Anzcheblstt für die Stadt und den Kreis Gießen. Jfä 66. Mittwoch den 17. August 1864t« Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Da in der Umgegend neuerdings der Wuthkrankheit verdächtige Hunde getroffen worden sind, so finden wir uns veranlaßt, die Vorschrift des Artikels 254 des Polizeistrafgesctzes, wonach Hunde, welche bösartige Eigenschaften haben, die Gefahr bringen können, dergestalt verwahrt oder unter Aussicht gcbaltcn werden müssen, daß Nie» mand durch sie beschädigt werden kann, zur strengsten Nachachlung in Erinnerung zu bringen. Es dürfte sich empfehlen, Metzgerhunde, sowie die an Fuhrwerken angespannten Hunte mit tauglichen Maulkörben zu versehen und erstere nur dann, wenn man sie gebraucht, auf die Straße zu lassen. Diese Vorsicht dürfte auch auf alle Doggen, große Windhunde und auf alle doggenartigcn, diesen ähnliche und in der Größe gleichkommendc sowie auf alle Schäfer - Hunde, auszudehnen sein. Die Artikel 259, 260 und 261 des Polizeistrafgesetzcs bringen wir durch nachstehenden Abdruck wiederholt zur öffentlichen Kenntniß. Gießen, den 11. August 1864. Großherzogliches Kreisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierung«-Rath. Art. 259. Wenn bei einem Hunde oder bei einem andern Tbiere die Wuth (Wasserscheu) ausbricht, ober auch nur Anzeichen des drohenden Ausbruchs der Wuth sich einstellen, so ist der Eigenthümer oder Besitzer, oder derjenige, dessen Obhut da« Thier anvertraut ist, sobald ihm diese« bekannt wird, verpsschtet, das Thier gehörig zu verwahren und die Anzeige bei der Poli- zeiverwaltungSbehörde zu machen, widrigenfalls denselben eine Strafe von fünf bis zwanzig Gulden trifft. Es ist zwar auch dem Eigenthümer u. f. w. eines von ter Wuth befallenen Thieres unbenommen, dasselbe sogleich zu tödten, er muß aber auch in diesem Falle den Cadaver gehörig verwahren und der Polizeivcrwaltungsbehörde die Anzeige machen, bei Vermeidung einer Strafe von drei bis zehn Gulden. Art. 2 60. Ist ein Hund oder ein anderes Thier von einem wirklich oder auch nur dem Anscheine nach tollen Hunde gebissen worden, so ist der Eigenthümer oder Besitzer des gebissenen Thiers oter derjenige, dessen Obhut das letztere anvertraut ist, sobald er davon Kenntniß erhält, verpflichtet, das gebissene Thier gehörig zu verwahren und den Vorfall jur' Kenntniß der Polizeiverwaltungsbehörde zu bringen. Ist ein Mensch von einem solchen Thiere gebissen worden, so ist derselbe oder derjenige, dessen Obhut und Pflege er anvertraut ist, verpflichtet, hiervon der Polizeiverwaltungsbehördc oder einem Arzte die Anzeige zu machen.. Unterlassungen dieser Vorsichtsmaßregeln werden mit einem bis zehn Gulden bestraft. Art. 261. Sobald die Polizeiverwaltungsbehördc, weil sich ein tolles Thier in der Gegend gezeigt, das Einsperrcn der Hunde angeordnct hat, so verfallen diejenigen, welche dieser polizeilichen Aufforderung nicht alsbald Genüge leisten, in eine Strafe von einem bis fünf Gulden. Bekanntmachung. Betreffend: Die Verbesserung des Eontracten. und Hypothekenwcsens in dem Bezirke des Justiz-Senates zu Ehrenbreitstein. Das Großherzogliche Stadtgerichl Gießen an sämmtliche Großherzogliche Drtbgkrichte des Stadtgerichts-Bezirks. Nachstehend theilen wir Ihnen den Beschluß des Königlich Preußischen Justiz-Senates zu Ehrenbreitstein vom 27. Juni 1. I. zur geeigneten Bekanntmachung an die Onsangehörigen mit und empfehlen Ihnen, die Bethciligtcn, soweit sich hierzu Gelegenheit bietet, möglichst über Wahrung ihrer Rechte zu belehren. Gießen, den 11. August 1864. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. In Verhinderung des Stattrichters; Bott, Stadtger.-Assessor. Bekanntmachung. Cop. Cop. Cop. ausgeschlossen und jede richterliche In fidem cop. cop.: Scharmann, Gerichts-Accessist. In fidem cop. cop. cop.: ________Funk, Staktgcrichts-Actuar. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände: Ein weißes Taschentuch, gez. M. W. 12., ein „erstes Lesebuch für Elementarschiller", ein ledernes Geldtäschchen mit einigen Kreuzern, em angefangener weißer Strumpf, gez. M. M. 25., eine weiße Manschette, eine blaue Schürze, ein hölzerner Eimer mit eisernen Reisen und eine alte graue Mutze, sowie eine eichene Bohle (schon vor etwa 2 Monaten gefunden. Die Eigenthümer werden aufgefordcrt, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver- langen an die Finder zuruckgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. Gießen, den 12. Aügust 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. , N o v e r. Die Eintragung in die älteren Hypothekenbücher vertritt, sofern aus diesen die Forderung und die vervfänbeten Grundstück» nach dem Grundsteuerkataster erkennbar sind, die Stelle eines Nachweises. 3 PpnCften Mundstücke n l'-f.14, ?'C Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der in den §§. 12 und 13 festgesetzten Frist ist in Frillerll?e/una Rechtsgrundes, aus welchem sie nachgesucht wird, ausgeschlossen und lede richterliche §. 15. Die Eintragung der zufolge §. 12 angcmcldeten Pfand- und Hypothekenrechtc geschieht- O definitiv, wenn dre Pfandforderung durch öffentliche Urkunden vollständig nachgewiesen oder vom Besitzer anerkannt wird- 2) nur p^atlv'sch, wenn das Hypotheken- oder Pfandrecht nur bescheinigt und von dem Besitzer nicht anerkannt wird. Die Wirkung der protestatlvlschcn Eintragung besteht darin, daß dem Gläubiger sein Pfand- oder Hppothckenrccht eÄfXXSÄS'to?. '”8 " b" MW* ®«lr«8«»8 °» °-, “mT S? ”V” Ä ta6 * Ehrenbreitstein, den 27. Juni 1864. Königlicher Justiz-Senat. (gez- von Schwarzkoepen. . 5 Cce ®c^c6 00111 21 F^ruar d. I., betreffend v© SO SOOOOW 11 Am 31. August d. I. 8! K findet eine große Ziehung desA I Großherzoglich Badischen K | Staats - Eisenbahn - Anlehens | ® im Gesammtbetrage von 30 Millio- g A nett Gulden statt. Haupkpreise dieses © I Anlehens sind : 54mal 40,000 fl., I H 15 mal 33,000 , 23 mal 13,000, i 2mal 12,000, 55mal 10,000, 40mal | 13,000,58mal 4,000, 366mal 2,000, | z 1944mal 1000,1770mal 250 u. s. w. H 3 Niedrigster Gewinn ist 48 fl. I J Der Unterzeichnete versendet Loose H K mit Serie- und Gew in n-N um- 8! I mer zu obiger Ziehung, als: 1 Loos A H zu 3 fl. — 3 Loose zu 8 fl. — 6 Loose ©j 8 zu 15 fl. — gegen Einsendung des S 'I Betrages , Postnachnahme oder Post- H < einzaylung. ©I S Die Gewinnlisten werden den Theil- A I nehmern sofort nach der Ziehung unent- K geldlich zugesandt, sowie jede gewünschte 8 S Auskunft gerne ertheilt, wenn man sich H direct wendet an fj Heinrich Bach, f Staatseffekten»Handlung in Frankfurt a. M. H, 2627) Ein junger Mensch, welcher das Schreinergeschäft erlernen will, kann in die Lehre treten. Wo? sagt Ausg. d. Bltts. 2383) Ein braves Mädchen wird auf Michaeli in Dienst gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bltts. Eine neue Erfindung. 2611) Die von L. Morgenthau aus Mannheim erfundene, in Baden patentirte Fichtennadel-Cigarre macht solches Aufsehen, daß Ihr Corresponvent Ihnen doch einige Worte darüber schreiben muß. Sie wissen, er hält sich stets bei all dergleichen Sachen so lange als möglich zurück; wenn aber Facta, wie die vorliegenden reden, so kann er nicht schweigen. Die Cigarren sind frei von jedem unangenehmen beizenden Geschmack, wohlriechend und von jedem katarrhalisch Afficirten ohne jede Beschwerde zu rauchen. Wie unangenehm ist es für Jeden bei längerem Unwohlsein, auf Befehl des Arztes das Rauchen unterlassen zu müssen; die Morgenthau'sche Erfindung trotzt Viesen Verboten, denn gerade bei Verschleimungen, chronischen Heiserkeiten und Kehlkopfleiven üben diese Cigarren den wohlthätigsten Einfluß, indem sie lösend wirken und liegen Zeugnisse vor, nach denen bedeutende Aerzte gerade das Rauchen dieser Cigarre empfehlen. Wie wir hören, hat L. Morgenthau auch im Großherzog- thum Weimar das Patent erhalten und steht ein solches an mehreren andern Orten bevor. I Gesucht zum sofortigen Eintritt in einen Haushalt ohne Kinder eine tüchtige Köchin. Lohn 40 Gulden. Wo? sagt die Epped. d. Bl. I Wohnungs-Veränderung. 2570) Meinen geehrten Kunden und Freunden hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich meine seitherige Wohnung in der Kaplansgaffe verlassen habe und nunmehr in dem Benner'schen Hause bei Herrn Küfermeister Hilgärtner in der Löwengasse wohne. Martin Fuhr, _______Schuhmacherin eister. 2634) Nachdem der Unterzeichnete über 25 Jahre als Sprachlehrer in Genf ge- lebt, beabsichtigt er nun m hiesiger Stadt junge Damen und Herren, sowie auch Kin- der, in der französischen Sprache (Con- versation, Korrespondenz rc.) zu unterrich- ten. Das Nähere zu erfragen bei Herrn Prof. Dr. Soldan oder bei Heinr. Grandhomme, ehemaliger hcff. eand. theol., wohnhaft bei Hrn. Bäckermeister Busch, _____auf dem Kreuz. Schaper s vis-ä-vis des Bahnhofes in Bremen. 2366) Mein Hötel zweiten Ranges habe ich durch Ankauf eines zweiten Hauses be- deutend vergrößert und erlaube ich mir, dasselbe einem geehrten reisenden Publikum bestens zu empfehlen. Bremen, im Juli 1864. Hochachtungsvoll _ L. W. Schaper. 2578) Mehrere Schreinergesellen finden dauernde Beschäftigung bei Karl Zimmermann. n--—Tiijiwuini—iiiMM---TT-irmmir- «um—[■■il___ , „ . BZ a sie rw arme der Lahn Samstag Den 13. Aug. 14 Grad. Sonntag „ 14. „ 14'/, „ Montag „ 15. „ 15 „ Dienstag „ 16. „ 16 L. C. Rnbsamen, Schwimmlehrer. Fruchtpreise von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten. Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. Ort und Datum. W a i z e n. Korn. Gerste. Hafer. Kartoffeln. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mltri Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Mltr. Pfund ff- ft. Mtr. Pfund st- fr. Pfund st- fr. Mltr. Pfund fl. fr. Mltr. Pfund ff. fr. Gießen, 12. August .... 2 200 10 — 28z 180 6 50 7 160 5 42 2z 120 5 10 200 Grünberg, 13. „ .... 74} 200 10 14 56 180 6 45 27 160 5 40 18 120 4 51 200 Mainz, 12. „ .... — 200 10 39 — 180 6 37 — 160 5 31 — 120 5 22 2 200 3 —