I ießener Anzcher Nr. 1$. Dienstag den 4. Fcdmar 1868. Preis vierteljährlich 36 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 fr. Erscheint wöchentlich dreimal ' Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Canzleiberq Lit. B. Nr. 1. Das Vornamen. Zunamen. Hat sich als Schmied niedergelassen wo uiid wann? Zu Nr. K. G. 448. Betreffend: Die Hufschmiede. Geboren wo und wann? Hat die vorgefchriebene Prüfung bestanden wo und wann? an 11 die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Auf Veranlassung des Großherzoglichen Kreis-Veterinär-Amtes fordern wir Sie auf eine Uebersicht der in Ihren Gemeinden an' sässigen Hufschmiede nach nachstehendem Schema aufzustellen und an uns einzufenden. Dr. Goldman n. Bürgermeisterei........ Amtliche Bekanntmachung?n. Gießen, am 29. Januar 1868. Stecken Eichen- u. Buchen-Nutzholz, und ge- ge- und ge- 280 ge- Die 641 31 15 10 3 12 Fürstliches Rentamt. Demme. und Dienstag den 18. Februar d. I. ebendaselbst : 639) 5 bis 6 Zugwagen von 5 bis 13 Centn er Tragkraft stehen zu verkaufen; auch können solche gegen Vergütung verliehen werden. Ferner ist daselbst eine noch in sehr gutem Zustand sich befindliche Chaise mit Glasverdeck billig abzugeben. G. Unverzagt. Bcrsteigeruugs-Anzeige. 634) Der Unterzeichnete beabsichtigt, das ihm gehörige Gasthaus zum goldenen Engel mit geräumigen großen Nebengebäuden, sämmtlich massiv erbaut und in gutem Zur stände, nebst sehr schön angelegtem, von dem Niddafluß begränzten Hausgarten Donnerstag den 13. Februar, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause dahier einer öffentlichen Versteigerung auszusetzen. Die Gebäulichkeiten eignen sich zum Betrieb der Oekonomic, als auch zu jedem größern Fabrikgeschäfte, namentlich wegen der Nähe von Frankfurt a. M. (l'/s Wegstunden) und dann Station der Main-Weser-Eisenbahn, sowie auch der gegenwärtigen sehr günstigen Zeitverhält- msse, um beträchtliche Grundbesitze zu billigem Preise zu erwerben. Der Flächeninhalt des ganzen Anwesens betragt 500 Großh. Hess. HsKlafter. In dem Versteigerungstermine soll zuerst das Gasthaus mit den Gebäulichkeiten allein und sodann dasselbe in Verbindung mit Brauhaus nebst vollständiger neuer Einrichtung, sowie einem nahe vor der Stadt liegenden Felsenkeller mit Eisgrube, zum Ausgebot kommen. Bemerkt sei noch, daß bei annehmbarem Gebote der Zuschlag sofort crtheilt wird. Vilbel, den 17. Januar 1868. ____________F- V. Hcintze. Marmor-Arbeiten. 652) Alle Arten feine und untadelhafte Marmor-Arbeiten sind bei den Unterzeichneten jederzeit zu haben; ebenso sind Grab- Monumente, sowie Schrift-Tafeln von allen beliebigen Marmorfarben, bei denselben stets vorräthig. Villmar a. d. Lahn (Nassau), im Febr. 1868. I. P- Leonhard & Söhne, Marmorier. Der Anfang ist um die bestimmte Stunde im angegebenen Districte nach Steinbach zu. Das Holz liegt an einer guten Abfahrt. Steinbach, am 30. Januar 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Steinbach. Horn. Van- und Werkholz- Versteigerung im Steinbacher Gemeilidewaide. 2333/4 90'/- 142 ! Ausverkauf! 613) Wegen Aufgabe des Geschäfts Vollständiger Anoverkaus sämmtlicher Waaren bei Gebrüder Heß, Kreuz. I a g d v e r p a ch r u n g. 623) Samstag den 15. Februar l. I., Nachmittags 1 Uhr, soll die Feld- und Waldjagd in der Gemarkung Hattenrod auf weitere 6 Jahre ander- weit verpachtet werden. Unbekannte Pachtlicbhaber haben sich über ihre Qualisication im Termin zu legitimiren. Hattenrod, am 28. Januar 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Hattenrod. Petry. 625) Donnerstag den 6. Februar, von Morgens 9 Uhr an, soll im Steinbacher Gemeindewalde, District Helgenwald, nachverzeichnetes Holz meistbietend versteigert werden, als: 458 starke Fichten- und Kiefern-Baustämme von 6 bis 15 Zoll Durchmesser und und 30 bis 75 Fuß Länge, zusammen 12,432 Cubikfuß enthaltend, Fichten- und Kiefern - Stangen von 1154 Cubikfuß, Eichcn-Stämme, für Wagner sich eignend, von 489 Cubikfuß, Eichen-Stangen von 70 Cubikfuß, Eichen-Baustämme von 20 bis 28 Zoll Durchmesser und 10 bis 30 Fuß Länge, zusamuien 1001 Cubikfuß enthaltend, 6 starke Eichen-Klötze, für Glaser und Küfer sich eignend, von 5 Fuß Länge. 641) Sehr preiswürdige Weine, pr. Flasche zu 2U 30, 36 kr. u. s. w., über die Straße, bei Gebr. Cbel 633) Die Holzversteigerung vom 31. Januar ist genehmigt. Die Abfuhrscheine sind 8. bis 22. Februar bei Großherzog- lichcm Rentamt Gießen einzulösen. Die Ueberweisung des Holzes findet am 10. Februar, Morgens 9 Uhr, statt. ^Gießen, den 2. Februar 1868. Großherzoglichc Oberförsterei Schiffenberg. Dr. Draudt. Versteigerungen. 643) Dienstag den 17. März, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause das Grundstück des Erbanus Müller, als: Flur Nr. □Äftr. 40/3i8 162 Wiese auf dem Sand, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 3. Februar 1868. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. , Ebel. Holzversteigerung in dec Königlichen Oberförsterei Krofdorf. 635) Freitag den 14. Februars um 9 Uhr Vormittags, werden zu Krofdorf in der Abel'schen Brauerei aus dem Königlichen Forste Krofdorf nachstehend bezeichnete Hölzer öffentlich meistbietend versteigert, wozu Kauflustige eingeladen werden. District 75b, Hauptmannsstrauch: 3 Stück Kiefcrn-Bauholz, I. Klasse, mit 262 Cubikfuß, 86 Stück Kiefern-Bauholz, II. Klasse, mit 4441 Cubikfuß, 148 Stück Kiefern-Bauholz, III. Klasse, mit 3912 Cubikfuß, 15 Stück Kiefern-Bauholz, IV. Klasse, mit 123 Cubikfuß, 5'/- Klftr. Kiefern-Kloben, 2 „ „ Knüppel, II. Klasse, 5'/r , „ Stöcke, 90 „ , Reiser, II. Klasse. Krofdorf, den 2. Februar 1868. Der Königliche Oberförster: v. Meibom. „ Buchen und gemischtes Scheid Holz, Stecken Eichen-, Buchenmischtes Prügelholz, Stecken Eichen-, Buchen- und mischtes Stockholz, Stecken Eichen-, Buchenmischtes Reiserholz, Schichten Eichen-, Buchen- unb mischtes Reiserholz öffentlich verkauft werden. Der Anfang ist jedesmal Vormittags präcis 10 Uhr. Hungen, den 28. Zanuar 1868. Feilgebotenes. 650) Einfachen urd doppelten Sar- senct, sowie weißen Shirting, zu sehr billigen Preisen stets vorräthig, ebenso alle Sorten Hausschürzen bei C. O. Freund, Neustadt. Besondere Bekanntmachungen. Warnung. 624) Der über die Wiesen nach dem Philosophenwald„ führende Weg, den der Staat für Fußgänger mit einem gewissen Kostenaufwand hat in Stand setzen lassen, wird, wie uns angezeigt worden ist, mißbräuchlich mit Schiebkarren re. befahren und verdorben. Wir sehen uns hierdurch veranlaßt, zu erklären, daß eine derartige Benutzung dieses Wegs unstatthaft ist und jeder ferner vorkommende derartige Mißbrauch desselben zur Bestrafung gebracht werden wird. Gießen, den 29. Januar 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. 937) Bei Conrad Grieb VI. in Holzheim steht ein schöner Fassel-Ochs vün guter Schweizer Race (roth und weiß geflammt) zu verkaufen. Höchst ausgezeichnete Trockenhese in 4-Pfund-Paqueten, in stets frischer Maare, das Pfund zu 22 fr., bei (632) Th. Emrich, in Ortenberg. Gesalzenes Schweinefleisch/ pr. Pfd. 12 kr., ist wieder cingetrosfen bei (653) C. W. N 0 w a ck, Ncuenbäucn 101. 640) Drei neue 12ohmige Lagcrfaß aus ungarischem Holz sind preiswürdig zn verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. Steinernes Geschirr in allen Gattungen wieder vorräthig bei (628) ' I- H- Fuhr. Mobilien - Versteigerung. 621) Mittwoch den 5. Februar, r „ Vormittags um 9 Uhr anfangend, tollen m der früheren Dörfler'schen Be- ^usung- m der Martelgasse 7 Bütten, eine Schrotmühle, 67 Fässer, ein vollständiges Kuferwerkzcug eine große Partie Tische, Stuhle und Banke, Kleidungsstücke, Weiß- zeug, Bettwerk, Haus-, Küchen- und Oeco- nomle-Gerathtchaften -c. öffentlich meistbietend gegen üaare Zahlung versteigert werden, wobei bemerkt wird, daß die Mobiliargegenl stände bei annehmbaren Geboten sofort ge- nehmizt und weggcbracht werden können. Butzbach, den 28. Januar 1868. Großherzogliches Ortsgericht Butzbach. ________________Küchel.__ 620) Montag den 17. Februar d. I. sollen in dem Fürstlichen Walddistrict Thiergarten bei Hungen: 233 Stück Eichen-Stämme — 11881 Cbkf 37 „ gemischte „ — 521 „ 49 Eichen- und ’8ud)en=©taiigen = 130 Cubikfuß, Dermieth ungen. 645) Im „Russischen Hof" sind mehrere möblirtc Zimmer zu vermiethen. 654) Ein möblirtes Zimmer mit Cabinet ist zu vermiethen und am 1. März zu beziehen- Näheres bei der Exped- d- Bltts. 648) Bei L- B- Loos in der Sandgasse ist ein Logis zu vermiethen und am 8- März beziehbar-___________________________________ 647) Der untere Stock meines Hauses auf dem Seltersberg ist zu vermiethen und am 1- Mai zu beziehen. Balthasar Kann. 610) Ein freundliches, möblirtes Zimmer mit Cabinet in einer Gartcnwohnung ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen- Nähe- rcs bei der Exped- d. Bltts._________________ 611) Ein kleines Familienlogis ist zn vermiethen bei Alexander Mayer- 612) Ein freundliches, möblirtes Zimmer ist am Canzlciberg Lit- B- Nr- 67 billig zu vermiethen-_________________________________ 618) Zwei möblirte Zimmer mit einem Cabinet sind, getrennt oder zusammen, in der neuen Anlage zu vermiethen- Näheres bei der Exped- d- Bltts-_____________________ 616) Im „Russischen Hof" sind La- gerräume zu vermiethen._________________ 609) Ein Familienlogis ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen bei Fr- Fürst, in der Neustadt. 626) Zwei möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei, Wernhard Brück, Flügelsgasse. Vermischte Anzeigen. 651) Ein junger Mann wünscht als Einsteher zu dienen. Hierauf Reflectirende wollen sich bei der Expedition dieses Blat- tes melden.________________________________ 636) Nr. 128 hat das Sophakissen und Nr- 323 das Schemelstühlchen gewonnen. Vogel, Polizeidiener. 615) Ein junger Mann, welcher bei der Musterung des Jahres 1867 ein FreilooS gezogen, wird sofort als Einsteher gesucht. V»n wem? sagt die Exped. d- Bltts.______ 629) JES’ Von heute an nehme ich Hüte zum Waschen und Fa?onniren an. Gießen, den 1. Februar 1868- S- Flörsheim. Epileptische Krämpfe (Fallsucht) heilt Dr. O. Killisch, Spezialarzt für Epilepsie, Berlin, Jägerstr. 75/76. Auswärtige brieflich. (631) iMemi'tthlichkeit." 619) Mittwoch den 5. Februar, Abends präcis halb 9 Uhr: Generalversammlung. Tagesordnung: 1) Bericht. 2) Vorstandswahl. __________________Der Vorstand. Gcnerchlversammlllng. 644) Auf nächsten Sonntag, den 9. Februar, Nachmittags 4 Uhr, werden die Mitglieder der Leichenkasse-Gesellschaft zu einer Generalversammlung in das Gasthaus zum Rappen mit dem Wunsche eingeladen, sich recht zahlreich einzufinden. Tagesordnung: 1) Abhör der Rechnung pro 1867, 2) Ergänzungswahl des Vorstandes, 3) Vorlage der Kostenbeträge über den neu zu erbauenden Leichenwagen. Gießen, am 3- Februar 1868. Für den Vorstand: _______________Georg Schmitt. Bürger Club 646) Mittwoch den 5- Februar, Abends 8 Uhr: Musikalische Aliendmtterhnltuna im Gesellfchafts-Locale. Steiwgraphei-Verein. 649) Morgen Abend 8 Uhr: Monatssitzung im gewöhnlichen Locale. Wegen der projectirtcn Feier dts Geburtstags Ga- belsberger's ist der Besuch Seitens aller Mitglieder sehr zu wünschen, und ladet darum dringend ein der Vorstand. 614) Unterzeichneter macht hiermit bekannt, daß er fich seit dem 23. Januar d. I. in Treis a. d. L. als praktischer Arzt niedergelassen hat. _______M»'. C. Dickor«. 622) In die Conditorei des Unterzeichneten wird ein Lehrling gesucht. _______________________ Ed. Lind. 627) Ein ordentlicher junger Mensch findet dauernde und leichte Beschäftigung in meinem Atelier.__________Hans St ix. 617) Gegen guten Lohn wird ein fleißiger Dienstmädchen gesucht. Zu erfragen bei des Exped. d. Bltts.____________________________ 596) Ein Mädchen sucht Beschäftigung im Nähen (auf Wunsch auch mit der Nähmaschine) oder Bügeln. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 630) Reisende nach Amerika befördert billigst Christian Wallenfels, L»»». Ledensverflcherungslmnk f. D. in Gotha. 642) Die Geschäftsergebnisse dieser Anstalt im Jahre 1867 waren sehr günstiger Art- Durch einen reichen Zugang an neuen Versicherungen (2379 Pers, mit 5,052700 Thlr.), welcher nächst dem Jahre 1865 größer war als in irgend einem anderen Jahre, ist die Zahl der Versicherten auf 31000 Pers., die Versicherungssumme auf 56,400000 Thlr-, der Bankfonds auf 14,600000 Thlr. gestiegen. Bei einer Jahreseinnahme von 2,600000 Thlr- waren nur 1,140000 Thlr. für 650 gestorbene Versicherte zu vergüten, welcher Betrag wesentlich hinter der rechnungsmäßigen Erwartung zurücksteht und den Versicherten eine abermalige hohe Dividende in Aussicht stellt. In diesem und den nächsten Jahren werden über Zwei unii eine l)albc Million Thalcr vorhandene reine Ueberschüssc an die Versicherten vertheilt, was für das Jahr 1868 eine Dividende von 36 Proz. und für 1869 eine solche von 39 Proz. ergibt- Versicherungen werden vermittelt durch: Hofger.-Advocat F. Krauskopf in Gießen, Gutspächter Dr. Groß in Lich, Oskar Ehrhardt in Marburg. 638) Nachstehende Danksagung erschien im „Schwäbischen Merkur" Nr. 24 vom 28- Januar 1868 : Deffentliehe DmrkssrHrmH. Wir Unterzeichnete fühlen uns doppelt veranlaßt, der werthe'n Feuerversicherungsgesellschaft „TEimringia“ für die schnelle und hinreichende Entschädigung , welche sie uns für die am 15. December v. I. erlittenen Brandschäden vergütete, hiermit öffentlich unfern verbindlichsten Dank abzustatten, und empfehlen daher Jedermann, welcher noch nicht versichert hat, diese solide Gesellschaft. Bittenfeld, O- A. Waiblingen, im Januar 1868. Georg Lulthardt, Gottlob Lulthardt. 52 tieldsorten, 44%-45% 9 9 5 9 Börseimaclirichlcn. 1. Februar 1868. 57-58 49-51 50-52 54-56 37-39 29%-30,/2 54-58 50-52 27-28 „ doppelte Holl. fl. 10 St. Ducaten 20 Frankenst. Prioritäten. 5% östr. F. St. E. B. 246 Ludwigsh.-Bexbach 157 Maxbahn 107% Bayer. Ustbahn 119% Hess. Ludwigsbahn 130% 3% östr. Stsb.-Prior. Aiileliensloose. Kurh. -lO Thlr. Loose 53% Nassau fi. 25 b. Roth. — Gr. Hess. fl. 50 b. R. 144 Gr. Hess. fl. 25 b. R. 42 % 4% bayr. Präm. Aul. 100 4% badische Loose 99 % Badische fl. 35 Loose 51% 1858r Prioritätsloose 128% 1860r Loose — 1864r„ 80 Engi. Souver. 11 Buss. Imper. 9 Doll, in Gold 2 WeeHisel. Amsterd. k. S. 100% Augsb. k. 8. 100 Berlin k. 8. 105 Bremen k. S. 97% Cöln k. 8. 105 Hamburg k. 8. 88% Leipzig k. 8. 105 London k. 8. 119% Lyon k. 8. — Paris k. 8. 94% Wien k. 8. 99% Disconto 3% G. Preuss. 4%0/0 Obi. 95% Frankf. 3%% Obi. 82% Nass. 4%<% Obi. 94% Kurh. 4% Obi. 89% Hess. 4% Obi. b. Roths. 90% » 3 %% do. do. 85 Bayer. 5% Obi. 101% „ 4%% 1jährige 94% „ 4%o/0 %iährige 94% Würtemb. 4%% Obi. 93% Baden 4%% Obi. c. E.L. 93% Oestr. 50/0 b. R. 60% „ 5% National 531 4 » 5% Metall. Obi. ■ — „ M. steuerf. 487/g Amer. 6% 188 Ir Bds. 77«/4 „ 6% 1882r 76ii Actien* Frankf. Bank 1271 4 Oester. Bank 667 „ Creditact. 186 Darmst. Bankact. 217 ■/•> Pr. Gass. Sch. 1 Div. Cass.-A. Pr. Friedrdor. 9 Pistolen . . 9 3% dstr. s. Lombard. 42’/^ 3°/o Livorneser 28 Toscaner 41 y4 Frankf. Hypoth.-Bank — F rankf. Vereins-Kasse — 5% Elisabeth-Prior.' 75 do. II. Emiss. 73 Feuilleton. Vetter und Base. Eine Familiengeschichte. (Fortsetzung.) „Nun denn, so füge Dich in Alles, was ich mit Dir vornehme! Willst Du, so schlag ein!" »Topp! ich vertraue Dir, und Du sollst keinen Undankbaren in mir verpflichten," erwicverte der Wetterfelver. „Was muß ich thun?" „Morgen früh abreisen." Rudolph staunte. „Nicht möglich! Wie kann denn dicß mich zum Ziele fuhren?" „Es muß sein, keine Widerrede!" versetzte Robert und nahm aus seiner Tasche ein Billet von tausend Francs. „Hier ist Dein Reisegeld, morgen früh ^hältst Du noch einigt Empfehlungen an meinen Geschäftsmann in Amsterdam. Du reisest statt meiner nach Holland, siehst Dir dort Land und Leute an und gehst dann nach Belgien. Du schreibst täglich an Cousine Henriette, machst ihr schriftlich in bester Form den Hof, wirbst um sie als R. Balder schlechtweg, aber im Charakter des Holländer Vetters, und ich bleibe hier an Deiner Stelle und werde als angeblicher Wetterfelver Neffe des Onkels Buchhalter." „Aber, bester Betteri . . ." „Äetn Aber, Rudolph! überlaß Dich meiner Führung, und der Preis für diese Einräumung sei Henriettens Hand. Sie wird Dir antworten, denn Du gibst ihr Die Adressen und Etapen Deiner Reise an, und der schriftliche Aus- tausch wird kein Nachtheil sein. Der Feder entgleitet oft mehr wahres Gefühl al« der Zunge, zumal wenn uns Berge und Thal scheiben. Ost auch freilich das Gegentheil! — Em Creditbrief von mir schafft Dir die Reisemittel, und wenn Du Deine Muße recht nützest, wird es in keiner Weise Dein Schade sein!" „Aber sag' mir nur, lieber Vetter, muß denn dich wirklich sein? ' „Es muß! Der tolle Streich ist einmal begonnen und muß weiter geführt werden. Der Oheim, der mich bona fide für Dich hielt, weil er mich schon seit Jahren nicht mehr gesehen, hat mir Dinge anvertraut, welche nur dem ver- trauhn Neffen Buchhalter, nicht dem Neffen Kapitalisten bestimmt waren, der eine große Summe in seinem Geschäft stehen hat und den man mit Henriettens Hand vollends zu angeln wünscht — letzteres Project traue ich jedoch nur Den pamen zu, wohlverstanden, denn den Oheim halt' ich für allzu loyal zu einem solchen Plan. Was mir der Onkel anvertraute, sind Dinge, welche zu gestehen den alten Herrn eine furchtbare Ueberwindung, einen entsetzlichen Kampf gekostet Haben mag, den ich ihm nicht zum zweiten Male zumuthen will. Es ist Ehrensache für mich, daß ich die Rolle fortspiele, die ich begonnen, und ihm Die Enttäuschung erspare, die für ihn grausam, einschneidend sein würde. Begreifst Du nun ?" „„Noch nicht ganz aber ich ahne Die Sachlage, und unterwerfe mich Deiner Verfügung. Du bist ein edler, guter Mensch, und mir an Willenskraft zrnd Lebenserfahrung überlegen! Du kannst es trotz Deiner Ironie und Deiner kleinen Pique auf Die Tante doch nicht böse mit ihnen meinen!" "Meiner Treu, nein! Ich will ja nur der Arzt fein, welcher ihr den Staar sticht!" rief der Holländer Vetter. „Der gute Onkel ist zu willensschwach, um diese bethörten verwöhnten Frauenzimmer von dem Abgrunde zurückzureißen, an dessen Rand sie schwindelnd stehen. Es muß eine rauhe, feste Hand sein, die den wilden tollen Rossen dieses Wahnwitzes in Die Zügel fällt, wenn nicht alles verloren sein soll!" „Stehen Denn Die Angelegenheiten des Oheims so schlimm?" fragte der echte Wetterfelver bestürzt. „ „Hm, wer kann heute sagen, ob er morgen noch stehe!" rief Robert. „Die Krisis, welche heranzieht, kann furchtbare tiefgehende Folgen haben. Es handelt sich Darum, Die Mittel zu schaffen, daß der Oheim mit seinem weitverzweigten umfassenden Geschäfte über die Krisis hinüberkomme! Guter Rath und Besonnen- beit allein thun's n cht, es muß auch Geld dahinter stehen, und dieß kann ich gottlob liefern. Also thu' mir Den Gefallen, lieber Vetter, und laß m:ch ge- währen." „Ich fürchte nur, Der Oheim wird die Vertauschung unserer beiden Per- sönlichkeiten bald bemerken," meinte der Wetterfelder, „und Dann wird er mir böse werden . . . ." „Ich nehme alle Verantwortung auf mich, und er schien ja heute Abend den Betrug nicht zu bemerken!" „Allein er kennt unsere beiden Handschriften — dieß muß uns verrathen!" sagte Rudolph. „Verwünscht!" rief Rodert und schlug sich vor die Stirne; „Du hast recht, an dieses besondere Kennzeichen hab' ich nicht gedacht. Jndeß ist hier zu Helsen! Laß uns unsere Handschriften vergleichen! Dein Notizbuch, Vetter, oder einen Brief von Dir!" rief er und zog zugleich fein eigenes Taschenbuch hervor. „Sieh nur, welch ein merkwürdiger Zufall! Wir haben bette dieselbe eigenthürnliche flößende englische Correntschrift angenommen, die beinahe allgemein gleich ist— sieh nur her, eine Familien-Aehnlichkeit, wie unter Hühnereiern!" Rudolph verwunderte sich baß über diesen Zufall, und seinem besonnenem phlegmatischeren geistigen Wesen leuchtete Die Durchführung des Planes nun etwas mehr ein, welchen sein sanguinischer Vetter ersonnen hatte. Doch schien Darmstadt, 29. Jan. Das heute erschienene Regierungsblatt enthält: i. Verordnung zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung bei eintre- tender Mobilmachung betreffend. LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Nachdem auf Grund des Artikels 61 der Verfassung des Norddeutschen Bundes durch die Nummer 10 des Bundesgesetzblattes die Königlich Preußische Verordnung über das Verfahren bei eintretender Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung vom 24. Februar 1834 (Preußische Gesetzsammlung Seite 56) und das Königlich Preußische Gesetz vom 12. September 1855, betreffend eine Abänderung der vorgenannten Verordnung (Preußische Gesetzsammlung Seite 609) im ganzen Bundesgebiete eingesi'ldrt woreen sind, so haben Wir nach Ansicht des Artikels 5 der zwischen Un- und Seiner Majestät dem König von Preußen am 7. April 1867 abgeschlossenen MOitäreonvention verordnet uni> verordnew hiermit, Wie folgt: Die nachstehend abgevruckte Königlich Preußische Verordnung über das Verfahren bei eintreteneer Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pf.rde durch Landlirferung vom 24. Februar 1834 und das gleichfalls nachstehend abgerruckie Königlich Preußische Gesetz vom 12. S.ptember 1855, be- treffend eine Abänderung der vorgenannten Ver- vrdnuna, treten, vom Zeitpunkt des Erscheinens der gegenwärtigen Verordnung im Regierungsblatt, im ganzen Gebiete des Großherzogthums, insoweit sie in demselben noch nicht in Geltung sind, in Wirksamkeit. Urkundlich rc. Verordnung über das Verfahren bei eintrctender Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung. Vom 24. Februar 1834. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. Obgleich das durch die Mylius'sche Ediktensammlung publicirte Reglement vom 17. April 1789 schon die Bestimmung enthält, daß bei eintretender Mobilmachung die zur Ausrüstung der Armee erforderlichen Pferde durch Land-Lieferung beschafft werden sollen, so finden Wir Uns doch, in Erwägung des Umstandes, daß jenes Seiet eines Theils die Verpflichtung zur Gestellung der Pferde nicht für sämmt- liche, sondern nur für die damals der Eonscription unterworfenen Unthancn beg>üntet, anderen Theils aber auch in den neuen Provinzen nicht pudlicirt worden ist, auf den Antrag der Ministerien des Innern und der Polizei und des Krieges, bewogen, zur Beseitigung aller Zweifel über die Verpflichtung der Unterthanen bei einer Mobilmachung dec Armee die zum Kriegsdienst geeigneten Pferde herzugeben, für sämmtliche Lanvestheile Unserer Monarchie anzu- ordnen: 1) Sobald Wir es für angemessen erachten, die Armee oder auch nur einzelne Theile derselben, auf den Kriegsfuß sitzen zu lassen, tritt für sämmtliche Unterthanen Unseres Reichs die Verpflichtung ein, die zum Kriegsdienst tauglichen Pferde, auf die deßhalb an sie ergehende Aufforderung der Behörden sofort unweigerlich zu gestellen. 2) Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur die Dienstpferde der Beamten und Posthalter, weil hier der Staatsdienst und das öffentliche Jntercsse Ausnahmen nvthwendig machen. Bei den Beamten kann jedoch nur die zur Ausführung der ihnen obliegenden Dienstgeschäfte wirklich nothwendige Zahl von Pferden, und bei den Posthaltern nur diejenige Zahl verschont bleiben, deren Haltung ihnen con- kracklich zur Förderung der Posten obliegt. Bei eintret nden diesfallsigen Zweifeln entscheidet der Kreis-Landrath. Seiner Bestimmung ist, mit Vor- bebalt des Recurses wegen einer etwaigen Entschädigung, einstweilen sofort Folge zu leisten. 3) Alle übrigen Pferde, sowohl Luxus- als Arbeitspferde, und ohne jeden Unterschied der Besitzer, müssen, soweit es der Bevarf für die Armee uöthig macht, (e-gegeben werden Damit aber diese Ermittelung bei Zeiten und für das Land so schonend als möglich gemacht werden möge, wird der Minister des Innern und der Polizei einer jeden Provinz das Kontingent bekannt machen, welches sie zu li.fcrn hat. Der Oberpräsivent der Provinz hat darnach in Uebereinstimmung mit dem eommandircn- den General die näheren Bestimmungen über die Art der 'Gestellung, Auswahl und Abschätzung der Pferde, sowie über die sonstigen Maßregeln, welche für den ordnungsmäßigen Gang des Geschäfts nvthwendig sind, unter Berücksichtigung der dieserhalb schon ergangenen Festsetzungen, nach den Verhältnissen der einzelnen Landestheile für jede Provinz in ein besonderes Reglement zusammenzufassen. Diese Provinzial- ReglementS sind, nachdem sie die Genehmigung der Ministerien des Innern und der Polizei und des Krieges erlangt haben werden, durch Amtsblätter zür öffentlichen Kenntniß zu bringen. 4) Wo nicht Ablieferung des vollen Bedarfs und in annehmlicher Qualität zur Zufriedenheit des kom- mantirenden Generals gesichert ist, und eine Mobilmachung eintritt, da sollen auf die erste Aufforderung ave nicht unter 2) ausgenommenen Pferde sofort an diejenigen Orte gestellt werden, welche die Behörde zu ihrer Auswahl resp. Annahme bestimmen wird. 5) Für den Transport der Pferde bis zum Ge- stellüngsort und für die Kosten ihrer Fütterung bis zur Abnahme wird keine Vergütung gezahlt. Die Gestellungsorte sollen jedoch so bestimmt werden, daß den Pferdebesitzern jede Belästigung erspart werde, die nicht durch den Zweck der Maaßregel ausdrücklich geboten werden oder den Umständen nach irgend zu vermeiden sein möchte. 6) Alle Pferde, welche die mit Leitung dieses Geschäfts beauftragte Kommission zum Kriegsdienst tauglich findet, sind von ihren Eigenthümern, so weit sie gebraucht werden, sofort zur Disposition der Militärbehörde zu stellen. Da der Bevarf für die Armee vollständig erreicht werden muß, so hat die Commission für dessen Ausbringung zu sorgen. 7) Die Elgenthümer der ausgehobenen Pferde erhalten für Die Ueberlassunz vtrselben aus Staatskassen eine angemessene Vergütigung. Die Vergüti- gungssumme wird von einer unpartheiischen Kommission durch Abschätzung fcstgestellt. Die Abschätzung darf aber nicht auf die durch die augenblickliche Eonjunctur bei einer Mobilmachung gesteigerten Preise der Pferde gerichtet, sie muß vielmehr nach den im gewöhnlichen Verkehr des Friedens stattfindenden Preisen regulirt werten. Das Maximum der Taxe eines einzustellenden Pferdes darf ferner in ver Regel die Summe von Einduntert Thalern Pceuß. Courant nicht überstei- gen. Pferde, die höher abgeschätzt werden, müssen zunächst von der Einstellung zurückgewiesen werten. Nur kann, wenn unter der Masse der zur Aushebung vorgestellten Pferde nicht so viele, als das Kontingent des Kreises beträgt, in dem Werthe von Einhundert Thalern und darunter vorhanden oder sonst zu beschaffen sein sollten, kann auf Höher taxirte Pferde, jedoch immer nur bis zum Werthe von Einhundert und zwanzig Thalern Preuß. Kourant zurückgegangen werden. Selbst wenn noch theuere Pferde genommen werden müßten, »ergütigt die Staatskasse doch nicht mehr als Einhundert und zwanzig Thaler Preuß. Kourant. 8) Die Abschätzungs-Kommission besteht aus drei sachverständigen in gutem Ruf stehenden und zu diesem Geschäft eigends vereideten Taxatoren. 9) Die Bezahlung der Pferde nach ihrem abgeschätzten Werthe soll sofort aus den bereitesten Mitteln der Staatskassen erfolgen. ihm noch ein Hintergedanke das Eingehen auf Roberts Vorschlag zu erschweren: die Erinnerung an den Abschied von Henrietten. „Ich wollte nur, Vetter! Du könntest mir noch Einen Tag zugeben," sagte er zu Robert; „bedenke es ist doch hart, Henrietten nur im Gewühl und Lärm eines Balls gesehen und gesprochen zu haben, und nicht auch unter vier Augen unv im Hauskleide!" „Ja wohl, armer Vetter! ich muthe Dir allerdings ein allzu großes Opfer zu, — Scheiden ist eine harte Probe für einen Verliebten," versetzte der echte Holländer lächelnd. „Wohlan denn, Du sollst den morgenden Tag noch ganz für Dich und Deine Liebe haben, mit der Bedingung jedoch, daß Du die Nolh- wendigkeit Deiner Abreise schon beim Frühstück ankünvigst, und Dich durch keinerlei Bitten und Einflüsse von Seiten der Frauen in Deinem Vorhaben wankend machen läffest. Verstehst Du mich, Vetter ? Eiserne Konsequenz ist ein Grundzug de- Charakters, ven Du vertrittst, und Du darfst mir feine Schande machen. Schütze die Krisis in der Handelswelt vor, die Nothwendigkeit rascher Fürsorge für Deine Geschäfte und Dein Vermögen, zumal nach solch langer Abwesenheit! Bedenke, daß Du nicht bleiben darfst ohne Dich unwillkürlich zu verheirathen. Ich habe hier gelebt, habe Freunde und Bekannte hier, die mich in Deiner Person wieder aufsuchen werden; man wird nach den Reisen fragen, die ich gemacht, sich nach Ländern erkundigen, die ich gesehen habe, und so liegt bei längerem Verbleiben für Dich die Gefahr einer Entdeckung unseres Scherzes stündlich nahe. Und ist dann nicht alles für Dich verloren? Wird Henriette, wird die Tante Dir das Qui pro quo vergeben, und wird der Buchhalter von der Fabrik je wieder zu Gnaden kommen auf dem Landhause, wenn er nicht zuvor durch die zärtlichsten innigsten Briese einen unauslöschlichen Eindruck auf Henriettens stolzes Herz gemacht hat?" „Du hast recht, mein lieber wackerer Vetter! ich ergebe mich ganz in Deinen Plan," rief Rudo ph lebhaft; dann aber setzte er mit emem bedenklichen zweifelnden Zögern hinzu: „Und doch, wie soll das alles enden? Werden Oheim und Tante mir die Täuschung vergeben, wann sie einst an den Tag kommt?" „Dafür laß mich sorgen, Rudolph!" erwiedcrte der Holländer. „Mein Plan geht weiter, als Du jetzt siebst; der Oheim und fein Geschick werden bis dahin in meiner Hand sein, und ich hoffe alles zu Aller Heile hinauszuführen. Ich verp'ände darauf meine Ehre und mein Vermögen. Vergiß nur Du nicht, Vetter, daß Dein Urbild Robert ein ganz einfacher schlichter Mensch von wenigen Bedürfnissen und Ansprüchen ist, welcher auch von seiner Zukünftigen ähnliche Einfachheit wünscht und verlangt. Und nun gute Nacht! Gut Glück zu unserem Vorhaben! Alles weitere dann schriftlich!" 8. Der Rest dieser Nacht sah mehrere der uns vorgeführten Personen sich schlummerlos auf ihrem Lager wälzen und in einsamen Gedanken ergehen. Rudolph und Henrietten ließ die wachende Liebe nicht schlaken, den Commerzienrath hielten die Sorgen wach, Ida schrieb Sonette an den Grafen Damiani, Robert brütete über seinem Plane, und die Commerzienräthin war aus dem ersten Schlummer durch einen häßlichen Traum geschreckt worden,, der ihr vorgegaukelt hatte, sie sei plötzlich arm gewesen und habe ihr Brod vor fremden Thiircn betteln müssen, ihre jüngeren Kinder an der Hand, und die Fabrikarbeiter und Arbeiterinnen ihres Gatten, dieses „Gesindel", auf welches sie seither mit souveräner Verachtung herabgesehen hatte, seien höhnend und scheltend hinter ihr her gerannt, haben mit Koth und Steinen nach ihr geworfen, sie verpflucht und ihre jetzige Armuth nur die Sündenschuld ihres früheren herzlosen, selbstsüchtigen Uebermuth« genannt. Dieser Traum, so toll und unwahrscheinlich er war, ließ sie nicht wieder einschlafen, und scheuchte alle Ruhe aus ihrem Herzen und ihren Gebeinen. So kam es denn, daß am Morgen nach dieser Nacht die Herrschaft und ein Theil der Gäste schon vor den Domestiken auf den Beinen war. Robert hatte schon mit dem ersten Tagesgrauen das Landhaus verlassen, und einen Spaziergang durch Garten und Park gemacht. Dieses prächtige Landhaus mit Zubehörden war ihm noch neu; zur Zeil seines Aufenthalts in Stocksheim hatte Onkdl Gottfried noch drunten am Fluß auf feiner Fabrik gewohnt und ein bescheideneres Hauswesen geführt. Er fand die ganze Anordnung und Einrichtung schön und geschmackvoll, aber zu reich und luxuriös. Als er von seinem Rundgang wieder nach dem Landhause zurückkehrte, bemerkte er Paulinen hinter den Fenstern des WirthschastszimmerS im Erdgeschoß, grüßte sie freundlich und war im Nu bei ihr. „Guten Tag, herziges Buschen! Schon munter nach solch einer kurzen unruhigen Nacht?" rief er und blickte tief und mit einer stillen Verwunderung in diese holden, süßen, geistvollen, dunkelblauen Augen und dieses freundliche, lächelnde, freudeverklärte Antlitz, das in dem frischen kühlen Morgen so rosig aus dem himmelblauen Kopftuche hervorblickte, welches Pauline umgebunben hatte, und dessen verschlungene Zipfel ihr über den Kragen des grauen HauskleivchenS hinunterhingen. „Guten Morgen, Vetter! Schön'n Dank für den freundlichen Gruß V* versetzte sie; „es ist ja meine gewohnte Stunde, der ich nichts abbrechen darf, denn Onkel Gottfried ist gewöhnt, präcis acht Uhr zu frühstücken, weil er nach der Fabrik geht. Und da er Sie mitnimmt, Vetter, und Sie feine Lebensvrdnung theilen müssen, so war'S ja für mich ein Grund mehr, pünktlich zu sein!" Und ohne sich in ihrem geschäftigen Treiben mit der Kaffeemaschine stören zu lassen, plauderte sie mit ihm fort, welcher kein Auge von den gewandten Bewegungen und der stillen Anmuth Paulinens verwenden konnte, und sie mit einer innigen Verwunderung dieser naiven anspruchslosen Rührigkeit und Lieben«. Würdigkeit verfolgte. Endlich bat sie ihn, ihr nach dem Privatzimmer de« Oheim« zu folgen, wo dieser gewöhnlich fein Frühstück zu n hmen pflegte und heute den Neffen Buchhalter erwarte. Der Oheim war schon angekieivet und in der ge- wohnten geschäftlichen Hast. Er begrüßte den vermeintlichen Rudolph freundlich und setzte voraus, daß dieser schon gewärtig sei, fein Amt anzutreten. (Forts, folgt.) Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr- Lhr. Pietsch) in Gießen. allergnädigst geruht: am 15. Januar dem Ministenal- rath August S ch l e i e r m a ch e r die Erlaubnis; zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dein Könige von Preußen verliehenen Rothen Adler-Ordens zweiter Klaffe und des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen ver- liehenen Ritterkreuzes des Ordens der Ehrenlegion in Rom erwartet werden. Paris, 27. Jan. Die Liberte meldet, daß der Marschall Riel eine aus mehreren Officiren bestehende Commission nach England geschickt habe, um den bevorstehenden Artillerie-Manövern beizuwohnen und über die Ergebnisse der Snider'schen Feuerwaffe Bericht zu erstatten. r /, Paris, 30. Jan. Die „Patrie" meldet, daß die Dispositionen zur Zurückberufung eines Theiles des italienischen ExpedftionScorps getroffen würden. Die Division Dumont werde dort bleiben.^ Kopenhagen, 30. Jan. Der Landsthlng hat dem mit den Bereinigten Staaten von Nordamerika abgeschlossenen Tractate wegen Verkaufs der westin- dischcn Inseln seine Zustimmung gegeben. Beide Kammern haben somit den Vertrag definitiv angenommen. zu ertheilen. IV. Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: 1) am 23. November 1867 dem Kreisarzt des Kreismedicinalamtes Nauheim Dr. Friedrich Bode den Charakter als Medicinal- rfltb, — 2) am 10. Januar dem Kaufmann Jacob Röhr ich zu Darmstadt den Charakter als Hoflieferant — und 3) an demselben Tage dem, Zimmermeister Wilhelm Rahn zu Darmstadt den Charatter als Hofzimmcrmeister zu verleihen. V. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: 1) die erste katholische Mädchenschulstelle zu Bürstadt, im Kreise Heppenheim, mit einem Gehalte von 403 fl. 12 fr., nebst vier Stecken Holz zur Heizung des Schullocals; dem Pfarrer und Ortsvorstand zu Bürstadt steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; 2) die katholische Schulstelle zu Sprendlingen, im Kreise Alzey. mit I einem Gehalte von 300 fl., nebst einer .....: von 96 fl. für Besorgung des Polizcigelautes und einer solchen von 30 fl. für Heizung des Schullocals, I wovon jedoch an den pensionirten Lehrer jährlich ] 50 fl. abzugeben sind; 3) die katholische Schulstelle zu Ober-Flörsheim, im Kreise Worms, mit einem Gehalte von 300 fl. ; 4) die katholische Schulstelle zu Weinheim, im Kreise Alzey, mit einem Gehalte von 305 fl. 20 kr., nebst 30 fl. für Heizung des Schullocals; 5) die dritte katholische Knaben,chul- stelle zu Dieburg, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 456 fl. 25 kr. und 40 fl. Vergütung für Heizung des Schullocals. Darmstadt, 1. Februar. Zu Landwehrbezirks- Commandeuren sind ernannt: der Oberftlientenant z. D. Gand en berg er für den Lgudwehrbezirk I Gießen; der Oberstlieutenant z. D. Pabst für den Landwehrbezirk Darmstadt L; der Oberstlieutenant D. Fenner für den Lanpwehrbezirk Worms; der Major z. D. von Rein eck für den Landwehrbezirk Darmstadt II.; der Major Schenck vom 3. Infanterie-Regiment, unter Entnchmung aus der Linie und unter Stellung zur Disposition, für den Landwchrbezirk Mainz; der Hauptmann i. P. J ä g e r unter Beförderung zum charakterisirten Major, für den Landwehrbezirk Friedberg. — Nach weiterer Allerhöchster Entschließung werden die Landwehrbezirks- Commando's in ihren Stationsorten ihre dienstliche Thätigkeit alsbald beginnen. Wiesbaden, 30. Jan. Die Proposition der Regierung, ter Spielbank-Gesellschaft die Fortsetzung I des Spiels bis Ultimo 1872 gegen Erlegung von einer Million Thaler an die Städte Wiesbaden und Ems zu gestatten, ist von der Vertretung der Spielbank-Actionäre als nicht annehmbar zurückgewiescn worden. Berlin, 29. Jan. Auch von den kurhessischen Agnaten werden, wie die „N. A. Z." erfährt, weitergehende Ansprüche auf Dotation erhoben. Sie verlangen nach dem Tode des Kurfürsten das Fa- Mtlienfiveicommiß und den Hausschatz ungeschmälert und beanspruchen außerdem die Hofdotation von jährlich 300,000 Thaler, welche der Kurfürst als Landesherr bezog. Das ministerielle Blatt versichert, die Verhandlungen mit den Agnaten feien diesen „ungemessenen Forderungen" gegenüber abgebrochen. Berlin, 30. Jan. Das Abgeordnetenhaus hat im weiteren Verlauf seiner heutigen Sitzung einen Antrag des Abg. Bassenge auf Aufhebung der Zeitungsstempelsteuer mit 166 gegen 150 Stimmen angenommen, dagegen einen Antrag Rhoden's auf theilweise Abschaffung des QuittungSstempelS abgelehnt. t Berlin, 30. Jan. Abgeordnetenkammer. ! Der von Vincke, Abgeordneter für Minden gestellte Antrag auf Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer wird fast einstimmig angenommen. Der Finanzminister erklärt sich aus finanziellen Grünten nicht dagegen. Karlsruhe, 26. Jan. Die erste Kammer be- schäfligte sich gestern mit dem Gesetzentwürfe, die Rechtsverhältnisse der Studirenden betreffend. Die Tendenz des Entwurfs geht, nach dem Berichte des | Referenten, des Prälaten Holtzmann, auf Umgestaltung der Rechtsverhältnisse der Studirenden nach dem Grundsätze der Gleichberechtigung der Staatsbürger vor dem Gesetze. Von den noch aufrecht erhaltenen Ausnahmebestimmungen habe die erste Kammer noch einen guten Theil beseitigt; die zweite Kammer sei hierin noch weiter gegangen und habe Provinz stattfinden. 11) Die vorstehenden Anordnungen beziehen stch überall nur auf die Aushebung der zum Bedarf des stehenden Heeres und der Garde-Landwehr erforderlichen Pferde. Hinsichtlich der Provinzial-Landwehr behält cs aber bei der schon durch die Landwehr- Ordnung vom 21. November 1815 begründeten Bestimmung dahin sein Bewenden, daß jeder Land- I wehr-Bataillons-Bezirk die zur Ausrüstung seiner Landwehr nöthigen Pferde unentgeltlich beschaffen muß. Den Beschlüssen der Kreisstände bleibt es überlassen, ob sie ihre Kontingente an Landwehr- Pferden durch Aushebung in derselben Art, wie für die Linie, oder im Wege des Ankaufs beschaffen wollen. In dem ersten Falle bleibt aber denjenigen Eingesessenen, deren Pferde zur Landwehr ausgehoben werden, dafür Vergütigung nach der Tape zu gewähren. Die Gesammtkosten der Gestellung der Pferde zur Ausrüstung der Provinzial-Landwehr sollen von den Kreisen in der nämlichen Art aufgebracht werden, wie durch Unsere Ordre vom 17. September 1831 in Betreff der Kosten der Gestellung der Pferde zu den Landwehr-Uebungen festgesetzt worden. 12) Die gegenwärtige Verordnung, zu deren Ausführung die Ministerien des Innern und der Polizei und des Kriegs die Provinzial-Behörden mit näherer Instruction zu versehen haben, ist durch die Gesetz-Sammlung und durch die Amtsblätter zu publiciren. Urkundlich ic. Gesek vom 12. September 1855 — betreffend eine Abänderung der Verordnung über das Verfahren bei eintretenver Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung, vom 24. Februar 1834. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ic. verordnen für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Zustimmung der Kam- Vermischtes. Gießen. Von dem Handelsvercine hier wurde an unseren Stadtvorstand eine Eingabe wegen Er- bauung eines Lagerhauses gemacht und darin besonders hervorgehoben, daß durch die Kündigung der Räume im Zeughaus bis zum April viele unserer industriellen Mitbürger in äußerst schwierige Lagen versetzt würden, indem sich in der ganzen >Ltadt kein weiteres Gebäude fände, das den Anforderungen eines öffentlichen Lagerhauses genüge. Wenn nun auch ausnahmsweise eine kurze Zeit einzelne Privatlager von dem Hauptzollamte erlaubt würden, so ge- schähe dies doch nur unter der Voraussetzung, daß die baldige Erbauung eines Lagerhauses vorgenommen werde. Daß die Herrichtung eines solchen Ge- bäudes nicht vom Staate geschehen wird, ist zweifellos, ebensowenig aber kann es auch den derzeit hierbei interesstrten Privatpersonen zugemuthet werden; denn es handelt sich hier nicht um ein Gebäude, was nur diesen einzelnen Personen dienen soll, sondern es handelte sich um ein solches, das dem jetzigen, sammt zukünftigen Handelsstande, überhaupt allen den Personen nützlich werden soll, bei denen vermöge ihres Berufes die Benutzung eines solchen voraus- ütfcfet tvirO« Die Städte Mainz, Darmstadt, Offenbach, Worms und selbst das viel kleinere Bingen haben sich im Interesse ihrer Einwohner zur Erbauung von Lager- Häusern entschlossen und da es für Gießen, das kaum erst in die Reihe der industriellen Städte eingetreten ist, eine außerordentlich wichtige Frage ist, ob seinem Handelsstande fernerhin die mit einem öffentlichen Entrepot verbundenen Vortheile noch zufallen oder nicht, so spricht der Handelsverein die Erwartung aus, daß die Stadt Gießen in dieser Beziehung auch nicht zurückbleiben und die Erbauung eines Lager- Hauses in öffentlichem Interesse beschließen wird. Vom hohen Westerwalde, 27. Jan. Regierungspräsident v. Die st traf gestern, in Begleitung des Grafen v. Svlms-Laubach, zu Neukirch, dem höchsten bewohnten Punkte des WesterwalveS, ein, begab sich dann weiter nach dem eine Stunde entfernten Liebenscheid, einem der ärmsten Dörfer, wo er einige der ärmsten Hütten besuchte, sich nach den Familienverhältnissen erkundigte, bei dem Orts- bürgermeister sich weiteren Aufschluß über den materiellen Zustand der Gemeinde geben ließ und sich, wie auch in Neukirch, über die Mittel zur grunvlt- chen Beseitigung der hiesigen Mißstände äußerte. den Satz an die Spitze des Gesetzes gestellt, daß die Studirenden lediglich den allgemeinen Landesgesetzen unterstehen sollen. Die Commission billige diesen Hauptsatz. Auch damit sei die Commission einverstanden, raß die Zweikämpfe der otuoirenDen unter Tit XX des Strafgesetzbuches fallen; dagegen be- dürfe der zweite Satz des §. 4 einer weiteren Ausführung darüber, was unter „leichteren Fällen" zu verstehen sei, sowie hinsichtlich des Verfahrens. Die Commission schlägt daher vor, statt des zweiten Satzes des §. 4 folgende Bestimmung aufzunehmen: Leichtere Fälle, bei welchen der Zweikampf mit Schlägern im Amtsbezirke der Universtiätsstadt voll- ,oqen wurde und welche weder einen bleibenden Scha- den, noch eine Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen zur Folge gehabt haben, werden jedoch nur als polizeiliche Uebertretung mit Ge- fängniß bis zu 4 Wochen bestraft, sofern nicht die Polizeibehörde gerichtliche Verfolgung beantragt." Die Commissions-Anträge wurden vom Hause ge- nel($tutt