iocfiter, 8al, wlf. gebot« Margateih verstorben lippSchieff», t-, gestorde, Sorget ««( 3-, gelier: Emil Jini des hiesige, h gernfon, lejiotben bett uS Astende,| en 15. Feh,, len Woche in. dr. r zu Deutz Eisenbahn r, Sllbetitm a, geboten itg; Htn. iV v. Holz- rhausen. , Steinthal er v. Bot- Bauasfist. . Jockel v. v. Lützeln rcon. Peter Braun c. Rausch o. Handel«!. Äandler v. r, Schrein. rel, Dachd. Geschäfts!. in v. Ran- . FellingS- v. Hättea- v. Rüden- Hrn. Gz. 43-47 44J-45J 25-26 AnzeiMstt 1865t» Mittwoch Den 2^. Februar M 16 für die Stadt und den Kreis Gießen Polizeitaren für den Kreis Gießen, und zwar: 1) für die Provinzialhauptstadt Gießen: F l e i s ch t a r e. per Pfund Ochsenfleisch " Kuhfleisch ..... „ Rindfleisch......... . . i, » Kalbfleisch " Schweinefleisch " Hammelfleisch » Schaasfleisch " Leberwurst . " Bratwurst " Schwartenmagen. ...... • » " Blutwurst...... " geräucherter Speck..... ... „ ,, Schinken .... " Dörrfleisch " 2) Für die andern ist der Laib Brod und das fr. 17 14 12 8 16 14 10 18 22 24 20 30 24 22 Rindsfett ........... Nierenfett . Schweineschmalz . . . . desgleichen ausgelassenes Pfund 2( ordinäres z '/, 4\ Brod aus ) % 2/ gemischtes i '/i 4 s Brod aus / */» Loth Quint 5 2 Wasscrweck 4 3 Milchbrod B r o d t a r e. Gerste- und j beftfbenb Korn-Mehl l 6e,,et,enD Waizen- und / b < Korn-Mehl s Be,tepenc Städte und Orte des Kreises Pfund Fleisch um 2 Heller billiger. per Pfund ff ff ff ff ff ff ff ff fr. 16 20 24 26 fr. 101 6 12 1 1 Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältnis nicht mehr als 1-/, Pfund Zugabe befindlich sein. ..... Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung, die Einführung der neuen Pfandgesetzgebung, insbesondere die Sicherung der im früheren Rechte begründeten Pfandrechte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend. Da mit dem 1 Juli d I. die Generalpfandrecht: und die Privat- und gleichsam öffentlichen, sowie die gesetzlichen Pfand- rechte erlöschen und nur solche gerichtliche Specialhypotheken Gültigfeit behalten, welche ordnungsmäßig in die öffentlichen Hypothe- k.nbücher eingetragen sind, so wird hierdurch Jedermann auf den Eintritt dieser wichtigen Folgen der neuen Pfandgesetzgebung auf- merksam acmacht, und aufaeforcert rechtzeitig für Wahrung seiner Rechte Sorge zu tragen. Die bis jur Einführung des neuen Pfandgesetzes (bis zum 1. Januar 1862) geführten gerichtlichen Hppothekenbucher sind in der Beziehung ob die Einträge vollständig sind und dem neuen Pfandgesetze entsprechen, besonders geprüft worden; mdeß soll diese Officialthätiqkeit die Bctheiltgten nicht abhalten, sich selbst von der Rechtsbcstantlgkeit ihrer Einschreibung zu überzeugen, und wenn sie den Ein,rag mangelhaft finden, eine Vervollständigung oder neue Eintragung vor dem 1. Jult d. zu erwirken Unter allgemeiner Hinweisung auf die den Uebergang vom alten zum neuen Hppothekenrechte vermittelnden Bestimmungen des Einführungsgesetzes d. d. 19. Januar 1859 (Art. 3-9), finden wir uns bewogen, denen, welche noch Hypotheken des alten Rechts ju wahren haben, insbesondere Folgendes zu bemerken: . , .,r ..„ , 11 Gläubiger denen nach dem vor Einführung der neuen Gesetzgebung bestandenen Rechte ein Privat- oder gleichsam öffentliches Pfandrecht oder irgend eine Generalhypothek zusteht, müssen, wenn ihnen ihr Schuldner statt d-ests Pfandrechts nicht eme gerichtliche SpVcialhypothek errichtet, vor dem 1. Juli d. I. ihre fällige Forderung der Meldung der Erlöschung des Pfandrechts, einklagen. Selbst wenn mit der Forderung eine freiwillige gerichtlich bestätigte Generalhypothek verbunden ist toirD Vie Wirksamkeit dieser Hypothek gegen Dritte voch nur vadurch aufrecht erhalten, daß ver Gläubiger vie rechtzeitig erfolgte Anstellung feiner Klage im Hypothekenbuche vormerken läßt. Ist aber die gekackte Forderung vor vem 1. Juli v. I. noch nicht fällig, so muß der Gläubiger, wenn sie durch eine freiwillige gerichtlich bestätigte Generalhypotyek versichett ist, vor jenem Tage seine hypothekarischen Ansprüche im Hypothekenbuche vormerken lassen, worauf er seine Forderung von dem Zeitpunkte an, wo sie fällig wird, noch während zweier Jahre bei Gericht geltend machen kann. Wenn die mit seiner nicht fälligen Forderung verbundene Hypothek eine Privat- oder gleichsam öffentliche war, so verwandelt sich diese im Falle des Eoneurscs in ein einfaches Privileg. 2) War Vic Forderung durch eine nach dem alten Rechte der Einschreibung nickt unterworfene (gesetzliche oder richterliche) General- oder Specialhypothek gesichert, so muß dieses Pfandrecht auf die Immobilien, auf denen es duftet, unter speeieller Auf- sübrung derselben, in das Hypothekenbuch eingeschrieben werden. Für die Eintragung ver gesetzlichen Hypotheken, welche minv-r- jährigen Kinvern ober Ven blödsinnigen oder sonst unter Curatel stehenden großjäyrigen Kinvern an ven Gütern ihrer Eltern, beziehungsweise ihres Stiefvaters zustehen, werten die Gerichte in den geeigneten Fällen von Amtswegen Sorge tragen; andere großjährige Kinder haben selbst für die Wahrung ihrer Rechte die nöthigen Schritte zu thun, und ebenso Die Ehefrauen bezüglich Der ihnen nach dem alten Rechte an vem Bermögen ihrer Ehemänner zustehenben Hypothek. UebrigenS bleibt ven Kindern und den Ehefrauen auch nach Erlöschung ihrer Hypothek, im-Falle eines ConeurseS, ein Privileg in Der Dritten Classe Ver Gläubiger (Art. 22 des Gesetzes vom 15. September 1858 über Die Rangordnung Der Gläubiger.) Die im alten Rechte begrünDeten Hypotheken Der Minderjährigen unD Entmündigten am unbeweglichen Vermögen ihrer Vormünder unD Kuratoren beDürfen jedoch keiner Einschreibung, indem sie während Der Dauer Der vormunDschaftlichen Verwaltung und noch zwei Jahre nach Deren Beendigung, ohne Einschreibung, fortbestehen. 3) Einschreibungen unD Vormerkungen können, da sie vorausgehende Sachuntersuchung und gerichtliche Verfügung erfordern, vor Dem prärlusiven Termin vom 1. Juli D. I. nur unter Der Voraussetzung vollzogen werden, Daß zeitig genug vorher die Dazu nöthigen Anträge gestellt und alle Dazu ersorDerlichen UrkunDen vorgelegt werden. Die Beiheiligten werden daher aufgeforvcrt, sich mindestens drei Monate vor dem 1. Juli d. I. Deshalb an Die Ortsgerichte oder Landgerichte zu wenden, und die zur Einschreibung erforderlichen Vorarbeiten vornehmen zu lassen. Gegen die Versäumung Der gesetzlich vorgeschriebenen Frist finvet keinerlei Wiedereinsetzung in den vorigen Stano Statt (Art. 12 des Einführungsgesetzes.) Darmstadt, den 26. Januar 1864. Großherzogliches Ministerium der Justiz. v. L i n D c I o f.' Gottwerth Polizeiliche Bekanntmachung. Vorkehrungen gegen Beschädigungen durch Fuhrwerke und Zugthiere betreffend. Die nachstehend abgedruckten Artikel 262, 263 und 264 des Polizeistrafgesetzes bringen wir wiederholt und mit dem Bemerken zur Nachachtung in Erinnerung, daß das Polizei- Personal Die strengste Weisung erhalten, ZuwiDerhanDlungen unnachstchtlich zur Bestrafung anzuzeigen. Gießen, Den 18. Februar 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung Der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. Art. 2 62. Jever Fuhrmann, d. h. jeder Leiter eines Fuhrwerks, muß sich bei dem Gebrauche desselben so verhalten, Daß er seine PferDe oDer sonstigen Zugthiere jederzeit in seiner Gewalt hat unD immer im Stanve ist, sie gehörig zu leiten. Zuwiderhandlungen werDen mit Dreißig Kreuzern bis tret GulDen bestraft. Art. 263. Den Fuhrleuten, namentlich auch Ven Postillons, ist Das Jagen mit angespannten Pferden innerhalb der Orte untersagt. Beim Zusammentreffen mit andern Zugtyieren unt Fuhrwerken, wie bet Dem Wenven um Die Straßenecken, ferner auf größeren Brücken und überhaupt auf allen Brücken, auf welchen vaS vesfallsige Verbot durck besonderen Anschlag bekannt gemacht ist, darf nicht schneller als in kurzem Trabe oter Schritt gefahren werten. Auf Schiffbrücken oder Hängebrücken darf nur im Schritt gefahren und geritten werden. Ebenso Dürfen PferDe auf Straßen innerhalb Der Orte nicht anterS als in kurzem Trabe, in kurzem Galopp oder Schritt geeilten werten. ^Zuwiderhandlungen werten mit Dreißig Kreuzern dts Drei GulDen bestraft. Art. 264. In engen Ortsstraßen, desglricken beim Bergabfahren auf steilen Ortsstraßen, sowie beim Ein- unD Ausfahren in oder aus Höfen over Häusern unt in Orten, wo die Passage durch den Zusammenfluß von Menschen verengt wird, darf, bet Vermeidung einer Strafe von dreißig Kreuzern bis drei Gulven, Niemand anders als im Schritt fahren oder reiten. Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen. ' Besondere Bekanntmachungen. 464) Die in den Artikeln 16 unD 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorge- schricbene Ausloosung der Haupt- und Er- gänzungs - Geschwornen für die Assis.n der Provinz Oberhessen im zweiten Quartal 1864 soll Samstag den 27. F-bruar d. I., Vormittags 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hofgerichts in dem Hofgerichts - Gebäude vorgenommen werden. Gießen, am 20. Februar 1864. Der Präsident Großherzoglichen HvfgerichtS der Provinz Oberhessen. Dr. Buff. vdt. Muhl. 418) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ter Weg von Annerod nach Großen-Buseck unfahrbar geworden ist, dagegen aber der Fahrweg von Rödgen aus durch die Hohlbach nach Annerod benutzt werden kann. Das Befahren ! obengenannten Weges ist bei der gesetzlichen Strafe verboten. Annerod, am 16. Februar 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Annerod. Seipp. Forststrafen-Erhebung bei dem Rentamt Gießen. 473) Die Forststrafen von vcm I. Quartal 1864 können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen : Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden. Gießen, den 25. Februar 1864. Großhcrzoqliches Rentamt Gießen. I. E. d. R.: Rübe, Finanzaccessist. Versteigerungen. 472) Donnerstag den 25. und Freitag den 26. Februar, Nachmittags 2 Uhr, soll der Mobiliar-Nachlaß der Peter Fuhr Wittwe im Hause des PH. Flett II. im Teufelslustgärtchen, bestehend in Bettung, Weißzeug, Möbeln rc., öffentlich meistbie- tend gegen baare Zahlung versteigert werden. Gießen, den 22. Februar 1864. Großherzogliches OrtSgerichk Gießen. Ebel. 417) Die zur Einkleidung der hiesigen Polizeidicner nöthigen Lieferungen und Arbeiten , als: fl. fr. 1) die Lieferung von 21 Ellen kornblauem, in der Wolle gefärbtem Tuch, % Ellen breit, veranschlagt zu . . 63 — 2) die Lieferung von 75 Ellen grau melirtem Tuch, % Ellen breit, veranschl. zu 187 30 3) die Lieferung von 15 Ellen grau melirtem Tuch, veranschlagt zu . . . . . 45 — 4) die Lieferung von 1'/^ Ellen hellblauem Tuch, veranschlagt zu.....6 — 5) die Lieferung von 276 großen und 108 kleinen neu- silbernen Randknöpfen, veranschlagt zu.....17 24 6) die Fertigung von 12 Mützen, veranschlagt zu .... 28 48 7) die Fertigung von 6 weißen wollenen Säbeltrovdeln, veranschlagt zu.....3 — 8) die Fertigung von 6 Uni- formsoberröcken, veranschl. zu........ 40 48 9) die Fertigung von 6 großen Paletots, veranschlagt zu 36 — 10) die Fertigung von 6 kleinen Paletots, veranschlagt zu 34 12 11) die Fertigung von 18 Hosen, Veranschlagt zu .... 27 — 12) das Decatiren von 115'/, Ellen Tuch, veranschl. zu 7 42 sollen im Submissionswege vergeben werden. Deßfallsige Offerten sind in den nächsten 8 Tagen verschlossen hierher abzugcben und denselben Tuchproben beizuschließen. Vom Kostenvoranschlag und den Tuchmustern kann auf unserem Bureau Einsicht genommen werden. Gießen, den 18. Februar 1864. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Holzversteigerung in der Fürstlichen Oberförsterei Lich. 460) Künftigen Montag, den 29. Februar, Morgens halb 9 Uhr, soll im District „Höler", auf der Haupt- schneiße anfangend, folgendes Gehölz versteigert werden, als: 150 Stecken Buchen- u. Eichen-Prügelholz, 286 „ dergl. Stockholz, 23875 Wellen dergl. Reisholz, 27 geringe Eichen- und Tannen-Baustämme von — 435 Cubikfuß, 124 Stecken lOfüßiges Eichen-Werkprügelholz. Alsdann wird Dienstag den 1. März, Morgens halb 9 Uhr, im District „Kellcrsberg" anfangend und „Fuchsstrauch" aufhörend, folgendes Gehölz versteigert, als: 13 Stecken Eichen-Scheidholz, 51 „ Buchen- u. Eichen-Prügelh., 25 „ dergl. Stockholz, 17150 Wellen dergl Reisholz, 29 starke Eichen-Bauftämme von — 1735 Cubikfuß. Lich, am 22. Februar 1864. Fürstliche Oberförstern Lich. Eigcnbrodt. Holzversteigerung. 458) Mittwoch den 2. März lasse ich im Privatwalde der Kaspar Dem Erben, District Waldeck, nahe an der Chaussee von Gießen nach Hausen, nachfolgendes Holz, unter den bei der Versteigerung bekannt ge- macht werdenden Bedingungen, versteigern: 36 Eichen-Bau- und Werkbolz-Stämme von 6 bis 14 Zoll Durchmesser und 10 bis 35 Fuß Länge, 649 Cubik- fuß enthaltend, 32 Fichten-Stamme von 6 bis 12 Zoll Durchmesser und 25 bis 65 Fuß Länge, 790 Cubikfuß enthaltend, 8 Eichen-Stangen von 4 bis 5 Zoll Durchmesser und 15 bis 30 Fuß Länge, 34 Cubikfuß enthaltend, 71 Fichten-Stangen von 2 bis 5 Zoll Durchmesser und 21 bis 60 Fuß Länge, 214 Cubikfuß enthaltend. Die Zusammenkunft ist Vormittags 10 Uhr bei dem Wohnhause des Georg Dern in Hausen. Hausen, am 18. Februar 1864. Georg Dern, Geme nderath. Arbeitsversteigerung. 459) Dienstag den 1. März d. I., Vormittags 10 Uhr, ■ sollen auf dem Rathhause zu Allenvorf an der Lumda nachverzeichnete Arbeiten öffentlich an Vie Wenigstnehmenven in Accord gegeben werden, als: Planirung einer Strecke Wegs nach Climbach, veranschl. zu 2352 fl. 6 fr. Maurerarbeit an demselben Wege, veranschlagt zu . . 308 „ 36 „ Pflasterarbeit daselbst, veranschlagt zu..... 200 „ — „ Voranschläge und Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht. Allendorf a. d. Lda., den 20. Febr. 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Allendorf an der Lumda. I. A.: L. Hahn, Bezirksbauaufseher. Holzversteigerung im Naunheimer Gemeindewalde. 452) Montag den 29. Februar, von Morgens 9 Uhr an, soll in den Districten Kochsgrund, Homberg, Sichel und Oberwiesen, nachverzeich- netcs Holz, unter den vor der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden, als: 9 Eichen-Stämme mit 435 Cubikfuß, 194 Kiefern- „ (Bauholz) mit 5924 Cubikfuß, 55 Kiesern-Stangen, 100 „ Schichthaufcn, welche sich zu Baum- und Bohnenstangen, sowie auch zu Pallisaden und sonstigem Nutzholz, eignen. Die Zusammenkunft ist im Tannenwald bei'm Kiefern-Bauholz, nahe an der von Wetzlar nach Hohensolms führenden Straße. Bemerkt wird, daß sich unter dem Kiefern- Bauholz vorzügliches Strcckholz, zu Dohnen und Pfetten geeignet, bcsindet. Naunheim, am 19. Februar 1864. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Naunheim. Rühl. Holzversteigerung zu Crumbach. 419) Donnerstag den 25. Februar l. I., Vormittags 9 Uhr, werden in den Waldungen der Kirche und Pfarrei zu Crumbach nachstehende Holzsortimente öffentlich versteigert: im District Tiefenstruth: 270 Stecken Nadelholz-Reiser (Stangenreisig), durchgängig zu Bohnenstangen und Gartenzäunen tauglich, im District P fa sfen b erg : 3375 Wellen Buchen-DurchforstungS-Reiser, 50 „ AspenReiser. Außerdem kommen im District Wilsberg noch einige Hundert Wellen Buchen-Reiser zur Versteigerung. Der Anfang wird bei Nr. 1 im Distrikt Tiefenstruth gemacht. Bei genügender Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martan 1864 bewilligt. Crumbach, am 17. Februar 1864. Z. 31.: G. Linck, Kirchenrechner. Bauholz-Versteigerung. 461) Donnerstag den 25. Februar 1. I., Vormittags 9 Uhr, soll in den Waldungen der Stadt Grünberg, District Schlägel, nachstehendes Bauholz öffentlich meistbietend versteigert werden: 1 Eichen-Stamm von 141/, Zoll Durchmesser und 55 Fuß Länge, 354 Kiefern-Stämme von 8 bis 17 Zoll Durchmesser und 25 bis 80 Fuß Länge, zusammen 18782 Cubikfuß. Der Anfang ist am Ludwigsplatz. Grünberg, den 18. Februar 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Grünberg. Arnold. 477) Auf freiwilliges Ansuchen des Friedrich Bogt dahier sollen dessen eigen» tbümliche, als auch die gepachteten Grundstücke, Donnerstag den 3. März, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiestgem Rathhausc, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf 6 Jahre verpachtet werden. Gießen, den 22. Februar 1864. ________________Conrad Vogt. 475) Die Unterzeichnete läßt Dienstag den 1. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, nachfolgende Gegenstände gegen baare Zahlung versteigern, als: 4 Ocronomiewagen nebst allem Zugchör, 2 Pflüge, wovon der eine ein Schaufel- pfiug ist, 3 Eggen nebst Ackerwagen, 1 Pfuhlfaß, 1 Schlitten nebst Geschirr, 1 fast neue Fegemühle, 1 Dickwurzelmühle, einige Schaafsraufen nebst Schaofströge, 1 großen Mehlkastcn, sowie noch vielerlei Occonomie-Geräthe, Heu und Grummet. _____________Peter Vogt Wittwe. 471) Dienstag den 1. März, Nachmittags 2 Uhr, läßt Unterzeichneter in seiner Wohnung verschiedene Hausgeräthschaften, als: Bilder, Schränke, Kisten re. gegen gleich baare Zahlung versteigern. I. Brau bürg er. 476) Nächsten Dienstag, den 1. März, Nachmittags von 2 Uhr an, werden in der Wohnung des Herrn Cassier Leichtweiß im Felstng'schen Hause in der neuen Anlage Möbeln und Hausgeräthe, als: Bettstellen, Tische, Stühle, ein Sopha, ein Secretair, Bettwerk, Weißzeug aller Art, Gläser, eine Balkenwaage, Küchen- ttquisiten, Kleider, eine goldene Repetir- uhr re. gegen Zahlung versteigert._________ Frilgebotenes. 445) Eichene Bohlen sind zu ver- kaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. MMWioU mcrdisi'iie Brrrst Vondons Vor Fälschungen wird gewarnt I Hals und Mt königl. foif. Minifterial-Approbatiou! PerPaguet 4 B oder 14 \ Aw W'A HW ISMERTIOi$t MA' 3090) Ein sicher und schnell wirkendes Hausmittel gegen Husten und Heiserkeit sowie Hals- und Brustcatarrhe, werven in versiegelten Paketen mit Gebrauchs-Anweisung ä 14 fr. verkauft in Giessen bei C. W. Dietz am Markt, Lieh bei H. C. Bingmann» 455) Hamburger Rauchfleisch, roh und gekocht, Nord-Laberdan, russische Sardinen, Bremer Bricken, Caviar, Sardellen, Häringe, Emmenthaler und Limburger Käse, Citroncn, Apfelsinen, Perigord - Trüffel in Flaschen, getrocknete Trüffel und Sardines a l’huil, Alles in bester, ganz frischer Waare, empfiehlt H. Ferber. I* Photogene, per Maaß 56 fr., I" Petroleum, „ „ 52 „ sowie wasserhelles Solar - Oel, per Maaß......44 „ empfiehlt C. W. Dietz, (479)__________________am Markt. 451) Der berühmte Liqueur, unter dem Namen An-itropseNi erfunden und nur allein bereitet von Kirchner & Menge in Arolsen, ist in Flaschen ä 11 */2 Sgr. in den auto- risirten Niederlagen in Gießen bei Ludwig Iah reis, Friedberg „ W i l h e l m F e r t sch, Battenberg „ August Kißner, Biedenkopf „ G. A. Burg grat, Gladenbach „ B. S. Lederer, Butzbach „ H. Meyer Sohn, zu haben. NB. Aus Orten, wo sich noch keine Niederlage befindet, wollen sieb solide Kaufleute behufs Ucbernahme des Alleinverkaufs an H. W. Victor Hoch in Cassel wenden. Attest. Die von den Herren Kirchner & Menge in Arolsen fabricirten A n d i t r o p f e n haben mir gegen Appetitlosigkeit, Verschleimung und Hämorrhoital - Beschwerden so wesentliche Dienste geleistet, daß schon nach verbrauch einer geringen Quantität diese liebel mit ihren Folgen ganz beseitigt sind und ich mich jetzt so wohl fühle, wie das seit lan- i ger Zeit nicht der Fall gewesen ist. Zur | Empfehlung der gedachten Anditropfen wird dieses von mir hiermit bezeugt. Helsen, 8. October 1863. P h. Wentzel, Gastwirth. 421) Ein gutes Tricbviertel ist zu »er« pachten bei Aua. Hartmann. 456) Bei Unterzeichnetem ist eine Partie trockener buchener Bohlen, 90 Zoll lang, 20 Zoll breit, 2 Zoll dick, billig zu verkaufen. G. Ruckstuhl, Zimmermeister. 426) Eichene Faßdauben- und Böven- Lager zu 1 und 2 Stückfaß, sowie Zulast, bei R i ch a rd M ei xner, Papagcigasse Nr. 1 in Frankfurt a. M. 478) Die erwartete neue Sendung von frisch gebranntem Kaffee ist wieder angekommen bei C. W. Dietz, am Markt. 221) Mehrere Wagen Dung sind zu verkaufen. Das Nähere bei der Expediton dieses Blattes. 220) Ein Garten am untersten Riegelpfad, halb Grabland, halb Wiese, ist unter annehmbaren Bedingungen aus 6 Jahre zu verpachten. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 342) Ein Acker, 239 Klslr. haltend, auf dem Nahrungsberg gelegen, ist zu verkaufen oder zu verpachten von Dan. Kühn Wittwe. 468) Ein Triebviertel am Mittelweg ist zu vermiethen von Ph. Ferber Wittwe, am Rathbaus. Vermiethungen. 406) Ein möblirteS Zimmer mit Ca- binet ist in Der Nahe der Aula zu ver- miethen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 470) Zwei möblnte Zimmer sind zu vermiethen. Bei wem? sagt die Exped. d. Bltts. 434) Eine große und eine kleine Familienwohnung ist zu vermiethen bei B. Loos, am Markt. 469) In Lit. C. Nr. 19 ist eine freundliche Wohnung im zweiten Stock mit 5 Zimmern, geräumigem Boden mit Mansarde, eigenem Keller ic. zu vermiethen. Küche in demselben Stock oder Parterre. (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu Nr. r« des Anzeigcvlatls V e r m i e t h u n g e n. Heinr. Schwalm. 439) Ein Zimmer, mit oder ohne Möbeln, -st zu vermicthen bei Chr. Jughardt, Brandmasse. 480) In den Ncuenbäuen Lit. B. Nr. 72 ist ein möblirtes Zimmer zu vermicthen. Ml 3. L » Wallthor ist ein kleines Familienlogis zu mei® eifl£nX * Schwalm (gegenüber dem Herzog!. Hause) ausgetreten bin und vermiethen. , - -ÄS ftte ;S* Wetzlar, im Januar 1864. (462) Mb D> w e W w 328) Ein möblirtes Zimmer mit Ca binet ist zu vermicthen bei Gg. Reiber. 80) Eine Familienwohnung und ein möblirtes Zimmer mit Cabinet sind zu ver- miethen Neuenweg Lit. B. Nr. 117. w W G OGOK«GKGOOOGGKG^GEOGOGKW Grschäffs-Eröffnung. ZWWM WiMM WZ Ronstadt in der Neustadl ein Mauufactur - Waaren- Geschaft eröffnet habe. 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