AnMclilM für die Stadt und den Kreis Gieße». Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. - Prei« de« Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 42 ft., für Auswärtige incl. de« Vorschrift mäßigen Postausschlag« 1 st. 42 fr. — Au«wärt« abonnirt man stch bei allen Vostämtern. — In Gießen bei der Erveditson «Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1). JE 64 Samstag den 12. August LG65. Amtlicher Theil. I n st v u e t i o n für die Schlachtvieh- und Fleisch-Beschauer. (Schluß). c) Bei Schweinen: Die Braune, der Rothlauf, die Finnen, die Trichinen und die Magenseuche; — erstere macht sich durch Anschwellung, eiterige und brandige Zerstörung am Halse und andern Theilen des Körpers, durch Ausschwitzung von Sülze, durch theerartige Beschaffenheit des Blutes, Erweichungen von Milz und Lungen, ähnlich wie beim Milzbrände, kenntlich; der Rolhlauf durch starke Röthung der Haut bei innerer Zersetzung der Blutmasse, letztere durch geschwiirige oder brandige Entartungen des Magens; die Finnen erkennt man an einer Menge kleiner Bläschen von bräunlicher Farbe von der Größe eines Hirsenkvrns bis zu der einer Erbse, welche zwischen dem Fleische ihren Sitz haben, sich zuerst und vorzugsweise in der Gegend des Schlusses finden und einen kleinen Blasenwurm enthalten. Da den neueren Erfahrungen nach dieser Blasenwurm sich später zu einem Bandwurm entwickelt und als solcher fortlebt, wenn er in den Körper eines Menschen gcräth, so darf das Fleisch solcher mit Finnen behafteten Schweinen nicht als Nahrungsmittel verkauft werden, dagegen ist die Benutzung desselben für gewerbliche Zwecke unter polizeilicher Aufsicht gestattet. Im Fleische der Schweine finden sich mitunter höchst kleine, in den meisten Fällen nur durch das Bergrößerungsglas (Mikroskop) zu erkennende spiralförmig zusammengewundene Rundwürmer, sog. Trichinen, die in den menschlichen Körper gebracht, sich rasch vermehren und oft lebensgefährliche und selbst tödtliche Erkrankungen in demselben hervorbringen. Mitunter zeigen sich dieselben im Muskelfleische der übrigens oft sonst gesund aussehenden und fetten Schweine als kleine ver- kalkte Knötchen oder als zwirnsfadenartige Streifen, mitunter bilden dieselben auch Anschwellungen an den Augenliedern und in den Halsmuskeln oder Röthung, Verwachsungen, Knoten oder Eiterungen in den Gedärmen oder auf der Bauchhaut. Findet der Fleischbeschauer solche Erscheinungen an und in einem Schweine, so hat er dasselbe als verdächtig zu bezeichnen und darf der Verkauf und der Genuß desselben erst gestattet werden, wenn das Fleisch durch den Kreisveterinärarzt oder Kreisarzt mikroskopisch untersucht und frei von Trichinen gesunden worden ist. Das fragliche Fleisch bleibt so lange in polizeilicher Verwahrung. Die Verwendung zu technischen Zwecken ist, jedoch unter polizeilicher Aufsicht, immer zu gestatten. §. 8. Von sogenanntem französischem Vieh (Perlensucht, Fleischwarzen), welches man an den vielen verhärteten traubenartigen und klumpenweise zusammenhängenden Knötchen und Warzen, an den Lungen, dem Brust-, Bauch- und Zwerchfell, am Netze und an der Leber erkennt, kann das Fleisch, wenn das Uebel nicht zu weit gediehen ist und die krankhaften Th eile weggenommen und vergraben worden sind, als unschädlich genossen werden. Das Fleisch von solchem Schlachtvieh darf wohl verkauft, muß aber, als nicht ladenrein, durch das Ueberhängen eines weißen Tuches erkenntlich gemacht werden. *) Sollten aber die Substanz der Eingeweide, namentlich der Lunge, Leber und die Milz von diesem Uebel ergriffen, die vorgefundenen Knoten mit Eiter oder schleimiger, schon stinkender, Jauche angefüllt sein, so ist der Verkauf solchen Fleisches nicht zuzugeben. §. 9. Sollten Pferde als Schlachtvieh verwendet werden, so hat der Fleischbeschauer vor Allem darauf zu sehen, daß dieselben die Zeichen der Gesundheit an sich tragen, nicht zu alt, abgefahren oder abgezehrt sind und insbesondere nicht an bösartiger Druse, Wurm oder Rotz leiden. Jeder Ausfluß aus der Nase nebst Anschwellung der Drüsen und Extremitäten macht die Pferde schon verdächtig, wo sich aber starker, übelriechender Ausfluß aus der Nase, Geschwüre in derselben, Geschwülste verschiedenen Inhaltes unter der Haut, Vereiterungen innerer Eingeweide der Brust oder des Unterleibes vorfinden, muß das Fleisch als ungenießbar erklärt und den gesetzlichen Bestimmungen nach verscharrt werden. *) Art. 318. Ist ein Stück Vieh bei der Fleischbeschau zwar krank befunden, jedoch erkannt worden, daß das Fleisch davon, als der Gesundheit der Menschen unschädlich, noch genossen werden könne, so müssen die Metzger oder Viehschlächter, welche das Fleisch verkaufen wollen, dasselbe, bei Vermeidung einer Strafe von einem bis. zwanzig Gulden, von dem gesunden Fleische absondern und duich Ueberhängen eines weißen Tuchs bezeichnen. Sie dürfen überdies dieses Fleisch nur in den Schlachthäusern oder, wo keine solche find, nur in offenen Läden und mit Angabe der Eigenschaft des Fleisches, bei Vermeidung der vorhin genannten Strafe, rerkaufeu. Viehbesitzer, welche solches Fleisch verkaufen, müssen die Krankheit des geschlachteten Viehs auf ortsübliche Weise bekannt machen, bei Vermeidung gleicher Strafe. § 10 Von verunglücktem Vieh, welches bei der Besichtigung nach den oben angegebenem Kennzeichen sonst gesund befunden wird, kann der Genuß des Fleisches für eigenen Haushalt, oder auch der Verkauf für einen geringeren Preis von der Polizeibe- Horde erlaubt werden. Unter die Unglücksfalle gehören: 1) starke Verwundungen und Blutungen; 2) Bein- und sonstige Knochcnbrüche; 3) das nothwendige Abschlägen solcher Mutterthiere, welche wegen regelwidriger Lage und Große der jungen Thiere, oder J wegen regelwidriger Beschaffenheit der Geburtstheile, nicht gebaren können; desgleichen solcher, welche mit bedeutendem Vor- falle oder gar förmlicher Umstülpung der Gebärmutter (Tragsacks) behaftet sind; 4) das nothwendige Abschlachten von Thieren, welche fremde Körper verschluckt haben, die int Schlund stecken geblieben sind, J und nicht entfernt werden können; 5g desgleichen bei heftig aufgeblähtem Vieh, wo augenblickliche anderweitige Hulse nicht möglich war; 6g Vieh welches von einem wuthverdächtigen Hunde gebissen worden, darf als Schlachtvieh benutzt werden, wenn es sogleich j na(t, 'geschehenem Bisse geschlachtet wird; sind mehrere Stunden darüber hingegangen oder sind bereits Krankheitserscheinungen irgend einer Art eingetreten, so darf ohne besondere polizeiliche Erlaubniß dasselbe nicht mehr geschlachtet und genossen Zimmermann. v. D a l w i g k. In "allen"diesen Fällen muß das Schlachten des verunglückten Viehs binnen 8—10 Stunden nach dem geschehenen Unglückssalle erfolgt, und es darf noch kein Fieber eingetreten sein. s. 11. Von allen den Fleischbeschauern vorkommenden zweifelhaften Fällen sollen dieselben der Loealpolizeibehorde alsbaldige Anreige machen und die Entscheidung des einschlägigen Sanitätspersonals verlangen. §. 12. Verfehlungen der Fleischbeschauer werden durch die Großherzoglichen Kreisämter diseiplinansch, Zuwiderhandlungen der sonstigen Betheiligten nach dem Polizeistrafgesetz bestraft. Darmstadt, den 6. Juni 1865. Großherzogliches Ministerium des Innern. Gießen, den 1. August 1865. Betreffend: Die Einsendung der Handbuchs-Auszüge für 1865. Das G r o ß h t r ) o tz l i ch k K r e i s a m t Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendors u. d. Lumda, Crumbach, Ettingshausen, Gießen, Klein-Linden, Königsberg, Lich, Lollar, Mainzlar, Münster, Nieder - Bessingen, Rödgen, Trobe und Wieseck. Wir erinnern Sie an Einsendung der Handbuchs - Auszüge für 1865 binnen 8' Tagen bei Meldung von 1 sl. 30 fr. Strafe. K ü ch l e r. Gießen, am 1. August 1865. Betreffend: Die durch Beitreibung der Gemeintegelder im II. Quartal 1865 entstandenen Kosten. Das Groß herzogliche Kreisaml Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Albach, Burkhardsfelden, Ettingshausen, Klein-Linden, Münster, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Trohe, Waldgirmes und Wieseck. Wir erinnern Sie an Einsendung der Kostenverzeichniffe vom II. Quartal 1865 binnen 8 Tagen. K ü ch l e r. Polizeiliche Bekanntmachungen. Nachdem man wahrgenommen, daß in die Gräben der neuen, vom ehemaligen Junker'schen Hause nach der Promenade füh- renden Straße Schutt niedergelegt worden ist, wird bekannt gemacht, daß dies nach Art. 120 des Polizeistrafgesetzes bei einer Strafe von 30 fr. bis 10 fl. untersagt ist. L . , Das Vieh treiben über den Asterweg ist nach Art. 104 des Polizeistrafgesetzes bet einer Strafe bis zu 5 st. verboten. Gießen, den 8. August 1865. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. Gefundene G e g e n st ä n d e: Ein Taschenmesser mit mehreren Klingen, Pfeifenraumer und Pfropfenzieher, eine braune wollene Schürze mit rpthem Besatz, eine messingene Uhrkette, vier zusammengebundene Farbzeichen C. und einige Schlüssel. , Die Eigenthümer werden ausgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. Gießen, den 11. August 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. Gerichtliche und Privat- Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. 2640) Die Schuldner der hiesigen Pfanbund Leihanstalt, deren Pfänder in den Mo- naten Januar, Februar, März, April, Mai »uv Juni 1865 verfallen sind, werden auf- geforvert, in Cem Zeitraum vom 5. August bis zum 16. September dieselben einzulösen ober zu prolongiren, als sonst deren Ser» .. steigcrung am 23. Ociober v. I. stattfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst bet» zumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im BersteigcrungStermin gegen baarc Zahlung einlösen können. Pfänver aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden. Die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks werben ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gieße», den 2. August 1865. Die Pfandbausverwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 2426) Dienstag den 29. August, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dabiesigem Rathhause die Hofraithe des Metzgers Langsdorf, als: Flur Die. CkRlftr. yt7 21 Hofraithe in der Neustadt, gibt */, fr., y4g 11 Hofraum mit Scheuer das., unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 12. Juli 1865. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel. Vergebung von Arbeiten bei der Stadt Gießen. 2714) Dienstag den 15. August 1865, des Vormittags 9 Uhr, sollen auf hiesigem Ratdhause folgende Arbeiten an den Wenigstfordernden vergeben werden, als: Steinbrechen, veranschlagt zu 32 fl. Steinfahren, „ „ 124 „ Gießen, ben 11. August 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Arbeitsversteigerung. 2689) Mittwoch den 16. August! werden nachstehende Arbeiten an die Wenigst-! nehmenden vergeben: 1) Planirung des Vieinalwegs von Gießen nach Steinberg, 160 lau- sende Klafter, 2) Chaussirung von 100 laufenden Klaftern daselbst, 3) Beischaffung und Decken von 1 ‘/2 Cubikklaftern Kies. Zusammenkunft Morgens 11 Uhr auf dem genannten Vieinalweg bei Einmündung des Steinberger Fußpfads im Distrikt Tempel. Gießen, am 5. August 1865. Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg. Dr. Draudt. Vergebung von Fuhren bei der Stadt Gießen. 2712) Montag den 14. August 1865, des Vormittags 9 Uhr, soll auf dem Rathhause dahier die Wegfuhr des aus dem Stavikanale sich ergebenden Ausraums an den Wenigstfordernden vergeben werben. Gießen, den 9. August 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. 2711) Montag ben 14. August, Nachmittags 5 Uhr, soll Die Hafer - Ernbte von zwei Aeckern, brei Morgen groß, an Ort unb Selle versteigert werden unb ist Die Zusammenkunft am Seltersthor bestimmt. Gießen, Den 10. August 1865. In Auftrag: Weil> ig, Ortsgerichtsmann. 2721) Nächsten Donnerstag, den 17. b. Mts., Vormittags 10 Uhr, sollen zu Heuchelheim in der Wohnung der Philipp Steinmüller V. Wtttwe freiwillig versteigert werden, als: 1 gutes Zugpferd mit Geschirr, 2 Kühe, 2 Kälber, 1 großer Wagen mit Zugehör, 1 kleiner Wagen, Pflug, Egge, Heu und Stroh. Heuchelheim, den 11. August 1865. Großherzogliches Ortsgericht Heuchelheim. Jung. Frilgedolenes. 2680) Seine selbstbereitete, aromatische Orangen Punsch Essenze in ganzen, halben und Viertelflaschen em- pfiehlt Carl Scheible, Conditor. 2708) Unterzeichneter empfiehlt sich ben Herren Kappenmachern in allen Sorten von Kappen schirmen und S t u r m b ä n- dern, sowie in allen in dieses Fach rin» schlagenden Artikeln, billigst. Carl Plank, in der Wettergaffe. 2718) Neue Sendung von Frucht- und Mehlsäcken, Sackleinen, Fabrik- schurzen-, Cigarrenrahmen-, Schechter- unb Packleinen empfiehlt L. Jahreis. 2683) JncarnatKleesamen empfiehlt die Samenhandlung von Carl Deines. 2623) Eine Doppelflinte ist billig zu verkaufen. Wo? sagt Die Exped. b. BlttS. 2693) Incarnat-Kleesamen billigst bei Ernst Hermes, Mäusburg. Grover SS Baker s Nah maschine« Compagnie in Boston und New-Nork, alleinige Agentur und Niederlage für Oberhessen, Nassau, Kurheffen und den Kreis Wetzlar bei I. A. Busch Söhne, in Gießen. 2218) Die Vorzüglichkeit dieser Maschinen ist zu bekannt, als daß sie noch der Anpreisungen bedürfen, indem bis jetzt noch keine andere Sorte denselben gleichgekommen. Zur Erleichterung der Anschaffung derselben geben wir längere Zadlungssnsten. Unterricht gratis. 3* 51» Bnsch dröhne. 2644) Alle Sorten Brief- und Canzleipapiere, Briefcouverte, Geschäftsbücher, hannöverischen sowie hiesigen Fabrikats, Cöln-Mindener und Main-Weser-Frachtbriese billigst bei Carl Berger, Schloßgasse. Pserdeverloosung zu Frankfurt a. M. den 30. August. 2733) Loose hierzu ä 1 fl. 45 fr. sind zu baden bei Carl Roloff, am Walltbor. 2705) Bestes Jagd- und Scheibenpulver von Cramer und Buchholz, Zündhütchen, Patentschrot 2C. empfiehlt Earl Frech. 2722) Veranlaßt durch die Einführung des deutsch-französischen Handelsvertrages, haben wir Hierselbst eine Niederlage von Bordeaux-, Burgunder- und Champagner-Wein errichtet, welche wir hiermit zur geneigten Abnahme empfehlen. Aufträge von größerem Belang können aus unserem hiesigen Freilager entnommen, oder auf Verlangen auch^ in diretten Sendungen ausgeführt werden. G e b r. Ebel. I Export - Bier der Niedermeudiger Commandit-Brauerei, in vorzüglicher Qualität frisch eingelroffen, und empfehle ich solches flaschen- und faßweise, sowie in größeren Quantitäten bestens. C. O. Fre u n d. 2687) Von weißen Rübensamen in beiden Sorten (langen und kurzen) habe ich wieder neue Sendung erhalten. L. Jahreis. 2129) Die Maschinenfabrik und Lisen- gicherei von Düring & Hoffmann zu Hof Sinn bei Herborn liefert Bergwerks-Jauche- und Wasserpumpen ganz aus Metall in bester Ausführung rasch und billig, sowie landwirthschastliche Maschinen aller Art, uls: Fegemühlen, Häckselschneider, Schrotmühlen rc. rc. 2648) Woll-Batist zu Unifolmsbelnkleidcrn empfiehlt ____________ S. Hirsch Sohn. i Düngemittel der Ehemischen Fabrik chriesheim in Frankfurt am Main. Sauere PhvSphvrsauere Kalke (Su- perpbosphate), zur Düngung des Getreides, für Wiesen, Gemüse, Rüben, Futtergc- wachse, Reps rc. in drei Sorten. Gedämpftes Knochenmehl, (guani- sirt) in drei Sorten, feinem und gröberem Pulver, für Getreide re. NoheS Knochenmehl, gestampft. Concentrirte Dünger, in zwei Sorten (Griesheimer Guano) für Getreide, Repö, Tabak, Kartoffeln, Hopfen re. Weinbcrg-Dünger. Wiesen- Dünger. Guano-Phosphat. Baker Guanosuperphosphat. Svmbrerosuper-- phosphat. Peruanischer Guano, Baker-Guano. Reichthum an Gehalt. 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Eisf, ________________________am Lindenplatz. 2715) Im vormals Kra tz'schen Hause ist eine Stube, mit oder ohne Möbel, mit der Aussicht auf die Straße, zu vermiethen; auch kann auf Verlangen eine Bodenkammer dazu gegeben werden. 2134) Der 3. Stock meines Hauses ist zu vermiethen. I. G. D. Bapst. 2654) Ein kleines Familienlogis ist zu vermiethen. Daniel Rühl, _________________________RathhauS. 2428) Eine freundliche Familienwohnung ist zu vermiethen und kann alsbald bezogen werden Neuenweg Lit.B. Nr. 117. 2625) Zwei moblirte Zimmer mit schöner Aussichr sind zu vermiethen bet A. Zinßer, int Garten. 2559) In meinem Nebenhause ist ein kleines Familienlogis, auS 2 dis 3 Zimmern, Küche, Keller, Holzplatz ic. bestehend, zu vermiethen und alsbald zu beziehen. G. D. Brühl I. Wittwe, _____________________Kauz leiberg. 2713) Ein kleines Stübchen ist zu »er- miethen bet __________Schuhmacher B. W alter. 2702) In unserer Mühle vor dem Neu» stävter Thore ist ein Familienlogis, be- stehenv aus 4 Stuben, Küche und Keller, sogleich zu vermiethen. Franz Peppler & Comp. 1473) Der dritte Stock meines Hauses ist zu vermiethen.S. Florshe i m. 2728) Lei Frau Dr. Haustein sind zwei moblirte Stuben zu vermiethen. 2723) Mein Hinterhaus Lit. B. Nr. 59, aus 5 Zimmern, Kammer, Küche rc. bestehend, ist zu vermiethen und im October beziehbar.Carl Iughardt. Zimmer zu vermiethen. 2706) Auf dem Seltersberg Lit. E. Nr. 3 im unteren Stock ist ein gut moblirtes Zimmer zu vermiethen. 2690) Ein freundliches Familienlogis ist zu vermiethen. ______________H. Schmall, Lindenplatz. 2681) Der oberste Stock meines Hauses, mit der Aussicht auf die neue Anlage, ist zu vermtethen und kann sogleich bezogen werden bet A. K. Worms, _____________Seltersweg. 2727) Eine geräumige Familienwohnung ist zu vermiethen und am 1. November, auf Verlangen auch früher, zu beziehen. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. 2710) Ein Zimmer, mit oder ohne Möbel, ist zu vermiethen Kirchenplatz Lit. A. Nr. 22.__________________________________ 2031) Ein Logis in Lit. B. Nr. 75 in den Neuenbäuen ist zu vermiethen. Beilage zu Nr. 64 des Anzeigeblatts. Vermiethungen. 2682) Ein vollständiges Logis gleicher Erbe ist zu vermiethen. Dasselbe kann auch zu einem Laden eingerichtet und sogleich bezogen werben. A. K. Worms, SelterSweg. 2726) Ein freundliches mbblirtes Zimmer ist zu vermicthen bei Ehr. Peiri, Reichensanb. 2695) Eine nach der Straße gehende Familienwohnung und eine Mansarde ist zu vermiethen bei 21. Schultheis, jun., SclterSweg L>t. C. Nr. 9. 2725) Ein moblirtcs Zimmer ist zu vermiethen Lil. A. Nr. 137 am Wallthor. 2686) DaS Logis, welches Frau Landrichter Heinzerling in meinem Hause bisher bewohnte, ist anderweit zu Demut» ldcn. Louis Labroisse. 2246) Ein Familienlogis, bestehend aus 8 Zimmern nebst Zubehör, ist im Ganzen oder auch getrennt zu vermiethen. Wo? sagt die Exped. d. Bltts. 2224) In meinem Nebenhause ist eine kleine Familienwohuung zu vermieihen. ____________Carl Hensel Wittwe. 2447) Ein mbblirtes Zimmer ist zu ver- miethen Lik. B. Nr. 136 auf dem Neuenweg. 2643) Ein Fam>lienlogis ist zu ver- mitthen unb Anfangs October zu beziehen. Carl Berger, Schloßgaffe. 2660) Das von Herrn Musik-Director Mittler bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen und im Eecember beziehbar. __________________P h. Schlatter. 2290) Der untere Stock im M a q n u e'- scheu Hause tn der Brandgasse ist anber- we>t zu vermieihen und alsbald zu beziehen 2563) Der unterste Stock meines Hauses ist zu vermicthen und alsbald zu beziehen, wobei bemerkt wirb, baß auch noch Stallung abgegeben werden kann. __Peter Bogt I. Wittwe. 2614) Zwei schön möblirte Zimmer, das e ne mit Cabinet, sind auf nächstes Semester zu vermiethen. Das Nähere bei der Exped. t. Bltts. 2661) Aui dem Reichensand sind zwei große freundliche Zimmer, mit oder ohne Möbels, vom 1 October d. I. an zu ver- miethen. Näheres bei der Exped. b. Bltts. 2639) Ein mbblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei Musiklehrer Geller, Reichensand. 2320) Ein Familienlogis von 3 Zimmern mit allem Zugehör ist zu vermiethen. Carl Plank, Wettergasse. Vermischte Anzeigen. 2701) Ein Kinder-Kittelchen ist gefunden worden. Das Nähere bei der Exped. dieses Blattes. 2645) Maurergesellen und Handlanger finden gegen guten Lohn dauernde Beschäf. tigung bei Chr. Haubach. 2734) Ein kaufmännisch gebildeter junger Mann mit schöner Handschrift wünscht noch einige Stunden des Tags mit Führung von Geschäftsbüchern auszufüllen. Nähere Aus- kunft ertheilt die Exped. d. Bltts. 2732) Nächsten Dienstag, den 15. August, Abends 6 Uhr: Sommer-Concert im Zinßer'schen Garten. S ch i e r h o l z. A „ Auswanderern <2/'; -1 > / Nachricht, daß ich neben der mir ertheilten Con- cession zur Beförderung von Auswanderern über Bremen nun auch Vollmachten für Hamburg, Antwerpen und Havre erhalten habe. Heinrich Ferber, neben dem Rathhaus. Generalversammlung des Handelsvereins 2698) Montag den 14. August, Abends 8 Uhr, im Gasthof zum Einhorn. Tagesordnung: 1) Mittheilung der Einläufe seit der letzten Generalversammlung. 2) Beschickung des im September zusammentretenden deutschen Hanbelstages. 3) Handelsbericht pro 1864. 4) Octroifrage. Der Vorstand. 2699) Sonntag den 13. und Montag den 14. August: Kirchweihfest zu Heuchelheim. Hierzu beehren sich crgebenft einzuladen die sämmt- lichen Wirthe zu Heuchelheim. Für Auswanderer. Die comefsionirte Agentur von (Earl Spruch, Wallchorstraßc, empfiehlt sich zur Beförderung von Auswanderern nach allen Häsen von Amerika, durch die vorzüglichsten Dampf- und Segelschiffen via Bremen zu den billigsten Paffagepreiscn. 2729) Sonntag den 13. August: Großes Eoncert im Schützeugarten zu Wetzlar, ausgeführt von dem ganzen Musik - Corps des Rhein. 8. Jäger - Bataillons. Entree: ä Person 9 kr. Anfang Nachmittags 4 Uhr. Es ladet hierzu ganz ergebenst ein: H. Kuhn, im Schützengarten. illulili- und Verschönerungs - Verein, 2704) Es ist jetzt mit ziemlicher Gewißheit anzunehmen, daß lie neue Musik.Capelle in's Leben tritt. Wir begrüßen die. selbe mit Freude. Das Publikum sieht recht wohl ein, daß es eben nicht thunlech ist, hingeleierte Musik gar nicht, oder einen Komplex falscher Töne mit falschem Gelde zu honoriren, unv daß es sich bei einem kleinen alljährlichen Zuschüsse für unsere jetzige gar nicht unbedeutende musikalische Wein- und Biersteuer auch einen wirklichen musikalischen Genuß verschaffen wird. — Es liegt somit im Interesse eines Jeden, nach Kräften beizusteuern. Es war in diesem Blatte die Rede, statt des Musik- einen Verschönerungs-Verein in's Leben zu rufen. Gießen liefert für einen solchen ein dankbares Feld. Was zuerst das Aeußere unserer Häuser anbelangt, so kann in der That unsere Stadt andern als Muster dienen. Der Ver- schönerungs-Verein beginne dcßhalb seine Thätigkcit zwischen een Häusern. Dort in der Höhe bangt die Freiheit! Die Unmasse uralter Dzierzon's sehen mit ihrem halbblinden Auge gar traurig d'rein. Diese in recht niedliche Miniatur. Schweizerhäuschen umzuwandeln und somit in der Stadt eine große Anzahl anmuthiger Durch-, sichtspartieen zu schaffen, wäre eine recht dankbare idillische Aufgabe. Zweckmäßiger dürfte übrigens doch aus polizeilichen Gründen die Form des veredelten Wachtel-Käfigs mit dichtem Drahtgitter . bis zur Erve fein, um tobsüchtige Zeitungsartikel oder dergleichen geheime Actenstürkchen nicht in's Publikum gelangen zu lassen. Die betreffende oberirdische Canalisirung in spec. in den Reuenbäuen ist schön und zweckmäßig, denn nach einem Gewitterregen sieht sofort jeder Laie, wo's etwa fehlt. — Durch ein zweites Werk könnte der Verschönerungs-Verein sich selbst und der Stadt ein bleibendes Denkmal und obendrein dieser Ruhm und großen Verdienst schaffen; nämlich durch eine solide Fassung unserer kothsauren Schwefelquelle am Stammler - Schüler'schen Ecke des Neuenwegs, etwa in Form eines erhabenen Monuments a la J. M. Farina mit einer oben offenen Gase ausströmenden Urne. Diese haben in den letzten Jahren an Jntensioität ^genommen ; auch ist nach allem Voraus- gegangenen nie und nimmer zu erwarten, daß dieser ausgezeichneten Quelle jemals durch Movernisirung wie in andern Städten Abbruch geschieht. Vorübergehende und Kranke könnten dann diese Herzstärkung in concentrirtester Weise einathmen. Eine derartige Quelle ist bis jetzt in wissenschaftlichen Babebüchern unbekannt, da aber seither ihre Wirkung auf die Gesundheit total au^et Acht gelassen, so ist durch ihre Fassung und ausgedehnte Benutzung dem Schaven für die Stadt wieder beizukommen. Denn das Neue zieht an, und wir sehen schon im Geiste die Engländer die benachbarten Spielbäver verlassen, und sich an unserer Urne den nächsten Platz erboxen, um hier Spleen, Pienz und Stockschnupfen für immer zu heilen. — Das Plätzchen für Pas Denkmal mit einigen Ruhebänken in nächster Nähe wird die Stadt gratis geben, dafür ziere dasselbe dar Gießener Stadtwappen mit der goldenen Devise: Der Stabt Gi-ßcn ber Verschönerungs - Verein. K. Gabelsberger Slenographen-Verein. 2730) Das auf heute, Samstag den 12. August, bestimmte Stiftungsfest des Vereins findet nicht statt und wird dessen Abhaltung bis auf Weiteres aufgeschoben. . Der V-o r st a n d. Arveiterbildungs -herein. 2719) Unter Hinweisung aus §. 25 der Statuten findet Vie Monatliche Hauptversammlung Montag den 14. August, Abends 8 Uhr, im Promenadehaus statt. Der Vorstand. 2709) Einen Lehrling sucht L. Frohnhäuser. 1222) Unterzeichneter empfiehlt seine auf dem Römerberg Rr. 12, neben ter Nicolaikircbe zu Frankfurt a. M. gelegene Restauration zum Schwarzen Stern in guten und billigen Speisen, kalten und warmen Getränken. C. Falbeck, Frankfurt a. M., Römerberg Nr. 12. Zugelaufen: ein schwarzer Däcksel mit weißer Brust dem Johannes Ulm in Allendorf a. d. Lahn. Die tjduptiujcntur einer Lebensversicherung für Gießen und Bezirk ist zu vergeben. Reflec- tanten belieben ihre Adresse sub R. R. Nr. 182 im Hotel zum Einhorn ab- zugeben. (2724) Frischdäcker zu Gießen. Sonntag den 13. August. Karl Steinberger in der Löwengaffe. Jacob Ronstadt in der Neustadt. Ernst Wallenfels in der Wallthorstraße. Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 13. August. Morgens: Pfarrer Dr. Seel (Antrittspredigt). Nachmittags: Eand. Hardt von Grvßen-Llnden. Universitäts-Gottesdienst. Um 11 Uhr: Professor Dr. Hesse. Kopulirte. Den 10. August, Dr. Joseph Karl Weber, practischer Arzt in Mainz, des Advocat-AnwaltS in Alzep, Joseph Ferdinand Weber, ehelicher Sohn; und Christine Auguste Friederike Frech, des Bürgers und Kaufmanns, Christian Karl Frech, eheliche Tochter. Getaufte. Den 5. August. Ein unehelicher Sohn von hier, Georg Karl, geboren den 13. Juli. Den 6. Augu st. Dem Ortsbürger in Wieseck und Fabrikarbeiter dahier, Johannes Kreiling, eine Tochter, Dorothea Karoline, geboren den 20. Juli. Denselben. Dem Ortsbürger in Climbach und Schmied in der mechanischen Werkstätte der Main-Weser-Bahn dahier, Balthasar Weller, eine ZwitlingStochter, Elisabeth Margaretha Philippine Henriette, geboren den 24. Juli. Denselben. Dem Bürger und Hutmacher, Emil Gail, eine Tochter, Emilie Luise Karoline Johanna Christine Marie Elisabeth, geboren den 20. Juli. Denselben. Dem Bürger und Fuhrmann, Maximilian Henkel, ein Sohn, Maximilian Karl Jacob Heinrich Adam, geboren den 10 Juli. Denselben. Dem Burger in Frankfurt a. M. und Kaulmann in New - Jork, Johann Georg Kuchler, eine Tochter, Rosa Christiane Nanny Elisabeth, geboren den 1. Juli. Den 7. August. Dem Bürger und Küfermeister, Karl Christian gj.il, ein Sohn, Ernst Karl Emil, geboren den 15. Juii. Beerdigte. Den 5. August. Bertha Müller, des evangelischen Lehrers an ter Stadtmädchenschule, Johann Georg Müller, eheliche Tochter, alt 5 T., gestorben den 3. August. Denselben. Auguste Adolfine Henriette Fortunata Friederike Langsdorf, des Bürgers und Metzgermeisters, Johann Joseph Langsdorf, eheliche Tochter, alt 14 T., gestorben den 3. August. Den 6. August. Johann Karl Hermann Wei- dig, des Burgers und Kaufmanns, Heinrich Wei- dig, ehelicher Sohn, alt 5 M. 21 T., gestorben den 4. August. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Dr. Seel. Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.