AMt-VliE für die Proviiizialhanptstadt Gießen. (ilinkbtall des Keeiles JK 83. Mlttwvcb den l 11 n <), die Verbreitung künstlicher Dnngmittel betreffend. Der lanvwirthschafrliche BezirkS-Verein des Kreises Gießen hat in seiner am 5. l. Mts. zu «ich abqchaltcnen General.Ver. sammlung beschlossen, 2a Eentncr kunfflichen Guano unentgeltlich an Lankwirthe des Kreises abzugcbcn, welche mit demselben Ver. suche machen, und über die Resultate demnächst dem Borstand des Bezirks-Vereins Mittheilung machen wollen Dqbei wurde festgesetzt: daß an.einen Landwirth nicht mehr als ein Gentner abgegeben werden soll, 2) daß bei Anmeldungen aus verschiedenen Orten die Vertdeilniig in der Weise vorzunehmen ist, daß möglichst viele Orte berücksichtigt werten, 13 J 3) daß im Ucbrigen die ersten Anmeldungen den Vorzug erhalten, daß aber nur solche Landwirthe Berücksichtigung finden wartm ist'" UÜd) ^bschr'N'gung der Großherzoglichen-Bürgermeisterei die sachgemäße Anstellung von Versuchen zu tx- Der Unterzeichnete fordert diejenigen Landwirthe des Kreises, welche von dem vorstehenden Anerbieten des Berirks. Verein« Gebrauch machen wollen, auf, die desfallsigen Anmeldungen bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien zu machen, welche die mit ersucht werden, diese Anmeldungen möglichst bald an den Unterzeichneten gelangen zu lassen, und dabei anzuqeben ob von den Anmeldern zu erwarten ist, daß sie die Versuche sachgemäß anstellen und über die Resultate genaue Auszeichnungen machen werden Gießen, den t. ^ctober 1867. Grvßherzoglichcs Kreisamt Gießen. Dr, G o l d m a n n. 9t e i) ii l herzoglichen Regierung zu bestellende Commission mit der Königlichen Ober-Post-Direction in Darmstadt, in geschäst- ' lichen Verkehr treten. । Die bisherige Postaussichtsbehörde, die Großherzogliche Ober-Post-Jnspection, wird aufgehoben, und cs treten demnach auch die Postkcputirten außer Wirksamkeit. 9) Sofern eS der Großherzoglichen Regierung in gegebenen Fällen wünschcnswcrth erscheinen sollte, bei Eröffnung der Briefe in der Rctourbrief-Sröffnungs-Eommission der Ober- Post-Direction zu Darmstadt einen Commiffär Mitwirken zu lassen, so würde hiergegen Königlich Preußischer Seit« unter der Voraussetzung nichts erinnert werden, daß der betreffende Commiffär in gleichem Maße wie die betheiligtcn Beamten ter EröffnungS - Commission zur Wahrung de« Briefgeheimnisses vorher Seitens der Großhcrzoglichen Re- gierung verpflichtet worden fein würde. 10) Der Großherzoglich Hessische Commiffär behielt Namen« seiner Regierung die Zustimmung der Stände de« GroßherzogthumS, soweit dieselbe verfassungsgemäß erforderlich ist, ausdrücklich vor. Ebenso behielt der Königlich Preußische Commiffär Namens seiner Regierung die Zustimmung des Landtages, soweit dieselbe verfassungsgemäß erforcerlich ist, ausdrücklich vor. Vorstehende Vereinbarungen sollen die Kraft und Gültigkeit haben, als wären dieselben in den Vertrag selbst ausgenommen und sollen durch die Ratfication des letzteren ebenfalls ihre Ratification ohne Weiteres erhalten. So geschehen Darmstadt, den 19. Juli 1867. (gcz.) Dr. Ncidhardt. Heinrich Stephan. _ (L- &) _ __ JL- «■)___ Locales. Gießen. Es ist bei dem hiesigen Publikuui nicht unbemerkt geblieben, daß in neuerer Zeit das Glockengeläute zu denjenigen Stunden, welche damit angedeulet werden — Vormittags 10 Uhr, Mittags 12 Uhr, Nachmittag« 5 Uhr u. f. w. — länger andauert, als früherhin und man hat sich darüber gefreut, weil dies dem Zwecke entspricht, aus welchem wenigstens in unftrin Zeckaller die Stunden angeläutet werden, nämlich dem Zwecke, die Einwohner, in«- | besondere diejenigen, welche außerhalb der Sladt, auf dem Felde n. I. w. beschäftigt ' sind, auf die betresiende Stunde aufmerksam zu machen. Plicht in gleicher Weise hat man sich auch einer Berbefferung des Kirchenläntens zu erfreuen, denn diejeS dauert in der Regel ^so kurze Zeit, daß Jemand, der z. B. am SelterSthor oder Wallthor wohnt, wenn er sich auch mit dem ersten Glockentone in Bewegung jetzt, vor Beendigung d S Läutens die Kirche nicht erreichen kann. Ganz abgesehen davon, daß dies einem Irden, der auf Pünktlichkeit und Ordnung hält, nicht angenehm fein kann, fv ist dies auch störend für den Gottesdienst, denn dieser beginnt sogleich mit der Beendigung de« Kirchenläutens und man konnte seither an jedem Sonntage die Wahrnehmung machen, daß eine große Zahl von Kirchenbesuchern erst in die Kirche gelangte, al» da« erste Lied schon beinahe beendet war, wodurch natürlich Störungen verursacht werden. Man wende nicht ein, daß Jeder das ©einige dazu beitragen könne, um rechtzeitig in die Kirche gelangen zu können. Das ist richtig, allein bei der seitherigen kurzen Dauer des Kirchenläutens war dies für viele Kirchenbesucher eine reine Unmöglichkeit, wenn sie nicht vor Beginn des desselben von Haufe Weggehen oder im Trab zur Kirche laufen wollten. Beide» kann man nicht verlangen. Allerdings gibt eS auch solche Leute, welche nicht rechtzeitig kommen werden und wenn das Läuten eine ganze Stunde bauert Diesen muß man eben das Privileg zugestehen, andre Leute in ihrer Andackck zu stören. Wir erachten es deßhalb für zweckmäßig, wenn von der betressenden Stelle angeordnet wird, daß das Kirchenläuten so lange zu dauern habe, wie es in jeder anderen Stadt auch der Fall ist. Gicßcn. 3e weiter die Arbeiten des Bereins für die Geschichte von Gießen und der Umgegend vorrücken, um so mehr zeigt eS sich, wie wünschenswerth eine lebhaftere Theilnahme nicht nur von loealkuudigen und mit den früheren städtischen Einrichtungen vertrauten Männern, sondern von allen Gebildeten, die sich für Geschichte interessiren, für die Förderung dieser Arbeiten ist. Durch die gelegentlich der Secularfeicr der Bereinigung der Stadt mit Hessen erfolgte Bertheilung der au» den Arbeiten des Bereins hervorgegangenen „Ueberficht der interessanteren Thatsachen au« der Geschichte der Stadt" ist die Thätigkeit desselben und deren Richtung bei den Bewohnern von Gießen allgemeiner bekannt geworden; daß dennoch von den Bielen, die ein Interesse für die Ergebnisse der Forschungen im Gebiete der hiesigen Local-Geschichte haben, sich seitdem nur so wenige dem Ber- • eine angeschlossen haben, scheint dafür zu sprechen, daß sie ihre Unterstützung für überflüssig halten, und e« wird daher nur ter Versicherung bedürfen, daß ihre Hülfe und Mitwirkung jederzeit willkommen ist, um eine allgemeinere Betheiligung hervorzurufen. Die pecuniären Beiträge, welche regelmäßig jährlich nut 30 fr. betragen und zu Nachgrabungen, Abschriften, Zeichnungen, Dnickkosten n. s. w verwendet werden, dürften wenigsten» nicht davon abhalten, da den Mitgliedern dagegen auch die Benutzung der historischen Schriften, welche der Verein besitzt, freisteht und dieselben ein Eremplar der erscheinenden Geschichte von Gießen und der Umgegend zum Subskriptionspreis erhalten. Wir erlauben uns daher zum weiteren Beitritt zum Verein hiermit ergebenft einzuladen. Für den historischen Localverein: Dr. Kraft. Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.