AnzeigeblM für die Stadt und -en Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Aüswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). V. Mittwoch den 29* Januar 1862. Fletschpreise vom 29. Januar 1862 an: 1 Pfund Ochsenfleisch 17 kr. Amtlicher Theil. Verordnung, die polizeiliche Aufsicht über die Cöln - Gießener Eisenbahn, insoweit sie die Provinz Oberheffen berührt, betreffend. (Schluß.) §• i2- Geladene Gewehre dürfen unter keinerlei Umständen mitgenommen werden. Die Bahnpolizei-Beamten sind befugt, die von den Reisenden geführten Schießgewehre zu untersuchen. §• t3. Das Tabakrauchen in anderen Wagenklassen oder Coupees, als denjenigen, in welchen dasselbe nach den von der Direction getroffenen Anordnungen gestattet wird, ist verboten. §• 14- 3" ven Personenwagen dürfen Reisenre Hunke und andere Thiere nicht mit sich führen, ebensowenig solche Gepäckstücke, durch welche die Mitreisenden belästigt werden. §. 15. Trunkene Personen dürfen zur Mitfahrt nicht zugelassen werden. Sind solche unbemerkt in die Wagen gelangt, so werden sie aus diesen ausgewiesen. Ein Gleiches findet statt, wenn sie in den Bersammlungssälen oder auf den Bahnhöfen betroffen werden. Dergleichen Personen haben keinen Anspruch auf Ersatz des etwa bezahlten Personengelves. §. 16. Willkührliches Aussteigen und Einstcigen in einen andern Wagen, als den angewiesenen, sowie das Klettern über die Seitenwände der offenen Wagen ist verboten; ebenso ist es verboten, während der Zug sich in Bewegung befindet, eigenmächtig die Wagenthuren zu offnen oder auszusteigen. Nur auf der Seite der Aus- und Einstcigebühne ist das Aus- und Einstcigen erlaubt. Einzusteigen, wenn sich der Wagenzug schon in Bewegung gesetzt hat, oder gar dem Wagenzuge nachzulaufen, oder bei der Ankunft auszusteigen, ehe der Zug stillhält und die Wagenthuren geöffnet sind, ist verboten. §• l.7- Wer die vorgeschriebene Ordnung nicht beobachtet, sich den Anordnungen der Bahn-Polizei-Beamten nicht fügt, oder sich unanständig benimmt, wird zurückgewiesen und ohne Anspruch auf den Ersatz des bezahlten Fahrgeldes von der Mit- und Weiterreise ausgeschlossen. §. 18 Sichtlich Kranke, sowie solche Personen, welche durch ihre Nachbarschaft den Mitreisenden augenscheinlich lästig werden wurden, dürfen nur dann zur Mitfahrt zugelassen werden, wenn ein besonderes Coupee für sie gelöst wird oder alle Reisenden in dem betreffenden Coupee sich für die Mitnahme erklären. , Wer den Bestimmungen der §§. 1 bis 8, sowie der §§. 11 Lis 14, 16 und 17 zuwiderhandelt, soll, neben der Haftbarkeit für etwa verursachten Schaden, mit einer Polizcistrafe von 1 fl. 45 kr. bis 15 fl. belegt, Übertretungen der §§. 9 unb 10 aber, insoweit nicht der Thatbestand eines nach den bestehenden Strafgesetzen, insbesondere dem Gesetze vom 15 Mai 1852, bie den Eisenbahn- und Telegraphen-Betrieb gefährdenden Verbrechen oder Vergehen betreffend, zu bestrafenden Verbrechens oder Vergehens begründet ist, neben Verurtheilung zum Schadensersätze mit einer Polizeistrafe von 10 fl. hjs 50 fl. bestraft werden. „ . §• 29- Übertretungen der gegebenen Polizei-Vorschriften, welche von dem dazu beauftragten Bahn-Personal entdeckt werden, sind dem Bahnhof-Jnspeetor zu Gießen und durch diesen der Polizei-Verwaltungs-Behörde zur Veranlassung der Untersuchung und Bestrafung anzuzeigen. ' J * x 21;. *ur Ausübung der Bahn-Polizei berufenen und verpflichteten Gesellschafts-Beamten sind ermächtigt, jeden Ueber- treter der obigen Vorschriften, sofern er unbekannt ist und sich über seine Person nicht auszuweisen vermag, oder im letzteren Falle s’ ™I^ra”SCmt^n»$aut'on ^legt, deren Höhe das Maximum der Strafe jedoch in keinem Falle übersteigen darf, wenn er bei ber Ausführung der strafbaren Handlung oder gleich nach derselben betroffen oder verfolgt wird, zu arretiren. , . Verhaftete ist alsdann ungesäumt an die nächste Polizei-Behörde abzuliefern. Enthält die strafbare Handlung ein Der- brechen oder Vergehen, so kann sich der Schuldige durch eine Cautions-Bestcllung der sofortigen Verhaftung nicht entziehen. . einer Arrestation ist den Bahn-Polizei-Beamten gestattet, die grretirten Personen durch Mannschaften aus dem auf der Eisenbahn befindlichen Arbeitspersonal in Bewachung nehmen und an den Bestimmungsort abliefern zu lassen. In diesem Falle hat der Bahn-Polizei-Beamte eine mit seinem Namen und seiner Dienstqualität bezeichnete Arretirungskarte mitzugeben, welche vorläufig die Stelle der aufzunehmenden Contraventions-Verhandlung vertritt, die in der Regel an demselben Tage, an welchem die Contravention constatirt wurde, spätestens am Vormittage des folgenden Tages an die kompetente Polizei-Behörde eingesandt werden muß. §. 23. Die Großherzoglichen Polizei-Beamten sind verpflichtet, auf Erfordern der Bahn-Polizei-Beamten dieselben in der Handhabung der Bahn-Polizei zu unterstützen. Ebenso sind die Bahn-Polizei-Beamten verbunden, den übrigen Polizei-Beamten bei der Ausübung ihres Amtes Assistenz zu leisten, soweit dies der Umfang ihrer Amtswirksamkeit und' die den Bahn-Beamten obliegenden besonderen Pflichten zulaffen. §. 24. Das Bahnpersonal -wird angewiesen, sich aufs strengste in den Grenzen der ihm übertragenen Befugnisse zu halten und dem Publikum gegenüber ein besonnenes, anständiges und — soweit die Erfüllung der ihm auferlegten Amtspflicht es zuläßt — möglichst rücksichtsvolles Benehmen zu beobachten, auch sich insbesondere jedes herrischen und unfreundlichen Auftretens zu enthalten. Unziemlichkeiten sollen ernst gerügt und nach Befund mit Entfernung vom Dienste geahndet werden. §. 25. Ein Abdruck dieser Polizei-Verordnung, desgleichen die Fahrpläne, die Fahr- und Frachttarife der Eisenbahn und ein Beschwerdebuch, sowie ein besonderer Abdruck der rücksichtlich des Benehmens der Eisenbahn-Beamten im §. 24 verordneten Bestimmungen, sind in den Passagier-Zimmern aller Stationen auszuhängen. §. 26. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt in Kraft. Darmstadt, den 31. December 1861. Aus Allerhöchstem Auftrag: Großherzogliches Ministerium des Jiulern. v. D a l w i g k. Zimmermann. Bekanntmachung, die Organisation der Landpost in der Provinz Oberhessen, hier insbesondere im Kreise Gießen, betr. Das Institut der Landpost soll mit dem 1. Februar l. I. in der Provinz Oberhessen in's Leben treten. Wir bringen die bezügliche Organisation der neuen Botenbezirke und die Zutheilung der einzelnen Orte zu den entsprechenden Expeditionen, sowie die Einrichtung des Runvgangs, soweit es den Kreis Gießen betrifft, gemäß §. 4 der im Regierungsblatt Nr. 8 von 1861 bekannt gemachten Uebereinkunft vom 19. Januar 1861, in der beiliegenden tabellarischen Extra-Beilage zu diesem Blatte zur öffentlichen Kenntniß. Gießen, den 25. Januar 1862. Großherzogliches Kreisamt Gießen. '_____________________________________________________________K ü ch l e r._____ Polizeiliche Bekanntmachung. Das Tabakrauchen im Theater betreffend. Es wird wiederholt bekannt gemacht, daß das Tabakrauchen im Theater bei einer Strafe von 20 fr. bis 1 fl. untersagt ist. Gießen, den 28. Januar 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. 132) Nachstehende städtische Gelder: 1) Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro IV. Quartal 1861, 2) von Öbststämmchen, Waldnebennutzungen, Holz für den Tarifpreis, Octroi, Baumaterialien, Pacht von Gelände auf der Stephansmark, Gras von Wegen und Böschungen, Schulstrafen pro III. Quartal 1861 und nachträgliche Communalsteuern für 1861, können in den ersten acht Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden. Gießen, am 16. Januar 1862. Der Stadt-Einnehmer: Enders. Edictalladung. 182) In Sachen des Jacob Krausgrill zu Nieder-Weisel, Klägers, gegen Ludwig Velten von Lang-Göns, dermalen in Australien, Beklagten, wegen Forderung, wird dem — unbekannt wo? — abwesenden Beklagten hierdurch eröffnet, daß der Kläger unter dem 13. Januar l. I. eine Klage hier einreichte, worin er den Kaufpreis für einen ihm am 1. Oktober 1860 verkauften Goldminen-Antheil in Australien mit vierhundert achtzig Gulven nebst 5 pCt. Zinsen vom 1. Januar l. I. und Ersatz der Prozeßkosten in Anspruch nimmt. Die Einsicht der Klage ist in der Registratur unterfertigten Gerichts gestattet und ergeht an den Beklagten die Aufforderung, sich darauf innerhalb einer Frist von neun Monaten selbst oder durch einen genügend Bevollmächtigten, bei Meldung der Annahme des Eingeständnisses des thatsächlichen Inhalts und des Ausschlusses mit Einreden, zu erklären. Weitere Verfügungen in dieser Sache werden nur durch den Anschlag an die Gerichtsthüre bekannt gemacht. Gießen, den 21. Januar 1862. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor. Versteigerungen. 185) Montag den 3. Februar, Vormittags 10 Uhr, werden in der Gendarmerie-Caserne dahier zwei ausrangirte Dicnstpferde gegen baare Zahlung öffentlich versteigert. Gießen, den 27. Januar 1862. Großherzogliches Gendarmerie - Divisions- Commando Oberhessen. v. Hombergk, Rittmeisten_____ 184) Die Schulscheuer in Groß-Alten- städten bei Hohensolms, 36 Fußlang, 26 Fuß tief, bis unter Dach 20 Fuß hoch, mit mehreren Scheidewänden und großem Dachwerk versehen, soll auf den Abbruch gegen Meistgcbot öffentlich versteigert werden. Hierzu wird der. Verkaufstermin auf Montag den 17. Februar l. I., Vormittags 10 Uhr, in der Rathhausstube zu Groß-Altcnstädten anberaumt, woselbst die Bedingungen publi- cirt werden. Hohensolms, den 18. Januar 1862. Der Kgl. Bürgermeister: ___________________Trips. _____ Holzversteigerung im Sicher Sladt- walde. 186) Montag den 3. Februar d. I. sollen im Licher Stadtwalde, District Sckweinslallsheege: 252 Eichen-Slämme und Stangen bis zu 40 Fuß Länge und bis zu 16 Zoll mittlerem Durchmesser, 450 Fichten-Stämme und Stangen bis zu 70 Fuß Länge und bis zu 12 Zoll mittlerem Durchmesser, 21 Birken-Stämme, 2 Linden- „ . 28 Eichen- „ von 15 Fuß Länge, zu Werkholz sich eignend; ferner Dienstag den 4. Februar d. I.: 25 Stecken Buchen- u. Eichen-Scheicholz, 259 „ „ „ „ Prügelholz, 80 „ „ „ „ Stockholz, 6800 Wellen „ Eichen- und Fichten- Reisholz, versteigert werden. Der Anfang ist jedesmal Morgens um 8 Uhr am BurkhardSfelder Weg, am Licher Feld. Lich, am 25. Januar 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Lich. Heller. Holzversteigerung im Steinbacher Gemeindewalde. 166) Donnerstag den 30. und Freitag den 31. Januar d. I. sollen im hiesigen Gemeindewalde nachstehende Holzsortimente öffentlich meistbietend versteigert werden, als: 124 Stecken Buchen-Scheidholz, 35 7, „ ,, Prügelholz, 74% „ „ Stockholz, 3560 Wellen „ Reisholz, 54 Stecken Eichcn-Scheidholz, Am ersten Tage, Morgens 8 Uhr, kommt sämmtliches Bau-, Werk- und Nutzholz, so- wie das Brennholz auf dem Ameisenkopf, woselbst der Anfang gemacht wird, und Mittags 12 Uhr das Bauholz in der Embach, ferner am zweiten Tage, Morgens 8 Uhr, sämmtliches Brennholz in der Embach, woselbst die Zusammenkunft iü, zur Versteigerung. Steinbach, am 23. Januar 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Steinbach Horn.____________ 194) Montag den 3. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, soll im Gasthaus zum Promenaoehaus dahier die Ausgrabung eines Brunnens bei dem neu zu erbauenden Posthaus dahier, veranschlagt zu 270 fl., an den Wenigstnehmenden versteigert werven. Gießen, den 28. Januar 1862. Großherzogliches Postamt Gießen. Schön.___________ 183) Die Erben des verstorbenen Heinrich Müller von Lich lassen Montag den 24. Februar v. I., Nachmittags 2 Uhr, ihre in Lich gelegene, 49 iHKlftr. haltende Hofraithe, bestehens in Wohnhaus, Scheuer und Stallungen, mit dem daran stoßenden 48 □Slftr- haltenden Garten, auf dem Nathhause zu Lich, unter den alsdann be- kannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigern. — Die Räumlichkeiten eignen sich zum Betriebe einer Oeconomie, einer Fabrik, oder eines sonstigen Geschäfts, namentlich einer Färberei oder Gerberei, da das hierzu erforderliche Wasser in nächster Nähe vorhandew ist. Lich, am 22. Januar 1862. Großherzogliches Ortögericht Lich. Heller. Arbeitsversteigerung zu Holzheim. 189) Donnerstag den 6. Februar, Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem hiesigen Rathhaus nachstehende Bauarbeiten zur Herstellung einer Strecke des Vicinalwegs von hier nach Gam- bach durch öffentliche Versteigerung an die Wenigstfordernden vergeben werden, als: Steinbrechen, veranschl. zu 159 fl. —fr. Steinfabrcn, „ „ 468 „ — „ Steinsetzen, „ „ 51 „ 48 „ Chaussirarbeit, „ „ 221 „ — „ Holzheim, den 27. Januar 1862. Groherzogliche Bürgermeisterei Holzheim. I. A.: Körner, Bezirksbauaufseher. Holzversteigerung im Crumbacher Gemeindewalde. 148) Samstag den 1. Februar, des Vormittags um 10 Uhr, sollen im hiesigen Gemeindewalde, Districten Heegwald und Mark, folgende Holzsortimente versteigert werven, als: 27 Stecken Buchen-Scheidholz, 55 „ „ Prügelholz, 1925 Wellen „ Reisbolz, 41 Stecken Eichen-Stockbolz, 700 Wellen „ Reisholz, 15 Stämme Eichen-Bau- und Werkholz von 5 bis 35 Fuß Länge und 7 bis 40 Zoll Durchmesser, zusammen 903 Cubikfuß enthaltend. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird die eine Hälfte des Steigerungsgeldes bis Johanni und die andere Hälfte bis Michaeli d. I. creditirt. Die Zusammenkunft ist um die bestimmte Stunde im Heegwald, unterhalb des Orts. Crumbach, am 20. Januar 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Crumbach. Wagner.___________ Vermiethungen. 156) Eins auch zwei möblirte Zimmer ' sind in Lit. A. Nr. 13, Kirchenplatz zu vermicthen.__________________________________ 157) Eine freundliche Familienwohnung ist zu vermiethen bei Hermann Claus. Feilgebotenes. 191) Eine schöne Auswahl Masken, Gold-, Silber- und Stahl-Quasten, Franzen, Spitzen, Borden und Litzen, Flitter, Wachsperlen rc., empfiehlt I- H- Fuhr. 30 „ „ Prügelholz, 50 „ „ Stockholz, 950 Wellen „ Reisholz, 36 Stecken Kiefern-Prügelholz, 23 „ „ Stockholz, - 2225 Wellen „ Reisholz, 175 „ Fichten- „ Bau-, Werk- und Nutzholz: 61 Eichen-Baustämme von 10 bis 55 Fuß Länge und 10 bis 35 Zoll Durchmesser, 8332 Cubikfuß enthaltend, 14 Nadel-Stämme, 176 Cubikfuß enthaltend, 7 Buchen-Stämme, 346 Cubikfuß enth. 188) Steinkohlen, beste Qualität, sowie trockenes Brennholz, nebst dazu eingerichteten Oefen, empfiehlt Daniel Wirth. i Kreppet, täglich frisch, bei _________August Noll, im Stern. 135) Ich empfehle mein Lager in: Herden und Oefen zu Steinkohlen und Holz, sowie Steinkohlen. I. G. D. Bapst. 192) Frische Schellfische unk Bückinge bei Heinrich Ferber. 159) Alle Sorten Steinkohlen-Ocsen, von 5 fl. an per Stück, Steinkohlen- Kasten, Roste rc., empfiehlt Emil Pi stör. ... ---------------------------------------------------!--------------------- Vermischte Anzeigen. 142) In eine hiesige Handlung kann ein auswärtiger junger Mann als Lehrling ausgenommen werden. Näheres bei der Exped. .d. Bltts. 190) Einem verehelichen Publikum diene hiermit zur Nachricht, daß die von meinem verstorbenen Manne mit Herrn Kaufm. Wilhelm Schmall dahier geschlossene Geschäftsverbindung von mir fortgesetzt wird, und daß nach wie vor bei Letzterem alle Gattungen von Schuhmacher-Waaren, welche sich durch ihre Solidität, Feinheit und Geschmack bereits einen ausgebreiteten Ruf erworben haben, sowohl vorräthig, als auch auf Bestellung, stets zu haben sind. Hiermit verbinde ich zugleich die Anzeige, daß alle GefchäftSforderungen, welche aus der zwischen Herrn Schwall und meinem verstorbenen Manne bestandenen Gemeinschaft herrührcn, ebenso, wie diejenigen, welche von jetzt an entstehen werden, nicht an mich, sondern an Herrn Kaufm. Wilh. Schmall zu bezahlen sind. H ch. Pfeil Wittwe. 164) Mittwoch den 29. d. Mts. Abends 8 Uhr: Generalversammlung der Mitglieder des Männcrbadevereins in dem Promenavenhaus dahier. Tagesordnung: Rechnungs-Abhör, Ergänzungswahl des Vorstandes, Errichtung eines Frauenbades. Der Vorstand. 193) Verloren. 187) Ein weißer Hühnerhund mit braunem Kopf und braunem Fleck auf der Ruthe, der linke Behang durch einen Biß zerrissen und auf den Namen „Oscar" hörend, hat sich verlaufen und wird vor dessen Ankauf gewarnt. Sollte derselbe Jemanden zugelaufen sein, so ersucht man, die betreffende Donnerstag den 30. Januar, Abends 7 Uhr: C o n c e r t im Cafe Leib, ausgefuhrt von der Troll'schen Capelle aus Prag. 128) Ein Mädchen, welches Hausarbeit solche, welche gute Zeugnisse besitzen, brauchen....... versteht und auch mit Kindern umzugehen | sich zu melden. Nähere Auskunft ertheilt ■ Anzeige auf der Friedrichshütte bei Laubach weiß, wird auf 1. April d. I. gesucht. Nur | die Exped. d. Bltts. i zu machen. Bekanntmachung. In der in Nr. 7 des Anzeigeblatts enthaltenen Bekanntmachung vom 14. Januar 1862 über die den Züchtern von Bullenkälbern, Vogelsberger Raye, verwilligten Prämien ist unter Ordn.-Nr. 4 der Johannes Weber von Dexbach aufgeführt, während der wirkliche Züchter David Weide daselbst ist. Fremden-Register vom 23. bis 26. Januar 1862. I n den Gasthäusern. Im Prinz Carl: Hr. Oelsner, Fabrik, v. Breustadt; Hr. Padelt, Beamt, v. Neustadt; Hr. Heindors, Privatm. v. Gaffel; Hr. Ehantart, Dr. phil. v. Bonn; Hru. Gutsbes. Zolper v. Göhl, Schilgen u. Engels v. Eiters; Hr. Honing, Metzg. v. Nieder-Gemünden; Hr. Wedelin, Justizr. v. Gaffel; Hr. Günther, Oberfstr. v. Lanenburg; Hr. Bachmeier, ®eom. v. Wetzlar; Hr. Müller, Gastw. v. Dillenburg; Hr. Leuthner, Privatm. v. Göhl; Hr. Planer, Fabrik, v. Ulm ; Hr. Keck, Buchhdlr. a. d. Schweiz ; Hr. ZianSky, GutSbes. v. Krotoschin; Hru. Kaust. Barkmann v. Barmen, Durst ». Borken, Schade v. Schmalkalden, Poppe u. Seibert v. Aachen, Rumpf v. Göln, Schulze v. Berlin, Hjtzgern v. Rehna, Rehl v. Würben- thal, Stein v. Dresden, Karig v. Göln, Enzlin v. Berlin u. Frohmann v. Frankfurt. Im Einhorn: Hr. v. Antseß v. Frankfurt; Hr. Klausen, Gulsbes. a. Holland; Hr. Schmidt, Ofstz. v. München; Hr. Plack m. Fr., Reut. v. London; Hr. Hilger, Lieuten. c. Rastatt; Hr. Brückmeier, Ingen, v. Münster; Hr. Mechla, Postsecret. v. Göln: Hr. Steckmanu, Advoc. v. Amsterdam; Hr. Riemer, Arzt v. Frankfurt; Hr. Druig, Gutsbes. v. Weimar; Hr. Levi, Fabrik, v. Gladenbach; Hr. Stechmeier, Stallmstr. v. Würzburg; Hr. Federici, Ingen, v. Mannheim; Hr. Steinberger, Advoc. v. Leipzig; Hr. Feldmann, Ofstz. a. Italien; Hr. Baron v. Anneilo, Gonsul v. Neapel; Hrn. Gutsbes. v. Stein u. v. Löwenberg v. Wien; Hr. Sittier, Rent. v. Hannover; Hrn. Kaust. Fuchs v. Hanau, Ohranker v. Gaffel, Hermann v. Wetzlar, Freimann v. Hamburg, Klein v. Dresden, Goldschmidt v. Mainz, Diehl v. Amsterdam, Garsten v. Bonn, Lucas v. Lyon, Kahn v. Münster, Fritz v. St. Gallen, Maier v. Düsseldorf, Lauer v. Göln, Steinbrück v. Hamburg, Gartanini v. Triest, Schönwald v. Freiburg, Stein v. Dresden u. Bauer u. Maier v. Frankfurt. Im Rappen: Hrn. Ingen, v. Diesen u. Thyne a. Holland; Hr. Schum, Oberpostdirector v. Göln ; Hr. Millhaas, Jnspect. v. Deutz; Hr. Gameier, Oberb.-Aufseher v. Duisburg; Hr. Walther, Hüttenbes. v. Eisen- bach; Hr. Dröller, Fabrik, v. Solingen; Hrn. Kaust. Lappherr v. Aschersleben, Geier u. Thümer v. Ehemnitz, Hölscher v. Herfort, Landfried v. Holzhausen, Schonfeld v. Hannover, Bayer v. Garlsruhe, Krumm v. Halle, Wunderalh v. Staaden, Wallach u. Söffer m. Fr. v. Berlin, Wolf v. GarlS- hafen, Janzen v. Leipzig, Jazent v. Weimar, SchauS v. Siegburg, ©lauer v. Hameln, Haas v. Brandenburg, Stiebet v. Nördlingen, Müller v. Hannover, Grötecke v. Schaumburg, Ehrhardt v/Heilbronn, Winter v. Neustadt, Vogel v. Mannheim, Meyer ve Straßburg, Muhs ». Erfurt, Rosenberg u. Spieker v. Göhl u. Schade, Hahn, Strack u. Selter v. Frankfurt. Im Darmstädter Haus: Hr. Thomas, Kaufm. v. Gaffel; Hr. Blum, HandelSm. v. Borken; Hr. Oestreich, Landw. v. Altenschlirf; Hr. Thome, Fuhrm. v. HommerlShausen; Hr. Pfeiffer, Brigad., Hr. Rausch, Bezirksbote u. Hrn. Bäck. Schnell u. Dietrich v. Lauterbach; Hr. Schlosser, Ziegl. v. Großen-Eichen; Hr. Acker, Bürgermstr. u. Hr. Alt, Beigeordn. v. Burg- bracht; Hr. Heim, Schuhm. u. Hr. Fleck. Spengl. v. Geisa; Hr. Boller, Schrein, v. Greifswalde; Hr. Stein, GeschüftSm. v. Hanau. Im deutschen Hof: Hrn. Handelsl. Düringer v. Ober-Hörgern, Gär- neri v. Oiueckborn, HaaS v. Billingen, Schweifer v. Herdorf, Ruppel u. Mohr v. Ettingshausen u. Stern v. Kirtorf: Hrn. Fuhrl. Wagner u. Loder v. Laubach; Hr. Balk, Fabrik, v. Offenbach; Hr. Schlvrb, Metzg. v. Schotten; Hr. -Nichel, Schrein, u. Hr. Ernst, Schuhm. v. Geißmar. Im Schwanen: Hr. Geis, Metzg. a. Amerika; Hr. RubS, Schneid, v. Herborn; Hrn. Fuhrl. Scheib v. Echzell u. Becker v. Schollen. In der Sonne: Hr. Zück, Schmiedmstr. v. Ilschhausen; Hr. Hartwig, Gerber v. Mühlhansen; Hr. Brülberger, Oecon. v. Betzdorf; Hr. Naumann, Schloff, v. Nieder-Ofleiden; Hrn. Privat!. Peter, Friege u. Georg v. Burgbracht. Im Hirsch: Hr. Fuchs, Eisenb.-Beamter v. Ruhrort; Hrn. Metzg. Heppner u. Spengler v. Dillenburg; Hr. Böhling, Zugführ. v. Deutz. In Ben Privathäusern. Bei Hrn. Hofger.-Prästd. Dr. Klipstein : Frl. EamesaSka v.. Bensheim. — Bei Hrn. Ewed. Mittelstätter: Hr. Wadsack, GutSbes. v. Grebenau. — Bei Hrn. Fabrik. Müller: Hr. Mark, Privatm. v. Eoin. — Bei Hrn. Schlofsermstc. E. B. Stohr: Frl. Schmidt v. Laasphe. Fruchtpreise von nachbenannten Städten und Fruchtniärkten. Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und SteinBruckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. W a i z e n. K o r n. G e r st e. Hafer. Kartof f e l n. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mumprelö vom Malter. r t und Datum. Pfund st. kr. Mltr. Pfund st- kr. Mltr. Pfund st. kr. Mltr. Pfund st- kr. -Mltr. Pfund st. tr. Gießen, 24. Januar . . 2 200 14 15 9 180 11 __ 21 160 8 6 7 120 5 — — 200 — — Grünberg, 25. 57- 200 13 49 67 180 11 23 39 160 7 43 35z 120 4 38 — 200 — .---------------- Mainz, 24. " ... 200 14 12 180 10 27 200 7 31 120 5 2 — 200 3 48