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulcgen. Die Verhandlungen über Depotansprüche, sowie die etwa neu erwachsenden Verhandlungen über Zurückstellungsansprüche auf Grund der Militär-Ersatz-Jnstruction sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien spätestens in dem Mufterungstermin an die Kreis-Ersatz- Commission gelangen zu lassen. Gießen, den 9. Mai 1868. Der Civil-Vorsitzcnde der Großherzoglichen Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Gießen. In Verhinderung: Kekulo, Kreisaffessor. Auszug aus der Militär-Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund. §. 176. Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stammrolle, bez. für unterlassene Gestellung zu den Musterungsoder Aushebungs-Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen zur Berichtigung der Stammrollen unterlassen, werden auf den Antrag der mit der Führung der Stammrolle beauftragten Behörden mit Geldstrafen bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist. 2) Militärpflichtige, welche nach den Vorschriften der §§. 71, 98 und 115 erlassenen Aufforderung, sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis-Departements- oder Marine-Ersatz-Commission des Bezirks, in welchem sie nach §. 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Aufrufung ihrer Namen im Musterungs- oder Aushebungs-Locale nicht anwesend sinv, werden auf den Antrag des Civil-Vorsitzenden der Kreis-, bez. Departements- (Marine-) Ersatz-Commission mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern belegt, welchen im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist. 3) Unabhängig von den vorstehend ad 1 und 2 gedachten Strafen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, oder sich nicht vor die Ersatz-Behörden stellen, durch die in den nachstehenden §§. 177 bis 179 enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz-Behörden zu entscheiden haben. §. 177. Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, bez. der unterlassenen Gestellung zu den Musterungs- und Aus- Hebungs-Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschricbene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, unter Verlust: a. der Berechtigung an der Loosung Theil zu nehmen, b. des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienst, 2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der Aufforderung, sich zur Musterung bez. Aushebung zu stellen, keine Folge leisten, verlieren: a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen, b. den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienst. Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Aufrufung seines Namens im Musterungs- bez. Aushebungs-Locale nicht anwesend ist, verliert die vorstehend ad a gedachte Berechtigung. Wir ren nt- cei- er- md ef- > wß- gs- fen, Her us- z» auf ern IM- gen us- ssen ast: Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Passus 1 bezeichneten vorzugsweise zum Militär-Dienst herangezoqen event. als unsichere Heerespfllchtlge nach Vorschrift des §. 179 behandelt. 8 9 M voMgsweisen Einstellung designirten Militärpflichtigen können bis zu den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimath §• 178- Anwendung der Vorschriften der §§. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige. Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Losnummer nach disponibel geblieben, sind den im §. 179 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vorschriften des §. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebunas- bezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen bez. verspäteten Gestellung nach §■ 20 gestellungspflichtig waren, bei dem Zugreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer Looönummer nach in der vorqeschrie- benen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären. 9 Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Rccla- mationsgründen erwachsen würde. Bekanntmachung. ,, Die Stelle eines Bezirksbauaufsehers im Kreise Alsfeld, für die den Landgerichtsbezirk Homberg bildenden Orte, und einige Orte im Bezirke Alsfeld, ist mit dem Io. ixjum L I. anderweit zu besetzen. Es ist nut dieser Stelle, bei der Verpflichtung den Wohnsitz innerhalb des Bezirks zu nehmen, ein jährlicher Gehalt von 350 ft. verbunden Bewerber wollen sich mit rhren Gesuchen, sowie wegen näherer Auskunft bis spätestens 25. Mai I. I. hierher wenden. ' Alsfeld, am 5. Mm 1868. Großherzogliches Kreis amt Alsfeld. Frölich. die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-^Semester 1867/68 betreffend. Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 4. April d. % mittelst svecificirter Reckmunaen rar Anreiae nrtrncM M Vzb. Ageltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den 4m durch Art. l/ö der Gießen, den 13. Marz 1868. Großherzogliches Umverfttats - Gericht- Haberkorn. (3365) Gießen, den 12. Mai 1868. den schein Bogt. §• 4- Gewöhnliche Gesellschaften oder größere Geschäfte können wegen Benutzung der Waage mit dem Gemeinderath besondere Verträge abschließen. In diesem Falle wird von diesen die Waaggebühr nicht nach §• 2, sondern nach den Bestimmungen der Vertrage erhoben. — Wenn in Folge dieser Verträge nicht die Ausstellung des Waage- schems, sondern die Eintragung des Gewichts in's Waagebüchlein oder besondere Register erfolgt und trotzdem von dem Fuhrmann ein besonderer Waageschein verlangt wird, so hat dieser dafür 4 fr. zu entrichten. Gießen, den 5. Mai 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Die städtische Gentestmal-Brückenwaage betr. 3381) Die Stadt Gießen hat, um einem Bedürfniß des Verkehrs zu genügen, eine Centesimal-Brückenwaage in der Nähe des Neustädter Thores errichten lassen, welche vom 20. d. M. an dem öffentlichen Verkehr übergeben wird. Wir bringen diefes hiermit zur Kenntniß des Publikums und lassen nachstehend die Waage-Ordnung und den Tarif über die Waaa- gebühren zur Einsicht folgen. _§• 1. Von allen Gegenständen, welche zum Zweck der Berechnung des zu erhcben- Octrois gewogen werden müssen, soll keine Waaggebühr erhoben werden, wird jedoch über das Ergebniß der Verwiegung neben den Octroischeinen ein Waageschein verlangt, so soll für dessen Ausfertigung zu Gunsten der Stadtkasse eine Gebühr von 4 fr- erhoben werden. Waage-Ordnung. §■ 1- Die Waage wird von einem verpflichteten, von der Stadt Gießen besoldeten Waagemeister bedient. Dieser ist verbunden, in den Sommermonaten Morgens von 7—12 Uhr, Nachmittags von 2—8 Uhr, in den Wintermonaten Morgens von 8—12 und Nachmittags von 2—6 Uhr zur Ausübung seines Dienstes in dem Waagezimmer oder dessen Unmittelbarren Nähe anwesend zu fein. §. 2. Alles was gewogen wird, trägt der Waagemeister in die ihm gelieferten Monatsregister ein, nimmt den Interessenten das Wieggeld ab und liefert solches, nach Revision seines Monatsregisters durch den Controleur, auf erfolgte Zahlungsanweisung monatlich zur Stadtkasse ab. §• 3- lieber alle gewogenen Gegenstände wird dem Interessenten ein gedruckter, deutlich ausgefüllter vom Waagemeister unterzeichneter Gewichtsschein ertheilt. Die Gegenscheine bilden das Register. .... §• 4- Gewerbliche Gesellschaften, oder größere Geschäfte, welche wegen regelmäßiger Benutzung der Waage mit dem Gemeinderath besondere Verträge abgeschlossen Huven, zahlen das Wieggeld nach den Bestimmungen dieser Verträge. Das Gewicht wird ihnen in die,Waagebüchlein eingetragen, welche jeder Fuhrmann dieser Gesellschaften mit sich führt. Auch über das in diesen Büchlein verzeichnete Gewicht ist ein Control-Register zu führen. „ < A 5' Das Gewicht der leeren Wagen der in einem Vertragsverhältniß zur Stadt stehenden Gesellschaften und Geschäfte wird festgestellt, die Wagen mit Stempel und Nummern versehen und das Gewicht eines jeden unter dem ihm gegebenen Nummer bestimmt gist^ ^'"betragen. Hiernach wird das Nettogewicht der geladenen Wagen ,,L .8-6. Jede Veränderung an einem Wagen ist anzuzeigen, damit das neue Ge- wlcht desselben festgestellt werden kann. Wird eine solche Anzeige unterlassen, so hat der Fuhrmann für Wieggeld und Stempel 12 kr. zu entrichten. §. 7. Das Wieggeld ist in einem besonderen Tarif bestimmt und es darf der Waagemeister mit Rückständen niemals liquidiren, weil er sich das Wieggeld sofort von demjenigen entrichten lassen muß, welcher das Wiegen verlangt hat. b. von Heu, Stroh und allen Gegenständen, welche unter a nicht besonders tarifirt sind, vom Gentner 1 fr. 8- 3- In Fällen, in denen Bezahlung des Wieggeldes stattfindet, wird der Waage- unentgeldlich ausgestellt. Theile eines Kreuzers werden zu Gunsten der Waagkasse angesetzt. §• 2. Die Waaggebüür wird von allen Gegenständen, welche nach §. j von der Waaggebühr nicht befreit sind und deren Verwiegung von dem Eigenthümer gewünscht wird, bei der Verwiegung nach folgenden Sätzen erhoben: a. von Kartoffeln, Steinkohlen, Coaks, Braunkohlen, Baumaterialien, altem Eisen, altem Papier, Lumpen, Knochen und Dunggvps vom Gentner V- kr., über die Waaggebühren, welche bei Verwiegungen auf der städtischen Brückenwaage erhoben werden sollen. Stecken Wellen Dornwellen, 75 3550 375 6'/2 4 2*/i 25% „ 3425 Wellen Hangelstein, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, als: Vergebung von Schreiner- arbeit. 3353) Freitag den 15. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll die bei der Einrichtung eines Garnisonhospitals dahier vorkommende Schreinerarbeit, veranschlagt zu circa 350 st., durch Sonmission vergeben werden. Muster, Zeichuuugen, Voranschlag und Bedingungen können bei der unterzeichneten Verwaltung eingesehen werden. Gießen, den 11. Mai 1868. Großherzogliche Garnison-Verwaltung. Z i m m e r, Quartiermeister. „ Prügelholz, „ Stockholz, „ Reisholz Ir Qualität, Eicheu-Scheidholz, „ Prügelholz, „ Stockholz, „ Reisholz, Nadel- „ 3 Eichen-Stämmc mit 50 Eubikfuß, 365 Nadel-Stangen ,, 48 „ Die Zusammenkunft ist am Steinbruch. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nmliegenden Orte werden crsncht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 12. Mai 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. 1 Stecken Buchen-Scheidholz, 71'/- "" " " Arbeitsversteigerung. 8 ft. — fr. Jünger. Die Vergebung von Maler-, Kunst-, Weißbinder- und Schreinerarbeiten bei dec Stadt Gießen. 3384) Vorbemerktc, zur inneren Ausstattung der Stadtkirche vorgesehenen Arbeiten sollen einer nochmaligen Eoncurrenz int Soumissionswege ausgesetzt werden. — Anerbietungen zur Ueberuahme dieser Arbeiten sind bis spätestens Mittwoch den 20. Mai d. I. an uns abzugeben. Später ein; lanfende werden nicht berücksichtigt. Zeichnungen, Voranschläge und Bedingungen können bei uns eingesehen werden. Gießen, den 13. Mai 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen- Vogt- Derfteigerung von Waaren und Mobilien. 3379) Freitag den 15. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr anfangend, lasse ich in meinem Laden verschiedene Maaren und Mobilien, namentlich alte abgelagerte Tab ake, Cigarren, Cigarret- ten, Feuerzeuge, Cichorien:e-, sowie Packlisten, Fässer, beschlagene Koffer, Kasten, Kleider- und Küchenschränke, öffentlich meistbietend versteigern. I Hch. Ferber, am Markt- Holzversteigerung in der Forstlichen Oberförsterei Lich. 3356) Künftigen Montag, den 18- d- Mts-, Morgens 8 Uhr, sollen imDistriet „Münchwald" aufdemVici- nalweg von Albach nach Hattenrod bei der Blindlochswiese zusammenkommend, versteigert werden: 4 Stecken Tannen-Prügelholz, x 7 „ „ Stockholz, 12800 Wellen Bnchen-Reisholz, 18075 „ Tannen - Stamm - Reisholz, meistens zu Bohnenstangen tauglich, 222 Tannen-Baustämme mit 1035 Cubikf., 5150 Tannen-Bohnenstangen. Alsdaun werden nächsten Dienstag, den 19- d. Mts-, Morgens 9 Uhr, im Distriet „Langberg", am Nonnenröther Feld anfangend, versteigert: 141 Fichten-Baustämme mit 4837 Cubikf-, 66 „ Stangen „ 590 „ Lich, am 11- Mai 1868. Fürstliche Oberförsterei Lich. E i g e n b r o d t- 3360) Freitag den 15. d. Mts-, Vormittags 11 Uhr, sollen im Gemeindehause dahier nachverzeichnete Arbeiten mittelst öffentlicher Versteigerung an die Wenigstnehmenden in Aeeord gegeben werden, als: Weißbinderarbeit im Schulhause, veranschlagt zu . . Maurerarbeit am Rasensteg, veranschlagt zn .... Zimmerarbeit daselbst, veranschlagt zu...... Steinfahren, Steinsetzen, Steinschlagen und Handarbeiten an den Wegen, veranschlagt zu......115 Reiskirchen, am 7. Mai 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Reiskirchen. 3366) Die Ausloosung der Haupt- und Ergänzungs-Geschworenen für das Schwurgericht vom dritten Quartal 1868 soll Montag den 25. Mai 1868, Vormittags 11 Uhr tn öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hofgerichts in dem Hofgerichts - Gebäude vorgenommen werden. Gießen, am 11. Mai 1868. Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen. Dr. Buff. vdt. Jttmaun. Köln-Gießener Eisenbahn. Bringen hierdurch zur Kennt- -»B, vuB vom 16. d. Mts. ab alle Rctour- billete, die zwischen der Köln-Gießener und der Nassauischen Bahn auSgegeben und zur Rückreise nicht an dem Tage der Hinreise benutzt werden, vor Antritt der Rückfahrt dem Statious - Einnehmer zur nochmaligen Abstempelung vorgelegt werden müssen. Köln, 11. Mai 1868. Die Direction. Verfteigerungen. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. 3373) Montag den 18. Mai 1868, von Vormittags 9 Uhr an, soll in dem Gießener Stadtwalde, Distriet R jL • । i. ><| Lf rl , J H Nj < HolM-sieiqerunq. 3378) Freitag den 15. Mai 1868, Morgens 9 Uhr, wird im Großen-Lindener Gemeindewalde bei der alten Sandkante eine große Quantität Nadelholz, bestehend in Brenn-, Stamm- nnd Stangenholz, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Großen-Linden, den 12. Mai 1868. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Großen-Linden. M enges. Feilgebote «es. 3372) Gemüsepflanzen, im freien Land schön und stark gewachsen, als: Römischkohl-, Blumenkohl-, Erfurter Weißkraut-, Wirsing-, Oberkohlraben-, Roth- kraut-, Grünkohl-' und Kopfsalatpfianzcn, beste L-orte, verkauft E. Pipp, Neuenweger Thor. M 3371) Eine Partie neue große Pack- E kisten ist zu verlausen Cauzleiberg Lit. C- A B. Nr. 72. g 3374) Ein noch ganz guter Constr- 3335) Ein hübsch nnd freundlich möblir- manben-Rock ist billig zu verkaufen bei teS Zimmer ist zu vermiethen bei Schneidermeister Münch, ______________________Friedr. Decker. ___________________K'itharlncngasse. . 3337) Möblirte Zimmer mit Cabinet, 3376) Alle Sorten Topfgewächse für ans Verlangen mit einem Flügel, sind zu Gartenbau, ebenso Astern, Levkonen, vermiethen bei IN. Heß, Lindenplatz. Balsaminen, Phlox nnd sonstiger schöner Sommerflor, zu haben in der Handclsgnrt- nerei bei Carl Deines. Jeder Zahnschmerz, ohne Unterschied, wird durch mein in allen deutschen Staaten rühmlichst bekanntes Zahn-Mundwasser binnen einer Minute sicher nnd schmerzlos vertrieben, was unzählige Danksagungen der, höchsten Personen bekunden. E. Hückstädt in Berlin, Oranienstraße 57, am Marktplatz. Zn haben in Flaschen ä 18 nnd 36 kr. bei (3362) Carl Frech in Gießen. 3357) Eine Nnßbanm-Bettlade für ein Kind von 8—10 Jahren ist zu verkaufen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bltts. 3345) Bei heißem Wetter täglich Eis in der Höpfner'schen Conditorei, Neustadt, am Oswald'schen Garten. F. Appel Wittwe. 3346) In den Neuenbäuen Lit- B. Nr. 73 ist ein möblirtes Zimmer zu vermiethen. Vermischte Anzeigen. Zur gef. Beachtung! 3368) Taxationen bei Erbvertheilungen, Versteigerungen u. bergt übernehme ich unter Zusicherung pünktlichster und billigster Bedienung. Zugleich empfehle ich mich zur Beihülfe bei Versteigerungen, sowie zu Aufträgen für Ankauf von Gegenständen jeder Art bei Versteigerungen und mache besonders darauf aufmerksam, daß ich von Zeit zu Zeit die größeren Auctionen in Frankfurt besuche. Isaac Rothenberger, __Lindenplatz.________ 3358) Die Unterzeichnete hat noch einige Tage fkei, um außer dem Hause zu bügeln. Minna Petri, Reichensand. 3359) Ein Junge, der das Schuhmachergeschäft erlernen will, kann in die Lehre treten bei______P h. Becker, Weidgasse. 3351) Ein zuverlässiger Knecht, der mit Pferden umgehen kann, wird zu sofortigem Eintritt gesucht. Näheres bei der Erped. d. Bltts. ______________________________ 3380) Ein Junge, der das Schuhmachergeschäft erlernen will, kann in die Lehre treten bei Emil Becker, Neustadt. 3386) Ein braver Hausbursche, der sogleich eintreten kann, wird in ein hiesiges Gasthaus gesncht. Wo? sagt die Exped- d.Bl. 3344) Bei Maurermeister Schmidt in Heuchelheim können noch mehrere Maurergesellen dauernde Beschäftignng finden. 3348) 3n einem hiesigen Fabrikgeschäfte ist eine Lehrlingsstelle offen. Näheres bei der Erped. d. Bltts. 3340) Ein Uhrmacher-Lehrling wird gesncht von__________________Ehr. Leo. 3336) Ein gesitteter Junge kann als Hansbursche eintreten bei H. Hochstätter- 1 Aepfelweirr feinster Qualität, pr. Maas 12 kr-, bei _______________________Karl Heil- i Kochsalz in schönster weißer trockener Waare empfiehlt: 1 Sack ä 100 Pfd. ä 4 fl. 56 kr. I inel. 1 „ „ 200 „ „ 9 „ 41 „ j Sack. Für die zurückgesandten Säcke werden 14 resp. 21 kr. vergütet. Gg. Ehr- Sprnck, _____________________am Markt.______ 3381) Schöne Gemüsepflanzen, im Freien gezogen, sowie Salatpflanzen zum Ausfetzen, sind zu haben bei Th. Aautenstranch, ______an der Schoor. 3347) Schwarzen Thibet, Lüftre, Halb- Thibet, Shirting nnd verschiedene Futterzeuge empfiehlt _______________H. M. Jughardt. 3377) Diesjährigen Bienenhonig, durch Centrifugal - Maschine ausgeschlcndert, das Pfund zu 32 kr., ist zu verkaufen bei Lehrer Rödels berg er in Lollar. Bestellungen besorgen Gebr. Busch und Kanfmann Fuhr in Gießen. Schalottenzwiebeln, zu haben in der Saamenhandlung bei (3375) Carl Deines. 3354) Im H essisch en'H 0f ist das Gartengras zu verpachten und kann mit der Erndte desselben sogleich begonnen werden. Versendung der nr l s 6 a i) e r natürlichen Mineralwasser. Die nicht selten an das Wunderbare grenzende Heilkraft des Mineralwassers von Karlsbad ist zu bekannt, als daß es noch nöthig wäre, selbes anzupreisen. Es ist dies eine durch die Erfahrung mehrerer Jahrhunverte erwiesene Thatsache. Man gebraucht das versendete Karlsbader Wasser auf dieselbe Art zu Hause, wie an der Quelle selbst. Die gewöhnliche Dosis ist an jedem Morgen eine Flasche Mineralwasser, das man in Zwischenräumen von je 20 Minuten entweder kalt oder erwärmt bei Bewegung int Freien, trenn cs zulässig, oder zu Hause und nöthigenfalls im Bette genießt. Um die abführende Wirkung des versendeten Karlsbader Wassers zu verstärken, braucht man demselben nur einen Theelöffel voll Sprudelsalzes zuzusetzen. Alle Bestellungen auf Mineralwasser, Sprudelsalz , Sprudelseife werden pünktlichst effektuirt durch die Depots in jeder größeren Stadt und direkt durch die Brunnen - Versendungsdirektion Heinrich Mattoni in Karlsbad (Böhmen). (3363) ß Mineralwasser, das Glas 2 kr., sowie den Verkauf in Flaschen zu Fabrikpreisen, aus der Giessener Mineralwasser-Fabrik, empfiehlt Carl Röloff, am Lindenplatz. Heschäsk Empfehlung. 3343) Einem geehrten Publikum hiermit die ergebene Anzeige, daß ich an hiesigem Platze eine Niederlage von Frankfurter Bier, pr. Flasche 7 kr., sowie von solchem aus der Brauerei von G. Heß & (So., pr. Flasche 8 kr., und aus anderen hiesigen Brauereien, pr. Flasche 6 kr., in Vi und l/2 Flaschen errichtet habe. Indem ich für prompte und reelle Bedienung besorgt sein werde, bemerke ich noch, daß solches auch auf Wunsch den geehrten Abnehmern frei in's Haus geliefert werden wird. Meine Wohnung befindet sich bei meinem Schwiegervater Herrn Gesellschastsdiener Krämer, Tiefenweg, und bitte ich um geneigten Zuspruch.________________________ F. Fernkorn. 3339) Einem verehelichen Publikum zur Nachricht, dass wir den Ausschenk in der Trinkhalle am Seltersthor abgegeben Borsdorfee Aepfelweür. 3370) Den Verkauf dieses von mir mit der größten Sorgfalt gepflegten Obstweins übergab ich den Herren I. A. Busch Söhne in Gießen. Derselbe ist von ausgezeichneter Güte und dem Traubenwein geringerer Qualität vorzuziehen. Der Verkaufspreis ist pr. Schoppen 4 fr., in Gebinden billiger. ______________________________A. Jontz zum Hessischen Hofe in Butzbach. Die Vaterländische Hagel-Versicherungs-Gesell- schaft in Elberfeld, (Grundkapital eine Million Thaler) versichert gegen billige und feste Prämien, bei welchen nie eine Nachzahlung erfolgen kann, sämmtliche Bodcnerzeugnissc, sowie Fensterscheiben und Dachziegel gegen Hagelschaden. Die Versicherung tritt am nächstfolgenden Tage, Mittag 12 Uhr, in Kraft, nachdem der Versicherungs-Antrag bei der General-Agentur Darmstadt eingegaugen ist. Nachbenannte Vertreter der Gesellschaft empiehlen sich zur Vermittelung von Versicherungen und ertheilen bereitwilligst nähere Auskunft. Herr F. Hoffmann in Gießen, Herr Pfandmeister C. Nicolaus in Steinbach bei Gießen, Herr Doinäneupfandmeister tT, G. Rausch (3385)______________________________________in Grünberg. ___________________ Kaltwasserheilanstalt NASSAU. 3364) Römische und Kieferbäder. Heilgymnastik, Pneumat. Apparate, Molkenkuren. Pension inel. Cur l’/s bis 2>/z Thlr. täglich. — Station bei Eins. — Dr. Runge. MM" Ain 2. Juni 1868 gfste Ziehung der österr. Staats - Coose voin Jahre IS<14. | Höchster Treffer fl. 250,000, niedrigster fl. 155 östr. Währ. $ Kiiilayic S Thlr. — fl. 3. 30 süddeutsch pr. Loos. | Sieben Loose hosten nur Thlr. 18 — 11. 21 südd. ■ Mit k. k. Stempel versehene Loose empfehlen VOELCKER & O Bankgeschäft in Wien, Kolowratring Nr. 4. | NB. Nachnahmen können nicht erhoben werden. (3342) I Geschäfts-Groffn u ng Einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich auf hiesigem Platze eine Tabak- und Cigarrenhandlung eröffnet habe, uud bitte, unter Zusicherung reeller Bedienung, um geneigten Zuspruch. K. Münch, Kirchenplatz. Anfragen md Jrrthnm zn begegnen! 3341) Durch Uebernahme der Agentur eines größeren Hauses bin ich jetzt im Stande, den ver- schiedenen Anforderungen besser zu entsprechen und halte' ich mich zur Beförderung von Auswanderern, sowie zur Erpedition von Gütern nach Amerika mit den Post-Dampfern über Bremen und Hamburg und mit allen haben, dagegen empfehlen wir in unserm Geschäftslocal Mineralwasser, pr. Glas 2 kr., unsere anerkannt feine Himbeer- und Oitroii-Iiiiiionade, pr. Glas 5 kr., wie 1/j und 1/2 Flaschen Leiters- und Sodawasser zu Fabrikpreisen. Gebr. Wenzel. Vermiethungen 3379) Das von Herrn C. Pietsch (Dienstmann - Institut) seither bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen und am 1. August zu beziehen._________F. Fürst. 3367) Schloßgasse Lit. B. Nr. 3 ist eine Stube zu vermiethen. 3361) Ein möblirtes Zimmer mit Cabinet, sowie ein Stübchen, sind zu vermiethen Hintergasse Lit- A- Nr. 33. 3338) Ein freundlich möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei Franz Tippel, Lindengasse. über Bremen abgehenden Segelschiffen angelegentlichst empfohlen. Wechsel in allen Beträgen auf die größeren Plätze Amerikas stelle ich aus und besorge Zncasses und Auszahlungen daselbst. Bedienung reellst nnd billigst. Christian Wallenfels jun. Geschäfts - Empfehlung. 3369) Einem verehelichen Publikum die ergebenste Anzeige, daß ich mich dahier als Küfer etablirt habe. Durch solide und dauerhafte Arbeit werde ich das mir geschenkt werdende Zutrauen zu erwerben und zn erhalten suchen. — Meine Wohnung befindet sich bei Herrn I. Schäcker auf dem Neuenweg. Georg Jung. (Hierzu eine Beilage.) 33! 32 de ve ve toi 'h ko >n Bi ha ve« dei ein ba; kcn W do fr« Le ih< B gi mi bä P« tot bii J> ihi eil ve A 61 al ha be in ge fai da toi es ba zu Ur si- Aeilage zu Ar. 57 des KiHner Anzeigers. Vermischte Anzeigen. 3382) Die Ba-e und Schwimm-Anstalt von L. C. Rübsamen, ist eröffnet und wird in ihrem ganzen Umfange bis zum 15. b. Mts. fertig sein. Die Einrichtungen in der Schwimm-Anstalt sind aus den früheren Jahren bekannt. Die Unterrichtsstunden und die Badezeit für die Schuljugend sind an den Wochentagen auf Bormittags von 10 bis 12 und Nachmittags von 4 bis Abends 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen dagegen nur von Vormittags 7 bis 12 Uhr festgesetzt. Die näheren Bedingungen sind in der Abonnenten-Liste angegeben. Zu recht zahlreicher Benutzung ladet ganz ergebenst ein _______________________________________ L. C. Rübsamen. Restauration Bramm (Neustadt). 3383) Donnerstag den 14. Mai: Gesang-Soiree der Gesellschaft Robert Rühle und Sänger Eduard Gasser aus Tyrol. Anfang halb 8 Uhr. Bier aus der Heß'schen Brauerei. Schlesische FeukrvrrstcherungrrgesellschaN in Breslau. Grundkapital ft. 5,250,000. Versichertes Capital ultimo 1867 . fl. 626,776,120. 13 fr. Prämieu-Einnahme im Jahre 1867 . „ 1,660,729. — „ Versicherung von Haus-Mobilien, Waarcn, Fabrifgeräthschaften, Feldcrzeug- nisfen in Scheunen und Schobern, Vieh und landwirthschaftlichen Gegenständen jeder Art gegen Feuerschaden, Transportversicherung, Spicgel- glasversicherung gegen feste billige Prämien. Antragsformulare und Versicherungsbedingungen, sowie jede gewünscht werdende Auskunft, werden jederzeit von der General-Agentur I. Gg. Schröder in Darmstadt, sowie den Herren Jean Boeck in Gießen, Phil. Garde in Friedberg, M. Fröhlich II. in Ulrichstein, Heinr. Dietz in Kestrich bei Alsfeld, bereitwilligst ertheilt. (3159) Schulprüsungen. Die öffentlichen Prüfungen unserer städtischen Schulen werden am 14. b. M. fortgesetzt, unb zwar sollen Donnerstag ben 14. Mai, Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, bie zweite Klasse unb Freitag ben 15. Mai, Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, die erste Klasse der höheren Mädchenschule geprüft werden. Indem wir Vorstehendes zur Anzeige bringen, laden wir Aeltern und Schulfreunde zur Theilnahme an diesen Prüfungen freundlichst ein. Gießen, den 4. Mai 1868. Der evang. Schulvorstand. Dr. Seel. Feuilleton. Das Testament des Großonkels. Siebentes Kapitel. (Fortsetzung) „Bit jetzt bin ich immer der duldende Theil gewesen, ich habe jedes Mittel versucht und keins unversucht gelassen, diesen Stein zu erweichen, Alles war vergebens, und Jahre sind darüber verstrichen, jetzt sind wir am Ende, jetzt sind wir an dem Punkte angelangt, wo es heißt: Auge um Auge und Zahn um Zahn! Hier laufen unsere Wege nicht mehr neben einander her, sondern kreuzen sich, und das Schicksal möge zwischen uns entscheiden. Bon jetzt an werde ich ihr die Stirn bieten, und es gelte einen Kämpf bis auf's Aeußerste." „Wenn es irgend noch möglich ist, so laß es nicht zu diesem Aeußcrsten kommen, John, versuche noch einmal den Weg der Güte, und wenn ich Dir von irgend welchem Nutzen sein kann, so magst Du über mich verfügen/' „Ich weiß es, Perry, und glaube Dir. Du kennst dieses einfache kleine Buch, dessen Blätter für mich die theuersten Erinnerungen auf der Erde enthalten, an denen so mancher Tropfen des Angstschweißes, welchen die Schmerzen des Todeskampfes ausgepreßt, so manche Thräne klebt, — diese Blätter, von denen mein sterbender Vater, als er sie schrieb, gewiß nicht dachte, sie würden einst noch einmal eine Waffe in den Händen des Sohnes werden, sollen mir dazu dienen, mir zu meinem Rechte zu verhelfen. Sie soll den Inhalt derselben kennen lernen, sie muß es wissen, daß, wenn je der Inhalt dieser Blätter der Welt bekannt wird, die Welt einstimmig bei ihrem Anblick auSrufen wird: Seht, dort geht eine Mörderin!" „Doch wie willst Du sie mit dem Inhalt Vieser Blätter bekannt machen?" fragte Perry. „Ich habe von diesem ganzen, während der letzten wenigen Monate seines Lebens von meinem Vater geführten Tagebuch eine Abschrift genommen. Um ihr zu beweisen, daß dieselbe echt ist, werde ich diese Abschrift mit dem ersten Blatte des Originals in einem Briefe ihr zustellen lassen. Der Rest des Originals bleibt natürlich in meinen Händen. Dieser Brief darf nicht direct von mir kommen, denn sie würde ihn unerbrochen zurückschicken, und wenn ich auch die Adresse von anderer Hand schreiben ließe, möchte ich ihn doch nicht der Post anvcrtrauen. Das ist also ein Freundschaftsdienst, den ich von Dir erwarte, daß Du irgend ein Mittel ausfindig machst, ihr einen solchen Brief in die Hände zu spielen." „Und Du glaubst wirklich, daß sie nachgeben wird, wenn Sie mit dem Inhalt dieser Blätter bekannt werden wird?" „Das laß meine Sorge sein; ich weiß, daß sie dieselbe fürchtet. Ich habe ihr früher ein einziges Mal damit gedroht, und obgleich sie mir erwiedern ließ, ein solches Tagebuch könne gar nicht existiren, das sei vielmehr eine Erdichtung von mir, bloß um ihr Furcht einzujagen, so konnte doch Derjenige, der mir diese Mittheilung machte, mir auch nicht verhehlen, daß diese Drohung einen tiefen Eindruck auf sie gemacht habe. Ich will durch diesen Brief vorerst nichts weiter, als eine persönliche Zusammenkunft mit ihr erzielen, und wenn ich diese erreicht habe, bin ich des Erfolge« gewiß." „Und welche Bedingungen wirst Du ihr stellen?" „Das wird vom Augenblicke abhängen. So viel ist gewiß, sobald sie von der Existenz dieser Blätter überzeugt sein wird, wird sie Alles aufbieten, was in ihren Kräften steht, in den Besitz derselben zu gelangen. Welche Bedingun- gen ich ihr in diesem Falle stellen werde, weiß ich selbst noch nicht, so viel aber kann ich Dir versichern, daß ich meinen Geschwistern, selbst meinem Bruder nicht, das geringste Unrecht zufügen werde; daß Höchste, was ich verlangen werde, wird Gleichberechtigung mit ihnen sein. Willst Du also jetzt, und glaubst Du es zu können, mir bei der Ausführung meines Planes behülflich sein?" „Was in meinen Kräften steht, soll geschehen. So lange die Deinigen in Saratoga sind, wird es schwer halten, doch ich höre von Deinem Bruder, daß sie binnen Kurzem zurückkehren werden, und dann hoffe ich schon Mittel und Wege zu finden, Deinen Wunsch erfüllen zu können." „Morgen habe ich die Absicht in die Stadt zu gehen, ich werde Dir also, damit man uns nicht zusammen sehe, was Verdacht erregen könnte, ein Billet zuschicken, um Dir an irgend einem obscuren Orte ein Rendezvous zu geben. Und da Du mein Vertrauen jetzt bis so weit besitzest, sollst Du dasselbe auch ganz und gar haben, d'rum begleite mich und ich werde Dich mit der schönsten Rose dieses Berges bekannt machen." „Also giebt es hier noch einen verborgenen Magnet," sagte Perry lachend, „der Dich hierher gezogen hat?" „Hast Du meine Mutter nie von der Schifferstochter reden hören?" antwortete John. „Komm mit mir, Du sollst sie kennen lernen. Brasiliens Diamantengruben bergen kein kostbareres Kornjuwel, als diese Berge ein einziges besitzen." Und die beiden Freunde machten sich auf den Weg und schlugen dieselbe Richtung ein, die vorhin Deliah genommen hatte. Endlich erreichten sie die Heerstraße und die idyllische Wohnung lag bald vor ihnen. Unter der vor dem Hause befindlichen Veranda, vor der sich Rosen, Weinranken und Schlingpflanzen hinzogcn, saßen Deliah und ihre Mutter, beide mit weiblichen Handarbeiten beschäftigt. Die Letztere, eine Frau in den Vierzigern, zeigte noch immer die Spuren einer früheren blendenden Schönheit, ihr dunkles Auge strahlte noch im vollsten Glanze der Jugend und in dem dunkel- braunen, glänzenden Haar zeigte sich auch nicht der leiseste verrätherische Streifen. Welcher Kontrast zwischen dieser Mutter und Tochter und jenem von uns im vorigen Capitel geschilderten Paar! Welch ein Kontrast zwischen den künstlich im Treibhause gepflegten und den in Gottes großer freier Natur üppig sich entfaltenden Rosen! Welch ein Kontrast zwischen Evelinen, der weißen Camelia, und Deliah, der vollen MooSrose. Die Freunde waren näher an die Umzäunung getreten, ohne von den Frauen bemerkt worden zu sein, und Perry konnte, als John seine Aufmerksamkeit auf Deliah lenkte, einen Ausruf der Verwunderung nicht unterdrücken. Deliah hatte den Hut abgelegt, und ihr reiches, schwellendes Haar schien ihren klassischen Kopf wie in eine Glorie einzuhüllen. Bei ihrem Anblick mußte man gestehen, daß der Dichter nicht Unrecht gehabt, welcher das Weib daS Meisterstück der Schöpfung nannte. Von frühester Jugend auf an den Gedanken gewöhnt, ihren Vater und Bruder auf dem Meere zu wissen, den mannigfachsten Gefahren ausgesetzt, hatte ihr Charakter etwas Festes und fast Männliches angenommen, zu ihr hätte Wallenstein mit Recht sagen können: „Du bist meine starke Tochter!" Auf dem Lande erzogen, war sie mit allen ländlichen Beschäftigungen vertraut geworden, sie war eine kühne und gewandte Reiterin und lenkte einen Wagen mit der größten Sicherheit. Doch eben so waren auf der andern Seite die weiblichen Seiten des Weibes in ihr bis zur Vollkommenheit ausgebildet, die reinste Herzensgüte, die vollendetste Sanftmuth und die biederste ehrlichste Offenherzigkeit. Ihre Mutter, eine Frau von ungewöhnlichen natürlichen Anlagen, hatte ihr eine Erziehung zu Theil werden lassen, die Deliah, wenn sie plötzlich ganz allein und von Allen verlassen in der Welt dagestanden hätte, in den Stand gesetzt haben würde, auf ehrenwerthe Weise ihren eigenen Weg durch's Leben zu gehen. Die Freunde traten jetzt durch das Gartenthor und begrüßten die Frauen, John führte seinen Freund ein, der auf das herzlichste und freundlichste ausgenommen wurde. Madame Mae Lane hatte mit ihrem Manne verschiedene Reisen zur See gemacht und auch Deliah war schon ein Mal auf der andern Seite des atlantischen Oeeans gewesen. Perry befand sich daher in einer Gesellschaft, die ihm aus eigener Erfahrung und Anschauung gar Vieles mittheilcn konnte, was ihm bis dahin nur aus Briefen bekannt geworden war. Er mußte sich gestehen, daß er lange keinen so interessanten Tag verlebt und so verstrich die Zeit schnell und der Abend kam heran, ehe man sich's versah. Perry hatte längst Abschied genommen und den Rückweg zur Stadt angetreten, John dagegen saß noch immer auf den Stufen der Veranda, versunken in Betrachtungen, — ihr Anblick stärkte ihn, wie den müden Pilger das Gna- denbilv in der Capelle, der Gedanke an sie fesselte ihn an's Leben, denn sie war der Talisman, das Zauberbild, in dessen Nähe und göttlichem Nimbus er fühlte, daß das Leben doch schön sei. (Fortsetzung folgt.) Darmstadt, Nach hiesigen Blättern soll es feststehen, daß da« 3. Regiment nach Mainz verlegt wird. Die Aufnahme desselben soll von Seiten Preußen« nur unter der Bedingung genehmigt worden sein, daß das Regiment nach preußischem Mon- tirungssystem uniformirt wird und preußische 93er- pflegungscompetenzen erhält. Berlin, 12. Mai. Nach der „Kreuzztg." kann „bei aller Anstrengung" der Schluß des Zollparla- mentS kaum vor dem 27. oder 28. d. M. erfolgen. Frankfurt. Kürzlich erschien bei einem hiesigen Graveur ein Individuum, welches sich für einen preußischen Polizei-Hauptmann ausgab, der die Polizei in Homburg zu organistren habe und bestellte sich einen Stempel; die Sache fiel dadurch auf, daß der angebliche Hauptmann zur Uniform eine Pelzmütze trug und überhaupt sich verdächtig betrug, weßhalb man sich nach dem Herrn Ernst v. Herfort, Lieutenant a. D., der sich auch anderweit noch als „Gcheimsecretär" im Ministerium des Innern vorstellte, auf der Polizei erkundigte, wo man von einem solchen Polizeihauptmann nichts wußte. Der Polizei gelang es, das betreffende Individuum denselben Tag noch festzunehmen. Die Untersuchung ergab, daß der Verhaftete Johann Jakob RamSpeck heißt, aus Alsfeld gebürtig ist und im Jahre 1861 zu Nordhausen wegen Diebstahls zu 3 Jahren Zuchthaus verurtheilt und von Leipzig aus wegen Betrugs verfolgt wird. Das Polizeigericht verurtheilte ihn wegen Führung eines unberechtigten Namens und Titel« und wegen unbefugten Tragen- einer Uniform zu 50 fl. Geldbuße, event. 10 Tage Gefängniß. Da derselbe kein Geld zum Bezahlen hatte, so trat er seine Gefä'ngnißstrafe sofort an, nach deren lieber- stehung er polizeilich nach Leipzig transportirt wird. Aus der Grafschaft Mark, 23. April. Die dem Zollparlament zur Vorlage kommende neue Zollermäßigung auf Eisen wird i-n ihren Folgen nichts anderes al« eine direkte Reduktion der Löhne der Berg-, Hütten-, Puddel- und Walz- Arbeiter sein. Seit längerer Zeit liest man aus England Berichte über Lohn-Ermäßigung«-Anforderungen der Eisen-Produeenten, weil man sonst nicht in der Lage sei, „Ordres nach dem Auslande zu erhalten" uno bei einer Abweisung der nöthigen Lohn-Reduction — (da« letzte Mal wurden 10 °/0 gefordert und Seitens der Arbeiter bewilligt), zur theilweisen Betriebs- Einstellung gezwungen sein werde. Jetzt bringen die Zeitungen neuerdings Mitthei- lungen aus den Kohlen-Distrikten von Soulh-Lan- cafhire, wonach durch eine nöthig gewordene Herabsetzung der Löhne die Ausdehnung der Strikes der Arbeiter einen gefahrdrohenden Charakter annähme. Wenn durch ein übermäßiges Zurückgehen Der Material- und Fabrikatpreise bereits in einem Lanve derartige traurige Zustände gegenwärtig vorliegen, welches vor noch nicht langen Jahren das Monopol in der Erzeugung von Eisen hatte, — welches damals fast ohne Concurrenz große Kapitalien ange- sammelt und im Laufe der Zeit größtentheils die Anlagen abgeschrieben hat, — welcher in dem nahe Zusammenliegen von Erzen und Kohlen, in der Concurrenz von Eisenbahnen und Canälen Natur- und VerkehrS-Vortheile, wie sie außer Belgien kein anderes Land besitzt, darbietet, — dann sollte man erwarten, daß mindestens die Regierungen Deutschlands sich nicht durch die freihändlerischen Theorien verje- nigen Leute, deren einseitiger Standpunkt jedem denkenden National-Oeconomen klar ist, blenden und zu Vorlagen hinreißen lassen, die nicht nur unsere va- terlänvische Eisen-Industrie, verbunden mit deren Bergbau, sondern auch das Wohl und Wehe von Hun- verttausenden Arbeitern in Gefahr zu bringen droht. Daß der deutsche Industrielle e« an Geldopfern, an geistiger Thätigkeit, an vorzüglichen Maschinenanlagen nicht hat fehlen lassen, beweisen die günstigen Urtheile, welche selbst ausländische Concurrenten aussprechen, — daß aber die Werke durchschnittlich im Bergbau und Hüttenwesen nur einen geringen Bruchtheil Zinsen bringen gegen die in Eisenbahnen angelegten Kapitalien, die überdieß kein so große» Risico bieten, beweisen Vie CourS- und Zinszettel. Die Herabsetzung der Zölle durch den französischen Handel«vertrag, die erneute Anstrengungen erforderlich machte, um konkurrenzfähig zu bleiben, wobei die Industriellen mindestens auf Unantastbarkeit der Zölle innerhalb der nächsten 12 Jahre rechnen.mußten, — dann die Kriegsjahre und ihre schweren Folgen, welche die künftigen Bilancen erst recht offen decken werden, — haben abermals so schwere 93er- luste herbeigeführt, daß fernere Opfer von dieser Seite unmöglich sind. Da nun aber die Regierungen die Eisenbahn-Monopol-Tarifsätze, die sogar ohne berathende Stimme der Industriellen festgesetzt werden und Die im Binnenverkehr vieler Bahnen für Kohlen und Erze Fracht bis zu 3 Pfennig pro Gentner und Meile und z. 93. auf der Berg.-Märkischen Bahn für größere Strecken nicht unter 2 Pfennig herabgehen, wobei wiederholt zu bemerken ist, daß die Zusammenführung von Eisen und Kohlen ganz bedeutend größere Entfernungen, wie in England und Belgien, zu bewältigen hat, bestehen lassen, — da endlich der ganze Werth des Eisens nur aus Frachten und Löhnen besteht, — so kann eine weitere Herabsetzung der Zölle und damit Der Preise unbestreitbar unD unabwenDbar nichts Anderes zur Folge haben, als eine theilweise Brachlegung der Eisenwerke, oder eine Lohn-Reduktion für Hütten-, Berg-, Puddel- und Walz- Arbeiter und Damit Den Ruin ihrer häuslichen Verhältnisse. Die Arbeiter verlangen Verbesserung, nicht Ver- schlechterung ihrer Lage vom Staate; aber jede vergrößerte Einfuhr von Eisen schmälert den inländischen Producenten den Absatz, jeder Thalcr, der für Eisen in's Ausland wandert, geht dem ©etoerb- fleiß des Vaterlandes verloren und schädigt die Interessen der Arbeiter mit, während inländische Concurrenz stark genug ist, den Consumenten bei mäßigen Preisen bessere Qualitäten, wie das Ausland sie bietet, zu sichern. Nicht nur die Industriellen, nein, auch die Korporationen Der Arbeiter, Alle, Die es wohl mit unserer vaterlänDischen Industrie meinen, haben Front gegen die total unmotivirte, aber dennoch neu vorgeschlagene Zoll-Ermäßigung zu machen. Hier gilt es, die vaterländischen Interessen der Arbeiter-Verhältnisse zu überwachen und zu unterstützen, was Früchte tragen muß, zumal von unser» Deutschen Regierungen angenommen werden kann, Daß sie die unheilvollsten Consequenzen nicht außer Acht lassen werden, welche eine Zoll-Herabsetzung auf Eisen zur Folge haben müßte, mindestens so lange nicht Die Verkehrs-Verhältnisse ausreichender und Die Eisenbahntarife eine gleichmäßigere und billigere Festsetzung für Erze, Kohlen unb Roheisen nicht über 1 Pfennig pro Gentner und Meile hinaus erfahren haben. Nicht um aufzuregen, nein, um Klarheit uno Ver- ständniß Der Verhältnisse auch für unsere Deutschen Arbeiter herbeizuführen, ist dieser Artikel von einem Industriellen, Der stets Dem Fortschritt huldigte, abgefaßt ; — möge er in allen deutschen Blättern im Interesse Des gefährdeten Arbeiterwohles schnelle Aufnahme finden. Paris, 11. Mai. Der „Moniteur" gibt einen Bericht über Den Besuch, welchen Der Kaiser und die Kaiserin der landwirthschaftlichen Ausstellung in Orleans abgestattet haben. Unmittelbar nach Der Ankunft begab sich das kaiserliche Paar nach Der Kathedrale, wo es von Msgr. Dupanloup mit einer Ansprache empfangen wurde. Hierauf besuchte Der Kaiser die Ausstellung, empfing Die Behörden uno theilte verschiedene Belohnungen aus. Um 6y2 Uhr trafen Die hohen ReisenDen wieder in Den Tuilerien ein. Der Kaiser ergriff, trotzdem Der „Constitu- tionnei" erklärt hatte, es würden keine Reden in Orleans gehalten werden, zweimal das Wort, um in sehr friedlichem Sinne die Ansprachen des Bischofs und des Bürgermeisters zu erwiedern. Newyork, 16. April. Ueber die geheimniß- volle, halb bizarre, halb schauerlich-scheußliche Verschwörung, welche unter dem fremdartigen Namen „Kuk-Klux-Klan" eine Mordvehme gegen die unionstreuen Republikaner organisirt hat, sind wichtige Enthüllungen gemacht worden. In Georgia fiel Oberst Ashburn als Opfer. In Tennessee hätte der Richter Hunter nahezu ebenfalls unter dem Angriffe Der schwarzen Bande sein Leben verloren. Zu Mem- phis ist man nun dem geheimen Orden auf die Spur gekommen. Einige zwanzig Mitglieder desselben sind verhaftet; darunter, wie es scheint, Derjenige Häuptling, welcher in Der Nacht an Dem Hause Hunter's erschienen war, um Den MorD vollziehen zu lassen. Auch Die Satzungen des Bundes wurden mit Beschlag belegt, wenigstens die auf die „Höhle" in Memphis bezüglichen, und man hat Dadurch einen ziemlich klaren Einblick in das verbrecherische Treiben erhalten. Es scheint, daß sich die einzelnen Logen dieses Rebellen-Ordens „Hohlen" nennen. Sie stehen unter Der Leitung einer Behörde, die sich Der Oberste Gyklopenrath nennt, unb dessen Beamte ans einem Großcyklopen, einem Vice - Großcyklopen, einem Ge- heimschreiber unb zwei sogenannten Direktoren, welche bie Aussicht über bie Gelbverwaltung führen, zusam- mengesetzt sinb. Al« die Polizei in bie „Höhle" einbrang, fanb man auf bem Tische in ber Mitte der Halle einen Todtenschädel, dessen bie Verschworenen bei ber Eibesleistung btbürfen. In Den Statuten, bie wörtlich vorliegen, ist klar gesagt, baß Der Zweck De« Bunde« dahin gehe, den Süden mit allen Mitteln zu schützen, „wäre e« auch durch Mord," und der Schwur sei gethan, „sich durch nicht« von der Verfolgung dieses edlen Zwecke« abschrecken zu lassen." Beim Eintritt in die Loge erwirkt ein zweimalige« Klopfen und die Losung: „Unser Vertrauen . .." den Zulaß. Die Schildwache von innen antwortet auf Die erwähnte Parole mit Dem ergän- jenDen Zusatz: „... ruht in Gott!" Bei Der Ei- Desleistung halten alle anwesenDen MitglieDer einen Dolch gegen Die Brust De« Aufzunehmenden gezückt und schwören dabei, fall« er zum Verräther werDe, ihn unnachsichtlich zu iövten. Der neue Bundesbruder selbst legt die Hand auf den Todtenschädel und gelobt, da« Geheimniß Des Kuk-Klux-Klan we- Der Durch Zeichen, Wort »och That je zu verrathen. „Thue er es Doch" — so lautet Die Formel — „so möge sein eigener Kopf wie dieser grinsende Schädel werden; seine Familie und seine Nachkommenschaft möge ver Ehrlosigkeit verfallen und fein eigener Name wie der Name von Hunden und H .... fein." Wa« der Großcyklope befiehlt, da« verspricht der Ausge- nommene ohne Weigerung auszuführen. Er schwört „unter allen Umständen ächte Treue dem Süden und seinen Interessen, so wie sie der Oberst Epclopenrath auslegt," und weiter, Daß „alle RaDicalen und alle Neger, Die sich Den Interessen Der GrunDeigenthümer von Tennessee widersetzen, auf immer al« Feinde betrautet werden sollen, und daß ihnen kein anderer Willkomm werden soll, al« ein gastliche« Grab, zu dem ich ihnen mit blutiger Hand verhelfen will." Der Schluß res Eider lautet: „Und ich bete zu dem Gotte des Südlandes, daß er mich todt niederschmettern möge, wenn ich je dem Buchstaben ober bem Geiste de« Schwures irgendwie untreu werde." Die Bunveslosung bei vorhandener Gefahr ist da« hebräische: „Eli, laina asabthani." (Mein Gott, warum hast du mich verlassen?) Noch liegt ein sondesbare« Placat vor, das sofort nach der Ermordung Ashburn'« in Georgia mehrfach al« An. schlag an den Straßenecken gesunden wurde. An der Spitze de« Placate« sieht man drei durch Flinten und Säbel verbundene Kanonenläufe, aus deren einem eine erhobene Hand angebracht ist. Den Worten: „Hauptquartier der Tempelritter von K. K. K." folgt, nach einigen unerklärbaren Zeichen, Vie Mittheilung: „Klansmänner, die namenlose That ist geschehen! Dank Dir, o Dschingis-Ähan, dessen Krone ein Todtenschävel ist! Die Geister unserer gemordeten Tovten irren nicht länger mehr unruhig am Stygischen Ufer racheflehend umher, sondern ruhen glücklich im Elysium der Tapferen. Aber unsere Sendung ist nicht erfüllt! Nochmals in die Bresche, theurer Freund, noch einmal. Mit Dem Dolche und dem Gifte, mit ber Büchse unb ber Fackel rette, o patriotische Seele, unsere Ra?e unb unser Land! Herbei zur Cabala, unv Den Fluch Der Nemesis aus ihn, ber nicht eiligen Fuße« ber mystischen Ladung folgt!" Dem Placate sind mancherlei Bckver unv Symbole eingedruckt: ein Sarg in t einem Kreuz unb bem Buchstaben „C"; ein Tovtenschävel; eine Fahne beS „K. K. K."; ein Hund; eine Schlange; ein Schwert neben einem Herzen; ein ausgehender Halbmonb u. bgl. m. Die Unterschrift lautet: „Auf Befehl ber Großen D. I. H.; CHEQV." Man sieht, es mischt sich hier bas scheinbar lächerckch Fratzenhafte mit bem Grauenvollen- Wa« Die 93e« zeichnung: „Kuk-Klux" betrifft, so leitet man Dieselbe, wie ein Corresponbent Der „N. Fr. Pr." schreibt, von ber Nachahmung be« Geräusche« ab, ba« beim Knacken be« Flintenhahne« entsteht. Gleichzeitig wirb jeboch bemerkt, ba« „Kuklux vielleicht ein absichtlich verberbte« Wort für ba« griechische „Kyklos" (Krei«, Cirkel) ist, unb baß ber K.-K.-K. bahcr als Nachfolger be« Bunbes ber Ritter vom golcenn Cirkel, einer bekannten Sclavenhalter-Liga, zu betrachten fei. Dafür spricht auch bie Bezeichnung ber Behörden als Kyklopen ober Cyklopen. Jebcnfall« hat man es hier mit einem blutigen nächtlichen Treiben zu thun, gegen welche« aufs energischeste eingeschritten werden muß, soll ber Süben nicht ber Gesetzlosigkeit verfallen unb ein Zustand eintreten, der au Scheußlichkeit das verruchteste Brigantenthum hinter sich läßt. — Die Generale Grant unb Meade fassen die Sache auch sehr ernst auf unb haben Befehle erlassen, ben weit verzweigten Morververein mit aller Energie zu unterbrücken. Redaktion, Druck unb Verlag der Brühl'schcu Druckerei (Fr. Chr- Pietsch) in Gießen.