■fanj iU icfd)i'ne iHnnc Hü«, ■J unv fr. 89, in. rachen sichäs- rg. Mäd- j) für ki der für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wüchentttch zwei Mal: mäßigen PoßauffcklagS 1 fl- 42 kr. JE l»2 Mittwoch« und Samstag«. - Preis de« Jahrgang« für Einheimisch. 1 st. 42 kr., für Auswärtig, incl. de« vorschrtft«- — Autwärt« abonntrt man stch bei allen Postämtern. — 3n Gießen bei der «rvedition «Eansteiberg «it. B. Nr. 1). Samstag den 3. August LGSÄ. Amtlicher Theil. Slbiin, ifahren »arte; er ein» 'Je als cS bei fanden chlnng > ni inen !. 1, welch» i treten r'h- 865? 41-45| 6j-57l Oj-Llj 6-37 I-30 3-55 14J-45 271-28! nn M r Verordnung, bte Verhütung des Schlachtens und des Genusses von ungesundem Schlachtvieh betreffend. Da die unterm 2. October 1838 ergangene Verordnung zur Verhütung des Schlachtens und des Genusses von ungesundem Schlachtvieh nebst der Instruction für die Schlachtvieh, und Fleischbeschauer vom 12. Oktober 1838 sich ale'ungenügenderwiesen haben, auch mit den Bestimmungen des seitdem erschienenen Pclizeiprafgesetzes nicht überall im Einklang stehen, so wirb unt r -mschns.» in jt6„ @ralinet tl, -inv.stm. aber Ein solcher und für Verhinderungen desselben ein Stellvertreter zu bestellen. . , §. 2. Die Ernennung der Flelschbeschauer und deren Stellvertreter geschuht nach Anhörung der Ortspolizeibehorde durch die Großherzoglichen Krcisämtcr auf Widerruf und steht diesen letzteren auch die Disciplinarbefugniß über dieselben zu. §. 3 Die Fleischbeschauer und deren Stellvertreter haben sich vor ihrer Ernennung einer Prüfung und Jnstrmrung durch das Sanitätspersonal zu unterziehen und erfolgt daraufhin erst ihre Verpflichtung durch die Großherzogttchen ^^amter. 4. Wo praktische Vcterinärärzte die Verrichtung der Fleischbeschau übernehmen können und wollen, sollen dieselben vor allem berücksichtigt werden, die besondere Prüfung durch das Sanitätspersonal kann in solchen Fallen unterbleiben. § . 5. Die Fleischbeschauer und deren Stellvertreter haben sich genau nach der ihnen ertheilten Instruction zu richten und sind in Ausübung ihrer Functionen der Localpol.zeibehörde und dem Sanitätspersonal untergeben, baden etwaige Zuwiberhand- langen gegen die Bestimmungen des Polizeistrafgesetzes und die Instruction der ersteren anzuzergen und den Verfügungen beider willig Fol^ Großherzoglichen Kreisämter sowohl, als auch das Sanitätspersonal werden sich bei gelegenheitlicher Anwesenheit über gewissenhafte Befolgung der Instruction von Seiten der Fleischbeschauer und deren Stellvertreter überzeugen suchem § . 7. Die Entscheidungen der Fleischbeschauer oder deren Stellvertreter müssen befolgt werden; cs steht jedoch deßfalls dm, Betheiligtcn eine Beschwerdeführung bei der Polizeibehörde frei, welche nöthigenfalls und wenn es möglich ist, eine nochmalige Beschauung durch das einschlagcnde Sanitätspersonal veranstalten und nach Befund daraufhin eine abandernde Verfügung erlassen kann. Leistet der Betheiligte der Entscheidung des Fleischbeschauers keine Folge, so muß letzterer die ceßfallsige Anzeige der der Ortspolizeibehörde machen, die dann die geeignete Untersuchung und Bestrafung des ersteren zu veran assen ha - § . 8. Die Gebühren der Fleischbeschauer für die äußere und innere Besichtigung, Untersuchung des Schlachtviehs und für den darüber von dem Fleischbeschauer alsbald auszustellenven Schlacht- oder Beiundschein sollen e|ehen. a) von einem Stück Rindvieh (Pferde) in 8 Kreuzern, b) von einem sonstigen Stück Schlachtvieh in 4 Kreuzern. Diese Gebühren sind von den betreffenden Eigenthumern oder Auftraggebern bei Aushändigung des schlacht- oder Befundscheins zu entrichten. Darmstadt, den 6 Juni 1865. In Allerhöchstem Auftrage: Großherzogliches Ministerium des Innern. v. D a z w i g k. Zimmermann. I n st r n e t i o n für die Schlachtvieh- und Fleischbeschauer. §. 1. Die Fleischbeschauer und deren Stellvertreter sollen das ihnen übertragene Geschäft nach bestem Wissen, gemäß der nachstehenden Instruction, mit Treue und Gewissenhaftigkeit verrichten. 2. Die Fleischbeschauer haben alles Schlachtvieh sowohl vor als nach dem Schlachten genau zu besichtigen.*) Im leben- den Zustande haben sie auf Nachfolgendes besonders Rücksicht zu nehmen: a) daß die zu schlachtenden Tdiere als Kaufmannsgut betrachtet werden können; b) daß das vorgeführte Schlachtvieh die allgemeinen Zeichen der Gesundheit an sich trage, insoweit man dieß noch dem äußeren Ansehen wahrzunehmen vermag. Dazu gehört: • daß die Tdiere lebhaft und munter aussehen, daß die Haare glatt und glänzend auf der Haut liegen, die Augen gehörig in den Augenhöhlen vorliegen und dabei natürlich und lebhaft bewegt werden, daß die Haut locker anzufühlen sei, der Grund der Ohren und Hörner Vie natürliche Körperwärme habe, ver Spiegel der Nase (Fletzmaul) gehörig feucht sei ; baß die Thiere leicht athmen, das dargereichte Futter ordentlich fressen (das Rindvieh wieverkauen), den Mist gehörig absetzen und die Bewegungen grave unv natürlich verrichten; Vaß besonders bei dem Schaasvich die inneren Augenlieder, das Zahnfleisch und die Haut von blaßrother gesunder Farbe sind, und die Wolle nicht leicht ausgeht; daß Kälber, insoweit cs sich erkennen läßt, nicht unter einem Alter von 14 Tagen stehen. §. 3. Nach dem Abschlachten ist bei dem Aufbruche auf die nachfolgenden, den gesunden Zustand bezeichnenden Kennzeichen genau zu achten: Die Haut muß sich beim Abziehen leicht trennen und sich keine wässerigen oder blutigen Ergießungen, oder sonst etwas Widernatürliches, zwischen Haut und Fleisch wahrnehmcn lassen. Die Eingeweide müssen ihre natürliche Farbe unv Beschaffenheit haben, besonvers soll die Milz von eigenthümlicher, braunröthlicher Farbe sein, im Innern ein festes körniges Gewebe haben. Die Lungen müssen eine blaßrothe Farbe, ein lockeres und leichtes Gewebe haben und von der natürlichen Größe nicht abweichen, die Leber und Nieren von frischer braunrother Farbe und von einem festen Baue sein. Das Fett von jungen gesunden Tbieren ist von weißer Farbe, dagegen ist das von älterem Rindvieh von gelblichem Aussehen. 4. Findet sich bei der äußeren und inneren Beschau die oben angeführte natürliche Beschaffenheit des Schlachtviehs, so ist dasselbe für gesund zu erklären und der Befundschein auszustellen. (Fortsetzung folgt.) *) Polizeistrafgesetz Art. 313. ES darf von keinem Metzger, Viehschlächter oder Wirthe oder Garkoche, welcher Fleischspeisen verabreicht, bei Vermei düng einer Strafe von drei bis zehn Gulden, Vieh (Rindvieh), Schweine, Schaafe oder Ziegen) zum Zwecke des Genusses des Fleisches von solchem geschlachtet werden, wenn nicht vorher eine Besichtigung des zu schlachtenden Stücks Vieh durch den dazu verpflichteten Fleischbeschauer flattgefunden hat. Art. 314. Bei Strafe von drei bis zehn Gulden ist es den im Art. 313 erwähnten Gewerbtreibenden untersagt, frisches Fleisch von einem Stücke Vieh, bei welchem eine (innere) Besichtigung durch den Fleischbeschauer nach erfolgter Abschlachtung unterblieben war, zu verkaufen oder seil zu bieten. Art. 315. Die Bestimmungen der Artickel 313 und 314 finden auch Anwendung, wenn sonstige Privatpersonen von dem für ihre Haushaltungen geschlachteten Vieh einen Theil an einen der in dem Artikel 313 erwähnten Gewerbtreibenden verkäuflich abgeben wollen, oder öffentlich seil bieten. Art. 316. Wer vor Besichtigung des geschlachteten Vieh« die Eingeweide wegbringt, oder die Befichtigung derselben unmöglich macht, wird — nebst der Eonfiscation des Fleisches — mit drei bis zehn Gulden bestraft. B e k a n n t in a ch u n g. Kaufmann C. W. Dietz zu Gießen hat Vie bisher geführte Unteragentur für Vie Beförverung von Auswanverern für den Hauptagenten C- F. Schwarz zu Echzell, beziehungsweise die Kaufleute und Schiffsbefrachter I. H. P. Schröder & Comp. zu Bremen niedergelegt und um Rückgabe der von ihm gestellten Caution nachgesucht. Ansprüche, welche der Rückgabe der Caution etwa entgegengesetzt werden sollen, sind daher innerhalb 6 Monaten bei der unter- zeichneten Behörde mit einer Nachweisung darüber anzumelven, Vaß deshalb bei dem zuständigen Gerichte Klage erhoben ist, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die Caution zurückgegeben wird. Gießen, den 27. Juli 1865. Großherzogliches Kreisamt Gießen. K ü ch l e r. polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegen stände: Eine grüne (Oesterreicher) Knabenmütze, ein weißes Taschentuch, gez. L. G. 12, ein kesgl. gez. A. Sch. 6, ein desgl. gej. C. li. 4, em desgl. gez. P. M. 12, ein baumwollenes Taschentuch mit gelbem Grund und ein seidenes Taschentuch mit braunem Grund und gelben Blumen (alle auf dem Loos'fchen Felsenkeller gefunden), eine weiße Manchette, ein goldener Ring mit Den Buchstaben B. 0., ein Cigarren - Etuis von schwarzem, inwendia braunem Leder, ein grobes Handtuch, gez. W. S., und ein alter Kamm , fünf Schlüssel in einem Ring, darunter zwei Hohlschlüssel (auf der Schoor gefunden), ein Taschenmesser mit zwei Klingen, ein weißer Unterärmel mit einem Doppelknopf und ein braunes seidenes Halstüchelchen. Die Eigentümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werken. Gießen, den 4. August 1865. Großherzogliche Polizeiverwaltung ver Provtnzialhauptstavt Gießen. Rover. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. ^biitalUiiung. Oeffcntlichc Aufforderung. 2626) Forderungen und Ansprüche jever Art an'den Nachlaß der Justus Kuntz'schcn Eheleute dahier sind so gewiß binnen 4 \ Wochen specifieirt dahier anzumelden, widrigenfalls sie bei Regelung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben. Gleichzeitig wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Diejenigen, welche Zahlungen an den Justus Kuntz'fchen Nachlaß zu leisten haben, dies an den hierzu bestellten Erheber Jeremias Fr i edel dahier zu thun haben. Gießen, den 2. August 1865. GroßherzoglicheS Stadtgericht Gießen. Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Affessor. Besondere Bekanntmachungen. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. 2640) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai unt Juni 1865 verfallen sind, werden auf- geforvcrt, in dem Zeitraum vom 5. August bis zum 16. September dieselben einzulbsen oder zu prolongiren, ül« sonst deren Versteigerung am 23. Oktober d. 3- stakksindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst bei- zumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Beisteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können. _ Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden. Die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks werten ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 2. August 1865. Die Pfanohausverwaltung. Bieler. Pfeil. 2602) Die Pfandscheine Nr. 88835 unt 88922 sind abhanten gekommen. Da nun die bezüglichen Gegenstände ausgelöst werden sollen, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jene Scheine bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst Vie Pfänder ohne Weiteres verabfolgt werden. Gießen, den 31. Juli 1865. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. V erlteigr rungen. Vergebung von Arbeiten bei der Stadt Gießen. 2597) Montag den 7. August 1865, ves Morgens 9 Uhr, sollen auf dem Ratdhause dahier folgende Arbeiten an den Wenigstforverndcn verge- den werden, als: Pflasterarbeit, veranschl. zu 309 fl. 23£ fr. Anfuhr von Kies, „ „ 36 „ 24 „ Verbreitung deffeiben, veranschlagt zu .... 8 „ 36 „ Gießen, den 29. Juli 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. 2601) Montag den 7. August v. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem Gießener Stavlwalve, Distrikten Neuhege und Heingesboden, nachver- zeichneles Hotz öffentlich versteigert werden, als: 7*/2 Stecken Eichen-Prügelholz, 1075 Wellen „ Reisdolz, 6 Stecken Fichten-Stockholz, 289 Wellen „ Reisholz, 41 */2 Stecken Lärchen-Stockholz, 963 Wellen „ Reishol,, 6 Eichen-Stämme mit 127 Cubikfuß, 378 Lärchen- „ „ 10926 18 Fichten- „ „ 283 „ 1 Kiefern-Stamm „ 12 „ 45 Eichen-Stangen „ 97 „ 383 Lärchen- „ „ 598 „ 192 Fichten- „ „ 367 „ Die Zusammenkunft ist auf der Licher Chaussee am sog. Fichtcnkopf. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martini d. Z. gestattet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden hiermit ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 31. Juli 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Verpachtung von Weiden-Nutzungen. 2642) Dienstag den 8. v. Mts., Vormittags 9 Uhr, soll der Korbweivenschnitt aus den fiskalischen Pflanzungen an der Lahnstreckc von Gießen bis Heuchelheim an die Meist- bleienden für Vas laufence Jahr verpachtet werden. Die Zusammenkunft ist aus der Lahnbrücke dahier. Gießen, am 3. August 1865. Großherzogliches Krcisbauaml Gießen. Holzapfel. Arbeltsverstelgerung zu Rodheim. 2604) Montag den 7. August, Morgens um 8 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhaus die an der Kirche dahier vorzunehmenden Reparaturen durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden, als: Maurerarbeit, veranschl. zu 101 fl. 22 fr. Schlosserarbeit, „ „ 140 „ — „ Glaserarbeit, „ „ 40 „ — „ Weißbinderarbeit, „ „ 21 „ — „ Rochcim, den 1. August 1865. Der evangelische Kirchenvorstand. 3- A.: Körner, Bezirfsbauaufseher. Arbeltsverstelgerung. 2562) Samstag den 5. August, Nachmittags 4 Uhr, soll auf dem Gemeinvehause dahier das Ausgraben und Aufmavern dreier Brunnen im Ort, veranschl. zu 678 fl., öffentlich, unter den im Termin eröffnet werdenden Bedingungen, in Akkord gegeben werden. Annerod, am 26. 3uli 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Annerod. 3. A.: L. Hahn, Bezirfsbauaufseher. 2494) Montag den 7. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahlesigem RatdbauS von den ehemals Rathfchöff Seipp'schen Aeckern, jetzt der Frau Auguste Leeo gehörend, an den Meistbietenden auf Erb- und Eigenthum versteigert werden, als: Flur 9ir. □■Rlftr. */6 1510 Acker über dem Krofdorfer Weg am Fabricius'schen Acker, bisher an H. Wagner in Gleiberg verpachtet, 47n8 439 Acker in der Schwarzlach, war bisher an Gg. Wei- dig verpachtet, *7h2 698 Acker auf ter Warte, auf den Weg, war bisher an Ehr. Wallenfels verpachtet, *%5u-38 708 Acker, ein Baumstück an der Frankfurter Chaussee, rechts, war bisher an Wilh. Rühl verpachtet, *°/224 930 Wiese, Garten an der Schoor im Gartscld, war bisher an Herm. Schwan verpachtet, *7.z,/biszo 1048 Wiese im Biegen am Schied- qraben, neben der fiskali- schen Wiese bei der Wie- secker Mühle, 26/2o2 1057 Wiese, die Lachwiese genannt, am Stolzenmorgen, und liegt an den fiskalischen Wiesen, an Herrn Poststall- meister Kempff. Gießen, den 20. 3uli 1865. 3n Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann. Arbeltsverstelgerung. 2620) Montag den 7. August, Vormittags 8 Uhr, soll in der Wohnung des Unterzeichneten die Anfertigung drei neuer Fenster für die hiesige Synagoge in Accord gegeben werten. Alten-Buseck, den 2. August 1865. Der Vorsteher: S. L. L ö b e r. 2613) Montag den 7. August, Vormittags 9 Uhr, fassen Die Unterzeichneten am Brand neben dem Zeughause circa 25 Stämme unbearbeitete« Eichen-Bauholz bis zu 35 Fuß Länge unk 12 Zoll Durchmesser, sowie circa 500 Cubikfuß altes noch sehr gutes Bau- holz, mehrere Tbüren u. s. w. öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung versteigern. Carl Zughardt & Ottens. 2621) Montag Den 7. D. Mts., Nachmittags 3 Uhr, wirD mit Der schon angezeigten Bücherversteigerung in Dem Hause des Herrn Georg Becker in der Marktstraße der Anfang gemacht , und sollen Montag den 7. d. MtS. bit Nrn. 1—463, Dienstag den 8 die Nrn. 464—908a, Donnerstag den 10. die Nrn. 909—1459, Freitag den 11. die Nrn. 1460—2212a, Montag den 14. die Nrn. 2213—2767, Dienstag den 15. die Nrn. 2768—3637, Donnerstag den 17. die Nrn. 3638—4089, Freitag den 18. die Nrn. 4090—4441, Montag den 21. die Nrn. 4442—4707, Dienstag den 22. die Nrn. 4708 bis Ende vorgenommen werden. Kataloge sind zu erhalten bei C h r. Pb. Vogel, in der Markistraße. Gießen, den 2. August 1865. Frilgedotenes. 2648) Woll - Batist zu Uniformsbeinkleidern empfiehlt S. Hirsch Sohn. 2669) Alle Sorten Wein-Essig, namentlich weißen und rothen Burgunder- und Einmach-Efsig, empfiehlt L. Iahrejs. 2918) Chocolade eigener Fabrikation, für deren Güte ich garanlire, als: seine Gcsundhcits . Chocolade, i „ Gewürz- „ billigst, „ Vanille- „ ) Cacoigna, in Schachteln ä 15 u. 30 fr., Caeao-Masse, prima, 1 st. pro Pfund, bei Ernst Hermes, Mäusburg. 2598) Jncarnat-Kleesamen em- pfiehlt_____________________Emil Pistor. 2649) Neue Sendung von Damengürteln, Gürtelband und Schnallen empfiehlt billigst Carl Wenzel. 2622) Leverlappen zum Fensterputzcn sind zu haben bei Lederhandler Plank, in der Wettergasse. 2599) Waschmaschinen neuester Construction empfiehlt Emil P i st o r. 2566) Sehr guten Limburger Käs, ä 8, 12 und 16 fr. pro Pfund, empfiehlt _____________________I. G. Appel. 2653) Vorzügliche reife Sauerkirschen werden zu 5 und 6 fr. pro Pfund abgegeben bei _______L. Hartmann, in der Schanz. 2652) Jncarnat-Kleesame» bei Balth. Spruck. 2515) Selterser-, Soda-, sowie sämmt- liche künstliche und natürliche Mineralwasser, Limonade Gazeuse, in ganz frischer Füllung, stets vorräthig bei Julius Wallach. 2623) Eine Doppelflinte ist billig zu verkaufen. Wo? sagt die Expeb. d. Bltt«. 00 Für Kranke zu empfehlen: Reinen alten Malaga, direkt bezogen, pro Flasche 1 » n n u u » Vi ff Lacrima > Cristi, „ „ „ „ 1 u ff , n ff ff / k. I n st i t u t s. Anfang 4 U r. Cöln-GLeßener Cifenbahn. 31) Ab führten nach: Amsterdam, Rotterdam *84S M. Deutz (Cöln) 6 *84S M. 12t$ 4 N. Dillenburg 6 *84S M. 1245 4 N. 7,o Ab. Düsseldorf 6 *84S M. 124S 4 N. Siegen 6 *845 M. 1245 4 N. * bedeutet Schnellzug. Frifchdücker ?u Gichen. Sonntag den 6. August. Heinrich Elemmrath auf dem Neuenweg. Karl Loder am Lindenplatz. Jacob Nonstadt in ber Neustadt. Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde zu Gießen Gottesdienst. A m 6. A u g u st. Morgens: Pfairer Lanbmann. Nachmittags; Pfarrer Decker von Rodheim. K o p u l i r t e. Den 29. Juti. Karl Wilhelm Henrich, Bürger itr.D Gastwirlh auf tein Alleehaufe zu Homburg, deck verstorbenen dastgen Bürgers und GastwirlhS, Johann Georg Henrich, ehelicher Sohn , und Luise ! Auguste Amalie Julie Bulker. deS verstorbenen ■ evangelischen Pfarrers zu Erurnstadt. Tbeodor : Volker, eheliche Tochter. Getaufte. Den 2 0. Juli. Dem Bürger und Tbürmer, Franz Philit'v Bauer, eine Tochter, Gertrude Wilhelmine Tbeodore Luise, geboren den 19. Juni. Den 27. Juli. Dem Bürger und Briefträger, Jacob MauS, «ine Tochter, Emilie Auguste Franziska Elisabeth, geborei, den 11. Juli. Den 28. Juli. Dem Bürger und Metzgermeister, Georg Dietrich Dörner, tin Sohu, Georg Dietrich, geboren den 1. Juli. Den 29. Juli. Dem Bürger zu Montabaur und Kaufmann dadier, August MonlanuS, eine ZwillingStochler, E.ise, geboren den 29. Juli. Den 1. August, Dem evangelischen Lehrer an der Stadtmädcheuschule, Johann Georg Müller, eine Tochter, Berlha, geboren den 29. Juli. Beerdigte. Den 2 5. Juli. Eine todtgeborene Zwillingstochter deS OrlSburgerS zu Climbach und Schmieds in der mechanischen Werkstatt« dec Main-Weser- Bahn dahier, Balthasar Weller, geboren den 24. Juli. Den 27. Juli. Julius Hartmann, Bürger und Schneidermeister, alt 77 I. 11 M. 25 T., gestorben den 25. Juli. Den 28. Juli. Karl Daniel Krämer, Groß- herzoglicher llnimrsitälspedell, alt 65 I. 5 M. 2 T., gestorben den 26. Juli. Denselben. Johanna Luise Katharine Karoline Friederike Christiane Franz, de« Bürger« und Schreiners, Karl Franz, eheliche Tochter, alt 5 M. 15 T., gestorben den 27. Juli. Denselben. Anna Karoline Friederike Georgine Wallenfels, des Bürgers und Bäckermeisters, Karl Wallenfels II., eheliche Tochter, alt 2 M. 20 T., gestorben den 26. Juli. Den 2 9. Juli. Karoline Julie Herdt, des OrlSbürgerS und GlasermeisterS in Sickenhofen und WerkfuhrerS bei Wittwe Fillmann dahier, Valentin Herdt, eheliche Tochter, alt 6 M. 15 T., gestorben den 27. Juli. Den 30. Juli. Elise MontanuS, des Bürgers zu Moutabaur und Kausmanns dahier, August MontanuS. eheliche Tochter, alt 1 St., gestorben den 29. Juli. Die Pfarrgeschäfte in ber nächsten Woche besorgt Pfarrer Lanbmann. Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.»Buch» und Steindruckcrei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.